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Weiterer Anthropic-Vorfall: Claude griff bei Cybersecurity-Test auf reales System zu


In Kürze:

  • Eine Fehlkonfiguration hatte dem Modell entgegen den Vorgaben Zugang zum offenen Internet ermöglicht.
  • Anthropic wertete nach dem Vorfall rund 481 Millionen Protokolle aus.
  • Das Unternehmen betont, dass technische Sicherheitsgrenzen für KI-Agenten nicht von der Selbsteinschätzung des Modells abhängen dürfen, sondern infrastrukturell erzwungen werden müssen.

 
Wie der Tech-Konzern Anthropic am Mittwoch, 9. September, mitgeteilt hat, ist es mit einem Modell des Claude-Modells zu einem weiteren unerwünschten Vorfall gekommen. Dieser soll sich bereits im Januar 2026 ereignet haben, wobei eine frühe Version des Modells Opus 4.6 involviert gewesen sei.
Das Modell soll während eines Cybersecurity-Tests unbefugt auf ein reales System Dritter zugegriffen haben. Dies sei bereits der vierte Vorfall dieser Art gewesen. Nach bisherigen Erkenntnissen ging der Vorfall von einem fehlkonfigurierten Testsystem aus, in dem ein experimentelles Modell trotz gegenteiliger Vorgaben Zugang zum offenen Internet hatte. Anthropic selbst präsentierte mittlerweile eine umfangreiche Analyse des Cybersecurity-Tests.

Fehlkonfigurierte Testumgebung ermöglichte Claude-Modell Internetzugriff

Wie aus der Auswertung hervorgeht, sollte das Claude-Modell im Zuge einer sogenannten Capture-the-Flag-Übung ein fiktives Zielsystem untersuchen. Die Testumgebung sollte Anthropic zufolge vom Internet isoliert gewesen sein. Aufgrund einer Fehlkonfiguration bestand jedoch eine Verbindung nach außen. Das Unternehmen betont, dass alle vier untersuchten Fälle auf denselben externen Testpartner zurückgehen.
Allerdings wiesen die Modelle nicht die Schutzmechanismen auf, die in den üblichen, der Öffentlichkeit zugänglichen Claude-Modellen Anwendung finden. Im Fall Opus 4.6 beschädigte das Modell sein vorgesehenes Zielsystem versehentlich selbst, indem es diesem eine widersprüchliche IP-Adresse zuwies. Dadurch war das Ziel nicht mehr erreichbar.
Das Modell versuchte daraufhin, die Aufgabe abzubrechen. Wegen eines weiteren Fehlers in der Testumgebung funktionierte dies jedoch nicht und der Versuch scheiterte sieben weitere Male. Dies sollte sich in weiterer Folge als die Wurzel des Problems erweisen.

Anthropic-Modell hielt fremden Computer für Teil der Übungsumgebung

Das Claude-Modell begann, nachdem diese Abbruchversuche fehlgeschlagen hatten, seine Umgebung weiter zu erkunden. Dabei gelang es ihm infolge der Fehlkonfiguration, einen Weg aus der ursprünglich vorgesehenen Umgebung zu finden. Dies führte das Modell zum Computer einer realen dritten Person, den es offenbar für einen Teil der Cybersecurity-Übung hielt.
Auf dem Computer fand das Anthropic-Modell eine Datei, die ein Passwort enthielt. Dies ermöglichte es ihm, sich einen Administratorzugang zu verschaffen. In weiterer Folge sammelte das Modell weitere Zugangsdaten und veränderte Systemeinstellungen. Am Ende konnte es schließlich personenbezogene Informationen einer Person lesen. Der Vorgang endete, als das Token-Budget des Modells aufgebraucht war.
Die späte Entdeckung des Vorfalls ist eine Konsequenz groß angelegter weiterer Auswertungen nach den ersten drei Fällen eines Eindringens in reale Systeme Dritter. Anthropic hatte zunächst selbst auf der Grundlage eines sogenannten agentischen Suchverfahrens rund 141.000 Testprotokolle ausgewertet. Dabei übersah Anthropic jedoch eine Reihe von Protokollen.

Externe Prüfung von betroffenem Claude-Modell ermöglichte weitere Entdeckung

In weiterer Folge stieß Anthropic bei der Zusammenstellung von Protokollen für die externe Untersuchung der gemeinnützigen Organisation Model Evaluation and Threat Research (METR) im August auf den Vorfall. Anthropic weitete den Prüfungsvorgang auf rund 481 Millionen Protokolle aus. Eine erste technische Filterung markierte etwa 9,2 Millionen Protokolle zur genaueren Prüfung. Dem Unternehmen zufolge konnte man dabei jedoch keine weiteren Vorfälle von vergleichbarer oder höherer Schwere finden.
Es gab keinen Angriff auf Anthropic selbst. Auch setzte sich das KI-Modell nicht selbst übergeordnete Ziele, und es fand keine erkennbare Kooperation mehrerer KI-Agenten statt. Alle Fälle entfalteten sich innerhalb vorgegebener Cybersecurity-Aufgaben. Anthropic zufolge fanden sich keine Hinweise darauf, dass das Modell versucht hätte, seine Aktionen zu verbergen. Anthropic habe den Betroffenen, dessen Computer das Modell infiltriert hatte, darüber unterrichtet.
Anthropic stufte die Fälle als ernster ein als vergleichbare, mildere Verhaltensweisen, die zuvor bereits in eigenen System Cards dokumentiert worden waren.

Anthropic eröffnet EU-Behörde Zugang zu KI-Modellen

Die Modelle haben reale Systeme angegriffen und reale Daten berührt, so die Bilanz. Dies sei über mehrere Stunden geschehen, obwohl es Hinweise auf ein Überschreiten des vorgesehenen Handlungsrahmens gegeben habe. Das Problem sei weniger, dass das Claude-Modell „ausgebrochen“ sei. Es sei vielmehr, dass ein KI-Agent in unvorhergesehenen Situationen wie der simulierten offenbar nicht zuverlässig wisse, wann er aufhören solle.
Ein KI-Entwickler hat aufgrund von ihm wahrgenommenen Risiken in dieser Woche öffentlich seine Kündigung bei Anthropic eingereicht. Der 27-jährige Jacob Coxon hatte zuvor auch bei OpenAI gearbeitet. Auf X äußerte er: „Keins der beiden Unternehmen handelt verantwortungsbewusst. Sie befinden sich im Wettrennen um eine sich selbst verbessernde Superintelligenz und setzen dabei unser Leben aufs Spiel.“
Die US-Unternehmen Anthropic und OpenAI haben unterdessen zugestimmt, der EU-Behörde für Cybersicherheit (ENISA) Zugang zu deren KI-Modellen zu ermöglichen. Die ENISA-Fachleute mit Sitz in Athen sollen die Modelle Mythos 5 und GPT-6 Astra auf Sicherheitslücken testen. Das teilte ein Sprecher der EU-Kommission mit. Die Unternehmen hatten nach mehreren Vorfällen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen angekündigt.
Mit Material der Nachrichtenagentur
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Hacker erpressen Berlin: Gestohlene Daten könnten heute veröffentlicht werden


In Kürze:

  • Hackergruppe Rhysida droht mit der Veröffentlichung von Daten aus dem Berliner Landesnetz.
  • Die behaupteten 5,7 Terabyte sind bislang nicht behördlich bestätigt; ein Datenabfluss ist jedoch nachgewiesen.
  • Betroffen sein könnten auch personenbezogene Daten von Bürgern, Unternehmen und Landesbeschäftigten.

 
Nach dem Cyberangriff auf das Datennetz der Berliner Verwaltung könnte der Fall an diesem Freitag eine neue Stufe erreichen. Die mutmaßlichen Täter drohen mit der Veröffentlichung gestohlener Daten. Darunter könnten nach Angaben der Berliner Senatskanzlei auch personenbezogene Informationen von Beschäftigten des Landes sowie Daten von Bürgern und Unternehmen sein.
Hinter dem Erpressungsversuch steht nach eigenen Angaben die Gruppe Rhysida. Sie hat sich zu dem Angriff bekannt und behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte erbeutet zu haben. Diese Größenangabe ist von den Berliner Behörden bislang nicht bestätigt. Forensisch festgestellt wurde dagegen, dass Daten aus dem Landesnetz abgeflossen sind.
Die mutmaßlichen Täter bieten die Daten nach Angaben der Senatskanzlei zur Versteigerung an. Das Mindestgebot liegt bei 30 Bitcoin, von der Landesregierung mit rund zwei Millionen Euro beziffert. Die Versteigerung läuft am Freitag aus.
Die Senatskanzlei hält deshalb eine anschließende Veröffentlichung für möglich. Welche Informationen sich unter den entwendeten Daten befinden, wird noch untersucht. Nach jetzigem Kenntnisstand könnten auch personenbezogene Daten von Landesbeschäftigten sowie von Bürgern und Unternehmen betroffen sein. Das geht aus der Lageeinschätzung der Berliner Senatskanzlei vom 3. September hervor.

Daten flossen bereits Anfang August ab

Öffentlich bekannt wurde der Vorfall Mitte August. Am 17. August teilte das Land mit, dass forensische Untersuchungen eine Kompromittierung des Berliner Landesnetzes ergeben hätten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren bereits am 14. August aus Sicherheitsgründen vom Netz getrennt worden.
Berlin richtete daraufhin einen IKT-Notfallkrisenstab ein. An den Untersuchungen wurden unter anderem das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt. Zu Ausmaß und Hintergründen des Angriffs machte die Senatskanzlei zunächst keine weiteren Angaben.
Am 23. August konnten die beiden Verwaltungen wieder an das Landesnetz angeschlossen werden. Die forensischen Untersuchungen liefen jedoch weiter. Wenige Tage später teilte die Senatskanzlei mit, dass weitere Datenabflüsse im Geschäftsbereich der Verkehrsverwaltung festgestellt worden seien. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene oder andere nicht öffentliche Informationen betroffen waren.
Inzwischen ist der Zeitraum des festgestellten Hackerangriffs genauer eingegrenzt. Nach den bisherigen Erkenntnissen flossen zwischen dem 7. und 12. August Daten ab. Der festgestellte Abfluss fand damit vor der Trennung der betroffenen Verwaltungen vom Landesnetz statt.  Wie die Angreifer in die Systeme gelangten, welche möglichen Schwachstellen sie nutzten und wann der erste unbefugte Zugriff erfolgte, geht aus den bislang veröffentlichten Mitteilungen nicht hervor.

5,7 Terabyte sind eine Täterangabe

Bei der Größenordnung muss zwischen den Erkenntnissen der Behörden und den Angaben von Rhysida unterschieden werden. Die Senatskanzlei bezeichnet die 5,7 Terabyte ausdrücklich im Lagebericht Anfang September als Behauptung der Gruppe. Einen behördlich bestätigten Umfang des gesamten entwendeten Datenbestandes nennt das Land bislang nicht.
Auch die Urheberschaft ist nicht abschließend geklärt. Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt, die Berliner Behörden sprechen jedoch weiterhin von den „mutmaßlichen Tätern“. Ein Bekenntnis der Gruppe ist daher nicht mit einer abgeschlossenen behördlichen Zuordnung des Angriffs gleichzusetzen.
Gegen die Verantwortlichen ermitteln das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Sicherheitsbehörden des Bundes. Das LKA und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben, laut Lagebericht der Senatskanzlei, jeweils sogenannte Besondere Aufbauorganisationen eingerichtet. Sie sollen unter anderem die Ermittlungen, die Analyse des Angriffs und die Sicherung von Daten bündeln.

Angriff beeinträchtigte auch Bezirksämter

Der Cyberangriff hatte zeitweise Auswirkungen über die unmittelbar betroffenen Senatsverwaltungen hinaus. Die Abkopplung vom Landesnetz beeinträchtigte Fachverfahren, die auch von Berliner Bezirken genutzt werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte am 20. August mit, dass Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen und technische Sondernutzungen für Baustellen zeitweise nicht eingesehen und bearbeitet werden konnten. Einschränkungen bestanden auch bei Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen. Laufende Verfahren konnten sich verzögern, neue Anträge waren in den betroffenen Bereichen teilweise nicht zu bearbeiten.
Mit der Wiederanbindung der beiden Senatsverwaltungen am 23. August standen die Fachverfahren grundsätzlich wieder zur Verfügung. Die Senatskanzlei wies zunächst allerdings noch auf mögliche Verzögerungen hin.

Berlin will nicht zahlen

Der Berliner Senat machte bereits in einer Mitteilung Ende August deutlich, nicht auf die Forderungen eingehen zu wollen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Innensenatorin Iris Spranger erklärten am 28. August: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpressen.“
Inzwischen ist bekannt, wie die mutmaßlichen Täter mit den erbeuteten Daten vorgehen. Nach Angaben der Senatskanzlei werden sie seit Freitag vergangener Woche im Darknet versteigert. Das Mindestgebot beträgt 30 Bitcoin. Die Versteigerung endet am heutigen Freitag. Was anschließend geschieht, ist offen. Die Landesregierung hält es für möglich, dass die Daten verkauft oder veröffentlicht werden. Eine tatsächliche Veröffentlichung war in der jüngsten Mitteilung des Senats noch nicht bestätigt.
Sollten bei den weiteren Untersuchungen einzelne Betroffene identifiziert werden, wollen die zuständigen Senatsverwaltungen sie nach den gesetzlichen Vorgaben informieren. Personen, deren Daten tatsächlich veröffentlicht werden, empfiehlt das Land, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.

Untersuchungen dauern an

Für die aktuelle technische Sicherheitslage gibt die Senatskanzlei teilweise Entwarnung. Nach dem Stand vom 3. September liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Berliner Landesnetz weiterhin infiltriert ist.
Abgeschlossen ist der Fall dennoch nicht. Die forensischen Untersuchungen dauern an. Dabei wird auch geprüft, ob möglicherweise weitere Daten abgeflossen sind. Der IKT-Notfallstab bleibt vorerst aktiv.
Mehrere zentrale Fragen sind deshalb weiterhin offen. Noch ist nicht abschließend bekannt, wie groß der tatsächlich entwendete Datenbestand ist und welche personenbezogenen oder vertraulichen Informationen darunter sind. Ebenso wenig haben die Behörden bislang öffentlich erklärt, auf welchem Weg die Angreifer in das Landesnetz gelangten.
Mit dem Ablauf der Versteigerung richtet sich der Blick nun darauf, ob Rhysida die angekündigte Veröffentlichung tatsächlich umsetzt. Sollte dies geschehen, dürfte sich auch genauer beurteilen lassen, welche Daten die Gruppe besitzt. Die von ihr genannte Größenordnung von 5,7 Terabyte bleibt bis zu einer Bestätigung durch die Ermittlungsbehörden eine Täterangabe.
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Hacker erpressen Berlin: Kein Lösegeld – gestohlene Daten veröffentlicht

Nach einem Hackerangriff auf die Berliner Senatsverwaltung haben die mutmaßlichen Täter einem Medienbericht zufolge gestohlene Daten veröffentlicht. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Freitag berichtete, gab die Hackergruppe Rhysida dies auf ihrer Webseite im Darknet bekannt. Nach RBB-Informationen wurden rund 1,4 Millionen Daten in mehreren Paketen zugänglich gemacht.
Die Gruppe Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt und behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte erbeutet zu haben. Diese Größenangabe ist von den Berliner Behörden bislang nicht bestätigt. Forensisch festgestellt wurde dagegen, dass Daten aus dem Landesnetz abgeflossen sind.
Die mutmaßlichen Täter bieten die Daten nach Angaben der Senatskanzlei zur Versteigerung an. Das Mindestgebot liegt bei 30 Bitcoin, von der Landesregierung mit rund zwei Millionen Euro beziffert. Die Versteigerung lief am Freitag aus.
Zuvor hatte die Gruppe von der Berliner Senatsverwaltung ein millionenschweres Lösegeld gefordert. Die Summe sollte bis Freitag gezahlt werden, was jedoch nicht geschah. In der vergangenen Woche hatte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bestätigt, dass Berlin nach dem Datendiebstahl erpresst werde.

Daten flossen bereits Anfang August ab

Öffentlich bekannt wurde der Vorfall Mitte August. Am 17. August teilte das Land mit, dass forensische Untersuchungen eine Kompromittierung des Berliner Landesnetzes ergeben hätten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren bereits am 14. August aus Sicherheitsgründen vom Netz getrennt worden.
Berlin richtete daraufhin einen IKT-Notfallkrisenstab ein. An den Untersuchungen wurden unter anderem das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt. Zu Ausmaß und Hintergründen des Angriffs machte die Senatskanzlei zunächst keine weiteren Angaben.
Am 23. August konnten die beiden Verwaltungen wieder an das Landesnetz angeschlossen werden. Die forensischen Untersuchungen liefen jedoch weiter. Wenige Tage später teilte die Senatskanzlei mit, dass weitere Datenabflüsse im Geschäftsbereich der Verkehrsverwaltung festgestellt worden seien. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene oder andere nicht öffentliche Informationen betroffen waren.
Inzwischen ist der Zeitraum des festgestellten Hackerangriffs genauer eingegrenzt. Nach den bisherigen Erkenntnissen flossen zwischen dem 7. und 12. August Daten ab. Der festgestellte Abfluss fand damit vor der Trennung der betroffenen Verwaltungen vom Landesnetz statt.  Wie die Angreifer in die Systeme gelangten, welche möglichen Schwachstellen sie nutzten und wann der erste unbefugte Zugriff erfolgte, geht aus den bislang veröffentlichten Mitteilungen nicht hervor.

5,7 Terabyte sind eine Täterangabe

Bei der Größenordnung muss zwischen den Erkenntnissen der Behörden und den Angaben von Rhysida unterschieden werden. Die Senatskanzlei bezeichnet die 5,7 Terabyte ausdrücklich im Lagebericht Anfang September als Behauptung der Gruppe. Einen behördlich bestätigten Umfang des gesamten entwendeten Datenbestandes nennt das Land bislang nicht.
Auch die Urheberschaft ist nicht abschließend geklärt. Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt, die Berliner Behörden sprechen jedoch weiterhin von den „mutmaßlichen Tätern“. Ein Bekenntnis der Gruppe ist daher nicht mit einer abgeschlossenen behördlichen Zuordnung des Angriffs gleichzusetzen.
Gegen die Verantwortlichen ermitteln das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Sicherheitsbehörden des Bundes. Das LKA und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben, laut Lagebericht der Senatskanzlei, jeweils sogenannte Besondere Aufbauorganisationen eingerichtet. Sie sollen unter anderem die Ermittlungen, die Analyse des Angriffs und die Sicherung von Daten bündeln.

Angriff beeinträchtigte auch Bezirksämter

Der Cyberangriff hatte zeitweise Auswirkungen über die unmittelbar betroffenen Senatsverwaltungen hinaus. Die Abkopplung vom Landesnetz beeinträchtigte Fachverfahren, die auch von Berliner Bezirken genutzt werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte am 20. August mit, dass Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen und technische Sondernutzungen für Baustellen zeitweise nicht eingesehen und bearbeitet werden konnten. Einschränkungen bestanden auch bei Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen. Laufende Verfahren konnten sich verzögern, neue Anträge waren in den betroffenen Bereichen teilweise nicht zu bearbeiten.
Mit der Wiederanbindung der beiden Senatsverwaltungen am 23. August standen die Fachverfahren grundsätzlich wieder zur Verfügung. Die Senatskanzlei wies zunächst allerdings noch auf mögliche Verzögerungen hin.

Berlin will nicht zahlen

Der Berliner Senat machte bereits in einer Mitteilung Ende August deutlich, nicht auf die Forderungen eingehen zu wollen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Innensenatorin Iris Spranger erklärten am 28. August: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpressen.“
Sollten bei den weiteren Untersuchungen einzelne Betroffene identifiziert werden, wollen die zuständigen Senatsverwaltungen sie nach den gesetzlichen Vorgaben informieren. Personen, deren Daten tatsächlich veröffentlicht werden, empfiehlt das Land, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.

Untersuchungen dauern an

Für die aktuelle technische Sicherheitslage gibt die Senatskanzlei teilweise Entwarnung. Nach dem Stand vom 3. September liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Berliner Landesnetz weiterhin infiltriert ist.
Abgeschlossen ist der Fall dennoch nicht. Die forensischen Untersuchungen dauern an. Dabei wird auch geprüft, ob möglicherweise weitere Daten abgeflossen sind. Der IKT-Notfallstab bleibt vorerst aktiv.
Mehrere zentrale Fragen sind deshalb weiterhin offen. Noch ist nicht abschließend bekannt, wie groß der tatsächlich entwendete Datenbestand ist und welche personenbezogenen oder vertraulichen Informationen darunter sind. Ebenso wenig haben die Behörden bislang öffentlich erklärt, auf welchem Weg die Angreifer in das Landesnetz gelangten.
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31. Juli: Migrationskrise in Spanien | Vorbereitung auf Strommangel | Entwaffnung der Hamas

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Migrationskrise in Spanien

Innerhalb weniger Tage sind rund 60.000 Migranten aus Marokko in die spanische Exklave Ceuta gelangt. Madrid entsandte Soldaten zur Grenzsicherung. Ceutas Präsident sprach von einem „humanitären und sozialen Notstand“ und forderte schnelle Unterstützung. Merz, von der Leyen und mehrere EU-Staaten fordern konsequente Maßnahmen gegen illegale Migration und schnellere Rückführungen.

Vorbereitung auf Strommangel

Um auf Strommangel reagieren zu können, hat die Bundesnetzagentur die „Sicherheitsplattform Strom“ eingerichtet. Mit diesem Kontrollkonzept sollen vor allem energieintensive Unternehmen im Ernstfall ihren Stromverbrauch – und damit ihre Produktion – drosseln. Um Verunsicherungen zu vermeiden, hat die Energiebehörde diesen Plan bisher nicht öffentlich kommuniziert.

Entwaffnung der Hamas

US-Präsident Donald Trump kündigte eine „historische Vereinbarung“ zur Entwaffnung der Hamas an. Der Plan sieht eine Waffenruhe, den schrittweisen Rückzug israelischer Truppen aus dem Gazastreifen und die Einrichtung einer internationalen Sicherheitsstruktur vor. Hamas-Vertreter bestätigten die Einigung. Israel äußerte sich zunächst nicht dazu.

Weitere KI-Hackangriffe

Nach dem Hackerangriff von einem OpenAI-KI-Modell meldet nun auch Anthropic einen ähnlichen Vorfall. Demnach habe das Modell „Claude“ bei Sicherheitstests unbefugten Zugriff auf Systeme von drei Unternehmen erlangt. Obwohl kein Internetzugang vorgesehen war, war die Verbindung wegen eines Missverständnisses mit dem Testpartner frei. Die KI-Modelle nutzten diese Möglichkeit.

Verbraucherschützer rügt Krankenkassen

Die Verbraucherzentrale hat die risikoreichen Finanzgeschäfte der gesetzlichen Krankenkassen scharf verurteilt. Laut Berichten sollen mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen durch Investitionen in Immobilienfonds Millionenverluste erlitten haben. Verbraucherschützer fordern nun eine lückenlose Aufklärung sowie Konsequenzen.
 
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BSI warnt nach OpenAI-Vorfall vor KI-gesteuerten Cyberangriffen


In Kürze:

  • BSI-Präsidentin Claudia Plattner bewertet den OpenAI-Vorfall als Warnsignal.
  • Sie rechnet mit einer Zunahme KI-gestützter Cyberangriffe.
  • Das BSI fordert überprüfbare Sicherheitsgrenzen für autonome KI-Systeme.
  • Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur entsteht ein KI-Sicherheitsinstitut.

 
Der jüngste KI-Sicherheitsvorfall bei OpenAI ist aus Sicht der Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, ein Warnsignal. Sie mahnt zu einem bewussteren Vorgehen in der Cybersicherheit und rechnet damit, dass Angriffe mithilfe Künstlicher Intelligenz in den kommenden Monaten und Jahren zunehmen werden.
Deshalb müsse Deutschland stärker und gezielter in die Cyberabwehr investieren und verbindliche Sicherheitsstandards für autonome KI-Systeme entwickeln, so Plattner.

BSI betrachtet Vorfall um Hugging Face als Warnung

Wie am Mittwoch, 22. Juli, bekannt wurde, ist ein interner Test bei OpenAI außer Kontrolle geraten. Einem KI-Modell sei es dem Unternehmen zufolge gelungen, eine abgeschottete Testumgebung zu verlassen. Anschließend griff es eigenständig die Infrastruktur des KI-Unternehmens Hugging Face an.
OpenAI selbst sprach von einem „beispiellosen Cybervorfall“. Der Vorfall habe sich unter kontrollierten Testbedingungen ereignet. Das System nutzte offenbar eine bisher unbekannte Schwachstelle. Besorgnis erregte insbesondere, dass das KI-System eigenständig Entscheidungen traf und der Angriff nicht durch Menschen gesteuert wurde.
OpenAI und Hugging Face wollen den Vorfall nun gemeinsam aufarbeiten und untersuchen, wie es dazu kommen konnte. Cybersicherheitsexperten fordern insbesondere bei autonomen KI-Systemen Maßnahmen, um einen möglichen Kontrollverlust zu verhindern.

Warnung vor Angriffen auf kritische Infrastruktur

Auch BSI-Präsidentin Plattner mahnte, KI-Systeme dürften ihre vorgegebenen Grenzen nicht eigenmächtig überschreiten. Technische Schutzmechanismen müssten überprüfbar sein und sich nicht umgehen lassen. Sie warnte vor möglichen Angriffen auf die Stromversorgung oder andere Elemente der kritischen Infrastruktur. Gegenüber Reuters sagte sie: „Wir können keine KI haben, die dann sagt, ich guck mal, was ich alles tun muss, bloß um meinen Auftrag zu erfüllen, und dabei unter Umständen deutlich kriminelle Handlungen begeht und dann im Zweifelsfall eben halt auch riesigen Schaden anrichten kann.“
Die BSI-Präsidentin fordert eine internationale Debatte darüber, welche Freiheiten autonome KI-Systeme haben dürfen. Zudem müsse es klare Sicherheitsvorgaben für Hersteller und Betreiber geben. Dass sich die angegriffene Infrastruktur von Hugging Face ebenfalls mit KI verteidigte, in diesem Fall mit einem chinesischen Modell, zeige laut Plattner die Bedeutung verfügbarer Modelle und deren Einsatz: „Das heißt, hier zeigt das auch so ein bisschen die Asymmetrie. Es wird definitiv darum gehen, welche Modelle hat man zur Verfügung und wie sind die Modelle dann entsprechend auch im Einsatz.“

BSI will mit Bundesnetzagentur KI-Sicherheitsinstitut aufbauen

Die BSI-Chefin kündigte den Aufbau eines KI-Sicherheitsinstituts an. Ihre Behörde wird dies gemeinsam mit der Bundesnetzagentur im Auftrag der Bundesregierung in Angriff nehmen. Man befinde sich diesbezüglich „mitten in den Vorbereitungen“. Man wolle Unternehmen damit eine Möglichkeit bieten, bewährte Verfahren zu entwickeln.
Dafür seien „ganz enge Kooperationen auch mit Wirtschaft und Wissenschaft vorgesehen“. Dies wolle man verbreitern, um nationale Fähigkeiten aufzubauen, KI zum eigenen Schutz einzusetzen. Plattner fügte hinzu: „Denn eins ist sicher, die Angreifer werden es nutzen, um uns anzugreifen.“
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)