Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor transnationaler Repression. Auch das Freedom House spricht von einer Ausweitung des Phänomens. (Symbolbild) - Foto: Oliver Berg/dpa
In Kürze:
Das BfV warnt vor zunehmender transnationaler Repression durch fremde Staaten.
China verfolgt laut Verfassungsschutz Kritiker und Dissidenten auch in Deutschland.
Das Spektrum reicht von Überwachung und Einschüchterung bis zu Cyberangriffen und Gewalt.
Mit einer neuen Broschüre macht das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf ein internationales Phänomen aufmerksam, das auch in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewinnt. Es geht um die sogenannte transnationale Repression (TNR). Dieser Begriff bezeichnet die Praxis autoritärer Staaten, Kritiker auch dann noch zu bedrohen und einzuschüchtern, wenn diesen die Flucht ins Ausland gelungen ist.
Verfassungsschutz und Freedom House gehen transnationaler Repression nach
Der Verfassungsschutz betont, dass die transnationale Repression längst kein Randphänomen mehr sei. Immer mehr Länder setzten dieses Instrument systematisch ein. Es soll Betroffenen die Botschaft übermitteln, sich trotz ihres mittlerweile gesicherten Aufenthalts in einem demokratischen Staat nicht zu sicher zu fühlen. Stattdessen sollen sie sich politisch zurückziehen und von Kritik an der Regierung ihres Herkunftslandes Abstand nehmen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz betrachtet Aktivitäten im Bereich der transnationalen Repression übrigens nicht nur als Bedrohungshandlung gegenüber Individuen. Der deutsche Inlandsgeheimdienst sieht darin auch einen Angriff auf die Souveränität und die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Als wesentliche Akteure in diesem Bereich nennt das BfV China, den Iran und die Russische Föderation. Zu Beginn des Jahres hatte bereits die nicht-staatliche Organisation Freedom House eine Studie zur transnationalen Repression veröffentlicht. Sie sah dabei die Türkei und das Tadschikistan auf den Plätzen 2 und 3. Worin Verfassungsschutz und Freedom House konform gehen, ist jedoch die Einschätzung, dass China und sein Kommunistische Regime international den Hauptakteur in diesem Bereich darstellen.
Auch deutsche Staatsbürger vor Überwachung nicht sicher
China setze weltweit seine Nachrichtendienste und beauftragte Akteure ein, um Kritiker ins Visier zu nehmen. Betroffen sind nicht nur chinesische Exil-Aktivisten oder Angehörige verfolgter Gruppen wie Uiguren, Tibeter, Falun-Gong-Anhänger oder Unterstützer der Autonomie Taiwans und Hongkongs. Auch deutsche Kritiker des chinesischen kommunistischen Regimes und deren Aktivität behält die Führung in Peking genau im Auge.
Die Erscheinungsformen transnationaler Repression sind vielfältig, entsprechend weit ist die Definition des Begriffes. Überwachung und Ausforschung können ebenso darunterfallen wie Einschüchterungen, Drohungen, körperliche Gewalt, gezielte Diffamierungskampagnen oder die Verweigerung diplomatischer Dienste.
Bekannt geworden sind auch Cyberangriffe oder Online-Überwachung. In einigen Fällen reichte die transnationale Repression sogar bis zu Folter, Entführungen oder Mordanschlägen. Gemeinsam ist allen Erscheinungsformen lediglich, dass Staaten sie außerhalb ihrer eigenen Landesgrenzen selbst durchführen oder in Auftrag geben. Die Türkei griff zuletzt häufig zu Maßnahmen wie der Beantragung internationaler Haftbefehle bei Interpol auf der Grundlage konstruierter Anklagen. Auch erklärte man Pässe von Dissidenten für gestohlen, um deren Sperre zu erwirken und Betroffenen das Reisen zu erschweren.
Transnationale Repression nimmt häufig Familien ins Visier
Viele Fälle, so der Verfassungsschutz, können jedoch nicht eindeutig einem Fall der transnationalen Repression zugeordnet werden. Andere blieben unter der Schwelle der strafrechtlichen Relevanz. Dies mache es Betroffenen schwerer, die Aktivitäten nachzuweisen.
Diese transnationale Repression richtet sich auch nicht nur gegen die ins Visier Genommenen selbst. Wenn Exil-Oppositionelle in ihrem Herkunftsland noch über Familienangehörige verfügen, ist es üblich, diese unter Druck zu setzen. Auch dies verfolgt den Zweck, Informationen zu erpressen, Selbstzensur zu erzwingen oder Betroffene zur Einstellung ihrer politischen Tätigkeit zu veranlassen.
Die transnationale Repression arbeitet längst nicht mehr nur mit professionellen Geheimdienstmitarbeitern. Der Verfassungsschutz betont, dass man sich vonseiten der Staaten, von denen die transnationale Repression ausgeht, zunehmend sogenannter Proxys bedient – im russischen Zusammenhang spricht man von sogenannten Low-Level-Agenten.
China hat „engmaschige extraterritoriale Infrastruktur“ aufgebaut
Sie alle gehören dem Geheimdienst des jeweiligen Staates oder auch dem Staat selbst nicht an, handeln aber in dessen Interesse. Von privaten Detekteien über Studenten, Arbeitskollegen, Kulturvereinen oder Strukturen der organisierten Kriminalität bis zu isolierten Privatpersonen zieht man alle erdenklichen Akteure für Tätigkeiten dieser Art heran.
China hat nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes innerhalb chinesischer Communitys eine „engmaschige extraterritoriale Infrastruktur“ aufgebaut, um von dort aus potenzielle Dissidenten zu identifizieren und gegen sie vorzugehen. Als Ausgangspunkte nennt das BfV unter anderem diplomatische Vertretungen, chinesische Unternehmen, Studentenorganisationen, Heimatvereine, Klubs und Institute.
Im Fall der Türkei ließen sich sogar einzelne Imame von DITIB-Moscheen dafür instrumentalisieren, Angehörige der prowestlichen Gülen-Bewegung auszuspionieren. Allerdings sind in vielen Fällen auch Diplomaten in die Operationen der Geheimdienste ihres Landes eingebunden. Ihr Status behindert vielfach auch eine mögliche Strafverfolgung.
Unterwanderung macht vor deutschen Abgeordnetenbüros nicht halt
Die Führung in Peking hatte auch in Deutschland sogenannte Overseas Police Stations (Polizeistationen im Ausland) aufgebaut, die ebenfalls dazu gedacht waren, Regierungskritiker aufzuspüren und einzuschüchtern.
Durch die Medien gingen Fälle wie jener von Jian G., der im September 2025 wegen besonders schwerer geheimdienstlicher Agententätigkeit für China zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde. Er hatte seit 2007 für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und unter anderem chinesische Oppositionelle identifiziert. Zudem hatte er sich in den Mitarbeiterstab eines deutschen EU-Abgeordneten eingeschleust.
Doch bereits 2011 gab es ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle aus dem Jahr 2011 gegen den chinesischen Agenten John Z.. Dieser hatte sich in die Falun-Gong-Bewegung eingeschleust und Interna an staatliche chinesische Stellen weitergegeben.
Deutschland hat neuen Straftatbestand eingeführt – Verfassungsschutz bietet Hilfe
Mittlerweile hat der deutsche Gesetzgeber den Paragrafen 87a StGB geschaffen. Dieser bedroht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren denjenigen, der im Auftrag einer fremden Macht strafbare Handlungen begeht – oder diese in Auftrag gibt.
Der Verfassungsschutz erklärt, dass die transnationale Repression eine Warnwirkung auf gesamte Diasporagruppen ausüben soll. Nicht nur die Einschüchterung der unmittelbar betroffenen Person ist das Ziel. Man will vielmehr eine abschreckende Botschaft an andere Diaspora-Angehörige senden, damit diese erkennen, was auch ihnen passieren könnte. Beim BfV hat man eine Reihe von Kontaktmöglichkeiten eingerichtet, an die sich Betroffene wenden können.
Den Ukrainern wird vorgeworfen, im Auftrag Russlands Anschläge geplant zu haben. (Archivbild) - Foto: dpa
Ein junger Ukrainer ist wegen Agententätigkeit in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt worden – er soll laut Anklage im Auftrag Russlands Brandanschläge vorbereitet haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen Agententätigkeit.
Zum Auftraggeber und den konkreten Tatvorwürfen äußerte es sich beim Urteilsspruch und zu Beginn der derzeit laufenden Begründung noch nicht. Zwei weitere ukrainische Angeklagte sprach das Gericht frei.
Die Männer waren in Konstanz, Köln und im Schweizer Kanton Thurgau festgenommen worden. Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zufolge sollen sie Teil eines Sabotageplans gewesen sein, der auf Transportwege eines Paketdienstleisters abzielte.
Die Männer waren angeklagt, im März 2025 über einen ukrainischen Postdienst zwei Pakete mit GPS-Trackern in Richtung Ukraine verschickt zu haben.
Den Auftrag hierzu sollte laut Generalbundesanwalt ein russischer Nachrichtendienst erteilt haben – über Mittelsmänner aus der ukrainischen Stadt Mariupol. Damit sollten Routen und Transportabläufe bei dem Paketdienstleister ausgeforscht werden.
Schon bei Vorbereitungen aufgeflogen
Im nächsten Schritt hätten die Angeklagten nach Angaben der Ermittler Pakete mit Brandsätzen verschicken sollen, die sich während des Transports entzünden, so die Anklage.
Solche Pakete sollten sich laut Bundesanwaltschaft „in Deutschland oder sonst auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine entzünden und möglichst großen Schaden verursachen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen“.
Die drei Männer hätten zugesagt, die Pakete zu verschicken, lautete der Vorwurf weiter. Laut Anklage flogen sie aber bereits bei der Vorbereitung der Anschläge auf.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte in seinem Plädoyer Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und vier Jahren und drei Monaten für die Angeklagten gefordert. Die Verteidiger beantragten Freisprüche.
Erinnerungen an andere Vorfälle
Der Fall weckt Erinnerungen an einen Vorfall im Jahr 2024. Damals entzündete sich im DHL-Logistikzentrum in Leipzig ein Luftfrachtpaket. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass das Paket im Auftrag Russlands platziert war.
Deutschland entging damals vermutlich nur knapp einem Flugzeugabsturz. Es sei einem Zufall zu verdanken, dass das Paket nicht während des Fluges in Brand geraten sei, so der damalige Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang.
Erst Anfang August war am Leipziger Flughafen in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Zudem war ein Flugzeug mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt kollidiert – möglicherweise einer zweiten Drohne.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem „hybriden“ Angriff „fremder Mächte“. (dpa/red)
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Mehr Befugnisse für Geheimdienste
Das Bundeskabinett hat die Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. BND und Verfassungsschutz sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen selbst eingreifen können – auch digital. Dies umfasst aktive Mittel wie das Löschen oder Verändern von Daten oder das Beeinträchtigen oder Zerstören von IT-Systemen. Kritiker warnen vor weitreichenden Eingriffen.
Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung Kindern frühzeitig den Aufbau einer privaten Altersvorsorge ermöglichen. Vom 6. bis zum 18. Geburtstag soll der Staat monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Regelung soll rückwirkend ab 2026 für den Geburtsjahrgang 2020 gelten.
Seit heute gilt in der EU eine neue Verpackungsverordnung. Sie bringt sofortige Änderungen für fett- und wasserabweisende Lebensmittelverpackungen, wie etwa Pizzakartons. Diese dürfen bestimmte Grenzwerte für PFAS nicht überschreiten. Besonders betroffen ist auch der Onlinehandel: Ab 2030 wird übermäßiger Leerraum in Versandpaketen begrenzt.
Der Bauernverband fordert schnelle Hilfe für die deutsche Schweinehaltung. Die Preise sind auf 1,40 Euro je Kilo Schlachtgewicht gesunken und decken die Kosten der Tierhalter nicht mehr. Zudem ist der Export – vor allem nach China – eingebrochen. Auch die Afrikanische Schweinepest und die Produktion in Brasilien belasten den Markt.
Noch bleibt es heiß: Morgen gibt es nur nordöstlich der Elbe und an den Küsten etwas kühlere Temperaturen. Am Freitag klettert das Thermometer auf 31 bis 38 Grad, im Südwesten sogar bis zu 39 Grad. Am Samstag steigt das Gewitterrisiko, ab Sonntag kommen Regen und Gewitter.
Alexander Dobrindt (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Befürchtungen einer unkontrollierten Massenüberwachung durch die Reform der deutschen Nachrichtendienste zurückgewiesen. „Unbescholtene Bürger“ hätten durch die Ausweitung der Befugnisse der Dienste „gar nichts“ zu befürchten, sagte Dobrindt am Mittwoch in Berlin.
„Wir reden hier über Terrorismus, wir reden hier über Staatsterror fremder Mächte“, sagte er. Deutschland sei „tägliches Ziel“ von hybrider Kriegsführung, Spionage, Sabotage und Cyberangriffen und müsse seine Abwehrfähigkeiten deshalb anpassen.
Das Kabinett hatte am Vormittag ein mehr als 700 Seiten starkes Gesetzespaket Dobrindts beschlossen, das dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einerseits deutlich ausgeweitete Befugnisse zur Sammlung, Speicherung und automatisierten Auswertung von Daten geben soll. Zudem sollen die Dienste auch die Möglichkeit bekommen, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig aktiv durch Gegenangriffe zu bekämpfen.
Mit der Reform beginne „eine neue Zeitrechnung für die Nachrichtendienste“, sagte Dobrindt. „Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten.“ Denn sie erhielten erstmals seit ihrer Gründung „operative Befugnisse“. Mit der Reform, „revolutionieren wir geradezu die Sicherheitsarchitektur in Deutschland“, betonte der Minister.
Die für Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) betonte, mit der Reform sei es dem BND künftig möglich, „in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren“ einzudringen, um diese zu sabotieren. Der Dienst könne zudem Warenlieferungen manipulieren, damit wichtige Bauteile etwa für Waffen nicht an ihren Bestimmungsort kämen.
Bei der Aufklärung bekomme der BND gleichzeitig „mehr Zugriffsmöglichkeiten“ auf IT-Systeme – „von intelligenten Haushaltsgeräten wie zum Beispiel einem Kühlschrank angefangen bis hin zu privaten Mobiltelefonen, Laptops oder anderer Hardware“, sagte Warken. Daten dürften zudem künftig länger gespeichert werden. Bei Inhaltsdaten gelte dies künftig für sechs Monate, für sogenannte Metadaten zum Datenverkehr seien es zwölf Monate.
Dobrindt hob seinerseits die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung hervor. Sie sei ein wesentliches Mittel „bei der Entdeckung von Anschlagsplänen“, sagte er. Notwendig seien auch die Befugnisse für „aktive Schutzmaßnahmen“, um Tatmittel oder sensible Informationen „zu verfälschen, zu beeinträchtigen, unschädlich zu machen“. Gleichzeitig sei die Nutzung von Künstlicher Intelligenz und automatisierter Datenanalyse „zwingend notwendig in einer Zeit der Datenflut“.(afp/red)
Geheimdienste: BND und Verfassungsschutz erhalten zusätzliche Befugnisse.
Frühstartrente: Der Staat zahlt für Kinder monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot.
Weitere Reformen: BAföG, Kinder- und Jugendhilfe sowie die Befugnisse des Zolls werden ausgeweitet.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere wichtige Reformvorhaben beschlossen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Reform der Nachrichtendienste, die Frühstartrente sowie weitere Vorhaben in den Bereichen innere Sicherheit, Finanzen und Soziales. Die Kabinettssitzung wurde von Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geleitet, da Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) derzeit im Urlaub ist.
Geheimdienstreform
Vor dem Hintergrund der verschärften Bedrohungslage hat das Bundeskabinett die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Sie soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich erweiterte Möglichkeiten zur Sammlung und Speicherung von Daten geben. Zudem sollen die Nachrichtendienste Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig auch aktiv bekämpfen können.
BAföG-Sätze sollen steigen
Das Bundeskabinett hat die geplante BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Erste Teile sollen zum 1. April 2027 in Kraft treten, teilte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) mit.
Die Wohnkostenpauschale für Studenten außerhalb des Elternhauses soll ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Der Grundbedarf für Studenten soll in zwei Schritten angehoben werden: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Auch das Schüler-BAföG soll entsprechend steigen.
Ab dem Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2028/29 sollen Freibeträge und Einkommensgrenzen jährlich automatisch um 1,5 Prozent angepasst werden. Der Leistungsnachweis soll entfallen, zudem soll die Antragstellung künftig digital erfolgen.
„Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das BAföG sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann“, sagte Bär. Die Reform muss nun noch vom Bundestag beraten werden.
Frühstartrente
Das Kabinett beschloss zudem den Gesetzentwurf für die sogenannte Frühstartrente. Vorgesehen ist, dass der Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Regelung soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Ab 2027 soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen.
„Die Frühstartrente ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge und mehr Chancengleichheit“, erklärte Bundesfinanzminister Klingbeil. Jedes Kind erhalte damit „ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge“.
Gefördert werden sollen zertifizierte Verträge mit einem Kostendeckel sowie ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die staatlichen Zuschüsse können privat, etwa durch freiwillige Einzahlungen von Eltern oder Großeltern, um bis zu 6.840 Euro pro Jahr ergänzt werden. Dafür ist jedoch keine zusätzliche steuerliche Förderung vorgesehen.
Kein Alkohol mehr für 14- und 15-Jährige
Das Bundeskabinett will das sogenannte begleitete Trinken für 14- und 15-Jährige abschaffen. Künftig sollen Jugendliche auch in Begleitung ihrer Eltern keinen Wein, Bier oder Sekt mehr konsumieren dürfen. Familienministerin Karin Prien (CDU) begründete den Schritt mit dem besseren Schutz vor den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums. Als Nächstes muss der Bundestag über die Änderung beraten.
Zoll erhält neue Befugnisse
Die Bundesregierung will auch härter gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und internationalen Drogenhandel vorgehen. Dafür beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf mit neuen Befugnissen für den Zoll.
Dazu gehört die Sicherstellung von Vermögensgegenständen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig erworben wurden. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bisher ist dies häufig erst nach langwierigen Gerichtsverfahren möglich.
Außerdem soll der Zoll künftig künstliche Intelligenz zur Datenanalyse nutzen, Drohnen einsetzen und die Kommunikation von Tatverdächtigen blockieren dürfen. „Der Zoll wird moderner, digitaler und schlagkräftiger. Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart!“, sagte Klingbeil. (dpa/afp/red/red)
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere wichtige Reformvorhaben beschlossen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Reform der Nachrichtendienste, die Frühstartrente sowie weitere Vorhaben in den Bereichen innere Sicherheit, Finanzen und Soziales. Die Kabinettssitzung wurde von Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geleitet, da Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) derzeit im Urlaub ist.
Geheimdienstreform
Vor dem Hintergrund der verschärften Bedrohungslage hat das Bundeskabinett die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Sie soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich erweiterte Möglichkeiten zur Sammlung und Speicherung von Daten geben. Zudem sollen die Nachrichtendienste Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig auch aktiv bekämpfen können.
Frühstartrente
Das Kabinett beschloss zudem den Gesetzentwurf für die sogenannte Frühstartrente. Vorgesehen ist, dass der Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Regelung soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Ab 2027 soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen.
„Die Frühstartrente ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge und mehr Chancengleichheit“, erklärte Bundesfinanzminister Klingbeil. Jedes Kind erhalte damit „ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge“.
Gefördert werden sollen zertifizierte Verträge mit einem Kostendeckel sowie ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die staatlichen Zuschüsse können privat, etwa durch freiwillige Einzahlungen von Eltern oder Großeltern, um bis zu 6.840 Euro pro Jahr ergänzt werden. Dafür ist jedoch keine zusätzliche steuerliche Förderung vorgesehen.
Zoll erhält neue Befugnisse
Die Bundesregierung will auch härter gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und internationalen Drogenhandel vorgehen. Dafür beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf mit neuen Befugnissen für den Zoll.
Dazu gehört die Sicherstellung von Vermögensgegenständen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig erworben wurden. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bisher ist dies häufig erst nach langwierigen Gerichtsverfahren möglich.
Außerdem soll der Zoll künftig künstliche Intelligenz zur Datenanalyse nutzen, Drohnen einsetzen und die Kommunikation von Tatverdächtigen blockieren dürfen. „Der Zoll wird moderner, digitaler und schlagkräftiger. Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart!“, sagte Klingbeil. (dpa/afp/red/red)
Martin Jäger ist seit September 2025 Präsident des Bundesnachrichtendienstes. Er möchte den deutschen Auslandsgeheimdienst operativer machen. (Archivbild) - Foto: Kay Nietfeld/dpa
In Kürze:
Das Bundeskabinett will den rund 700-seitigen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beraten.
BND und Verfassungsschutz sollen in bestimmten Gefahrenlagen künftig selbst aktiv eingreifen können.
Besonders umstritten sind mögliche Hackbacks und der Einsatz „kinetischer Mittel“ gegen eine fremde Macht.
Kritiker warnen vor weitreichenden Befugnissen und aus ihrer Sicht teilweise unklaren Eingriffsschwellen.
Über ein heikles Thema will das Bundeskabinett am Mittwoch, 12. August, beraten. Auf der Tagesordnung steht der knapp 700-seitige Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Damit möchte die Regierung die Rolle der deutschen Geheimdienste an veränderte Bedrohungslagen anpassen und auch deren Befugnisse ausweiten. Im Fokus stehen dabei vor allem Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz (BfV).
Der Entwurf ist, wie das Bundesinnenministerium selbst betont, noch nicht ressortabgestimmt. Außerdem bestehe insbesondere bezüglich einzelner besonders sensibler Elemente noch weiterer Beratungsbedarf. Unterdessen sprach der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Marc Henrichmann, im Nachrichtensender „Welt TV“ davon, „Angriffsdrohnen in Russland“ oder Fabriken, die diese herstellen, „lahmlegen und ausschalten“ zu können, bevor eine solche „aufsteigt und Deutschland bedrohen kann“. Er spielt auf den Drohnenvorfall der Vorwoche am Flughafen Leipzig an. Eine russische Urheberschaft des mutmaßlichen Sabotageakts ist jedoch bislang nicht nachgewiesen.
Dienste sollen nicht mehr auf passive Rolle beschränkt bleiben
Nach geltendem Recht beschränkt sich der gesetzliche Auftrag von BND und Verfassungsschutz im Wesentlichen darauf, Nachrichten zu sammeln und auszuwerten. Sie sind als Frühwarnsystem gedacht und sollen bewusst keine exekutiven Befugnisse ausüben. Gefahrenabwehr mit Zwangs- oder Vollzugsmaßnahmen soll grundsätzlich Aufgabe der Polizei beziehungsweise der Streitkräfte bleiben.
Das Trennungsprinzip zwischen Polizei und Geheimdienst ist eine Konsequenz totalitärer Erfahrungen der deutschen Geschichte. Die Dienste sollen Informationen verdeckt erheben und auswerten dürfen. Unter engen Voraussetzungen ist es ihnen auch erlaubt, Erkenntnisse an Polizei, Staatsanwaltschaft, Bundeswehr oder andere Stellen zu übermitteln.
Bereits jetzt besitzt der BND zwar weitreichende Befugnisse im Bereich der Auslandsaufklärung. Diese reichen zum Teil auch weiter als im Inland. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bisher nicht beanstandet, weil der Bundesnachrichtendienst keine operativen Anschlussbefugnisse besitzt.
Bund verweist auf veränderte Bedrohungslage
Nun will die Bundesregierung die Nachrichtendienste handlungsfähiger machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte dies unter anderem bereits anlässlich der Vorstellung des Bundes-Verfassungsschutzberichts Anfang Juli angekündigt. Die Dienste selbst hatten um eine entsprechende Anpassung ihrer Befugnisse gebeten. Sie begründeten dies mit einer veränderten Bedrohungslage. Diese umfasse nun auch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Drohnen und hybride Einflussnahme.
Deshalb sollen BND und BfV künftig nicht mehr auf das Beobachten, Sammeln von Daten und Warnen beschränkt bleiben. In bestimmten Gefahrenlagen soll es ihnen gestattet sein, selbst aktiv einzugreifen. Der Entwurf spricht in diesem Kontext von „erweiterten nachrichtendienstlichen Maßnahmen“.
Die Dienste sollen künftig demnach nicht mehr nur wissen, wer Deutschland bedroht und wie Angriffe vorbereitet werden. In bestimmten Fällen sollen sie auch darauf hinwirken können, dass der Angriff nicht stattfindet. Die Nachrichtendienste sollen in diesem Sinne zu „begrenzt operativen Akteuren“ werden.
BND darf sich unter bestimmten Umständen selbst ermächtigen
Mit den Neuerungen will die Bundesregierung den bisherigen Rechtsrahmen an neue technische und sicherheitspolitische Entwicklungen anpassen. Gleichzeitig soll die neue gesetzliche Regelung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen und die Kontrolle der Dienste neu ordnen. In diesem Sinne gehe es nicht nur um eine Erweiterung der Befugnisse, sondern auch um Anpassungen an Vorgaben der Rechtsprechung.
Zu den wesentlichsten Änderungen sollen jene Bestimmungen gehören, die in den Paragrafen 49ff. des Entwurfs für ein neues BND-Gesetz verankert sind. Diese betreffen sogenannte „erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen“. Sie sollen dann greifen, wenn der BND im Zuge seiner nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung eine „spezifische Gefährdungslage“ feststellt.
Die Befugnisse des BND umfassen in einem solchen Fall auch ein „aktives Einwirken mit dem Ziel einer Abwendung oder Einschränkung dieser Gefährdung“. Sie sollen notfalls auch im Inland zum Tragen kommen – aber nur dann, wenn nur der BND selbst dazu in der Lage sein sollte oder eine rechtzeitige Befassung der eigentlich zuständigen Stellen nicht mehr als möglich erscheint.
„Besonders wichtige Rechtsgüter“ sind weit definiert
Eine spezifische Gefährdungslage soll dann vorliegen, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen“, dass eine fremde Macht „besonders gewichtige Rechtsgüter […] anhaltend und planvoll“ in besonderem Maße gefährde. Zu diesen Rechtsgütern sollen etwa Bestand oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder internationaler Organisationen gehören, deren Mitglied das Land ist.
Aber auch verbündete Staaten, die „außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland“, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit oder die freiheitliche demokratische Grundordnung sollen vom Schutzzweck umfasst sein. Gleiches gelte für „gewichtige Rechtsgüter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, sowie Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist“ oder „das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung einer Person“.
Voraussetzung für ein eigenes Eingreifen unter bestimmten Umständen ist also die Feststellung einer qualifizierten Bedrohung. Andere zuständige Stellen dürfen nicht in der Lage sein, rechtzeitig oder ebenso wirksam zu handeln – und der Nachrichtendienst muss über besondere Fähigkeiten verfügen, die es ihm ermöglichen, der Gefahr wirksam zu begegnen. Ein Beispiel stellt dem Bundesinnenministerium zufolge dabei etwa ein laufender Cyberangriff dar.
Besonders heikel ist der Einsatz „kinetischer Mittel“
Liegen die Voraussetzungen für ein eigenes operatives Handeln vor, müsse der Präsident des BND Art und Umfang der Maßnahmen in einer Grundanordnung festlegen. Die durchgeführten Maßnahmen sind zu dokumentieren. Zudem seien das Fortbestehen der entsprechenden Gefahrenlage und die Erforderlichkeit des Eingreifens in vorgegebenen Abständen zu überprüfen.
Formal bleibt das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst aufrecht. Seine praktische Bedeutung wird jedoch kleiner, wenn der Nachrichtendienst selbst Gefahren abwehren darf. Als einer der heikelsten Punkte gilt der in Paragraf 129 des Entwurfs angesprochene Einsatz „kinetischer Mittel“. Gemeint sind nach der Begründung Maßnahmen, die mit einer physischen Einwirkung auf Rechtsgüter Dritter verbunden sind. Der Begriff geht damit über rein digitale Überwachungsmaßnahmen hinaus.
Im Fall von Gegenmaßnahmen stellt etwa die Störung eines Servers eine solche „kinetische Einwirkung“ dar. Allerdings sind auch andere Formen der physischen Einwirkung auf ein Ziel denkbar. Je nach konkreter Ausgestaltung können damit etwa Sabotage, Beschädigung oder andere physische Einwirkungen auf Sachziele gemeint sein.
Keine „Lizenz zum Töten“ – aber Kollateralschäden denkbar
Der Gesetzentwurf macht deutlich, dass erweiterte nachrichtendienstliche Mittel „gegen die fremde Macht zu richten“ seien, welche „für die spezifische Gefährdungslage verantwortlich“ sei. Sie dürften sich „nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten“. Zudem seien sie so durchzuführen, dass „die zu erwartenden Schäden in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel der Maßnahme stehen“.
Einer Analyse der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zufolge bedeute dies zwar, dass es keine allgemeine gesetzliche Erlaubnis gebe, Menschen im Ausland zu töten. Allerdings sei dem Wortlaut zufolge dann auch nicht automatisch jede Verletzung oder Tötung als Kollateralschaden ausgeschlossen.
Die GFF hält auch die Bedrohungsbegriffe teilweise für zu unbestimmt. Schon die genannten Qualifikationsstufen „erhebliche Bedrohung“ und „Bedrohung von herausgehobener Bedeutung“ seien schwer voneinander abzugrenzen. Es sei außerdem nicht eindeutig zu erkennen, wie konkret eine Bedrohung sein müsse, bevor aus Beobachtung aktive Gefahrenabwehr werde. Abgesehen davon sei der Umfang der als schutzwürdig qualifizierbaren Rechtsgüter erheblich.
Wenn der Gegenschlag den Falschen treffen könnte
Neben den sogenannten kinetischen Maßnahmen seien auch die möglichen Gegenmaßnahmen im digitalen Raum sehr weitreichend. Im Rahmen denkbarer Maßnahmen um zurückzuhacken, sogenannter „Hackbacks“, umfassen aktive Mittel etwa das Löschen oder Verändern von Daten ebenso wie die Umleitung von Datenströmen oder das Beeinträchtigen oder Zerstören von IT-Systemen.
Auch hier gebe es jedoch Problembereiche, die zu berücksichtigen seien. Zum einen sei bei einem Cyberangriff nicht immer zweifelsfrei feststellbar, wer tatsächlich dahinterstehe. Zum anderen könne ein Server kompromittiert und von einem Angreifer missbraucht worden sein, obwohl sein Betreiber selbst unschuldig sei. Dies zeige etwa ein Szenario, wonach ein Krankenhaus als Proxy missbraucht werde und ein virtueller Gegenschlag letztlich dessen Infrastruktur treffe.
Zudem könne aus einer digitalen Abwehrmaßnahme eine neue offensive Operation werden. Im Extremfall könne sich, so die GFF, auch heimlich in IT-Systeme inländischer Telekommunikationsanbieter hacken – was definitiv nicht mehr den Bereich des Vorgehens gegen eine „fremde Macht“ betreffe. Dies ermögliche etwa Paragraf 31 Abs. 6 Nr. 3 des Entwurfes.
Desinformationskampagnen werden vermehr vor Wahlen festgestellt. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat vor einer aktuellen Desinformationskampagne gewarnt. Die Kampagne ziele darauf ab, das politische Ansehen von Friedrich Merz (CDU) als Bundeskanzler zu untergraben, teilte die Behörde dem „Handelsblatt“ mit. Sie sei zudem auch im Kontext der im September anstehenden Wahlen auf Landes- und Kommunalebene in Deutschland zu sehen.
Hintergrund ist ein derzeit im Internet kursierendes deutschsprachiges Video mit dem Logo der „Deutschen Welle“ und dem Titel „Interne CDU-Unterlagen: Merz tritt am 10. August zurück“. Darin wird fälschlich behauptet, dem „Handelsblatt“ liege eine interne Korrespondenz des CDU-Bundesvorstands vor, wonach Merz seinen Rücktritt plane. Das „Handelsblatt“ stellt dazu klar: Eine solche Korrespondenz liegt der Redaktion nicht vor. Die angebliche „Handelsblatt“-Webseite, die in dem Video eingeblendet wird, ist gefälscht.
Zunahme von Kampagnen vor Wahlen
Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes handelt es sich um ein typisches Muster der sogenannten Informationsmanipulation. Die Urheber griffen aktuelle politische Entwicklungen in Deutschland gezielt auf. Durch das Hinzufügen eines weiteren Mediums („Handelsblatt“) werde die angebliche Meldung der „Deutschen Welle“ vermeintlich authentischer gemacht und so deren Glaubwürdigkeit erhöht, erklärte die Behörde.
In deutschen Sicherheitskreisen wird hinter der Anti-Merz-Kampagne die Desinformationsgruppe „Storm-1516“ vermutet, die dem russischen Militärgeheimdienst GRU zugeordnet wird. Grundsätzlich beobachtet der Inlandsnachrichtendienst eine Zunahme solcher Kampagnen vor politisch wichtigen Terminen. Informationsmanipulation sei nicht nur eine abstrakte Gefahr für die Demokratie, sondern nehme auch bewusst führende Persönlichkeiten in den Fokus, erklärte die Behörde. (dts/red)
Forschung an intelligenten Flügeln: Die Wissenschaftler starten die Simulation mit einem Mausklick (Symbolbild). - Foto: Carmen Jaspersen/dpa
Die Bundesregierung hält die Zahl abgelehnter Forschungsvisa für chinesische Wissenschaftler unter Verschluss. Das geht aus der Antwort des Auswärtigen Amts auf eine schriftliche Frage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Marcel Emmerich hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet.
Die Angaben zu abgelehnten Anträgen wurden demnach als Verschlusssache („Nur für den Dienstgebrauch“) eingestuft.
Zahlen könnten diplomatische Spannungen auslösen
Zur Begründung verweist die Bundesregierung auf eine frühere Antwort aus dem Jahr 2023. Veröffentlichte Zahlen könnten zu „unsachgemäßen Schlussfolgerungen“ führen und diplomatische Spannungen auslösen.
Als Beispiel nennt sie Vorwürfe der Türkei, Deutschland habe Visa aus politischen Gründen verschärft. Ähnliche Vorwürfe anderer Staaten könnten bilaterale Beziehungen oder die Rolle Deutschlands als Vermittler in internationalen Konflikten belasten.
Die Geheimhaltung fällt in eine anhaltende Debatte über Forschungssicherheit.
Hintergrund sind unter anderem Untersuchungen zu Forschungskooperationen des Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit Cispa mit chinesischen Einrichtungen sowie Warnungen von Sicherheitsexperten vor Risiken bei Kooperationen deutscher Hochschulen mit militärnahen Universitäten in China.
2024 über 3.200 Anträge bearbeitet
Das Auswärtige Amt veröffentlichte lediglich Zahlen zu bearbeiteten Forschungsvisa. 2024 bearbeiteten die Behörden insgesamt 3.273 Anträge chinesischer Staatsangehöriger zu Forschungszwecken, nach 2.147 im Jahr 2021.
2025 sank die Zahl auf 2.627, im ersten Halbjahr 2026 wurden 856 Anträge abschließend bearbeitet. Wie viele Visa die Behörden aus Sicherheitsgründen ablehnten, bleibt unklar.
Emmerich kritisierte die Geheimhaltung. Er sagte der Zeitung, Hochschulen fehlten „verbindliche Schutzstandards, ausreichende Beratung und eine wirksame Sicherheitsstrategie gegen Wissenschaftsspionage“.
Zugleich mahnte der Grünen-Politiker einen differenzierten Umgang mit Forschern aus autoritär regierten Staaten an. Wer frei forschen wolle, sei willkommen.
Wer im Auftrag autoritärer Regime spioniere, müsse konsequent gestoppt werden. Die Bundesregierung schweige sich aber genau zu dieser Differenzierung aus. (dts/red)
Migranten versammeln sich am 31. Juli 2026 am Grenzzaun nahe Fnideq an der Grenze zwischen Marokko und Spanien, wo es zuvor zu Zusammenstößen gekommen war. Wie eine Polizeiquelle am 31. Juli mitteilte, gelangten in der Nacht Tausende Migranten von Marokko in die spanische Exklave Ceuta in Nordafrika; eine genaue Schätzung der Gesamtzahl der Personen sei jedoch unmöglich. - Foto: Abdel Majid BZIOUAT / AFP via Getty Images
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) im Bundestag zur Beaufsichtigung der Geheimdienste, Marc Henrichmann (CDU), schließt einen hybriden Angriff auf die EU als Ursache für den Ansturm von Migranten aus Marokko auf die spanische Exklave Ceuta nicht aus.
„Eine Ursache könnten die Spannungen zwischen Spanien und Marokko sein, auf die Marokko jetzt wie bereits im Jahr 2021 durch den gesteuerten Ansturm reagiert hat“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Es könnten ebenso gut Schleuserbanden verantwortlich sein. Und schließlich könnte zutreffen, was die Ukrainer sagen: Dass Russland den Ansturm durch Social-Media-Bots initiiert hat, um die EU unter Druck zu setzen. Alle drei Varianten seien plausibel, sagte der CDU-Politiker. Aber die „Smoking Gun“ fehle noch.
Henrichmann sagte, man müsse auf jeden Fall von Balten, Polen und Skandinaviern lernen, wenn es um die Aufdeckung der Hintergründe solcher Aktionen gehe. Sie kannten Migration als Waffe schon lange. Außerdem mahne der Vorgang, dass man durch gezielte Desinformationen eine Riesen-Wirkung erzielen könne. Man sollte deshalb nicht alles, was man sehe und lese, vorbehaltlos glauben. Die EU funktioniere nur, wenn alle den Außengrenzschutz ernst nähmen. Der PKGr-Chef mahnte, der gesamte Vorgang sei „ein abermaliger Warnschuss, der große Hausaufgaben mit sich bringt. Wir müssen sie erledigen.“ (dts/red)
Bildkompilation: Anthony Fauci (l.) und der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (r.). Veröffentlichten Tagebuchnotizen zufolge standen beide während der Corona-Pandemie mehrfach in engem fachlichen Austausch zu Impfstrategien und der Pandemiebekämpfung. - Foto: Sean Gallup/Chip Somodevilla/Getty Images
In Kürze:
Faucis Tagebuch dokumentiert Gespräche über CIA-Erkenntnisse zum Wuhan-Labor und den Ursprung von COVID-19.
Fauci schweigt während seiner Anhörung im Senat.
US-Behörden bewerteten die Laborursprung-Theorie unterschiedlich, während Fauci öffentlich einen natürlichen Ursprung unterstützte.
Notizen zeigen außerdem Faucis engen Austausch mit deutschen und internationalen Gesundheitspolitikern.
Neue freigegebene Dokumente aus dem Tagebuch des ehemaligen US-Corona-Beraters Anthony Fauci werfen erneut Fragen über die frühen Untersuchungen zum Ursprung von COVID-19 auf. Demnach erhielt die CIA nach eigenen Angaben geheime Informationen über das Hochsicherheitslabor in Wuhan, China – jenes Institut, das seit Beginn der Pandemie 2019 im Mittelpunkt der Debatte um den möglichen Ursprung des Virus steht.
Diese Informationen stammen aus einer Kopie von Faucis Tagebuch, die der republikanische Senator Rand Paul am 24. Juli veröffentlichte.
Mögliche Anklage nach Vorladung
Die Veröffentlichung geschah nur wenige Tage vor Faucis Vorladung am Mittwoch, 29. Juli, vor einem Untersuchungsausschuss. Dabei weigerte er sich, Fragen von Senatoren zu beantworten. Fauci wiederholte mehr als 100 Mal, dass er die Fragen gemäß dem Fünften Verfassungszusatz nicht beantworten werde. Der fünfte Verfassungszusatz besagt, dass niemand „in einem Strafverfahren gezwungen werden darf, gegen sich selbst auszusagen“. Fauci erhielt im Jahr 2025 eine vorbeugende Begnadigung.
Senator Paul, der Vorsitzende des Ausschusses, erklärte Reportern nach der Anhörung, dass der Ausschuss nächste Woche darüber abstimmen werde, ob eine Anklage gegen Fauci wegen Missachtung des Kongresses empfohlen werden solle.
Aus den Tagebuchunterlagen geht hervor, dass eine CIA-Mitarbeiterin namens Camille Hartman den Immunologen Fauci bei einem Treffen am 4. Juni 2021 darüber informierte, dass die US-Geheimdienstbehörde Gespräche in China abgefangen habe.
Fauci notierte, Hartmans zentrale Aussage sei gewesen, dass China nicht ausreichend transparent darüber informiert habe, was in seinen Laboren vor sich gegangen sei. Es habe keine öffentlichen Berichte darüber gegeben, welche Erkenntnisse die CIA aus den abgefangenen Informationen gewonnen habe.
Dabei ging es laut Faucis Aufzeichnungen auch um die Weitergabe von Pangolin-Viren durch Forscher aus Peking nach Wuhan.
Das P4-Labor auf dem Campus des Wuhan Institute of Virology in Wuhan, Provinz Hubei, China, am 13. Mai 2020.
Foto: Hector Retamal/AFP via Getty Images
Pangolin-Viren und neue Fragen zur Forschung in Wuhan
CIA-Mitarbeiter gingen laut Tagebuch davon aus, dass sogenannte Pangolin-Viren in einer Studie mit genetisch veränderten Mäusen (transgenen Mäusen) verwendet wurden.
Die Informationen rückten damit erneut Forschungsarbeiten am Wuhan Institute of Virology (WIV) in den Mittelpunkt der Debatte über den möglichen Ursprung von COVID-19.
Am selben Tag diskutierten von Fauci unterstützte Forscher in einem privaten Chat die Möglichkeit, dass das WIV mit Pangolin-Viren experimentiert hatte. Die Chatnachrichten wurden Anfang Juli von Senator Paul veröffentlicht.
„Von dem Journalisten, mit dem Eddie gesprochen hat – ‚Die Pangoline, die das WIV in [Coronavirus]-Studien verwendet hat‘“, schrieb Kristian Andersen, einer der beteiligten Forscher, an seine Kollegen. Er reagierte überrascht: „Moment, was? Wissen wir, dass das WIV im Labor mit Pangolin-[Coronaviren] gearbeitet hat? Falls ja, ist das riesig.“
Pangolin-Proben wurden im Jahr 2020 am Wuhan Institute of Virology gesammelt und gelagert. Das zeigt eine Veröffentlichung chinesischer Forscher aus dem Jahr 2023. Die Forschungsgruppe Decentralized Radical Autonomous Search Team Investigating COVID-19, die sich mit der Untersuchung des Virusursprungs beschäftigt, verwies darauf, dass Experimente mit Pangolin-Coronaviren möglicherweise eine Rolle bei der Entstehung von COVID-19 gespielt haben könnten.
Laut Faucis Tagebuch hatten CIA-Informanten während des Treffens am 4. Juni 2021 bereits Informationen darüber, dass das Militär unbekannte Experimente in Wuhan durchgeführt hatte.
Gleichzeitig äußerte Fauci deutliche Zweifel an der Einschätzung der CIA-Mitarbeiter. Er bezeichnete sie in seinen Notizen als „naiv und uninformiert“ und schrieb, dass er zeitweise den Eindruck gehabt habe, selbst befragt zu werden. Deshalb habe er sich gefragt, ob er einen Anwalt bei dem Gespräch hätte hinzuziehen sollen.
„Irgendetwas daran ist sehr faul“, notierte Fauci.
Die CIA reagierte auf Anfragen zu den Informationen und Gesprächen nicht mit einer Stellungnahme. Auch Anthony Fauci beantwortete entsprechende Anfragen nicht.
Aus Zusammenfassungen von Geheimdienst-Briefings zu Faucis Treffen mit Behördenvertretern im Juni 2021, die Anfang dieses Jahres veröffentlicht wurden, geht hervor, dass Fauci weiterhin die Einschätzung vertrat, COVID-19 sei wahrscheinlich natürlichen Ursprungs.
Fauci verwies gegenüber den Beamten auf eine wissenschaftliche Untersuchung, die zwei unterschiedliche Viruslinien aus zwei verschiedenen Märkten beschrieben hatte. Zudem erinnerte er daran, dass es zwölf Jahre gedauert habe, den Ursprung von SARS mit einer Fledermausquelle in Verbindung zu bringen. Er empfahl außerdem Gespräche mit Forschern, die öffentlich einen natürlichen Ursprung des Virus unterstützt hatten, darunter Kristian Andersen.
Andersen und mehrere weitere Wissenschaftler hatten bereits im März 2020 eine Studie veröffentlicht, in der sie zu dem Schluss kamen, dass ein künstlich erzeugter Laborursprung unwahrscheinlich sei. Gleichzeitig zeigen später veröffentlichte private Nachrichten, dass einige der beteiligten Forscher intern Zweifel an dieser Einschätzung geäußert hatten.
Arbeiter in Schutzkleidung am Huanan Seafood Market in Wuhan. (Archivbild)
Foto: -/CHINATOPIX/AP/dpa
Treffen mit dem Nationalen Sicherheitsrat: Streit um den Ursprung des Virus
Etwa vier Wochen nach dem Gespräch mit der CIA traf sich Anthony Fauci mit Vertretern des Nationalen Sicherheitsrats, darunter Beth Cameron. Dabei sollte eine weitere offizielle Unterrichtung zu den Erkenntnissen über den Ursprung von COVID-19 stattfinden.
„Beth wollte, dass ich eine offizielle Unterrichtung erhalte, wegen der katastrophalen Unterrichtung, die mir die Amateure von der CIA einige Wochen zuvor gegeben hatten“, schrieb Fauci in seinem Tagebuch.
Nach seinen Aufzeichnungen brachte das Treffen für ihn keine neuen Erkenntnisse. Er hielt jedoch fest, dass das FBI offenbar von einem Laborunfall als Ursprung von COVID-19 ausging.
„Es gab für mich keine neuen Überraschungen in der Unterrichtung, außer dass klar wurde, dass das FBI keine Ahnung hat, wovon es spricht, da es überzeugt ist, dass der Ursprung von COVID-19 aus einem Laborleck stammt.“
Fauci nannte in seinen Notizen keine konkreten Gründe für die Einschätzung des FBI, erklärte aber, dass diese Argumente für ihn „keinen Sinn“ ergeben hätten. Stattdessen empfahl er den Beteiligten, sich mit Kristian Andersen und anderen Autoren der im März 2020 veröffentlichten Studie auseinanderzusetzen.
„Ich erklärte ihnen auch die zahlreichen epidemiologischen und molekularen Gründe, warum es nahezu sicher ist, dass sich das Virus durch einen natürlichen Artensprung entwickelt hat, obwohl ich betonte, dass ich hinsichtlich der Möglichkeit eines Laborlecks offen bleibe“, schrieb Fauci.
Er betonte zugleich, dass die Möglichkeit zweier unterschiedlicher Szenarien nicht bedeute, dass beide gleich wahrscheinlich seien.
„Ich glaube, dass sie verstanden haben, woher ich komme, und dass es sich als ein sehr gutes Treffen herausstellte“, hielt Fauci abschließend fest.
Faucis Tagebuch zeigt Kontakte zu deutschen Entscheidungsträgern
Laut den Aufzeichnungen im Tagebuch stand Fauci auch mehrfach mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Kontakt. Wie die Berliner Zeitung berichtet, tauschten sich beide im Jahr 2022 regelmäßig über zentrale Fragen der COVID-19-Politik aus – darunter Auffrischungsimpfungen, Impfstoffstrategien und den Umgang mit neuen Virusvarianten.
Ein besonders erwähnter Austausch fand am 30. Juni 2022 per Videokonferenz statt. Daran nahmen neben Fauci und Lauterbach auch BioNTech-Chef Uğur Şahin sowie der damalige US-Coronavirus-Koordinator Ashish Jha teil. Nach Angaben der Zeitung wurde dabei unter anderem diskutiert, welche Impfstrategie für die bevorstehende Herbstsaison wissenschaftlich am sinnvollsten sei.
Fauci hielt in seinen Notizen fest, Lauterbach habe sich bei Entscheidungen über COVID-19-Auffrischungsimpfungen und deren Verteilung in Deutschland „sehr, wirklich sehr stark“ auf seinen Rat gestützt. Demnach diskutierten beide außerdem unterschiedliche Impfstoffvarianten und deren mögliche Vorteile.
Bei einem weiteren Treffen im Juli 2022 in Washington sprach Lauterbach mit Fauci unter anderem über die Corona-Lage in China sowie den Übergang von der akuten Pandemiephase hin zu einer regulären Gesundheitsversorgung.
In einem späteren Tagebucheintrag vom 8. Dezember 2022 beschrieb Fauci Lauterbach schließlich als jemanden, der „mittlerweile so etwas wie ein Freund geworden ist“ und dessen wissenschaftlichen Rat er sehr schätze.
Unterschiedliche Einschätzungen von CIA und FBI zum Ursprung von COVID-19
Die Bewertung des Ursprungs von COVID-19 blieb innerhalb der US-Behörden umstritten. Nach Angaben eines hochrangigen Mitarbeiters gegenüber Senator Rand Paul und weiteren Abgeordneten kamen CIA-Analysten bereits 2020 zu der Einschätzung, dass ein Ursprung im Wuhan-Labor die wahrscheinlichste Erklärung sein könnte.
Dokumente deuten darauf hin, dass die CIA im Jahr 2021 zeitweise erwog, die Laborleck-Theorie offiziell stärker zu gewichten. Später änderte sich diese Einschätzung jedoch, wie ein nicht namentlich genannter Mitarbeiter in veröffentlichten Unterlagen erklärte.
Eine freigegebene Geheimdienstbewertung auf Grundlage von Informationen bis August 2021 kam zu dem Ergebnis, dass nur eine nicht näher bezeichnete Behörde einen Laborursprung von COVID-19 bevorzugte. Eine spätere Bewertung aus dem Jahr 2023 erklärte, dass das FBI gemeinsam mit dem US-Energieministerium einen Laborunfall als wahrscheinlichste Ursache für den Ursprung des Virus ansah.
Gleichzeitig konnten die CIA und eine weitere, nicht genannte Behörde den Ursprung von COVID-19 nicht abschließend bestimmen. Nach ihrer Einschätzung beruhten beide möglichen Erklärungen – ein natürlicher Ursprung und ein Laborunfall – auf erheblichen Annahmen oder standen vor Herausforderungen durch widersprüchliche Informationen. Fünf weitere US-Behörden unterstützten hingegen die Theorie eines natürlichen Ursprungs.
Im Jahr 2025 veröffentlichte die CIA schließlich eine aktualisierte Einschätzung, wonach ein Laborursprung als die „wahrscheinlichere“ Erklärung angesehen werde.
Louisa Specht-Riemenschneider (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, sieht in der von der Regierung geplanten Geheimdienstreform massive Risiken für die Bürgerrechte. „Aus meiner Sicht gibt es inakzeptable Einschränkungen der Grundrechte“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. Nachrichtendienste sollten nicht handeln und eingreifen dürfen wie eine Polizei, mahnte sie.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Es spreche viel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht die Pläne als zu weitgehend einstufen werde, erklärte Specht-Riemenschneider. Verfassungsschutz und BND sollen künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürfen. Selbst Aufnahmen, die mit Kameras oder Drohnen über das Zulässige hinausgehen, dürften danach weiterverwendet werden. „Der Staat duldet den Rechtsbruch“, kritisierte sie.
Auch die geplante unbefristete Speicherung personenbezogener Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen durch den BND hält die Datenschutzbeauftragte für verfassungswidrig. Zudem soll die neue Beschwerde-Instanz, der Unabhängige Kontrollrat, erst ab Anfang 2029 ihre Arbeit aufnehmen. Den Bürgerinnen und Bürgern werde damit für zwei Jahre die Möglichkeit genommen, sich mit einer Beschwerde zu wehren.
Wechsel an der Spitze der Datenschutzbehörde
Bisher ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für solche Beschwerden zuständig – diese Aufgabe soll sie zum Jahreswechsel verlieren. Specht-Riemenschneider selbst gibt ihr Amt im September aus gesundheitlichen Gründen auf. Der Bundestag hat im Juni den Freiburger Rechtswissenschaftler Moritz Hennemann zu ihrem Nachfolger gewählt. (afp/red)
Die ältere „Air Force One“ des US-Präsidenten vor dem Abflug aus der Türkei am 8. Juli 2026. - Foto: Saul Loeb/AFP via Getty Images
Der israelische Geheimdienst hat laut US-Medienberichten Washington über einen neuen „konkreten“ Plan des Irans zur Ermordung von US-Präsident Donald Trump informiert.
Die US-Regierung habe zwar schon länger fortlaufende Geheimdiensthinweise auf mögliche Attentatspläne gegen Trump bekommen, berichtete am Donnerstag der Fernsehsender CNN. „Doch die Warnung aus Israel war neu und bezog sich auf ein konkretes Komplott.“
Die Warnung aus Israel sei in dieser Woche eingegangen, berichtete CNN. Der Sender berief sich auf nicht namentlich genannte Quellen, die mit dem Vorgang vertraut seien.
Auch das „Wall Street Journal“ berichtete von aus Israel an Washington übermittelten Geheimdienstinformationen. Diese hätten ein „neues“ Komplott Teherans gegen Trump beschrieben.
Die Berichte kommen zu einem Zeitpunkt, da erneute Angriffe zwischen den USA und dem Iran Befürchtungen vor einer neuen Eskalation ausgelöst haben.
Trump wechselt überraschend Flugzeug
Zudem war Trump nach dem NATO-Gipfel in Ankara am Mittwoch überraschend mit einem alten Präsidenten-Flugzeug aus der Türkei abgereist – und nicht mit seiner neuen Maschine, die ihm Katar geschenkt hatte. Laut US-Medien waren Sicherheitsbedenken des Personenschutzes von Trump die Ursache für den Flugzeugwechsel.
Trump selbst hatte am Rande des NATO-Gipfels gesagt, der Iran trachte ihm nach dem Leben. „Ich bin Nummer eins auf der Todesliste“, sagte er. Die Frage von Journalisten, ob er wegen Drohungen aus Teheran die Maschine für den Abflug aus Ankara wechselte, ließ er unbeantwortet.
Die alte Air Force One brachte den US-Präsidenten am Mittwoch bis nach Großbritannien, dort stieg er in die neue Maschine aus Katar um. (afp/red)
AfD-Parteitag in der Messe Erfurt. - Foto: Katharina Kausche/dpa
In Kürze:
Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.
Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD
„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“
Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.
Gesetzliche Lage
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.
Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.
AfD und Russland
Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.
Pistorius für Geheimhaltung zuständig
Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.
Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
AfD-Parteitag in der Messe Erfurt. - Foto: Katharina Kausche/dpa
In Kürze:
Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.
Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD
„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“
Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.
Gesetzliche Lage
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.
Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.
AfD und Russland
Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.
Pistorius für Geheimhaltung zuständig
Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.
Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
Dr. Anthony Fauci. - Foto: Madalina Vasiliu/The Epoch Times
In Kürze:
Vorladung durch US-Senatsausschuss
Vorwürfe zu Aussagen über COVID-Forschung
Fokus auf Wuhan, Laborhypothese, Geheimdienste
Der US-Senat hat den Immunologen Anthony Fauci vorgeladen. Hintergrund sind neu veröffentlichte Dokumente, die Fragen zu seinen Aussagen während der COVID-19-Pandemie aufwerfen.
Im Kern geht es um den Vorwurf, er habe den US-Kongress möglicherweise nicht vollständig oder missverständlich über zentrale Aspekte der Pandemie informiert. Dabei stehen insbesondere seine Rolle in der US-Gesundheitsforschung und seine Aussagen zu COVID-19 im Fokus.
Fauci ist ehemaliger Leiter des National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID, Nationales Institut für Allergien und Infektionskrankheiten) beim National Institutes of Health (NIH, Nationale Gesundheitsinstitute der USA).
Der republikanische Senator Rand Paul erklärte am 22. Juni, er habe den Immunologen Fauci zunächst gebeten, freiwillig vor dem von ihm geleiteten Ausschuss des US-Senats, dem Homeland Security and Governmental Affairs Committee (Ausschuss für Innere Sicherheit und Regierungsangelegenheiten), auszusagen. Fauci habe dies jedoch abgelehnt.
Daraufhin habe Paul eine Vorladung ausgestellt, die Fauci verpflichtet, im kommenden Monat öffentlich vor dem Ausschuss zu erscheinen, schrieb er auf der Plattform X.
Der 85-jährige Fauci reagierte bislang nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme.
Fauci war von 1984 bis 2022 Leiter des NIAID. Bei einer Anhörung im Jahr 2024 sagte er vor Gesetzgebern aus, dass er nicht mit Geheimdienstmitarbeitern über Virusforschung im Zusammenhang mit COVID-19 gesprochen habe. Fauci erklärte jedoch, dass er selbst von Geheimdienstmitarbeitern über „Möglichkeiten von Aktivitäten in verschiedenen Laboren“ informiert worden sei.
Laut Dokumenten des Office of the Director of National Intelligence (Amt des Direktors der Nationalen Nachrichtendienste), die Anfang Juni freigegeben wurden, informierte Fauci Geheimdienstmitarbeiter über den möglichen Ursprung von COVID-19. Er empfahl ihnen, wissenschaftliche Arbeiten zu prüfen, die einen natürlichen Ursprung von SARS-CoV-2 unterstützten.
Eine vom Büro veröffentlichte Zusammenfassung besagt, dass Fauci darauf hinwies, dass die Aufklärung der Herkunft bei anderen Viren mit natürlichem Ursprung oft viele Jahre gedauert habe oder bis heute ungeklärt sei. Zudem riet er, Experten zu konsultieren, die einen natürlichen Ursprung von COVID-19 vertreten.
Als Beispiel nannte er den Forscher Kristian Andersen, Mitautor der Studie „Proximal Origin“. Diese sollte darlegen, dass COVID-19 „keine Labor-Konstruktion oder absichtlich manipuliertes Virus“ sei.
Laut von Senator Rand Paul veröffentlichten E-Mails sollen Fauci und der ehemalige Direktor der National Institutes of Health, Dr. Francis Collins, heimlich an der Studie von Andersen mitgewirkt haben, ohne als Autoren oder Mitwirkende genannt zu werden.
Faucis Behörde finanzierte zudem Forschungen an einem Labor in Wuhan, China, nahe dem Ort der ersten COVID-19-Fälle. In Anhörungen während der Pandemie sagte Fauci gegenüber Paul, die USA hätten dort keine sogenannte Gain-of-Function-Forschung finanziert. Spätere Aussagen anderer Beamter widersprachen dieser Darstellung.
Sicherheitspersonal bewacht das Wuhan Institute of Virology, während Mitglieder des WHO-Teams zur Untersuchung des Ursprungs von COVID-19 das Institut am 3. Februar 2021 besuchen.
Foto: Hector Retamal/AFP via Getty Images
Stellungnahme von Tulsi Gabbard
Tulsi Gabbard, die die neuen Akten an ihrem letzten Tag als Direktorin der National Intelligence (Direktorin der US-Geheimdienste) freigab, erklärte in einer Stellungnahme: „Politisierte, eigennützige Führungspersonen wie Dr. Fauci haben ihre eigenen Verfehlungen und Machtmissbräuche vertuscht, Geheimdienstinformationen manipuliert, den Kongress belogen und einen rechtmäßig gewählten Präsidenten untergraben, indem sie seinen Zugang zu entscheidenden Informationen eingeschränkt haben, die zur Sicherheit des Landes notwendig waren.“
Der ehemalige Gewerkschaftsaktivist aus Hongkong, Christopher Mung Siu-tat bei einer Rede am 20. Januar 2026 vor dem Parlamentsgebäude im Zentrum Londons zur Entscheidung über die neue chinesische Botschaft (Symbolbild). - Foto: Justin Tallis/AFP via Getty Images
Ein britisches Gericht hat zwei britisch-chinesische Männer für das Ausspionieren von Hongkonger Dissidenten im Auftrag der chinesischen Regierung zu Haftstrafen verurteilt.
Der Londoner Strafgerichtshof Old Bailey verurteilte am Donnerstag den 40-jährigen Peter W., einen ehemaligen Mitarbeiter der britischen Grenzschutzbehörde, zu zehn Jahren Haft, während der 65-jährige pensionierte Hongkonger Polizist Bill Y. eine achtjährige Haftstrafe erhielt.
Die Richterin Bobbie Cheema-Grubb sagte, das Handeln der Verurteilten sei „absichtlich, abgestimmt und schwerwiegend“ gewesen. Sie hätten „echten und erheblichen“ Schaden verursacht und bei den Betroffenen Angst und Leid ausgelöst.
Beide Männer waren im Mai nach einem zweimonatigen Prozess wegen Unterstützung eines fremden Nachrichtendienstes verurteilt worden.
W., der vor seiner Anstellung bei der britischen Grenzschutzbehörde bei der britischen Polizei und in der Royal Navy gedient hatte, wurde außerdem wegen Amtsmissbrauchs verurteilt.
W. hatte laut Anklage das Computersystem des Innenministeriums nach Personen durchsucht, die für die Behörden in Hongkong von Interesse waren.
Er sammelte demnach zudem Informationen im Auftrag von Y., der in leitender Position beim Hong Kong Economic and Trade Office gearbeitet hatte, das die Regierung Hongkongs in London vertritt.
Die Regierung Hongkongs sprach indes von „haltlosen Anschuldigungen und Verleumdungen“. Die Vorwürfe stünden „absolut in keinem Zusammenhang“ mit der Regierung in Hongkong.
Nach massiven pro-demokratischen Protesten in Hongkong, bei denen die Polizei brutal gegen weitgehend friedliche Demonstranten vorging, hatte Peking im Jahr 2020 das Nationale Sicherheitsgesetz verhängt.
Es erlaubt den Behörden in Hongkong ein hartes Vorgehen gegen alle Aktivitäten, die nach ihrer Auffassung die nationale Sicherheit Chinas bedrohen. Seitdem sind zehntausende Menschen, darunter viele Demokratieaktivisten, aus Hongkong nach Großbritannien gezogen. (afp/red)
US-Technologie in Europa: Der KI-Assistent „Claude Mythos“ des Entwicklers Anthropic auf einem Display in Brüssel. (Archovbild). Foto von Nicolas TUCAT / AFP via Getty Images
Berlin: Nach der überraschenden Entscheidung der US-Regierung, den Export neuester KI-Modelle des Anbieters Anthropic zu blockieren, wächst in Berlin die Sorge vor einer digitalen Erpressbarkeit.
Sicherheitspolitiker von Union, Grünen und SPD warnen fraktionsübergreifend vor den massiven Abhängigkeiten der europäischen Infrastruktur von Washingtons Gnaden.
Warnung vor digitaler Erpressbarkeit
Der Vorsitzende des parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), sprach gegenüber dem Handelsblatt von einer schweren „sicherheitspolitischen Abhängigkeit“.
Es sei alarmierend, dass ein einziger Verwaltungsakt in den USA darüber entscheide, welche Werkzeuge europäischen Behörden und Unternehmen zur Verfügung stehen.
Beim Schutz kritischer Infrastrukturen dürfe sich Europa nicht in eine Lage manövrieren lassen, in der Partner „jederzeit den Stecker ziehen“ könnten, so Henrichmann.
Kritik an Washingtons Kurzsichtigkeit
Auch die Koalitionsparteien reagierten mit deutlicher Kritik auf das Vorgehen der USA. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz nannte die Exportsperre „in höchstem Maße kurzsichtig“.
Der Schritt gefährde die globale IT-Sicherheit und werde das Vertrauen in US-Anbieter nachhaltig beschädigen.
Für den SPD-Digitalpolitiker Johannes Schätzl zeigt der Fall, dass sich leistungsfähige KI-Modelle zu strategischen Waffen im Staatsbesitz entwickeln.
Als Konsequenz forderte Schätzl eine rasche Stärkung nationaler Institutionen:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie deutsche Forschungseinrichtungen müssten finanziell und personell so ausgestattet werden, dass sie Spitzen-KI eigenständig analysieren und Risiken ohne fremde Hilfe bewerten können. (dts/red)
Die Direktorin der Nationalen Nachrichtendienste, Tulsi Gabbard, spricht am 23. Juli 2025 im Brady-Pressebriefingraum des Weißen Hauses mit Reportern. - Foto: Chip Somodevilla/Getty Images
Freigegebene Dokumente der US-Geheimdienste werfen neues Licht auf das Engagement der Vereinigten Staaten in der Ukraine. Demnach haben die USA den Aufbau und Betrieb von mehr als 40 Biolaboren im Land unterstützt. Zu den Einrichtungen zählt auch ein Labor in Charkiw, das laut den Unterlagen möglicherweise gefährliche Krankheitserreger beherbergt.
Die Dokumente wurden am 12. Juni von der Direktorin der Nationalen Nachrichtendienste, Tulsi Gabbard, veröffentlicht. In einer Videobotschaft warnte sie, dass die Labore aufgrund des anhaltenden Krieges zwischen Russland und der Ukraine dem Risiko einer Kompromittierung ausgesetzt sein könnten.
Bereits im Mai hatte das Büro der Nationalen Nachrichtendienste gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times erklärt, erste Auswertungen von Geheimdienstakten hätten ergeben, dass die US-Regierung weltweit mehr als 120 Biolabore in über 30 Ländern finanziert habe – darunter auch mehrere Einrichtungen in der Ukraine.
Nach Angaben von US-Beamten befassten sich einige dieser Labore mit der Erforschung hoch ansteckender Krankheitserreger. Weitere Einzelheiten wurden damals jedoch nicht bekannt gegeben.
Ein Labor. Archivbild.
Foto: Jens Kalaene/dpa
Hinweise aus freigegebenen Dokumenten
Eines der am 12. Juni veröffentlichten Dokumente befasst sich mit dem von den USA unterstützten Institut für experimentelle und klinische Veterinärmedizin in Charkiw. Darin heißt es, die Einrichtung beherberge „wahrscheinlich mindestens einige gefährliche Krankheitserreger“ und sei weiterhin anfällig für Informationsoperationen, Beschlagnahmungen oder Schäden.
Dem Dokument zufolge lagerte das Institut Anfang der 2010er-Jahre Hunderte Krankheitserreger. Es gehörte zu mehr als 40 Laboren in der Ukraine, die im Rahmen eines Programms des US-Verteidigungsministeriums Unterstützung erhielten. Ziel des Programms war es, biologische Bedrohungen zu reduzieren.
Gleichzeitig verweist der Bericht auf Sicherheitsmängel in der Einrichtung. Zwar seien Teile des Labors modernisiert worden, dennoch habe es laut den zitierten Berichten noch 2019 Defizite bei Biosicherheit und Schutzmaßnahmen gegeben. Besonders betroffen gewesen seien Bereiche, in denen mit ansteckenden Brucella-Bakterien gearbeitet wurde.
Ein weiteres freigegebenes Geheimdienstdokument führt aus, dass von den USA unterstützte Einrichtungen in der Ukraine mit Krankheitserregern wie Anthrax, Ebola und dem SARS-Coronavirus gearbeitet hätten. Zudem hätten die Vereinigten Staaten ukrainische Wissenschaftler im Bereich Biokontainment und Laborsicherheit geschult.
Eine weitere freigegebene Akte zeigt, dass die Vereinigten Staaten insgesamt 9,1 Millionen US-Dollar in vier ukrainische Labore investiert haben sollen. Zu den unterstützten Einrichtungen zählt demnach auch das Ukrainische Antipest-Forschungsinstitut in Odessa.
Bereits in einem 2022 veröffentlichten Dokument hatte das damalige US-Verteidigungsministerium erklärt, seit 2005 rund 200 Millionen US-Dollar für die Unterstützung von 46 ukrainischen Laboren, Gesundheitseinrichtungen und Diagnosestellen bereitgestellt zu haben.
Zu Laboren außerhalb der Ukraine machten die Geheimdienstbeamten keine näheren Angaben. Sie betonten jedoch, dass die nun veröffentlichten Unterlagen Behauptungen widersprächen, wonach von den USA finanzierte Biolabore in der Ukraine nie existiert hätten.
Die ukrainische Flagge weht im Mondlicht über der Hafenstadt Odessa.
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Stellungnahme von Tulsi Gabbard
Die Untersuchung der Labore durch Tulsi Gabbard geht auf eine Exekutivanordnung von US-Präsident Donald Trump aus dem Jahr 2025 zurück. Diese untersagt die Finanzierung risikoreicher Forschungsprojekte, darunter sogenannte Gain-of-Function-Experimente, sofern keine ausreichende staatliche Aufsicht gewährleistet ist.
Bereits zuvor hatte Gabbard Richtlinien erlassen, um die Sammlung von Informationen über die betreffenden Labore auszuweiten. Sie erklärte:
„Das Büro der Direktorin der Nationalen Nachrichtendienste und ich werden weiterhin eng mit unseren Partnern innerhalb der US-Regierung zusammenarbeiten, um genau festzustellen, wo sich diese Labore befinden und welche Krankheitserreger dort gelagert oder erforscht werden. Unser Ziel ist es, gefährliche Gain-of-Function-Forschung zu beenden, die die Gesundheit und das Wohlergehen der amerikanischen Bevölkerung sowie von Menschen auf der ganzen Welt bedrohen könnte“
William Pulte spricht am 27. Februar 2025 in Washington, D.C. - Foto: Kayla Bartkowski/Getty Images
In Kürze:
Immobilienunternehmer William Pulte wird ab 19. Juni kommissarischer Geheimdienstchef der USA.
Trump plant eine Verkleinerung des Nachrichtendienstapparats.
Demokraten kritisieren Pultes fehlende Erfahrung im Sicherheitsbereich.
US-Präsident Donald Trump hat bestätigt, dass William Pulte ab dem 19. Juni kommissarisch die Leitung der US-Nachrichtendienste übernehmen wird. Der Immobilienunternehmer tritt damit die Nachfolge von Tulsi Gabbard an, die Ende des Monats aus dem Amt ausscheidet.
Pulte übernimmt die neue Aufgabe zusätzlich zu seinen bisherigen Funktionen, wie Trump auf Truth Social mitteilte. Er ist Direktor der US-Behörde für Wohnungs- und Finanzierungsfragen (Federal Housing Finance Agency) sowie Vorsitzender der Hypothekenfinanzierer Fannie Mae und Freddie Mac.
Gabbard wird ihr Amt zum 30. Juni niederlegen, um sich um ihren Ehemann zu kümmern. Bei ihm wurde eine seltene Form von Knochenkrebs diagnostiziert.
Tulsi Gabbard.
Foto: Andrew Harnik/Getty Images
William Pulte: Unternehmer und Finanzmanager an der Spitze
Trump hatte Pultes Ernennung bereits Anfang Juni angekündigt und dessen Erfahrung im Umgang mit sensiblen Finanz- und Marktfragen hervorgehoben. Auf Truth Social bezeichnete er den 38-Jährigen als „sehr klugen Mann“ und sprach ihm großes Vertrauen aus. Zudem verwies Trump auf Pultes Verantwortung für Vermögenswerte von mehr als 10 Billionen US-Dollar (rund 8,6 Billionen Euro), die von Fannie Mae und Freddie Mac verwaltet werden.
Pulte steht seit März 2025 an der Spitze der US-Behörde für Wohnungs- und Finanzierungsfragen (Federal Housing Finance Agency). Nach seiner Nominierung durch Trump wurde er vom Senat mit breiter Unterstützung bestätigt. In seiner Funktion beaufsichtigt er neben Fannie Mae und Freddie Mac auch die Federal Home Loan Banks, die eine zentrale Rolle im US-Hypothekenmarkt spielen.
Vor seinem Wechsel in die Politik war Pulte in den Bereichen Hausbau, Wohnungswirtschaft und Stadtentwicklung tätig. Bereits 2011 gründete er die Investmentgesellschaft Pulte Capital Partners, die sich auf Bau- und Wohnungsprodukte spezialisiert. Zudem gehörte er dem Vorstand des Hausbaukonzerns Pulte Homes an.
Der Absolvent der Northwestern University engagiert sich darüber hinaus in sozialen und gemeinnützigen Projekten. Bekannt wurde er unter anderem als Gründer der Organisation Blight Authority, die sich gegen den Verfall städtischer Gebiete einsetzt, unter anderem durch direkte Hilfsaktionen über soziale Medien.
Mit der Ernennung Pultes verbindet Trump auch den Auftrag, das Amt des Direktors der nationalen Nachrichtendienste (ODNI) umzustrukturieren und zu verkleinern. Die Behörde koordiniert und beaufsichtigt insgesamt 18 US-Nachrichtendienste.
Gegenüber dem „Wall Street Journal“ erklärte Trump, er halte die Behörde für zu groß und sehe dort zahlreiche Stellen, die seiner Ansicht nach nicht notwendig seien. Die Umstrukturierung solle noch vor der Ernennung eines dauerhaften Direktors erfolgen. Als kommissarischer Leiter sei Pulte dabei weniger an bestehende Strukturen gebunden und könne Veränderungen schneller umsetzen.
Trump stellte sogar infrage, ob das ODNI in seiner bisherigen Form überhaupt weiterbestehen sollte. Er verwies dabei auf die allgemeine Linie seiner Regierung, Bundesbehörden zu verkleinern. Ähnlich wie beim Bildungsministerium strebe er auch bei den Nachrichtendiensten einen schlankeren Verwaltungsapparat an.
Unter Republikanern stieß die Personalentscheidung auf Zustimmung. Senator Jim Banks aus Indiana lobte Pulte als Freund, Verbündeten und Patrioten. Er zeigte sich überzeugt, dass dieser die Interessen der amerikanischen Bevölkerung in den Mittelpunkt stellen und Reformen innerhalb der Nachrichtendienstgemeinschaft vorantreiben werde.
US-Präsident Donald Trump
Foto: SAUL LOEB / AFP via Getty Images
Demokraten warnen vor Sicherheitsrisiken
Deutliche Kritik kommt hingegen von den Demokraten. Sie verweisen vor allem auf Pultes fehlende Erfahrung im Bereich Nachrichtendienste und nationale Sicherheit und stellen seine Eignung für das Amt infrage.
Senator Mark Warner aus Virginia, stellvertretender Vorsitzender des Geheimdienstausschusses im Senat, bezeichnete die Ernennung als Sicherheitsrisiko. In einem Facebook-Beitrag warf er Pulte vor, vor allem aufgrund seiner Loyalität zu Donald Trump ausgewählt worden zu sein.
Warner behauptete, Pulte sei zum kommissarischen Direktor der nationalen Nachrichtendienste ernannt worden, weil er bereit sei, private Informationen zugunsten Trumps einzusetzen. Konkrete Belege für diesen Vorwurf nannte der Senator in seinem Beitrag nicht.