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Reformüberblick bei Haushaltsplänen für 2027: Was auf die Bürger zukommt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant für 2027 Reformen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie eine Steuerreform zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
  • Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen, steigende Beitragsbemessungsgrenzen und zusätzliche Belastungen bei der Familienversicherung einstellen.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren höhere Beitragssätze verlangen, während über weitere Strukturreformen noch beraten wird.
  • Steuerentlastungen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgen.

 
Die Debatte um den Bundeshaushalt 2027 und ein umfassendes Reformpaket gewinnt an Dynamik. Im Koalitionsausschuss wird um Details gerungen. Nach den Reformkommissionen für Soziales und Gesundheit wird Ende Juni der Bericht der Rentenkommission erwartet. Den Ankündigungen einer Steuerreform zugunsten der Mittelschicht stehen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gegenüber.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allen Ressorts die Vorgabe gemacht, den eigenen Etat um mindestens 1 Prozent zu kürzen. In vielen Fällen heißt das, Abstriche an sozialen Erleichterungen oder Vergünstigungen zu machen. Am Ende kommen die Einsparungen beim Normalbürger aus der Mittelschicht an.
Gleichzeitig bemüht sich der Bund angesichts der Wirtschaftskrise und der gesunkenen Kaufkraft, einige Entlastungen gegenüber den Belastungen und Einschränkungen entgegenzusetzen. Tiefgreifende Veränderungen sind in mehreren Bereichen zu erwarten.

Gesundheit

Hier hat die zuständige Kommission Ende März ihren Bericht zur kurzfristigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) präsentiert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Anstieg der Beitragssätze für alle Versicherten zu verhindern.
Bis Ende des Jahres wird ein weiterer Bericht erwartet, der sich mit langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Kassen befasst. Bereits jetzt müssen Versicherte damit rechnen, in zweierlei Hinsicht stärker belastet zu werden.
So werden im Bereich der Leistungen Zuzahlungen erhöht oder Erstattungen verringert. Gleichzeitig ist auch mit einem Anstieg der Beiträge zu rechnen – vorerst zumindest bei Besserverdienenden. So wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 voraussichtlich um 3,87 Prozent auf 72.450 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich zu den Steigerungen aufgrund der Lohnentwicklung ist auch eine Sonderanhebung um 300 Euro im Gespräch. Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf ein Jahresbruttoeinkommen von 84.800 Euro steigen.
Zudem wird eine Steigerung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente um 50 Prozent diskutiert. Gleichzeitig könnte es zu einer Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent kommen. Homöopathische Präparate sollen künftig gar nicht mehr erstattet werden und es könnte erhebliche Einschränkungen für die Hautkrebsvorsorge und für medizinisches Cannabis geben.
Auch die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll wegfallen. Zwar hat der Widerstand in Teilen der Koalitionsparteien und Gewerkschaften ein vollständiges Aus dieser Vergünstigung für Ehepaare voraussichtlich verhindert, doch müssen Versicherte, die diese in Anspruch nehmen wollen, künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens erwarten.

Pflege

Die Eigenanteile für Heimbewohner sollen steigen, da die Zuschüsse vonseiten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) langsamer anwachsen. Die 15-prozentige Zuzahlung für den Heimplatz soll künftig erst ab 18 Monaten statt wie bisher ab zwölf Monaten gelten. Erst anschließend soll die Anhebung auf 30 Prozent erfolgen. Die Entlastungsstufe mit einer Zuzahlung von 50 Prozent soll künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren und jene mit 75 Prozent erst nach 54 statt wie bisher 36 Monaten gelten.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK schätzt die monatlichen Durchschnittskosten für einen Pflegeheimplatz derzeit auf mehr als 5.000 Euro. Die Pflegekasse trägt davon im Schnitt 1.539 Euro. Kinderlose über 23 Jahre müssen mit einer Erhöhung ihres Zusatzbeitrags rechnen. Ebenso wie in der GKV soll auch in der SPV eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten.
Im Vorjahr hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform darauf verständigt, die Kriterien im Bereich der niedrigeren Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. So wird künftig ein höherer Grad an Einschränkungen erforderlich sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Einschränkungen beim Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung, wie sie bei der GKV gelten, könnten auch in der Pflegeversicherung greifen. Auf diese Weise plant die Koalition, die Defizite der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten.

Rente

Was die Veränderungen im Bereich der Rente anbelangt, bleiben einige konkrete Reformen noch ungewiss. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich erst Ende Juni vorlegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die vorgeschlagenen Reformen eins zu eins umzusetzen, sollte die Kommission zu einer einstimmigen Empfehlung kommen.
Die Rentenkommission hat jüngst Gerüchte zurückgewiesen, wonach eine geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu den Empfehlungen gehören werde. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab Beginn der 2040er-Jahre schrittweise ansteigen. Gleichzeitig könnte das garantierte Rentenniveau von aktuell 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.
Als weitere Maßnahme wird das verpflichtende Rentensplitting, also die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, diskutiert. Ein entsprechender Bericht liegt jedoch bis heute nicht vor.
Sehr wahrscheinlich ist hingegen eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht in internen Papieren davon aus, dass dieser von derzeit 18,6 Prozen ab 2028t auf dann 19,9 Prozent ansteigen wird.
Neben den drohenden Belastungen im Bereich der Sozialversicherung spüren die Bürger bereits Teuerungseffekte durch Steuern, die CO₂-Bepreisung und geopolitische Verwerfungen. Dies macht sich unter anderem bei den Energiepreisen bemerkbar. Dadurch sinken die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft zusätzlich – und das in einer Situation anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.

Steuern

Deshalb beabsichtigt die Koalition, mit einer Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gegenzusteuern. Über einige Kernpunkte zeichnet sich dabei bereits ein Konsens ab. So soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten.
Der Grundfreibetrag soll dabei um mindestens 1.000 Euro steigen; derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, sodass Einkommenszuwächse weniger stark besteuert werden. Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon ab rund 70.000 Euro, künftig soll er erst ab 85.000 Euro greifen.
Anfang Mai kündigte Klingbeil an, seine Steuerreform solle 95 Prozent der Beschäftigten „merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr“ entlasten. Zudem soll der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen wegfallen.
Die Gegenfinanzierung soll seiner Aussage nach jedoch über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer erfolgen. Diese soll „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen. Die Union hatte sich gesprächsbereit gezeigt, beispielsweise bezüglich einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent auf 47,5 Prozent.
Differenzen gibt es hingegen bezüglich höherer Belastungen von Erbschaften und einer Wiedereinführung von Vermögenssteuern. Hier fordert die SPD unter anderem einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro.
Zudem soll es möglich bleiben, das selbst genutzte Haus steuerfrei an die eigenen Kinder zu vererben. Allerdings soll das Finanzamt bei Firmenübertragungen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zugreifen können. Die Sozialdemokraten stellen auch das Ehegattensplitting infrage. Die Union wehrt sich gegen dieses Ansinnen kategorisch.

Weitere Bereiche

Einsparungen sind auch beim Elterngeld, beim Wohngeld und möglicherweise auch beim BAföG geplant. Besonders bei der Studienförderung stellt sich die SPD gegen Kürzungen, da über deren Finanzierung bereits Konsens bestehe. Bei Elterngeld und Wohngeld sind Einschränkungen aufgrund der von Klingbeil an die Ressorts gegebenen Sparvorgabe absehbar. Eine Einigung über die Details steht jedoch noch aus.
Ungewiss ist auch, wie lange der derzeit geltende „Tankrabatt“ durch die Senkung der Energiesteuer noch aufrechterhalten wird. Der CO₂-Preis wird angesichts der hohen Treibstoffpreise vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig ist eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket bei der Bahn im Gespräch. Zuletzt stieg dieser innerhalb von nur zwei Jahren von 49 auf 56 und schließlich auf 63 Euro im Monat.
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Elterngeld, Bürgergeld, Rente: Wo Schwarz-Rot sparen will


In Kürze:

  • Milliardenloch im Haushalt erhöht Reformdruck.
  • Klare Sparvorgabe von Lars Klingbeil an alle Ministerien
  • Elterngeld gerät erneut ins Visier der Sparpolitiker.
  • Ehegattensplitting entwickelt sich zum Konfliktthema.
  • Bürgergeld-Debatte: große politische Wirkung, kleiner Spareffekt

 
Die bevorstehende parlamentarische Sommerpause und die Landtagswahlen im Herbst setzen die Bundesregierung zunehmend unter Zeitdruck. Der Reformbedarf ist groß, die Reformbereitschaft der Bevölkerung jedoch nicht in allen Bereichen gleichermaßen ausgeprägt – und von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kommen klare Vorgaben für die Haushaltsaufstellung 2027. Nun geht es an die Details.
Alle Ressorts sollen ihre bisherigen Ausgaben um mindestens ein Prozent senken. Das schwarz-rote Bündnis will zugleich umfangreiche Investitionen in Bereichen wie Verteidigung, Klimaschutz und Infrastruktur auf den Weg bringen. Gleichzeitig muss eine milliardenschwere Haushaltslücke geschlossen werden: Für das Jahr 2027 wird sie auf rund 30 Milliarden Euro geschätzt, bis zum Jahr 2029 sogar auf 172 Milliarden Euro. Hinzu kommen Belastungen für Wirtschaft und private Haushalte infolge des Irankrieges. Zudem droht langfristig eine Überforderung der Sozialsysteme.

Nach beitragsfreier Mitversicherung gerät auch Elterngeld ins Sparvisier

Dem jüngsten ZDF-„Politbarometer“ zufolge sind 89 Prozent der Bevölkerung der Überzeugung, dass grundlegende Reformen in Bereichen wie Gesundheit, Rente oder Arbeitsmarkt erforderlich sind. Allerdings sehen nur 23 Prozent eine hohe Bereitschaft dafür in der Bevölkerung – 75 Prozent gehen vom Gegenteil aus.
Wie bereits die Debatte um kurzfristige Maßnahmen zur Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung gezeigt hat, ist die Reformbereitschaft dort besonders gering, wo es die eigene Familie betrifft. Die FinanzKommission Gesundheit (FGK) hatte unter anderem empfohlen, die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern zu beenden. Die starke öffentliche Kritik führte dazu, dass stattdessen lediglich ein Beitragszuschlag vorgesehen ist.
Als weiterer Bereich, in dem mit Kürzungen und Einschränkungen zu rechnen ist, gilt das Elterngeld. Das Bundesfamilienministerium unter Karin Prien muss gemäß den Vorgaben von Lars Klingbeil in ihrem Ressort Einsparungen von 500 Millionen Euro umsetzen. Bereits zu Monatsbeginn hatte das „Handelsblatt“ berichtet, dass das Elterngeld davon betroffen sein soll.

Einkommensgrenzen bereits zweimal nach unten angepasst

Es wäre nicht das erste Mal, dass es im Bereich dieser im Jahr 2006 beschlossenen Leistung Einschränkungen gäbe – und das, obwohl die Summen noch nie an die Preisentwicklung angepasst wurden. Bereits in den Jahren 2024 und 2025 hatte das Ministerium unter Prien-Vorgängerin Lisa Paus die Einkommensgrenzen modifiziert. Diese stehen auch jetzt zur Debatte.
Derzeit liegt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld bei einer Summe von 175.000 Euro pro Ehepaar. Wer mehr verdient, kann die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen. Künftig könnte diese Obergrenze noch weiter gesenkt werden. Aber auch die Bezugsdauer könnte schrittweise verringert werden.
Je nach Ausgestaltung kann das Elterngeld insgesamt für 12 bis 14 oder für 28 bis 32 Monate in Anspruch genommen werden. Dies hängt zum einen davon ab, ob ein Elternteil in dieser Zeit nicht oder in Teilzeit erwerbstätig ist. Zum anderen lässt sich die Bezugsdauer verlängern, wenn sich beide Elternteile die Betreuung aufteilen. Beim Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Einkommensersatzleistung.

Sozialverbände üben scharfe Kritik an möglicher Elterngeld-Kürzung

Das Basiselterngeld beträgt derzeit zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Übernimmt ein Elternteil vollständig die Kinderbetreuung und verzichtet auf Erwerbseinkommen, werden rund 65 Prozent des zuvor erzielten Nettoeinkommens ersetzt. Beim Elterngeld Plus für Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 32 Wochenstunden liegt der Betrag zwischen 150 und 900 Euro. Das Bundesfamilienministerium geht davon aus, rund 350 der 500 Millionen Euro Einsparvorgabe über eine Reform des Elterngelds erreichen zu können.
Sozialverbände wie der VdK üben Kritik an dem Vorhaben. Dessen Präsidentin Verena Bentele verweist der dpa zufolge auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. De facto hätten Beziehende bereits jetzt stetige Verschlechterungen in Kauf nehmen müssen: „Dass das Elterngeld seit fast 20 Jahren nicht an die Inflation angepasst wurde und nun auch noch Kürzungen diskutiert werden, ist das falsche Signal zur falschen Zeit.“
Darüber hinaus missachte Schwarz-Rot damit den eigenen Koalitionsvertrag. Dort heißt es, man wolle beim Elterngeld „die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben“. Die Anzahl der Elterngeldbeziehenden betrug im Jahr 2025 rund 1,61 Millionen Menschen.

Klingbeil will Aus für Ehegattensplitting bei künftigen Ehen

Ein weiterer politisch heikler Punkt ist vom Bundesfinanzminister Lars Klingbeil selbst angestoßen worden: die Infragestellung des Ehegattensplittings. Wie Bettina Kohlrausch von der Hans-Böckler-Stiftung gegenüber der SPD-Zeitung „Vorwärts“ erklärte, entlaste dieses keine Familien mit Kindern, sondern vor allem Ehepaare: „Das Ehegattensplitting kostet uns mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr und wird zu 90 Prozent in den alten Bundesländern in Anspruch genommen.“
Allerdings steht eine vollständige Abschaffung auch für Klingbeil nicht zur Debatte – nicht zuletzt, weil sie für bestehende Ehen verfassungsrechtlich problematisch wäre. Ein abrupter Wegfall würde in bestehende Lebensplanungen eingreifen und könnte dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes widersprechen. Zudem stellt sich die Union gegen weitreichende Eingriffe beim Ehegattensplitting, das politisch ähnlich umstritten wäre, wie die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung.
Der Vorschlag, das Splitting nur für künftige Ehen abzuschaffen, hätte entsprechend keinen unmittelbaren Effekt auf den Bundeshaushalt. Langfristig könnte er jedoch Wirkung entfalten, da in Deutschland jährlich rund 400.000 Ehen geschlossen werden.

Union setzt auf Bürgergeld-Einschränkungen – Einsparpotenzial wohl überschätzt

Die Union drängt auf weitere Einschränkungen und Verschärfungen beim Bürgergeld. Strengere Mitwirkungspflichten sowie schnellere und härtere Sanktionen sollen mehr Menschen in Arbeit bringen und den Haushalt entlasten. Im Wahlkampf hatte Bundeskanzler Friedrich Merz noch ein Einsparpotenzial von rund 10 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, nach der Wahl sprach er von etwa fünf Milliarden Euro. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann nannte zuletzt lediglich „einige“ Milliarden.
Demgegenüber steht der im Herbst des Vorjahres vorgelegte Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, der deutlich geringere Effekte erwarten lässt. Dem ZDF zufolge sollen sich die Einsparungen im Jahr 2026 auf 86 Millionen Euro belaufen und im Jahr 2027 auf 69 Millionen Euro sinken.
Ab 2028 könnte die Bürgergeldreform sogar mehr kosten, als sie einbringt, rechnete Bas vor. Zudem würden strengere Sanktionen voraussichtlich nur begrenzt zusätzliche Erwerbstätigkeit erzeugen. Ein erheblicher Anteil der Leistungsbeziehenden ist minderjährig, gesundheitlich eingeschränkt oder als sogenannte Aufstocker im Erwerbsleben. Insgesamt erwarte Bas einen Spareffekt von etwa 0,2 Prozent der zuletzt rund 52 Milliarden Euro umfassenden Ausgaben.

Einsparungen bei Verwaltung und Entwicklungshilfe – populär, aber wenig wirksam

Kurzfristig könnten Einschnitte bei Verwaltung und Personal den Haushalt entlasten. Bereits im Jahr 2025 soll der Personalbestand sinken, für das Jahr 2026 ist zusätzlich eine Einsparquote von zwei Prozent vorgesehen – Sicherheitsbehörden ausgenommen. Zudem sollen allgemeine Verwaltungsausgaben reduziert werden. Politisch gilt dieser Bereich als leicht durchsetzbar und vergleichsweise populär, der finanzielle Effekt dürfte jedoch nur im niedrigen Milliardenbereich liegen.
Weitere Einsparpotenziale bestehen bei Förderprogrammen und Subventionen. Auch das Entwicklungsministerium muss sich auf Kürzungen einstellen – der Etat wurde bereits im laufenden Jahr von rund 10,28 auf 9,94 Milliarden Euro reduziert. Zudem ist die vollständige Senkung der Stromsteuer noch nicht umgesetzt. Gleichzeitig könnten die Folgen des Irankrieges den politischen Druck dahingehend erhöhen, die Entlastungen für Bürger stärker zu priorisieren.