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Haushalt 2027: Rekordschulden, Investitionen und Kritik an Klingbeils Entwurf


In Kürze:

  • Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf 2027 mit 555,4 Milliarden Euro Ausgaben und 118,7 Milliarden Euro Neuverschuldung.
  • Bundesregierung verweist auf Investitionen, Verteidigungsausgaben und geplante Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung.
  • Wirtschafts- und Umweltverbände kritisieren steigende Schulden, Umschichtungen und fehlende strukturelle Sparmaßnahmen.

 
Am Montag, 6. Juli, hat das Bundeskabinett eine Einigung auf einen Haushaltsentwurf für 2027 bekannt gemacht. Dieser sieht Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro und eine Neuverschuldung von 118,7 Milliarden Euro vor.
Zuvor hatte die Bundesregierung angekündigt, dass beides in einem geringeren Rahmen gehalten werden könnte. Für den Haushalt 2026 summierte sich nun die Nettokreditaufnahme auf etwa 98 Milliarden.
Ein Faktor für die deutlich höhere Neuverschuldung ist dabei der Verteidigungsetat. Dieser soll im Kernhaushalt auf 109,7 Milliarden Euro steigen – und damit um ein Drittel gegenüber dem Haushalt für das laufende Jahr. Für die Unterstützung der Ukraine sind rund 11,6 Milliarden eingeplant.

Klingbeil: Haushaltsentwurf als Ausdruck von Krisenresilienz

Unter Berücksichtigung der Sondervermögen für Infrastruktur und Bundeswehr steigt die Neuverschuldung insgesamt auf rund 200 Milliarden Euro. Bis 2030 werde sie sich auf gut 220 Milliarden Euro belaufen.
Im Jahr 2027 plant der Bund zudem Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro in die Sanierung maroder Brücken und Straßen sowie des Bahnnetzes. Diese sollen vorwiegend aus dem Sondervermögen Infrastruktur kommen.
Die Bundesregierung bezeichnet den Haushalt als Ausdruck ihrer Handlungsfähigkeit. „Der Bundeshaushalt trägt insgesamt dazu bei, die Krisenfestigkeit zu stärken“, lautet es auf ihrer Website.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verteidigte die geplante höhere Neuverschuldung. „Man kann sich gegenüber Putin nicht mit der schwarzen Null verteidigen“, sagte der SPD-Chef am Sonntagabend im ARD-„Sommerinterview“ mit Blick auf den russischen Präsidenten Wladimir Putin und Bedrohungen durch Russland.
Eine Rekordsumme sei für Investitionen vorgesehen. Damit wolle man das Land wieder auf Wachstumskurs bringen und gleichzeitig Sicherheit, Infrastruktur und Innovation stärken. Ferner weist Klingbeil Darstellungen zurück, man baue wieder nur die Verschuldung aus.

Sparmaßnahmen und Stellenabbau sollen Haushalt entlasten

Der SPD-Chef verwies zugleich darauf, dass es „trotz der internationalen Krisen“ gelungen sei, die ursprüngliche Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro im kommenden Jahr zu schließen.
Dazu werde eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, etwa Einsparungen in den Bundesministerien. So sollen 2027 Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro durch effizienterer Abläufe und Strukturen im Bundeshaushalt entstehen.
Bis zum Haushaltsjahr 2029 wolle man diesen Kurs noch ausbauen. Der Effekt der angekündigten Effizienzmaßnahmen soll sich bis dahin kontinuierlich steigern. Außerdem hätten die Ressorts das von Klingbeil vorgegebene Einsparungsziel von 1 Prozent je Ministerium vollständig umgesetzt.
Beim Personal soll die Einsparquote im nächsten Jahr 2 Prozent betragen, wobei es keinen Abbau bei den Sicherheitsbehörden geben soll. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll es dem Koalitionsvertrag zufolge in der Bundesverwaltung einen Stellenabbau um 8 Prozent geben.
Zudem soll ein höherer Steuersatz auf bestimmte alkoholische Getränke den Haushalt entlasten. Eine Senkung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Rentenversicherung um 1 Milliarde Euro im nächsten Jahr soll ebenfalls einen Spareffekt bewirken.

Wirtschaftsverbände warnen vor wachsender Schuldenlast

Kritik am Haushaltsentwurf gibt es unter anderem von den Verbänden.
So nennt die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Tanja Gönner, die geplanten Mehrausgaben und Schuldenzuwächse „alarmierend“. Es gelinge der Bundesregierung trotz massiver Neuverschuldung und hoher Steuereinnahmen nicht, eine solide Haushaltsplanung vorzulegen.
Gönner warnt vor weiter explodierenden Zinskosten, die dazu führen könnten, dass bis 2030 jeder fünfte Euro aus den Steuereinnahmen für Zinsen gebunden sein könnte. Dieses Geld fehle dann für Zukunftsinvestitionen. Es müsse mehr geschehen in Richtung Wachstumsförderung, Konsolidierung und effizientere Verwendung öffentlicher Mittel, so die BDI-Funktionärin.
„Das eigentliche Haushaltsproblem liegt daher weiter bei den Ausgaben, nicht bei den Einnahmen.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) erklärte, die Haushaltsentwicklung bereite den Unternehmen Sorge.
„Soziales, Verteidigung und Zinsen werden bis 2030 zusammen bereits 80 Prozent des Haushaltes binden. Für wachstumsrelevante Ausgaben bleibt damit kaum Spielraum“, erklärte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov. Die Bundesregierung müsse gegensteuern.
Die Vorsitzende des Verbandes der Familienunternehmer, Marie-Christine Ostermann, spricht in einer Erklärung von einem „geradezu gefährlichen Gemisch“. Mit mehr als 555 Milliarden Euro habe man den Kernhaushalt um 12 Milliarden stärker aufgebläht als noch im April geplant. Die Neuverschuldung falle um 8 Milliarden höher aus als angekündigt.

Familienunternehmer bemängeln steigende Zinsbelastung

Bis 2030 würden die Ausgaben für die Zinsen auf 80,7 Milliarden Euro im Jahr steigen, kritisiert Ostermann. Entgegen vorherigen Ankündigungen greife Klingbeil auch auf die Rücklage zu – und wolle daraus 6,8 Milliarden Euro mobilisieren.
Der Haushaltsentwurf, so Ostermann, drohe zum „Desaster für Deutschland“ zu werden. Sie äußert weiter: „Konsolidiert ist an diesem Etat leider gar nichts. Statt endlich zu sparen werden Rücklagen geplündert, Steuern erhöht und mit Haushaltstricks nur noch mehr Mittel verschoben.“
Umweltverbände wiederum kritisieren, dass etwa 2,7 Milliarden Euro an Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel vom Klima- und Transformationsfonds (KTF) in den Kernhaushalt umgeleitet werden.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, wies darauf hin, dass man den KTF dazu geschaffen habe, zusätzliche Investitionen in Klimaschutz, Transformation und Infrastruktur zu finanzieren. Stattdessen verkomme dieser jetzt zum „Verschiebebahnhof für mangelnde Einsparbemühungen im Kernhaushalt“.
Um mehr Luft zu bekommen, soll zudem die Tilgung von Milliarden-Krediten, die der Bund während der Corona-Pandemie sowie nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine aufgenommen hatte, zeitlich geschoben werden.

CDU/CSU-Fraktionsvize: Haushaltsentwurf „großer Wurf“

An der Verschiebung von Investitionen zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen hatten bereits vor Wochen der Bundesrechnungshof und mehrere Wirtschaftsverbände Kritik geübt.
Zweifel gibt es auch, ob alle noch nicht konkret hinterlegten, aber eingeplanten Einsparungen und Mehreinnahmen wie vorgesehen eintreten werden. Klingbeil machte bei der Verkündung bereits darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung infolge des Irankriegs ihre Erwartungen bezüglich Wachstums und Steuereinnahmen nach unten korrigieren musste.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller zeigt sich hingegen optimistisch. Er erklärt gegenüber „Phoenix“, der Bundeshaushalt 2027 sei ein „echter großer Wurf“. Man setze die Prioritäten genau richtig – „durch mehr echte Investitionen, konsequentes Sparen und die gezielte Förderung von Familien“. Es gehe aber „noch mehr in den Folgejahren“.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Innenministerium bestätigt Aus für Asylverfahrensberatung ab 2027


In Kürze:

  • Bundesinnenministerium plant Ende der Förderung der Asylverfahrensberatung ab 2027.

  • Die Regierung verweist auf Haushaltszwänge und eine bisher nicht veröffentlichte Evaluation.

  • Mögliche Folge ist ein Wegfall bundesweiter Beratungsstrukturen für Asylbewerber.


  • Das Bundesinnenministerium plant offenbar, aus dem erst vor drei Jahren bundesweit eingeführten System der Asylverfahrensberatung (AVB) auszusteigen – und das, bevor ein Evaluierungsbericht vorliegt. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) am Freitag, 5. Juni, berichtete, hat das Ministerium das Ende der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bestätigt.

    Dies gehe aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Das Ministerium begründet den Schritt mit der angespannten Lage im Bundeshaushalt. Diese mache eine „strikte Prioritätensetzung“ erforderlich. Man habe nach eingehender Prüfung Einsparpotenziale identifiziert, heißt es weiter. Diese erstreckten sich auch auf die Mittel für die AVB. Mit Blick auf den Bundeshaushalt 2027 dauere die regierungsinterne Prüfung jedoch noch an.

    Asylverfahrensberatung sollte unabhängige und individuelle Rechtsauskunft sichern

    Dem Ministerium zufolge stütze auch eine Evaluation des Programms, das seit 2023 existiert, den Förderstopp. Allerdings, so kritisieren die Grünen, liege der dazugehörige Bericht noch nicht öffentlich vor. Er werde der Bundesregierung zufolge „derzeit finalisiert“ und solle „voraussichtlich“ noch im zweiten Quartal des Jahres erscheinen.

    Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Filiz Polat, betrachte dies als Verstoß gegen Gebote der Transparenz. Sie äußert gegenüber dem RND:

    „Wer über die Zukunft dieses wichtigen Beratungsangebots entscheiden will, muss die Fakten auf den Tisch legen.“

    Ein Wegfall des Angebots hätte gravierende Konsequenzen – in erster Linie mit Blick auf das demnächst in Kraft tretende EU-Asylregelwerk GEAS. Asylbewerber seien ohne professionelle Unterstützung „kaum in der Lage, ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu verstehen und wahrzunehmen“. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie Folteropfer sowie behinderte oder kranke Menschen, benötigten diese Form vertraulicher Beratung.

    Polat forderte, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) müsse „jetzt Farbe bekennen“ und die Absicherung der Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung im Haushalt sichern.

    Träger des Programms sind vor allem Wohlfahrtsverbände und NGOs

    Beschlossen hatte die Förderung die damalige Ampelkoalition Ende 2022. Sie beabsichtigte, auf diese Weise zur Beschleunigung von Asylverfahren beizutragen. Immerhin sollte die Beratung auch dazu dienen, aussichtslose Fälle zu identifizieren und in weiterer Folge langwierige Verfahren zu vermeiden. Seit Mitte 2023 ist das Programm aktiv. Asylbewerber können auf dieser Grundlage eine individuelle, vertrauliche und ergebnisoffene Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

    Träger des Programms sind in den meisten Fällen Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO oder DRK. Dazu kommen zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die der Bund in ihrer Eigenschaft als freie Träger fördert.

    Bislang hatte der Bund in den Jahren 2024 bis 2026 jeweils 25 Millionen Euro an Fördermitteln für AVB bereitgestellt. Im ersten Jahr waren es 20 Millionen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, mussten die Träger zusätzlich selbst einen Eigenanteil in Höhe von 7 bis 10 Prozent beisteuern.

    Ohne Asylverfahrensberatung wäre BAMF selbst einziger Ansprechpartner

    Sollte der Bund tatsächlich die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung streichen, bliebe Asylbewerbern weiterhin die behördliche Information und Rechtsauskunft über das Asylverfahren. Diese führt allerdings das BAMF selbst durch – und damit die Behörde, die am Ende auch über das Asylgesuch entscheidet.

    Ohne die Bundesmittel wäre das Ende der bundesweiten AVB-Struktur vorgezeichnet. Eine Vielzahl an Beratungsstellen würde voraussichtlich schließen, fortbestehen würden einzelne regionale Angebote. Die Träger, die bislang die Asylberatung geleistet haben, müssten auf ihre eigenen Rechtshilfefonds zurückgreifen oder wären von Spenden und möglichen Landesmitteln abhängig.

    Da je nach Bundesland unterschiedliche Positionen zur Förderpolitik zu erwarten wären, würde dies auch zu uneinheitlichen Beratungsstandards zwischen den Bundesländern führen.

    Filiz Polat befürchtet zudem, dass Asylverfahren auf diese Weise länger und teurer würden. Ohne gut informierte Zuwanderer drohten mehr Fehlentscheidungen durch die Behörden, so die Politikerin. Dies könne am Ende dazu führen, dass die Folgekosten eines Wegfalls der AVB die Summe der Einsparung übersteige.