Categories
deutschland

Reformüberblick bei Haushaltsplänen für 2027: Was auf die Bürger zukommt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant für 2027 Reformen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie eine Steuerreform zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
  • Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen, steigende Beitragsbemessungsgrenzen und zusätzliche Belastungen bei der Familienversicherung einstellen.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren höhere Beitragssätze verlangen, während über weitere Strukturreformen noch beraten wird.
  • Steuerentlastungen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgen.

 
Die Debatte um den Bundeshaushalt 2027 und ein umfassendes Reformpaket gewinnt an Dynamik. Im Koalitionsausschuss wird um Details gerungen. Nach den Reformkommissionen für Soziales und Gesundheit wird Ende Juni der Bericht der Rentenkommission erwartet. Den Ankündigungen einer Steuerreform zugunsten der Mittelschicht stehen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gegenüber.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allen Ressorts die Vorgabe gemacht, den eigenen Etat um mindestens 1 Prozent zu kürzen. In vielen Fällen heißt das, Abstriche an sozialen Erleichterungen oder Vergünstigungen zu machen. Am Ende kommen die Einsparungen beim Normalbürger aus der Mittelschicht an.
Gleichzeitig bemüht sich der Bund angesichts der Wirtschaftskrise und der gesunkenen Kaufkraft, einige Entlastungen gegenüber den Belastungen und Einschränkungen entgegenzusetzen. Tiefgreifende Veränderungen sind in mehreren Bereichen zu erwarten.

Gesundheit

Hier hat die zuständige Kommission Ende März ihren Bericht zur kurzfristigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) präsentiert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Anstieg der Beitragssätze für alle Versicherten zu verhindern.
Bis Ende des Jahres wird ein weiterer Bericht erwartet, der sich mit langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Kassen befasst. Bereits jetzt müssen Versicherte damit rechnen, in zweierlei Hinsicht stärker belastet zu werden.
So werden im Bereich der Leistungen Zuzahlungen erhöht oder Erstattungen verringert. Gleichzeitig ist auch mit einem Anstieg der Beiträge zu rechnen – vorerst zumindest bei Besserverdienenden. So wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 voraussichtlich um 3,87 Prozent auf 72.450 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich zu den Steigerungen aufgrund der Lohnentwicklung ist auch eine Sonderanhebung um 300 Euro im Gespräch. Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf ein Jahresbruttoeinkommen von 84.800 Euro steigen.
Zudem wird eine Steigerung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente um 50 Prozent diskutiert. Gleichzeitig könnte es zu einer Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent kommen. Homöopathische Präparate sollen künftig gar nicht mehr erstattet werden und es könnte erhebliche Einschränkungen für die Hautkrebsvorsorge und für medizinisches Cannabis geben.
Auch die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll wegfallen. Zwar hat der Widerstand in Teilen der Koalitionsparteien und Gewerkschaften ein vollständiges Aus dieser Vergünstigung für Ehepaare voraussichtlich verhindert, doch müssen Versicherte, die diese in Anspruch nehmen wollen, künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens erwarten.

Pflege

Die Eigenanteile für Heimbewohner sollen steigen, da die Zuschüsse vonseiten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) langsamer anwachsen. Die 15-prozentige Zuzahlung für den Heimplatz soll künftig erst ab 18 Monaten statt wie bisher ab zwölf Monaten gelten. Erst anschließend soll die Anhebung auf 30 Prozent erfolgen. Die Entlastungsstufe mit einer Zuzahlung von 50 Prozent soll künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren und jene mit 75 Prozent erst nach 54 statt wie bisher 36 Monaten gelten.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK schätzt die monatlichen Durchschnittskosten für einen Pflegeheimplatz derzeit auf mehr als 5.000 Euro. Die Pflegekasse trägt davon im Schnitt 1.539 Euro. Kinderlose über 23 Jahre müssen mit einer Erhöhung ihres Zusatzbeitrags rechnen. Ebenso wie in der GKV soll auch in der SPV eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten.
Im Vorjahr hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform darauf verständigt, die Kriterien im Bereich der niedrigeren Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. So wird künftig ein höherer Grad an Einschränkungen erforderlich sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Einschränkungen beim Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung, wie sie bei der GKV gelten, könnten auch in der Pflegeversicherung greifen. Auf diese Weise plant die Koalition, die Defizite der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten.

Rente

Was die Veränderungen im Bereich der Rente anbelangt, bleiben einige konkrete Reformen noch ungewiss. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich erst Ende Juni vorlegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die vorgeschlagenen Reformen eins zu eins umzusetzen, sollte die Kommission zu einer einstimmigen Empfehlung kommen.
Die Rentenkommission hat jüngst Gerüchte zurückgewiesen, wonach eine geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu den Empfehlungen gehören werde. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab Beginn der 2040er-Jahre schrittweise ansteigen. Gleichzeitig könnte das garantierte Rentenniveau von aktuell 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.
Als weitere Maßnahme wird das verpflichtende Rentensplitting, also die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, diskutiert. Ein entsprechender Bericht liegt jedoch bis heute nicht vor.
Sehr wahrscheinlich ist hingegen eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht in internen Papieren davon aus, dass dieser von derzeit 18,6 Prozen ab 2028t auf dann 19,9 Prozent ansteigen wird.
Neben den drohenden Belastungen im Bereich der Sozialversicherung spüren die Bürger bereits Teuerungseffekte durch Steuern, die CO₂-Bepreisung und geopolitische Verwerfungen. Dies macht sich unter anderem bei den Energiepreisen bemerkbar. Dadurch sinken die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft zusätzlich – und das in einer Situation anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.

Steuern

Deshalb beabsichtigt die Koalition, mit einer Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gegenzusteuern. Über einige Kernpunkte zeichnet sich dabei bereits ein Konsens ab. So soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten.
Der Grundfreibetrag soll dabei um mindestens 1.000 Euro steigen; derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, sodass Einkommenszuwächse weniger stark besteuert werden. Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon ab rund 70.000 Euro, künftig soll er erst ab 85.000 Euro greifen.
Anfang Mai kündigte Klingbeil an, seine Steuerreform solle 95 Prozent der Beschäftigten „merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr“ entlasten. Zudem soll der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen wegfallen.
Die Gegenfinanzierung soll seiner Aussage nach jedoch über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer erfolgen. Diese soll „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen. Die Union hatte sich gesprächsbereit gezeigt, beispielsweise bezüglich einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent auf 47,5 Prozent.
Differenzen gibt es hingegen bezüglich höherer Belastungen von Erbschaften und einer Wiedereinführung von Vermögenssteuern. Hier fordert die SPD unter anderem einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro.
Zudem soll es möglich bleiben, das selbst genutzte Haus steuerfrei an die eigenen Kinder zu vererben. Allerdings soll das Finanzamt bei Firmenübertragungen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zugreifen können. Die Sozialdemokraten stellen auch das Ehegattensplitting infrage. Die Union wehrt sich gegen dieses Ansinnen kategorisch.

Weitere Bereiche

Einsparungen sind auch beim Elterngeld, beim Wohngeld und möglicherweise auch beim BAföG geplant. Besonders bei der Studienförderung stellt sich die SPD gegen Kürzungen, da über deren Finanzierung bereits Konsens bestehe. Bei Elterngeld und Wohngeld sind Einschränkungen aufgrund der von Klingbeil an die Ressorts gegebenen Sparvorgabe absehbar. Eine Einigung über die Details steht jedoch noch aus.
Ungewiss ist auch, wie lange der derzeit geltende „Tankrabatt“ durch die Senkung der Energiesteuer noch aufrechterhalten wird. Der CO₂-Preis wird angesichts der hohen Treibstoffpreise vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig ist eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket bei der Bahn im Gespräch. Zuletzt stieg dieser innerhalb von nur zwei Jahren von 49 auf 56 und schließlich auf 63 Euro im Monat.
Categories
deutschland

Warken will mehr Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld sichern

Die Bundesgesundheitsministerin und Vorsitzende der Frauen-Union, Nina Warken, will am Ziel festhalten, Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld zu stärken.
Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte die CDU-Politikerin, im Koalitionsvertrag sei „klar festgehalten“, dass „die Grenzen für das Elterngeld sowie der Mindest- und Höchstbetrag angehoben werden sollten“.

„Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“

Dazu gehöre, dass SPD und Union sich darauf geeinigt haben, „Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“ zu setzen.
Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich, es sollten mehr Anreize für „insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung“ geschaffen werden. „An dieser Weiterentwicklung des Elterngeldes sollten wir festhalten“, sagte Warken.
„Für die Union, insbesondere für die Frauen-Union, ist das Elterngeld ein Herzensthema“, sagte sie der SZ. Es sei eine „zentrale familienpolitische Leistung, auf die Familien in Deutschland zu Recht zählen“. Sie mahnt: „Dieses Vertrauen dürfen wir nicht enttäuschen“.
In den Regierungsfraktionen ist eine Diskussion darüber entbrannt, wie und ob beim Elterngeld gekürzt werden soll. Möglich wäre, die Elterngeldbezugszeit insgesamt zu kürzen.
Ebenfalls wäre es möglich, die sogenannten Vätermonate auszuweiten. Um die vollen 14 Monate Elterngeld auszuschöpfen, müssten dann beide Elternteile mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen.

Vorbehalte gegen weniger Basiselterngeld

Doch es gibt große Vorbehalte dagegen, Müttern weniger als 12 Monate Basiselterngeld zu ermöglichen. Die CSU-Abgeordnete und Vorstandsmitglied der Frauen-Union Bayern, Silke Launert, warnte davor.
„Ich bin kein Fan davon, durch die hälftige Aufteilung faktisch für Frauen weniger als 12 Monate Elternzeit zu ermöglichen“, sagte sie der SZ. Sie sprach sich dafür aus, beim Elterngeld zu sparen.
„Natürlich müssen alle Ressorts sparen und beim Familienministerium ist das Elterngeld der größte Posten, daher ist es auch naheliegend, da zu sparen“, sagte sie.
Auch Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte kürzlich im Deutschlandfunk: „Jede Frau muss in der Lage sein, zwölf Monate im Elterngeldbezug zu sein.“ (dts/red)
Categories
deutschland

Bund prüft Kürzungen beim Elterngeld trotz sinkender Geburtenrate


In Kürze:

  • Die Bundesregierung prüft mögliche Kürzungen beim Elterngeld.
  • Familienministerin Karin Prien muss laut Haushaltsentwurf 500 Millionen Euro einsparen.
  • Im Gespräch sind niedrigere Einkommensgrenzen oder eine kürzere Bezugsdauer.
  • Familienverbände warnen vor einem „fatalen Signal“ angesichts sinkender Geburtenzahlen.

 
Die Sparvorgaben für den Bundeshaushalt drohen, liebgewonnene Gewissheiten infrage zu stellen. Trotz der niedrigen Geburtenrate machen sie auch vor Familien nicht halt. Nach den geplanten Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung drohen nun auch Einschnitte beim Elterngeld. Zuerst berichtete das „Handelsblatt“ darüber.
Noch vor einem Jahr hatte Bundesfamilienministerin Karin Prien gegenüber dem Magazin „Eltern“ kritisiert, dass die Sätze seit Einführung dieser Leistung nicht erhöht worden seien. Mangels Inflationsanpassung habe das Elterngeld mittlerweile sogar an Wert verloren. Prien wollte allerdings schon damals keine verbindlichen Zusagen für eine Erhöhung machen. Sie sagte: „Das Schlimmste in der Politik ist, Dinge zu versprechen, die man am Ende nicht hält.“

Einkommensgrenzen beim Elterngeld verschärft

Nun stehen möglicherweise weitere Kürzungen ins Haus. Grund dafür ist, dass die Ministerin aufgrund des Haushaltsentwurfs von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in ihrem Haushalt 500 Millionen Euro einsparen soll. Dies könnte nicht nur durch Einsparungen und Umstrukturierungen bei Kinder- und Jugendhilfe oder im Bereich der zivilgesellschaftlichen Förderung geschehen. Auch das Elterngeld steht auf dem Prüfstand.
Bereits Amtsvorgängerin Lisa Paus hatte Kürzungen in diesem Bereich veranlasst. So besteht mittlerweile kein Anspruch mehr auf das Elterngeld, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen eines Paares die Summe von 175.000 Euro überschreitet. Der Ökonom Wido Geis-Thöne vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) äußerte gegenüber dem „Handelsblatt“, er rechne mit einer weiteren Senkung der Einkommensgrenze.
Es wäre jedoch auch möglich, dass der Bund schrittweise die Bezugsdauer verringert. Vor allem diese Variante würde fast alle Eltern betreffen, weil in vielen Teilen des Landes die Dichte des Ausbaus an Kinderbetreuungseinrichtungen gering ist. Das Elterngeld stellt eine staatliche Einkommensersatzleistung dar. Es soll Eltern entlasten, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und deshalb berufliche Abstriche machen müssen.

Wer derzeit die Leistung beantragen kann

Der Bundestag beschloss das Elterngeld im September 2006 als Ersatz für das zuvor bestehende Erziehungsgeld. Am 1. Januar 2007 trat das dazugehörige Gesetz in Kraft. Seither gab es mehrere Modifikationen – wie das Elterngeld plus im Jahr 2015. Ab den Jahren 2024 und 2025 galten veränderte Einkommensgrenzen.
Derzeit beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Es ersetzt in der Regel rund 65 Prozent des Nettoeinkommens des Elternteils, das dieser in den zwölf Monaten vor der Geburt erzielt hat. Das Elterngeld Plus richtet sich insbesondere an Eltern, die in Teilzeit arbeiten. Es beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich, kann dafür aber über einen längeren Zeitraum bezogen werden.
Elterngeld erhalten Eltern, die ihr Kind in Deutschland selbst betreuen und erziehen und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben. Anspruchsberechtigt sind neben Erwerbstätigen auch Studenten, Arbeitslose sowie in bestimmten Fällen Verwandte oder andere Personen, die die Betreuung übernehmen, wenn die leiblichen Eltern dazu nicht in der Lage sind. Während des Bezugs dürfen Berechtigte jedoch nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Kritik an möglichen Elterngeld-Kürzungen – auch aus der Koalition

Der Gedanke, am Elterngeld zu sparen, stößt auch in den Reihen der Koalition auf wenig Gegenliebe. Die familienpolitische Sprecherin der SPD, Jasmina Hostert, erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“, sie lehne Kürzungen bei Kindern und Familien ab. Gerade jetzt bräuchten diese „Stabilität und Verlässlichkeit“.
Anne König (CDU) schlägt ihrer Parteikollegin Karin Prien vor, an anderer Stelle zu sparen: „Statt beim Elterngeld zu kürzen, könnten auch die Projektförderungen des Familienministeriums in den Blick genommen werden.“
Der Deutscher Familienverband weist auf die niedrigste Geburtenrate seit 1946 hin und bezeichnet die vorgeschlagenen Einsparungen als „verheerendes Signal“ für junge Paare und Familien. In einer Erklärung heißt es: „Wer beim Elterngeld den Rotstift ansetzt, verschenkt die Zukunft unseres Landes. […] Paare, die heute über die Gründung einer Familie nachdenken, brauchen Verlässlichkeit und keine Hiobsbotschaften. Die Pläne, das Elterngeld zu kürzen, sind ein fatales Signal und konterkarieren jegliche Bemühungen, den demografischen Abwärtstrend zu stoppen.“
Die Zahl der Elterngeldbezieher ist aufgrund des Einbruchs der Geburtenrate bereits jetzt rückläufig. Zuletzt lag sie dem Statistischen Bundesamt zufolge bei etwa 1,61 Millionen – um 3,7 Prozent weniger als 2024. Seit 2021 ist die Zahl der Bezieher permanent rückläufig. Gemessen an der Zahl der Bezieher im Jahr 2021 ist sie sogar um 13,9 Prozent gesunken.