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Branche kritisiert Zuckergetränkesteuer als „neues Monster“


In Kürze:

  • Die Lebensmittel- und Getränkeindustrie lehnt die geplante Zuckergetränkesteuer grundsätzlich ab und bezweifelt ihre gesundheitspolitische Wirkung.
  • Verbände warnen vor höheren Verbraucherpreisen, zusätzlichen Verwaltungskosten und neuen Stellen beim Zoll.
  • Nach dem Kabinettsbeschluss vom 14. Oktober hofft die Branche auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren, darunter längere Übergangsfristen.

 
In der Lebensmittelbranche gibt es erhebliche Kritik am Beschluss des Bundeskabinetts zur sogenannten Zuckersteuer. Am Mittwoch, 14. Oktober, hatte die Bundesregierung eine Einigung auf eine sogenannte Formulierungshilfe für Koalitionsfraktionen zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Ein fertiger Gesetzentwurf steht damit noch nicht. Allerdings haben Union und SPD in ihrem Beschluss wesentliche Eckpunkte zu ihrem Vorhaben beschlossen und einige offene Fragen beantwortet.

Bundeskabinett sieht Zuckergetränkesteuer als gesundheitspolitischen Meilenstein

Die Bundesregierung folgt mit ihrem Beschluss einer Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit. Die geplante Zuckergetränkesteuer soll „insbesondere dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen“ dienen, so der Bund. Zugleich hofft der Bund auf Einnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028.
Die Steuer soll ab Juli 2027 wirken, heißt es weiter. Sie ist als Anreiz für Hersteller solcher Getränke gedacht, ihre Rezepturen hin zu einem geringeren Zuckergehalt zu verändern. Einen solchen Effekt sollen ähnliche Regelungen bereits in anderen Ländern bewirkt haben. Die Bundesregierung will einen insgesamt geringeren Zuckerkonsum erreichen. So soll langfristig der Aufwand zur Behandlung typischer Krankheitsbilder sinken, die mit erhöhtem Zuckerverbrauch einhergehen.
In seiner Erklärung bezeichnet das Bundeskabinett die neue Belastung als Steuer – spricht aber davon, dass die Einnahmen einem bestimmten Zweck dienen sollen. So sollen diese es ermöglichen, den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zu reduzieren, mit dessen Hilfe die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil gehalten werden sollen.

Erträge sollen zweckgebunden sein – geplant ist eine Steuer statt einer Abgabe

Eine zweckgebundene Zahlungspflicht dieser Art ließe sich auch als Abgabe ausgestalten. Die Bundesregierung hat sich dennoch für eine Steuer entschieden. Die Steuer fließt nicht direkt in den angegebenen Zweck, sondern erst in den allgemeinen Haushalt.
Die geplante Zuckergetränkesteuer soll als Verbrauchssteuer so angelegt sein, dass die steuerliche Belastung auf die Endkunden übertragen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Hersteller und Händler sie an die Endkunden weiterreichen. Für betroffene Getränke rechnet sie mit einer Preissteigerung für den Endverbraucher im zweistelligen Cent-Bereich.
Mittlerweile sind offenbar nur noch zwei statt drei Stufen bei der Steuer vorgesehen. Ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter soll diese 26 Cent je Liter betragen, 32 Cent sollen ab acht Gramm fällig werden. Gleichzeitig grenzt das Bundeskabinett die Reichweite der Steuer ein. Die Zuckergetränkesteuer soll für Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtnektare greifen. Zuckerhaltiger Sirup und entsprechende Konzentrate werden ebenfalls erfasst.

Keine Ausweitung auf Zero-Getränke, Milchgetränke oder Fruchtsäfte

Nicht betroffen sein werden alkoholhaltige Getränke, weil es für diese andere Formen der Besteuerung gibt. Alkoholfreie Alternativen und Mischgetränke sowie Milch-, Hafer- und Reisdrinks, Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen sollen demnach ebenfalls nicht der Zuckergetränkesteuer unterliegen. Sogenannte Zero-Getränke und mit Süßstoff hergestellte Getränke seien ebenfalls nicht betroffen.
Damit wurden einige Fragen geklärt, die im bisherigen Gesetzgebungsprozess offengeblieben waren. Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses sind noch einige Änderungen möglich.
So gibt es Kritik aus den Ländern wie von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der einen Stopp des Vorhabens fordert. Er spricht auf Facebook davon, dass die Zuckersteuer die Entlastung durch die Senkung der Gastrosteuer beseitigen werde.
Aber auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann fordert eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2028. Dies soll den Herstellern mehr Zeit zur Anpassung ihrer Rezepturen einräumen.
Die Lebensmittel- und Getränkeindustrie reagiert überwiegend ablehnend auf den Kabinettsbeschluss. Zwar seien mit der nun vorgesehenen Ausgestaltung einige offene Fragen geklärt. Die grundsätzliche Kritik an der Zuckergetränkesteuer bleibt jedoch bestehen.
Die Verbände bezweifeln insbesondere, dass die Steuer die angestrebte gesundheitspolitische Wirkung erzielen wird. Zugleich warnen sie vor höheren Verbraucherpreisen, zusätzlicher Bürokratie und erheblichen Umstellungskosten für die Unternehmen.

Zuckergetränkesteuer stößt bei Branchenverbänden auf Kritik

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Christoph Minhoff, sieht eine erhebliche Belastung auf die Verbraucher zukommen.
Zudem werde die Zuckergetränkesteuer neue bürokratische Anforderungen schaffen und ihr gesundheitspolitisches Ziel verfehlen. Die BVE sieht vor allem haushaltspolitische Erwägungen hinter dem Vorhaben.
Auch die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) kritisiert den Beschluss. Hauptgeschäftsführer Günter Tissen sieht darin einen Widerspruch zu zentralen Versprechen des Koalitionsvertrages.
Union und SPD hätten versprochen, Bürokratie abzubauen, Verbraucher zu entlasten und das Wirtschaftswachstum zu stärken. Stattdessen setzten sie nun auf zusätzliche Belastungen, staatliche Eingriffe und Bevormundung.
Der Deutsche Brauer-Bund verweist auf die Bedeutung von Erfrischungsgetränken für viele Brauereien. Für diese seien sie zu einem wichtigen zweiten Standbein geworden. „Die geplante Zuckersteuer wäre eine massive Belastung für Verbraucher wie für Betriebe. Statt endlich Bürokratie abzubauen, wird hier ein neues Monster geschaffen“, erklärte der Verband.
Der Brauer-Bund hofft nun auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Neben der Belastung für Verbraucher und Betriebe kritisiert er insbesondere den zusätzlichen Verwaltungsaufwand – und Personalkosten für mehrere Hundert zusätzliche Beamtenstellen beim Zoll.

Verbände warnen vor Preissteigerungen und Zeitdruck

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hatte jüngst eine Schätzung präsentiert. Dieser zufolge erfordere die Zuckersteuer 200 zusätzliche Stellen beim Zoll, 23 beim ITZBund und 3,75 im Ministerium. Die damit verbundenen Personalkosten würden sich auf etwa 28 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Auch der Lebensmittelverband, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, der Verband Deutscher Mineralbrunnen sowie Vertreter der Fruchtsaftindustrie und der privaten Brauereien lehnen die Steuer grundsätzlich ab. Sie bezweifeln, dass eine zusätzliche Steuer den Zuckerkonsum wirksam senken wird. Zugleich verweisen sie darauf, dass die Branche den Zuckergehalt relevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 bereits um rund 15 Prozent reduziert habe.
Berechnungen der Branche zum ursprünglichen Entwurf des Finanzministeriums, der eine höchste Steuerstufe von 38 Cent je Liter vorsah, gingen von Mehrkosten von 68 Cent auf eine 1,5-Liter-Flasche aus. Zusätzliche Kosten entstünden durch Erfassung und Dokumentation des Zuckergehalts, steuerliche Einstufung der Produkte sowie Anpassungen bei Warenwirtschaft, Abrechnung, Preislisten und Verträgen.
Gefordert werden eine längere Anpassungszeit und eine einfache Steuererhebung. Die zunächst vorgesehene Ausnahme für unabhängige Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu 70.000 Litern hatten die Verbände als zu niedrig kritisiert. Nach dem Kabinettsbeschluss sollen nun Hersteller mit weniger als einer Million Litern pro Jahr von der Steuer ausgenommen sein.
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Bericht: Koalition einigt sich offenbar auf Zuckersteuer

Im monatelangen Streit über die Einführung einer Zuckersteuer hat sich die Regierungskoalition offenbar auf einen Kompromiss geeinigt.
Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung vom Freitag soll die Abgabe zum 1. Juli 2027 in Kraft treten und damit ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) lenkte demnach zudem bei den umstrittenen Steuersätzen ein und verwarf Pläne für eine zusätzliche Steuerstufe.

Freigrenze für kleine Hersteller

Um kleinere Hersteller vor bürokratischer Überlastung zu schützen, sieht die Einigung dem Bericht zufolge eine Freigrenze vor: Die Steuer fällt demnach erst ab einer Produktionsmenge von mehr als 70.000 Litern pro Jahr an.
Eine Ausweitung dieser Grenze auf bis zu eine Million Liter jährlich solle zudem europarechtlich bei der EU-Kommission geprüft werden. Während Handwerks- und Familienbetriebe somit entlastet würden, seien Großkonzerne wie Coca-Cola oder Pepsi voll betroffen. Verbraucher müssten sich bei deren Produkten auf spürbare Preiserhöhungen einstellen.

Zwei Steuerstufen vorgesehen

Auch bei der konkreten Ausgestaltung der Tarife gab das Finanzministerium laut „Bild“ nach erheblichem Druck der Union nach. Klingbeil verzichtet demnach auf die Einführung einer dritten, verschärften Steuerstufe.
Es bleibe damit bei dem zweistufigen Modell, das bereits von der zuständigen Kommission für die Reform der gesetzlichen Krankenkassen empfohlen worden war. Die Union hatte ihre Zustimmung zur Reform zuvor ausdrücklich an die Einhaltung dieser Expertenempfehlung gekoppelt.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer geeinigt, wobei sich die Höhe der Abgabe nach dem Zuckergehalt der Getränke richten soll.
Nach dem Bekanntwerden eines Entwurfs aus dem Haus von Bundesfinanzminister Klingbeil hatte das Bundeskanzleramt den Entwurf Anfang Oktober gestoppt. Zuletzt hatte es von Seiten der Regierung geheißen, dass die betroffenen Ministerien bei dem Thema „in guten Gesprächen“ seien und rasch eine Einigung angestrebt werde.
Für eine Zuckersteuer machen sich unter anderem Verbraucherorganisationen und Ärzteverbände stark – vor allem mit Blick auf ernährungsbedingte Krankheiten. International gibt es in zahlreichen Ländern bereits eine derartige Abgabe. (afp/red)
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Zuckersteuer – wer bezahlt, wie viel und wofür genau?


In Kürze

  • 650 Millionen Euro soll die geplante Zuckersteuer einbringen.
  • Die Regierung hofft, dass Hersteller ihre Rezepturen ändern und den Zuckergehalt senken.
  • Die Einnahmen sollen finanziellen Spielraum für den Bund schaffen.
  • Noch ist offen, welche Getränke tatsächlich erfasst werden.
  • Auch Haferdrinks, Fertigkaffees und Biermischgetränke könnten betroffen sein.
  • Eine Steuer auf zuckerfreie Zero- und Light-Getränke soll es nicht geben.

 
650 Millionen Euro soll die geplante Zuckersteuer im Jahr 2027 in die Staatskasse bringen. So lautet die Prognose von der ehemaligen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
Im Frühjahr 2026 noch plante die Bundesregierung eine „Abgabe auf zuckergesüßte Getränke“ ab 2028. Das geht aus den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis 2030 hervor, die das Bundeskabinett am 29. April beschlossen hatte. Auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag vom Juni spricht noch ausdrücklich von einer „Zuckerabgabe“.

Abgabe oder Steuer?

Die von Warken eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hatte zuvor ein Modell für eine solche Abgabe vorgeschlagen, dessen Einnahmen zur Entlastung des Gesundheitsfonds und zur Finanzierung von Präventionsmaßnahmen beitragen sollten.
Danach sollten Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter unbelastet bleiben. Für fünf bis unter acht Gramm waren 26 Cent je Liter vorgesehen, ab acht Gramm 32 Cent. Der Steuersatz steigt stufenweise mit dem Zuckergehalt des Getränks. Je mehr Zucker also ein Getränk enthält, desto teurer wird es.
Das soll den Anreiz für Hersteller bieten, ihre Rezepturen zu überarbeiten und den Zuckergehalt zu reduzieren. Für Verbraucher soll dadurch die Variante mit weniger Zucker attraktiver werden.
Die Kommission rechnete, zusätzlich zu den Steuereinnahmen, mit langfristigen Einsparungen bei den Krankenkassen, weil weniger Zuckerkonsum Krankheiten und damit Behandlungskosten reduzieren könnte.
Der ursprüngliche Gedanke war damit klar: Die Abgabe sollte das Verhalten der Hersteller und Verbraucher beeinflussen und zugleich direkt die gesetzliche Krankenversicherung finanziell entlasten.

Was aus den Einnahmen wird

Inzwischen ist die ursprüngliche Zuckerabgabe vom Tisch, ersetzt vom Finanzministerium durch eine neue Steuer. Statt einer zweckgebundenen Abgabe soll nun eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke eingeführt werden – und zwar bereits 2027 statt, wie ursprünglich vorgesehen, ab 2028.
Im Unterschied zu einer zweckgebundenen Abgabe sind Steuereinnahmen grundsätzlich nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden. Auch das Aufkommen aus einer Zuckersteuer kann deshalb prinzipiell zur Finanzierung staatlicher Ausgaben verwendet werden.
Das Bundesfinanzministerium bezeichnet dieses Prinzip als Gesamtdeckungsprinzip: Steuereinnahmen dienen der Finanzierung der staatlichen Ausgaben, ohne dass „bestimmte Einnahmen für spezielle Zwecke reserviert“ sind.
Wie das Geld im konkreten Fall eingesetzt werden soll, geht inzwischen aus einer Bundestags-Drucksache hervor. Dort heißt es, der durch die Erhebung einer „Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke“ entstehende „finanzielle Spielraum“ solle genutzt werden, um die vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zu verringern.
Vereinfacht gesagt: Die Zuckersteuer bringt dem Staat zusätzliches Geld. Die Millionen aus der Zuckersteuer fließen damit nicht als zusätzlicher, zweckgebundener Betrag in den Gesundheitsfonds.
Stattdessen kann der Bund damit die ursprünglich geplante Kürzung seines Zuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung kleiner ausfallen lassen. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bekommt dadurch mehr Geld, als sie bei der zunächst vorgesehenen Kürzung bekommen hätte.
Der Start soll auch bereits im nächsten Jahr erfolgen. Für dieses erste Jahr rechnet die Bundesregierung mit 650 Millionen Euro Steueraufkommen. Ab 2028 sollen es noch etwa 450 Millionen Euro jährlich sein. Als Grund für den Rückgang wird angegeben, dass die Getränkehersteller ihre Rezepturen verändern und den Zuckergehalt senken werden.

Wer zahlt die Zucker-Zeche?

Nach dem Modell der Finanzkommission sollte die Abgabe beim Hersteller ansetzen. Das war ausdrücklich so vorgesehen, damit die Steuer nicht nur Geld einbringt, sondern die Hersteller zu einer Änderung ihrer Rezepturen bewegt werden.
Wer weniger Zucker einsetzt, zahlt entsprechend weniger. Wer die Steuer am Ende wirtschaftlich trägt, ist eine andere Frage. Gibt ein Hersteller die Kosten über den Verkaufspreis weiter, findet der Kunde die neue Zusatzbelastung auf seinem Supermarktbon wieder.
In anderen Ländern mit einer ähnlichen Gesetzgebung wurde ein solcher Lenkungseffekt bereits beobachtet. In Großbritannien etwa sank nach Einführung der dortigen Abgabe auf Limonaden und Süßgetränke sank der Anteil der Getränke mit mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter deutlich. Zugleich ging der durchschnittliche Zuckergehalt von Erfrischungsgetränken zurück.
Allerdings wurde die Abgabe vielfach an die Verbraucher abgegeben. Am Tag der Einführung kam es zu einer sprunghaften Preiserhöhung von Getränken mit viel Zucker.
Durchschnittlich kosteten diese 4,9 Pence (etwa 5,7 Cent) pro 100 Milliliter mehr als vorher. Die Abgabe kostete die Hersteller allerdings nur 2,4 Pence pro 100 Milliliter, was einer Weitergabequote von 204 Prozent entsprach.

Welche Getränke sind gemeint?

Noch ist auch der Umfang der von der Steuer betroffenen Produkte nicht festgelegt. Ein im August bekannt gewordenes Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums ging deutlich über die Besteuerung zuckeriger Limonaden hinaus.
Darin wurden unter anderem Nektare, Smoothies, Haferdrinks, Fertigkaffees, Biermischgetränke sowie Getränke mit Zucker oder Süßungsmitteln genannt.
100-prozentige Fruchtsäfte und reine Milch sollten dem Papier zufolge ausgenommen werden. Wellen schlug der Vorschlag, auch zuckerfreie Getränke mit Süßungsmitteln einzubeziehen.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ruderte an diesem Punkt zurück: Eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke werde es nicht geben. Das Papier aus seinem Ministerium sei lediglich ein interner Arbeitsstand und weder politisch geeint noch beschlossen.
Mit einer Zuckersteuer wäre Deutschland weder Einzel- noch Sonderfall: In über 100 Ländern gibt es so etwas wie eine Limo-Abgabe – etwa in Großbritannien, Frankreich, Ungarn oder Südafrika.
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„Zuckersteuer“ schon 2027? Auch Zero-Getränke könnten betroffen sein


In Kürze:

  • „Zuckersteuer“ schon 2027? Die Bundesregierung erwägt laut einem internen BMF-Papier offenbar, die geplante Abgabe auf gesüßte Getränke bereits 2027 einzuführen.
  • Auch Zero-Getränke im Visier: Anders als von der FinanzKommission Gesundheit empfohlen, könnten auch zuckerfreie Getränke mit Süßstoffen mit 26 Cent je Liter belastet werden.
  • Gestaffelte Abgabe: Je nach Zuckergehalt sollen 26, 32 oder 38 Cent je Liter fällig werden. Betroffen wären neben Limonaden unter anderem Eistees, Säfte, Milchgetränke, Fertigkaffees und Biermischgetränke.

 
Möglicherweise wird die Bundesregierung bereits im nächsten Jahr eine Steuer auf gesüßte Getränke einführen. Dies berichtet „BILD“. Das Blatt erklärt, Einsicht in ein internes Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums erhalten zu haben. Einen öffentlich zugänglichen Gesetzentwurf zur „Zuckersteuer“ gibt es noch nicht. Allerdings hatte die Bundesregierung angekündigt, eine sogenannte Zuckerabgabe ab dem Jahr 2028 ins Auge zu fassen.
Die von der Bundesregierung mit der Ausarbeitung von Reformvorschlägen beauftragte FinanzKommission Gesundheit hatte ebenfalls eine „Zuckersteuer“ angeregt. Sie hatte am 30. März ein 66-Punkte-Papier zur kurzfristigen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erhoffte sich durch die Abgabe Einnahmen in Höhe von 650 Millionen Euro.

Sogenannte Zuckersteuer soll im Kern alle Süßgetränke treffen

In dem BMF-Papier soll eine gestaffelte Steuer vorgesehen sein. Eine gestaffelte Regelung hatte auch die FinanzKommission Gesundheit angeregt. Dem nun geplanten Modell zufolge sollen ab 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter 26 Cent fällig werden. Bei mehr als 7 Gramm sollen 32 Cent fällig werden, ab mehr als 10 Gramm sogar 38 Cent.
Welche Getränke von der „Zuckersteuer“ betroffen sein sollen, ist noch nicht im Detail bekannt – viele Abgrenzungen seien noch offen. Fest steht, dass das Arbeitspapier nicht nur Limonaden, Eistees und Saftgetränke umfasst. Außerdem sollen auch Milch- und Milchmischgetränke, Fertigkaffees und Biermischgetränke wie Radler der Besteuerung unterliegen.
Angeblich sollen jedoch auch Getränke betroffen sein, die gar keinen Zucker enthalten. So soll der 26-Cent-Steuersatz auch auf sogenannte Zero-Getränke fällig werden, die stattdessen Süßstoffe enthalten. Dies wäre eine Abweichung vom Vorschlag der FinanzKommission Gesundheit. Diese hatte sich mit ihrem Vorschlag auf zuckergesüßte Getränke bezogen – und sogar Ausnahmen für Getränke mit Süßstoffen vorgesehen.

Maßnahme im Charakter verändert und ein Jahr vorgezogen?

Außerdem wollte diese Fruchtsäfte sowie Getränke, die ausschließlich aus 100 Prozent Fruchtsaft und Wasser bestehen, nicht belastet wissen. Dem Lokalblog „Münster aktuell“ zufolge gibt es für zuckerfreie Cola mit Süßstoffen sowie für Hafer- und Sojadrinks bislang keine bestätigte generelle Steuerpflicht.
Eines zeichnet sich jedoch ab: Die Bundesregierung scheint Änderungen beim Zeitpunkt der Einführung sowie beim Charakter der zusätzlichen Belastung ins Auge zu fassen. Angedacht war ursprünglich eine Abgabe ab 2028, die ihrem Wesen nach zweckgebunden sein müsste. Die Bundesregierung müsste die Einnahmen aus der Maßnahme zur Stabilisierung des Gesundheitswesens verwenden.
Nun sollen generell Süßgetränke teurer werden – und das schon 2027. Entwickelt die Bundesregierung daraus eine Steuer, könnte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sie für beliebige Zwecke verwenden. Anfang Juli hatte der Minister erklärt, sein Ressort habe die Aufgabe zur Ausarbeitung eines Konzepts vom Gesundheitsressort übernommen. Nun prüfe man die konkrete Umsetzung.

Kritik an „Zuckersteuer“ aus FDP – Lob von Grünen

In der Praxis würde beispielsweise Eistee der Marke Pfanner mit 6,7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter in die erste Stufe fallen. Bei einer Zwei-Liter-Box wären 52 Cent an Steuer zu entrichten. Das Produkt würde einschließlich Mehrwertsteuer um rund 62 Cent teurer.
Eine Ein-Liter-Flasche Fanta Orange mit 9,1 Gramm Zucker pro 100 Milliliter würde einschließlich Mehrwertsteuer um etwa 38 Cent teurer. Der Preis für die Literflasche Coca-Cola – mit 10,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter in der höchsten Kategorie – würde um etwa 45 Cent steigen.
Der Gesundheitssprecher der FDP im Landtag von Sachsen-Anhalt, Konstantin Pott, spricht von „maßlosem Hunger nach Steuergeld“ aufseiten der Bundesregierung. Die Mehreinnahmen würden nicht in das Gesundheitssystem oder die Prävention fließen, stattdessen wolle man den Menschen vorschreiben, wie sie zu leben hätten. Demgegenüber sieht der Lübecker Grünen-Politiker Axel Flasbarth – wie er auf X äußert – gleich drei wichtige Ziele als erfüllt: „Zugewinn an Gesundheit, Reduzierung der Gesundheitskosten, staatliche Mehreinnahmen.“

Widerstand aus der Bundesregierung gegen Pläne des Finanzministeriums

Der Vorstoß für die geplante „Zuckersteuer“ stößt allerdings nicht nur außerhalb der Bundesregierung auf Kritik. Auch innerhalb der Bundesregierung gibt es Widerstand gegen die Pläne des Bundesfinanzministeriums. Das geht aus einem Schreiben des Landwirtschafts- und Ernährungsministeriums an das Finanzministerium vom 12. August hervor, aus dem der „Spiegel“ zitiert.
Darin wird auf das Eckpunktepapier vom 7. August 2026 Bezug genommen – und Widerstand angekündigt: „Zudem hat unsere Hausleitung Leitungsvorbehalt eingelegt“, schreibt die zuständige Abteilungsleiterin des Landwirtschaftsministeriums von Alois Rainer (CSU) an das SPD-geführte Finanzministerium.
Aus fachlicher Sicht sei insgesamt festzustellen, dass das Eckpunktepapier deutlich über die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) hinausgehe, heißt es. Die FKG hatte im Frühjahr Sparvorschläge für die gesetzlichen Krankenkassen vorgelegt.
In dem Protestschreiben listet das Landwirtschaftsministerium auf, dass nicht nur zuckergesüßte Erfrischungsgetränke vom neuen Steuervorschlag erfasst würden, sondern auch Fruchtsäfte aus Konzentraten sowie Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreie Biere und alkoholfreie Weine sowie Mischgetränke. „Auch sehen Sie, anders als die FKG, Getränke mit Süßungsmitteln als Steuergegenstand vor“, kritisiert das Landwirtschaftsministerium.
Bedenken gibt es auch dagegen, statt zwei Steuersätzen je nach Zuckergehalt gleich drei einzuführen, wie es das Papier aus dem Finanzministerium vorsieht. Sowohl das Landwirtschafts- als auch das Wirtschaftsministerium hätten berechnet, dass allein die für Erfrischungsgetränke zu erwartenden Einnahmen mit rund 2 Milliarden Euro pro Jahr zu Buche schlagen würden und damit deutlich über den zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro im Jahr 2027 lägen.
So lehnt es das Landwirtschaftsministerium ab, dass unter anderem auch Fruchtschorlen, Gemüsesäfte oder Smoothies unter die Steuer fallen sollen. „Ihre Besteuerung würde das Ziel der Förderung einer gesunden Ernährung konterkarieren.“ Gleiches gelte für alkoholfreies Bier. Die Beamten von Alois Rainer weisen auf die Gefahr hin, dass am Ende alkoholfreies Bier wegen der Steuer über den Verkaufspreisen von normalem Bier mit Alkohol liegen könnte. Sie raten zudem, die Steuer nicht schon ab 2027 zu erheben, sondern ein Jahr später, wie ursprünglich geplant.
Mit Material der Nachrichtenagenturen