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Merz und Länderchefs diskutieren über Finanzen

Seit Monaten laufen Debatten über eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen. Bei der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin unter dem Vorsitz von Rheinland-Pfalz wird das Thema wieder diskutiert.
Abseits dieses Themas wird es bei der Ministerpräsidentenkonferenz, der diesmal der neue rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder von der CDU vorsitzt, auch um das Thema Staatsmodernisierung gehen, in dem Zusammenhang vor allem um Bürokratieabbau und Digitalisierung.

Merz teilt Sorge um Handlungsfähigkeit der Kommunen

Debattiert wird bei den Finanzen vor allem über das Konnexitätsprinzip und wie und in welchem Maße der Bund die Länder und die Kommunen finanziell entlasten kann. Die Bundesländer pochen bei neuen Steuer- und Leistungsgesetzen auf den Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt.
Die Länder fordern einen Mechanismus für Kompensationen, wenn der Bund mit Gesetzen für neue finanzielle Lasten sorgt. Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot im Bund heißt es, man wolle sich am Grundsatz der „Veranlassungskonnexität“ orientieren.
Merz sagte einen Tag vor dem Treffen im Bundestag, er teile in vollem Umfang die Sorge um die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Für die meisten Menschen finde Demokratie auf der kommunalen Ebene statt. Die Handlungsfähigkeit der Kommunen sei für ihn ein überragend wichtiges Ziel. Er hoffe sehr, mit den Ländern einen Konsens erzielen zu können.
Einen Mechanismus zur Entlastung bei Steuergesetzen lehnt der Bund ab. Am 21. Juni hatte Merz angekündigt, dass Kommunen durch Kostensenkungen bei bestimmten Sozialgesetzen entlastet werden sollen. Es gehe um vier große Gesetze, sagte der Kanzler, drei benannte er konkret: das Unterhaltsvorschussgesetz, das Jugendhilfegesetz und die Eingliederungshilfe.

Richterbund erwartet neuen Rechtsstaatspakt

Beschlossen werden soll in der Ministerpräsidentenkonferenz auch ein „Pakt für den Rechtsstaat“, mit dem die Bundesregierung die Justiz der Länder stärken will. Diese sollen fast eine halbe Milliarde Euro für mehr Personal und die Digitalisierung der Justiz bekommen. Das Kabinett hatte den Rechtsstaatspakt bereits im Juli 2025 beschlossen, Bund und Länder konnten sich aber noch nicht auf das Vorhaben einigen.
Für mehr Personal in der Justiz plant der Bund eine Anschubfinanzierung von 240 Millionen Euro – das reichte einigen Ländern bislang nicht. Sie wollten stattdessen eine dauerhafte Finanzierung neuer Stellen.
Der Deutsche Richterbund zeigte sich „sehr zuversichtlich“, dass der Pakt beschlossen wird. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sprach von einem „dringend benötigten Investitionsschub für die Justiz“. AFP sagte er: „Es ist höchste Zeit, dass die Politik eine personelle Trendwende für die chronisch überlastete Strafjustiz einleitet.“ Flankierend müsse zudem das Verfahrensrecht für Strafprozesse deutlich vereinfacht werden.
„Das Vertrauen in den Rechtsstaat nimmt schweren Schaden, wenn Gerichtsverfahren sich immer länger hinziehen und Ermittlungen aus Personalnot immer öfter vorzeitig eingestellt werden müssen“, betonte Rebehn. Es sei niemandem zu vermitteln, dass sich bei den Staatsanwaltschaften inzwischen mehr als eine Million offene Fälle stauten.
„Mit dieser Strafverfolgung nach Kassenlage muss endlich Schluss sein.“ Allein in den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten fehlten rund 2.000 Juristen.

Zwei Pressekonferenzen geplant

Beschäftigen werden sich die Länderregierungschefs voraussichtlich darüber hinaus damit, wie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gesichert werden kann.
Hier könnte die Pharmaindustrie in den Fokus rücken, die etwa im Vorsitzland Rheinland-Pfalz eine große Rolle spielt. Unternehmen aus der Branche hatten sich kürzlich über Belastungen durch die vom Bund geplanten Einsparungen in der Gesundheitspolitik beschwert.
Über Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz informieren werden zunächst um 14:00 Uhr Schnieder und der Co-Vorsitzende, Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies von der SPD.
Im Anschluss beraten die Länderchefs im Kanzleramt mit Merz. Der Kanzler, Schnieder und Lies wollen sich danach vor der Presse äußern. (dpa/afp/red)
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deutschland

Bildungsminister wollen kritischen Umgang mit Social Media

Während der laufenden Debatte um eine Altersbegrenzung der sozialen Medien hat sich die Bildungsministerkonferenz auf eine Stärkung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern verständigt.
„Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu einem reflektierten, kritischen und sicheren Umgang mit Social Media zu befähigen, ihre Medienkompetenz zu stärken und sie besser vor negativen Auswirkungen zu schützen“, erläuterte die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Anna Stolz (CSU), in München. Es gehe um einen Dreiklang aus sensibilisieren, stärken und schützen.
„Wir wollen junge Menschen stark machen für die digitale Welt voller Chancen, aber auch voller Herausforderungen“, betonte Stolz, die auch bayerische Kultusministerin ist.
Die zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder hätten sich daher in einer Erklärung zum Umgang mit Social Media in den Schulen erstmals auf gemeinsame Ziele, Leitlinien und Maßnahmen verständigt.
Im Mittelpunkt stehe dabei die Entwicklung von digitaler Resilienz, der Schutz vor negativen Auswirkungen exzessiver Social-Media-Nutzung sowie die enge Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus.

Empfehlungen zu Altersgrenzen erwartet

Über die Notwendigkeit dieser drei Komponenten bestehe Einigkeit, betonte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) – „unabhängig davon, ob wir jetzt im Einzelnen für oder gegen ein pauschales Social-Media-Verbot – das ist ja eine sehr vereinfachte Debatte, die hier geführt wird – sind“.
Wie in anderen Ländern wird auch in Deutschland derzeit über Altersgrenzen für soziale Medien diskutiert; aktuell erarbeitet eine Expertenkommission Empfehlungen für konkrete Maßnahmen.
Prien kündigte an, dass die Ergebnisse am 24. Juni vorgestellt würden und knapp 50 Empfehlungen enthielten, die sich neben den Schulen auch an Eltern, Kitas und etwa Ärzte richteten.

Schulen müssen Kinder auf digitale Welt vorbereiten

Dessen ungeachtet müssten die Länder die Stärkung von Medienkompetenz in den Schulen noch mehr in den Mittelpunkt rücken, sagte die Bildungsministerin des Saarlandes, Christine Streichert-Clivot (SPD). „Social Media kann verbinden, informieren und inspirieren, aber auch verunsichern, unter Druck setzen oder manipulieren.
Deshalb müssen junge Menschen lernen, kritisch hinzuschauen, Informationen einzuordnen und selbstbewusst mit digitalen Medien umzugehen.“
Ihre Kollegin Dorothee Feller (CDU) aus Nordrhein-Westfalen ergänzte, Angebote wie „Kompetent im Netz“ würden daher weiter ausgebaut. Es werde aber ohne die Einbindung der Eltern nicht funktionieren, die Kinder auf eine Welt vorzubereiten, in der Social Media, künstliche Intelligenz und sonstige digitale Entwicklungen den Alltag prägen. (dpa/red)
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Staat und Wirtschaft schließen Milliardenpakt für Netzausbau

Ein breiter Schulterschluss zwischen Staat und Wirtschaft soll den Netzausbau in Deutschland spürbar beschleunigen. Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und der Telekommunikationsbranche haben dafür das weitreichende Memorandum of Understanding (MoU) „Bestes Netz für Deutschland“ unterzeichnet.
„Wir wollen mehr Tempo, weniger Bürokratie und verlässliche Rahmenbedingungen, damit der Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk in Deutschland spürbar vorankommt“, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU).
Indem man den Fortschritt mit konkreten Kenngrößen transparent mache, schaffe man mehr Verbindlichkeit für Investitionen, Genehmigungsprozesse und die Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ziele.

Milliarden für Glasfaser und schnellen Mobilfunk

Die Vereinbarung wurde von Wildberger, Vertretern der Bundesländer und Kommunen, den Chefs (CEO) der größten Telekommunikationsunternehmen sowie Verbandsvertretern unterzeichnet.
In dem Papier macht die Industrie massive finanzielle Zusagen: Allein im Jahr 2026 plant die Telekommunikationsbranche, rund 8,5 Milliarden Euro in den Glasfaserausbau und 2,4 Milliarden Euro in Mobilfunknetze zu investieren.
Mit diesen Mitteln sollen im laufenden Jahr 3,2 Millionen direkt nutzbare Glasfaseranschlüsse („Homes Connected“) und 2,5 Millionen vorbereitete Anschlüsse („Homes Passed“) realisiert werden. Auch für die kommenden Jahre sind bereits weitere Milliardeninvestitionen fest eingeplant, etwa mindestens 6,6 Milliarden Euro für Glasfaser und 2,4 Milliarden Euro für Mobilfunk im Jahr 2027.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Um die Umsetzung dieser ehrgeizigen Ausbauziele sicherzustellen, setzt das Bündnis auf strenge, halbjährliche Erfolgskontrollen anhand konkreter Kennzahlen. Diese Indikatoren erfassen unter anderem den tatsächlichen Ausbaufortschritt, die konkreten Investitionshöhen und die Dauer der behördlichen Genehmigungsverfahren. Dabei soll primär auf bereits bestehende Daten der Bundesnetzagentur (BNetzA) zurückgegriffen werden, um keine neuen bürokratischen Hürden für die beteiligten Unternehmen zu schaffen.
Die Bundesnetzagentur erhält im Zuge des Memorandums zudem eine neue, stärkere Kontrollfunktion: In einem standardisierten Verfahren nimmt die Behörde künftig Hinweise aus den Kommunen entgegen, wenn vor Ort erhebliche Zweifel an der Fachkunde oder Zuverlässigkeit einzelner Bau- und Telekommunikationsunternehmen bestehen. Die Netzagentur kann daraufhin weitere Überprüfungsschritte einleiten, um die Erfüllung der Verpflichtungen sicherzustellen.

Wettbewerber sollen Infrastruktur gemeinsam nutzen

Ein weiterer zentraler Baustein des Papiers ist das klare Bekenntnis der Branche zu „Open Access“. Offene und diskriminierungsfreie Netzzugänge sollen den Anbietern ermöglichen, auf derselben Infrastruktur aktiv zu werden. Das stärkt den Wettbewerb um die Endkunden, senkt die Investitionsrisiken für die Ausbauer und verbessert die wirtschaftliche Auslastung der neu gebauten Netze.
Aufseiten der öffentlichen Hand verpflichten sich Länder und Kommunen im Gegenzug, die Genehmigungsverfahren drastisch zu beschleunigen und konsequent zu digitalisieren. Hierfür sollen standardisierte digitale Anwendungen wie das OZG-Breitbandportal flächendeckend zum Einsatz kommen, um die Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten für Bauprojekte spürbar zu verkürzen.
Marcel de Groot, der CEO von Vodafone Deutschland, sagte: „Vor allem die zügigeren und digitalen Genehmigungsverfahren für neue Mobilfunk-Masten und Gigabit-Leitungen, die die Vereinbarung mit Bund, Ländern und Kommunen für alle Regionen in Deutschland vorsieht, helfen uns schnelle Verbindungen zu allen Menschen und Unternehmen zu bringen.“ Denn genau hier verliere man heute oft noch zu viel Zeit. (dpa/red)
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deutschland

Bei Einbürgerung in Deutschland: Doppelpass ist zum Regelfall geworden

Von der neuen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft hat der überwiegende Teil der Menschen Gebrauch gemacht, die im vergangenen Jahr Deutsche wurden. Das zeigen die Ergebnisse einer Umfrage des Mediendienstes Integration.
Demnach lag die Quote der Mehrstaatigkeit in den Städten, die hierzu Daten gesammelt haben, zwischen 85 Prozent und 98 Prozent.
Die wenigen, die keinen Doppelpass wählten, taten dies demnach in den meisten Fällen, weil sie entweder vor der Einbürgerung staatenlos waren oder weil ihr Herkunftsland die Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht oder nur in Ausnahmefällen gestattet. Das gilt etwa für Indien, Äthiopien und Eritrea.

Andrang etwas niedriger als 2024

Insgesamt sank 2025 die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge – um etwa 10 Prozent auf rund 189.000 Anträge. Die meisten Anträge wurden demnach in Berlin gestellt (rund 36.100).
Auf Platz zwei unter den Großstädten war München mit etwa 17.800 Anträgen. In der bayerischen Landeshauptstadt sind sowohl Andrang als auch Bearbeitungsstau groß. Dort lagen laut Mediendienst Anfang Mai mehr als 40.200 Anträge, über die noch entschieden werden muss.
Im vergangenen Jahr dürften es deutlich mehr als 300.000 Einbürgerungen gewesen sein, wie schon veröffentlichte Zahlen aus einigen Bundesländern und Recherchen der „Welt am Sonntag“ nahelegen. Am häufigsten wurden 2025 Menschen aus Syrien eingebürgert, vor Menschen aus der Türkei, Afghanistan, Iran und Russland.

Sprachkenntnisse und Bekenntnis zu Werten des Grundgesetzes

Wer den deutschen Pass möchte, muss die deutsche Sprache beherrschen, seinen Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten sowie mindestens fünf Jahre rechtmäßig und ohne straffällig geworden zu sein, in Deutschland gelebt haben.
Hinzu kommen unter anderem ein Nachweis der Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung. Gefordert wird auch ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens.

Anfrage beim Verfassungsschutz

Vor der Entscheidung über die Einbürgerung gibt es eine Anfrage beim Verfassungsschutz, etwa ob es zum Antragsteller Hinweise auf Extremismus oder Islamismus gibt. In weniger als einem Prozent der Fälle hat der Verfassungsschutz im vergangenen Jahr Erkenntnisse zu Antragstellern übermittelt.
Laut Mediendienst Integration lag die Zahl der Ablehnungen aufgrund von Hinweisen des Verfassungsschutzes 2025 in den Städten, die dazu Daten erhoben haben, im niedrigen einstelligen Bereich. Beispielsweise lagen dem Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen nur zu zwei von 4.542 überprüften Antragstellern entsprechende Erkenntnisse vor.

Kein Bekenntnis zu Israel: Antrag abgelehnt

In zwölf Fällen wurden den Angaben zufolge in Sachsen-Anhalt Anträge auf Einbürgerung abgelehnt, weil ein Ausländer kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollte. Diese Anforderung gibt es in dem Bundesland seit Anfang 2023.
Mitte 2025 wurde eine entsprechende Regelung auch in Brandenburg eingeführt. Angaben von dort zu diesem Themenkomplex lagen dem Mediendienst nach eigenen Angaben aber nicht vor.

Reform ermöglicht Doppelpass für alle neu Eingebürgerten

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte eine Reform des Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat.
Seither darf, wer Deutscher wird, generell die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Vorher war das nur für EU-Bürger möglich, sowie in bestimmten Ausnahmefällen und wenn der Herkunftsstaat die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit verweigert.
Seit der Reform reichen für die Einbürgerung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich nach der Reform bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung 2025 wieder gekippt.
Dass die Mehrstaatigkeit früher in Deutschland nicht generell erlaubt war, hielt vor allem Menschen, die sich dem Herkunftsland beziehungsweise der alten Heimat ihrer Eltern emotional und kulturell verbunden fühlen, davon ab, sich einbürgern zu lassen.
Auch praktische Gründe spielen eine Rolle, etwa erleichterte Reisen, Erbrechts- und Eigentumsfragen oder die Möglichkeit, in beiden Staaten zu arbeiten. (dpa/red)
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Sachsen-Anhalt will Krypto-Wertpapier herausbringen

Als erstes Bundesland will Sachsen-Anhalt ein Krypto-Wertpapier herausgeben. Das Land plant die Ausgabe einer digitalen Schuldverschreibung auf Basis des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG), wie das Finanzministerium in Magdeburg mitteilte. Die Anleihe soll im Sommer 2026 platziert werden und richtet sich an institutionelle Investoren. Dann soll auch die finale Preisfestsetzung erfolgen.
Während sich bisher vor allem private Unternehmen oder Fintechs an diese Technologie herangewagt haben, springt nun erstmals ein staatlicher Akteur auf den Zug auf. Das gibt dem gesamten Markt für digitale Wertgegenstände einen gewissen Vertrauens- und Seriositätsschub.
„Wir wollen die Chancen digitaler Technologien frühzeitig nutzen und praktische Erfahrungen mit modernen Emissions- und Registerprozessen sammeln“, sagte Finanzminister Michael Richter (CDU).

Schnellere Abwicklung, Kostensenkung – aber auch Risiken

Sachsen-Anhalt hat einen Schuldenberg von rund 24 Milliarden Euro und eine der höchsten Pro-Kopf-Verschuldungen in Deutschland. Das juristische und technische Fundament bildet das eWpG, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist.
Bei diesem Krypto-Wertpapier wird die Papierurkunde komplett abgeschafft. Laut Europäischer Investitionsbank (EIB) ist ein Anleiheverkauf kompliziert und zeitaufwendig.
Neben der Geschwindigkeit sieht die EIB bei der Digitalisierung der Kapitalmärkte weitere Vorteile wie die Senkung der Fixkosten und eine bessere Transparenz. Gleichzeitig gibt es aber auch Risiken, da es sich um eine relativ neue Technologie handelt.
Obwohl die rechtlichen Grundlagen bereits 2021 gelegt wurden, nimmt der Kryptohandel in Deutschland nur langsam Fahrt auf.
In den ersten drei Jahren seit dem Gesetz wurden laut einer Übersicht der Bafin insgesamt rund 155 Krypto-Wertpapiere gelistet. Im vergangenen Jahr nahm der Handel dann aber etwas Fahrt auf und mehr als 120 neue Wertpapiere kamen dazu. (dpa/red)