Bekanntgabe Ergebnis der Steuerschätzung am 22.10.2026 - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Bund kann im kommenden Jahr mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Wie das Bundesfinanzministerium am Donnerstag mitteilte, geht die neue Steuerschätzung für 2027 von zusätzlichen Einnahmen von 4,1 Milliarden Euro aus.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sah aber „keine neuen Spielräume“ im Haushalt und verwies auf eine weiter notwendige Konsolidierung.
Bund, Länder und Gemeinden nehmen zusammen 2027 voraussichtlich insgesamt 10,9 Milliarden Euro mehr an Steuern ein als noch in der Steuerschätzung vom Frühjahr vorausgesagt.
Steuereinnahmen über einer Billion Euro
Erstmals werden im kommenden Jahr damit Steuereinnahmen auf allen staatlichen Ebenen von insgesamt mehr als einer Billion Euro erwartet.
Die Länder können nach der Prognose im kommenden Jahr mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 2,9 Milliarden Euro rechnen, die Gemeinden mit 3,3 Milliarden Euro mehr.
Für das laufende Jahr erwarten die Steuerschätzer für den Bund ein Minus von drei Milliarden Euro im Vergleich zur Schätzung vom Mai. Länder und Kommunen können demnach 2026 mit einem kleinen Plus von 100 Millionen beziehungsweise 800 Millionen Euro an Steuereinnahmen rechnen.
Von 2027 bis 2030 erwartet der Arbeitskreis Steuerschätzung für den Gesamtstaat Steuer-Mehreinnahmen von insgesamt 44,2 Milliarden Euro.
Klingbeil hält an Sparkurs fest
Bundesfinanzminister Klingbeil erklärte, trotz „internationaler Krisen und Unsicherheiten“ könne der Staat für 2026 mit einer „stabilen Entwicklung“ der Steuereinnahmen rechnen. „Wir haben auf diese Krisen reagiert. Und wir stehen robust da“, erklärte Klingbeil.
Für 2027 gewinne der Staat „insgesamt keine neuen Spielräume hinzu, wir müssen aber auch keine neuen Lücken schließen“. Darüber hinaus gelte: Im Bundeshaushalt werde die Regierung „weiter konsolidieren müssen, um uns Handlungsspielräume für die Zukunft zu erarbeiten“. (afp/red)
Die Koalition hat sich laut Medienberichten auf eine Nachschärfung der Tabaksteuer geeinigt. (Symbolbild) - Foto: Sven Hoppe/dpa
In Kürze:
Die Koalition hat sich laut Medienberichten auf eine Erhöhung der Tabaksteuer verständigt. Zigaretten könnten bis 2030 deutlich teurer werden.
Die Bundesregierung erwartet zusätzliche Einnahmen, während Kritiker vor Schmuggel, Schwarzmarkt und Ausweichkäufen warnen.
Auch eine Zuckersteuer und eine Plastiksteuer sind geplant. Beide Vorhaben sind in ihrer konkreten Ausgestaltung noch umstritten.
Wie „BILD“ am Freitag, 9. Oktober, zuerst berichtete, hat sich die Koalition im Bund auf eine Erhöhung der Tabaksteuer geeinigt. Damit hat sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gegen Bedenkenträger aus der Unionsfraktion durchgesetzt.
Mehrere Abgeordnete, insbesondere aus der Unions-Arbeitsgruppe Finanzen, hatten Befürchtungen geäußert, eine Renaissance des Zigarettenschmuggels könne erhoffte Effekte neutralisieren.
Tabaksteuer soll Packungspreis bis 2030 auf 11,78 Euro erhöhen
Die Gesundheitspolitiker in den Fraktionen von Union und SPD hatten eine höhere Tabaksteuer hingegen bereits seit Längerem gefordert. Bereits im Juli hatte das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der jährliche Erhöhungen vorsah. Im September brachte die Bundesregierung ihn in den Bundestag ein.
Mittlerweile haben die Koalitionsparteien den Entwurf noch einmal nachgeschärft. Am Montag hatte der Finanzausschuss dazu noch eine Anhörung abgehalten.
Derzeit beträgt der Durchschnittspreis für eine Packung mit 20 Zigaretten etwa 8 Euro. Infolge der höheren Tabaksteuer könnte der Preis im nächsten Jahr auf 9,10 statt 8,77 Euro wie bisher geplant steigen. Das wären 33 Cent mehr als in der ursprünglichen Fassung vorgesehen. Im Jahr 2030 wird mit einem Packungspreis von 11,78 Euro gerechnet.
Weil CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei interveniert haben soll, um Arbeitsplätze bei Herstellern und Fachgeschäften zu erhalten, blieben einige Forderungen des Bundesfinanzministeriums unerfüllt.
So hatte Minister Klingbeil für Zigarren einen Steuersatz von 21,05 Prozent des Kleinverkaufspreises gefordert. Nun soll dieser nach Aussage des Springer-Mediums von 1,47 auf 3,83 Prozent steigen.
Das Kilogramm Pfeifentabak hätte künftig sogar mit einer Steuer von 172 Euro pro Kilogramm belastet werden sollen. Künftig soll diese von derzeit 26 Euro bis 2030 auf 71,50 Euro anwachsen.
Gesundheitsschutz – und zusätzliche Haushaltseinnahmen
Die Bundesregierung erhofft sich durch die Erhöhung erhebliche Mehreinnahmen: Im Jahr 2030 soll die Tabaksteuer insgesamt rund 21,3 Milliarden Euro einbringen, davon rund 4,4 Milliarden Euro zusätzlich.
Ob die Rechnung aufgehen wird, ist ungewiss. Die erhofften Mehreinnahmen könnten geringer ausfallen, wenn es Ausweicheffekte gibt. Denn Verbraucher könnten auf günstigere Produkte ausweichen, andere Nikotinprodukte erwerben oder sich auf dem Schwarzmarkt eindecken.
Am Montag hatten Gesundheitsverbände für die Tabaksteuer geworben, während die Tabakwirtschaft vor negativen Folgen für Unternehmen, Beschäftigung und den legalen Handel warnte. CDU-Finanzpolitiker Carsten Brodesser verwies laut „BILD“ auf die Gefahr von Nachfrageabfluss ins Ausland und auf die Schwarzmärkte.
Der nun erzielte Kompromiss muss sich noch in der parlamentarischen Beratung behaupten. Änderungen sind nach wie vor möglich. Laut „Tagesspiegel“ soll der Bundestag über eine Erhöhung der Tabaksteuer schon nächste Woche abstimmen.
Tabaksteuer soll nicht einziger Ansatz zur Steigerung von Einnahmen bleiben
Neben der Tabaksteuer diskutiert die Koalition noch weitere Optionen für zusätzliche Steuereinnahmen, die dabei eine politische Lenkungswirkung entfalten sollen. Eine davon ist die sogenannte Zuckersteuer, die im Wesentlichen eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke sein soll. Das Bundeskanzleramt hat laut Medienberichten jedoch jüngst einen ersten Entwurf des Bundesfinanzministeriums gestoppt. Er sei nicht mehrheitsfähig.
Umstritten sind vor allem Schwellenwerte, mögliche Ausnahmen und der Zeitpunkt einer Einführung. Auch ist nicht restlos geklärt, welche Produkte unter die Regelung fallen. Die Höhe der Abgabe sollte sich zwischen 26 und 38 Cent pro Liter bewegen – je nach Zuckergehalt.
Ein weiteres Vorhaben betrifft Verpackungen aus Kunststoff. Auch die sogenannte Plastiksteuer soll einerseits Geld in den Haushalt spülen – andererseits aber auch Anreize zum Verzicht auf Kunststoff bei Verpackungen geben. Laut Medienberichten soll einem ersten Entwurf zufolge die Steuer ab Juli 2027 gelten. Bestimmte Kunststoffverpackungen sollten künftig mit 550 Euro je Tonne besteuert werden, sofern der Kunststoffanteil mehr als 5 Prozent beträgt.
Die Bundesregierung rechnet laut „tagesschau“ 2027 mit Einnahmen in Höhe von 805 Millionen Euro aus einer Plastiksteuer. Jährlich ab 2028 sollen sie auf 1,5 Milliarden Euro steigen.
Wirtschaftsverbände kritisieren das geplante Verfahren. Sie warnen vor zusätzlichen Belastungen für Unternehmen. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt eine solche Abgabe dem Grunde nach, fordert aber eine klare Ausrichtung auf Einwegverpackungen.
Die von der Bundesregierung geplante „Zuckersteuer“ soll sich offenbar nicht nur gegen zuckerhaltige Getränke richten. (Archivbild) - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
In Kürze:
„Zuckersteuer“ schon 2027? Die Bundesregierung erwägt laut einem internen BMF-Papier offenbar, die geplante Abgabe auf gesüßte Getränke bereits 2027 einzuführen.
Auch Zero-Getränke im Visier: Anders als von der FinanzKommission Gesundheit empfohlen, könnten auch zuckerfreie Getränke mit Süßstoffen mit 26 Cent je Liter belastet werden.
Gestaffelte Abgabe: Je nach Zuckergehalt sollen 26, 32 oder 38 Cent je Liter fällig werden. Betroffen wären neben Limonaden unter anderem Eistees, Säfte, Milchgetränke, Fertigkaffees und Biermischgetränke.
Möglicherweise wird die Bundesregierung bereits im nächsten Jahr eine Steuer auf gesüßte Getränke einführen. Dies berichtet „BILD“. Das Blatt erklärt, Einsicht in ein internes Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums erhalten zu haben. Einen öffentlich zugänglichen Gesetzentwurf zur „Zuckersteuer“ gibt es noch nicht. Allerdings hatte die Bundesregierung angekündigt, eine sogenannte Zuckerabgabe ab dem Jahr 2028 ins Auge zu fassen.
Die von der Bundesregierung mit der Ausarbeitung von Reformvorschlägen beauftragte FinanzKommission Gesundheit hatte ebenfalls eine „Zuckersteuer“ angeregt. Sie hatte am 30. März ein 66-Punkte-Papier zur kurzfristigen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erhoffte sich durch die Abgabe Einnahmen in Höhe von 650 Millionen Euro.
Sogenannte Zuckersteuer soll im Kern alle Süßgetränke treffen
In dem BMF-Papier soll eine gestaffelte Steuer vorgesehen sein. Eine gestaffelte Regelung hatte auch die FinanzKommission Gesundheit angeregt. Dem nun geplanten Modell zufolge sollen ab 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter 26 Cent fällig werden. Bei mehr als 7 Gramm sollen 32 Cent fällig werden, ab mehr als 10 Gramm sogar 38 Cent.
Welche Getränke von der „Zuckersteuer“ betroffen sein sollen, ist noch nicht im Detail bekannt – viele Abgrenzungen seien noch offen. Fest steht, dass das Arbeitspapier nicht nur Limonaden, Eistees und Saftgetränke umfasst. Außerdem sollen auch Milch- und Milchmischgetränke, Fertigkaffees und Biermischgetränke wie Radler der Besteuerung unterliegen.
Angeblich sollen jedoch auch Getränke betroffen sein, die gar keinen Zucker enthalten. So soll der 26-Cent-Steuersatz auch auf sogenannte Zero-Getränke fällig werden, die stattdessen Süßstoffe enthalten. Dies wäre eine Abweichung vom Vorschlag der FinanzKommission Gesundheit. Diese hatte sich mit ihrem Vorschlag auf zuckergesüßte Getränke bezogen – und sogar Ausnahmen für Getränke mit Süßstoffen vorgesehen.
Maßnahme im Charakter verändert und ein Jahr vorgezogen?
Außerdem wollte diese Fruchtsäfte sowie Getränke, die ausschließlich aus 100 Prozent Fruchtsaft und Wasser bestehen, nicht belastet wissen. Dem Lokalblog „Münster aktuell“ zufolge gibt es für zuckerfreie Cola mit Süßstoffen sowie für Hafer- und Sojadrinks bislang keine bestätigte generelle Steuerpflicht.
Eines zeichnet sich jedoch ab: Die Bundesregierung scheint Änderungen beim Zeitpunkt der Einführung sowie beim Charakter der zusätzlichen Belastung ins Auge zu fassen. Angedacht war ursprünglich eine Abgabe ab 2028, die ihrem Wesen nach zweckgebunden sein müsste. Die Bundesregierung müsste die Einnahmen aus der Maßnahme zur Stabilisierung des Gesundheitswesens verwenden.
Nun sollen generell Süßgetränke teurer werden – und das schon 2027. Entwickelt die Bundesregierung daraus eine Steuer, könnte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sie für beliebige Zwecke verwenden. Anfang Juli hatte der Minister erklärt, sein Ressort habe die Aufgabe zur Ausarbeitung eines Konzepts vom Gesundheitsressort übernommen. Nun prüfe man die konkrete Umsetzung.
Kritik an „Zuckersteuer“ aus FDP – Lob von Grünen
In der Praxis würde beispielsweise Eistee der Marke Pfanner mit 6,7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter in die erste Stufe fallen. Bei einer Zwei-Liter-Box wären 52 Cent an Steuer zu entrichten. Das Produkt würde einschließlich Mehrwertsteuer um rund 62 Cent teurer.
Eine Ein-Liter-Flasche Fanta Orange mit 9,1 Gramm Zucker pro 100 Milliliter würde einschließlich Mehrwertsteuer um etwa 38 Cent teurer. Der Preis für die Literflasche Coca-Cola – mit 10,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter in der höchsten Kategorie – würde um etwa 45 Cent steigen.
Der Gesundheitssprecher der FDP im Landtag von Sachsen-Anhalt, Konstantin Pott, spricht von „maßlosem Hunger nach Steuergeld“ aufseiten der Bundesregierung. Die Mehreinnahmen würden nicht in das Gesundheitssystem oder die Prävention fließen, stattdessen wolle man den Menschen vorschreiben, wie sie zu leben hätten. Demgegenüber sieht der Lübecker Grünen-Politiker Axel Flasbarth – wie er auf X äußert – gleich drei wichtige Ziele als erfüllt: „Zugewinn an Gesundheit, Reduzierung der Gesundheitskosten, staatliche Mehreinnahmen.“
Widerstand aus der Bundesregierung gegen Pläne des Finanzministeriums
Der Vorstoß für die geplante „Zuckersteuer“ stößt allerdings nicht nur außerhalb der Bundesregierung auf Kritik. Auch innerhalb der Bundesregierung gibt es Widerstand gegen die Pläne des Bundesfinanzministeriums. Das geht aus einem Schreiben des Landwirtschafts- und Ernährungsministeriums an das Finanzministerium vom 12. August hervor, aus dem der „Spiegel“ zitiert.
Darin wird auf das Eckpunktepapier vom 7. August 2026 Bezug genommen – und Widerstand angekündigt: „Zudem hat unsere Hausleitung Leitungsvorbehalt eingelegt“, schreibt die zuständige Abteilungsleiterin des Landwirtschaftsministeriums von Alois Rainer (CSU) an das SPD-geführte Finanzministerium.
Aus fachlicher Sicht sei insgesamt festzustellen, dass das Eckpunktepapier deutlich über die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) hinausgehe, heißt es. Die FKG hatte im Frühjahr Sparvorschläge für die gesetzlichen Krankenkassen vorgelegt.
In dem Protestschreiben listet das Landwirtschaftsministerium auf, dass nicht nur zuckergesüßte Erfrischungsgetränke vom neuen Steuervorschlag erfasst würden, sondern auch Fruchtsäfte aus Konzentraten sowie Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreie Biere und alkoholfreie Weine sowie Mischgetränke. „Auch sehen Sie, anders als die FKG, Getränke mit Süßungsmitteln als Steuergegenstand vor“, kritisiert das Landwirtschaftsministerium.
Bedenken gibt es auch dagegen, statt zwei Steuersätzen je nach Zuckergehalt gleich drei einzuführen, wie es das Papier aus dem Finanzministerium vorsieht. Sowohl das Landwirtschafts- als auch das Wirtschaftsministerium hätten berechnet, dass allein die für Erfrischungsgetränke zu erwartenden Einnahmen mit rund 2 Milliarden Euro pro Jahr zu Buche schlagen würden und damit deutlich über den zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro im Jahr 2027 lägen.
So lehnt es das Landwirtschaftsministerium ab, dass unter anderem auch Fruchtschorlen, Gemüsesäfte oder Smoothies unter die Steuer fallen sollen. „Ihre Besteuerung würde das Ziel der Förderung einer gesunden Ernährung konterkarieren.“ Gleiches gelte für alkoholfreies Bier. Die Beamten von Alois Rainer weisen auf die Gefahr hin, dass am Ende alkoholfreies Bier wegen der Steuer über den Verkaufspreisen von normalem Bier mit Alkohol liegen könnte. Sie raten zudem, die Steuer nicht schon ab 2027 zu erheben, sondern ein Jahr später, wie ursprünglich geplant.
Zwei Männer am 4. März 2026 vor Bürogebäuden im zentralen Geschäftsviertel von Peking. - Foto: Greg Baker/AFP via Getty Images
In Kürze:
Steuerbehörden in Peking und Hangzhou erheben nun eine Einkommensteuer von 20 Prozent für Auslandsvermögen.
Steuerprüfungen erfolgen teilweise rückwirkend bis ins Jahr 2000.
„Das wird Kapitalflucht und Auswanderung der Wohlhabenden beschleunigen“, sagte ein Kapitalmarktexperte.
Die Ausreisekontrollen wurden verschärft.
Chinesische Steuerbehörden in Peking und Hangzhou erheben seit einigen Tagen eine 20-prozentige Einkommensteuer für Privatpersonen auf Erträge aus in Hongkong abgeschlossenen ausländischen Versicherungsverträgen.
Dies geschah im Zuge der Einführung neuer Steuerregelungen für das Auslandsvermögen chinesischer Staatsbürger am 24. Juli durch das Finanzministerium.
Analysten erklärten gegenüber Epoch Times, dass das chinesische Regime zur Bewältigung seiner finanziellen Schwierigkeiten auf private Vermögenswerte im Ausland abzielt – was zu einer Abwanderung wohlhabender Chinesen führt.
Das große, vom chinesischen Staat zensierte Finanzmedium „Caixin“ berichtete am 5. August von der Steuer. Seither fallen die von Festlandbewohnern auf Hongkonger Versicherungskonten gehaltenen Gelder in den Prüfungsbereich der Steuerbehörden des Festlandchinas. Ein einheitliches landesweites Verfahren wurde laut dem Bericht bislang noch nicht festgelegt.
Auch Chinesen mit anderer Staatsbürgerschaft betroffen
Auch nach dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit oder eines dauerhaften Aufenthaltsstatus im Ausland können Chinesen steuerlich in China ansässig bleiben, wenn dort ihre wirtschaftlichen Hauptinteressen liegen.
Die neuen Vorschriften verlangen zudem, dass bestehende Trusts bisher nicht gezahlte Steuern innerhalb von 90 Tagen nachzahlen. Andernfalls werden die Steuerbehörden die nicht oder zu wenig gezahlten Steuern sowie die Verzugszinsen einziehen und eine Strafe verhängen.
Ein Trust verwaltet in diesem Fall Vermögen für chinesische Familien außerhalb Chinas und kann beispielsweise Aktien, Immobilien, Anleihen und andere Wertpapiere, Bankguthaben, Kryptowährungen, Edelmetalle oder auch Unternehmensbeteiligungen halten. Oft übernehmen Treuhänder in Hongkong diese Arbeit.
Das chinesische Regime nutzt den internationalen Datenaustausch Common Reporting Standard, um Informationen über ausländische Finanzkonten chinesischer Steuerpflichtiger zu erhalten. Laut einem Bericht der „Financial Times“ prüfen die chinesischen Behörden diese Vermögen in einigen Fällen bis zurück ins Jahr 2000.
Xu Zhen, hochrangiger Experte auf dem chinesischen Kapitalmarkt, bestätigte Epoch Times, dass die chinesischen Behörden Steuererhebungen auf das Auslandsvermögen chinesischer Staatsbürger durchführen, die bis zu 25 Jahre zurückreichen.
„Die rückwirkende Steuererhebung für einen Zeitraum von 25 Jahren wird die Kapitalflucht und die Auswanderung der Wohlhabenden beschleunigen.“
Xu weiter: „Unternehmer und Gründer von Start-ups stellen das wertvollste Kapital einer Nation für die wirtschaftliche Entwicklung dar. Wenn Kapital und Wohlhabende das Land verlassen, wird Chinas Wirtschaft weiter an Wachstumsdynamik und Innovationskraft verlieren. Dadurch wird sich die Kluft zwischen China und den Vereinigten Staaten in Bezug auf die wirtschaftliche und technologische Wettbewerbsfähigkeit erheblich vergrößern.“
Schock für Chinas mächtige Familien
Bei den neuen Steuervorschriften für Auslandsvermögen gehe es um mehr als die Steuerprüfung, sagte Sun Kuo-hsiang, Professor für internationale Beziehungen und Wirtschaft an der Universität Nanhua in Taiwan. Vielmehr ziele sie darauf ab, Offshore-Vermögenswerte transparent, nachvollziehbar und steuerpflichtig zu machen.
„Für Chinas wohlhabende und mächtige Familien ist der größte Schock der Verlust des Sicherheitsgefühls, das sie einst daraus gewonnen haben, Hongkonger Versicherungsverträge, Offshore-Trusts, ausländische Brokerkonten und Family Offices zu nutzen, um ihr Vermögen abzuschirmen“, so Sun.
Über die Auswirkungen sagte er: „Strategien zur Vermögensallokation werden zwangsläufig in Richtung konformer Berichterstattung, der Nachzahlung von Steuern, interner Umstrukturierungen und sogar einer beschleunigten Auswanderung von Familienmitgliedern verlagert.“
Unterdessen haben die chinesischen Behörden auch kürzlich eine neue Fassung der „Regelungen zur Ein- und Ausreisekontrolle“ erlassen, mit der die Kontrollen für Chinesen, die das Land verlassen, verschärft werden.
Betroffen sind auch diejenigen, die bereits Staatsbürger anderer Länder geworden sind. Diese neuen Vorschriften sollen offiziell am 15. September in Kraft treten.
Gemäß diesen Vorschriften sind Behörden und Regierungen auf Kreisebene befugt, eigenständig Entscheidungen zu treffen, welche die Ausreise von Einwohnern beschränken. Zudem sollen sie eine umfassende Aufsicht über Vermittlungsagenturen für Ein- und Ausreisen ausüben.
Auch für chinesische Staatsbürger ist es immer schwieriger, einen Reisepass zu erhalten; einige wurden sogar dazu aufgefordert, ihre Pässe abzugeben.
Die neuen Ein- und Ausreisebestimmungen haben zu einer gewissen Dezentralisierung geführt, sagte Xu. Damit werde die Kontrolle über den grenzüberschreitenden Personenverkehr in die Hände untergeordneter lokaler Behörden gelegt – was zu mehr Korruption führe.
„Wenn wohlhabende Personen das Land verlassen wollen, könnten sie dazu aufgefordert werden, höhere Steuern zu zahlen oder den lokalen Beamten und den für ihren Fall zuständigen Mitarbeitern höhere ‚Tribute‘ zu zahlen“, sagte er.
„Außerdem könnte ein Mehrheitsaktionär dazu gezwungen werden, als Geisel oder Verhandlungsmasse zu dienen, um die Ausreisegenehmigung für den Rest der Familie zu sichern – Szenarien wie diese sind durchaus möglich.“
Wird China zu einem „neuen Nordkorea“?
Wenn wohlhabende Chinesen das Land verlassen möchten, dies aber aufgrund der Ausreisekontrollen nicht können, greifen sie oft auf Strategien zurück, die eine Trennung und Risikominimierung beinhalten. Professor Sun aus Taiwan nennt als Beispiel „die vorzeitige Verlagerung von Kapital, Aufenthaltsstatus, Familienangehörigen oder Unternehmensstrukturen ins Ausland“.
„Zu diesen Maßnahmen gehören die Nachzahlung von Steuern zur Absicherung, die Diversifizierung von Vermögenswerten, die Nutzung des Aufenthaltsstatus von Familienmitgliedern im Ausland sowie die Umstrukturierung von Treuhandfonds oder Unternehmensbeteiligungen. Solche Schritte bergen jedoch ein höheres Risiko im Zusammenhang mit dem Abfluss von ‚grauem‘ Kapital“, sagte er.
Was die „rote Elite“ – die Elitefamilien der regierenden Kommunistischen Partei Chinas – angehe, so seien diese von solchen Beschränkungen ausgenommen, sagte Sun. Der Grund: „Selektive Durchsetzung ist ein fester Bestandteil des Systems der KP Chinas, auch wenn die konkreten Umstände einzelner Familien öffentlich schwer zu überprüfen sind.“
Die eigentliche Folge sei, dass privates Kapital und Unternehmergeist abfließen würden, so Sun.
„China wird zunehmend einem geschlossenen Staat ähneln, der durch hohe Kontrolle, geringe Mobilität und geringe Innovationskraft gekennzeichnet ist – einem ‚neuen Nordkorea‘.“
Finanzielle Schwierigkeiten Pekings
Die chinesische Wirtschaft schwächelt seit Jahren. Für dieses Jahr legte die Führung das niedrigste Ziel für das Bruttoinlandsprodukt seit Jahrzehnten fest.
Unterdessen beliefen sich Chinas wachsende Staatsschulden nach öffentlichen Angaben Ende 2025 auf 96 Billionen Yuan (12,5 Billionen Euro).
Am 22. Juli veröffentlichte das chinesische Finanzministerium Daten zu den Steuereinnahmen für das erste Halbjahr. Daraus ging hervor, dass die finanzielle Selbstversorgungsquote jeder Provinz unter 100 Prozent lag. Anders gesagt: Die Ausgaben überstiegen in allen Provinzen die Einnahmen.
Ein Sprecher des Ministeriums sagte am selben Tag auf einer Pressekonferenz, es sei nicht ungewöhnlich, dass die lokale Selbstversorgungsquote unter 100 Prozent falle. Die Zentralregierung habe die Mittelübertragungen an die lokalen Verwaltungen erhöht, wodurch diese ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben erreichen könnten.
Eine ältere Frau kauft am 11. Mai 2026 in einem Supermarkt in Peking Gemüse. Wie aus offiziellen Daten vom 11. Mai hervorgeht, sind die Verbraucherpreise in China im April gestiegen, da die Rohölpreise angezogen haben.
Foto: Wang Zhao/AFP via Getty Images
Lengyan Caijing, ein langjähriger unabhängiger chinesischer Finanzkommentator, sagte Epoch Times, dass die Ausweitung der Steuerverfolgung durch die KP Chinas auf im Ausland befindliches Vermögen in erster Linie auf den Zusammenbruch der öffentlichen Finanzen Chinas zurückzuführen sei.
„Die Regierung bemüht sich verzweifelt, Mittel zusammenzukratzen. Wohlhabende Personen ohne mächtige politische Rückendeckung könnten durchaus damit rechnen, ‚abgeschöpft‘ zu werden [durch die Beschlagnahmung von Vermögenswerten].“
Er fügte an: „Im Gegensatz dazu haben die Familien der obersten Elite der KP Chinas ihre Vermögensregelungen im Ausland wahrscheinlich schon vor langer Zeit abgeschlossen und dürften von den neuen Vorschriften kaum nennenswert betroffen sein.“
Die Besteuerung der Reichen mag aus Sicht der KP Chinas wie ein Weg erscheinen, ihre Haushaltslage zu verbessern, ohne den Unmut der Öffentlichkeit gegenüber der Regierung zu schüren, sagte Xu.
„Das ist jedoch bloßes Wunschdenken. In Wirklichkeit hat es vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Rezession und leerer Staatskassen kaum Auswirkungen auf die Lebensqualität der Reichen, wenn man sie zwingt, weiterhin Steuern zu zahlen – stattdessen beschleunigt es ihre Flucht ins Ausland.“
„Unterdessen sind normale Bürger existenziellem Druck durch Arbeitslosigkeit und sinkende Einkommen ausgesetzt und müssen weitaus größere Härten erdulden. Im Laufe der Geschichte und weltweit begann der Zusammenbruch autoritärer Regime typischerweise mit einer Finanzkrise und gipfelte in einer sozialen Krise“, sagte er.
Finanzamt (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Steuereinnahmen des deutschen Staates sind im Juni um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurückgegangen. Das steht im neuen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums, der heute veröffentlicht wird.
Einnahmen aus der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer waren im Vorjahresvergleich rückläufig. Auch die Einnahmen aus der Energiesteuer, dem Solidaritätszuschlag sowie der Stromsteuer gingen zurück.
Mehr Einnahmen bei der Lohnsteuer
Gegen den Trend zulegen konnten unter anderem die Lohnsteuer und vor allem die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Unter den aufkommensstarken Bundessteuern verzeichneten auch die Tabaksteuer, die Versicherungsteuer und die Kfz-Steuer Aufkommensanstiege.
Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze auf Kraftstoffe in den Monaten Mai und Juni wird sich nach Einschätzung des Ministeriums wegen des Zeitverzugs zwischen Steuerentstehung und Kassenverbuchung ab Juli im Aufkommen zeigen.
Die Einnahmen aus den Ländersteuern erhöhten sich gegenüber dem Vorjahresmonat sogar deutlich um rund 10 Prozent. Das war maßgeblich bedingt durch einen Aufkommensanstieg bei der Erbschaftsteuer.
Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer, der zweiten aufkommensstarken Ländersteuer, lag dagegen nur moderat höher als im Juni 2025, heißt es im Monatsbericht.
Rechnet man die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für das gesamte erste Halbjahr 2026 zusammen, beträgt das Plus gegenüber dem Vorjahreszeitraum bisher 0,8 Prozent.
Damit sich die letzte Steuerschätzung für das Gesamtjahr bewahrheitet, müssen die Steuereinnahmen im zweiten Halbjahr 2026 aber noch etwas kräftiger zulegen. Denn erwartet worden war zuletzt ein Jahresplus von 1,2 Prozent. (dts/red)
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf will große Erbschaften und Vermögen stärker besteuern. - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
In Kürze:
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf fordert eine Reform der Erbschaftsteuer und will Ausnahmen bei der Übertragung großer Vermögen neu regeln.
Kleinere Erbschaften und Unternehmen sollen durch Freibeträge geschützt, hohe Erbschaften und Schenkungen dagegen stärker besteuert werden.
Zudem bringt Klüssendorf eine Vermögensteuer von einem Prozent für Vermögen ab 100 Millionen Euro ins Spiel.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf fordert eine Reform der Erbschaftsteuer und eine stärkere Besteuerung großer Vermögen. Die Sozialdemokraten wollen kleinere Erbschaften und Unternehmen durch höhere Freibeträge schützen, während große Vermögensübertragungen stärker besteuert werden sollen. Noch in der zweiten Jahreshälfte soll darüber mit dem Koalitionspartner beraten werden.
„Vor uns zittern muss erst mal niemand“, sagte Klüssendorf im „Frühstart“ von RTL und ntv. Es gehe vielmehr darum, „eine solidarische Finanzierung unseres Gemeinwesens auf die Beine zu stellen“.
Klüssendorf sieht die zunehmende Konzentration von Vermögen als eine zentrale Herausforderung. Das geltende Erbschaftsteuerrecht ermögliche es aus seiner Sicht, „dass besonders hohe Erbschaften und Schenkungen nahezu steuerfrei weitergegeben werden können“. Der SPD-Generalsekretär verweist dabei vor allem auf Bayern. Dort seien durch Ausnahmen bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in den vergangenen Jahren Milliardenvermögen übertragen worden, „ohne einen Cent Steuer zu bezahlen“.
Nach Angaben des Bayerischen Finanzministeriums wurden im Freistaat zwischen 2021 und 2024 Erbschaft- und Schenkungsteuern von insgesamt rund 3,26 Milliarden Euro nach der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung erlassen. Allein 2023 belief sich der Betrag auf 1,21 Milliarden Euro, im Jahr darauf auf 806 Millionen Euro. Die Zahlen zeigen die Höhe der erlassenen Steuerforderungen, belegen aber nicht, dass Vermögen in dieser Höhe steuerfrei übertragen wurde.
Klüssendorf vergleicht die Belastung von Erben und Beschenkten mit der Steuerlast von Arbeitnehmern. „Die alleinerziehende Erzieherin mit einem Kind zu Hause zahlt mehr Steuern im Verhältnis zu ihrem Einkommen und auch zu ihrem Vermögen als diejenigen, die Erbschaften und Schenkungen bekommen“, sagt er.
Einkommen- und Erbschaftsteuer erfassen unterschiedliche wirtschaftliche Vorgänge und lassen sich deshalb nicht unmittelbar miteinander vergleichen. Die SPD begründet ihre Forderung nach einer Reform damit, dass sehr große Vermögensübertragungen aufgrund gesetzlicher Ausnahmen in bestimmten Fällen geringer besteuert werden können als kleinere steuerpflichtige Erbschaften.
Die Verschonungsbedarfsprüfung im Fokus
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Sie kann bei der Übertragung begünstigten Betriebsvermögens oberhalb von 26 Millionen Euro in Anspruch genommen werden. Erben oder Beschenkte können dabei unter bestimmten Voraussetzungen einen teilweisen oder vollständigen Erlass der Steuer erreichen. Geprüft wird, welches Vermögen ihnen außerhalb des übertragenen Betriebs zur Verfügung steht, um die Steuer zu begleichen.
Klüssendorf lehnt die Regelung ab. „Die Leute rechnen sich vorher arm, also zahlen sie keinen Cent Steuern“, sagt der SPD-Generalsekretär. Von dieser Möglichkeit werde nach seiner Einschätzung häufig Gebrauch gemacht.
Klüssendorfs Aussage bezieht sich auf die Nutzung der Verschonungsbedarfsprüfung bei der Übertragung großer Vermögen. Die Regelung folgt gesetzlichen Voraussetzungen und wird von den Finanzbehörden geprüft. Die Zahlen aus Bayern zeigen, welche Bedeutung die Regelung in der Praxis hat: In einzelnen Jahren wurden Steuerbeträge von mehr als einer Milliarde Euro erlassen. Klüssendorf sieht deshalb Reformbedarf. Die geltende Regelung werde vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt, sagt er. Die Politik müsse handeln und „zu einer anderen Erbschaftsteuerregelung kommen“.
Eine Million Euro im Leben
Die SPD hat dazu Anfang des Jahres unter dem Schlagwort „FairErben“ ein eigenes Konzept vorgelegt. Im Zentrum steht ein persönlicher Lebensfreibetrag von einer Million Euro. Wer im Laufe seines Lebens Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, soll nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben. „Wir haben den Lebensfreibetrag von einer Million Euro vorgeschlagen“, sagt Klüssendorf.
Das Konzept unterscheidet sich damit grundlegend vom geltenden Recht. Bislang richtet sich die Höhe der persönlichen Freibeträge nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Kinder können von jedem Elternteil Vermögen im Wert von bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Da mehrere Erwerbe von derselben Person nur innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zusammengerechnet werden, kann der Freibetrag nach Ablauf dieser Frist erneut genutzt werden.
Die SPD will dieses System durch einen deutlich höheren, grundsätzlich aber nur einmal im Leben verfügbaren Freibetrag ersetzen. Die Partei verspricht sich davon eine Entlastung kleinerer und mittlerer Erbschaften. Große Vermögensübertragungen sollen im Gegenzug stärker besteuert werden.
Fünf Millionen Euro für Unternehmen
Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Unternehmen. Klüssendorf bezeichnet die Schonung von Betriebsvermögen als die „zentrale Hürde“. Die SPD will deshalb einen besonderen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro einführen. „Da fallen erst mal 90 Prozent aller Unternehmen, aller Firmen in Deutschland drunter“, sagt Klüssendorf.
Nach seinen Worten sollen damit vor allem „kleine Handwerker, Einzelhändler und so weiter geschützt“ werden. Die Angabe von 90 Prozent bezieht sich auf die politische Begründung des SPD-Konzepts.
Bei größeren Unternehmen will die SPD die bisherigen Verschonungsregelungen durch langfristige Stundungsmöglichkeiten ersetzen. Steuerschulden könnten dadurch über Jahre verteilt und aus laufenden Erträgen beglichen werden. Ziel des Vorschlags ist es, eine Besteuerung großer Vermögen mit dem Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen zu verbinden. „Natürlich wollen wir auch, dass Arbeitsplätze vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen gesichert werden“, sagt Klüssendorf. Bei größeren Vermögen müsse es jedoch „auch darum gehen, fair zu besteuern“.
Erwartete Mehreinnahmen
Von einer Reform der Erbschaftsteuer erwartet die SPD zusätzliche Einnahmen. Klüssendorf spricht von einem „einstelligen bis zweistelligen Milliardenbetrag“. Die tatsächliche Höhe möglicher Mehreinnahmen hängt von der konkreten Ausgestaltung der Steuersätze, Freibeträge und Stundungsregelungen ab.
Auch das Verhalten der Steuerpflichtigen kann die Einnahmen beeinflussen. Schenkungen können vorgezogen, Unternehmensstrukturen verändert oder Vermögen anders organisiert werden. Die von Klüssendorf genannte Summe ist daher eine politische Einschätzung möglicher Einnahmen.
Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stehen den Ländern zu. Klüssendorf verbindet die Reform deshalb mit der finanziellen Situation von Ländern und Kommunen. Das Geld stehe dann „für Bildung, für Betreuung, für Erziehung, für Polizei, für all diese Aufgaben, die in den Bundesländern, aber auch in den Kommunen geleistet werden“, zur Verfügung.
Die Mittel fließen zunächst in die Haushalte der Länder. Über die konkrete Verwendung der zusätzlichen Einnahmen entscheiden die jeweiligen Haushaltsgesetzgeber.
Ein Prozent ab 100 Millionen Euro
Bei der Erbschaftsteuer will es der SPD-Generalsekretär nicht belassen. Klüssendorf spricht sich auch für eine Wiederbelebung der Vermögensteuer aus. Die Steuer wurde in Deutschland nicht abgeschafft, wird aber seit 1997 nicht mehr erhoben. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die unterschiedliche Bewertung verschiedener Vermögensarten beanstandet. „Mir würde es ja schon reichen, wenn man eine sogenannte Milliardärsteuer macht, die auch international diskutiert wird“, sagt Klüssendorf.
Als mögliche Grenze nennt er allerdings nicht eine Milliarde Euro, sondern ein Vermögen von 100 Millionen Euro. Menschen mit solchen Vermögen ließen „natürlich auch ihr Vermögen für sich arbeiten“, sagt der SPD-Generalsekretär. Sie erzielten damit Jahr für Jahr Renditen. „Da kann man schon aus meiner Sicht verlangen und auch als Gesellschaft einfordern, dass dort ein Beitrag geleistet wird.“
Klüssendorf schlägt einen Steuersatz von einem Prozent vor. „Wenn man das nur ein Prozent macht, ab einem Vermögen von 100 Millionen Euro, hat man zweistellige Milliardeneinkünfte“, sagt er. „Und die könnten die Bundesländer sehr gut gebrauchen.“
Die mögliche Höhe der Einnahmen hängt von der konkreten Ausgestaltung der Vermögensteuer ab. Entscheidend wären unter anderem die Bemessungsgrundlage, die Bewertung von Unternehmen und Immobilien, mögliche Freibeträge und Ausnahmen sowie das Verhalten der Steuerpflichtigen. Die Bewertung nicht börsennotierter Unternehmen wäre dabei ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung.
«Wir müssen weiter hart daran arbeiten, dass wir krisenfester und unabhängiger werden», so Klingbeil. - Foto: Soeren Stache/dpa
Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen brechen deutlich ein. Sie sinken laut der am Donnerstag veröffentlichten neuen Steuerschätzung 2026 um voraussichtlich 17,8 Milliarden Euro.
Davon betreffen 6,8 Milliarden Euro bereits bekannte Änderungen des Steuerrechts, weitere 11,0 Milliarden sind Abweichungen im Vergleich zur Schätzung vom vergangenen Oktober. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) führte die Steuerausfälle vor allem auf die Folgen des Iran-Kriegs zurück.
87,5 Milliarden Euro Steuerausfälle bis 2030
Bis 2030 summieren sich die Steuerausfälle der Schätzung zufolge auf insgesamt 87,5 Milliarden Euro, darunter Schätzabweichungen von 39,8 Milliarden Euro. „Die Ergebnisse zeigen, wie hart uns der Iran-Krieg wirtschaftlich trifft“, sagte Klingbeil.
Der „verantwortungslose Krieg“ von US-Präsident Donald Trump und der daraus resultierende weltweite Energiepreis-Schock „bremsen die positive wirtschaftliche Dynamik vorerst aus“.
Allein für den Bund betragen die Steuermindereinnahmen im laufenden Jahr den Schätzergebnissen zufolge insgesamt 9,9 Milliarden Euro, davon 4,5 Milliarden Euro Schätzabweichungen im Vergleich zur Prognose vom Oktober.
Die Länder müssen demnach mit 3,0 Milliarden Euro weniger auskommen, die Kommunen mit 4,3 Milliarden Euro weniger. Der Rest betrifft die Abführungen an die EU. Änderungen des Steuerrechts spielen hier jeweils eine geringere Rolle als beim Bund.
Die neue Steuerschätzung habe auch Auswirkung auf den Bundeshaushalt 2027, sagte Klingbeil. Es ergebe sich für kommendes Jahr ein zusätzlicher Konsolidierungsbedarf von einer Milliarde Euro.
Bund fehlen 52,3 Milliarden Euro Steuern
Darüber hinausgehende Mindereinnahmen seien für das kommende Jahr bereits in den Ende April vom Kabinett beschlossenen Haushalts-Eckpunkten berücksichtigt. Als wichtigstes Ziel nannt er, wieder zu einem höheren Wirtschaftswachstum zu kommen.
Skeptisch äußerte sich Klingbeil mit Blick auf mögliche Steuerentlastungen. Er strebe für die Reform der Einkommensteuer „Aufkommensneutralität“ an, sagte er. Vor allem die Union dringt bisher auf deutliche Entlastungen.
„Wir sind noch mitten im Konsolidierungsprozess“, sagte hingegen Klingbeil. Generell bleibe für die weiteren Haushaltsberatungen „der Druck hoch“. Neben dem Bund träfen die Mindereinnahmen besonders stark die Kommunen, vor allem wegen Ausfällen bei der Gewerbesteuer.
Für den Gesamtzeitraum bis 2030 werden für den Bund Mindereinnahmen von insgesamt 52,3 Milliarden Euro vorhergesagt. Für die Länder beträgt das Minus laut Schätzergebnis insgesamt 15,7 Milliarden Euro, für die Kommunen 24.4 Milliarden Euro.
Die Schätzabweichungen allein ergeben hier für den Bund ein Minus von 12,2 Milliarden Euro, für die Länder 9,5 Milliarden Euro und für die Kommunen 22,1 Milliarden Euro. Die Ergebnisse der Steuerschätzung fließen in die weiteren Beratungen in der Regierung über den Haushalt 2027 und die Finanzplanung für die folgenden Jahre ein.
Union fordert Reformen, Grüne und Linke attackieren Regierung
Unions-Chefhaushälter Christian Haase mahnte direkt zur Vorsicht und nannte auch die frische Steuerschätzung nur eine „Momentaufnahme in Zeiten hoher Unsicherheit“.
Der Iran-Krieg habe Energie und Rohstoffe drastisch verteuert. Der CDU-Politiker forderte: „Statt neuer kostenwirksamer Ausgabenprogramme oder etwaiger Umverteilungsphantasien gilt es, eine Dynamik zu entfachen für wirtschaftliches Wachstum.“
Es brauche eine kluge, aktivierende Steuerpolitik flankiert von Strukturreformen, um wirtschaftliche Impulse zu setzen.
Die Grünen warfen der Regierung mit Blick auf die staatlichen Finanzprobleme eine verfehlte Steuerpolitik vor. Steuersenkungen, „die als Stillhalteprämie für Markus Söder“ genutzt worden seien, würden ebensowenig zu mehr Wachstum führen wie „der falsche Umgang mit dem Sondervermögen“, sagte deren haushaltspolitischer Sprecher Sebastian Schäfer der Nachrichtenagentur AFP.
Er verwies etwa auf die von der CSU durchgesetzte Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie.
Die Linkspartei forderte einen Verzicht auf die geplante Senkung der Unternehmensteuern. Der Linken-Finanzexperte Christian Görke argumentierte, das Geld würde „fast komplett bei den Vermögenden landen, ohne dass die Unternehmen deswegen mehr investieren würden.
„Das zentrale Haushaltsproblem liegt bei den Ausgaben, nicht bei den Einnahmen“, erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Tanja Gönner. Sie drängte auf Kürzungen bei Konsumausgaben.
Vor Einschnitten bei den Bürgerinnen und Bürgern warnte hingegen der Deutsche Gewerkschaftsbund. „Alles, was die Menschen im Land belastet, ist schlecht für Kaufkraft, Binnennachfrage und wirtschaftliche Erholung“, warnte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Er drang stattdessen auf die Wiedererhebung der Vermögensteuer und den Wegfall von Privilegien bei der Erbschaftsteuer.
DIHK: Ohne Wachstum sind dem Staat die Hände gebunden
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) mahnte: „Ohne Wachstum bleiben dem Staat die Hände gebunden.“ Hemmnisse für Unternehmen müssten zügig abgebaut werden.
Für den Etat 2027 veranschlagt Klingbeil laut den Eckwerten bisher Ausgaben von 543,3 Milliarden Euro – nach 524,5 Milliarden Euro in diesem Jahr.
Der Bund plant im Kernhaushalt mit neuen Schulden von 110,8 Milliarden Euro. Dazu kommen schuldenfinanzierte Ausgaben im Sondervermögen zur Modernisierung der Infrastruktur sowie für Verteidigung. Der Bundestag soll den Haushalt voraussichtlich Ende November beschließen. (dpa/dts/red)