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Russisches Haus in Berlin vor dem Aus: Was die Kündigung bedeutet


In Kürze:

  • Die Bundesregierung kündigt den Vertrag mit dem Russischen Haus in Berlin.
  • Die vertragliche Kündigung kann frühestens zum 7. Juni 2027 wirksam werden.
  • Russland droht im Gegenzug mit „spiegelbildlichen“ Maßnahmen – auch Goethe-Institute könnten betroffen sein.

 
Am Dienstag, 1. September, hat die deutsche Bundesregierung Russland offiziell für verantwortlich für den Drohnenvorfall vom 4. August am Flughafen Halle/Leipzig erklärt. Zu den Maßnahmen, die das Bundeskabinett als Konsequenz aus dieser Einschätzung verkündete, gehört unter anderem die Kündigung des Vertrages mit dem Russischen Haus der Wissenschaft und Kultur in Berlin.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) verkündeten die Maßnahme neben anderen in einer Pressekonferenz in Berlin. Das Paket habe man mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) abgesprochen.

Wadephul: Russisches Haus erfüllt „nicht mehr seinen Zweck“ – Kritik von Stegner

Die Minister erläuterten nicht, welche Rolle die Einrichtung konkret in der Planung oder Durchführung des Drohnenangriffs auf dem Flughafen gespielt haben soll. Wadephul zufolge erfülle das Russische Haus jedoch „längst nicht mehr den eigentlichen Zweck einer kulturellen Verbindung zwischen Russland und Deutschland“.
Skeptischer in seiner Einschätzung zeigte sich SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner. Dieser betonte auf Facebook, nachgewiesene Angriffe auf deutsche Infrastruktur dürften nicht folgenlos bleiben. Mit Blick auf die angekündigten Maßnahmen rund um das Russische Haus fügte Stegner jedoch hinzu:
„Ob es so sinnvoll ist, die letzten Institutionen kulturellen Austauschs und gesellschaftlicher Beziehungen zu beseitigen, darf aber mit Fug und Recht bezweifelt werden.“
Während man die Schließung des Russischen Generalkonsulats in Bonn bereits zum 18. September anordnet, ist die Situation bezüglich des Russischen Hauses in Berlin komplexer. Dort geht es um die Kündigung bilateraler Abkommen, die über die Nutzung des Gebäudes in der Berliner Friedrichstraße bestehen.

Mehrere Kulturabkommen zwischen Deutschland und Russland

Ein erstes Rahmenabkommen über die kulturelle Zusammenarbeit mit Russland stammt aus dem Jahr 1992. In diesem heißt es, beide Vertragsparteien seien bestrebt, die gegenseitige Kenntnis der Kultur ihrer Länder zu erweitern und eine entsprechende Partnerschaft und Zusammenarbeit „auf allen Ebenen weiterzuentwickeln“.
Weitere Bestimmungen befassen sich mit Themen wie der Durchführung kultureller Veranstaltungen aller Art, wechselseitiger Vermittlung der Sprachen, Wissenschaft, Archiven oder Rundfunk. In den Jahren 2003 und 2004 kamen Abkommen über das Erlernen der deutschen und russischen Sprache sowie über die jugendpolitische Zusammenarbeit dazu.
Speziell die Aktivitäten des Russischen Hauses waren Gegenstand eines 2011 abgeschlossenen Abkommens über die Tätigkeit der Kultur- und Informationszentren. Dieses bildete gleichzeitig auch die Grundlage für die weiterer Arbeit der deutschen Goethe-Institute.
Standorte der Goethe-Institute in Russland befinden sich heute noch in Moskau, St. Petersburg und Nowosibirsk, wo letzteres nur noch ein reines Kontaktbüro ist. Es ist davon auszugehen, dass die angekündigte Kündigung diesen Vertrag betrifft.

Vertrag über Nutzung des Grundstücks weist Laufzeit von 99 Jahren auf

Die Frage nach Verwaltung und Nutzung der Liegenschaften, die zum Russischen Haus gehören, war gemäß dieser Vereinbarung explizit einem gesonderten Vertrag vorbehalten. Diese folgte 2013 als Abkommen über die Unterbringung des Russischen Hauses und des Goethe-Instituts in Moskau. Eine „Schließung“ der Einrichtung ist deshalb nicht so ohne Weiteres möglich und eröffnet zudem Russland Spielraum für mögliche Vergeltungsmaßnahmen auf gleicher Ebene.
Das zwischen den damaligen Außenminister Guido Westerwelle (FDP) und gegenwärtigen Außenminister Sergej Lawrow abgeschlossene Abkommen von 2011 ist seit Juni 2012 in Kraft. Es wurde für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen und unterliegt der automatischen Verlängerung auf weitere fünf Jahre. Allerdings können beide Parteien es schriftlich auf diplomatischem Wege bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils laufenden Periode kündigen. Der nächste erreichbare Termin wäre entsprechend der 7. Juni 2027.
Das Abkommen von 2013, das die Nutzung des Grundstücks regelt, hat eine Laufzeit von 99 Jahren. Auch hier besteht eine Kündigungsmöglichkeit – bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Vertragsdauer. Darüberhinausgehende Beendigungen durch einseitige Willenserklärung sind nach dem Vertragstext nicht möglich.

Betreiber von EU-Sanktionen betroffen

Dies hat zur Konsequenz, dass eine „Schließung“ vorerst als Beendigung der vertraglich abgesicherten Tätigkeit als Kultur- und Informationszentrum in Betracht kommt. Was bezüglich der Immobilie geschieht, wäre auch dann immer noch unklar. Eine weitere Unklarheit könnte der Umstand mit sich bringen, dass die Betreiberorganisation seit Juli 2022 unter EU-Sanktionen steht.
Verantwortlich für den Betrieb ist die „Föderalagentur für Angelegenheiten der GUS, für Fragen der im Ausland lebenden Mitbürger und für internationale humanitäre Zusammenarbeit“. Bekannter ist die Behörde des russischen Außenministeriums unter der Abkürzung Rossotrudnitschestwo.
Die Organisation ist aufgrund der Sanktionen nicht zur freien Verfügung über die Immobilie berechtigt. Ihre Aufgabe ist derzeit vor allem der sogenannte Substanzerhalt – etwa zum Gebäudeerhalt oder zur Begleichung laufender Kosten.
Dafür steht es ihr auch zu, die erforderlichen finanziellen Veranlassungen zu treffen. Allerdings müssen diese von der Bundesbank genehmigt werden und Rossotrudnitschestwo muss die Verwendung nachweisen. Klagen gegen diese Einschränkungen blieben bislang erfolglos. Aufgrund der geltenden Verträge muss Deutschland wiederum 2026 noch 70.000 Euro für die Grundsteuer des Russischen Hauses bereitstellen.

Russisches Haus leistete bereits zu Sowjetzeiten Kulturarbeit

Ursprünglich wurde das Russische Haus bereits 1984 eröffnet – als größtes Auslandskulturinstitut der damaligen Sowjetunion. Das kulturelle Angebot war traditionell umfangreich, bereits für die Sowjets galt die Einrichtung als Aushängeschild für deren Kulturarbeit. Neben Russischkursen beherbergte es auch den Sprachklub „Russisch an der Spree“.
Das Russische Haus veranstaltete neben Kunst- und Sprachkursen auch Konzerte, Theatergastspiele, Literaturveranstaltungen und Filmvorführungen mit sowjetischen und später russischen Filmstudios. Dazu kamen Veranstaltungen, die sich mit Themen der Geschichte und Erinnerungskultur befassten.
In der Einrichtung befinden sich auch eine umfangreiche Bibliothek, ein Buchhandel, ein Kino und diverse Konzertsäle. Auch ein Café wird im Russischen Haus betrieben. Vor dem Ukrainekrieg fanden in dem Gebäude jährlich bis zu 400 Kulturveranstaltungen statt – von Ballett über Literatur bis hin zu Ausstellung.
Zuletzt wies ein Veranstaltungsflyer vom Dezember 2025 immer noch 19 Veranstaltungen und neun laufende Ausstellungen aus.

Französische Behörden sprechen von möglicher Tarnung

Diese Zahl soll in den vergangenen Jahren auffällig stabil geblieben sein, was unter anderem beim Recherchekollektiv „Correctiv“ Argwohn hervorrief. Die Finanzierung erfolge über staatliche Zuschüsse, wobei der russische Staatshaushalt regelmäßig umgerechnet mehrere Millionen US-Dollar dafür vorgesehen habe. Dazu kam die Vermietung von Geschäftsflächen und Wohnungen.
Es ist unstreitig, dass das Russische Haus auch nach Beginn des Ukrainekrieges nach wie vor ein umfangreiches und reales Angebot an Kulturevents, Bildungsoptionen und Veranstaltungen anbot. Dennoch stand die Einrichtung in Politik, Medien, aber auch aufseiten einiger Nachrichtendienste im In- und Ausland im Verdacht, ein Dach für nachrichtendienstliche Aktivitäten Russlands bieten.
So soll es beispielsweise in einer nachrichtendienstlichen Bewertung des französischen Innenministeriums, die dem WDR und anderen Medien vorliegen soll, heißen, welche anlässlich des Ausweisungsverfahrens gegen die frühere RT-France-Chefredakteurin Xenia Fedorowa verfasst wurde. Konkrete Spionageoperationen, die aus dem Russischen Haus gesteuert worden seien, soll jedoch auch das französische Ministerium nicht nennnen.

Russland könnte im Gegenzug Goethe-Institute schließen

Deutsche Nachrichtendienste nannten bislang diplomatische Einrichtungen Russlands wie Botschaften oder Generalkonsulate als Ausgangspunkte nachrichtendienstlicher Aktivitäten. Der Verfassungsschutz äußerte, dass dort häufig als Diplomaten getarnte russische Geheimdienstangehörige stationiert seien und unter dem Schutz der diplomatischen Immunität agierten. Bezüglich des Russischen Hauses war man bislang zurückhaltender.
Russland hat nach der deutschen Ankündigung „spiegelbildliche“ Gegenmaßnahmen angekündigt. Dabei hat Außenamtssprecherin Maria Sacharowa auch die Möglichkeit einer Schließung deutscher Goethe-Institute ins Spiel gebracht. Eine förmliche Entscheidung dazu ist jedoch bislang nicht gefallen.
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2. September: Anschläge in Deutschland | Sanktionen nach Drohnenvorfall | Austritte bei Thüringer BSW

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Anschläge in Deutschland

Heute morgen explodierte eine Handgranate in der Nähe des Bahnhofs Augsburg. Zudem gab es innerhalb kurzer Zeit zwei Angriffe auf die Stromversorgung in Deutschland, erst in Brandenburg, dann in NRW. Unbekannte hatten nahe eines Umspannwerks am Kohlekraftwerk Jänschwalde versucht, eine Höchstspannungsleitung zu beschädigen. Stunden nach dem Angriff in Brandenburg kam es zu einer Störung an einem Umspannwerk bei Köln, wo wegen verfassungsfeindlicher Sabotage ermittelt wird. Landesinnenminister Jan Redmann sprach von Parallelen bei den Anschlägen an den Umspannwerken.

Sanktionen nach Drohnenvorfall

Deutschland macht Russland offiziell für den Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle verantwortlich. Moskau hingegen beklagt mangelnde Beweise, weist die Vorwürfe zurück und kündigt Gegenmaßnahmen an. Die NATO und EU stärkten Deutschland den Rücken.

Austritte bei Thüringer BSW

Die drei BSW-Abgeordneten Stefan Wogawa, Dirk Hoffmeister und Roberto Kobelt verlassen Fraktion und Partei, behalten aber ihre Mandate. Sie gründen eine neue Partei mit dem Namen: „Deine Stimme zählt“. Ministerpräsident Mario Voigt von der CDU führt damit künftig eine Minderheitsregierung. Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke fordert Neuwahlen.

Grünes Licht für neue Gaskraftwerke

In Deutschland sollen zahlreiche neue Gaskraftwerke gebaut werden. Die EU-Kommission gab grünes Licht für die staatliche Förderung mit bis zu 35 Milliarden Euro. Ziel ist es, die Stromversorgung auch in Dunkelflauten zu sichern, also wenn weder Sonne noch Wind genügend Energie liefern. Verbraucher sollen über eine neue Umlage ab 2031 die Förderung mitfinanzieren.

IG Metall weist Werksschließungen zurück

Die Gewerkschaft IG Metall weist zurück, dass der VW-Vorstand das Aus für vier Werke in Deutschland bereits beschlossen hat. Für solche Entscheidungen sei stets die Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Zuvor hatte die „Wirtschaftswoche“ berichtet, dass die Produktion in Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm ab 2031 eingestellt werden könnte. Grund seien fehlende neue Aufträge.
 
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1. September: Explosion an Umspannwerk | Sanktionen nach Drohnenanschlag | Kritik an EU-Klimavorgaben

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Explosion an Umspannwerk

Unbekannte haben ein Umspannwerk am Kohlekraftwerk Jänschwalde angegriffen. Nach Angaben der Brandenburger Polizei kam es dabei zu mindestens einer Detonation. Am Morgen wurden mehrere sogenannte unkonventionelle Brand- und Sprengvorrichtungen entdeckt, von denen jedoch nicht alle explodierten. Ein Sprecher des Kraftwerksbetreibers Leag sprach von einem Anschlag. In der Folge kam es zu einem technischen Ausfall eines Kraftwerksblocks.

Sanktionen nach Drohnenanschlag

Die Bundesregierung macht Russland für den versuchten Sprengstoffanschlag am Flughafen Leipzig/Halle verantwortlich. Innenminister Alexander Dobrindt verweist auf polizeiliche Ermittlungen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse. Als Reaktion kündigt die Bundesregierung neue Strafmaßnahmen an. Unter anderem soll das russische Generalkonsulat in Bonn geschlossen und die Einreisekontrollen für russische Staatsangehörige verschärft werden.

Kritik an EU-Klimavorgaben

Die TU München wirft der EU falsche Klimavorgaben für Autos vor. In einem neuen Weißbuch fordern Forscher, künftig nicht nur die CO₂-Emissionen während der Fahrt zu berücksichtigen. Stattdessen soll der gesamte Lebenszyklus eines Autos einbezogen werden – von der Produktion bis zur Wiederverwertung.

Steuerreform

Die Koalition hat sich auf die letzten Details der Einkommensteuerreform geeinigt. Geplant sind unter anderem höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie mehr Kindergeld. Zur Gegenfinanzierung soll die Reichensteuer steigen. Der Gesetzentwurf soll morgen im Kabinett beschlossen werden.

Mietersorgen

Viele Mieter in Deutschland machen sich Sorgen über steigende Wohnkosten. Jeder Zweite befürchtet laut „Mietenreport 2026“ im Fall eines Umzugs keine bezahlbare Ersatzwohnung zu finden. Mehr als die Hälfte sagt, dass ihre Wohnkosten im vergangenen Jahr gestiegen sind. Viele sparen deshalb bei Freizeit, Kleidung oder Lebensmitteln.
 
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10. August: Rhein-Pegel auf Rekordtief | DNA-Spur auf Sprengstoffdrohne | 30-Jähriger in Berlin erschossen

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Rhein-Pegel auf Rekordtief

Das Niedrigwasser legt am Rhein historische Schiffswracks frei und beeinträchtigt die Binnenschifffahrt. Die rekordtiefen Pegelstände verteuern den Gütertransport und belasten die Lieferketten. Der Handelsverband fordert deshalb eine dauerhafte Zulassung von Lang-Lkw als Ausweichlösung.

DNA-Spur auf Sprengstoffdrohne

Nach dem Drohnen-Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle haben Ermittler offenbar eine DNA-Spur auf der mit Sprengstoff beladenen Drohne entdeckt. Diese soll mit einer Spur vom Brandanschlag auf das DHL-Logistikzentrum im Jahr 2024 übereinstimmen. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.

30-Jähriger in Berlin erschossen

Vor dem Bahnhof Zoologischer Garten in Berlin ist ein 30-jähriger Mann auf offener Straße erschossen worden. Laut einem Bericht der B.Z. soll es sich bei dem Opfer um ein Mitglied eines Clans handeln. Der Schütze floh mit einem Fahrzeug vom Tatort. Am Sonntag kurz vor Mitternacht geriet eine Gruppe vor dem Bahnhof in einen Streit. Einer von ihnen schoss auf den Mann.

Beschlagnahmung von Vermögen

Künftig soll es leichter möglich sein, verdächtiges Vermögen zu beschlagnahmen. So lautet der Plan von Finanzminister Lars Klingbeil. Bald soll es ausreichen, wenn das zuständige Finanzgericht von einer illegalen Herkunft überzeugt ist. Im Visier stehen vor allem Vermögen ab 100.000 Euro. Der Zoll soll dazu mehr Befugnisse erhalten, auch beim Einsatz von KI.

Bund holt Kasernen zurück

Das Bundesverteidigungsministerium plant, fünf ehemalige Kasernen für den neuen Wehrdienst zu reaktivieren. Betroffen sind die Standorte Speyer, Kusel, Sigmaringen, Soest und Friedberg. In drei Orten finden bereits Gespräche statt, für September ist ein weiteres Treffen geplant. Die Liegenschaften sollen wieder militärisch genutzt werden und in den Besitz des Bundes übergehen.
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144 Drohnenvorfälle in Europa: Deutschland besonders stark betroffen


In Kürze:

  • Nach dem Fund einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle kündigt Verkehrsminister Bilger einen schnelleren Ausbau der Drohnenerkennung an deutschen Flughäfen an.
  • Eine Studie von Hanns-Seidel-Stiftung und IISS wertet 144 Drohnenvorfälle in Europa als mögliches Muster einer russischen UAV-Kampagne.
  • Deutschland verzeichnet mit 58 Fällen die höchste Zahl im untersuchten Zeitraum.

 
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hat nach dem jüngsten Vorfall in Leipzig zeitnahe Maßnahmen zur Entdeckung und Abwehr von Drohnen angekündigt. Der Minister betonte gegenüber „Politico“, die Deutsche Flugsicherung sei für die Sicherheit im Luftraum rund um die Flughäfen zuständig. Dabei spiele „rechtzeitiges Erkennen von Drohnen natürlich eine wesentliche Rolle“.
An den Flughäfen Frankfurt am Main und München sei eine entsprechende Ausstattung zur Entdeckung und Abwehr sogenannter Unmanned Aerial Vehicles (UAV) bereits vorhanden. Was die anderen Flughäfen anbelangt, habe man hingegen „keine Zeit zu verlieren“. Am Dienstagabend der Vorwoche, dem 4. August, entdeckte ein Mitarbeiter des Flughafens Halle-Leipzig eine mit Sprengstoff beladene Drohne im Frachtbereich. Der Flughafen musste daraufhin temporär gesperrt werden.

Seit 2024 bereits 144 Vorfälle mit Drohnen registriert

Spezialisten der Bundespolizei konnten den Sprengsatz entschärfen. Er befand sich in der Nähe mehrerer ukrainischer Frachtflugzeuge. Diese sollten vor allem militärische Hilfslieferungen für die Führung in Kiew transportieren. Der Flughafen Halle-Leipzig spielt diesbezüglich als Umschlagplatz eine bedeutende Rolle.
Vor allem deshalb legten Analysen US-amerikanischer Geheimdienste den Schluss nahe, die Russische Föderation könne in den Vorfall involviert sein. Russland wies diese Darstellung zurück. Die deutsche Bundesregierung spricht bislang davon, dass „fremde Mächte“ hinter der Platzierung der Drohne stecken könnten. Eine ausdrückliche Schuldzuweisung an den Kreml gibt es nicht.
Weniger zurückhaltend sind demgegenüber die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung und das International Institute for Strategic Studies (IISS) in London. Sie haben jüngst eine gemeinsame Studie vorgelegt, die den Titel „Russlands UAV-Kampagne über Europa“ trägt. Diese verweist auf 144 Drohnenvorfälle zwischen August 2024 und Februar 2026 in zwölf NATO-Staaten und Irland. Der Vorfall von Leipzig ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Deutschland in überdurchschnittlichem Maße betroffen

Erkenntnisse bezüglich einer russischen Urheberschaft, die über bislang bekannte Mutmaßungen hinausgehen, führt das Papier nicht auf. Die Autoren erklären jedoch, dass die Anzahl der Vorfälle allein durch Hobbyflieger, Fehlidentifizierungen oder Zufälle nicht plausibel zu erklären sei. Dieser Umstand und die Zielauswahl ließen eine koordinierte russische UAV-Kampagne als „sehr wahrscheinlich“ erscheinen.
Der Vorsitzende der Hanns-Seidel-Stiftung, Klaus Holetschek, äußerte anlässlich der Vorstellung der Studie, die Drohnen gefährdeten die innere Sicherheit. Europa sei „auf diese Form hybrider Bedrohung bislang nicht ausreichend vorbereitet“.
Deutschland ist der Studie zufolge von den Drohnenvorfällen in stark überdurchschnittlichem Maße betroffen. So sollen sich gleich 58 der erfassten Fälle in Deutschland ereignet haben. Die Hälfte davon habe militärische Einrichtungen betroffen. Weitere Ziele waren demnach Flughäfen, Häfen, Energieanlagen und nuklear relevante Standorte. Als möglichen Zweck nennt die Studie, europäische Reaktionszeiten und Schwachstellen der Luftverteidigung auszuspähen.

Sicherheitsbehörden gehen bei Vorfällen mit Drohnen meist von Hobbypiloten aus

Als mögliche Ausgangspunkte der Drohnenvorfälle nennt die Studie mit Russland verbundene Handelsschiffe oder solche der sogenannten Schattenflotte. Das große Problem sei die unzureichende europäische Abwehrfähigkeit. Die Infrastruktur und die Instrumente zur Drohnenerkennung seien uneinheitlich.
Dazu kämen zersplitterte Zuständigkeiten, unklare rechtliche Befugnisse und teilweise zu langsame oder unzureichende Reaktionsmöglichkeiten. Eine Bekämpfung von Drohnen könne erst erfolgen, wenn diese bereits in den europäischen Luftraum eingedrungen seien. Es bestehe kein Mandat etwa mit Blick auf ein Schiff, von dem aus diese gestartet werden könnten.
Die Studie räumt ein, dass die öffentliche Beweislage zu den Einzelfällen regelmäßig dünn sei. Im Juni 2026 gingen Sicherheitsbehörden bezüglich in Deutschland registrierter Drohnenvorfälle „in überwiegendem Maße“ von unerlaubten Flügen von Hobbypiloten aus. Der Bundespolizei zufolge dringen Privatpersonen immer wieder unerlaubt in Flugverbotszonen ein und fertigten Aufnahmen an.

Russland-Bezug nur vereinzelt belegt

Eine eindeutige Zuordnung zu Russland könne etwa mit Blick auf den Zwischenfall im polnischen Luftraum im September 2025 erfolgen. Dort gelang es der polnischen Luftabwehr, Drohnen abzuschießen und die eingesetzten Drohnentypen Russland zuzuordnen. Allerdings ist die Motivation hinter dem Vorfall nach wie vor unklar. Vieles spricht dafür, dass die Drohnen im Rahmen einer Offensive im Ukrainekrieg zum Einsatz kamen – und keine Absicht mit Blick auf NATO-Staaten im Spiel war.
In Fällen wie dem Auftreten von Drohnen in Brunsbüttel, Manching, Neuburg oder Husum äußerten Behörden einen möglichen Spionageverdacht. Aber auch hier gibt es bislang keine vollständige Beweiskette hinsichtlich einer russischen Urheberschaft.
Eine Anklage gegen mutmaßliche Saboteure gibt es in Litauen. Diese sollen als mögliche „Wegwerfagenten“ für Brände und Sprengstoffsendungen in Luftfrachträumen und DHL-Packstationen verantwortlich sein. Dabei handelt es sich jedoch um keinen Drohnenvorfall. Worin sich Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste in Europa einig sind, ist, dass die europäischen Länder möglichen neuartigen hybriden Bedrohungen ausgesetzt sind. Darauf sei ihre Sicherheitsarchitektur hingegen nicht immer ausreichend vorbereitet.

Explosion am Flughafen Halle-Leipzig offenbar möglich

Unterdessen soll bei dem Vorfall der Vorwoche am Flughafen Halle-Leipzig ein deutlich größerer Schaden in Kauf genommen worden sein. Wie die „Zeit“ unter Berufung auf ausgewertetes Videomaterial von Überwachungskameras berichtete, hätte es auch zu einer Explosion kommen können. So sei gegen 19:30 Uhr ein Objekt direkt auf die am Flughafen parkende Antonow-Maschine zugeflogen.
Es sei in weiterer Folge auf einer der Tragflächen aufgeschlagen, wo sich im Regelfall die Treibstofftanks befinden. Allerdings sei der Gegenstand mutmaßlich abgeprallt und der Sprengsatz, der in einiger Entfernung von der Drohne aufgefunden wurde, habe sich möglicherweise beim Aufprall abgelöst. Bislang ist unklar, warum er nicht detoniert sei.
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Sprengstoff-Drohne an Flughafen: Ukraine-Spur und Ruf nach NATO-Reaktion


In Kürze:

  • Bundesanwaltschaft ermittelt wegen versuchter Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
  • Nach der ersten Sprengstoffdrohne wird auch eine zweite Drohne als mögliches Tatmittel untersucht.
  • Politik und Experten fordern bessere Drohnenabwehr und mehr Schutz kritischer Infrastruktur.

 
Neben den Ermittlungen nach der Entdeckung einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle steht inzwischen vor allem die Frage im Fokus, wie Deutschland kritische Infrastruktur künftig besser vor solchen Angriffen schützen kann. Dabei geht es nicht nur um die technische Ausstattung, sondern auch um die Zuständigkeiten verschiedener Behörden und die Frage, ob die bisherigen Sicherheitsstrukturen noch ausreichend sind.
Der Vorfall hat eine politische Debatte über die Organisation der Drohnenabwehr ausgelöst. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), fordert deshalb eine Zentralisierung der Zuständigkeiten beim Bundesinnenministerium beziehungsweise bei der Bundespolizei. „Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Nach Ansicht Röwekamps zeigen die bisherigen Erkenntnisse aus Leipzig, wie dringend neue Antworten auf die Bedrohung ziviler Infrastruktur durch Drohnen erforderlich seien. Neben einer klaren Verantwortlichkeit brauche es auch moderne technische Systeme, die unterschiedliche Arten von Drohnen erkennen und abwehren können.
Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler bewertet die bestehende Struktur anders. Unterschiedliche Zuständigkeiten seien grundsätzlich kein Problem, solange die Zusammenarbeit der Behörden eng funktioniere und es möglichst wenige Reibungsverluste gebe, sagte er der „Rheinischen Post“. Entscheidend sei, dass jederzeit klar sei, welche Behörde in welcher Situation verantwortlich sei.
Unabhängig von der Zuständigkeitsfrage betonte Fiedler ebenfalls, dass Investitionen in moderne Drohnenabwehrtechnik unverzichtbar seien. Als Vorteil wertete er, dass mit dem Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum und dem Gemeinsamen Abwehrzentrum Hybrid bereits Einrichtungen vorhanden seien, die den Austausch zwischen Sicherheitsbehörden verbessern sollen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Sachsens Innenminister Armin Schuster bei einer Pressekonferenz am Flughafen Leipzig/Halle. Zuvor war dort eine mit Sprengstoff und Zünder ausgestattete Drohne entdeckt worden. Eine DHL-Frachtmaschine kollidierte zudem mit einem unbekannten Objekt.

Foto: Jens Schlueter/Getty Images.

Wer ist in Deutschland für die Drohnenabwehr zuständig?

Bei der Abwehr unbemannter Fluggeräte können je nach Situation verschiedene Behörden und Institutionen beteiligt sein. Dazu gehören die Bundespolizei und die Landespolizeien, bei besonderen Gefahrenlagen auch die Bundeswehr sowie Betreiber kritischer Infrastruktur wie Flughäfen.
Zusätzlich gibt es Koordinierungsstellen wie das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum und das Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen. Dort sollen Informationen zwischen Bund, Ländern und Sicherheitsbehörden ausgetauscht und Bedrohungslagen gemeinsam bewertet werden.
Gerade diese Aufteilung sorgt nach dem Vorfall in Leipzig für Diskussionen. Kritiker sehen darin ein mögliches Problem, weil bei einem schnellen Angriff klare Entscheidungswege entscheidend seien.

Experten warnen vor Lücken bei Erkennung und Abwehr von Drohnen

Sicherheitsexperten sehen trotz neuer Strukturen weiterhin erheblichen Nachholbedarf. Der Terrorismusforscher Peter Neumann vom King’s College London kritisierte im ZDF-„Heute Journal“, Deutschland sei bei Drohnenerkennung, Abwehrsystemen und rechtlichen Zuständigkeiten weiterhin nicht ausreichend vorbereitet.
Nach seiner Einschätzung bestehe seit Jahren Handlungsbedarf, ohne dass die notwendigen Konsequenzen vollständig umgesetzt worden seien. Besonders problematisch seien fehlende einheitliche Regelungen und die Frage, welche Behörde in welcher Lage schnell handeln könne.
Technologisch seien Lösungen grundsätzlich vorhanden, erklärte dagegen Rheinmetall-Chef Armin Papperger. Entscheidend sei zunächst, festzulegen, welche kritische Infrastruktur geschützt werden müsse und welche Technologie dafür geeignet sei.
Rheinmetall arbeitet nach eigenen Angaben unter anderem mit der Telekom an Systemen zur frühzeitigen Erkennung von Drohnen über bestehende Funkinfrastruktur. Das Unternehmen verfügt zudem nach eigenen Angaben über Frühwarnsysteme, die Flugobjekte erkennen, identifizieren und verfolgen können.
Der CDU-Verteidigungspolitiker Bastian Ernst fordert angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen sogar eine Befassung der NATO. Deutschland befinde sich inzwischen in einer Situation, in der Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrags geprüft werden sollten.
Dabei verwies Ernst auf frühere Fälle in Estland und Polen, die nach schweren Luftraumverletzungen Beratungen innerhalb des Bündnisses beantragt hatten. Ziel müsse sein, ein Signal zu setzen, dass Deutschland und seine Partner gemeinsam auf mögliche Bedrohungen reagieren.

Das ist bislang über den Drohnenvorfall bekannt

Auslöser der Debatte ist der Fund einer mit Sprengstoff und Zünder ausgestatteten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle. Das Fluggerät wurde am späten Dienstagabend in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge entdeckt. Ein Flughafenmitarbeiter brachte die Drohne zum Absturz, anschließend entschärften Spezialisten der Bundespolizei die Sprengladung.
Nach bisherigen Erkenntnissen detonierte der Sprengsatz nur deshalb nicht, weil der Zünder offenbar nicht ordnungsgemäß funktionierte. Die Bundesanwaltschaft spricht von professionellem Sprengstoff und einem gezielten Einsatz des Fluggeräts.
Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Sie ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Nach Angaben des Generalbundesanwalts gibt es tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass mittels der Drohne eine Explosion verursacht werden sollte. Die Behörde bewertet den Vorfall als schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur Deutschlands, der geeignet sei, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.
Nach Recherchen von WDR, NDR und der „Süddeutschen Zeitung“, die sich auf Ermittlerkreise sowie Behördenunterlagen berufen, soll die eingesetzte Drohne technisch aufwendig präpariert worden sein. Die Behörden prüfen demnach, ob die Konstruktion darauf ausgelegt war, eine frühzeitige Erkennung zu erschweren. Zudem soll untersucht werden, ob sich die Drohne bereits mehrere Stunden vor ihrer Entdeckung auf dem Flughafengelände befunden haben könnte.

Leipzig/Halle, 5. August 2026: Videostandbild von News5 zeigt Frachtobjekte vor einem ukrainischen Antonow-Flugzeug am Flughafen Leipzig/Halle nach dem Fund einer Drohne. Die Polizei setzte einen Entschärfungsroboter ein. Eine weitere Maschine kollidierte nach einem abgebrochenen Landeanflug mit einem unbekannten Objekt.

Foto: NEWS5 / AFP via Getty Images

Zweites Flugobjekt wirft neue Fragen auf

Neben der gefundenen Sprengstoffdrohne beschäftigt die Ermittler auch ein zweites Flugobjekt. Weil die Landebahn nach dem Fund gesperrt wurde, musste ein anfliegendes Frachtflugzeug durchstarten. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft kollidierte die Maschine im erweiterten Bereich des Flughafens mit einem Gegenstand, bei dem es sich mutmaßlich um eine zweite Drohne gehandelt haben soll.
Die Ermittler prüfen nun, ob beide Drohnen Teil eines koordinierten Vorgehens waren und ob der Angriff gezielt vorbereitet wurde. Auch die „Welt“ berichtete unter Berufung auf eigene Recherchen über weitere Details zum zweiten Flugobjekt und den Ermittlungen.

Ukraine-Unterstützung rückt in den Fokus

Besondere Aufmerksamkeit erhält der Fall auch wegen des Standorts. Die Sprengstoffdrohne wurde in der Nähe ukrainischer Antonow-Transportmaschinen entdeckt. Der Flughafen Leipzig/Halle ist seit Jahren ein wichtiger Standort für Antonow-Frachtflugzeuge und internationale Großraumtransporte.
Nach Angaben des MDR befindet sich dort unter anderem eine Basis der ukrainischen Antonow Airlines, die den Standort für Wartungs-, Fracht- und Transportaufgaben nutzt.
Nach Medienberichten soll am Vortag des Drohnenvorfalls ein Transport mit Munition aus Frankreich nach Leipzig erfolgt sein. Ob die betreffende Maschine anschließend weiter in Richtung Ukraine fliegen sollte, ist öffentlich bislang nicht abschließend bestätigt.
Auch die Frage, ob sich zum Zeitpunkt des Vorfalls Munition oder anderes militärisches Material an Bord befand, ist bislang nicht abschließend geklärt. Während die „Bild“-Zeitung über einen möglichen Transport von Munition berichtete, erklärte das Bundesinnenministerium gegenüber den zuständigen Bundestagsausschüssen, dass sich zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Munition an Bord der betroffenen Maschine befunden habe.
Damit bleibt offen, ob die mutmaßlichen Täter gezielt eine Verbindung zur Ukraine-Unterstützung ins Visier genommen haben. Die Ermittler prüfen weiterhin, welches Ziel hinter dem Einsatz der Drohnen stand und ob ein staatlicher Akteur oder eine andere Organisation beteiligt war.

Ermittlungen zu möglichem Hintergrund laufen weiter

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem hybriden Anschlagsszenario mit hochprofessionellen Tätern und schloss eine Beteiligung „fremder Mächte“ nicht aus. Die beiden Politikerinnen Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Katharina Dröge äußerten die Vermutung eines möglichen russischen Hintergrunds. Eine offizielle Zuordnung durch die Ermittlungsbehörden gibt es bislang jedoch nicht.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft dauern an. Im Mittelpunkt steht weiterhin die Frage, wer hinter dem mutmaßlichen Angriff steckt, wie die Drohnen auf das Gelände gelangen konnten und welches Ziel mit dem Vorfall verfolgt wurde. (dpa/afp/dts/red)