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VW-Zukunftsplan 2030: Umbau schürt neue Sorgen um Jobs und Werke


In Kürze:

  • Volkswagen will seine Modellpalette bis 2030 um bis zu 50 Prozent verkleinern und Produktionskapazitäten reduzieren.
  • Berichte über bis zu 100.000 wegfallende Arbeitsplätze und vier gefährdete Werke sind bislang nicht offiziell bestätigt.
  • Betriebsrat, IG Metall und das Land Niedersachsen lehnen mögliche Werksschließungen ab und verlangen mehr Transparenz.

 
Der sogenannte Zukunftsplan des Volkswagen-Konzerns sorgt weiterhin für Spekulationen und Unsicherheit in der Belegschaft und Politik. Am Donnerstag, 9. Juli, hat VW ein Strategiepapier „Zielbild 2030“ vorgestellt. Dieses skizziert, wie der Konzern in einem härter werdenden globalen Umfeld seine Wettbewerbsfähigkeit sichern und seine Technologieführerschaft bewahren will.
Der Automobil-Weltkonzern will deutlich schlanker, effizienter und wettbewerbsfähiger werden. Man will zentrale Technologiefelder harmonisieren, Synergien verstärken und Parallelstrukturen abbauen. Die Rede ist auch von einer Anpassung der Produktionskapazitäten an die veränderte Marktlage und dem verstärkten Wettbewerb.
Konzernchef Oliver Blume sprach von der „umfassendsten Neuausrichtung der Konzerngeschichte“. Der Vorstand übernehme damit „Verantwortung für die nachhaltige Zukunft des Unternehmens – in einer Zeit, in der die Automobilindustrie weltweit stark unter Druck steht“, so Blume weiter. „Wir begrenzen Risiken, erschließen neue Chancen aus eigener Stärke und setzen ein klares Zeichen für Aufbruch am Wirtschaftsstandort Deutschland.“

Volkswagen will die Produktpalette deutlich verschlanken

Der Kern der Umbaupläne ist eine drastische Vereinfachung. Die VW-Führung will die Modellpalette um bis zu 50 Prozent reduzieren. Die Breite des Angebots an Varianten und Ausstattung soll sogar um bis zu 75 Prozent sinken. Statt wie ursprünglich bei rund 12 Millionen soll die Produktionskapazität künftig auf 9 Millionen Fahrzeuge pro Jahr sinken.
Der Konzern plant weiter eine Zusammenführung von Plattformen, Software und Elektronikarchitekturen. Außerdem soll eine Straffung des Beteiligungsportfolios und der Führungsstrukturen erfolgen.
VW verweist auf dauerhaft hohe Kosten, eine schwächere Nachfrage und einen zunehmenden Wettbewerb – insbesondere aus China. Dazu kommen Zollkonflikte und geopolitische Unsicherheiten, die für ein deutlich verändertes Marktumfeld sorgen. Das bisherige Geschäftsmodell ist nach Überzeugung des Vorstandes in dieser Form nicht mehr wettbewerbsfähig. Die Produkte von Volkswagen seien zwar gefragt. Allerdings verdient man damit nicht ausreichend Geld.

Gewerkschaft geht bei Jobabbau von bis zu 50.000 Stellen aus – doch nun ist von mehr die Rede

Bislang hat Vorstandschef Oliver Blume viel vom Abbau von Überkapazitäten gesprochen. Allerdings hielt er sich mit Blick auf mögliche Werksschließungen oder einen zusätzlichen Stellenabbau bedeckt. Solche Fragen wolle man erst nach der Sommerpause erörtern. Schon jetzt zeichnet sich jedoch ab, dass die Planungen auf der Grundlage von 50.000 Arbeitsplätzen weniger erfolgen.
Bis 2030 soll es gemäß der Vereinbarung mit den Gewerkschaften von Ende 2024 einen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und eine Schließung deutscher Standorte geben. Ausnahme ist demnach lediglich Osnabrück, wo ein Ende der Produktion für 2027 geplant ist. Mittlerweile seien jedoch, so berichtet der NDR, noch deutlich weitreichendere Sparmaßnahmen im Gespräch.
Diese könnten weltweit bis zu 100.000 der derzeit 657.000 Arbeitsplätze betreffen – und vier Werke in Deutschland. Als besonders gefährdet gelten die Standorte Hannover, Emden, Zwickau und das von Audi betriebene Werk in Neckarsulm. Eine offizielle Bestätigung möglicher Schließungen gibt es jedoch bislang nicht.

Betriebsrat fordert von VW-Vorstand klare Aussagen

Ebenfalls Gegenstand von Spekulationen ist die Frage nach einer möglichen organisatorischen Neuordnung der Kernmarke Volkswagen. Der BR deutet eine mögliche Ausgliederung von Teilen der Komponentenfertigung aus der bestehenden Konzernstruktur an. Diese könnte die Konzernführung in eigenständige Gesellschaften überführen – und damit potenziell Mitbestimmungsrechte und die Sperrminorität des Landes Niedersachsen unterlaufen.
Eine wie auch immer geartete Bestätigung hinsichtlich solcher Überlegungen gibt es vonseiten des Konzerns nicht. Der Betriebsrat spricht jedoch schon jetzt von „mangelnder Transparenz“. Dessen Vorsitzende Daniela Cavallo wirft dem Vorstand einen „respektlosen Umgang“ mit der Belegschaft vor. Sollte der VW-Vorstand keine klaren Aussagen zu den unbestätigten Meldungen treffen, werde es nach der Sommerpause konzernweite außerordentliche Betriebsversammlungen geben.
Die IG Metall kündigt ebenfalls umfassenden Widerstand gegen mögliche Werksschließungen und eine Ausweitung des Stellenabbaus an. Bereits jetzt gibt es an mehreren VW-Standorten Proteste der Metallarbeitergewerkschaft. Thorsten Gröger, Verhandlungsführer für den Haustarifvertrag und Bezirksleiter der IG Metall für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, betonte, es gebe „klügere Lösungen als Werksschließungen“.

Ministerpräsident für Volkswagen-Umbau ohne Werksschließungen

Die Gewerkschaft stehe hinter den Vorstellungen des Vorstandes über innovative Produkte, Qualitätsziele, weniger Bürokratie und Synergien. Auch am Abbau unnötiger Doppelstrukturen sei man interessiert. Insofern trage man das „Zielbild 2030“ mit. Allerdings beharre man auf die „kluge Nutzung die gemeinsamen Stärke“ und der Einhaltung von Investitionszusagen. Gröger äußerte in einer Erklärung zu jüngsten Protesten:
„Das Signal des heutigen Tages ist klar: Wir werden uns mit aller Kraft gegen jeden Angriff auf die Mitbestimmung, die Belegschaften des Volkswagen-Konzerns und unsere Werke wehren.“
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies wandte sich ebenfalls gegen Werksschließungen. Diese seien „keine Zukunftsstrategie“, äußerte er im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung. Volkswagen müsse durch wettbewerbsfähige Produkte, Innovationen und eine konsequente Nutzung von Synergien eine Stärkung erfahren. Das Land Niedersachsen hält 20 Prozent der Stimmrechte und verfügt zusammen mit den Arbeitnehmervertretern über einen weitreichenden Einfluss im Aufsichtsrat.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Stade: Mordkommission ermittelt – OLG entscheidet über Sorgerecht

Zwei Tage nach den tödlichen Schüssen von Stade hat eine extra eingerichtete Mordkommission die Ermittlungen zum Tatgeschehen mit sechs Opfern übernommen. Ausgewertet werden vor allem Hinweise aus der Bevölkerung.
Die Polizei bittet Zeugen weiter um Fotos und Videos, die etwas zur Aufklärung der Schüsse in der Jugendhilfeeinrichtung am Montag beitragen können. Unterdessen ist der Tatverdächtige in Untersuchungshaft gekommen.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Taten aufgrund des Vorliegens von Mordmerkmalen, insbesondere Heimtücke und niederen Beweggründen, als sechsfachen Mord. Der Tatverdächtige mit türkischer Staatsangehörigkeit hatte demnach einen Termin bezüglich des Sorgerechts für seine drei Monate alte Tochter.

OLG entscheidet über Sorgerecht

In dem Sorgerechtsstreit entscheidet demnächst das Oberlandesgericht (OLG) Celle. Beide Elternteile hätten Beschwerde gegen ein familiengerichtliches Eilverfahren vom Amtsgericht Neustadt am Rübenberge eingelegt, bestätigte eine Sprecherin des OLG.
Das Amtsgericht hatte angeordnet, dass die Kindsmutter und die Tochter gemeinsam in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden sollen. Zudem bestätigte das Amtsgericht in seiner Entscheidung, dass den Eltern die Gesundheitssorge entzogen bleibt. Das Gespräch mit den Eltern im Rahmen der Jugendhilfe habe nicht auf Anordnung oder Veranlassung der Gerichte stattgefunden, hieß es weiter.
Dass ein Hilfeplangespräch wie in Stade in der Einrichtung und nicht auf einer Polizeiwache oder bei einem Gericht stattfindet, ist laut niedersächsischem Sozialministerium gängig.
„Es gab vereinzelt Fälle in der Vergangenheit, wo auch die Polizei dazugeholt wurde von der Kommune, vom Jugendamt, wenn die Gefahrenlage so eingeschätzt wurde, dass das nötig ist“, sagte Ministeriumssprecherin Lea Karrasch. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.
Wenn es beim Jugendamt Kenntnisse über Gefährdungen gebe, dann werde das natürlich berücksichtigt und es gebe Ratgeber dafür, sagte Karrasch. „Ob es darüber hinaus noch weitere Vorgaben geben muss über Sicherheitsvorkehrungen, darüber wird auf jeden Fall zu sprechen sein.“ In welcher Form und in welchem Ausmaß, ließe sich zu diesem Zeitpunkt aber nicht sagen.

Andacht für die Opfer in Hannover

Unter den sechs Toten sind drei Mitarbeiter des Jugendamtes der Region Hannover und drei der Jugendhilfeeinrichtung der Hansestadt. Für die Opfer fand am Dienstag eine Andacht in Stade statt, der Andrang von Angehörigen, Kollegen und Feuerwehrleuten war riesig. Für Mittwoch, den 1. Juli war zudem in der Marktkirche Hannover ein Gedenken für die drei Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region geplant.
Mit Gebeten, Texten und Musik soll ein Zeichen der Verbundenheit gesetzt werden, auch für alle Mitarbeitenden der Jugendämter.
In Bezug auf die beiden tatverdächtigen Frauen hat die Staatsanwaltschaft keinen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Sowohl die 34 Jahre alte Mutter der gemeinsamen Tochter als auch die Begleiterin des 45-Jährigen mutmaßlichen Täters sind aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen worden. Nach der Schließung der betroffenen Mutter-Kind-Gruppe sind die 34-Jährige und ihr Baby anderweitig untergebracht worden, wie das Sozialministerium mitteilte.

Arbeit mit erhöhtem Risiko von verbaler und physischer Gewalt

Die Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen stehen oft unter Druck, aber ist ein größerer Schutz möglich? Wenn es um Sorgerecht oder Kindeswohlgefährdung gehe, seien die Beschäftigten in solchen Einrichtungen einem erhöhten Risiko von verbaler und physischer Gewalt ausgesetzt, sagt die stellvertretende Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Doreen Siebernik.
„Sie erleben immer wieder Entgleisungen und Übergriffe, die tief in den Dynamiken von häuslicher Gewalt und patriarchalem Kontrollwahn verwurzelt sind“, beschreibt sie.
Zum Schutz der Einrichtungen bedarf es aus Sicht der GEW eines funktionierenden Systems von Jugendamt, Polizei und Trägern. Siebernik benennt aber offen das „Dilemma“ dabei. „Einerseits müssen Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und das Leben der Angestellten schützen.
Andererseits leben soziale Arbeit und Jugendhilfe von Vertrauen und Zugänglichkeit“, sagt sie. Sollten die Orte zu „Festungen“ mit Sicherheitsschleusen mit bewachten Eingängen ausgebaut werden, könne dies die Hemmschwelle für Hilfesuchende vergrößern. (dpa/red)
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Bericht: VW plant bis zu 100.000 Stellenstreichungen

Der Autokonzern Volkswagen will einem Medienbericht zufolge bis zu 100.000 Stellen streichen. In Deutschland sollen vier Werke geschlossen werden, wie das „Manager Magazin“ am Freitag unter Verweis auf Insider berichtete. Zudem plant VW-Chef Oliver Blume demnach, die Kernmarke Volkswagen in ein neues Unternehmen auszugliedern.

Vier deutsche Werke betroffen

Dem Bericht zufolge ist der Jobabbau weltweit geplant. In Deutschland wären Werke in Hannover, Zwickau, Emden sowie das Audi-Werk in Neckarsulm betroffen. Der Konzern verspricht sich davon Milliarden-Einsparungen.
VW hatte 2025 einen Einbruch des Nettogewinns um fast die Hälfte verzeichnet und hatte deshalb in diesem Frühjahr bereits Stellenstreichungen bis 2030 im Umfang von 50.000 angekündigt.
Ende 2024 hatte der Konzern mit den Gewerkschaften einen Stellenabbau in Deutschland um 35.000 bis 2030 vereinbart, vor allem bei der Kernmarke VW.
Die Arbeitnehmervertreter des Autoherstellers kündigten angesichts des Medienberichts unmittelbar Widerstand an.
„Angriffe auf das VW-Gesetz, die Mitbestimmung und unsere Standorte sind unverantwortliche Drohungen“, erklärten die IG-Metall-Chefin Christiane Benner, die VW-Betriebsratschefin Daniela Cavallo, und der Tarifverhandlungsführer der IG Metall bei VW, Thorsten Gröger, gemeinsam. „Sollten solche Pläne vorangetrieben werden, würden wir sie mit aller Macht verhindern.“ (afp/red)
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Millionenbetrug in Corona-Testzentrum: Mehrjährige Haftstrafen in Hannover

Wegen Millionenbetrugs mit Coronaschnelltests während der Pandemie hat das Landgericht Hannover zwei Angeklagte zu Haftstrafen von fünfeinhalb und sechs Jahren verurteilt.
Nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch, 24. Juni, sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die beiden Beschuldigten ein Testzentrum in Hannover betrieben und dort zwischen Ende 2021 und Anfang 2023 massenhaft tatsächlich gar nicht erfolgte Tests abrechneten.
Der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen entstand durch den Abrechnungsbetrug ein Schaden von 3,3 Millionen Euro. Das Gericht ordnete in seinem Urteil vom Dienstag die Einziehung dieser Summe bei den Angeklagten an, bei denen es sich Medienberichten zufolge um ein Ehepaar handelt.
Schuldig gesprochen wurden die Angeklagten demnach jeweils wegen Betrugs in 13 Fällen und dreifachen versuchten Betrugs.
Nach Gerichtsangaben bestritten die beiden Beschuldigten die Vorwürfe während des Prozesses und gaben jeweils an, der Betrug sei ohne ihr Wissen von ihrem Partner begangen worden. Die Kammer glaubte dies demnach aber nicht. Es ging davon aus, dass gemäß eines gemeinsamen Plans bewusst zusammenwirkten, um den großangelegten Betrug zu begehen.  (afp/red)
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1. Juni: Rente wird teurer | Nicht rechtens | Höchststrafe

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Rente wird teurer

Auf Millionen Beschäftigte könnten höhere Rentenbeiträge zukommen. Nach neuen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 von aktuell 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. In den darauf folgenden Jahren werden Werte von bis zu 21,1 Prozent erwartet. Gründe dafür sind laut Rentenversicherung die alternde Bevölkerung und politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse.

Nicht rechtens

Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius hat seine Kompetenzen weit überschritten. Das geht aus einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor. Demnach war die Entscheidung, die gesetzliche Abmeldepflicht für wehrfähige Männer per Allgemeinverfügung auszusetzen, rechtswidrig. Nur das Verfassungsgericht könne ein Gesetz oder Teile davon aufheben. Die Bundesregierung will nun mithilfe einer neuen Regelung, die durch die Legislative beschlossen wird, Abhilfe schaffen.

Höchststrafe

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an.

AfD unter Beobachtung

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies heute einen Eilantrag der Partei gegen die Bestimmung ab. Das Gericht sah demnach die Voraussetzungen für die Hochstufung gegeben.

Neues COVID-Medikament

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat die Covid-19-Pille Xocova zur Vorbeugung nach einem Kontakt mit dem Coronavirus zugelassen. Das Medikament kann über fünf Tage eingenommen werden. In einer Studie erkrankten deutlich weniger Teilnehmer nach der Einnahme als in der Placebo-Gruppe. Hergestellt werden die Tabletten von einem japanischen Unternehmen.
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1. Juni: Rente wird teurer | Terroranschlag Bielefeld: Höchststrafe | Rechtswidrig: Pistorius überschreitet Kompetenz

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Rente wird teurer

Auf Millionen Beschäftigte könnten höhere Rentenbeiträge zukommen. Nach neuen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 von aktuell 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. In den darauf folgenden Jahren werden Werte von bis zu 21,1 Prozent erwartet. Gründe dafür sind laut Rentenversicherung die alternde Bevölkerung und politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse.

Nicht rechtens

Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius hat seine Kompetenzen weit überschritten. Das geht aus einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor. Demnach war die Entscheidung, die gesetzliche Abmeldepflicht für wehrfähige Männer per Allgemeinverfügung auszusetzen, rechtswidrig. Nur das Verfassungsgericht könne ein Gesetz oder Teile davon aufheben. Die Bundesregierung will nun mithilfe einer neuen Regelung, die durch die Legislative beschlossen wird, Abhilfe schaffen.

Höchststrafe

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an.

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Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies heute einen Eilantrag der Partei gegen die Bestimmung ab. Das Gericht sah demnach die Voraussetzungen für die Hochstufung gegeben.

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Alkoholverkauf: Marburger Bund fordert strengere Regeln

Der Marburger Bund spricht sich für deutlich strengere Regelungen beim Zugang zu Alkohol aus.
„Der Verkauf hochprozentiger alkoholischer Getränke soll ausschließlich in lizenzierten, spezialisierten Verkaufsstellen (‚Alkoholshops‘) erfolgen“, heißt es in einem Beschluss der 147. Hauptversammlung des Ärzteverbandes in Hannover.
Supermärkte, Tankstellen und Kioske sollen demnach keinen hochprozentigen Alkohol mehr anbieten dürfen.
Alkoholkonsum gehöre zu den größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken in Deutschland. Besonders junge Menschen müssten besser geschützt werden.
Früh etablierte Konsummuster erhöhten nachweislich das Risiko für spätere Abhängigkeitserkrankungen sowie gesundheitliche und soziale Folgeschäden.
Der Marburger Bund unterstützt deshalb auch die Gesetzespläne des Bundesfamilienministeriums, das sogenannte „begleitete Trinken“ für Jugendliche ab 14 Jahren abzuschaffen.
Damit soll eine Ausnahmeregelung gestrichen werden, die den Kauf und Konsum von Bier, Wein und Sekt in Begleitung einer sorgeberechtigten Person auch mit 14 oder 15 Jahren erlaubt.
Internationale Erfahrungen zeigten, dass höhere Altersgrenzen und strengere Verkaufsregulierungen den Alkoholkonsum signifikant senken und insbesondere Jugendliche wirksam schützen können, so die Delegierten. (dts/red)