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Linke will in Berlin enteignen – Söder: „Klare Absage“ an „Sozialismus und Verstaatlichung“

In Berlin wird seit Jahren über die Enteignung großer Wohnungsgesellschaften debattiert. Im Jahr 2021 stimmte eine Mehrheit für einen entsprechenden Volksentscheid mit dem Titel „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ – und damit dafür, alle Immobilienkonzerne zu enteignen, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen. Der rot-grüne-rote Senat setzte anschließend eine Expertenkommission ein, die 2023 zum Ergebnis kam, dass eine Vergesellschaftung von Immobilien rechtlich grundsätzlich möglich sei.
Die neue Landesregierung aus CDU und SPD wollte aber kein entsprechendes Gesetz ausarbeiten, stattdessen verabschiedete das Abgeordnetenhaus ein Rahmengesetz für Vergesellschaftungen allgemein. Sowohl die Initiative hinter dem Volksentscheid als auch die Opposition sprachen von „Verschleppungspolitik“ und „Blockade“.

Linke unterstützt Forderung

Die Linke hat sich schon früh hinter den Volksentscheid gestellt. Später nahm die Partei ihre Unterstützung auch in ihr Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 auf. Im Wahlkampf zur bevorstehenden Abgeordnetenhauswahl wirbt die Linke nun zentral mit der Enteignung großer Immobilienkonzerne.
Die Linken-Bundesvorsitzende Ines Schwerdtner machte die Enteignungspläne zur Bedingung für eine mögliche Regierung mit Beteiligung ihrer Partei. „Das ist für uns ganz klar: Es wird mit der Berliner Linken in der Regierung vergesellschaftet werden“, sagte sie erst vergangene Woche dem „Stern“.

Bund will Vergesellschaftungen verbieten

Ein eventueller Wahlerfolg der Berliner Linken brachte die Bundesregierung auf den Plan: Anfang Juli verkündeten die Koalitionsspitzen, die Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten zu wollen. Die Koalition werde ein Gesetz verabschieden, „das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). CSU-Chef Markus Söder sprach von einer „klaren Absage an alles, was Sozialismus und Verstaatlichung betrifft“.
Im Beschlusspapier der Regierung heißt es, es werde „durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“. Weitere Angaben wurden nicht gemacht.

Zweifel an Enteignungs-Verbot

Die ersten Bedenken an einem Vergesellschaftungs-Verbot kamen kurz darauf aus der Regierung selbst. „Ein pauschales Verbot ist sicher nicht möglich“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Ende Juli dem „Handelsblatt“.
Auch Experten haben Zweifel. So sieht Christoph Degenhart „verfassungsrechtlich einige Risiken“ beim Plan der Bundesregierung. Fraglich sei die Zuständigkeit des Bundes statt der Länder, sagte der Verfassungsrechtler der Nachrichtenagentur AFP. „Wenn man die aber bejaht, ist die reine Negativgesetzgebung – zu sagen, die Länder dürfen nicht vergesellschaften – wiederum problematisch.“
Der Staatsrechtler Joachim Wieland zweifelt ebenfalls die Gesetzgebungskompetenz des Bundes an. Als noch „schwerwiegender“ erachtet er aber, „dass Vergesellschaftungen nach Artikel 15 des Grundgesetzes prinzipiell zulässig sind“. AFP sagte er: „Um das zu ändern, müsste der Bund auch das Grundgesetz ändern.“ Dazu gibt es aber aktuell wohl keine politischen Mehrheiten.

Regelndes Gesetz als Möglichkeit

Als „den noch am ehesten gangbaren Weg“ sieht Degenhart, „dass der Bund positiv die Bedingungen für eine Vergesellschaftung von Grund und Boden regelt – in einem solchen Gesetz könnte dann gegebenenfalls geregelt werden, was nicht vergesellschaftet werden darf“. Der Jurist gibt aber zu bedenken, dass es weder zu einer solchen Regelung noch einem Verbot bereits Rechtsprechung gibt.
Als „wahrscheinlichsten Weg“ für die Bundesregierung erachtet auch Wieland „ein Gesetz, dass das Wie der Vergesellschaftung regelt. Hier bräuchte es dann keine Grundgesetzänderung mehr, stattdessen würde ein normales Bundesgesetz reichen“. Beide Rechtsprofessoren geben aber zu bedenken, dass es sich um „Neuland“ handelt – am Ende könnte also das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
(afp/red)