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Tankrabatt startet mit fallenden Preisen: Was Autofahrer jetzt wissen müssen


In Kürze:

  • Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel sinkt ab Oktober um 14 Cent je Liter.
  • Bund und Länder entlasten Bürger und Wirtschaft um rund 2,5 Milliarden Euro.
  • ADAC will bei Gesprächen zum Spritpreisdeckel ein Wörtchen mitreden.
  • Norwegen und die USA sind Deutschlands wichtigste Rohöllieferanten.

 
Der Tankrabatt hat zum Start vielerorts für stark fallende Spritpreise gesorgt. Bereits um Mitternacht herum wurden Benzin und Diesel abrupt billiger. Auf dem Spritpreisportal Tankerkönig sackten die ermittelten deutschlandweiten Durchschnittspreise zwischen 23:41 Uhr und 0:41 Uhr um rund 10 bis 11 Cent ab. Auch am frühen Morgen ergab sich etwa diese Preisdifferenz zum gleichen Zeitpunkt am Mittwoch.
Vielerorts wurde Superbenzin der günstigeren Sorte E10 für weniger als 2 Euro angeboten, wie aus dem Portal des ADAC hervorgeht. Hier gibt es allerdings regionale Unterschiede. In München, Stuttgart oder Leipzig gab es sehr viele, solcher Angebote.
In Berlin waren es zahlreiche, in Hamburg dagegen nur wenige, und in Köln wurden am Morgen keine Tankstellen unter 2 Euro angezeigt. Die bundesweiten Durchschnittspreise bei Tankerkönig lagen allerdings deutlich über 2 Euro.
Angesichts der hohen Kosten für Treibstoffe hat die Bundesregierung die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für drei Monate gesenkt und damit einen erneuten Tankrabatt eingeführt. Ab dem 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 wird die Abgabe um 14 Cent je Liter gesenkt. Regulär beträgt die Energiesteuer für Benzin 65,45 Cent je Liter, für Diesel 47,04 Cent.
Zusammen mit dem wegfallenden Anteil der Mehrwertsteuer ergibt sich eine rechnerische Entlastung von etwa 17 Cent je Liter. Wer zum Beispiel 50 Liter tankt, könnte dadurch rechnerisch rund 8,50 Euro sparen – vorausgesetzt, die Entlastung wird vollständig an der Zapfsäule weitergegeben.

Einen Teil des Preisanstiegs abfedern

Denn die 17 Cent sind zunächst nur eine steuerliche Entlastung, sie bedeuten nicht automatisch eine Preissenkung an der Zapfsäule. Das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Energiesteuer nur ein Bestandteil des Kraftstoffpreises ist und die Weitergabe an die Kunden durch die Kraftstoffanbieter erfolgt.
Die Bundesregierung begründet die erneute Einführung eines Tankrabatts mit den stark gestiegenen Kraftstoffpreisen infolge des Iran-Nahost-Konflikts. Mit der Maßnahme soll ein Teil des Preisanstiegs für private Haushalte und Unternehmen abgefedert werden. Besonders profitieren sollen Pendler sowie Handwerks- und Logistikfirmen. Die Mindereinnahmen beziffert der Bund auf rund 2,5 Milliarden Euro.
Anders als bei früheren Rabattaktionen werden dieses Mal auch die Länder an der Finanzierung beteiligt und tragen mit etwa 1,25 Milliarden Euro die Hälfte der Kosten. Sie müssen das Geld nicht direkt an den Bund zahlen, erhalten aber entsprechend weniger aus der Zuteilung der Umsatzsteuer.
Die im Mai und Juni 2026 erfolgte Senkung der Energiesteuer bewertete die Bundesregierung positiv. Die Reduzierung der Abgabe habe die Verbraucher „weitgehend“ erreicht und dazu beigetragen, Preisspitzen an den Tankstellen abzufedern. Grundlage dieser Einschätzung waren Untersuchungen des Bundeskartellamts und der unabhängigen Monopolkommission.

EU-Recht verhindert komplette Aussetzung der Energiesteuer

Die Monopolkommission und auch das ifo Institut haben bei der Weitergabe hingegen Defizite festgestellt. Zwar habe der Rabatt die Autofahrer „größtenteils erreicht, aber nicht vollständig“, schreibt das ifo Institut in einer Mitteilung. Das Institut begrüßte das Auslaufen des Tankrabatts zum 30. Juni. „Es war eine teure Maßnahme, die den Staat rund 1,6 Milliarden Euro gekostet hat. Die unvollständige Weitergabe beim Diesel bedeutet, dass ein Teil davon bei den Mineralölkonzernen gelandet ist“, sagte Christian Gréus, Doktorand am ifo Zentrum für Finanzwissenschaft, seinerzeit.
Eine komplette Aussetzung der Energiesteuer über einen bestimmten Zeitraum ist aufgrund der EU-Vorgaben nicht möglich. Nach EU-Recht müssen für Benzin mindestens 35,9 Cent je Liter und für Diesel mindestens 33,0 Cent je Liter erhoben werden. Die Einnahmen aus der Energiesteuer auf sonstige Energieerzeugnisse, zu denen insbesondere Benzin und Diesel zählen, beliefen sich 2025 auf rund 34,3 Milliarden Euro. Im Jahr zuvor waren es etwa 32,1 Milliarden Euro.
Der ADAC beantwortete eine Anfrage von Epoch Times bis Redaktionsschluss nicht. In einer Pressemitteilung äußerte sich der Automobilclub positiv zur vorübergehenden Energiesteuersenkung. Sie sei „ein wichtiges Signal für bezahlbarere Mobilität und insbesondere für alle Pendler, die stark auf das Auto angewiesen sind“. Zugleich forderte der ADAC die Mineralölwirtschaft auf, die Entlastung vollständig an die Autofahrer weiterzugeben. „Das muss im Sinne der Verbraucherentlastung besser gelingen als beim letzten Mal“, mahnte der Club.

Aral und Circle K wollen Steuersenkung weitergeben

Epoch Times fragte bei den Ölkonzernen nach, wie sie mit der Weitergabe der Steuersenkung umgehen würden. Seitens Aral hieß es in der Antwort, dass der Konzern die Senkung der Energiesteuer „selbstverständlich vollumfänglich an die Kunden weitergeben“ werde. Ebenso sei Aral bei den Tankrabatten in diesem Jahr (1. Mai bis 30. Juni) sowie 2022 (1. Juni bis 31. August) verfahren.
Der Unternehmenssprecher betonte zugleich, dass die Preise an Deutschlands Tankstellen sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzten. Neben Steuern und Abgaben seien dies der Einkaufspreis für die Kraftstoffe sowie die Kosten für Logistik, Verwaltung und Vertrieb. Auch der „intensive Preiswettbewerb zwischen den Kraftstoffanbietern“ beeinflusse die Preise. Diese seien weltweit „nach wie vor sehr volatil und reagierten auf die angespannten geopolitischen Entwicklungen“.
Der Ölkonzern TotalEnergies hat eigenen Angaben zufolge sein Tankstellennetz an das kanadische Convenience-Store-Unternehmen Alimentation Couche-Tard Inc. mit seiner Marke Circle K verkauft und verwies an das zuständige Unternehmen Circle K Deutschland GmbH. Eine Sprecherin sagte, dass die Betriebsabläufe zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen ab dem 1. Oktober angepasst und vollständig umgesetzt würden.
„Kraftstoffe, die bereits vor dem 1. Oktober an unseren Servicestationen lagern, werden qua Gesetz mit dem bisherigen Steuersatz belegt. Alle Kraftstoffe, die ab dem 1. Oktober von uns eingekauft werden, verkaufen wir mit dem reduzierten Steuersatz“, versicherte die Sprecherin. Zu Preisgestaltung oder möglichen zeitlichen Effekten „nehmen wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen grundsätzlich keine Stellung“, hieß es zudem.
Weitere ebenfalls angeschriebene Ölkonzerne antworteten bis Redaktionsschluss nicht auf die Anfrage von Epoch Times.

Gespräche über Spritpreisdeckel

Der Tankrabatt läuft am 31. Dezember aus und soll anschließend direkt in einen vorläufigen Spritpreisdeckel übergehen. Dieser soll „spätestens“ zum 1. Januar 2027 nach dem Vorbild Belgiens oder Luxemburgs eingeführt werden, wie die Bundesregierung in einer Pressemitteilung ankündigt. Zuvor will die Regierung Gespräche mit Vertretern der Mineralölwirtschaft führen.
Der ADAC bringt sich auch bei diesem Thema ins Gespräch und erwartet, „in die Vorbereitungen für einen Spritpreisdeckel einbezogen zu werden, um sicherzustellen, dass die Verbraucherseite berücksichtigt wird“.

Nur 6 Prozent des Rohöls stammen aus Nahost

Deutschland bezieht sein Rohöl aus verschiedenen Ländern. Importe aus Russland liegen seit Anfang 2023 auf Eis. Russland war einst Hauptversorger Deutschlands. So lieferte das Land 2021 rund 27,7 Millionen Tonnen Rohöl. Das entsprach etwa 34 Prozent des damaligen deutschen Rohölbedarfs. Mit dem Beginn des Krieges in der Ukraine gingen die Lieferungen zurück. Mit dem Inkrafttreten des Embargos der Europäischen Union kamen sie vollkommen zum Erliegen.
Danach hat sich die Herkunft des deutschen Rohöls stärker auf verschiedene internationale Lieferanten verteilt. 2025 importierte Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 75,7 Millionen Tonnen. Die wichtigsten Lieferanten sind Norwegen mit 16,6 Prozent (12,5 Millionen Tonnen) und die USA mit 16,4 Prozent (12,4 Millionen Tonnen). Aus Libyen kommen 13,8 Prozent (10,4 Millionen Tonnen). Es folgen Kasachstan (10,3 Millionen Tonnen), Großbritannien (8,7 Millionen Tonnen) und Guyana (4,2 Millionen Tonnen). Lediglich 6,1 Prozent (4,6 Millionen Tonnen) stammen aus dem Nahen Osten. Der größte Lieferant ist dort der Irak mit 3,1 Millionen Tonnen. Aus den Vereinigten Arabischen Emiraten kamen 0,8, aus Saudi-Arabien 0,6 Millionen Tonnen.
Der Rohölpreis ist jedoch nur ein Bestandteil des Tankstellenpreises. Weil Rohöl auf dem globalen Markt gehandelt wird, können internationale Preisentwicklungen die Spritpreise hierzulande deutlich beeinflussen – auch wenn Deutschland nur einen vergleichsweise kleinen Teil seines Rohöls aus dem Nahen Osten bezieht. Hinzu kommen die Kosten für Raffination und Transport sowie die hohen Steuern auf Kraftstoffe.
 
Mit Material von Nachrichtenagenturen
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Tankrabatt ab Oktober: Was Autofahrer jetzt wissen müssen


In Kürze:

  • Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel sinkt ab Oktober um 14 Cent je Liter.
  • Bund und Länder entlasten Bürger und Wirtschaft um rund 2,5 Milliarden Euro.
  • ADAC will bei Gesprächen zum Spritpreisdeckel ein Wörtchen mitreden.
  • Norwegen und die USA sind Deutschlands wichtigste Rohöllieferanten.

 
Angesichts der hohen Kosten für Treibstoffe hat die Bundesregierung die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für drei Monate gesenkt und damit einen erneuten Tankrabatt eingeführt. Ab dem 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 wird die Abgabe um 14 Cent je Liter gesenkt. Regulär beträgt die Energiesteuer für Benzin 65,45 Cent je Liter, für Diesel 47,04 Cent. Zusammen mit dem wegfallenden Anteil der Mehrwertsteuer ergibt sich eine rechnerische Entlastung von etwa 17 Cent je Liter. Wer zum Beispiel 50 Liter tankt, könnte dadurch rechnerisch rund 8,50 Euro sparen – vorausgesetzt, die Entlastung wird vollständig an der Zapfsäule weitergegeben.

Einen Teil des Preisanstiegs abfedern

Denn die 17 Cent sind zunächst nur eine steuerliche Entlastung, sie bedeuten nicht automatisch eine Preissenkung an der Zapfsäule. Das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Energiesteuer nur ein Bestandteil des Kraftstoffpreises ist und die Weitergabe an die Kunden durch die Kraftstoffanbieter erfolgt.
Die Bundesregierung begründet die erneute Einführung eines Tankrabatts mit den stark gestiegenen Kraftstoffpreisen infolge des Iran-Nahost-Konflikts. Mit der Maßnahme soll ein Teil des Preisanstiegs für private Haushalte und Unternehmen abgefedert werden. Besonders profitieren sollen Pendler sowie Handwerks- und Logistikfirmen. Die Mindereinnahmen beziffert der Bund auf rund 2,5 Milliarden Euro. Anders als bei früheren Rabattaktionen werden dieses Mal auch die Länder an der Finanzierung beteiligt und tragen mit etwa 1,25 Milliarden Euro die Hälfte der Kosten. Sie müssen das Geld nicht direkt an den Bund zahlen, erhalten aber entsprechend weniger aus der Zuteilung der Umsatzsteuer.
Die im Mai und Juni 2026 erfolgte Senkung der Energiesteuer bewertete die Bundesregierung positiv. Die Reduzierung der Abgabe habe die Verbraucher „weitgehend“ erreicht und dazu beigetragen, Preisspitzen an den Tankstellen abzufedern. Grundlage dieser Einschätzung waren Untersuchungen des Bundeskartellamts und der unabhängigen Monopolkommission.

EU-Recht verhindert komplette Aussetzung der Energiesteuer

Die Monopolkommission und auch das ifo Institut haben bei der Weitergabe hingegen Defizite festgestellt. Zwar habe der Rabatt die Autofahrer „größtenteils erreicht, aber nicht vollständig“, schreibt das ifo Institut in einer Mitteilung. Das Institut begrüßte das Auslaufen des Tankrabatts zum 30. Juni. „Es war eine teure Maßnahme, die den Staat rund 1,6 Milliarden Euro gekostet hat. Die unvollständige Weitergabe beim Diesel bedeutet, dass ein Teil davon bei den Mineralölkonzernen gelandet ist“, sagte Christian Gréus, Doktorand am ifo Zentrum für Finanzwissenschaft, seinerzeit.
Eine komplette Aussetzung der Energiesteuer über einen bestimmten Zeitraum ist aufgrund der EU-Vorgaben nicht möglich. Nach EU-Recht müssen für Benzin mindestens 35,9 Cent je Liter und für Diesel mindestens 33,0 Cent je Liter erhoben werden. Die Einnahmen aus der Energiesteuer auf sonstige Energieerzeugnisse, zu denen insbesondere Benzin und Diesel zählen, beliefen sich 2025 auf rund 34,3 Milliarden Euro. Im Jahr zuvor waren es etwa 32,1 Milliarden Euro.
Der ADAC beantwortete eine Anfrage von Epoch Times bis Redaktionsschluss nicht. In einer Pressemitteilung äußerte sich der Automobilclub positiv zur vorübergehenden Energiesteuersenkung. Sie sei „ein wichtiges Signal für bezahlbarere Mobilität und insbesondere für alle Pendler, die stark auf das Auto angewiesen sind“. Zugleich forderte der ADAC die Mineralölwirtschaft auf, die Entlastung vollständig an die Autofahrer weiterzugeben. „Das muss im Sinne der Verbraucherentlastung besser gelingen als beim letzten Mal“, mahnte der Club.

Aral und Circle K wollen Steuersenkung weitergeben

Epoch Times fragte bei den Ölkonzernen nach, wie sie mit der Weitergabe der Steuersenkung umgehen würden. Seitens Aral hieß es in der Antwort, dass der Konzern die Senkung der Energiesteuer „selbstverständlich vollumfänglich an die Kunden weitergeben“ werde. Ebenso sei Aral bei den Tankrabatten in diesem Jahr (1. Mai bis 30. Juni) sowie 2022 (1. Juni bis 31. August) verfahren.
Der Unternehmenssprecher betonte zugleich, dass die Preise an Deutschlands Tankstellen sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzten. Neben Steuern und Abgaben seien dies der Einkaufspreis für die Kraftstoffe sowie die Kosten für Logistik, Verwaltung und Vertrieb. Auch der „intensive Preiswettbewerb zwischen den Kraftstoffanbietern“ beeinflusse die Preise. Diese seien weltweit „nach wie vor sehr volatil und reagierten auf die angespannten geopolitischen Entwicklungen“.
Der Ölkonzern TotalEnergies hat eigenen Angaben zufolge sein Tankstellennetz an das kanadische Convenience-Store-Unternehmen Alimentation Couche-Tard Inc. mit seiner Marke Circle K verkauft und verwies an das zuständige Unternehmen Circle K Deutschland GmbH. Eine Sprecherin sagte, dass die Betriebsabläufe zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen ab dem 1. Oktober angepasst und vollständig umgesetzt würden.
„Kraftstoffe, die bereits vor dem 1. Oktober an unseren Servicestationen lagern, werden qua Gesetz mit dem bisherigen Steuersatz belegt. Alle Kraftstoffe, die ab dem 1. Oktober von uns eingekauft werden, verkaufen wir mit dem reduzierten Steuersatz“, versicherte die Sprecherin. Zu Preisgestaltung oder möglichen zeitlichen Effekten „nehmen wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen grundsätzlich keine Stellung“, hieß es zudem.
Weitere ebenfalls angeschriebene Ölkonzerne antworteten bis Redaktionsschluss nicht auf die Anfrage von Epoch Times.

Gespräche über Spritpreisdeckel

Der Tankrabatt läuft am 31. Dezember aus und soll anschließend direkt in einen vorläufigen Spritpreisdeckel übergehen. Dieser soll „spätestens“ zum 1. Januar 2027 nach dem Vorbild Belgiens oder Luxemburgs eingeführt werden, wie die Bundesregierung in einer Pressemitteilung ankündigt. Zuvor will die Regierung Gespräche mit Vertretern der Mineralölwirtschaft führen.
Der ADAC bringt sich auch bei diesem Thema ins Gespräch und erwartet, „in die Vorbereitungen für einen Spritpreisdeckel einbezogen zu werden, um sicherzustellen, dass die Verbraucherseite berücksichtigt wird“.

Nur 6 Prozent des Rohöls stammen aus Nahost

Deutschland bezieht sein Rohöl aus verschiedenen Ländern. Importe aus Russland liegen seit Anfang 2023 auf Eis. Russland war einst Hauptversorger Deutschlands. So lieferte das Land 2021 rund 27,7 Millionen Tonnen Rohöl. Das entsprach etwa 34 Prozent des damaligen deutschen Rohölbedarfs. Mit dem Beginn des Krieges in der Ukraine gingen die Lieferungen zurück. Mit dem Inkrafttreten des Embargos der Europäischen Union kamen sie vollkommen zum Erliegen.
Danach hat sich die Herkunft des deutschen Rohöls stärker auf verschiedene internationale Lieferanten verteilt. 2025 importierte Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 75,7 Millionen Tonnen. Die wichtigsten Lieferanten sind Norwegen mit 16,6 Prozent (12,5 Millionen Tonnen) und die USA mit 16,4 Prozent (12,4 Millionen Tonnen). Aus Libyen kommen 13,8 Prozent (10,4 Millionen Tonnen). Es folgen Kasachstan (10,3 Millionen Tonnen), Großbritannien (8,7 Millionen Tonnen) und Guyana (4,2 Millionen Tonnen). Lediglich 6,1 Prozent (4,6 Millionen Tonnen) stammen aus dem Nahen Osten. Der größte Lieferant ist dort der Irak mit 3,1 Millionen Tonnen. Aus den Vereinigten Arabischen Emiraten kamen 0,8, aus Saudi-Arabien 0,6 Millionen Tonnen.
Der Rohölpreis ist jedoch nur ein Bestandteil des Tankstellenpreises. Weil Rohöl auf dem globalen Markt gehandelt wird, können internationale Preisentwicklungen die Spritpreise hierzulande deutlich beeinflussen – auch wenn Deutschland nur einen vergleichsweise kleinen Teil seines Rohöls aus dem Nahen Osten bezieht. Hinzu kommen die Kosten für Raffination und Transport sowie die hohen Steuern auf Kraftstoffe.
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16. September: Spritpreise auf Rekordniveau | Rückendeckung für Merz | Kopf-an-Kopf-Rennen

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Spritpreise auf Rekordniveau

Unions-Fraktionschef Thorsten Frei schlägt vor, angesichts der hohen Spritpreise die Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel ab dem 1. Oktober zu senken. Super E10 kostet derzeit rund 2,30 Euro pro Liter, Diesel 2,42 Euro. Auch ein Tankrabatt, ein Spritpreisdeckel, eine Übergewinnsteuer oder eine Energiepauschale werden diskutiert. Kanzler Friedrich Merz kündigte einen Vorschlag zur Entlastung an.

Rückendeckung für Merz

Die acht Ministerpräsidenten der CDU-geführten Bundesländer haben Bundeskanzler Friedrich Merz in der Debatte über seine politische Zukunft den Rücken gestärkt. In einer gemeinsamen Erklärung wandten sie sich gegen Personaldiskussionen. Merz hat das CDU-Präsidium für Sonntagabend einberufen – den Wahlabend in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

Kopf-an-Kopf-Rennen

Wenige Tage vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern liefern sich AfD und SPD ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Die AfD liegt laut aktueller INSA-Umfrage bei 37, die SPD bei 35 Prozent. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig setzt im Wahlkampf als die „Frau gegen Blau“ auf Zuspitzung. Kleinere Parteien wie die Grünen bangen dagegen um den Einzug in den Landtag.

Neuer Anti-Terror-Plan

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig haben einen neuen Zehn-Punkte-Plan zum Schutz vor islamistischem Terrorismus vorgestellt. Gefährder sollen künftig stärker überwacht werden. Messerattacken werden härter bestraft und die Finanzierung der islamistischen Szene bekämpft. Änderungen gibt es auch beim Jugendstrafrecht.

EU-Alarmmechanismus

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen fordert in ihrer Rede zur Lage der EU einen neuen Alarmmechanismus für Sicherheitskrisen, der bei hybriden Angriffen zum Tragen kommen soll – unabhängig von der NATO. Zudem plant sie einen Europäischen Sicherheitsrat sowie neue gemeinsame militärische Fähigkeiten.
 
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Steuerreform: Wie viel von 10 Milliarden Euro Entlastung übrig bleibt


In Kürze:

  • 10 Milliarden Euro Entlastung durch Steuerreform: Die Bundesregierung will Bürger ab 2027 vor allem bei der Einkommensteuer und bei Familienleistungen entlasten.
  • Neue Belastungen: Gekürzte Steuervergünstigungen und steigende Sozialbeiträge könnten einen Teil der Entlastung wieder aufzehren.
  • Besonders betroffen: Kinderlose Einverdiener-Ehepaare drohen durch die geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung deutlich stärker belastet zu werden.

 
Auf etwa 10 Milliarden Euro schätzt die Bundesregierung den Entlastungseffekt der Steuerreform, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Sie bezeichnet das Vorhaben als bedeutende Erleichterung für Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen.
Vor allem Familien mit Kindern sollen dadurch angesichts deutlich gestiegener Preise für Energie, Mobilität, Wohnen und andere Bereiche des täglichen Lebens Entlastung erfahren. Außerdem drückt die Bundesregierung die Hoffnung aus, dass die Steuerreform einen Impuls für Wachstum und Beschäftigung setzt.

Steuerzahlerbund nennt Steuerreform „Scherz oder Provokation“

Um den Effekt zu bewirken, soll der Grundfreibetrag bis 2028 auf etwa 12.900 Euro steigen. Derzeit liegt er für Alleinstehende bei 12.348 Euro.
Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 auf 1.430 Euro steigen. Dazu kommen Anpassungen nach oben beim Kindergeld und Kinderfreibetrag. Eine vierköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von etwa 60.000 Euro soll durch die Steuerreform ab 2028 jährlich mehr als 600 Euro mehr pro Jahr zur Verfügung haben als heute.
Diese Entlastungen stehen deutliche Teuerungstendenzen der vergangenen Jahre und insbesondere der explodierenden Treibstoffpreise seit Beginn des Irankrieges gegenüber.
Der Bund der Steuerzahler nannte die Reform laut „WirtschaftsWoche“ „Scherz oder Provokation“. Kritik kam auch von Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Landeschef Daniel Peters. Dieser erklärte, angesichts zusätzlicher Belastungen bleibe von dem Entlastungseffekt „nicht mal ein Drittel übrig“.
Einige davon sind im Reformpaket selbst enthalten. So soll der Handwerkerbonus von bisher 20 auf künftig 15 Prozent der begünstigten Arbeitskosten sinken. Dies verringert den maximalen Steuerabzug in diesem Bereich von 1.200 auf 900 Euro. Die pauschale Steuer auf Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Und es gibt Mehrbelastungen für sehr hohe Einkommen über höhere Spitzensteuersätze.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die Reform verteidigt. SPD und Union hätten bewusst den Fokus auf die kleineren und mittleren Einkommen und die Familien gelegt. „Für eine Familie mit zwei Kindern erreichen wir eine Entlastung von etwa 600 Euro im Jahr“, behauptete er. Das solle keiner kleinreden. „Wir haben uns im Koalitionsausschuss gemeinsam entschieden, diesen Schwerpunkt zu setzen.“

Was den Entlastungen an zusätzlichen Aufwendungen gegenübersteht

Mehr noch als direkte Effekte der Steuerreform drohen andere politische Entscheidungen oder Entwicklungen, die tatsächliche Höhe der geplanten Entlastung zu beeinflussen.
So steigen in mehreren Bereichen der Sozialversicherung die Beitragsbemessungsgrenzen. Zusätzlich zur ohnehin vorgesehenen Anpassung aufgrund der Lohnentwicklung soll es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro geben.
Kinderlose müssen sich auf höhere Beiträge zur Pflegeversicherung einstellen. Dazu kommt eine voraussichtliche Steigerung des Rentenbeitrags bis 2028 von derzeit 18,6 auf dann 19,9 Prozent.
Eine ebenfalls diskutierte kapitalgedeckte Altersvorsorge soll zunächst 0,5 Prozent – später bis zu 2 Prozent – des Bruttolohns in Anspruch nehmen. Davon soll je die Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezahlt werden.
Dadurch könnte vor allem bei mittleren und höheren Einkommen der Einsparungseffekt durch die Steuerreform teilweise oder sogar vollständig zunichtegemacht werden.
Ein wesentlicher Faktor, der darüber hinaus noch zum Tragen kommt, ist die GKV-Reform. Diese schränkt die zuvor über Jahrzehnte hinweg unangetastete beitragsfreie Familienversicherung von Ehegatten ein. In den meisten Fällen wird die Mitversicherung nur noch gegen einen Beitragszuschlag möglich sein. Dieser soll 2,5 Prozentpunkte der beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten betragen.

Alleinverdiener-Ehepaare besonders betroffen

Von dieser Maßnahme, die ab 2028 in Kraft treten soll, erhofft sich der Bund Einsparungen von mehreren Milliarden Euro für die GKV. Zudem will die Regierung auf diese Weise Anreize für eine stärkere Vollzeiterwerbstätigkeit schaffen. Am stärksten von den Einschränkungen betroffen wären Alleinverdiener-Ehepaare ohne Kinder.
Neben der Problematik der GKV-Reform und möglicher höherer Rentenbeiträge macht auch die Entwicklung der Energiepreise deutlich, dass eine Steuerentlastung nicht automatisch mehr Kaufkraft bedeutet. Zwar bleibt der CO₂-Preis vorerst weiterhin zwischen 55 und 65 Euro je Tonne. Eine Kompensation über ein Klimageld ist zwar im Koalitionsvertrag angesprochen, aber noch nicht umgesetzt.

Ökonom hält höhere Mehrwertsteuer für sinnvoll

Trotz des gleichbleibenden CO₂-Preises steigen die Kosten für Benzin, Diesel und Erdgas infolge des Krieges in der Golfregion und der Lage in der Straße von Hormus. Der Emissionshandel verteuert darüber hinaus jetzt schon indirekt Transport, Produktion, Heizung und andere Güter. Der angekündigten Steuererleichterung steht demnach auch in diesem Bereich ein Anstieg der Lebenshaltungskosten gegenüber.
Offen bleibt zudem, ob die Erhöhung der Mehrwertsteuer dauerhaft vom Tisch ist. Der Ökonom und Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft, Moritz Schularick, hat sich dazu jüngst im Magazin „Capital“ geäußert. So sollen Union und SPD im Frühjahr darüber gesprochen haben, die Mehrwertsteuer auf 21 oder sogar 22 Prozent zu erhöhen. Es wäre der erste Schritt in dieser Größenordnung seit 2006 gewesen.
Die Anhebung der Mehrwertsteuer hätte eine größere Steuerentlastung oder Senkungen der Sozialbeiträge ermöglichen sollen. Allerdings hätte man die Idee aufgrund der Teuerung infolge des Irankrieges und aus Furcht vor größeren Protesten verworfen. Stattdessen sei die Steuerreform kleiner ausgefallen.
Schularick ist ein Befürworter der Idee, die Mehrwertsteuer deutlich anzuheben. Mit den Mehreinnahmen könne man Steuerentlastungen an anderer Stelle und eine Senkung der Sozialbeiträge finanzieren, so der Ökonom. Ziel müsse es sein, „Unternehmen und Konsumenten wieder mehr Spielraum für eigene Ausgaben- und Investitionsentscheidungen zu geben“. Nur dies eröffne die Aussicht auf eine echte und dauerhafte Belebung der hiesigen Wirtschaft.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Ifo-Präsident Fuest fordert einheitliche Mehrwertsteuer: Wer gewinnt, wer verliert?


In Kürze:

  • Ifo-Präsident Clemens Fuest schlägt vor, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz abzuschaffen und niedrige Einkommen direkt zu entlasten.
  • Eine Modellrechnung zeigt: Ein einheitlicher Satz von 16,74 Prozent wäre aufkommensneutral, würde Geringverdiener aber relativ stärker belasten.
  • Weniger Ausnahmen könnten Bürokratie abbauen – wer tatsächlich gewinnt oder verliert, hängt vom Sozialausgleich und der Verwendung der Mehreinnahmen ab.

 
Ein Brot wird in Deutschland mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet, viele andere Waren und Dienstleistungen mit 19 Prozent. Auch Bücher, Hotelübernachtungen, der Nahverkehr und seit Anfang 2026 wieder Speisen in Restaurants profitieren von ermäßigten Sätzen.
Hinter dem scheinbar einfachen System stehen zahlreiche Ausnahmen, mit denen der Staat soziale, kulturelle, verkehrs- oder wirtschaftspolitische Ziele verfolgt.
Nun hat der Präsident des ifo Instituts in München, Clemens Fuest, in der „BILD“ den Vorschlag gemacht, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz abzuschaffen. Zukünftig sollen alle Waren einheitlich mit 19 Prozent besteuert werden. Haushalte mit niedrigen Einkommen, so der Fuest-Vorschlag, sollen stattdessen über direkte Transfers unterstützt werden. Der ifo-Chef schlägt konkret 360 Euro im Jahr als Ausgleich vor.
Dahinter steht die grundlegende Frage: Soll der Staat bestimmte Güter und Dienstleistungen für alle Verbraucher steuerlich verbilligen oder Menschen mit geringerem Einkommen gezielt unterstützen?
Dabei geht es um viel Geld.
Das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat das System des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Auftrag des Bundesfinanzministeriums untersucht.
Nach dessen Angaben aus einer Analyse vom April 2026 summieren sich die Steuermindereinnahmen durch ermäßigte Umsatzsteuersätze im Jahr 2026 auf rund 43,5 Milliarden Euro. Allein für Nahrungsmittel veranschlagt die Studie 27,99 Milliarden Euro. Eine Reform könnte deshalb erheblichen finanziellen Spielraum schaffen. Der Staat könnte zusätzliche Einnahmen behalten, für Sozialtransfers verwenden oder im Gegenzug den regulären Mehrwertsteuersatz senken.

Warum Deutschland zwei Steuersätze hat

Nach dem Umsatzsteuergesetz beträgt der reguläre Satz 19 Prozent, für zahlreiche gesetzlich bestimmte Umsätze gelten 7 Prozent. Deutschland bewegt sich damit unter dem Mittelwert des regulären Mehrwertsteuersatzes der EU-Mitgliedländer.
Die EU schreibt für den regulären Satz eine Untergrenze von 15 Prozent vor und erlaubt ermäßigte Sätze für ausgewählte Waren und Dienstleistungen.
Deutschland könnte sein System daher tatsächlich deutlich vereinfachen. Dass es auch anders geht, zeigt Dänemark: Dort gilt grundsätzlich ein Satz von 25 Prozent, einen allgemeinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz gibt es nicht.
Die Begründungen für die deutschen Ausnahmen unterscheiden sich allerdings. Bei Lebensmitteln steht die soziale Entlastung im Vordergrund, bei Büchern und Zeitungen kommen kulturpolitische Ziele hinzu.
Der niedrigere Satz im Nahverkehr soll auch verkehrs- und umweltpolitische Zwecke unterstützen. Andere Vergünstigungen sollen bestimmte Wirtschaftszweige entlasten. Diese vielen Ziele haben ihren Preis.
Zudem erscheinen die Regelungen für Konsumenten und Händler nicht immer nachvollziehbar. So fallen für Kartoffeln, Leitungswasser und Äpfel 19 Prozent an, für Süßkartoffeln, Mineralwasser und Apfelsaft aber nur 7 Prozent. Beim Erwerb von einem Kaffee mit wenig Milch gilt der volle Satz, bei einem mit einem hohen Milchanteil hingegen der verminderte. Für eine Brille werden 19 Prozent dazugeschlagen, für ein Hörgerät aber nur 7 Prozent.
Nach Angaben des ZEW machen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zudem Unternehmen und Behörden mehr Arbeit. Sie führen zu Abgrenzungsproblemen und höheren Kosten bei der Anwendung der Steuervorschriften. Weniger Ausnahmen könnten diesen Aufwand verringern.

Lebensmittel sind ein schwieriger Fall

Sozialpolitisch wird eine Vereinheitlichung vor allem bei Lebensmitteln problematisch. Haushalte mit niedrigen Einkommen geben einen größeren Teil ihrer Konsumausgaben für Lebensmittel aus.
Bei Haushalten mit weniger als 1.000 Euro monatlichem Nettoeinkommen entfielen 2023 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 18,3 Prozent der Konsumausgaben auf Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Bei Haushalten mit mindestens 5.000 Euro waren es 13,2 Prozent.
In absoluten Eurobeträgen sieht das Bild jedoch anders aus. Haushalte mit weniger als 1.000 Euro Nettoeinkommen gaben 2023 durchschnittlich 205 Euro im Monat für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren aus. Bei Haushalten mit mindestens 5.000 Euro Nettoeinkommen waren es 628 Euro. Aus diesen Zahlen allein lässt sich allerdings noch nicht ableiten, wie stark die einzelnen Einkommensgruppen vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren.
Genau dieses Spannungsverhältnis zeigt die ZEW-Simulation. Durch den ermäßigten Steuersatz spart eine Person aus der niedrigsten untersuchten Einkommensgruppe im Durchschnitt 9,91 Euro im Monat, in der höchsten Einkommensgruppe sind es 16,79 Euro.
Gemessen am Einkommen kehrt sich das Verhältnis jedoch um: Die Entlastung entspricht bei niedrigen Einkommen 1,21 Prozent, bei hohen Einkommen nur 0,28 Prozent.
Besserverdienende profitieren in Euro gerechnet somit stärker. Für Menschen mit niedrigen Einkommen fällt die Entlastung relativ zum Einkommen jedoch mehr ins Gewicht.
Das ZEW hält den ermäßigten Steuersatz auf Lebensmittel deshalb aus verteilungspolitischer Sicht für begründbar. Zugleich könnten nach Einschätzung der Forscher andere Instrumente dieses Ziel gezielter und kostengünstiger erreichen.

Ein einheitlicher Satz von 16,74 Prozent

In der politischen Debatte entsteht leicht der Eindruck, die einzige Alternative zum heutigen System seien 19 Prozent auf Lebensmittel und alle anderen bislang begünstigten Güter. Zwingend ist das nicht.
Das ZEW hat auch eine aufkommensneutrale Reform berechnet. Dabei würden sämtliche ermäßigten Steuersätze abgeschafft und die zusätzlichen Einnahmen dazu verwendet, den regulären Satz zu senken. Nach der Modellrechnung könnte dann ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 16,74 Prozent gelten.
Für Verbraucher hätte eine solche Anpassung unterschiedliche Folgen. Wer einen großen Teil seines Geldes für Lebensmittel und andere heute ermäßigt besteuerte Produkte ausgibt, würde stärker belastet. Wer dagegen überwiegend Waren und Dienstleistungen kauft, auf die heute 19 Prozent entfallen, könnte von dem niedrigeren einheitlichen Satz profitieren.
Die Modellrechnung zeigt allerdings, dass Haushalte mit niedrigen Einkommen stärker belastet würden. Bei den einkommensschwächsten 10 Prozent entspricht die zusätzliche Belastung laut ZEW 0,66 Prozent des Einkommens, bei den einkommensstärksten 10 Prozent nur 0,05 Prozent.
Für die Berechnung nimmt das Institut an, dass Unternehmen 80 Prozent einer Mehrwertsteueränderung über höhere oder niedrigere Preise an die Verbraucher weitergeben. Zudem berücksichtigt es, dass Verbraucher ihr Kaufverhalten bei veränderten Preisen anpassen. Ein einheitlicher Steuersatz könnte das System zwar vereinfachen, würde ohne zusätzlichen Ausgleich aber vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen stärker treffen.

Unternehmen: Weniger Bürokratie, neue Belastungen

Auch für deutsche Unternehmen gäbe es Gewinner und Verlierer. Unternehmen in bisher begünstigten Branchen könnten stärker belastet werden. Steigt der Steuersatz etwa in Gastronomie, Hotellerie oder Teilen des Kulturbereichs, stellt sich die Frage, wie viel davon auf die Kunden abgeladen werden kann. Wo der Wettbewerb Preiserhöhungen erschwert, kann ein Teil der zusätzlichen Steuer die Unternehmensmargen belasten.
Von einem niedrigeren regulären Mehrwertsteuersatz würden nicht nur Verbraucher profitieren. Auch bestimmte Unternehmen hätten geringere Kosten.
Normalerweise können Unternehmen die Mehrwertsteuer, die sie etwa beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen, mit ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen. In einigen Branchen ist das jedoch nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Das betrifft laut ZEW beispielsweise Teile der Finanz-, Versicherungs- und Vermietungswirtschaft. Sinkt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16,74 Prozent, werden für diese Unternehmen bestimmte Einkäufe und Dienstleistungen günstiger. Ein Teil der Entlastung käme deshalb zunächst ihnen und nicht den privaten Haushalten zugute.

Ohne Sozialausgleich verlieren niedrige Einkommen

Sollten auch Lebensmittel künftig, wie von ifo-Präsident Fuest vorgeschlagen, dem regulären Satz unterliegen, könnte die Mehrbelastung niedriger Einkommen durch Transfers ausgeglichen werden. Dahinter steht die Überlegung, nicht mehr jedes Brot oder jeden Liter Milch unabhängig vom Einkommen des Käufers steuerlich zu begünstigen, sondern das Geld gezielt an bedürftige Haushalte zu geben.
Die OECD kommt in einer Untersuchung von 20 Mitgliedstaaten vor über zehn Jahren zu einem ähnlichen Ergebnis. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf Lebensmittel und Energie entlasten Haushalte mit niedrigen Einkommen relativ stärker. Dennoch bezeichnet die OECD solche Steuersätze als „ein sehr ungeeignetes Instrument, um einkommensschwache Haushalte gezielt zu unterstützen“. Denn auch wohlhabende Haushalte profitieren von der Vergünstigung.
Direkte Transfers könnten einkommensschwache Haushalte zielgerichteter entlasten. Ganz einfach wäre ein solcher Ausgleich jedoch nicht. Die OECD weist in einer späteren Studie darauf hin, dass es in der Praxis schwierig sein dürfte, alle – und nur die – Verlierer einer Reform zu entschädigen.
Der Grund: Wie stark ein Haushalt durch höhere Mehrwertsteuersätze belastet wird, hängt davon ab, welche Waren und Dienstleistungen er tatsächlich kauft. Zwei Haushalte mit gleichem Einkommen können deshalb unterschiedlich stark betroffen sein.
Damit verschiebt eine einheitliche Mehrwertsteuer letztlich Aufgaben aus dem Steuersystem in die Sozialpolitik.
Genau hier setzt Fuests Vorschlag an: Haushalte mit niedrigen Einkommen sollen einen direkten Ausgleich erhalten. Die verbleibenden Mehreinnahmen könnten genutzt werden, um den regulären Mehrwertsteuersatz um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken oder die Bürger über eine Reform der Einkommensteuer zu entlasten.
Aus der Abschaffung des ermäßigten Satzes würde damit nicht zwangsläufig eine reine Steuererhöhung, sondern eine Neuverteilung der Steuerlast. Wer dabei gewinnt oder verliert, entscheidet sich letztlich daran, wie der Sozialausgleich gestaltet wird und was mit den zusätzlichen Steuereinnahmen geschieht.
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Neuer Steuerhammer trifft strategische Anleger

Anleger, die im sicheren Hafen mit Käufen von Edel- und Technologiemetallen ihr Vermögen langfristig sichern wollen, nutzen für ihre Käufe oftmals ein Zollfreilager. Besondere Rohstoffe, insbesondere die Weißmetalle wie Palladium und Platin, sowie Technologiemetalle und seltene Erden wurden wie selbstverständlich fester Bestandteil der Diversifikation, ohne dass Umsatzsteuer anfiel. Die aktuelle Umsatzsteuer von 19 Prozent wird erst dann fällig, wenn im Inland die Metalle das Lager verlassen.
Also gab es für strategische Anleger nur eine Handlungsmaxime: Verkauf zurück an den Händler. Dann sind nach zwölf Monaten alle Kursgewinne steuerfrei, ohne die Umsatzsteuer berücksichtigen zu müssen, denn die Steuern werden nur fällig, wenn die Ware beim Verkauf das Lager im Inland verlässt.
Viele Käufer haben in den vergangenen Jahren auch Silber als spannendes Investment für sich entdeckt – zeitweise mit höheren Kursgewinnen als beispielsweise bei Gold. Im hohen zweistelligen Prozentbereich können sich mitunter die Wertsteigerungen sehen lassen – steuerfrei und ohne fiskale Belastungen.
Damit ist nun Schluss! Aufgrund einer Neuregelung entfällt diese Art der Umsatzsteuerbefreiung per sofort. Mit einem Rundschreiben aus dem Haus von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vom 9. April wurde dieses beliebte Anlegermodell abrupt beendet.
Der Kauf wird nun direkt mehrwertsteuerpfllichtig. Somit wird die Hürde für Anleger zum Gewinnbereich deutlich höher und die Einstiegskosten steigen überproportional. Beim aktuellen Silberpreis bedeutet dies für die Unze, um in den Gewinnbereich zu drehen, etwa ein Fünftel mehr an Wertvermehrung.

Neue Regelungen treffen Gold vorerst nicht

Diese neuen Regelungen treffen Gold – vorerst – nicht. Viele Investoren denken nun über einen Wechsel zu Gold nach. Investmentgold hat in der gesamten Europäischen Union eine Mehrwertsteuerbefreiung. Erhält Gold nun einen Attraktivitätsschub? Eher nicht.
Anleger, die einen sicheren Hafen suchen, zweifeln ohnehin an der Rechtssicherheit, wenn es um ihre Vermögenswerte geht. Die neue Regelung für Zollfreilager liefert einen guten Beweis, dass Anleger zu Recht die Vertrauenswürdigkeit der deutschen Steuerpolitik zunehmend kritisch beäugen.
Kein Wunder, denn entgegen vollmundiger Aussagen zur Schuldenbremse zeigt sich das politische Elend täglich mehr. Haushaltsdefizite, neue Schulden, Sondervermögen, Rentendesaster, Reichensteuer, Vermögensregister, digitaler Euro und Angriffe auf das Bargeld – der Staat zeigt starke Tendenzen zur Übergriffigkeit.
Aber es gibt auch die gute Nachricht. Die neue Lösung greift nicht für Zollfreilager im EU-Ausland. Mit einer Lagerlösung in der Schweiz beispielsweise kann man weiterhin effektiv und ohne Steuersorgen Edelmetalle, Technologiemetalle und Seltene Erden lagern – zugriffsgeschützt und maximal diskret.
Wie schon die Börsenlegende André Kostolany gesagt haben soll: „Es ist keine gute Idee, in dem Land, in dem man sein Einkommen bezieht, den Großteil seines Vermögens zu haben.“ Wie recht er hat!