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Abschaffung der Bonpflicht: Union will Einführung erst 2027

Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler (CDU), spricht sich für eine Abschaffung der Bonpflicht erst zeitgleich mit der geplanten Einführung einer Registrierkassenpflicht aus.
„Die Bonpflicht sollte aus unserer Sicht parallel zur Einführung der Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz zum 1. Januar 2027 fallen“, sagte Güntzler den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen werde derzeit noch verhandelt.
„Wir brauchen ein schnelles Ergebnis“, sagte der CDU-Politiker. Ziel müsse eine Lösung sein, die sowohl wirksam gegen Steuerbetrug vorgehe als auch Unternehmen entlaste.
„Entscheidend ist für uns eine praxistaugliche, bürokratiearme Lösung, die Steuerbetrug wirksam bekämpft und ehrliche Betriebe nicht unnötig belastet“, so Güntzler.

Finanzministerium plant Lockerung der Bonpflicht

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die umstrittene Bonpflicht lockern.
Zunächst soll sie für einen Kauf bis zu 30 Euro entfallen. Belege müssen dann nicht mehr in Papierform ausgedruckt werden. Es reicht die digitale Bereitstellung, etwa per Mail oder QR-Code.
Die allgemeine Belegausgabepflicht war zum 1. Januar 2020 eingeführt worden.
Obwohl sie rechtlich technologieneutral ausgestaltet war, führte sie in der Praxis, insbesondere bei kleinen Betrieben wie Bäckereien, zu einer massiven Zunahme von ausgedruckten Papierbelegen und damit zu heftiger Kritik wegen des bürokratischen Aufwands.

Steuergewerkschaft warnt vor falscher Reihenfolge

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hat die von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil geplante Lockerung der Bonpflicht kritisiert.
Der DSTG-Bundesvorsitzende Florian Köbler sprach sich gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe zwar für eine Modernisierung der Belegausgabe aus. „Den Papierbon durch einen digitalen Beleg zu ersetzen, ist überfällig“, erklärte er.
Eine Abschwächung bestehender Kontrollinstrumente ohne gleichzeitig verschärfte Vorgaben für Registrierkassen sei jedoch der falsche Weg.
Köbler kritisierte insbesondere den zeitlichen Ablauf der Pläne. Die Reihenfolge stimme nicht: Erst lockere der Minister die Kontrolle, die Registrierkassenpflicht solle aber erst 2027 kommen.
Das heiße: „Erst den Wachmann nach Hause schicken und dann über die Tür nachdenken. Wer zuerst lockert und später kontrolliert, lädt die Betrüger ein“, sagte er.
Der DSTG-Chef warnte vor einer Ausweitung von Steuerhinterziehung im Bargeldbereich. Der Angestellte führe jeden Cent Lohnsteuer ab, während nebenan das Bargeld weiter in der Pappschachtel neben der Kasse lande.
„Genau diese Lücke darf der Staat nicht noch größer machen. Die ehrlichen Betriebe verdienen Schutz, nicht die Schummler“, sagte Köbler.
Sollte die Bonpflicht gelockert werden, müsse dies nach Ansicht der Gewerkschaft mit einer flächendeckenden Pflicht zu manipulationssicheren Registrierkassen verknüpft werden.
„Wenn die Lockerung kommt, dann nur Zug um Zug mit einer flächendeckenden, manipulationssicheren Registrierkassenpflicht“, forderte Köbler.
Zudem sei die geplante Umsatzgrenze von 100.000 Euro zu hoch angesetzt. Österreich mache es seit 2016 konsequenter. Deutschland müsse nachschärfen, nicht lockern. (dts/red)
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CDU-Finanzpolitiker offen für Kompromiss bei höherer Reichensteuer

Der finanzpolitische Sprecher der CDU, Fritz Güntzler, signalisiert Bereitschaft, die Reichensteuer anzuheben.
„Es ist in der jetzigen Lage nicht klug, dass man die oberen Einkommen zusätzlich belastet“, sagte der Unionsabgeordnete dem „Spiegel“. „Ich stehe aber einem sinnvollen Kompromiss mit der SPD nicht im Wege.“

Spitzensteuersatz soll später greifen

Ähnlich wie die SPD will Güntzler die Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten, um die Leistungsträger in der Gesellschaft zu stärken. Sein Augenmerk liegt dabei vor allem auf mittleren Gehältern.
„Um auch die Einkommen in der Mitte zu entlasten, müssen wir den Tarifeckwert der Spitzensteuer von heute knapp 70.000 Euro deutlich erhöhen“, sagte er. Er betrage heute das 1,5-Fache des Durchschnittslohns.
Es waren in den Sechzigerjahren mal das 18-fache. „Dadurch landen derzeit zu viele Menschen mit ihrem Gehalt im Spitzensteuersatz von 42 Prozent.“
Das Anheben des Eckwertes für den Spitzensteuersatz habe einen Effekt, den es zu vermeiden gelte. „Wenn wir den Spitzensteuersatz später greifen lassen, würden automatisch Erwerbstätige aus den obersten Gehaltsbereichen auch weniger Einkommensteuer zahlen“, sagte Güntzler.
Das liegt daran, dass erst der Anteil des Gehalts, der sich über dem Eckwert (derzeit 70.000 Euro, künftig womöglich mehr) befindet, mit dem Spitzensteuersatz belegt wird.
Unter dem Strich würde auch für Großverdiener die Steuerlast sinken. „Wenn dies nicht gewollt ist – eine Frage für die Verhandlungen – wird es notwendig werden, den Grenzsteuersatz bei der Reichensteuer von heute 45 Prozent anzuheben“, sagte Güntzler.

Reichensteuer ab 277.826 Euro Jahreseinkommen

Die Reichensteuer muss ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.826 Euro – knapp 23.152 Euro im Monat – bezahlt werden.
Wie stark genau dieser Prozentsatz angehoben werden müsse, damit die Summe der zu zahlenden Einkommensteuer für die obersten Einkommen gleich bleibe, müssten die Beamten im Bundesfinanzministerium berechnen, so Güntzler.
Der Unionsmann sieht diesen Teil einer Einkommensteuerreform auch nicht im Gegensatz zu aktuellen Verlautbarungen aus seiner Partei. „Diese Anpassung widerspricht auch nicht dem Beschluss des Parlamentskreises Mittelstand der Union, die lediglich weitere Steuerbelastungen abgelehnt hat.“
Es gehe nämlich nicht um den Grenzsteuersatz, der ab einem bestimmten Euro anfällt, sondern immer auch um den Durchschnittssteuersatz über das gesamte Einkommen.

Mittelstand soll geschützt bleiben

Güntzler gilt in der Unionsfraktion als wichtige Stimme. Er ist Mitglied im einflussreichen Parlamentskreis Mittelstand und ist selbst Steuerberater. Seit Wochen ist er sowohl mit dem Bundeskanzler als auch dem Vizekanzler Lars Klingbeil von der SPD im Gespräch.
Mit der finanzpolitischen Sprecherin der Sozialdemokraten, Frauke Heiligenstadt, verhandelte er die neue private Rentenvorsorge, das Nachfolgemodell der Riester-Rente. Nun könnte Güntzler als Brückenbauer auch bei der Einkommensteuerreform dienen.
Entscheidend bei einem Kompromiss ist für den finanzpolitischen Sprecher der Union, dass Unternehmer nicht benachteiligt würden.
Viele von ihnen, insbesondere Familienbetriebe, Handwerker und Mittelständler, ließen ihre Firmen als sogenannte Personengesellschaften über die Einkommensteuer und nicht die Körperschaftsteuer veranschlagen.
Sie lägen schnell im Spitzensteuersatz, manche auch im Reichensteuersatz. Wenn dieser von derzeit 45 Prozent angehoben werden sollte, müsse klar sein, „dass der Mittelstand, für den vorwiegend die Einkommensteuer die Unternehmenssteuer ist, von einer möglichen Erhöhung nicht betroffen sein darf“, sagte Güntzler. (dts/red)