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Kann Pistorius der AfD geheime Informationen verwehren?


In Kürze:

  • Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
  • Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
  • Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.

 
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.

Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD

„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“

Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.

Gesetzliche Lage

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.

Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.

AfD und Russland

Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.

Pistorius für Geheimhaltung zuständig

Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.

Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
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Pistorius will AfD von Geheiminformationen ausschließen – darf er das?


In Kürze:

  • Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
  • Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
  • Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.

 
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.

Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD

„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“

Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.

Gesetzliche Lage

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.

Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.

AfD und Russland

Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.

Pistorius für Geheimhaltung zuständig

Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.

Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
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Neue COVID-Dokumente veröffentlicht: US-Senat lädt Anthony Fauci vor


In Kürze:

  • Vorladung durch US-Senatsausschuss
  • Vorwürfe zu Aussagen über COVID-Forschung
  • Fokus auf Wuhan, Laborhypothese, Geheimdienste

 
Der US-Senat hat den Immunologen Anthony Fauci vorgeladen. Hintergrund sind neu veröffentlichte Dokumente, die Fragen zu seinen Aussagen während der COVID-19-Pandemie aufwerfen.
Im Kern geht es um den Vorwurf, er habe den US-Kongress möglicherweise nicht vollständig oder missverständlich über zentrale Aspekte der Pandemie informiert. Dabei stehen insbesondere seine Rolle in der US-Gesundheitsforschung und seine Aussagen zu COVID-19 im Fokus.
Fauci ist ehemaliger Leiter des National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID, Nationales Institut für Allergien und Infektionskrankheiten) beim National Institutes of Health (NIH, Nationale Gesundheitsinstitute der USA).

Vorladung durch den Senat

Der republikanische Senator Rand Paul erklärte am 22. Juni, er habe den Immunologen Fauci zunächst gebeten, freiwillig vor dem von ihm geleiteten Ausschuss des US-Senats, dem Homeland Security and Governmental Affairs Committee (Ausschuss für Innere Sicherheit und Regierungsangelegenheiten), auszusagen. Fauci habe dies jedoch abgelehnt.
Daraufhin habe Paul eine Vorladung ausgestellt, die Fauci verpflichtet, im kommenden Monat öffentlich vor dem Ausschuss zu erscheinen, schrieb er auf der Plattform X.
Der 85-jährige Fauci reagierte bislang nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme.

Aussagen zu COVID-19-Forschung

Fauci war von 1984 bis 2022 Leiter des NIAID. Bei einer Anhörung im Jahr 2024 sagte er vor Gesetzgebern aus, dass er nicht mit Geheimdienstmitarbeitern über Virusforschung im Zusammenhang mit COVID-19 gesprochen habe. Fauci erklärte jedoch, dass er selbst von Geheimdienstmitarbeitern über „Möglichkeiten von Aktivitäten in verschiedenen Laboren“ informiert worden sei.

Freigegebene Dokumente

Laut Dokumenten des Office of the Director of National Intelligence (Amt des Direktors der Nationalen Nachrichtendienste), die Anfang Juni freigegeben wurden, informierte Fauci Geheimdienstmitarbeiter über den möglichen Ursprung von COVID-19. Er empfahl ihnen, wissenschaftliche Arbeiten zu prüfen, die einen natürlichen Ursprung von SARS-CoV-2 unterstützten.
Eine vom Büro veröffentlichte Zusammenfassung besagt, dass Fauci darauf hinwies, dass die Aufklärung der Herkunft bei anderen Viren mit natürlichem Ursprung oft viele Jahre gedauert habe oder bis heute ungeklärt sei. Zudem riet er, Experten zu konsultieren, die einen natürlichen Ursprung von COVID-19 vertreten.
Als Beispiel nannte er den Forscher Kristian Andersen, Mitautor der Studie „Proximal Origin“. Diese sollte darlegen, dass COVID-19 „keine Labor-Konstruktion oder absichtlich manipuliertes Virus“ sei.

Wuhan-Forschung und Gain-of-Function

Laut von Senator Rand Paul veröffentlichten E-Mails sollen Fauci und der ehemalige Direktor der National Institutes of Health, Dr. Francis Collins, heimlich an der Studie von Andersen mitgewirkt haben, ohne als Autoren oder Mitwirkende genannt zu werden.
Faucis Behörde finanzierte zudem Forschungen an einem Labor in Wuhan, China, nahe dem Ort der ersten COVID-19-Fälle. In Anhörungen während der Pandemie sagte Fauci gegenüber Paul, die USA hätten dort keine sogenannte Gain-of-Function-Forschung finanziert. Spätere Aussagen anderer Beamter widersprachen dieser Darstellung.

Sicherheitspersonal bewacht das Wuhan Institute of Virology, während Mitglieder des WHO-Teams zur Untersuchung des Ursprungs von COVID-19 das Institut am 3. Februar 2021 besuchen.

Foto: Hector Retamal/AFP via Getty Images

Stellungnahme von Tulsi Gabbard

Tulsi Gabbard, die die neuen Akten an ihrem letzten Tag als Direktorin der National Intelligence (Direktorin der US-Geheimdienste) freigab, erklärte in einer Stellungnahme: „Politisierte, eigennützige Führungspersonen wie Dr. Fauci haben ihre eigenen Verfehlungen und Machtmissbräuche vertuscht, Geheimdienstinformationen manipuliert, den Kongress belogen und einen rechtmäßig gewählten Präsidenten untergraben, indem sie seinen Zugang zu entscheidenden Informationen eingeschränkt haben, die zur Sicherheit des Landes notwendig waren.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Fauci Subpoenaed After Release of New Documents“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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ausland

Großbritannien: Haftstrafen für zwei Männer wegen Spionage für Peking

Ein britisches Gericht hat zwei britisch-chinesische Männer für das Ausspionieren von Hongkonger Dissidenten im Auftrag der chinesischen Regierung zu Haftstrafen verurteilt.
Der Londoner Strafgerichtshof Old Bailey verurteilte am Donnerstag den 40-jährigen Peter W., einen ehemaligen Mitarbeiter der britischen Grenzschutzbehörde, zu zehn Jahren Haft, während der 65-jährige pensionierte Hongkonger Polizist Bill Y. eine achtjährige Haftstrafe erhielt.

Amtsmissbrauch im Innenministerium

Die Richterin Bobbie Cheema-Grubb sagte, das Handeln der Verurteilten sei „absichtlich, abgestimmt und schwerwiegend“ gewesen. Sie hätten „echten und erheblichen“ Schaden verursacht und bei den Betroffenen Angst und Leid ausgelöst.
Beide Männer waren im Mai nach einem zweimonatigen Prozess wegen Unterstützung eines fremden Nachrichtendienstes verurteilt worden.
W., der vor seiner Anstellung bei der britischen Grenzschutzbehörde bei der britischen Polizei und in der Royal Navy gedient hatte, wurde außerdem wegen Amtsmissbrauchs verurteilt.
W. hatte laut Anklage das Computersystem des Innenministeriums nach Personen durchsucht, die für die Behörden in Hongkong von Interesse waren.
Er sammelte demnach zudem Informationen im Auftrag von Y., der in leitender Position beim Hong Kong Economic and Trade Office gearbeitet hatte, das die Regierung Hongkongs in London vertritt.

Hongkong stritt Vorwürfe ab

Die Regierung Hongkongs sprach indes von „haltlosen Anschuldigungen und Verleumdungen“. Die Vorwürfe stünden „absolut in keinem Zusammenhang“ mit der Regierung in Hongkong.
Nach massiven pro-demokratischen Protesten in Hongkong, bei denen die Polizei brutal gegen weitgehend friedliche Demonstranten vorging, hatte Peking im Jahr 2020 das Nationale Sicherheitsgesetz verhängt.
Es erlaubt den Behörden in Hongkong ein hartes Vorgehen gegen alle Aktivitäten, die nach ihrer Auffassung die nationale Sicherheit Chinas bedrohen. Seitdem sind zehntausende Menschen, darunter viele Demokratieaktivisten, aus Hongkong nach Großbritannien gezogen. (afp/red)
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gesellschaft

US-Sperre für KI-Modelle alarmiert deutsche Sicherheitspolitiker

Berlin: Nach der überraschenden Entscheidung der US-Regierung, den Export neuester KI-Modelle des Anbieters Anthropic zu blockieren, wächst in Berlin die Sorge vor einer digitalen Erpressbarkeit.
Sicherheitspolitiker von Union, Grünen und SPD warnen fraktionsübergreifend vor den massiven Abhängigkeiten der europäischen Infrastruktur von Washingtons Gnaden.

Warnung vor digitaler Erpressbarkeit

Der Vorsitzende des parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), sprach gegenüber dem Handelsblatt von einer schweren „sicherheitspolitischen Abhängigkeit“.
Es sei alarmierend, dass ein einziger Verwaltungsakt in den USA darüber entscheide, welche Werkzeuge europäischen Behörden und Unternehmen zur Verfügung stehen.
Beim Schutz kritischer Infrastrukturen dürfe sich Europa nicht in eine Lage manövrieren lassen, in der Partner „jederzeit den Stecker ziehen“ könnten, so Henrichmann.

Kritik an Washingtons Kurzsichtigkeit

Auch die Koalitionsparteien reagierten mit deutlicher Kritik auf das Vorgehen der USA. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz nannte die Exportsperre „in höchstem Maße kurzsichtig“.
Der Schritt gefährde die globale IT-Sicherheit und werde das Vertrauen in US-Anbieter nachhaltig beschädigen.

Rufe nach Stärkung des BSI

Für den SPD-Digitalpolitiker Johannes Schätzl zeigt der Fall, dass sich leistungsfähige KI-Modelle zu strategischen Waffen im Staatsbesitz entwickeln.
Als Konsequenz forderte Schätzl eine rasche Stärkung nationaler Institutionen:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie deutsche Forschungseinrichtungen müssten finanziell und personell so ausgestattet werden, dass sie Spitzen-KI eigenständig analysieren und Risiken ohne fremde Hilfe bewerten können. (dts/red)
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Mehr als 40 Biolabore in der Ukraine von den USA finanziert – brisante Details zu Erregern und Forschung

Freigegebene Dokumente der US-Geheimdienste werfen neues Licht auf das Engagement der Vereinigten Staaten in der Ukraine. Demnach haben die USA den Aufbau und Betrieb von mehr als 40 Biolaboren im Land unterstützt. Zu den Einrichtungen zählt auch ein Labor in Charkiw, das laut den Unterlagen möglicherweise gefährliche Krankheitserreger beherbergt.
Die Dokumente wurden am 12. Juni von der Direktorin der Nationalen Nachrichtendienste, Tulsi Gabbard, veröffentlicht. In einer Videobotschaft warnte sie, dass die Labore aufgrund des anhaltenden Krieges zwischen Russland und der Ukraine dem Risiko einer Kompromittierung ausgesetzt sein könnten.
Bereits im Mai hatte das Büro der Nationalen Nachrichtendienste gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times erklärt, erste Auswertungen von Geheimdienstakten hätten ergeben, dass die US-Regierung weltweit mehr als 120 Biolabore in über 30 Ländern finanziert habe – darunter auch mehrere Einrichtungen in der Ukraine.
Nach Angaben von US-Beamten befassten sich einige dieser Labore mit der Erforschung hoch ansteckender Krankheitserreger. Weitere Einzelheiten wurden damals jedoch nicht bekannt gegeben.
Ein neuer Fonds soll dazu beitragen, forschungsintensiven Zukunftstechnologien zum kommerziellen Durchbruch zu verhelfen.

Ein Labor. Archivbild.

Foto: Jens Kalaene/dpa

Hinweise aus freigegebenen Dokumenten

Eines der am 12. Juni veröffentlichten Dokumente befasst sich mit dem von den USA unterstützten Institut für experimentelle und klinische Veterinärmedizin in Charkiw. Darin heißt es, die Einrichtung beherberge „wahrscheinlich mindestens einige gefährliche Krankheitserreger“ und sei weiterhin anfällig für Informationsoperationen, Beschlagnahmungen oder Schäden.
Dem Dokument zufolge lagerte das Institut Anfang der 2010er-Jahre Hunderte Krankheitserreger. Es gehörte zu mehr als 40 Laboren in der Ukraine, die im Rahmen eines Programms des US-Verteidigungsministeriums Unterstützung erhielten. Ziel des Programms war es, biologische Bedrohungen zu reduzieren.
Gleichzeitig verweist der Bericht auf Sicherheitsmängel in der Einrichtung. Zwar seien Teile des Labors modernisiert worden, dennoch habe es laut den zitierten Berichten noch 2019 Defizite bei Biosicherheit und Schutzmaßnahmen gegeben. Besonders betroffen gewesen seien Bereiche, in denen mit ansteckenden Brucella-Bakterien gearbeitet wurde.
Ein weiteres freigegebenes Geheimdienstdokument führt aus, dass von den USA unterstützte Einrichtungen in der Ukraine mit Krankheitserregern wie Anthrax, Ebola und dem SARS-Coronavirus gearbeitet hätten. Zudem hätten die Vereinigten Staaten ukrainische Wissenschaftler im Bereich Biokontainment und Laborsicherheit geschult.

Finanzierung und weitere Einrichtungen

Eine weitere freigegebene Akte zeigt, dass die Vereinigten Staaten insgesamt 9,1 Millionen US-Dollar in vier ukrainische Labore investiert haben sollen. Zu den unterstützten Einrichtungen zählt demnach auch das Ukrainische Antipest-Forschungsinstitut in Odessa.
Bereits in einem 2022 veröffentlichten Dokument hatte das damalige US-Verteidigungsministerium erklärt, seit 2005 rund 200 Millionen US-Dollar für die Unterstützung von 46 ukrainischen Laboren, Gesundheitseinrichtungen und Diagnosestellen bereitgestellt zu haben.
Zu Laboren außerhalb der Ukraine machten die Geheimdienstbeamten keine näheren Angaben. Sie betonten jedoch, dass die nun veröffentlichten Unterlagen Behauptungen widersprächen, wonach von den USA finanzierte Biolabore in der Ukraine nie existiert hätten.
Die ukrainische Flagge weht im Mondlicht über der Hafenstadt Odessa.

Die ukrainische Flagge weht im Mondlicht über der Hafenstadt Odessa.

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Stellungnahme von Tulsi Gabbard

Die Untersuchung der Labore durch Tulsi Gabbard geht auf eine Exekutivanordnung von US-Präsident Donald Trump aus dem Jahr 2025 zurück. Diese untersagt die Finanzierung risikoreicher Forschungsprojekte, darunter sogenannte Gain-of-Function-Experimente, sofern keine ausreichende staatliche Aufsicht gewährleistet ist.
Bereits zuvor hatte Gabbard Richtlinien erlassen, um die Sammlung von Informationen über die betreffenden Labore auszuweiten. Sie erklärte:
„Das Büro der Direktorin der Nationalen Nachrichtendienste und ich werden weiterhin eng mit unseren Partnern innerhalb der US-Regierung zusammenarbeiten, um genau festzustellen, wo sich diese Labore befinden und welche Krankheitserreger dort gelagert oder erforscht werden. Unser Ziel ist es, gefährliche Gain-of-Function-Forschung zu beenden, die die Gesundheit und das Wohlergehen der amerikanischen Bevölkerung sowie von Menschen auf der ganzen Welt bedrohen könnte“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „US Funded More Than 40 Biolabs in Ukraine, Declassified Documents Show“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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Trump baut US-Geheimdienste um – Finanzmanager Pulte wird neuer Chef


In Kürze:

  • Immobilienunternehmer William Pulte wird ab 19. Juni kommissarischer Geheimdienstchef der USA.
  • Trump plant eine Verkleinerung des Nachrichtendienstapparats.
  • Demokraten kritisieren Pultes fehlende Erfahrung im Sicherheitsbereich.

 
US-Präsident Donald Trump hat bestätigt, dass William Pulte ab dem 19. Juni kommissarisch die Leitung der US-Nachrichtendienste übernehmen wird. Der Immobilienunternehmer tritt damit die Nachfolge von Tulsi Gabbard an, die Ende des Monats aus dem Amt ausscheidet.
Pulte übernimmt die neue Aufgabe zusätzlich zu seinen bisherigen Funktionen, wie Trump auf Truth Social mitteilte. Er ist Direktor der US-Behörde für Wohnungs- und Finanzierungsfragen (Federal Housing Finance Agency) sowie Vorsitzender der Hypothekenfinanzierer Fannie Mae und Freddie Mac.

Gabbard wird ihr Amt zum 30. Juni niederlegen, um sich um ihren Ehemann zu kümmern. Bei ihm wurde eine seltene Form von Knochenkrebs diagnostiziert.

Tulsi Gabbard.

Foto: Andrew Harnik/Getty Images

William Pulte: Unternehmer und Finanzmanager an der Spitze

Trump hatte Pultes Ernennung bereits Anfang Juni angekündigt und dessen Erfahrung im Umgang mit sensiblen Finanz- und Marktfragen hervorgehoben. Auf Truth Social bezeichnete er den 38-Jährigen als „sehr klugen Mann“ und sprach ihm großes Vertrauen aus. Zudem verwies Trump auf Pultes Verantwortung für Vermögenswerte von mehr als 10 Billionen US-Dollar (rund 8,6 Billionen Euro), die von Fannie Mae und Freddie Mac verwaltet werden.
Pulte steht seit März 2025 an der Spitze der US-Behörde für Wohnungs- und Finanzierungsfragen (Federal Housing Finance Agency). Nach seiner Nominierung durch Trump wurde er vom Senat mit breiter Unterstützung bestätigt. In seiner Funktion beaufsichtigt er neben Fannie Mae und Freddie Mac auch die Federal Home Loan Banks, die eine zentrale Rolle im US-Hypothekenmarkt spielen.
Vor seinem Wechsel in die Politik war Pulte in den Bereichen Hausbau, Wohnungswirtschaft und Stadtentwicklung tätig. Bereits 2011 gründete er die Investmentgesellschaft Pulte Capital Partners, die sich auf Bau- und Wohnungsprodukte spezialisiert. Zudem gehörte er dem Vorstand des Hausbaukonzerns Pulte Homes an.
Der Absolvent der Northwestern University engagiert sich darüber hinaus in sozialen und gemeinnützigen Projekten. Bekannt wurde er unter anderem als Gründer der Organisation Blight Authority, die sich gegen den Verfall städtischer Gebiete einsetzt, unter anderem durch direkte Hilfsaktionen über soziale Medien.

Trump will Geheimdienstapparat verkleinern

Mit der Ernennung Pultes verbindet Trump auch den Auftrag, das Amt des Direktors der nationalen Nachrichtendienste (ODNI) umzustrukturieren und zu verkleinern. Die Behörde koordiniert und beaufsichtigt insgesamt 18 US-Nachrichtendienste.

Gegenüber dem „Wall Street Journal“ erklärte Trump, er halte die Behörde für zu groß und sehe dort zahlreiche Stellen, die seiner Ansicht nach nicht notwendig seien. Die Umstrukturierung solle noch vor der Ernennung eines dauerhaften Direktors erfolgen. Als kommissarischer Leiter sei Pulte dabei weniger an bestehende Strukturen gebunden und könne Veränderungen schneller umsetzen.
Trump stellte sogar infrage, ob das ODNI in seiner bisherigen Form überhaupt weiterbestehen sollte. Er verwies dabei auf die allgemeine Linie seiner Regierung, Bundesbehörden zu verkleinern. Ähnlich wie beim Bildungsministerium strebe er auch bei den Nachrichtendiensten einen schlankeren Verwaltungsapparat an.
Unter Republikanern stieß die Personalentscheidung auf Zustimmung. Senator Jim Banks aus Indiana lobte Pulte als Freund, Verbündeten und Patrioten. Er zeigte sich überzeugt, dass dieser die Interessen der amerikanischen Bevölkerung in den Mittelpunkt stellen und Reformen innerhalb der Nachrichtendienstgemeinschaft vorantreiben werde.

US-Präsident Donald Trump

Foto: SAUL LOEB / AFP via Getty Images

Demokraten warnen vor Sicherheitsrisiken

Deutliche Kritik kommt hingegen von den Demokraten. Sie verweisen vor allem auf Pultes fehlende Erfahrung im Bereich Nachrichtendienste und nationale Sicherheit und stellen seine Eignung für das Amt infrage.
Senator Mark Warner aus Virginia, stellvertretender Vorsitzender des Geheimdienstausschusses im Senat, bezeichnete die Ernennung als Sicherheitsrisiko. In einem Facebook-Beitrag warf er Pulte vor, vor allem aufgrund seiner Loyalität zu Donald Trump ausgewählt worden zu sein.
Warner behauptete, Pulte sei zum kommissarischen Direktor der nationalen Nachrichtendienste ernannt worden, weil er bereit sei, private Informationen zugunsten Trumps einzusetzen. Konkrete Belege für diesen Vorwurf nannte der Senator in seinem Beitrag nicht.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Pulte to Begin as Acting Director of National Intelligence in Late June, Trump Confirms“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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Kreml-Kontakte: Bundestag soll Risiken prüfen

Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, fordert eine Überprüfung der Geheimschutzpraxis im Bundestag. Anlass ist die Reise des AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier nach St. Petersburg zum Wirtschaftsforum.
„Die Kontakte Markus Frohnmaiers in das Umfeld des Kremls begründen keinen Beweis für Geheimnisverrat, aber ein erhebliches Abschöpfungs- und Einflussnahme-Risiko“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“.
„Der Bundestag sollte deshalb prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen risikoorientiert besser geschützt werden können, ohne das freie Mandat unverhältnismäßig einzuschränken.“

Geheimnisträger ohne Sicherheitscheck?

Kramer bezog sich auf Frohnmaiers jüngsten Besuch beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg. Kontakte zu sanktionierten kremlnahen Akteuren erhöhten auch das Risiko einer sogenannten „Anbahnung“, sagte er.
Das heißt: Durch solche Treffen könnten Kontakte aufgebaut werden, die später für politische Instrumentalisierung oder Informationsgewinnung genutzt werden könnten. Der Verfassungsschutzchef verwies zugleich auf die Grenzen des staatlichen Geheimschutzes.
Bundestagsabgeordnete gelten nach seinen Worten kraft ihres Mandats als sogenannte „geborene Geheimnisträger“.
Eine Sicherheitsüberprüfung wie bei Beamten sei demnach für Mitglieder von Verfassungsorganen wie dem Bundestag grundsätzlich ausgeschlossen, sagte Kramer.
„Das schützt das freie Mandat, schafft aber eine Lücke, wenn Abgeordnete enge Kontakte zu Akteuren gegnerischer Nachrichtendienst- und Einflussstrukturen unbeabsichtigt oder wie vorliegend beabsichtigt pflegen.“
Allerdings seien Abgeordnete auch ohne Sicherheitsüberprüfung zur Wahrung von Verschlusssachen und Staatsgeheimnissen verpflichtet, so Kramer. Bei Geheimnisverrat drohten strafrechtliche Sanktionen.
Zudem hätten sie „nicht automatisch grenzenlos Zugang zu eingestuften Informationen“, sagte der Nachrichtendienstchef unter Hinweis auf besondere Regeln etwa im Parlamentarischen Kontrollgremium. (dts/red)
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Von 3 auf 100: Spionagefälle in Schleswig-Holstein extrem angestiegen

Drohnenüberflüge und Ausspähversuche an sensiblen Einrichtungen haben die polizeilichen Fallzahlen im Bereich Spionage und Sabotage in Schleswig-Holstein massiv steigen lassen.
Sie erhöhten sich von drei im Jahr 2024 auf 100 im vergangenen Jahr, wie aus dem am Donnerstag vorgelegten Verfassungsschutzbericht des Landes hervorgeht.
„Die internationalen Entwicklungen prägen die Beobachtungsfelder des Verfassungsschutzes ganz erheblich“, erklärte Innenministerin Magdalena Finke (CDU) in der Landeshauptstadt Kiel.
Die geopolitische Lage habe sich „spürbar“ verändert, fügte Finke an. Schleswig-Holstein komme aufgrund der geografischen Lage an Nord- und Ostsee dabei eine besondere Bedeutung für die innere und äußere Sicherheit zu. Sogenannte Wegwerfagenten, Drohnensichtungen, Phishingkampagnen sowie militärische Aktivitäten im Küstenbereich zeigten dies.

Rechtsextreme Kriminalität nahm ab, linksextreme um fast 25 Prozent zu

Die Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität stiegen dem Bericht zufolge im Vorjahresvergleich um 5,4 Prozent und markierten mit 2822 ein neues Allzeithoch.
1.438 oder etwa die Hälfte entfielen auf den rechtsextremistischen Bereich, was einem Rückgang von 5,2 Prozent entsprach. Im Bereich des Linksextremismus registrierte die Polizei 330 Straftaten – das entsprach einem Plus um fast 25 Prozent gegenüber 2024.
Linksextremisten setzen den schleswig-holsteinischen Behörden zufolge zunehmend auf antimilitaristische Themen.
Den Hintergrund dazu bildeten gesellschaftliche Debatten um eine Wiedereinführung des Wehrdiensts und steigende Verteidigungsausgaben, hieß es.
Laut Verfassungsschutzbericht beteiligt sich die Jugendorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei etwa an Aktionen im Umfeld sogenannter Schulstreiks gegen die Wehrpflicht und versucht dabei gezielt, Jugendliche anzuwerben.

Antisemitische Straftaten und islamistische Anschläge

Einen Rückgang um 23 Prozent auf 97 wurde im vergangenen Jahr bei antisemitischen Straftaten verzeichnet.
Ebenfalls deutlich rückläufig waren den Angaben vom Donnerstag zufolge die polizeilich registrierten Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger. Sie gingen im Vergleich zum Vorjahr sogar um etwa 53 Prozent auf 107 zurück.
Innenministerin Finke warnte mit Blick auf antisemitische Taten gleichwohl vor optimistischen Schlussfolgerungen. Antisemitismus bleibe eine „anhaltende Bedrohung“.
Der Verfassungsschutz warnte zudem vor einer anhaltend hohen abstrakten Gefahr durch islamistische Anschläge. Im Bereich der religiösen Ideologien wurden im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein 37 Straftaten gezählt, das Personenpotenzial der Szene wird auf 870 Menschen geschätzt.
Das rechtsextremistische Personenpotenzial wird auf etwa 1.250 Menschen geschätzt, wovon rund 350 als gewaltorientiert gelten. Das Potenzial in der linksextremistischen Szene liegt bei 755. Die Zahl rechtsextremer Gewalttaten lag im vergangenen Jahr bei 58, im linksextremen Bereich waren es 23. Insgesamt gab es laut Bericht 130 politisch motivierte Gewaltdelikte. (afp/red)
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Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten

Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden nach Angaben vom Mittwoch, 3. Juni, und wies eine Klage der AfD dagegen ab.
Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es.

Gericht sieht ausreichende Hinweise

Das ergibt sich dem Gericht zufolge schon aus der inzwischen rechtskräftigen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall. Es sei nicht erkennbar, dass der Landesverband sich von der Bundespartei distanziere. Das Gericht sah aber auch ausreichend landesspezifische Anhaltspunkte.
Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Eilanträge scheiterten bereits 2023 und 2025 in Wiesbaden und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

AfD prüft weitere Rechtsmittel

Nun hatte der AfD-Landesverband mit der Klage gegen die Einstufung auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg. Das Gericht entschied aber, dass die Einstufung und Beobachtung 2022 nicht öffentlich hätte gemacht werden dürfen – insoweit war die AfD erfolgreich.
In Zukunft dürfen solche Entscheidungen des Verfassungsschutzes aber bekanntgegeben werden, weil der hessische Landtag inzwischen eine Grundlage dafür schuf. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Für die hessische AfD kündigten deren Landesvorsitzende Andreas Lichert und Robert Lambrou bereits an, das Urteil prüfen zu wollen und sich weitere Rechtsmittel vorzubehalten. Die Einstufung als Verdachtsfall sei aus ihrer Sicht „politisch motiviert“.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte nach den Urteilen: „Der Verfassungsschutz handelt auf der Grundlage des geltenden Rechts.“ Er sei „nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet“. (afp/red)
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Niedersächsischer Verfassungsschutz darf AfD vorläufig hochstufen

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen.
Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen von der Partei eingereichten Eilantrag am Montag ab. Die Voraussetzungen für die Hochstufung der AfD seien nach seinen Feststellungen „mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben“, teilte das Gericht zur Begründung mit.
Weiterhin erklärte es, es lägen „konkrete und zu Tatsachen verdichtete Anhaltspunkte“ dafür vor, dass das politische Konzept des niedersächsischen AfD-Landesverbands vorsehe, Zuwanderern sowie deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und deutschen Staatsbürgern islamischen Glaubens „die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft“ zu versagen. Außerdem lägen hinreichende Tatsachen für „Bestrebungen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“, etwa durch die Verächtlichmachung der Demokratie, vor.
Der Landesverfassungsschutz hatte die AfD in Niedersachsen im Februar öffentlich zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft. Die Partei leitete rechtliche Schritte ein. Im März teilte der Verfassungsschutz mit, die AfD bis zur Entscheidung vorläufig wieder als Verdachtsfall zu behandeln. (afp/red)
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Kramer lehnt Ausbau des Verfassungsschutz zum „echten Geheimdienst“ ab

Der Präsident des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, kritisiert die jüngsten Forderungen nach zusätzlichen Befugnissen für den Inlands-Nachrichtendienst deutlich.
„Die wiederholte Forderung, den Verfassungsschutz zu einem `echten Geheimdienst` um- und auszubauen, irritiert mich zunehmend und macht mir Sorgen“, sagte Kramer dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.

Nachrichtendienst ist nicht gleich Geheimdienst

Die nachweisbaren Erfolge des Dienstes zeigten, wie real, effektiv und echt er sei. Der Verfassungsschutz sei aber aus guten Gründen ein Nachrichtendienst und solle dies auch bleiben.
Ein Geheimdienst schütze die Obrigkeit vor der eigenen Bevölkerung, während der Verfassungsschutz die Grundpfeiler der Verfassung, die freiheitlich demokratische Grundordnung, schütze. Das sei ein völlig anderes und richtiges Selbstverständnis in einer Demokratie mit den historischen Erfahrungen Deutschlands.
Wenn neue operative Befugnisse Exekutivbefugnisse für den Verfassungsschutz sein sollten, sei dem klar zu widersprechen, so Kramer weiter. Es gebe ein erprobtes Trennungsgebot und eine entsprechende Aufgabenteilung mit der Polizei.
Der Verfassungsschutz als Inlandsnachrichtendienst und Frühwarnsystem sei nicht als „Geheimdienst-Polizei“ konzipiert. Zur Gefahrenabwehr bei Gewalt sei in erster Linie die Polizei bestimmt.

Kramer: Bundeswehr für Verteidigung zuständig

Zwar bedürfe es beim Kampf gegen Cyberangriffe einer Nachschärfung und Aktualisierung. Wenn es aber darum gehe, Cyberangriffe aktiv zu bekämpfen oder zurückzuschlagen, wäre es zielführend, die Bearbeitung dieser Angriffe zu bündeln, indem Kompetenzen und Ressourcen sinnvoll an einer Stelle konzentriert würden.
Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland obliege im Verteidigungsfall der Bundeswehr. Alles andere wäre eine Änderung der Aufgaben des Verfassungsschutzes und des Konzepts der wehrhaften Demokratie durch die Hintertür.
Kramer bezweifelte zudem, dass die Mehrheit der Bevölkerung einen solchen Verfassungsschutz sympathischer fände. „Mit solch missverständlichen Diskussionen wird in den letzten Jahren hart erkämpftes Vertrauen leicht und unnötig wieder verspielt.“ (dts/red)
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ausland

Studie: China will systematisch Einfluss in G7-Staaten ausbauen

China versucht einer Studie zufolge, mit einer langfristig angelegten Strategie seinen Einfluss in den G7-Staaten auszubauen.
Die im kanadischen Montréal ansässige Denkfabrik MIGS verwies in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht auf ein Netzwerk von mehr als 2.000 Organisationen, über das Peking zu diesem Zweck politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche Kanäle nutze.

„Systematische und anpassungsfähige“ Strategie

Unter der Führung der Abteilung für Einheitsfrontarbeit der Kommunistischen Partei (UFWD) setze China auf eine „systematische und anpassungsfähige“ Strategie, die legitime und verdeckte Aktivitäten vermische, heißt es in dem Bericht.
Die Strategie sei im „normalen Funktionieren offener Gesellschaften“ verankert und nutze deren Schwachstellen aus.
Das chinesische Netzwerk umfasse Berufsverbände, Studierendengruppen, Kulturorganisationen und Medienplattformen, schreiben die Autoren des Papiers. Allein in den USA habe das Netzwerk mehr als 900 Organisationen.
Diese seien „nicht von Natur aus illegal“. Ihre Wirkung entfalteten sie aber dadurch, dass sie politische Debatten prägten, öffentliche Diskurse beeinflussten und in manchen Fällen Zugang zu strategischen Vorteilen erleichterten.
MIGS bezeichnet das Vorgehen Pekings als „kollektive Herausforderung für demokratische Regierungsführung, Souveränität und die Integrität der öffentlichen Debatte in den G7-Staaten“.
Um der Einflussnahme aus China zu begegnen, schlägt das Forschungszentrum unter anderem einen Koordinierungsmechanismus gegen Einmischung, ein gemeinsames Register mit Organisationen und Personen aus dem chinesischen Einflussnetzwerk sowie eine Angleichung der Gesetzgebung in den betroffenen Staaten vor.
Die Staats- und Regierungschefs der G7 kommen Mitte Juni im ostfranzösischen Evian zusammen. Frankreich hatte im Januar von Kanada den Vorsitz der Gruppe übernommen, zu der auch die USA, Japan, Deutschland, Großbritannien und Italien gehören. (afp/red)
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Cyberabwehr: BSI kann künftig IT-Systeme stilllegen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) sollen zusätzliche Werkzeuge in die Hand bekommen, um Cyberangriffe abzuwehren.
Dabei geht es unter anderem um die Untersagung des Betriebs informationstechnischer Systeme, von denen eine Gefahr ausgeht, sowie um das Umleiten von Datenverkehr und das Auslesen, Löschen oder Verändern von Daten.
Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, will dem BSI ermöglichen, die Widerstandsfähigkeit der Informationstechnik der Bundesverwaltung zu erhöhen und die Erkenntnislage zu drohenden Angriffen zu verbessern.
Zur Begründung heißt es, Deutschland stehe als führende Wirtschaftsnation in Europa verstärkt im Fokus von Cyberangriffen, die teils große Wirkung entfalten könnten.
Auch hybride Bedrohungen gewännen zunehmend an Bedeutung. In dieser Situation müsse die Erkennung und Abwehr solcher Angriffe zwingend ausgebaut werden.

Großes Schadenspotenzial

Die Bundesregierung führt in ihrem Entwurf weiter aus: „Insbesondere gegen groß angelegte Cyberangriffe mit großem Schadenspotential bieten präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen alleine allerdings keinen hinreichenden Schutz.“
Die Polizeibehörden des Bundes und das BSI müssten daher ergänzend Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Angriffe erhalten. Ziel sei es dabei, gravierende Folgeschäden abzuwenden oder zu minieren.
Um die Aufgaben zu erfüllen, die sich durch die geplanten Änderungen ergeben, werden laut Entwurf insgesamt 37 zusätzliche Beschäftigte benötigt.

Aktives Eingreifen erlaubt

Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen „klare Befugnisse“ bekommen, um „eine zukunftsfähige Cyberabwehr aufzubauen“. So sollen sie Datenverkehr umleiten oder blockieren, IT-Systeme stilllegen und in schweren Fällen Daten löschen oder verändern können.
Bislang war dem BKA ein aktives Eingreifen nur erlaubt, wenn es um die Abwehr von internationalem Terrorismus ging. In allen anderen Fällen war die Behörde auf die Strafverfolgung beschränkt.
Das BSI soll laut dem Gesetzentwurf deutlich mehr Befugnisse zum Sammeln, Speichern und Analysieren von Daten erhalten. Dazu gehört die Suche nach Aktivitäten, die der Vorbereitung eines Angriffs dienen können.
Telekommunikationsunternehmen und Digitalkonzerne sollen verpflichtet werden, „Informationen des BSI über konkrete Gefahren“ an ihre Nutzer weiterzugeben.

Gefahrenabwehr statt Strafverfolgung

Da wechselnde maliziöse Internet-Domänen bei der Verbreitung von Schadsoftware eine tragende Rolle einnehmen, soll dem BSI ermöglicht werden, gegen solche Domänen vorzugehen.
Die zusätzlichen Befugnisse für die Bundespolizei dienten alleine der Gefahrenabwehr, nicht der Strafverfolgung, heißt es.
Besondere Abwehrmaßnahmen durch die Bundespolizei sollen nur in bestimmten Fällen erlaubt sein, etwa wenn sich die Gefahr gegen „Behörden oder Einrichtungen, deren Funktionieren für das Gemeinwesen oder die Verteidigung von wesentlicher Bedeutung sind“, richtet. (dpa/red)
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deutschland

Dobrindt kritisiert Warnungen vor AfD-Staatsstreich

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisiert Warnungen vor einer Machtübernahme der AfD nach den Landtagswahlen im Osten scharf. „Ich frage mich, wem nutzen eigentlich solche phantasiereichen Spekulationen? Ein Schreckgespenst an die Wand zu malen hilft doch nicht weiter“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er halte viel mehr davon, politisch alles dafür zu tun, dass diese Situation nicht eintreten könne. Dafür gebe es noch genügend Potenzial und Zeit. Die Wahlen seien im September – kluge Entscheidungen der Politik seien heute jederzeit möglich.
Zuvor hatte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) vor einem Staatsstreich gewarnt. Anlass war die Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, nach einem Wahlsieg 150 bis 200 Stellen in der Landesverwaltung neu zu besetzen.

Keine Hinweise auf Wahlmanipulation

Dobrindt wies auch Forderungen aus dem Kreis seiner Länderkollegen zurück, der Staat müsse Vorkehrungen treffen, damit sicherheitsrelevante Informationen nicht in falsche Hände geraten, falls die AfD in einem Bundesland an die Regierung kommt. „Ich halte nichts von einer solchen Diskussion. Der Auftrag ist doch, Mehrheiten ohne eine AfD-Regierungsbeteiligung zu organisieren“, sagte er. Wie überzeugend sei es denn da, wenn man Vorbereitungen treffen wolle für den Fall einer Alleinregierung der AfD.
Hinweise auf ernsthafte Versuche aus dem Ausland, die Landtagswahlen zu beeinflussen, hat Dobrindt nach eigenen Worten nicht. „Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass aktive Manipulationen des Wahlvorgangs aus dem Ausland vorgenommen werden“, sagte der Minister. Falschinformationen allerdings und Stimmungsmache in Social Media gebe es seit längerer Zeit auch aus dem Ausland gesteuert. Eine Verdichtung vor den Landtagswahlen beobachte man zurzeit nicht. (dts/red)
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ausland

Bericht: Moskau weitet Desinformationskampagnen gegen Deutschland aus

Russland weitet einem Medienbericht zufolge seine Desinformationskampagnen gegen Deutschland aus.
Die Moskauer Firma Social Design Agency (SDA), die unter EU-Sanktionen steht und offenbar im Auftrag des Kreml arbeitet, verantworte neben Online-Kampagnen nun auch Aktionen unter falscher Flagge und arbeite an einem russlandfreundlichen Wikipedia-Klon für Deutschland, berichtet das Nachrichtenportal t-online am Freitag unter Berufung auf einen Datensatz mit internen Dokumenten und Nachrichten der SDA.
SDA soll im Auftrag der russischen Regierung unter anderem mit einem Netzwerk aus gefälschten Internetseiten und Konten in Onlinenetzwerken für Desinformation in Deutschland sorgen.
Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ hatten im September 2024 unter Berufung auf interne SDA-Unterlagen enthüllt, dass die russischen Desinformationskampagnen direkt aus dem Kreml gesteuert werden. Eines der Ziele ist demnach die Stärkung der AfD in Umfragen.
Das Leak sei bekannt, „die Auswertung dauert noch an“, hieß es dazu auf AFP-Anfrage aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Daher könne derzeit keine Stellungnahme über die Authentizität oder zum Inhalt der Dokumente gegeben werden.
Der Politikwissenschaftler Thomas Rid, Professor für Strategische Studien an der Johns Hopkins Universität in den USA und Experte für Desinformationskampagnen, sagte t-online zu dem jetzt bekannt gewordenen Datensatz: „Ich gehe aufgrund der Umstände, der Inhalte und der Chronologie davon aus, dass das Leak echt ist.“
Den Dokumenten zufolge sind die Server für eine „selbstaktualisierende Wissensdatenbank“ bereits gestartet und Webseiten vorbereitet, berichtet t-online. Das Projekt umfasse bislang über 200.000 Seiten.
Sie sollen demnach unter anderem dafür verwendet werden, mit den im Auftrag des Kreml bereitgestellten Desinformationen KI-Plattformen wie ChatGPT zu trainieren. Dafür wolle die SDA monatlich rund 500 Artikel manuell redigieren. 200 Artikel sollten pro Monat suchmaschinenoptimiert werden.
Der Plan reiht sich laut t-online ein in mehrere weitere verdeckte Operationen, von denen ebenfalls in den Dokumenten die Rede ist: Diese enthielten erstmals Belege, dass die Agentur SDA neben Desinformationsoffensiven auch Aktionen unter falscher Flagge in Europa organisiert – darunter mutmaßlich die Sabotage, bei der in Deutschland kurz vor der Bundestagswahl hunderte Autos mit Bauschaum stillgelegt wurden.
Die Täter hatten damals eine falsche Fährte gelegt und an den Tatorten Aufkleber mit der Aufschrift „Sei Grüner!“ und einem Foto des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) hinterlassen.
Ziel war offenkundig, die Grünen im Wahlkampf zu diskreditieren. Auch die Staatsanwaltschaft Ulm geht von Drahtziehern in Russland aus. Ein Chatverlauf von SDA-Mitarbeitern stützt nun t-online zufolge diese Version.(afp/red)
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gesellschaft

Iranischer Spion wegen mutmaßlicher Anschlagspläne angeklagt

Elf Monate nach seiner Festnahme ist ein mutmaßlicher Spion für den Iran in Deutschland angeklagt worden. Ali S. soll mögliche Anschlagsziele erkundet haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Donnerstag, 21. Mai mitteilte.
Im Fokus des Auftrags an S. standen demnach unter anderem der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sowie der Grünen-Politiker Volker Beck, der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.

Iranischer Agent plante Attentate auf Schuster und Beck

Der in Dänemark lebende dänische Staatsbürger S. habe Anfang 2025 den Auftrag bekommen, Informationen über beide Männer einzuholen. Außerdem habe er zwei jüdische Lebensmittelhändler in Berlin ausspähen sollen. All dies diente der Vorbereitung von Mord- und Brandanschlägen in Deutschland, wie die Bundesanwaltschaft ausführte.
S. arbeitete demnach für den Geheimdienst der iranischen Revolutionsgarden. Im Frühling 2025 habe er in Berlin verschiedene Orte ausgekundschaftet und außerdem nach Komplizen für zukünftige Anschläge gesucht.
Spätestens im Mai 2025 nahm S. den Angaben nach Kontakt zu dem Afghanen Tawab M., einem zweiten nun angeklagten Mann, auf. M. habe sich dazu bereiterklärt, einem unbekannten Dritten eine Waffe zu verschaffen und ihn zu einem Mordanschlag auf Beck zu veranlassen.
S. wurde Ende Juni 2025 in Dänemark festgenommen, M. Anfang November. Beide wurden nach Deutschland gebracht und kamen in Untersuchungshaft. Dem Hauptangeschuldigten S. wirft die Bundesanwaltschaft nun geheimdienstliche Agententätigkeit, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken sowie den Versuch der Beteiligung an Mord und Brandstiftung vor.

Rabbiner: Iran-Netzwerke in Europa zerschlagen

M. klagte sie wegen der versuchten Beteiligung an einem Mord an. Über die Zulassung der Anklage entschiedet nun das Oberlandesgericht Hamburg.
Die Konferenz der Europäischen Rabbiner forderte nach dem Bekanntwerden der Einzelheiten der Anklage ein entschiedeneres Vorgehen Europas gegen den Iran. „Sämtliche Finanzierungs-, Tarn- und Einflussstrukturen des iranischen Regimes in Europa müssen kompromisslos offengelegt und zerschlagen werden“, erklärte Generalsekretär Gady Gronich.

CDU will schnelles Vorgehen gegen iranische Anschlagsnetzwerke

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, Marc Henrichmann (CDU), hat vor weiteren Anschlagsplänen des Irans in Deutschland gewarnt.
„Leider überraschen solche Pläne nicht“, sagte er dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe). Man wisse, dass der Iran seit längerem in Deutschland aktiv sei und anwerbe. Allerdings handle es sich dabei nicht um eine konkrete, fassbare Organisation, sondern um unterschiedliche Strömungen, die häufig keine festen Strukturen hätten.
Regional könnten sich allerdings sehr schnell Netzwerke bilden, die Anschläge planten, wie man auch im aktuellen Fall gesehen habe. „Da müssen wir vor die Welle kommen“, forderte Henrichmann. (afp/dts/red)
 
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Spionage für chinesischen Geheimdienst: Ehepaar in Untersuchungshaft

Die Bundesanwaltschaft hat in München zwei deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit festnehmen lassen. Beide sollen für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben, teilte die Karlsruher Behörde am 20. Mai mit.
Die Festnahmen von Xuejun C. und Hua S. erfolgten aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Das festgenommene Ehepaar wurde tags darauf in Untersuchungshaft genommen.
Wie Karlsruhe mitteilte, handelt es sich bei den Verdächtigen um ein Ehepaar mit deutscher Staatsangehörigkeit, das „wissenschaftliche Informationen über militärisch nutzbare Hochtechnologie“ etwa in den Bereichen Luft- und Raumfahrtechnik und Künstlicher Intelligenz ausgekundschaftet haben soll.

Ihr Ziel: militärisch nutzbare Hochtechnologie

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kontakte zu Wissenschaftlern an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgebaut zu haben, um an militärisch nutzbare Hochtechnologie zu gelangen. Sie sollen sich als Dolmetscher oder Mitarbeiter eines Automobilherstellers ausgegeben haben.
Einige Wissenschaftler wurden unter dem Vorwand, Vorträge in China zu halten, in das Land gelockt, die dann tatsächlich vor Angehörigen staatlicher Rüstungsunternehmen stattfanden.
Zusätzlich zu den Festnahmen wurden die Wohnräume und Arbeitsplätze der Beschuldigten in München durchsucht.
Das BfV warnt schon länger davor, dass auch die Wissenschaft Ziel von Ausspähversuchen fremder Nachrichtendienste ist.
Dabei sei von chinesischer Seite ein Trend zur „Non-Professionalisierung“ der Spionage feststellbar, heißt es auf der Internetseite des Inlandsnachrichtendienstes. „So werden etwa chinesische Gastwissenschaftler, die zu Besuch an Universitäten oder Forschungseinrichtungen im Ausland sind, ganz gezielt mit Ausforschungs- und Beschaffungsaufträgen betraut“.

Zehn weitere Personen in sechs Bundesländern betroffen

Weitere Maßnahmen betreffen insgesamt zehn nicht-tatverdächtige Personen, die als Zeugen in Betracht kommen. Diese fanden in Baden-Württemberg (Landkreis Konstanz und Stuttgart), Bayern (Landkreis Erding, München und Landkreis München), Berlin, Brandenburg (Landkreis Dahme-Spreewald), Niedersachsen (Landkreise Harburg, Lüneburg und Peine) und Nordrhein-Westfalen (Aachen und Rheine) statt.
Die Ermittlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt. Das Bayerische Landeskriminalamt ist mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt.

CDU: Nur „Spitze des Eisbergs“

Der Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter (CDU) befürchtet weitere unentdeckte Fälle. Der aufgedeckte Fall sei nur die Spitze des Eisbergs, sagte Kiesewetter dem „Handelsblatt“.
China gehe sehr gezielt, sehr langfristig und mit einem breiten Soft-Power-Netzwerk vor. Gemeint sind damit Einflusskanäle etwa über Kultur, Bildung, Forschung, Wirtschaft oder Kontakte zu Entscheidungsträgern. Deutschland sei hier wenig resilient und sehr naiv hinsichtlich Chinas hybridem Vorgehens, sagte der CDU-Politiker.
China erhöhe seit Jahren die hybride Kriegsführung gegen den Westen, so Kiesewetter. Dazu zählten Cyberangriffe, Spionage, transnationale Repression – also Druck auf Menschen im Ausland – und geoökonomische Erpressung, etwa wirtschaftlicher Druck zur Durchsetzung politischer Ziele.
Deutschland stehe besonders in Wirtschaft und Wissenschaft im Fokus. Peking versuche, Know-how unter anderem in Militärtechnik, Robotik, additiven Fertigungstechniken wie 3D-Druck, Dual-Use-Technologien, Künstlicher Intelligenz und Informatik „abzugreifen, um das letztlich gegen uns selbst einzusetzen“, sagte der Sicherheitspolitiker.
Kiesewetter forderte, Aufklärung und Prävention zu chinesischer Spionage zu verstärken und Resilienz aufzubauen. Dazu nannte er das Verbot von Forschungskooperationen und die Einschränkung des Zugangs chinesischer Forscher. Zudem sei es zwingend notwendig, die Ein-China-Politik insgesamt zu ändern.
Als ersten Schritt müsse der chinesische Botschafter einbestellt und die erst kürzlich postulierte einseitige strategische Partnerschaft mit China beendet werden.

Weitere Fälle chinesischer Spionage

In den vergangenen Jahren haben deutsche Ermittler immer wieder mutmaßliche Wissenschaftsspionage durch China ins Visier genommen.
Im April 2024 ließ die Bundesanwaltschaft in Düsseldorf und Bad Homburg drei Verdächtige festnehmen, die Informationen über Militärtechnik an den chinesischen Geheimdienst MSS weitergegeben haben sollten.
Der Spionage-Vorwurf wurde im Prozess am Oberlandesgericht Düsseldorf fallengelassen. Das Trio wurde wegen der illegalen Ausfuhr von Speziallasern nach China später zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.
Am Oberlandesgericht Koblenz wurde im Februar ein US-Amerikaner wegen Spionage für China zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann vor, sensible Informationen des US-Militärs an staatliche chinesische Stellen weiterzugeben. Er wurde festgenommen, bevor er sein Vorhaben verwirklichen konnte. (dts/dpa/afp/red)
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Wissenschaftsspionage für chinesischen Geheimdienst: Ehepaar in München festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat in München zwei deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit festnehmen lassen. Beide sollen für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben, teilte die Karlsruher Behörde mit.
Die Festnahmen von Xuejun C. und Hua S. erfolgten aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs.
Wie Karlsruhe mitteilte, handelt es sich bei den Verdächtigen um ein Ehepaar mit deutscher Staatsangehörigkeit, das „wissenschaftliche Informationen über militärisch nutzbare Hochtechnologie“ etwa in den Bereichen Luft- und Raumfahrtechnik und Künstlicher Intelligenz ausgekundschaftet haben soll.

Ihr Ziel: Militärisch nutzbare Hochtechnologie

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kontakte zu Wissenschaftlern an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgebaut zu haben, um an militärisch nutzbare Hochtechnologie zu gelangen. Sie sollen sich als Dolmetscher oder Mitarbeiter eines Automobilherstellers ausgegeben haben.
Einige Wissenschaftler wurden unter dem Vorwand, Vorträge in China zu halten, in das Land gelockt, die dann tatsächlich vor Angehörigen staatlicher Rüstungsunternehmen stattfanden.
Zusätzlich zu den Festnahmen wurden die Wohnräume und Arbeitsplätze der Beschuldigten in München durchsucht.

Zehn nicht-tatverdächtige Personen in sechs Bundesländern betroffen

Weitere Maßnahmen betreffen insgesamt zehn nicht-tatverdächtige Personen, die als Zeugen in Betracht kommen. Diese fanden in Baden-Württemberg (Landkreis Konstanz und Stuttgart), Bayern (Landkreis Erding, München und Landkreis München), Berlin, Brandenburg (Landkreis Dahme-Spreewald), Niedersachsen (Landkreise Harburg, Lüneburg und Peine) und Nordrhein-Westfalen (Aachen und Rheine) statt.
Die Ermittlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt. Das Bayerische Landeskriminalamt ist mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt.
Die Beschuldigten sollen im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird. (dts/dpa/afp/red)
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Angst vor Spionage: US-Delegation hat in China spezielle Handys

Beim Besuch des US-Präsidenten in China haben offenbar sowohl Trump selbst als auch zahlreiche Mitarbeiter und Sicherheitskräfte ihre gewöhnlichen Mobiltelefone und digitalen Geräte zu Hause gelassen.
Stattdessen sollen sie speziell vorbereitete „Clean Devices“ nutzen, also temporäre Laptops und andere vorab streng kontrollierte Kommunikationssysteme, um das Risiko von Überwachung, Hackerangriffen und Datendiebstahl zu minimieren.
Nach Angaben aktueller und ehemaliger US-Beamter gilt innerhalb der amerikanischen Regierung seit Jahren die Annahme, dass sämtliche nach China mitgebrachten Geräte – darunter Smartphones, Tablets, Laptops oder selbst Hotel-WLAN-Verbindungen – als potenziell kompromittierbar betrachtet werden müssen.
Die Sicherheitsmaßnahmen bei der China-Reise des US-Präsidenten erschweren laut Insidern selbst alltägliche Kommunikationsabläufe erheblich, berichtet der US-Sender „Fox News“.
Nachrichten, die normalerweise über verschlüsselte Apps oder synchronisierte Geräte versendet würden, müssten stattdessen über andere kontrollierte Kanäle, temporäre Benutzerkonten oder persönliche Boten weitergegeben werden. Kontakte und Cloud-Zugänge seien oft eingeschränkt oder komplett deaktiviert.

Sicherheitsberater: Praktisch jede Kommunikation kann überwacht werden

„China ist ein Staat mit umfassender Überwachung“, sagte Bill Gage, ehemaliger Agent des Secret Service und heutiger Sicherheitsberater der Safehaven Security Group, dem US-Sender. Bereits vor einer Reise würden US-Vertreter intensiv darüber informiert, dass praktisch jede Kommunikation überwacht werden kann.
Ähnlich äußerte sich Theresa Payton, frühere IT-Chefin des Weißen Hauses und heutige Leiterin des Cybersecurity-Unternehmens Fortalice Solutions. Beamte müssten davon ausgehen, dass sowohl persönliche Gespräche als auch digitale Aktivitäten überwacht werden könnten.
Nach Angaben von Sicherheitsexperten betreffen die Vorsichtsmaßnahmen auch scheinbar banale Vorgänge wie das Aufladen von Mobiltelefonen.
US-Behörden warnen seit Jahren davor, unbekannte USB-Anschlüsse oder fremde Ladesysteme zu nutzen, da manipulierte Hardware zum Auslesen von Daten oder zur Installation von Schadsoftware verwendet werden könne. Diese Methode ist unter dem Begriff „Juice Jacking“ bekannt. Deshalb reisen US-Vertreter in Hochrisikoländer häufig mit speziell zugelassenen Ladegeräten oder externen Akkus.

Besondere Sicherheitsbereiche und Analoges arbeiten

Für besonders sensible Gespräche richten US-Behörden im Ausland zudem temporäre Sicherheitsbereiche ein, sogenannte SCIFs („Sensitive Compartmented Information Facilities“).
Dabei handelt es sich um mobil aufgestellte improvisierte Räume, die elektronische Überwachung verhindern sollen, und beispielsweise innerhalb eines Hotelzimmers aufgestellt werden. Der US-Präsident muss sich dann zum Beispiel zum Telefonieren in einen solchen Raum begeben.
Die umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen führen laut Bericht von „Fox News“ dazu, dass Delegationen zeitweise wieder auf analoge Arbeitsweisen zurückgreifen müssen. So werden beispielsweise Papierdokumente wieder häufiger genutzt.

Staatlich geförderte chinesische Cyberakteure

China nutzt nach Einschätzung westlicher Geheimdienste und Cybersicherheitsexperten eine Kombination aus klassischen Geheimdienstmethoden, Cyberangriffen, technischer Überwachung, aber auch Informationsbeschaffung über persönliche Beziehungen.
Viele dieser Taktiken werden nicht nur von China genutzt – auch andere Staaten betreiben Spionage – allerdings gilt das chinesische System als besonders umfangreich und stark technologiebasiert.
„Staatlich geförderte chinesische Cyberakteure haben ihre Taktiken sowie Techniken in den letzten Jahren kontinuierlich angepasst“, heißt es beispielsweise in einem Schreiben des britischen National Cyber Security Centre, das in Zusammenarbeit mit dem deutschen Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und weiteren internationalen Partnern veröffentlicht wurde.
Angreifer aus China nutzen demnach verstärkt Netzwerke aus gekaperten Endgeräten von Unternehmen und Privatleuten, um Zielpersonen diskret auszuspionieren und die Spuren zu verwischen. Dafür würden etwa Computer oder Handys, aber auch Router oder Smart-Home-Geräte genutzt.
Die chinesische Regierung weist Vorwürfe systematischer Spionage regelmäßig zurück und erklärt, selbst Ziel westlicher Cyberangriffe zu sein. (dts/red)