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Was beim Bafög geplant ist

Die geplante Bafög-Reform wird in Teilen verschoben. Mehr Geld gibt es nun erst im nächsten Sommersemester statt bereits im kommenden Wintersemester. Das ist der Kompromiss, auf den sich die schwarz-roten Koalitionsfraktionen im Bundestag nach langem Hin und Her geeinigt haben.

Was war beim Bafög ursprünglich geplant?

CDU/CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, zum kommenden Wintersemester als ersten Schritt die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von jetzt 380 auf 440 Euro im Monat zu erhöhen.
In den kommenden Jahren sollte der sogenannte Bafög-Grundbedarf dann schrittweise dauerhaft auf das Niveau der Grundsicherung angehoben werden. Dort liegt der sogenannte Regelbedarf aktuell bei 563 Euro.

Wie viel Bafög gibt es aktuell maximal?

Der Bafög-Grundbedarf liegt aktuell bei 475 Euro. Zusammen mit der Wohnkostenpauschale kommen Empfänger auf bis zu 855 Euro. Wer seine Krankenversicherung schon selbst zahlt, bekommt noch Zuschläge.
Dann liegt das Bafög bei maximal 992 Euro. Die Sätze gelten seit zwei Jahren. Bafög wird aber immer individuell berechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienst der Eltern und dem eigenen Vermögen.

Wie sieht nun die Einigung konkret aus?

Die Wohnkostenpauschale wird erst zum nächsten Sommersemester auf 440 Euro erhöht und nicht wie geplant zum anstehenden Wintersemester. Der Bafög-Grundbedarf steigt dann nach SPD-Angaben zum Wintersemester 2027/28 auf 503 und zum Sommersemester 2029 noch einmal auf 563 Euro, damit wäre das heutige Grundsicherungsniveau erreicht.
Für weitere Anpassungen, also falls die Grundsicherung steigt, solle es eine Regelung zur Überprüfung und Anpassung der Fördersätze geben, die sich am Grundsicherungsniveau orientiert.

Wie viele Bafög-Empfänger betrifft das überhaupt?

2024 gab es laut Statistischem Bundesamt rund 612.800 Bafög-Empfänger – der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000. 71 Prozent davon wohnten nicht bei ihren Eltern. Unter den Empfängern waren 483.800 Studenten und 129.000 Schüler. Insgesamt sind in Deutschland rund 2,9 Millionen Menschen zum Studium eingeschrieben, es gibt etwa 11,5 Millionen Schüler.

Soll nicht auch der Empfängerkreis erweitert werden?

Ja, und zwar über die sogenannten Freibeträge. Die Einkommensgrenzen etwa von den Eltern, die als Berechnungsgrundlage für das individuelle Bafög herangezogen werden, sollen ab Sommer 2028 und dem Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent automatisch angehoben werden, heißt es von der SPD.
Dadurch werde der Kreis der Förderberechtigten nicht durch Inflation und Lohnentwicklung schleichend kleiner. Die Antragstellung soll zudem erleichtert und weiter digitalisiert werden.

Warum wurde so lange über die Reform diskutiert?

Wegen der Finanzprobleme. Die Regierung versucht, Staatsausgaben zu begrenzen. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte gesagt, man werde staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld oder Bafög absehbar nicht erhöhen können.
Das ging mit der SPD lange hin und her. Ihr ist die Bafög-Erhöhung sehr wichtig und sie scheint sich hier bis auf die Verschiebung eines Teils der Reform durchgesetzt zu haben.

Wie kommen die Pläne an?

Das Deutsche Studentenwerk sieht Licht und Schatten: Nach den Monaten der Unsicherheit und des Wartens sei das ein wichtiges Signal, allerdings mit einem „dicken Wermutstropfen“. Durch die Verschiebung der Erhöhung der Wohnkostenpauschale seien die aktuell Studenten gekniffen.
Die Grünen Haushaltspolitikerin Paula Piechotta warf der Bundesregierung vor, „notorisch wortbrüchig“ zu sein. „Wer an der Bildung spart, fördert Fachkräftemangel und Arbeitslosigkeit und erweist dem Land einen Bärendienst.“
Die stellvertretende Fraktionschefin der Linken im Bundestag, Nicole Gohlke, kritisierte die Anpassung an das Grundsicherungsniveau in knapp drei Jahren als zu spät und zu niedrig. Das reiche hinten und vorne nicht aus, um studentische Armut wirksam zu bekämpfen.

Was kostet denn ein WG-Zimmer aktuell?

Im Schnitt zuletzt 512 Euro, mit großen regionalen Unterschieden: In München waren es 800, in Bielefeld oder Bochum 375 bis 385 Euro. Die aktuellen Zahlen stammen vom Moses Mendelssohn Institut, das die Zahlen regelmäßig erhebt.
Die Preise verharrten demnach auf sehr hohem Niveau und stiegen stärker als die allgemeine Teuerung. Studentinnen und Studenten geben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 53 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aus. In der Gesamtbevölkerung liegt der Wert im Schnitt nur bei 25 Prozent.

Seit wann gibt es überhaupt das Bafög?

Das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ (Bafög) trat am 1. September 1971 in Kraft, um Bildungsschranken abzubauen, wie die damals zuständige Bundesjugendministerin Käte Strobel (SPD) sagte. Erst war es ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlung. Später wurde das Bafög zum Volldarlehen umgewandelt.
Seit 1990 gilt die grundsätzliche Regel: Eine Hälfte gibt’s geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden. Millionen junger Leute haben sich mit Hilfe von Bafög bisher Studium und Schulausbildung finanziert. Das Statistische Bundesamt hatte 2021 eine Zahl von 36 Millionen genannt. (dpa/red)
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Reformüberblick bei Haushaltsplänen für 2027: Was auf die Bürger zukommt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant für 2027 Reformen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie eine Steuerreform zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
  • Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen, steigende Beitragsbemessungsgrenzen und zusätzliche Belastungen bei der Familienversicherung einstellen.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren höhere Beitragssätze verlangen, während über weitere Strukturreformen noch beraten wird.
  • Steuerentlastungen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgen.

 
Die Debatte um den Bundeshaushalt 2027 und ein umfassendes Reformpaket gewinnt an Dynamik. Im Koalitionsausschuss wird um Details gerungen. Nach den Reformkommissionen für Soziales und Gesundheit wird Ende Juni der Bericht der Rentenkommission erwartet. Den Ankündigungen einer Steuerreform zugunsten der Mittelschicht stehen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gegenüber.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allen Ressorts die Vorgabe gemacht, den eigenen Etat um mindestens 1 Prozent zu kürzen. In vielen Fällen heißt das, Abstriche an sozialen Erleichterungen oder Vergünstigungen zu machen. Am Ende kommen die Einsparungen beim Normalbürger aus der Mittelschicht an.
Gleichzeitig bemüht sich der Bund angesichts der Wirtschaftskrise und der gesunkenen Kaufkraft, einige Entlastungen gegenüber den Belastungen und Einschränkungen entgegenzusetzen. Tiefgreifende Veränderungen sind in mehreren Bereichen zu erwarten.

Gesundheit

Hier hat die zuständige Kommission Ende März ihren Bericht zur kurzfristigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) präsentiert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Anstieg der Beitragssätze für alle Versicherten zu verhindern.
Bis Ende des Jahres wird ein weiterer Bericht erwartet, der sich mit langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Kassen befasst. Bereits jetzt müssen Versicherte damit rechnen, in zweierlei Hinsicht stärker belastet zu werden.
So werden im Bereich der Leistungen Zuzahlungen erhöht oder Erstattungen verringert. Gleichzeitig ist auch mit einem Anstieg der Beiträge zu rechnen – vorerst zumindest bei Besserverdienenden. So wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 voraussichtlich um 3,87 Prozent auf 72.450 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich zu den Steigerungen aufgrund der Lohnentwicklung ist auch eine Sonderanhebung um 300 Euro im Gespräch. Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf ein Jahresbruttoeinkommen von 84.800 Euro steigen.
Zudem wird eine Steigerung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente um 50 Prozent diskutiert. Gleichzeitig könnte es zu einer Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent kommen. Homöopathische Präparate sollen künftig gar nicht mehr erstattet werden und es könnte erhebliche Einschränkungen für die Hautkrebsvorsorge und für medizinisches Cannabis geben.
Auch die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll wegfallen. Zwar hat der Widerstand in Teilen der Koalitionsparteien und Gewerkschaften ein vollständiges Aus dieser Vergünstigung für Ehepaare voraussichtlich verhindert, doch müssen Versicherte, die diese in Anspruch nehmen wollen, künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens erwarten.

Pflege

Die Eigenanteile für Heimbewohner sollen steigen, da die Zuschüsse vonseiten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) langsamer anwachsen. Die 15-prozentige Zuzahlung für den Heimplatz soll künftig erst ab 18 Monaten statt wie bisher ab zwölf Monaten gelten. Erst anschließend soll die Anhebung auf 30 Prozent erfolgen. Die Entlastungsstufe mit einer Zuzahlung von 50 Prozent soll künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren und jene mit 75 Prozent erst nach 54 statt wie bisher 36 Monaten gelten.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK schätzt die monatlichen Durchschnittskosten für einen Pflegeheimplatz derzeit auf mehr als 5.000 Euro. Die Pflegekasse trägt davon im Schnitt 1.539 Euro. Kinderlose über 23 Jahre müssen mit einer Erhöhung ihres Zusatzbeitrags rechnen. Ebenso wie in der GKV soll auch in der SPV eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten.
Im Vorjahr hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform darauf verständigt, die Kriterien im Bereich der niedrigeren Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. So wird künftig ein höherer Grad an Einschränkungen erforderlich sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Einschränkungen beim Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung, wie sie bei der GKV gelten, könnten auch in der Pflegeversicherung greifen. Auf diese Weise plant die Koalition, die Defizite der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten.

Rente

Was die Veränderungen im Bereich der Rente anbelangt, bleiben einige konkrete Reformen noch ungewiss. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich erst Ende Juni vorlegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die vorgeschlagenen Reformen eins zu eins umzusetzen, sollte die Kommission zu einer einstimmigen Empfehlung kommen.
Die Rentenkommission hat jüngst Gerüchte zurückgewiesen, wonach eine geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu den Empfehlungen gehören werde. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab Beginn der 2040er-Jahre schrittweise ansteigen. Gleichzeitig könnte das garantierte Rentenniveau von aktuell 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.
Als weitere Maßnahme wird das verpflichtende Rentensplitting, also die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, diskutiert. Ein entsprechender Bericht liegt jedoch bis heute nicht vor.
Sehr wahrscheinlich ist hingegen eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht in internen Papieren davon aus, dass dieser von derzeit 18,6 Prozen ab 2028t auf dann 19,9 Prozent ansteigen wird.
Neben den drohenden Belastungen im Bereich der Sozialversicherung spüren die Bürger bereits Teuerungseffekte durch Steuern, die CO₂-Bepreisung und geopolitische Verwerfungen. Dies macht sich unter anderem bei den Energiepreisen bemerkbar. Dadurch sinken die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft zusätzlich – und das in einer Situation anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.

Steuern

Deshalb beabsichtigt die Koalition, mit einer Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gegenzusteuern. Über einige Kernpunkte zeichnet sich dabei bereits ein Konsens ab. So soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten.
Der Grundfreibetrag soll dabei um mindestens 1.000 Euro steigen; derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, sodass Einkommenszuwächse weniger stark besteuert werden. Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon ab rund 70.000 Euro, künftig soll er erst ab 85.000 Euro greifen.
Anfang Mai kündigte Klingbeil an, seine Steuerreform solle 95 Prozent der Beschäftigten „merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr“ entlasten. Zudem soll der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen wegfallen.
Die Gegenfinanzierung soll seiner Aussage nach jedoch über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer erfolgen. Diese soll „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen. Die Union hatte sich gesprächsbereit gezeigt, beispielsweise bezüglich einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent auf 47,5 Prozent.
Differenzen gibt es hingegen bezüglich höherer Belastungen von Erbschaften und einer Wiedereinführung von Vermögenssteuern. Hier fordert die SPD unter anderem einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro.
Zudem soll es möglich bleiben, das selbst genutzte Haus steuerfrei an die eigenen Kinder zu vererben. Allerdings soll das Finanzamt bei Firmenübertragungen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zugreifen können. Die Sozialdemokraten stellen auch das Ehegattensplitting infrage. Die Union wehrt sich gegen dieses Ansinnen kategorisch.

Weitere Bereiche

Einsparungen sind auch beim Elterngeld, beim Wohngeld und möglicherweise auch beim BAföG geplant. Besonders bei der Studienförderung stellt sich die SPD gegen Kürzungen, da über deren Finanzierung bereits Konsens bestehe. Bei Elterngeld und Wohngeld sind Einschränkungen aufgrund der von Klingbeil an die Ressorts gegebenen Sparvorgabe absehbar. Eine Einigung über die Details steht jedoch noch aus.
Ungewiss ist auch, wie lange der derzeit geltende „Tankrabatt“ durch die Senkung der Energiesteuer noch aufrechterhalten wird. Der CO₂-Preis wird angesichts der hohen Treibstoffpreise vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig ist eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket bei der Bahn im Gespräch. Zuletzt stieg dieser innerhalb von nur zwei Jahren von 49 auf 56 und schließlich auf 63 Euro im Monat.
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Wegen Finanzierung: BAföG-Reform droht zu Scheitern

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär rechnet nicht mehr mit einer schnellen Reform der Ausbildungsförderung Bafög.
„Mein Haus hat alle Weichen gestellt für die Bafög-Reform, und wir sind auch im Zeitplan. Ich habe aber auch gehört, dass die Reform von den Regierungsfraktionen nicht mehr unterstützt wird“, sagte die CSU-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Ein Streit über die Finanzierung der geplanten Bafög-Reform schien noch Ende April beigelegt zu sein. Damals war nach Angaben aus der schwarz-roten Koalition im Zuge der Haushaltsaufstellung eine Einigung erzielt worden. Man gehe beim Bafög jetzt regulär ins Gesetzgebungsverfahren, sagte damals eine Sprecherin des Forschungsministeriums.

Bafög-Modernisierung im Koalitionsvertrag angekündigt

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, das Bafög „in einer großen Novelle“ zu modernisieren. Geplant war, dass die Reform zum Wintersemester 2026/27 in Kraft tritt.
Im ersten Schritt sollte demnach zum kommenden Wintersemester die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale für Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von derzeit 380 auf 440 Euro im Monat angehoben werden.

Dorothee Bär (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Anschließend sollte der sogenannte Bafög-Grundbedarf – aktuell 475 Euro im Monat – in zwei Schritten zum Wintersemester 2027/2028 und ein Jahr später dauerhaft an das Niveau der Grundsicherung angepasst werden.
Der eigentliche Bafög-Satz wird immer individuell nach Einkommen der Eltern und anderen Faktoren berechnet.
Die Ministerin kündigte Verbesserungen bei der Information über einen möglichen BAföG-Bezug an.
Auf dem Portal bafoeg-digital werde ein KI-gestützter Chatbot eingebunden, der Fragen beantworte und beim Ausfüllen des Antrags unterstütze, sagte sie. Das neue Tool werde voraussichtlich in diesem Jahr zur Verfügung stehen.

Prioritäten setzen: Kein „Vollkaskostudium“

Bär zeigte Verständnis für einen möglichen Stopp der Reform. „Wenn Pflegebedürftige sparen sollen und beim Elterngeld Kürzungen vorgenommen werden, dann ist nachvollziehbar, dass man nicht gleichzeitig an anderer Stelle große zusätzliche Leistungen verspricht“, sagte sie.
„Politik besteht eben darin, Prioritäten zu setzen und tragfähige Gesamtpakete zu schnüren. Und am Ende bringt es auch nichts, Forderungen ins Parlament einzubringen, von denen man weiß, dass sie keine Mehrheit finden.“
Die Situation für Studenten in Deutschland beschrieb die Ministerin als sehr privilegiert. „Es gibt keine Studiengebühren, und der Staat ermöglicht vielen jungen Menschen überhaupt erst ein Studium.“
Es sei „kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben – viele sammeln dabei sogar wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf“, gegebenenfalls in den Semesterferien. „Es wird kein Vollkaskostudium geben, jeder muss seinen Teil dazu beitragen“, sagte sie.

Bär sagt rasche Reform bei Befristungen zu

Bär sagte zugleich eine rasche Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zu. Ziel sei, besser zu werden bei den Befristungen. Der Gesetzentwurf sei jetzt in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen, die Verhandlungen zwischen Union und SPD liefen gut.
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf ihres Hauses schaffe man einen verlässlichen Rechtsrahmen und mehr Transparenz. Man verbessere die Arbeitsbedingungen und Planbarkeiten insbesondere durch die erstmalige Einführung von Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge. (dpa/dts/red)