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Ifo-Präsident Fuest fordert einheitliche Mehrwertsteuer: Wer gewinnt, wer verliert?


In Kürze:

  • Ifo-Präsident Clemens Fuest schlägt vor, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz abzuschaffen und niedrige Einkommen direkt zu entlasten.
  • Eine Modellrechnung zeigt: Ein einheitlicher Satz von 16,74 Prozent wäre aufkommensneutral, würde Geringverdiener aber relativ stärker belasten.
  • Weniger Ausnahmen könnten Bürokratie abbauen – wer tatsächlich gewinnt oder verliert, hängt vom Sozialausgleich und der Verwendung der Mehreinnahmen ab.

 
Ein Brot wird in Deutschland mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet, viele andere Waren und Dienstleistungen mit 19 Prozent. Auch Bücher, Hotelübernachtungen, der Nahverkehr und seit Anfang 2026 wieder Speisen in Restaurants profitieren von ermäßigten Sätzen.
Hinter dem scheinbar einfachen System stehen zahlreiche Ausnahmen, mit denen der Staat soziale, kulturelle, verkehrs- oder wirtschaftspolitische Ziele verfolgt.
Nun hat der Präsident des ifo Instituts in München, Clemens Fuest, in der „BILD“ den Vorschlag gemacht, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz abzuschaffen. Zukünftig sollen alle Waren einheitlich mit 19 Prozent besteuert werden. Haushalte mit niedrigen Einkommen, so der Fuest-Vorschlag, sollen stattdessen über direkte Transfers unterstützt werden. Der ifo-Chef schlägt konkret 360 Euro im Jahr als Ausgleich vor.
Dahinter steht die grundlegende Frage: Soll der Staat bestimmte Güter und Dienstleistungen für alle Verbraucher steuerlich verbilligen oder Menschen mit geringerem Einkommen gezielt unterstützen?
Dabei geht es um viel Geld.
Das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat das System des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Auftrag des Bundesfinanzministeriums untersucht.
Nach dessen Angaben aus einer Analyse vom April 2026 summieren sich die Steuermindereinnahmen durch ermäßigte Umsatzsteuersätze im Jahr 2026 auf rund 43,5 Milliarden Euro. Allein für Nahrungsmittel veranschlagt die Studie 27,99 Milliarden Euro. Eine Reform könnte deshalb erheblichen finanziellen Spielraum schaffen. Der Staat könnte zusätzliche Einnahmen behalten, für Sozialtransfers verwenden oder im Gegenzug den regulären Mehrwertsteuersatz senken.

Warum Deutschland zwei Steuersätze hat

Nach dem Umsatzsteuergesetz beträgt der reguläre Satz 19 Prozent, für zahlreiche gesetzlich bestimmte Umsätze gelten 7 Prozent. Deutschland bewegt sich damit unter dem Mittelwert des regulären Mehrwertsteuersatzes der EU-Mitgliedländer.
Die EU schreibt für den regulären Satz eine Untergrenze von 15 Prozent vor und erlaubt ermäßigte Sätze für ausgewählte Waren und Dienstleistungen.
Deutschland könnte sein System daher tatsächlich deutlich vereinfachen. Dass es auch anders geht, zeigt Dänemark: Dort gilt grundsätzlich ein Satz von 25 Prozent, einen allgemeinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz gibt es nicht.
Die Begründungen für die deutschen Ausnahmen unterscheiden sich allerdings. Bei Lebensmitteln steht die soziale Entlastung im Vordergrund, bei Büchern und Zeitungen kommen kulturpolitische Ziele hinzu.
Der niedrigere Satz im Nahverkehr soll auch verkehrs- und umweltpolitische Zwecke unterstützen. Andere Vergünstigungen sollen bestimmte Wirtschaftszweige entlasten. Diese vielen Ziele haben ihren Preis.
Zudem erscheinen die Regelungen für Konsumenten und Händler nicht immer nachvollziehbar. So fallen für Kartoffeln, Leitungswasser und Äpfel 19 Prozent an, für Süßkartoffeln, Mineralwasser und Apfelsaft aber nur 7 Prozent. Beim Erwerb von einem Kaffee mit wenig Milch gilt der volle Satz, bei einem mit einem hohen Milchanteil hingegen der verminderte. Für eine Brille werden 19 Prozent dazugeschlagen, für ein Hörgerät aber nur 7 Prozent.
Nach Angaben des ZEW machen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zudem Unternehmen und Behörden mehr Arbeit. Sie führen zu Abgrenzungsproblemen und höheren Kosten bei der Anwendung der Steuervorschriften. Weniger Ausnahmen könnten diesen Aufwand verringern.

Lebensmittel sind ein schwieriger Fall

Sozialpolitisch wird eine Vereinheitlichung vor allem bei Lebensmitteln problematisch. Haushalte mit niedrigen Einkommen geben einen größeren Teil ihrer Konsumausgaben für Lebensmittel aus.
Bei Haushalten mit weniger als 1.000 Euro monatlichem Nettoeinkommen entfielen 2023 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 18,3 Prozent der Konsumausgaben auf Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Bei Haushalten mit mindestens 5.000 Euro waren es 13,2 Prozent.
In absoluten Eurobeträgen sieht das Bild jedoch anders aus. Haushalte mit weniger als 1.000 Euro Nettoeinkommen gaben 2023 durchschnittlich 205 Euro im Monat für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren aus. Bei Haushalten mit mindestens 5.000 Euro Nettoeinkommen waren es 628 Euro. Aus diesen Zahlen allein lässt sich allerdings noch nicht ableiten, wie stark die einzelnen Einkommensgruppen vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren.
Genau dieses Spannungsverhältnis zeigt die ZEW-Simulation. Durch den ermäßigten Steuersatz spart eine Person aus der niedrigsten untersuchten Einkommensgruppe im Durchschnitt 9,91 Euro im Monat, in der höchsten Einkommensgruppe sind es 16,79 Euro.
Gemessen am Einkommen kehrt sich das Verhältnis jedoch um: Die Entlastung entspricht bei niedrigen Einkommen 1,21 Prozent, bei hohen Einkommen nur 0,28 Prozent.
Besserverdienende profitieren in Euro gerechnet somit stärker. Für Menschen mit niedrigen Einkommen fällt die Entlastung relativ zum Einkommen jedoch mehr ins Gewicht.
Das ZEW hält den ermäßigten Steuersatz auf Lebensmittel deshalb aus verteilungspolitischer Sicht für begründbar. Zugleich könnten nach Einschätzung der Forscher andere Instrumente dieses Ziel gezielter und kostengünstiger erreichen.

Ein einheitlicher Satz von 16,74 Prozent

In der politischen Debatte entsteht leicht der Eindruck, die einzige Alternative zum heutigen System seien 19 Prozent auf Lebensmittel und alle anderen bislang begünstigten Güter. Zwingend ist das nicht.
Das ZEW hat auch eine aufkommensneutrale Reform berechnet. Dabei würden sämtliche ermäßigten Steuersätze abgeschafft und die zusätzlichen Einnahmen dazu verwendet, den regulären Satz zu senken. Nach der Modellrechnung könnte dann ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 16,74 Prozent gelten.
Für Verbraucher hätte eine solche Anpassung unterschiedliche Folgen. Wer einen großen Teil seines Geldes für Lebensmittel und andere heute ermäßigt besteuerte Produkte ausgibt, würde stärker belastet. Wer dagegen überwiegend Waren und Dienstleistungen kauft, auf die heute 19 Prozent entfallen, könnte von dem niedrigeren einheitlichen Satz profitieren.
Die Modellrechnung zeigt allerdings, dass Haushalte mit niedrigen Einkommen stärker belastet würden. Bei den einkommensschwächsten 10 Prozent entspricht die zusätzliche Belastung laut ZEW 0,66 Prozent des Einkommens, bei den einkommensstärksten 10 Prozent nur 0,05 Prozent.
Für die Berechnung nimmt das Institut an, dass Unternehmen 80 Prozent einer Mehrwertsteueränderung über höhere oder niedrigere Preise an die Verbraucher weitergeben. Zudem berücksichtigt es, dass Verbraucher ihr Kaufverhalten bei veränderten Preisen anpassen. Ein einheitlicher Steuersatz könnte das System zwar vereinfachen, würde ohne zusätzlichen Ausgleich aber vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen stärker treffen.

Unternehmen: Weniger Bürokratie, neue Belastungen

Auch für deutsche Unternehmen gäbe es Gewinner und Verlierer. Unternehmen in bisher begünstigten Branchen könnten stärker belastet werden. Steigt der Steuersatz etwa in Gastronomie, Hotellerie oder Teilen des Kulturbereichs, stellt sich die Frage, wie viel davon auf die Kunden abgeladen werden kann. Wo der Wettbewerb Preiserhöhungen erschwert, kann ein Teil der zusätzlichen Steuer die Unternehmensmargen belasten.
Von einem niedrigeren regulären Mehrwertsteuersatz würden nicht nur Verbraucher profitieren. Auch bestimmte Unternehmen hätten geringere Kosten.
Normalerweise können Unternehmen die Mehrwertsteuer, die sie etwa beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen, mit ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen. In einigen Branchen ist das jedoch nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Das betrifft laut ZEW beispielsweise Teile der Finanz-, Versicherungs- und Vermietungswirtschaft. Sinkt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16,74 Prozent, werden für diese Unternehmen bestimmte Einkäufe und Dienstleistungen günstiger. Ein Teil der Entlastung käme deshalb zunächst ihnen und nicht den privaten Haushalten zugute.

Ohne Sozialausgleich verlieren niedrige Einkommen

Sollten auch Lebensmittel künftig, wie von ifo-Präsident Fuest vorgeschlagen, dem regulären Satz unterliegen, könnte die Mehrbelastung niedriger Einkommen durch Transfers ausgeglichen werden. Dahinter steht die Überlegung, nicht mehr jedes Brot oder jeden Liter Milch unabhängig vom Einkommen des Käufers steuerlich zu begünstigen, sondern das Geld gezielt an bedürftige Haushalte zu geben.
Die OECD kommt in einer Untersuchung von 20 Mitgliedstaaten vor über zehn Jahren zu einem ähnlichen Ergebnis. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf Lebensmittel und Energie entlasten Haushalte mit niedrigen Einkommen relativ stärker. Dennoch bezeichnet die OECD solche Steuersätze als „ein sehr ungeeignetes Instrument, um einkommensschwache Haushalte gezielt zu unterstützen“. Denn auch wohlhabende Haushalte profitieren von der Vergünstigung.
Direkte Transfers könnten einkommensschwache Haushalte zielgerichteter entlasten. Ganz einfach wäre ein solcher Ausgleich jedoch nicht. Die OECD weist in einer späteren Studie darauf hin, dass es in der Praxis schwierig sein dürfte, alle – und nur die – Verlierer einer Reform zu entschädigen.
Der Grund: Wie stark ein Haushalt durch höhere Mehrwertsteuersätze belastet wird, hängt davon ab, welche Waren und Dienstleistungen er tatsächlich kauft. Zwei Haushalte mit gleichem Einkommen können deshalb unterschiedlich stark betroffen sein.
Damit verschiebt eine einheitliche Mehrwertsteuer letztlich Aufgaben aus dem Steuersystem in die Sozialpolitik.
Genau hier setzt Fuests Vorschlag an: Haushalte mit niedrigen Einkommen sollen einen direkten Ausgleich erhalten. Die verbleibenden Mehreinnahmen könnten genutzt werden, um den regulären Mehrwertsteuersatz um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken oder die Bürger über eine Reform der Einkommensteuer zu entlasten.
Aus der Abschaffung des ermäßigten Satzes würde damit nicht zwangsläufig eine reine Steuererhöhung, sondern eine Neuverteilung der Steuerlast. Wer dabei gewinnt oder verliert, entscheidet sich letztlich daran, wie der Sozialausgleich gestaltet wird und was mit den zusätzlichen Steuereinnahmen geschieht.
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IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten von steigender Bürokratiebelastung


In Kürze:

  • IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten weiterhin von einer steigenden Bürokratiebelastung und einem wachsenden Verwaltungsaufwand.
  • Regierung und NKR: Die Bundesregierung hat erste Entlastungsmaßnahmen eingeleitet. Der Nationale Normenkontrollrat sieht Anzeichen für eine Trendwende, hält weitere Schritte zum Bürokratieabbau jedoch für erforderlich.
  • Bilanz nach einem Jahr: Ob die angekündigten Reformen Unternehmen tatsächlich spürbar entlasten, lässt sich nach Einschätzung der Studienautoren derzeit noch nicht abschließend bewerten.

 
Umfangreiche „Dokumentations- und Meldepflichten, mangelnde Flexibilität, lange Verfahren sowie Vollzugsprobleme in Behörden“ wurden von CDU und CSU als Belastungen für Unternehmen bezeichnet, die „unnötig Geld, Zeit, Nerven und Personal“ binden würden. Der Bürokratieabbau wurde daher zu einem zentralen wirtschaftspolitischen Thema des Bundestagswahlprogramms 2025 von CDU und CSU.
CDU und CSU verbanden den Bürokratieabbau mit dem Ziel, „Freiheit zurückzugeben“ und eine „Kultur des Machens und nicht der Fehlervermeidung“ zu fördern. Die angekündigten Maßnahmen wurden anschließend in weiten Teilen in den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung aufgenommen. Darin vereinbarten CDU, CSU und SPD unter anderem, die Bürokratiekosten der Wirtschaft bis zum Ende der Legislaturperiode um 25 Prozent zu reduzieren, Berichts- und Dokumentationspflichten im Gesundheitswesen abzubauen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Etwas mehr als ein Jahr nach Amtsantritt stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ziele vorangekommen ist. Nach einer aktuellen Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) berichten Unternehmen weiterhin mehrheitlich von einer steigenden Bürokratiebelastung. Grundlage der Untersuchung ist das IW-Zukunftspanel, für das mehr als 1.000 Unternehmen befragt wurden.
Nach Angaben der Autoren müssen Unternehmen derzeit rund 100.000 Berichtspflichten erfüllen. Die jährlichen Bürokratiekosten werden auf etwa 64 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommt ein zusätzlicher Personalaufwand: Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge entstanden innerhalb von drei Jahren rund 325.000 zusätzliche Stellen im Zusammenhang mit der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Das IW sieht darin einen Hinweis auf einen gestiegenen Verwaltungsaufwand in Unternehmen.
Laut Befragung geben 54,7 Prozent der Unternehmen an, dass der Bürokratieaufwand in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe. Weitere 23,8 Prozent berichten von einer leichten Zunahme. Lediglich 1,5 Prozent nehmen eine Entlastung wahr. Insgesamt berichten somit knapp vier von fünf Unternehmen von einer gestiegenen Bürokratiebelastung. Besonders häufig äußern größere Unternehmen diese Einschätzung: Knapp 78 Prozent der Großunternehmen berichten von einer starken Zunahme des Verwaltungsaufwands. Bei mittelständischen Unternehmen liegt der Anteil bei rund zwei Dritteln und bei kleineren Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten bei mehr als der Hälfte.

Unternehmen berichten von wachsender Belastung

Auch zwischen den Branchen bestehen Unterschiede. Im sonstigen verarbeitenden Gewerbe geben 94 Prozent der Unternehmen an, dass die Bürokratiebelastung gestiegen sei. Im Großhandel sowie in Logistik und Verkehr liegt dieser Anteil bei rund 87 Prozent, in der Metall- und Elektroindustrie bei knapp 85 Prozent.
Die Unternehmen berichten nicht nur von zusätzlichen Berichtspflichten, sondern auch von einem höheren Zeitaufwand für deren Erfüllung. Weniger als acht Prozent der Beschäftigten geben an, dass sich der Aufwand für Dokumentationspflichten in den vergangenen zwei Jahren verringert habe. Rund ein Drittel berichtet dagegen von einem gestiegenen Zeitaufwand. Führungskräfte nehmen diese Entwicklung häufiger wahr als andere Beschäftigte.
Die Ergebnisse stehen im Gegensatz zum Bürokratiekostenindex des Statistischen Bundesamtes, der seit 2012 einen Rückgang der Bürokratiekosten ausweist. Nach Darstellung des IW lässt sich diese Abweichung durch Unterschiede in der Methodik erklären. Der Index berücksichtigt ausschließlich Informations- und Dokumentationspflichten aus Bundesgesetzen. Nicht einbezogen werden unmittelbar geltendes EU-Recht, Vorschriften der Länder und Kommunen sowie zusätzlicher Aufwand durch häufige Gesetzesänderungen oder neue Erfüllungspflichten. Nach Einschätzung des IW erfasst der Index daher nicht alle Faktoren der von Unternehmen wahrgenommenen Bürokratiebelastung.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Foto: Destatis

Entlastungsmaßnahmen und internationale Vergleiche

Die Autoren des Gutachtens betrachten auch die bisher beschlossenen Entlastungsmaßnahmen. Genannt werden unter anderem der „Bauturbo“, die Registermodernisierung, Änderungen im Vergaberecht, die Einführung der europäischen digitalen Identität (EUDI-Wallet) sowie der Wegfall einzelner Betriebsbeauftragter. Nach Einschätzung der Autoren könnten diese Maßnahmen Verwaltungsverfahren vereinfachen. Ihre Wirkung werde jedoch vielfach erst nach Abschluss der Umsetzung sichtbar. Zahlreiche Vorhaben befänden sich noch im Gesetzgebungsverfahren oder müssten von Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Eine spürbare Entlastung für Unternehmen lasse sich nach Einschätzung der Autoren daher bislang nur eingeschränkt feststellen.
Die Autoren des Gutachtens untersuchen zudem frühere Entlastungsmaßnahmen. Als Beispiel nennen sie das Bürokratieentlastungsgesetz III, von dessen ausgewiesener Entlastung ein wesentlicher Teil auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) entfiel. Nach Einschätzung des IW führte die elektronische Übermittlung in der Praxis jedoch nicht in allen Fällen zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands, da Arbeitgeber weiterhin zusätzliche Arbeitsschritte durchführen müssten. Zudem weist das Gutachten darauf hin, dass neue gesetzliche Vorgaben frühere Entlastungen teilweise wieder aufheben können. Als Beispiele nennen die Autoren zusätzliche Dokumentationspflichten aus neuen Regelungsvorhaben. Dadurch könnten die Bürokratiekosten trotz einzelner Vereinfachungen insgesamt weiter steigen.
Neben der Unternehmensbefragung verweist das IW auf internationale Vergleichsdaten. Laut den Product Market Regulation Indicators der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weist Deutschland bei den bürokratischen Anforderungen für Unternehmensgründungen im internationalen Vergleich einen hohen Aufwand auf. Innerhalb der Europäischen Union liegt Deutschland demnach auf dem letzten Platz, im Gesamtranking auf Rang drei von hinten. Hinter Deutschland liegen lediglich Costa Rica und Japan. Die OECD nennt als Gründe unter anderem den Verwaltungsaufwand und die Komplexität der Verfahren bei Unternehmensgründungen.

Quelle: 2023, OECD Product Market Regulation Indicators

Auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) berichtet von Fortschritten, sieht jedoch weiterhin weiteren Handlungsbedarf. In seinem Jahresbericht 2025 spricht das Beratungsgremium der Bundesregierung von einer „Trendwende“ beim Bürokratieabbau, da der Erfüllungsaufwand im aktuellen Berichtszeitraum erstmals deutlich gesunken sei. Gleichzeitig weist der NKR darauf hin, dass die Wirtschaft weiterhin jährlich Bürokratiekosten von rund 64 Milliarden Euro trage und dass seit 2011 ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von 13,2 Milliarden Euro entstanden sei. Der Rat empfiehlt daher, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Abbauziele umzusetzen, bestehende Dokumentations- und Kontrollpflichten zu überprüfen sowie die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben.

Unterschiedliche Bewertung der bisherigen Reformen

Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt das IW. Nach Angaben der Autoren werden beschlossene Entlastungen teilweise durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten sowie häufige Änderungen gesetzlicher Vorgaben ausgeglichen. Dadurch könne der Anpassungsaufwand in Unternehmen trotz einzelner Vereinfachungen weiter steigen.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bewertet die Ergebnisse der Untersuchung als Bestätigung ihrer bisherigen Einschätzung. Anlässlich der Vorstellung der Studie erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben: „Die Bundesregierung nennt es Entlastungskabinett, doch die Unternehmen nennen es die x-te Ankündigung.“ Aus Sicht der INSM reichten die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht aus, um den Verwaltungsaufwand spürbar zu verringern. Alsleben forderte eine konsequente Umsetzung der angekündigten Reformen und erklärte: „Die Regierung muss endlich liefern, nicht nur ankündigen – sonst verfestigt sich, dass Bürokratie Standortnachteil Nummer 1 und ein echtes Investitionshindernis bleibt.“
Ob die von der Bundesregierung angestrebte Entlastung in den Unternehmen tatsächlich ankommt, wird sich im weiteren Verlauf der Legislaturperiode zeigen. Während der Nationale Normenkontrollrat erste Fortschritte beim Bürokratieabbau sieht, berichten viele der vom IW befragten Unternehmen bislang weiterhin von einer hohen Bürokratiebelastung.
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Chinas Industrie kassiert mehr Subventionen als Konkurrenz

Chinesische Industrieunternehmen haben in den vergangenen rund zwanzig Jahren deutlich mehr staatliche Unterstützung erhalten als ihre internationale Konkurrenz.

Drei bis acht Mal mehr Subventionen

Zwischen 2005 und 2024 bekamen Chinas Unternehmen im Verhältnis zu ihrem Umsatz im Schnitt drei bis acht Mal mehr Subventionen als ihre Wettbewerber in OECD-Ländern, wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der weite Teile Europas sowie unter anderem die USA und Japan angehören, mitteilte.
In ihrem Bericht bezeichnete die OECD die Schätzung zu chinesischen Unternehmen als konservativ – die tatsächlichen Unterschiede könnten also noch größer sein.

60 Prozent der Marktanteilsgewinne durch Förderung

Auch im Vergleich zu Schwellenländern wie Brasilien, Indien und Indonesien lägen die Subventionen für chinesische Firmen deutlich höher. Fachleute und heimische Industrievertreter kritisieren seit längerem, dass China mit Subventionen und gewaltigen Überkapazitäten den Markt verzerre.
Rund 60 Prozent der globalen Marktanteilsgewinne von chinesischen Unternehmen in dem untersuchten Zeitraum seien auf die Förderung zurückzuführen, teilte die OECD weiter mit.

OECD warnt vor staatlichen Industriesubventionen

Allgemein hätten Industriesubventionen zuletzt Höchststände erreicht, gab die OECD an. Nach einem Rekordhoch im Jahr 2023 beliefen sich die Subventionen in 15 wichtigen Industriesektoren im Jahr 2024 demnach auf insgesamt 108 Milliarden US-Dollar, was 1,3 Prozent der Umsatzerlöse der Unternehmen entspreche.
Zu den am stärksten subventionierten Sektoren gehören Erneuerbare-Energien-Anlagen, Halbleiter und Schwerindustrien. Vor allem die Herstellung von Photovoltaikmodulen, Halbleitern, Aluminium und Stahl sowie der Schiffbau werde im Verhältnis zum Umsatz der Firmen stark gefördert.
OECD-Generalsekretär Mathias Cormann warnte: „Umfangreiche und anhaltende Industriesubventionen können globale Märkte verzerren, unfaire Wettbewerbsvorteile schaffen und auf der Angebotsseite zu Überkapazitäten beitragen.“
Die OECD erfasst die Subventionen für die 525 der weltweit größten Industrieunternehmen in einer Datenbank. Dazu gehören staatliche Zuschüsse, Steuervergünstigungen und zinsvergünstigten Kredite. (dpa/red)
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OECD: Mehr als 130 Milliarden Dollar für Klimaschutz 2024

Reiche Länder haben 2024 zum dritten Mal in Folge mehr als 130 Milliarden Dollar zum Klimaschutz in ärmeren Ländern beigetragen.
Dabei schrumpfte der öffentliche Anteil um 2,6 Prozent, wie aus einem Bericht der OECD hervorgeht. Zahlen zum Jahr 2025 sollen erst 2027 veröffentlicht werden.

Staatliche und private Mittel

Rund 136,7 Milliarden US-Dollar stellten die reicheren Länder 2024 den ärmsten Länder zur Verfügung, um in saubere Energien zu investieren und sich auf die Folgen von Klimaveränderungen einzustellen.
2023 waren es 132,8 Milliarden Dollar, 2022 lag der Betrag bei 115,9 Milliarden Dollar. Dies war das erste Jahr, in dem das 2009 auf der Klimakonferenz in Kopenhagen festgelegte Ziel der 100 Milliarden Dollar erreicht wurde.
Enthalten sind bilaterale und multilaterale Beiträge, etwa von der Weltbank, aus dem öffentlichen oder privaten Bereich. Die öffentliche Klimafinanzierung schrumpfte 2024 um 2,6 Prozent auf 101,6 Milliarden Dollar. Dies wurde durch einen Anstieg der Beiträge aus dem Privatsektor um 33 Prozent auf 30,5 Milliarden Dollar ausgeglichen.

Hoher Anteil von Krediten

2024 waren rund zwei Drittel der Finanzierung Kredite. Empfängerländer kritisieren den hohen Anteil an Krediten, da diese die Schuldenlast erhöhen.
„Die Länder, die am wenigsten für die Klimakrise verantwortlich sind, müssen Schulden aufnehmen, um sie zu überleben“, sagte Mohamed Adow, Direktor des in Nairobi ansässigen Klima-Thinktanks Power Shift Africa. „Das ist ein Skandal“, fügte er hinzu.
Klimafinanzierung ist bei den UN‑Klimakonferenzen ein Reizthema. Entwicklungsländer prangern häufig den schleppenden Fortschritt der Industriestaaten bei der Einhaltung ihrer Zusagen an.
Die wohlhabenderen Länder hatten sich auf dem UN‑Klimagipfel COP29 in Aserbaidschan 2024 darauf geeinigt, zwischen 2026 und 2035 jährlich 300 Milliarden Dollar bereitzustellen. Nach Ansicht vieler Entwicklungsländer ist dies jedoch nicht ausreichen.
Zudem setzten sie ein weniger konkretes Ziel, jährlich 1,3 Billionen Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen zu mobilisieren. (afp/red)