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Zucker, Tabak, Alkohol: Diese Steuerpläne könnten Verbraucher belasten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant höhere Steuern auf zuckerhaltige Getränke und Alkohol. Eine Erhöhung der Tabaksteuer wurde diese Woche vom Bundestag beschlossen.
  • CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei äußert erhebliche Vorbehalte gegen die geplante Plastiksteuer.
  • Mit den neuen Verbrauchsteuern will der Bund seinen Haushalt konsolidieren. Auch sollen sie der Gesundheit und der Umwelt dienen.
  • Auch eine KI-Steuer, höhere Medikamentenzuzahlungen und weitere Steuererhöhungen werden diskutiert.

 
In der Koalition in Berlin entwickeln sich die Pläne für neue Steuern im Bereich von Verbrauchsgütern, also Waren, die im Zuge ihrer Nutzung verbraucht werden, uneinheitlich.
Am Mittwoch, 14. Oktober, einigte sich das Bundeskabinett auf eine „Formulierungshilfe“ mit Blick auf die sogenannte Zuckergetränkesteuer. Diese soll ab Juli 2027 gelten.
Der Bundestag stimmte am späten Donnerstagabend über die Tabaksteuererhöhung ab, nachdem der Finanzausschuss die Beträge am Mittwoch nochmals angehoben hatte.
Seit Anfang September gibt es auch einen Entwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuern um 20 Prozent.

Union lehnt Entwurf zur Plastiksteuer ab

Demgegenüber zeichnet sich keine Einigung im Bereich der Verpackungs- oder Plastiksteuer ab. Am Mittwochabend erklärte CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei im Gespräch mit „WELT TV“, es gebe gegen diese in der Union „erhebliche Vorbehalte“.
Diese seien auch „vollkommen berechtigt“, so Frei. Ein derzeit bestehender Entwurf sei „sicherlich so nicht zustimmungsfähig“. Vor einigen Wochen hatte laut Medienberichten das Bundeskanzleramt mit einer ähnlichen Begründung einen Entwurf zur Zuckergetränkesteuer vorerst gestoppt.
Frei bemängelt insbesondere ein aus seiner Sicht nicht hinnehmbares Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Belastungen für die Industrie durch die geplante Abgabe von 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen seien zu hoch. Außerdem schaffe die Plastiksteuer einen weiteren hohen Bürokratieaufwand.
Die Bundesregierung erhofft sich durch die Plastiksteuer Mehreinnahmen ab dem Jahr 2028 in Höhe von jährlich etwa 1,5 Milliarden Euro. Die EU schreibt eine Plastikabgabe vor, die die Mitgliedsländer zahlen müssen. Derzeit bezahlt der Bund diese Abgabe an Brüssel – sie liegt gegenwärtig bei etwa 1,4 Milliarden Euro – aus dem Haushalt.

Entlastungsversprechen und Konsolidierungsbedarf

Ein Papier aus dem SPD-geführten Umweltministerium rechne laut „t-online“ bei Weitergabe der Kosten an den Endverbraucher mit Mehrkosten von 0,28 Cent bei Joghurtbechern und 1,93 Cent bei großen PET-Flaschen.
Die neue Steuer verursacht allerdings sowohl beim Bund als auch in der Wirtschaft einigen Aufwand. So rechnet das Finanzministerium für die Zeit bis 2029 im Bundeshaushalt mit Ausgaben von 284 Millionen Euro. Sie fallen unter anderem durch Neueinstellungen beim Informationstechnikzentrum Bund und beim Zoll an.
Der Wirtschaft entstünden zudem einmalig „Bürokratiekosten“ in Höhe von rund 8,8 Millionen Euro. Der jährlich zu erwartende Mehraufwand für die Wirtschaft betrage später rund 44,1 Millionen Euro, heißt es im Entwurf.
Bei ihrem Amtsantritt hatte die schwarz-rote Koalition unter anderem versprochen, die „arbeitende Mitte“ zu entlasten. Zu einer Einkommensteuerreform für kleinere und mittlere Einkommen, die für 2027 geplant ist, war auch noch eine Entbürokratisierung angekündigt und im Koalitionsvertrag verankert.

Bundestag beschließt höhere Tabaksteuer – Alkoholsteuer soll folgen

Gleichzeitig sieht der Bund einen erheblichen Konsolidierungsbedarf im Haushalt. Die geplante Erhöhung der Verbrauchssteuern soll nicht nur Gesundheit und Umwelt dienen, sondern auch helfen, die Staatsfinanzen zu sanieren.
Der angestrebten Nettoentlastung durch die Einkommensteuerreform und punktuellen Entlastungen durch Tankrabatt und energiepolitische Weichenstellungen stehen neue und höhere Belastungen im Alltag gegenüber.
Die vom Bundestag beschlossene Tabaksteuer soll den Preis für die Packung Zigaretten erhöhen. Für 2027 nennt das Gesetz einen gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreis von 8,77 Euro und für 2030 schließlich 11,36 Euro. Dadurch sollen die Haushaltseinnahmen im Jahr 2027 um etwa 1,5 Milliarden Euro steigen.
Bei der Alkoholsteuer ist wiederum eine Erhöhung um jeweils 20 Prozent vorgesehen. Der Haushaltskonsolidierungseffekt soll 2027 rund 380 Millionen Euro, im Jahr darauf etwa 455 Millionen Euro und von 2027 bis 2031 insgesamt etwa 2,2 Milliarden Euro betragen.

KI-Steuer und weitere Belastungen in der Diskussion

Die Zuckergetränkesteuer würde bei zuckerhaltigen Getränken im Fall einer vollständigen Weitergabe ebenfalls Mehrkosten beim Konsumenten zwischen 26 und 32 Cent je Liter bewirken. Im Gegenzug erhofft sich der Bund 2027 Mehreinnahmen von 690 Millionen und 2028 von 925 Millionen Euro.
Mit diesen Steuerplänen könnte das Ende der Fahnenstange jedoch noch nicht erreicht sein. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat eine KI-Steuer angeregt. Eine solche sollten nach seiner Auffassung Unternehmen mit hohen KI-Umsätzen oder KI-Wertschöpfung in Deutschland bezahlen. Damit solle der Umbau des Arbeitsmarkts finanziert werden. Später sagte Wildberger: „Wir haben genug Steuern.“ Sein Vorstoß solle längerfristig verstanden sein.
Private Nutzer könnten mittelbar durch kostspieligere KI-Dienste betroffen sein. Allerdings gibt es dafür bis heute weder einen veröffentlichten Entwurf noch einen angedachten Steuersatz oder Zeitplan.
Beschlossen wurden zudem höhere Medikamentenzuzahlungen als Teil des vom Bundestag im Juli verabschiedeten Gesundheits-Sparpaket.
Die SPD fordert zudem eine höhere Einkommensteuer für Topverdiener und eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften.
Seit dem Frühjahr ist auch eine mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer von 19 auf 21 oder 22 Prozent im Gespräch. Auch hier scheint das Vorhaben jedoch bisher über eine Diskussion nicht hinausgekommen zu sein.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Branche kritisiert Zuckergetränkesteuer als „neues Monster“


In Kürze:

  • Die Lebensmittel- und Getränkeindustrie lehnt die geplante Zuckergetränkesteuer grundsätzlich ab und bezweifelt ihre gesundheitspolitische Wirkung.
  • Verbände warnen vor höheren Verbraucherpreisen, zusätzlichen Verwaltungskosten und neuen Stellen beim Zoll.
  • Nach dem Kabinettsbeschluss vom 14. Oktober hofft die Branche auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren, darunter längere Übergangsfristen.

 
In der Lebensmittelbranche gibt es erhebliche Kritik am Beschluss des Bundeskabinetts zur sogenannten Zuckersteuer. Am Mittwoch, 14. Oktober, hatte die Bundesregierung eine Einigung auf eine sogenannte Formulierungshilfe für Koalitionsfraktionen zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Ein fertiger Gesetzentwurf steht damit noch nicht. Allerdings haben Union und SPD in ihrem Beschluss wesentliche Eckpunkte zu ihrem Vorhaben beschlossen und einige offene Fragen beantwortet.

Bundeskabinett sieht Zuckergetränkesteuer als gesundheitspolitischen Meilenstein

Die Bundesregierung folgt mit ihrem Beschluss einer Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit. Die geplante Zuckergetränkesteuer soll „insbesondere dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen“ dienen, so der Bund. Zugleich hofft der Bund auf Einnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028.
Die Steuer soll ab Juli 2027 wirken, heißt es weiter. Sie ist als Anreiz für Hersteller solcher Getränke gedacht, ihre Rezepturen hin zu einem geringeren Zuckergehalt zu verändern. Einen solchen Effekt sollen ähnliche Regelungen bereits in anderen Ländern bewirkt haben. Die Bundesregierung will einen insgesamt geringeren Zuckerkonsum erreichen. So soll langfristig der Aufwand zur Behandlung typischer Krankheitsbilder sinken, die mit erhöhtem Zuckerverbrauch einhergehen.
In seiner Erklärung bezeichnet das Bundeskabinett die neue Belastung als Steuer – spricht aber davon, dass die Einnahmen einem bestimmten Zweck dienen sollen. So sollen diese es ermöglichen, den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zu reduzieren, mit dessen Hilfe die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil gehalten werden sollen.

Erträge sollen zweckgebunden sein – geplant ist eine Steuer statt einer Abgabe

Eine zweckgebundene Zahlungspflicht dieser Art ließe sich auch als Abgabe ausgestalten. Die Bundesregierung hat sich dennoch für eine Steuer entschieden. Die Steuer fließt nicht direkt in den angegebenen Zweck, sondern erst in den allgemeinen Haushalt.
Die geplante Zuckergetränkesteuer soll als Verbrauchssteuer so angelegt sein, dass die steuerliche Belastung auf die Endkunden übertragen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Hersteller und Händler sie an die Endkunden weiterreichen. Für betroffene Getränke rechnet sie mit einer Preissteigerung für den Endverbraucher im zweistelligen Cent-Bereich.
Mittlerweile sind offenbar nur noch zwei statt drei Stufen bei der Steuer vorgesehen. Ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter soll diese 26 Cent je Liter betragen, 32 Cent sollen ab acht Gramm fällig werden. Gleichzeitig grenzt das Bundeskabinett die Reichweite der Steuer ein. Die Zuckergetränkesteuer soll für Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtnektare greifen. Zuckerhaltiger Sirup und entsprechende Konzentrate werden ebenfalls erfasst.

Keine Ausweitung auf Zero-Getränke, Milchgetränke oder Fruchtsäfte

Nicht betroffen sein werden alkoholhaltige Getränke, weil es für diese andere Formen der Besteuerung gibt. Alkoholfreie Alternativen und Mischgetränke sowie Milch-, Hafer- und Reisdrinks, Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen sollen demnach ebenfalls nicht der Zuckergetränkesteuer unterliegen. Sogenannte Zero-Getränke und mit Süßstoff hergestellte Getränke seien ebenfalls nicht betroffen.
Damit wurden einige Fragen geklärt, die im bisherigen Gesetzgebungsprozess offengeblieben waren. Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses sind noch einige Änderungen möglich.
So gibt es Kritik aus den Ländern wie von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der einen Stopp des Vorhabens fordert. Er spricht auf Facebook davon, dass die Zuckersteuer die Entlastung durch die Senkung der Gastrosteuer beseitigen werde.
Aber auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann fordert eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2028. Dies soll den Herstellern mehr Zeit zur Anpassung ihrer Rezepturen einräumen.
Die Lebensmittel- und Getränkeindustrie reagiert überwiegend ablehnend auf den Kabinettsbeschluss. Zwar seien mit der nun vorgesehenen Ausgestaltung einige offene Fragen geklärt. Die grundsätzliche Kritik an der Zuckergetränkesteuer bleibt jedoch bestehen.
Die Verbände bezweifeln insbesondere, dass die Steuer die angestrebte gesundheitspolitische Wirkung erzielen wird. Zugleich warnen sie vor höheren Verbraucherpreisen, zusätzlicher Bürokratie und erheblichen Umstellungskosten für die Unternehmen.

Zuckergetränkesteuer stößt bei Branchenverbänden auf Kritik

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Christoph Minhoff, sieht eine erhebliche Belastung auf die Verbraucher zukommen.
Zudem werde die Zuckergetränkesteuer neue bürokratische Anforderungen schaffen und ihr gesundheitspolitisches Ziel verfehlen. Die BVE sieht vor allem haushaltspolitische Erwägungen hinter dem Vorhaben.
Auch die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) kritisiert den Beschluss. Hauptgeschäftsführer Günter Tissen sieht darin einen Widerspruch zu zentralen Versprechen des Koalitionsvertrages.
Union und SPD hätten versprochen, Bürokratie abzubauen, Verbraucher zu entlasten und das Wirtschaftswachstum zu stärken. Stattdessen setzten sie nun auf zusätzliche Belastungen, staatliche Eingriffe und Bevormundung.
Der Deutsche Brauer-Bund verweist auf die Bedeutung von Erfrischungsgetränken für viele Brauereien. Für diese seien sie zu einem wichtigen zweiten Standbein geworden. „Die geplante Zuckersteuer wäre eine massive Belastung für Verbraucher wie für Betriebe. Statt endlich Bürokratie abzubauen, wird hier ein neues Monster geschaffen“, erklärte der Verband.
Der Brauer-Bund hofft nun auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Neben der Belastung für Verbraucher und Betriebe kritisiert er insbesondere den zusätzlichen Verwaltungsaufwand – und Personalkosten für mehrere Hundert zusätzliche Beamtenstellen beim Zoll.

Verbände warnen vor Preissteigerungen und Zeitdruck

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hatte jüngst eine Schätzung präsentiert. Dieser zufolge erfordere die Zuckersteuer 200 zusätzliche Stellen beim Zoll, 23 beim ITZBund und 3,75 im Ministerium. Die damit verbundenen Personalkosten würden sich auf etwa 28 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Auch der Lebensmittelverband, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, der Verband Deutscher Mineralbrunnen sowie Vertreter der Fruchtsaftindustrie und der privaten Brauereien lehnen die Steuer grundsätzlich ab. Sie bezweifeln, dass eine zusätzliche Steuer den Zuckerkonsum wirksam senken wird. Zugleich verweisen sie darauf, dass die Branche den Zuckergehalt relevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 bereits um rund 15 Prozent reduziert habe.
Berechnungen der Branche zum ursprünglichen Entwurf des Finanzministeriums, der eine höchste Steuerstufe von 38 Cent je Liter vorsah, gingen von Mehrkosten von 68 Cent auf eine 1,5-Liter-Flasche aus. Zusätzliche Kosten entstünden durch Erfassung und Dokumentation des Zuckergehalts, steuerliche Einstufung der Produkte sowie Anpassungen bei Warenwirtschaft, Abrechnung, Preislisten und Verträgen.
Gefordert werden eine längere Anpassungszeit und eine einfache Steuererhebung. Die zunächst vorgesehene Ausnahme für unabhängige Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu 70.000 Litern hatten die Verbände als zu niedrig kritisiert. Nach dem Kabinettsbeschluss sollen nun Hersteller mit weniger als einer Million Litern pro Jahr von der Steuer ausgenommen sein.
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Kanzleramt stoppt Klingbeils Zuckersteuer – was jetzt geplant ist


In Kürze:

  • Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur sogenannten Zuckersteuer vorerst gestoppt.
  • Die Bundesregierung hält laut Finanzministerium grundsätzlich an der Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke fest.
  • Steuersätze, Ausnahmen und der geplante Start zum 1. Juli 2027 können sich im weiteren Abstimmungsverfahren noch ändern.
  • Wirtschafts- und Branchenverbände warnen unter anderem vor höheren Preisen, zusätzlicher Bürokratie und einer kurzen Vorbereitungszeit.

 
Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke ist innerhalb der Bundesregierung vorerst ins Stocken geraten. Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gestoppt. Der Vorschlag sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag aus Regierungskreisen. Zuvor hatte die „Bild“ darüber berichtet.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die geplante Zuckersteuer insgesamt aufgegeben wurde. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es am Donnerstag, die Bundesregierung habe die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke beschlossen. „Derzeit laufen die Abstimmungen dazu, wie diese konkret umgesetzt wird.“
Die konkrete Ausgestaltung ist damit weiterhin offen. Der Entwurf aus dem Finanzministerium war erst am Mittwoch zur Abstimmung zwischen den Ministerien verschickt worden.

„Zuckersteuer“ soll Gesundheit und Krankenversicherung stärken

Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich auf eine Zuckersteuer verständigt. Bundesfinanzminister Klingbeil hatte die Einführung bereits im August bestätigt. Auch damals war die konkrete Ausgestaltung noch nicht abschließend festgelegt.
Der nun vorerst gestoppte Entwurf des Bundesfinanzministeriums sah einen Beginn zum 1. Juli 2027 vor. Ursprünglich war 2028 als Zieljahr für den Start der Abgabe vorgesehen.
Nach den Berechnungen des Finanzministeriums sollte die Steuer im ersten Jahr 945 Millionen Euro einbringen. Im zweiten Jahr sollten die Einnahmen auf 1,155 Milliarden Euro steigen und bis 2031 auf rund 1,18 Milliarden Euro anwachsen.
Neben zusätzlichen Einnahmen soll die Maßnahme einen gesundheitspolitischen Zweck erfüllen. Die Steuer soll Getränkeherstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.

Gestaffelte Abgabe – Zero-Getränke ausgenommen

Der Entwurf des Finanzministeriums sah eine nach dem Gesamtzuckergehalt gestaffelte Abgabe vor. Demnach sollten 26 Cent pro Liter bei einem Zuckergehalt von 5 bis 6,99 Gramm je 100 Milliliter fällig werden. Bei 7 bis 9,99 Gramm sollten es 32 Cent pro Liter sein. Getränke mit einem Zuckergehalt von mindestens 10 Gramm je 100 Milliliter sollten mit 38 Cent pro Liter belastet werden.
Im Frühjahr hatten Berichte für Diskussionen über den möglichen Anwendungsbereich der Abgabe gesorgt. Zwischenzeitlich war unter anderem eine Belastung von Getränken diskutiert worden, die mit Zuckerersatzstoffen gesüßt werden.
Der nun vorerst gestoppte Entwurf sah eine solche Belastung nicht vor. Zero-Getränke sollten von der Abgabe ausgenommen werden. Gleiches galt für reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein.
Hersteller könnten durch eine Änderung der Rezeptur die Höhe der Steuer beeinflussen. SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis hatte gegenüber dem MDR erklärt, dass er hoffe, die Maßnahme werde dazu führen, dass Hersteller von Süßgetränken den Zuckergehalt ihrer Produkte reduzieren.

Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit

Die Finanzkommission Gesundheit hatte in ihrem Empfehlungspapier eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke als möglichen Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen. Die Bundesregierung hatte anschließend erklärt, sich bei der konkreten Umsetzung an der Reformempfehlung der Kommission zu orientieren.
Die Kommission rechnete mit jährlichen Einnahmen von etwa 450 Millionen Euro. Zusätzlich erwartete sie mittel- bis langfristig Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 20 bis 170 Millionen Euro pro Jahr.
Die Kommission empfahl außerdem eine Übergangsfrist von rund zwölf Monaten zwischen dem Beschluss und dem Inkrafttreten. Damit sollten Planungssicherheit geschaffen und Anpassungen der Produktrezepturen ermöglicht werden.
Nach Angaben aus Regierungskreisen weiche der Klingbeil-Entwurf vom Vorschlag der Finanzkommission ab und sei deshalb in dieser Form nicht mehrheitsfähig. Welche Punkte konkret gemeint sind, wurde nicht näher ausgeführt. Der Entwurf rechnet unter anderem mit mehr als doppelt so hohen Einnahmen wie die Kommission.

Kritik aus der Getränkewirtschaft

Bereits Ende Juni hatten sich mehrere Verbände und mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in einem offenen Brief gegen die Einführung der Zuckersteuer gewandt.
Die Unterzeichner verwiesen unter anderem auf mögliche höhere Preise, zusätzlichen bürokratischen Aufwand, Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern und Belastungen für mittelständische Unternehmen. Auch die Vorbereitungszeit wurde kritisiert.
Die Zuckerverbände lehnen das Vorhaben ebenfalls ab. Sie sehen unter anderem Auswirkungen auf Arbeitsplätze und die Wertschöpfung im ländlichen Raum. Zudem weisen sie darauf hin, dass eine Abgabe den Einsatz von Süßstoffen gegenüber Zucker begünstigen könnte.
Auch die Lebensmittelwirtschaft kritisiert die geplante Einführung. Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem die Frage, wie viel Zeit Unternehmen für Rezepturänderungen und weitere Anpassungen erhalten.
Die Zollgewerkschaft BDZ warnte ebenfalls vor einer kurzen Vorbereitungszeit. Sollte die Regelung als Verbrauchssteuer ausgestaltet werden, könnte der Zoll mit der Erhebung und Vereinnahmung befasst sein. Dies würde unter anderem Anpassungen bei IT-Verfahren, Personal und der Kontrolle von Produkten und Zutaten erforderlich machen.

Hoffnung auf zuckerärmere Rezepturen

Unterstützung für die Regierungspläne kommt hingegen von Gesundheits- und Verbraucherverbänden. Sie hoffen ebenso wie die Bundesregierung auf eine Veränderung von Rezepturen hin zu einem geringeren Zuckergehalt. Als Erfolgsmodell gilt ihnen – wie auch der Finanzkommission Gesundheit – die britische Herstellerabgabe.
Auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft sprach sich für die geplante Herstellerabgabe als Umsetzung einer langjährigen wissenschaftlichen Empfehlung aus. Sie hofft auf eine Veränderung des Angebots und eine Verringerung des Zuckerkonsums. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die grundsätzliche Einführung einer Zuckersteuer. Er forderte jedoch auch eine Ausgestaltung, die einen tatsächlichen gesundheitspolitischen Lenkungseffekt bewirke.

Widerstand in der Union

Gegenwind kommt vor allem aus der Unionsfraktion. Zudem lehnen mehrere Bundesländer die Zuckersteuer ab. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete sie als „Belastung für mittelständische Getränkehersteller“.
Ob und wann ein überarbeiteter Entwurf vorgelegt wird, ist offen. Zunächst müssen sich die beteiligten Ministerien auf die konkrete Ausgestaltung einigen. Erst dann kann ein Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen