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Branche kritisiert Zuckergetränkesteuer als „neues Monster“


In Kürze:

  • Die Lebensmittel- und Getränkeindustrie lehnt die geplante Zuckergetränkesteuer grundsätzlich ab und bezweifelt ihre gesundheitspolitische Wirkung.
  • Verbände warnen vor höheren Verbraucherpreisen, zusätzlichen Verwaltungskosten und neuen Stellen beim Zoll.
  • Nach dem Kabinettsbeschluss vom 14. Oktober hofft die Branche auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren, darunter längere Übergangsfristen.

 
In der Lebensmittelbranche gibt es erhebliche Kritik am Beschluss des Bundeskabinetts zur sogenannten Zuckersteuer. Am Mittwoch, 14. Oktober, hatte die Bundesregierung eine Einigung auf eine sogenannte Formulierungshilfe für Koalitionsfraktionen zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Ein fertiger Gesetzentwurf steht damit noch nicht. Allerdings haben Union und SPD in ihrem Beschluss wesentliche Eckpunkte zu ihrem Vorhaben beschlossen und einige offene Fragen beantwortet.

Bundeskabinett sieht Zuckergetränkesteuer als gesundheitspolitischen Meilenstein

Die Bundesregierung folgt mit ihrem Beschluss einer Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit. Die geplante Zuckergetränkesteuer soll „insbesondere dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen“ dienen, so der Bund. Zugleich hofft der Bund auf Einnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028.
Die Steuer soll ab Juli 2027 wirken, heißt es weiter. Sie ist als Anreiz für Hersteller solcher Getränke gedacht, ihre Rezepturen hin zu einem geringeren Zuckergehalt zu verändern. Einen solchen Effekt sollen ähnliche Regelungen bereits in anderen Ländern bewirkt haben. Die Bundesregierung will einen insgesamt geringeren Zuckerkonsum erreichen. So soll langfristig der Aufwand zur Behandlung typischer Krankheitsbilder sinken, die mit erhöhtem Zuckerverbrauch einhergehen.
In seiner Erklärung bezeichnet das Bundeskabinett die neue Belastung als Steuer – spricht aber davon, dass die Einnahmen einem bestimmten Zweck dienen sollen. So sollen diese es ermöglichen, den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zu reduzieren, mit dessen Hilfe die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil gehalten werden sollen.

Erträge sollen zweckgebunden sein – geplant ist eine Steuer statt einer Abgabe

Eine zweckgebundene Zahlungspflicht dieser Art ließe sich auch als Abgabe ausgestalten. Die Bundesregierung hat sich dennoch für eine Steuer entschieden. Die Steuer fließt nicht direkt in den angegebenen Zweck, sondern erst in den allgemeinen Haushalt.
Die geplante Zuckergetränkesteuer soll als Verbrauchssteuer so angelegt sein, dass die steuerliche Belastung auf die Endkunden übertragen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Hersteller und Händler sie an die Endkunden weiterreichen. Für betroffene Getränke rechnet sie mit einer Preissteigerung für den Endverbraucher im zweistelligen Cent-Bereich.
Mittlerweile sind offenbar nur noch zwei statt drei Stufen bei der Steuer vorgesehen. Ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter soll diese 26 Cent je Liter betragen, 32 Cent sollen ab acht Gramm fällig werden. Gleichzeitig grenzt das Bundeskabinett die Reichweite der Steuer ein. Die Zuckergetränkesteuer soll für Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtnektare greifen. Zuckerhaltiger Sirup und entsprechende Konzentrate werden ebenfalls erfasst.

Keine Ausweitung auf Zero-Getränke, Milchgetränke oder Fruchtsäfte

Nicht betroffen sein werden alkoholhaltige Getränke, weil es für diese andere Formen der Besteuerung gibt. Alkoholfreie Alternativen und Mischgetränke sowie Milch-, Hafer- und Reisdrinks, Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen sollen demnach ebenfalls nicht der Zuckergetränkesteuer unterliegen. Sogenannte Zero-Getränke und mit Süßstoff hergestellte Getränke seien ebenfalls nicht betroffen.
Damit wurden einige Fragen geklärt, die im bisherigen Gesetzgebungsprozess offengeblieben waren. Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses sind noch einige Änderungen möglich.
So gibt es Kritik aus den Ländern wie von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der einen Stopp des Vorhabens fordert. Er spricht auf Facebook davon, dass die Zuckersteuer die Entlastung durch die Senkung der Gastrosteuer beseitigen werde.
Aber auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann fordert eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2028. Dies soll den Herstellern mehr Zeit zur Anpassung ihrer Rezepturen einräumen.
Die Lebensmittel- und Getränkeindustrie reagiert überwiegend ablehnend auf den Kabinettsbeschluss. Zwar seien mit der nun vorgesehenen Ausgestaltung einige offene Fragen geklärt. Die grundsätzliche Kritik an der Zuckergetränkesteuer bleibt jedoch bestehen.
Die Verbände bezweifeln insbesondere, dass die Steuer die angestrebte gesundheitspolitische Wirkung erzielen wird. Zugleich warnen sie vor höheren Verbraucherpreisen, zusätzlicher Bürokratie und erheblichen Umstellungskosten für die Unternehmen.

Zuckergetränkesteuer stößt bei Branchenverbänden auf Kritik

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Christoph Minhoff, sieht eine erhebliche Belastung auf die Verbraucher zukommen.
Zudem werde die Zuckergetränkesteuer neue bürokratische Anforderungen schaffen und ihr gesundheitspolitisches Ziel verfehlen. Die BVE sieht vor allem haushaltspolitische Erwägungen hinter dem Vorhaben.
Auch die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) kritisiert den Beschluss. Hauptgeschäftsführer Günter Tissen sieht darin einen Widerspruch zu zentralen Versprechen des Koalitionsvertrages.
Union und SPD hätten versprochen, Bürokratie abzubauen, Verbraucher zu entlasten und das Wirtschaftswachstum zu stärken. Stattdessen setzten sie nun auf zusätzliche Belastungen, staatliche Eingriffe und Bevormundung.
Der Deutsche Brauer-Bund verweist auf die Bedeutung von Erfrischungsgetränken für viele Brauereien. Für diese seien sie zu einem wichtigen zweiten Standbein geworden. „Die geplante Zuckersteuer wäre eine massive Belastung für Verbraucher wie für Betriebe. Statt endlich Bürokratie abzubauen, wird hier ein neues Monster geschaffen“, erklärte der Verband.
Der Brauer-Bund hofft nun auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Neben der Belastung für Verbraucher und Betriebe kritisiert er insbesondere den zusätzlichen Verwaltungsaufwand – und Personalkosten für mehrere Hundert zusätzliche Beamtenstellen beim Zoll.

Verbände warnen vor Preissteigerungen und Zeitdruck

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hatte jüngst eine Schätzung präsentiert. Dieser zufolge erfordere die Zuckersteuer 200 zusätzliche Stellen beim Zoll, 23 beim ITZBund und 3,75 im Ministerium. Die damit verbundenen Personalkosten würden sich auf etwa 28 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Auch der Lebensmittelverband, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, der Verband Deutscher Mineralbrunnen sowie Vertreter der Fruchtsaftindustrie und der privaten Brauereien lehnen die Steuer grundsätzlich ab. Sie bezweifeln, dass eine zusätzliche Steuer den Zuckerkonsum wirksam senken wird. Zugleich verweisen sie darauf, dass die Branche den Zuckergehalt relevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 bereits um rund 15 Prozent reduziert habe.
Berechnungen der Branche zum ursprünglichen Entwurf des Finanzministeriums, der eine höchste Steuerstufe von 38 Cent je Liter vorsah, gingen von Mehrkosten von 68 Cent auf eine 1,5-Liter-Flasche aus. Zusätzliche Kosten entstünden durch Erfassung und Dokumentation des Zuckergehalts, steuerliche Einstufung der Produkte sowie Anpassungen bei Warenwirtschaft, Abrechnung, Preislisten und Verträgen.
Gefordert werden eine längere Anpassungszeit und eine einfache Steuererhebung. Die zunächst vorgesehene Ausnahme für unabhängige Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu 70.000 Litern hatten die Verbände als zu niedrig kritisiert. Nach dem Kabinettsbeschluss sollen nun Hersteller mit weniger als einer Million Litern pro Jahr von der Steuer ausgenommen sein.
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Hopfen, Malz und 0,5 Prozent: Zwei Braumeister über alkoholfreies Bier

Während auf dem Münchner Oktoberfest noch bis zum 4. Oktober gefeiert wird, steckt die deutsche Brauwirtschaft in einem tiefgreifenden Wandel. Der Absatz von alkoholhaltigem Bier sank im ersten Halbjahr 2026 laut Statistischem Bundesamt um 2,2 Prozent, nachdem die Produktion bereits 2025 um 5,8 Prozent zurückgegangen war.
Gegen den Trend wächst ein Segment: alkoholfreies Bier. Dessen Produktion stieg 2025 nach Angaben des Statistischen Bundesamts um 6,5 Prozent auf gut 616 Millionen Liter. Der Deutsche Brauer-Bund, der die gesamte Branche erfasst, nennt ein Plus von 7,6 Prozent auf 750 Millionen Liter. Alkoholfreies Bier kommt damit auf einen Marktanteil von rund 11 Prozent und ist nach Pils und Hellem die drittbeliebteste Sorte.
Auch auf der Wiesn wird es in der Maß ausgeschenkt, wo das Festbier in diesem Jahr zwischen 14,80 und 15,90 Euro kostet. Innerhalb der EU bleibt Deutschland laut Eurostat dennoch mit Abstand der größte Bierproduzent.
Wie alkoholfreies Bier heute gebraut wird und warum in Bayern keine Zusatzstoffe ins Bier dürfen, erklären Franz Amberger, Technischer Leiter und Braumeister der Flötzinger Brauerei in Rosenheim, und Michael Stangl, Braumeister von Camba Bavaria im Chiemgau.
Ist das Bier aus Bayern wirklich Kult in der ganzen Welt?
Michael Stangl: „Das Bier aus Bayern ist Kult, in der ganzen Welt! Wir hatten diese Woche Amerikaner bei uns, die unser bayerisches Bier im wahrsten Sinne des Wortes gefeiert haben.“
Aber was macht das bayerische Bier eigentlich so besonders gegenüber Bier aus anderen Bundesländern oder aus aller Welt?
Michael Stangl: „Das bayerische Reinheitsgebot von 1516 ist bei uns verpflichtend im Lebensmittelgesetz festgeschrieben. Das bedeutet: Außer Hopfen, Malz und Wasser kommt nichts anderes hinzu.“
Ist das nicht überall so, in allen deutschen Brauereien?
Michael Stangl: Nein, dem ist nicht so. In den anderen Bundesländern kann man bei der Lebensmittelbehörde Ausnahmen beantragen, um noch weitere Zusätze hinzufügen zu dürfen. Bei uns in Bayern ist das nicht möglich. Das gilt übrigens auch für den Export ins Ausland. Wir sind eine Lohnbrauerei, wir brauen und füllen auch für andere Brauereien ab.
Wenn wir Bier für Italien oder Griechenland herstellen, halten wir uns trotzdem zu 100 Prozent an das bayerische Reinheitsgebot – denn alles Bier, das in Bayern gebraut wird, folgt dem Reinheitsgebot von 1516.
Auch wenn im Ausland vielleicht Zusätze hinzugefügt werden, um einen bestimmten Geschmack zu erzeugen: Bei uns geht das nicht. Selbst auf Kundenwunsch dürfen wir keine Zusätze beimischen, solange das Bier in Bayern gebraut wird. Das darf der Kunde dann erst bei sich zu Hause tun und sein Bier nach dem individuellen Geschmack seines Landes anpassen.
Wie kann es dann sein, dass Bier von unterschiedlichen Brauereien so unterschiedlich schmeckt? Man meint ab und zu, es seien Bananen, Orangen oder andere Früchte enthalten.
Michael Stangl: „Das liegt vor allem am Hopfen. Weil wir uns strikt an das Reinheitsgebot halten, sind geschmackliche Neuerungen nur über die Zutaten oder über die Brauereitechnik möglich. Durch gezielte Züchtung lassen sich dem Hopfen heute ganz unterschiedliche Geschmacksrichtungen und Noten verleihen – er kann nach Banane, Orange, Mandarine oder anderen Früchten schmecken und riechen. Diese Aromen übertragen sich dann natürlich aufs Bier, dem der Hopfen so seine ganz persönliche Note gibt.“
Und wie verhält es sich mit dem alkoholfreien Bier? Das schmeckt heute ja ganz anders als noch vor zehn Jahren.
Michael Stangl: Ja, damals wurde alkoholfreies Bier mit Gärunterbrechung gebraut. Das bedeutet: Sobald der Alkohol in der Biermaische zu gären begann, wurde der Gärprozess unterbrochen. Das Bier wurde dann gefiltert und in Flaschen abgefüllt. Dadurch bekam es einen ganz eigenen Geschmack – stark hopfig, malzig – und nicht mehr richtig nach Bier.
Heutzutage möchte man mit dem alkoholfreien Bier so nah wie möglich an den Geschmack von alkoholhaltigem Bier herankommen. Bei uns in der Camba Brauerei wird der Brauprozess heute mit der Vollgärung des Alkohols in der Maische durchgezogen, aber in der Rezeptur wird darauf geachtet, dass nach der Gärung maximal 0,5 Prozent Alkohol vorhanden sind – also so wenig Zucker beziehungsweise Malz, dass die Hefe nur bis maximal 0,5 Prozent Alkohol vergären kann.
Danach wird dem kalten Bier noch einmal zusätzlich Hopfen hinzugegeben, um ihm eine besondere Würze zu verleihen. Nach zwei bis drei Tagen wird das fertige Gemisch zentrifugiert statt gefiltert, damit nur die festen Stoffe entfernt werden und nicht die Schwebestoffe, sprich die Geschmacksstoffe. Danach folgt die Abfüllung – und schließlich der Genuss beim Kunden.
Wer setzt eigentlich den Trend beim Biergeschmack – und dabei, was überhaupt getrunken wird?
Franz Amberger: Die Trends setzt immer der Kunde, wir sind nur die, welche es produzieren.
Stellt die Flötzinger Brauerei ihr alkoholfreies Bier auf die gleiche Art her wie Camba Bavaria?
Franz Amberger: Nein, wir machen es anders. Wir lassen den Gärprozess zwar auch voll durchlaufen, sodass am Ende das gleiche Bier herauskommt wie jedes andere, nicht alkoholfreie Bier. Aber dann entziehen wir dem Bier durch Vakuum-Verdampfung den Alkohol zu 100 Prozent. Danach fügen wir dem Bier wieder ein Mutterbier hinzu – also normales, nicht alkoholfreies Bier –, sodass am Ende 0,5 Prozent Alkohol enthalten sind.
Aber warum heißt es dann alkoholfreies Bier, wenn 0,5 Prozent Alkohol enthalten sind?
Franz Amberger: Weil der Gesetzgeber sagt: Wenn nicht mehr als 0,5 Volumenprozent Alkohol im Bier enthalten sind, ist es nach Definition noch alkoholfreies Bier.
Was ist also der Trend? Wird alkoholfreies Bier in einigen Jahren das normale Bier vom Markt verdrängen?
Franz Amberger: Nein, ich denke nicht. Auch wenn der Alkohol bei uns in der Gesellschaft negativ besetzt ist, ist er doch in unserer und in der weltweiten Kultur ein fester Bestandteil des Lebens. Normales Bier fördert in Maßen die Geselligkeit, den Humor und macht auch den Geist mal wieder frei. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei den Frühlings- und Herbstfesten irgendwann nur noch alkoholfreies Bier und alkoholfreie Getränke getrunken werden. Woher käme dann die Stimmung, das Ausgelassene, das Heitere im Zwischenmenschlichen? Es ist doch wie immer: Nur der übervolle Genuss einer Sache ist schädlich. Also, meine Meinung: a Bier in Maßen und nicht in Massen schadet einem nicht.
Und wie sieht das Camba Bavaria?
Michael Stangl: Ich kann der Aussage von Herrn Amberger nur zustimmen, es kommt immer auf die Menge an, ob es ein Genuss ist oder nicht.
 
Vielen Dank für das Gespräch.
Das Interview führte Hubert Kirmaier.
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wirtschaft

Fußball-WM: Kein Bier-Boom – aber Trikot-Absatzrekord erwartet

Gut zwei Wochen vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft in Kanda, Mexiko und den USA rückt das Großereignis auch für die Wirtschaft näher:
Der Sportartikelhersteller Adidas rechnet rund um die WM mit Absatzrekorden bei allen Produkten. Die deutschen Brauereien sehen sich „gut vorbereitet“, erwarten aber keinen Bier-Boom.
Die Weltmeisterschaft beginnt am 11. Juni, das Finale findet am 19. Juli statt.

Handel setzt auf „Sommermärchen“

Der Adidas-Konzern rechnet mit kräftigem Rückenwind durch die WM: „Ich erwarte, dass dies unsere weltweit größte WM aller Zeiten wird, was Trikot-, Ball- und Schuhverkäufe angeht“, sagte Fußball-Chef Sam Handy dem „Handelsblatt“. Der Konzern erwarte mehr als eine Milliarde Euro als direkten WM-Effekt.
Wie das „Handelsblatt“ am Mittwoch, 27. Mai, weiter berichtete, erhofft sich auch der Sportfachhandel Impulse. „Unsere Erwartungen an die WM sind groß“, sagte Intersport-Deutschlandchef Alexander von Preen der Zeitung. „Wir hoffen auf ein weiteres Sommermärchen.“
Das neue blaue Auswärtstrikot der deutschen Mannschaft sei sehr gefragt. „Es entwickelt sich zu einem richtigen modischen Accessoire.“ Bei der EM 2024 hätten die Intersport-Händler etwa 500.000 Trikots verkauft. „Wenn Deutschland weit kommt, können wir das übertreffen.“

Kein Absatzgarant für Brauereien

Die deutschen Brauereien blicken vorsichtig optimistisch auf die Weltmeisterschaft. Zwar könne die WM die Nachfrage im Sommer ankurbeln.
„Allerdings zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass sportliche Großereignisse längst kein automatischer Absatzgarant mehr sind“, sagte eine Sprecherin des Brauer-Bundes der „Rheinischen Post“ vom Mittwoch. Schon die Heim-EM 2024 habe nur begrenzte Effekte gebracht.
Entscheidend für den Absatz „bleiben deshalb die allgemeine Konsumstimmung sowie Faktoren wie Wetter und der sportliche Erfolg der deutschen Nationalmannschaft“, sagte die Sprecherin weiter. Eine „Herausforderung“ nannte sie die teils späten Anstoßzeiten.

Public-Viewing-Regeln werden begrüßt

Die Public-Viewing-Regeln während der WM begrüßte der Brauer-Bund: „Das schafft Planungssicherheit für Gastronomie, Veranstalter und Brauereien und ermöglicht Fans trotz Zeitverschiebung das gemeinsame Fußballerlebnis.“
Das Bundeskabinett hatte kürzlich die nötigen Ausnahmen von den normalerweise geltenden Lärmschutzregeln beschlossen. Damit können Städte und Gemeinden öffentliche Übertragungen von Spielen auch nach 22.00 Uhr ermöglichen. (afp/red)