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Schweinebauern unter Druck: Exporte brechen ein, Nachfrage sinkt

 

In Kürze:

  • Die Schweinepreise fielen zuletzt zeitweise auf 1,40 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht. Für viele Betriebe reicht das laut Bauernverband nicht mehr zur Kostendeckung.
  • China produziert zunehmend selbst Schweinefleisch, während Handelsbeschränkungen und die Afrikanische Schweinepest die deutschen Exporte zusätzlich belasten.
  • Der DBV warnt vor einem möglichen Strukturbruch und fordert schnelle Hilfen für die Schweinehalter.

 
Der Deutsche Bauernverband (DBV) beklagt einen Verfall der Preise von Schweinefleisch, der deutsche Schweinebauern in existenzielle Nöte bringen könnte. In einem Forderungspapier, das der Verband in der Vorwoche veröffentlicht hatte, ist von einer „außerordentlichen Marktkrise“ die Rede. An anderer Stelle spricht der DBV von einem möglichen „Strukturbruch, wie es ihn zuletzt während der Corona-Krise gegeben hat“.

Immer mehr Anbieter von Schweinefleisch auf dem EU-Markt

Diesen Sommer sei der Schweinefleischpreis je Kilogramm Schlachtgewicht auf zeitweise 1,40 Euro gefallen. Für viele Betriebe reiche dies nicht einmal zur Deckung der variablen Kosten.
Laut DBV handle es sich nicht nur um kurzzeitige Unwägbarkeiten, die mit einer besonderen Marktlage verbunden wären. Vielmehr seien es mehrere Faktoren, die zum Druck auf deutsche Schweinebauern beitragen, und die sowohl kurz- als auch längerfristig Wirkung entfalten.
In früheren Zeiten konnte die Branche vorübergehende Preisrückgänge auf dem europäischen Markt durch den Export auffangen – unter anderem nach China. Dort produziert man hingegen mittlerweile selbst deutlich mehr Schweinefleisch. Zudem hat Peking im Kontext aktueller Handelskonflikte Antidumpingzölle auf EU-Schweinefleisch verhängt.
Dies belaste laut dem DBV die Aussichten im Export ebenfalls.
Insgesamt seien die deutschen Drittlandexporte laut Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands von 1,18 Millionen Tonnen im Jahr 2019 auf 335.000 Tonnen im Jahr 2025 gefallen – ein Rückgang von rund 72 Prozent. Diese Entwicklung hing auch mit Einfuhrsperren von Exportländern aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Jahr 2020 zusammen.

Spanien und Mercosur verschärfen Konkurrenz in Europa

Wo der Spielraum für Exporte geringer wird, müssten deutsche Schweinebauern größere Mengen auf dem europäischen Markt absetzen. Allerdings wird auch dort die Luft dünner – und der Bauernverband warnt vor einem „heftigen Verdrängungswettbewerb innerhalb des EU-Binnenmarktes“.
Einer der bedeutendsten Player auf dem europäischen Schweinemarkt ist Spanien. Das Land ist mittlerweile Europas größter Schweinefleischproduzent. Zu den Faktoren, die spanischen Produzenten eine günstigere Wettbewerbssituation verschaffen, gehören laut der österreichischen „BauernZeitung“ unter anderem niedrigere Produktionskosten.
Dazu kommen noch weitere Anbieter wie Brasilien, die aufgrund des EU-Mercosur-Abkommens noch bessere Chancen sehen, sich den europäischen Markt zu erschließen. Deutsche Schweinebauern sind dadurch bei gleichzeitig wegfallenden Exportmärkten günstigerer Konkurrenz zu Hause ausgesetzt.

Nachfrage nach Schweinefleisch im Sinkflug

Schweinefleisch hat laut der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit einem Verbrauch von rund 28 Kilogramm pro Kopf und Jahr und etwa 52 Prozent noch den größten Anteil am Gesamtverzehr in Deutschland. Im Jahr 2020 hatte dieser jedoch noch 30,8 Kilogramm betragen.
Demgegenüber ist der Geflügelverzehr deutlich gestiegen und lag zuletzt bei rund 15 Kilogramm und 27 Prozent des Gesamtverzehrs. Stabil blieb über die Jahre der Rindfleischkonsum bei zuletzt rund 11 Kilogramm pro Kopf im Jahr 2025.
Insgesamt tragen veränderte Ernährungsgewohnheiten, Gesundheits- und Umweltdebatten sowie eine zunehmende religiöse Pluralität in Deutschland dauerhaft zu einer geringeren Nachfrage nach Schweinefleisch bei.

Bauernverband legt Sieben-Punkte-Katalog vor

Um die Situation der Bauern kurzfristig zu verbessern, fordert der DBV in dem Forderungspapier unter anderem schnelle Liquiditätshilfen für die Betriebe. Dazu sollen auch staatliche Finanzmittel und zusätzliche EU-Mittel gehören. Der Verband fordert zudem eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage, damit Betriebe besser auf künftige Preisschwankungen reagieren können. Zudem soll es eine verbindliche Herkunftskennzeichnung entlang der gesamten Wertschöpfungskette geben.
Der Bauernverband fordert außerdem Maßnahmen zur Erschließung bestehender und weiterer Exportmärkte. In diesem Kontext solle auch ein Regionalisierungsabkommen mit China verabschiedet werden.
Zudem fordert der DBV längere Übergangsfristen beim von der EU vorgeschriebenen Umbau von Deck- und Abferkelzentren. Weitere Anliegen des Verbands sind ein nationales Sonderförderprogramm für die Sauenhaltung und mehr Risikomanagementinstrumente. Dazu gehören etwa Preis- und Ertragsausfallversicherungen.
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Reiche plant Kürzung der Pacht – zum Ärger für Landwirte


In Kürze:

  • Der Bund plant einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen.
  • Das Ziel ist die Reduzierung von EEG-Förderkosten.
  • Mehrere Verbände kritisieren die Pläne, weil sie einen Nachteil für Landwirte darstellen.
  • Nach einer neuen Anpassung des Entwurfs soll aber der Zuschlag für Agri-PV bleiben.

 
Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) will einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen einführen. Das trifft besonders Landwirte, die ihre Agrar- und Forstflächen Windradbetreibern zur Verfügung stellen.
Laut dem aktuellen Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG-Entwurf, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen diese künftig deutlich weniger Pachterlöse bekommen.
Der „Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zuvor muss er noch durch das Bundeskabinett gehen, was am 29. Juli geschehen soll. Daraufhin müssen Bundestag und Bundesrat die Gesetzesreform beschließen. Aktuell liegt er den Ländern und Verbänden zur Anhörung vor.

Was will der Bund damit erreichen?

Nach Paragraf 36d dürfen die Pachterträge dann nur noch höchstens 2,5 Prozent des Produkts aus dem jährlichen erzielbaren Standortertrag der Anlage und dem anzulegenden Wert betragen. Momentan sind hier Werte zwischen 7 und 12 Prozent üblich. Die Änderung entspricht somit einer Reduzierung um bis zu 80 Prozent. Die derzeit überdurchschnittlich vergütete Verpachtung von Flächen an Windradbetreiber wird somit für den Landwirt deutlich weniger lukrativ. Pachten für andere Zwecke sind davon nicht betroffen.
Das Ministerium will mit dieser Maßnahme Kosten reduzieren. „Die Pachtkosten bieten erhebliches Potenzial zur Reduktion der EEG-Förderkosten bei der Windenergienutzung an Land und damit zur Entlastung des Bundeshaushalts“, heißt es im Entwurf. „Im Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart, die zulässige Höhe der Flächenpachten für im EEG geförderte, ausschreibungspflichtige Windenergieanlagen an Land zu begrenzen.“
Welchen Anteil Pachten an den EEG-Vergütungen letztlich haben, bleibt offen. Fakt ist, der Bund zahlt jedes Jahr Milliarden aus Steuergeldern in das EEG-Konto ein, um dieses zu stabilisieren. Aus diesem Konto fließen unter anderem die Gelder, um Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen die gesetzliche Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde zu vergüten. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten für den Bund bei knapp 16,5 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 waren es gut 7,5 Milliarden Euro.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Foto: Michael Kappeler/dpa

Kritik von Verbänden

Über die Pläne der Bundesregierung sind mehrere Verbände alles andere als erfreut. Laut dem Portal „Agrar Heute“ kritisieren die Forstverbände AGDW und Familienbetriebe Land und Forst den Ansatz, den Strompreis reduzieren zu wollen. Sie wiesen darauf hin, dass sich dieser hauptsächlich am Strommarkt bilde.
AGDW-Präsident Andreas Bitter teilte hierzu mit: „Es wäre wirtschafts- und gesellschaftspolitisch töricht, solche Entwicklungen auszubremsen.“ Aus der Sicht des Deutschen Bauernverbands bedeute die Reform eine neue Hürde, um hier Investitionen zu tätigen. Demnach fordern diese Verbände die Streichung des geplanten Pachtdeckels. Zu ergänzen ist, mit Flächen für Solaranlagen und Windrädern ließen sich in der Vergangenheit erheblich höhere Pachten erzielen als für landwirtschaftliche Nutzung. Derart bebaute Flächen stehen jedoch mittelfristig nicht mehr für die ursprüngliche Nutzung zur Verfügung.

Zuschlag für Agri-PV bleibt

Das Ministerium hatte mit der EEG-Reform zunächst geplant, den Sonderzuschlag für das sogenannte Agri-PV um 0,5 Cent pro Kilowattstunde zu kürzen. Da dieser selbst nur 0,5 Cent beträgt, ist damit eine Streichung gemeint. Bei Agri-PV handelt es sich um Photovoltaik(PV)-Anlagen über landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Der Sonderzuschlag soll nach einer erneuten Änderung erhalten bleiben. Der Anlagenbetreiber erhält ihn für hochaufgeständerte Anlagen mit einer Höhe von mindestens 2,10 Meter oder 0,80 Meter bei senkrechter Ausrichtung.
Ebenso muss der Betreiber nachweisen, dass die Fläche unter dem erhöhten Modulfeld tatsächlich landwirtschaftlich betrieben wird. Ist dies nicht der Fall, gleicht die Anlage einer einfachen Freiflächenanlage und erhält keinen Zuschlag.