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Ifo-Präsident Fuest fordert einheitliche Mehrwertsteuer: Wer gewinnt, wer verliert?


In Kürze:

  • Ifo-Präsident Clemens Fuest schlägt vor, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz abzuschaffen und niedrige Einkommen direkt zu entlasten.
  • Eine Modellrechnung zeigt: Ein einheitlicher Satz von 16,74 Prozent wäre aufkommensneutral, würde Geringverdiener aber relativ stärker belasten.
  • Weniger Ausnahmen könnten Bürokratie abbauen – wer tatsächlich gewinnt oder verliert, hängt vom Sozialausgleich und der Verwendung der Mehreinnahmen ab.

 
Ein Brot wird in Deutschland mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet, viele andere Waren und Dienstleistungen mit 19 Prozent. Auch Bücher, Hotelübernachtungen, der Nahverkehr und seit Anfang 2026 wieder Speisen in Restaurants profitieren von ermäßigten Sätzen.
Hinter dem scheinbar einfachen System stehen zahlreiche Ausnahmen, mit denen der Staat soziale, kulturelle, verkehrs- oder wirtschaftspolitische Ziele verfolgt.
Nun hat der Präsident des ifo Instituts in München, Clemens Fuest, in der „BILD“ den Vorschlag gemacht, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz abzuschaffen. Zukünftig sollen alle Waren einheitlich mit 19 Prozent besteuert werden. Haushalte mit niedrigen Einkommen, so der Fuest-Vorschlag, sollen stattdessen über direkte Transfers unterstützt werden. Der ifo-Chef schlägt konkret 360 Euro im Jahr als Ausgleich vor.
Dahinter steht die grundlegende Frage: Soll der Staat bestimmte Güter und Dienstleistungen für alle Verbraucher steuerlich verbilligen oder Menschen mit geringerem Einkommen gezielt unterstützen?
Dabei geht es um viel Geld.
Das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat das System des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Auftrag des Bundesfinanzministeriums untersucht.
Nach dessen Angaben aus einer Analyse vom April 2026 summieren sich die Steuermindereinnahmen durch ermäßigte Umsatzsteuersätze im Jahr 2026 auf rund 43,5 Milliarden Euro. Allein für Nahrungsmittel veranschlagt die Studie 27,99 Milliarden Euro. Eine Reform könnte deshalb erheblichen finanziellen Spielraum schaffen. Der Staat könnte zusätzliche Einnahmen behalten, für Sozialtransfers verwenden oder im Gegenzug den regulären Mehrwertsteuersatz senken.

Warum Deutschland zwei Steuersätze hat

Nach dem Umsatzsteuergesetz beträgt der reguläre Satz 19 Prozent, für zahlreiche gesetzlich bestimmte Umsätze gelten 7 Prozent. Deutschland bewegt sich damit unter dem Mittelwert des regulären Mehrwertsteuersatzes der EU-Mitgliedländer.
Die EU schreibt für den regulären Satz eine Untergrenze von 15 Prozent vor und erlaubt ermäßigte Sätze für ausgewählte Waren und Dienstleistungen.
Deutschland könnte sein System daher tatsächlich deutlich vereinfachen. Dass es auch anders geht, zeigt Dänemark: Dort gilt grundsätzlich ein Satz von 25 Prozent, einen allgemeinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz gibt es nicht.
Die Begründungen für die deutschen Ausnahmen unterscheiden sich allerdings. Bei Lebensmitteln steht die soziale Entlastung im Vordergrund, bei Büchern und Zeitungen kommen kulturpolitische Ziele hinzu.
Der niedrigere Satz im Nahverkehr soll auch verkehrs- und umweltpolitische Zwecke unterstützen. Andere Vergünstigungen sollen bestimmte Wirtschaftszweige entlasten. Diese vielen Ziele haben ihren Preis.
Zudem erscheinen die Regelungen für Konsumenten und Händler nicht immer nachvollziehbar. So fallen für Kartoffeln, Leitungswasser und Äpfel 19 Prozent an, für Süßkartoffeln, Mineralwasser und Apfelsaft aber nur 7 Prozent. Beim Erwerb von einem Kaffee mit wenig Milch gilt der volle Satz, bei einem mit einem hohen Milchanteil hingegen der verminderte. Für eine Brille werden 19 Prozent dazugeschlagen, für ein Hörgerät aber nur 7 Prozent.
Nach Angaben des ZEW machen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zudem Unternehmen und Behörden mehr Arbeit. Sie führen zu Abgrenzungsproblemen und höheren Kosten bei der Anwendung der Steuervorschriften. Weniger Ausnahmen könnten diesen Aufwand verringern.

Lebensmittel sind ein schwieriger Fall

Sozialpolitisch wird eine Vereinheitlichung vor allem bei Lebensmitteln problematisch. Haushalte mit niedrigen Einkommen geben einen größeren Teil ihrer Konsumausgaben für Lebensmittel aus.
Bei Haushalten mit weniger als 1.000 Euro monatlichem Nettoeinkommen entfielen 2023 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 18,3 Prozent der Konsumausgaben auf Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Bei Haushalten mit mindestens 5.000 Euro waren es 13,2 Prozent.
In absoluten Eurobeträgen sieht das Bild jedoch anders aus. Haushalte mit weniger als 1.000 Euro Nettoeinkommen gaben 2023 durchschnittlich 205 Euro im Monat für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren aus. Bei Haushalten mit mindestens 5.000 Euro Nettoeinkommen waren es 628 Euro. Aus diesen Zahlen allein lässt sich allerdings noch nicht ableiten, wie stark die einzelnen Einkommensgruppen vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren.
Genau dieses Spannungsverhältnis zeigt die ZEW-Simulation. Durch den ermäßigten Steuersatz spart eine Person aus der niedrigsten untersuchten Einkommensgruppe im Durchschnitt 9,91 Euro im Monat, in der höchsten Einkommensgruppe sind es 16,79 Euro.
Gemessen am Einkommen kehrt sich das Verhältnis jedoch um: Die Entlastung entspricht bei niedrigen Einkommen 1,21 Prozent, bei hohen Einkommen nur 0,28 Prozent.
Besserverdienende profitieren in Euro gerechnet somit stärker. Für Menschen mit niedrigen Einkommen fällt die Entlastung relativ zum Einkommen jedoch mehr ins Gewicht.
Das ZEW hält den ermäßigten Steuersatz auf Lebensmittel deshalb aus verteilungspolitischer Sicht für begründbar. Zugleich könnten nach Einschätzung der Forscher andere Instrumente dieses Ziel gezielter und kostengünstiger erreichen.

Ein einheitlicher Satz von 16,74 Prozent

In der politischen Debatte entsteht leicht der Eindruck, die einzige Alternative zum heutigen System seien 19 Prozent auf Lebensmittel und alle anderen bislang begünstigten Güter. Zwingend ist das nicht.
Das ZEW hat auch eine aufkommensneutrale Reform berechnet. Dabei würden sämtliche ermäßigten Steuersätze abgeschafft und die zusätzlichen Einnahmen dazu verwendet, den regulären Satz zu senken. Nach der Modellrechnung könnte dann ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 16,74 Prozent gelten.
Für Verbraucher hätte eine solche Anpassung unterschiedliche Folgen. Wer einen großen Teil seines Geldes für Lebensmittel und andere heute ermäßigt besteuerte Produkte ausgibt, würde stärker belastet. Wer dagegen überwiegend Waren und Dienstleistungen kauft, auf die heute 19 Prozent entfallen, könnte von dem niedrigeren einheitlichen Satz profitieren.
Die Modellrechnung zeigt allerdings, dass Haushalte mit niedrigen Einkommen stärker belastet würden. Bei den einkommensschwächsten 10 Prozent entspricht die zusätzliche Belastung laut ZEW 0,66 Prozent des Einkommens, bei den einkommensstärksten 10 Prozent nur 0,05 Prozent.
Für die Berechnung nimmt das Institut an, dass Unternehmen 80 Prozent einer Mehrwertsteueränderung über höhere oder niedrigere Preise an die Verbraucher weitergeben. Zudem berücksichtigt es, dass Verbraucher ihr Kaufverhalten bei veränderten Preisen anpassen. Ein einheitlicher Steuersatz könnte das System zwar vereinfachen, würde ohne zusätzlichen Ausgleich aber vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen stärker treffen.

Unternehmen: Weniger Bürokratie, neue Belastungen

Auch für deutsche Unternehmen gäbe es Gewinner und Verlierer. Unternehmen in bisher begünstigten Branchen könnten stärker belastet werden. Steigt der Steuersatz etwa in Gastronomie, Hotellerie oder Teilen des Kulturbereichs, stellt sich die Frage, wie viel davon auf die Kunden abgeladen werden kann. Wo der Wettbewerb Preiserhöhungen erschwert, kann ein Teil der zusätzlichen Steuer die Unternehmensmargen belasten.
Von einem niedrigeren regulären Mehrwertsteuersatz würden nicht nur Verbraucher profitieren. Auch bestimmte Unternehmen hätten geringere Kosten.
Normalerweise können Unternehmen die Mehrwertsteuer, die sie etwa beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen, mit ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen. In einigen Branchen ist das jedoch nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Das betrifft laut ZEW beispielsweise Teile der Finanz-, Versicherungs- und Vermietungswirtschaft. Sinkt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16,74 Prozent, werden für diese Unternehmen bestimmte Einkäufe und Dienstleistungen günstiger. Ein Teil der Entlastung käme deshalb zunächst ihnen und nicht den privaten Haushalten zugute.

Ohne Sozialausgleich verlieren niedrige Einkommen

Sollten auch Lebensmittel künftig, wie von ifo-Präsident Fuest vorgeschlagen, dem regulären Satz unterliegen, könnte die Mehrbelastung niedriger Einkommen durch Transfers ausgeglichen werden. Dahinter steht die Überlegung, nicht mehr jedes Brot oder jeden Liter Milch unabhängig vom Einkommen des Käufers steuerlich zu begünstigen, sondern das Geld gezielt an bedürftige Haushalte zu geben.
Die OECD kommt in einer Untersuchung von 20 Mitgliedstaaten vor über zehn Jahren zu einem ähnlichen Ergebnis. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf Lebensmittel und Energie entlasten Haushalte mit niedrigen Einkommen relativ stärker. Dennoch bezeichnet die OECD solche Steuersätze als „ein sehr ungeeignetes Instrument, um einkommensschwache Haushalte gezielt zu unterstützen“. Denn auch wohlhabende Haushalte profitieren von der Vergünstigung.
Direkte Transfers könnten einkommensschwache Haushalte zielgerichteter entlasten. Ganz einfach wäre ein solcher Ausgleich jedoch nicht. Die OECD weist in einer späteren Studie darauf hin, dass es in der Praxis schwierig sein dürfte, alle – und nur die – Verlierer einer Reform zu entschädigen.
Der Grund: Wie stark ein Haushalt durch höhere Mehrwertsteuersätze belastet wird, hängt davon ab, welche Waren und Dienstleistungen er tatsächlich kauft. Zwei Haushalte mit gleichem Einkommen können deshalb unterschiedlich stark betroffen sein.
Damit verschiebt eine einheitliche Mehrwertsteuer letztlich Aufgaben aus dem Steuersystem in die Sozialpolitik.
Genau hier setzt Fuests Vorschlag an: Haushalte mit niedrigen Einkommen sollen einen direkten Ausgleich erhalten. Die verbleibenden Mehreinnahmen könnten genutzt werden, um den regulären Mehrwertsteuersatz um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken oder die Bürger über eine Reform der Einkommensteuer zu entlasten.
Aus der Abschaffung des ermäßigten Satzes würde damit nicht zwangsläufig eine reine Steuererhöhung, sondern eine Neuverteilung der Steuerlast. Wer dabei gewinnt oder verliert, entscheidet sich letztlich daran, wie der Sozialausgleich gestaltet wird und was mit den zusätzlichen Steuereinnahmen geschieht.
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Landräte zur Finanzausstattung der Kommunen: „So kann es nicht weitergehen“


In Kürze:

  • Der Deutsche Landkreistag verlangt einen größeren Anteil vom Umsatzsteuerkuchen.
  • Ein Rekorddefizit von gut 30 Milliarden Euro bei den Kommunen soll gestopft werden.
  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will Kommunen „nicht im Regen stehen lassen“, macht aber keine konkreten Zusagen.

 
Vor dem Hintergrund der seit Jahren klammen Kommunalkassen hat der Deutsche Landkreistag (DLT) während seiner zweitägigen Mitgliederversammlung am 8. und 9. Juni 2026 einen deutlich höheren Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen verlangt.
In ihrem „Berliner Appell der 294 Landkreise“ forderten die Landräte zehn Prozentpunkte mehr, zumindest als Überbrückung, „bis grundlegende Reformen greifen“. Gemessen an den gesamten Umsatzsteuern des Jahres 2025 würde dies einem Plus von rund 31 Milliarden Euro entsprechen. Damit wäre das Rekorddefizit von gut 30 Milliarden Euro, das die kommunalen Haushalte Ende 2025 auswiesen, ausgeglichen.
Dieselbe Lösung hatte im Januar der Deutsche Städtetag in seinen „Dresdner Impulsen“ vorgeschlagen. Demnach sollte der Umsatzsteueranteil der Kommunen von 2,8 auf 12,8 Prozent steigen.

Kommunale Spitzenverbände rechnen mit steigenden Defiziten

Für das laufende Jahr rechnen der DLT, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die zusammen die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bilden, mit einem noch höheren Defizit von 31,6 Milliarden Euro in den 13 Flächenländern. 
Nach einer Prognose der Bundesvereinigung vom Sommer 2025 könnte der Schuldenberg im kommenden Jahr auf 34,7 Milliarden Euro anwachsen, 2028 sogar bei 36,1 Milliarden Euro liegen. Ein aktuellerer Ausblick sei gerade in Arbeit, erklärte eine Sprecherin des Städtetags NRW auf Anfrage von Epoch Times.
Die kommunale Finanzkrise sei „flächendeckend“. Die jeweiligen Anteile der Mitgliedstädte würden nicht gesondert ausgewiesen, so die Sprecherin. Als Ursachen für die „massive strukturelle Unterfinanzierung“ nannte sie „mehr Aufgaben durch Bund und Länder, die nicht ausfinanziert sind, dynamisch wachsende Sozialausgaben“ sowie „keine gute Gesetzgebung mit immer mehr bürokratischem Aufwand“.

Landkreistagspräsident Brötel: „So kann es nicht weitergehen“

DLT-Präsident Achim Brötel (CDU) skizzierte die Situation in einer Pressemitteilung wie folgt: „Rücklagen sind vielerorts aufgebraucht, Investitionen in Schulen, Kitas, Straßen, Digitalisierung und ÖPNV werden zurückgestellt, Kassenkredite steigen bedrohlich in nie gekannte Höhen. So kann es nicht weitergehen.“
Brötel war zu Beginn des Jahrestreffens im Berliner Café Moskau für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt worden. Als Landrat steht er dem Neckar-Odenwald-Kreis im Norden Baden-Württembergs vor. Bei seiner Abschlussrede am Dienstag betonte er noch einmal die Notwendigkeit baldiger Reformen:
„Wer immer nur nach mehr Geld ruft und sich Reformen verweigert, macht es sich definitiv zu leicht. Wer immer nur von Reformen spricht und die akute Finanznot der Kommunen währenddessen konsequent ignoriert, aber ebenfalls. Das muss sich deshalb auch unbedingt ändern.“
Brötel forderte nicht nur eine kurzfristige Stabilisierung der Investitionen aus dem Sondervermögen des Bundes, sondern langfristig auch ein Ende der ungebremst steigenden laufenden Ausgaben. Es bedürfe „mehr Mut zur Zumutung“, wenn es um Reformen gehe.
Die Landräte hatten ihre Forderungen an die Bundesregierung schon am Vortag in ihrem Berliner Appell auf den Punkt gebracht:
„Berlin muss die kommunalen Finanzen sofort stabilisieren, den Sozialstaat zukunftsfähig machen und Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung von unnötiger Bürokratie entlasten.“
Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ müsse wieder konsequent umgesetzt werden: „Wenn Bund und Länder neue Aufgaben beschließen oder Standards erhöhen, müssen sie die Kosten vollständig, dauerhaft und rechtzeitig tragen“, heißt es in dem Appell. Dabei stünden auch und vorrangig die Länder in der Pflicht.

Gegen neue Leistungsversprechen und mehr Verwaltungsaufwand

Die kommunale Ebene dürfe zudem nicht länger „Ausfallbürge anderer Systeme“ sein, fordern die Landräte. Was etwa in der Zuständigkeit der Pflegeversicherung oder der Schulen liege, dürfe nicht mehr „dauerhaft über die Eingliederungshilfe oder die Jugendhilfe“, also nicht über die kommunale Ebene, bezahlt werden.
Die Landräte zeigten sich zudem einig, dass es „keine neuen Leistungsversprechen mit neuen Ausgaben und neuem Verwaltungsaufwand“ mehr geben dürfe.
Speziell die Ausgaben für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung, der Kinder- und Jugendhilfe und der Hilfe zur Pflege seien längst so stark gestiegen, dass sie „Zukunftsinvestitionen in Schulen, Straßen, Digitalisierung, Sicherheit und Daseinsvorsorge“ verdrängen würden.
Bei all dem gehe es ihnen nicht um „sozialen Kahlschlag“, so die Landräte, sondern um „mehr Wirksamkeit, angemessene Eigenbeteiligungen und mehr pauschale Leistungen“. Die 294 Landkreise erwarten jetzt „Mut zu Reformen“ und „reichen die Hand, diesen Weg gemeinsam zu gehen“, unterstrichen die Mitglieder des DLT in ihrem Appell.

Klingbeil sieht „historische Pflicht“ zur gemeinsamen Problemlösung

Zur Versammlung der Landräte waren am Nachmittag des 8. Juni auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sowie Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) als Gastredner geladen.
Der Bundeskanzler sollte am nächsten Tag sprechen, sagte aber kurzfristig ab. Für ihn sprang Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) ein. Nach Einschätzung der „Fränkischen Nachrichten“ gelang es aber keinem der drei Kabinettsmitglieder, Zuversicht unter den Landräten zu verbreiten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei seiner Rede auf dem Jahrestreffen des Deutschen Landkreistags am 8. Juni 2026 in Berlin. Foto: Bildschirmfoto/DLT

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei seiner Rede auf der Landkreisversammlung am 8. Juni 2026 in Berlin.

Foto: Bildschirmfoto/Deutscher Landkreistag

Klingbeil sprach mit Blick auf jene, „die sich vorgenommen haben, dieses Land in seinen Grundwerten und seinen Grundfesten auseinanderzunehmen“, von einer gemeinsamen „historischen Pflicht“, die Probleme zu lösen.
Auf die DLT-Forderung nach einem größeren Umsatzsteueranteil ging der Chef der Finanzen des Bundes nicht ein. Er erinnerte daran, dass sein Ministerium im April ein Länder- und Kommunalentlastungsgesetz auf den Weg gebracht hat, das den Bundesländern zwischen 2026 und 2029 jährlich 1 Milliarde Euro zusätzlich bereitstellen soll.
Den Spruch „Wer bestellt, bezahlt“ könne man leicht in Talkshows äußern, meinte Klingbeil. In der Praxis gehe es aber darum, juristisch saubere Lösungen für den „Prozess der Veranlassungskonnexität“ zu finden. Er hoffe, dass dies noch 2026 klappen werde:
„Wir dürfen die Kommunen hier nicht im Regen stehen lassen.“
Ob Deutschland überhaupt ein starkes Land bleiben werde, werde „sich entscheiden, wenn wir jetzt Knoten durchschlagen“, mahnte der Vizekanzler.
Investitionsfortschritte gebe es dank des 500 Milliarden Euro schweren „Sondervermögens“ des Bundes beim Wohnungsbau und bei der Digitalisierung. Dabei handele es sich aber um den „einzig wirksamen Wachstumsimpuls, den wir in diesem Land leider gerade haben“, so Klingbeil.
Er hoffe, dass das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das „die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie steigern“ soll, noch im Juni verabschiedet werden könne.
Nach Angaben des DLT-Pressesprechers sei nach Klingbeils Auftritt allen Anwesenden klar gewesen, dass eine Lösung „nur im Rahmen auch von Leistungsrückführungen oder dem Absenken von Standards etwa im Sozialbereich gelingen könne“.
Auf Nachfrage von Epoch Times wies das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass der Bund die Länder und Kommunen bereits vielfach unterstütze. Allein im Bereich Soziales flössen derzeit „jährlich rund 25 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt in die Kassen der Kommunen“, schrieb ein Sprecher. Daneben entlaste der Bund die Kommunen „beispielsweise beim Ganztagsbetreuungsausbau, beim Startchancenprogramm und beim Digitalpakt 2.0 sowie in den Bereichen Verkehr und Bauen“.
Auch die 100 Milliarden Euro aus dem „Sondervermögen“ sollten über die Länder zum größten Teil in die kommunale Infrastruktur fließen. Steuerliche Mindereinnahmen, die den Kommunen aufgrund des Investitionssofortprogramms zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland entstünden, würden bereits ausgeglichen, so der Sprecher, nämlich über die Erhöhung der Festbeträge der Gemeinden im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.

Landkreistagspräsident begrüßt Warkens Pflegekostenidee

DLT-Präsident Brötel zeigte sich im Interview mit dem Nachrichtensender „Phoenix“ offen für den Vorschlag von Gesundheitsministerin Warken, das Angehörigenentlastungsgesetz zu ändern, um Familienangehörige mit einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro wieder stärker an den Pflegekosten für ihre Verwandtschaft beteiligen zu können.
Den Kommunen weitere 5 Milliarden Euro Kosten aufzubürden, um die Krankenhauslandschaft zu reformieren, sei jedoch „unbedingt“ zu verhindern, so Brötel.
Der DLT vertritt eigenen Angaben zufolge drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 Prozent der Fläche und mit knapp 56 Millionen Einwohnern 68 Prozent der Bevölkerung in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland.

Bundesratspräsident: Länder werden Steuerreform nur ohne Haushaltskürzungen absegnen

Auch die Länderseite erhöhte jüngst den Druck auf die Bundesregierung. Andreas Bovenschulte (SPD), Bürgermeister von Bremen und derzeit Bundesratspräsident, warnte im „SPIEGEL“-Interview vor zu viel Reformeifer aus dem Bundeskabinett.
Aus seiner Sicht bedürfe es vor der parlamentarischen Sommerpause lediglich einer Steuerreform, um wieder Wachstum zu schaffen, Arbeitsplätze zu sichern und die allgemeine Stimmung zu heben. Sollten daraufhin weniger Steuern eingenommen werden, könne man dies durch Aufnahme zusätzlicher Kredite ausgleichen.
Einsparungen im Bund, in den Ländern oder in den Kommunen zur Gegenfinanzierung von Steuererleichterungen halte er dagegen für den falschen Weg. Durch Haushaltskürzungen sei eine Belebung der Wirtschaft nämlich nicht zu erreichen, so Bovenschultes Überzeugung. „Die Länder wären dann gezwungen, die Steuerreform im Bundesrat abzulehnen.“
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Neuer Steuerhammer trifft strategische Anleger

Anleger, die im sicheren Hafen mit Käufen von Edel- und Technologiemetallen ihr Vermögen langfristig sichern wollen, nutzen für ihre Käufe oftmals ein Zollfreilager. Besondere Rohstoffe, insbesondere die Weißmetalle wie Palladium und Platin, sowie Technologiemetalle und seltene Erden wurden wie selbstverständlich fester Bestandteil der Diversifikation, ohne dass Umsatzsteuer anfiel. Die aktuelle Umsatzsteuer von 19 Prozent wird erst dann fällig, wenn im Inland die Metalle das Lager verlassen.
Also gab es für strategische Anleger nur eine Handlungsmaxime: Verkauf zurück an den Händler. Dann sind nach zwölf Monaten alle Kursgewinne steuerfrei, ohne die Umsatzsteuer berücksichtigen zu müssen, denn die Steuern werden nur fällig, wenn die Ware beim Verkauf das Lager im Inland verlässt.
Viele Käufer haben in den vergangenen Jahren auch Silber als spannendes Investment für sich entdeckt – zeitweise mit höheren Kursgewinnen als beispielsweise bei Gold. Im hohen zweistelligen Prozentbereich können sich mitunter die Wertsteigerungen sehen lassen – steuerfrei und ohne fiskale Belastungen.
Damit ist nun Schluss! Aufgrund einer Neuregelung entfällt diese Art der Umsatzsteuerbefreiung per sofort. Mit einem Rundschreiben aus dem Haus von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vom 9. April wurde dieses beliebte Anlegermodell abrupt beendet.
Der Kauf wird nun direkt mehrwertsteuerpfllichtig. Somit wird die Hürde für Anleger zum Gewinnbereich deutlich höher und die Einstiegskosten steigen überproportional. Beim aktuellen Silberpreis bedeutet dies für die Unze, um in den Gewinnbereich zu drehen, etwa ein Fünftel mehr an Wertvermehrung.

Neue Regelungen treffen Gold vorerst nicht

Diese neuen Regelungen treffen Gold – vorerst – nicht. Viele Investoren denken nun über einen Wechsel zu Gold nach. Investmentgold hat in der gesamten Europäischen Union eine Mehrwertsteuerbefreiung. Erhält Gold nun einen Attraktivitätsschub? Eher nicht.
Anleger, die einen sicheren Hafen suchen, zweifeln ohnehin an der Rechtssicherheit, wenn es um ihre Vermögenswerte geht. Die neue Regelung für Zollfreilager liefert einen guten Beweis, dass Anleger zu Recht die Vertrauenswürdigkeit der deutschen Steuerpolitik zunehmend kritisch beäugen.
Kein Wunder, denn entgegen vollmundiger Aussagen zur Schuldenbremse zeigt sich das politische Elend täglich mehr. Haushaltsdefizite, neue Schulden, Sondervermögen, Rentendesaster, Reichensteuer, Vermögensregister, digitaler Euro und Angriffe auf das Bargeld – der Staat zeigt starke Tendenzen zur Übergriffigkeit.
Aber es gibt auch die gute Nachricht. Die neue Lösung greift nicht für Zollfreilager im EU-Ausland. Mit einer Lagerlösung in der Schweiz beispielsweise kann man weiterhin effektiv und ohne Steuersorgen Edelmetalle, Technologiemetalle und Seltene Erden lagern – zugriffsgeschützt und maximal diskret.
Wie schon die Börsenlegende André Kostolany gesagt haben soll: „Es ist keine gute Idee, in dem Land, in dem man sein Einkommen bezieht, den Großteil seines Vermögens zu haben.“ Wie recht er hat!