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188.000 Firmenschließungen: Warum viele Unternehmen ohne Insolvenz aufgeben


In Kürze:

  • Untersuchung von Creditreform: Rund 188.000 Unternehmen schlossen 2025 in Deutschland – 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
  • Nur rund 13 Prozent der Schließungen waren Insolvenzen; häufig spielen auch wirtschaftliche Entscheidungen oder fehlende Nachfolger eine Rolle.
  • Die Zahl allein zeigt nicht, wie viel wirtschaftliche Leistung verloren geht – zugleich entstehen neue Unternehmen und bestehende Betriebe übernehmen Beschäftigte, Kunden oder Aufträge.

 
In Deutschland haben 2025 deutlich mehr Unternehmen aufgegeben als im Jahr zuvor. Creditreform nennt rund 188.000 Schließungen, 10 Prozent mehr als 2024 und so viele wie seit fast zwei Jahrzehnten nicht mehr. Die Zahl stammt nach Angaben von Creditreform aus einer gemeinsamen Untersuchung mit dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).
Doch hinter dieser Zahl stehen keineswegs nur Firmen, die ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten. Lediglich rund 13 Prozent der erfassten Schließungen waren Insolvenzen. Bei fast neun von zehn Fällen ging der Aufgabe also kein Insolvenzverfahren voraus.
Noch ein Befund fällt auf: Die 2024 und 2025 geschlossenen Unternehmen hatten im Durchschnitt eine bessere Bonität als Firmen, die in früheren Jahren aufgaben. Mit Bonität ist die Kreditwürdigkeit gemeint, also die Einschätzung, wie wahrscheinlich ein Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann. Nach Angaben des ZEW waren zuletzt auch Firmen unter den Schließungen, die noch nicht in unmittelbaren Finanzierungsschwierigkeiten steckten.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Deutschland 188.000 wirtschaftlich gesunde Unternehmen verloren hat. Ein Betrieb kann noch alle Rechnungen bezahlen, aber trotzdem zu wenig Gewinn abwerfen. Andere schließen, weil der Eigentümer in den Ruhestand geht, kein Nachfolger gefunden wird oder persönliche Gründe eine Fortführung verhindern.
Gleichzeitig sind die Unternehmensinsolvenzen gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) registrierten die deutschen Amtsgerichte 2025 insgesamt 24.064 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 10,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. 2024 hatte der Anstieg noch 22,4 Prozent betragen.

Wie die 188.000 Schließungen ermittelt werden

Die Untersuchung beruht auf dem Mannheimer Unternehmenspanel. Dahinter steht eine große Unternehmensdatenbank von Creditreform, die das ZEW wissenschaftlich aufbereitet. Erfasst werden auch Kleinstunternehmen und selbstständige Freiberufler.
Wichtig für die Einordnung ist: Die 188.000 Schließungen sind keine reine Zählung behördlich gemeldeter Geschäftsaufgaben. Rund 43 Prozent entfallen auf Abmeldungen und von Creditreform recherchierte Geschäftsaufgaben ohne Insolvenz, etwa 13 Prozent auf Insolvenzen. Weitere rund 43 Prozent betreffen Unternehmen, die nach einem statistischen Verfahren als nicht mehr wirtschaftlich aktiv gelten.
Dieser letzte Teil betrifft vor allem kleinere Unternehmen, bei denen sich eine Geschäftsaufgabe nicht unmittelbar feststellen lässt. Bleiben über längere Zeit neue Informationen über ihre Tätigkeit aus, berechnet das ZEW die Wahrscheinlichkeit, dass sie aufgegeben wurden. Für die Jahre 2024 und 2025 weist das ZEW bei den statistisch geschätzten Schließungen selbst auf eine „hohe Unsicherheit“ hin.
Zudem wurde die Berechnungsmethode geändert: Bei Firmen im Handelsregister gilt nun bereits der von Creditreform festgestellte Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe, wenn dieser vor der offiziellen Löschung liegt.
Zuvor war das Löschdatum im Handelsregister maßgeblich. Nach Angaben des ZEW führt diese Änderung zu einer Verschiebung der Zeitreihe. Die 188.000 sind daher als wissenschaftlich ermittelte Größenordnung zu verstehen und nicht als Zahl von ebenso vielen amtlich bestätigten Schließungen.

Warum Firmen ohne Insolvenz aufgeben

Eine Firma muss nicht zahlungsunfähig sein, um ihren Betrieb einzustellen. Steigen die Kosten, sinkt die Nachfrage oder bleibt dauerhaft zu wenig Gewinn übrig, kann sich ein Eigentümer gegen eine Fortführung entscheiden.
Das ZEW nennt außerdem eine gescheiterte Unternehmensnachfolge sowie Alter, Krankheit und andere persönliche Gründe. Das unterscheidet eine Geschäftsaufgabe von einer Insolvenz. Bei einer Insolvenz sind die finanziellen Probleme so groß, dass ein gesetzlich geregeltes Verfahren notwendig wird. Eine Schließung ohne Insolvenz sagt dagegen zunächst wenig darüber aus, wie gut oder schlecht das Unternehmen zuvor wirtschaftlich dastand.
Das zeigt die Bonitätsentwicklung. Geschlossene Unternehmen wurden von Creditreform früher im Durchschnitt mindestens mit einer schwachen Bonität bewertet. Für 2024 und 2025 liegt die durchschnittliche Einstufung dagegen bei „mittlerer Bonität“. Von einem massenhaften Verlust „gesunder Unternehmen“ zu sprechen, wäre dennoch zu weitgehend. Eine mittlere Kreditwürdigkeit bedeutet nicht automatisch, dass eine Firma profitabel arbeitet oder langfristig gute Aussichten hat.

Wenn der Unternehmer in Rente geht

Ein weiterer Grund gewinnt an Bedeutung: Viele deutsche Firmeninhaber erreichen das Rentenalter. Unter den freiwillig geschlossenen eigentümergeführten Familienunternehmen hatten 2025 rund 29 Prozent einen Inhaber im Alter von mindestens 65 Jahren. 2002 waren es erst 14 Prozent. Nach Angaben des ZEW sind rund 86 Prozent der Unternehmen in Deutschland eigentümergeführte Familienunternehmen.
Auch die staatliche Förderbank KfW sieht einen wachsenden Generationenwechsel. Nach ihrem Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 sind 57 Prozent der mittelständischen Unternehmer mindestens 55 Jahre alt. Bis Ende 2029 planen nach KfW-Berechnungen Eigentümer von rund 569.000 mittelständischen Unternehmen, ihren Betrieb stillzulegen. Das wären im Durchschnitt etwa 114.000 Unternehmen pro Jahr. Gleichzeitig streben rund 545.000 Mittelständler von insgesamt 3,87 Millionen eine Übergabe an einen Nachfolger an.
Für die deutsche Wirtschaft kann das Folgen haben. Wird etwa ein Handwerksbetrieb oder spezialisierter Zulieferer geschlossen, können Arbeitsplätze, Kundenbeziehungen und über Jahre erworbenes Fachwissen verloren gehen. Findet sich ein Nachfolger, können diese Strukturen dagegen erhalten bleiben.

Industrie, Bau und Gastronomie mit mehr Schließungen

Die Anzahl der Schließungen stieg 2025 in zahlreichen Branchen. Im Verarbeitenden Gewerbe – dazu gehören die meisten Industriebetriebe – gaben gut 11.000 Unternehmen auf, 10 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Baugewerbe waren es rund 24.000, ein Anstieg von 12 Prozent.
Innerhalb der Industrie gibt es deutliche Unterschiede. Bei energieintensiven Branchen, etwa Teilen der Chemie-, Papier-, Glas- und Metallindustrie, sank die Zahl der Schließungen leicht um 0,2 Prozent. Im Fahrzeugbau registrierte das ZEW dagegen rund 360 Schließungen. Das seien 57 Prozent mehr als 2024, so das ZEW.
Besonders stark war der Anstieg im Gastgewerbe. Rund 15.000 Gaststätten und Beherbergungsunternehmen schlossen, 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Beim Handel relativiert der langfristige Vergleich den jüngsten Anstieg. 2025 stieg die Zahl der Schließungen zwar um 8 Prozent auf rund 37.000. Zwischen 2003 und 2011 waren es jedoch durchschnittlich rund 55.000 pro Jahr. Seit 2020 liegt der Durchschnitt bei etwa 35.000.

Warum das Statistische Bundesamt andere Zahlen nennt

Während die Untersuchung von ZEW und Creditreform für 2025 10 Prozent mehr Unternehmensschließungen ermittelt, meldet das Destatis einen Rückgang der Gewerbeabmeldungen um 1 Prozent. Das liegt daran, dass beide Statistiken etwas Unterschiedliches messen.
Eine Gewerbeabmeldung bedeutet nicht automatisch, dass eine Firma endgültig verschwindet. Sie kann auch erfolgen, wenn ein Betrieb verkauft oder verpachtet wird, seine Rechtsform ändert oder in einen anderen Meldebezirk umzieht. Zudem erfasst die Gewerbestatistik etwa Zweigniederlassungen, während das ZEW rechtlich selbstständige Unternehmen betrachtet.
2025 registrierte das Destatis rund 502.200 vollständige Gewerbeaufgaben. Gleichzeitig wurden etwa 640.500 Gewerbe neu gegründet. Bei Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung standen rund 130.100 Neugründungen etwa 99.900 vollständigen Aufgaben gegenüber.
Aus den 188.000 Schließungen lässt sich deshalb nicht ableiten, dass Deutschland unter dem Strich ebenso viele Unternehmen verloren hat. Während Firmen aufgeben, entstehen gleichzeitig neue. Entscheidend ist zudem, welche Unternehmen verschwinden und welche neu entstehen. Eine neu gegründete Ein-Personen-Firma ersetzt wirtschaftlich nicht automatisch einen geschlossenen Industriebetrieb mit 50 Beschäftigten. Umgekehrt kann ein junges Unternehmen wachsen und später zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.

Was die Zahlen offenlassen

Für die wirtschaftliche Bedeutung der 188.000 Schließungen reicht die Zahl allein nicht aus. Der Datensatz zeigt, wie viele Unternehmen ihre Tätigkeit einstellen, aber nicht, welches Gewicht diese Firmen hatten. Ein Betrieb mit wenigen Beschäftigten geht ebenso als eine Schließung in die Statistik ein wie ein größerer Arbeitgeber.
Damit bleibt auch offen, wie viele Arbeitsplätze, Produktionskapazitäten oder Investitionen mit den geschlossenen Unternehmen tatsächlich verschwinden. Ebenso wenig lässt sich aus der Zahl erkennen, ob Kunden, Beschäftigte und Aufträge von anderen Unternehmen übernommen werden. Eine Geschäftsaufgabe muss deshalb nicht im gleichen Umfang einen Verlust wirtschaftlicher Leistung bedeuten.
Gerade bei altersbedingten Schließungen dürfte entscheidend sein, ob grundsätzlich tragfähige Betriebe mangels Nachfolgern vom Markt verschwinden. Die ZEW-Daten liefern dafür mit dem steigenden Alter der Inhaber einen Hinweis, erlauben aber keine Aussage darüber, wie viele dieser Unternehmen bei erfolgreicher Nachfolge tatsächlich fortgeführt worden wären.
Für die Bewertung des Standorts Deutschland ist deshalb die reine Zahl der Schließungen nur ein Teil des Bildes. Aussagekräftiger wäre, welche Unternehmen aufgeben, wie viele Beschäftigte betroffen sind und ob ihre wirtschaftliche Tätigkeit an anderer Stelle fortgeführt wird. Diese Fragen beantwortet die Untersuchung nicht.
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Ifo-Präsident Fuest fordert einheitliche Mehrwertsteuer: Wer gewinnt, wer verliert?


In Kürze:

  • Ifo-Präsident Clemens Fuest schlägt vor, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz abzuschaffen und niedrige Einkommen direkt zu entlasten.
  • Eine Modellrechnung zeigt: Ein einheitlicher Satz von 16,74 Prozent wäre aufkommensneutral, würde Geringverdiener aber relativ stärker belasten.
  • Weniger Ausnahmen könnten Bürokratie abbauen – wer tatsächlich gewinnt oder verliert, hängt vom Sozialausgleich und der Verwendung der Mehreinnahmen ab.

 
Ein Brot wird in Deutschland mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet, viele andere Waren und Dienstleistungen mit 19 Prozent. Auch Bücher, Hotelübernachtungen, der Nahverkehr und seit Anfang 2026 wieder Speisen in Restaurants profitieren von ermäßigten Sätzen.
Hinter dem scheinbar einfachen System stehen zahlreiche Ausnahmen, mit denen der Staat soziale, kulturelle, verkehrs- oder wirtschaftspolitische Ziele verfolgt.
Nun hat der Präsident des ifo Instituts in München, Clemens Fuest, in der „BILD“ den Vorschlag gemacht, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz abzuschaffen. Zukünftig sollen alle Waren einheitlich mit 19 Prozent besteuert werden. Haushalte mit niedrigen Einkommen, so der Fuest-Vorschlag, sollen stattdessen über direkte Transfers unterstützt werden. Der ifo-Chef schlägt konkret 360 Euro im Jahr als Ausgleich vor.
Dahinter steht die grundlegende Frage: Soll der Staat bestimmte Güter und Dienstleistungen für alle Verbraucher steuerlich verbilligen oder Menschen mit geringerem Einkommen gezielt unterstützen?
Dabei geht es um viel Geld.
Das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat das System des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Auftrag des Bundesfinanzministeriums untersucht.
Nach dessen Angaben aus einer Analyse vom April 2026 summieren sich die Steuermindereinnahmen durch ermäßigte Umsatzsteuersätze im Jahr 2026 auf rund 43,5 Milliarden Euro. Allein für Nahrungsmittel veranschlagt die Studie 27,99 Milliarden Euro. Eine Reform könnte deshalb erheblichen finanziellen Spielraum schaffen. Der Staat könnte zusätzliche Einnahmen behalten, für Sozialtransfers verwenden oder im Gegenzug den regulären Mehrwertsteuersatz senken.

Warum Deutschland zwei Steuersätze hat

Nach dem Umsatzsteuergesetz beträgt der reguläre Satz 19 Prozent, für zahlreiche gesetzlich bestimmte Umsätze gelten 7 Prozent. Deutschland bewegt sich damit unter dem Mittelwert des regulären Mehrwertsteuersatzes der EU-Mitgliedländer.
Die EU schreibt für den regulären Satz eine Untergrenze von 15 Prozent vor und erlaubt ermäßigte Sätze für ausgewählte Waren und Dienstleistungen.
Deutschland könnte sein System daher tatsächlich deutlich vereinfachen. Dass es auch anders geht, zeigt Dänemark: Dort gilt grundsätzlich ein Satz von 25 Prozent, einen allgemeinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz gibt es nicht.
Die Begründungen für die deutschen Ausnahmen unterscheiden sich allerdings. Bei Lebensmitteln steht die soziale Entlastung im Vordergrund, bei Büchern und Zeitungen kommen kulturpolitische Ziele hinzu.
Der niedrigere Satz im Nahverkehr soll auch verkehrs- und umweltpolitische Zwecke unterstützen. Andere Vergünstigungen sollen bestimmte Wirtschaftszweige entlasten. Diese vielen Ziele haben ihren Preis.
Zudem erscheinen die Regelungen für Konsumenten und Händler nicht immer nachvollziehbar. So fallen für Kartoffeln, Leitungswasser und Äpfel 19 Prozent an, für Süßkartoffeln, Mineralwasser und Apfelsaft aber nur 7 Prozent. Beim Erwerb von einem Kaffee mit wenig Milch gilt der volle Satz, bei einem mit einem hohen Milchanteil hingegen der verminderte. Für eine Brille werden 19 Prozent dazugeschlagen, für ein Hörgerät aber nur 7 Prozent.
Nach Angaben des ZEW machen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zudem Unternehmen und Behörden mehr Arbeit. Sie führen zu Abgrenzungsproblemen und höheren Kosten bei der Anwendung der Steuervorschriften. Weniger Ausnahmen könnten diesen Aufwand verringern.

Lebensmittel sind ein schwieriger Fall

Sozialpolitisch wird eine Vereinheitlichung vor allem bei Lebensmitteln problematisch. Haushalte mit niedrigen Einkommen geben einen größeren Teil ihrer Konsumausgaben für Lebensmittel aus.
Bei Haushalten mit weniger als 1.000 Euro monatlichem Nettoeinkommen entfielen 2023 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 18,3 Prozent der Konsumausgaben auf Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Bei Haushalten mit mindestens 5.000 Euro waren es 13,2 Prozent.
In absoluten Eurobeträgen sieht das Bild jedoch anders aus. Haushalte mit weniger als 1.000 Euro Nettoeinkommen gaben 2023 durchschnittlich 205 Euro im Monat für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren aus. Bei Haushalten mit mindestens 5.000 Euro Nettoeinkommen waren es 628 Euro. Aus diesen Zahlen allein lässt sich allerdings noch nicht ableiten, wie stark die einzelnen Einkommensgruppen vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren.
Genau dieses Spannungsverhältnis zeigt die ZEW-Simulation. Durch den ermäßigten Steuersatz spart eine Person aus der niedrigsten untersuchten Einkommensgruppe im Durchschnitt 9,91 Euro im Monat, in der höchsten Einkommensgruppe sind es 16,79 Euro.
Gemessen am Einkommen kehrt sich das Verhältnis jedoch um: Die Entlastung entspricht bei niedrigen Einkommen 1,21 Prozent, bei hohen Einkommen nur 0,28 Prozent.
Besserverdienende profitieren in Euro gerechnet somit stärker. Für Menschen mit niedrigen Einkommen fällt die Entlastung relativ zum Einkommen jedoch mehr ins Gewicht.
Das ZEW hält den ermäßigten Steuersatz auf Lebensmittel deshalb aus verteilungspolitischer Sicht für begründbar. Zugleich könnten nach Einschätzung der Forscher andere Instrumente dieses Ziel gezielter und kostengünstiger erreichen.

Ein einheitlicher Satz von 16,74 Prozent

In der politischen Debatte entsteht leicht der Eindruck, die einzige Alternative zum heutigen System seien 19 Prozent auf Lebensmittel und alle anderen bislang begünstigten Güter. Zwingend ist das nicht.
Das ZEW hat auch eine aufkommensneutrale Reform berechnet. Dabei würden sämtliche ermäßigten Steuersätze abgeschafft und die zusätzlichen Einnahmen dazu verwendet, den regulären Satz zu senken. Nach der Modellrechnung könnte dann ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 16,74 Prozent gelten.
Für Verbraucher hätte eine solche Anpassung unterschiedliche Folgen. Wer einen großen Teil seines Geldes für Lebensmittel und andere heute ermäßigt besteuerte Produkte ausgibt, würde stärker belastet. Wer dagegen überwiegend Waren und Dienstleistungen kauft, auf die heute 19 Prozent entfallen, könnte von dem niedrigeren einheitlichen Satz profitieren.
Die Modellrechnung zeigt allerdings, dass Haushalte mit niedrigen Einkommen stärker belastet würden. Bei den einkommensschwächsten 10 Prozent entspricht die zusätzliche Belastung laut ZEW 0,66 Prozent des Einkommens, bei den einkommensstärksten 10 Prozent nur 0,05 Prozent.
Für die Berechnung nimmt das Institut an, dass Unternehmen 80 Prozent einer Mehrwertsteueränderung über höhere oder niedrigere Preise an die Verbraucher weitergeben. Zudem berücksichtigt es, dass Verbraucher ihr Kaufverhalten bei veränderten Preisen anpassen. Ein einheitlicher Steuersatz könnte das System zwar vereinfachen, würde ohne zusätzlichen Ausgleich aber vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen stärker treffen.

Unternehmen: Weniger Bürokratie, neue Belastungen

Auch für deutsche Unternehmen gäbe es Gewinner und Verlierer. Unternehmen in bisher begünstigten Branchen könnten stärker belastet werden. Steigt der Steuersatz etwa in Gastronomie, Hotellerie oder Teilen des Kulturbereichs, stellt sich die Frage, wie viel davon auf die Kunden abgeladen werden kann. Wo der Wettbewerb Preiserhöhungen erschwert, kann ein Teil der zusätzlichen Steuer die Unternehmensmargen belasten.
Von einem niedrigeren regulären Mehrwertsteuersatz würden nicht nur Verbraucher profitieren. Auch bestimmte Unternehmen hätten geringere Kosten.
Normalerweise können Unternehmen die Mehrwertsteuer, die sie etwa beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen, mit ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen. In einigen Branchen ist das jedoch nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Das betrifft laut ZEW beispielsweise Teile der Finanz-, Versicherungs- und Vermietungswirtschaft. Sinkt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16,74 Prozent, werden für diese Unternehmen bestimmte Einkäufe und Dienstleistungen günstiger. Ein Teil der Entlastung käme deshalb zunächst ihnen und nicht den privaten Haushalten zugute.

Ohne Sozialausgleich verlieren niedrige Einkommen

Sollten auch Lebensmittel künftig, wie von ifo-Präsident Fuest vorgeschlagen, dem regulären Satz unterliegen, könnte die Mehrbelastung niedriger Einkommen durch Transfers ausgeglichen werden. Dahinter steht die Überlegung, nicht mehr jedes Brot oder jeden Liter Milch unabhängig vom Einkommen des Käufers steuerlich zu begünstigen, sondern das Geld gezielt an bedürftige Haushalte zu geben.
Die OECD kommt in einer Untersuchung von 20 Mitgliedstaaten vor über zehn Jahren zu einem ähnlichen Ergebnis. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf Lebensmittel und Energie entlasten Haushalte mit niedrigen Einkommen relativ stärker. Dennoch bezeichnet die OECD solche Steuersätze als „ein sehr ungeeignetes Instrument, um einkommensschwache Haushalte gezielt zu unterstützen“. Denn auch wohlhabende Haushalte profitieren von der Vergünstigung.
Direkte Transfers könnten einkommensschwache Haushalte zielgerichteter entlasten. Ganz einfach wäre ein solcher Ausgleich jedoch nicht. Die OECD weist in einer späteren Studie darauf hin, dass es in der Praxis schwierig sein dürfte, alle – und nur die – Verlierer einer Reform zu entschädigen.
Der Grund: Wie stark ein Haushalt durch höhere Mehrwertsteuersätze belastet wird, hängt davon ab, welche Waren und Dienstleistungen er tatsächlich kauft. Zwei Haushalte mit gleichem Einkommen können deshalb unterschiedlich stark betroffen sein.
Damit verschiebt eine einheitliche Mehrwertsteuer letztlich Aufgaben aus dem Steuersystem in die Sozialpolitik.
Genau hier setzt Fuests Vorschlag an: Haushalte mit niedrigen Einkommen sollen einen direkten Ausgleich erhalten. Die verbleibenden Mehreinnahmen könnten genutzt werden, um den regulären Mehrwertsteuersatz um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken oder die Bürger über eine Reform der Einkommensteuer zu entlasten.
Aus der Abschaffung des ermäßigten Satzes würde damit nicht zwangsläufig eine reine Steuererhöhung, sondern eine Neuverteilung der Steuerlast. Wer dabei gewinnt oder verliert, entscheidet sich letztlich daran, wie der Sozialausgleich gestaltet wird und was mit den zusätzlichen Steuereinnahmen geschieht.