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Branche kritisiert Zuckergetränkesteuer als „neues Monster“


In Kürze:

  • Die Lebensmittel- und Getränkeindustrie lehnt die geplante Zuckergetränkesteuer grundsätzlich ab und bezweifelt ihre gesundheitspolitische Wirkung.
  • Verbände warnen vor höheren Verbraucherpreisen, zusätzlichen Verwaltungskosten und neuen Stellen beim Zoll.
  • Nach dem Kabinettsbeschluss vom 14. Oktober hofft die Branche auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren, darunter längere Übergangsfristen.

 
In der Lebensmittelbranche gibt es erhebliche Kritik am Beschluss des Bundeskabinetts zur sogenannten Zuckersteuer. Am Mittwoch, 14. Oktober, hatte die Bundesregierung eine Einigung auf eine sogenannte Formulierungshilfe für Koalitionsfraktionen zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Ein fertiger Gesetzentwurf steht damit noch nicht. Allerdings haben Union und SPD in ihrem Beschluss wesentliche Eckpunkte zu ihrem Vorhaben beschlossen und einige offene Fragen beantwortet.

Bundeskabinett sieht Zuckergetränkesteuer als gesundheitspolitischen Meilenstein

Die Bundesregierung folgt mit ihrem Beschluss einer Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit. Die geplante Zuckergetränkesteuer soll „insbesondere dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen“ dienen, so der Bund. Zugleich hofft der Bund auf Einnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028.
Die Steuer soll ab Juli 2027 wirken, heißt es weiter. Sie ist als Anreiz für Hersteller solcher Getränke gedacht, ihre Rezepturen hin zu einem geringeren Zuckergehalt zu verändern. Einen solchen Effekt sollen ähnliche Regelungen bereits in anderen Ländern bewirkt haben. Die Bundesregierung will einen insgesamt geringeren Zuckerkonsum erreichen. So soll langfristig der Aufwand zur Behandlung typischer Krankheitsbilder sinken, die mit erhöhtem Zuckerverbrauch einhergehen.
In seiner Erklärung bezeichnet das Bundeskabinett die neue Belastung als Steuer – spricht aber davon, dass die Einnahmen einem bestimmten Zweck dienen sollen. So sollen diese es ermöglichen, den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zu reduzieren, mit dessen Hilfe die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil gehalten werden sollen.

Erträge sollen zweckgebunden sein – geplant ist eine Steuer statt einer Abgabe

Eine zweckgebundene Zahlungspflicht dieser Art ließe sich auch als Abgabe ausgestalten. Die Bundesregierung hat sich dennoch für eine Steuer entschieden. Die Steuer fließt nicht direkt in den angegebenen Zweck, sondern erst in den allgemeinen Haushalt.
Die geplante Zuckergetränkesteuer soll als Verbrauchssteuer so angelegt sein, dass die steuerliche Belastung auf die Endkunden übertragen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Hersteller und Händler sie an die Endkunden weiterreichen. Für betroffene Getränke rechnet sie mit einer Preissteigerung für den Endverbraucher im zweistelligen Cent-Bereich.
Mittlerweile sind offenbar nur noch zwei statt drei Stufen bei der Steuer vorgesehen. Ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter soll diese 26 Cent je Liter betragen, 32 Cent sollen ab acht Gramm fällig werden. Gleichzeitig grenzt das Bundeskabinett die Reichweite der Steuer ein. Die Zuckergetränkesteuer soll für Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtnektare greifen. Zuckerhaltiger Sirup und entsprechende Konzentrate werden ebenfalls erfasst.

Keine Ausweitung auf Zero-Getränke, Milchgetränke oder Fruchtsäfte

Nicht betroffen sein werden alkoholhaltige Getränke, weil es für diese andere Formen der Besteuerung gibt. Alkoholfreie Alternativen und Mischgetränke sowie Milch-, Hafer- und Reisdrinks, Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen sollen demnach ebenfalls nicht der Zuckergetränkesteuer unterliegen. Sogenannte Zero-Getränke und mit Süßstoff hergestellte Getränke seien ebenfalls nicht betroffen.
Damit wurden einige Fragen geklärt, die im bisherigen Gesetzgebungsprozess offengeblieben waren. Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses sind noch einige Änderungen möglich.
So gibt es Kritik aus den Ländern wie von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der einen Stopp des Vorhabens fordert. Er spricht auf Facebook davon, dass die Zuckersteuer die Entlastung durch die Senkung der Gastrosteuer beseitigen werde.
Aber auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann fordert eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2028. Dies soll den Herstellern mehr Zeit zur Anpassung ihrer Rezepturen einräumen.
Die Lebensmittel- und Getränkeindustrie reagiert überwiegend ablehnend auf den Kabinettsbeschluss. Zwar seien mit der nun vorgesehenen Ausgestaltung einige offene Fragen geklärt. Die grundsätzliche Kritik an der Zuckergetränkesteuer bleibt jedoch bestehen.
Die Verbände bezweifeln insbesondere, dass die Steuer die angestrebte gesundheitspolitische Wirkung erzielen wird. Zugleich warnen sie vor höheren Verbraucherpreisen, zusätzlicher Bürokratie und erheblichen Umstellungskosten für die Unternehmen.

Zuckergetränkesteuer stößt bei Branchenverbänden auf Kritik

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Christoph Minhoff, sieht eine erhebliche Belastung auf die Verbraucher zukommen.
Zudem werde die Zuckergetränkesteuer neue bürokratische Anforderungen schaffen und ihr gesundheitspolitisches Ziel verfehlen. Die BVE sieht vor allem haushaltspolitische Erwägungen hinter dem Vorhaben.
Auch die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) kritisiert den Beschluss. Hauptgeschäftsführer Günter Tissen sieht darin einen Widerspruch zu zentralen Versprechen des Koalitionsvertrages.
Union und SPD hätten versprochen, Bürokratie abzubauen, Verbraucher zu entlasten und das Wirtschaftswachstum zu stärken. Stattdessen setzten sie nun auf zusätzliche Belastungen, staatliche Eingriffe und Bevormundung.
Der Deutsche Brauer-Bund verweist auf die Bedeutung von Erfrischungsgetränken für viele Brauereien. Für diese seien sie zu einem wichtigen zweiten Standbein geworden. „Die geplante Zuckersteuer wäre eine massive Belastung für Verbraucher wie für Betriebe. Statt endlich Bürokratie abzubauen, wird hier ein neues Monster geschaffen“, erklärte der Verband.
Der Brauer-Bund hofft nun auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Neben der Belastung für Verbraucher und Betriebe kritisiert er insbesondere den zusätzlichen Verwaltungsaufwand – und Personalkosten für mehrere Hundert zusätzliche Beamtenstellen beim Zoll.

Verbände warnen vor Preissteigerungen und Zeitdruck

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hatte jüngst eine Schätzung präsentiert. Dieser zufolge erfordere die Zuckersteuer 200 zusätzliche Stellen beim Zoll, 23 beim ITZBund und 3,75 im Ministerium. Die damit verbundenen Personalkosten würden sich auf etwa 28 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Auch der Lebensmittelverband, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, der Verband Deutscher Mineralbrunnen sowie Vertreter der Fruchtsaftindustrie und der privaten Brauereien lehnen die Steuer grundsätzlich ab. Sie bezweifeln, dass eine zusätzliche Steuer den Zuckerkonsum wirksam senken wird. Zugleich verweisen sie darauf, dass die Branche den Zuckergehalt relevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 bereits um rund 15 Prozent reduziert habe.
Berechnungen der Branche zum ursprünglichen Entwurf des Finanzministeriums, der eine höchste Steuerstufe von 38 Cent je Liter vorsah, gingen von Mehrkosten von 68 Cent auf eine 1,5-Liter-Flasche aus. Zusätzliche Kosten entstünden durch Erfassung und Dokumentation des Zuckergehalts, steuerliche Einstufung der Produkte sowie Anpassungen bei Warenwirtschaft, Abrechnung, Preislisten und Verträgen.
Gefordert werden eine längere Anpassungszeit und eine einfache Steuererhebung. Die zunächst vorgesehene Ausnahme für unabhängige Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu 70.000 Litern hatten die Verbände als zu niedrig kritisiert. Nach dem Kabinettsbeschluss sollen nun Hersteller mit weniger als einer Million Litern pro Jahr von der Steuer ausgenommen sein.

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