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Steuerreform: Wie viel von 10 Milliarden Euro Entlastung übrig bleibt


In Kürze:

  • 10 Milliarden Euro Entlastung durch Steuerreform: Die Bundesregierung will Bürger ab 2027 vor allem bei der Einkommensteuer und bei Familienleistungen entlasten.
  • Neue Belastungen: Gekürzte Steuervergünstigungen und steigende Sozialbeiträge könnten einen Teil der Entlastung wieder aufzehren.
  • Besonders betroffen: Kinderlose Einverdiener-Ehepaare drohen durch die geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung deutlich stärker belastet zu werden.

 
Auf etwa 10 Milliarden Euro schätzt die Bundesregierung den Entlastungseffekt der Steuerreform, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Sie bezeichnet das Vorhaben als bedeutende Erleichterung für Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen.
Vor allem Familien mit Kindern sollen dadurch angesichts deutlich gestiegener Preise für Energie, Mobilität, Wohnen und andere Bereiche des täglichen Lebens Entlastung erfahren. Außerdem drückt die Bundesregierung die Hoffnung aus, dass die Steuerreform einen Impuls für Wachstum und Beschäftigung setzt.

Steuerzahlerbund nennt Steuerreform „Scherz oder Provokation“

Um den Effekt zu bewirken, soll der Grundfreibetrag bis 2028 auf etwa 12.900 Euro steigen. Derzeit liegt er für Alleinstehende bei 12.348 Euro.
Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 auf 1.430 Euro steigen. Dazu kommen Anpassungen nach oben beim Kindergeld und Kinderfreibetrag. Eine vierköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von etwa 60.000 Euro soll durch die Steuerreform ab 2028 jährlich mehr als 600 Euro mehr pro Jahr zur Verfügung haben als heute.
Diese Entlastungen stehen deutliche Teuerungstendenzen der vergangenen Jahre und insbesondere der explodierenden Treibstoffpreise seit Beginn des Irankrieges gegenüber.
Der Bund der Steuerzahler nannte die Reform laut „WirtschaftsWoche“ „Scherz oder Provokation“. Kritik kam auch von Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Landeschef Daniel Peters. Dieser erklärte, angesichts zusätzlicher Belastungen bleibe von dem Entlastungseffekt „nicht mal ein Drittel übrig“.
Einige davon sind im Reformpaket selbst enthalten. So soll der Handwerkerbonus von bisher 20 auf künftig 15 Prozent der begünstigten Arbeitskosten sinken. Dies verringert den maximalen Steuerabzug in diesem Bereich von 1.200 auf 900 Euro. Die pauschale Steuer auf Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Und es gibt Mehrbelastungen für sehr hohe Einkommen über höhere Spitzensteuersätze.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die Reform verteidigt. SPD und Union hätten bewusst den Fokus auf die kleineren und mittleren Einkommen und die Familien gelegt. „Für eine Familie mit zwei Kindern erreichen wir eine Entlastung von etwa 600 Euro im Jahr“, behauptete er. Das solle keiner kleinreden. „Wir haben uns im Koalitionsausschuss gemeinsam entschieden, diesen Schwerpunkt zu setzen.“

Was den Entlastungen an zusätzlichen Aufwendungen gegenübersteht

Mehr noch als direkte Effekte der Steuerreform drohen andere politische Entscheidungen oder Entwicklungen, die tatsächliche Höhe der geplanten Entlastung zu beeinflussen.
So steigen in mehreren Bereichen der Sozialversicherung die Beitragsbemessungsgrenzen. Zusätzlich zur ohnehin vorgesehenen Anpassung aufgrund der Lohnentwicklung soll es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro geben.
Kinderlose müssen sich auf höhere Beiträge zur Pflegeversicherung einstellen. Dazu kommt eine voraussichtliche Steigerung des Rentenbeitrags bis 2028 von derzeit 18,6 auf dann 19,9 Prozent.
Eine ebenfalls diskutierte kapitalgedeckte Altersvorsorge soll zunächst 0,5 Prozent – später bis zu 2 Prozent – des Bruttolohns in Anspruch nehmen. Davon soll je die Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezahlt werden.
Dadurch könnte vor allem bei mittleren und höheren Einkommen der Einsparungseffekt durch die Steuerreform teilweise oder sogar vollständig zunichtegemacht werden.
Ein wesentlicher Faktor, der darüber hinaus noch zum Tragen kommt, ist die GKV-Reform. Diese schränkt die zuvor über Jahrzehnte hinweg unangetastete beitragsfreie Familienversicherung von Ehegatten ein. In den meisten Fällen wird die Mitversicherung nur noch gegen einen Beitragszuschlag möglich sein. Dieser soll 2,5 Prozentpunkte der beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten betragen.

Alleinverdiener-Ehepaare besonders betroffen

Von dieser Maßnahme, die ab 2028 in Kraft treten soll, erhofft sich der Bund Einsparungen von mehreren Milliarden Euro für die GKV. Zudem will die Regierung auf diese Weise Anreize für eine stärkere Vollzeiterwerbstätigkeit schaffen. Am stärksten von den Einschränkungen betroffen wären Alleinverdiener-Ehepaare ohne Kinder.
Neben der Problematik der GKV-Reform und möglicher höherer Rentenbeiträge macht auch die Entwicklung der Energiepreise deutlich, dass eine Steuerentlastung nicht automatisch mehr Kaufkraft bedeutet. Zwar bleibt der CO₂-Preis vorerst weiterhin zwischen 55 und 65 Euro je Tonne. Eine Kompensation über ein Klimageld ist zwar im Koalitionsvertrag angesprochen, aber noch nicht umgesetzt.

Ökonom hält höhere Mehrwertsteuer für sinnvoll

Trotz des gleichbleibenden CO₂-Preises steigen die Kosten für Benzin, Diesel und Erdgas infolge des Krieges in der Golfregion und der Lage in der Straße von Hormus. Der Emissionshandel verteuert darüber hinaus jetzt schon indirekt Transport, Produktion, Heizung und andere Güter. Der angekündigten Steuererleichterung steht demnach auch in diesem Bereich ein Anstieg der Lebenshaltungskosten gegenüber.
Offen bleibt zudem, ob die Erhöhung der Mehrwertsteuer dauerhaft vom Tisch ist. Der Ökonom und Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft, Moritz Schularick, hat sich dazu jüngst im Magazin „Capital“ geäußert. So sollen Union und SPD im Frühjahr darüber gesprochen haben, die Mehrwertsteuer auf 21 oder sogar 22 Prozent zu erhöhen. Es wäre der erste Schritt in dieser Größenordnung seit 2006 gewesen.
Die Anhebung der Mehrwertsteuer hätte eine größere Steuerentlastung oder Senkungen der Sozialbeiträge ermöglichen sollen. Allerdings hätte man die Idee aufgrund der Teuerung infolge des Irankrieges und aus Furcht vor größeren Protesten verworfen. Stattdessen sei die Steuerreform kleiner ausgefallen.
Schularick ist ein Befürworter der Idee, die Mehrwertsteuer deutlich anzuheben. Mit den Mehreinnahmen könne man Steuerentlastungen an anderer Stelle und eine Senkung der Sozialbeiträge finanzieren, so der Ökonom. Ziel müsse es sein, „Unternehmen und Konsumenten wieder mehr Spielraum für eigene Ausgaben- und Investitionsentscheidungen zu geben“. Nur dies eröffne die Aussicht auf eine echte und dauerhafte Belebung der hiesigen Wirtschaft.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Ifo-Präsident Fuest fordert einheitliche Mehrwertsteuer: Wer gewinnt, wer verliert?


In Kürze:

  • Ifo-Präsident Clemens Fuest schlägt vor, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz abzuschaffen und niedrige Einkommen direkt zu entlasten.
  • Eine Modellrechnung zeigt: Ein einheitlicher Satz von 16,74 Prozent wäre aufkommensneutral, würde Geringverdiener aber relativ stärker belasten.
  • Weniger Ausnahmen könnten Bürokratie abbauen – wer tatsächlich gewinnt oder verliert, hängt vom Sozialausgleich und der Verwendung der Mehreinnahmen ab.

 
Ein Brot wird in Deutschland mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet, viele andere Waren und Dienstleistungen mit 19 Prozent. Auch Bücher, Hotelübernachtungen, der Nahverkehr und seit Anfang 2026 wieder Speisen in Restaurants profitieren von ermäßigten Sätzen.
Hinter dem scheinbar einfachen System stehen zahlreiche Ausnahmen, mit denen der Staat soziale, kulturelle, verkehrs- oder wirtschaftspolitische Ziele verfolgt.
Nun hat der Präsident des ifo Instituts in München, Clemens Fuest, in der „BILD“ den Vorschlag gemacht, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz abzuschaffen. Zukünftig sollen alle Waren einheitlich mit 19 Prozent besteuert werden. Haushalte mit niedrigen Einkommen, so der Fuest-Vorschlag, sollen stattdessen über direkte Transfers unterstützt werden. Der ifo-Chef schlägt konkret 360 Euro im Jahr als Ausgleich vor.
Dahinter steht die grundlegende Frage: Soll der Staat bestimmte Güter und Dienstleistungen für alle Verbraucher steuerlich verbilligen oder Menschen mit geringerem Einkommen gezielt unterstützen?
Dabei geht es um viel Geld.
Das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat das System des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Auftrag des Bundesfinanzministeriums untersucht.
Nach dessen Angaben aus einer Analyse vom April 2026 summieren sich die Steuermindereinnahmen durch ermäßigte Umsatzsteuersätze im Jahr 2026 auf rund 43,5 Milliarden Euro. Allein für Nahrungsmittel veranschlagt die Studie 27,99 Milliarden Euro. Eine Reform könnte deshalb erheblichen finanziellen Spielraum schaffen. Der Staat könnte zusätzliche Einnahmen behalten, für Sozialtransfers verwenden oder im Gegenzug den regulären Mehrwertsteuersatz senken.

Warum Deutschland zwei Steuersätze hat

Nach dem Umsatzsteuergesetz beträgt der reguläre Satz 19 Prozent, für zahlreiche gesetzlich bestimmte Umsätze gelten 7 Prozent. Deutschland bewegt sich damit unter dem Mittelwert des regulären Mehrwertsteuersatzes der EU-Mitgliedländer.
Die EU schreibt für den regulären Satz eine Untergrenze von 15 Prozent vor und erlaubt ermäßigte Sätze für ausgewählte Waren und Dienstleistungen.
Deutschland könnte sein System daher tatsächlich deutlich vereinfachen. Dass es auch anders geht, zeigt Dänemark: Dort gilt grundsätzlich ein Satz von 25 Prozent, einen allgemeinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz gibt es nicht.
Die Begründungen für die deutschen Ausnahmen unterscheiden sich allerdings. Bei Lebensmitteln steht die soziale Entlastung im Vordergrund, bei Büchern und Zeitungen kommen kulturpolitische Ziele hinzu.
Der niedrigere Satz im Nahverkehr soll auch verkehrs- und umweltpolitische Zwecke unterstützen. Andere Vergünstigungen sollen bestimmte Wirtschaftszweige entlasten. Diese vielen Ziele haben ihren Preis.
Zudem erscheinen die Regelungen für Konsumenten und Händler nicht immer nachvollziehbar. So fallen für Kartoffeln, Leitungswasser und Äpfel 19 Prozent an, für Süßkartoffeln, Mineralwasser und Apfelsaft aber nur 7 Prozent. Beim Erwerb von einem Kaffee mit wenig Milch gilt der volle Satz, bei einem mit einem hohen Milchanteil hingegen der verminderte. Für eine Brille werden 19 Prozent dazugeschlagen, für ein Hörgerät aber nur 7 Prozent.
Nach Angaben des ZEW machen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zudem Unternehmen und Behörden mehr Arbeit. Sie führen zu Abgrenzungsproblemen und höheren Kosten bei der Anwendung der Steuervorschriften. Weniger Ausnahmen könnten diesen Aufwand verringern.

Lebensmittel sind ein schwieriger Fall

Sozialpolitisch wird eine Vereinheitlichung vor allem bei Lebensmitteln problematisch. Haushalte mit niedrigen Einkommen geben einen größeren Teil ihrer Konsumausgaben für Lebensmittel aus.
Bei Haushalten mit weniger als 1.000 Euro monatlichem Nettoeinkommen entfielen 2023 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 18,3 Prozent der Konsumausgaben auf Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Bei Haushalten mit mindestens 5.000 Euro waren es 13,2 Prozent.
In absoluten Eurobeträgen sieht das Bild jedoch anders aus. Haushalte mit weniger als 1.000 Euro Nettoeinkommen gaben 2023 durchschnittlich 205 Euro im Monat für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren aus. Bei Haushalten mit mindestens 5.000 Euro Nettoeinkommen waren es 628 Euro. Aus diesen Zahlen allein lässt sich allerdings noch nicht ableiten, wie stark die einzelnen Einkommensgruppen vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren.
Genau dieses Spannungsverhältnis zeigt die ZEW-Simulation. Durch den ermäßigten Steuersatz spart eine Person aus der niedrigsten untersuchten Einkommensgruppe im Durchschnitt 9,91 Euro im Monat, in der höchsten Einkommensgruppe sind es 16,79 Euro.
Gemessen am Einkommen kehrt sich das Verhältnis jedoch um: Die Entlastung entspricht bei niedrigen Einkommen 1,21 Prozent, bei hohen Einkommen nur 0,28 Prozent.
Besserverdienende profitieren in Euro gerechnet somit stärker. Für Menschen mit niedrigen Einkommen fällt die Entlastung relativ zum Einkommen jedoch mehr ins Gewicht.
Das ZEW hält den ermäßigten Steuersatz auf Lebensmittel deshalb aus verteilungspolitischer Sicht für begründbar. Zugleich könnten nach Einschätzung der Forscher andere Instrumente dieses Ziel gezielter und kostengünstiger erreichen.

Ein einheitlicher Satz von 16,74 Prozent

In der politischen Debatte entsteht leicht der Eindruck, die einzige Alternative zum heutigen System seien 19 Prozent auf Lebensmittel und alle anderen bislang begünstigten Güter. Zwingend ist das nicht.
Das ZEW hat auch eine aufkommensneutrale Reform berechnet. Dabei würden sämtliche ermäßigten Steuersätze abgeschafft und die zusätzlichen Einnahmen dazu verwendet, den regulären Satz zu senken. Nach der Modellrechnung könnte dann ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 16,74 Prozent gelten.
Für Verbraucher hätte eine solche Anpassung unterschiedliche Folgen. Wer einen großen Teil seines Geldes für Lebensmittel und andere heute ermäßigt besteuerte Produkte ausgibt, würde stärker belastet. Wer dagegen überwiegend Waren und Dienstleistungen kauft, auf die heute 19 Prozent entfallen, könnte von dem niedrigeren einheitlichen Satz profitieren.
Die Modellrechnung zeigt allerdings, dass Haushalte mit niedrigen Einkommen stärker belastet würden. Bei den einkommensschwächsten 10 Prozent entspricht die zusätzliche Belastung laut ZEW 0,66 Prozent des Einkommens, bei den einkommensstärksten 10 Prozent nur 0,05 Prozent.
Für die Berechnung nimmt das Institut an, dass Unternehmen 80 Prozent einer Mehrwertsteueränderung über höhere oder niedrigere Preise an die Verbraucher weitergeben. Zudem berücksichtigt es, dass Verbraucher ihr Kaufverhalten bei veränderten Preisen anpassen. Ein einheitlicher Steuersatz könnte das System zwar vereinfachen, würde ohne zusätzlichen Ausgleich aber vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen stärker treffen.

Unternehmen: Weniger Bürokratie, neue Belastungen

Auch für deutsche Unternehmen gäbe es Gewinner und Verlierer. Unternehmen in bisher begünstigten Branchen könnten stärker belastet werden. Steigt der Steuersatz etwa in Gastronomie, Hotellerie oder Teilen des Kulturbereichs, stellt sich die Frage, wie viel davon auf die Kunden abgeladen werden kann. Wo der Wettbewerb Preiserhöhungen erschwert, kann ein Teil der zusätzlichen Steuer die Unternehmensmargen belasten.
Von einem niedrigeren regulären Mehrwertsteuersatz würden nicht nur Verbraucher profitieren. Auch bestimmte Unternehmen hätten geringere Kosten.
Normalerweise können Unternehmen die Mehrwertsteuer, die sie etwa beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen, mit ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen. In einigen Branchen ist das jedoch nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Das betrifft laut ZEW beispielsweise Teile der Finanz-, Versicherungs- und Vermietungswirtschaft. Sinkt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16,74 Prozent, werden für diese Unternehmen bestimmte Einkäufe und Dienstleistungen günstiger. Ein Teil der Entlastung käme deshalb zunächst ihnen und nicht den privaten Haushalten zugute.

Ohne Sozialausgleich verlieren niedrige Einkommen

Sollten auch Lebensmittel künftig, wie von ifo-Präsident Fuest vorgeschlagen, dem regulären Satz unterliegen, könnte die Mehrbelastung niedriger Einkommen durch Transfers ausgeglichen werden. Dahinter steht die Überlegung, nicht mehr jedes Brot oder jeden Liter Milch unabhängig vom Einkommen des Käufers steuerlich zu begünstigen, sondern das Geld gezielt an bedürftige Haushalte zu geben.
Die OECD kommt in einer Untersuchung von 20 Mitgliedstaaten vor über zehn Jahren zu einem ähnlichen Ergebnis. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf Lebensmittel und Energie entlasten Haushalte mit niedrigen Einkommen relativ stärker. Dennoch bezeichnet die OECD solche Steuersätze als „ein sehr ungeeignetes Instrument, um einkommensschwache Haushalte gezielt zu unterstützen“. Denn auch wohlhabende Haushalte profitieren von der Vergünstigung.
Direkte Transfers könnten einkommensschwache Haushalte zielgerichteter entlasten. Ganz einfach wäre ein solcher Ausgleich jedoch nicht. Die OECD weist in einer späteren Studie darauf hin, dass es in der Praxis schwierig sein dürfte, alle – und nur die – Verlierer einer Reform zu entschädigen.
Der Grund: Wie stark ein Haushalt durch höhere Mehrwertsteuersätze belastet wird, hängt davon ab, welche Waren und Dienstleistungen er tatsächlich kauft. Zwei Haushalte mit gleichem Einkommen können deshalb unterschiedlich stark betroffen sein.
Damit verschiebt eine einheitliche Mehrwertsteuer letztlich Aufgaben aus dem Steuersystem in die Sozialpolitik.
Genau hier setzt Fuests Vorschlag an: Haushalte mit niedrigen Einkommen sollen einen direkten Ausgleich erhalten. Die verbleibenden Mehreinnahmen könnten genutzt werden, um den regulären Mehrwertsteuersatz um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken oder die Bürger über eine Reform der Einkommensteuer zu entlasten.
Aus der Abschaffung des ermäßigten Satzes würde damit nicht zwangsläufig eine reine Steuererhöhung, sondern eine Neuverteilung der Steuerlast. Wer dabei gewinnt oder verliert, entscheidet sich letztlich daran, wie der Sozialausgleich gestaltet wird und was mit den zusätzlichen Steuereinnahmen geschieht.
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Neuer Steuerhammer trifft strategische Anleger

Anleger, die im sicheren Hafen mit Käufen von Edel- und Technologiemetallen ihr Vermögen langfristig sichern wollen, nutzen für ihre Käufe oftmals ein Zollfreilager. Besondere Rohstoffe, insbesondere die Weißmetalle wie Palladium und Platin, sowie Technologiemetalle und seltene Erden wurden wie selbstverständlich fester Bestandteil der Diversifikation, ohne dass Umsatzsteuer anfiel. Die aktuelle Umsatzsteuer von 19 Prozent wird erst dann fällig, wenn im Inland die Metalle das Lager verlassen.
Also gab es für strategische Anleger nur eine Handlungsmaxime: Verkauf zurück an den Händler. Dann sind nach zwölf Monaten alle Kursgewinne steuerfrei, ohne die Umsatzsteuer berücksichtigen zu müssen, denn die Steuern werden nur fällig, wenn die Ware beim Verkauf das Lager im Inland verlässt.
Viele Käufer haben in den vergangenen Jahren auch Silber als spannendes Investment für sich entdeckt – zeitweise mit höheren Kursgewinnen als beispielsweise bei Gold. Im hohen zweistelligen Prozentbereich können sich mitunter die Wertsteigerungen sehen lassen – steuerfrei und ohne fiskale Belastungen.
Damit ist nun Schluss! Aufgrund einer Neuregelung entfällt diese Art der Umsatzsteuerbefreiung per sofort. Mit einem Rundschreiben aus dem Haus von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vom 9. April wurde dieses beliebte Anlegermodell abrupt beendet.
Der Kauf wird nun direkt mehrwertsteuerpfllichtig. Somit wird die Hürde für Anleger zum Gewinnbereich deutlich höher und die Einstiegskosten steigen überproportional. Beim aktuellen Silberpreis bedeutet dies für die Unze, um in den Gewinnbereich zu drehen, etwa ein Fünftel mehr an Wertvermehrung.

Neue Regelungen treffen Gold vorerst nicht

Diese neuen Regelungen treffen Gold – vorerst – nicht. Viele Investoren denken nun über einen Wechsel zu Gold nach. Investmentgold hat in der gesamten Europäischen Union eine Mehrwertsteuerbefreiung. Erhält Gold nun einen Attraktivitätsschub? Eher nicht.
Anleger, die einen sicheren Hafen suchen, zweifeln ohnehin an der Rechtssicherheit, wenn es um ihre Vermögenswerte geht. Die neue Regelung für Zollfreilager liefert einen guten Beweis, dass Anleger zu Recht die Vertrauenswürdigkeit der deutschen Steuerpolitik zunehmend kritisch beäugen.
Kein Wunder, denn entgegen vollmundiger Aussagen zur Schuldenbremse zeigt sich das politische Elend täglich mehr. Haushaltsdefizite, neue Schulden, Sondervermögen, Rentendesaster, Reichensteuer, Vermögensregister, digitaler Euro und Angriffe auf das Bargeld – der Staat zeigt starke Tendenzen zur Übergriffigkeit.
Aber es gibt auch die gute Nachricht. Die neue Lösung greift nicht für Zollfreilager im EU-Ausland. Mit einer Lagerlösung in der Schweiz beispielsweise kann man weiterhin effektiv und ohne Steuersorgen Edelmetalle, Technologiemetalle und Seltene Erden lagern – zugriffsgeschützt und maximal diskret.
Wie schon die Börsenlegende André Kostolany gesagt haben soll: „Es ist keine gute Idee, in dem Land, in dem man sein Einkommen bezieht, den Großteil seines Vermögens zu haben.“ Wie recht er hat!