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Schweden besorgt wegen Spaniens Legalisierung irregulärer Migranten


In Kürze:

  • Schwedens Premierminister Ulf Kristersson warnt vor neuen Migrationsbewegungen infolge der spanischen Regularisierung.
  • Spanien ermöglicht bestimmten irregulär aufhältigen Drittstaatsangehörigen einen legalen Aufenthalts- und Arbeitsstatus.
  • Ursprünglich rechnete die Regierung mit rund 500.000 Antragstellern; zuletzt wurden deutlich höhere Zahlen erwartet.
  • Nach dem Migrationsdruck auf die spanische Exklave Ceuta verschärften mehrere EU-Staaten ihre Grenzkontrollen.

 
Am Dienstag, 11. August, hat Schwedens Premierminister Ulf Kristersson in einem Interview die sogenannte Regularisierung der spanischen Regierung scharf kritisiert. Die am 14. April in Kraft getretene Amnestieregelung für bestimmte irregulär im Land befindliche Drittstaatsangehörige sei eine „sehr schlechte Idee“, so Kristersson.
In dem Gespräch mit der „Financial Times“ erklärte er, die Legalisierung des Aufenthaltsstatus für die Begünstigten könne innereuropäische Migrationsbewegungen wie im Jahr 2015 auslösen. Kristersson, der Umfragen zufolge bei den Reichstagswahlen in Schweden am 13. September um seine Wiederwahl bangen muss, sprach von einem „ziemlich großen Aufschrei“ infolge der spanischen Regelung während des jüngsten EU-Gipfels.

Regularisierung in Spanien gilt nicht für Ceuta-Migranten

Am 4. August hatten die EU-Innenminister eine strengere Kontrolle der Außengrenzen und schnellere Ausweisungen gefordert. Zudem verlangten sie effektivere Maßnahmen gegen Schleusernetzwerke. Das Treffen der Innenminister stand unter dem Eindruck des Versuchs mehrerer zehntausend Menschen, von Marokko aus in die auf dem afrikanischen Kontinent gelegene spanische Exklave Ceuta zu gelangen. Dabei starben 75 Menschen.
Viele von ihnen hatten ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs in Madrid über Verfahrensgarantien für Asylsuchende als Bleiberechtsgarantie missdeutet. Falschnachrichten in sozialen Medien hatten dies begünstigt. Spanien gewährte keinem der Asylsuchenden in Ceuta eine Weiterreise. Für die Exklave gelten Sonderregelungen, die vom Schengen-System abweichen und eine solche Zurückweisung ermöglichen. Außerdem gilt die spanische Amnestieregelung nicht für Migranten in Ceuta.
Kristersson erklärte, er habe Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez gegenüber seine Missbilligung der Amnestieregelung zum Ausdruck gebracht. Diese könne eine „ernste Bedrohung des Schengen-Raums“ nach sich ziehen. Man wisse, so der schwedische Ministerpräsident, „aus Erfahrung, dass viele Menschen, die nach Europa kommen, in den Norden gehen“. Dies sei auch 2015 der Fall gewesen.

Deutlich höhere Zahl an Anträgen als erwartet

Von der Amnestieregelung können Angehörige von Drittstaaten Gebrauch machen, die sich vor dem 31. Dezember 2025 mindestens fünf Monate ununterbrochen in Spanien aufgehalten haben. Auch Asylsuchende, die vor Ende des Vorjahres ihren Antrag gestellt hatten, können eine sogenannte Regularisierung beantragen.
Ebenfalls von der Regularisierung profitieren sollen minderjährige Kinder von Antragstellern, sofern sie sich in Spanien aufhalten. Legalisiert werden kann der Status nur von Personen, die keine Vorstrafen aufweisen und nicht als Gefahr für die öffentliche Ordnung gelten. Ziel der Regelung ist es, Schwarzarbeit zu bekämpfen und legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Regelungen dieser Art hatte es in Spanien bereits mehrfach gegeben.
Hatte die spanische Regierung zunächst mit etwa 500.000 Antragstellern gerechnet, zeichnete sich zuletzt eine deutlich höhere Zahl ab. Ende Juni 2026 endete die Frist zur Antragstellung. Die spanische Regularisierung ermöglicht lediglich die Legalisierung des Aufenthalts in Spanien einschließlich eines Aufenthaltstitels und des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Von der Regularisierung sollen hauptsächlich Einwanderer aus Marokko, Algerien, dem Senegal und lateinamerikanischen Staaten profitieren, die undokumentiert beschäftigt werden.

Regularisierung schafft nur Aufenthaltstitel für Spanien

Eine spätere räumliche Mobilität innerhalb des Schengen-Raums ist damit nicht garantiert. Die aufgrund der Regularisierung erteilten vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigungen lassen sich nach einem Jahr in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis umwandeln. Der legale Status ermöglicht es den Begünstigten, innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für bis zu 90 Tage im gesamten Schengen-Raum zu reisen.
Über das Ausmaß der Weiterwanderung legalisierter Drittstaatsangehöriger aus Spanien in andere EU-Mitgliedstaaten liegen derzeit keine belastbaren amtlichen Statistiken vor. Weder Spanien noch die EU führen gesonderte Mobilitätsdaten für die Gruppe der von der Regularisierung Begünstigten. Italien hat am 31. Juli angesichts der Lage in Ceuta eine einmonatige Aussetzung bestimmter Schengen-Regelungen gegenüber Spanien angekündigt. Frankreich kündigte eine Verschärfung der Grenzkontrollen an.
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Deutschland und Österreich drängen auf Einschränkungen bei Ukraine-Flüchtlingen


In Kürze:

  • EU berät über Verlängerung des Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge.
  • Deutschland und Österreich wollen Ausnahmen für wehrfähige Männer prüfen.
  • Betroffen wären nach bisherigem Stand nur neu einreisende Antragsteller.
  • Bereits in der EU lebende Ukrainer sollen ihren Schutzstatus behalten.
  • Kritiker sehen das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet.

Die EU will in den kommenden Wochen entscheiden, ob und in welcher Weise der Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine in der Gemeinschaft verlängert wird. Aus einigen europäischen Ländern, darunter auch Deutschland und Österreich, kommen Forderungen, bestimmte Automatismen zu beenden. Dies soll insbesondere für Männer in wehrfähigem Alter gelten.

EU-Richtlinie für den Fall einer Massenflucht

Derzeit ist es die Temporary Protection Directive (TPD), auch als „Massenzustrom-Richtlinie“ bekannt, die Geflüchteten aus der Ukraine umfassenden Schutz gewährt. Eine der Konsequenzen daraus ist es, dass Menschen, die seit Beginn des Krieges im Februar 2022 aus dem Land geflüchtet sind, kein reguläres Asylverfahren durchlaufen müssen.
Die 2001 unter dem Eindruck der Erfahrungen des Bürgerkrieges in Ex-Jugoslawien geschaffene Richtlinie sollte für den Fall einer Massenflucht Minimalstandards für temporären Schutz schaffen. Darüber hinaus enthält sie einige Bestimmungen, die eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern sollen.
Die TPD ist in der EU erstmalig am 4. März 2022 mit Blick auf die Fluchtbewegungen aus der Ukraine aktiviert worden. Seither wurde deren Geltung jeweils einmal jährlich verlängert – zuletzt am 4. Juni 2025. Nun muss die EU-Kommission entscheiden, ob und in welcher Form der Schutzstatus nach dem 4. März 2027 aufrechtbleiben soll. An diesem Tag endet der derzeit geltende Verlängerungszeitraum.

Deutschland und Österreich wollen wehrfähige Männer ausklammern

Vor allem Österreich, aber auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt machen nun Druck, die geltenden Regelungen einzuschränken. Insbesondere soll es keinen automatischen Schutz von wehrfähigen männlichen Staatsangehörigen der Ukraine mehr geben. Dobrindt erklärte am Donnerstag der Vorwoche am Rande eines EU-weiten Ressorttreffens in Luxemburg, man könne sich „vorstellen, die Massenzustrom-Richtlinie zu verlängern“.
Deutschland habe, so Dobrindt, allerdings „Zweifel“ daran, dass „Ukrainer im wehrpflichtigen Alter darunter zu sehen“ seien. Auch Österreichs Innenminister Gerhard Karner hatte jüngst geäußert, er sei mit Blick auf Männer im wehrfähigen Alter „sehr stark dafür, dass man den Automatismus beendet“. Von „Euractiv“ auf das Thema angesprochen, äußerte EU-Innenkommissar Magnus Brunner, er gehe davon aus, dass es in dieser Frage „einen Konsens geben könnte“.
Mit Stand März 2026 hielten sich insgesamt rund 4,33 Millionen ukrainische Staatsangehörige auf der Grundlage der TPD legal in der EU auf. Die zahlenmäßig meisten ukrainischen Geflüchteten leben mit 1,27 Millionen in Deutschland. In Polen waren es zum genannten Stichtag 961.405 Schutzsuchende aus der Ukraine aufhältig, in Tschechien 379.820.

Männeranteil gestiegen – von 22 auf 26,6 Prozent

Was seit Beginn der Fluchtbewegung gleichgeblieben ist: Bei den meisten Geflüchteten aus der Ukraine handelt es sich um Frauen. Sie stellen 43,3 Prozent der in Deutschland untergekommenen ukrainischen Bevölkerung mit Schutzstatus. Etwa 30,1 Prozent sind Minderjährige, wobei bei Kindern bis 18 Jahren das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen nahezu ausgeglichen ist.
Gegenüber 2022 ist der Anteil der Männer unter den ukrainischen Geflüchteten gestiegen – allerdings lediglich in einem Bereich von ursprünglich 22 auf derzeit 26,6 Prozent. Zwar dürfen Männer zwischen 23 und 60 Jahren die Ukraine ohne Genehmigung nicht mehr legal verlassen.
Seit August 2025 dürfen aber immerhin junge Männer zwischen 18 und 22 Jahren wieder ausreisen. In einigen Fällen konnten Betroffene auch eine Ausnahmegenehmigung erwirken oder im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland gelangen. Erwerbstätig sind derzeit etwa 50 Prozent der ukrainischen Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter.

Männliche Ukraine-Flüchtlinge nur noch bis 4. März 2027 vor Abschiebung sicher?

Einem internen Ratsdokument zufolge, an das „Euractiv“ gelangt ist, prüft man in der EU derzeit mehrere Optionen. Eine davon wäre, den Schutzstatus fortzuführen, aber Männer im wehrfähigen Alter auszuschließen. Ein anderer Ansatz wäre, Personen auszuschließen, die nach dem Recht der Ukraine diese nicht legal verlassen dürften. Dies wären vor allem Männer zwischen 23 und 60 Jahren.
Gelten könnten diese Bestimmungen allerdings nur für zukünftige Antragsteller. Die derzeitige Debatte bezieht sich demnach nicht auf Personen mit bestehendem Schutzstatus. So bliebe der vorübergehende Schutz ohne Altersbeschränkung für alle ukrainischen Staatsangehörigen aufrecht, die vor dem 24.2.2022 in der Ukraine lebten.
Auch von den ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter, die sich in Deutschland aufhalten, muss bis auf Weiteres keiner befürchten, zurückgeschickt zu werden. Gleiches gilt für bisher legal in Deutschland aufhältige minderjährige Geflüchtete, die hier das wehrpflichtige Alter erreichen. Ein möglicher Ausschluss von Männern im wehrfähigen Alter würde vorerst nur für neu hinzugezogene gelten. Allerdings ist nach wie vor offen, was nach dem 4. März 2027 gelten soll.

Warnungen aus der Linkspartei: „Recht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet“

Schon jetzt warnen Kritiker davor, Menschen im Wissen um deren mögliche Rekrutierung an die Front gegen ihren Willen in die Ukraine zurückzuschicken. Die fluchtpolitische Sprecherin der Linkspartei, Clara Bünger, sieht durch die politischen Überlegungen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet.
In der Ukraine ist dieses seit Kriegsbeginn weitgehend ausgeschlossen. Im Gegenteil: Unter dem Eindruck zunehmender Kriegsmüdigkeit und fehlenden Personals hat die Führung in Kiew ihre Bemühungen zur Mobilisierung intensiviert. Das Alter, ab dem Männer zum Kriegsdienst eingezogen werden können, wurde von 27 auf 25 gesenkt. In Kiew betont man, vor jede, Fronteinsatz würden Soldaten mindestens ein halbes Jahr lang professionell geschult.
In sozialen Medien tauchen hingegen immer wieder Videos auf, die Rekrutierungsoffiziere zeigen, wie sie Männer von der Straße weg gegen ihren Willen in Busse verfrachten – oft gegen den Widerstand von Passanten. Bünger erklärt deshalb, ein Ausschluss wehrfähiger Männer vom Schutz wäre „nicht nur für die Betroffenen fatal, sondern zugleich ein Angriff auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung“.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt Kriegsdienstverweigerung seit 2011 als Menschenrecht an. Zudem ist eine Auslieferung wegen Militärstrafvergehen nach Artikel 4 des Europäischen Auslieferungsabkommens ausgeschlossen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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