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Bundestag debattiert milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der GKV


In Kürze:

  • Bundesregierung plant Einsparungen und Mehreinnahmen von 16,3 Milliarden Euro ab 2027
  • Ziel: Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge
  • Gesundheitsministerin Warken warnt vor Finanzierungslücke von bis zu 44 Milliarden Euro bis 2030
  • Opposition kritisiert Leistungskürzungen und unzureichende Bundesbeteiligung

 
Am Freitag, 12.6., beriet der Bundestag in erster Lesung den Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Geplant sind Einsparungen und zusätzliche Einnahmen, die bereits im kommenden Jahr greifen sollen. Das Gesetz gilt als Auftakt einer umfassenderen Gesundheitsreform.
Nach der Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Gesundheitsausschuss. Ziel ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und so steigende Beiträge zu vermeiden.

Warken: Mit „einnahmenorientierter Ausgabenpolitik“ GKV stabilisieren

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstreicht die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs angesichts der angespannten Lage der GKV. Ohne Gegenmaßnahmen drohe bis 2030 eine Finanzierungslücke von rund 44 Milliarden Euro. Ziel sei es, Einnahmen und Ausgaben wieder in Einklang zu bringen und weitere Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden. Man habe sich weitgehend an die Vorschläge der vom Bundeskabinett eingesetzten Finanzkommission Gesundheit gehalten.
Warken betonte, Leitprinzip der Koalition sei eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“. Künftige Mehrausgaben seien unvermeidbar, etwa durch demografische Entwicklung und technologischen Fortschritt. Diese dürften jedoch nicht von der Einnahmenentwicklung entkoppelt werden; Versicherte müssten einen erkennbaren Nutzen für ihre Beiträge erhalten.
Zudem verwies sie darauf, dass der Bund erstmals einen kleinen Beitrag zu den Kosten der Versorgung von Grundsicherungsempfängern übernehme; perspektivisch solle dieser Anteil steigen. Das Gesetz sei ein erster Schritt, weitere Strukturreformen würden folgen.

SPD unterstützt Konsolidierung

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, bezeichnete die GKV als „zentrales Versprechen des Sozialstaates“. Er wies darauf hin, dass ohne Gegenmaßnahmen zur derzeitigen Entwicklung eine neue Beitragsspirale drohe.
Die Konsolidierung der Finanzen der GKV müsse jedoch ohne soziale Schieflagen erfolgen. Mit dem Einstieg in die stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen nehme dieser seine Finanzierungsverantwortung wahr, was positiv zu bewerten sei. Zugleich kündigte Pantazis an, die SPD werde darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Als nächste anstehende Reformschritte nannte er mehr Prävention, eine stärkere Primärversorgung und eine bessere Steuerung von Patientenströmen. Bis Ende des Jahres soll die FinanzKommission Gesundheit einen Bericht über mögliche Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung der GKV vorlegen.

Unionsfraktion: Nur erster Schritt

Für die Unionsfraktion verteidigte Simone Borchardt den Gesetzentwurf. Die Opposition habe zwar Kritik geäußert, aber keine tragfähigen Alternativen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt.
Borchardt räumte zugleich ein, dass Deutschland über eines der teuersten Gesundheitssysteme verfüge, bei Gesundheitsergebnissen und Lebenserwartung aber nicht zur Weltspitze gehöre. Deshalb seien Strukturreformen unvermeidlich. Das Gesetz sei ein notwendiger, aber keineswegs letzter Schritt. Man werde in den Ausschussberatungen die Details sorgfältig prüfen, das Gesetz insgesamt gehe aber in die richtige Richtung.

Kritik der Opposition

AfD: Gesetz löst das Finanzproblem der GKV nicht

Die AfD wies darauf hin, dass bereits die Kalkulation im Vorfeld des Gesetzes nicht aufgehe. Die tatsächliche Finanzierungslücke liege bereits um 3,5 Milliarden Euro höher als von der Regierung kalkuliert. Nicole Hess kritisierte Einsparungen in Kernbereichen der Gesundheitsversorgung, etwa bei der Psychotherapie.
Schon heute fehlen zehntausende Therapieplätze, zudem ist mit weiter steigenden Wartezeiten zu rechnen. Diese könnten sich von derzeit rund neun Monaten auf bis zu 15 Monate verlängern. Zusätzlich wird auf höhere Zuzahlungen, steigende Pflegekosten und zunehmende Belastungen für Arztpraxen hingewiesen.
Versicherungsfremde Leistungen müssten vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, forderte Hess. Stattdessen werde der Bundeszuschuss sogar gekürzt. Das Gesetz stabilisiere die GKV daher nicht nachhaltig.

Grüne: „Rasenmähermethode“

Janosch Dahmen (Grüne) sprach von einem Gesetzentwurf, dessen Berechnungsgrundlagen bereits vor Beginn der Beratungen teilweise überholt seien. Die Finanzierungslücke falle inzwischen deutlich größer aus als erwartet.
Dahmen warf der Regierung insbesondere vor, aus den 66 Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit vor allem pauschale Kürzungen übernommen zu haben. Dies verschlechtere die Versorgung, gefährde Krankenhäuser und belaste Rettungsdienste.
Der Grünen-Politiker kritisierte zudem die aus seiner Sicht unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund.

Linke: Belastung für Beschäftigte

Stella Merendina von der Linksfraktion warnte vor negativen Folgen für Pflegekräfte und Klinikpersonal. Sie verwies auf den gekündigten Tarifvertrag bei der Charité, wo derzeit ein Arbeitskampf stattfindet. Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Pflegekräfte könnten sich weiter verschlechtern, so Merendina. Mit weniger Geld lasse sich kein zusätzlicher Personalaufbau erreichen.
Die Deckelung des Pflegebudgets und die geplante Zentralisierung der Krankenhausversorgung könnten zusätzlichen Druck auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen erzeugen.

Die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs

Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung kurzfristig die gesetzliche Krankenversicherung entlasten – im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro. Bis 2030 wird ein Entlastungsvolumen von bis zu 38,1 Milliarden Euro angestrebt.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören:
  • Begrenzung der Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen auf die Kostenentwicklung bzw. Grundlohnrate
  • Kürzung oder Abschaffung von Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken
  • Höhere Abschläge für die Pharmaindustrie
  •  Erhöhung des Apothekenabschlags
  •  Einführung eines Zusatzbeitrags statt kostenloser Mitversicherung des Ehepartners
  •  Erhöhung der Zuzahlungen beim Zahnersatz
  •  Einführung von Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld
  •  Keine Erstattung mehr für Cannabisblüten sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen durch die GKV
  •  Deckelung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen
  •  Kürzung der Werbeausgaben der Krankenkassen
  •  Schrittweise stärkere Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten für Empfänger der Grundsicherung

Hintergrund: Warum die GKV unter Druck steht

Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind seit Jahrzehnten bekannt. Ursachen sind unter anderem die alternde Bevölkerung, steigende Ausgaben, höhere Lohnkosten im Gesundheitswesen sowie teure Medikamente und medizinischer Fortschritt.
Während die Ausgaben schneller steigen, wachsen die Beitragseinnahmen langsamer. Deshalb mussten die Zusatzbeiträge zuletzt mehrfach erhöht werden.
Hinzu kommen versicherungsfremde Leistungen, also gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die derzeit über Beiträge finanziert werden – insbesondere Gesundheitskosten für Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger. Diese sollen künftig stärker aus Steuermitteln finanziert werden.
Der Bund will die GKV entlasten, indem er die Rückzahlung bereits gewährter GKV-Darlehen (2023, 2025 und 2026) in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro verschiebt. Zusätzlich soll die Beitragspauschale für Bezieher von Grundsicherung schrittweise steigen: 2027 auf 250 Millionen Euro, 2028 auf 500 Millionen Euro, 2029 auf 1 Milliarde Euro, 2030 auf 1,5 Milliarden Euro und 2031 auf 2 Milliarden Euro. Gleichzeitig soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro sinken.
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Reformüberblick bei Haushaltsplänen für 2027: Was auf die Bürger zukommt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant für 2027 Reformen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie eine Steuerreform zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
  • Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen, steigende Beitragsbemessungsgrenzen und zusätzliche Belastungen bei der Familienversicherung einstellen.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren höhere Beitragssätze verlangen, während über weitere Strukturreformen noch beraten wird.
  • Steuerentlastungen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgen.

 
Die Debatte um den Bundeshaushalt 2027 und ein umfassendes Reformpaket gewinnt an Dynamik. Im Koalitionsausschuss wird um Details gerungen. Nach den Reformkommissionen für Soziales und Gesundheit wird Ende Juni der Bericht der Rentenkommission erwartet. Den Ankündigungen einer Steuerreform zugunsten der Mittelschicht stehen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gegenüber.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allen Ressorts die Vorgabe gemacht, den eigenen Etat um mindestens 1 Prozent zu kürzen. In vielen Fällen heißt das, Abstriche an sozialen Erleichterungen oder Vergünstigungen zu machen. Am Ende kommen die Einsparungen beim Normalbürger aus der Mittelschicht an.
Gleichzeitig bemüht sich der Bund angesichts der Wirtschaftskrise und der gesunkenen Kaufkraft, einige Entlastungen gegenüber den Belastungen und Einschränkungen entgegenzusetzen. Tiefgreifende Veränderungen sind in mehreren Bereichen zu erwarten.

Gesundheit

Hier hat die zuständige Kommission Ende März ihren Bericht zur kurzfristigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) präsentiert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Anstieg der Beitragssätze für alle Versicherten zu verhindern.
Bis Ende des Jahres wird ein weiterer Bericht erwartet, der sich mit langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Kassen befasst. Bereits jetzt müssen Versicherte damit rechnen, in zweierlei Hinsicht stärker belastet zu werden.
So werden im Bereich der Leistungen Zuzahlungen erhöht oder Erstattungen verringert. Gleichzeitig ist auch mit einem Anstieg der Beiträge zu rechnen – vorerst zumindest bei Besserverdienenden. So wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 voraussichtlich um 3,87 Prozent auf 72.450 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich zu den Steigerungen aufgrund der Lohnentwicklung ist auch eine Sonderanhebung um 300 Euro im Gespräch. Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf ein Jahresbruttoeinkommen von 84.800 Euro steigen.
Zudem wird eine Steigerung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente um 50 Prozent diskutiert. Gleichzeitig könnte es zu einer Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent kommen. Homöopathische Präparate sollen künftig gar nicht mehr erstattet werden und es könnte erhebliche Einschränkungen für die Hautkrebsvorsorge und für medizinisches Cannabis geben.
Auch die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll wegfallen. Zwar hat der Widerstand in Teilen der Koalitionsparteien und Gewerkschaften ein vollständiges Aus dieser Vergünstigung für Ehepaare voraussichtlich verhindert, doch müssen Versicherte, die diese in Anspruch nehmen wollen, künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens erwarten.

Pflege

Die Eigenanteile für Heimbewohner sollen steigen, da die Zuschüsse vonseiten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) langsamer anwachsen. Die 15-prozentige Zuzahlung für den Heimplatz soll künftig erst ab 18 Monaten statt wie bisher ab zwölf Monaten gelten. Erst anschließend soll die Anhebung auf 30 Prozent erfolgen. Die Entlastungsstufe mit einer Zuzahlung von 50 Prozent soll künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren und jene mit 75 Prozent erst nach 54 statt wie bisher 36 Monaten gelten.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK schätzt die monatlichen Durchschnittskosten für einen Pflegeheimplatz derzeit auf mehr als 5.000 Euro. Die Pflegekasse trägt davon im Schnitt 1.539 Euro. Kinderlose über 23 Jahre müssen mit einer Erhöhung ihres Zusatzbeitrags rechnen. Ebenso wie in der GKV soll auch in der SPV eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten.
Im Vorjahr hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform darauf verständigt, die Kriterien im Bereich der niedrigeren Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. So wird künftig ein höherer Grad an Einschränkungen erforderlich sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Einschränkungen beim Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung, wie sie bei der GKV gelten, könnten auch in der Pflegeversicherung greifen. Auf diese Weise plant die Koalition, die Defizite der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten.

Rente

Was die Veränderungen im Bereich der Rente anbelangt, bleiben einige konkrete Reformen noch ungewiss. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich erst Ende Juni vorlegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die vorgeschlagenen Reformen eins zu eins umzusetzen, sollte die Kommission zu einer einstimmigen Empfehlung kommen.
Die Rentenkommission hat jüngst Gerüchte zurückgewiesen, wonach eine geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu den Empfehlungen gehören werde. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab Beginn der 2040er-Jahre schrittweise ansteigen. Gleichzeitig könnte das garantierte Rentenniveau von aktuell 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.
Als weitere Maßnahme wird das verpflichtende Rentensplitting, also die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, diskutiert. Ein entsprechender Bericht liegt jedoch bis heute nicht vor.
Sehr wahrscheinlich ist hingegen eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht in internen Papieren davon aus, dass dieser von derzeit 18,6 Prozen ab 2028t auf dann 19,9 Prozent ansteigen wird.
Neben den drohenden Belastungen im Bereich der Sozialversicherung spüren die Bürger bereits Teuerungseffekte durch Steuern, die CO₂-Bepreisung und geopolitische Verwerfungen. Dies macht sich unter anderem bei den Energiepreisen bemerkbar. Dadurch sinken die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft zusätzlich – und das in einer Situation anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.

Steuern

Deshalb beabsichtigt die Koalition, mit einer Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gegenzusteuern. Über einige Kernpunkte zeichnet sich dabei bereits ein Konsens ab. So soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten.
Der Grundfreibetrag soll dabei um mindestens 1.000 Euro steigen; derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, sodass Einkommenszuwächse weniger stark besteuert werden. Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon ab rund 70.000 Euro, künftig soll er erst ab 85.000 Euro greifen.
Anfang Mai kündigte Klingbeil an, seine Steuerreform solle 95 Prozent der Beschäftigten „merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr“ entlasten. Zudem soll der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen wegfallen.
Die Gegenfinanzierung soll seiner Aussage nach jedoch über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer erfolgen. Diese soll „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen. Die Union hatte sich gesprächsbereit gezeigt, beispielsweise bezüglich einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent auf 47,5 Prozent.
Differenzen gibt es hingegen bezüglich höherer Belastungen von Erbschaften und einer Wiedereinführung von Vermögenssteuern. Hier fordert die SPD unter anderem einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro.
Zudem soll es möglich bleiben, das selbst genutzte Haus steuerfrei an die eigenen Kinder zu vererben. Allerdings soll das Finanzamt bei Firmenübertragungen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zugreifen können. Die Sozialdemokraten stellen auch das Ehegattensplitting infrage. Die Union wehrt sich gegen dieses Ansinnen kategorisch.

Weitere Bereiche

Einsparungen sind auch beim Elterngeld, beim Wohngeld und möglicherweise auch beim BAföG geplant. Besonders bei der Studienförderung stellt sich die SPD gegen Kürzungen, da über deren Finanzierung bereits Konsens bestehe. Bei Elterngeld und Wohngeld sind Einschränkungen aufgrund der von Klingbeil an die Ressorts gegebenen Sparvorgabe absehbar. Eine Einigung über die Details steht jedoch noch aus.
Ungewiss ist auch, wie lange der derzeit geltende „Tankrabatt“ durch die Senkung der Energiesteuer noch aufrechterhalten wird. Der CO₂-Preis wird angesichts der hohen Treibstoffpreise vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig ist eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket bei der Bahn im Gespräch. Zuletzt stieg dieser innerhalb von nur zwei Jahren von 49 auf 56 und schließlich auf 63 Euro im Monat.