Kimi-K3-Modellstand auf der World Artificial Intelligence Conference (WAIC), die am 18. Juli 2026 in Shanghai stattfand. - Foto: HECTOR RETAMAL/AFP über Getty Images
In Kürze:
Kimi K3 beantwortet nach Tests kritische Fragen zur Chinas KP-Führung nicht.
Es gibt Vorwürfe, dass das Modell Fähigkeiten westlicher KI-Systeme übernommen haben könnte.
US-Behörden und Anthropic werfen mehreren chinesischen KI-Unternehmen systematische Datenauswertungen vor.
Mitte Juli hat das chinesische KI-Unternehmen Moonshot AI sein neues Sprachmodell Kimi K3 vorgestellt. Kimi K3 ist mit großen Vorschusslorbeeren gestartet und die ersten Beiträge auch in europäischen Medien schwärmen von einem der weltweit leistungsfähigsten Open-Source-Modelle. Gleichzeitig gibt es aber auch schon die ersten kritischen Anmerkungen – und das nicht nur aus der Fachwelt.
Zum einen sprechen Menschenrechtsgruppen von politischer Zensur, die das Modell zugunsten der kommunistischen Machthaber ausübe. Und auch der Umstand, dass viele Kimi K3 als Konkurrenz zu den modernsten US-amerikanischen KI-Systemen betrachten, könnte einen recht profanen Grund haben – nämlich möglichen Ideendiebstahl.
Kimi K3 will nicht über Xi Jinping sprechen
Am Dienstag, 21. Juli, hat die Menschenrechtsorganisation Human Rights in China (HRIC) auf X einige Testergebnisse auf Chinesisch veröffentlicht. So hatten die Aktivisten die KI nach ihrer Beurteilung von chinesischem Machthaber Xi Jinping, nach ihrer Meinung zur Kommunistischen Partei Chinas und zum 4. Juni 1989 befragt. In all diesen Fällen kam von Kimi K3 die identische Antwort zurück:
„Sehr geehrter Nutzer, lassen Sie uns über ein anderes Thema sprechen.“
Kein Problem hatte das Modell hingegen damit, eine ausgiebigere Antwort auf die Frage nach einer Einschätzung von US-Präsident Donald Trump zu geben. HRIC veröffentlichte auch die Screenshots zu den Dialogen.
Es ist nicht das erste Mal, dass chinesische KI-Modelle rigoros kritische Fragen zur chinesischen Regierungspolitik abwürgt. Auch bei anderen KI-Systemen wie Qwen, DeepSeek oder Doubao waren ähnliche Muster zu beobachten. In einigen Fällen wurden diese Nutzerkonten nach sensiblen Fragen sogar gesperrt.
Nutzer kommentierten daraufhin, dass die Unternehmen unter einer rigiden Kontrolle der chinesischen Führung stünden, die ihnen enge staatliche Vorgaben aufzwängen. Auch politische Selbstzensur könne eine Rolle spielen. Es bleibe abzuwarten, ob es beispielsweise getrennte Modelle für den chinesischen und den internationalen Markt geben werde.
Chinesische Führung will durch Kontrolle „sozialistische Kernwerte“ sicherstellen
Bereits 2024 hatte die „Financial Times“ die chinesischen Zensurmaßnahmen bei Training und Entwicklung von KI skizziert. So kontrollierten Fachleute der Regierung die Trainingsdaten und überprüften alle großen Sprachmodelle vor ihrer Freigabe. Sie verlangten dabei einheitliche Antworten auf politische Fragen und stellten die Kontrolle über sensible Schlüsselbegriffe her.
Auf diese Weise solle das KI-Modell die „sozialistischen Kernwerte“ abbilden und Antworten verhindern, die man als staatsgefährdend wahrnehmen könne. Frühere Tests ließen vor allem bei den chinesischsprachigen Antworten eine strenge Zensur erkennen. Englischsprachige Antworten oder solche in seltener gesprochenen Sprachen erschienen zum Teil als weniger stark gefiltert.
Aber nicht nur der Vorwurf politischer Zensur richtet sich gegen Kimi K3. Bei einzelnen Tests soll die KI geäußert haben, sie sei „Claude, nicht Kimi“. Dies löste Argwohn hinsichtlich eines möglichen Einsatzes US-amerikanischer KI-Ausgaben aus. So könnte eine sogenannte Identity Leakage stattgefunden haben. Darunter versteht man die Übernahme interner Formulierungen oder Identitätsmerkmale. Dies wäre etwa dann möglich gewesen, wenn während des Trainings Ausgaben des Anthropic-Modells Claude zur Verwendung gekommen wären.
US-Finanzminister Bessent sieht Ideendiebstahl hinter Kimi K3 und ähnlichen Modellen
Außerdem steht die Frage einer sogenannten Knowledge Destillation im Raum. Dieser Begriff bezeichnet ein Verfahren, das ein leistungsfähiges Modell wie Claude oder ChatGPT mit sehr vielen Fragen konfrontiert. Anschließend verwendet man die gesammelten Daten zum Training des eigenen Modells. Diese Methode ist in der KI-Forschung bekannt – offen bleibt dabei in vielen Fällen, ob und unter welchen Bedingungen sie gegen Nutzungsbedingungen oder geistige Eigentumsrechte verstößt.
US-Finanzminister Scott Bessent erklärte jüngst auf „Fox Business“, dass die US-Regierung mögliche Sanktionen gegen chinesische Unternehmen erwäge. Diese könnten in Kraft treten, sollte es sich nachweisen lassen, dass diese Fähigkeiten von US-Modellen gestohlen würden. Die USA unterstützten Open-Source-Projekte, man akzeptiere aber keinen Diebstahl geistigen Eigentums.
Bessent erklärte, was sich hinter dem Vorgang der „Destillation“ verberge, sei im Grunde nur ordinärer Diebstahl. Man habe in zahlreichen chinesischen Modellen „Wasserzeichen“ amerikanischer Unternehmen gefunden, so der Minister. Er nannte dabei jedoch keine konkreten Namen und gab keine weiteren Erläuterungen zu den „Wasserzeichen“. Chinesische Entwickler hätten jedoch „hunderte Millionen“ Anfragen an US-amerikanische KI-Modelle gestellt. Ziel sei es gewesen, deren Fähigkeiten, Denkprozesse und Programmstrukturen nachzubilden.
Anthropic spricht von etwa 24.000 betrügerischen Konten
Im April hatte das Weiße Haus ein Memorandum veröffentlicht, in dem ausländische Akteure, vor allem chinesische, beschuldigt wurden, zehntausende Proxy-Konten und sogenannte Jailbreak-Techniken eingesetzt zu haben.
Auf diese Weise sei es ihnen gelungen, Schutzmaßnahmen zu umgehen, vertrauliche Informationen abzuschöpfen und Modellfähigkeiten systematisch zu extrahieren. Die US-Regierung werde mit den KI-Unternehmen zusammenarbeiten, um diese Vorgänge aufzuklären.
Im Februar hatte der Claude-Betreiber Anthropic einen Bericht veröffentlicht. In diesem wirft das Unternehmen gleich drei chinesischen Konkurrenten koordinierte Kampagnen vor. So hätten Moonshot AI, MiniMax und DeepSeek rund 24.000 betrügerische Konten angelegt und mehr als 16 Millionen Dialoge mit Claude geführt.
US-Kongress will Vorwürfen nachgehen
Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen unter anderem Rückschlüsse auf Programmierung, Schlussfolgerungen und Werkzeugnutzung ermöglichen. Anthropic beruft sich dabei auf IP-Adressen, Metadaten, Infrastrukturmerkmale sowie Informationen von Branchenpartnern. Die beschuldigten Unternehmen weisen entsprechende Anschuldigungen zurück.
Zwei Ausschüsse des US-Repräsentantenhauses haben im April eine gemeinsame Untersuchung eingeleitet. Dort will man unter anderem die KI-Systeme DeepSeek, MiniMax, Alibaba und Moonshot AI unter die Lupe nehmen – und mögliche Übernahmen von Fähigkeiten amerikanischer KI-Modelle untersuchen.
OpenAI fasste den Bau eines großen Rechenzentrums in Deutschland ins Auge - das Projekt scheiterte jedoch vorerst an Unsicherheiten rund um die Stromversorgung. (Archivbild) - Foto: Lionel BONAVENTURE / AFP via Getty Images
In Kürze:
OpenAI führte vertrauliche Gespräche mit der Bundesregierung über ein KI-Rechenzentrum in Deutschland.
Energieversorgung, Netzkapazitäten und regulatorische Fragen verhinderten bislang die Umsetzung.
Diskutiert wurde sogar die Versorgung mit französischem Kernenergiestrom.
Stattdessen treibt OpenAI nun Großprojekte wie „Stargate UAE“ in den Vereinigten Arabischen Emiraten voran.
Ein hochmodernes KI-Rechenzentrum – und Deutschland sollte der Standort sein. Am Ende scheiterte es jedoch – zumindest bis auf Weiteres – an zu vielen offenen Fragen.
OpenAI plante in Deutschland faktisch eine KI-Gigafabrik mit einer Leistung von rund einem Gigawatt. Das Projekt hätte Deutschland als Standort für Künstliche Intelligenz durch eine Milliardeninvestition mit erheblicher Rechenkapazität aufwerten können. Zudem hätte es zu den größten KI-Rechenzentren Europas gezählt und wäre Teil des internationalen Wettbewerbs um sogenannte KI-Gigafabriken gewesen.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, soll es bereits kurz nach der Regierungsbildung vertrauliche Gespräche der Bundesregierung mit OpenAI und dessen CEO Sam Altman gegeben haben. Auf deutscher Seite haben dem Bericht zufolge die Regierungsspitzen Friedrich Merz und Lars Klingbeil sowie Digitalminister Karsten Wildberger an den Gesprächen teilgenommen.
OpenAI wollte zum Partner des öffentlichen Sektors und großer Unternehmen werden
Erst hätten OpenAI und das Bundesdigitalministerium Vorgespräche geführt. Im September 2025 sei Altman persönlich mit Merz und weiteren Regierungsmitgliedern zusammengetroffen. Damals stellte der US-Konzern gemeinsam mit SAP die Initiative „OpenAI for Germany“ vor. Diese sollte vor allem dem öffentlichen Sektor in Deutschland eine sichere Nutzung von KI ermöglichen – mit lokalen und EU-konformen Cloud-Lösungen aus Walldorf.
Deutschland galt OpenAI als Markt von großem Interesse. Gründe dafür waren die hohe Nachfrage, aber auch die Nähe zu großen Industrieanwendern und der öffentlichen Verwaltung. Der US-Konzern hätte nicht nur seine Produkte verkauft, sondern auch langfristig Infrastruktur in Europa verankert.
Mittlerweile gilt das Projekt als vorerst gescheitert. Eine der Fragen, auf die keine hinreichende Antwort gefunden werden konnte, war die Stromversorgung des Rechenzentrums. Dieses hätte voraussichtlich eine Leistung von mindestens einem Gigawatt benötigt – ein Wert, der für Einrichtungen dieser Größenordnung typisch ist. Eine solche Menge entspricht etwa dem Bedarf eines Großkraftwerks.
Gigawatt-Rechenzentrum stellte Energieversorgung vor Herausforderungen
Um einen dauerhaften und stabilen Betrieb zu gewährleisten, wären jedoch langfristig verfügbare, stabile und vergleichsweise günstige Strommengen erforderlich. Dies ist bereits für das Training der KI-Modelle unabdingbar. Schon heute übersteigt die Nachfrage nach Netzanschlüssen für Rechenzentren die kurzfristig verfügbaren Kapazitäten deutlich.
Der Ausbau der Stromnetze dauert jedoch häufig mehrere Jahre, wenn nicht sogar mehr als ein Jahrzehnt. Zudem gilt bei zusätzlichen Netzkapazitäten das sogenannte Windhundverfahren: Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragstellung. Dies kann die Wartezeiten zusätzlich verlängern.
Neben dem Ausbaugrad der Netzinfrastruktur spielen auch die Stromkosten bei Standortentscheidungen dieser Art eine entscheidende Rolle. Sie können bei großen Rechenzentren bis zur Hälfte der Betriebskosten ausmachen. Die deutschen Energiekosten sind selbst im europäischen Vergleich hoch. Auch deshalb brachte OpenAI einen ungewöhnlichen Lösungsvorschlag ins Spiel.
Französischer Atomstrom als diskutierte Option
So wäre es eine Möglichkeit gewesen, das Rechenzentrum mit französischem Strom aus Kernkraftwerken zu betreiben. Dieser gilt als CO₂-arm und grundlastfähig. Frankreich wirbt seit Jahren um Investitionen in KI-Infrastruktur und verweist dabei auf eine sichere und bezahlbare Stromversorgung.
Deutschland strebt zudem an, Rechenzentren perspektivisch vollständig mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Deshalb hätte man auch Frankreich in die Gespräche über eine Lösung einbinden müssen. Allerdings hätte dies eine Reihe EU-rechtlicher Fragen aufgeworfen.
Ein deutsches KI-Rechenzentrum hätte damit in maßgeblicher Weise mit importiertem Atomstrom betrieben werden können. Gleichzeitig hält Deutschland am Atomausstieg fest und hat sich lange gegen eine Gleichbehandlung aller CO₂-armen Technologien im Rahmen der Taxonomie ausgesprochen.
EU-Recht wurde zur zusätzlichen Herausforderung
Darüber hinaus hätte diese Lösung den europäischen Strombinnenmarkt und die grenzüberschreitende Netzintegration berührt. Dies hätte den Gesamtrahmen zusätzlich verkompliziert. Nicht die Frage, ob ein KI-Projekt dieser Größenordnung stattfinden soll, wäre dabei in den Mittelpunkt der Debatte gerückt.
Vielmehr hätte sich diese auf mehrere Bereiche erstreckt – vom Strombinnenmarkt und Energiebeihilfen über das Beihilfenrecht für Infrastrukturförderung bis hin zum Datenschutz und grenzüberschreitenden Datenflüssen. Zu klären gewesen wären Details, die von Netzzugangsregeln und Kapazitätszuweisungen über mögliche Engpässe bis hin zur Systemkompatibilität mit den Energiezielen gereicht hätten.
Hätte der deutsche Staat für die Errichtung des Rechenzentrums besondere Vorteile, Zusagen, Absicherungen oder indirekte Standortsubventionen in Aussicht gestellt, wäre zudem das EU-Beihilferecht relevant geworden.
Ausbau des Länderprogramms von OpenAI geht dennoch weiter – etwa in Abu Dhabi
OpenAI könnte seine Initiative „OpenAI for Countries“ zunächst nicht mit einem Schwerpunkt in Europa weiterverfolgen. Stattdessen wurde mit „Stargate UAE“ bereits eine 1-Gigawatt-Anlage in Abu Dhabi angekündigt. Schon heute befindet sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Datenresidenz.
Die Emirate bieten OpenAI eine sehr schnelle Umsetzbarkeit. Hinzu kommen eine hohe Energieverfügbarkeit, eine klare politische Steuerung und ein Umfeld, das den Aufbau leistungsfähiger KI-Infrastruktur aktiv als Teil der Standortpolitik vorantreibt.
Wie können KI und Mensch so zusammenspielen, dass Führung klarer, Kommunikation leichter und Umsetzung wirksamer wird? - Foto: iStock/Jacob Wackerhausen
„Wir müssen jetzt etwas mit KI machen.“ Dieser Satz ist 2026 in vielen Unternehmen angekommen. Er klingt modern, entschlossen und gefährlich unpräzise. Denn KI löst keine Unklarheit. KI verstärkt sie.
Wenn Prozesse unklar sind, erzeugt KI schneller Unklarheit. Wenn Verantwortung diffus ist, liefert KI schneller Texte, Analysen oder Vorschläge, für die am Ende niemand sauber einsteht. Wenn Führung nur hofft, durch Technik Zeit zu sparen, entsteht oft neue Arbeit: prüfen, korrigieren, erklären und beruhigen.
KI ist kein Ersatz für Führung. Sie ist ein Werkzeug. Und Werkzeuge sind nur so gut wie der Zweck, für den sie eingesetzt werden.
Ein Unternehmen startete mit einem großen KI-Workshop – viele Ideen, viel Begeisterung, aber wenig Umsetzung. Drei Monate später war kaum etwas geblieben. Danach begannen wir kleiner: Welche drei Routinen kosten viel Zeit, sind wiederkehrend und haben ein überschaubares Risiko? Heraus kamen Protokollentwürfe, Angebotsbausteine und erste Zusammenfassungen von Kundenanfragen.
Plötzlich wurde KI praktisch – nicht als Zukunftsversprechen, sondern als Entlastung im Alltag.
Drei Fragen gehören vor jedes KI-Projekt:
Welche konkrete Arbeit soll leichter werden?
Wer prüft das Ergebnis und trägt Verantwortung?
Was darf aus Datenschutz-, Vertrauens- oder Qualitätsgründen nicht in dieses Werkzeug?
Genug gearbeitet. KI darf nicht noch ein Thema werden, das zusätzlich auf die ohnehin übervollen Kalender fällt. Sie muss Arbeit vereinfachen, sonst ist sie nur digitale Dekoration.
Besonders wichtig ist der menschliche Faktor. Viele Mitarbeiter fragen sich nicht nur, wie KI funktioniert. Sie fragen sich: Wird meine Arbeit dadurch entwertet? Darf ich KI nutzen? Muss ich Angst haben, Fehler zu machen? Werde ich ersetzt oder entlastet?
Führung muss diese Fragen nicht mit Beschwichtigung überdecken. Sie muss sie klären. Ein guter Startsatz lautet: „Wir nutzen KI dort, wo sie Routine entlastet. Entscheidungen, Verantwortung und Beziehung bleiben menschlich.“
Danach sind Leitplanken nötig:
Keine vertraulichen Personaldaten in ungeklärte Systeme.
Fakten, Zahlen und rechtliche Aussagen werden geprüft.
KI-Ergebnisse sind Vorschläge, keine Entscheidungen.
Gute Nutzung wird geteilt, nicht versteckt.
So entsteht Vertrauen. Und Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen neue Werkzeuge nicht heimlich, ängstlich oder gar nicht nutzen.
Beim b-steps summit 2026 geht es nicht um Tool-Show. Es geht um die Frage, wie KI und Mensch so zusammenspielen, dass Führung klarer, Kommunikation leichter und Umsetzung wirksamer wird.
Genug gearbeitet. Welche Routine könnten Sie mit KI entlasten, ohne Verantwortung aus der Hand zu geben?
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst Alltag. Vom 2. August an gelten in der EU neue Transparenzpflichten für KI-Systeme und künstlich erzeugte Inhalte. - Foto: Nenad Cavoski/iStock
In Kürze:
Ab 2. August gelten neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union.
Viele Unternehmen nutzen KI längst im Arbeitsalltag, doch besonders der Mittelstand steht bei der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen.
Bei Verletzung von Kennzeichnungspflichten auf Grundlage der KI-Verordnung drohen empfindlicheStrafen.
Die DIHK fordert klare Zuständigkeiten, praxisnahe Hilfen und verlässliche Regeln, damit Unternehmen die Vorgaben mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.
Anfang August wird es ernst. Ab dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz.
Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren oder ihnen künstlich erzeugte Inhalte begegnen. Die EU-Kommission begründet dies mit dem Schutz der Bürger und Unternehmen vor Täuschung, Manipulation, Desinformation und Betrug.
Kurz vor Ablauf der Frist stellt sich die Frage: Sind die Unternehmen in der Lage, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen?
Chatbots müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Maschinen zu erkennen geben. Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden können. Unternehmen, die sogenannte Deepfakes erzeugen oder verbreiten, müssen diese grundsätzlich kenntlich machen. Weitere Pflichten betreffen Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung.
Damit wird aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act) für viele deutsche Unternehmen eine betriebliche Aufgabe. Die Europäische Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass sie keinen weiteren Aufschub erwartet. Denn wer die Transparenzpflichten aus Artikel 50 ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Unklare Pflichten, unklare Ansprechpartner
„Am 2. August 2026 beginnt Artikel 50 des ‚AI Acts‘ zu gelten. Die Betreiber müssen die Vorschriften vom ersten Tag an einhalten“, heißt es in einer Antwort der Kommission auf Anfrage von Epoch Times. Der Teil der Verordnung, auf den sich Artikel 50 bezieht, sei bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anbieter und Betreiber hätten daher nach zwei Jahren Schonfrist Zeit gehabt, sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die Sache weniger einfach. Künstliche Intelligenz ist längst in Büros, Produktionshallen und Personalabteilungen angekommen.
So gaben in der Digitalisierungsumfrage 2025 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 38 Prozent der 5.000 aus acht verschiedenen Wirtschaftszweigen befragten Unternehmen an, KI schon einzusetzen, insbesondere um effizienter zu werden und ihren Kunden bessere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Weitere 32 Prozent planen den Einsatz von KI-Anwendungen in den nächsten drei Jahren.
Doch vielerorts ist noch ungeklärt, welche Pflichten sich daraus ergeben und an wen sich Unternehmen mit ihren Fragen wenden können. Die Vertretung der DIHK in Brüssel sprach in einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr von einem „Dschungel an Digitalregulierungen“. Die Digitalisierungsumfrage ergab auch, dass fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) rechtliche Unsicherheiten als Herausforderung bei der Digitalisierung sehe.
Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander. Während sich generative KI mit großer Geschwindigkeit in den Unternehmen verbreitet, versucht Europa, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation ermöglichen und zugleich Risiken begrenzen soll.
Wo die Abgrenzung schwierig wird
Für die Unternehmen beginnt die Schwierigkeit häufig mit einer einfachen Frage: Welche Rolle spielen sie als Unternehmen nach der KI-Verordnung überhaupt? Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen. Von den vier Transparenzpflichten des Artikels 50 richten sich zwei an Anbieter und zwei an Betreiber.
Auf dem Papier ist die Unterscheidung klar. In der Praxis kann sie kompliziert werden. Ein mittelständisches Unternehmen, das einen handelsüblichen KI-Assistenten für die interne Kommunikation verwendet, befindet sich in einer anderen rechtlichen Lage als ein Betrieb, der auf Grundlage eines bestehenden KI-Modells einen eigenen Chatbot entwickelt und seinen Kunden zur Verfügung stellt.
Die DIHK nennt in einer Stellungnahme zum geplanten EU-Vereinfachungspaket für den Digitalbereich eine Reihe solcher Grenzfälle. Unklar sei etwa, wann ein Unternehmen durch die Nutzung oder Veränderung eines KI-Systems vom Betreiber zum Anbieter werde.
Als Beispiele nennt der Verband einzelne KI-Funktionen in der Software für Kunden, einfache Chatbots, die externes Wissen einbinden, und die interne Nutzung von KI-Systemen mit sogenannter Retrieval Augmented Generation. Dabei greift ein KI-Modell für seine Antworten auf zusätzliche Wissensquellen wie unternehmensinterne Dokumente oder Datenbanken zurück.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe verfügten nicht immer über ausreichende juristische Kompetenzen, um die Anforderungen der KI-Verordnung selbstständig zu beurteilen, warnt die DIHK.
Sie benötigten praxisnahe Leitlinien, digitale Prüfwerkzeuge und klare Risikoeinstufungen. Unternehmen müssten in der Lage sein, sich auch „ohne aufwendige externe Beratung oder hohe Kosten regelkonform zu verhalten“.
70 Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen KI ein oder planen den Einsatz in den nächsten drei Jahren. (Symbolbild).
Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn
Regeln stehen, Hilfen kommen später
Die Europäische Kommission und die Bundesregierung versuchen, den Unternehmen die Umsetzung mit verschiedenen Angeboten zu erleichtern.
Am 10. Juni veröffentlichte die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er beschreibt praktische Schritte zur Einhaltung der Transparenzpflichten und sieht vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups vor.
Hinzu kommen Leitlinien zu Artikel 50, deren ersten Entwurf Brüssel im Mai zur Konsultation stellte. Sie sollen unter anderem klären, wer als Anbieter und wer als Betreiber gilt, was rechtlich als Deepfake anzusehen ist und welche gewöhnlichen Bearbeitungen von Bildern, Texten und Videos von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen sind.
Das AI-Office der EU-Kommission und der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur sollen Unternehmen zusätzlich bei der Umsetzung helfen.
Außerdem bieten Organisationen wie das Future of Life Institute mit Sitz in den USA „AI Act Compliance Checker“ an.
Doch der Zeitpunkt dieser Hilfsangebote verweist auf ein grundsätzliches Problem. Die Pflichten stehen fest, während wichtige Hilfsmittel zu ihrer Auslegung teilweise erst kurz vor dem Stichtag bereitgestellt werden.
Die DIHK kritisiert diesen Zustand seit Längerem. Eine erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften setze voraus, dass Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Verhaltenskodizes rechtzeitig zur Verfügung stünden, schreibt die Kammer zum Vereinfachungspaket.
Tatsächlich seien diese „entweder verspätet oder noch nicht ausreichend ausgearbeitet“. Unternehmen würden dadurch gezwungen, Anforderungen zu erfüllen, „bevor überhaupt die notwendige Klarheit besteht“.
Die deutsche Aufsicht ist noch im Aufbau
Erschwert wird die Lage durch die nationale Umsetzung. Auch in Deutschland sind laut der DIHK die Strukturen für die Anwendung und Überwachung der KI-Verordnung noch nicht vollständig etabliert.
Der Verband hatte im März in seiner Stellungnahme zum deutschen Durchführungsgesetz der KI-Verordnung vor Verzögerungen gewarnt.
Die Frist für die Benennung der Aufsichtsstrukturen sei nicht eingehalten worden. Normen, Leitfäden und Spezifizierungen, die Unternehmen für die Umsetzung benötigten, seien teilweise gar nicht oder verspätet veröffentlicht worden. Die Pflichten für die Unternehmen träten dagegen dennoch in Kraft.
Der Verband fordert deshalb klare Zuständigkeiten und einen zentralen Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur soll eine wichtige Rolle bei der Marktüberwachung, Koordinierung und Innovationsförderung übernehmen. Aus Sicht der DIHK muss verhindert werden, dass sich Zuständigkeiten verschiedener Behörden überschneiden oder Unternehmen mit unterschiedlichen Auslegungen konfrontiert werden.
Der Verband fordert einen „One-Stop-Shop“-Grundsatz: Unternehmen sollten eine klare Anlaufstelle haben, die sich im Zweifel selbst mit anderen Behörden abstimmt. Entscheidend sei nicht allein, Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Die zuständigen Stellen müssten auch über die nötige Expertise verfügen, um Unternehmen schnell und verlässlich Auskunft geben zu können.
Der Omnibus soll für Ordnung sorgen
Dass auch die Europäische Union Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung ihrer Digitalgesetzgebung erkannt hat, zeigt der sogenannte Digital Omnibus. Mit dem Vereinfachungspaket plant Brüssel, Vorschriften besser aufeinander abzustimmen und Unternehmen zu entlasten.
Für die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme wurde ein neuer Zeitplan vereinbart. Vorschriften für bestimmte Hochrisikobereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration und Grenzkontrollen sollen vom 2. Dezember 2027 an gelten. Für KI-Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, ist der 2. August 2028 vorgesehen.
Diese Staffelung solle gewährleisten, „dass technische Standards und andere Unterstützungsinstrumente vorhanden sind, bevor die Vorschriften angewendet werden“, erklärt die Kommission gegenüber Epoch Times.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sollen davon im Kern unberührt bleiben und gelten zum Großteil unverändert vom 2. August an. Nur für Bestandssysteme verschiebt sich die Kennzeichnungspflicht, sprich verpflichtende Wasserzeichen, auf den 2. Dezember.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Versuch der Vereinfachung grundsätzlich. Auch das Ziel der KI-Verordnung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz zu schaffen, unterstützt die DIHK ausdrücklich. Ihre Kritik richtet sich vorwiegend gegen die praktische Umsetzung.
Denn die KI-Verordnung ist nur ein Teil des europäischen Regelwerks. Je nach Geschäftsmodell müssen Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung, den Data Act, den Digital Services Act und verschiedene Vorschriften zur Cybersicherheit beachten.
Die DIHK warnt vor Überschneidungen, unterschiedlichen Definitionen und mehrfachen Prüf- und Meldepflichten. Sie fordert, die Vorschriften stärker aufeinander abzustimmen und möglichst in bestehende Compliance-Strukturen zu integrieren.
Foto: monkeybusinessimages/iStock
Der Mittelstand muss seine KI erst einmal finden
Für große Konzerne sind neue regulatorische Anforderungen aufwendig, aber häufig beherrschbar. Sie verfügen über Rechtsabteilungen, Compliance-Spezialisten und eigene Teams für Künstliche Intelligenz. Für einen mittelständischen Maschinenbauer, Händler oder Dienstleister sieht die Lage anders aus.
Dort wurde die Einführung generativer KI meist nicht als regulatorisches Großprojekt begonnen. Mitarbeiter nutzen KI-Assistenten zum Schreiben von Texten, für Übersetzungen, Programmierarbeiten oder für die Analyse von Dokumenten. Marketingabteilungen erzeugen Bilder, Personalabteilungen testen neue Software und Kundenservices führen Chatbots ein.
Aus vielen einzelnen Anwendungen entsteht eine KI-Infrastruktur, für die das Unternehmen Verantwortung trägt. Bevor ein Betrieb die Vorschriften der KI-Verordnung umsetzen kann, muss er deshalb zunächst wissen, welche Systeme seine Mitarbeiter überhaupt verwenden. Er muss klären, wer sie einsetzt, welche Inhalte damit erzeugt werden und ob daraus Kennzeichnungspflichten entstehen. Verantwortlichkeiten müssen festgelegt, Mitarbeiter geschult und bestehende Compliance-Strukturen angepasst werden.
Die Regeln müssen im Alltag bestehen
Darin liegt die besondere Herausforderung für den Mittelstand. Die Kennzeichnung eines KI-generierten Inhalts mag technisch lösbar sein.
Schwieriger ist es, die relevanten Anwendungen im Unternehmen zu erfassen, rechtlich einzuordnen und in die betrieblichen Abläufe einzubinden.
Die DIHK fordert deshalb einen Katalog typischer KI-Anwendungen in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer klaren Einordnung der jeweiligen Risiken. Hinzu kommen digitale Selbsttests, mit denen Unternehmen prüfen können, welche Vorschriften für sie gelten, sowie sogenannte Safe-Harbor-Regelungen. Diese sollen Unternehmen Rechtssicherheit geben, wenn sie sich an bestimmte anerkannte Standards halten.
Auch beim Umgang mit Verstößen plädiert die DIHK für einen verhältnismäßigen Ansatz: Die Behörden sollten ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und präventionsorientiert handeln.
Ob die KI-Verordnung ihr Ziel erreicht, wird deshalb nicht allein von der Qualität ihrer Vorschriften abhängen. Wichtig ist auch, ob die Unternehmen sie verstehen und mit vertretbarem Aufwand in ihren Alltag übersetzen können.
Ein klarer Rechtsrahmen kann Investitionen erleichtern und Vertrauen in neue Technologien schaffen. Bleiben dagegen Zuständigkeiten und Abgrenzungen unklar, wird Regulierung gerade für kleinere Unternehmen schnell zur Kostenfrage. Ab August beginnt der Praxistest. Dann muss sich zeigen, ob Europas KI-Regeln im Unternehmensalltag funktionieren.
Die Europäische Kommission will europäischen Nutzerinnen und Nutzern eine breitere Auswahl an KI- und Suchdiensten ermöglichen. (Symbolbild) - Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Die Europäische Kommission macht im Streit mit Google um KI-Optionen für Android-Nutzer sowie die Weitergabe von Daten an Suchmaschinen verbindliche Vorgaben an den US-Konzern. Google muss laut Mitteilung der Wettbewerbshüter in Brüssel damit beginnen, Daten mit Drittanbietern von Suchfunktionen zu teilen, darunter auch KI-Chatbots.
Zudem muss der Tech-Riese konkurrierenden KI-Assistenten vollen Zugang zu den Funktionen des Google-Betriebssystems Android gewähren.
Ziel der Maßnahmen sei es, europäischen Nutzerinnen und Nutzern eine breitere Auswahl an KI- und Suchdiensten zu ermöglichen, erklärte die Kommission.
Konkret sollen Menschen ihren bevorzugten KI-Assistenten auf Android-System per Sprachbefehl aktivieren können, ähnlich wie mit „Hey Google“. KI-Dienste sollen zudem in der Lage sein, Aktionen wie Taxibuchungen in Apps auszuführen. Bislang behält Google laut EU-Kommission diese Möglichkeiten weitgehend etwa seinem eigenen KI-Angebot Gemini vor.
Die zweite Entscheidung betrifft das Teilen von Daten zu Suchanfragen, Rangfolgen in den Ergebnissen sowie Klick- und Nutzungsverhalten.
Der Austausch mit Drittanbieter-Suchmaschinen sei entscheidend für deren Entwicklung und Optimierung, so die Kommission. Ihr Ziel ist es, dass kleinere Suchmaschinen und KI-Chatbots trotz der dominierenden Marktstellung von Google eine Chance im Wettbewerb haben.
Google kritisiert Vorgaben: Gefahr für Privatsphäre
Der Tech-Riese wies die Vorgaben wegen Datenschutzbedenken erneut zurück. „Die heutigen Entscheidungen bergen die Gefahr, dass wichtige Schutzmechanismen für die Privatsphäre und Sicherheit von Millionen Europäern untergraben werden“, hieß es vom Unternehmen.
Besonders besorgniserregend sei, dass die privaten Suchanfragen der Europäer unbekannten Unternehmen zugänglich gemacht würden. Die EU-Kommission betonte hingegen, dass die Entscheidung eine Anonymisierung der Suchdaten sicherstelle und eine mehrschichtige Methode dafür festlege.
Die Maßnahmen zu Suchdaten muss Google laut Kommission ab Januar 2027 umsetzen, beim Android-System ab Juli 2027. Die Vorgaben basieren auf dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA), mit dem die EU die Macht großer Online-Plattformen begrenzen will. Google gehört zu den sogenannten Gatekeepern („Torwächtern“), die wegen ihrer dominanten Stellung besonderen Regeln unterliegen. (dpa/red)
Foto: seewhatmitchsee / iStock; Montage: Epoch Times
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Reform der Einkommensteuer
Union und SPD haben sich auf ein Reformpaket mit insgesamt 34 Maßnahmen geeinigt. Dazu gehört auch eine Reform der Einkommensteuer, die im Januar in Kraft treten soll. Geplant sind unter anderem höhere Freibeträge. Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro soll dadurch mehr als 600 Euro Steuern im Jahr sparen. Finanziert werden die Entlastungen unter anderem durch eine höhere Reichensteuer.
Die Koalition schafft die telefonische Krankschreibung ab. Künftig soll bereits ab dem 1. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein. Ziel sei es, die hohen Fehlzeiten in den Unternehmen zu senken. Betriebe können jedoch durch Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen von dieser Regelung abweichen.
Das geplante neue Heizungsgesetz soll verfassungswidrig sein. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Solaranlagen- und Wärmepumpenanbieter Enpal in Auftrag gegeben hat. Kritisiert wird die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Regel. Doch auch die Erlaubnis, künftig wieder fossile Heizungen einbauen zu dürfen, verstoße gegen die Anforderungen der Klimapolitik.
Der Halbleiterkonzern Infineon hat heute seine neue Produktionsstätte in Dresden eröffnet. Diese soll Europa unabhängiger bei Mikrochips machen. Dort werden sogenannte Leistungshalbleiter gefertigt, die unter anderem in Elektromobilität und Rechenzentren für Künstliche Intelligenz zur Stromsteuerung eingesetzt werden. Laut dem Unternehmen sollen rund 1000 neue Arbeitsplätze entstehen.
Eine Welle fremdenfeindlicher Proteste und Ausschreitungen hat Südafrika erfasst. Hunderte Menschen wurden bereits festgenommen. Hinter der Eskalation stehen wirtschaftliche Probleme, hohe Kriminalität und eine zunehmend angespannte politische Lage.
Ein am 7. Mai 2026 aufgenommenes - Foto: zeigt die Buchstaben „AI“ für „Artificial Intelligence“ auf einem Laptopbildschirm (r.) neben dem Logo der Microsoft-Copilot-Chatbot-Anwendung auf einem Smartphonebildschirm in Frankfurt am Main. Foto: Kirill KUDRYAVTSEV/AFP via Getty Images
Die Revolution der Künstlichen Intelligenz führt möglicherweise doch nicht so schnell zum Verlust menschlicher Arbeitsplätze, wie manche befürchtet hatten. Steigende Rechenkosten, betriebliche Probleme und uneinheitliche Ergebnisse veranlassen einige Unternehmen dazu, ihren Kurs zu ändern und Mitarbeiter zurückzuholen.
Im frühen KI-Boom hatten viele Unternehmen aufgrund großer Versprechen zu Kosteneinsparungen Personal abgebaut – eine Entscheidung, die sich später oft als Fehler herausstellte.
Viele Branchenfachleute sind mittlerweile der Meinung, dass in Bereichen, in denen fundiertes Urteilsvermögen, Kreativität, Kundenkontakt und Qualitätskontrolle gefragt sind, Menschen weiterhin das Sagen haben müssen.
KI liefert nicht die versprochenen Ergebnisse
Neun von zehn Unternehmen würden ihre KI-bedingten Kündigungen überdenken. Das ergab eine Umfrage des Unternehmens CareerMind unter 600 Personalverantwortlichen, die in den vergangenen zwölf Monaten Entlassungen vorgenommen hatten.
Drei von vier befragten Personalverantwortlichen gaben an, dass ihr Unternehmen Mitarbeiter entlassen hat, weil technologische Fortschritte bestimmte Aufgaben und Zuständigkeiten übernommen haben. Nur 8,4 Prozent sagten, dass KI die erwarteten Ergebnisse tatsächlich erreicht hat.
„In den vergangenen zwölf Monaten haben wir einen deutlichen Anstieg von Unternehmen verzeichnet, die sich an uns wenden, nachdem sie die Einführung von KI-Tools ausgesetzt oder zurückgefahren haben“, erklärte James Calloway, Betriebsleiter (Chief Operating Officer) bei Stealth Agents, gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times.
Bei Aufgaben, bei denen zwischen den Zeilen gelesen werden muss, um die tatsächlichen Bedürfnisse eines Kunden zu erkennen, sind Menschen besser als KI.
Foto: Blue Planet Studio/iStock
Calloways Unternehmen bietet virtuelle Assistenten für Führungskräfte an. In diesem Bereich ist der Kostenunterschied zwischen menschlichen Mitarbeitern und KI-Agenten besonders groß.
„Ein E-Commerce-Kunde hatte Mittel für die Einführung eines KI-Kundenservices eingeplant. Dieser stellte fest, dass die Kosten für Lizenzen, Integration und die laufende Entwicklung von Prompts zwei- bis dreimal so hoch waren wie ursprünglich veranschlagt“, sagte Calloway. „Stattdessen stellte er zwei unserer remote arbeitenden Assistenten ein und senkte seine Kosten pro bearbeitetem Ticket um fast 40 Prozent.“
Weiter sagte Calloway: „Menschliche Mitarbeiter sind nach wie vor kosteneffizienter bei der Kommunikation mit Kundinnen und Kunden, die Einfühlungsvermögen und Urteilsvermögen erfordert und bei Aufgaben, bei denen zwischen den Zeilen gelesen werden muss, um die tatsächlichen Bedürfnisse eines Kunden zu erkennen, bei Arbeiten mit firmeneigenen Kontextinformationen, die nicht sicher in KI-Systeme von Drittanbietern eingespeist werden können, sowie bei allen Arbeitsabläufen, bei denen ein Fehler reale reputationsbezogene oder rechtliche Konsequenzen hat.“
Auch große Technologieunternehmen kamen zu dieser Erkenntnis. Im April sagte Bryan Catanzaro, Vizepräsident für angewandte Deep-Learning-Forschung bei Nvidia, gegenüber „Axios“:
„Für mein Team liegen die Rechenkosten weit über den Personalkosten.“
Nickle LaMoreaux, Senior Vice President und Personalvorstand (Chief Human Resources Officer) bei IBM, vertrat auf einem Gipfeltreffen des Wall Street Journal Leadership Institute im März die Auffassung, dass die Erweiterung von Aufgaben durch KI für das Unternehmenswachstum wichtiger sei als der vollständige Ersatz menschlicher Arbeitskräfte.
LaMoreauxs Aussage erfolgte nur wenige Wochen, nachdem IBM Pläne angekündigt hatte, die Zahl der Neueinstellungen auf Einstiegsebene zu verdreifachen. Auf die Frage, warum viele Unternehmen keinen ähnlichen Ansatz verfolgen, antwortete er: „Das liegt daran, dass sie in einer Produktivitätsmentalität verhaftet sind, anstatt eine Wachstumsmentalität zu verfolgen.“
Eine Analyse der Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) prognostiziert, dass 50 bis 55 Prozent aller Arbeitsplätze in den Vereinigten Staaten in den kommenden Jahren durch KI „umgestaltet“ werden.
Besucher am 20. April 2026 am IBM-Messestand auf der Hannover Messe 2026 in Hannover, Deutschland. Auf der diesjährigen Messe liegt ein verstärkter Schwerpunkt auf künstlicher Intelligenz in der Industrie.
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Unvorhergesehene Kosten
Jon Hill, CEO von The Energists, sagte, es sei ein weit verbreitetes Missverständnis, generative KI lediglich als „Software mit einer Abonnementgebühr“ zu betrachten. Er habe selbst erlebt, dass Enttäuschung über KI-Lösungen dazu führen könne, dass Unternehmen zuvor gestrichene Stellen wieder besetzen.
„Viele unserer Kunden haben generative-KI-Initiativen aggressiv vorangetrieben, weil sie glaubten, dadurch ihre Personalkosten senken zu können“, sagte Hill gegenüber der Epoch Times. „Doch wir beobachten zunehmend, dass diese Kunden wieder auf menschliche Mitarbeiter zurückgreifen, nachdem sie die tatsächlichen Kosten von KI-Systemen erkannt haben.“
Hill nannte beispielhaft ein Unternehmen, mit dem er zusammengearbeitet hatte und das einen Teil seiner Compliance-Berichterstattung und seines technischen Supports automatisieren wollte. Das Unternehmen stellte fest, dass die prognostizierten Einsparungen zwar zunächst vielversprechend erschienen, jedoch geringer ausfielen, sobald Kosten für Cybersicherheit, menschliche Überwachung und die Nutzung von Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) berücksichtigt wurden.
Der Kunde entschied sich, den Einsatz von KI auszusetzen, weil „menschliche Mitarbeiter verlässlichere Ergebnisse zu geringeren langfristigen Kosten lieferten“, so Hill.
Hill erklärte weiter, es gebe zahlreiche Kosten, die Unternehmen leicht übersehen könnten. Allein die Kosten für Cloud-Rechenleistung könnten je nach Nutzung „einen sechs- bis siebenstelligen Jahresaufwand“ verursachen.
Am 3. März 2025: Besucher während des Mobile World Congress in Barcelona, Spanien, in einem KI-Rechenzentrum bei SK Networks. Eine Umfrage vom Februar bei Personalmanagern ergab, dass neun von zehn Firmen Kündigungen im Zusammenhang mit KI noch einmal überdenken.
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Der von seinem Team eingesetzte KI-Content-Assistent habe sich letztlich als kostspielig und ineffizient erwiesen, sagte Matt Baharav, CEO von MKB Media Solutions, gegenüber der Epoch Times.
„Im letzten Quartal haben wir beschlossen, keinen automatisierten KI-Content-Assistenten mehr für unsere Akquisemaßnahmen zu nutzen. Wir haben erkannt, dass die Software wirkungslos war“, so Baharav. „Das Unternehmen, das wir beauftragt und dem wir monatlich mehrere tausend Dollar gezahlt hatten, stellte uns Lizenzkosten in Rechnung und zwang mein Team zudem dazu, unzählige Stunden damit zu verbringen, die von ihrem Tool erstellten allgemeinen Textabschnitte umzuschreiben.“
Die Deepseek-App am 31. März 2026 in Kiew, Ukraine. Nach dem rasanten Vormarsch der KI-Einführung in der Industrie holen immer mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter wieder zurück an den Arbeitsplatz.
Foto: Oleksii Pydsosonnii/The Epoch Times
Baharav sagte, er habe gelernt, dass „ein guter Autor kostengünstiger ist als ein teurer automatisierter Inhaltsassistent“. Das gelte besonders bei komplexer Kommunikation. „Wir haben die Software komplett abgeschafft und die Mittel wieder in die Einstellung kompetenter, kluger Autoren investiert“, sagte er.
80 bis 85 Prozent der Unternehmen haben ihre Prognosen für die KI-Infrastruktur um mehr als 25 Prozent verfehlt. Das besagt eine Analyse der Tech-Ausgaben-Tracker Mavvrik im Bericht „State of AI Cost Management 2025“ . Gleichzeitig meldeten 84 Prozent aufgrund falsch kalkulierter KI-Kosten einen „erheblichen Rückgang der Bruttomarge“.
Luxuskomponente
Marcus Mossberger vertritt die Auffassung, dass KI ihre eigene Nische in der Arbeitswelt finden könne – solange es sich nicht um Situationen handelt, die besser durch menschliches Urteilsvermögen bewältigt werden. Mossberger ist Leiter der Marktstrategie (Chief Market Strategy Officer) bei der Workforce-Intelligence-Plattform LYTIQS.
„Das Personalwesen ist ein gutes Beispiel dafür, dass KI genutzt werden kann, um transaktionsbezogene Fragen wie ‚Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei meiner Krankenversicherung?‘ zu beantworten, nicht jedoch für persönlichere Anliegen wie ‚Was soll ich tun, wenn mir ein Kollege Unbehagen bereitet?‘“, so Mossberger.
Einige Unternehmen würden sich vermutlich zu stark auf KI verlassen und dabei eine harte Lektion lernen. Seiner Ansicht nach könnten die Konsequenzen gravierender sein als lediglich die Notwendigkeit, neue Mitarbeiter einzustellen.
„Ich glaube tatsächlich, dass die größte versteckte Kostenstelle im Zusammenhang mit der Einführung generativer KI die Zerstörung des Vertrauens zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist. Und seien wir ehrlich: Das war ohnehin nicht gerade ein Bereich, in dem wir besonders stark waren“, sagte Mossberger.
Die Büros im neuen Hauptsitz von Amazon Deutschland am 16. April 2026 in München. Im Januar entließ Amazon weltweit 16.000 Mitarbeiter. Diese Entlassungen sind Teil einer mehrjährigen Entlassungswelle, die unter anderem durch den KI-Einsatz ausgelöst wurde.
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Fleißige Beschäftigte müssten mit ansehen, wie Arbeitgeber Milliarden in KI-Infrastruktur investieren, während gleichzeitig Kollegen entlassen werden und von ihnen erwartet wird, bei der Einarbeitung ihres eigenen KI-Ersatzes mitzuwirken. „Wenn Sie glauben, dass genau diese Menschen sich freiwillig über das normale Maß hinaus engagieren und innovative Risiken eingehen, um Ihr Unternehmen voranzubringen, irren Sie sich gewaltig“, so Mossberger weiter.
Er prognostiziert, dass Unternehmen gezwungen sein werden, das Vertrauen in ihre Marke wiederherzustellen und gleichzeitig neue Mitarbeitende einzuarbeiten. Mossberger geht davon aus, dass sich viele der Menschen, die in der Anfangsphase des KI-Booms entlassen wurden, weigern könnten, zurückzukehren.
Die Rückkehr eines Arbeitnehmers zu demselben Unternehmen, das ihn ursprünglich entlassen hat, wird als „Bumerang-Mitarbeiter“ bezeichnet.
Für den CEO von MKB Media, Matt Baharav, hat sich die Entscheidung, den Menschen in den Vordergrund zu stellen, ausgezahlt. „Bis heute haben wir dadurch tatsächlich Geld gespart“, sagte er.
Vier Prozent der Gepäckstücke gehen auf Nimmerwiedersehen verloren. (Symbolbild) - Foto: Marijan Murat/dpa
Wenn eine Fluggesellschaft Koffer verliert oder beschädigt, kann sie das teuer zu stehen kommen: Im Durchschnitt entstünden Kosten von rund 260 Dollar (knapp 230 Euro) pro Gepäckstück, schreibt der Dienstleister Sita in Genf in seinem neuen Gepäck-Report.
Er macht folgende Rechnung auf: Pro Passagier verdienten Fluggesellschaften nach Abzug aller Kosten nur 8 Dollar. Nach dieser Rechnung mache also ein verlorenes oder beschädigtes Gepäckstück den Profit aus bis zu 30 verkauften Tickets zunichte. Weltweit schätzt Sita die Kosten für die Airlines pro Jahr auf 6,3 Milliarden Dollar. Im Jahr davor waren es allerdings noch 7,9 Milliarden Dollar.
Sita erfasst die fehlgeleiteten und verspätet zugestellten Gepäckstücke, die mehr als 75 Prozent ausmachen, die beschädigten Stücke (21 Prozent) sowie auch die, die auf Nimmerwiedersehen verschwinden (4 Prozent).
Bessere Vernetzung senkt die Fehlerquote
Die Zahl der Gepäckprobleme geht nach Angaben von Sita stetig zurück, im vergangenen Jahr um 19 Prozent im Jahresvergleich. Und es gab auch weniger Probleme mit Gepäckstücken als im letzten Jahr vor der Pandemie, 2019, obwohl 2025 mehr Passagiere befördert wurden.
Der Vergleich: 2019 gingen bei knapp 4,5 Millionen geförderten Passagieren weltweit 26 Millionen Gepäckstücke verloren oder wurden beschädigt, 2025 waren es bei knapp 5 Millionen Passagieren 24 Millionen.
Probleme vorbeugen oder sie schneller lösen könne man durch die bessere Datenvernetzung von Fluggesellschaften, Flughäfen und den dortigen Dienstleistern, um den Standort von jedem Gepäckstück zu jedem Zeitpunkt zu kennen. Dabei könnten auch Programme mit Künstlicher Intelligenz helfen. (dpa/red)
Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien. (Illustration) - Foto: Marcus Brandt/dpa
Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Der Erfolg wird an der Umsetzung gemessen.
Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.
Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.
Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.
Australien: Social-Media-Verbot hat keine nennenswerten Auswirkungen
Aktuelle Daten aus Australien besagen: Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im renommierten Fachjournal „British Medical Journal“.
„Wir haben keine hinreichenden Belege dafür gefunden, dass das Gesetz bereits nennenswerte Auswirkungen auf die Nutzung sozialer Medien bei Jugendlichen unter 16 Jahren hatte“, heißt es in der von in Australien ansässigen Forschern vorgenommenen Studie. Minderjährige Nutzer umgehen demnach die per Gesetz erlassenen Beschränkungen, indem sie beispielsweise Fake-Accounts erstellen oder Konten nutzen, die auf ältere Personen registriert sind.
Die Forscher befragten für ihre Studie zunächst mehr als 400 junge Social-Media-Nutzer unmittelbar vor Inkrafttreten der Beschränkungen. Drei Monate später dann wurden diese Heranwachsenden erneut zu ihrem Nutzungsverhalten befragt. Bei den 12- bis 13-Jährigen gab es der Studie zufolge kaum Veränderungen bei der Nutzung der Plattformen, bei der Altersgruppe der 14- bis 15-Jährigen einen leichten Rückgang und bei den Nutzern ab 16 Jahren einen Anstieg.
Australien war mit seinem im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretenen Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige weltweiter Vorreiter. Seitdem erließen mehrere weitere Länder ähnliche Vorschriften.
App-Entwickler: Kontrolle nicht Aufgabe von App-Entwicklern
Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem „Stern“ sagte.
Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal.
Zudem drohten Jugendliche auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr:
„Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.“
Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ bezogen.
Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.
Dort ansetzen, wo tatsächlich Gefährdungen entstehen
„Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt“, sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. „Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.“
Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich.
„Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.“
Jager ergänzte: „Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.“
Umgehen lernen mit ständigen Reizen und Unterbrechungen
Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. „Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor“, erklärte der Entwicklungspsychologe.
„Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.“
Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis Klasse sieben zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen.
Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. „Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen ist wirksamer als nur über sie hinweg zu entscheiden.“
Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: „Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt.“ Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt. (dpa/afp/red)
Das Portal soll helfen, sich an Politiker zu wenden. - Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Ein Bremer Tüftler möchte Bürgern helfen, mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz schnell und einfach Politiker zu kontaktieren. Wer ein Anliegen hat, kann sich über das Portal „Brief nach Berlin“ einen Entwurf verfassen und die Kontaktdaten des zuständigen Abgeordneten heraussuchen lassen.
„Ich finde wirklich rührend, dass Leute sagen: Ich habe mich zum ersten Mal getraut, einen Brief zu schreiben“, sagt Entwickler Thomas Lorenz. Mehr als 800 Menschen aus ganz Deutschland ließen in den ersten Wochen ein Schreiben aufsetzen. Zuvor hatte der Podcast „Lage der Nation“ und mehrere Medien darüber berichtet.
Für die Mutter entwickelt
Die Idee kam dem 34-Jährigen im Februar im Gespräch mit seinen Eltern aus Duisburg. Seine Mutter habe sich über Müllberge und Randalierer geärgert. „Ich dachte: Ja, Mensch, dann schreib doch mal deinem Abgeordneten“, erinnert sich Lorenz.
Doch seine Mutter habe gezögert und Argumente vorgeschoben: Wer interessiert sich überhaupt für ihre Probleme? Wie soll sie einen solchen Brief formulieren? Und wann soll sie die Zeit dafür finden?
Lorenz schüttelt bei der Erinnerung daran den Kopf. „Das muss doch leichter gehen.“ Spontan tüftelte der Politikwissenschaftler mit Künstlicher Intelligenz und entwickelte einen Prototyp.
Seine Mutter testete das Portal – und verfasste ein Schreiben an einen Abgeordneten. „Das war schon richtig cool zu sehen, dass sie den Brief dann tatsächlich eingeworfen hat.“
Wie „Brief nach Berlin“ funktioniert
Das kostenlose Portal funktioniert am Handy, Tablet und Rechner. Nutzer können ihr Anliegen schriftlich oder per Sprachnachricht schildern. Ein Entwurf und die Kontaktdaten des zuständigen Politikers kommen nach ein paar Klicks per Mail. „Schreib’s am besten handschriftlich ab und personalisiere das so, dass es für dich passt“, rät der Entwickler.
Dem 34-Jährigen ist wichtig, dass die Briefe am Ende per Hand geschrieben und mit der Post versendet werden. „Ein handschriftlicher Brief fällt unter diesen ganzen Drucksachen noch mal ganz anders auf“, sagt Lorenz, der früher als Praktikant für zwei SPD-Bundestagsabgeordnete gearbeitet hat. „Dann sieht man: Okay, jemand hat sich wirklich Zeit und Mühe gegeben, das persönliche Anliegen zu adressieren.“
Welche Daten erfasst werden
Ein Account sei dafür nicht nötig, versichert Lorenz. „Mir ist es wichtig, dass es super datenschutzkonform ist.“ So speichert der 34-Jährige keine persönlichen Angaben und greift auf Künstliche Intelligenz aus Frankreich zurück.
Nur durch freiwilliges Feedback erhält er im Anschluss ein paar wenige Informationen – etwa dass sich momentan viele wegen der geplanten Gesundheitsreform an ihre Abgeordneten wenden. „Es macht auch Sinn, gerade akute Themen aufzugreifen, wo vielleicht noch so ein bisschen Entscheidungsspielraum ist.“
Mit „Brief nach Berlin“ verdient Lorenz kein Geld. Im Gegenteil: Er kommt für die laufenden Kosten auf und steckt viel freie Zeit in die Entwicklung des Portals. „Das ist mein Engagement gerade.“
Er hofft, dass Menschen sich auf diese Weise nicht mehr politisch ausgeliefert fühlen, sondern selbst aktiv werden und sich demokratisch einbringen. „Eine Garantie ist sowieso nicht dabei, dass sich danach die Welt ändert.“
Bald auch Post ans Rathaus und an die Landesregierung
Lorenz möchte das Tool noch perfektionieren. So sollen die Formulierungen der Künstlichen Intelligenz möglichst alltagsnah sein und das Textfeld für das eigene Anliegen direkt auf der Startseite erscheinen. Bis Ende Juni sollen auch Schreiben an die Landesregierungen und an die Kommunen möglich sein.
Künftig soll die Künstliche Intelligenz vorschlagen, welches Thema am besten bei welcher Ansprechperson aufgehoben ist. Etwa beim Abfall: „Es ist zwar gut, dass meine Mutter nach Berlin schreibt: Ey, Duisburg hat Probleme damit. Wir haben strukturelle Schwierigkeiten und das Ruhrgebiet generell ist vernachlässigt“, meint Lorenz. „Aber eigentlich wäre dieser Brief besser bei der Kommune aufgehoben.“
Der 34-Jährige möchte auch seine Kontakte ins Ausland nutzen und hofft, dass Entwickler aus anderen Ländern seine Idee aufgreifen. „Man kann den Code einsehen im Internet“, sagt Lorenz.
Doch das Angebot müsste noch für die jeweiligen Bedingungen vor Ort angepasst werden. So eigne sich etwa die Künstliche Intelligenz aus Frankreich besonders für europäische Sprachen, für einen anderen Sprachraum gebe es möglicherweise eine bessere Lösung. (dpa/red)
Mit einem neuen strategischen Fahrplan will die EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera die Digitalisierung des Energiesystems vorantreiben. - Foto: Johannes Neudecker/dpa
In Kürze:
Die EU will Europa bei Künstlicher Intelligenz und digitalen Technologien unabhängiger machen.
Gleichzeitig wächst der Strombedarf, vor allem durch neue Rechenzentren für KI-Anwendungen.
Um diese Entwicklung zu bewältigen, setzt Brüssel auf eine engere Verbindung von Energie- und Digitalpolitik.
Brüssel setzt bei der Energiewende zunehmend auf Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission sollen diese dazu beitragen, Stromnetze effizienter zu steuern und die Energieinfrastruktur besser auszulasten. Dazu gehört, dass Brüssel plant, die Einführung intelligenter Stromzähler voranzutreiben. Dies soll Verbrauchern helfen, ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren und ihre Energiekosten zu senken.
Ein weiterer Schwerpunkt des „Strategischen Fahrplans für Digitalisierung und KI im Energiebereich“ ist die Einbindung von Rechenzentren in das Energiesystem, deren Strombedarf mit dem Ausbau sauberer Energiequellen und der Stabilität der Netze in Einklang gebracht werden soll.
Die Kommission sieht dabei keinen Gegensatz zwischen Digitalisierung und Energiewende. Im Gegenteil, aus ihrer Sicht können beide Entwicklungen voneinander profitieren. „Die Digitalisierung des Energiesystems ist die Chance Europas, mehr Vorteile aus denselben Infrastrukturen zu ziehen, die wir bereits haben, und die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken“, sagte die EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera bei der Vorstellung der Pläne Anfang Juni.
Was auf den ersten Blick wie eine verbraucherfreundliche Maßnahme zur Senkung der Energiekosten erscheinen mag, ist zugleich Teil einer wesentlich größeren Herausforderung. Denn die EU steht vor einem rasanten Anstieg ihres Strombedarfs. Die Elektrifizierung von Verkehr, Industrie und Gebäuden treibt den Verbrauch ebenso nach oben wie der Aufbau einer eigenen Infrastruktur für Künstliche Intelligenz. Die entscheidende Frage lautet daher: Reicht unsere Stromversorgung aus, um die digitalen Ambitionen der Europäischen Union zu tragen?
Diese Frage rückt zunehmend in den Mittelpunkt von Brüssels Technologiepolitik. Mit dem gerade erst vorgestellten „Paket zur technologischen Souveränität Europas“ hat die Europäische Kommission ihre bislang weitreichendste Initiative zur Stärkung der technologischen Eigenständigkeit der EU vorgelegt.
Ziel ist es, die EU unabhängiger von ausländischen Technologieanbietern zu machen und zugleich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Kontinent im globalen Wettbewerb um Künstliche Intelligenz nicht weiter zurückfällt.
Europas Weg zur technologischen Souveränität
„Wir können es uns nicht leisten, bei den Technologien, die den Betrieb unserer Krankenhäuser, die Stabilität unserer Energienetze und die Sicherheit unserer Dienste gewährleisten, von anderen abhängig zu sein“, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Vorstellung des Pakets. Europa verfüge über die wissenschaftliche Basis, die industrielle Substanz und den Binnenmarkt, um technologische Souveränität zu erreichen.
Die Diagnose der Kommission ist dabei kaum umstritten. Noch immer ist die EU bei vielen Schlüsseltechnologien auf außereuropäische Anbieter angewiesen. Besonders deutlich zeigt sich dies bei Cloud-Diensten, Hochleistungsrechnern und modernen Halbleitern.
Nach Angaben der Kommission fließen jedes Jahr rund 264 Milliarden Euro für digitale Produkte und Dienstleistungen an Anbieter außerhalb der Europäischen Union. Gleichzeitig wächst die Bedeutung von Rechenleistung in nahezu allen Wirtschaftsbereichen.
Im Zentrum des Pakets steht deshalb die „Verordnung zur Cloud- und KI-Entwicklung“. Sie soll die Voraussetzungen dafür schaffen, die Rechenzentrumskapazitäten in der EU innerhalb der kommenden fünf bis sieben Jahre zu verdreifachen.
Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt, Investitionen erleichtert und neue KI-Gigafabriken aufgebaut werden. Parallel dazu soll die Chip-Verordnung die europäische Halbleiterindustrie stärken und insbesondere die Produktion jener Hochleistungschips fördern, die für moderne KI-Anwendungen benötigt werden.
Brüssels ambitioniertes Paket soll „Europa zu einem führenden KI-Kontinent […] machen“. Einen ähnlichen Aktionsplan hatte die Europäische Kommission auch im April des vergangenen Jahres vorgelegt. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen erklärte damals:
„Künstliche Intelligenz ist der Dreh- und Angelpunkt, wenn es darum geht, Europa wettbewerbsfähiger, sicherer und technologisch souveräner zu machen. Der weltweite KI-Wettlauf ist noch lange nicht vorbei.“
Der unsichtbare Stromhunger der Künstlichen Intelligenz
Genau an diesem Punkt beginnt das Problem. Denn Künstliche Intelligenz benötigt nicht nur Kapital, Daten und Rechenleistung. Sie benötigt vor allem Strom – sehr viel Strom.
Während die öffentliche Debatte meist von Chatbots, digitalen Assistenten und immer leistungsfähigeren KI-Anwendungen geprägt wird, bleibt die Infrastruktur hinter diesen Diensten häufig unsichtbar. Tatsächlich entstehen die Antworten eines Sprachmodells nicht „in der Cloud“, sondern in riesigen Rechenzentren, die mit Tausenden Spezialprozessoren ausgestattet sind.
Dort werden KI-Modelle zunächst mit gewaltigen Datenmengen trainiert und anschließend rund um die Uhr betrieben. Jede Anfrage an einen Chatbot, jede automatische Bildanalyse und jede KI-gestützte Suche erfordern Rechenleistung. Die dafür eingesetzten Hochleistungschips verbrauchen große Mengen Strom und erzeugen erhebliche Abwärme. Deshalb benötigen die Anlagen nicht nur leistungsfähige Rechner, sondern auch aufwendige Kühltechnik, Stromversorgungssysteme und Datenspeicher. Mit der zunehmenden Verbreitung von KI wächst damit auch der Energiebedarf der dahinterstehenden Infrastruktur.
Rechenzentren sollen künftig enger mit dem Energiesystem verzahnt werden. Ihre Abwärme soll genutzt, ihre Netzanbindung besser koordiniert und ihre Stromversorgung stärker an erneuerbare Energien gekoppelt werden. Gleichzeitig sollen intelligente Stromnetze und intelligente Stromzähler helfen, Verbrauchsspitzen zu reduzieren.
Die Kommission plant, in diesem Jahr einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einführung intelligenter Stromzähler beschleunigen soll. Haushalte sollen mithilfe KI-gestützter Systeme ihren Verbrauch in Zeiten niedriger Nachfrage verlagern können. Offiziell geht es dabei um niedrigere Stromkosten und eine höhere Netzstabilität. Tatsächlich entsteht dadurch aber auch zusätzlicher Spielraum in einem Energiesystem, das künftig immer mehr Großverbraucher versorgen muss.
„Europa plant ehrgeizige digitale Infrastruktur, ohne sicherzustellen, dass das Stromsystem dies auch tragen kann.“
Die Zahlen sind bemerkenswert. Nach den Berechnungen des Instituts könnte der Stromverbrauch europäischer Rechenzentren bis 2030 von 80 auf bis zu 168 Terawattstunden steigen. Im oberen Bereich entspräche dies ungefähr dem gesamten Stromverbrauch Polens. Der Anteil der Rechenzentren am europäischen Strombedarf würde damit von rund 2 Prozent auf etwa 5 Prozent anwachsen.
Noch problematischer erscheint der Autorin die Tatsache, dass dieser zusätzliche Verbrauch in einer Zeit anfällt, in der auch andere Sektoren immer stärker elektrifiziert werden. Millionen Wärmepumpen sollen fossile Heizungen ersetzen. Der Bestand an Elektrofahrzeugen wächst kontinuierlich. Gleichzeitig steigt der Strombedarf in der Industrie. Die Annahme, der Verbrauch in den übrigen Wirtschaftsbereichen werde weitgehend konstant bleiben, erscheint daher wenig realistisch.
Das Kiel Institut warnt deshalb vor einer Versorgungslücke von bis zu 80 Terawattstunden bis zum Ende des Jahrzehnts. Diese Größenordnung entspricht ungefähr dem heutigen Nettostromverbrauch von Belgien oder Finnland. Sollte die Energieplanung diesen zusätzlichen Bedarf nicht berücksichtigen, drohe der Europäischen Union ein „gefährliches Trilemma“, bei dem sie zwischen Wirtschaftswachstum, Klimaneutralität und ihrer Wettbewerbsfähigkeit im globalen KI-Rennen abwägen müsste.
Zwischen Klimazielen und KI-Wettbewerb
Nach Einschätzung von Ciani könnte der zusätzliche Strombedarf der Rechenzentren nur durch nicht erneuerbare Energiequellen gedeckt werden, was die europäischen Dekarbonisierungsziele gefährden würde. Ebenso könnten steigende Strompreise Investitionen und wirtschaftliches Wachstum bremsen. Zudem bestehe die Gefahr, dass Netzengpässe und regulatorische Beschränkungen den weiteren Ausbau von Rechenzentren erschweren und damit die Entwicklung der europäischen KI-Infrastruktur beeinträchtigen.
Gleichzeitig sieht das Institut die Europäische Union im internationalen Wettbewerb unter Druck. Während die Vereinigten Staaten und China ihre Anteile an der weltweiten Rechenzentrumskapazität bis 2030 voraussichtlich weiter ausbauen werden, könnte Europas Anteil nach den herangezogenen Prognosen von 22 Prozent im Jahr 2023 auf 12 Prozent im Jahr 2030 sinken. Aus Sicht der Autorin zeigt sich darin die Diskrepanz zwischen den ehrgeizigen europäischen KI-Zielen und einer Energieplanung, die den zusätzlichen Strombedarf bislang nicht ausreichend berücksichtigt.
Der Praxistest beginnt erst
Die Europäische Kommission teilt die Befürchtung eines Netzkollapses nicht. In ihrem strategischen Fahrplan geht sie zwar explizit von einem stark steigenden Strombedarf durch Rechenzentren aus, sieht in den digitalen Technologien jedoch das Werkzeug, diesen Mehrbedarf zu bewältigen.
Die Strategie der EU zielt nicht darauf ab, zusätzlich Energie zu erzeugen. Es geht vielmehr darum, den Strom im vorhandenen Netz besser zu verteilen. Helfen sollen dabei besser abgestimmte Stromnetze und digitale Steuerungen. Diese Ideen stehen bereits im EU-Aktionsplan zur Digitalisierung des Energiesystems. Das Ziel ist einfach: Große Verbraucher nutzen Strom vor allem dann, wenn gerade viel davon da ist. So soll der zusätzliche Hunger nach Energie in das Netz passen, ohne dass die Leitungen überlasten.
Der Mission Master, ein unbemanntes militärisches Fahrzeug von Rheinmetall. - Foto: Wolf von Dewitz/dpa
Angesichts des rasanten technischen Fortschritts in der Rüstungsbranche hat Rheinmetall-Chef Armin Papperger globale Regeln angemahnt, damit künftig weiterhin Menschen über die Schussabgabe in Kriegen entscheiden und keine Maschinen mit Künstlicher Intelligenz (KI).
„Technologisch wird in den nächsten zehn Jahren sehr viel möglich sein – das geht exponentiell nach oben“, sagte der Manager der Deutschen Presse-Agentur bei der Rüstungsmesse Eurosatory in Villepinte bei Paris, die am Freitag, 19. Juni, endet.
Man müsse Regeln vorschreiben, ähnlich wie bei Atomwaffen – „wo man eben sagt, hier sind die Grenzen“. „Das kann kein Unternehmen oder Individuum festlegen, sondern das muss man über einen Ethikrat oder über eine UN-Resolution machen.“
Rheinmetall stellt Drohnen, Militärfahrzeuge und Schiffe her, die auch dank Anwendungen der Künstlichen Intelligenz autonom steuern. Papperger betont, dass bei selbstständigen Waffensystemen immer der Mensch das letzte Wort habe, also die Entscheidung zur Gewaltanwendung treffe.
„Wir stellen kein einziges System her, bei dem nicht der Mensch die finale Entscheidung trifft“, sagt der Vorstandschef. Das sei Rheinmetalls „ethischer Ansatz als Firma: Es gibt immer den „Human in the Loop“, der Mensch trifft die finale Entscheidung.“
Technologisch wäre es schon heute möglich, der KI die Entscheidung zu überlassen. Rheinmetall sowie dessen NATO-Kunden wollten dies aber nicht tun.
Schwierig werde es allerdings, wenn in einem Konflikt auf der Welt eine feindliche Armee anders vorginge und der Künstlichen Intelligenz die letzte Entscheidung überlasse. Um das zu verhindern, wären weltweit gültige Regeln wichtig, sagt der Rheinmetall-Chef.
Panzer ohne Personal: Firmen bewerben autonome Systeme
Europas Rüstungsbranche setzt verstärkt auf Militärfahrzeuge, die keinen Fahrer an Bord haben. Mit KI-Funktionen ausgestattet kurven die Panzer und Multifunktionsfahrzeuge selbstständig durch das Gelände, um Minen zu räumen, Verwundete zu bergen oder Nachschub zu liefern. Bewaffnet sind manche dieser Fahrzeuge auch, mit Bordkanone oder Raketenwerfer. Damit sollen etwa Drohnen abgeschossen werden.
Auf der Rüstungsmesse Eurosatory stellten Hersteller solche Fahrzeuge vor, von den deutschen Firmen Rheinmetall und Renk bis hin zur estnischen Firma Milrem Robotics. Auch Otokar aus der Türkei war vor Ort; Otokar hatte schon 2024 einen autonomen Kettenpanzer mit Kanone an Bord präsentiert.
Die britische Tochter der US-Firma General Dynamics hat ein autonomes Multifunktionsfahrzeug im Portfolio, das mit Maschinengewehr und Granatwerfer bestückt werden kann.
Im Fachjargon geht es um „Unmanned Ground Vehicles“ (UGV), also das Gegenstück zu Drohnen in der Luft. Rheinmetall hat ein autonomes Minenräumfahrzeug sowie ein Multifunktionsfahrzeug namens Mission Master entwickelt.
Der Mission Master ist mit Kameras und Sensoren ausgestattet, er soll der Truppe an der Front Nachschub bringen oder Verwundete aus dem Gefechtsfeld holen. Landen Soldaten an der Küste, kann er als amphibisches Fahrzeug mitschwimmen und militärische Ausrüstung an Land bringen.
Milrem Robotics aus Tallinn stellt einen Mini-Panzer her, der bis zu 20 km/h schnell ist und mit Zuladung knapp drei Tonnen wiegt. Er ist zweieinhalb Meter lang und zwei Meter breit. Die Firma bewirbt das bereits bei Nato-Armeen eingesetzte Fahrzeug als kosteneffizient und robust, eine Bordkanone soll Drohnen zerstören.
NATO sieht Technologie positiv
Die NATO hat das Potenzial autonomer Fahrzeuge erkannt. In einem Bericht eines Gremiums des Verteidigungsbündnisses von 2025 heißt es, unbemannte Systeme könnten besonders da von Nutzen sein, wo sie Menschen aus gefährlichen Situationen heraushielten. Es gehe um Aufklärung, Minenräumung, Munitionstransport und Nachschub. UGVs könnten in Hochrisiko-Situationen mit Waffen ausgerüstet werden.
„Das würde letzten Endes Soldaten schützen, indem man sie aus dem Gefahrenumfeld herausnimmt“, heißt es in dem Bericht mit dem Titel „Die Zukunft der unbemannten Kriegsführung meistern“.
Verstärkt wurde der Trend zu UGVs durch den Ukraine-Krieg. Dort werden nicht nur massenhaft Drohnen in der Luft eingesetzt, sondern es kommen auch unbemannte Bodensysteme zur Anwendung.
Beim UGV-Trend mischt der Augsburger Antriebsspezialist Renk mit. Die Firma hat schon 4.000 Getriebe für den Leopard-Kampfpanzer gebaut, nun hat sie auf der Eurosatory mit der finnischen Rüstungsfirma Patria ein Konzeptfahrzeug für ein schweres unbemanntes Kettenfahrzeug präsentiert.
Das UGV wiegt zehn Tonnen, bis zu zehn Tonnen können an Nutzlast hinzukommen. Bei der Messe war darauf ein Raketenwerfer einer anderen Firma installiert.
„Viele der heute verfügbaren UGVs sind vergleichsweise leicht und eher für kurze Einsatzdauern ausgelegt“, sagt Renk-Manager Michael Masur. „Sie fahren bis zu 30 Stundenkilometer und ihre Batterie reicht für 30 bis 60 Minuten Betrieb.“
Mit dem Konzeptfahrzeug mit Dieselmotor könne man – abhängig von der Nutzlast – Distanzen von 500 bis 1.000 Kilometern zurücklegen und Geschwindigkeiten von bis zu 80 km/h erreichen. Renk ist für den digitalisierten Antriebsstrang und die digitale Steuerungsarchitektur zuständig, Patria für die Wanne samt Fahrwerk.
Angesichts der Personalknappheit in NATO-Armeen sei es naheliegend, den menschlichen Arbeitsbedarf mit Automatisierung zu reduzieren, sagt Masur. Nach seiner Einschätzung wird es zwar noch dauern, bis größere autonom fahrende Landsysteme wie etwa Kampfpanzer regulär in der Armee eingesetzt werden.
„Das wird kommen, aber die Herausforderungen der Autonomie sind groß.“ Masur ist überzeugt, dass schrittweise immer mehr Assistenzfunktionen eingesetzt werden, die die Soldaten entlasten. (dpa/red)
Künstliche Intelligenz kann zwar Sätze liefern, aber noch lange keinen eigenen Gedanken ersetzten. - Foto: Markus Langemann, Михаил Руденко/iStock; Montage: Epoch Times
Die Empörungskurve schlägt wieder aus. Dieses zuverlässig zuckende Seismogramm unserer öffentlichen Nervosität. Steil. Erwartbar. Fast schon vorschriftsmäßig. Es geht um Medien, um Journalisten, um Texte, um künstliche Intelligenz – und also, wie immer, wenn ein Werkzeug sichtbar wird, das zuvor nur heimlich benutzt wurde, um Moral.
Stephan-Andreas Casdorff war mal Herausgeber und davor Chefredakteur des Berliner „Tagesspiegels“. Zuletzt war er dort freier Redakteur; ein Mann also, dem die Freiheit nicht nur beruflich zugestanden wurde, sondern der sie sich, wenn man den Berichten folgt, auch in einem Umfang nahm, welcher der Redaktion dann doch zu groß wurde. Er ließ Texte mit KI generieren. Das Blatt trennte sich von ihm. Nun ist er, publizistisch gesprochen, vogelfrei.
Ähnlich wie Claas Relotius, der sich die Freiheit nahm, Texte für den Spiegel – immerhin – noch selbst zu erfinden.
Die gewollte Täuschung
Nachdem das „ZDF heute journal“ mit einem Beitrag über die US-Einwanderungsbehörde ICE versuchte, ein ungekennzeichnetes, KI-generiertes Video als echt zu verkaufen, nimmt also indessen auch in der „gedruckten“ Welt die gewollte Täuschung Fahrt auf.
Mario Voigt ist Ministerpräsident in Thüringen. Nun soll er eine Neujahrsansprache, eine Trauerrede für einen Amtsvorgänger, Gastbeiträge für Mainstreammedien und sogar eine Rede zum Holocaust-Gedenktag vom Algorithmus denken lassen.
Karsten Wildberger, ehemaliger Geschäftsführer beim Mutterkonzern von MediaMarkt und Saturn, ist seit einem Jahr Bundesdigitalminister. Der erste Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung. Jüngst machte er Schlagzeilen, weil er wohl konsequenterweise seinem Amt folgend, die Reden im Bundestag, Gastbeiträge im Handelsblatt und in der FAS angeblich weitgehend von einer künstlichen Intelligenz hat erstellen lassen.
Nun, ich will mich nicht in die lange Reihe der Echauffierten eingliedern, was erwartbar wäre von einem Kolumnisten. Gestatten Sie mir also keine Empörung, sondern eine Einordnung.
Das Ansehen der Berufsgruppe der Journalisten rangiert nach einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2025 ohnehin weit abgeschlagen nach Müllmännern, Richtern und Technikern. Diese haben nach Meinung vieler mehr Bodenhaftung durch Wegräumen, Entscheiden oder Reparieren.
Der schreibende und funkende Nachwuchs werkelt ohnehin längst am Prekariatsrand, auch ein Grund, warum Sie im Hörfunk bei kleineren Sendern nicht mehr sicher sein dürfen, nur echte Stimmen zu hören. Eher auch den digitalen Klon, statt das Menschliche.
Echter als Erdbeerjoghurt?
Da stellt sich mir die Frage: Warum erwartet man ausgerechnet von jenem Berufszweig eine Echtheit, die man nicht mal von den Fabrikanten von Erdbeerjoghurt erwartet? Deren Aroma stammt zumeist auch aus dem Chemielabor. Und nur Hollywood-Solitäre wie Tom Cruise stunteten sich selbst, der Rest betrügt den Zuschauer mit einem Stuntdouble.
Auch Milli Vanilli haben nur so getan, als ob sie das könnten, was man glaubte zu hören. Ein Prinzip, das man aus der Politik schon lange kennt. Sie sprechen Reden, die andere für sie erdacht haben. Albrecht Müller, Mitherausgeber bei den „NachDenkSeiten“, machte es damals für den Wirtschaftsminister Karl Schiller. Dieter Bohlen, mehr Pop als Politik, ließ seinen Millionenseller „Nichts als die Wahrheit“ von Katja Kessler schreiben, einer Journalistin.
In der Republik der Auftragstexte ist Authentizität schon lange kein Zustand mehr, sondern eine Behauptung. Wenn also heute Texte von Journalisten nicht selbst verfasst werden, ist das nahezu erwartbar gewesen.
Das neue Informationsgold
Was bleibt, ist der Erkenntnisgewinn, dass künstliche Intelligenz zwar Sätze liefern kann, aber noch lange keinen eigenen Gedanken ersetzt. Ich bin überzeugt: Echte, also analoge humane Netzwerke werden das neue Informationsgold.
Menschen, die man mit eigenen Ohren und Augen sieht, wie sie ihre Gedanken formulieren, wie sie ihre Musik zu Gehör bringen. Mit allen imperfekten Zwischentönen, die das wahre Menschsein ausmachen.
Unmanipuliert, unoptimiert und nicht geglättet. Potenzielle Fehlbarkeit ist das künftige Prädikatsmerkmal. Handwerk hat gerade deshalb goldenen Boden, weil es uns künftig spüren lässt, dass wir uns von Humanoiden unterscheiden.
Die Staats- und Regierungschefs der G7 haben sich auf eine gemeinsame Erklärung zu geopolitischen Fragen geeinigt. - Foto: Michael Kappeler/dpa-Pool/dpa
In Kürze:
G7 sagt der Ukraine weitere militärische und wirtschaftliche Unterstützung zu.
Sanktionen gegen Russlands Öl- und Gassektor sollen verschärft werden.
Unterstützung für das US-Iran-Abkommen und eine sichere Schifffahrt durch die Straße von Hormus.
Deutliche Positionierung zugunsten von Stabilität in der Taiwanstraße.
Zum Ende des G7-Gipfels in Évian haben die dort versammelten Führer der größten westlichen Industriestaaten eine Reihe gemeinsamer Erklärungen verabschiedet. Diese befassten sich mit unterschiedlichen Themen, die von Geopolitik und Sicherheit über Gesundheit, Migration und wirtschaftlicher Stabilität bis zu Wachstum und neuen Technologien reichten.
Auf diese Weise unterstrichen die G7 erneut ihre stärkere geopolitische Ausrichtung. Dazu versuchten sie, Bereiche wie Sicherheits-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik enger miteinander zu verknüpfen.
G7 wollen „russische Kriegswirtschaft“ stärker unter Druck setzen
Die G7 bekräftigten erneut ihre „unerschütterliche Unterstützung” für die Ukraine.Sie bekräftigten, deren „Freiheit, Souveränität und territoriale Integrität“ weiterhin verteidigen zu wollen. Dazu wolle man die ukrainische Luftverteidigung weiter ausbauen, zusätzliche Abfangsysteme liefern und weitere Langstreckensysteme bereitstellen.
Als weitere Maßnahme bringen die G7 eine mögliche Ausweitung der Produktionslizenzen für die ukrainische Rüstungsindustrie ins Spiel. Außerdem rechnet man offenbar damit, dass im Winter erneut eine zusätzliche Unterstützung für die Energieversorgung erforderlich werden würde.
Die G7 sprechen sich auch für erhöhten Druck auf Russland durch verschärfte Sanktionen aus, die sich insbesondere gegen den Öl- und Gassektor richten sollen. Die Erklärung spricht von der behaupteten Notwendigkeit einer „Intensivierung des wirtschaftlichen Drucks auf die russische Kriegswirtschaft“.
Unterstützung für Abkommen zwischen den USA und Iran
Mit Blick auf die Entwicklung in der Golfregion begrüßen die G7 das Abkommen zwischen den USA und dem Iran. Dieses biete eine „historische Chance“, den Erwerb von Atomwaffen durch den Iran dauerhaft zu verhindern. Die G7 bieten ihre Unterstützung bei weiteren Verhandlungen über ein umfassendes Sicherheitsabkommen an.
Dazu bekennen sich die sieben größten westlichen Industriestaaten dazu, die Straße von Hormus offenzuhalten. Darüber hinaus regen sie eine von Frankreich und Großbritannien geführte maritime Schutzmission an. Sie sprechen sich auch für einen Waffenstillstand im Libanon aus, der jedoch mit einer Entwaffnung der Hisbollah einhergehen müsse.
In der Erklärung finden sich auch Forderungen nach einer Beschleunigung der humanitären Hilfe und des Wiederaufbaus in Gaza sowie ein Aufruf zum Ende der Gewalt in Judäa und Samaria, dem sogenannten Westjordanland. Um ihre Abhängigkeit von der Straße von Hormus zu verringern, soll das G7-Mitglied Kanada künftig eine größere Rolle als Energielieferant spielen.
Kritische Worte in Richtung China und Nordkorea
Mit Blick auf Asien bekennt sich der Verbund erneut zu einer „freien und offenen Indo-Pazifik-Region“, wobei die Passage zur Taiwanstraße besonders deutlich ausfiel. Die G7 betonen, jede Änderung des Status quo durch Gewalt oder Zwang abzulehnen. Stattdessen sei eine friedliche Lösung von Konflikten im Ost- und Südchinesischen Meer sowie rund um Taiwan erforderlich.
Die Gemeinschaft übt auch deutliche Kritik am Atom- und Raketenprogramm Nordkoreas. Von Pjöngjang fordern sie eine vollständige Denuklearisierung. Zudem sprechen sie eine Missbilligung von Kryptowährungsdiebstählen und Cyberkriminalität aus, die von Nordkorea ausgingen.
Darüber hinaus sprachen die G7 auch die Notwendigkeit der Fortsetzung von globalen wirtschaftlichen Ungleichgewichten an – wobei sie insbesondere China und dessen Handelspraktiken erwähnten. Die westlichen Industriestaaten werfen der Führung in Peking unter anderem vor, Seltene Erden als Druckmittel zu verwenden, im Westen in großem Stil Industrie- und Forschungsspionage zu betreiben und Überkapazitäten durch Überschwemmung von Märkten mit Billigexporten abzubauen.
Irreguläre Migration und Schleuser-Tätigkeit als „Bedrohung staatlicher Souveränität“
Eine weitere Erklärung beschäftigte sich mit der Schleuserkriminalität. Die entsprechenden Netzwerke wolle man energischer bekämpfen. Dazu wolle man stärker mit den Herkunfts- und Transitstaaten zusammenarbeiten. Zudem plant man, die Zusammenarbeit mit Internetplattformen im Kampf gegen Online-Schleusung zu intensivieren und gezielte Sanktionen gegen beteiligte Personen und Organisationen zu verhängen.
Gleichzeitig bekennen die G7 sich zu einer erleichterten Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht. Die Teilnehmer bezeichnen irreguläre Migration und Menschenhandel ausdrücklich als „grenzüberschreitende Bedrohung staatlicher Souveränität“.
Weitere Entschließungen betreffen den internationalen Drogenhandel und die Entwicklungs- sowie Gesundheitspolitik. Ein neues „G7+ Ports Network“ soll demnach zur Sicherung wichtiger Häfen beitragen. Auch soll es eine bessere Zusammenarbeit von Polizei- und Zollbehörden gegen Geldwäsche und Unterwanderung des Staates durch kriminelle Netzwerke geben.
G7 für sichere Lieferketten und engere Zusammenarbeit in der Krebsforschung
In der Entwicklungspolitik wolle man die afrikanischen Staaten beim Schuldenmanagement unterstützen und Projekte in Bereichen wie Infrastruktur, Energie und Digitales fördern. Große Bedeutung misst man auch dem Ausbau sicherer Lieferketten für kritische Rohstoffe.
Die G7 rufen mit Blick auf den Ebola-Ausbruch in der DR Kongo und in Uganda zu einer koordinierten internationalen Reaktion auf. Schwerpunkte dabei sollen Impfstoffentwicklung, Diagnostik und Grenzkontrollen sein. Auch bei der Krebsbekämpfung vereinbarte man eine engere internationale Zusammenarbeit. Dabei solle es unter anderem um Krebsforschung, Datenaustausch, Früherkennung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Onkologie gehen.
Deepfake-Pornos sind zu einem wachsenden Problem geworden. (Symbolbild) - Foto: Marcus Brandt/dpa
Das Europaparlament hat einem Verbot von KI-Anwendungen, mit denen sexualisierte Deepfakes erstellt werden können, zugestimmt. Eine große Mehrheit von 423 Abgeordneten stimmte in Straßburg für eine entsprechende Änderung des europäischen KI-Gesetzes. 57 lehnten sie ab, 174 Parlamentarier enthielten sich.
Nun fehlt noch die formelle Zustimmung der EU-Staaten. Das Verbot würde dann ab 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde.
Täuschend echte Aufnahmen
Bei Deepfakes werden mit Hilfe Künstlicher Intelligenz täuschend echt wirkende Bild-, Video- oder Tonaufnahmen manipuliert oder erzeugt.
Das neue Verbot soll die bisherigen Regeln ergänzen, indem es neben den Nutzern auch die Anbieter der entsprechenden digitalen Werkzeuge ins Visier nimmt.
Die an den Verhandlungen beteiligten Abgeordneten hatten betont, dass das Verbot nicht dazu führen soll, die Erstellung oder Manipulation von Bildern übermäßig stark einzuschränken.
Dafür soll in dem neuen Gesetz genau definiert sein, was sexualisierte Inhalte sind und was nicht. Das Verbot zielt demnach auf KI-Anwendungen ab, die etwa die Erstellung von realistischen Bildern oder Videos vom Intimbereich erlauben – insbesondere von Genitalien, dem Anus, Po oder entblößten weiblichen Brüsten sowie von sexuell eindeutigen Handlungen.
Satirische Karikaturen sollen also ausgenommen bleiben. Auch nicht-einvernehmliche Bikini-Bilder, wie sie von Grok erstellt und auf X verbreitet wurden, könnten demnach erlaubt bleiben. Das neue Verbot soll explizit auch auf das Erstellen von Inhalten abzielen, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen.
Weitere Änderungen am KI-Gesetz sollen der KI-Branche zunächst zusätzliche Pflichten ersparen. Auch für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Wirtschaft gibt es Regelvereinfachungen.
An Teile des Gesetzes, die das Europäische KI-Amt ursprünglich bereits ab August durchsetzen sollte, müssen sich die Firmen hinter ChatGPT, Claude und Co. erst ab Dezember 2026 halten.
Spätestens dann sollen die Anbieter KI-Inhalte etwa deutlich als solche kennzeichnen – generierte Bilder und Videos müssten sie also mit Wasserzeichen markieren. (dpa/red)
Claude Fable 5 ist eine neue Version des KI-Programms Claude Mythos. Es konkurriert mit Diensten wie ChatGPT von OpenAI oder Gemini von Google. - Foto: Nicolas Tucat / AFP via Getty Images
Das US-Unternehmen Anthropic hat sein neues KI-Modell vorläufig vom Markt genommen. Grund dafür seien Sicherheitsbedenken der US-Behörden, die nur wenige Tage nach der öffentlichen Vorstellung des Programms laut wurden, teilte der Konzern mit.
Wie das Unternehmen auf seiner Website schreibt, wurde es angewiesen, ausländischen Nutzern den Zugang zu Claude Fable 5 zu verwehren. Anthropic selbst hatte das Programm zuvor als „zu mächtig“ beschrieben.
„Die Folge dieser Anordnung ist, dass wir Fable 5 und Mythos 5 für alle unsere Kunden sofort abschalten müssen, um die Auflagen zu erfüllen“, hieß es in der Stellungnahme.
Bei Claude Fable 5 handelt es sich um eine Version des Programms Claude Mythos, das mit Diensten wie ChatGPT von OpenAI oder Gemini von Google konkurriert.
US-Behörden äußern Sicherheitsbedenken
Laut Anthropic haben die US-Sicherheitsbehörden keine konkreten Gefahren benannt. Man gehe jedoch davon aus, dass die Regierung von einer Methode erfahren habe, die Sicherheitsvorkehrungen von Fable 5 zu umgehen – ein Vorgang, der als „Jailbreaking“ bekannt ist.
Anthropic erklärte, man habe sich eine Vorführung dieser Methode angesehen, mit der eine Handvoll kleinerer, bereits bekannter Schwachstellen identifiziert worden seien. Diese Schwachstellen seien relativ simpel und könnten auch von anderen öffentlich zugänglichen KI-Modellen gefunden werden, ohne dass eine Umgehung der Sperren nötig sei.
Anthropic steht bereits seit längerem im Fokus der US-Regierung. Präsident Donald Trump hatte das Unternehmen öffentlich kritisiert, Verteidigungsminister Pete Hegseth stufte es später als „Lieferkettenrisiko“ ein – eine Bezeichnung, die zuvor noch nie für ein US-Unternehmen verwendet worden war.
Diese Einstufung bedeutet, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung als nicht sicher genug für den Einsatz in Regierungsbehörden gilt. Anthropic hat daraufhin das Pentagon verklagt. Die Anordnung des Pentagons gilt seitdem als vorläufig ausgesetzt. (dts/red)
Nach einem Urteil des Landgerichts München I haftet Google für die generierten KI-Übersichten in der Google-Suche. (Archivbild) - Foto: Frank Leonhardt/dpa
Der Suchmaschinenbetreiber Google kann für falsche Antworten, die von seiner hauseigenen Künstlichen Intelligenz (KI) generiert wurden, in die direkte Haftung genommen werden.
Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer am Landgericht München I entschieden. Das möglicherweise wegweisende Urteil für die digitale Welt ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Google Rechtsmittel einlegen kann.
Im konkreten Fall hatten zwei Münchner Verlage gegen den Internetkonzern geklagt. Googles „Übersicht mit KI“ hatte die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung gebracht.
Die KI vermischte dabei Informationen über andere, tatsächlich dubiose Unternehmen mit den Klägerinnen und erfand Zusammenhänge, die selbst in den von Google verlinkten Quellen überhaupt nicht existierten.
KI-Antworten sind Googles eigene Worte
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine KI-Übersicht rechtlich genauso zu behandeln ist wie klassische Suchergebnisse. Google hatte argumentiert, dass das Unternehmen nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich sei und sich die Inhalte Dritter in der Übersicht nicht zu eigen mache.
Das Landgericht wies diese Argumentation deutlich zurück. Es entschied, dass es sich bei der KI-Zusammenfassung nicht um eine bloße Anzeige oder Verlinkung von Suchergebnissen handelt, sondern um einen eigenen, der Suchmaschinenbetreiberin zurechenbaren Inhalt.
Da die KI die Ergebnisse in eigenen Worten zusammenfasse, inhaltlich auswerte und strukturiert präsentiere, schaffe Google damit völlig eigenständige, neue Aussagen, die über die bloßen Links hinausgingen. Entsprechend greife hier auch nicht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche Suchmaschinenbetreiber bei der reinen Auflistung von Drittinhalten vor einer direkten Haftung schütze.
Nutzer sind keine Faktenprüfer für Google
Auch Googles Verteidigungslinie, die Nutzer könnten die Quellen ja selbst anhand der Links überprüfen und wüssten ohnehin, „dass den mit KI generierten Informationen nicht blind vertraut werden dürfe“, ließ das Gericht nicht gelten. Die Kammer betonte, dass die KI-Übersicht eine „abgeschlossene Aussage mit eigenständig verständlichem Inhalt“ darstelle.
Es gebe für den Leser keinerlei Hinweis auf inhaltliche Unzuverlässigkeiten, weshalb die bloße Möglichkeit zur Nachrecherche den Konzern nicht von seiner Haftung für Rufschädigungen befreie.
Das Gericht untersagte Google die weitere Verbreitung der falschen Behauptungen und verurteilte den Konzern zur Übernahme von 80 Prozent der Verfahrenskosten.
Ein Google-Sprecher erklärte dazu: „Wir investieren viel in die Qualität der KI-Übersichten, um sicherzustellen, dass die überwiegende Mehrheit der Antworten korrekte Informationen liefert.“ Man werde die noch nicht rechtskräftige Entscheidung sorgfältig prüfen. (dpa/red)
Siemens-Energy-Chef Christian Bruch. (Archivbild) - Foto: Kay Nietfeld/dpa
Siemens-Energy-Chef Christian Bruch warnt davor, dass Deutschland beim Aufbau von Rechenzentren den Anschluss verpasst. „Wenn wir die Rechenzentren und die dazugehörige Wertschöpfung nicht ins Land holen, wird das Konsequenzen für unseren Wohlstand haben“, sagte Bruch. Siemens Energy baut keine Rechenzentren, ist aber ein Zulieferer der Branche.
In Maintal bei Frankfurt hatte der US-Konzern Edgeconnex vor kurzem den Plan gestoppt, ein Rechenzentrum zu errichten. Im Mittelpunkt der Kritik einer Bürgerinitiative stand das Vorhaben, ein Gaskraftwerk zu errichten, das den Strom für das Rechenzentrum erzeugen sollte. Über den Streit und den Stopp sagte Bruch in Hamburg: „Solche Dinge machen mich ehrlich gesagt ratlos.“
Bruch sagte, wer zu spät komme, den bestrafe das Leben. „Diese Gefahr sehe ich ganz konkret beim Thema Rechenzentren und KI.“ Der Konzernchef glaubt nach eigener Aussage, dass Europa im KI-Bereich eine Chance haben kann. „Dafür müssen wir aber auch bereit sein, die notwendige Infrastruktur wie Rechenzentren tatsächlich zu bauen.“
Internationaler Wettbewerb um Rechenzentren
Rechenzentren werden zunehmend gebraucht, um Daten zu speichern und KI-Anwendungen zu betreiben. Unter anderem wegen des wachsenden Energiebedarfs der Branche gibt es Kritik an dem Bau der Anlagen.
Im Wettbewerb um Rechenzentrumskapazität sind die USA führend vor China. Deutschland verfügt über eine Kapazität von knapp drei Gigawatt, von denen rund 500 Megawatt auf KI entfallen.
Künftig soll die Kapazität in der Bundesrepublik auf mindestens sechs Gigawatt ausgebaut werden, von denen mindestens zwei Gigawatt KI-Anwendungen vorbehalten sein sollen. (dpa/red)
KI-Nutzung am Arbeitsplatz - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Knapp 20 Prozent der Unternehmen, die bereits Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, halten es für leicht oder sehr leicht, Arbeitskräfte mit Fach- oder Hochschulabschluss durch weniger qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen, die von KI unterstützt werden. Das ergab eine Erhebung des Münchner Ifo-Instituts.
Rund 15 Prozent dieser Unternehmen gaben demnach an, dass es ebenso leicht sei, erfahrene Arbeitskräfte durch unerfahrene, aber KI-nutzende Mitarbeiter zu ersetzen. „KI verändert die Arbeitswelt und kann in manchen Bereichen auch formale Qualifikationen und Erfahrungen teilweise ersetzen“, sagte Ifo-Forscherin Anna Ruffert.
Bisher setzen nach eigenen Angaben 54,5 Prozent der Unternehmen KI in ihren Geschäftsprozessen ein.
Besonders im Handel ist dieser Trend ausgeprägt, wo 28,6 Prozent der Unternehmen die Ersetzbarkeit von (Fach-)Hochschulabschlüssen durch KI als leicht oder sehr leicht einschätzen.
Bei den Dienstleistern liegt dieser Wert bei 19,7 Prozent, im verarbeitenden Gewerbe bei 14,6 Prozent und im Bauhauptgewerbe bei 9,3 Prozent. Die Ergebnisse sind über alle Unternehmensgrößen hinweg nahezu identisch.
Berufserfahrung bleibt wichtiger Faktor
Bei der Berufserfahrung zeigt sich ein etwas schwächerer Effekt. Im Handel können 22,9 Prozent der Unternehmen Berufserfahrung leicht oder sehr leicht durch eine KI-unterstützte, unerfahrene Arbeitskraft ersetzen.
Bei den Dienstleistern beträgt dieser Wert 14,5 Prozent, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe mit 12,6 Prozent und dem Bauhauptgewerbe mit 7,7 Prozent. „Berufserfahrung ist für Unternehmen offenbar etwas schwerer durch KI zu kompensieren als formale Abschlüsse“, so Ruffert.
Hingegen schätzt immer noch mehr als die Hälfte der Unternehmen (55,4 Prozent), die KI einsetzen, es als schwer oder gar nicht möglich ein, eine Arbeitskraft mit (Fach-)Hochschulabschluss durch KI-unterstützte, weniger qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen.
Beim Austausch einer erfahrenen durch eine KI-nutzende, unerfahrene Arbeitskraft liegt dieser Anteil sogar bei 62,7 Prozent. (dts/red)
Drohne im Flug. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Um der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen zu begegnen, plant die Deutsche Flugsicherung (DFS) ein bundesweites Drohnen-Abwehrnetz. Dieses solle gemeinsam mit dem Rüstungsunternehmen Hensoldt und der Deutschen Telekom realisiert werden, berichtet die „Welt am Sonntag“.
„Drohnen stellen eine zunehmende Gefahr für die kritischen Infrastrukturen in Deutschland dar. Um diese zu schützen, müssen wir die verfügbaren Kräfte bündeln“, sagte DFS-Chef Arndt Schoenemann der Zeitung.
KI soll Daten verknüpfen
Der „Aktionsplan Drohnen Deutschland“ sieht dem Bericht zufolge eine auf Künstliche Intelligenz (KI) gestützte Plattform vor. Diese solle Daten von Mobilfunkmasten mit stationären Drohnen-Entdeckungs- und -Abwehranlagen an Flughäfen, Kraftwerken und Bundeswehr-Einrichtungen verbinden.
Die von dezentralen Überwachungssensoren gemeldeten Daten sollen demnach zusammengeführt und automatisiert ausgewertet werden. Ziel sei ein bundesweites Drohnen-Luftlagebild, das die Basis einer zivilen und militärischen Drohnenabwehr bilden soll.
Die teils gezielten Drohnen-Angriffe auf Flughäfen in den vergangenen Monaten seien als „Beginn einer hybriden Kriegsführung“ zu sehen, deren wirksame Bekämpfung noch an Zuständigkeitsfragen auf Bundes- und Länderebene scheitere, sagte Schoenemann.
Zentrale Plattform geplant
„Statt eines Flickenteppichs an Einrichtungen und Zuständigkeiten brauchen wir eine zentral geführte Drohnendetektion und -abwehr, bei der alle Informationen zusammenfließen.“
„Die technologischen Fähigkeiten zur Drohnenabwehr sind bei deutschen Herstellern vorhanden“, sagte Hensoldt-Vorstandschef Oliver Dörre. „Doch um im Fall einer Bedrohung handlungsfähig zu sein, braucht es eine Architektur, die die verschiedenen Systeme zur Erkennung, Klassifizierung und Bekämpfung von Drohnen koordiniert.“
Die geplante Plattform sollte Systeme aller Hersteller integrieren können. (afp/red)