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Wegen Jesus-Beitrag: CDU-Politikerin Bosbach reicht Beschwerde gegen Böhmermann ein

Jan Böhmermann hat sich erneut Ärger wegen einer Aussage eingehandelt. Der umstrittene Moderator der ebenso umstrittenen ZDF-Sendung „Magazin Royale“ hat dieses Mal den Zorn der Bundestagsabgeordneten Caroline Bosbach auf sich gezogen. Diese hat beim Fernsehrat des Senders Beschwerde eingereicht, weil Böhmermann ihrer Ansicht nach in der Sendung „Wie die Kirche im Osten die AfD bekämpft“ vom 2. Oktober Jesus Christus verunglimpft hat.

Bosbach: Verunglimpfend und verletzend

So sagte der 45-Jährige vor einem im Hintergrund gezeigten Kruzifixes: „In der Kirche wird auch nicht eine dusselige Deutschlandfahne angebetet, sondern was Anständiges. Ein genderfluider, bineugieriger, halbnackter POC Otter, eine smoking hot skinny legend, an einem auf dem Kopf stehenden Teufelssymbol, check it out.“
POC steht für Person of Color und bezeichnet Menschen, die von Rassismus betroffen sind. „Otter“ ist im Schwulenslang ein „eher schlanker bis athletischer, deutlich behaarter Mann“.
Aus Sicht der Christdemokratin „hat das ZDF hier den Bogen nicht überspannt, sondern reißen lassen“, schreibt sie auf Instagram. Für die Verächtlichmachung christlicher Glaubensinhalte gebe es im öffentlich-rechtlichen Programm zahlreiche Beispiele. „Aber das hier schießt dem Fass den Boden aus“, schimpft sie. Die Darstellung von Jesu Christi sei verunglimpfend und verletzend“.
Das ZDF verstoße gegen seine eigenen Qualitäts- und Programmrichtlinien. Es müsse darauf zu achten, „dass Sendungen und Telemedienangebote den religiösen Glauben nicht verächtlich machen oder herabwürdigen“. In ihrer Beschwerde, die gemeinsam mit dem Böhmermann-Beitrag auf Instagram veröffentlicht hat, betont sie, dass Satire „gesetzliche Programmgrundsätze nicht außer Kraft“ setzten.

Politikerin sieht unnötiges schüren von Konflikten

Religiöse Themen und kultische Handlungen müssten „mit der ihnen gebührenden Ehrfurcht und Sorgfalt“ dargestellt werden. „Und ich frage mich: Würde das ZDF Mohammed genauso darstellen?“ schreibt sie am Ende ihres Instagram-Posts.
Die 36-jährige Politikerin, die seit 2025 dem Bundestag angehört, wirft dem ZDF zudem vor, einen “interreligiösen Kampf“ anzuzetteln und „unnötig gesellschaftliche Konflikte“ zu schüren.
Die Sendung vom 2. Oktober hatte bereits für Aufregung gesorgt, weil Böhmermann in einem Einspieler auf einem Motorroller der Marke Simson Schwalbe von einem Lkw überfahren wird. Kritiker verstanden das als Anspielung auf den AfD-Politiker Ulrich Siegmund, der während seines Wahlkampfes auf einem ebensolchen Zweirad unterwegs war.
Der Sender wies die Kritik zurück. Das „ZDF Magazin Royale“ behandele satirisch aktuelle Themen. Teil davon sei es auch, „ironische Mehrdeutigkeit als Stilmittel zu nutzen, um Pointen zu erzeugen“. Auf bestimmte Personen sei kein Bezug genommen worden. Allerdings kommt Siegmund in der Sendung mehrfach vor, auch wird er auf einer Simson dargestellt.
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15. Oktober: Kerosinmangel am Flughafen Frankfurt | Böhmermann-Video | Notfallversorgung beschlossen

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Kerosinmangel am Flughafen Frankfurt

Am Frankfurter Flughafen droht ein Engpass bei der Kerosinversorgung. Deshalb lässt die Lufthansa ihre Maschinen an anderen Flughäfen zusätzlich tanken. Ursachen hierfür sind Anlieferungsausfälle über Binnenschiffe aufgrund des niedrigen Rheinpegels und Wartungsarbeiten an einer Kraftstoff-Pipeline. Der Flughafenbetreiber schließt Lieferengpässe jedoch aus. Laut Lufthansa sind Flugstreichungen derzeit nicht zu erwarten, da der Füllstand des Tanklagers eine Versorgung für 14 Flugtage sicherstellt.

Böhmermann-Video

Der Satiriker Jan Böhmermann hat sich in einer Folge seines „ZDF Magazin Royale“ erneut Ärger eingehandelt. Er fährt darin einen Simson-Moped und wird von einem Lkw überfahren. Diese Szene wird als Anspielung auf den AfD-Politiker Ulrich Siegmund verstanden, der im Landtagswahlkampf regelmäßig mit einem blauen Simson-Moped unterwegs war. Laut ZDF gingen Programmbeschwerden „im unteren dreistelligen Bereich“ ein.

Notfallversorgung beschlossen

Im Notfall sollen Patienten zielgenauer und besser versorgt werden. Zu diesem Zweck hat der Bundestag eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Künftig soll eine Ersteinschätzung vor Ort oder telefonisch klären, ob Patienten in eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis oder die Notaufnahme vermittelt werden – je nach Schwere des Falls mit oder ohne Rettungsdienst.

Kritik an Zuckersteuer

Die geplante Zuckersteuer stößt in der Lebensmittelbranche auf breite Ablehnung. Verbände warnen vor höheren Preisen, zusätzlicher Bürokratie und einer fraglichen gesundheitspolitischen Wirkung. Nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss hofft die Branche auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren, darunter längere Übergangsfristen.

Verhärtete Fronten in Brüssel

Im Streit um den künftigen billionenschweren EU-Haushalt für die Jahre von 2028 bis 2034 ist kein Kompromiss in Sicht. Kanzler Friedrich Merz sprach beim EU-Gipfel in Brüssel von „sehr, sehr schwierigen Verhandlungen“. Wohlhabende Länder wie Deutschland, Österreich und Schweden fordern einen sparsameren Haushalt. Empfängerländer fordern dagegen keine weiteren Einschnitte.
 
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Programmbeschwerden gegen ARD und ZDF auf Rekordhoch – nur eine berechtigt anerkannt


In Kürze:

  • Die Zahl der Programmbeschwerden gegen ARD, ZDF und Deutschlandradio stieg 2025 auf knapp 5.000.
  • Nach Angaben der Rundfunkgremien wurde lediglich eine Beschwerde als berechtigt anerkannt.
  • Als wesentlicher Grund für den Anstieg gilt unter anderem die Plattform „Rundfunkalarm“, die das Einreichen von Beschwerden erleichtert.
  • Mehrere Sender haben ihre Verfahren angepasst, um auf Massen- und missbräuchliche Beschwerden zu reagieren.

 
Einer Erhebung des „Deutschlandfunk“-Formats „@mediasres“ zufolge hat sich die Zahl der Programmbeschwerden gegen ARD, ZDF und „Deutschlandradio“ im Vorjahr deutlich erhöht. Habe es 2024 noch etwa 1.100 Beschwerden gegen Inhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegeben, sei diese Zahl 2025 auf knapp 5.000 gestiegen.
Das Format beruft sich bezüglich der Zahlen auf eine Eigenrecherche unter den Sendern. Die Anzahl von rund 1.100 Beschwerden im Jahr 2024 hatte bereits einem Plus von 60 Prozent gegenüber dem Jahr zuvor entsprochen.

Plattform erleichtert Programmbeschwerden durch Vorgabemasken

Aus Sicht der zuständigen Gremien sei nur eine der Beschwerden berechtigt gewesen. Dabei sei es um eine Formulierung in einer Nachrichtensendung des Popsenders „SWR 3“ gegangen. In den Jahren zuvor hätten die Rundfunkräte jeweils fünf Eingaben stattgegeben. Eine Programmbeschwerde kann jeder Bürger einreichen, wenn er mögliche Verstöße gegen Programmgrundsätze, Jugendschutz oder Werbevorschriften wahrnimmt.
Dem auf dieses Thema spezialisierten freien Journalisten Stefan Fries zufolge habe dieser deutliche Anstieg vor allem zwei Gründe. Zum einen hätten Nutzer der öffentlich-rechtlichen Medien mehr konkrete Anlassfälle für Programmbeschwerden gesehen. Zum anderen habe jedoch vor allem die Seite „rundfunkalarm.de“ zu dem deutlichen Anstieg beigetragen. Diese erleichtere das Abfassen und Einbringen von Beschwerden über vorgegebene Eingabemasken.
Fries bezeichnete die Seite im Gespräch mit dem „Deutschlandfunk“ als „missbrauchsanfällig“ und „ideologisch getrieben“, was sich auch aus der dort verwendeten Terminologie ableiten lasse. Die Seite wird einem in den Niederlanden ansässigen Unternehmer zugeordnet, der das System des verpflichtenden Rundfunkbeitrags insgesamt zu Fall bringen möchte.

Größter Teil der Eingaben bereits vor Befassung des Rundfunkrats erledigt

In den meisten Fällen einer Programmbeschwerde komme es zu keiner Beschlussfassung, erläuterte Fries. Stattdessen antworte, wo es als angemessen erscheine, der Intendant selbst binnen einer vorgegebenen Frist und räume entweder Fehler ein oder äußere sich in sonstiger Form. Wo dies nicht der Fall sei, könnten Beschwerdeführer eine Befassung des Rundfunkrats verlangen. Real seien von den etwa 5.000 Beschwerden nur 184 in die Räte gegangen.
Nicht jede Rundfunkanstalt gewähre transparent über die Anzahl und Inhalte der Programmbeschwerden Einsicht. Das ZDF sei dabei ein Vorreiter und veröffentliche auch Daten zu Beschwerdeberichten. Daraus sei erkennbar, dass Nachrichtensendungen wie das „heute-journal“ und Formate wie das „ZDF Magazin Royale“ mit Jan Böhmermann am häufigsten in Beschwerden angesprochen würden.
Worüber sich die Beschwerdeführenden im Detail genau beschwert hätten, sei im Regelfall nicht erkennbar. Bezögen sich gleich mehrere Beschwerden auf den gleichen Beitrag, würden diese gesammelt und der Intendant stelle dann seine Entgegnung ins Netz. Ein Beispiel aus diesem Jahr sei die Verwendung nicht gekennzeichneter KI-Bilder in einem Beitrag über die ICE-Razzien in den USA.

Sender haben Richtlinien für den Umgang mit Programmbeschwerden verändert

Im konkreten Beispiel dieses KI-Skandals habe der Fernsehrat die Beschwerde im Übrigen nicht anerkannt – weil der Sender zuvor selbst bereits einen Fehler und Verstoß gegen die Programmrichtlinien eingeräumt hatte. Wo Fehler erkannt würden, weise der Sender im Regelfall in eigenen Beiträgen darauf hin oder nehme Sendungen aus Netz oder Mediathek.
Der WDR habe mittlerweile seine Form der Bearbeitung von Beschwerden modifiziert. Es gebe dort mittlerweile nicht mehr nur eine Entweder-Oder-Entscheidung aus Stattgeben oder Ablehnung. Stattdessen könne der Rundfunkrat auch eine begründete „Ermahnung“ aussprechen. Der Intendant müsse in kürzerer Frist antworten, gleichzeitig werde man Beschwerden nicht mehr bearbeiten, die keinen individualisierbaren Absender erkennen lassen.
Dies ziele vor allem auf Plattformen wie „Rundfunkalarm“ ab. Auch weitere Sender haben Stefan Fries zufolge ihre Verfahrensregeln modifiziert. Sie wollen künftig als missbräuchlich angesehene oder als „beleidigend oder erpresserisch“ wahrgenommene Beschwerden nicht mehr bearbeiten. Auch dies ziele auf Kampagnen oder Massenbeschwerden wie jene über „Rundfunkalarm“.

„Rundfunkalarm“ nennt höhere Zahl an Beschwerden

Die Initiatoren von „Rundfunkalarm“ nennen selbst in einem Beitrag auf X andere Zahlen als die Sender selbst. Die Plattform will in zwei Jahren mehr als 80.000 Beschwerden auf den Weg bringen. Dass die Erfolgsquote überschaubar blieb, sieht man dort als Beweis dafür, dass die Programmbeschwerde „kein wirksames Kontrollinstrument, sondern eine Sackgasse“ sei.
Von einem dazu erstellten Gutachten erhofft man sich Rückenwind für noch anhängige Gerichtsverfahren, die sich gegen den Rundfunkbeitrag richten. Bisher haben Gerichte regelmäßig eine behauptete Unausgewogenheit als Rechtfertigung für eine Verweigerung des Rundfunkbeitrages abgelehnt – und dabei auf die interne Kontrolle durch die Rundfunkräte verwiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober 2025 jedoch eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit zwischen Beitragslast und Nutzen anhand inhaltlicher Kriterien für zulässig erklärt. Die Hürden dafür sind jedoch hoch. Es müssen vor allem „über einen längeren Zeitraum evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt und Ausgewogenheit“ bewiesen werden.
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Musk-Anwalt Steinhöfel will weitere Aussagen über den SpaceX-CEO auf Rechtsverstöße prüfen

Die Aussagen in deutschen Medien über den SpaceX-CEO Elon Musk plant dessen Anwalt Joachim Steinhöfel, zu sammeln. Das kündigte der Medienrechtler im Gespräch mit „Apollo News“ an.

Prüfen, was nicht verjährt ist

In einem auf X veröffentlichen Video sagte Steinhöfel, er habe vor, dem Billionär, nachdem der aktuelle Fall gegen das ZDF abgeschlossen ist, vorzuschlagen, sich die Meldungen der vergangenen drei Jahre „plus dieses Jahr, die nicht verjährt sind, anzugucken und zu prüfen, welche weiteren Rechtsverstöße da gegebenenfalls noch vorliegen“. Er glaube, dass sich da „eine ganze Menge“ finde.
Ausgangspunkt des aktuellen Rechtsstreits war ein Beitrag des ZDF in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ vom 12. Juni, in dem behauptet wurde, Musk habe zur „Jagd auf Migranten“ aufgefordert.
Daraufhin hatte der 54-Jährige ein juristisches Vorgehen angekündigt. Steinhöfel hatte den Sender im Namen von Musk abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt.
Das ZDF hat daraufhin die umstrittene Passage aus der Anmoderation entfernt und angeblich die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, hieß es am Dienstag, 16. Juni.
Doch offenbar ist Letzteres nicht der Fall gewesen. In einem Interview in der Morgensendung „NiUS Live“ am Mittwoch sagte der Anwalt, dass diese Erklärung des Senders noch nicht bei ihm eingegangen sei.
„Die Unterlassungserklärung ist noch nicht da“, sagte er, obwohl das ZDF das selbst erklärt habe. Dort herrsche „völliges Chaos, völliger Aufruhr. Die wissen nicht einmal mehr, wie der rechtliche Status ist.“ Die Frist für die Einreichung der Erklärung läuft am Donnerstag, 18. Juni, um 16 Uhr ab.

Steinhöfel: „Verdichtung an Fehlleistungen“ beim ZDF 

Steinhöfel will eigenen Angaben zufolge aus ZDF-Kreisen erfahren haben, dass dort „gerade richtig was los ist“. Möglicherweise würden dort „demnächst Köpfe rollen“, nicht nur wegen des aktuellen Falls. Er zählte eine Reihe von Verfehlungen aus der jüngeren Vergangenheit auf und sprach von einer „Verdichtung an Fehlleistungen. Die leistet sich ja nicht mal eine Schülerzeitung.“
Der Deutsche Journalisten‑Verband riet dem ZDF, sich von dem „Theaterdonner“ nicht beeindrucken zu lassen. Musk habe wie jede andere Person das Recht, sich gegen aus seiner Sicht fehlerhafte Berichterstattung zu wehren, erklärte der Verband gegenüber dem „Deutschlandfunk“. Das „emotionale Feuerwerk“ zeige, dass er ähnlich wie US-Präsident Donald Trump auf kritische journalistische Arbeit mit juristischen Schritten reagiere.
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Münchner Gericht bestätigt Urteil gegen ZDF im Fall Schönbohm


In Kürze:

  • Das Oberlandesgericht München hat das Urteil gegen das ZDF im Fall Arne Schönbohm weitgehend bestätigt.
  • Vier Aussagen aus einer Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ dürfen nicht weiter verbreitet werden.
  • Das Gericht sah das Erwecken des Eindrucks bewusster Russland-Kontakte Schönbohms als unwahre Tatsachenbehauptung an.

 
Im Zivilverfahren des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, gegen das ZDF hat das Oberlandesgericht München die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt. Wie das Gericht am Dienstag, 16. Juni, mitteilte, hat der für Pressesachen zuständige 18. Zivilsenat auch im Berufungsverfahren gegen den Sender entschieden. Eine Revision hat das OLG nicht zugelassen.
Der Senat hat im Wesentlichen das am 19. Dezember 2024 ergangene Urteil des Landgerichts München I bestätigt. Dieses untersagte dem Sender die Verbreitung von vier Aussagen, wie sie im „ZDF Magazin Royale“ vom Moderator Jan Böhmerman am 7. Oktober 2022 und an anderer Stelle getätigt wurden.

Böhmermann konstruierte Kontaktschuldkette gegen Schönbohm

Eine fünfte Aussage muss Schönbohm hinnehmen, weil es sich um eine „satirisch zugespitzte Meinungsäußerung“ gehandelt habe. Die beantragte Geldentschädigung in Höhe von 100.000 Euro versagte das Gericht dem Beamten, weil er diese zu einem früheren Zeitpunkt auf anderem Wege hätte verfolgen können.
Im Kern ging es darum, wie das Publikum die Äußerungen Böhmermanns im Rahmen der Sendung verstehen konnte. Dieser hatte Schönbohm als „Cyber-Clown“ bezeichnet und eine Kontaktschuldkette zum russischen Geheimdienst konstruiert. Als Anknüpfungstatbestand hatte er dabei den Umstand herangezogen, dass Schönbohm bis 2016 den Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. geleitet hatte.
Diesem gehörte zeitweise ein Berliner Cybersecurity-Unternehmen an, das zuvor einen anderen Namen getragen hatte. Ein Mutterunternehmen des besagten Unternehmens wiederum soll ein früherer Mitarbeiter des FSB gegründet haben. Aus Sicht Böhmermanns und des ZDF reichte dies aus, um „Russland-Kontakte“ des damaligen BSI-Chefs daraus zu schlussfolgern.

Sender zog sich auf „Spiel mit Uneindeutigkeiten“ zurück

Das ZDF erklärte dazu, die Darstellung sei keineswegs so zu verstehen gewesen, dass man Schönbohm bewusste Kontakte unterstellt hätte. Allerdings hätten nach Einschätzung des Senders „unbewusste Kontakte“ im Raum gestanden – und dies habe man zum Anlass für eine „in zulässiger Weise satirisch zugespitzte Kritik“ gemacht. Dabei sei das Spiel mit Uneindeutigkeiten ein typisches Stilmittel der Satire. Dadurch würden etwa Lücken in einer Argumentation oder einer Stellungnahme offengelegt.
Es sollte nicht behauptet werden, Schönbohm „habe in seiner Zeit als Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Kontakt mit russischen oder anderen ausländischen Nachrichtendiensten gehabt“.
Schönbohm wollte diese Rechtfertigung nicht gelten lassen. Immerhin hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ihn kurz nach Ausstrahlung der Sendung von seiner Tätigkeit freigestellt. Die Rede war von einem möglichen „Sicherheitsrisiko“, ehe die Ministerin später einen behaupteten bereits zuvor bestehenden „Vertrauensverlust“ als Begründung nachschob.
Das OLG München schloss sich nun der Rechtsansicht des Erstgerichts an, wonach das Publikum die Aussagen im „ZDF Magazin Royale“ sehr wohl als Behauptung „bewusster Kontakte“ zu russischen Nachrichtendiensten verstehen konnte. Dies mache diese jedoch zu einer unwahren Äußerung, die Schönbohm in dessen allgemeinem Persönlichkeitsrecht verletzten.

Schönbohm kritisiert das ZDF: „Bis zuletzt uneinsichtig“

Deshalb, so machte der Senat deutlich, seien diese zu unterlassen. Insbesondere sah der Senat „keine andere Deutungsvariante als gegeben, nach welcher die angegriffenen Äußerungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht verletzen würden“.
Der Senat schloss sich der Ansicht des Erstgerichts an, wonach sich „auch eine satirische Äußerung sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen muss, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage geht“. Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung davon, dass die ZDF-Sendung ein Ausdruck „bestenfalls schlampiger Recherche“ gewesen sei.
Schönbohm selbst wurde damals an die Spitze der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung versetzt. In einem Interview mit der „WELT“ erklärte er, Böhmermann habe durch falsche Tatsachenbehauptungen sein altes Leben zerstört. Einsicht habe das ZDF jedoch zu keinem Zeitpunkt gezeigt, Intendant Norbert Himmler habe selbst nach dem Urteil erster Instanz noch behauptet, es sei an der Sendung nichts falsch gewesen:
„Meine Karriere als Präsident des BSI ist zerstört worden – für 25 Minuten Unterhaltung. Und bis heute ist niemand bereit, dafür Verantwortung zu übernehmen.“