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Verzockte Kassen-Millionen? Verbraucherzentrale kritisiert riskante Investments der Krankenkassen


In Kürze:

  • Mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sollen in problematische Immobilienfonds investiert haben.
  • Verbraucherzentrale kritisiert den Umgang mit Beitragsgeldern und fordert vollständige Aufklärung.
  • Schadensersatzklagen laufen, doch die politische und aufsichtsrechtliche Bewertung steht noch aus.

 
Angesichts mutmaßlich verzockter Millionen an Beitragsgeldern hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) riskante Finanzgeschäfte der gesetzlichen Krankenkassen scharf verurteilt. „Beitragsgelder dürfen nicht zur Spekulationsmasse werden“, sagte der Leiter des Teams Gesundheit, Thomas Moormann, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Sollten Versicherte ab dem kommenden Jahr wegen steigender Zusatzbeiträge, höherer Zuzahlungen und zunehmender Eigenleistungen noch stärker belastet werden, sorgten Berichte über mögliche Verluste aus Beitragsmitteln bei ihnen zu Recht für Empörung, erklärte Moormann. Der finanzielle Schaden für die Mitglieder der betroffenen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sei immens. „Ebenso gravierend ist der Vertrauensverlust in die gesetzliche Krankenversicherung“, sagte der Gesundheitsexperte.
Hintergrund dessen sind gemeinsame Recherchen von NDR, WDR und der „Süddeutschen Zeitung“. Die Medien berichten, dass mindestens 17 gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen Millionenbeträge in Immobilienfonds investiert haben, die später in finanzielle Schwierigkeiten gerieten. Die bislang bestätigte Summe der Investments beläuft sich demnach auf mindestens 170 Millionen Euro. Wie hoch der tatsächliche Schaden ist, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beziffern, da mehrere betroffene Einrichtungen keine vollständigen Angaben zu ihren Anlagen und möglichen Verlusten gemacht haben.

Millionen flossen in riskante Immobilienfonds

Demnach gehören zu den betroffenen Krankenkassen unter anderem die KKH, die Pronova BKK, die BKK Gildemeister Seidensticker, die Novitas BKK, die MKK – Meine Krankenkasse, die IKK Südwest, die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die Siemens BKK sowie die Viactiv Krankenkasse. Außerdem sollen mehrere Kassenärztliche Vereinigungen betroffen sein, darunter die Einrichtungen aus Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und Westfalen-Lippe.
Den Recherchen zufolge flossen die Beitragsgelder über komplexe Finanzstrukturen in Immobilienfonds, die unter anderem in verschiedene Immobilienprojekte investierten. Dabei sollen Renditen von bis zu sieben Prozent in Aussicht gestellt worden sein. Die Fonds gerieten später jedoch in Schieflage und verloren offenbar einen erheblichen Teil ihres Wertes. Nach Angaben der recherchierenden Medien sollen einzelne Investments nahezu vollständig abgeschrieben worden sein.
Die Vorgänge werfen auch Fragen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben auf. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen dürfen Beitragsgelder nicht beliebig investieren. Nach § 80 Sozialgesetzbuch IV müssen Rücklagen und Betriebsmittel so angelegt werden, dass ein möglichst geringes Verlustrisiko besteht. Es heiß, dass nun geprüft wird, ob diese Vorgaben bei den umstrittenen Anlagen eingehalten wurden.

Vertrauensverlust in die Krankenkassen wächst

Mehrere Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben inzwischen Schadensersatzklagen gegen beteiligte Finanzinstitute eingereicht. Dem Bericht zufolge, argumentieren die Kläger in ihren Verfahren, sie seien über die tatsächlichen Risiken der Investments getäuscht worden. Ihnen sei wiederholt vermittelt worden, dass es sich um sichere und risikoarme Anlagen handele. Die betroffenen Finanzinstitute weisen die Vorwürfe zurück und bestreiten eine Täuschung.
Gesundheitsexperte Moormann fordert eine lückenlose Aufklärung darüber, wie hoch der tatsächliche Schaden ist und an welchen Stellen das System sowie die beteiligten Verantwortlichen versagt haben. Dabei müsse auch geklärt werden, welche persönliche Verantwortung die Führungskräfte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften tragen und warum die zuständigen Aufsichten die riskanten Investments nicht verhindert hätten.
„Das Mindeste sei es jetzt, alles dafür zu tun, wenigstens einen Teil der verlorenen Gelder zurückzuholen“, sagte Moormann. Für die Zukunft müssten klare Konsequenzen gezogen werden, damit sich ein solcher Umgang mit Beitragsgeldern nicht wiederholen könne.

Offene Fragen zu Kontrolle und Verantwortung

Auch für die Wahl der Krankenkasse könnten solche Vorgänge nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes künftig eine größere Rolle spielen. Neben einer unabhängigen Qualitätstransparenz sei für Versicherte ebenso wichtig, wie sorgfältig eine Krankenkasse mit den Beitragsgeldern umgehe. „Die Versicherten sollten ihre Krankenkassenwahl auch davon abhängig machen können, wie nachhaltig, sozial und ökologisch verträglich die Investitionen der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sind“, so Moormann.
Die Aufarbeitung des Falls steht noch am Anfang. Zwar haben mehrere betroffene Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen ihre Investments bestätigt und rechtliche Schritte eingeleitet. Eine abschließende Bewertung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden oder eine politische Konsequenz liegt bislang jedoch nicht vor. Offen bleibt damit, ob die Anlagen tatsächlich gegen die gesetzlichen Vorgaben verstießen und wer letztlich für die Verluste der Beitragsgelder verantwortlich gemacht werden kann. (afp/dts/dpa/red)
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Sozialausgaben wachsen schneller als Wirtschaft – Bürgergeld erstmals rückläufig


In Kürze:

  • Sozialausgaben steigen 2025 auf 1,431 Billionen Euro und damit auf einen neuen Höchststand.
  • Die Sozialleistungsquote erreicht 32,0 Prozent des BIP, bleibt aber unter dem Corona-Rekord von 32,5 Prozent.
  • Gesundheit, Pflege und Renten treiben den Ausgabenanstieg, während die Bürgergeld-Ausgaben leicht zurückgehen.
  • Sozialbeiträge gewinnen gegenüber staatlichen Zuschüssen weiter an Bedeutung.

 
Die Sozialausgaben in Deutschland sind im Jahr 2025 auf ein neues nominelles Rekordhoch gestiegen – allerdings nicht auf eine Rekordquote. Wie aus dem jüngst vorgelegten Sozialbudget 2025 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, wuchsen die Sozialausgaben auf 1.431,0 Milliarden Euro. Gegenüber 2019 entspricht das einem Anstieg von 36,6 Prozent.
Im selben Zeitraum wuchs das BIP um 26,4 Prozent auf 4.470 Milliarden Euro und damit deutlich weniger als die Sozialausgaben. Gegenüber dem Jahr 2024 erhöhte sich die Summe der Sozialausgaben um 5,7 Prozent. Die Sozialleistungsquote wuchs damit von 31,3 auf 32,0 Prozent des BIP.

Sozialausgaben steigen schneller als die Wirtschaftsleistung

Mit den 1.431 Milliarden Euro haben die Sozialausgaben einen neuen historischen Höchstbetrag erreicht. Allerdings stellen die 32 Prozent des BIP keine Rekordquote dar. Der bisherige Höchstwert in diesem Bereich war 32,5 Prozent im Corona-Jahr 2020. Im Jahr 2019 hatte die Quote bei 29,6 Prozent gelegen, im Jahr 2010 bei 29,5 Prozent – und 1991 bei 24,8 Prozent.
Ein Aspekt, der die Steigerung der Sozialleistungsquote beeinflusst, war auch im Jahresvergleich die unterschiedliche Dynamik. Während die Sozialausgaben von 2024 auf 2025 um 5,7 Prozent anwuchsen, stieg das BIP um 3,3 Prozent. Wachsen die Sozialausgaben aber schneller als die Wirtschaftsleistung, steigt dadurch auch automatisch die Quote.
Was die Einzelbereiche anbelangt, liegen die Ausgaben für Gesundheit und Alterssicherung mittlerweile fast gleichauf. Die Leistungen für Krankheit und Invalidität summieren sich auf etwa 564,6 Milliarden Euro – fast gleichauf sind mit 563,3 Milliarden Euro jene für Alter und Hinterbliebene. Zuvor waren die Ausgaben für die Alterssicherung deutlich höher.

Kranken- und Pflegekosten wachsen besonders stark

Allerdings haben die Bereiche Krankheit und Invalidität deutlich zugenommen. So stiegen die Ausgaben im Bereich der Krankenversicherung um 7,7 Prozent und bei der Pflege um 11,2 Prozent. Die Leistungen für Krankheit insgesamt stiegen im Jahresvergleich um 7,2 und jene für Invalidität um 6,4 Prozent. Damit entfällt inzwischen rund ein Zehntel der Wirtschaftsleistung insgesamt auf die Bereiche Gesundheit und Pflege – was den wachsenden Finanzierungsdruck dort unterstreicht.
Der größte Zweig der Sozialversicherung bleibt von den Leistungen gesehen mit rund 432 Milliarden Euro die gesetzliche Rentenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt auf 351 Milliarden Euro, die Pflegeversicherung auf 73 Milliarden Euro. Die Sondersysteme wie private Krankenversicherung oder Berufsständische Versorgungswerke kommen insgesamt auf ein Leistungsvolumen von 53,6 Milliarden Euro. Insgesamt entfallen etwa 30 Prozent aller Sozialausgaben auf Leistungen der Rentenversicherung.
Ein deutliches Plus war auch bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu verzeichnen. Der Zuwachs von 39,2 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 45,4 Milliarden Euro im vergangenen Jahr entspricht einem Plus von 15,7 Prozent. Neben einer steigenden Zahl an Arbeitslosen spielt dabei auch ein höheres Arbeitslosengeld infolge der Lohnzuwächse in den vergangenen Jahren eine Rolle.

Bürgergeld als rückläufige Leistung

Rückläufig sind hingegen die Aufwendungen für das Bürgergeld. Die Summe der dafür anfallenden Leistungen war von 53,8 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 58,2 Milliarden Euro im darauffolgenden Jahr gestiegen. Im vergangenen Jahr zeichnet sich ein Rückgang um 1,2 Prozent auf 57,5 Milliarden Euro ab.
Damit ist das Bürgergeld die einzige größere Sozialleistung mit rückläufiger Entwicklung. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verringerte sich im Jahresvergleich um 91.000. Insgesamt sank die Zahl der Empfänger, einschließlich Kindern, um 185.000.
Was insgesamt ebenfalls auffällt, ist ein langfristiger Strukturwandel weg von klassischen Geldleistungen hin zu Sachleistungen. So sind im Jahr 2010 noch 33,5 Prozent aller erbrachten Sozialtransfers Sachleistungen und 61,1 Prozent Geldleistungen gewesen. Im laufenden Jahr beträgt das Verhältnis 38,2 zu 57,4 Prozent. Diese Entwicklung könnte ihre Wurzel im Ausbau kostenintensiver Leistungen für Gesundheit und Pflege haben.

Sozialausgaben in immer geringerem Maße durch Staatszuschüsse finanziert

Demgegenüber ist die Steuerfinanzierung von Sozialleistungen zurückgegangen. Im Jahr 2010 lag der Anteil der Staatszuschüsse an der Finanzierung noch bei 35,5 Prozent – mittlerweile sind es 32,8 Prozent. Dagegen tragen die Arbeitgeber 34,5 und die Versicherten 31,0 Prozent der Finanzierung des Sozialbudgets 2025.
Hatten die Versicherten e 2010 noch 249 Milliarden Euro zur Finanzierung beigetragen, sind es nun 470 Milliarden. Der Anteil stieg damit von 30,3 auf 31,6 Prozent. Auch das weist auf eine höhere Belastung der Bürger durch Sozialabgaben und Eigenbeiträge hin.
Die 2025er-Werte des Sozialbudgets sind voraussichtliche Schätzwerte.