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Merz verweist auf Bundestreue: Wie weit der Bund gegenüber Sachsen-Anhalt gehen kann

Nach dem deutlichen Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ungewöhnlich grundsätzlich über die Grenzen politischer Macht gesprochen. Zugleich verwies er auf die sogenannte Bundestreue. Dahinter steht ein Verfassungsprinzip, das das Verhältnis zwischen Bund und Ländern regelt.
Bei der Landtagswahl am Sonntag erreichte die AfD nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis 43,8 Prozent der Zweitstimmen. Die CDU kam auf 17,2 Prozent. Die AfD wurde damit mit großem Abstand stärkste Kraft, verfehlte aber die absolute Mehrheit.
Merz bezeichnete das Ergebnis am Montag, 7. September, nach den Sitzungen von CDU-Präsidium und -Bundesvorstand in einer Pressekonferenz in Berlin als Einschnitt für ganz Deutschland. Die Partei sei davon „zutiefst schockiert“.
Mehrheitsverhältnisse könnten sich in einer Demokratie ändern, Regierungen und ihre Politik stünden regelmäßig zur Abstimmung. Nicht zur Abstimmung stünden jedoch „die Regeln unseres Zusammenlebens und die Werte unseres Grundgesetzes“.
Dann folgte der Satz, der besondere Aufmerksamkeit auslöste: „Bei uns wird Macht erteilt, nicht ergriffen. Und die Minderheit ist nicht der Feind der Mehrheit.“ Die Institutionen seien „wehrhaft und stabil“; das Grundgesetz garantiere diese Ordnung.

Historisch aufgeladene Wortwahl

Merz verwendete damit nicht ausdrücklich den Begriff „Machtergreifung“, griff mit der Gegenüberstellung von „erteilt“ und „ergriffen“ jedoch eine historisch aufgeladene Unterscheidung auf.
Der Begriff „Machtergreifung“ ist eng mit dem Ende der Weimarer Republik und dem Aufstieg der Nationalsozialisten 1933 verbunden. Hitler kam am 30. Januar 1933 allerdings nicht durch einen Staatsstreich ins Amt. Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannte ihn damals zum Reichskanzler. Erst in den folgenden Monaten beseitigten die Nationalsozialisten schrittweise die demokratische Ordnung und errichteten ihre Diktatur.
Die gestrige Formulierung des Kanzlers lässt sich vor diesem Hintergrund als Hinweis darauf verstehen, dass auch ein deutlicher Wahlsieg politische Macht nur innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung vermittelt. Eine demokratische Wahl setzt die darin festgelegten Regeln und garantierten Rechte nicht außer Kraft.

Merz verweist auf „Bundestreue“

Konkreter wurde der Kanzler bei einer Frage eines Pressevertreters, was eine mögliche AfD-geführte Landesregierung für Minderheiten bedeuten könnte. Sollten dabei Grenzen überschritten werden, werde die Bundesregierung „alles tun, um das zu korrigieren“, kündigte Merz an. Das Grundgesetz gelte „auch in Sachsen-Anhalt, auch nach einer Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten“.
Anschließend verwies er auf die „Pflicht zur Bundestreue […] in wesentlichen Teilen der Politik, die der Bund bestimmt“. Als Beispiel nannte Merz die Einwanderungs- und Ausländerpolitik. Bei der Umsetzung gebe es Spielräume für die Länder, die Grundzüge würden aber in Berlin und nicht in Magdeburg entschieden.
Die Bundestreue steht nicht als eigener Artikel im Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht versteht sie vielmehr als einen Grundsatz, der das Verhältnis zwischen Bund und Ländern insgesamt prägt. Sie verlange „gegenseitige Rücksichtnahme“ und schließe eine „missbräuchliche Wahrnehmung von Gesetzgebungskompetenzen“ aus, stellte der Zweite Senat in einem Beschluss vom 7. Dezember 2021 fest.
Bremen hatte damals den Umschlag von Kernbrennstoffen in seinen Häfen verboten. Das Land wollte damit seine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik verfolgen. Für den Transport von Kernbrennstoffen besitzt jedoch der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Bremer Regelung deshalb für nichtig.
Die Karlsruher Richter stellten grundsätzlich klar, dass das Grundgesetz die Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern weitgehend abschließend verteilt. „Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen fremd“, heißt es in dem Beschluss. Auch politische Gestaltungsspielräume eines Landes erlauben es demnach nicht, in einen Bereich einzugreifen, den das Grundgesetz dem Bund zuweist. Die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung sei „unverfügbar“.
Für die Aussage des Bundeskanzlers scheint diese Einschränkung entscheidend: Bundestreue bedeutet nicht, dass eine Landesregierung die politischen Positionen der Bundesregierung übernehmen muss. Sie kann beispielsweise in der Migrationspolitik andere Ziele verfolgen. Wo das Grundgesetz eine Entscheidung dem Bund zuweist, kann ein Land dessen Zuständigkeit jedoch nicht mit eigenen Regelungen unterlaufen. Die Pflicht zur Rücksichtnahme gilt umgekehrt ebenso für den Bund gegenüber den Ländern.

Bundeszwang als äußerstes Mittel

Für den Fall, dass ein Land seinen verfassungs- oder bundesgesetzlichen Pflichten nicht nachkommt, sieht das Grundgesetz allerdings ein weitreichendes Instrument vor. Nach Artikel 37 kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates „die notwendigen Maßnahmen treffen“, um das betreffende Land „zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten“. Zur Durchführung dieses sogenannten Bundeszwangs erhält der Bund ein „Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden“.
Der im Grundgesetz vorgesehene Bundeszwang ist damit etwas anderes als die von Merz angesprochene Bundestreue. Voraussetzung wäre ein konkreter Verstoß eines Landes gegen seine bundesrechtlichen Pflichten. In der Geschichte der Bundesrepublik ist der Bundeszwang bislang nicht angewandt worden.
Merz kündigte am Montag einen Bundeszwang auch nicht an. Seine Äußerungen zielten vielmehr darauf, nach dem Wahlsieg der AfD die verfassungsrechtlichen Grenzen einer möglichen Landesregierung hervorzuheben. Auch wenn die politische Machtfrage mit der Wahl am Sonntag nun neu gestellt wird, ändern sich dadurch nicht die rechtlichen Spielregeln.
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3. September: Anschlag in München | KI-Steuer | Ifo steigert Wirtschaftsprognose

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Anschlag in München

Nach einer Brandsatzattacke auf ein Firmengebäude mit verschiedenen Rüstungsunternehmen in München vermuten Ermittler einen politischen Hintergrund. Die Brandsätze wurden in der Nacht aus einem Auto heraus geworfen. Ein Feuer konnte gelöscht werden, ein zweiter Brandsatz zündete nicht und wurde entschärft. Später nahm die Polizei zwei bulgarische Staatsangehörige fest.

KI-Steuer

Die SPD plant weitreichende Beschlüsse für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt. Sie will große Tech-Konzerne höher besteuern und die Standorte von Rechenzentren an Gewinnen beteiligen. Für ältere Beschäftigte fordert die Partei ein Recht auf Weiterbildung für das KI-Zeitalter mit Freistellung, Beratung und sicherem Einkommen. Für Berufseinsteiger soll es eine KI-Nachwuchsgarantie geben.

Ifo steigert Wirtschaftsprognose

Das Münchener Ifo-Institut hat seine Wirtschaftsprognose um 0,6 Prozentpunkte nach oben korrigiert. Für dieses Jahr erwarten die Ökonomen ein Wachstum von 1,4 Prozent – unter anderem durch Mehrausgaben für Infrastruktur, Klima und Verteidigung und Impulsen aus dem Ausland. Für 2027 rechnen sie mit 1,2 Prozent Wachstum, für 2028 mit 0,8 Prozent.

Moskau schließt Goethe-Institute

Das Goethe-Institut in Moskau, St. Petersburg und Nowosibirsk soll geschlossen werden. Außenminister Sergej Lawrow bezeichnete dies als Reaktion auf die geplante Schließung des „Russischen Hauses“ in Berlin. Zuvor hatte Präsident Wladimir Putin Deutschland vorgeworfen, Beweise gefälscht zu haben, um Moskau für den mutmaßlichen Drohnenanschlag in Leipzig verantwortlich zu machen.

Ceuta-Demos

In Spanien haben über 50.000 Menschen für die Zugehörigkeit Ceutas zu Spanien und gegen die Migrationspolitik demonstriert. Sie fordern den Rücktritt der Regierung und Neuwahlen. Regierungschef Pedro Sánchez wies erneut eine mögliche Verantwortung Marokkos als unbewiesen zurück. Gleichzeitig wirft ein spanischer Polizeibericht der marokkanischen Polizei Fehlverhalten in Ceuta vor.
 
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Streit um Abschiebungen: Wie die „Coesfelder Liste“ zum Fall für den NRW-Landtag wurde


In Kürze:

  • Die Zentralen Ausländerbehörden Coesfeld und Unna haben nach dem Anschlag in Solingen Listen mit ausreisepflichtigen Personen erstellt.
  • Das LKA Nordrhein-Westfalen hat darauf 6.800 ausreisepflichtige Personen überprüft.
  • Rund 2.100 von ihnen tauchen in Ermittlungsakten auf.
  • 471 Ausreisepflichtige wurden der Stadt Köln gemeldet, darunter auch mehrfach Vorbestrafte.
  • Die Kölner Abteilung, die für Rückführungen zuständig ist, hat nicht auf die Listen reagiert.
  • Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen die Stadt Köln wegen Fehlverhaltens.
  • Die SPD kritisiert auch das NRW-Fluchtministerium wegen des Umgangs mit den Listen.

 
Eine ursprünglich zur Unterstützung von Abschiebungen erstellte Liste beschäftigt inzwischen den nordrhein-westfälischen Landtag. Am Mittwoch, 2. September, kam der Integrationsausschuss zu einer Sondersitzung zusammen. Thema waren die sogenannte Coesfelder Liste und eine weitere Liste aus Unna sowie die Überprüfung von insgesamt 6.800 ausreisepflichtigen Personen durch das Landeskriminalamt (LKA). Das geht aus der offiziellen Tagesordnung des NRW-Landtags hervor.
Ausgangspunkt ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Fluchtministeriums nach dem Anschlag von Solingen im August 2024. Es beauftragte bei den Zentralen Ausländerbehörden eine Übersicht über ausreisepflichtige Personen.
In NRW sind fünf Zentrale Ausländerbehörden jeweils landesweit für bestimmte Herkunftsländer zuständig. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld deckt die Region Westbalkan ab. Im November 2024 übermittelte die ZAB Coesfeld den örtlichen Ausländerbehörden Daten von 1.247 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen aus dem Westbalkan. Die Behörde bot zugleich an, für diese Menschen notwendige Passersatzpapiere zu beschaffen.
Die Coesfelder Liste ist keine Abschiebeanordnung. Ob eine gelistete Person tatsächlich abgeschoben werden konnte, musste weiterhin von der zuständigen Ausländerbehörde geprüft werden. An die Stadt Köln wurden die Namen von ausreisepflichtigen 471 Personen übermittelt.

Warum Köln in die Kritik geriet

Der Umgang Kölns mit diesen Fällen löste im August dieses Jahres eine politische Debatte aus. Der WDR schreibt:
„Die Stadt ist auf das Angebot aus Coesfeld nicht eingegangen. Nur eine einzige der zuständigen Abteilungen in der Kölner Ausländerbehörde antwortete überhaupt. Die Abteilung, die für das Rückführungsmanagement zuständig ist, reagierte nicht.“
Nach Darstellung der Stadt gab es Unklarheiten über das Verfahren, weil die Liste direkt aus Coesfeld und nicht über den sonst üblichen Weg über Ministerium und Bezirksregierung gekommen sei.
Köln wandte sich nach eigenen Angaben im November 2024 an die Bezirksregierung. Diese habe beim Ministerium nachfragen wollen. Was anschließend geschah, ließ sich nach Angaben der Stadt zunächst nicht rekonstruieren. Kölns Stadtdirektorin Dörte Diemert bezeichnete den Ablauf im August als „denkbar unglücklich“, die Kommunikation sei „missverständlich und unglücklich“ gewesen.
Inzwischen richtet sich der Blick auch auf die Landesregierung. Nach einer Sondersitzung warf die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Lisa Kapteinat dem von Verena Schäffer (Grüne) geführten Fluchtministerium vor, den angestoßenen Prozess nicht ausreichend begleitet zu haben. Kapteinat erklärte:
„Seitens des Fluchtministeriums ist der Prozess zur Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen in den Westbalkan und Irak zwar vor über zwei Jahren angestoßen worden, ein Monitoring gab es allerdings nicht. (…) Das Fluchtministerium hat sich über ein Jahr hinweg landesweit nicht mehr aktiv in den Prozess eingebracht oder hinterfragt, ob alles funktioniert – obwohl es die oberste Aufsichtsbehörde ist.“
Erst ein öffentlich gewordener Fall um einen strafrechtlich in Erscheinung getretenen Jugendlichen habe aufgedeckt, dass der Prozess nicht funktioniere, so die SPD-Politikerin.

Ein straffälliger 16-Jähriger

Anfang August gab es eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen Angehörigen zweier Großfamilien in Köln-Mülheim. Einer der mutmaßlich Beteiligten, ein 16-Jähriger, soll auf der Coesfelder Liste gestanden haben. Gegen ihn laufen nach Informationen des WDR Ermittlungen wegen schwerer Vergewaltigung. Zudem sei er wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.
Der „Kölner Stadtanzeiger“ (KStA) zeigte in einer Recherche, dass noch mehr Personen, die von der ZAB Coesfeld als ausreisepflichtig identifiziert worden sind, in Straftaten verwickelt sind.
Auf der Liste steht laut KStA auch ein Vater von acht Kindern. Der Staat zahlt der Familie inzwischen rund 7500 Euro monatlich – obwohl der Vater als Asylbewerber abgelehnt und bereits achtmal strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Im Mai 2025 verurteilte ihn ein Gericht wegen Geschenkkartenbetrugs zu einem Jahr auf Bewährung. Auch seine Frau sei vorbestraft und zwei erwachsene Töchter. Die vier Familienmitglieder standen auf der Coesfelder Liste, doch die zehnköpfige Familie wurde in das Bleiberechtsprogramm der Stadt aufgenommen, schreibt die Zeitung.
In einer E-Mail der für das Programm zuständigen Stelle hieß es als Antwort an die ZAB Coesfeld, Passersatzpapiere würden nicht benötigt. Es handele sich um Personen, „die seit langer Zeit geduldet sind“.
3657 geduldete Ausländer lebten Ende 2025 in Köln, fast 900 davon sind seit über einem Jahrzehnt in Deutschland. Welche Kosten daraus entstehen, konnte die Stadt auf Anfrage des KStA nicht separat beziffern.

LKA überprüft 6.800 Personen

Inzwischen geht die Überprüfung weit über die 471 Kölner Fälle hinaus. Neben der Coesfelder Liste wurde eine weitere Aufstellung der ZAB Unna einbezogen, die Personen aus dem Irak betrifft.
Das LKA überprüfte insgesamt 6.800 ausreisepflichtige Personen aus beiden Listen. Diese Größenordnung ist amtlich bestätigt: Die offizielle Tagesordnung des Integrationsausschusses nennt als Thema der Sondersitzung ausdrücklich: „Liste Coesfeld und Liste Unna – LKA prüft 6800 Ausreisepflichtige“.
Über die Ergebnisse der Überprüfung berichtete ebenfalls der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Demnach tauchen rund 2.100 der 6.800 überprüften Personen in Ermittlungsakten auf. Eine Abfrage des LKA im polizeilichen Informationssystem VIVA habe mindestens 12.000 Ermittlungsverfahren ergeben. Die Zeitung beruft sich dabei auf Informationen aus Sicherheitskreisen. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ veröffentlichte die Ergebnisse am 1. September.
Die Zahlen bedeuten nicht, dass 2.100 Menschen wegen Straftaten verurteilt wurden oder 12.000 Straftaten nachgewiesen sind. Gegen eine Person können mehrere Ermittlungsverfahren geführt werden. Verfahren können eingestellt werden, mit einem Freispruch oder einer Verurteilung enden. Eine vollständige amtliche Aufschlüsselung der Ergebnisse ist bislang nicht öffentlich zugänglich.

LKA schaut bis 2016

Für die 471 Personen der Kölner Liste liegt nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ eine gesonderte Auswertung vor. Der Zeitung zufolge umfasst das Dokument des LKA 21 Seiten und betrachtet den Zeitraum von 2016 bis heute. Darin seien mehr als 160 Beschuldigte mit knapp 1.600 Vorgängen erfasst. Die Zeitung berichtet, dass ihm die LKA-Auswertung vorliegt.

Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) hat eine Prüfung der Affäre um die Coesfelder Liste angeordnet. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Aufgeführt werden dem Bericht zufolge neben zahlreichen Eigentumsdelikten auch schwere Vorwürfe, darunter Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, räuberische Erpressung sowie Verstöße gegen das Waffengesetz und Drogendelikte. Welche Verfahren eingestellt wurden und in wie vielen Fällen rechtskräftige Verurteilungen vorliegen, geht aus den bislang öffentlich zugänglichen Informationen nicht vollständig hervor.
Zuvor war eine niedrigere Zahl bekannt geworden. Die Kölner Polizei hatte nach Angaben des WDR 152 der 471 Personen seit November 2024 insgesamt 568 mutmaßlichen Straftaten zugeordnet.
Der Unterschied zwischen den Zahlen lässt sich zumindest teilweise durch die Untersuchungszeiträume erklären. Die Kölner Polizei betrachtete den Zeitraum seit Herbst 2024, während die spätere LKA-Auswertung laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ bis ins Jahr 2016 zurückreicht.

SPD kritisiert Fluchtministerium

Nach der Sondersitzung des Integrationsausschusses richtet sich die politische Debatte nun stärker auf die Verantwortung des Landes. Ob das Fluchtministerium tatsächlich Aufsichts- oder andere Pflichten verletzt hat, ist momentan nicht festgestellt.
Auch die Vorgänge in Köln werden weiter untersucht. Die Stadt überprüft erneut den Aufenthaltsstatus der 471 Personen und den Stand der jeweiligen Verfahren. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft Köln nach Informationen des WDR mehrere Strafanzeigen zum Umgang der Behörden mit der Liste.
Offen ist insbesondere, wie viele der überprüften Personen tatsächlich rechtskräftig verurteilt wurden, wie viele weiterhin vollziehbar ausreisepflichtig sind und in wie vielen Fällen eine Abschiebung rechtlich und praktisch möglich gewesen wäre.
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Schweden besorgt wegen Spaniens Legalisierung irregulärer Migranten


In Kürze:

  • Schwedens Premierminister Ulf Kristersson warnt vor neuen Migrationsbewegungen infolge der spanischen Regularisierung.
  • Spanien ermöglicht bestimmten irregulär aufhältigen Drittstaatsangehörigen einen legalen Aufenthalts- und Arbeitsstatus.
  • Ursprünglich rechnete die Regierung mit rund 500.000 Antragstellern; zuletzt wurden deutlich höhere Zahlen erwartet.
  • Nach dem Migrationsdruck auf die spanische Exklave Ceuta verschärften mehrere EU-Staaten ihre Grenzkontrollen.

 
Am Dienstag, 11. August, hat Schwedens Premierminister Ulf Kristersson in einem Interview die sogenannte Regularisierung der spanischen Regierung scharf kritisiert. Die am 14. April in Kraft getretene Amnestieregelung für bestimmte irregulär im Land befindliche Drittstaatsangehörige sei eine „sehr schlechte Idee“, so Kristersson.
In dem Gespräch mit der „Financial Times“ erklärte er, die Legalisierung des Aufenthaltsstatus für die Begünstigten könne innereuropäische Migrationsbewegungen wie im Jahr 2015 auslösen. Kristersson, der Umfragen zufolge bei den Reichstagswahlen in Schweden am 13. September um seine Wiederwahl bangen muss, sprach von einem „ziemlich großen Aufschrei“ infolge der spanischen Regelung während des jüngsten EU-Gipfels.

Regularisierung in Spanien gilt nicht für Ceuta-Migranten

Am 4. August hatten die EU-Innenminister eine strengere Kontrolle der Außengrenzen und schnellere Ausweisungen gefordert. Zudem verlangten sie effektivere Maßnahmen gegen Schleusernetzwerke. Das Treffen der Innenminister stand unter dem Eindruck des Versuchs mehrerer zehntausend Menschen, von Marokko aus in die auf dem afrikanischen Kontinent gelegene spanische Exklave Ceuta zu gelangen. Dabei starben 75 Menschen.
Viele von ihnen hatten ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs in Madrid über Verfahrensgarantien für Asylsuchende als Bleiberechtsgarantie missdeutet. Falschnachrichten in sozialen Medien hatten dies begünstigt. Spanien gewährte keinem der Asylsuchenden in Ceuta eine Weiterreise. Für die Exklave gelten Sonderregelungen, die vom Schengen-System abweichen und eine solche Zurückweisung ermöglichen. Außerdem gilt die spanische Amnestieregelung nicht für Migranten in Ceuta.
Kristersson erklärte, er habe Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez gegenüber seine Missbilligung der Amnestieregelung zum Ausdruck gebracht. Diese könne eine „ernste Bedrohung des Schengen-Raums“ nach sich ziehen. Man wisse, so der schwedische Ministerpräsident, „aus Erfahrung, dass viele Menschen, die nach Europa kommen, in den Norden gehen“. Dies sei auch 2015 der Fall gewesen.

Deutlich höhere Zahl an Anträgen als erwartet

Von der Amnestieregelung können Angehörige von Drittstaaten Gebrauch machen, die sich vor dem 31. Dezember 2025 mindestens fünf Monate ununterbrochen in Spanien aufgehalten haben. Auch Asylsuchende, die vor Ende des Vorjahres ihren Antrag gestellt hatten, können eine sogenannte Regularisierung beantragen.
Ebenfalls von der Regularisierung profitieren sollen minderjährige Kinder von Antragstellern, sofern sie sich in Spanien aufhalten. Legalisiert werden kann der Status nur von Personen, die keine Vorstrafen aufweisen und nicht als Gefahr für die öffentliche Ordnung gelten. Ziel der Regelung ist es, Schwarzarbeit zu bekämpfen und legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Regelungen dieser Art hatte es in Spanien bereits mehrfach gegeben.
Hatte die spanische Regierung zunächst mit etwa 500.000 Antragstellern gerechnet, zeichnete sich zuletzt eine deutlich höhere Zahl ab. Ende Juni 2026 endete die Frist zur Antragstellung. Die spanische Regularisierung ermöglicht lediglich die Legalisierung des Aufenthalts in Spanien einschließlich eines Aufenthaltstitels und des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Von der Regularisierung sollen hauptsächlich Einwanderer aus Marokko, Algerien, dem Senegal und lateinamerikanischen Staaten profitieren, die undokumentiert beschäftigt werden.

Regularisierung schafft nur Aufenthaltstitel für Spanien

Eine spätere räumliche Mobilität innerhalb des Schengen-Raums ist damit nicht garantiert. Die aufgrund der Regularisierung erteilten vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigungen lassen sich nach einem Jahr in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis umwandeln. Der legale Status ermöglicht es den Begünstigten, innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für bis zu 90 Tage im gesamten Schengen-Raum zu reisen.
Über das Ausmaß der Weiterwanderung legalisierter Drittstaatsangehöriger aus Spanien in andere EU-Mitgliedstaaten liegen derzeit keine belastbaren amtlichen Statistiken vor. Weder Spanien noch die EU führen gesonderte Mobilitätsdaten für die Gruppe der von der Regularisierung Begünstigten. Italien hat am 31. Juli angesichts der Lage in Ceuta eine einmonatige Aussetzung bestimmter Schengen-Regelungen gegenüber Spanien angekündigt. Frankreich kündigte eine Verschärfung der Grenzkontrollen an.
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Ceuta nach Massenansturm: Tausende kehren nach Marokko zurück – doch die Grenze bleibt offen


In Kürze

  • Über 50.000 Menschen sollen die Grenze nach Ceuta überquert haben, viele kehrten inzwischen nach Marokko zurück.
  • Trotz Rückführungen setzen einzelne Gruppen die Überquerung der Seegrenze fort.
  • Spanien verschärft die Maßnahmen, während EU-Staaten über Grenzkontrollen und Migration diskutieren.

 
Am Freitag führte der Weg zum Grenzübergang Tarajal für viele Migranten nicht mehr nach Europa, sondern zurück nach Marokko. Kilometerlange Kolonnen junger Männer bewegten sich durch die Sommerhitze der spanischen Exklave Ceuta in Richtung Grenze, vorbei an Soldaten und gepanzerten Fahrzeugen. Viele kehrten damit auf derselben Route zurück, auf der sie nur wenige Stunden zuvor schwimmend nach Ceuta gelangt waren.
Nach Angaben des spanischen Innenministeriums überquerten seit Donnerstagmorgen rund 50.000 Menschen die Grenze. Etwa 48.300 von ihnen sollen bis Freitagabend um 18 Uhr wieder nach Marokko zurückgekehrt sein.
Trotz der Rückkehr vieler Migranten blieb die Lage in Ceuta angespannt. Reporter der englischsprachigen Ausgabe Epoch Times beobachteten weiterhin größere Gruppen, überwiegend junge Männer, die sich auf einer Strecke von rund drei Kilometern entlang der Avenida Martínez Catena in Richtung Grenzübergang Tarajal bewegten.
Gleichzeitig versuchten weiterhin kleinere Gruppen, die Seegrenze nach Ceuta zu überwinden. Andere blieben im Grenzgebiet und schienen vorerst nicht bereit zu sein, das spanisches Staatsgebiet wieder zu verlassen.
Das Ausmaß der Krise gilt in Spanien als beispiellos. Migranten umschwammen die Grenzanlagen über das Meer, überquerten die Grenze zu Fuß und kletterten über die Zäune eines angrenzenden Industriegebiets. In der Stadt mit rund 80.000 Einwohnern entsprechen die Ankünfte – die Regionalregierung spricht von bis zu 60.000 Menschen – mehr als der Hälfte der gesamten Bevölkerung.
Ceuta und die Schwesterexklave Melilla sind die einzigen Landgrenzen der Europäischen Union zu Afrika und seit Jahren Brennpunkte der Migration. Doch selbst die schwere Grenzkrise im Mai 2021 wurde durch den aktuellen Ansturm deutlich übertroffen. Damals hatten innerhalb weniger Tage mehr als 10.000 Menschen die Grenze nach Ceuta passiert.

Ceuta macht dicht: Leere Straßen und geschlossene Geschäfte

Bis Freitag war es im Stadtzentrum von Ceuta auffallend ruhig geworden. In Straßen, die während der Hauptsaison normalerweise voller Leben sind, blieben die meisten Geschäfte hinter heruntergelassenen Metallrollläden verschlossen. Die wenigen geöffneten Läden ließen Kunden nur einzeln oder in kleinen Gruppen eintreten.
Gleichzeitig blieben Gruppen von Migranten im gesamten Stadtgebiet sichtbar – auf Plätzen, an Kreisverkehren und entlang der Strandpromenade.

Marokkanische Migranten gehen am 31. Juli 2026 um 21:34 Uhr Ortszeit entlang der Avenida Martínez Catena in Ceuta in Richtung Grenzgebiet.

Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times

Marokkanische Migranten schwimmen am 31. Juli 2026 um 20:42 Uhr Ortszeit nahe der Avenida Martínez Catena über die Seegrenze nach Ceuta.

Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times

Die Ruhe folgte einer chaotischen Nacht: Aus den Stadtteilen El Príncipe und Loma Colmenar wurden Wohnungseinbrüche gemeldet, zudem registrierte die Polizei rund 40 Einsätze wegen Schlägereien.

Marokkanische Migranten ruhen sich nach ihrer Ankunft aus Marokko an einer Hauswand auf einem Gehweg in Ceuta am 31. Juli 2026 aus.

Foto: Etienne Fauhaire / The Epoch Times

Am Freitagmorgen sicherten Polizeibeamte eine Schlange von mehreren Hundert Menschen vor einem Supermarkt, während sich Einwohner mit Wasser und Lebensmitteln eindeckten. Einige Bewohner erklärten gegenüber der Epoch Times, sie seien Opfer von Straftaten geworden, die mutmaßlich von Migranten begangen worden seien.
In einem Wohnviertel nahe der Avenida Martínez Catena errichteten Anwohner provisorische Barrieren aus großen Müllcontainern und Absperrgittern, um den Zugang zu ihren Straßen zu begrenzen.

Müllcontainer stehen am 31. Juli 2026 als provisorische Barrieren auf einer Wohnstraße in Ceuta, um den Zugang zu einem Wohnviertel einzuschränken.

Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times

Der Traum vom Leben in Europa

Unter den Migranten, die weiterhin in Ceuta verblieben waren, erklärten mehrere gegenüber der Epoch Times, sie seien auf der Suche nach besseren wirtschaftlichen Perspektiven nach Europa gekommen.
Der 21-jährige Mohammed sagte, er habe die Seegrenze in weniger als 30 Minuten schwimmend überwunden. Sein Ziel sei es, durch Spanien weiter nach Frankreich zu gelangen – „um MMA-Kämpfer zu werden“ (MMA: Abkürzung für „Gemischte Kampfkünste“).
Der sozialistische Ministerpräsident Pedro Sánchez reiste am Freitagmorgen gemeinsam mit Innenminister Fernando Grande-Marlaska nach Ceuta, um sich am Grenzübergang Tarajal ein Bild von der Lage zu machen. Dort wurde er von einer Menschenmenge empfangen, die seinen Rücktritt forderte.
In einer kurzen Erklärung bezeichnete Sánchez den Massenzustrom als „Angriff auf die territoriale Integrität Spaniens“. Er machte Schleusernetzwerke für die Situation verantwortlich und versprach die volle Unterstützung des Staates. Einen nationalen Notstand wollte er jedoch nicht ausrufen.

Erinnerungen an die Krise von 2021

Einwohner, die mit der Epoch Times sprachen, äußerten vor allem Frustration und weniger Überraschung über die erneute Eskalation. Mehrere machten Ministerpräsident Sánchez persönlich für die Krise verantwortlich.
Fast alle verwiesen auf denselben Vergleich: Mai 2021, als Ceuta die bislang schwerste Grenzkrise Spaniens erlebte. Dass sich ein solcher Massenzustrom nun erneut in dieser Größenordnung wiederholen konnte, werteten viele Bewohner als Zeichen dafür, dass das grundlegende Problem nie gelöst worden sei.

Ein afrikanischer Migrant überwindet am 31. Juli 2026 eine Straßenbarriere, während er in Richtung der Stadt Ceuta läuft.

Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times

Im Mai 2021 überquerten innerhalb von kaum zwei Tagen mehr als 10.000 Menschen die Grenze nach Ceuta, nachdem Marokko seine Grenzkontrollen gelockert hatte. Auslöser war der Streit zwischen Rabat und Madrid über Spaniens Entscheidung, einen führenden Vertreter der Westsahara-Unabhängigkeitsbewegung medizinisch behandeln zu lassen.
Die meisten Grenzüberquerer waren marokkanische Staatsbürger. Laut einer Resolution des Europäischen Parlaments befanden sich darunter mindestens 1.200 unbegleitete Minderjährige. Spanien setzte damals wie heute das Militär zur Sicherung der Grenze ein. Ministerpräsident Sánchez bezeichnete den Zustrom damals als „eine schwere Krise für Spanien und Europa“.
Madrid erreichte anschließend eine Beruhigung der Lage – allerdings um einen politischen Preis. Im März 2022 gab Sánchez die jahrzehntelange Neutralität Spaniens im Westsahara-Konflikt auf und stellte sich hinter Marokkos Autonomieplan für das umstrittene Gebiet. Dies begründete er mit einer verbesserten Zusammenarbeit bei der Migrationskontrolle.
Vier Jahre später kehrten die Menschenmassen nach Ceuta zurück.

Der lange Rückweg

Am Freitagnachmittag prägte vor allem die Rückkehrbewegung das Bild in Ceuta. Angehörige des spanischen Militärs, die nahe der Grenze stationiert waren, berichteten gegenüber der Epoch Times, sie hätten bereits „große Zahlen von Migranten bei der Rückkehr nach Marokko“ beobachtet.
Nach Einschätzung der Soldaten hätten viele derjenigen, die die Grenze überquert hatten, erkannt, dass sie auf der anderen Seite keine unmittelbaren Möglichkeiten erwarteten.
Die Migranten selbst nannten jedoch andere Gründe für ihre Rückkehr. Mehrere Personen, die in Richtung Grenzübergang gingen, erklärten gegenüber der Epoch Times, sie hätten seit ihrer Ankunft in der Stadt weder Nahrung noch Wasser erhalten und würden deshalb nach Marokko zurückkehren.

Spanische Armeefahrzeuge stehen am 31. Juli 2026 im Rahmen der Reaktion auf den Migrantenansturm in Ceuta entlang der Küstenstraße nahe der Grenze.

Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times

Eine weitere Gruppe von Migranten erklärte, sie kehre zurück, und warf Spaniern „Rassismus“ vor.
Die politischen Auswirkungen der Krise dürften jedoch deutlich länger anhalten. Italien kündigte an, die Schengen-Regelungen zum freien Personenverkehr gegenüber Spanien vorübergehend auszusetzen und für einen Monat wieder Kontrollen bei Ankünften aus Spanien einzuführen. Finnland und Dänemark unterstützten diesen Schritt, während Frankreich ankündigte, die Kontrollen an der spanischen Grenze zu verfünffachen.
Bis in den Freitagabend hinein zog sich die Kolonne auf der Avenida Martínez Catena weiter in Richtung Grenzübergang. Gleichzeitig setzte im Wasser neben der Grenze ein kleiner werdender Strom von Schwimmern seine Überquerung nach Ceuta fort.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Spain: Migrants Stream Back to Morocco, but Crossings Into Ceuta Haven’t Stopped“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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Nach Fall Nowak – GdP-Chef: „Nicht vergleichbar zu Deutschland“

Am 3. Dezember 2025 wurde der britisch-polnische Student Henry Nowak in Southampton, England, von dem Briten Vickrum Digwa, der der Religionsgemeinschaft der Sikhs angehört, erstochen. Der Täter wurde am 1. Juni wegen Mordes zu einer Haftstrafe von 21 Jahren verurteilt. Der Fall wurde weltweit bekannt, da es bei der Festnahme im Dezember zu einem fatalen Fehlverhalten der Polizei kam. Er löste in Großbritannien eine Diskussion über den falschen Umgang mit Rassismus aus.

Der Fall: Polizei glaubte dem Täter

Nowak wurde unvermittelt von dem 23-jährigen Digwa mit einem traditionellen Sikh-Dolch niedergestochen. Nach dem Eintreffen der Beamten log der Täter und beschuldigte den am Boden liegenden Studenten, ihn rassistisch beleidigt und angegriffen zu haben.
Die Polizisten glaubten Digwa, fixierten Nowak am Boden und legten dem mit vier Stichwunden Verletzten Handschellen an. Obwohl der bereits im Sterben liegende Nowak mehrfach sagte, er könne nicht atmen und er sei niedergestochen worden, nahm die Polizei darauf keine Rücksicht. Die Veröffentlichung der Videoaufnahmen der Bodycam eines der beteiligten Polizisten sorgte in Großbritannien für Entsetzen und führte zu Protesten und gewaltsamen Ausschreitungen.

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Die Diskussion: Gehirngewaschen?

Laut britischen Medienberichten durchliefen die Polizisten in den Grafschaften Hampshire und Isle of Wight, zu denen Southampton gehört, im Jahr 2021 eine Anti-Rassismus-Schulung. In der Polizeischulung mit dem Titel „Inclusion Matters“ (Inklusion ist wichtig) seien die Polizisten über Rassismus, „unbewusste Vorurteile“ und über die Bedeutung, ein „Verbündeter“ für Minderheiten zu sein, unterrichtet worden.
Dies habe jedoch dazu geführt, dass ein Fünftel der Teilnehmer nach dem „Diversity-Kurs“ „Angst gehabt hatte, etwas Falsches zu sagen“ oder zu tun. Jeder siebte Unterrichtsteilnehmer habe sich zudem „kontrolliert und unter Druck gesetzt“ gefühlt, sich auf eine bestimmte Weise verhalten zu müssen. Dies habe eine Umfrage der University of Reading unter 1.000 teilnehmenden Polizisten ergeben.
Eine Kolumnistin in der britischen Tageszeitung „The Telegraph“ folgerte am 2. Juni daraus: „Der Tod von Henry Nowak zeigt, wie sehr die britische Polizei einer Gehirnwäsche unterzogen wurde. Ein beliebter, unschuldiger Teenager starb in Polizeigewahrsam, weil es nichts gibt, was Polizeibeamte im Jahr 2026 mehr fürchten als Vorwürfe des ‚Rassismus‘.“
Dem Onlinemagazin „The Conversation“ ist nun zu entnehmen, dass „führende Polizeibeamte“ angekündigt hätten, die Richtlinien zur Bekämpfung von Rassismus zu überprüfen.
In einem Dokument, in dem das Engagement der britischen Polizei zur Bekämpfung von Rassismus dargelegt wird, heißt es, dass das Bekenntnis zur Rassengleichheit „nicht bedeutet, alle ‚gleich‘ zu behandeln oder ‚farbenblind‘ zu sein (Rassengleichheit)“.
Die britische Polizeiministerin Sarah Jones habe laut der Onlineplattform erklärt, dass die aktuellen Leitlinien einen „falschen Eindruck“ vermittelten und der Wortlaut geändert werden müsse, um mehr Klarheit zu schaffen. Der Sprecher des Premierministers soll sich der Presse zufolge ebenfalls für eine Überprüfung des Schulungsmaterials ausgesprochen haben.

Ein Taxifahrer steigt aus seinem Auto aus, um Passanten während eines Protestmarsches gegen das Vorgehen der Polizei bei der Festnahme des Opfers Henry Nowak am 2. Juni 2026 in Southampton, England, zu begrüßen.

Foto: Finnbarr Webster/Getty Images

Deutschland: Hetze gegen Polizisten

Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), gab sich gegenüber Epoch Times überzeugt, dass ein vergleichbarer Fall wie in England in Deutschland nicht vorkommen könne. Kopelke: „Wir lassen keine schwerverletzten Menschen blutend zurück. In Deutschland wiegt Gefahrenabwehr, also Leben retten, höher als Strafverfolgung.“
Gefragt, ob Polizisten hierzulande ebenfalls Sorge hätten, beim Umgang mit Migranten als „Rassisten“ abgestempelt zu werden, antwortete Kopelke: „Ja, und das berechtigt. Es gibt regelrechte Hetzkampagnen und abgestimmte digitale Diffamierungsaktionen, insbesondere aus der Polizeihassergruppe.“
Diese Sorge habe „großen Einfluss“ auf die Arbeit von Polizisten und sei oft auch Gesprächsgegenstand der GdP-Rechtsberatungen.
Der Bundesvorsitzende weiter: „Wichtig ist, dass Polizisten rechtsstaatlich handeln, das heißt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und die Durchsetzung von Recht und Ordnung obliegt der Polizei. Wir üben das Gewaltmonopol aus, und das muss auf der Straße auch wieder spürbar und sichtbar sein.“

Kopelke: Nicht vergleichbar zu Deutschland

Von standardisierten europäischen Anti-Rassismus-Kursen für die Polizei hält der Gewerkschaftschef nichts. Regionale Polizeiarbeit müsse durch regionale Aus- und Fortbildung sowie entsprechende Konzepte verbessert werden.
„Europäische Standards brauchen wir im Opferschutz, bei Arbeitsbedingungen und in der Gesetzgebung“, so Kopelke. Auch die täglichen Probleme mit Migranten seien für deutsche Polizisten nicht mit denen in Großbritannien vergleichbar.
„Die Bevölkerung Großbritanniens und des ehemaligen Commonwealth ist nicht vergleichbar mit dem europäischen Festland“, erläutert Kopelke. Die Probleme der Einwanderungs- und Migrationspolitik in Großbritannien seien „aber Warnungen, die die deutsche Bundesregierung und die Landesregierungen erst nehmen müssen, weil sie auch die deutsche und europäische Einwanderungssituation verändern“, gibt sich Kopelke überzeugt.

Menschen zeigen bei einer Protestkundgebung am 2. Juni 2026 vor dem Polizeirevier Southampton Central Bilder des Opfers Henry Nowak und blutverschmierte Handschellen nach dessen Tötung. Bodycam-Aufnahmen eines gefesselten, sterbenden Studenten sorgten für Empörung.

Foto: Justin Tallis/AFP via Getty Images

Messerangriffe: Parallele zu England

Die britische Wohnraum- und Unterbringungspolitik im Zusammenhang mit Geflüchteten sei „nicht vergleichbar“ mit Deutschland. Deshalb seien auch „die polizeilichen Tumult- und Protesteinsatzlagen“ in Großbritannien anders als hierzulande.
„Was nicht anders ist, sondern sich zunehmend angleicht, ist die gefährliche Messerkriminalität“, sagt Kopelke. In diesem Bereich sei „eine Parallele der Täterstrukturen erkennbar und gefährlich ähnlich“.
Grundsätzlich blickt der deutsche Polizeivertreter kritisch nach Großbritannien. Die britische Polizeiarbeit leide „seit Jahren unter Skandalen, Misstrauen, Geldkürzungen, Kürzungen bei Bezahlung, Absicherung und Rente der Polizeibeschäftigten“.
Hier zeige sich, „wie wichtig gute Strukturen, gute Ausbildung und Bezahlung für eine demokratische Polizei“ seien. Das deutsche Polizeisystem sei „zum Glück nicht vergleichbar mit dem angloamerikanischen Polizeisystem“ und führe deshalb „zu der sehr guten Arbeitsqualität unserer Polizei“, gibt sich Kopelke selbstbewusst.

Rassismusvorwürfe in Deutschland

Dennoch kommt es auch hierzulande gelegentlich zu Vorwürfen, die Polizei würde sich im Umgang mit Migranten rassistisch verhalten. Ein jüngeres Beispiel aus dem Januar: Wie der Berliner „Tagesspiegel“ berichtete, seien nach einer Eskalation zwischen der Berliner Polizei und Hertha-Fans Rassismusvorwürfe gegen einen Polizisten erhoben worden.
Betroffen fühlte sich das in Berlin geborene Hertha-Präsidiumsmitglied Saravanan Sundaram, der „aufgrund seiner Hautfarbe“ entsprechend angegangen worden sei. Um dem Vorwurf nachzugehen, wurde das Thema im Sportausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses behandelt. Dort sei bekannt geworden, dass auch der Polizist beleidigt worden sei.
Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel kündigte laut „Berliner Kurier“ an, dass der Vorfall „auf ein strafrechtlich relevantes oder disziplinarwürdiges Verhalten überprüft“ werde.
Einen ähnlichen Fall gab es in Schleswig-Holstein. Dort wurde mittels einer Pressekonferenz der Polizei bekannt, dass die Landespolizei gegen Polizeibeamte aus Mölln ermittelte. Die Polizisten sollen sich ausländerfeindlich geäußert haben. Es war laut NDR „von Zweifeln an der Verfassungstreue und nationalsozialistischem Gedankengut die Rede“.
Es ging bei den Vorwürfen um zwei unterschiedliche Fälle. Zunächst habe ein Beamter einen Kollegen angezeigt, der während einer Streifenfahrt im Mai 2022 „diskriminierende, herabwürdigende und menschenverachtende Äußerungen von sich gegeben“ habe. Daraufhin sei gegen den Beamten ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet worden, berichtet der Sender. Die Untersuchung sei jedoch eingestellt worden, „weil die Äußerung nicht öffentlich, sondern im Streifenwagen“ getätigt worden waren. Der Beschuldigte hatte zudem den Vorwurf bestritten.
Wenig später seien Ermittlungen wegen Rassismus gegen weitere Polizisten eingeleitet worden. Unter anderem habe ein Polizist von der Dienststelle Mölln geschildert, dass er selbst von Kollegen rassistisch beleidigt worden sei. Auch dieses Verfahren wurde im Herbst 2024 mangels Beweisen eingestellt.

Polizisten während einer Veranstaltung am 13. Mai 2026 in Würzburg.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

Angeblich kontrolliert Polizei nach Aussehen

Laut dem Mediendienst Integration vom 29. April dieses Jahres kontrolliere die Polizei Personen, die ausländisch aussehen, doppelt so häufig wie weiße Personen. Der unabhängige Polizeibeauftragte des Bundes leitete 2024/25 nach Aussage des Mediendienstes insgesamt 19 Untersuchungen wegen Beschwerden über „Racial Profiling“ oder „Diskriminierung durch die Bundespolizei“ ein.
Laut dem Rassismusmonitor 2026 des DeZIM-Instituts, der vom Bundesbildungsministerium gefördert wird, haben 19 Prozent der befragten muslimischen Männer und 16 Prozent der muslimischen Frauen angegeben, im Jahr 2025 Diskriminierung durch die Polizei erlebt zu haben. Unter afrikanisch wirkenden Männern gaben dies 24 Prozent sowie 13 Prozent der afrikanisch wirkenden Frauen an.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine Handreichung für Polizisten und Bürger gleichermaßen herausgegeben. Sie trägt den Titel „(Rassistische) Diskriminierung bei der Polizei: Ursachen, Folgen und Möglichkeiten der Intervention“.
Auf ihrer Website schreibt die Behörde: „Polizeiliches Handeln birgt Diskriminierungsrisiken – zum einen für Menschen, die von polizeilichen Maßnahmen übermäßig betroffen sind oder nur unzureichend von der Polizei geschützt werden.“ Andererseits können auch Polizisten und Polizistinnen von Diskriminierung betroffen sein, „durch Kolleginnen und Kollegen oder durch behördliche Strukturen“.
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„Merz muss weg“: Demonstration sorgt für Staus in Berlin


In Kürze:

  • In Berlin demonstrierten am Montag mehrere Tausend Menschen unter dem Motto „Merz muss weg“.
  • Die Polizei sprach von etwa 2.000 Teilnehmern, der Veranstalter nannte deutlich höhere Zahlen.
  • Organisiert wurde die Kundgebung vom „Projekt M1llion“, das verschiedene politische Forderungen erhebt.
  • Die Demonstration verlief laut Polizei ohne besondere Zwischenfälle.

Zu zeitweisen Verkehrsbehinderungen auf der Straße des 17. Juni und in Berlin-Mitte kam es am Montag, 8. Juni, infolge einer Kundgebung. Unter dem Motto „Merz muss weg“ versammelten sich Polizeiangaben zufolge etwa 2.000 Personen zu einem Demonstrationszug, der sich vom Platz des 18. März aus in Bewegung setzte.
Der Veranstalter selbst spricht unter Verweis auf zwei nicht näher bezeichnete „Forschungsinstitute“ von 13.200 bis 14.500 Teilnehmern. Der RBB nannte die Zahl von 4.000. Angemeldet war die Kundgebung für 10.000 Teilnehmer.

Demonstration gegen Merz verlief „ohne besondere Vorkommnisse“

Zuvor hatte die Polizei einige Personen umleiten müssen, die mit Fahrzeugen zu der Demonstration anreisen wollten. Offenbar hatten in sozialen Medien unzutreffende Meldungen die Runde gemacht, wonach deren Ausgangspunkt problemlos auch mit dem Fahrzeug zu erreichen sei. Allerdings waren die Parkplätze in dem Bereich bereits ausgelastet – deshalb wiesen die Beamten Teilnahmewillige an, in der weiteren Umgebung zu parken und mit dem ÖPNV anzureisen.
Die anschließende Demonstration selbst verlief einem Polizeisprecher zufolge „ohne besondere Vorkommnisse“. Mobilisiert zu der Kundgebung hatte eine Gruppe mit dem Namen „Projekt M1llion“. Ihr Initiator ist der Handwerker und Influencer Marcel Baldauf aus dem sächsischen Pirna. Er betreibt unter anderem eine private Facebook-Gruppe für „Krisenvorsorge und -hilfe“.
Zur Teilnahme wurde bundesweit aufgerufen – hauptsächlich über soziale Medien und Telegram-Gruppen. Der Initiator bewarb auch eine Petition für den Rücktritt von Bundeskanzler Friedrich Merz, die bis dato mehr als 351.000 Unterzeichner fand. Zu den prominenteren Rednern der Versammlung gehörte der Autor und frühere Bundestagsabgeordnete Jürgen Todenhöfer.

Kundgebung als überparteilich deklariert – AfD-Vertreter sprachen und winkten

Auch der AfD-MdB Thomas Stephan sprach ein Grußwort. Zudem begrüßten einige AfD-Abgeordnete den Demonstrationszug vom Balkon ihres Abgeordneten-Bürobereiches aus. Die Veranstaltung selbst war als überparteilich deklariert, Teilnehmer sollten auch keine Parteilogos verwenden.
Jenseits der Forderung nach einem Rücktritt von Kanzler Merz waren die Positionen, die Teilnehmer auf Transparenten artikulierten, unterschiedlich. Im Wesentlichen orientierten sie sich an dem sogenannten 11-Punkte-Programm, das auf der Website des „Projekts M1llion“ zu finden ist.
Neben dem Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen gehört dazu auch „keine weiteren finanziellen Zahlungen an Kriegsbeteiligte aller Art“. Zudem fordert die Vereinigung „Echte direkte Demokratie nach dem Schweizer System“. Bundesweite Volksentscheide sind in Deutschland verfassungsmäßig nicht vorgesehen. Bislang gibt es sie hauptsächlich auf kommunaler Ebene und in einigen Bundesländern auf Landesebene – etwa in Hamburg, wo im Vorjahr eine Mehrheit für strengere Klimaschutzbestimmungen votierte.

Initiative hinter Demonstration gegen Merz stellt „11-Punkte-Programm“ vor

Weitere Punkte betreffen die CO₂-Steuer, die Energiesteuern und Netzentgelte, die als erhebliche Belastung für den Mittelstand wahrgenommen werden. Günstige und sichere Energieversorgung ist zudem ein Anliegen, das vom „Projekt M1llion“ als Schwerpunkt herausgestellt wird.
Um Treibstoff einzusparen, fordert die Initiative ein bundesweites 29-Euro-Ticket. Das Projekt fordert zudem ein Ende des „GEZ-Zwangsbetrages“ und die Einführung einer „knallharten Politikerhaftung“.
Weitere Forderungen erhebt das Projekt mit Blick auf die Einwanderungspolitik. So verlangt man einen nicht näher spezifizierten „Migrationsstopp“ und eine „Neuausrichtung der Migrationspolitik“. Es solle „gleiche Leistung für alle mit reinen Asylleistungen“ geben. Zudem fordert man „Kein Bürgergeld für Asylbewerber“.
Offen bleibt, wie man die rigide Migrationspolitik, die einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand voraussetzen würde, auf die gleichzeitige Forderung nach einer „Verschlankung des Staatsapparates und radikalen Entbürokratisierung“ abstimmen will.
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Initiative fordert Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen


In Kürze:

  • In Berlin demonstrierten am Montag mehrere Tausend Menschen für einen Rücktritt der Bundesregierung.
  • Die Polizei sprach von etwa 4.000 Teilnehmern, der Veranstalter nannte deutlich höhere Zahlen.
  • Organisiert wurde die Kundgebung vom „Projekt M1llion“, das verschiedene politische Forderungen erhebt.
  • Die Demonstration verlief laut Polizei ohne besondere Zwischenfälle.

Zu zeitweisen Verkehrsbehinderungen auf der Straße des 17. Juni und in Berlin-Mitte kam es am Montag, 8. Juni, infolge einer Kundgebung. Kernforderung war dabei der Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen. Laut Polizeiangaben nahmen rund 4.000 Personen an der Kundgebung und dem anschließenden Demonstrationszug, der sich vom Platz des 18. März aus in Bewegung setzte, teil. Die Teilnehmerzahl wurde Epoch Times auf Nachfrage durch einen Polizeisprecher mitgeteilt.
Der Veranstalter selbst spricht unter Verweis auf zwei nicht näher bezeichnete „Forschungsinstitute“ von 13.200 bis 14.500 Teilnehmern. Angemeldet war die Kundgebung für 10.000 Teilnehmer. Gegenüber Epoch Times schätzte er die Teilnehmerzahl auf 8.000 bis 10.000.

Demonstration verlief „ohne besondere Vorkommnisse“

Zuvor hatte die Polizei einige Personen umleiten müssen, die mit Fahrzeugen zu der Demonstration anreisen wollten. Offenbar hatten in sozialen Medien unzutreffende Meldungen die Runde gemacht, wonach deren Ausgangspunkt problemlos auch mit dem Fahrzeug zu erreichen sei. Allerdings waren die Parkplätze in dem Bereich bereits ausgelastet – deshalb wiesen die Beamten Teilnahmewillige an, in der weiteren Umgebung zu parken und mit dem ÖPNV anzureisen.
Die anschließende Demonstration selbst verlief einem Polizeisprecher zufolge „ohne besondere Vorkommnisse“. Mobilisiert zu der Kundgebung hatte eine Gruppe mit dem Namen „Projekt M1llion“. Ihr Initiator ist der Handwerker und Influencer Marcel Baldauf aus dem sächsischen Pirna. Er betreibt unter anderem eine private Facebook-Gruppe für „Krisenvorsorge und -hilfe“.
Zur Teilnahme wurde bundesweit aufgerufen – hauptsächlich über soziale Medien und Telegram-Gruppen. Der Initiator bewarb auch eine Petition für den Rücktritt von Bundeskanzler Friedrich Merz, die bis dato mehr als 351.000 Unterzeichner fand. Zu den prominenteren Rednern der Versammlung gehörte der Autor und frühere Bundestagsabgeordnete Jürgen Todenhöfer.

Kundgebung als überparteilich deklariert – AfD-Vertreter sprachen und winkten

Auch der AfD-MdB Thomas Stephan sprach ein Grußwort. Zudem begrüßten einige AfD-Abgeordnete den Demonstrationszug vom Balkon ihres Abgeordneten-Bürobereiches aus. Die Veranstaltung selbst war als überparteilich deklariert, Teilnehmer sollten auch keine Parteilogos verwenden.
Jenseits der Forderung nach einem Rücktritt der Bundesregierung waren die Positionen, die Teilnehmer auf Transparenten artikulierten, unterschiedlich. Im Wesentlichen orientierten sie sich an dem sogenannten 11-Punkte-Programm, das auf der Website des „Projekts M1llion“ zu finden ist.
Neben dem Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen gehört dazu auch „keine weiteren finanziellen Zahlungen an Kriegsbeteiligte aller Art“. Zudem fordert die Vereinigung „Echte direkte Demokratie nach dem Schweizer System“. Bundesweite Volksentscheide sind in Deutschland verfassungsmäßig nicht vorgesehen. Bislang gibt es sie hauptsächlich auf kommunaler Ebene und in einigen Bundesländern auf Landesebene – etwa in Hamburg, wo im Vorjahr eine Mehrheit für strengere Klimaschutzbestimmungen votierte.

Initiative stellt „11-Punkte-Programm“ vor

Weitere Punkte betreffen die CO₂-Steuer, die Energiesteuern und Netzentgelte, die als erhebliche Belastung für den Mittelstand wahrgenommen werden. Günstige und sichere Energieversorgung ist zudem ein Anliegen, das vom „Projekt M1llion“ als Schwerpunkt herausgestellt wird.
Um Treibstoff einzusparen, fordert die Initiative ein bundesweites 29-Euro-Ticket. Das Projekt fordert zudem ein Ende des „GEZ-Zwangsbetrages“ und die Einführung einer „knallharten Politikerhaftung“.
Weitere Forderungen erhebt das Projekt mit Blick auf die Einwanderungspolitik. So verlangt man einen nicht näher spezifizierten „Migrationsstopp“ und eine „Neuausrichtung der Migrationspolitik“. Es solle „gleiche Leistung für alle mit reinen Asylleistungen“ geben. Zudem fordert man „Kein Bürgergeld für Asylbewerber“.
Offen bleibt, wie man die rigide Migrationspolitik, die einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand voraussetzen würde, auf die gleichzeitige Forderung nach einer „Verschlankung des Staatsapparates und radikalen Entbürokratisierung“ abstimmen will.
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Magyar: Keine Migranten übernehmen, keine EU-Strafen zahlen


In Kürze:

  • Ungarns Premier Péter Magyar kündigt eine weiterhin harte Linie gegen illegale Migration an.
  • Die von dem EuGH verhängten Strafzahlungen wegen Verstößen gegen das EU-Asylrecht will Ungarn nicht akzeptieren.
  • Magyar lehnt politische „Brandmauern“ ab und warnt vor einer Entfremdung der Eliten von den Bürgern.
  • Nach einem Ende des Ukrainekriegs hält er eine teilweise Rückkehr zu russischen Energieimporten für notwendig.

Der ungarische Premierminister Péter Magyar hat sich in einem Zeitungsinterview positiv über die Migrationspolitik seines Amtsvorgängers Viktor Orbán geäußert. Bei aller Kritik, die auch er an dessen politischem Gebaren übe, werde auch er eine „sehr strenge und konsequente Politik bei der illegalen Migration führen“.
Am Mittwoch, 3. Juni, veröffentlichte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) ein Interview mit dem neuen Regierungschef. In diesem kündigte Magyar auch an, die Geldstrafe nicht zu bezahlen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2024 gegen Ungarn verhängt hatte. Immerhin würden andere Mitgliedstaaten mittlerweile selbst auf Ungarns Linie einschwenken. Mit Blick auf 2015 erklärte er:
„Viele Mitgliedstaaten haben inzwischen erkannt, dass sie damals falsche Entscheidungen getroffen haben.“

Magyar lehnt Zahlung von Zwangsgeld ab

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat Ungarn am 13. Juni 2024 dazu verurteilt, einen Pauschalbetrag von 200 Millionen Euro wegen Vertragsverletzung zu bezahlen. Zudem werde für jeden Tag des Verzugs ein Zwangsgeld von 1 Million Euro fällig. Ungarn habe es, so die Begründung, mit seiner Politik „darauf angelegt, die Anwendung einer gemeinsamen Politik der Union insgesamt bewusst zu umgehen“.
Ungarn hatte ein bereits 2020 ergangenes Urteil des gleichen Gerichtshofs ignoriert. In diesem wurde dem Land aufgetragen, Asylbewerber einen realistischen Zugang zu einem Verfahren zu ermöglichen. Zudem müsse Ungarn gewährleisten, dass Asylsuchende bis zu einer rechtskräftigen Abweisung ihres Antrags im Land bleiben könnten.
Asylsuchende müssen, um ein Verfahren in Ungarn durchführen lassen zu können, bereits in einer ungarischen Botschaft im Ausland ein Vorverfahren absolvieren. Ungarn verletze damit den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Schutzes und Vorschriften zur Rückführung sich illegal aufhaltender Drittstaatsangehöriger. Dieses Gebaren stelle eine „erhebliche Bedrohung für die Einheit des EU-Rechts dar“.

Ereignisse von 2015 müssen „eine Lehre für Europa sein“

Magyar erklärte dazu, die Entscheidung sei „in einer ganz anderen Zeit in einem anderen rechtlichen Rahmen gefallen“. Heute spiegele sie „nicht mehr die gegenwärtige Realität wider“. Viele andere EU-Mitgliedstaaten gingen einstweilen wie Ungarn vor. Für diese gelte das EuGH-Urteil jedoch nicht.
Man werde nun Gespräche führen und strebe eine Lösung an, „damit wir unsere Grenzen schützen können und keine tägliche Strafe in Höhe von einer Million Euro zahlen müssen“. Ungarn werde keine irregulären Migranten übernehmen und auch keine Strafen bezahlen, so Magyar. Man werde aber Ländern wie Griechenland, Malta oder Italien helfen, ihre Außengrenzen zu schützen. Im Übrigen geht der ungarische Regierungschef davon aus, dass Ungarns Kurs künftig zum Standard in der EU werde:
„Die Migrationskrise von 2015 muss eine Lehre für Europa sein. Die wichtigste Aufgabe der europäischen Politiker ist es, die Sicherheit der Menschen zu schützen.“
Eine Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip in der EU werde es mit Ungarn weiterhin nicht geben, betonte der Premier. Anders als seinem Vorgänger gehe es ihm jedoch nicht darum, „Brüssel zu besiegen“, erklärte Magyar. Entscheidend sei es, einander zu verstehen und zu überzeugen und so zu Kompromissen zu finden. Die Menschen wollten „eine Europäische Union, die auf starken Mitgliedstaaten beruht, und keine Vereinigten Staaten von Europa“.

Brandmauern nicht zielführend – Eingehen auf Sorgen der Menschen entscheidend

Magyar sprach sich auch gegen sogenannte Brandmauern im Umgang mit extremen Kräften aus. Man mache diese damit nur stärker. In vielen Ländern schütze die politische, mediale und wirtschaftliche Elite ihre eigene Position und gehe nicht immer auf die tatsächlichen Ängste und Probleme der Menschen ein. Dies vergesse man in der Bevölkerung nicht.
Die Menschen, so der Premier, „verdienen mehr als politisch korrekte Reden und dabei das gegenseitige Aufkleben ideologischer Etiketten“. Deshalb sei er gegen „Schubladen wie rechtsextrem oder linksextrem“. Die etablierten Kräfte schadeten sich jedoch selbst, wenn sie eine „Sprache der Political Correctness“ verwendeten und „am Ende die Realität selbst nicht“ verstünden. Es schade nie, miteinander zu reden, betonte Magyar. Was man von den Vorschlägen des anderen annehme, sei eine andere Frage.
Mit Blick auf Russland erklärte Magyar, dass man 1849 und 1956 schlechte Erfahrungen mit russischem Eingreifen gemacht habe. Auch heute dürfe man Sabotage und militärische Angriffe durch Russland nicht hinnehmen. Für Ungarn würden außenpolitisch die USA zu den wichtigsten Partnern zählen.

Magyar fordert Pragmatismus im Umgang mit Russland ein

Man müsse jedoch auch die geografischen und politischen Realitäten akzeptieren, weshalb es unabdingbar sei, mit Russland einen Modus Vivendi zu finden. Sobald der Ukrainekrieg zu Ende sei, werde es notwendig, teilweise wieder auf russische Energiequellen zurückzugreifen und die Sanktionen aufzuheben. Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit Europas könne auch niemand Interesse haben, nach Kriegsende einen neuen wirtschaftlichen und politischen Kalten Krieg fortzuführen. Die Ukraine müsse, um den Krieg beenden zu können, internationale Sicherheitsgarantien erhalten.