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Notfallzentren, Zuzahlung, 112 oder 116117? Was Patienten im Notfall wissen sollten


In Kürze:

  • Bei Not- und Unfällen sollen Patienten in Deutschland künftig zielgenauer und besser versorgt werden.
  • In den an Kliniken intergierten Notfallzentren soll Patienten nach der Ersteinschätzung der weitere Weg gewiesen werden.
  • Unter der 116117 soll für Akutfälle flächendeckend rund um die Uhr eine telefonische oder videounterstützte Versorgung zur Verfügung stehen.
  • Versicherte müssen künftig für Leistungen der medizinischen Notfallrettung eine Zuzahlung leisten.

 
Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung mit großer Mehrheit beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten am Donnerstag, 15. Oktober, die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen. AfD und Linke enthielten sich.
Ziel der Reform ist es, Patienten gezielter in die jeweils geeignete Versorgung zu vermitteln und unnötige Inanspruchnahmen von Krankenhausnotaufnahmen und Rettungsdiensten zu reduzieren.

Was sich konkret ändert

Deutschland verfügt bereits über eine gut ausgebaute Akut- und Notfallversorgung. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser sowie die Rettungsdienste – sind gut vernetzt. An bestimmten Schnittstellen kommt es jedoch immer wieder zu Problemen bei der Abstimmung und Weiterleitung von Patienten.
Die Bundesregierung erwartet, dass durch digitalisierte Prozesse und ein Ersteinschätzungsverfahren an den zentralen Anlaufstellen der Notfallversorgung – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – Patienten gezielter und effektiver durch das Notfallsystem gelotst werden können.
Das bedeutet: Patienten entscheiden zukünftig nicht mehr selbst über den Versorgungsbereich. Zum Beispiel suchen viele Patienten mit Beschwerden direkt die Notaufnahme auf, obwohl eine ambulante Behandlung ausreichen würde. Effizienzeinbußen durch unnötige Inanspruchnahme von Rettungsmitteln und Krankenhäusern sollen mit der Reform verringert werden.
Auch die Rettungsdienste sollen entlastet werden. Bislang erstatten die Krankenkassen Rettungseinsätze nur als Fahrkosten. Eine Versorgung allein vor Ort wird deshalb oft nur vergütet, wenn der Patient anschließend ins Krankenhaus gebracht wird. Künftig ist die medizinische Notfallrettung eine eigene Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gesundheitsleitsystem

Ein wesentlicher Punkt der Neuerungen betrifft die derzeitigen Notrufnummern. Das Gesundheitsleitsystem beinhaltet die Rettungsleitstelle mit der Notrufnummer 112 sowie der Akutleitstelle mit der Rufnummer 116117. Die beiden Leitstellen stimmen sich verbindlich ab, wer einen Fall übernimmt. Sie sind digital miteinander vernetzt und verfügen über gezielte Ersteinschätzungssysteme.
Durch die Notfallreform wird die bundeseinheitliche Rufnummer 116117 weiter ausgebaut.
Unter der Notrufnummer 112 ist die Rettungsleitstelle für Notfälle mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen weiterhin unverändert erreichbar.
Wer also künftig die 116117 wählt, wird durch ein standardisiertes Ersteinschätzungssystem gelotst. Der Patient wird gezielt an die passende medizinische Stelle geleitet. Dies kann eine Videosprechstunde, die Notdienstpraxis oder die Notaufnahme sein.
Neu ist zudem eine verschärfte Terminmeldepflicht: Die Kassenärztlichen Vereinigungen legen gemeinsam mit den Krankenkassen fest, wie viele Termine Vertragsärzte an die Terminservicestellen melden müssen. Die bisherige Beschränkung auf freie Termine entfällt. Die Regelung gilt als Vorarbeit für eine Facharzt-Termingarantie, die im geplanten Primärversorgungsgesetz verankert werden soll.
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) kritisiert insbesondere, dass die Bundesregierung stärker in die ärztliche Terminplanung eingreifen will. Der Verband fordert, die sogenannte ärztliche Terminhoheit zu wahren.
Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender der SpiFa sagte dazu: „Meine Termine gehören mir“.

Integrierte Notfallzentren in den Krankenhäusern

Auch die Notfallversorgung in Krankenhäusern soll mit der Reform neu organisiert werden. In ausgewählten Krankenhäusern werden integrierte Notfallzentren (INZ) implementiert.
Ein solches Zentrum besteht aus drei Bereichen: der Notaufnahme des Krankenhauses, einer ärztlichen Notdienstpraxis und einer zentralen Stelle zur Ersteinschätzung. Dreh und Angelpunkt ist  dabei die zentrale Ersteinschätzungsstelle, die Patienten eine gezielte Anlaufstelle innerhalb des integrierten Notfallzentrums zuteilt.
Mit einer standardisierten und qualifizierten Ersteinschätzung sollen die Patienten je nach Bedarf in die Notaufnahme oder in die Notdienstpraxis innerhalb des INZ geleitet werden.
Zusätzlich sollen ausgewählte Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren mit den Integrierten Notfallzentren zusammenarbeiten. Diese sogenannten Kooperationspraxen sollen insbesondere außerhalb der regulären Öffnungszeiten zur ambulanten Akutversorgung beitragen.
Sie sollen organisatorisch wie technisch mit den integrierten Zentren vernetzt sein. Damit soll eine lückenlose und digitale Fallübergabe zwischen der Kooperationspraxis und dem integriertem Notfallzentrum geschaffen werden.
Um Defizite in der Versorgung zu verhindern, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen die ambulante Versorgung außerhalb der regulären Praxiszeiten sicherstellen. Dazu gehören je nach Bedarf auch Hausbesuche am Abend, an Wochenenden und an Feiertagen.

Zuzahlung für Versicherte

Neben den organisatorischen Veränderungen sind auch die finanziellen Auswirkungen für Versicherte von Bedeutung.
Grundlage ist das am 10. Juli 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die gesetzlichen Zuzahlungen anhebt. Die Notfallreform knüpft daran an: Für Leistungen der medizinischen Notfallrettung müssen Versicherte künftig eine Zuzahlung von 15 Euro leisten. Bislang lag die Zuzahlung für einen Rettungseinsatz bei höchstens 10 Euro.

Kritik an der geplanten Reform

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) begrüßt zwar die Kernziele der neuen Notfallreform, kritisieren jedoch in ihrer offiziellen Stellungnahme die strukturelle Umsetzung.
In Ihrer Stellungnahme warnen Dr. Sonja Optendrenk, Karin Maag und Dr. med. Bernhard von Treek vor einer Zersplitterung der Zuständigkeiten. Die Strukturanforderungen für die Integrierten Notfallzentren (INZ), die auf drei Ebenen verteilt werden – könnten auch im Hinblick auf den Bundesausschuss, die erweiterten Landesausschüsse sowie die speziellen Kooperationsverträge vor Ort das bundesweite einheitliche Ziel der Notfallversorgung gefährden.
Weiterhin sieht der G-BA Risiken bei der Ersteinschätzung. Fehlende bundeseinheitliche Standards seien hier zwingend erforderlich, erklärt das Gremium.
Weiter wird eine mangelnde Verzahnung mit anderen Reformen angemahnt. Diese könnte Reibungsverluste sowie finanzielle Ineffizienzen für das gesamte System zur Folge haben.
Auch die Bundesärztekammer sieht wichtige Voraussetzungen für das Gelingen der Reform. In ihrer Stellungnahme vom 4. Dezember 2025 schreibt sie, dass das Gesundheitsleitsystem nur dann funktionieren könne, wenn ausreichend Personal und verlässliche Versorgungsstrukturen vorhanden seien. Der Struktur- und Personalaufbau in den Leitstellen sei als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen und daher auch aus Steuermitteln zu finanzieren, so Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt.
Weiterhin fordert er die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in den Integrierten Notfallzentren. Patienten müssten dort bei Bedarf auch notwendige Medikamente erhalten können.
Dafür müssten entweder die Apotheken ihre Notdienste entsprechend anpassen oder Ärzte in den Zentren die rechtlichen Voraussetzungen erhalten, um erforderliche Medikamente abzugeben.
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15. Oktober: Kerosinmangel am Flughafen Frankfurt | Böhmermann-Video | Notfallversorgung beschlossen

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Kerosinmangel am Flughafen Frankfurt

Am Frankfurter Flughafen droht ein Engpass bei der Kerosinversorgung. Deshalb lässt die Lufthansa ihre Maschinen an anderen Flughäfen zusätzlich tanken. Ursachen hierfür sind Anlieferungsausfälle über Binnenschiffe aufgrund des niedrigen Rheinpegels und Wartungsarbeiten an einer Kraftstoff-Pipeline. Der Flughafenbetreiber schließt Lieferengpässe jedoch aus. Laut Lufthansa sind Flugstreichungen derzeit nicht zu erwarten, da der Füllstand des Tanklagers eine Versorgung für 14 Flugtage sicherstellt.

Böhmermann-Video

Der Satiriker Jan Böhmermann hat sich in einer Folge seines „ZDF Magazin Royale“ erneut Ärger eingehandelt. Er fährt darin einen Simson-Moped und wird von einem Lkw überfahren. Diese Szene wird als Anspielung auf den AfD-Politiker Ulrich Siegmund verstanden, der im Landtagswahlkampf regelmäßig mit einem blauen Simson-Moped unterwegs war. Laut ZDF gingen Programmbeschwerden „im unteren dreistelligen Bereich“ ein.

Notfallversorgung beschlossen

Im Notfall sollen Patienten zielgenauer und besser versorgt werden. Zu diesem Zweck hat der Bundestag eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Künftig soll eine Ersteinschätzung vor Ort oder telefonisch klären, ob Patienten in eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis oder die Notaufnahme vermittelt werden – je nach Schwere des Falls mit oder ohne Rettungsdienst.

Kritik an Zuckersteuer

Die geplante Zuckersteuer stößt in der Lebensmittelbranche auf breite Ablehnung. Verbände warnen vor höheren Preisen, zusätzlicher Bürokratie und einer fraglichen gesundheitspolitischen Wirkung. Nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss hofft die Branche auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren, darunter längere Übergangsfristen.

Verhärtete Fronten in Brüssel

Im Streit um den künftigen billionenschweren EU-Haushalt für die Jahre von 2028 bis 2034 ist kein Kompromiss in Sicht. Kanzler Friedrich Merz sprach beim EU-Gipfel in Brüssel von „sehr, sehr schwierigen Verhandlungen“. Wohlhabende Länder wie Deutschland, Österreich und Schweden fordern einen sparsameren Haushalt. Empfängerländer fordern dagegen keine weiteren Einschnitte.
 
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Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung

Patienten sollen im Notfall künftig zielgenauer und besser versorgt werden. Dazu beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalition und der Grünen eine Reform der Notfallversorgung. AfD und Linken enthielten sich.
Künftig soll in einer fachlichen Ersteinschätzung telefonisch oder vor Ort festgelegt werden, welche Hilfe jemand braucht, wie Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) erläuterte.
Der Bundesrat muss noch grünes Licht geben. Am 20. November soll die Länderkammer dem Vernehmen nach abschließend darüber beraten.

Notrufnummern werden verzahnt

Die Telefonnummern 112 und die ärztliche Bereitschaftsnummer 116 117 sollen dafür verzahnt werden.
„Je nach Dringlichkeit werden dann die Patienten in eine Arztpraxis, in eine Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme einer Klinik vermittelt – je nach Schwere mit oder ohne Rettungsdienst“, kündigte Linnemann an.

Integrierte Notfallzentren geplant

Kernstück der Reform sind demnach an Kliniken angedockte integrierte Notfallzentren.
Patienten soll hier nach Ersteinschätzung der Weg in eine angeschlossene Notdienstpraxis oder die Notaufnahme gewiesen werden. „Mit diesem Notfallwegweiser kommen die Patienten so immer an die richtige Stelle“, sagte Linnemann.
„Die Notaufnahmen werden entlastet und können sich in Zukunft auf die Fälle konzentrieren, die wirklich schnelle Hilfe brauchen.“ Rettungsdienste würden nicht mehr so oft unnötig gebunden, Notaufnahmen von vermeidbaren Behandlungsfällen entlastet.
Linnemann dankte seinen Amtsvorgängern Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), die die Reform bereits angestoßen und erarbeitet hätten.

Korrekturen am Krankenkassen-Sparpaket

Angehängt an das Gesetz beschloss der Bundestag zugleich Korrekturen am jüngsten Krankenkassen-Sparpaket. Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis sagte: „Wir haben von Anfang an gesagt, wo Korrekturen notwendig sind, steuern wir nach. Genau das tun wir heute.“
Demnach wird eine Kostenregelung zulasten der Haus- und Kinderärzte gestrichen. Bestimmte Abschläge bei hausarztzentrierter Versorgung werden abgeschafft. Bei psychotherapeutischer Versorgung werden Vergütungsregeln verbessert.
Zudem müssen die Krankenkassen nach dem beschlossenen Entwurf bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags ihre Mitglieder doch wieder darüber informieren. Ärztliche Terminmeldepflichten sollen zudem bessere Voraussetzungen für eine wirksame Terminvermittlung schaffen.
Mehrere Redner der Koalition betonten, dass die Sparmaßnahmen für die Krankenkassen vom Sommer Wirkung zeigen würden.
Nur einen Tag vor der Debatte hatte der Schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung nach zweitägiger Sitzung einen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von unverändert 2,9 Prozent für kommendes Jahr mitgeteilt. (dpa/red)
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Von der Weltspitze zur Systemkrise: Die Geschichte des deutschen Rettungsdienstes


In Kürze

  • Der deutsche Rettungsdienst agiert an der Belastungsgrenze.
  • Tiefgreifende strukturelle Reformen stehen an.
  • Fortschreitende Digitalisierung und WHO-Leitlinien setzen neue Maßstäbe.
  • Das föderale System hat erhebliche regionale Qualitätsunterschiede.
  • Praxisbeispiel zeigt, wie Qualitätskontrolle und Ersthelfer-Apps Leben retten können.

 
Das moderne Rettungswesen in Deutschland geht größtenteils auf die Björn Steiger Stiftung zurück. Sie trägt den Namen eines achtjährigen Jungen, der 1969 nach einem Verkehrsunfall wegen fehlender schneller Hilfe verstarb. Seine Eltern haben die Stiftung zu ihrem Lebenswerk gemacht. Bis Ende 1971 wurden Verletzte und Kranke nur „transportiert“. Die Stiftung hat einen Rettungsdienst etabliert, bei dem die transportierte Person von einem Sanitäter begleitet wird.
Auch die Notrufsäulen an Straßen, das Sprechfunksystem im Rettungswesen und die einheitlichen Notrufnummern 110 und 112 gehen auf Initiativen der Stiftung zurück. Damals galt das System als weltweiter Standard für Notfallrettung.

Der Weg zur Notaufnahme ist in ländlichen Regionen mitunter lang. (Symbolbild)

Foto: istockphoto/8X8(r.yPx}lBzr39e#pZ

Doch mittlerweile habe man in Deutschland in einigen Bereichen des Rettungswesens „Standards von Entwicklungsländern“ erreicht, sagte der aktuelle Stiftungspräsident Pierre-Enric Steiger laut dem Portal „web.de“ am 18. Juli 2024 bei einer Pressekonferenz.
An diesem Tag hatte die Björn Steiger Stiftung eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht.
Die Begründung der Beschwerde: Das deutsche Rettungsdienstsystem verletze das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch unzureichende bundesweite Qualitätsstandards. Das oberste deutsche Gericht hat die Beschwerde im Kern zugelassen, ein endgültiges Urteil steht noch aus.

Globale Leitlinien

Die WHO gibt strategische Rahmenwerke vor, mit deren Hilfe Länder ihre nationalen Rettungsdienststrukturen aufbauen und bewerten können. Ein Vergleich der unterschiedlichen Systeme ist jedoch schwierig. Selbst innerhalb der Europäischen Union unterscheiden sich die Notarztausbildungen stark voneinander. Valentin Mezler-Andelberg schreibt in seiner 2019 erschienenen Diplomarbeit „Notarztsysteme im EU-Vergleich“:
„„Basierend auf der Philosophie ,Load and Go‘ (übersetzt: Laden und Fahren) werden in Ländern wie USA, Kanada, Großbritannien, Irland, etc. sogenannte ‚Paramedics‘ für die Versorgung von schwer verletzten bzw. kritisch kranken PatientInnen eingesetzt. Hierbei handelt es sich um SanitäterInnen, die eine mehrjährige Ausbildung im Bereich Notfallmedizin absolvieren.“
Paramedics haben häufig mehr Befugnisse als deutsche Rettungsassistenten oder Notfallsanitäter. Wenn bei einer Rettung in Deutschland besondere medizinische Maßnahmen erforderlich sind, muss ein Notarzt angefordert werden. Dieser hat wiederum weitreichendere Kompetenzen als ein Paramedic.
Mezler-Andelberg schlussfolgert:
„„Tendenziell zeigt sich jedoch, dass Paramedic-Systeme kostengünstiger sind, während notarztgestützte Rettungssysteme eine höhere Versorgungsqualität aufweisen.“
Doch wie gut eine Notfallrettung funktioniert, hängt nicht von der individuellen Leistung einzelner Helfer, sondern von der Effizienz des Gesamtsystems ab. Dies ist in den globalen Leitlinien für Lebensrettung nachzulesen.
Darin wird verdeutlicht, dass die unverzügliche Einleitung von Wiederbelebungsmaßnahmen durch Ersthelfer die Überlebensrate verdoppeln bis vervierfachen kann.

Pierre-Enric Steiger, der Präsident der Björn Steiger Stiftung, hat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Foto: Christophe Gateau/dpa

Ersthelfer-Apps können Leben retten

Um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken, gewinnen Ersthelfer-Apps (First-Responder-Apps) zunehmend an Bedeutung. Ihre Aufgabe besteht darin, qualifizierte und registrierte Ersthelfer, die sich in der Nähe des Notfallortes aufhalten, per GPS-Ortung simultan mit dem Rettungsdienst zu alarmieren. Diese ehrenamtlichen Helfer können somit qualifizierte Basismaßnahmen wie die kardiopulmonale Reanimation (CPR) einleiten, noch bevor der Rettungswagen eintrifft.
Die Björn Steiger Stiftung treibt heute die flächendeckende Etablierung von Ersthelfer-Systemen und die Digitalisierung entscheidend voran.

Das strukturelle Defizit

Die deutsche Notfallversorgung leidet trotz Investitionen unter struktureller Zersplitterung. Dies belegt eine umfassende Untersuchung des Care and Public Health Research Institute (CAPHRI) der Maastricht University in einer Kooperation von Bertelsmann Stiftung und Björn Steiger Stiftung. Die Studie trägt den Namen „Partikularismus vs. Systemdenken“.
Die Studienautoren konstatieren einen erheblichen Reformbedarf in den Strukturen der deutschen Notfallversorgung. Sie bemängeln ein Fehlen an Transparenz sowie ineffiziente Schnittstellen zwischen ambulantem Sektor, Kliniknotaufnahmen und Rettungsdienst. Zudem wird das Fehlen einheitlicher Qualitätsstandards moniert.
Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer (BÄK) und Mitglied des Präsidialrats der Björn Steiger Stiftung, erklärte gegenüber dem „Deutschen Ärzteblatt“, dass es in Deutschland mehr als 200 unterschiedliche Leitstellensysteme gebe:
„„Für das Krankenhaus und den ärztlichen Bereich gibt es einheitliche Vorgaben, für das Rettungswesen nicht. Es kann nicht sein, dass Menschen je nach Wohnort unterschiedliche Überlebenschancen haben.“
Aktuell hätten nur etwa 36 Prozent der Rettungsleitstellen ein etabliertes Verfahren zur telefonischen Reanimation, ergänzt Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung, in der „Stuttgarter Zeitung“.

Frank Ulrich Montgomery: „Deutschland hat 200 unterschiedliche Leitstellensysteme.“

Foto: Guido Kirchner/dpa

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diese Defizite ebenfalls erkannt. Gangbare Lösungen umfassen die Einrichtung bundesweit einheitlicher integrierter Leitstellen (ILS). Diese bilden die zentrale Schnittstelle zwischen dem Hilfegesuch und der medizinischen Notfallversorgung. Ohne sie wäre eine strukturelle, flächendeckende und vor allem schnelle Lebensrettung nicht möglich.
Eine weitere Lösung ist die sektorübergreifende Steuerung der Patientenströme sowie eine Reform der Finanzierungsstrukturen. Letztere soll den Rettungsdienst als eigenständigen medizinischen Leistungsbereich definieren.

Ein erfolgreiches Beispiel aus dem Kreis Heinsberg

Wie eine erfolgreiche Umsetzung moderner Standards in der Praxis aussehen kann, zeigt der Kreis Heinsberg. Gegenüber Epoch Times zieht der Geschäftsführer des dortigen Rettungsdienstes, Ralf Rademacher, eine im bundesweiten Vergleich positive Bilanz.
Die hohe Qualität in der Region der Versorgung vor der Einlieferung in ein Krankenhaus lässt sich anhand konkreter Zahlen aus dem Jahr 2024 belegen. Demnach konnten 75 Patienten nach einem plötzlichen Herzstillstand und einer erfolgreichen Reanimation mit einem stabilen Spontankreislauf lebend in ein Krankenhaus aufgenommen werden.
Bei der telefonisch angeleiteten Reanimation durch die Leitstelle erreichte der Kreis Heinsberg eine Quote von 63,1 Prozent. Damit hebt sich die Region signifikant von den allgemeinen Referenzdaten ab, die im Durchschnitt bei 55,8 Prozent lagen.

8 Minuten bis zum Krankenwagen

In Deutschland ist die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes in den Landesrettungsdienstgesetzen festgelegt. Dabei gilt in der Regel, dass 95 Prozent aller Einsätze 15 Minuten nicht überschreiten dürfen.
Rademacher erklärte, die Rettungsmittel würden in der Regel innerhalb von 8 Minuten nach Benachrichtigung am Notfallort eintreffen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen von diesem Durchschnitt.
Dennoch sei die physische Vorhaltung von Rettungsmitteln im ländlichen Raum begrenzt. Rademacher betont mit Nachdruck:
„Ohne die Corhelper-App würde es nicht gehen. Sie stellt eine außerordentliche Hilfe und Unterstützung des Rettungsdienstes dar.“
Die Ersthelfer können jene kritischen Minuten überbrücken, die für den neurologischen Zustand des Patienten entscheidend sind.

Defizite in der Datenerhebung

Die kontinuierliche Datenerhebung ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Rettungsdienstes im Kreis Heinsberg.
Die Region nimmt seit 2013 freiwillig am Deutschen Reanimationsregister teil. Hierin sieht der Geschäftsführer Rademacher jedoch auch eine Schwachstelle im bundesdeutschen System. Da die Teilnahme freiwillig ist, nutzen nicht alle Rettungsdienste dieses Instrument.
Ohne diese Daten fehlen jedoch wichtige Parameter zur Qualitätssicherung. Zudem ist eine evidenzbasierte Optimierung der Notfallrettung ohne Datenlage nicht möglich.

Rettungsdienst in Auckland, Neuseeland. Paramedic-Systeme sind oft kostengünstiger.

Foto: iStock

Der Rettungsdienst Heinsberg setzt dabei auf ein „gelebtes“ Qualitätsmanagement (QM). Alle Mitarbeiter haben das QM-Handbuch mit allen aktualisierten Informationen als mobile App auf ihrem Smartphone. „So verstaubt kein Ordner mehr im Regal und wird nicht genutzt“, erklärt Rademacher.

Regelmäßiger Austausch mit Kliniken

Der Erfolg im Kreis Heinsberg basiert laut Rademacher primär auf einer engen, institutionalisierten Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure. So findet ein regelmäßiger Austausch mit den ansässigen Kliniken vor Ort statt. Rademacher erklärt:
„Ein gemeinsames Verständnis aller Akteure, ein starkes ‚Wir‘ und eine organisierte zentrale Anlaufstelle können zukunftsweisende Lösungen sein. Wenn wir jetzt keine Veränderungen auf den Weg bringen, wird das System implodieren.“
Als entscheidenden Faktor erachtet der Geschäftsführer, dass die Kommunikation über Sektorengrenzen hinweg konsequent auf Augenhöhe erfolgen muss und zudem kritische Punkte transparent dargelegt werden.
„Als ich neben meinem sterbenden Sohn kniete, habe ich ihm versprochen, wenigstens anderen Menschen zu helfen. […] Ich bitte Sie, mir zu helfen, dass der Tod meines Sohnes nicht sinnlos war“, schrieb Ute Steiger zu Beginn ihrer Stiftungsarbeit an die Frau des damaligen Bundespräsidenten, Hilda Heinemann.
Die Optimierung des Rettungswesens, durch die die Bundesrepublik Deutschland in diesem Sektor damals stark nach vorn gebracht hat, benötigt heute neue gemeinsame Impulse.
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Von der Weltspitze zur Systemkrise: Die Geschichte des deutschen Rettungsdienstes


In Kürze

  • Der deutsche Rettungsdienst agiert an der Belastungsgrenze.
  • Tiefgreifende strukturelle Reformen stehen an.
  • Fortschreitende Digitalisierung und WHO-Leitlinien setzen neue Maßstäbe.
  • Das föderale System hat erhebliche regionale Qualitätsunterschiede.
  • Praxisbeispiel zeigt, wie Qualitätskontrolle und Ersthelfer-Apps Leben retten können.

 
Das moderne Rettungswesen in Deutschland geht größtenteils auf die Björn Steiger Stiftung zurück. Sie trägt den Namen eines achtjährigen Jungen, der 1969 nach einem Verkehrsunfall wegen fehlender schneller Hilfe verstarb. Seine Eltern haben die Stiftung zu ihrem Lebenswerk gemacht. Bis Ende 1971 wurden Verletzte und Kranke nur „transportiert“. Die Stiftung hat einen Rettungsdienst etabliert, bei dem die transportierte Person von einem Sanitäter begleitet wird.
Auch die Notrufsäulen an Straßen, das Sprechfunksystem im Rettungswesen und die einheitlichen Notrufnummern 110 und 112 gehen auf Initiativen der Stiftung zurück. Damals galt das System als weltweiter Standard für Notfallrettung.

Der Weg zur Notaufnahme ist in ländlichen Regionen mitunter lang. (Symbolbild)

Foto: Claudia Nass/iStock

Doch mittlerweile habe man in Deutschland in einigen Bereichen des Rettungswesens „Standards von Entwicklungsländern“ erreicht, sagte der aktuelle Stiftungspräsident Pierre-Enric Steiger laut dem Portal „web.de“ am 18. Juli 2024 bei einer Pressekonferenz.
An diesem Tag hatte die Björn Steiger Stiftung eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht.
Die Begründung der Beschwerde: Das deutsche Rettungsdienstsystem verletze das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch unzureichende bundesweite Qualitätsstandards. Das oberste deutsche Gericht hat die Beschwerde im Kern zugelassen, ein endgültiges Urteil steht noch aus.

Globale Leitlinien

Die WHO gibt strategische Rahmenwerke vor, mit deren Hilfe Länder ihre nationalen Rettungsdienststrukturen aufbauen und bewerten können. Ein Vergleich der unterschiedlichen Systeme ist jedoch schwierig. Selbst innerhalb der Europäischen Union unterscheiden sich die Notarztausbildungen stark voneinander. Valentin Mezler-Andelberg schreibt in seiner 2019 erschienenen Diplomarbeit „Notarztsysteme im EU-Vergleich“:
„Basierend auf der Philosophie ,Load and Go‘ (übersetzt: Laden und Fahren) werden in Ländern wie USA, Kanada, Großbritannien, Irland, etc. sogenannte ‚Paramedics‘ für die Versorgung von schwer verletzten bzw. kritisch kranken PatientInnen eingesetzt. Hierbei handelt es sich um SanitäterInnen, die eine mehrjährige Ausbildung im Bereich Notfallmedizin absolvieren.“
Paramedics haben häufig mehr Befugnisse als deutsche Rettungsassistenten oder Notfallsanitäter. Wenn bei einer Rettung in Deutschland besondere medizinische Maßnahmen erforderlich sind, muss ein Notarzt angefordert werden. Dieser hat wiederum weitreichendere Kompetenzen als ein Paramedic.
Mezler-Andelberg schlussfolgert:
„Tendenziell zeigt sich jedoch, dass Paramedic-Systeme kostengünstiger sind, während notarztgestützte Rettungssysteme eine höhere Versorgungsqualität aufweisen.“
Doch wie gut eine Notfallrettung funktioniert, hängt nicht von der individuellen Leistung einzelner Helfer, sondern von der Effizienz des Gesamtsystems ab. Dies ist in den globalen Leitlinien für Lebensrettung nachzulesen.
Darin wird verdeutlicht, dass die unverzügliche Einleitung von Wiederbelebungsmaßnahmen durch Ersthelfer die Überlebensrate verdoppeln bis vervierfachen kann.
Der Präsident der Björn Steiger Stiftung, Pierre-Enric Steiger.

Pierre-Enric Steiger, der Präsident der Björn Steiger Stiftung, hat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Foto: Christophe Gateau/dpa

Ersthelfer-Apps können Leben retten

Um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken, gewinnen Ersthelfer-Apps (First-Responder-Apps) zunehmend an Bedeutung. Ihre Aufgabe besteht darin, qualifizierte und registrierte Ersthelfer, die sich in der Nähe des Notfallortes aufhalten, per GPS-Ortung simultan mit dem Rettungsdienst zu alarmieren. Diese ehrenamtlichen Helfer können somit qualifizierte Basismaßnahmen wie die kardiopulmonale Reanimation (CPR) einleiten, noch bevor der Rettungswagen eintrifft.
Die Björn Steiger Stiftung treibt heute die flächendeckende Etablierung von Ersthelfer-Systemen und die Digitalisierung entscheidend voran.

Das strukturelle Defizit

Die deutsche Notfallversorgung leidet trotz Investitionen unter struktureller Zersplitterung. Dies belegt eine umfassende Untersuchung des Care and Public Health Research Institute (CAPHRI) der Maastricht University in einer Kooperation von Bertelsmann Stiftung und Björn Steiger Stiftung. Die Studie trägt den Namen „Partikularismus vs. Systemdenken“.
Die Studienautoren konstatieren einen erheblichen Reformbedarf in den Strukturen der deutschen Notfallversorgung. Sie bemängeln ein Fehlen an Transparenz sowie ineffiziente Schnittstellen zwischen ambulantem Sektor, Kliniknotaufnahmen und Rettungsdienst. Zudem wird das Fehlen einheitlicher Qualitätsstandards moniert.
Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer (BÄK) und Mitglied des Präsidialrats der Björn Steiger Stiftung, erklärte gegenüber dem „Deutschen Ärzteblatt“, dass es in Deutschland mehr als 200 unterschiedliche Leitstellensysteme gebe:
„Für das Krankenhaus und den ärztlichen Bereich gibt es einheitliche Vorgaben, für das Rettungswesen nicht. Es kann nicht sein, dass Menschen je nach Wohnort unterschiedliche Überlebenschancen haben.“
Aktuell hätten nur etwa 36 Prozent der Rettungsleitstellen ein etabliertes Verfahren zur telefonischen Reanimation, ergänzt Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung, in der „Stuttgarter Zeitung“.
Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery.

Frank Ulrich Montgomery: „Deutschland hat 200 unterschiedliche Leitstellensysteme.“

Foto: Guido Kirchner/dpa

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diese Defizite ebenfalls erkannt. Gangbare Lösungen umfassen die Einrichtung bundesweit einheitlicher integrierter Leitstellen (ILS). Diese bilden die zentrale Schnittstelle zwischen dem Hilfegesuch und der medizinischen Notfallversorgung. Ohne sie wäre eine strukturelle, flächendeckende und vor allem schnelle Lebensrettung nicht möglich.
Eine weitere Lösung ist die sektorübergreifende Steuerung der Patientenströme sowie eine Reform der Finanzierungsstrukturen. Letztere soll den Rettungsdienst als eigenständigen medizinischen Leistungsbereich definieren.

Ein erfolgreiches Beispiel aus dem Kreis Heinsberg

Wie eine erfolgreiche Umsetzung moderner Standards in der Praxis aussehen kann, zeigt der Kreis Heinsberg. Gegenüber Epoch Times zieht der Geschäftsführer des dortigen Rettungsdienstes, Ralf Rademacher, eine im bundesweiten Vergleich positive Bilanz.
Die hohe Qualität in der Region der Versorgung vor der Einlieferung in ein Krankenhaus lässt sich anhand konkreter Zahlen aus dem Jahr 2024 belegen. Demnach konnten 75 Patienten nach einem plötzlichen Herzstillstand und einer erfolgreichen Reanimation mit einem stabilen Spontankreislauf lebend in ein Krankenhaus aufgenommen werden.
Bei der telefonisch angeleiteten Reanimation durch die Leitstelle erreichte der Kreis Heinsberg eine Quote von 63,1 Prozent. Damit hebt sich die Region signifikant von den allgemeinen Referenzdaten ab, die im Durchschnitt bei 55,8 Prozent lagen.

8 Minuten bis zum Krankenwagen

In Deutschland ist die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes in den Landesrettungsdienstgesetzen festgelegt. Dabei gilt in der Regel, dass 95 Prozent aller Einsätze 15 Minuten nicht überschreiten dürfen.
Rademacher erklärte, die Rettungsmittel würden in der Regel innerhalb von 8 Minuten nach Benachrichtigung am Notfallort eintreffen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen von diesem Durchschnitt.
Dennoch sei die physische Vorhaltung von Rettungsmitteln im ländlichen Raum begrenzt. Rademacher betont mit Nachdruck:
„Ohne die Corhelper-App würde es nicht gehen. Sie stellt eine außerordentliche Hilfe und Unterstützung des Rettungsdienstes dar.“
Die Ersthelfer können jene kritischen Minuten überbrücken, die für den neurologischen Zustand des Patienten entscheidend sind.

Defizite in der Datenerhebung

Die kontinuierliche Datenerhebung ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Rettungsdienstes im Kreis Heinsberg.
Die Region nimmt seit 2013 freiwillig am Deutschen Reanimationsregister teil. Hierin sieht der Geschäftsführer Rademacher jedoch auch eine Schwachstelle im bundesdeutschen System. Da die Teilnahme freiwillig ist, nutzen nicht alle Rettungsdienste dieses Instrument.
Ohne diese Daten fehlen jedoch wichtige Parameter zur Qualitätssicherung. Zudem ist eine evidenzbasierte Optimierung der Notfallrettung ohne Datenlage nicht möglich.
Rettungsdienst in Auckland, Neuseeland.

Rettungsdienst in Auckland, Neuseeland. Paramedic-Systeme sind oft kostengünstiger.

Foto: Wirestock/iStock

Der Rettungsdienst Heinsberg setzt dabei auf ein „gelebtes“ Qualitätsmanagement (QM). Alle Mitarbeiter haben das QM-Handbuch mit allen aktualisierten Informationen als mobile App auf ihrem Smartphone. „So verstaubt kein Ordner mehr im Regal und wird nicht genutzt“, erklärt Rademacher.

Regelmäßiger Austausch mit Kliniken

Der Erfolg im Kreis Heinsberg basiert laut Rademacher primär auf einer engen, institutionalisierten Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure. So findet ein regelmäßiger Austausch mit den ansässigen Kliniken vor Ort statt. Rademacher erklärt:
„Ein gemeinsames Verständnis aller Akteure, ein starkes ‚Wir‘ und eine organisierte zentrale Anlaufstelle können zukunftsweisende Lösungen sein. Wenn wir jetzt keine Veränderungen auf den Weg bringen, wird das System implodieren.“
Als entscheidenden Faktor erachtet der Geschäftsführer, dass die Kommunikation über Sektorengrenzen hinweg konsequent auf Augenhöhe erfolgen muss und zudem kritische Punkte transparent dargelegt werden.
„Als ich neben meinem sterbenden Sohn kniete, habe ich ihm versprochen, wenigstens anderen Menschen zu helfen. […] Ich bitte Sie, mir zu helfen, dass der Tod meines Sohnes nicht sinnlos war“, schrieb Ute Steiger zu Beginn ihrer Stiftungsarbeit an die Frau des damaligen Bundespräsidenten, Hilda Heinemann.
Die Optimierung des Rettungswesens, durch die die Bundesrepublik Deutschland in diesem Sektor damals stark nach vorn gebracht hat, benötigt heute neue gemeinsame Impulse.
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Hitzewelle bringt Bevölkerungsschutz an seine Grenzen – Lauterbach für mehr Klimaanlagen


In Kürze:

  • Feuerwehr, Rettungsdienste und THW verzeichneten während der Hitzewelle deutlich mehr Einsätze als üblich.
  • Medizinische Notfälle, Vegetationsbrände sowie Schäden an Strom- und Verkehrsinfrastruktur belasteten den Bevölkerungsschutz gleichzeitig.
  • Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser gerieten regional an ihre Kapazitätsgrenzen.
  • Karl Lauterbach und Verbraucherschützer sprechen sich für einen stärkeren Einsatz moderner Klimaanlagen aus.

 
Die Hitzewelle im letzten Junidrittel 2026 erwies sich nicht nur für Bürger ohne voll klimatisierte Wohn- und Arbeitsräumlichkeiten, sondern auch für den Bevölkerungsschutz als flächendeckender Belastungstest. Feuerwehr, Rettungsdienste, THW, Krankenhäuser und Leitstellen mussten eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Einsatzlagen bewältigen.
In einer Dankesbotschaft an seine Einsatzkräfte meldete sich der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Karl-Heinz Banse, zu Wort. Die große Hitze führe, so Banse, nicht nur zu verstärkten Alarmierungen, sondern bedeute auch eine zusätzliche Belastung für die Einsatzkräfte.

Hitzewelle bringt Einsatzkräfte an ihre Grenzen

Insbesondere in den größeren Städten machte sich dies in Form eines signifikanten Anstiegs des Einsatzaufkommens bemerkbar. So kam es allein am Samstag, 27. Juni, in Dresden zu 318 Alarmierungen des Rettungsdienstes, was einen neuen Jahresrekord bedeutete. Auch am Sonntag war das Einsatzaufkommen mit 278 noch weit überdurchschnittlich hoch.
In Karlsruhe waren bis zu 2.500 Notrufe und knapp 750 Einsätze pro Tag zu verzeichnen, in Berlin an Spitzentagen über 2.000 Alarmierungen. Auch Stuttgart meldete ungefähr doppelt so viele Einsätze der Feuerwehr wie üblich, in Köln waren die Feuerwehren zeitweise an der Kapazitätsgrenze.
Ein erheblicher Teil der Einsätze war auf medizinische Gesundheitsprobleme zurückzuführen. Zu den typischen Einsatzanlässen gehörten Kreislaufzusammenbrüche, Flüssigkeitsmangel, Bewusstlosigkeit, Ohnmacht oder Hitzschläge.
Zudem bedurften zahlreiche ältere Menschen einer notfallmedizinischen Behandlung oder mussten reanimiert werden. In einigen Fällen gerieten auch Angehörige der Einsatzkräfte selbst an ihre Grenzen und mussten behandelt werden.

Brände in Trafostationen – evakuierte Pflegeheime

Insbesondere in nicht klimatisierten Alten- und Pflegeheimen spielten sich fallweise dramatische Szenen ab. In einer Einrichtung in Krefeld kollabierten mehrere Bewohner, in Dormagen mussten 30 Bewohner ein überhitztes Pflegeheim evakuiert werden.
Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte einen besseren Schutz älterer Menschen in Pflegeheimen.
Feuerwehr, THW und Rettungsdienste mussten vielfach auch gemeinsam ausrücken – etwa dort, wo es infolge der anhaltenden Trockenheit zu zahlreichen Bränden kam. Die anhaltende Trockenheit hatte diese begünstigt. Zu einem Großeinsatz kam es beispielsweise in der Gohrischheide im Grenzgebiet zwischen Sachsen und Brandenburg.
Die Hitze verursachte auch Schäden an der Infrastruktur. In Reislingen kam es zu einem vermutlich durch Wärmestau ausgelösten Brand einer 20-Kilowatt-Leitung in einem Trafohaus. Diese hatte sogar kurzfristige Stromausfälle in der Umgebung zur Folge.
Es war nicht das einzige Ereignis dieser Art. Ähnliche Fälle wurden etwa aus Köln, Itzehoe, Kerpen, Bonn, Kerpen, Brilon, Mönchengladbach und Jülich gemeldet. In Deutschland gibt es insgesamt etwa 600.000 Trafostationen.

Leitstellen überlastet – auch öffentliche Verkehrsmittel von Temperaturen betroffen

Schäden infolge der Hitze traten jedoch auch an Straßenbelägen und Bahnstrecken auf. In Leipzig wurde zeitweise der gesamte Straßenbahnverkehr eingestellt. Auf mehreren Autobahnen wurden fallweise Streifen gesperrt.
Neben den Einsatzkräften selbst arbeiteten häufig auch die Leitstellen am Limit. Aufgrund der hohen Auslastung durch außergewöhnlich viele Notrufe verlängerten sich die Dispositionszeiten. Außerdem kam es zu mehr Fehlalarmen an Brandmeldeanlagen, dazu wurden technische Hilfsleistungen und manchmal auch Suchaktionen an Badeseen erforderlich. Die Vielzahl gleichzeitiger Einsätze erschwerte dabei die Koordination.
Das THW und weitere Organisationen übernahmen während der Hitzewelle zahlreiche zusätzliche Aufgaben. Sie leisteten Unterstützung bei Vegetationsbränden, in der Logistik, bei der Löschwasserversorgung und in technischen Bereichen. Da das THW auch andere Einsatzorganisationen unterstützte, wurden Ehrenamtliche deutlich häufiger eingebunden als im normalen Einsatzgeschehen.
Die Hitze der vergangenen Tage belastete auch die medizinische Versorgung. Häufig waren die Notaufnahmen der Krankenhäuser überlastet. Einige Einrichtungen appellierten an die Menschen, die Notaufnahmen nur bei echten Notfällen aufzusuchen. Krankenhäuser verzeichneten deutlich steigende Patientenzahlen infolge hitzebedingter Erkrankungen.

Auf diesem Foto sind Klimaanlagen zu sehen, aufgenommen am 26. Juni 2026 bei heißem Wetter in Magdeburg.

Foto: Ronny Hartmann/AFP via Getty Images

Lauterbach zur Hitzewelle: „Vorbehalte gegen Klimaanlagen sind falsch“

Die Ereignisse haben zugleich eine politische Debatte darüber neu entfacht, wie sich Bevölkerung und kritische Infrastruktur besser gegen zunehmende Hitzeperioden schützen lassen. Dazu gehört auch die Frage, welche Rolle Klimaanlagen künftig spielen sollen.
Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen Wandel in der Einstellung gegenüber Klimaanlagen eingefordert. Auf X äußerte er, Befürchtungen wegen des Stromverbrauchs seien ebenso unangebracht wie deren Einordnung als Luxusartikel:
„Vorbehalte gegen Klimaanlagen sind falsch. Sie werden im Sommer gerade für ärmere Menschen in heißen kleinen Wohnungen Leben retten. Im Zeitalter erneuerbarer Energien ist ihr Stromverbrauch an heißen Tagen kein Hindernis im Kampf gegen den Klimawandel.“
Rückendeckung bekam der frühere Minister dabei auch von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Deren Energieexpertin Meike Militz erklärte gegenüber der „tagesschau“, moderne Split-Klimaanlagen würden jährlich etwa 40 bis 140 Euro an Stromkosten verursachen.