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Prien stellt SPD infrage – Regierung stabil im Koalitions-Konflikt


In Kürze:

  • Bundesfamilienministerin Karin Prien wirft der SPD mangelnde Verlässlichkeit beim Unterhaltsvorschuss vor.
  • Die SPD will den Unterhaltsvorschuss weiterhin bis zum 18. Geburtstag gewähren und stattdessen säumige Unterhaltspflichtige stärker belangen.
  • Auch bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren gibt es erhebliche Widerstände bei beiden Koalitionspartnern.
  • Trotz der Konflikte gilt ein Scheitern der schwarz-roten Koalition derzeit als wenig wahrscheinlich.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat die Verlässlichkeit der SPD als Koalitionspartner infrage gestellt. In einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) hat sie die jüngsten Vorstöße der Sozialdemokraten zum Unterhaltsvorschuss kritisiert. Sie verwies darauf, dass die von ihr vorbereiteten Einsparungen bei den Familienleistungen von der Koalition insgesamt beschlossen worden seien.
Es sei „eine Frage von politischer und rechtlicher Seriosität – und von gutem Anstand“, diese als bindend zu betrachten. Gute Politik setze „verlässliche Partner voraus, auch bei unpopulären Entscheidungen“.

SPD fordert härtere Maßnahmen gegen Unterhaltsschuldner statt Kürzungen

Hintergrund der Kontroverse ist ein am Montag, 17. August, beschlossenes Papier des SPD-Präsidiums. In diesem spricht sich die Partei dagegen aus, den Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 16. Geburtstag eines Kindes zu gewähren. Bislang ist es möglich, diesen bis zum 18. Geburtstag zu beantragen. Prien hatte jedoch aus Kostengründen angekündigt, die maximale Bezugsdauer zu kürzen.
Sozialverbände hatten gegen diese Ankündigung protestiert. In weiterer Folge erarbeitete die SPD-Spitze ihre Vorlage, in der sie zusätzliche Schritte gegen säumige Unterhaltspflichtige forderte. Auf Instagram meldete die SPD dazu:
„Eine Reform des Unterhaltsvorschuss darf nicht bei Kindern kürzen, sondern muss Zahlungsverweigerer konsequent in die Pflicht nehmen.“
Statt den Bezug des Unterhaltsvorschusses zu kürzen, solle es mehr und strengere Sanktionen gegen Unterhaltsverpflichtete geben. Die SPD plädiert dabei unter anderem für schnellere Pfändungen, einen besseren Datenaustausch, längere Verjährungsfristen oder die Möglichkeit, Rückstände bei der SCHUFA zu melden.

Ministerin weist auf Sparvorgaben durch Bundesfinanzminister Klingbeil hin

Prien wies außerdem darauf hin, dass die Sparvorgaben aus dem Bundesfinanzministerium von SPD-Chef Lars Klingbeil gekommen seien. Er habe angesichts großer Haushaltslöcher verbindliche Sparziele für alle Ressorts gesetzt. Das Bundesfamilienministerium sei dem unter anderem durch Kürzungen beim Elterngeld, aber auch beim Unterhaltsvorschuss nachgekommen. Die Sparmaßnahmen hätten Landes- und Kommunalpolitiker der SPD gefordert.
Der Streit um den Unterhaltsvorschuss ist nicht der einzige Konfliktherd, der innerhalb der Koalition besteht. Zu den heikelsten Themen gehört unter anderem die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren – fälschlicherweise oftmals als „Rente mit 63“ bezeichnet.
Ihre Abschaffung gehörte zu den 33 Empfehlungen, die im Gutachten der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission genannt waren. Sie sollen das Rentensystem stabilisieren und dessen dauerhafte Finanzierbarkeit sichern. Durch das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren verspricht sich die Bundesregierung jährliche Einsparungen von etwa 9,5 Milliarden Euro.

Koalition muss bei Rentenreform mit Gegenwind aus den Ländern rechnen

Widerstand gegen dieses Vorhaben gibt es allerdings sowohl aus der SPD als auch der Union. Vor allem die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder lehnen die geplanten Einschränkungen parteiübergreifend ab. Aber auch die Arbeitnehmerorganisation der CDU, die CDA, hatte jüngst ihre Ablehnung des Rentenreformschritts zum Ausdruck gebracht.
Bislang zeichnen sich im Bundesrat 25 Gegenstimmen zur Einschränkung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab. Unklar ist, wie sich Länder wie Baden-Württemberg oder das rot-grün regierte Hamburg positionieren. Das von einer schwarz-roten Koalition regierte Berlin hat sich noch nicht klar positioniert. Dort könnte es nach den Abgeordnetenhauswahlen jedoch zu einer rot-rot-grünen Koalition kommen.
In vielen Konfliktfällen mussten die Koalitionspartner vor allem Widerstände aus den Reihen der eigenen Abgeordneten oder von Landespolitikern der eigenen Partei bewältigen. So war es beispielsweise die „Junge Gruppe“ in der CDU/CSU-Fraktion, die Ende des Vorjahres damit gedroht hatte, das vom Kabinett bereits beschlossene Rentenpaket platzen zu lassen. Innerhalb der SPD hatte es unter anderem Kritik von eigenen Abgeordneten gegeben, als es um Verschärfungen für Bezieher von Bürgergeld ging.

Steuerreform hat Debatte um höhere Belastung Vermögender vorerst ad acta gelegt

Bei Themen wie der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren gibt es sowohl in der CDU als auch in der SPD Gegenstimmen. Diese kommen vor allem aus den Ländern – insbesondere jenen, wo in absehbarer Zeit Landtagswahlen stattfinden. Vor allem die jeweiligen Ministerpräsidenten befürchten, von den Wählern für Entscheidungen der Koalition im Bund abgestraft zu werden.
Einen Konfliktherd hat die Koalition jüngst bis auf Weiteres ausräumen können. Anfang Juli hatte das Kabinett ein 34-Punkte-Programm vorgestellt, das bis Ende 2027 schrittweise umgesetzt werden soll. Dieses beinhaltet unter anderem Verschärfungen beim Bürgergeld, aber auch einen grundlegenden Fahrplan zur Steuerreform. Zuvor hatte es insbesondere in Fragen wie der Reichensteuer oder der von der SPD geforderten Einführung von Vermögenssteuern Differenzen gegeben.
Nun ist man übereingekommen, als sehr hoch definierte Einkommen bei der geplanten Steuerreform stärker zu belasten. So soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Zudem soll es eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent für Einkommen ab 280.000 Euro geben. Auf diese Weise sollen die 10 Milliarden Euro die Entlastung von Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen gegenfinanziert werden.

Weder SPD noch CDU und CSU haben Interesse am Scheitern der Koalition

Einige weitere Punkte, in denen Gesprächsbedarf zwischen den Koalitionspartnern gibt, könnten ebenfalls heikel werden – wenn auch wahrscheinlich nicht in einem Ausmaß, das die Koalition gefährdet. Einer davon ist der gesetzliche Mindestlohn, den die SPD möglichst schnell auf 15 Euro anheben will. Zu Jahresbeginn stieg dieser auf 13,60 Euro. Ab 2027 soll er 14,60 Euro betragen.
Aktuell gibt es auch Forderungen aus der SPD, den Kaufkraftverlust infolge der Explosion der Treibstoffpreise durch flankierende Maßnahmen in Grenzen zu halten. Hier fordert etwa Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine Übergewinnsteuer – und zusätzlich noch eine Spritpreisbremse. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche lehnt solche Forderungen jedoch als „teuer, wirkungsschwach und verfassungsrechtlich fragwürdig“ ab.
Dass die nunmehrigen Unstimmigkeiten in der Frage des Unterhaltsvorschusses die Koalition in ihren Grundfesten erschüttern werden, ist wenig wahrscheinlich. Zum einen war es Union und SPD in durchaus heikleren Fragen gelungen, das Bündnis zusammenzuhalten. Dazu gehörten etwa das Rentenpaket, aber auch die Steuerreform. Zum anderen hat keiner der Koalitionspartner ein Interesse an einem Scheitern von Schwarz-Rot und möglichen Neuwahlen.

Kenia-Koalition würde die Lage für CDU/CSU und SPD nicht erleichtern

Würde es zu solchen kommen, kämen die beiden früheren großen Volksparteien aktuellen Umfragen zufolge zusammen auf nur noch 32 Prozent. Selbst ein Kenia-Bündnis unter Einschluss der Grünen würde nur noch über eine Mehrheit von 25 – im Fall eines Wiedereinzugs der FDP sogar nur von 7 – Sitzen verfügen. Im ungünstigsten Fall könnte je nach Ergebnis sogar eine Einigung zwischen Union, SPD, Grünen und Liberalen erforderlich werden, um eine Regierungsmehrheit ohne Linke oder AfD zu ermöglichen.
Schon ein Dreierbündnis unter Einschluss der Grünen würde das Erzielen von Einigungen noch deutlich verkomplizieren – insbesondere in Bereichen wie der Gebäudeenergie, wo die schwarz-rote Koalition bewusst von Entscheidungen der Ampelkoalition abgerückt war. Zudem müsste eine Kenia-Koalition voraussichtlich unter einem anderen Bundeskanzler stattfinden.
Grünen-Bundessprecher Felix Banaszak hatte Friedrich Merz die Hauptverantwortung für die derzeitige Stärke der AfD zugeschrieben. So habe dieser versprochen, die vom Verfassungsschutz beobachtete Partei zu halbieren. Mittlerweile sei das Gegenteil der Fall. Merz, so äußerte Banaszak jüngst gegenüber „BILD“, habe „sich entschieden, den Deutschen Unwahrheiten zu erzählen“.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Reformüberblick bei Haushaltsplänen für 2027: Was auf die Bürger zukommt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant für 2027 Reformen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie eine Steuerreform zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
  • Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen, steigende Beitragsbemessungsgrenzen und zusätzliche Belastungen bei der Familienversicherung einstellen.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren höhere Beitragssätze verlangen, während über weitere Strukturreformen noch beraten wird.
  • Steuerentlastungen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgen.

 
Die Debatte um den Bundeshaushalt 2027 und ein umfassendes Reformpaket gewinnt an Dynamik. Im Koalitionsausschuss wird um Details gerungen. Nach den Reformkommissionen für Soziales und Gesundheit wird Ende Juni der Bericht der Rentenkommission erwartet. Den Ankündigungen einer Steuerreform zugunsten der Mittelschicht stehen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gegenüber.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allen Ressorts die Vorgabe gemacht, den eigenen Etat um mindestens 1 Prozent zu kürzen. In vielen Fällen heißt das, Abstriche an sozialen Erleichterungen oder Vergünstigungen zu machen. Am Ende kommen die Einsparungen beim Normalbürger aus der Mittelschicht an.
Gleichzeitig bemüht sich der Bund angesichts der Wirtschaftskrise und der gesunkenen Kaufkraft, einige Entlastungen gegenüber den Belastungen und Einschränkungen entgegenzusetzen. Tiefgreifende Veränderungen sind in mehreren Bereichen zu erwarten.

Gesundheit

Hier hat die zuständige Kommission Ende März ihren Bericht zur kurzfristigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) präsentiert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Anstieg der Beitragssätze für alle Versicherten zu verhindern.
Bis Ende des Jahres wird ein weiterer Bericht erwartet, der sich mit langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Kassen befasst. Bereits jetzt müssen Versicherte damit rechnen, in zweierlei Hinsicht stärker belastet zu werden.
So werden im Bereich der Leistungen Zuzahlungen erhöht oder Erstattungen verringert. Gleichzeitig ist auch mit einem Anstieg der Beiträge zu rechnen – vorerst zumindest bei Besserverdienenden. So wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 voraussichtlich um 3,87 Prozent auf 72.450 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich zu den Steigerungen aufgrund der Lohnentwicklung ist auch eine Sonderanhebung um 300 Euro im Gespräch. Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf ein Jahresbruttoeinkommen von 84.800 Euro steigen.
Zudem wird eine Steigerung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente um 50 Prozent diskutiert. Gleichzeitig könnte es zu einer Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent kommen. Homöopathische Präparate sollen künftig gar nicht mehr erstattet werden und es könnte erhebliche Einschränkungen für die Hautkrebsvorsorge und für medizinisches Cannabis geben.
Auch die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll wegfallen. Zwar hat der Widerstand in Teilen der Koalitionsparteien und Gewerkschaften ein vollständiges Aus dieser Vergünstigung für Ehepaare voraussichtlich verhindert, doch müssen Versicherte, die diese in Anspruch nehmen wollen, künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens erwarten.

Pflege

Die Eigenanteile für Heimbewohner sollen steigen, da die Zuschüsse vonseiten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) langsamer anwachsen. Die 15-prozentige Zuzahlung für den Heimplatz soll künftig erst ab 18 Monaten statt wie bisher ab zwölf Monaten gelten. Erst anschließend soll die Anhebung auf 30 Prozent erfolgen. Die Entlastungsstufe mit einer Zuzahlung von 50 Prozent soll künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren und jene mit 75 Prozent erst nach 54 statt wie bisher 36 Monaten gelten.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK schätzt die monatlichen Durchschnittskosten für einen Pflegeheimplatz derzeit auf mehr als 5.000 Euro. Die Pflegekasse trägt davon im Schnitt 1.539 Euro. Kinderlose über 23 Jahre müssen mit einer Erhöhung ihres Zusatzbeitrags rechnen. Ebenso wie in der GKV soll auch in der SPV eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten.
Im Vorjahr hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform darauf verständigt, die Kriterien im Bereich der niedrigeren Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. So wird künftig ein höherer Grad an Einschränkungen erforderlich sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Einschränkungen beim Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung, wie sie bei der GKV gelten, könnten auch in der Pflegeversicherung greifen. Auf diese Weise plant die Koalition, die Defizite der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten.

Rente

Was die Veränderungen im Bereich der Rente anbelangt, bleiben einige konkrete Reformen noch ungewiss. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich erst Ende Juni vorlegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die vorgeschlagenen Reformen eins zu eins umzusetzen, sollte die Kommission zu einer einstimmigen Empfehlung kommen.
Die Rentenkommission hat jüngst Gerüchte zurückgewiesen, wonach eine geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu den Empfehlungen gehören werde. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab Beginn der 2040er-Jahre schrittweise ansteigen. Gleichzeitig könnte das garantierte Rentenniveau von aktuell 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.
Als weitere Maßnahme wird das verpflichtende Rentensplitting, also die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, diskutiert. Ein entsprechender Bericht liegt jedoch bis heute nicht vor.
Sehr wahrscheinlich ist hingegen eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht in internen Papieren davon aus, dass dieser von derzeit 18,6 Prozen ab 2028t auf dann 19,9 Prozent ansteigen wird.
Neben den drohenden Belastungen im Bereich der Sozialversicherung spüren die Bürger bereits Teuerungseffekte durch Steuern, die CO₂-Bepreisung und geopolitische Verwerfungen. Dies macht sich unter anderem bei den Energiepreisen bemerkbar. Dadurch sinken die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft zusätzlich – und das in einer Situation anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.

Steuern

Deshalb beabsichtigt die Koalition, mit einer Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gegenzusteuern. Über einige Kernpunkte zeichnet sich dabei bereits ein Konsens ab. So soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten.
Der Grundfreibetrag soll dabei um mindestens 1.000 Euro steigen; derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, sodass Einkommenszuwächse weniger stark besteuert werden. Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon ab rund 70.000 Euro, künftig soll er erst ab 85.000 Euro greifen.
Anfang Mai kündigte Klingbeil an, seine Steuerreform solle 95 Prozent der Beschäftigten „merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr“ entlasten. Zudem soll der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen wegfallen.
Die Gegenfinanzierung soll seiner Aussage nach jedoch über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer erfolgen. Diese soll „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen. Die Union hatte sich gesprächsbereit gezeigt, beispielsweise bezüglich einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent auf 47,5 Prozent.
Differenzen gibt es hingegen bezüglich höherer Belastungen von Erbschaften und einer Wiedereinführung von Vermögenssteuern. Hier fordert die SPD unter anderem einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro.
Zudem soll es möglich bleiben, das selbst genutzte Haus steuerfrei an die eigenen Kinder zu vererben. Allerdings soll das Finanzamt bei Firmenübertragungen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zugreifen können. Die Sozialdemokraten stellen auch das Ehegattensplitting infrage. Die Union wehrt sich gegen dieses Ansinnen kategorisch.

Weitere Bereiche

Einsparungen sind auch beim Elterngeld, beim Wohngeld und möglicherweise auch beim BAföG geplant. Besonders bei der Studienförderung stellt sich die SPD gegen Kürzungen, da über deren Finanzierung bereits Konsens bestehe. Bei Elterngeld und Wohngeld sind Einschränkungen aufgrund der von Klingbeil an die Ressorts gegebenen Sparvorgabe absehbar. Eine Einigung über die Details steht jedoch noch aus.
Ungewiss ist auch, wie lange der derzeit geltende „Tankrabatt“ durch die Senkung der Energiesteuer noch aufrechterhalten wird. Der CO₂-Preis wird angesichts der hohen Treibstoffpreise vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig ist eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket bei der Bahn im Gespräch. Zuletzt stieg dieser innerhalb von nur zwei Jahren von 49 auf 56 und schließlich auf 63 Euro im Monat.