Tag: Bundesländer
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer droht mit einem Nein im Bundesrat zu den schwarz-roten Reformplänen bei Rente und Pflege. Der CDU-Politiker kündigte dies für den Fall an, dass die Koalition ihre Pläne wie geplant umsetzen will.
Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Kretschmer: „Ohne Veränderungen werden wir bei der Renten- und der Pflegereform im Bundesrat nicht zustimmen können. Und wenn andere Länder auch nicht zustimmen, dann gibt es diese Renten- und Pflegereform nicht.“
Am Donnerstag hatten Kretschmer und die zwei Ost-Ministerpräsidenten Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) sich bereits offen gegen einen umstrittenen Baustein der geplanten schwarz-roten Rentenreform gestellt. Dabei geht es um eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.
Kretschmer hatte bereits darauf hingewiesen, dass die drei Länder zusammen zwölf Stimmen im Bundesrat haben. Damit könnten Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ein Gesetz in der Länderkammer allerdings nicht allein aufhalten. Dort gibt es insgesamt 69 Stimmen, die Mehrheit beträgt 35 Stimmen.
Aber auch andere kritisierten die geplante Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte, etwa Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke oder Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (beide SPD). Alle fünf ostdeutschen Länder zusammen kommen aber auch nur auf 19 Stimmen im Bundesrat.
In dem Interview kritisierte Kretschmer, er sehe grundsätzlich „wenig Verständnis für den Osten in der aktuellen Bundesregierung“. Das spiegele sich auch bei den anstehenden großen Reformvorhaben wie Gesundheit, Rente und Pflege wider. „In Sachsen liegen die Durchschnittsrenten bei 1.300 bis 1.500 Euro. Der Eigenanteil für einen Pflegeplatz liegt bei mehr als 3000 Euro. Hier kämpfen wir für die Menschen im Osten, die eben andere Erwerbsbiografien haben.“
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei der Vorstellung der 33 Empfehlungen der von der Regierung eingesetzten Rentenkommission im Juni gesagt: „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“ Man könne es sich nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen. Alles greife ineinander und balanciere sich gegenseitig aus. „Sie bilden ein Gesamtkonzept, das nur in seiner Gesamtheit funktioniert.“ Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hatte von einem „Gesamtkunstwerk“ gesprochen.
Zu den Vorschlägen zählen im Kern eine langsame Erhöhung des Renteneintrittsalters und eine langfristige Stabilisierung der Renten durch den Aufbau einer eigenen Säule in der Rentenversicherung, bei dem Geld an den Aktien- und Kapitalmärkten angelegt werden soll. (dpa/red)
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer droht mit einem Nein im Bundesrat zu den schwarz-roten Reformplänen bei Rente und Pflege. Der CDU-Politiker kündigte dies für den Fall an, dass die Koalition ihre Pläne wie geplant umsetzen will.
Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Kretschmer: „Ohne Veränderungen werden wir bei der Renten- und der Pflegereform im Bundesrat nicht zustimmen können. Und wenn andere Länder auch nicht zustimmen, dann gibt es diese Renten- und Pflegereform nicht.“
Am Donnerstag hatten Kretschmer und die zwei Ost-Ministerpräsidenten Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) sich bereits offen gegen einen umstrittenen Baustein der geplanten schwarz-roten Rentenreform gestellt. Dabei geht es um eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.
Unionsfraktion kritisiert Renten-Vorstoß der Ost-Ministerpräsidenten
Die Forderung der ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten stößt derweil auf Widerspruch in der Bundes-CDU. „Am Grundsatz der Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren darf nicht gerüttelt werden“, sagte
Unionsfraktionsvize Sepp Müller (CDU) der „Rheinischen Post“ nach Angaben vom Freitag. Die Forderung nach Abschaffung sei Teil des „sehr ausgewogenen Gesamtpakets“ der Rentenkommission, das in Gänze umgesetzt werden müsse.
Reichen die Ja-Stimmen im Bundesrat?
Kretschmer hatte bereits darauf hingewiesen, dass die drei Länder zusammen zwölf Stimmen im Bundesrat haben. Damit könnten Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ein Gesetz in der Länderkammer allerdings nicht allein aufhalten. Dort gibt es insgesamt 69 Stimmen, die Mehrheit beträgt 35 Stimmen.
Aber auch andere kritisierten die geplante Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte, etwa Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke oder Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (beide SPD). Alle fünf ostdeutschen Länder zusammen kommen aber auch nur auf 19 Stimmen im Bundesrat.
„Wenig Verständnis für den Osten“
In dem Interview kritisierte Kretschmer, er sehe grundsätzlich „wenig Verständnis für den Osten in der aktuellen Bundesregierung“. Das spiegele sich auch bei den anstehenden großen Reformvorhaben wie Gesundheit, Rente und Pflege wider. „In Sachsen liegen die Durchschnittsrenten bei 1.300 bis 1.500 Euro. Der Eigenanteil für einen Pflegeplatz liegt bei mehr als 3000 Euro. Hier kämpfen wir für die Menschen im Osten, die eben andere Erwerbsbiografien haben.“
Merz und Bas sind anderer Meinung
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei der Vorstellung der 33 Empfehlungen der von der Regierung eingesetzten Rentenkommission im Juni gesagt: „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“ Man könne es sich nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen. Alles greife ineinander und balanciere sich gegenseitig aus. „Sie bilden ein Gesamtkonzept, das nur in seiner Gesamtheit funktioniert.“ Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hatte von einem „Gesamtkunstwerk“ gesprochen.
Zu den Vorschlägen zählen im Kern eine langsame Erhöhung des Renteneintrittsalters und eine langfristige Stabilisierung der Renten durch den Aufbau einer eigenen Säule in der Rentenversicherung, bei dem Geld an den Aktien- und Kapitalmärkten angelegt werden soll. (dpa/red)
Nach der Entschärfung des CDU-internen Konflikts um die Kabinettsumbildung droht Bundeskanzler Friedrich Merz neuer Ärger. Die drei Ost-Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stellen sich gegen eine Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren und damit gegen einen wichtigen Baustein der geplanten Reform der Alterssicherung.
Die CDU-Politiker fordern, die besonderen Realitäten im Osten zu berücksichtigen. Demonstrativ verweisen sie auf ihre Position im Bundesrat.
„Gerade im Osten ist wichtig: Wer 45 Jahre eingezahlt hat, der muss auch abschlagsfrei in die Rente gehen können“, sagte Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt am Rande eines gemeinsamen Termins in Braunsbedra mit seinen Amtskollegen Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt und Michael Kretschmer aus Sachsen.
„Das ist unsere gemeinsame Haltung“, betonte Kretschmer. Und er wies darauf hin, dass die drei Länder zusammen zwölf Stimmen im Bundesrat haben.
Damit könnten Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ein Gesetz in der Länderkammer allein aber nicht aufhalten, weil es dort insgesamt 69 Stimmen gibt.
Die Mehrheit beträgt also 35 Stimmen. Allerdings hat auch schon Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Pläne zur Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren scharf kritisiert.
Ost-Regierungschefs steuern auf Konflikt mit Kanzler zu
Die drei CDU-Ministerpräsidenten provozieren mit ihrer Forderung einen Konflikt mit Kanzler Merz. Dieser hatte sich zusammen mit Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) voll hinter die Vorschläge der von der Koalition eingesetzten Rentenkommission gestellt. „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden“, betonte Merz im Juni.
Die Kommission hatte zur Stabilisierung des Rentensystems ein Paket mit 33 Punkten vorgelegt. Einer sieht vor, die Rente für „besonders langjährig Versicherte“ mit 45 Berufsjahren abzuschaffen. Das Modell wurde als „Rente mit 63“ bekannt. Heute müssen Arbeitnehmer mit 45 Berufsjahren allerdings schon bis zum Alter von 64,5 Jahren arbeiten.
Merz hofft auf Ruhe nach Streit um Kabinettsumbildung
Der Bundeskanzler hatte gehofft, nach dem Streit um seine Kabinettsumbildung jetzt in ruhigeres Fahrwasser zu kommen. Er hatte den Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) für einen größeren Umbau in Fraktion, Regierung und Partei genutzt.
Es dauerte aber elf Tage, bis er mit der Ernennung neuer Minister und der Wahl von Thorsten Frei zum neuen Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Personalrochade abschließen konnte.
Weiter Unmut an der CDU-Basis
Vor allem der Austausch von Verkehrsminister Patrick Schnieder befeuerte den Unmut in der Partei. Dass die Stimmung dort immer noch gereizt ist, zeigt der Rücktritt der Landeschefin der Jungen Union (JU) Brandenburg, Laura Strohschneider.
Sie trat auch aus der CDU aus und begründete dies mit einer verloren gegangenen Glaubwürdigkeit des Spitzenpersonals der Union und einem falschen Kurs der Bundesregierung.
Für Schnieder kam der bisherige Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), an die Spitze des Verkehrsministeriums.
Der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wurde an Stelle von Nina Warken (CDU) Bundesgesundheitsminister. Diese wechselte auf den Posten der Kanzleramtsministerin.
Der neue CDU/CSU-Fraktionschef Frei forderte die Union auf, sich nun wieder auf die Sacharbeit zu konzentrieren. „Wir müssen, glaube ich, in dieser Situation auch aufpassen, dass wir nicht zu sehr um uns selbst zu kreisen“, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk.
Er sei sehr dafür, selbstkritisch zu sein und permanent zu versuchen, besser zu werden. „Aber wir selbst sind ja kein Selbstzweck“, betonte Frei. Es gehe darum, etwas für das Land und die Menschen zu tun. Hier stehe man vor gewaltigen Aufgaben.
Viele Ostdeutsche auf Rente angewiesen
Die Ministerpräsidenten der drei ostdeutschen Länder stehen massiv unter Druck, weil die AfD dort in den Umfragen weit vor der CDU liegt. Dies betrifft vor allem Sachsen-Anhalt, wo am 6. September ein neuer Landtag gewählt wird.
Sachsen-Anhalts Regierungschef Schulze betonte, dass das Rentensystem für Ostdeutschland anders betrachtet werden müsse als im Westen.
„Die Menschen, die hart gearbeitet haben, Männer und Frauen übrigens gleichermaßen, die haben es verdient, dass ihre Rente anerkannt ist“, sagte der 46-Jährige. Viele im Osten hätten nur die Basisrente und keine zusätzlichen Einnahmen. „Und deswegen muss man davon auch in Zukunft leben können.“
Wollen das Beste für die Menschen in unserem Land erreichen
In einem gemeinsamen Positionspapier bezeichnen die CDU-Regierungschefs die geplante Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren als den für ihre drei Länder einschneidendsten Punkt des geplanten Rentenreformpakets. „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt.
Diesen Grundsatz geben wir nicht auf“, heißt es in dem Papier. Voigt sagte dazu: „Wir sind ja nicht dafür gewählt, angenehm in Berlin aufzufallen, sondern das Beste für unsere Menschen im Land zu erreichen.“
Die drei Regierungschefs fordern in ihrem Papier Übergangsfristen, die ostdeutsche Erwerbsbiografien berücksichtigten. „Für die rentennahen Jahrgänge braucht es deshalb langen Vertrauensschutz und eine Härtefallregelung, die körperlich belastende Berufe und sehr lange Beitragszeiten anerkennt.“ (dpa/red)
Der Anteil an Häftlingen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist erneut gestiegen. Das zeigt eine Auswertung der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, die sich auf Daten aller 16 Justizminister bezieht.
2026 sitzen demnach mehr als 27.000 ausländische Inhaftierte in deutschen Gefängnissen.
Damit machen ausländische Inhaftierte mittlerweile 44,8 Prozent aller Gefängnisinsassen (inklusive Untersuchungshaft) aus. Nach Daten der Bundesländer befanden sich zum Stichtag im März 2026 insgesamt 60.408 Menschen in Haft.
Menschen mit deutscher sowie ausländischer Staatsbürgerschaft (doppelter Staatsbürgerschaft) werden in der Statistik als Deutsche gezählt.
Seit Jahren tendenzieller Anstieg
Der Anteil ausländischer und staatenloser Gefangener steigt seit Jahren tendenziell an. Noch 2015 lag er bei etwas mehr als 30 Prozent.
Regional gibt es starke Unterschiede: In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen liegt der Ausländeranteil in den Haftanstalten bereits bei über 50 Prozent.
Prozentual sitzen die meisten nichtdeutschen Häftlinge in den Stadtstaaten Hamburg (57,95 Prozent) und Berlin (58,9 Prozent). In Mecklenburg-Vorpommern (25,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (23,69 Prozent) und Thüringen (23,24 Prozent) hat hingegen nur jeder Vierte keinen deutschen Pass.
Anstalten droht Überforderung
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) warnt angesichts der Entwicklung vor einer Überforderung der Anstalten. „Die Sprachbarrieren sind ein großes Problem“, sagte der Bundesvorsitzende René Müller der Zeitung.
Die Kollegen könnten kaum noch resozialisieren und würden immer schlechter zu den Insassen vordringen, so Müller weiter. Auch das Aggressionspotenzial nehme infolge der Verständigungsprobleme weiter zu.
Dazu steige das Risiko, dass sich Subkulturen bildeten und Männer muslimischen Glaubens sich im Gefängnis radikalisieren, sagte der BSBD-Vorsitzende.
„Wir brauchen dringend mehr Personal, um Situationen besser im Blick behalten zu können – und Gruppen auch zu separieren“, so Müller weiter. Es dürfe nicht sein, dass manche Häftlinge bei Entlassung krimineller sind als bei Haftantritt. (dts/red)
In Kürze:
- SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf fordert eine Reform der Erbschaftsteuer und will Ausnahmen bei der Übertragung großer Vermögen neu regeln.
- Kleinere Erbschaften und Unternehmen sollen durch Freibeträge geschützt, hohe Erbschaften und Schenkungen dagegen stärker besteuert werden.
- Zudem bringt Klüssendorf eine Vermögensteuer von einem Prozent für Vermögen ab 100 Millionen Euro ins Spiel.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf fordert eine Reform der Erbschaftsteuer und eine stärkere Besteuerung großer Vermögen. Die Sozialdemokraten wollen kleinere Erbschaften und Unternehmen durch höhere Freibeträge schützen, während große Vermögensübertragungen stärker besteuert werden sollen. Noch in der zweiten Jahreshälfte soll darüber mit dem Koalitionspartner beraten werden.
„Vor uns zittern muss erst mal niemand“, sagte Klüssendorf im „Frühstart“ von RTL und ntv. Es gehe vielmehr darum, „eine solidarische Finanzierung unseres Gemeinwesens auf die Beine zu stellen“.
Klüssendorf sieht die zunehmende Konzentration von Vermögen als eine zentrale Herausforderung. Das geltende Erbschaftsteuerrecht ermögliche es aus seiner Sicht, „dass besonders hohe Erbschaften und Schenkungen nahezu steuerfrei weitergegeben werden können“. Der SPD-Generalsekretär verweist dabei vor allem auf Bayern. Dort seien durch Ausnahmen bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in den vergangenen Jahren Milliardenvermögen übertragen worden, „ohne einen Cent Steuer zu bezahlen“.
Nach Angaben des Bayerischen Finanzministeriums wurden im Freistaat zwischen 2021 und 2024 Erbschaft- und Schenkungsteuern von insgesamt rund 3,26 Milliarden Euro nach der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung erlassen. Allein 2023 belief sich der Betrag auf 1,21 Milliarden Euro, im Jahr darauf auf 806 Millionen Euro. Die Zahlen zeigen die Höhe der erlassenen Steuerforderungen, belegen aber nicht, dass Vermögen in dieser Höhe steuerfrei übertragen wurde.
Klüssendorf vergleicht die Belastung von Erben und Beschenkten mit der Steuerlast von Arbeitnehmern. „Die alleinerziehende Erzieherin mit einem Kind zu Hause zahlt mehr Steuern im Verhältnis zu ihrem Einkommen und auch zu ihrem Vermögen als diejenigen, die Erbschaften und Schenkungen bekommen“, sagt er.
Einkommen- und Erbschaftsteuer erfassen unterschiedliche wirtschaftliche Vorgänge und lassen sich deshalb nicht unmittelbar miteinander vergleichen. Die SPD begründet ihre Forderung nach einer Reform damit, dass sehr große Vermögensübertragungen aufgrund gesetzlicher Ausnahmen in bestimmten Fällen geringer besteuert werden können als kleinere steuerpflichtige Erbschaften.
Die Verschonungsbedarfsprüfung im Fokus
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Sie kann bei der Übertragung begünstigten Betriebsvermögens oberhalb von 26 Millionen Euro in Anspruch genommen werden. Erben oder Beschenkte können dabei unter bestimmten Voraussetzungen einen teilweisen oder vollständigen Erlass der Steuer erreichen. Geprüft wird, welches Vermögen ihnen außerhalb des übertragenen Betriebs zur Verfügung steht, um die Steuer zu begleichen.
Klüssendorf lehnt die Regelung ab. „Die Leute rechnen sich vorher arm, also zahlen sie keinen Cent Steuern“, sagt der SPD-Generalsekretär. Von dieser Möglichkeit werde nach seiner Einschätzung häufig Gebrauch gemacht.
Klüssendorfs Aussage bezieht sich auf die Nutzung der Verschonungsbedarfsprüfung bei der Übertragung großer Vermögen. Die Regelung folgt gesetzlichen Voraussetzungen und wird von den Finanzbehörden geprüft. Die Zahlen aus Bayern zeigen, welche Bedeutung die Regelung in der Praxis hat: In einzelnen Jahren wurden Steuerbeträge von mehr als einer Milliarde Euro erlassen. Klüssendorf sieht deshalb Reformbedarf. Die geltende Regelung werde vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt, sagt er. Die Politik müsse handeln und „zu einer anderen Erbschaftsteuerregelung kommen“.
Eine Million Euro im Leben
Die SPD hat dazu Anfang des Jahres unter dem Schlagwort „FairErben“ ein eigenes Konzept vorgelegt. Im Zentrum steht ein persönlicher Lebensfreibetrag von einer Million Euro. Wer im Laufe seines Lebens Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, soll nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben. „Wir haben den Lebensfreibetrag von einer Million Euro vorgeschlagen“, sagt Klüssendorf.
Das Konzept unterscheidet sich damit grundlegend vom geltenden Recht. Bislang richtet sich die Höhe der persönlichen Freibeträge nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Kinder können von jedem Elternteil Vermögen im Wert von bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Da mehrere Erwerbe von derselben Person nur innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zusammengerechnet werden, kann der Freibetrag nach Ablauf dieser Frist erneut genutzt werden.
Die SPD will dieses System durch einen deutlich höheren, grundsätzlich aber nur einmal im Leben verfügbaren Freibetrag ersetzen. Die Partei verspricht sich davon eine Entlastung kleinerer und mittlerer Erbschaften. Große Vermögensübertragungen sollen im Gegenzug stärker besteuert werden.
Fünf Millionen Euro für Unternehmen
Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Unternehmen. Klüssendorf bezeichnet die Schonung von Betriebsvermögen als die „zentrale Hürde“. Die SPD will deshalb einen besonderen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro einführen. „Da fallen erst mal 90 Prozent aller Unternehmen, aller Firmen in Deutschland drunter“, sagt Klüssendorf.
Nach seinen Worten sollen damit vor allem „kleine Handwerker, Einzelhändler und so weiter geschützt“ werden. Die Angabe von 90 Prozent bezieht sich auf die politische Begründung des SPD-Konzepts.
Bei größeren Unternehmen will die SPD die bisherigen Verschonungsregelungen durch langfristige Stundungsmöglichkeiten ersetzen. Steuerschulden könnten dadurch über Jahre verteilt und aus laufenden Erträgen beglichen werden. Ziel des Vorschlags ist es, eine Besteuerung großer Vermögen mit dem Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen zu verbinden. „Natürlich wollen wir auch, dass Arbeitsplätze vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen gesichert werden“, sagt Klüssendorf. Bei größeren Vermögen müsse es jedoch „auch darum gehen, fair zu besteuern“.
Erwartete Mehreinnahmen
Von einer Reform der Erbschaftsteuer erwartet die SPD zusätzliche Einnahmen. Klüssendorf spricht von einem „einstelligen bis zweistelligen Milliardenbetrag“. Die tatsächliche Höhe möglicher Mehreinnahmen hängt von der konkreten Ausgestaltung der Steuersätze, Freibeträge und Stundungsregelungen ab.
Auch das Verhalten der Steuerpflichtigen kann die Einnahmen beeinflussen. Schenkungen können vorgezogen, Unternehmensstrukturen verändert oder Vermögen anders organisiert werden. Die von Klüssendorf genannte Summe ist daher eine politische Einschätzung möglicher Einnahmen.
Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stehen den Ländern zu. Klüssendorf verbindet die Reform deshalb mit der finanziellen Situation von Ländern und Kommunen. Das Geld stehe dann „für Bildung, für Betreuung, für Erziehung, für Polizei, für all diese Aufgaben, die in den Bundesländern, aber auch in den Kommunen geleistet werden“, zur Verfügung.
Die Mittel fließen zunächst in die Haushalte der Länder. Über die konkrete Verwendung der zusätzlichen Einnahmen entscheiden die jeweiligen Haushaltsgesetzgeber.
Ein Prozent ab 100 Millionen Euro
Bei der Erbschaftsteuer will es der SPD-Generalsekretär nicht belassen. Klüssendorf spricht sich auch für eine Wiederbelebung der Vermögensteuer aus. Die Steuer wurde in Deutschland nicht abgeschafft, wird aber seit 1997 nicht mehr erhoben. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die unterschiedliche Bewertung verschiedener Vermögensarten beanstandet. „Mir würde es ja schon reichen, wenn man eine sogenannte Milliardärsteuer macht, die auch international diskutiert wird“, sagt Klüssendorf.
Als mögliche Grenze nennt er allerdings nicht eine Milliarde Euro, sondern ein Vermögen von 100 Millionen Euro. Menschen mit solchen Vermögen ließen „natürlich auch ihr Vermögen für sich arbeiten“, sagt der SPD-Generalsekretär. Sie erzielten damit Jahr für Jahr Renditen. „Da kann man schon aus meiner Sicht verlangen und auch als Gesellschaft einfordern, dass dort ein Beitrag geleistet wird.“
Klüssendorf schlägt einen Steuersatz von einem Prozent vor. „Wenn man das nur ein Prozent macht, ab einem Vermögen von 100 Millionen Euro, hat man zweistellige Milliardeneinkünfte“, sagt er. „Und die könnten die Bundesländer sehr gut gebrauchen.“
Die mögliche Höhe der Einnahmen hängt von der konkreten Ausgestaltung der Vermögensteuer ab. Entscheidend wären unter anderem die Bemessungsgrundlage, die Bewertung von Unternehmen und Immobilien, mögliche Freibeträge und Ausnahmen sowie das Verhalten der Steuerpflichtigen. Die Bewertung nicht börsennotierter Unternehmen wäre dabei ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung.
In Kürze:
- Fernwärme ist eine wichtige Säule der Wärmewende in Deutschland.
- Von aktuell rund 10 Prozent Anteil an der Wärmeversorgung sollen daraus künftig fast fünfmal so viel werden.
- Nord- und vor allem ostdeutsche Regionen sind am weitesten mit der Verbreitung.
- Das größte Ausbaupotenzial liegt in Ballungsgebieten.
Deutschland befindet sich mitten in einem energetischen Großumbau. Ein zentraler Block davon ist die Wärmewende. Ziel ist es, fossile Brennstoffe möglichst weit zu reduzieren, um eine Dekarbonisierung in der Wärmeversorgung von privaten Haushalten und Unternehmen zu erreichen.
Eine Heizvariante, die in Zukunft eine größere Bedeutung haben soll, ist die Fernwärme. Schon jetzt ist sie nach Gas und Öl die drittwichtigste Heizart in der Bundesrepublik, wenn man nur den Wohnungsbestand betrachtet.
Wie groß ihr Potenzial sein könnte, ermittelte kürzlich das Forschungsinstitut Prognos. Laut ihrem neuen Fernwärmeatlas wäre künftig fast jede zweite Wohnung in Deutschland mit Fernwärme beheizbar.
Fernwärme zu 10 Prozent verbreitet
Im Jahr 2023 deckte die Fernwärme bundesweit 10 Prozent der gesamten Wärmenachfrage ab. Fernwärme kommt meist in Mehrfamilienhäusern zum Einsatz. Bei den Wohnungen lag der Anteil bei 15 Prozent, der aller Gebäude bei 6 Prozent. Bei den Wohnungen stieg diese Quote im darauffolgenden Jahr auf rund 15,5 Prozent. Dass hier ein eher langsames Wachstum stattfindet, zeigt sich am Anteil des Jahres 1998, der damals schon bei 14,3 Prozent lag.
Im Osten und Norden Deutschlands ist die Fernwärme stärker ausgebaut. Damit sind diese Regionen auch prädestiniert für den weiteren Fernwärmeausbau. Berlin, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind die Bundesländer mit den höchsten Fernwärmeanteilen – heute und morgen.
Manche Städte besitzen bereits ein ausgeprägtes Fernwärmenetz. Klarer Spitzenreiter ist Flensburg im Norden Schleswig-Holsteins mit einem Versorgungsanteil von 94 Prozent. Auf Platz zwei mit einem Fernwärmeanteil von 74 Prozent liegt Wolfsburg in Niedersachsen. Dahinter folgen Rostock, Mannheim und Kiel mit jeweils 51 bis 55 Prozent. Von den Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern besitzen 98 Prozent bereits ein Fernwärmenetz.

Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.
Im Jahr 2020 zählte die Bundesrepublik insgesamt rund 3.800 Wärmenetze. Eine aktuellere Zahl liegt nicht vor. Eine Gesamtzahl der Städte und Ortschaften mit einem oder mehreren Wärmenetzen, ist nicht veröffentlicht. Im Hauptbericht 2024 des Energieeffizienzverbandes für Wärme, Kälte und KWK kommen alle Bundesländer in Summe auf eine Wärmenetzlänge von mehr als 35.000 Kilometer.
In Zukunft halb Deutschland mit Fernwärme versorgt?
Bis zum Jahr 2045 möchte die Bundesregierung die Zahl der angeschlossenen Haushalte etwa verdreifachen und damit knapp ein Viertel des Wärmebedarfs durch Fernwärme decken. Laut Prognos könne der Anteil bis dahin sogar auf knapp 48 Prozent ansteigen. Damit wären rund 20 Millionen Wohnungen an ein Fernwärmenetz angeschlossen.
Davon liegen heute schon rund 11 Millionen Wohnungen in Gebieten mit einem vorhandenen Wärmenetz. Davon wiederum sind rund 6,4 Millionen Haushalte bereits angeschlossen. Die übrigen 4,6 Millionen Wohnungen könnten durch die sogenannte Verdichtung, also die nachträglichen Anschlüsse weiterer Gebäude an eine bestehende Fernwärmeleitung hinzukommen.

In Energie ausgedrückt, lag Deutschlands gesamter Wärmebedarf im Jahr 2023 bei 552 Terawattstunden (TWh). Die Fernwärme lieferte rund 52 TWh oder rund zehn Prozent. Das zukünftige Fernwärmepotenzial wird auf rund 200 TWh geschätzt.
Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.
Laut Prognos könnte in 55 kreisfreien Städten der Fernwärmeanteil künftig bei über 75 Prozent liegen, sofern diese ihre Potenziale vollständig ausschöpfen. Insgesamt haben Städte bessere Voraussetzungen für Fernwärme als Landkreise mit dünnerer Besiedelung – eben aufgrund der höheren Ballungsdichte. Daher ist der Fernwärmeanteil in den Städten im Schnitt vier- bis fünfmal höher als in den Landkreisen.
Je höher die Anschlussdichte, desto wirtschaftlicher die Fernwärme. Wenn mehr Gebäude sich auf einer bestimmten Fläche befinden, ist die Verlegung der Rohre pro angeschlossenem Gebäude günstiger.
10 Bundesländer oder 264 Landkreise (66 Prozent) könnten laut Prognos-Prognose in Zukunft ihre Fernwärme zudem zu mehr als der Hälfte aus lokalen „erneuerbaren“ Energien erzeugen. Zusätzlich könnten auch Luft-Wärmepumpen genutzt werden.
Wo müssten erst neue Netze gebaut werden?
Um das Fernwärmepotenzial besser ausschöpfen zu können, müssen Betreiber vielerorts erst die Netze ausbauen. Manche Regionen besitzen noch gar kein oder kaum ein Fernwärmenetz. Das ist vor allem in ländlichen und dünn besiedelten Gegenden in West- und Süddeutschland der Fall.
Besonders schwach ist die Fernwärme im Bundesland Rheinland-Pfalz ausgebaut. Hier liegt der Fernwärmeanteil nach Wärmeverbrauch bei nur 3 Prozent. Kaum besser sieht es mit jeweils 5 Prozent in Hessen und Niedersachsen aus. Auch in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen liegt der Fernwärmeanteil noch im einstelligen Prozentbereich.
Das mengenmäßig größte Ausbaupotenzial besitzt das bevölkerungsstärkste Bundesland NRW. Besonders das Rhein-Ruhrgebiet ist das größte deutsche Ballungszentrum mit entsprechend großem Fernwärmeausbaupotenzial. Mit Berlin, Rhein-Main, Hamburg, München und Stuttgart leben in diesen Ballungszentren rund die Hälfte der deutschen Bevölkerung.
Wie funktioniert Fernwärme überhaupt?
Die Fernwärme besitzt eine zentrale Heizstruktur. An einem Ort entsteht die Wärme, die über ein Rohrsystem direkt zu angeschlossenen Wohnhäusern und Betrieben gelangt. Dort heizt sie Räume über die üblichen Heizsysteme und kann zugleich für Warmwasser sorgen.
Die Erzeugungseinheit ist meist eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die Wärme aus Erdgas, Kohle, Biomasse, Müllverbrennung oder industrieller Abwärme gewinnt und aufgrund ihrer Größe effektiver arbeitet als verteilte Einzelanlagen. Der Wärmetransport erfolgt über Wasserleitungen.
Zwei große Ziele
Das Forschungsinstitut hat im Zuge der Transformation der Fernwärme zwei klare Ziele benannt. Das erste Ziel stellt wie erwähnt den Ausbau der Wärmenetze und den Anschluss von weiteren Kunden dar, während das zweite Ziel die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung ist.
Bezüglich ersterem sollen besonders die Neuanschlüsse baldmöglichst mehr Tempo erfahren. Vor fünf Jahren lag die jährliche Zubaurate bei 25.000 bis 35.000 neuen Anschlüssen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Anvisiert sind bis zum Jahr 2030 jedoch rund 100.000 neue Gebäude pro Jahr, was einer Verdrei- bis Vervierfachung entspricht. Wie hoch die Chancen stehen, dass ein Fernwärmenetz tatsächlich gebaut wird, hängt allerdings unter anderem von Faktoren wie der Finanzierung ab.
Das Zweite soll die Klimabilanz verbessern. Dafür streben die Akteure eine Reduzierung der Verwendung fossiler Brennstoffe an. Gleichzeitig spielen bei der Fernwärmeerzeugung laut Prognos erneuerbare Energien und Abwärme eine immer größere Rolle. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist die Klimaneutralität der Fernwärmeversorgung bis 2045.
Konkurrenz durch andere Heizarten?
Doch selbst wenn eine Fernwärmeleitung existiert oder neu gebaut wird, ist nicht immer garantiert, dass in einer Region auch alle Gebäude daran angeschlossen werden. Hierzu äußerte sich Stefan Beismann, Firmenkundenvorstand bei der DZ-Bank, gegenüber dem „Handelsblatt“. Er warnte:
„Wenn man ein Fernwärmenetz auf 10.000 Abnehmer auslegt, aber dann entscheiden sich 7.000 Bürger in dem Gebiet für eine Wärmepumpe, wird sich das Netz unter den heutigen Bedingungen nicht rentieren.“
Beismann machte deshalb klar, dass Landesbürgschaften ein wichtiger Baustein dafür sein könnten, dass Stadtwerke einen besseren Zugang zu Finanzierungen für Fernwärmeprojekte bekämen.
Weitere Möglichkeiten seien Haftungsfreistellungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie eine Finanzierung über die kommunalen Träger. Deshalb dürften die kommunalen Wärmepläne auch nur grobe Anhaltspunkte sein.
Was bedeutet Fernwärme für die Verbraucher?
Fernwärme bietet den Verbrauchern Vor- und Nachteile. Das Gute daran ist, dass diese Heizart einen hohen Komfort bietet. Im Gegensatz zu einer Öl- oder Gasheizung gibt es keinen Heizkessel und andere Komponenten. Nur ein Wärmetauscher befindet sich im Gebäude. Das spart Platz.
Hinzu kommt eine staatliche Förderung für den Anschluss ans Fernwärmenetz. Die Boni sind dieselben wie bei der Förderung für Wärmepumpen. Je nachdem, für welche Boni die Bedingungen erfüllt sind, kann die Förderquote bis zu 70 Prozent betragen.
Fernwärme ist auf Verbraucherseite wartungsarm und läuft meist zuverlässig. Technisch ist teils auch die Fernkälteversorgung möglich, sodass weder eine eigene Heizungs- noch Klimaanlage nötig ist. Im Schadensfall hat der Verbraucher jedoch praktisch keine Möglichkeit, selbst aktiv zu werden.
Zugleich haben Fernwärmekunden keine Anbieterwahl wie Gaskunden. Es herrscht ein Quasi-Monopol mit fester Bindung an den entsprechenden Netzbetreiber. Daher sind Fernwärmeverträge größtenteils langfristiger Natur und zeigen selbst regional große Preisunterschiede. Die Umstellung auf ein anderes Heizsystem ist immer mit erheblichen Kosten einer kompletten Neuanschaffung verbunden.
Der Preis bildet sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis, ähnlich wie beim Stromtarif. Demnach variiert der Arbeitspreis typischerweise zwischen 12 und 20 Cent pro Kilowattstunde. Im Zuge der Energiekrise erlebten viele Fernwärmekunden Anfang 2024 eine hohe Nachzahlungsaufforderung von teils über 1.000 Euro sowie Tarifanpassungen nach oben.
Das zeigt, dass die Fernwärme aktuell noch stark an die Preise für fossile Energieträger gebunden ist. Mit der geplanten Dekarbonisierung soll die Fernwärme künftig weniger anfällig für Krisen dieser Art sein. Inwiefern das gelingt und wie sich die Preise für diese Heizart entwickeln werden, bleibt abzuwarten.
(Mit Material von dts)
Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Für jeden Tag Haft sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen, anstatt wie bisher 75 Euro.
Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf ihres Ministeriums auf 150 Euro pro Tag steigen. Entschädigung erhält man, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird oder wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet.
Klargestellt wird zudem, dass bei der Berechnung der Entschädigungssumme nicht die Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt als sogenannte ersparte Aufwendungen abgezogen werden dürfen.
Längere Fristen
Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, sollen künftig zudem länger als bisher Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Aktuell muss jemand, der Entschädigung erhalten möchte, den entsprechenden Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens gestellt haben. Diese Frist soll verlängert werden auf zwei Monate.
Wer sich erfolgreich gegen eine frühere Verurteilung gewandt hat, soll die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils verlangen können, mindestens im Bundesanzeiger. Länder und Verbände sollen nun bis zum 14. August zu dem Entwurf Stellung nehmen können.
Keine Abzüge für „Kost und Logis“
„Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden“, sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, müsse angemessen entschädigt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachträglich Abzüge für „Kost und Logis“ erdulden müsse, sei falsch.
Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss.
Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag für eine Reform der Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt. Da kurz darauf die Ampelregierung zerbracht, wurde der damalige Entwurf jedoch nicht umgesetzt. (dpa/red)
Seit Monaten laufen Debatten über eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen. Bei der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin unter dem Vorsitz von Rheinland-Pfalz wird das Thema wieder diskutiert.
Abseits dieses Themas wird es bei der Ministerpräsidentenkonferenz, der diesmal der neue rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder von der CDU vorsitzt, auch um das Thema Staatsmodernisierung gehen, in dem Zusammenhang vor allem um Bürokratieabbau und Digitalisierung.
Merz teilt Sorge um Handlungsfähigkeit der Kommunen
Debattiert wird bei den Finanzen vor allem über das Konnexitätsprinzip und wie und in welchem Maße der Bund die Länder und die Kommunen finanziell entlasten kann. Die Bundesländer pochen bei neuen Steuer- und Leistungsgesetzen auf den Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt.
Die Länder fordern einen Mechanismus für Kompensationen, wenn der Bund mit Gesetzen für neue finanzielle Lasten sorgt. Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot im Bund heißt es, man wolle sich am Grundsatz der „Veranlassungskonnexität“ orientieren.
Merz sagte einen Tag vor dem Treffen im Bundestag, er teile in vollem Umfang die Sorge um die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Für die meisten Menschen finde Demokratie auf der kommunalen Ebene statt. Die Handlungsfähigkeit der Kommunen sei für ihn ein überragend wichtiges Ziel. Er hoffe sehr, mit den Ländern einen Konsens erzielen zu können.
Einen Mechanismus zur Entlastung bei Steuergesetzen lehnt der Bund ab. Am 21. Juni hatte Merz angekündigt, dass Kommunen durch Kostensenkungen bei bestimmten Sozialgesetzen entlastet werden sollen. Es gehe um vier große Gesetze, sagte der Kanzler, drei benannte er konkret: das Unterhaltsvorschussgesetz, das Jugendhilfegesetz und die Eingliederungshilfe.
Richterbund erwartet neuen Rechtsstaatspakt
Beschlossen werden soll in der Ministerpräsidentenkonferenz auch ein „Pakt für den Rechtsstaat“, mit dem die Bundesregierung die Justiz der Länder stärken will. Diese sollen fast eine halbe Milliarde Euro für mehr Personal und die Digitalisierung der Justiz bekommen. Das Kabinett hatte den Rechtsstaatspakt bereits im Juli 2025 beschlossen, Bund und Länder konnten sich aber noch nicht auf das Vorhaben einigen.
Für mehr Personal in der Justiz plant der Bund eine Anschubfinanzierung von 240 Millionen Euro – das reichte einigen Ländern bislang nicht. Sie wollten stattdessen eine dauerhafte Finanzierung neuer Stellen.
Der Deutsche Richterbund zeigte sich „sehr zuversichtlich“, dass der Pakt beschlossen wird. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sprach von einem „dringend benötigten Investitionsschub für die Justiz“. AFP sagte er: „Es ist höchste Zeit, dass die Politik eine personelle Trendwende für die chronisch überlastete Strafjustiz einleitet.“ Flankierend müsse zudem das Verfahrensrecht für Strafprozesse deutlich vereinfacht werden.
„Das Vertrauen in den Rechtsstaat nimmt schweren Schaden, wenn Gerichtsverfahren sich immer länger hinziehen und Ermittlungen aus Personalnot immer öfter vorzeitig eingestellt werden müssen“, betonte Rebehn. Es sei niemandem zu vermitteln, dass sich bei den Staatsanwaltschaften inzwischen mehr als eine Million offene Fälle stauten.
„Mit dieser Strafverfolgung nach Kassenlage muss endlich Schluss sein.“ Allein in den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten fehlten rund 2.000 Juristen.
Zwei Pressekonferenzen geplant
Beschäftigen werden sich die Länderregierungschefs voraussichtlich darüber hinaus damit, wie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gesichert werden kann.
Hier könnte die Pharmaindustrie in den Fokus rücken, die etwa im Vorsitzland Rheinland-Pfalz eine große Rolle spielt. Unternehmen aus der Branche hatten sich kürzlich über Belastungen durch die vom Bund geplanten Einsparungen in der Gesundheitspolitik beschwert.
Über Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz informieren werden zunächst um 14:00 Uhr Schnieder und der Co-Vorsitzende, Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies von der SPD.
Im Anschluss beraten die Länderchefs im Kanzleramt mit Merz. Der Kanzler, Schnieder und Lies wollen sich danach vor der Presse äußern. (dpa/afp/red)
Während der laufenden Debatte um eine Altersbegrenzung der sozialen Medien hat sich die Bildungsministerkonferenz auf eine Stärkung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern verständigt.
„Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu einem reflektierten, kritischen und sicheren Umgang mit Social Media zu befähigen, ihre Medienkompetenz zu stärken und sie besser vor negativen Auswirkungen zu schützen“, erläuterte die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Anna Stolz (CSU), in München. Es gehe um einen Dreiklang aus sensibilisieren, stärken und schützen.
„Wir wollen junge Menschen stark machen für die digitale Welt voller Chancen, aber auch voller Herausforderungen“, betonte Stolz, die auch bayerische Kultusministerin ist.
Die zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder hätten sich daher in einer Erklärung zum Umgang mit Social Media in den Schulen erstmals auf gemeinsame Ziele, Leitlinien und Maßnahmen verständigt.
Im Mittelpunkt stehe dabei die Entwicklung von digitaler Resilienz, der Schutz vor negativen Auswirkungen exzessiver Social-Media-Nutzung sowie die enge Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus.
Empfehlungen zu Altersgrenzen erwartet
Über die Notwendigkeit dieser drei Komponenten bestehe Einigkeit, betonte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) – „unabhängig davon, ob wir jetzt im Einzelnen für oder gegen ein pauschales Social-Media-Verbot – das ist ja eine sehr vereinfachte Debatte, die hier geführt wird – sind“.
Wie in anderen Ländern wird auch in Deutschland derzeit über Altersgrenzen für soziale Medien diskutiert; aktuell erarbeitet eine Expertenkommission Empfehlungen für konkrete Maßnahmen.
Prien kündigte an, dass die Ergebnisse am 24. Juni vorgestellt würden und knapp 50 Empfehlungen enthielten, die sich neben den Schulen auch an Eltern, Kitas und etwa Ärzte richteten.
Schulen müssen Kinder auf digitale Welt vorbereiten
Dessen ungeachtet müssten die Länder die Stärkung von Medienkompetenz in den Schulen noch mehr in den Mittelpunkt rücken, sagte die Bildungsministerin des Saarlandes, Christine Streichert-Clivot (SPD). „Social Media kann verbinden, informieren und inspirieren, aber auch verunsichern, unter Druck setzen oder manipulieren.
Deshalb müssen junge Menschen lernen, kritisch hinzuschauen, Informationen einzuordnen und selbstbewusst mit digitalen Medien umzugehen.“
Ihre Kollegin Dorothee Feller (CDU) aus Nordrhein-Westfalen ergänzte, Angebote wie „Kompetent im Netz“ würden daher weiter ausgebaut. Es werde aber ohne die Einbindung der Eltern nicht funktionieren, die Kinder auf eine Welt vorzubereiten, in der Social Media, künstliche Intelligenz und sonstige digitale Entwicklungen den Alltag prägen. (dpa/red)
Ein breiter Schulterschluss zwischen Staat und Wirtschaft soll den Netzausbau in Deutschland spürbar beschleunigen. Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und der Telekommunikationsbranche haben dafür das weitreichende Memorandum of Understanding (MoU) „Bestes Netz für Deutschland“ unterzeichnet.
„Wir wollen mehr Tempo, weniger Bürokratie und verlässliche Rahmenbedingungen, damit der Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk in Deutschland spürbar vorankommt“, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU).
Indem man den Fortschritt mit konkreten Kenngrößen transparent mache, schaffe man mehr Verbindlichkeit für Investitionen, Genehmigungsprozesse und die Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ziele.
Milliarden für Glasfaser und schnellen Mobilfunk
Die Vereinbarung wurde von Wildberger, Vertretern der Bundesländer und Kommunen, den Chefs (CEO) der größten Telekommunikationsunternehmen sowie Verbandsvertretern unterzeichnet.
In dem Papier macht die Industrie massive finanzielle Zusagen: Allein im Jahr 2026 plant die Telekommunikationsbranche, rund 8,5 Milliarden Euro in den Glasfaserausbau und 2,4 Milliarden Euro in Mobilfunknetze zu investieren.
Mit diesen Mitteln sollen im laufenden Jahr 3,2 Millionen direkt nutzbare Glasfaseranschlüsse („Homes Connected“) und 2,5 Millionen vorbereitete Anschlüsse („Homes Passed“) realisiert werden. Auch für die kommenden Jahre sind bereits weitere Milliardeninvestitionen fest eingeplant, etwa mindestens 6,6 Milliarden Euro für Glasfaser und 2,4 Milliarden Euro für Mobilfunk im Jahr 2027.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Um die Umsetzung dieser ehrgeizigen Ausbauziele sicherzustellen, setzt das Bündnis auf strenge, halbjährliche Erfolgskontrollen anhand konkreter Kennzahlen. Diese Indikatoren erfassen unter anderem den tatsächlichen Ausbaufortschritt, die konkreten Investitionshöhen und die Dauer der behördlichen Genehmigungsverfahren. Dabei soll primär auf bereits bestehende Daten der Bundesnetzagentur (BNetzA) zurückgegriffen werden, um keine neuen bürokratischen Hürden für die beteiligten Unternehmen zu schaffen.
Die Bundesnetzagentur erhält im Zuge des Memorandums zudem eine neue, stärkere Kontrollfunktion: In einem standardisierten Verfahren nimmt die Behörde künftig Hinweise aus den Kommunen entgegen, wenn vor Ort erhebliche Zweifel an der Fachkunde oder Zuverlässigkeit einzelner Bau- und Telekommunikationsunternehmen bestehen. Die Netzagentur kann daraufhin weitere Überprüfungsschritte einleiten, um die Erfüllung der Verpflichtungen sicherzustellen.
Wettbewerber sollen Infrastruktur gemeinsam nutzen
Ein weiterer zentraler Baustein des Papiers ist das klare Bekenntnis der Branche zu „Open Access“. Offene und diskriminierungsfreie Netzzugänge sollen den Anbietern ermöglichen, auf derselben Infrastruktur aktiv zu werden. Das stärkt den Wettbewerb um die Endkunden, senkt die Investitionsrisiken für die Ausbauer und verbessert die wirtschaftliche Auslastung der neu gebauten Netze.
Aufseiten der öffentlichen Hand verpflichten sich Länder und Kommunen im Gegenzug, die Genehmigungsverfahren drastisch zu beschleunigen und konsequent zu digitalisieren. Hierfür sollen standardisierte digitale Anwendungen wie das OZG-Breitbandportal flächendeckend zum Einsatz kommen, um die Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten für Bauprojekte spürbar zu verkürzen.
Marcel de Groot, der CEO von Vodafone Deutschland, sagte: „Vor allem die zügigeren und digitalen Genehmigungsverfahren für neue Mobilfunk-Masten und Gigabit-Leitungen, die die Vereinbarung mit Bund, Ländern und Kommunen für alle Regionen in Deutschland vorsieht, helfen uns schnelle Verbindungen zu allen Menschen und Unternehmen zu bringen.“ Denn genau hier verliere man heute oft noch zu viel Zeit. (dpa/red)
Von der neuen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft hat der überwiegende Teil der Menschen Gebrauch gemacht, die im vergangenen Jahr Deutsche wurden. Das zeigen die Ergebnisse einer Umfrage des Mediendienstes Integration.
Demnach lag die Quote der Mehrstaatigkeit in den Städten, die hierzu Daten gesammelt haben, zwischen 85 Prozent und 98 Prozent.
Die wenigen, die keinen Doppelpass wählten, taten dies demnach in den meisten Fällen, weil sie entweder vor der Einbürgerung staatenlos waren oder weil ihr Herkunftsland die Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht oder nur in Ausnahmefällen gestattet. Das gilt etwa für Indien, Äthiopien und Eritrea.
Andrang etwas niedriger als 2024
Insgesamt sank 2025 die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge – um etwa 10 Prozent auf rund 189.000 Anträge. Die meisten Anträge wurden demnach in Berlin gestellt (rund 36.100).
Auf Platz zwei unter den Großstädten war München mit etwa 17.800 Anträgen. In der bayerischen Landeshauptstadt sind sowohl Andrang als auch Bearbeitungsstau groß. Dort lagen laut Mediendienst Anfang Mai mehr als 40.200 Anträge, über die noch entschieden werden muss.
Im vergangenen Jahr dürften es deutlich mehr als 300.000 Einbürgerungen gewesen sein, wie schon veröffentlichte Zahlen aus einigen Bundesländern und Recherchen der „Welt am Sonntag“ nahelegen. Am häufigsten wurden 2025 Menschen aus Syrien eingebürgert, vor Menschen aus der Türkei, Afghanistan, Iran und Russland.
Sprachkenntnisse und Bekenntnis zu Werten des Grundgesetzes
Wer den deutschen Pass möchte, muss die deutsche Sprache beherrschen, seinen Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten sowie mindestens fünf Jahre rechtmäßig und ohne straffällig geworden zu sein, in Deutschland gelebt haben.
Hinzu kommen unter anderem ein Nachweis der Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung. Gefordert wird auch ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens.
Anfrage beim Verfassungsschutz
Vor der Entscheidung über die Einbürgerung gibt es eine Anfrage beim Verfassungsschutz, etwa ob es zum Antragsteller Hinweise auf Extremismus oder Islamismus gibt. In weniger als einem Prozent der Fälle hat der Verfassungsschutz im vergangenen Jahr Erkenntnisse zu Antragstellern übermittelt.
Laut Mediendienst Integration lag die Zahl der Ablehnungen aufgrund von Hinweisen des Verfassungsschutzes 2025 in den Städten, die dazu Daten erhoben haben, im niedrigen einstelligen Bereich. Beispielsweise lagen dem Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen nur zu zwei von 4.542 überprüften Antragstellern entsprechende Erkenntnisse vor.
Kein Bekenntnis zu Israel: Antrag abgelehnt
In zwölf Fällen wurden den Angaben zufolge in Sachsen-Anhalt Anträge auf Einbürgerung abgelehnt, weil ein Ausländer kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollte. Diese Anforderung gibt es in dem Bundesland seit Anfang 2023.
Mitte 2025 wurde eine entsprechende Regelung auch in Brandenburg eingeführt. Angaben von dort zu diesem Themenkomplex lagen dem Mediendienst nach eigenen Angaben aber nicht vor.
Reform ermöglicht Doppelpass für alle neu Eingebürgerten
Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte eine Reform des Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat.
Seither darf, wer Deutscher wird, generell die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Vorher war das nur für EU-Bürger möglich, sowie in bestimmten Ausnahmefällen und wenn der Herkunftsstaat die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit verweigert.
Seit der Reform reichen für die Einbürgerung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich nach der Reform bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung 2025 wieder gekippt.
Dass die Mehrstaatigkeit früher in Deutschland nicht generell erlaubt war, hielt vor allem Menschen, die sich dem Herkunftsland beziehungsweise der alten Heimat ihrer Eltern emotional und kulturell verbunden fühlen, davon ab, sich einbürgern zu lassen.
Auch praktische Gründe spielen eine Rolle, etwa erleichterte Reisen, Erbrechts- und Eigentumsfragen oder die Möglichkeit, in beiden Staaten zu arbeiten. (dpa/red)
Als erstes Bundesland will Sachsen-Anhalt ein Krypto-Wertpapier herausgeben. Das Land plant die Ausgabe einer digitalen Schuldverschreibung auf Basis des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG), wie das Finanzministerium in Magdeburg mitteilte. Die Anleihe soll im Sommer 2026 platziert werden und richtet sich an institutionelle Investoren. Dann soll auch die finale Preisfestsetzung erfolgen.
Während sich bisher vor allem private Unternehmen oder Fintechs an diese Technologie herangewagt haben, springt nun erstmals ein staatlicher Akteur auf den Zug auf. Das gibt dem gesamten Markt für digitale Wertgegenstände einen gewissen Vertrauens- und Seriositätsschub.
„Wir wollen die Chancen digitaler Technologien frühzeitig nutzen und praktische Erfahrungen mit modernen Emissions- und Registerprozessen sammeln“, sagte Finanzminister Michael Richter (CDU).
Schnellere Abwicklung, Kostensenkung – aber auch Risiken
Sachsen-Anhalt hat einen Schuldenberg von rund 24 Milliarden Euro und eine der höchsten Pro-Kopf-Verschuldungen in Deutschland. Das juristische und technische Fundament bildet das eWpG, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist.
Bei diesem Krypto-Wertpapier wird die Papierurkunde komplett abgeschafft. Laut Europäischer Investitionsbank (EIB) ist ein Anleiheverkauf kompliziert und zeitaufwendig.
Neben der Geschwindigkeit sieht die EIB bei der Digitalisierung der Kapitalmärkte weitere Vorteile wie die Senkung der Fixkosten und eine bessere Transparenz. Gleichzeitig gibt es aber auch Risiken, da es sich um eine relativ neue Technologie handelt.
Obwohl die rechtlichen Grundlagen bereits 2021 gelegt wurden, nimmt der Kryptohandel in Deutschland nur langsam Fahrt auf.
In den ersten drei Jahren seit dem Gesetz wurden laut einer Übersicht der Bafin insgesamt rund 155 Krypto-Wertpapiere gelistet. Im vergangenen Jahr nahm der Handel dann aber etwas Fahrt auf und mehr als 120 neue Wertpapiere kamen dazu. (dpa/red)






























