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EU beschließt Return Hubs und berät neues Frühwarnsystem für Ceuta-Vorfälle


In Kürze:

  • Die EU-Innenminister haben ihre Zustimmung zu den sogenannten Return Hubs gegeben.
  • Ein Fünf-Punkte-Plan soll zudem helfen, Migrationsbewegungen wie in Ceuta künftig früher zu erkennen und schneller darauf zu reagieren.
  • Abgelehnte Asylbewerber müssen künftig stärker an ihrer Rückführung mitwirken; zudem soll die Abschiebehaft verlängert werden können.

 
Die Innenminister der EU haben bei ihrem Treffen am Donnerstag, 1. Oktober, in Luxemburg den letzten formellen Schritt zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für sogenannte Return Hubs, also Abschiebezentren außerhalb der EU, vollzogen. Außerdem haben sie Grundzüge für einen Fünf-Punkte-Plan abgestimmt, der als eine Art Frühwarnsystem bezüglich Entwicklungen wie Ende Juli in Ceuta, Spanien, dienen soll.
Die sogenannten Return Hubs sollen der Unterbringung von Personen dienen, die ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung in ihre Herkunftsländer aber nicht möglich ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn diese Staaten die Rücknahme verweigern oder keine Rücknahmeabkommen bestehen.

Mehrere EU-Länder wollen Return Hubs vorantreiben – aber die Suche nach Partnern ist schwer

Im Frühjahr 2026 stimmte das EU-Parlament über die Position zu der Rückführungsverordnung zu, die eine konkrete Grundlage für die Schaffung von Abschiebezentren außerhalb der EU enthält. Sozialdemokraten und Grüne kritisierten damals, dass sich angeblich Mitarbeiter der konservativen EVP-Fraktion in einer WhatsApp-Gruppe mit Mitarbeiter der rechten Fraktionen über das Abstimmungsverhalten verständigt hatten. Im Juni stimmte dann eine Mehrheit des EU-Parlaments der Verordnung zu.
Deutschland treibt die Umsetzung des Vorhabens gemeinsam mit Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden voran. Der deutsche Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht jedoch von einem „dicken Brett“, das zu bohren sei. Es soll bereits Drittstaaten geben, die sich bereiterklärt hätten, die Errichtung und den Betrieb von Return Hubs auf ihrem Boden zu betreiben.
Um welche es sich dabei genau handele, hat der Minister nicht verraten. Man müsse, so erklärte er, „die Bereitschaft der anderen Seite, also der Drittländer, auch in den nächsten Monaten ausdiskutieren“. Er rechnet jedoch damit, dass es noch in diesem Jahr zu ersten Vereinbarungen mit möglichen Partnerländern kommen werde.

Menschenrechtsgruppen warnen vor Zuständen und Willkür

Die Return Hubs außerhalb der EU sollen die Unterbringung, die Identitäts- und Dokumentenklärung sowie die Organisation der Rückführung der Betroffenen übernehmen. Geflüchtetenhilfsorganisationen und Menschenrechtsgruppen üben scharfe Kritik an dem Vorhaben.
Im Vorjahr haben das Netzwerk PICUM und 250 weitere Organisationen eine gemeinsame Erklärung verfasst. Darin warnten sie unter anderem davor, dass das Konzept der Return Hubs „gefängnisähnliche Haftanstalten“ bedeuten und zu „Verstößen gegen das Völkerrecht und die Menschenrechtsstandards“ führen würde.
Demgegenüber verspricht man sich aufseiten der EU eine schnellere Rückführung insbesondere von Asylsuchenden, die keine realistischen Chancen auf Aufnahme in einem Mitgliedstaat hätten. Laut dem irischen Migrationsminister Jim O’Callaghan verlassen „etwa zwei Drittel der zur Ausreise aufgeforderten Personen“ die EU tatsächlich nicht.

Früherkennungssystem als zweites großes Thema neben Return Hubs

Teil der Rückführungsverordnung sind neben den Return Hubs, die die Minister angenommen haben, auch verschärfte Rückführungsregeln. So treffen abgelehnte Asylsuchende künftig auch Mitwirkungspflichten bezüglich der eigenen Abschiebung. Im Fall der Verweigerung drohen Leistungskürzungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten. Die zulässige Abschiebehaft soll auf bis zu 24 plus weitere sechs Monate in besonderen Fällen verlängert werden können.
Auch mit Blick auf Massenmobilisierungen wie Ende Juli in Ceuta plant man in der EU künftig früher und effektiver reagieren zu können. So will die EU nicht erst reagieren, sobald eine Migrationsbewegung dieser Art die Außengrenzen erreicht. Vielmehr möchte man möglichst frühzeitig erkennen, dass sich eine solche Situation überhaupt entwickelt.
Ein Element des Fünf-Punkte-Plans ist die engere Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten wie Marokko oder Tunesien. Außerdem beabsichtigt man die Frühwarnsysteme auszubauen, die helfen sollen, ungewöhnliche Bewegungen möglichst frühzeitig festzustellen.

Krisenmechanismus soll Aussetzung bestimmer Asylregeln ermöglichen

Die Minister regen laut „taggesschau“ dabei ein verbessertes Social-Media-Monitoring an, um organisierte Aufrufe zu erkennen. Weitere Punkte umfassen die Schaffung eines Krisenmechanismus für außergewöhnliche Situationen und die Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Grenzschutzbehörde Frontex – auch bei Rückführungen.
Bezüglich des Krisenmechanismus ist die Rede von einem Sonderverfahren, das in klar definierten Ausnahmesituationen greifen soll. Dabei soll unter bestimmten Umständen sogar eine vorübergehende Aussetzung bestimmter Asylregeln möglich werden. Der Schutz der Grundrechte soll jedoch weiter gewährleistet sein. Dobrindt hat sich für diesen Vorstoß ausgesprochen.
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1. Oktober: Klingbeils Zuckersteuer gestoppt | Tankrabatt gestartet | 100 Beispiele für Steuerverschwendung

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Klingbeils Zuckersteuer gestoppt

Das Bundeskanzleramt stoppt überraschend den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Das erfuhr die dpa aus Regierungskreisen. Klingbeil hatte seine Pläne erst am Mittwoch zur Abstimmung unter den Ministerien geschickt. Nun heißt es, Klingbeils Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab.

Tankrabatt gestartet

Der neue Tankrabatt hat die Spritpreise am ersten Tag der Einführung deutlich sinken lassen. Im bundesweiten Durchschnitt wurden Benzin und Diesel um zehn bis elf Cent günstiger. Durch die Senkung der Energiesteuer sind rund 17 Cent Entlastung möglich. Aral und Circle K kündigten gegenüber Epoch Times an, die Steuersenkung vollständig an die Verbraucher weiterzugeben.

100 Beispiele für Steuerverschwendung

In seinem neuen Schwarzbuch hat der Bund der Steuerzahler zahlreiche Fälle von Verschwendung öffentlicher Gelder dokumentiert. Der Verein erklärte in wirtschaftlich schwierigen Zeiten „erst recht“ genau hinschauen zu wollen.

EU-Abschiebezentren

Die EU-Innenminister haben einer Verschärfung der Abschieberegeln zugestimmt. Die neue Verordnung ermöglicht Abschiebezentren in Drittstaaten für Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hofft auf eine entsprechende Vereinbarung noch in diesem Jahr.

Einstimmigkeit aufgeweicht

Die deutsche Innenministerkonferenz hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Hintergrund ist die Möglichkeit, dass die AfD künftig in einem Bundesland den Innenminister stellen könnte. Dann hätte eine Gegenstimme ausgereicht, um ein Beschluss zu vereiteln. Künftig soll eine Mehrheit von 13 Ländern ausreichen.
 
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Neue EU-Regeln: Abschiebezentren in Drittstaaten kommen

Nach der Einigung auf eine EU-Verordnung für erleichterte Abschiebungen sieht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gute Chancen, in einigen Monaten mit Drittstaaten konkrete Vereinbarungen zur Einrichtung sogenannter Rückführungszentren zu schließen.
Er verweist auf entsprechende Gespräche einer Gruppe von fünf europäischen Staaten und sagt: „Wir gehen davon aus, dass wir im Laufe diesen Jahres in der Lage sind, Vereinbarungen dieser Art zu schließen.“ Bis solche Zentren dann tatsächlich errichtet seien, werde es jedoch voraussichtlich noch etwas länger dauern.

Worum es genau geht

Die Europäische Union hat am Montagabend den Weg für die Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln freigemacht. Für Ausreisepflichtige, die nicht mit den Behörden kooperieren, soll das negative Folgen haben.
Ziel der Maßnahmen ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist jedoch in der Regel eine Formalie. Da es sich um eine Verordnung handelt, kämen die neuen Vorgaben in Deutschland direkt zur Anwendung, das heißt ohne eine Änderung nationaler Gesetze.

Noch hat sich kein Land gefunden

In die geplanten Zentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Welche Länder bereit wären, solche Zentren auf ihrem Staatsgebiet einzurichten, ist aber noch offen. Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit den Niederlanden, Österreich, Griechenland und Dänemark, einen solchen Staat zu finden.

Ruanda-Modell und Italien-Albanien-Deal

Bislang gab es keinen rechtlichen Rahmen der Europäischen Union für Drittstaaten-Vereinbarungen zu Abschiebezentren. Entsprechende Bemühungen Italiens und des europäischen Nicht-EU-Staates Großbritannien erwiesen sich als kostspielig und rechtlich heikel.
Der Asyl-Deal zwischen Großbritannien und Ruanda war im April 2024 in Kraft getreten. Großbritannien wollte irregulär eingereiste Migranten nach Ruanda abschieben, wo sie die Möglichkeit erhalten sollten, Asyl zu beantragen.
Ruanda sollte im Gegenzug Millionensummen für die wirtschaftliche und soziale Integration der Migranten bekommen. Doch nach ihrem Wahlsieg im Juli 2024 kündigte die neue Labour-Regierung das Abkommen auf.
Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen. Erst ging es darum, Asylverfahren für bestimmte Gruppen nach Albanien auszulagern.
Später beschloss Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die dort errichteten Lager auch für Abschiebehaft nutzen zu wollen. Das Modell landete wegen einer Reihe von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht noch aus.

Migrationsforscherin pocht auf menschenrechtliche Standards

Noch sei nicht klar, „welche Staaten sich unter welchen Bedingungen dazu bereiterklären – und wie hoch die Kosten dafür sein werden“, gibt die Migrationsforscherin Petra Bendel von der Universität Erlangen-Nürnberg zu bedenken.
Sie sagt, es müsse sichergestellt werden, „dass die verschiedenen menschenrechtlichen Schutzstandards, zu denen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben – das Prinzip der Nichtzurückweisung, der Schutz vor willkürlicher Freiheitsentziehung, verfahrensrechtliche Garantien -, durch entsprechende Kontrollmechanismen der Europäischen Union sichergestellt werden“.

Dobrindt zu Abschiebezentren außerhalb EU: „Noch dickes Brett zu bohren“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die EU-Einigung auf Abschiebezentren in Drittländern begrüßt – und zugleich weitere Bemühungen angekündigt. Mit der Einigung würden die rechtlichen Voraussetzungen für solche Zentren geschaffen, sagte Dobrindt am Dienstag, 2.Juni in Berlin.
Für die Einrichtung dieser „Return Hubs“ würden gerade Gespräche mit möglichen Ländern geführt. Ziel sei es, im Laufe dieses Jahres entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
„Das ist trotzdem noch ein dickes Brett, was es da zu bohren gilt“, betonte Dobrindt. „Nach dem Schließen einer Vereinbarung ist noch kein Return Hub entstanden, sondern der Aufbau von solchen Return Hubs braucht dann auch noch Zeit.“
Der Innenminister erhofft sich von der Schaffung von Abschiebezentren „auch einen deutlichen Schlag“ gegen kriminelle Schleuserbanden. Ziel sei es, dass deren Geschäftsmodell „nicht mehr mit den Versprechen einhergeht, wer einmal den Weg nach Europa geschafft hat, kann auch dauerhaft hierbleiben“.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU) rechnet mit einer abschreckenden Wirkung der Return Hubs, weil Ausreisepflichtige sich seiner Ansicht nach eher für die Rückkehr ins Herkunftsland entscheiden dürften, als sich in ein solches Zentrum bringen zu lassen.
Throm sagt: „Allein durch ihre Existenz werden wir eine Steigerung bei der freiwilligen Rückkehr von ausreisepflichtigen Ausländern erleben.“

SPD-Politiker spricht von „Phantomdebatte“

Der Bundestagsabgeordnete Demir rechnet, was diesen Punkt angeht, dagegen nicht mit einer raschen Umsetzung. Er sagt: „Bei den Return Hubs haben wir es mit einer Phantomdebatte zu tun: Ich kenne kein Land, in dem das Verfahren erfolgen kann.“ Bedenken hat er gegen die geplante Verlängerung der Abschiebehaft.
Der SPD-Politiker sagt: „Abgelehnte Geflüchtete können 24 Monate in Abschiebehaft genommen werden: Kein Mensch sollte so lange in Haft sein, weil er einen Asylantrag gestellt hat“, sagt der SPD-Innenpolitiker Hakan Demir.
Die Grünen-Abgeordnete Lamya Kaddor kritisiert, die EU folge hier dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Verantwortung auszulagern, ersetze keine verantwortungsvolle Politik. (dpa/afp/red)
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Abschiebezentren erlaubt: Neue Asylregeln der EU

Die EU ebnet den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und weitere Verschärfungen von Asylregeln. Das teilten Vertreter des Europäischen Parlaments nach Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten mit.
„Alle noch offenen politischen Fragen wurden ausführlich erörtert und vorläufig vereinbart“ – mit Ausnahme der Frage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelungen, hieß es in der Mitteilung.

Zeitpunkt noch offen

Verhandlungskreisen zufolge wollten Länder für die Umsetzung einiger Regelungen mehr Zeit, um die nationale Rechtslage anzupassen. Sie forderten ursprünglich, dass die meisten Regelungen der neuen Rückführungsverordnung nach zwei Jahren in Kraft treten – mit Ausnahme derjenigen zu den Rückkehrzentren.
Vonseiten des Parlaments möchte man eine sofortige Umsetzung. Der nächste Verhandlungstermin ist am 1. Juni geplant.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der EU sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können.
Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern und Jugendlichen gibt es die Möglichkeit dagegen schon.

Deutschland will Abkommen mit Drittstaaten schließen

Deutschland bemüht sich derzeit gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die dazu bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet Rückkehrzentren einzurichten.
Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Allerdings landete das Modell wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Einigung legt Verhandlungskreisen nach fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht.
Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs Monate in bestimmten Fällen.
Der Einigung war ein gemeinsamer Beschluss von der Europäischen Volkspartei unter Führung von Manfred Weber und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. (dpa/red)