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Kürzere Bezugsdauer, mehr „Vätermonate“: Was sich beim Elterngeld ändern könnte

Das Ressort von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) muss wie alle Ministerien Einsparungen erzielen – und tut das nun unter anderem mit einer Reform des Elterngelds. Die Familienleistung ist der mit Abstand größte Posten im Etat des Ministeriums. Nun sollen den Plänen zufolge die maximale Bezugsdauer gekürzt und die sogenannten Vätermonate erhöht werden. Zugleich sollen aber die Beträge leicht steigen.

Was soll sich bei der Dauer ändern?

Prien möchte die maximale Bezugsdauer des Elterngelds von derzeit 14 auf zwölf Monate senken. Dass es mindestens ein Jahr ist, war ihr deshalb wichtig, weil dann erst der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz greift.
Derzeit kann die volle Dauer des Elterngelds nur dann ausgeschöpft werden, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate nimmt. Da das meist die Väter sind, wird umgangssprachlich von Vätermonaten gesprochen. Diese Mindestzeit soll nun auf drei Monate angehoben werden.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden.“ Alleinerziehende sind von dieser Regel aber ausgenommen. Auch das ElterngeldPlus soll weiterhin möglich sein; damit können Eltern die Dauer der Zahlungen verlängern, bekommen monatlich dann aber weniger Geld.

Wie verändern sich die Beträge?

Seit der Einführung des Elterngelds 2007 sind die monatlich gezahlten Beträge nicht erhöht worden. Sie sollen nun leicht steigen – der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro. Die grundsätzliche Regelung, dass das Elterngeld bei 65 Prozent des Nettoeinkommens gedeckelt wird, soll bestehen bleiben. Schon bekannt ist, dass der Antrag auf Elterngeld einfacher und digitaler werden soll.

Welche Einsparungen bringt das?

Priens Ministerium soll allein beim Elterngeld einen jährlichen Betrag von 500 Millionen Euro einsparen. Das dürfte auf Anhieb bei weitem nicht gelingen: Im ersten Jahr, voraussichtlich 2027, ergeben sich Einsparungen in Höhe von rund 50 Millionen Euro, die volle Wirkung soll das Gesetz erst 2030 entfalten – dann aber mit einem Betrag von 1,6 Milliarden Euro.

Wie ist der zeitliche Rahmen?

Geplant ist, dass das Gesetz ab November kommenden Jahres gilt – daher auch die geringe Einsparwirkung im ersten Jahr. Das würde also bedeuten, dass alle Schwangeren sowie alle, die ihre Kinder bis Ende Oktober kommenden Jahres auf die Welt bringen, noch von der alten Regelung profitieren. Allerdings ist unklar, ob es im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes noch zu Änderungen kommt.

Wer hat überhaupt Anspruch auf Elterngeld?

Die Familienleistung soll den Wünschen der Mutter nach einer baldigen Rückkehr in den Beruf ebenso Rechnung tragen wie den Wünschen der Väter nach mehr Zeit mit der Familie. Elterngeld beantragen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Beamte, Selbständige und Erwerbslose. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte oder bei dem keines wegfällt, weil er nach der Geburt in unverändertem Umfang in Teilzeit arbeitet, bekommt den Mindestbetrag von derzeit 300 Euro.
Ein Elternteil, dessen Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2770 Euro betrug, bekommt den Höchstbetrag von derzeit 1800 Euro. Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Auch Pflegeeltern sind von der Leistung ausgeschlossen, da diese bislang an biologische oder adoptierende Eltern gebunden ist. Pflegeeltern erhalten stattdessen vom Jugendamt ein Pflegegeld und weitere Zuschüsse bei Bedarf.

Welche Kritik gibt es an den Plänen?

Aus der Opposition sowie von gewerkschaftlicher Seite kam umgehend Kritik daran, die Bezugsdauer auf zwölf Monate zu verkürzen. Argumentiert wurde, dass Familien damit belastet würden und außerdem die 14 Monate häufig schon deshalb nötig seien, damit das Kind umfassend in die Kita eingewöhnt ist, bevor der Job weitergeht. Auch die SPD tut sich mit der geplanten Kürzung bei der Bezugsdauer schwer.
Kritik kommt außerdem an den nur leicht steigenden monatlichen Beträgen. Im Koalitionsvertrag hatte es noch geheißen, dass der Mindest- und Höchstbetrag „spürbar“ angehoben werden soll. (afp/red)
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Merz sieht Reformbereitschaft in Deutschland – und kündigt weitere Schritte an

Bundeskanzler Friedrich Merz sieht nach eigenen Angaben bei den meisten Menschen in Deutschland die Bereitschaft zu Reformen. Es müsse aber „gerecht zugehen, und es muss jeder seinen Beitrag leisten“, sagte Merz auf dem Parteitag der CDU Nordrhein-Westfalen.
Dort kündigte er auch einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch an. Unterdessen sorgte das von der schwarz-roten Koalition am Mittwoch beschlossene Reformpaket weiter für Aufregung – besonders die Pläne zum Vorgehen bei Krankschreibungen riefen Kritik hervor.

Initiative gegen den Missbrauch von Sozialleistungen angekündigt

Merz gab sich in Düsseldorf überzeugt davon, dass die Mehrheit der Bevölkerung „nicht Reformen per se“ ablehne. Die Menschen seien „bereit, solche Reformen mitzugehen“ und wüssten, „dass das auch Zeit braucht“, bis sich die Wirkungen zeigten. Es müsse aber „gerecht zugehen, und es muss jeder seinen Beitrag leisten“, fuhr der Kanzler fort.
Merz kündigte auch eine Initiative gegen den Missbrauch von Sozialleistungen an. Ein entsprechender „Aktionsplan“ werde noch in diesem Monat vorgelegt, sagte er. Für viele Kommunalpolitiker in ganz Deutschland sei dies ein wichtiges Thema. „Wir machen das jetzt hier, packen es an, wir setzen unsere Versprechungen um“, kündigte der Kanzler an.
Merz äußerte sich zudem zu dem umfangreichen Reformpaket, auf das sich die Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung am Mittwochabend im Koalitionsausschuss verständigt hatten.
Zentrales Element ist die versprochene Reform der Einkommensteuer – anvisiert wird laut Beschlusspapier eine Steuerentlastung für Durchschnittsverdiener von 600 Euro im Jahr. Merz sagte nun: „Wir hätten uns natürlich gerne mehr gewünscht, aber einigermaßen stabile und solide Staatsfinanzen sind auch eine wichtige Botschaft – gerade für Familien mit Kindern, die wollen, dass dieser Staat bezahlbar bleibt.“
Die saarländische Ministerpräsidentin und SPD-Parteivize Anke Rehlinger sagte dem „Deutschlandfunk“ auf Nachfrage nach gleichzeitig steigenden Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen, auch ein „Nullsummenspiel wäre ja schon einmal ein Signal an die Familien, die gerade eher befürchten müssen, dass sie mit mehr Belastungen konfrontiert werden“.

Merz: Wollen von „Misstrauensgesetzgebung des Staates“ wegkommen

Mit Blick auf den Bürokratieabbau gab der Bundeskanzler an, Deutschland sei „auf dem Weg zurück zum Vertrauensprinzip“. Den Bürgern solle Eigenverantwortung zurückgegeben werden.
„Wir wollen von einer Misstrauensgesetzgebung des Staates zu einer Vertrauensgesetzgebung des Staates kommen“, fuhr Merz fort. Das leite alle Entscheidungen, die in diesen Tagen und Wochen getroffen würden.
Wegen eines Beschlusses zu Krankschreibungen hatte unter anderem die Gewerkschaft Verdi der schwarz-roten Koalition zuvor Misstrauen gegenüber Beschäftigten vorgeworfen.
Der Einigung zufolge soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden, zudem soll künftig ab dem ersten Tag der Erkrankung die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben werden. Betriebe können von dieser Regelung aber abweichen.

Viele sind unzufrieden mit Krankschreibpflicht am 1. Tag

Die Pläne sorgen weiterhin für Unmut. So erklärten die Hausärzte, die Regelungen seien „in dieser Form reine Symbolpolitik“. „Würde man wirklich das Ziel verfolgen, Missbrauch bei Krankschreibungen zu verhindern, hätte man dem Wildwuchs bei verschiedenen Videosprechstunden-Anbietern einen Riegel vorgeschoben“, sagte die Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, der „Rheinischen Post“.
„Da werben einzelne Anbieter teils aggressiv mit unkomplizierten und schnellen Krankschreibungen.“ Dort sei „Betrug Tür und Tor geöffnet und nicht in unseren Praxen“.
Kritik kommt auch aus den Regierungsparteien. So sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), etwa den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, der Arztbesuch sei „bei vielen Krankheitsbildern eine unnötige Belastung für alle und erhöht die Ansteckungsgefahr“.
Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels hatte sich im „Spiegel“ ebenfalls dafür ausgesprochen, die geplante Pflicht zum Arztbesuch ab Tag eins überdenken.
Der SPD-Vorsitzende und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil mahnte in der Debatte um das Reformpaket unterdessen an, der Fokus müsse „jetzt darauf liegen, das Land stark zu halten und wieder Wachstum zu ermöglichen“.
„Natürlich wird die Fraktion im Gesetzgebungsverfahren genau hinschauen. Das ist das Recht des Parlaments“, sagte er der „Rheinischen Post“ von Montag. „Aber der grundsätzliche Kurs ist zwischen den Spitzen der Koalition verabredet.“ (afp/red)
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Neue Grundsicherung tritt in Kraft: Was sich ändert

Ab Mittwoch wird aus dem Bürgergeld die neue Grundsicherung: Dann treten die entsprechenden Änderungen schrittweise in Kraft. Auf die rund 5,5 Millionen Leistungsempfänger kommen damit verschärfte Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionen vor. Die schwarz-rote Koalition setzt mit dieser umfassenden Sozialreform zugleich eines ihrer Kernvorhaben um. Ein Überblick:

Was ist das Ziel der Reform?

Die Reform soll das „Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung“ neu austarieren, heißt es in dem neuen Gesetz. Ziel ist es, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen zu unterbinden.
Für beide Regierungspartner – CDU/CSU und SPD – ist das Vorhaben sensibel: Die Union setzt damit ein zentrales Wahlversprechen um, die SPD stimmt der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Vorgängerregierung zu – auch gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt hat. Die Beteiligung daran war jedoch gering.

Was ändert sich?

Die so genannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet werden: Lehnt ein Empfänger ein Arbeitsangebot willentlich ab, etwa wenn er nach Unterschreiben eines Arbeitsvertrags den Job nicht antritt, können Leistungen für mindestens einen Monat gestrichen werden. Dieser enge Anwendungsbereich wurde durch das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Mit Beginn des zweiten Monats muss das Jobcenter die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme fortlaufend prüfen, um den Wegfall der Leistungen weiter aufrecht zu erhalten.
Mitwirkungspflichten werden stärker eingefordert: Wer zwei Termine beim Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumt, bekommt künftig 30 Prozent weniger Geld. Beim dritten versäumten Termin werden die Zahlungen vorerst gestrichen, die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.
Auch wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung seiner Leistungen rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.

Wie soll verhindert werden, dass es die Falschen trifft?

Alle, die mit den Jobcentern zusammenarbeiten oder Termine aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, müssen nicht mit Kürzungen rechnen – dies betont Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) immer wieder. Bei Kindern und Jugendlichen wird nicht gekürzt. Auch sollen Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.

Bekommen Bedürftige also künftig weniger Geld?

Nicht direkt, die Sätze sinken nicht. Das Arbeitsministerium betont, dass die allermeisten Bürgergeldempfänger kooperativ sind und Termine wahrnehmen. Als sogenannte Totalverweigerer galten zuletzt weniger als ein Prozent der Bürgergeldempfänger. Die Verschärfungen zielen vor allem auf diese Gruppe ab.

Wer bekommt überhaupt Bürgergeld?

Alle Erwerbsfähigen, die ihren Lebensunterhalt nicht komplett aus eigenem Einkommen decken können. Das sind derzeit etwa 5,5 Millionen Menschen, davon rund 800.000 sogenannte Aufstockerinnen und Aufstocker, deren Gehalt unter Bürgergeld-Niveau liegt. Wer seinen Job verliert, erhält ein Jahr lang Arbeitslosengeld und danach Bürgergeld. Unter den 5,5 Millionen Menschen sind etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche. Der Ausländeranteil im Bürgergeld liegt bei knapp 48 Prozent.

Wie viel Geld bekommen Bürgergeldempfänger?

Alleinstehende oder Alleinerziehende bekommen 563 Euro, Menschen in einer Partnerschaft 506 Euro, Minderjährige zwischen 357 und 451 Euro plus 20 Euro Sofortzuschlag. Miete inklusive Nebenkosten und – in angemessener Höhe – Heizkosten werden übernommen. Die Sätze sind seit Januar 2024 stabil, nachdem sie zuvor innerhalb eines Jahres um rund zwölf Prozent gestiegen waren.

Was kostet das Bürgergeld den Steuerzahler?

In den vergangenen Jahren immer mehr. Die Ausgaben lagen 2024 bei einem Rekordwert von 51,7 Milliarden Euro. Darunter entfielen auf die Zahlung der Regelsätze 29,2 Milliarden Euro, auf Miet- und Heizkosten 12,4 Milliarden Euro und auf Leistungen zur Arbeitsintegration 3,7 Milliarden Euro. 6,5 Milliarden Euro waren Verwaltungskosten.

Und wie viel soll die Reform nun einsparen?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verwies ursprünglich auf Einsparpotenziale im Milliardenbereich. Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bas erwartet hingegen „keine nennenswerten Einsparungen“ allein durch die Reform.
Die Koalition hofft allerdings, durch Sanktionsverschärfungen mehr Menschen in Arbeit zu bringen. 100.000 Menschen, die kein Bürgergeld mehr bekommen, sollen rund 850 Millionen Euro einsparen, rechnet das Arbeitsministerium vor.

Bekommen Menschen auch Bürgergeld, wenn sie noch Erspartes haben?

Ja, aber eingeschränkt. Seit der Bürgergeldreform von 2003 dürfen im ersten Jahr im Bezug sogenannte Schonvermögen bis 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro für Lebenspartner behalten werden. Nach Ablauf dieser Karenzzeit wird zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit von Mietkosten geprüft, die das Jobcenter übernimmt.
Die neue Grundsicherung sieht nun die komplette Abschaffung der Karenzzeit vor: Vermögen wird vom ersten Tag an angerechnet. Das betrifft aber nur das Bürgergeld und nicht das Arbeitslosengeld. Wer den Job verliert, muss also nicht sofort ans Ersparte.

Wie stehen Verbände und Gewerkschaften zur Reform?

Sie halten die Reform für sozial ungerecht. Die IG Metall kritisiert, der verschärfte Druck richte sich an einer „verschwindend kleinen Gruppe sogenannter Totalverweigerer“ aus, gleichzeitig würden „Millionen Menschen und ihre Familien unter Generalverdacht gestellt, ohne ihnen realistische Chancen auf Qualifizierung und existenzsichernde Arbeit zu eröffnen“.
Der Sozialverband VdK kritisiert insbesondere die geplante Deckelung der Wohnkosten. Dies berge das Risiko von Mietschulden und könne „im schlimmsten Fall Wohnungslosigkeit nach sich ziehen“. Ähnlich äußern sich der Sozialverband SoVD und die Diakonie Deutschland. (afp/red)
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Rente, Steuern, Flüge — was sich im Juli ändert

Während die Uhr für die diesjährige Steuererklärung tickt, könnte deren Abgabe für manche Menschen einfacher werden. Zwei Gruppen können sich zudem auf mehr Geld auf dem Konto freuen. Was sich im Juli alles ändert:

Renten steigen

Die mehr als 21 Millionen Rentner bekommen höhere Bezüge. Diese steigen um 4,24 Prozent. Eine Beispielrechnung: Wer eine monatliche Rente von rund 1.000 bezieht, bekommt etwa 42,40 Euro mehr. Die Rente wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Steuererklärung mit einem Klick

Statt langem Brüten über der Steuererklärung könnte es für bestimmte Gruppen schneller gehen: Ab 1. Juli soll die Steuererklärung per App auf dem Smartphone oder Tablet mit nur einem Klick für die ersten Anwendergruppen bundesweit verfügbar sein. In der ersten Runde dabei sein können rund 11,5 Millionen Menschen. Zu dieser Gruppe gehören ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre.
Wer sich in der „MeinElster+“-App angemeldet hat, bekommt vom Finanzamt eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet werden oder noch angepasst werden.

Frist für die Abgabe der Steuererklärung

Apropos Steuererklärung, die für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Für die Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld, die Höhe der Sozialleistung ändert sich aber nicht.
Außerdem wird die sogenannte Karenzzeit abgeschafft, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften. Wer Vermögen oberhalb festgelegter Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor es Grundsicherungsgeld gibt.

Ticketsteuer

Bei Flügen aus Deutschland wird ab Juli weniger Ticketsteuer fällig. Mit der Gesetzesänderung, die der Bundestag im Mai verabschiedet hat, sinkt die Abgabe je nach Strecke um einen Betrag zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro pro Flug. Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, hängt allerdings davon ab, ob die Airlines die Ersparnis an die Kunden weiterreichen. Angesichts stark gestiegener Kerosinpreise gilt das zumindest als zweifelhaft.
Wie stark die Ticketsteuer sinkt, hängt vom Zielort des jeweiligen Flugs ab: Bei Kurzstrecken geht sie von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro zurück, bei Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.

Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern wird teurer

Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis zu Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Denn von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben – zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt.
Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel.
Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg – Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.

Kölner Dom kostet Eintritt

Der Kölner Dom kostet für Besucher ab dem 1. Juli zwölf Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Kosten für Pflege, Schutz und den laufenden Betrieb des Doms gedeckt werden. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So soll der Dom jährlich an bestimmten Tagen kostenfrei für alle sein. Zudem soll das Weltkulturerbe für Gottesdienstbesucher und Betende kostenfrei bleiben.

Punktehandel wird strafbar

Zu schnell oder bei Rot gefahren? Bei Verkehrsverstößen füllt sich schnell das Punktekonto in Flensburg. Doch die Punkte auf jemand anderen abzuwälzen, klappt ab 1. Juli nicht mehr. Paragraf 4c im Straßenverkehrsgesetz verbietet das nun ausdrücklich. Verstöße und Versuche können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Leichterer Abschuss von Wölfen

Mehr Schutz von Weidetieren – durch eine Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz können Wölfe in Deutschland leichter abgeschossen werden. Die Länder können damit die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Zudem können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind.

Pflege-Mindestlöhne steigen in erstem Schritt

Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste Anhebung zum 1. Juli von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, wie die Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt hat. (dpa/red)
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Warken will Suizidprävention stärken – Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen.
Darin ist unter anderem die Schaffung einer „Bundesfachstelle für Suizidprävention“ geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.
Über den Gesetzentwurf hatte zuerst die „Rheinische Post“ berichtet. Wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage bestätigte, wurde dazu die regierungsinterne Ressortabstimmung eingeleitet. Ziel ist es, die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden zu verbessern, wie es im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart wurde.
Der Entwurf sieht auch vor, die von den Verbänden in einer gemeinsamen Erklärung verlangte Krisendienst-Rufnummer voranzubringen. Geplant sind außerdem zusätzliche Maßnahmen zur Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung.
Zudem sollten die Länder auf einen flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau der Krisendienste hinwirken. Entwickelt werden sollen auch Maßnahmen „zur Restriktion der Verfügbarkeit von Suizidmethoden und -mitteln“.
Mehrere Verbände begründeten ihre Forderung nach der Krisendienst-Rufnummer in einer gemeinsamen Erklärung. „Es darf in Deutschland nicht vom Wohnort oder vom Zufall abhängen, ob Menschen in suizidalen Krisen schnell qualifizierte Unterstützung finden“, erklärte Barbara Schneider vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm (Naspro).
Die bundesweit einheitliche Rufnummer zur Suizidprävention müsse „gesetzlich verankert und dauerhaft finanziert“ sein, erklärten die Verbände. „Sie soll Menschen mit Suizidgedanken, An- und Zugehörige, Hinterbliebene nach Suizid sowie beruflich oder ehrenamtlich mit Suizidalität konfrontierte Personen erreichen.“
Auch das Bündnis, an dem unter anderem die Telefonseelsorge, die Malteser, der Deutscher Hospiz- und Palliativverband, die Caritas und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) beteiligt sind, fordert die Einrichtung einer zentralen Fachstelle für Suizidprävention.
„Diese soll Wissen bündeln, Qualität sichern, Umsetzung koordinieren und die zivilgesellschaftlichen Strukturen der Suizidprävention einbeziehen“, hieß es.
In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums jährlich rund 10.000 Suizid-Fälle. Hinzu kommt demnach eine statistisch nicht erfasste Dunkelziffer.
Es sterben damit in Deutschland jährlich mehr Menschen durch Suizid als durch Verkehrsunfälle, illegale Drogen und HIV zusammen.(afp/red)
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Gut 450.000 Wohnungslose in Einrichtungen untergebracht

Die Zahl der in Sammelunterkünften oder speziellen Einrichtungen untergebrachten Wohnungslosen in Deutschland ist um fünf Prozent gesunken.
Rund 452.900 Menschen waren zum Stichtag 31. Januar 2026 betroffen, wie das Statistische Bundesamt am Freitag, 26. Juni, in Wiesbaden mitteilte. Obdachlose, die auf der Straße leben, oder Menschen, die bei Freunden oder Angehörigen unterkommen, sind in der Statistik nicht erfasst.
85 Prozent der von der Statistik erfassten Menschen hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit. Mehr als jeder Vierte stammt aus der Ukraine.
Ihre Zahl verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozent auf 128.900. Dennoch blieben Menschen aus der Ukraine die größte Gruppe innerhalb der Statistik.
15 Prozent hatten eine deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Zahl stieg um zwei Prozent.
41 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen waren jünger als 25 Jahre. Im Schnitt waren sie 31 Jahre alt. Rund 57 Prozent der Untergebrachten waren Männer.
Am häufigsten untergebracht waren mit einem Anteil von 35 Prozent Alleinstehende und Paarhaushalte mit Kindern mit einem Anteil von 33 Prozent.
Im Ländervergleich waren in Nordrhein-Westfalen mit 104.700 Betroffenen die meisten Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Dahinter folgen Baden-Württemberg mit 90.800 Menschen und Berlin mit 57.600. (afp/red)
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Jeder fünfte Mensch in Deutschland lebt allein – bei den Älteren ist es jeder dritte

Die Zahl der Alleinlebenden in Deutschland ist in den vergangenen 20 Jahren deutlich gestiegen. Im vorigen Jahr lebte nach Angaben des Statistischen Bundesamts vom Mittwoch etwa jeder fünfte Mensch hierzulande allein in einem Haushalt – das waren rund 17,3 Millionen oder rund 21 Prozent der Bevölkerung.
Gegenüber dem Jahr 2005 erhöhte sich der Anteil demnach um gut 22 Prozent. 2005 lag er laut Statistikern bei 17,3 Prozent, damals gab es knapp 14,2 Millionen Alleinlebende.
Im EU-Vergleich ist der Anteil der Alleinlebenden hierzulande demnach vergleichsweise hoch. Im EU-Schnitt lag die Quote im vorigen Jahr bei nur 16,5 Prozent.
Anteilig mehr Menschen als in Deutschland lebten nur in Litauen, Finnland, Dänemark, Estland und Schweden allein. Am niedrigsten war der Anteil der Alleinlebenden in der Slowakei mit drei Prozent, in Irland mit 8,1 Prozent sowie Polen mit 9,2 Prozent.

Bei Älteren lebt jeder 3. allein

Besonders häufig allein lebten Ältere, wie das Bundesamt in Wiesbaden weiter mitteilte. In der Altersgruppe der Menschen ab 65 Jahre war es etwa jeder Dritte, der Anteil bei ihnen lag im vergangenen Jahr bei 34,4 Prozent.
Von den mindestens 85-Jährigen lebten sogar knapp 56 Prozent oder etwas mehr als die Hälfte allein, wie eine erste Auswertung von Daten aus der sogenannten Mikrozensusbefragung ergab.

In Städten ist der Anteil höher

Überdurchschnittlich hoch war der Anteil der Alleinlebenden mit rund 29 Prozent auch unter jungen Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 34 Jahren. Insgesamt ist die entsprechende Quote der amtlichen Statistik zufolge außerdem in Großstädten höher.
In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern lag der Anteil im vergangenen Jahr bei knapp 26 Prozent oder einem Viertel. In kleineren Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern wohnten dagegen etwa 17 Prozent der Menschen allein.
Erfasst wurde laut Bundesamt der Anteil von Einpersonenhaushalten, der Familienstand der Befragten blieb dabei unberücksichtigt. Die Statistik erlaubt somit also unter anderem keine Rückschlüsse darauf, ob Menschen verheiratet oder geschieden sind.
Zudem wurden nur private Hauptwohnsitze erfasst. Menschen etwa in Alten- und Pflegeheimen oder in Gemeinschaftsunterkünften flossen nicht in die Betrachtung ein. (afp/red)
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Jeder fünfte Mensch lebt allein – bei den Älteren ist es jeder dritte

Die Zahl der Alleinlebenden in Deutschland ist in den vergangenen 20 Jahren deutlich gestiegen. Im vorigen Jahr lebte nach Angaben des Statistischen Bundesamts vom Mittwoch etwa jeder fünfte Mensch hierzulande allein in einem Haushalt – das waren rund 17,3 Millionen oder rund 21 Prozent der Bevölkerung.
Gegenüber dem Jahr 2005 erhöhte sich der Anteil demnach um gut 22 Prozent. 2005 lag er laut Statistikern bei 17,3 Prozent, damals gab es knapp 14,2 Millionen Alleinlebende.
Im EU-Vergleich ist der Anteil der Alleinlebenden hierzulande demnach vergleichsweise hoch. Im EU-Schnitt lag die Quote im vorigen Jahr bei nur 16,5 Prozent.
Anteilig mehr Menschen als in Deutschland lebten nur in Litauen, Finnland, Dänemark, Estland und Schweden allein. Am niedrigsten war der Anteil der Alleinlebenden in der Slowakei mit drei Prozent, in Irland mit 8,1 Prozent sowie Polen mit 9,2 Prozent.

Bei Älteren lebt jeder 3. allein

Besonders häufig allein lebten Ältere, wie das Bundesamt in Wiesbaden weiter mitteilte. In der Altersgruppe der Menschen ab 65 Jahre war es etwa jeder Dritte, der Anteil bei ihnen lag im vergangenen Jahr bei 34,4 Prozent.
Von den mindestens 85-Jährigen lebten sogar knapp 56 Prozent oder etwas mehr als die Hälfte allein, wie eine erste Auswertung von Daten aus der sogenannten Mikrozensusbefragung ergab.

In Städten ist der Anteil höher

Überdurchschnittlich hoch war der Anteil der Alleinlebenden mit rund 29 Prozent auch unter jungen Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 34 Jahren. Insgesamt ist die entsprechende Quote der amtlichen Statistik zufolge außerdem in Großstädten höher.
In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern lag der Anteil im vergangenen Jahr bei knapp 26 Prozent oder einem Viertel. In kleineren Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern wohnten dagegen etwa 17 Prozent der Menschen allein.
Erfasst wurde laut Bundesamt der Anteil von Einpersonenhaushalten, der Familienstand der Befragten blieb dabei unberücksichtigt. Die Statistik erlaubt somit also unter anderem keine Rückschlüsse darauf, ob Menschen verheiratet oder geschieden sind.
Zudem wurden nur private Hauptwohnsitze erfasst. Menschen etwa in Alten- und Pflegeheimen oder in Gemeinschaftsunterkünften flossen nicht in die Betrachtung ein. (afp/red)
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Städtebund-Präsident wirft Sozialträgern „Goldgräberstimmung“ vor

Der Präsident des Städte- und Gemeindebunds und Bürgermeister der Stadt Dorsten, Tobias Stockhoff (CDU), kritisiert die Sozialträger scharf. Er wirft ihnen eine „Goldgräberstimmung“ vor.
Stockhoff sagte der „Rheinischen Post“ (Montagausgabe) mit Blick auf die Jugendhilfe: „Wir brauchen hier eine auskömmlichere Finanzierung und eine stärkere Kostenkontrolle. Es gibt einige Träger, die innerhalb von fünf Jahren 60 Prozent mehr für die gleiche Leistung verlangen.“ Das sei weder durch Tarifabschlüsse noch durch Inflation gerechtfertigt. Bei einigen Anbietern herrsche „Goldgräberstimmung“. Das liege auch daran, dass es schlicht zu wenig Plätze gebe. Deswegen könnten Träger den Preis bestimmen.

Kommunen unter Druck

Die Finanzsituation der Kommunen bezeichnete Stockhoff als desaströs. Die Kommunen seien wie ein sinkendes Schiff mit einem großen Loch im Rumpf, das schnell größer werde. Das Loch stehe für die wachsenden, vom Bund übertragenen kostentreibenden Aufgaben – insbesondere im Sozialbereich. Bund und Länder rängen gerade darum, wie sie den Kommunen mit der Altschuldenhilfe und dem NRW-Plan für gute Infrastruktur Pumpen in die Hand geben könnten, um das Wasser abzupumpen. Zugleich müsse aber das größer werdende Loch geschlossen werden.
Die Altschuldenhilfe des Landes bezeichnete Stockhoff als „unzweifelhaft wichtig“. Seine Stadt könne sich damit eineinhalb, maximal zweieinhalb Jahre länger über Wasser halten. „Selbst wenn der Bund endlich seinen Teil der Altschuldenhilfe leistet, bringt uns das nur ein paar Jahre weiter. Die Bundeskomponente fällt viel zu bescheiden aus.“ (dts/red)
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Rentenkommission plant tiefgreifende Reformen – Kritik von Politik und Verbänden


In Kürze:

  • Renteneintrittsalter soll schrittweise steigen, Frühverrentung wird eingeschränkt
  • Kapitalgedeckte Rentensäule soll eingeführt und ausgebaut werden
  • Breite Kritik wegen höherer Belastung und sozialer Folgen

 
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission empfiehlt weitreichende Änderungen bei der Alterssicherung – und stößt damit auf geballte Kritik. Das Rentenalter soll in den kommenden Jahrzehnten langsam steigen, die abschlagfreie Frühverrentung nach 45 Beitrittsjahren soll abgeschafft werden, zudem soll eine verpflichtende Kapitalrente eingeführt werden: Dies geht aus einem Entwurf der Empfehlungen hervor, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag. Die Vorschläge stießen auf Widerspruch – bei der Opposition ebenso wie bei Gewerkschaften und Ökonomen.
Nach AFP-Informationen will die Rentenkommission am Montag zu einer letzten Sitzung zusammenkommen und den Abschlussbericht mit seinen rund 30 Empfehlungen endgültig verabschieden. Größere Änderungen waren nicht zu erwarten. Am Dienstag sollen die Empfehlungen der Bundesregierung übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Zentrale Reformvorschläge

Die Vorschläge im Einzelnen: Das Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden – und dadurch „moderat“ steigen, wie es in dem Entwurf heißt. Von 2031 bis 2041 soll es so um ein halbes Jahr von 67 Jahren auf 67,5 Jahre angehoben werden; weitere Erhöhungen sollen folgen.
Die sogenannte Rente mit 63 soll abgeschafft werden – stattdessen soll es gezielte Erleichterungen für gesundheitlich angeschlagene Menschen geben, die nicht mehr länger arbeiten können. Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor, der den Rentenanstieg dämpft – und dessen Anwendung derzeit ausgesetzt ist -, soll ab 2031 wieder angewandt werden.

Arbeitsmarkt und Versicherungssystem

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – sogenannte Minijobs – sollen weitgehend abgeschafft werden und nur noch für Schüler gelten. Den Empfehlungen der Kommission zufolge sollen künftig zudem sehr viel mehr Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: Beamte, Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften. Die Zahl der Verbeamtungen soll deutlich reduziert werden.

Kapitalgedeckte Rentensäule

Eine weitere vorgeschlagene Neuerung ist der Aufbau einer kapitalgedeckten Säule in der Rentenversicherung. Dies soll nach Vorstellung der Kommission längerfristig ein höheres Rentenniveau garantieren von mehr als 50 Prozent. Demnach soll ein Teil der Rentenbeiträge am Aktienmarkt angelegt werden. In diese Kapitalsäule fließt zunächst ein Prozent des Bruttolohns, anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Dann steigt der Beitrag für die Kapitalrente auf zwei Prozent, ebenfalls anteilig finanziert. Eine verpflichtende Betriebsrente soll erst einmal nicht kommen.

Politische Reaktionen aus der Opposition

Die Oppositionsfraktionen von Grünen, Linken und AfD kritisierten die Vorschläge. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann wertete es als „Fehler, das Rentenniveau nicht bei 48 Prozent zu stabilisieren“. Sehr viele Menschen seien im Alter allein auf die gesetzliche Rente angewiesen, sagte Haßelmann zu AFP. „Sie alle haben dann keine Sicherheit.“ Positiv bewertete es Haßelmann, dass die Kommission eine Stärkung der Kapitaldeckung bei der Rente und eine weitgehende Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 vorschlägt.
Durchweg negativ bewertete die Linke den Entwurf. Der neue Linken-Chef Luigi Pantisano kündigte entschiedenen Widerstand an. Mit dem Kürzungsprogramm werde die Kommission „Friedrich Merz‘ feuchten Träumen gerecht: noch länger arbeiten, noch mehr arbeiten“, sagte er in Potsdam. Die Linke werde „alles dafür tun, dass wir hier den Widerstand organisieren“.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, wies auf „brauchbare Vorschläge“ in dem Kommissionsentwurf hin – etwa, Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Generell liefen die Empfehlungen aber darauf hinaus, dass Menschen „länger arbeiten und höhere Beiträge zahlen“ müssten, kritisierte er gegenüber AFP.

Kritik von Gewerkschaften und Ökonomen

Scharfe Kritik übte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. „Die Vorschläge der Alterssicherungskommission eignen sich in weiten Teilen nicht dazu, einfach umgesetzt zu werden, wie das im Vorfeld von Mitgliedern der Bundesregierung angekündigt wurde“, erklärte Verdi-Chef Frank Werneke. So wäre etwa die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 „eine völlige Missachtung der Lebensleistung der betroffenen Menschen“.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, forderte Nachbesserungen an den Empfehlungen. Diese würden nicht ausreichen, um die gesetzliche Alterssicherung zu stabilisieren, sagte Fratzscher der „Rheinischen Post“. „Die Reformvorschläge der Rentenkommission gehen in die richtige Richtung, bleiben jedoch insgesamt zu vorsichtig.“
Auch der neue Wirtschaftsweise Gabriel Felbermayr bemängelte die Empfehlungen. „Angesichts der finanziellen Schieflage und der damit verbundenen Verunsicherung ist der Gesamtentwurf nicht ambitioniert genug“, sagte er dem „Handelsblatt“. Insgesamt sei das Paket „okay, aber leider nicht der notwendige große Wurf“.
Die Vorsitzende des Wirtschaftsweisen-Gremiums, Monika Schnitzer, lobte die Empfehlungen hingegen. An die Regierungsparteien appellierte Schnitzer im „Handelsblatt“, „dass sie sich die Vorschläge zu eigen machen und damit das Rentensystem zukunftsfähig und generationengerechter gestalten“.

Langfristige Strukturprobleme und finanzielle Stabilität

Neben der kurzfristigen politischen Bewertung verweisen neben Fratzscher auch Ökonomen wie Stefan Bach auf grundlegende strukturelle Herausforderungen des Rentensystems.
Bach und Schnitzer (beide DIW) betonen in Medien wie der ZEIT, dass die Reformdebatte vor allem durch langfristige strukturelle Spannungen geprägt ist. Der zentrale Treiber sei dabei die demografische Entwicklung: Während die Zahl der Rentenbeziehenden wächst, sinkt der Anteil der Erwerbstätigen, die das System finanzieren. Dadurch entsteht ein dauerhaft steigender Anpassungsdruck, der sich nicht durch einzelne Reformschritte vollständig auflösen lasse.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass viele der diskutierten Maßnahmen erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung wirken. Anpassungen beim Renteneintrittsalter oder bei Beitragsmechanismen entfalten ihre finanzielle Wirkung oft erst über Jahrzehnte, was die politische Steuerung erschwert und kurzfristige Entlastung begrenzt.
Kapitalgedeckte Elemente werden in diesem Zusammenhang als ergänzende Stabilisierung bewertet, allerdings nicht als Ersatz für das Umlagesystem. Ihre Wirksamkeit hängt stark von langfristigen Renditen und der Stabilität der Finanzmärkte ab, wodurch zusätzliche Unsicherheiten entstehen können. (afp/dpa/red)
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Private Haushalte finanzieren mehr als die Hälfte der Gesundheitsausgaben

Privathaushalte haben 2024 mehr als die Hälfte der laufenden Gesundheitsausgaben finanziert.
Sie übernahmen 286,8 Milliarden Euro der Gesamtausgaben in Höhe von 528,5 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Damit betrug der Anteil 54,3 Prozent. Die Privathaushalte trugen 8,7 Prozent mehr zur Finanzierung bei als im Vorjahr.
Der Anteil lag damit wieder auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Corona-Pandemie. Bis 2022 war der Anteil auf 49,5 Prozent gesunken.
Neben den Privathaushalten beteiligen sich Unternehmen, der Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck an den Gesundheitskosten.

Die Unternehmen zahlen etwa ein Drittel

Die Finanzierungsbeiträge der Unternehmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr prozentual mit einem Plus von 9,5 Prozent am stärksten und lagen 2024 bei 31,1 Prozent.
Der Beitrag des Staates blieb mit 14,0 Prozent hingegen nahezu unverändert. Die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck haben hingegen 3,4 Prozent mehr für die laufenden Gesundheitskosten ausgegeben und kamen auf einen Anteil von 0,6 Prozent.
Knapp die Hälfte der von den Privathaushalten finanzierten Mittel entfiel auf Sozialversicherungsbeiträge.
Rund ein Fünftel waren sonstige inländische Einnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben, die von Privathaushalten für ambulante oder stationäre Pflege oder den Kauf von rezeptfreien Medikamenten finanziert wurden.
Bei den Unternehmen waren 85 Prozent des Finanzierungsbeitrags auf Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber zurückzuführen. Der Staat brachte 90,1 Prozent seines Finanzierungsbeitrags für Transfers und Zuschüsse auf.
Dazu zählen unter anderem der jährliche Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds und die Beihilfen der öffentlichen Arbeitgeber. (afp/red)
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Spahn fordert von SPD Umsetzung von Arbeitszeit-Reform

Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn (CDU), hat vom Koalitionspartner SPD eine Umsetzung der verabredeten Arbeitszeit-Reform gefordert.
„Ich gehe davon aus, dazu steht die SPD“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“ mit Blick auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Die Union stehe auch zu den Teilen, „die uns schwerfallen, siehe Rente“, fügte Spahn hinzu.
Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, eine wöchentliche statt eine tägliche Höchstarbeitszeit zu schaffen. Spahn sagte, um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen, sei bei der Arbeitszeit mehr Spielraum nötig.
„Bei der Wochenarbeitszeit ist es doch etwas ganz Lebenspraktisches: Wenn Sie dienstlich um 23 Uhr noch eine E-Mail schreiben, dann dürfen Sie morgens gar nicht so früh wieder anfangen, die nächste zu schreiben.“ Das sei  nach heutigem Arbeitsschutzrecht an vielen Stellen eigentlich gar nicht erlaubt.
„Wenn das Arbeitgeber und ihre Beschäftigten flexibel regeln wollen, gibt es trotzdem immer noch Schutz. Und diese Flexibilität haben wir vereinbart, Union und SPD.“

Alles für den Aufschwung tun

Spahn forderte die SPD auf, sich mit einem Schwur zu den verabredeten Reformen zu bekennen.
„Wir müssen uns als Koalition einen Aufschwung-Schwur geben: Dass wir uns versprechen, Wachstum hat jetzt Vorfahrt“, sagte Spahn in dem Interview. „Und wenn wir uns den Schwur geben, dass wir jetzt alles tun wollen für Aufschwung, dann kriegen wir die Entscheidung bis zur sitzungsfreien Zeit hin.“
Spahn räumte ein, dass das Regieren zwischen Union und SPD „manchmal auch mühsam“ sei. Dennoch zeigte  sich Spahn zuversichtlich, dass die Koalition auch bei umstrittenen Vorhaben wie dem Infrastrukturgesetz und der Wahlrechtsreform zu Lösungen kommen werde: „Wir bleiben so lange miteinander sitzen, bis wir zu Entscheidungen gekommen sind.“

Spahn: Politikerbeleidigung als „Sonderrecht für die Mächtigen“

Spahn sprach sich auch für eine Überarbeitung des umstrittenen Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches aus, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter besondere Strafe stellt.
Zwar sei der Schutz von Politikern vor Hass und Hetze richtig, die aktuelle Regelung werde in der Bevölkerung jedoch oft als „Sonderrecht für die Mächtigen“ wahrgenommen.
Der Paragraf müsse so reformiert werden, dass dieser Eindruck verschwinde. „Wenn jemand Vollidiot sagt, kann ich damit umgehen, sagte Spahn. „Ich lasse mir echt viel gefallen. Aber auch da gibt es irgendwo Grenzen. Die kann es ja auch geben in einem Paragrafen, der für alle gilt.“ (afp/red)
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Wirtschaftsstudie zeichnet düsteres Bild vom deutschen Sozialstaat

Eine starke Belastung des Faktors Arbeit sowie vergleichsweise hohe Sozialbeiträge – Deutschland zahlt einer Studie zufolge in allen Sozialversicherungen überdurchschnittlich viel für vielfach nur mittelmäßige Ergebnisse.
Eine neu veröffentlichte Prognos-Studie im Auftrag der wirtschaftsnahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) legt auf Basis internationaler Vergleichsdaten offen, dass alle drei Säulen der Sozialversicherung – Rente, Gesundheit und Pflege – dringend struktureller Reformen bedürfen.

Der Handlungsspielraum ist weg

Der Reformbedarf war laut Prognos bereits im Jahr 2000 mit hoher Zuverlässigkeit absehbar. „Was sich verändert hat, ist nicht die Prognose – sondern der verlorene Handlungsspielraum.“
Die Koalition müsse „bis zur Sommerpause“ den Mut haben, entschlossene Reformen anzustoßen, „wenn sie das Sozialsystem insgesamt retten will“.
„Deutschland leistet sich beim Sozialstaat Rekordausgaben – und erzielt im internationalen Vergleich allenfalls Mittelmaß“, erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben.
„Die deutschen Sozialversicherungen werden ohne Reformen immer teurer und wirken damit wachstumshemmend, wodurch die Lage weiter verschärft wird – ein Teufelskreis, den nur grundlegende Reformen durchbrechen können.“ Notwendig seien „mehr Eigenbeteiligung, mehr Kapitaldeckung und bei den Leistungen eine Fokussierung aufs Wesentliche“.

Rentenbeiträge deutlich über dem OECD-Durchschnitt

In der gesetzlichen Rentenversicherung liege Deutschland mit einem Beitragssatz von 18,6 Prozent deutlich über dem Durchschnitt der 38 Mitgliedstaaten der OECD, heißt es in der Studie. Dieser liegt demnach bei 16,0 Prozent.
Zugleich liege das Rentenniveau in Deutschland bei 42,1 Prozent, und damit unter dem OECD-Durchschnitt von 43,0 Prozent.

Altersvorsorge gravierend unterentwickelt

Noch gravierender sei das Defizit bei der privaten Altersvorsorge: Mit einem Altersvorsorgevermögen von lediglich 6,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehöre Deutschland zu den am schlechtesten kapitalgedeckten Rentensystemen der OECD – der Schnitt liegt bei 95,2 Prozent.
Ohne den Ausbau einer kapitalgedeckten Säule droht dem System mit dem Renteneintritt der Babyboomer eine zusätzliche Belastungswelle: Die Deutsche Rentenversicherung erwartet einen Anstieg des Beitragssatzes auf 19,8 Prozent bis 2028 und auf 21,2 Prozent bis 2040.

Gesundheit in „struktureller Schieflage“

In der Gesundheit gibt Deutschland der Studie zufolge mit 12,3 Prozent des BIP mehr aus als jedes andere EU-Land und liegt unter allen OECD-Ländern nur hinter den USA.
Trotzdem bewege sich Deutschland bei Lebenserwartung und vermeidbarer Sterblichkeit nur im OECD-Mittelfeld. Die Ursache sei „eine strukturelle Schieflage zwischen zu vielen Krankenhäusern mit zu wenig Fällen und einer unterentwickelten Primärversorgung“.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich seit 1995 fast verdreifacht – von 124 Milliarden auf 352 Milliarden Euro (2025). Mehr Effizienz statt mehr Einnahmen müsse die Devise lauten, urteilen die Prognos-Autoren.

Pflege vor Kollaps

Die Soziale Pflegeversicherung steht laut der Studie vor dem strukturellen Kollaps. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist seit 2015 auf 5,7 Millionen gestiegen. Eigenanteile von über 3.200 Euro pro Monat im ersten Heimaufenthaltsjahr überforderten immer mehr Betroffene; ein wachsender Anteil der Heimbewohner sei auf Sozialhilfe angewiesen.
Der demografische Wandel allein erkläre die Überforderung des Pflegesystems aber nur zu einem kleinen Teil. Wesentlicher Treiber sei hingegen die massive Ausweitung der Leistungsberechtigten im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes von 2017 gewesen.
Der demografische Wandel wird das Finanzierungsproblem in den Sozialsystemen der Studie zufolge weiter verschärfen.
So stieg der Altenquotient – also die Zahl der Über-65-Jährigen je 100 Menschen im Erwerbsalter – seit 2000 von 26,8 auf 38,8 im Jahr 2024. Mit dem vollständigen Renteneintritt der Babyboomer wird er laut Studie bis 2037 weiter auf 50,9 zulegen. (afp/red)
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Kanzleramt-Gipfel: Koalition fordert Kompromisse

Vor dem Spitzentreffen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften im Kanzleramt am Mittwoch hat die schwarz-rote Koalition an die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten appelliert.
„Wir brauchen jetzt weniger rote Linien und mehr Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen“, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) am Dienstag, 9. Juni.

Fahrplan für den Wirtschafts-Pakt

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch betonte, Deutschland sei immer gut gewesen, wenn Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften in schwierigen Zeiten zusammengestanden hätten.
Für das Treffen im Kanzleramt sind am Mittwochabend drei Stunden angesetzt. Laut Bundesregierung geht es um einen „Austausch politischer Positionen und Ideen“.
Entscheidungen zu Reformen im Sozialbereich und zur Stärkung der Wirtschaft wollen CDU, CSU und SPD dann bei einem Koalitionsausschuss fällen. Miersch nannte dafür nun den 1. Juli als Termin.
Er hoffe, dass sich bei dem Treffen am Mittwoch ein „gemeinsames Verständnis“ der aktuellen Probleme und der nötigen Lösungen ergebe, sagte Unionsfraktionschef Spahn.

Gemeinsame Basis für die Wirtschaft

Die von der Koalition geplanten Reformen hätten das „übergeordnete Ziel“, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und „vor allem Wachstum ohne neue Schulden möglich machen“.
Er sei überzeugt, „dass Entscheidungen dann noch besser werden können, wenn sie von Gewerkschaften und Arbeitnehmern gemeinsam mitgetragen werden“.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann appellierte an die gesellschaftliche Verantwortung der Sozialpartner. Sie hätten in der Vergangenheit „Großes für dieses Land geleistet“, sagte er. „Und wir sind zuversichtlich, dass das auch mit dem Blick in die Zukunft gelingen kann.“
SPD-Fraktionschef Miersch nannte die Zusammenkunft mit Gewerkschaften und Arbeitgebern „ein sehr entscheidendes Treffen“.
Es müsse ausgelotet werden, inwieweit eine „gemeinsame Basis“ bei Reformen und der Stärkung der Wirtschaft gefunden werden könne. Miersch bezeichnete die Gespräche am Mittwoch dabei als „Auftakt“.

Forderungen nach klaren Prioritäten

Aus seiner Sicht dürfe das Treffen mit den Sozialpartnern „nicht nur ein Kaffeekranz sein, der eine Eintagsfliege darstellt.“
Wirtschaftsverbände forderten, am Mittwoch Prioritäten sowie einen zeitlichen Rahmen bei Reformen abzustecken. Es gehe darum, „möglichst große Schnittmengen in zentralen und teils hoch umstrittenen Reformfeldern auszuloten“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung des Arbeitgeberverbands BDA, des Industrieverbands BDI, der Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie des Deutschen Handwerks (ZDH).
Die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände seien bereit, „im Rahmen eines Gesamtpakets für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung ihren Anteil an notwendigen Kompromissen zu tragen“.
Die IG Metall-Vorsitzende Christiane Benner warnte in der Debatte um Einsparungen davor, „Gelder pauschal mit dem Rasenmäher zu kürzen“.
Stattdessen forderte sie in den Zeitungen der Funke Mediengruppe eine gezielte Industriepolitik mit klaren Investitionsprioritäten, um Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Sozialverbände warnen vor Kürzungen

Sozialverbände warnten vor Einschnitten für Normal- und Geringverdiener. „Von der Koalition erwarten wir, dass sie die über Jahrzehnte gewonnenen sozialen Errungenschaften für die Menschen nicht einfach über Bord schmeißt, weil angeblich kein Geld da sei“, sagte der Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Michael Groß der Nachrichtenagentur AFP.
Er forderte, bei der Finanzierung der Sozialsysteme „den Blick verstärkt auf die Einnahmenseite“ zu richten statt „immer wieder über Einsparmöglichkeiten in den Systemen zu diskutieren“.
Die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, erhofft sich von der Runde im Kanzleramt „Entscheidungen, die Reformen nicht als Kürzungsprogramm verstehen“.
Es müsse vielmehr um einen Auftrag gehen „für mehr soziale Sicherheit, gerechte Finanzierung und spürbare Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen“, sagte sie AFP. „Starke Schultern“ müssten dabei „mehr Verantwortung übernehmen“.

Gutverdiener stärker in die Pflicht

Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, forderte, Gutverdiener stärker in die Pflicht zu nehmen.
So müsse eine gerechte Einkommenssteuerreform „die breite Mehrheit entlasten und über eine stärkere Besteuerung Superreicher refinanziert werden“, sagte sie im Gespräch mit AFP.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Treffen im Kanzleramt „eigentlich viel zu spät“. Es dürfe „nicht alleine ein Kaffeekränzchen“ bleiben, „sondern es müssen dann auch reale Ergebnisse daraus folgen, wenn man die Sozialpartner ernst nimmt.“ (afp/red)
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Massage, Physio, Heilmittel: Neuer Ausgabenrekord bei Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2024 knapp 13,3 Milliarden Euro für Heilmittel ihrer Versicherten wie Krankengymnastik, Ergotherapien oder Sprechtherapien ausgegeben.
Damit haben sich die Ausgaben innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt, wie aus dem von der AOK vorgelegten Heilmittelreport hervorgeht. Ende 2025 lagen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für solche Therapien bereits bei 14,7 Milliarden Euro, der steigende Trend setze sich weiter fort.

Mehr Geld für Krankengymnastik und Massagen

Zu den Heilmitteln zählen Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie, der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie der Podologie, die medizinische Fußpflege.
Allein zwei Drittel des Heilmittelumsatzes entfielen im Jahr 2024 demnach auf Physiotherapien (69,7 Prozent), also vor allem Krankengymnastik und Massagen.
Für die hohen Ausgabensteigerungen machen der AOK-Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK unter anderem die bundesweite Angleichung des Vergütungsniveaus der Leistungserbringer und die Einführung von Blankoverordnungen verantwortlich.
Blankoverordnungen sind seit 2024 für bestimmte Diagnosen im Bereich Ergotherapie und für die Physiotherapie bei Erkrankungen des Schultergelenks möglich.

Bei Blankoverordnungen entscheiden Therapeuten über das Heilmittel

Nach der ärztlichen Diagnose können Therapeuten eigenverantwortlich über das Heilmittel, die Behandlungshäufigkeit und die Menge der Sitzungen entscheiden.
Blankoverordnungen machten demnach im vergangenen Jahr zwar nur 2,4 Prozent aller Physiotherapieverordnungen aus, heißt es in dem Report. Dies geschehe aber immer häufiger, zudem kosteten Blankoverordnungen mit durchschnittlich 714 Euro mehr als dreimal soviel wie ärztliche Verordnungen.
Der Nutzen sei vielfach noch unklar. Eine Ausweitung der Blankoverordnungen auf weitere Diagnosen sei daher erst zu rechtfertigen, wenn gesicherte Erkenntnisse zur Wirkung der Behandlungen für Patienten und zu messbaren Effizienzgewinnen vorlägen, erklärte AOK-Chefin Carola Reimann. Dafür könnten auch die Abrechnungsdaten der Krankenkassen genutzt werden. (afp/red)
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Merz kündigt Sozialreformen an: „Wir schaffen das“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich zuversichtlich gezeigt, dass seiner Regierung die Umsetzung erfolgreicher Sozialreformen gelingen werde. „Wir schaffen das, wir können das schaffen, wenn wir wieder selbst aneinander glauben“, sagte Merz am Samstag auf dem Landesparteitag der CDU-Mecklenburg-Vorpommern in Linstow. Dazu gehöre auch, „dass wir kompromissfähig sind und bleiben“, fügte er mit Blick auf unterschiedliche Positionen von Union und SPD hinzu.

Merz setzt auf Kompromisse bei Sozialreformen

Merz verwies auf das am kommenden Mittwoch geplante Spitzengespräch der Koalition mit Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden. „Wir wollen ausloten, was wir uns gemeinsam vorstellen können“, kündigte er an. Dafür habe er im Vorfeld die Beteiligten gebeten, „selbst vorzuschlagen, was sie uns gemeinsam auf den Weg geben wollen“. Die Regierung werde dann darüber beraten und sei „entschlossen, die notwendigen Reformen vorzunehmen“.
Merz bekannte sich zu einem „verlässlichen Sozialstaat“, betonte aber auch, es könne dabei „nicht so bleiben, wie es ist“. „Wir müssen uns auf die wesentlichen Dinge konzentrieren“, verlangte er weiter. Mit Blick auf die Altersversorgung bekräftigte Merz, die gesetzliche Rentenversicherung solle „die wichtigste Säule“ bleiben, es müssten aber daneben die private und betriebliche Altersversorgung gestärkt werden.

Sozialstaat soll modernisiert werden

Merz verteidigte die viel kritisierten Vorschläge von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für Reformen bei Krankenversicherung und Pflege, die teils harte Einschnitte für Versicherte und deren Angehörige vorsehen. Auf Details der Debatte ging der Kanzler in seiner Rede aber nicht ein. Er sagte lediglich, die Regierung nehme Sorgen ernst, müsse jedoch auch „die notwendigen Entscheidungen treffen“. (afp/red)
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Pflegereform: Warken plant harte Einschnitte – Kritik an Belastung von Pflegenden

Einsparungen bei Heimkosten, eine höhere Belastung von Gutverdienern und strengere Maßstäbe bei der Pflegebedürftigkeit – mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket soll die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftsfest gemacht werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant laut einem am Donnerstag, 4. Juni veröffentlichten Gesetzentwurf teils schmerzhafte Einschnitte.
Bei Pflege- und Gesundheitsverbänden stößt das Vorhaben auf scharfe Kritik. Sie prangern insbesondere eine einseitige Belastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen an.
Mit ihrem Entwurf für ein neues Pflegegesetz verfolgt Warken das Ziel, das Pflegesystem wieder auf finanziell stabile Füße zu stellen.
Laut ihrem Ministerium wird für 2027 in der Pflegeversicherung ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro erwartet – ohne Reform würde die jährliche Deckungslücke bis 2028 auf rund 15,4 Milliarden Euro wachsen.

Strengere Regeln bei den Leistungszuschlägen

Zugleich sollen die Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Rahmen bleiben. „Weitere Anhebungen der Beitragssätze kommen hierbei nicht in Betracht“, heißt es dazu im Entwurf für das Reformgesetz.
Pflegebedürftige sollen demnach jeweils sechs Monate später höhere Zuschüsse aus der Pflegeversicherung zu ihren Heimkosten erhalten. Bei vollstationärer Pflege erhalten sie je nach Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge. Hier sollen die Verweildauerstufen verlängert werden.
Der höchste Zuschlag wird nicht mehr nach drei, sondern erst nach viereinhalb Jahren erreicht. Bei der Bewertung von Pflegebedürftigkeit soll eine neue Systematik eingeführt werden. Gleichzeitig soll die Prävention gestärkt werden, um Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.

Mehrbelastungen für Gutverdiener und Kinderlose

Gutverdiener sollen analog zur Krankenversicherung über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Außerdem sollen die Pflegekassen künftig geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen.
Die Beiträge werden dabei nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch zu 70 Prozent übernommen.
Der Pflege-Beitragssatz für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte steigen.
Künftig sollen zudem auch bei Mini-Jobs Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung anfallen.

Notfall-Budget für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sollen gleichzeitig Anspruch auf fachliche Begleitung bekommen. Für Notfälle, wenn etwa pflegende Angehörige ausfallen, wird es ein neues Überbrückungsbudget eingeführt.
Außerdem soll die Digitalisierung in der Pflegebranche gefördert werden, dazu werden 1,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur bereit gestellt.
Die Bundesregierung strebt zudem eine Stärkung der privaten Pflegevorsorge an. Dazu könnten freiwillige Zusatzversicherungen oder die betriebliche Pflegevorsorge steuerlich begünstigt werden.

GKV-Chef: Zu viele Lasten für Beitragszahler

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nannte den Gesetzentwurf „vor allem ein Spargesetz“. Zwar brauche die Pflegeversicherung Reformen und es sei richtig, Prävention und Rehabilitation zu stärken, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Besonders kritisch bewertet sie jedoch mögliche Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Dies wäre „ein fatales Signal an die Menschen, die die häusliche Pflege jeden Tag aufrechterhalten“.
Der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Oliver Blatt, äußerte Verständnis dafür, dass angesichts der prekären Finanzsituation „auch zu unpopulären Maßnahmen gegriffen werden muss“. Allerdings sei das Gesamtpaket „unausgewogen“:
Zu viele Lasten kämen „einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an“.

Harte Kritik von Kirchen, CSU und Verdi

Scharfe Kritik übte auch die Caritas an der deutlichen Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Dies sei „eine familien- und frauenfeindliche Fehlentscheidung“.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach von einem „harten Schlag für pflegende Angehörige“. „Viele reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf ganz auf und nehmen erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf“, sagte Brysch der „Rheinischen Post“.
Ähnliche Kritik kommt aus der CSU. „Wer pflegende Angehörige stärken will, darf nicht gleichzeitig Kürzungen ihrer Renten in Kauf nehmen“, sagte CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek dem Münchner „Merkur“ (Freitagsausgabe).
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. stößt sich insbesondere an der geplanten befristeten Aussetzung der Tariftreueregelung. Demnach sollen Lohnsteigerungen in der Pflegebranche gedeckelt werden.
Das Aussetzen der Tariflohnpflicht sei „ein Affront gegen diejenigen, die sich jeden Tag professionell um pflegebedürftige Menschen kümmern“, erklärte dazu auch die Gewerkschaft Verdi. (afp/red)
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Immer mehr Menschen leben in Armut – Opposition warnt vor sozialem Kahlschlag

Angesichts von immer mehr in Armut lebenden Menschen in Deutschland warnen Opposition und Sozialverbände vor einem sozialen Kahlschlag.
In seinem am Dienstag, 2. Juni veröffentlichten Armutsbericht spricht der Paritätische Gesamtverband von „alarmierenden Befunden“, die soziale Spaltung in Deutschland verschärfe sich. Linke und Grüne warfen der Bundesregierung vor, Instrumente gegen Armut nicht zu nutzen und soziale Maßnahmen zusammenzustreichen.

Rekordwert bei der Armutsquote

Laut dem Armutsbericht des Paritätischen sind in Deutschland rund 13,3 Millionen Menschen von Armut betroffen, die Armutsquote stieg damit im Jahr 2025 auf 16,1 Prozent – ein Höchststand im Beobachtungszeitraum seit 2020.
Im Vorjahr hatte der Verband die Gesamt-Armutsquote noch mit 15,5 Prozent der Bevölkerung angegeben, im Jahr 2023 mit 14,4 Prozent.
Der Verband definiert all jene Menschen als einkommensarm, deren Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Berücksichtigt wird dabei das gesamte Nettoeinkommen eines Haushalts einschließlich Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, weiterer Transferleistungen sowie sonstiger Zuwendungen.
Während Armut insgesamt zunehme, verfestige sie sich besonders bei Älteren, Frauen und Alleinerziehenden, heißt es in dem Bericht. Mit einer Armutsquote von 19,5 Prozent ist demnach inzwischen fast jeder fünfte Mensch ab 65 Jahren betroffen, bei Frauen über 75 Jahren sind es 21,3 Prozent. Alleinlebende tragen mit 30,3 Prozent ein besonders hohes Armutsrisiko, Alleinerziehende mit 28,9 Prozent.

Folgen für den Lebensalltag

Hinter den steigenden Armutszahlen stünden konkrete Einschränkungen im Alltag: Millionen Menschen könnten sich unerwartete Ausgaben nicht leisten, müssten beim Heizen sparen oder verzichteten auf gesellschaftliche Teilhabe, hieß es.
„4,6 Millionen Menschen leben inzwischen in erheblicher materieller Entbehrung.“ Die Zahlen zeigten, dass die soziale Spaltung nicht nur beim Einkommen verlaufe, „sondern zunehmend auch bei den realen Lebensbedingungen“.
Auch regional drifte Deutschland sozial weiter auseinander: In Bayern sei etwa jeder Achte von Armut betroffen, in Sachsen-Anhalt bereits mehr als jeder Fünfte und in Bremen sogar mehr als jeder Vierte. Armut sei damit „längst auch eine Frage des Wohnortes“.
„Wir sehen eine Gesellschaft, die sozial weiter auseinanderdriftet“, erklärte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Er warnte vor weiteren Einschnitten bei Sozialleistungen wie beim Wohngeld, in der Jugendhilfe, bei der Rente oder in der Krankenversicherung.
Kürzungen würden vor allem die Menschen treffen, „die auf Hilfe angewiesen sind: Alleinerziehende, Alte, Kranke, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete sowie Kinder und Jugendliche“.

Kritik an der Regierungspolitik

Die Grünen sehen im Armutsbericht des Paritätischen „ein Armutszeugnis für die Bundesregierung“. Die Armut in Deutschland wachse weiter, „doch diese Koalition hat darauf keine Antwort“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann der Nachrichtenagentur AFP.
Statt wirksame Maßnahmen gegen Armut und faire Chancen auszubauen, würden diese zusammengestrichen, kritisierte Haßelmann. Als Beispiele nannte sie unter anderem die Absage der vereinbarten BAföG-Reform oder „die halbherzigen Reformpläne bei Pflege- und Krankenversicherung“.
Auch die Linkspartei warf der schwarz-roten Koalition Tatenlosigkeit beim Thema Armutsbekämpfung vor. „Gute Instrumente dagegen“ würden nicht genutzt, sagte Linken-Fraktionschef Sören Pellmann zu AFP.
Er nannte einen „Mindestlohn von 15 Euro, eine Tariftreue, die öffentliches Geld an gute Arbeit bindet“ und „eine Grundsicherung, die den Bedarf deckt, statt Armut zu festigen“ als mögliche Instrumente gegen Armut.
Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke, warnte seine Partei vor einer Politik des sozialen Kahlschlags. Für das anstehende Reformpaket der Koalition gelte:
„Sozialreformen dürfen nicht aus einer reinen Sparlogik heraus gestaltet werden“, sagte Radtke zu AFP. Die Bundesregierung müsse bei den anstehenden Reformen in den Bereichen Rente, Pflege, Gesundheit, Sozialstaat und Arbeitsmarkt zwingend den sozialen Zusammenhalt im Blick behalten. (afp/red)
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Wegen Finanzierung: BAföG-Reform droht zu Scheitern

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär rechnet nicht mehr mit einer schnellen Reform der Ausbildungsförderung Bafög.
„Mein Haus hat alle Weichen gestellt für die Bafög-Reform, und wir sind auch im Zeitplan. Ich habe aber auch gehört, dass die Reform von den Regierungsfraktionen nicht mehr unterstützt wird“, sagte die CSU-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Ein Streit über die Finanzierung der geplanten Bafög-Reform schien noch Ende April beigelegt zu sein. Damals war nach Angaben aus der schwarz-roten Koalition im Zuge der Haushaltsaufstellung eine Einigung erzielt worden. Man gehe beim Bafög jetzt regulär ins Gesetzgebungsverfahren, sagte damals eine Sprecherin des Forschungsministeriums.

Bafög-Modernisierung im Koalitionsvertrag angekündigt

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, das Bafög „in einer großen Novelle“ zu modernisieren. Geplant war, dass die Reform zum Wintersemester 2026/27 in Kraft tritt.
Im ersten Schritt sollte demnach zum kommenden Wintersemester die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale für Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von derzeit 380 auf 440 Euro im Monat angehoben werden.

Dorothee Bär (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Anschließend sollte der sogenannte Bafög-Grundbedarf – aktuell 475 Euro im Monat – in zwei Schritten zum Wintersemester 2027/2028 und ein Jahr später dauerhaft an das Niveau der Grundsicherung angepasst werden.
Der eigentliche Bafög-Satz wird immer individuell nach Einkommen der Eltern und anderen Faktoren berechnet.
Die Ministerin kündigte Verbesserungen bei der Information über einen möglichen BAföG-Bezug an.
Auf dem Portal bafoeg-digital werde ein KI-gestützter Chatbot eingebunden, der Fragen beantworte und beim Ausfüllen des Antrags unterstütze, sagte sie. Das neue Tool werde voraussichtlich in diesem Jahr zur Verfügung stehen.

Prioritäten setzen: Kein „Vollkaskostudium“

Bär zeigte Verständnis für einen möglichen Stopp der Reform. „Wenn Pflegebedürftige sparen sollen und beim Elterngeld Kürzungen vorgenommen werden, dann ist nachvollziehbar, dass man nicht gleichzeitig an anderer Stelle große zusätzliche Leistungen verspricht“, sagte sie.
„Politik besteht eben darin, Prioritäten zu setzen und tragfähige Gesamtpakete zu schnüren. Und am Ende bringt es auch nichts, Forderungen ins Parlament einzubringen, von denen man weiß, dass sie keine Mehrheit finden.“
Die Situation für Studenten in Deutschland beschrieb die Ministerin als sehr privilegiert. „Es gibt keine Studiengebühren, und der Staat ermöglicht vielen jungen Menschen überhaupt erst ein Studium.“
Es sei „kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben – viele sammeln dabei sogar wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf“, gegebenenfalls in den Semesterferien. „Es wird kein Vollkaskostudium geben, jeder muss seinen Teil dazu beitragen“, sagte sie.

Bär sagt rasche Reform bei Befristungen zu

Bär sagte zugleich eine rasche Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zu. Ziel sei, besser zu werden bei den Befristungen. Der Gesetzentwurf sei jetzt in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen, die Verhandlungen zwischen Union und SPD liefen gut.
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf ihres Hauses schaffe man einen verlässlichen Rechtsrahmen und mehr Transparenz. Man verbessere die Arbeitsbedingungen und Planbarkeiten insbesondere durch die erstmalige Einführung von Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge. (dpa/dts/red)
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CDU-Politiker will Kinder früher an Pflegekosten beteiligen

Erwachsene Kinder sollten sich nach Ansicht des CDU-Politikers Albert Stegemann früher an den Kosten ihrer pflegebedürftigen Eltern beteiligen. „Ich sehe die Möglichkeit, die Einkommensgrenze, bei der man zu den elterlichen Pflegekosten herangezogen wird, herunterzusetzen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Bislang müssen sich erwachsene Kinder, die ein Jahresbruttoeinkommen von mehr 100.000 Euro haben, an der Finanzierung eines Heimplatzes für ihre Eltern beteiligen.
Die 2020 eingeführte Grenze nannte Stegemann rückblickend „mehr oder weniger willkürlich“. Der CDU-Politiker warnte mit Blick auf die Lage der Pflegekassen: „Wenn wir nichts tun, steigen die Beiträge bis 2030 von 3,6 auf 4,6 Prozent, für Kinderlose in Richtung 5,5 Prozent.“

Wirbel um Aussage zu „Erbenschutzprogramm“

Stegemann hatte zuvor in der Debatte über die Pflegekosten mit der Forderung Aufsehen erregt, dass auch Wohneigentum herangezogen werden sollte. „Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben: Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“, sagte er „Bild“.
In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ legte er nun nach. „Die Formulierung ist tatsächlich sehr überspitzt, aber ich muss sie gar nicht zurücknehmen“, sagte er. Eltern würden ihr Hab und Gut oft rechtzeitig verteilen. „Unter Einhaltung der 10-Jahresfristen bringt man sozusagen das Erbe in trockene Tücher“, betonte der CDU-Politiker. Das wolle er dem Einzelnen gar nicht vorwerfen, es sei jedoch angewandte Praxis. „Wir müssen an diese Umgehungstatbestände ran, ob beim Eigenheim oder anderem Vermögen“, forderte Stegemann.

Mehr Verantwortung innerhalb der Familien gefordert

Grundsätzlich will Stegemann die Familien wieder stärker in die Verantwortung nehmen. „Ich habe das Gefühl, dass sich die Familienverantwortung in den letzten Jahren immer weiter zurückentwickelt hat. Wir werden unsere soziale Marktwirtschaft und unsere sozialen Sicherungssysteme in Zukunft jedoch nur aufrechterhalten können, wenn wir dieses Thema wieder mehr in den Fokus stellen“, befand Stegemann. Es müsse daher diskutiert werden, für welche Lebenssituationen die Solidargemeinschaft und für welche man möglicherweise selbst oder auch die Verwandtschaft zuständig sei.
Stegemann verwies hier auch auf das Ausland. „In anderen Ländern ist es übrigens vollkommen normal, dass für die Pflege zunächst die Familie finanziell herangezogen wird, sofern sie dazu in der Lage ist. Wir haben in Deutschland sehr großzügige Regelungen, um den Patienten sozusagen in den Staatskostenapparat zu schieben.“

Warten auf Warkens Reformkonzept

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ein Reformkonzept für die Pflegeversicherung angekündigt – wann sie es vorlegt, ist vorerst offen. Finanznöte in der Pflege sind inzwischen chronisch geworden, auch nach der jüngsten Beitragsanhebung um 0,2 Punkte Anfang 2025. Vielen Pflegebedürftigen machen zudem immer weiter steigende Eigenanteile zu schaffen. (dpa/red)