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Neue Debatten in Koalition über Abkehr von „Rente mit 63“

Der Protest mehrerer ostdeutscher CDU-Ministerpräsidenten gegen eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte hat neue kontroverse Debatten auch in der Koalition in Berlin ausgelöst.
Politiker von CDU und CSU pochten darauf, an dem besprochenen Aus für die „Rente mit 63“ festzuhalten. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf stellte hingegen klar, dass die Abschaffung eine Forderung der Union, nicht aber der SPD sei.

CDU: Mit SPD ist vereinbart, die Rentenvorschläge in Gesamtheit umzusetzen

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) drang darauf, den Vorschlag der Rentenreform-Kommission für die Abschaffung der vorgezogenen abschlagsfreien Rente umzusetzen.
„Was die Rente mit 63 anbelangt, glaube ich, dass der Vorschlag, den die Alterssicherungskommission gemacht hat, ein wirklich kluger Vorschlag ist“, sagte Frei der „BILD“. Dies sei auch „gerecht im Sinne der Generationengerechtigkeit“.
Der Fraktionschef verwies auch auf diesbezügliche Absprachen zwischen Union und SPD hinsichtlich der Kommissionsvorschläge: „Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, dass wir dieses Gesamtkunstwerk, das es ist, auch in seinen Grundzügen so umsetzen möchten.“
Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, warnte im Berliner „Tagesspiegel“ vor einem „leichtfertigen Spiel“ mit bereits getroffenen Absprachen zur Rentenreform. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Tilman Kuban forderte ein Festhalten an den von der Kommission empfohlenen Maßnahmen. „Das Rentenpaket ist der Auftakt, um Deutschland wieder auf Kurs zu bringen“, sagte er dem „Tagesspiegel“.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann mahnte in der „Augsburger Allgemeinen“ zur Koalitionsdisziplin. „Diese Reform verfolgt ein klares Ziel: Wir wollen die Rente verlässlich und generationengerecht ausgestalten.“

SPD: Umdenken in Ost-CDU „richtiges Signal“

Klüssendorf (SPD) sagte der „BILD“-Zeitung vom Samstag, die Abschaffung der „Rente mit 63“ sei „immer eine zentrale Forderung der CDU“ gewesen. Für die SPD wäre die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren hingegen allenfalls „ein schmerzhafter Bestandteil eines Gesamtpakets zur Rentenreform“.
„Menschen, die sehr lange gearbeitet und ihre Beiträge gezahlt haben, sollten die Möglichkeit haben, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen“, betonte der SPD-Generalsekretär. Insofern sei ein Umdenken auch in der CDU „ein richtiges Signal“, verwies er auf die Forderungen der ostdeutschen Länderchefs.
Für ihn sei die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können, „eine Frage von Respekt und Solidarität“, sagte auch der SPD-Politiker Ralf Stegner im „Tagesspiegel“ vom Sonntag.
Wenn nun auch CDU-Ministerpräsidenten diese Möglichkeit erhalten wollten, „sollten wir gemeinsam einen Weg finden können“, fügte er hinzu. Ohne einen „guten Kompromiss“ werde die Rentenreform im Bundestag keine Mehrheit finden, warnte Stegner.

Was hatten drei Ost-CDU-Ministerpräsidenten vorgeschlagen?

Die drei CDU-Ministerpräsidenten in Ostdeutschland – Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) – hatten am Donnerstag gemeinsam gefordert, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren doch zu erhalten.
Sie begründeten dies damit, dass eine Abschaffung die Menschen in Ostdeutschland besonders hart treffen würde, wo viele im Alter ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Ähnlich äußerten sich auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (beide SPD).
Gegen das Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren wandte sich erneut der Sozialverband VdK. Diese Pläne stießen Menschen vor den Kopf, „die lange gearbeitet und lange eingezahlt haben“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der „Rheinischen Post“. Es sei wichtig, dass bei der Reform „niemand unter die Räder kommt“.
Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte sei „absolut richtig angesichts der Lebensleistung der Menschen, die so lange gearbeitet haben“, sagte auch die Linken-Sozialexpertin Sarah Vollath der Nachrichtenagentur AFP. Sie begrüßte daher den Vorstoß der Ost-Ministerpräsidenten, sah darin jedoch in erster Linie ein Wahlkampfmanöver vor den Landtagswahlen im September.
Die abschlagsfreie Rente können derzeit Menschen in Anspruch nehmen, die mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen können. Dies galt ursprünglich ab einer Altersgrenze von 63 Jahren, diese steigt jedoch schrittweise auf 65 Jahre an. Für den Geburtsjahrgang 1961 beträgt der Grenzwert 64,5 Jahre. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bereitet derzeit einen Gesetzentwurf für eine Rentenreform auf Grundlage der Kommissionsvorschläge vor. (afp/red)
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Ost-CDU gegen Merz: Streit um Rente nach 45 Jahren

Nach der Entschärfung des CDU-internen Konflikts um die Kabinettsumbildung droht Bundeskanzler Friedrich Merz neuer Ärger. Die drei Ost-Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stellen sich gegen eine Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren und damit gegen einen wichtigen Baustein der geplanten Reform der Alterssicherung.
Die CDU-Politiker fordern, die besonderen Realitäten im Osten zu berücksichtigen. Demonstrativ verweisen sie auf ihre Position im Bundesrat.
„Gerade im Osten ist wichtig: Wer 45 Jahre eingezahlt hat, der muss auch abschlagsfrei in die Rente gehen können“, sagte Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt am Rande eines gemeinsamen Termins in Braunsbedra mit seinen Amtskollegen Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt und Michael Kretschmer aus Sachsen.
„Das ist unsere gemeinsame Haltung“, betonte Kretschmer. Und er wies darauf hin, dass die drei Länder zusammen zwölf Stimmen im Bundesrat haben.
Damit könnten Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ein Gesetz in der Länderkammer allein aber nicht aufhalten, weil es dort insgesamt 69 Stimmen gibt.
Die Mehrheit beträgt also 35 Stimmen. Allerdings hat auch schon Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Pläne zur Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren scharf kritisiert.

Ost-Regierungschefs steuern auf Konflikt mit Kanzler zu

Die drei CDU-Ministerpräsidenten provozieren mit ihrer Forderung einen Konflikt mit Kanzler Merz. Dieser hatte sich zusammen mit Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) voll hinter die Vorschläge der von der Koalition eingesetzten Rentenkommission gestellt. „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden“, betonte Merz im Juni.
Die Kommission hatte zur Stabilisierung des Rentensystems ein Paket mit 33 Punkten vorgelegt. Einer sieht vor, die Rente für „besonders langjährig Versicherte“ mit 45 Berufsjahren abzuschaffen. Das Modell wurde als „Rente mit 63“ bekannt. Heute müssen Arbeitnehmer mit 45 Berufsjahren allerdings schon bis zum Alter von 64,5 Jahren arbeiten.

Merz hofft auf Ruhe nach Streit um Kabinettsumbildung

Der Bundeskanzler hatte gehofft, nach dem Streit um seine Kabinettsumbildung jetzt in ruhigeres Fahrwasser zu kommen. Er hatte den Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) für einen größeren Umbau in Fraktion, Regierung und Partei genutzt.
Es dauerte aber elf Tage, bis er mit der Ernennung neuer Minister und der Wahl von Thorsten Frei zum neuen Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Personalrochade abschließen konnte.

Weiter Unmut an der CDU-Basis

Vor allem der Austausch von Verkehrsminister Patrick Schnieder befeuerte den Unmut in der Partei. Dass die Stimmung dort immer noch gereizt ist, zeigt der Rücktritt der Landeschefin der Jungen Union (JU) Brandenburg, Laura Strohschneider.
Sie trat auch aus der CDU aus und begründete dies mit einer verloren gegangenen Glaubwürdigkeit des Spitzenpersonals der Union und einem falschen Kurs der Bundesregierung.
Für Schnieder kam der bisherige Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), an die Spitze des Verkehrsministeriums.
Der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wurde an Stelle von Nina Warken (CDU) Bundesgesundheitsminister. Diese wechselte auf den Posten der Kanzleramtsministerin.
Der neue CDU/CSU-Fraktionschef Frei forderte die Union auf, sich nun wieder auf die Sacharbeit zu konzentrieren. „Wir müssen, glaube ich, in dieser Situation auch aufpassen, dass wir nicht zu sehr um uns selbst zu kreisen“, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk.
Er sei sehr dafür, selbstkritisch zu sein und permanent zu versuchen, besser zu werden. „Aber wir selbst sind ja kein Selbstzweck“, betonte Frei. Es gehe darum, etwas für das Land und die Menschen zu tun. Hier stehe man vor gewaltigen Aufgaben.

Viele Ostdeutsche auf Rente angewiesen

Die Ministerpräsidenten der drei ostdeutschen Länder stehen massiv unter Druck, weil die AfD dort in den Umfragen weit vor der CDU liegt. Dies betrifft vor allem Sachsen-Anhalt, wo am 6. September ein neuer Landtag gewählt wird.
Sachsen-Anhalts Regierungschef Schulze betonte, dass das Rentensystem für Ostdeutschland anders betrachtet werden müsse als im Westen.
„Die Menschen, die hart gearbeitet haben, Männer und Frauen übrigens gleichermaßen, die haben es verdient, dass ihre Rente anerkannt ist“, sagte der 46-Jährige. Viele im Osten hätten nur die Basisrente und keine zusätzlichen Einnahmen. „Und deswegen muss man davon auch in Zukunft leben können.“

Wollen das Beste für die Menschen in unserem Land erreichen

In einem gemeinsamen Positionspapier bezeichnen die CDU-Regierungschefs die geplante Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren als den für ihre drei Länder einschneidendsten Punkt des geplanten Rentenreformpakets. „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt.
Diesen Grundsatz geben wir nicht auf“, heißt es in dem Papier. Voigt sagte dazu: „Wir sind ja nicht dafür gewählt, angenehm in Berlin aufzufallen, sondern das Beste für unsere Menschen im Land zu erreichen.“
Die drei Regierungschefs fordern in ihrem Papier Übergangsfristen, die ostdeutsche Erwerbsbiografien berücksichtigten. „Für die rentennahen Jahrgänge braucht es deshalb langen Vertrauensschutz und eine Härtefallregelung, die körperlich belastende Berufe und sehr lange Beitragszeiten anerkennt.“ (dpa/red)
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Merz’ Personalrochade: Jetzt ist die CDU an der Reihe

Nach den von Bundeskanzler Friedrich Merz bekanntgegebenen Personalwechseln in Kabinett, Kanzleramt und Bundestagsfraktion ist nun die Partei an der Reihe. Es wird erwartet, dass der CDU-Chef am Montag in einer Pressekonferenz (12:00 Uhr) bekanntgeben wird, wer den künftigen Gesundheitsminister Carsten Linnemann auf dem Posten des CDU-Generalsekretärs ablösen soll.
Dafür gilt in der Union seit einigen Tagen die bisherige Schatzmeisterin Franziska Hoppermann als gesetzt. Eine offizielle Bestätigung gab es allerdings noch nicht.
Merz schnürt seit dem Rücktritt von Bundestagsfraktionschef Jens Spahn (CDU) vor gut einer Woche ein großes Personalpaket. Zum Nachfolger Spahns soll am Mittwoch der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei gewählt werden.
Auf seinen Posten in der Regierungszentrale wechselt Gesundheitsministerin Nina Warken, die von Linnemann abgelöst wird. Der bisherige Digital-Staatssekretär Philipp Amthor wird Staatsminister für die Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt.

Bilger freut sich auf Rückkehr ins Ministerium

Und der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, löst Verkehrsminister Patrick Schnieder ab, mit dem Merz unzufrieden war. Bilger gilt als ausgewiesener Verkehrsexperte, saß jahrelang im Fachausschuss im Bundestag und war später Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium.
Er freue sich, dorthin zurückzukehren, schrieb Bilger am Abend auf X: „Verkehrspolitik war viele Jahre mein Schwerpunktthema.“
Steffen Bilger soll neuer Verkehrsminister werden. (Archivfoto)

Steffen Bilger soll neuer Verkehrsminister werden. (Archivfoto)

Foto: Michael Kappeler/dpa

Unmut über Umgang mit Schnieder

Besonders über den Umgang mit Schnieder gibt es Unmut in der Union. Das dürfte in den Sitzungen von Parteipräsidium und -vorstand (ab 10:00 Uhr) vor der Pressekonferenz zur Sprache kommen.
Merz hatte Schnieder bereits am Donnerstag darüber informiert, dass er ihn entlassen will. Wegen der kurzfristigen Absage des für die Nachfolge vorgesehenen Bundestagsabgeordneten Fritz Güntzler wurde das aber drei Tage lang nicht kommuniziert. Am Sonntag bat Schnieder dann selbst um Entlassung, um den „unwürdigen Zustand“ zu beenden.
Der frühere Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) schrieb am Wochenende auf X, was viele aktive Politiker der Union hinter vorgehaltener Hand sagen: Der Umgang mit Schnieder mache ihn betroffen und wütend und werde weder der Person des Noch-Verkehrsministers noch seiner Leistung gerecht. Schnieders Bruder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU), teilte den Post kommentarlos – ein Zeichen der Unterstützung für diese Haltung.

Söder nimmt Merz in Schutz

Auch Bundestagsabgeordnete und hochrangige Parteivertreter sprechen von handwerklichen Fehlern, von einem „Desaster“, das Merz zu verantworten habe.
CSU-Chef Markus Söder nahm Merz dagegen in Schutz. Die Verantwortung für die Hängepartie sieht er bei Güntzler. „Wenn man mit jemandem am Abend ausmacht, dass er kommt, und dann in der Früh um 4:00 Uhr hört, dass es nicht klappt, das macht es manchmal nicht leichter. Da liegt also die Verantwortung sicher nicht beim Bundeskanzler“, sagte der bayerische Ministerpräsident im ZDF.

Personalrochade geht weiter

Ausgelöst worden war die Personalrochade durch den Rücktritt von Fraktionschef Jens Spahn vor mehr als einer Woche. Er war unter Druck geraten, weil er und sein Ehemann sich für eine in Deutschland verbotene Leihmutterschaft in den USA entschieden hatten.
Damit ist die Personalrochade aber noch nicht beendet. Neben dem Verkehrsminister soll nach Informationen der dpa auch die Staatsministerin für Sport im Kanzleramt, Christiane Schenderlein, abgelöst werden. Die 44-jährige Sächsin soll bereits über den geplanten Schritt informiert worden sein.
Und auch für die Nachfolge von Bilger, Amthor und Hoppermann – falls sie Generalsekretärin wird – auf ihren bisherigen Posten müssen noch Lösungen gefunden werden. (dpa/red)
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Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag – SPD will Kürzungen nicht mittragen

Die SPD will die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) geplanten Einschnitte beim staatlichen Unterhaltsvorschuss nicht mittragen. Das würde Familien treffen, denen es finanziell „besonders schlecht“ gehe, sagte der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Truels Reichardt, am Sonntag im Radioprogramm MDR Aktuell.
Die Kürzungen könne die SPD so nicht passieren lassen, sagte Reichardt. „Das geht einfach nicht“. „Dementsprechend werden wir da auch noch nacharbeiten müssen, wenn ein Gesetzentwurf irgendwann dann im Parlament liegt.“
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Janine Wissler, nannte den Gesetzentwurf aus dem Familienministerium „unverantwortlich“. Alleinerziehende und ihre Kinder hätten ein besonders hohes Armutsrisiko, betonte Wissler im Deutschlandfunk. Ähnlich äußerte sich das Kinderhilfswerk.

Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
„Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“, erklärte er dazu.
Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag

Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher.
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt.
Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Warnung: Armutssituation könnte sich weiter verschärfen

Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp.
Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.
Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“ (dpa/afp/red)
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Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
„Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“, erklärte er dazu.
Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag

Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher.
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt.
Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Warnung: Armutssituation könnte sich weiter verschärfen

Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp.
Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.
Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“ (dpa/red)
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Rente und Pension – Wie groß sind die Unterschiede?

Renten und Pensionen in Deutschland unterscheiden sich erheblich – nicht nur hinsichtlich der durchschnittlichen Höhe. Eine neue Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags für die Linke zeigt die großen Unterschiede.
Der durchschnittliche Zahlbetrag bei den rund 20 Millionen Altersrentnern lag Ende 2024 bei 1.154 Euro im Monat. Die 1,4 Millionen Pensionäre des öffentlichen Dienstes erhielten Anfang 2025 ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.416 Euro brutto im Monat.
Beide Systeme seien so unterschiedlich, dass ein Vergleich von Beamtenversorgung und der Rentenversicherung „nur schwer möglich“ sei, stellt der Parlamentsdienst fest.
Die von der Linken-Rentenexpertin Sarah Vollath erbetene Aufstellung gibt einen Überblick über die Rentenansprüche von Beschäftigten und die Versorgungsleistungen des öffentlichen Dienstes.

Was Beschäftigte und Beamte im Alter bekommen

Die Zahlen zeigen: Rund 60 Prozent der gut 1,3 Millionen ehemaligen Beamten und Richter kommen auf monatliche Ruhegehaltsbezüge von mindestens 3.000 Euro brutto. Brutto heißt dabei vor Steuern sowie vor den eigenen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
8 Prozent, 111.206 Menschen, bekommen über 5.000 Euro brutto monatlich. Nur rund 7 Prozent landen bei maximal 2.000 Euro (Stand 2025).
Dagegen liegen rund 37 Prozent der Altersrenten der gesetzlichen Versicherten unter 900 Euro (2025). Etwa 17 Prozent der Rentenzahlbeträge liegen zwischen 900 und 1.200 Euro – die mit 3,2 Millionen größte Gruppe.
Rund 16 Prozent machen Beträge zwischen 1.200 und 1.500 Euro pro Monat aus, knapp 13 Prozent 1.500 bis 1.800 und 17 Prozent 1.800 Euro und mehr. Diese Werte ergeben sich vor Steuern, aber nach Abzug von Krankenkassen- und Pflegebeitrag.

Gutachter: Leistungen nicht vergleichbar

Die unabhängigen Gutachter des Bundestags weisen unter Berufung auf das Bundessozialgericht darauf hin, dass wegen der großen Unterschiede zwischen den beiden Systemen von vornherein keine „leistungsbezogene Vergleichbarkeit“ bestehe.
Beamte haben demnach in der Regel einen vollständigen Erwerbslebenslauf. Anders viele Rentner: In den Zahlen sind beispielsweise auch die Renten ehemaliger Minijobber oder von Müttern mit Job-Unterbrechungen enthalten.
Heterogene Erwerbsbiografien führten „zu systematisch niedrigeren Durchschnittswerten“, so die Wissenschaftlichen Dienste. Einem „steuerfinanzierten Vollversorgungssystem“ stehe ein beitragsfinanziertes Solidarsystem gegenüber. Mögliche weitere Einkünfte von Menschen mit Minirenten gehen dabei nicht in die genannten Rentenhöhen ein.

Linke kritisiert Beamtenversorgung als Privileg

Die Linke-Politikerin Vollath kritisierte „das Privileg der Beamtenversorgung“. Die Rentenkommission hätte die „Gerechtigkeitslücke“ zwischen Beamten und Beschäftigten schließen müssen.
Das Gremium hatte im Auftrag der schwarz-roten Bundesregierung eine Blaupause für eine große Rentenreform vorgelegt. Die Kommission tritt zwar für das Leitbild einer Erwerbstätigenversicherung ein, aber gegen eine baldige Einbeziehung der Beamten.
Vollath hat auch nachgerechnet, wie lange ein Beschäftigter für eine monatliche Rente in Höhe des durchschnittlichen Beamtenruhegehalts arbeiten müsste, wenn er durchschnittlich verdient – Ergebnis: 80 Jahre. (dpa/red)
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Was beim Bafög geplant ist

Die geplante Bafög-Reform wird in Teilen verschoben. Mehr Geld gibt es nun erst im nächsten Sommersemester statt bereits im kommenden Wintersemester. Das ist der Kompromiss, auf den sich die schwarz-roten Koalitionsfraktionen im Bundestag nach langem Hin und Her geeinigt haben.

Was war beim Bafög ursprünglich geplant?

CDU/CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, zum kommenden Wintersemester als ersten Schritt die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von jetzt 380 auf 440 Euro im Monat zu erhöhen.
In den kommenden Jahren sollte der sogenannte Bafög-Grundbedarf dann schrittweise dauerhaft auf das Niveau der Grundsicherung angehoben werden. Dort liegt der sogenannte Regelbedarf aktuell bei 563 Euro.

Wie viel Bafög gibt es aktuell maximal?

Der Bafög-Grundbedarf liegt aktuell bei 475 Euro. Zusammen mit der Wohnkostenpauschale kommen Empfänger auf bis zu 855 Euro. Wer seine Krankenversicherung schon selbst zahlt, bekommt noch Zuschläge.
Dann liegt das Bafög bei maximal 992 Euro. Die Sätze gelten seit zwei Jahren. Bafög wird aber immer individuell berechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienst der Eltern und dem eigenen Vermögen.

Wie sieht nun die Einigung konkret aus?

Die Wohnkostenpauschale wird erst zum nächsten Sommersemester auf 440 Euro erhöht und nicht wie geplant zum anstehenden Wintersemester. Der Bafög-Grundbedarf steigt dann nach SPD-Angaben zum Wintersemester 2027/28 auf 503 und zum Sommersemester 2029 noch einmal auf 563 Euro, damit wäre das heutige Grundsicherungsniveau erreicht.
Für weitere Anpassungen, also falls die Grundsicherung steigt, solle es eine Regelung zur Überprüfung und Anpassung der Fördersätze geben, die sich am Grundsicherungsniveau orientiert.

Wie viele Bafög-Empfänger betrifft das überhaupt?

2024 gab es laut Statistischem Bundesamt rund 612.800 Bafög-Empfänger – der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000. 71 Prozent davon wohnten nicht bei ihren Eltern. Unter den Empfängern waren 483.800 Studenten und 129.000 Schüler. Insgesamt sind in Deutschland rund 2,9 Millionen Menschen zum Studium eingeschrieben, es gibt etwa 11,5 Millionen Schüler.

Soll nicht auch der Empfängerkreis erweitert werden?

Ja, und zwar über die sogenannten Freibeträge. Die Einkommensgrenzen etwa von den Eltern, die als Berechnungsgrundlage für das individuelle Bafög herangezogen werden, sollen ab Sommer 2028 und dem Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent automatisch angehoben werden, heißt es von der SPD.
Dadurch werde der Kreis der Förderberechtigten nicht durch Inflation und Lohnentwicklung schleichend kleiner. Die Antragstellung soll zudem erleichtert und weiter digitalisiert werden.

Warum wurde so lange über die Reform diskutiert?

Wegen der Finanzprobleme. Die Regierung versucht, Staatsausgaben zu begrenzen. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte gesagt, man werde staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld oder Bafög absehbar nicht erhöhen können.
Das ging mit der SPD lange hin und her. Ihr ist die Bafög-Erhöhung sehr wichtig und sie scheint sich hier bis auf die Verschiebung eines Teils der Reform durchgesetzt zu haben.

Wie kommen die Pläne an?

Das Deutsche Studentenwerk sieht Licht und Schatten: Nach den Monaten der Unsicherheit und des Wartens sei das ein wichtiges Signal, allerdings mit einem „dicken Wermutstropfen“. Durch die Verschiebung der Erhöhung der Wohnkostenpauschale seien die aktuell Studenten gekniffen.
Die Grünen Haushaltspolitikerin Paula Piechotta warf der Bundesregierung vor, „notorisch wortbrüchig“ zu sein. „Wer an der Bildung spart, fördert Fachkräftemangel und Arbeitslosigkeit und erweist dem Land einen Bärendienst.“
Die stellvertretende Fraktionschefin der Linken im Bundestag, Nicole Gohlke, kritisierte die Anpassung an das Grundsicherungsniveau in knapp drei Jahren als zu spät und zu niedrig. Das reiche hinten und vorne nicht aus, um studentische Armut wirksam zu bekämpfen.

Was kostet denn ein WG-Zimmer aktuell?

Im Schnitt zuletzt 512 Euro, mit großen regionalen Unterschieden: In München waren es 800, in Bielefeld oder Bochum 375 bis 385 Euro. Die aktuellen Zahlen stammen vom Moses Mendelssohn Institut, das die Zahlen regelmäßig erhebt.
Die Preise verharrten demnach auf sehr hohem Niveau und stiegen stärker als die allgemeine Teuerung. Studentinnen und Studenten geben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 53 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aus. In der Gesamtbevölkerung liegt der Wert im Schnitt nur bei 25 Prozent.

Seit wann gibt es überhaupt das Bafög?

Das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ (Bafög) trat am 1. September 1971 in Kraft, um Bildungsschranken abzubauen, wie die damals zuständige Bundesjugendministerin Käte Strobel (SPD) sagte. Erst war es ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlung. Später wurde das Bafög zum Volldarlehen umgewandelt.
Seit 1990 gilt die grundsätzliche Regel: Eine Hälfte gibt’s geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden. Millionen junger Leute haben sich mit Hilfe von Bafög bisher Studium und Schulausbildung finanziert. Das Statistische Bundesamt hatte 2021 eine Zahl von 36 Millionen genannt. (dpa/red)
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Kürzere Bezugsdauer, mehr „Vätermonate“: Was sich beim Elterngeld ändern könnte

Das Ressort von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) muss wie alle Ministerien Einsparungen erzielen – und tut das nun unter anderem mit einer Reform des Elterngelds. Die Familienleistung ist der mit Abstand größte Posten im Etat des Ministeriums. Nun sollen den Plänen zufolge die maximale Bezugsdauer gekürzt und die sogenannten Vätermonate erhöht werden. Zugleich sollen aber die Beträge leicht steigen.

Was soll sich bei der Dauer ändern?

Prien möchte die maximale Bezugsdauer des Elterngelds von derzeit 14 auf zwölf Monate senken. Dass es mindestens ein Jahr ist, war ihr deshalb wichtig, weil dann erst der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz greift.
Derzeit kann die volle Dauer des Elterngelds nur dann ausgeschöpft werden, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate nimmt. Da das meist die Väter sind, wird umgangssprachlich von Vätermonaten gesprochen. Diese Mindestzeit soll nun auf drei Monate angehoben werden.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden.“ Alleinerziehende sind von dieser Regel aber ausgenommen. Auch das ElterngeldPlus soll weiterhin möglich sein; damit können Eltern die Dauer der Zahlungen verlängern, bekommen monatlich dann aber weniger Geld.

Wie verändern sich die Beträge?

Seit der Einführung des Elterngelds 2007 sind die monatlich gezahlten Beträge nicht erhöht worden. Sie sollen nun leicht steigen – der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro. Die grundsätzliche Regelung, dass das Elterngeld bei 65 Prozent des Nettoeinkommens gedeckelt wird, soll bestehen bleiben. Schon bekannt ist, dass der Antrag auf Elterngeld einfacher und digitaler werden soll.

Welche Einsparungen bringt das?

Priens Ministerium soll allein beim Elterngeld einen jährlichen Betrag von 500 Millionen Euro einsparen. Das dürfte auf Anhieb bei weitem nicht gelingen: Im ersten Jahr, voraussichtlich 2027, ergeben sich Einsparungen in Höhe von rund 50 Millionen Euro, die volle Wirkung soll das Gesetz erst 2030 entfalten – dann aber mit einem Betrag von 1,6 Milliarden Euro.

Wie ist der zeitliche Rahmen?

Geplant ist, dass das Gesetz ab November kommenden Jahres gilt – daher auch die geringe Einsparwirkung im ersten Jahr. Das würde also bedeuten, dass alle Schwangeren sowie alle, die ihre Kinder bis Ende Oktober kommenden Jahres auf die Welt bringen, noch von der alten Regelung profitieren. Allerdings ist unklar, ob es im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes noch zu Änderungen kommt.

Wer hat überhaupt Anspruch auf Elterngeld?

Die Familienleistung soll den Wünschen der Mutter nach einer baldigen Rückkehr in den Beruf ebenso Rechnung tragen wie den Wünschen der Väter nach mehr Zeit mit der Familie. Elterngeld beantragen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Beamte, Selbständige und Erwerbslose. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte oder bei dem keines wegfällt, weil er nach der Geburt in unverändertem Umfang in Teilzeit arbeitet, bekommt den Mindestbetrag von derzeit 300 Euro.
Ein Elternteil, dessen Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2770 Euro betrug, bekommt den Höchstbetrag von derzeit 1800 Euro. Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Auch Pflegeeltern sind von der Leistung ausgeschlossen, da diese bislang an biologische oder adoptierende Eltern gebunden ist. Pflegeeltern erhalten stattdessen vom Jugendamt ein Pflegegeld und weitere Zuschüsse bei Bedarf.

Welche Kritik gibt es an den Plänen?

Aus der Opposition sowie von gewerkschaftlicher Seite kam umgehend Kritik daran, die Bezugsdauer auf zwölf Monate zu verkürzen. Argumentiert wurde, dass Familien damit belastet würden und außerdem die 14 Monate häufig schon deshalb nötig seien, damit das Kind umfassend in die Kita eingewöhnt ist, bevor der Job weitergeht. Auch die SPD tut sich mit der geplanten Kürzung bei der Bezugsdauer schwer.
Kritik kommt außerdem an den nur leicht steigenden monatlichen Beträgen. Im Koalitionsvertrag hatte es noch geheißen, dass der Mindest- und Höchstbetrag „spürbar“ angehoben werden soll. (afp/red)
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Merz sieht Reformbereitschaft in Deutschland – und kündigt weitere Schritte an

Bundeskanzler Friedrich Merz sieht nach eigenen Angaben bei den meisten Menschen in Deutschland die Bereitschaft zu Reformen. Es müsse aber „gerecht zugehen, und es muss jeder seinen Beitrag leisten“, sagte Merz auf dem Parteitag der CDU Nordrhein-Westfalen.
Dort kündigte er auch einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch an. Unterdessen sorgte das von der schwarz-roten Koalition am Mittwoch beschlossene Reformpaket weiter für Aufregung – besonders die Pläne zum Vorgehen bei Krankschreibungen riefen Kritik hervor.

Initiative gegen den Missbrauch von Sozialleistungen angekündigt

Merz gab sich in Düsseldorf überzeugt davon, dass die Mehrheit der Bevölkerung „nicht Reformen per se“ ablehne. Die Menschen seien „bereit, solche Reformen mitzugehen“ und wüssten, „dass das auch Zeit braucht“, bis sich die Wirkungen zeigten. Es müsse aber „gerecht zugehen, und es muss jeder seinen Beitrag leisten“, fuhr der Kanzler fort.
Merz kündigte auch eine Initiative gegen den Missbrauch von Sozialleistungen an. Ein entsprechender „Aktionsplan“ werde noch in diesem Monat vorgelegt, sagte er. Für viele Kommunalpolitiker in ganz Deutschland sei dies ein wichtiges Thema. „Wir machen das jetzt hier, packen es an, wir setzen unsere Versprechungen um“, kündigte der Kanzler an.
Merz äußerte sich zudem zu dem umfangreichen Reformpaket, auf das sich die Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung am Mittwochabend im Koalitionsausschuss verständigt hatten.
Zentrales Element ist die versprochene Reform der Einkommensteuer – anvisiert wird laut Beschlusspapier eine Steuerentlastung für Durchschnittsverdiener von 600 Euro im Jahr. Merz sagte nun: „Wir hätten uns natürlich gerne mehr gewünscht, aber einigermaßen stabile und solide Staatsfinanzen sind auch eine wichtige Botschaft – gerade für Familien mit Kindern, die wollen, dass dieser Staat bezahlbar bleibt.“
Die saarländische Ministerpräsidentin und SPD-Parteivize Anke Rehlinger sagte dem „Deutschlandfunk“ auf Nachfrage nach gleichzeitig steigenden Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen, auch ein „Nullsummenspiel wäre ja schon einmal ein Signal an die Familien, die gerade eher befürchten müssen, dass sie mit mehr Belastungen konfrontiert werden“.

Merz: Wollen von „Misstrauensgesetzgebung des Staates“ wegkommen

Mit Blick auf den Bürokratieabbau gab der Bundeskanzler an, Deutschland sei „auf dem Weg zurück zum Vertrauensprinzip“. Den Bürgern solle Eigenverantwortung zurückgegeben werden.
„Wir wollen von einer Misstrauensgesetzgebung des Staates zu einer Vertrauensgesetzgebung des Staates kommen“, fuhr Merz fort. Das leite alle Entscheidungen, die in diesen Tagen und Wochen getroffen würden.
Wegen eines Beschlusses zu Krankschreibungen hatte unter anderem die Gewerkschaft Verdi der schwarz-roten Koalition zuvor Misstrauen gegenüber Beschäftigten vorgeworfen.
Der Einigung zufolge soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden, zudem soll künftig ab dem ersten Tag der Erkrankung die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben werden. Betriebe können von dieser Regelung aber abweichen.

Viele sind unzufrieden mit Krankschreibpflicht am 1. Tag

Die Pläne sorgen weiterhin für Unmut. So erklärten die Hausärzte, die Regelungen seien „in dieser Form reine Symbolpolitik“. „Würde man wirklich das Ziel verfolgen, Missbrauch bei Krankschreibungen zu verhindern, hätte man dem Wildwuchs bei verschiedenen Videosprechstunden-Anbietern einen Riegel vorgeschoben“, sagte die Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, der „Rheinischen Post“.
„Da werben einzelne Anbieter teils aggressiv mit unkomplizierten und schnellen Krankschreibungen.“ Dort sei „Betrug Tür und Tor geöffnet und nicht in unseren Praxen“.
Kritik kommt auch aus den Regierungsparteien. So sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), etwa den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, der Arztbesuch sei „bei vielen Krankheitsbildern eine unnötige Belastung für alle und erhöht die Ansteckungsgefahr“.
Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels hatte sich im „Spiegel“ ebenfalls dafür ausgesprochen, die geplante Pflicht zum Arztbesuch ab Tag eins überdenken.
Der SPD-Vorsitzende und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil mahnte in der Debatte um das Reformpaket unterdessen an, der Fokus müsse „jetzt darauf liegen, das Land stark zu halten und wieder Wachstum zu ermöglichen“.
„Natürlich wird die Fraktion im Gesetzgebungsverfahren genau hinschauen. Das ist das Recht des Parlaments“, sagte er der „Rheinischen Post“ von Montag. „Aber der grundsätzliche Kurs ist zwischen den Spitzen der Koalition verabredet.“ (afp/red)
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Neue Grundsicherung tritt in Kraft: Was sich ändert

Ab Mittwoch wird aus dem Bürgergeld die neue Grundsicherung: Dann treten die entsprechenden Änderungen schrittweise in Kraft. Auf die rund 5,5 Millionen Leistungsempfänger kommen damit verschärfte Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionen vor. Die schwarz-rote Koalition setzt mit dieser umfassenden Sozialreform zugleich eines ihrer Kernvorhaben um. Ein Überblick:

Was ist das Ziel der Reform?

Die Reform soll das „Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung“ neu austarieren, heißt es in dem neuen Gesetz. Ziel ist es, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen zu unterbinden.
Für beide Regierungspartner – CDU/CSU und SPD – ist das Vorhaben sensibel: Die Union setzt damit ein zentrales Wahlversprechen um, die SPD stimmt der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Vorgängerregierung zu – auch gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt hat. Die Beteiligung daran war jedoch gering.

Was ändert sich?

Die so genannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet werden: Lehnt ein Empfänger ein Arbeitsangebot willentlich ab, etwa wenn er nach Unterschreiben eines Arbeitsvertrags den Job nicht antritt, können Leistungen für mindestens einen Monat gestrichen werden. Dieser enge Anwendungsbereich wurde durch das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Mit Beginn des zweiten Monats muss das Jobcenter die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme fortlaufend prüfen, um den Wegfall der Leistungen weiter aufrecht zu erhalten.
Mitwirkungspflichten werden stärker eingefordert: Wer zwei Termine beim Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumt, bekommt künftig 30 Prozent weniger Geld. Beim dritten versäumten Termin werden die Zahlungen vorerst gestrichen, die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.
Auch wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung seiner Leistungen rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.

Wie soll verhindert werden, dass es die Falschen trifft?

Alle, die mit den Jobcentern zusammenarbeiten oder Termine aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, müssen nicht mit Kürzungen rechnen – dies betont Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) immer wieder. Bei Kindern und Jugendlichen wird nicht gekürzt. Auch sollen Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.

Bekommen Bedürftige also künftig weniger Geld?

Nicht direkt, die Sätze sinken nicht. Das Arbeitsministerium betont, dass die allermeisten Bürgergeldempfänger kooperativ sind und Termine wahrnehmen. Als sogenannte Totalverweigerer galten zuletzt weniger als ein Prozent der Bürgergeldempfänger. Die Verschärfungen zielen vor allem auf diese Gruppe ab.

Wer bekommt überhaupt Bürgergeld?

Alle Erwerbsfähigen, die ihren Lebensunterhalt nicht komplett aus eigenem Einkommen decken können. Das sind derzeit etwa 5,5 Millionen Menschen, davon rund 800.000 sogenannte Aufstockerinnen und Aufstocker, deren Gehalt unter Bürgergeld-Niveau liegt. Wer seinen Job verliert, erhält ein Jahr lang Arbeitslosengeld und danach Bürgergeld. Unter den 5,5 Millionen Menschen sind etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche. Der Ausländeranteil im Bürgergeld liegt bei knapp 48 Prozent.

Wie viel Geld bekommen Bürgergeldempfänger?

Alleinstehende oder Alleinerziehende bekommen 563 Euro, Menschen in einer Partnerschaft 506 Euro, Minderjährige zwischen 357 und 451 Euro plus 20 Euro Sofortzuschlag. Miete inklusive Nebenkosten und – in angemessener Höhe – Heizkosten werden übernommen. Die Sätze sind seit Januar 2024 stabil, nachdem sie zuvor innerhalb eines Jahres um rund zwölf Prozent gestiegen waren.

Was kostet das Bürgergeld den Steuerzahler?

In den vergangenen Jahren immer mehr. Die Ausgaben lagen 2024 bei einem Rekordwert von 51,7 Milliarden Euro. Darunter entfielen auf die Zahlung der Regelsätze 29,2 Milliarden Euro, auf Miet- und Heizkosten 12,4 Milliarden Euro und auf Leistungen zur Arbeitsintegration 3,7 Milliarden Euro. 6,5 Milliarden Euro waren Verwaltungskosten.

Und wie viel soll die Reform nun einsparen?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verwies ursprünglich auf Einsparpotenziale im Milliardenbereich. Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bas erwartet hingegen „keine nennenswerten Einsparungen“ allein durch die Reform.
Die Koalition hofft allerdings, durch Sanktionsverschärfungen mehr Menschen in Arbeit zu bringen. 100.000 Menschen, die kein Bürgergeld mehr bekommen, sollen rund 850 Millionen Euro einsparen, rechnet das Arbeitsministerium vor.

Bekommen Menschen auch Bürgergeld, wenn sie noch Erspartes haben?

Ja, aber eingeschränkt. Seit der Bürgergeldreform von 2003 dürfen im ersten Jahr im Bezug sogenannte Schonvermögen bis 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro für Lebenspartner behalten werden. Nach Ablauf dieser Karenzzeit wird zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit von Mietkosten geprüft, die das Jobcenter übernimmt.
Die neue Grundsicherung sieht nun die komplette Abschaffung der Karenzzeit vor: Vermögen wird vom ersten Tag an angerechnet. Das betrifft aber nur das Bürgergeld und nicht das Arbeitslosengeld. Wer den Job verliert, muss also nicht sofort ans Ersparte.

Wie stehen Verbände und Gewerkschaften zur Reform?

Sie halten die Reform für sozial ungerecht. Die IG Metall kritisiert, der verschärfte Druck richte sich an einer „verschwindend kleinen Gruppe sogenannter Totalverweigerer“ aus, gleichzeitig würden „Millionen Menschen und ihre Familien unter Generalverdacht gestellt, ohne ihnen realistische Chancen auf Qualifizierung und existenzsichernde Arbeit zu eröffnen“.
Der Sozialverband VdK kritisiert insbesondere die geplante Deckelung der Wohnkosten. Dies berge das Risiko von Mietschulden und könne „im schlimmsten Fall Wohnungslosigkeit nach sich ziehen“. Ähnlich äußern sich der Sozialverband SoVD und die Diakonie Deutschland. (afp/red)
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Rente, Steuern, Flüge — was sich im Juli ändert

Während die Uhr für die diesjährige Steuererklärung tickt, könnte deren Abgabe für manche Menschen einfacher werden. Zwei Gruppen können sich zudem auf mehr Geld auf dem Konto freuen. Was sich im Juli alles ändert:

Renten steigen

Die mehr als 21 Millionen Rentner bekommen höhere Bezüge. Diese steigen um 4,24 Prozent. Eine Beispielrechnung: Wer eine monatliche Rente von rund 1.000 bezieht, bekommt etwa 42,40 Euro mehr. Die Rente wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Steuererklärung mit einem Klick

Statt langem Brüten über der Steuererklärung könnte es für bestimmte Gruppen schneller gehen: Ab 1. Juli soll die Steuererklärung per App auf dem Smartphone oder Tablet mit nur einem Klick für die ersten Anwendergruppen bundesweit verfügbar sein. In der ersten Runde dabei sein können rund 11,5 Millionen Menschen. Zu dieser Gruppe gehören ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre.
Wer sich in der „MeinElster+“-App angemeldet hat, bekommt vom Finanzamt eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet werden oder noch angepasst werden.

Frist für die Abgabe der Steuererklärung

Apropos Steuererklärung, die für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Für die Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld, die Höhe der Sozialleistung ändert sich aber nicht.
Außerdem wird die sogenannte Karenzzeit abgeschafft, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften. Wer Vermögen oberhalb festgelegter Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor es Grundsicherungsgeld gibt.

Ticketsteuer

Bei Flügen aus Deutschland wird ab Juli weniger Ticketsteuer fällig. Mit der Gesetzesänderung, die der Bundestag im Mai verabschiedet hat, sinkt die Abgabe je nach Strecke um einen Betrag zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro pro Flug. Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, hängt allerdings davon ab, ob die Airlines die Ersparnis an die Kunden weiterreichen. Angesichts stark gestiegener Kerosinpreise gilt das zumindest als zweifelhaft.
Wie stark die Ticketsteuer sinkt, hängt vom Zielort des jeweiligen Flugs ab: Bei Kurzstrecken geht sie von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro zurück, bei Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.

Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern wird teurer

Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis zu Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Denn von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben – zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt.
Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel.
Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg – Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.

Kölner Dom kostet Eintritt

Der Kölner Dom kostet für Besucher ab dem 1. Juli zwölf Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Kosten für Pflege, Schutz und den laufenden Betrieb des Doms gedeckt werden. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So soll der Dom jährlich an bestimmten Tagen kostenfrei für alle sein. Zudem soll das Weltkulturerbe für Gottesdienstbesucher und Betende kostenfrei bleiben.

Punktehandel wird strafbar

Zu schnell oder bei Rot gefahren? Bei Verkehrsverstößen füllt sich schnell das Punktekonto in Flensburg. Doch die Punkte auf jemand anderen abzuwälzen, klappt ab 1. Juli nicht mehr. Paragraf 4c im Straßenverkehrsgesetz verbietet das nun ausdrücklich. Verstöße und Versuche können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Leichterer Abschuss von Wölfen

Mehr Schutz von Weidetieren – durch eine Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz können Wölfe in Deutschland leichter abgeschossen werden. Die Länder können damit die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Zudem können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind.

Pflege-Mindestlöhne steigen in erstem Schritt

Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste Anhebung zum 1. Juli von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, wie die Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt hat. (dpa/red)
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Warken will Suizidprävention stärken – Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen.
Darin ist unter anderem die Schaffung einer „Bundesfachstelle für Suizidprävention“ geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.
Über den Gesetzentwurf hatte zuerst die „Rheinische Post“ berichtet. Wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage bestätigte, wurde dazu die regierungsinterne Ressortabstimmung eingeleitet. Ziel ist es, die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden zu verbessern, wie es im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart wurde.
Der Entwurf sieht auch vor, die von den Verbänden in einer gemeinsamen Erklärung verlangte Krisendienst-Rufnummer voranzubringen. Geplant sind außerdem zusätzliche Maßnahmen zur Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung.
Zudem sollten die Länder auf einen flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau der Krisendienste hinwirken. Entwickelt werden sollen auch Maßnahmen „zur Restriktion der Verfügbarkeit von Suizidmethoden und -mitteln“.
Mehrere Verbände begründeten ihre Forderung nach der Krisendienst-Rufnummer in einer gemeinsamen Erklärung. „Es darf in Deutschland nicht vom Wohnort oder vom Zufall abhängen, ob Menschen in suizidalen Krisen schnell qualifizierte Unterstützung finden“, erklärte Barbara Schneider vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm (Naspro).
Die bundesweit einheitliche Rufnummer zur Suizidprävention müsse „gesetzlich verankert und dauerhaft finanziert“ sein, erklärten die Verbände. „Sie soll Menschen mit Suizidgedanken, An- und Zugehörige, Hinterbliebene nach Suizid sowie beruflich oder ehrenamtlich mit Suizidalität konfrontierte Personen erreichen.“
Auch das Bündnis, an dem unter anderem die Telefonseelsorge, die Malteser, der Deutscher Hospiz- und Palliativverband, die Caritas und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) beteiligt sind, fordert die Einrichtung einer zentralen Fachstelle für Suizidprävention.
„Diese soll Wissen bündeln, Qualität sichern, Umsetzung koordinieren und die zivilgesellschaftlichen Strukturen der Suizidprävention einbeziehen“, hieß es.
In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums jährlich rund 10.000 Suizid-Fälle. Hinzu kommt demnach eine statistisch nicht erfasste Dunkelziffer.
Es sterben damit in Deutschland jährlich mehr Menschen durch Suizid als durch Verkehrsunfälle, illegale Drogen und HIV zusammen.(afp/red)
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Gut 450.000 Wohnungslose in Einrichtungen untergebracht

Die Zahl der in Sammelunterkünften oder speziellen Einrichtungen untergebrachten Wohnungslosen in Deutschland ist um fünf Prozent gesunken.
Rund 452.900 Menschen waren zum Stichtag 31. Januar 2026 betroffen, wie das Statistische Bundesamt am Freitag, 26. Juni, in Wiesbaden mitteilte. Obdachlose, die auf der Straße leben, oder Menschen, die bei Freunden oder Angehörigen unterkommen, sind in der Statistik nicht erfasst.
85 Prozent der von der Statistik erfassten Menschen hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit. Mehr als jeder Vierte stammt aus der Ukraine.
Ihre Zahl verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozent auf 128.900. Dennoch blieben Menschen aus der Ukraine die größte Gruppe innerhalb der Statistik.
15 Prozent hatten eine deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Zahl stieg um zwei Prozent.
41 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen waren jünger als 25 Jahre. Im Schnitt waren sie 31 Jahre alt. Rund 57 Prozent der Untergebrachten waren Männer.
Am häufigsten untergebracht waren mit einem Anteil von 35 Prozent Alleinstehende und Paarhaushalte mit Kindern mit einem Anteil von 33 Prozent.
Im Ländervergleich waren in Nordrhein-Westfalen mit 104.700 Betroffenen die meisten Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Dahinter folgen Baden-Württemberg mit 90.800 Menschen und Berlin mit 57.600. (afp/red)
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Jeder fünfte Mensch in Deutschland lebt allein – bei den Älteren ist es jeder dritte

Die Zahl der Alleinlebenden in Deutschland ist in den vergangenen 20 Jahren deutlich gestiegen. Im vorigen Jahr lebte nach Angaben des Statistischen Bundesamts vom Mittwoch etwa jeder fünfte Mensch hierzulande allein in einem Haushalt – das waren rund 17,3 Millionen oder rund 21 Prozent der Bevölkerung.
Gegenüber dem Jahr 2005 erhöhte sich der Anteil demnach um gut 22 Prozent. 2005 lag er laut Statistikern bei 17,3 Prozent, damals gab es knapp 14,2 Millionen Alleinlebende.
Im EU-Vergleich ist der Anteil der Alleinlebenden hierzulande demnach vergleichsweise hoch. Im EU-Schnitt lag die Quote im vorigen Jahr bei nur 16,5 Prozent.
Anteilig mehr Menschen als in Deutschland lebten nur in Litauen, Finnland, Dänemark, Estland und Schweden allein. Am niedrigsten war der Anteil der Alleinlebenden in der Slowakei mit drei Prozent, in Irland mit 8,1 Prozent sowie Polen mit 9,2 Prozent.

Bei Älteren lebt jeder 3. allein

Besonders häufig allein lebten Ältere, wie das Bundesamt in Wiesbaden weiter mitteilte. In der Altersgruppe der Menschen ab 65 Jahre war es etwa jeder Dritte, der Anteil bei ihnen lag im vergangenen Jahr bei 34,4 Prozent.
Von den mindestens 85-Jährigen lebten sogar knapp 56 Prozent oder etwas mehr als die Hälfte allein, wie eine erste Auswertung von Daten aus der sogenannten Mikrozensusbefragung ergab.

In Städten ist der Anteil höher

Überdurchschnittlich hoch war der Anteil der Alleinlebenden mit rund 29 Prozent auch unter jungen Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 34 Jahren. Insgesamt ist die entsprechende Quote der amtlichen Statistik zufolge außerdem in Großstädten höher.
In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern lag der Anteil im vergangenen Jahr bei knapp 26 Prozent oder einem Viertel. In kleineren Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern wohnten dagegen etwa 17 Prozent der Menschen allein.
Erfasst wurde laut Bundesamt der Anteil von Einpersonenhaushalten, der Familienstand der Befragten blieb dabei unberücksichtigt. Die Statistik erlaubt somit also unter anderem keine Rückschlüsse darauf, ob Menschen verheiratet oder geschieden sind.
Zudem wurden nur private Hauptwohnsitze erfasst. Menschen etwa in Alten- und Pflegeheimen oder in Gemeinschaftsunterkünften flossen nicht in die Betrachtung ein. (afp/red)
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Jeder fünfte Mensch lebt allein – bei den Älteren ist es jeder dritte

Die Zahl der Alleinlebenden in Deutschland ist in den vergangenen 20 Jahren deutlich gestiegen. Im vorigen Jahr lebte nach Angaben des Statistischen Bundesamts vom Mittwoch etwa jeder fünfte Mensch hierzulande allein in einem Haushalt – das waren rund 17,3 Millionen oder rund 21 Prozent der Bevölkerung.
Gegenüber dem Jahr 2005 erhöhte sich der Anteil demnach um gut 22 Prozent. 2005 lag er laut Statistikern bei 17,3 Prozent, damals gab es knapp 14,2 Millionen Alleinlebende.
Im EU-Vergleich ist der Anteil der Alleinlebenden hierzulande demnach vergleichsweise hoch. Im EU-Schnitt lag die Quote im vorigen Jahr bei nur 16,5 Prozent.
Anteilig mehr Menschen als in Deutschland lebten nur in Litauen, Finnland, Dänemark, Estland und Schweden allein. Am niedrigsten war der Anteil der Alleinlebenden in der Slowakei mit drei Prozent, in Irland mit 8,1 Prozent sowie Polen mit 9,2 Prozent.

Bei Älteren lebt jeder 3. allein

Besonders häufig allein lebten Ältere, wie das Bundesamt in Wiesbaden weiter mitteilte. In der Altersgruppe der Menschen ab 65 Jahre war es etwa jeder Dritte, der Anteil bei ihnen lag im vergangenen Jahr bei 34,4 Prozent.
Von den mindestens 85-Jährigen lebten sogar knapp 56 Prozent oder etwas mehr als die Hälfte allein, wie eine erste Auswertung von Daten aus der sogenannten Mikrozensusbefragung ergab.

In Städten ist der Anteil höher

Überdurchschnittlich hoch war der Anteil der Alleinlebenden mit rund 29 Prozent auch unter jungen Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 34 Jahren. Insgesamt ist die entsprechende Quote der amtlichen Statistik zufolge außerdem in Großstädten höher.
In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern lag der Anteil im vergangenen Jahr bei knapp 26 Prozent oder einem Viertel. In kleineren Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern wohnten dagegen etwa 17 Prozent der Menschen allein.
Erfasst wurde laut Bundesamt der Anteil von Einpersonenhaushalten, der Familienstand der Befragten blieb dabei unberücksichtigt. Die Statistik erlaubt somit also unter anderem keine Rückschlüsse darauf, ob Menschen verheiratet oder geschieden sind.
Zudem wurden nur private Hauptwohnsitze erfasst. Menschen etwa in Alten- und Pflegeheimen oder in Gemeinschaftsunterkünften flossen nicht in die Betrachtung ein. (afp/red)
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Städtebund-Präsident wirft Sozialträgern „Goldgräberstimmung“ vor

Der Präsident des Städte- und Gemeindebunds und Bürgermeister der Stadt Dorsten, Tobias Stockhoff (CDU), kritisiert die Sozialträger scharf. Er wirft ihnen eine „Goldgräberstimmung“ vor.
Stockhoff sagte der „Rheinischen Post“ (Montagausgabe) mit Blick auf die Jugendhilfe: „Wir brauchen hier eine auskömmlichere Finanzierung und eine stärkere Kostenkontrolle. Es gibt einige Träger, die innerhalb von fünf Jahren 60 Prozent mehr für die gleiche Leistung verlangen.“ Das sei weder durch Tarifabschlüsse noch durch Inflation gerechtfertigt. Bei einigen Anbietern herrsche „Goldgräberstimmung“. Das liege auch daran, dass es schlicht zu wenig Plätze gebe. Deswegen könnten Träger den Preis bestimmen.

Kommunen unter Druck

Die Finanzsituation der Kommunen bezeichnete Stockhoff als desaströs. Die Kommunen seien wie ein sinkendes Schiff mit einem großen Loch im Rumpf, das schnell größer werde. Das Loch stehe für die wachsenden, vom Bund übertragenen kostentreibenden Aufgaben – insbesondere im Sozialbereich. Bund und Länder rängen gerade darum, wie sie den Kommunen mit der Altschuldenhilfe und dem NRW-Plan für gute Infrastruktur Pumpen in die Hand geben könnten, um das Wasser abzupumpen. Zugleich müsse aber das größer werdende Loch geschlossen werden.
Die Altschuldenhilfe des Landes bezeichnete Stockhoff als „unzweifelhaft wichtig“. Seine Stadt könne sich damit eineinhalb, maximal zweieinhalb Jahre länger über Wasser halten. „Selbst wenn der Bund endlich seinen Teil der Altschuldenhilfe leistet, bringt uns das nur ein paar Jahre weiter. Die Bundeskomponente fällt viel zu bescheiden aus.“ (dts/red)
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Rentenkommission plant tiefgreifende Reformen – Kritik von Politik und Verbänden


In Kürze:

  • Renteneintrittsalter soll schrittweise steigen, Frühverrentung wird eingeschränkt
  • Kapitalgedeckte Rentensäule soll eingeführt und ausgebaut werden
  • Breite Kritik wegen höherer Belastung und sozialer Folgen

 
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission empfiehlt weitreichende Änderungen bei der Alterssicherung – und stößt damit auf geballte Kritik. Das Rentenalter soll in den kommenden Jahrzehnten langsam steigen, die abschlagfreie Frühverrentung nach 45 Beitrittsjahren soll abgeschafft werden, zudem soll eine verpflichtende Kapitalrente eingeführt werden: Dies geht aus einem Entwurf der Empfehlungen hervor, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag. Die Vorschläge stießen auf Widerspruch – bei der Opposition ebenso wie bei Gewerkschaften und Ökonomen.
Nach AFP-Informationen will die Rentenkommission am Montag zu einer letzten Sitzung zusammenkommen und den Abschlussbericht mit seinen rund 30 Empfehlungen endgültig verabschieden. Größere Änderungen waren nicht zu erwarten. Am Dienstag sollen die Empfehlungen der Bundesregierung übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Zentrale Reformvorschläge

Die Vorschläge im Einzelnen: Das Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden – und dadurch „moderat“ steigen, wie es in dem Entwurf heißt. Von 2031 bis 2041 soll es so um ein halbes Jahr von 67 Jahren auf 67,5 Jahre angehoben werden; weitere Erhöhungen sollen folgen.
Die sogenannte Rente mit 63 soll abgeschafft werden – stattdessen soll es gezielte Erleichterungen für gesundheitlich angeschlagene Menschen geben, die nicht mehr länger arbeiten können. Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor, der den Rentenanstieg dämpft – und dessen Anwendung derzeit ausgesetzt ist -, soll ab 2031 wieder angewandt werden.

Arbeitsmarkt und Versicherungssystem

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – sogenannte Minijobs – sollen weitgehend abgeschafft werden und nur noch für Schüler gelten. Den Empfehlungen der Kommission zufolge sollen künftig zudem sehr viel mehr Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: Beamte, Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften. Die Zahl der Verbeamtungen soll deutlich reduziert werden.

Kapitalgedeckte Rentensäule

Eine weitere vorgeschlagene Neuerung ist der Aufbau einer kapitalgedeckten Säule in der Rentenversicherung. Dies soll nach Vorstellung der Kommission längerfristig ein höheres Rentenniveau garantieren von mehr als 50 Prozent. Demnach soll ein Teil der Rentenbeiträge am Aktienmarkt angelegt werden. In diese Kapitalsäule fließt zunächst ein Prozent des Bruttolohns, anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Dann steigt der Beitrag für die Kapitalrente auf zwei Prozent, ebenfalls anteilig finanziert. Eine verpflichtende Betriebsrente soll erst einmal nicht kommen.

Politische Reaktionen aus der Opposition

Die Oppositionsfraktionen von Grünen, Linken und AfD kritisierten die Vorschläge. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann wertete es als „Fehler, das Rentenniveau nicht bei 48 Prozent zu stabilisieren“. Sehr viele Menschen seien im Alter allein auf die gesetzliche Rente angewiesen, sagte Haßelmann zu AFP. „Sie alle haben dann keine Sicherheit.“ Positiv bewertete es Haßelmann, dass die Kommission eine Stärkung der Kapitaldeckung bei der Rente und eine weitgehende Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 vorschlägt.
Durchweg negativ bewertete die Linke den Entwurf. Der neue Linken-Chef Luigi Pantisano kündigte entschiedenen Widerstand an. Mit dem Kürzungsprogramm werde die Kommission „Friedrich Merz‘ feuchten Träumen gerecht: noch länger arbeiten, noch mehr arbeiten“, sagte er in Potsdam. Die Linke werde „alles dafür tun, dass wir hier den Widerstand organisieren“.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, wies auf „brauchbare Vorschläge“ in dem Kommissionsentwurf hin – etwa, Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Generell liefen die Empfehlungen aber darauf hinaus, dass Menschen „länger arbeiten und höhere Beiträge zahlen“ müssten, kritisierte er gegenüber AFP.

Kritik von Gewerkschaften und Ökonomen

Scharfe Kritik übte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. „Die Vorschläge der Alterssicherungskommission eignen sich in weiten Teilen nicht dazu, einfach umgesetzt zu werden, wie das im Vorfeld von Mitgliedern der Bundesregierung angekündigt wurde“, erklärte Verdi-Chef Frank Werneke. So wäre etwa die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 „eine völlige Missachtung der Lebensleistung der betroffenen Menschen“.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, forderte Nachbesserungen an den Empfehlungen. Diese würden nicht ausreichen, um die gesetzliche Alterssicherung zu stabilisieren, sagte Fratzscher der „Rheinischen Post“. „Die Reformvorschläge der Rentenkommission gehen in die richtige Richtung, bleiben jedoch insgesamt zu vorsichtig.“
Auch der neue Wirtschaftsweise Gabriel Felbermayr bemängelte die Empfehlungen. „Angesichts der finanziellen Schieflage und der damit verbundenen Verunsicherung ist der Gesamtentwurf nicht ambitioniert genug“, sagte er dem „Handelsblatt“. Insgesamt sei das Paket „okay, aber leider nicht der notwendige große Wurf“.
Die Vorsitzende des Wirtschaftsweisen-Gremiums, Monika Schnitzer, lobte die Empfehlungen hingegen. An die Regierungsparteien appellierte Schnitzer im „Handelsblatt“, „dass sie sich die Vorschläge zu eigen machen und damit das Rentensystem zukunftsfähig und generationengerechter gestalten“.

Langfristige Strukturprobleme und finanzielle Stabilität

Neben der kurzfristigen politischen Bewertung verweisen neben Fratzscher auch Ökonomen wie Stefan Bach auf grundlegende strukturelle Herausforderungen des Rentensystems.
Bach und Schnitzer (beide DIW) betonen in Medien wie der ZEIT, dass die Reformdebatte vor allem durch langfristige strukturelle Spannungen geprägt ist. Der zentrale Treiber sei dabei die demografische Entwicklung: Während die Zahl der Rentenbeziehenden wächst, sinkt der Anteil der Erwerbstätigen, die das System finanzieren. Dadurch entsteht ein dauerhaft steigender Anpassungsdruck, der sich nicht durch einzelne Reformschritte vollständig auflösen lasse.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass viele der diskutierten Maßnahmen erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung wirken. Anpassungen beim Renteneintrittsalter oder bei Beitragsmechanismen entfalten ihre finanzielle Wirkung oft erst über Jahrzehnte, was die politische Steuerung erschwert und kurzfristige Entlastung begrenzt.
Kapitalgedeckte Elemente werden in diesem Zusammenhang als ergänzende Stabilisierung bewertet, allerdings nicht als Ersatz für das Umlagesystem. Ihre Wirksamkeit hängt stark von langfristigen Renditen und der Stabilität der Finanzmärkte ab, wodurch zusätzliche Unsicherheiten entstehen können. (afp/dpa/red)
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Private Haushalte finanzieren mehr als die Hälfte der Gesundheitsausgaben

Privathaushalte haben 2024 mehr als die Hälfte der laufenden Gesundheitsausgaben finanziert.
Sie übernahmen 286,8 Milliarden Euro der Gesamtausgaben in Höhe von 528,5 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Damit betrug der Anteil 54,3 Prozent. Die Privathaushalte trugen 8,7 Prozent mehr zur Finanzierung bei als im Vorjahr.
Der Anteil lag damit wieder auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Corona-Pandemie. Bis 2022 war der Anteil auf 49,5 Prozent gesunken.
Neben den Privathaushalten beteiligen sich Unternehmen, der Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck an den Gesundheitskosten.

Die Unternehmen zahlen etwa ein Drittel

Die Finanzierungsbeiträge der Unternehmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr prozentual mit einem Plus von 9,5 Prozent am stärksten und lagen 2024 bei 31,1 Prozent.
Der Beitrag des Staates blieb mit 14,0 Prozent hingegen nahezu unverändert. Die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck haben hingegen 3,4 Prozent mehr für die laufenden Gesundheitskosten ausgegeben und kamen auf einen Anteil von 0,6 Prozent.
Knapp die Hälfte der von den Privathaushalten finanzierten Mittel entfiel auf Sozialversicherungsbeiträge.
Rund ein Fünftel waren sonstige inländische Einnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben, die von Privathaushalten für ambulante oder stationäre Pflege oder den Kauf von rezeptfreien Medikamenten finanziert wurden.
Bei den Unternehmen waren 85 Prozent des Finanzierungsbeitrags auf Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber zurückzuführen. Der Staat brachte 90,1 Prozent seines Finanzierungsbeitrags für Transfers und Zuschüsse auf.
Dazu zählen unter anderem der jährliche Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds und die Beihilfen der öffentlichen Arbeitgeber. (afp/red)
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Spahn fordert von SPD Umsetzung von Arbeitszeit-Reform

Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn (CDU), hat vom Koalitionspartner SPD eine Umsetzung der verabredeten Arbeitszeit-Reform gefordert.
„Ich gehe davon aus, dazu steht die SPD“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“ mit Blick auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Die Union stehe auch zu den Teilen, „die uns schwerfallen, siehe Rente“, fügte Spahn hinzu.
Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, eine wöchentliche statt eine tägliche Höchstarbeitszeit zu schaffen. Spahn sagte, um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen, sei bei der Arbeitszeit mehr Spielraum nötig.
„Bei der Wochenarbeitszeit ist es doch etwas ganz Lebenspraktisches: Wenn Sie dienstlich um 23 Uhr noch eine E-Mail schreiben, dann dürfen Sie morgens gar nicht so früh wieder anfangen, die nächste zu schreiben.“ Das sei  nach heutigem Arbeitsschutzrecht an vielen Stellen eigentlich gar nicht erlaubt.
„Wenn das Arbeitgeber und ihre Beschäftigten flexibel regeln wollen, gibt es trotzdem immer noch Schutz. Und diese Flexibilität haben wir vereinbart, Union und SPD.“

Alles für den Aufschwung tun

Spahn forderte die SPD auf, sich mit einem Schwur zu den verabredeten Reformen zu bekennen.
„Wir müssen uns als Koalition einen Aufschwung-Schwur geben: Dass wir uns versprechen, Wachstum hat jetzt Vorfahrt“, sagte Spahn in dem Interview. „Und wenn wir uns den Schwur geben, dass wir jetzt alles tun wollen für Aufschwung, dann kriegen wir die Entscheidung bis zur sitzungsfreien Zeit hin.“
Spahn räumte ein, dass das Regieren zwischen Union und SPD „manchmal auch mühsam“ sei. Dennoch zeigte  sich Spahn zuversichtlich, dass die Koalition auch bei umstrittenen Vorhaben wie dem Infrastrukturgesetz und der Wahlrechtsreform zu Lösungen kommen werde: „Wir bleiben so lange miteinander sitzen, bis wir zu Entscheidungen gekommen sind.“

Spahn: Politikerbeleidigung als „Sonderrecht für die Mächtigen“

Spahn sprach sich auch für eine Überarbeitung des umstrittenen Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches aus, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter besondere Strafe stellt.
Zwar sei der Schutz von Politikern vor Hass und Hetze richtig, die aktuelle Regelung werde in der Bevölkerung jedoch oft als „Sonderrecht für die Mächtigen“ wahrgenommen.
Der Paragraf müsse so reformiert werden, dass dieser Eindruck verschwinde. „Wenn jemand Vollidiot sagt, kann ich damit umgehen, sagte Spahn. „Ich lasse mir echt viel gefallen. Aber auch da gibt es irgendwo Grenzen. Die kann es ja auch geben in einem Paragrafen, der für alle gilt.“ (afp/red)
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Wirtschaftsstudie zeichnet düsteres Bild vom deutschen Sozialstaat

Eine starke Belastung des Faktors Arbeit sowie vergleichsweise hohe Sozialbeiträge – Deutschland zahlt einer Studie zufolge in allen Sozialversicherungen überdurchschnittlich viel für vielfach nur mittelmäßige Ergebnisse.
Eine neu veröffentlichte Prognos-Studie im Auftrag der wirtschaftsnahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) legt auf Basis internationaler Vergleichsdaten offen, dass alle drei Säulen der Sozialversicherung – Rente, Gesundheit und Pflege – dringend struktureller Reformen bedürfen.

Der Handlungsspielraum ist weg

Der Reformbedarf war laut Prognos bereits im Jahr 2000 mit hoher Zuverlässigkeit absehbar. „Was sich verändert hat, ist nicht die Prognose – sondern der verlorene Handlungsspielraum.“
Die Koalition müsse „bis zur Sommerpause“ den Mut haben, entschlossene Reformen anzustoßen, „wenn sie das Sozialsystem insgesamt retten will“.
„Deutschland leistet sich beim Sozialstaat Rekordausgaben – und erzielt im internationalen Vergleich allenfalls Mittelmaß“, erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben.
„Die deutschen Sozialversicherungen werden ohne Reformen immer teurer und wirken damit wachstumshemmend, wodurch die Lage weiter verschärft wird – ein Teufelskreis, den nur grundlegende Reformen durchbrechen können.“ Notwendig seien „mehr Eigenbeteiligung, mehr Kapitaldeckung und bei den Leistungen eine Fokussierung aufs Wesentliche“.

Rentenbeiträge deutlich über dem OECD-Durchschnitt

In der gesetzlichen Rentenversicherung liege Deutschland mit einem Beitragssatz von 18,6 Prozent deutlich über dem Durchschnitt der 38 Mitgliedstaaten der OECD, heißt es in der Studie. Dieser liegt demnach bei 16,0 Prozent.
Zugleich liege das Rentenniveau in Deutschland bei 42,1 Prozent, und damit unter dem OECD-Durchschnitt von 43,0 Prozent.

Altersvorsorge gravierend unterentwickelt

Noch gravierender sei das Defizit bei der privaten Altersvorsorge: Mit einem Altersvorsorgevermögen von lediglich 6,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehöre Deutschland zu den am schlechtesten kapitalgedeckten Rentensystemen der OECD – der Schnitt liegt bei 95,2 Prozent.
Ohne den Ausbau einer kapitalgedeckten Säule droht dem System mit dem Renteneintritt der Babyboomer eine zusätzliche Belastungswelle: Die Deutsche Rentenversicherung erwartet einen Anstieg des Beitragssatzes auf 19,8 Prozent bis 2028 und auf 21,2 Prozent bis 2040.

Gesundheit in „struktureller Schieflage“

In der Gesundheit gibt Deutschland der Studie zufolge mit 12,3 Prozent des BIP mehr aus als jedes andere EU-Land und liegt unter allen OECD-Ländern nur hinter den USA.
Trotzdem bewege sich Deutschland bei Lebenserwartung und vermeidbarer Sterblichkeit nur im OECD-Mittelfeld. Die Ursache sei „eine strukturelle Schieflage zwischen zu vielen Krankenhäusern mit zu wenig Fällen und einer unterentwickelten Primärversorgung“.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich seit 1995 fast verdreifacht – von 124 Milliarden auf 352 Milliarden Euro (2025). Mehr Effizienz statt mehr Einnahmen müsse die Devise lauten, urteilen die Prognos-Autoren.

Pflege vor Kollaps

Die Soziale Pflegeversicherung steht laut der Studie vor dem strukturellen Kollaps. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist seit 2015 auf 5,7 Millionen gestiegen. Eigenanteile von über 3.200 Euro pro Monat im ersten Heimaufenthaltsjahr überforderten immer mehr Betroffene; ein wachsender Anteil der Heimbewohner sei auf Sozialhilfe angewiesen.
Der demografische Wandel allein erkläre die Überforderung des Pflegesystems aber nur zu einem kleinen Teil. Wesentlicher Treiber sei hingegen die massive Ausweitung der Leistungsberechtigten im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes von 2017 gewesen.
Der demografische Wandel wird das Finanzierungsproblem in den Sozialsystemen der Studie zufolge weiter verschärfen.
So stieg der Altenquotient – also die Zahl der Über-65-Jährigen je 100 Menschen im Erwerbsalter – seit 2000 von 26,8 auf 38,8 im Jahr 2024. Mit dem vollständigen Renteneintritt der Babyboomer wird er laut Studie bis 2037 weiter auf 50,9 zulegen. (afp/red)