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Wirtschaftsweise Grimm fordert radikale Reformen bei der Rente


In Kürze:

  • Veronika Grimm fordert umfassende Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und die Mütterrente stehen dabei zur Debatte.
  • Grimm spricht sich zudem für eine Reform der Witwenrente aus.
  • Rund 5,15 Millionen Menschen bezogen Ende 2024 eine Witwen- oder Witwerrente.

Die Ökonomin Veronika Grimm, Mitglied des sogenannten Rats der Wirtschaftsweisen, hat die Koalition zu konsequenteren Reformen gedrängt. Ein wesentlicher Punkt sei dabei die Rente. Im Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) fordert sie „konsequente Reformen, die den Haushalt konsolidieren und Wachstum bringen“. Es mache ihr Sorgen, dass sich die Regierung „so im Klein-Klein aufhält“.

Abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren im Visier

Die Regierung, so Grimm, habe „die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft“. Die – fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete – abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte solle abgeschafft werden. Gleiches gelte für die Mütterrente. Außerdem trat die Ökonomin für eine Reform der Witwenrente ein. Wie diese aus ihrer Sicht exakt aussehen soll, ließ sie in dem Gespräch jedoch offen.
Ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren hat die Koalition bereits beschlossen. Sie war Teil des Empfehlungskatalog der Rentenkommission, die im Auftrag der Bundesregierung Reformvorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeiten soll.
Obwohl sich Union und SPD auf Bundesebene darüber einig sind, diese Option abzuschaffen, ist noch unklar, ob und wann dies möglich sein wird. Mehrere Ministerpräsidenten, insbesondere aus dem Osten, haben Widerstand gegen das Ende der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte angekündigt. Eine Lösung wird auch aufgrund verfassungsmäßiger Schutzbestimmungen nur mit langen Übergangsregelungen möglich sein.

Rentenreform von 2002 brachte tiefe Einschnitte

Was die Witwenrente anbelangt, hatte es bereits 2002 tiefe Einschnitte gegeben. Ausgehend von einem höheren Grad an Berufstätigkeit von Frauen hatte die Regierung Schröder die Ansprüche im Bereich der Hinterbliebenenversorgung deutlich eingeschränkt. Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente gibt es nur noch in geringerer Höhe – und der Bezug ist in stärkerem Maße von Bedürftigkeit abhängig.
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht nur für Ehepaare – Unverheiratete haben einen solchen grundsätzlich nicht. Die Ehe muss im Regelfall mindestens für ein Jahr bestanden haben, zu den wenigen noch vorgesehenen Ausnahmen gehört etwa ein Unfalltod. Der Verstorbene muss zudem bereits die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und eine Rente bezogen haben.
Die sogenannte kleine Witwenrente gilt für Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind, kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Sie kann für 24 Monate in Anspruch genommen werden und beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Die Kleine Witwenrente soll den Hinterbliebenen eine Überbrückung ermöglichen, um perspektivisch wieder für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können. Sie gilt für alle ab 2002 geschlossenen Ehen und wenn der verstorbene Partner vor 1962 geboren wurde.

Restriktionen auch bei der Rente für Hinterbliebene

Die große Witwenrente ist zeitlich nicht begrenzt. Ihre Höhe wurde jedoch von 60 auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen begrenzt. Zudem gelten auch für den Bezug dieser Rente mehrere Voraussetzungen. Eine davon ist das Erreichen einer – stufenweise steigenden – Altersgrenze. Diese liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 werden es 47 Jahre sein.
Außerdem muss, wer die große Witwenrente beziehen will, ein minderjähriges oder behindertes eigenes Kind oder eines des verstorbenen Ehepartners betreuen oder erwerbsgemindert sein. Die Ehe muss auch hier mindestens ein Jahr bestanden haben und der Verstorbene muss bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Der Anspruch auf Witwenrente endet mit dem Eingehen einer neuen Ehe.
Jenseits eines Freibetrags von derzeit 1.122,53 Euro plus 238,11 Euro pro waisenrentenbezugsberechtigtem Kind werden auch Einkommen auf den Anspruch angerechnet. Grundsätzlich geschieht dies mit einem Anteil von 40 Prozent. Dazu gibt es Kürzungen, wenn der Versicherte vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter stirbt, und Zuschläge für Kindererziehung.

Rund 5,15 Millionen beziehen Hinterbliebenenrente

Die sogenannte Mütterrente ist kein eigenständiger Rentenanspruch. Sie beinhaltet lediglich zusätzliche Rentenpunkte für Zeiten der Kindererziehung. Auf Drängen der CSU hat die Koalition diese Vergünstigung für Mütter ausgeweitet, was die ursprünglichen jährlichen Kosten von etwa 13,5 Milliarden Euro um weitere rund 4,5 Milliarden erhöht hat.
Den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge bezogen zum 31. Dezember 2024 insgesamt rund 5,15 Millionen Menschen in Deutschland Witwen- und Witwerrenten. Diese machten damit etwa ein Fünftel aller gesetzlichen Renten aus und jährliche Kosten von etwa 50 Milliarden Euro.
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Wirtschaftsweise Grimm fordert umfassende Reformen bei der Rente


In Kürze:

  • Veronika Grimm fordert umfassende Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren und die Mütterrente stehen dabei zur Debatte.
  • Grimm spricht sich zudem für eine Reform der Witwenrente aus.
  • Rund 5,15 Millionen Menschen bezogen Ende 2024 eine Witwen- oder Witwerrente.

Die Ökonomin Veronika Grimm, Mitglied des sogenannten Rats der Wirtschaftsweisen, hat die Koalition zu konsequenteren Reformen gedrängt. Ein wesentlicher Punkt sei dabei die Rente. Im Gespräch mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) fordert sie „konsequente Reformen, die den Haushalt konsolidieren und Wachstum bringen“. Es mache ihr Sorgen, dass sich die Regierung „so im Klein-Klein aufhält“.

Abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren im Visier

Die Regierung, so Grimm, habe „die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft“. Die – fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete – abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte solle abgeschafft werden. Gleiches gelte für die Mütterrente. Außerdem trat die Ökonomin für eine Reform der Witwenrente ein. Wie diese aus ihrer Sicht exakt aussehen soll, ließ sie in dem Gespräch jedoch offen.
Ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren hat die Koalition bereits beschlossen. Dies war Teil des Empfehlungskatalogs der Rentenkommission, die im Auftrag der Bundesregierung Reformvorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeiten soll.
Obwohl sich Union und SPD auf Bundesebene darüber einig sind, diese Option abzuschaffen, ist noch unklar, ob und wann dies möglich sein wird. Mehrere Ministerpräsidenten, insbesondere aus dem Osten, haben Widerstand gegen das Ende der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte angekündigt. Eine Lösung wird auch aufgrund verfassungsrechtlicher Schutzbestimmungen nur mit langen Übergangsregelungen möglich sein.

Rentenreform von 2002 brachte tiefe Einschnitte

Was die Witwenrente anbelangt, hatte es bereits 2002 tiefe Einschnitte gegeben. Ausgehend von einem höheren Grad an Berufstätigkeit von Frauen hatte die Regierung Schröder die Ansprüche im Bereich der Hinterbliebenenversorgung deutlich eingeschränkt. Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente gibt es nur noch in geringerer Höhe – und der Bezug ist in stärkerem Maße von Bedürftigkeit abhängig.
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht nur für Verheiratete – Unverheiratete haben einen solchen grundsätzlich nicht. Die Ehe muss im Regelfall mindestens ein Jahr bestanden haben; zu den wenigen noch vorgesehenen Ausnahmen gehört etwa ein Unfalltod. Der Verstorbene muss zudem bereits die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und eine Rente bezogen haben.
Die sogenannte kleine Witwenrente gilt für Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind, kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Sie kann für 24 Monate in Anspruch genommen werden und beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Die kleine Witwenrente soll den Hinterbliebenen eine Überbrückung ermöglichen, um perspektivisch wieder für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können. Sie gilt für alle ab 2002 geschlossenen Ehen, sofern der verstorbene Partner vor 1962 geboren wurde.

Restriktionen auch bei der Rente für Hinterbliebene

Die große Witwenrente ist zeitlich nicht begrenzt. Ihre Höhe wurde jedoch von 60 auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen begrenzt. Zudem gelten auch für den Bezug dieser Rente mehrere Voraussetzungen. Eine davon ist das Erreichen einer – stufenweise steigenden – Altersgrenze. Diese liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 werden es 47 Jahre sein.
Außerdem muss, wer die große Witwenrente beziehen will, ein minderjähriges oder behindertes eigenes Kind oder eines des verstorbenen Ehepartners betreuen oder erwerbsgemindert sein. Die Ehe muss auch hier mindestens ein Jahr bestanden haben und der Verstorbene muss bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Der Anspruch auf Witwenrente endet mit dem Eingehen einer neuen Ehe.
Jenseits eines Freibetrags von derzeit 1.122,53 Euro plus 238,11 Euro pro waisenrentenbezugsberechtigtem Kind werden auch Einkommen auf den Anspruch angerechnet. Grundsätzlich geschieht dies mit einem Anteil von 40 Prozent. Dazu gibt es Kürzungen, wenn der Versicherte vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter stirbt, und Zuschläge für Kindererziehung.

Rund 5,15 Millionen beziehen Hinterbliebenenrente

Die sogenannte Mütterrente ist kein eigenständiger Rentenanspruch. Sie beinhaltet lediglich zusätzliche Rentenpunkte für Zeiten der Kindererziehung. Auf Drängen der CSU hat die Koalition diese Vergünstigung für Mütter ausgeweitet, was die ursprünglichen jährlichen Kosten von etwa 13,5 Milliarden Euro um weitere rund 4,5 Milliarden erhöht hat.
Den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge bezogen zum 31. Dezember 2024 insgesamt rund 5,15 Millionen Menschen in Deutschland Witwen- und Witwerrenten. Diese machten damit etwa ein Fünftel aller gesetzlichen Renten aus. Jährliche Kosten beliefen sich auf etwa 50 Milliarden Euro.
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Kabinettsklausur in Neuhardenberg: Merz setzt auf Wirtschaft und KI


In Kürze:

  • Wirtschaft und KI: Die Bundesregierung will Wettbewerbsfähigkeit, industrielle KI und technologische Souveränität stärken.
  • Reformen im Fokus: Bürokratieabbau, Mittelstand, Handwerk, Start-ups und Wohnungsbau stehen ebenfalls auf der Agenda.
  • Konfliktpotenzial: Bei Dürre, Klimaschutz und der geplanten Rentenreform liegen Union und SPD beziehungsweise Teile der Union auseinander.

 
Am Dienstag, 25. August, beginnt auf Schloss Neuhardenberg die auf zwei Tage anberaumte Kabinettsklausur zum Ende der parlamentarischen Sommerpause. Bereits in den Jahren 2003 und 2004 hatten in dem klassizistisch überformten Barockschloss Kabinettsklausuren stattgefunden. Damals hieß der Bundeskanzler Gerhard Schröder – und die Hauptthemen waren Rentenstabilisierung und die Hartz-IV-Reform.
Wie die damalige Regierung Schröder steht auch das Kabinett Merz unter Zugzwang. Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Wirtschaftspolitik in den Mittelpunkt der Tagung zu stellen. Dabei stünden Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität, Schlüsseltechnologien und notwendige Reformen im Vordergrund. Im offiziellen Papier heißt es, Deutschland solle „ein starkes Industrieland“ bleiben und auch im KI-Zeitalter Wohlstand und sichere Arbeitsplätze bieten.

Bundeskanzler Friedrich Merz gibt bei seiner Ankunft in Neuhardenberg zur zweitägigen Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg eine Stellungnahme ab. Die Bundesregierung steht unter Druck, Reformen bei Steuern, Pflege und Bürokratie voranzutreiben.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Merz will zur Kabinettsklausur Wirtschaftspolitik in den Mittelpunkt stellen

Im Rahmen der Klausurtagung wird es auch Impulsvorträge von Gästen aus der Wirtschaft geben – unter anderem durch die CEOs von Siemens, Roland Busch, und Cohere, Aidan Gomez. Geplant sind außerdem Vorführungen zu technologischen Entwicklungen in Bereichen wie KI, Drohnenabwehr und digitalen Anwendungen – unter anderem auch von BKA und Zoll.
Am Mittwoch wird der Tag mit einer Diskussion beginnen, an der Handwerksverbandspräsident Jörg Dittrich, Investoren und Vertreter von Start-ups zu Wort kommen. Für 12:00 Uhr ist im Anschluss an eine weitere Kabinettssitzung eine Pressekonferenz mit Friedrich Merz, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geplant.
Schon am ersten Tag wird die industrielle Nutzung von Künstlicher Intelligenz einer der Schwerpunkte sein. Deutschland soll nach dem Willen der Bundesregierung zu einem führenden Standort industrieller KI werden. Dafür sollen auch die CEOs von Siemens und Cohere Impulse liefern.

KI, Forschung und Technologie sollen kein Neuland bleiben

Um diesem Ziel näherzukommen, müsste Deutschland seine digitale Infrastruktur und Rechenkapazitäten ausbauen. Ein weiterer Fokus müsste auf der Förderung strategischer Schlüsseltechnologien liegen. Entscheidend für das Schicksal des KI-Standorts Deutschland wird eine bessere Verbindung von Forschung und industrieller Anwendung sein, heißt es in der Regierungsankündigung weiter.
Als zentrale Einsatzbereiche für KI hat die Bundesregierung Verwaltung, Sicherheit und Verteidigung identifiziert. Durch bessere Bedingungen für Aufbau und Anwendung von KI in Deutschland hofft man auch auf eine Stärkung der technologischen Souveränität Deutschlands und Europas.
Neben der KI soll die Technologie- und Forschungspolitik der Bundesregierung auch weitere Bereiche forcieren. So will man auch in Quantentechnologie und Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutraler Energieerzeugung Forschung stärker mit dem Markt verbinden. Die europäische Kapitalmarktunion sowie Projekte wie der „Deutschlandfonds“ und der geplante „EU-Industrie-Accelerator“ sollen innovativen Unternehmen erforderliches Kapital leichter zugänglich machen.

Kabinettsklausur nach Kritik aus Verbänden unter Erfolgsdruck

Auf der Tagesordnung der Kabinettsklausur soll auch der Abbau von Bürokratie stehen. Hier hat sich die Bundesregierung einen Abbau der Kostenbelastung für Unternehmen um 25 Prozent vorgenommen. Im November 2025 beschloss das Kabinett mehr als 40 Maßnahmen in diesem Bereich. Diese sollen dem im Vorfeld der Klausur veröffentlichten Regierungsvermerk zufolge jährlich rund 9,8 Milliarden Euro an Entlastung bringen.
Die Bundesregierung kündigt auch an, Mittelstand und Handwerk im Rahmen der Tagung ein besonderes Augenmerk zu widmen. Aus den entsprechenden Verbänden hatte es zuletzt deutliche Kritik an ausbleibenden Reformen gegeben. Das Kabinett will sich nun mit der Gewinnung von Fachkräften, Fragen der Ausbildung und der Modernisierung überbetrieblicher Bildungsstätten befassen.
Aus der Bundesregierung heißt es, in Deutschland gebe es derzeit etwa eine Million Handwerksbetriebe mit rund sechs Millionen Beschäftigten. Der weitere Schwerpunkt auf Start-ups ergebe sich nicht zuletzt aus dem Umstand, dass allein im ersten Halbjahr 2026 in Deutschland 3.053 Start-ups gegründet worden seien. Das seien 52 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Besonders stark vertreten seien darunter KI- und Softwareunternehmen.

Reaktion auf Hitze und Dürre als potenzielles Konfliktthema

Die Bundesregierung wird sich auch mit dem Wohnungsbau und Maßnahmen zur schnelleren Abwicklung von Bauverfahren befassen. Bis Ende August soll auch das Konzept für eine Bundeswohnungsbaugesellschaft stehen, die nach den Plänen 100.000 Wohnungen pro Jahr bauen soll.
Ein potenzielles Konfliktthema ist die Dürre, über die am Mittwoch beraten werden soll. Die SPD-Minister drängen auf eine Grundgesetzänderung, die dem Klimaschutz eine noch zentralere Rolle einräumen soll. Die Union will zunächst die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen. Hier ist – wie auch Regierungssprecher Steffen Kornelius im Vorfeld betonte – mit keiner Beschlussfassung zu rechnen. Zunächst müsse man Folgen von Hitze und Dürre detailliert untersuchen.
Vor allem die Ministerpräsidenten in den ostdeutschen Ländern werden mit großem Interesse auf die Kabinettsgespräche zu den geplanten Rentenreformen blicken. In ihren Reihen gibt es heftige Widerstände gegen die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.

Bas gegen Aufschnüren des Rentenpakets – CDA fordert „faire“ Reformen

Bundessozialministerin Bärbel Bas will hingegen an der vereinbarten Reform festhalten und das Paket nicht mehr aufschnüren. Unterdessen hat auch CDA-Chef Dennis Radtke gemahnt, Reformen dürften nicht dazu führen, dass „vor allem diejenigen belastet werden, die arbeiten und Beiträge zahlen“. Reformen müssten „fair sein“, so Radtke.
Der CDA-Vorsitzende forderte die Koalitionsparteien auf, nach Ende der Sommerpause auch an ihrem Erscheinungsbild zu arbeiten. Die Zielbestimmung müsse lauten: „Weniger öffentliche Selbstbeschäftigung, weniger tägliche neue Einzelvorschläge – dafür mehr gemeinsamer Kurs.“
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Prien stellt SPD infrage – Regierung stabil im Koalitions-Konflikt


In Kürze:

  • Bundesfamilienministerin Karin Prien wirft der SPD mangelnde Verlässlichkeit beim Unterhaltsvorschuss vor.
  • Die SPD will den Unterhaltsvorschuss weiterhin bis zum 18. Geburtstag gewähren und stattdessen säumige Unterhaltspflichtige stärker belangen.
  • Auch bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren gibt es erhebliche Widerstände bei beiden Koalitionspartnern.
  • Trotz der Konflikte gilt ein Scheitern der schwarz-roten Koalition derzeit als wenig wahrscheinlich.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat die Verlässlichkeit der SPD als Koalitionspartner infrage gestellt. In einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) hat sie die jüngsten Vorstöße der Sozialdemokraten zum Unterhaltsvorschuss kritisiert. Sie verwies darauf, dass die von ihr vorbereiteten Einsparungen bei den Familienleistungen von der Koalition insgesamt beschlossen worden seien.
Es sei „eine Frage von politischer und rechtlicher Seriosität – und von gutem Anstand“, diese als bindend zu betrachten. Gute Politik setze „verlässliche Partner voraus, auch bei unpopulären Entscheidungen“.

SPD fordert härtere Maßnahmen gegen Unterhaltsschuldner statt Kürzungen

Hintergrund der Kontroverse ist ein am Montag, 17. August, beschlossenes Papier des SPD-Präsidiums. In diesem spricht sich die Partei dagegen aus, den Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 16. Geburtstag eines Kindes zu gewähren. Bislang ist es möglich, diesen bis zum 18. Geburtstag zu beantragen. Prien hatte jedoch aus Kostengründen angekündigt, die maximale Bezugsdauer zu kürzen.
Sozialverbände hatten gegen diese Ankündigung protestiert. In weiterer Folge erarbeitete die SPD-Spitze ihre Vorlage, in der sie zusätzliche Schritte gegen säumige Unterhaltspflichtige forderte. Auf Instagram meldete die SPD dazu:
„Eine Reform des Unterhaltsvorschuss darf nicht bei Kindern kürzen, sondern muss Zahlungsverweigerer konsequent in die Pflicht nehmen.“
Statt den Bezug des Unterhaltsvorschusses zu kürzen, solle es mehr und strengere Sanktionen gegen Unterhaltsverpflichtete geben. Die SPD plädiert dabei unter anderem für schnellere Pfändungen, einen besseren Datenaustausch, längere Verjährungsfristen oder die Möglichkeit, Rückstände bei der SCHUFA zu melden.

Ministerin weist auf Sparvorgaben durch Bundesfinanzminister Klingbeil hin

Prien wies außerdem darauf hin, dass die Sparvorgaben aus dem Bundesfinanzministerium von SPD-Chef Lars Klingbeil gekommen seien. Er habe angesichts großer Haushaltslöcher verbindliche Sparziele für alle Ressorts gesetzt. Das Bundesfamilienministerium sei dem unter anderem durch Kürzungen beim Elterngeld, aber auch beim Unterhaltsvorschuss nachgekommen. Die Sparmaßnahmen hätten Landes- und Kommunalpolitiker der SPD gefordert.
Der Streit um den Unterhaltsvorschuss ist nicht der einzige Konfliktherd, der innerhalb der Koalition besteht. Zu den heikelsten Themen gehört unter anderem die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren – fälschlicherweise oftmals als „Rente mit 63“ bezeichnet.
Ihre Abschaffung gehörte zu den 33 Empfehlungen, die im Gutachten der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission genannt waren. Sie sollen das Rentensystem stabilisieren und dessen dauerhafte Finanzierbarkeit sichern. Durch das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren verspricht sich die Bundesregierung jährliche Einsparungen von etwa 9,5 Milliarden Euro.

Koalition muss bei Rentenreform mit Gegenwind aus den Ländern rechnen

Widerstand gegen dieses Vorhaben gibt es allerdings sowohl aus der SPD als auch der Union. Vor allem die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder lehnen die geplanten Einschränkungen parteiübergreifend ab. Aber auch die Arbeitnehmerorganisation der CDU, die CDA, hatte jüngst ihre Ablehnung des Rentenreformschritts zum Ausdruck gebracht.
Bislang zeichnen sich im Bundesrat 25 Gegenstimmen zur Einschränkung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab. Unklar ist, wie sich Länder wie Baden-Württemberg oder das rot-grün regierte Hamburg positionieren. Das von einer schwarz-roten Koalition regierte Berlin hat sich noch nicht klar positioniert. Dort könnte es nach den Abgeordnetenhauswahlen jedoch zu einer rot-rot-grünen Koalition kommen.
In vielen Konfliktfällen mussten die Koalitionspartner vor allem Widerstände aus den Reihen der eigenen Abgeordneten oder von Landespolitikern der eigenen Partei bewältigen. So war es beispielsweise die „Junge Gruppe“ in der CDU/CSU-Fraktion, die Ende des Vorjahres damit gedroht hatte, das vom Kabinett bereits beschlossene Rentenpaket platzen zu lassen. Innerhalb der SPD hatte es unter anderem Kritik von eigenen Abgeordneten gegeben, als es um Verschärfungen für Bezieher von Bürgergeld ging.

Steuerreform hat Debatte um höhere Belastung Vermögender vorerst ad acta gelegt

Bei Themen wie der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren gibt es sowohl in der CDU als auch in der SPD Gegenstimmen. Diese kommen vor allem aus den Ländern – insbesondere jenen, wo in absehbarer Zeit Landtagswahlen stattfinden. Vor allem die jeweiligen Ministerpräsidenten befürchten, von den Wählern für Entscheidungen der Koalition im Bund abgestraft zu werden.
Einen Konfliktherd hat die Koalition jüngst bis auf Weiteres ausräumen können. Anfang Juli hatte das Kabinett ein 34-Punkte-Programm vorgestellt, das bis Ende 2027 schrittweise umgesetzt werden soll. Dieses beinhaltet unter anderem Verschärfungen beim Bürgergeld, aber auch einen grundlegenden Fahrplan zur Steuerreform. Zuvor hatte es insbesondere in Fragen wie der Reichensteuer oder der von der SPD geforderten Einführung von Vermögenssteuern Differenzen gegeben.
Nun ist man übereingekommen, als sehr hoch definierte Einkommen bei der geplanten Steuerreform stärker zu belasten. So soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Zudem soll es eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent für Einkommen ab 280.000 Euro geben. Auf diese Weise sollen die 10 Milliarden Euro die Entlastung von Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen gegenfinanziert werden.

Weder SPD noch CDU und CSU haben Interesse am Scheitern der Koalition

Einige weitere Punkte, in denen Gesprächsbedarf zwischen den Koalitionspartnern gibt, könnten ebenfalls heikel werden – wenn auch wahrscheinlich nicht in einem Ausmaß, das die Koalition gefährdet. Einer davon ist der gesetzliche Mindestlohn, den die SPD möglichst schnell auf 15 Euro anheben will. Zu Jahresbeginn stieg dieser auf 13,60 Euro. Ab 2027 soll er 14,60 Euro betragen.
Aktuell gibt es auch Forderungen aus der SPD, den Kaufkraftverlust infolge der Explosion der Treibstoffpreise durch flankierende Maßnahmen in Grenzen zu halten. Hier fordert etwa Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine Übergewinnsteuer – und zusätzlich noch eine Spritpreisbremse. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche lehnt solche Forderungen jedoch als „teuer, wirkungsschwach und verfassungsrechtlich fragwürdig“ ab.
Dass die nunmehrigen Unstimmigkeiten in der Frage des Unterhaltsvorschusses die Koalition in ihren Grundfesten erschüttern werden, ist wenig wahrscheinlich. Zum einen war es Union und SPD in durchaus heikleren Fragen gelungen, das Bündnis zusammenzuhalten. Dazu gehörten etwa das Rentenpaket, aber auch die Steuerreform. Zum anderen hat keiner der Koalitionspartner ein Interesse an einem Scheitern von Schwarz-Rot und möglichen Neuwahlen.

Kenia-Koalition würde die Lage für CDU/CSU und SPD nicht erleichtern

Würde es zu solchen kommen, kämen die beiden früheren großen Volksparteien aktuellen Umfragen zufolge zusammen auf nur noch 32 Prozent. Selbst ein Kenia-Bündnis unter Einschluss der Grünen würde nur noch über eine Mehrheit von 25 – im Fall eines Wiedereinzugs der FDP sogar nur von 7 – Sitzen verfügen. Im ungünstigsten Fall könnte je nach Ergebnis sogar eine Einigung zwischen Union, SPD, Grünen und Liberalen erforderlich werden, um eine Regierungsmehrheit ohne Linke oder AfD zu ermöglichen.
Schon ein Dreierbündnis unter Einschluss der Grünen würde das Erzielen von Einigungen noch deutlich verkomplizieren – insbesondere in Bereichen wie der Gebäudeenergie, wo die schwarz-rote Koalition bewusst von Entscheidungen der Ampelkoalition abgerückt war. Zudem müsste eine Kenia-Koalition voraussichtlich unter einem anderen Bundeskanzler stattfinden.
Grünen-Bundessprecher Felix Banaszak hatte Friedrich Merz die Hauptverantwortung für die derzeitige Stärke der AfD zugeschrieben. So habe dieser versprochen, die vom Verfassungsschutz beobachtete Partei zu halbieren. Mittlerweile sei das Gegenteil der Fall. Merz, so äußerte Banaszak jüngst gegenüber „BILD“, habe „sich entschieden, den Deutschen Unwahrheiten zu erzählen“.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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CDU-Arbeitnehmerflügel stellt sich gegen Merz: Streit um Rente


In Kürze:

  • Der CDU-Arbeitnehmerflügel fordert bei der Rentenreform einen Kompromiss.
  • Mehrere ostdeutsche Ministerpräsidenten lehnen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab.
  • Die Rentenkommission empfiehlt eine Abschaffung „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“.

 
In der Debatte um die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren stellt sich die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), der Arbeitnehmerflügel der CDU, gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Die Bundesregierung sollte bei der Rentenreform „nicht auf ihren weitreichenden Maximal-Forderungen beharren“, äußerte CDA-Vize Christian Bäumler gegenüber dem „Tagesspiegel“.

Bas will Gesamtpaket nicht mehr aufschnüren – Schwesig führt Widerstand an

Auch die Union solle „Beweglichkeit zeigen“, wenn es um die landläufig fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete vorzeitige Altersrente geht.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hatte im Juni ein Gutachten mit 33 Empfehlungen zur Stabilisierung der Altersrente vorgelegt. Eine davon war die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, die einen Rentenbezug bereits vor dem gesetzlichen Eintrittsalter ermöglichen soll.
Die Bundesregierung – darunter auch SPD-Bundesvorsitzende und Sozialministerin Bärbel Bas – hatte angekündigt, die Vorschläge der Rentenkommission ohne weitere Abstriche umsetzen zu wollen.
Bas erklärte mit Blick auf die Vorschläge, diese seien für die Sozialdemokraten „kein Wunschergebnis“. Allerdings machte sie auch deutlich, das Gesamtpaket nicht aus Unmut über einzelne Punkte selektiv auseinanderreißen zu wollen.
Dies sehen einige Parteikollegen in den Ländern jedoch anders. Unter anderem hat sich Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die im September um ihre Wiederwahl kämpft, von Beginn an gegen die Rentenpläne ausgesprochen.
In einem Interview mit „t-online“ betonte Schwesig: „Wer 45 Jahre im Schichtdienst arbeitet, hat eine enorme Lebensleistung erbracht und muss weiterhin einen Anspruch auf eine auskömmliche Rente ohne Einschnitte haben.“

Geschlossene Front ostdeutscher Länder – auch Saarland und Bremen dabei

Die Ministerpräsidentin wies darauf hin, dass gerade in Ostdeutschland nur die wenigsten Erwerbstätigen ausreichend Spielraum gehabt hätten, um zusätzlich privat vorzusorgen. Die meisten von ihnen hätten nur die gesetzliche Rente. Würden nun auch für Menschen mit 45-jähriger Erwerbsbiografie Abschläge kommen, würde die durchschnittliche Rente von 1.300 Euro im Nordosten noch weiter sinken.
Schwesig hält auch die geplante Härtefallregelung für untragbar. Diese ziele darauf ab, dass „die Menschen erst krank werden müssen, um vorzeitig in Rente gehen zu können“. Das sei für die Landeschefin nicht machbar – und das kommuniziere sie auch in den Parteigremien. Man müsse „richtig an die Strukturen gehen“ und dürfe nicht diejenigen bestrafen,  die „den Laden rund um die Uhr am Laufen halten“.
Mit ihrem Widerstand gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 45 Beitragsjahren steht Schwesig gerade in den ostdeutschen Ländern nicht allein.
Neben Sven Schulze (CDU), der vor den Landtagswahlen im September in Sachsen-Anhalt mit dem Rücken zur Wand steht, erfährt Schwesig auch Unterstützung von den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU), Mario Voigt (CDU) und Dietmar Woidke (SPD).
Sie verweisen auch auf die speziellen Erwerbsbiografien im Osten und fehlende Optionen zum privaten Vermögensaufbau. Dies würde für Betroffene entweder einen faktischen Zwang zum Weiterarbeiten oder lebenslange Abschläge bedeuten.

Union bisher kategorisch gegen Änderungen

Rückendeckung erhalten die ostdeutsche Ministerpräsidenten auch von ihren SPD-Kollegen aus dem Westen, Anke Rehlinger (Saarland) und Andreas Bovenschulte (Bremen). Damit kommen die erklärten Gegner des Vorhabens im Bundesrat auf 25 Stimmen. Um die Beschlussfassung blockieren zu können, wären 35 Stimmen erforderlich. Es ist noch nicht absehbar, ob sich noch andere Länderregierungen den Gegnern der Neufassung anschließen werden.
Aufseiten der Union hatten sich CSU-Chef Markus Söder, die neue CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann und der neue CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei bislang kategorisch gegen Kompromisse in dieser Frage ausgesprochen.
Auch die Junge Gruppe innerhalb der Unionsfraktion warnte auf X davor, durch das Herausziehen einzelner Bausteine „das ganze Haus zum Einsturz“ zu bringen. Der Abgeordnete Pascal Reddig fordert einen Gesetzesbeschluss noch vor den Landtagswahlen. Alles andere würde „Angst vor Wahlen“ signalisieren.
Reddig, der auch Mitglied der Rentenkommission war, beschrieb die Frührente als „sozial wenig zielgenau – und zugleich sehr teuer“. Denn statt „Menschen in körperlich belastenden Berufen einen früheren Rentenzugang zu ermöglichen“, werde sie vor allem „von gesünderen, männlichen und besserverdienenden Versicherten in Anspruch genommen“.

CDA fordert Kompromiss

CDA-Vize Bäumler hingegen fordert einen möglichst zügigen Kompromiss – bewusst noch vor den Landtagswahlen. Er erklärte:
„Es wäre gut, wenn der Kanzler so bald wie möglich mit den Ministerpräsidenten einen Kompromiss vereinbart. Am besten noch im August.“
Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 45 Beitragsjahren treffe „hunderttausende Menschen […], nicht nur eine überschaubare Gruppe“. In vielen Fällen hätten die Betroffenen körperlich oft sehr hart gearbeitet.

Vertrauensschutz-Grundsatz verlangt längere Übergangsfristen

Die Rentenkommission empfiehlt, grundsätzlich keinen abschlagsfreien Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze mehr zu ermöglichen. Zudem soll ein früherer Rentenzugang künftig immer an eine Altersgrenze statt an Beitragsjahre geknüpft sein.
Wer lange eingezahlt hat und kurz vor der Rente nachweislich nicht mehr im bisherigen Beruf arbeiten kann, soll über eine individuelle Gesundheitsprüfung einen erleichterten Rentenzugang erhalten.
Befürworter der Neuregelung argumentieren neben der Entlastung für die Rentenkassen auch mit arbeitsmarktpolitischen und demografischen Erwägungen. Die abschlagsfreie Frühverrentung entziehe dem Arbeitsmarkt erfahrene Beschäftigte.
Zudem komme sie zunehmend nicht mehr körperlich hart arbeitenden Menschen zugute. Vielmehr werde sie überproportional von Menschen mit stabilen Erwerbsbiografien, höheren Einkommen und entsprechend höheren Renten genutzt.
Die Kommission sprach sich für Übergangsregelungen für derzeit rentennahe Jahrgänge aus. Zudem erklärte sie, dass die abschlagsfreie Frührente unter Wahrung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes „zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgeschafft“ werden müsse.