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Ifo-Präsident Fuest fordert einheitliche Mehrwertsteuer: Wer gewinnt, wer verliert?


In Kürze:

  • Ifo-Präsident Clemens Fuest schlägt vor, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz abzuschaffen und niedrige Einkommen direkt zu entlasten.
  • Eine Modellrechnung zeigt: Ein einheitlicher Satz von 16,74 Prozent wäre aufkommensneutral, würde Geringverdiener aber relativ stärker belasten.
  • Weniger Ausnahmen könnten Bürokratie abbauen – wer tatsächlich gewinnt oder verliert, hängt vom Sozialausgleich und der Verwendung der Mehreinnahmen ab.

 
Ein Brot wird in Deutschland mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet, viele andere Waren und Dienstleistungen mit 19 Prozent. Auch Bücher, Hotelübernachtungen, der Nahverkehr und seit Anfang 2026 wieder Speisen in Restaurants profitieren von ermäßigten Sätzen.
Hinter dem scheinbar einfachen System stehen zahlreiche Ausnahmen, mit denen der Staat soziale, kulturelle, verkehrs- oder wirtschaftspolitische Ziele verfolgt.
Nun hat der Präsident des ifo Instituts in München, Clemens Fuest, in der „BILD“ den Vorschlag gemacht, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz abzuschaffen. Zukünftig sollen alle Waren einheitlich mit 19 Prozent besteuert werden. Haushalte mit niedrigen Einkommen, so der Fuest-Vorschlag, sollen stattdessen über direkte Transfers unterstützt werden. Der ifo-Chef schlägt konkret 360 Euro im Jahr als Ausgleich vor.
Dahinter steht die grundlegende Frage: Soll der Staat bestimmte Güter und Dienstleistungen für alle Verbraucher steuerlich verbilligen oder Menschen mit geringerem Einkommen gezielt unterstützen?
Dabei geht es um viel Geld.
Das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat das System des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Auftrag des Bundesfinanzministeriums untersucht.
Nach dessen Angaben aus einer Analyse vom April 2026 summieren sich die Steuermindereinnahmen durch ermäßigte Umsatzsteuersätze im Jahr 2026 auf rund 43,5 Milliarden Euro. Allein für Nahrungsmittel veranschlagt die Studie 27,99 Milliarden Euro. Eine Reform könnte deshalb erheblichen finanziellen Spielraum schaffen. Der Staat könnte zusätzliche Einnahmen behalten, für Sozialtransfers verwenden oder im Gegenzug den regulären Mehrwertsteuersatz senken.

Warum Deutschland zwei Steuersätze hat

Nach dem Umsatzsteuergesetz beträgt der reguläre Satz 19 Prozent, für zahlreiche gesetzlich bestimmte Umsätze gelten 7 Prozent. Deutschland bewegt sich damit unter dem Mittelwert des regulären Mehrwertsteuersatzes der EU-Mitgliedländer.
Die EU schreibt für den regulären Satz eine Untergrenze von 15 Prozent vor und erlaubt ermäßigte Sätze für ausgewählte Waren und Dienstleistungen.
Deutschland könnte sein System daher tatsächlich deutlich vereinfachen. Dass es auch anders geht, zeigt Dänemark: Dort gilt grundsätzlich ein Satz von 25 Prozent, einen allgemeinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz gibt es nicht.
Die Begründungen für die deutschen Ausnahmen unterscheiden sich allerdings. Bei Lebensmitteln steht die soziale Entlastung im Vordergrund, bei Büchern und Zeitungen kommen kulturpolitische Ziele hinzu.
Der niedrigere Satz im Nahverkehr soll auch verkehrs- und umweltpolitische Zwecke unterstützen. Andere Vergünstigungen sollen bestimmte Wirtschaftszweige entlasten. Diese vielen Ziele haben ihren Preis.
Zudem erscheinen die Regelungen für Konsumenten und Händler nicht immer nachvollziehbar. So fallen für Kartoffeln, Leitungswasser und Äpfel 19 Prozent an, für Süßkartoffeln, Mineralwasser und Apfelsaft aber nur 7 Prozent. Beim Erwerb von einem Kaffee mit wenig Milch gilt der volle Satz, bei einem mit einem hohen Milchanteil hingegen der verminderte. Für eine Brille werden 19 Prozent dazugeschlagen, für ein Hörgerät aber nur 7 Prozent.
Nach Angaben des ZEW machen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zudem Unternehmen und Behörden mehr Arbeit. Sie führen zu Abgrenzungsproblemen und höheren Kosten bei der Anwendung der Steuervorschriften. Weniger Ausnahmen könnten diesen Aufwand verringern.

Lebensmittel sind ein schwieriger Fall

Sozialpolitisch wird eine Vereinheitlichung vor allem bei Lebensmitteln problematisch. Haushalte mit niedrigen Einkommen geben einen größeren Teil ihrer Konsumausgaben für Lebensmittel aus.
Bei Haushalten mit weniger als 1.000 Euro monatlichem Nettoeinkommen entfielen 2023 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 18,3 Prozent der Konsumausgaben auf Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Bei Haushalten mit mindestens 5.000 Euro waren es 13,2 Prozent.
In absoluten Eurobeträgen sieht das Bild jedoch anders aus. Haushalte mit weniger als 1.000 Euro Nettoeinkommen gaben 2023 durchschnittlich 205 Euro im Monat für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren aus. Bei Haushalten mit mindestens 5.000 Euro Nettoeinkommen waren es 628 Euro. Aus diesen Zahlen allein lässt sich allerdings noch nicht ableiten, wie stark die einzelnen Einkommensgruppen vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren.
Genau dieses Spannungsverhältnis zeigt die ZEW-Simulation. Durch den ermäßigten Steuersatz spart eine Person aus der niedrigsten untersuchten Einkommensgruppe im Durchschnitt 9,91 Euro im Monat, in der höchsten Einkommensgruppe sind es 16,79 Euro.
Gemessen am Einkommen kehrt sich das Verhältnis jedoch um: Die Entlastung entspricht bei niedrigen Einkommen 1,21 Prozent, bei hohen Einkommen nur 0,28 Prozent.
Besserverdienende profitieren in Euro gerechnet somit stärker. Für Menschen mit niedrigen Einkommen fällt die Entlastung relativ zum Einkommen jedoch mehr ins Gewicht.
Das ZEW hält den ermäßigten Steuersatz auf Lebensmittel deshalb aus verteilungspolitischer Sicht für begründbar. Zugleich könnten nach Einschätzung der Forscher andere Instrumente dieses Ziel gezielter und kostengünstiger erreichen.

Ein einheitlicher Satz von 16,74 Prozent

In der politischen Debatte entsteht leicht der Eindruck, die einzige Alternative zum heutigen System seien 19 Prozent auf Lebensmittel und alle anderen bislang begünstigten Güter. Zwingend ist das nicht.
Das ZEW hat auch eine aufkommensneutrale Reform berechnet. Dabei würden sämtliche ermäßigten Steuersätze abgeschafft und die zusätzlichen Einnahmen dazu verwendet, den regulären Satz zu senken. Nach der Modellrechnung könnte dann ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 16,74 Prozent gelten.
Für Verbraucher hätte eine solche Anpassung unterschiedliche Folgen. Wer einen großen Teil seines Geldes für Lebensmittel und andere heute ermäßigt besteuerte Produkte ausgibt, würde stärker belastet. Wer dagegen überwiegend Waren und Dienstleistungen kauft, auf die heute 19 Prozent entfallen, könnte von dem niedrigeren einheitlichen Satz profitieren.
Die Modellrechnung zeigt allerdings, dass Haushalte mit niedrigen Einkommen stärker belastet würden. Bei den einkommensschwächsten 10 Prozent entspricht die zusätzliche Belastung laut ZEW 0,66 Prozent des Einkommens, bei den einkommensstärksten 10 Prozent nur 0,05 Prozent.
Für die Berechnung nimmt das Institut an, dass Unternehmen 80 Prozent einer Mehrwertsteueränderung über höhere oder niedrigere Preise an die Verbraucher weitergeben. Zudem berücksichtigt es, dass Verbraucher ihr Kaufverhalten bei veränderten Preisen anpassen. Ein einheitlicher Steuersatz könnte das System zwar vereinfachen, würde ohne zusätzlichen Ausgleich aber vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen stärker treffen.

Unternehmen: Weniger Bürokratie, neue Belastungen

Auch für deutsche Unternehmen gäbe es Gewinner und Verlierer. Unternehmen in bisher begünstigten Branchen könnten stärker belastet werden. Steigt der Steuersatz etwa in Gastronomie, Hotellerie oder Teilen des Kulturbereichs, stellt sich die Frage, wie viel davon auf die Kunden abgeladen werden kann. Wo der Wettbewerb Preiserhöhungen erschwert, kann ein Teil der zusätzlichen Steuer die Unternehmensmargen belasten.
Von einem niedrigeren regulären Mehrwertsteuersatz würden nicht nur Verbraucher profitieren. Auch bestimmte Unternehmen hätten geringere Kosten.
Normalerweise können Unternehmen die Mehrwertsteuer, die sie etwa beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen, mit ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen. In einigen Branchen ist das jedoch nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Das betrifft laut ZEW beispielsweise Teile der Finanz-, Versicherungs- und Vermietungswirtschaft. Sinkt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16,74 Prozent, werden für diese Unternehmen bestimmte Einkäufe und Dienstleistungen günstiger. Ein Teil der Entlastung käme deshalb zunächst ihnen und nicht den privaten Haushalten zugute.

Ohne Sozialausgleich verlieren niedrige Einkommen

Sollten auch Lebensmittel künftig, wie von ifo-Präsident Fuest vorgeschlagen, dem regulären Satz unterliegen, könnte die Mehrbelastung niedriger Einkommen durch Transfers ausgeglichen werden. Dahinter steht die Überlegung, nicht mehr jedes Brot oder jeden Liter Milch unabhängig vom Einkommen des Käufers steuerlich zu begünstigen, sondern das Geld gezielt an bedürftige Haushalte zu geben.
Die OECD kommt in einer Untersuchung von 20 Mitgliedstaaten vor über zehn Jahren zu einem ähnlichen Ergebnis. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf Lebensmittel und Energie entlasten Haushalte mit niedrigen Einkommen relativ stärker. Dennoch bezeichnet die OECD solche Steuersätze als „ein sehr ungeeignetes Instrument, um einkommensschwache Haushalte gezielt zu unterstützen“. Denn auch wohlhabende Haushalte profitieren von der Vergünstigung.
Direkte Transfers könnten einkommensschwache Haushalte zielgerichteter entlasten. Ganz einfach wäre ein solcher Ausgleich jedoch nicht. Die OECD weist in einer späteren Studie darauf hin, dass es in der Praxis schwierig sein dürfte, alle – und nur die – Verlierer einer Reform zu entschädigen.
Der Grund: Wie stark ein Haushalt durch höhere Mehrwertsteuersätze belastet wird, hängt davon ab, welche Waren und Dienstleistungen er tatsächlich kauft. Zwei Haushalte mit gleichem Einkommen können deshalb unterschiedlich stark betroffen sein.
Damit verschiebt eine einheitliche Mehrwertsteuer letztlich Aufgaben aus dem Steuersystem in die Sozialpolitik.
Genau hier setzt Fuests Vorschlag an: Haushalte mit niedrigen Einkommen sollen einen direkten Ausgleich erhalten. Die verbleibenden Mehreinnahmen könnten genutzt werden, um den regulären Mehrwertsteuersatz um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken oder die Bürger über eine Reform der Einkommensteuer zu entlasten.
Aus der Abschaffung des ermäßigten Satzes würde damit nicht zwangsläufig eine reine Steuererhöhung, sondern eine Neuverteilung der Steuerlast. Wer dabei gewinnt oder verliert, entscheidet sich letztlich daran, wie der Sozialausgleich gestaltet wird und was mit den zusätzlichen Steuereinnahmen geschieht.
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Immer mehr Rentenleistungen sind einkommensteuerpflichtig


In Kürze:

  • 72 Prozent der Rentenleistungen waren 2025 steuerpflichtig.
  • Der Besteuerungsanteil steigt seit 2005 schrittweise an.
  • 2022 zahlten rund 58 Prozent der Rentner keine Einkommensteuer.

 
Im Jahr 2025 haben in Deutschland 22,5 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 423 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mitteilte, stieg die Zahl der Rentenempfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent oder 168.000 Personen. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,1 Prozent oder 20,7 Milliarden Euro zu.
72 Prozent dieser Leistungen zählten im Jahr 2025 zu den steuerpflichtigen Einkünften (304 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte. Ursache dafür ist das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005.

Steuerpflichtiger Anteil

Der steuerpflichtige Anteil an den Rentenleistungen steigt seit dem Jahr 2005 schrittweise an. Hintergrund ist das Alterseinkünftegesetz, mit dem die Besteuerung der gesetzlichen Renten von einer vorgelagerten auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt wurde. Laut Destatis werden seit der Neuregelung Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt, während die Rentenleistungen in der Auszahlungsphase zunehmend steuerlich belastet werden. Die ursprünglich bis 2040 vorgesehene Übergangsphase wurde mit dem Wachstumschancengesetz bis 2058 verlängert.
Wie hoch der steuerpflichtige Anteil einer Rente ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Je später eine Person in Rente geht, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil ihrer Rente. Nach Angaben der Bundesregierung beträgt der Besteuerungsanteil für Rentner mit Rentenbeginn im Jahr 2026 84 Prozent; der verbleibende Anteil wird als individueller Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei gestellt.
Der durchschnittliche Besteuerungsanteil ergibt sich aus Renten verschiedener Jahrgänge mit unterschiedlichen Besteuerungsanteilen. Hinzu kommt, dass allgemeine Rentenerhöhungen vollständig steuerpflichtig sind und den Durchschnitt zusätzlich erhöhen.

Tatsächliche Steuern

Der zu versteuernde Anteil allein sagt allerdings noch nichts über die tatsächlich zu zahlenden Steuern aus. Die Rente wird bei der Berechnung als Einkommen betrachtet. Die steuerliche Behandlung von Rentenleistungen ist in § 22 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Hinzugerechnet werden weitere Einkünfte, wie beispielsweise aus Nebenjobs, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen. Davon abgezogen werden eine Werbungskostenpauschale, Sonderausgaben, eventuell anfallende außergewöhnliche Belastungen sowie gegebenenfalls der Altersentlastungsbetrag.
Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Darüber hinaus greift der Einkommensteuertarif, der je nach Höhe des Einkommens aktuell zwischen 14 und 45 Prozent liegt.

Mehr als die Hälfte der Rentner zahlt keine Steuern

Bei vielen Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentner für das Jahr 2025 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt.
Die aktuellsten Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2022 vor. Demnach zahlten rund 58 Prozent der Rentner keine Einkommensteuer. Rund 42 Prozent beziehungsweise 9,34 Millionen der insgesamt 22,03 Millionen Rentenbezieher mussten hingegen Einkommensteuer zahlen. Im Vergleich zu 2021 stieg dieser Anteil um 1,8 Prozentpunkte beziehungsweise 442.000 Personen.
Bei 80 Prozent der im Jahr 2022 steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Ehepartner und Kinder – lagen neben Renten noch weitere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können auch Einkünfte der Ehepartner einbezogen werden, da diese für die Besteuerung zusammengerechnet werden. (dts/tp)
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Wenn die Rente für die Heimkosten nicht reicht: Welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt


In Kürze:

  • Die Kosten für Pflegeplätze in Heimen steigen stetig.
  • Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen.
  • Das eigene Vermögen muss bis zu einer bestimmten Grenze eingesetzt werden.
  • Ein Reformpaket des Bundesgesundheitsministeriums setzt unter anderem auf mehr Prävention.

 
Wer im Alter pflegebedürftig ist und in einer Einrichtung betreut werden muss, für den wird die finanzielle Belastung immer größer. Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts in einem Pflegeheim bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen. Diese Zahl bezieht sich auf den durchschnittlichen Eigenanteil zum Stichtag 1. Juli 2026 und liegt damit 256 Euro höher als im Vorjahr.

Unterschiede in Bundesländern bei Eigenleistungen

Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um den Anteil, den Bewohner für die Pflege selbst bezahlen müssen. Der Gesamtbetrag setzt sich laut einem Bericht des Verbands aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören neben dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für pflegebedingte Kosten auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung sowie weitere Ausgaben wie die Ausbildungsumlage.
Die Höhe des Eigenanteils unterscheidet sich je nach Bundesland und Pflegeeinrichtung deutlich. Der vom vdek genannte Bundesdurchschnitt von 3.364 Euro bedeutet daher nicht, dass jeder Bewohner genau diesen Betrag zahlt. In Nordrhein-Westfalen liegt der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr beispielsweise bei 3.671 Euro.
Mit zunehmender Dauer des Aufenthalts sinkt der Eigenanteil zwar, weil die Pflegeversicherung Zuschüsse zu den pflegebedingten Kosten zahlt, die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen müssen die Bewohner jedoch weiterhin selbst tragen.

Entlastung durch „Hilfe zur Pflege“

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Finanzierung stationärer Pflege für viele Familien eine erhebliche Herausforderung darstellt. Reichen eigenes Einkommen oder Vermögen nicht aus, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen „Hilfe zur Pflege“ in Form von Sozialhilfe beantragen.
Das ist möglich, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung sowie eigenes Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken. Zuvor muss das eigene Vermögen jedoch bis auf ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 20.000 Euro bei Ehepaaren für die Pflege eingesetzt werden. Auch das Einkommen und Vermögen eines nicht dauerhaft getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners werden geprüft. Dies ist im Sozialgesetzbuch XII, insbesondere in den Paragrafen 61 bis 66a, geregelt.
Zuständig für den Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ ist das jeweilige Sozialamt. Antragsteller müssen dafür verschiedene Unterlagen und Nachweise einreichen. Dazu gehören unter anderem der Personalausweis oder Reisepass, der Bescheid über den Pflegegrad sowie, falls vorhanden, das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD).
Außerdem verlangt das Sozialamt Nachweise über Einkommen und Vermögen. Dazu zählen aktuelle Kontoauszüge, Unterlagen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Belege über regelmäßige Ausgaben. Je nach Wohnsituation können auch der Mietvertrag oder bei stationärer Pflege der Heimvertrag erforderlich sein. Stellt ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter den Antrag, müssen zusätzlich der Betreuerausweis oder die Vollmacht vorgelegt werden. Je nach Einzelfall kann das Sozialamt weitere Nachweise anfordern.

Kinder können zum Elternunterhalt herangezogen werden

Auch Kinder von Pflegebedürftigen können zur Begleichung von Pflegekosten verpflichtet werden. Dieser sogenannte Elternunterhalt greift jedoch nicht grundsätzlich. Das im Jahr 2020 in Kraft getretene Angehörigen-Entlastungsgesetz (§ 94 Abs. 1a SGB XII) sieht vor, dass Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro brutto herangezogen werden.
In bestimmten Fällen kann auch Wohngeld eine Entlastung bieten. Es kommt infrage, wenn das eigene Einkommen niedrig ist, aber kein Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung besteht. Auch Bewohner eines Pflegeheims können diese Unterstützung erhalten, wenn sie dort dauerhaft leben und die Unterkunftskosten nicht bereits durch andere Sozialleistungen gedeckt sind. Wohngeld dient ausschließlich der Entlastung bei den Wohnkosten.
Eine weitere Option ist das Pflegewohngeld, welches jedoch derzeit nur von drei Bundesländern angeboten wird. Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterstützen damit Bewohner von Pflegeheimen mit geringem Einkommen bei den Investitionskosten. Da es sich um eine landesrechtliche Leistung handelt, unterscheiden sich die Voraussetzungen und die Höhe je nach Bundesland.
Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Personalkosten als einen wesentlichen Grund für die steigenden Kosten in Pflegeheimen. Pflegekassen und Einrichtungen vereinbaren die Pflegesätze regelmäßig neu. Dabei werden unter anderem die Lohnentwicklung und höhere Personalkosten berücksichtigt. Steigen die Gehälter der Pflegekräfte, erhöht sich auch der finanzielle Aufwand der Pflegeheime – und damit die Eigenanteile der Bewohner.

31.000 offene Stellen in der Pflege

Im Mai des vergangenen Jahres veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit einen Bericht zur Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen. Demnach waren im Jahr 2025 rund 1,8 Millionen Pflegekräfte in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht einem Plus von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während die Zahl der Beschäftigten in der Pflege weiter stieg, stagnierte sie in anderen Bereichen aufgrund der schwächelnden Wirtschaft.
Die Zahl der offenen Stellen lag im Jahresdurchschnitt dem Bericht zufolge bei etwa 31.000. Gleichzeitig waren im Jahresmittel 60.000 Beschäftigte aus dem Pflegebereich arbeitslos – 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Wie die Behörde erläutert, passen Angebot und Nachfrage häufig nicht zusammen. Gesucht werden vor allem examinierte Pflegefachkräfte oder Pflegeassistenzkräfte. Mehr als die Hälfte der Erwerbslosen sucht dagegen eine Tätigkeit in der Pflege, für die kein Berufsabschluss erforderlich ist.
Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Pflegeversicherung mit einem Reformpaket finanziell stabilisieren. Dabei setzt sie verstärkt auf Prävention, damit Pflegebedürftigkeit später eintritt. Zudem sollen die Leistungen für die häusliche Pflege in flexiblere Budgets gebündelt werden. Angehörige sollen durch eine professionelle Pflegebegleitung stärker unterstützt werden. Die Reform soll außerdem die Ausgaben begrenzen und die Finanzierung sichern. Ab 2028 sollen Pflegeleistungen regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden.
Darüber hinaus will Warken Anreize für zusätzliche private Pflegeversicherungen schaffen. So sollen gezahlte Beiträge möglicherweise als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar werden. Diese Regelung ist innerhalb der Bundesregierung jedoch noch nicht abschließend geklärt.
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Mehrheit der Bundesbürger klagt über Kaufkraftverlust

Die Mehrheit der Bundesbürger hat auch Jahre nach den Inflationsschocks durch die Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg noch das Gefühl, sich weniger leisten zu können als früher.
Das geht aus einer neuen Studie des Düsseldorfer Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung hervor, die an diesem Mittwoch veröffentlicht wird und über welche die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
Demnach klagen 59 Prozent der Bürger, dass ihre Kaufkraft gesunken sei. Nur elf Prozent haben den gegenteiligen Eindruck. Die Befragung fand noch vor Beginn des Irankriegs statt.

Jeder 3. hat überhaupt kein Vertrauen mehr und die Regierung

Die Verunsicherung der Menschen hat der Studie zufolge gravierende wirtschaftliche und politische Folgen. Da das Gefühl vorherrscht, sich weniger leisten zu können, schränken viele Bürger auch ihren derzeitigen und künftigen Konsum ein, was wiederum die Gesamtwirtschaft belastet.
Zudem trübt sich die politische Stimmung immer weiter ein: Von den Befragten, die den Eindruck haben, mit weniger Geld als früher auskommen zu müssen, waren fast 80 Prozent unzufrieden mit der Arbeit der Koalition aus CDU, CSU und SPD. 35 Prozent gaben gar an, überhaupt kein Vertrauen mehr in die Regierung zu haben.

Diskrepanz beim Realeinkommen

Die Ergebnisse der Befragung sind aus wissenschaftlicher Sicht vor allem deshalb bemerkenswert, weil die inflationsbedingten Einbußen durch Gehaltssteigerungen, einen höheren Mindestlohn, eine Anhebung der Renten und eine deutlich nachlassende Teuerung zumindest im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt längst wieder wettgemacht sind.
Es gebe eine „erhebliche Diskrepanz zwischen wahrgenommener und gemessener Entwicklung der verfügbaren Realeinkommen“, heißt es in der Studie.

Güter des täglichen Lebens stark verteuert

Grund für diese Diskrepanz ist nach Mutmaßung der Ökonomen, dass sich vor allem Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs seit 2020 stark verteuert haben. Dazu zählen insbesondere Öl und Gas zum Beheizen der Wohnung, Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren sowie Gaststätten- und Restaurantbesuche.
Hier sind die Preise dem Statistischen Bundesamt zufolge um 33 bis 47 Prozent gestiegen. Der damit einhergehende allgemeine Unmut verdeckt jedoch den Umstand, dass die Kosten vieler anderer, weniger alltäglicher Dinge wie Bekleidung und Schuhe, Wohnen und Wohnungsinstandhaltung sowie Freizeit, Unterhaltung und Kultur längst nicht so stark gestiegen sind.
Konsequent sei, dass „viele Menschen ihre wirtschaftliche Lage negativer einschätzen, als es die tatsächliche Entwicklung der verfügbaren Realeinkommen nahelegt“, so die Forscher. (dts/red)
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1. Juli: Aufstände befürchtet | Großes Reformpaket | Blockaden gegen AfD-Parteitag

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Aufstände befürchtet

Prof. Werner Patzelt (CDU) sieht die AfD als die stärkste Kraft nach den Landtagswahlen und befürchtet wochenlange „bürgerkriegsähnliche Umstände“. Im Interview mit Epoch Times spricht der Politikwissenschaftler über mögliche Mehrheiten sowie darüber, welche Auswirkungen auf Bundespolitik und Gesellschaft zu erwarten sind.

Großes Reformpaket

Union und SPD beraten heute über Reformen bei Steuern, Rente und Pflege. Der größte Streitpunkt bleibt die Finanzierung von Steuerentlastungen. Einig ist sich die Koalition darüber, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten. Die SPD will zudem vor allem Besserverdienende stärker belasten – etwa durch einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.

Blockaden gegen AfD-Parteitag

Die Umweltaktivistin Luisa Neubauer und die linke Initiative Campact unterstützen die Sitzblockaden gegen den AfD-Parteitag. Erwartet werden 50.000 Teilnehmer. Thüringens Innenminister betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien. Die Polizei warnt vor gewaltbereiten Linksextremisten.

Zoll auf Billigpakete

Ab heute erhebt die EU einen neuen Zoll auf Päckchen aus Nicht-EU-Ländern. Dieser liegt bei drei Euro pro Produktkategorie. Zuvor konnten Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro ohne zusätzliche Verzollung eingeführt werden. Die EU will damit die Paketflut von Billiganbietern wie beispielsweise Shein und Temu eindämmen.

Stärkung der Bundeswehr

Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe beschlossen, um die Bundeswehr zu stärken. Geplant ist, den Bau militärischer Infrastruktur zu beschleunigen – unter anderem durch Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht. Außerdem sollen Reservisten künftig auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers zu Wehrübungen verpflichtet werden können.
 
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Gleiches Gehalt: Deutschland bricht EU-Recht

Deutschland hat neue Regeln zur Lohntransparenz nicht umgesetzt und verstößt damit ab dem 8. Juni gegen EU-Recht. Heute läuft eine Frist ab, bis zu der die EU-Staaten Zeit hatten, ihr nationales Recht anzupassen.
Das Bundesfamilienministerium hatte jüngst mitgeteilt, das deutsche Recht solle erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 angepasst werden.
Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie ein Strafverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte das Recht in den nächsten Monaten wirklich angepasst werden, könnte sie davon absehen.

Das soll sich ändern

Frauen verdienen bisher im Durchschnitt weniger als Männer. In Deutschland ist ihr Bruttostundenlohn laut Eurostat-Zahlen von 2024 (jüngste verfügbare Daten) im Durchschnitt 15,6 Prozent niedriger. EU-weit liegt der Unterschied bei 11,1 Prozent.
Damit sich das ändert, sollen Beschäftigte unter anderem Auskunft darüber verlangen können, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten ist, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Auch müssen Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten künftig regelmäßig zur Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Bericht erstatten. Arbeitgeber müssen Bewerber frühzeitig über Einstiegsentgelte informieren und dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen.
Die Richtlinie zur Entgelttransparenz war 2023 von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen worden. Die damalige deutsche Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung im Rat der EU-Staaten enthalten. Seitdem stand der 7. Juni 2026 als Frist für die Umsetzung fest.

Sozialverband fürchtet Altersarmut bei Frauen

„Wer die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ausbremst, nimmt in Kauf, dass Frauen weiterhin schlechter bezahlt werden“, sagte die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland, Michaela Engelmeier.
Der Verband verlangt mehr Entgeltgerechtigkeit und auch eine Aufwertung sozialer und pflegerischer Berufe sowie bessere Rahmenbedingungen für Vollzeit und existenzsichernde Beschäftigung. „Denn Lohnungleichheit wirkt bis ins Alter und verstärkt das Risiko von Altersarmut bei Frauen.“

Deutschland will Veränderungen

Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte in einem am 5. Juni veröffentlichten „Politico“-Podcast, Deutschland sei „auch mit anderen europäischen Partnerländern“ im Gespräch, um noch Veränderungen bei Umsetzungsfristen und Inhalten zu erreichen. Entgeltgleichheit müsse aber weiter politisches Ziel sein, sagte Prien.
Eine Sprecherin des Ministeriums hatte vor kurzem mitgeteilt, die Richtlinie solle „aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam“ umgesetzt werden.
Als Grund für die Verzögerung nannte sie die wirtschaftliche Lage. Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen erstmals zum Juni 2028 fällig werden.

Viele Frauen verdienen weniger

Hintergrund für die Lohnunterschiede sind nach Angaben der EU-Kommission systematische Ungleichgewichte – etwa, dass die Angebote für Kinderbetreuung nicht ausreichend seien und Frauen unverhältnismäßig viel Verantwortung für die unbezahlte Kinderbetreuung tragen.
Frauen legten deshalb längere Karrierepausen ein. Ein weiterer Grund seien Stereotype, die sich auf Bildung, Einstellung und Beförderung auswirken.
Deutschland hat seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst wird. Es erlaubt etwa Arbeitnehmern, Auskunft darüber zu verlangen, was andere Beschäftigte mit ähnlicher Arbeit in ihrer Firma verdienen.
Ein Regierungsgutachten ergab 2023 aber, dass die Regelung kaum genutzt werde, unter anderem, weil Betroffene befürchteten, so ein Auskunftsersuchen könne von ihren Vorgesetzten negativ bewertet werden. (dpa/red)
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22. Mai: Apotheken-Rezept bald nicht mehr nötig? | Sommerurlaub gesichert | Steuererhöhung für Spitzenverdiener

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Apothekenreform

Der Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, das Apothekern mehr Befugnisse gibt. Künftig dürfen sie bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben, mehr Impfungen anbieten und Blutabnahmen für Diagnosen durchführen. Zugleich werden Apotheken wirtschaftlich unterstützt, um die Versorgung vor allem im ländlichen Raum zu sichern.

Sommerurlaub gesichert

Die parlamentarische Taskforce zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Iran-Kriegs erwartet im Sommer keine Beeinträchtigungen von Flugreisen durch Kerosinmangel. Dies habe die Luftverkehrswirtschaft bei einem Treffen der Arbeitsgruppe eindeutig versichert. „Wer bereits gebucht hat, wird ohne zusätzliche Kosten in den Sommerurlaub fliegen können“, hieß es in der Erklärung.

Steuererhöhungen für Spitzenverdiener

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion distanziert sich immer stärker von der Wirtschaftspolitik der Koalition. Die Vorsitzende Gitta Connemann lehnt Steuererhöhungen strikt ab und warnt vor zusätzlichen Belastungen für den Mittelstand und Unternehmen. Hintergrund sind die laufenden Diskussionen über eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen zur Finanzierung geplanter Entlastungen.

US-Truppen in Polen

Außenminister Johann Wadephul begrüßt die Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, 5.000 zusätzliche US-Soldaten nach Polen zu entsenden. Er betonte, dass die Truppenverlegungen mit den NATO-Partnern abgestimmt seien. Gleichzeitig finden weitere Gespräche zwischen Deutschland und den USA über die Stationierung von Langstreckenwaffen statt.

Ebola-Patient in Berlin

Ein mit Ebola infizierter US-Arzt wird weiterhin in der Berliner Charité behandelt. Laut Angaben des Krankenhauses ist der Mann zwar stark geschwächt, aber nicht in kritischem Zustand. Seine Frau und seine vier Kinder befinden sich ebenfalls in Quarantäne in der Charité. Bei ihnen wurde das Virus bislang nicht nachgewiesen und sie zeigen keine Symptome.
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Diätenerhöhung wird wohl ausgesetzt – Unionsfraktionschef Spahn signalisiert Zustimmung

Die zum 1. Juli anstehende Erhöhung der Diäten für die 630 Bundestagsabgeordneten wird voraussichtlich ausgesetzt. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, verwies im „Frühstart“ von RTL und ntv zwar auf noch anstehende Diskussionen in den Fraktionsgremien heute und morgen zu dem Thema. Der CDU-Politiker betonte aber zugleich: „Wir sind mit der SPD gemeinsam der Auffassung, dass wir diesen Schritt jetzt gehen sollten.“
Zur Begründung verwies Bilger darauf, dass die grundlegenden anstehenden Reformen in diesem Jahr für die Menschen auch mit Belastungen verbunden seien.
Es sei daher richtig, dass auch die Politiker einen Beitrag leisteten. SPD, Linke, Grüne und AfD sind ebenfalls für eine Aussetzung. Eigentlich sollen die Diäten zum 1. Juli um 497 Euro steigen – auf rund 12.330 Euro.

Erhöhung aussetzen? – „Jawohl“, sagt der Unionsfraktionschef

Auch Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) zeigte sich im Gespräch mit dem Portal „The Pioneer“ offen dafür, die Diätenerhöhung in diesem Jahr auszusetzen. Er verstehe, dass viele Bürger sagten, wenn sie gerade viel verzichten müssten, dann erwarteten sie das auch von den Abgeordneten.
„Und deswegen kann ich mir vorstellen, dass zum Beispiel in einem zeitlichen Zusammenhang mit der GKV-Reform, die ja für viele zusätzliche Belastungen bedeutet, Einschnitte bedeutet, dass wir im Zusammenhang mit dieser GKV-Entscheidung dann auch zu einer Aussetzung der Diätenerhöhung für dieses Jahr kommen, dann aber zum Mechanismus zurückkehren“, sagte er. Auf die Nachfrage, ob das sein Vorschlag wäre, sagte Spahn: „Jawohl“.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte Ende April in der „Maischberger“-Sendung Zustimmung zu einem Aussetzen erkennen lassen.
Bilger verteidigte den generellen Mechanismus der Diätenanpassung, die der allgemeinen Lohnentwicklung folgt. Dies sei ein „guter Maßstab“, der auch erhalten werden sollte. Es sei richtig, dass Politiker ordentlich bezahlt werden, auch, um deren Unabhängigkeit zu sichern. „Wir leisten aber auch viel“, betonte Bilger. (dpa/red)
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Der Bund fördert wieder den Kauf von E-Autos: Wie man einen Antrag stellt


In Kürze:

  • Der Bund fördert drei Jahre lang den Kauf von E-Fahrzeugen.
  • Das Budget beträgt 3 Milliarden Euro und stammt aus dem Klimafonds.
  • Bis zu 6.000 Euro Fördergeld kann ein Antragsteller erhalten.

 
Die Bundesregierung hat ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos aufgelegt. Es fördert Neuwagen mit batterieelektrischem Antrieb und bestimmten Plug-in-Modellen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, mit einer Kaufprämie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt das Programm ab.
Eine Antragstellung soll laut Bundesregierung noch im Mai 2026 möglich sein. Die Förderung gilt dann rückwirkend zum 1. Januar. Der Förderzeitraum reicht von 2026 bis 2029, das Budget beträgt 3 Milliarden Euro.
Ziel ist es, einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.

Fördermittel reichen für 800.000 Fahrzeuge

Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds – also unter anderem aus den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung – und soll für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge reichen. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro.
Das Programm gilt für Neuwagen der Klasse M1 mit reinem Batterieantrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender. Sie müssen Kriterien bei den CO₂-Emissionen (maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer) sowie bei der elektrischen Reichweite (mindestens 80 Kilometer) erfüllen.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für förderfähige PHEV. Abhängig von Einkommen und Familienstand sind bis zu 6.000 Euro möglich. Wer die Fördermittel einstreicht, muss sein Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten. Verkauft ein Halter es innerhalb dieser Frist, kann das BAFA das Geld zurückfordern.

Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro

Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Dieses entspricht laut Bundesumweltministerium dem sogenannten Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das Medianeinkommen ist der Wert, der die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften teilt. Somit verdient die eine Hälfte der Haushalte weniger, die andere Hälfte mehr als 80.000 Euro pro Jahr. Die Summe ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“. Somit können laut Ministerium etwa die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, von der Prämie profitieren.
Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass „Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich benötigen“, heißt es auf der Fragen-und-Antworten-Webseite des Ministeriums.
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern beträgt die Grenze damit maximal 90.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Antrag ab Anfang 2026 gilt damit der Durchschnitt aus den Bescheiden 2024 und 2023.
Bei verheirateten Antragstellern, in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzugerechnet, sofern nicht bereits eine gemeinsame Veranlagung im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Die Details zur Berechnungsgrundlage, zum Verfahren für Antragsteller ohne Einkommensteuerbescheid und zur Berücksichtigung von Kindern sollen bald in der Förderrichtlinie veröffentlicht werden, teilt das Ministerium mit.
Das Ministerium prüft noch, sogenannte EU-Präferenzregelungen in das Förderprogramm aufzunehmen, um die Förderung von E-Autos aus europäischer Produktion zu bevorzugen.

Ein Autofahrer lädt am 1. April 2026 an einer Aral-Tankstelle in Mörfelden-Walldorf sein Elektroauto auf.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

BundID-Konto ist Voraussetzung

Die Förderanträge werden über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt, erläutert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Voraussetzung ist ein BundID‑Konto mit der Option „Online-Ausweis” (Vertrauensniveau „hoch”) oder mit der Option „ELSTER-Zertifikat” (Vertrauensniveau „substanziell”). Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Vorzulegen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen. Aus den Steuerbescheiden liest das BAFA den Adressaten, die Steuer-ID, Datum und Steuerjahr, die Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren.
Weiterhin erforderlich sind laut ADAC die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Kauf- oder Leasingvertrag mit FIN und die IBAN. Für bestimmte PHEV/Range‑Extender ist die EU‑Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Enthalten Steuerbescheide besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und biometrische Daten), kann ein Antragsteller alle Angaben schwärzen, die das BAFA nicht zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt. Schwärzungen auf den Originalbelegen sind hingegen nicht erlaubt. Liegen für frühere Jahre keine Steuerbescheide vor, weil keine Steuererklärungspflicht bestand, kann eine Steuererklärung nachträglich eingereicht werden.
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Chinas Wirtschaftskrise: Jobs, Löhne und Zukunft unter Druck


In Kürze:

  • Löhne sinken, Arbeitsplätze werden knapp, besonders für junge Absolventen
  • Private und ausländische Firmen kämpfen ums Überleben oder verlassen China
  • Wohlhabende Familien bringen Vermögen und Kinder ins Ausland, Lebenshaltungskosten bleiben hoch

 
Mit der sich verschärfenden wirtschaftlichen Abschwächung Chinas berichten Arbeitnehmer im ganzen Land von schrumpfenden Chancen, sinkenden Einkommen und abnehmendem Zukunftsvertrauen. Viele Menschen werden dadurch in Kurzzeitarbeit gedrängt oder erwägen sogar, das Land ganz zu verlassen.

Ausländische Firmen verschwanden während der Pandemie

Von den Küstenstädten bis in die Provinzen im Landesinneren zeichnen Interviews ein Bild eines breit angelegten Abschwungs, geprägt von Betriebsschließungen, Entlassungen und einem geschwächten Privatsektor. Während offizielle Verlautbarungen weiterhin Widerstandsfähigkeit suggerieren, sieht der Alltag vieler Menschen deutlich anders aus. Die Befragten sprachen mit Epoch Times unter der Bedingung der Anonymität oder nur mit ihrem Nachnamen aus Angst vor Repressalien.
Ein Arzt aus der Stadt Beihai berichtete, dass sich die lokale Wirtschaft nach der COVID-19-Pandemie verschlechtert habe. Ausländische Unternehmen seien abgezogen, was zu steigender Erwerbslosigkeit geführt habe. „Fast alle ausländischen Firmen sind weg“, so der Mann. „Junge Leute finden einfach keine Arbeit.“
Zudem seien die Löhne in seinem Beruf drastisch gefallen. Sein monatliches Einkommen sank von etwa 20.000 Yuan (circa 2.522 Euro) vor der Pandemie auf unter 10.000 Yuan (circa 1.261 Euro) heute. „Der Wettbewerb ist in allen Branchen enorm“, fügte er hinzu. „Es ist sehr schwer, Geld zu verdienen.“

Auch andere Befragte berichten von ähnlichen Zuständen. In der Millionenstadt Chenzhou sprach ein Bewohner von einer angespannten Finanzlage der lokalen Regierung. Die entsprechenden Sparmaßnahmen hätten sich sogar auf alltägliche Amtsgeschäfte ausgewirkt.

Im vergangenen Jahr führte die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) strenge Ausgabenbeschränkungen für offizielle Mahlzeiten ein, die nun auf das Niveau von billigem Fast Food begrenzt seien, erklärte der Mann. Auch Infrastrukturprojekte seien ins Stocken geraten: Ein kurzes Straßenstück in der Nähe seines Hauses, dessen Asphaltierung seit einem Jahr genehmigt ist, sei immer noch nicht fertiggestellt.

Gute Ausbildung, schlecht bezahlte Jobs

Auch die örtlichen Kleinbetriebe kämpfen ums Überleben. Ein weiterer Befragter berichtete, dass Fabriken Mitarbeiter entlassen und einige ihre Wiedereröffnung nach den Feiertagen zum chinesischen Neujahr im Februar verschoben hätten. Verschlossene Ladenlokale und leere Marktstände seien immer häufiger zu sehen. Viele Bauarbeiter erhielten zudem noch ausstehende Löhne aus dem Vorjahr nicht.
Viele Hochschulabsolventen finden nur schlecht bezahlte Jobs. Oft verdienten sie umgerechnet nur etwa 340 bis 435 Euro im Monat – kaum genug, um die Miete zu decken, berichtet ein pensionierter Beamter. Manche bleiben daher lieber bei ihren Eltern wohnen und lassen sich weiterhin unterstützen. In China wird dieses Phänomen als „sich zurückziehen“ bezeichnet, was bedeutet, dass man sich dem harten Wettbewerb entzieht.
Ein junger Mann namens Xie, der kürzlich sein Masterstudium in Peking abgeschlossen hat, berichtete, dass die meisten seiner Kommilitonen Monate nach ihrem Abschluss noch immer arbeitslos seien. Seine eigene Stelle, die er über familiäre Beziehungen bekommen habe, bringe ihm umgerechnet knapp 380 Euro monatlich ein.
Eine pensionierte Beamtin aus der über 20 Millionen Einwohner zählenden Provinzhauptstadt Chengdu bestätigte, dass Hochschulabsolventen Schwierigkeiten haben, eine feste Anstellung zu finden. „Es liegt nicht daran, dass junge Leute es nicht versuchen“, sagte sie. „Es gibt einfach keine Möglichkeiten.“
Gleichzeitig geraten private Unternehmen – lange Zeit ein wichtiger Arbeitgeber – zunehmend unter Druck. „Viele private Firmen kämpfen ums Überleben“, so die Beamtin, und auch ausländische Firmen würden ihre Aktivitäten in China zurückfahren.

Hohe Lebenshaltungskosten

Ihr eigenes Kind habe früher für ein amerikanisches Unternehmen in Shanghai gearbeitet, doch die Firma habe sich vom chinesischen Markt zurückgezogen. Ein deutsches Unternehmen habe schließlich eine Ersatzstelle angeboten, doch solche Chancen würden immer seltener.
Gelegenheitsjobs seien für viele junge Arbeitnehmer zur Notlösung geworden. Sie dominieren mittlerweile Liefer- und Fahrdienste. Zwar könnten manche durch lange Arbeitszeiten ein Grundeinkommen erzielen, doch diese Arbeit biete kaum langfristige Sicherheit. Viele Chinesen schränkten ihre Ausgaben ein, sagte die Beamtin. Medien würden von einer boomenden Wirtschaft berichten, doch „das ist alles Propaganda. Die Leute haben vielleicht noch Ersparnisse, aber sie trauen sich nicht, sie auszugeben, weil sie nicht wissen, was die Zukunft bringt.“
Gleichzeitig bleiben die Lebenshaltungskosten hoch: Grundnahrungsmittel sind teurer geworden, und die Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr steigen weiter.
Die Beamtin stellte die gegenwärtige Stimmung dem Optimismus vergangener Jahrzehnte gegenüber, als Chinas Wirtschaftsreformen rasantes Wachstum und Aufbruchsstimmung gebracht hatten. Mittlerweile hätten strengere Kontrollen über Medien und Kultur die öffentliche Stimmung weiter gedämpft. Der Zugang zu ausländischen Medien sei eingeschränkt, und staatliche Medien legten zunehmend Wert auf politische Botschaften.
Der Arzt aus Beihai berichtete, dass wohlhabendere Familien in China vermehrt versuchen, ihr Vermögen und ihre gesamte Familie ins Ausland zu bringen. „Wer Geld hat, findet Wege, das Land zu verlassen.“ Zunächst würden die Kinder und später die übrigen Familienmitglieder ins Ausland geschickt.
 
Der Artikel erschien bei theepochtimes.com unter dem Titel „China’s Economic Slowdown Hits Jobs, Wages, and Confidence“. (deutsche Bearbeitung: os)