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Zuckersteuer – wer bezahlt, wie viel und wofür genau?


In Kürze

  • 650 Millionen Euro soll die geplante Zuckersteuer einbringen.
  • Die Regierung hofft, dass Hersteller ihre Rezepturen ändern und den Zuckergehalt senken.
  • Die Einnahmen sollen finanziellen Spielraum für den Bund schaffen.
  • Noch ist offen, welche Getränke tatsächlich erfasst werden.
  • Auch Haferdrinks, Fertigkaffees und Biermischgetränke könnten betroffen sein.
  • Eine Steuer auf zuckerfreie Zero- und Light-Getränke soll es nicht geben.

 
650 Millionen Euro soll die geplante Zuckersteuer im Jahr 2027 in die Staatskasse bringen. So lautet die Prognose von der ehemaligen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
Im Frühjahr 2026 noch plante die Bundesregierung eine „Abgabe auf zuckergesüßte Getränke“ ab 2028. Das geht aus den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis 2030 hervor, die das Bundeskabinett am 29. April beschlossen hatte. Auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag vom Juni spricht noch ausdrücklich von einer „Zuckerabgabe“.

Abgabe oder Steuer?

Die von Warken eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hatte zuvor ein Modell für eine solche Abgabe vorgeschlagen, dessen Einnahmen zur Entlastung des Gesundheitsfonds und zur Finanzierung von Präventionsmaßnahmen beitragen sollten.
Danach sollten Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter unbelastet bleiben. Für fünf bis unter acht Gramm waren 26 Cent je Liter vorgesehen, ab acht Gramm 32 Cent. Der Steuersatz steigt stufenweise mit dem Zuckergehalt des Getränks. Je mehr Zucker also ein Getränk enthält, desto teurer wird es.
Das soll den Anreiz für Hersteller bieten, ihre Rezepturen zu überarbeiten und den Zuckergehalt zu reduzieren. Für Verbraucher soll dadurch die Variante mit weniger Zucker attraktiver werden.
Die Kommission rechnete, zusätzlich zu den Steuereinnahmen, mit langfristigen Einsparungen bei den Krankenkassen, weil weniger Zuckerkonsum Krankheiten und damit Behandlungskosten reduzieren könnte.
Der ursprüngliche Gedanke war damit klar: Die Abgabe sollte das Verhalten der Hersteller und Verbraucher beeinflussen und zugleich direkt die gesetzliche Krankenversicherung finanziell entlasten.

Was aus den Einnahmen wird

Inzwischen ist die ursprüngliche Zuckerabgabe vom Tisch, ersetzt vom Finanzministerium durch eine neue Steuer. Statt einer zweckgebundenen Abgabe soll nun eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke eingeführt werden – und zwar bereits 2027 statt, wie ursprünglich vorgesehen, ab 2028.
Im Unterschied zu einer zweckgebundenen Abgabe sind Steuereinnahmen grundsätzlich nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden. Auch das Aufkommen aus einer Zuckersteuer kann deshalb prinzipiell zur Finanzierung staatlicher Ausgaben verwendet werden.
Das Bundesfinanzministerium bezeichnet dieses Prinzip als Gesamtdeckungsprinzip: Steuereinnahmen dienen der Finanzierung der staatlichen Ausgaben, ohne dass „bestimmte Einnahmen für spezielle Zwecke reserviert“ sind.
Wie das Geld im konkreten Fall eingesetzt werden soll, geht inzwischen aus einer Bundestags-Drucksache hervor. Dort heißt es, der durch die Erhebung einer „Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke“ entstehende „finanzielle Spielraum“ solle genutzt werden, um die vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zu verringern.
Vereinfacht gesagt: Die Zuckersteuer bringt dem Staat zusätzliches Geld. Die Millionen aus der Zuckersteuer fließen damit nicht als zusätzlicher, zweckgebundener Betrag in den Gesundheitsfonds.
Stattdessen kann der Bund damit die ursprünglich geplante Kürzung seines Zuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung kleiner ausfallen lassen. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bekommt dadurch mehr Geld, als sie bei der zunächst vorgesehenen Kürzung bekommen hätte.
Der Start soll auch bereits im nächsten Jahr erfolgen. Für dieses erste Jahr rechnet die Bundesregierung mit 650 Millionen Euro Steueraufkommen. Ab 2028 sollen es noch etwa 450 Millionen Euro jährlich sein. Als Grund für den Rückgang wird angegeben, dass die Getränkehersteller ihre Rezepturen verändern und den Zuckergehalt senken werden.

Wer zahlt die Zucker-Zeche?

Nach dem Modell der Finanzkommission sollte die Abgabe beim Hersteller ansetzen. Das war ausdrücklich so vorgesehen, damit die Steuer nicht nur Geld einbringt, sondern die Hersteller zu einer Änderung ihrer Rezepturen bewegt werden.
Wer weniger Zucker einsetzt, zahlt entsprechend weniger. Wer die Steuer am Ende wirtschaftlich trägt, ist eine andere Frage. Gibt ein Hersteller die Kosten über den Verkaufspreis weiter, findet der Kunde die neue Zusatzbelastung auf seinem Supermarktbon wieder.
In anderen Ländern mit einer ähnlichen Gesetzgebung wurde ein solcher Lenkungseffekt bereits beobachtet. In Großbritannien etwa sank nach Einführung der dortigen Abgabe auf Limonaden und Süßgetränke sank der Anteil der Getränke mit mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter deutlich. Zugleich ging der durchschnittliche Zuckergehalt von Erfrischungsgetränken zurück.
Allerdings wurde die Abgabe vielfach an die Verbraucher abgegeben. Am Tag der Einführung kam es zu einer sprunghaften Preiserhöhung von Getränken mit viel Zucker.
Durchschnittlich kosteten diese 4,9 Pence (etwa 5,7 Cent) pro 100 Milliliter mehr als vorher. Die Abgabe kostete die Hersteller allerdings nur 2,4 Pence pro 100 Milliliter, was einer Weitergabequote von 204 Prozent entsprach.

Welche Getränke sind gemeint?

Noch ist auch der Umfang der von der Steuer betroffenen Produkte nicht festgelegt. Ein im August bekannt gewordenes Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums ging deutlich über die Besteuerung zuckeriger Limonaden hinaus.
Darin wurden unter anderem Nektare, Smoothies, Haferdrinks, Fertigkaffees, Biermischgetränke sowie Getränke mit Zucker oder Süßungsmitteln genannt.
100-prozentige Fruchtsäfte und reine Milch sollten dem Papier zufolge ausgenommen werden. Wellen schlug der Vorschlag, auch zuckerfreie Getränke mit Süßungsmitteln einzubeziehen.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ruderte an diesem Punkt zurück: Eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke werde es nicht geben. Das Papier aus seinem Ministerium sei lediglich ein interner Arbeitsstand und weder politisch geeint noch beschlossen.
Mit einer Zuckersteuer wäre Deutschland weder Einzel- noch Sonderfall: In über 100 Ländern gibt es so etwas wie eine Limo-Abgabe – etwa in Großbritannien, Frankreich, Ungarn oder Südafrika.
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„Zuckersteuer“ schon 2027? Auch Zero-Getränke könnten betroffen sein


In Kürze:

  • „Zuckersteuer“ schon 2027? Die Bundesregierung erwägt laut einem internen BMF-Papier offenbar, die geplante Abgabe auf gesüßte Getränke bereits 2027 einzuführen.
  • Auch Zero-Getränke im Visier: Anders als von der FinanzKommission Gesundheit empfohlen, könnten auch zuckerfreie Getränke mit Süßstoffen mit 26 Cent je Liter belastet werden.
  • Gestaffelte Abgabe: Je nach Zuckergehalt sollen 26, 32 oder 38 Cent je Liter fällig werden. Betroffen wären neben Limonaden unter anderem Eistees, Säfte, Milchgetränke, Fertigkaffees und Biermischgetränke.

 
Möglicherweise wird die Bundesregierung bereits im nächsten Jahr eine Steuer auf gesüßte Getränke einführen. Dies berichtet „BILD“. Das Blatt erklärt, Einsicht in ein internes Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums erhalten zu haben. Einen öffentlich zugänglichen Gesetzentwurf zur „Zuckersteuer“ gibt es noch nicht. Allerdings hatte die Bundesregierung angekündigt, eine sogenannte Zuckerabgabe ab dem Jahr 2028 ins Auge zu fassen.
Die von der Bundesregierung mit der Ausarbeitung von Reformvorschlägen beauftragte FinanzKommission Gesundheit hatte ebenfalls eine „Zuckersteuer“ angeregt. Sie hatte am 30. März ein 66-Punkte-Papier zur kurzfristigen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erhoffte sich durch die Abgabe Einnahmen in Höhe von 650 Millionen Euro.

Sogenannte Zuckersteuer soll im Kern alle Süßgetränke treffen

In dem BMF-Papier soll eine gestaffelte Steuer vorgesehen sein. Eine gestaffelte Regelung hatte auch die FinanzKommission Gesundheit angeregt. Dem nun geplanten Modell zufolge sollen ab 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter 26 Cent fällig werden. Bei mehr als 7 Gramm sollen 32 Cent fällig werden, ab mehr als 10 Gramm sogar 38 Cent.
Welche Getränke von der „Zuckersteuer“ betroffen sein sollen, ist noch nicht im Detail bekannt – viele Abgrenzungen seien noch offen. Fest steht, dass das Arbeitspapier nicht nur Limonaden, Eistees und Saftgetränke umfasst. Außerdem sollen auch Milch- und Milchmischgetränke, Fertigkaffees und Biermischgetränke wie Radler der Besteuerung unterliegen.
Angeblich sollen jedoch auch Getränke betroffen sein, die gar keinen Zucker enthalten. So soll der 26-Cent-Steuersatz auch auf sogenannte Zero-Getränke fällig werden, die stattdessen Süßstoffe enthalten. Dies wäre eine Abweichung vom Vorschlag der FinanzKommission Gesundheit. Diese hatte sich mit ihrem Vorschlag auf zuckergesüßte Getränke bezogen – und sogar Ausnahmen für Getränke mit Süßstoffen vorgesehen.

Maßnahme im Charakter verändert und ein Jahr vorgezogen?

Außerdem wollte diese Fruchtsäfte sowie Getränke, die ausschließlich aus 100 Prozent Fruchtsaft und Wasser bestehen, nicht belastet wissen. Dem Lokalblog „Münster aktuell“ zufolge gibt es für zuckerfreie Cola mit Süßstoffen sowie für Hafer- und Sojadrinks bislang keine bestätigte generelle Steuerpflicht.
Eines zeichnet sich jedoch ab: Die Bundesregierung scheint Änderungen beim Zeitpunkt der Einführung sowie beim Charakter der zusätzlichen Belastung ins Auge zu fassen. Angedacht war ursprünglich eine Abgabe ab 2028, die ihrem Wesen nach zweckgebunden sein müsste. Die Bundesregierung müsste die Einnahmen aus der Maßnahme zur Stabilisierung des Gesundheitswesens verwenden.
Nun sollen generell Süßgetränke teurer werden – und das schon 2027. Entwickelt die Bundesregierung daraus eine Steuer, könnte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sie für beliebige Zwecke verwenden. Anfang Juli hatte der Minister erklärt, sein Ressort habe die Aufgabe zur Ausarbeitung eines Konzepts vom Gesundheitsressort übernommen. Nun prüfe man die konkrete Umsetzung.

Kritik an „Zuckersteuer“ aus FDP – Lob von Grünen

In der Praxis würde beispielsweise Eistee der Marke Pfanner mit 6,7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter in die erste Stufe fallen. Bei einer Zwei-Liter-Box wären 52 Cent an Steuer zu entrichten. Das Produkt würde einschließlich Mehrwertsteuer um rund 62 Cent teurer.
Eine Ein-Liter-Flasche Fanta Orange mit 9,1 Gramm Zucker pro 100 Milliliter würde einschließlich Mehrwertsteuer um etwa 38 Cent teurer. Der Preis für die Literflasche Coca-Cola – mit 10,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter in der höchsten Kategorie – würde um etwa 45 Cent steigen.
Der Gesundheitssprecher der FDP im Landtag von Sachsen-Anhalt, Konstantin Pott, spricht von „maßlosem Hunger nach Steuergeld“ aufseiten der Bundesregierung. Die Mehreinnahmen würden nicht in das Gesundheitssystem oder die Prävention fließen, stattdessen wolle man den Menschen vorschreiben, wie sie zu leben hätten. Demgegenüber sieht der Lübecker Grünen-Politiker Axel Flasbarth – wie er auf X äußert – gleich drei wichtige Ziele als erfüllt: „Zugewinn an Gesundheit, Reduzierung der Gesundheitskosten, staatliche Mehreinnahmen.“

Widerstand aus der Bundesregierung gegen Pläne des Finanzministeriums

Der Vorstoß für die geplante „Zuckersteuer“ stößt allerdings nicht nur außerhalb der Bundesregierung auf Kritik. Auch innerhalb der Bundesregierung gibt es Widerstand gegen die Pläne des Bundesfinanzministeriums. Das geht aus einem Schreiben des Landwirtschafts- und Ernährungsministeriums an das Finanzministerium vom 12. August hervor, aus dem der „Spiegel“ zitiert.
Darin wird auf das Eckpunktepapier vom 7. August 2026 Bezug genommen – und Widerstand angekündigt: „Zudem hat unsere Hausleitung Leitungsvorbehalt eingelegt“, schreibt die zuständige Abteilungsleiterin des Landwirtschaftsministeriums von Alois Rainer (CSU) an das SPD-geführte Finanzministerium.
Aus fachlicher Sicht sei insgesamt festzustellen, dass das Eckpunktepapier deutlich über die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) hinausgehe, heißt es. Die FKG hatte im Frühjahr Sparvorschläge für die gesetzlichen Krankenkassen vorgelegt.
In dem Protestschreiben listet das Landwirtschaftsministerium auf, dass nicht nur zuckergesüßte Erfrischungsgetränke vom neuen Steuervorschlag erfasst würden, sondern auch Fruchtsäfte aus Konzentraten sowie Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreie Biere und alkoholfreie Weine sowie Mischgetränke. „Auch sehen Sie, anders als die FKG, Getränke mit Süßungsmitteln als Steuergegenstand vor“, kritisiert das Landwirtschaftsministerium.
Bedenken gibt es auch dagegen, statt zwei Steuersätzen je nach Zuckergehalt gleich drei einzuführen, wie es das Papier aus dem Finanzministerium vorsieht. Sowohl das Landwirtschafts- als auch das Wirtschaftsministerium hätten berechnet, dass allein die für Erfrischungsgetränke zu erwartenden Einnahmen mit rund 2 Milliarden Euro pro Jahr zu Buche schlagen würden und damit deutlich über den zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro im Jahr 2027 lägen.
So lehnt es das Landwirtschaftsministerium ab, dass unter anderem auch Fruchtschorlen, Gemüsesäfte oder Smoothies unter die Steuer fallen sollen. „Ihre Besteuerung würde das Ziel der Förderung einer gesunden Ernährung konterkarieren.“ Gleiches gelte für alkoholfreies Bier. Die Beamten von Alois Rainer weisen auf die Gefahr hin, dass am Ende alkoholfreies Bier wegen der Steuer über den Verkaufspreisen von normalem Bier mit Alkohol liegen könnte. Sie raten zudem, die Steuer nicht schon ab 2027 zu erheben, sondern ein Jahr später, wie ursprünglich geplant.
Mit Material der Nachrichtenagenturen