Categories
ausland deutschland ticker

Nach Nordstream-Anklage: Wagenknecht drängt auf Untersuchungsausschuss


In Kürze:

  • Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Serhii K. wegen der Nord-Stream-Sprengung.
  • Wagenknecht fordert Aufklärung über eine mögliche Beteiligung staatlicher Stellen der Ukraine.
  • Das BSW verlangt einen Untersuchungsausschuss und kritisiert Grüne und Linke.
  • Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg.

 
Im Zusammenhang mit der jüngst verkündeten Anklage der Bundesanwaltschaft wegen der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines hat BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht politische Konsequenzen gefordert. Zugleich übte sie scharfe Kritik an Linken und Grünen. Diese verhinderten aus ihrer Sicht wegen der „Brandmauer“-Politik die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu dem Anschlag.
In einer Erklärung fordert Wagenknecht Aufklärung darüber, ob die ukrainische Führung die Sprengung billigte. Zudem fordert sie Aufklärung darüber, über welche Erkenntnisse die Bundesregierung bereits 2022 zur Planung und Ausführung des Anschlags verfügte. Die BSW-Gründerin regte außerdem an, den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in einem möglichen Prozess als Zeugen zu laden.

Nordstream-Anschlag in internationalen Gewässern – dennoch deutsche Zuständigkeit

Wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag, 2. Juli, mitteilte, wurde am 30. Juni Anklage gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Serhii K. erhoben. Die Bundesanwaltschaft strebt damit eine Hauptverhandlung vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg an. Die Anklagebehörde wirft K. unter anderem das Kriegsverbrechen des Angriffs auf zivile Objekte vor.
Zu den weiteren Anklagepunkten gehören unter anderem das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe. Die Zuständigkeit der deutschen Justiz begründet die Anklagebehörde mit dem Taterfolg. Dieser sei auch in Deutschland eingetreten.
Die durch die Tat beabsichtigte Funktionsunfähigkeit der Pipelines sei auch auf deutschem Staatsgebiet wirksam geworden, weil die Leitungen dort endeten. Der Bundesgerichtshof wies eine Haftbeschwerde von Serhii K. zurück und verwies hinsichtlich der Zuständigkeit außerdem darauf, dass die Tat nach den Umständen geeignet gewesen sei, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. Zudem komme dem Fall eine besondere Bedeutung zu.

Bundesanwalt geht von Planung nach Kriegsbeginn aus

K. war 2022 Offizier der ukrainischen Armee. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine Ende Februar desselben Jahres entwickelte er gemeinsam mit weiteren Militärangehörigen den Plan, die Nord-Stream-Pipelines zu zerstören. Ziel sei es gewesen, die Gaslieferungen von Russland nach Deutschland dauerhaft zu unterbinden.
Damit sollten der Russischen Föderation Einnahmen aus dem Gasexport entzogen werden, die als wichtig für die Finanzierung des Krieges gelten. Tatsächlich hatte die russische Regierung die Gaslieferungen über Nord Stream im Jahr 2022 jedoch bereits weitgehend eingestellt.
Zusammen mit Berufstauchern, Skippern und Sprengstoffexperten habe K. Sabotageteams gebildet. Am 4. September 2022 sei er der Anklage zufolge mit einem gefälschten ukrainischen Reisepass über Polen nach Deutschland eingereist. Mithilfe gefälschter Ausweispapiere habe die Gruppe bei einem Unternehmen in Rostock eine hochseetaugliche Segelyacht angemietet und dort militärisch verwendbare Hochleistungssprengstoffe deponiert.

Kreml vermutete USA und Großbritannien hinter Anschlag – Brüssel eine „False Flag“

Später brach die Gruppe der Anklage zufolge in internationale Gewässer in der Nähe der dänischen Insel Bornholm auf. Bis zum 22. September 2022 brachte die Gruppe demnach mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den auf dem Meeresgrund verlaufenden Gaspipelines an. Diese detonierten am 26. September und richteten erhebliche Schäden an. Vor dem kriegsbedingten Ende der Energiepartnerschaft wurde rund die Hälfte des deutschen Erdgasbedarfs über das Nord-Stream-System gedeckt.
Am 21. August 2025 nahmen italienische Beamte K., gegen den ein europäischer Haftbefehl bestand, in der Provinz Rimini fest. Die Auslieferung an Deutschland erfolgte im November 2025. Ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, muss das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entscheiden. Erst im anschließenden Prozess wird geprüft, ob sich die Vorwürfe beweisen lassen. Für K. gilt die Unschuldsvermutung.
Von besonderer Bedeutung ist die Darstellung der Bundesanwaltschaft, wonach die Planung des Anschlags „im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine“ erfolgt sei. Dies war über lange Zeit Gegenstand von Spekulationen und Dementis. Der Kreml hatte vor allem die USA und Großbritannien verdächtigt, den Sabotageakt ermöglicht oder koordiniert zu haben. In Brüssel wurde dagegen über eine mögliche „False Flag“-Operation Russlands spekuliert.

Quorum für Nordstream-Untersuchungsausschuss im Bundestag verfehlt

Mit der Behauptung, es habe einen Auftrag staatlicher Stellen der Ukraine gegeben, geht die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage deutlich weiter als in früheren öffentlichen Aussagen. Sie benennt allerdings keine konkreten politischen Entscheidungsträger und erhebt auch keine Anklage gegen aktuelle oder frühere ukrainische Regierungsmitglieder. Nach bisheriger Aktenlage bleibt offen, ob und inwieweit die Regierungsspitze in Kiew über das Vorhaben informiert war.
Das BSW will dies nun auf parlamentarischem Weg prüfen lassen. Wagenknecht kritisiert die Fraktionen der Grünen und Linken im Bundestag für deren Weigerung, gemeinsam mit der AfD für einen Untersuchungsausschuss zu stimmen. Es sei „ein Trauerspiel, dass der Bundestag nicht in der Lage ist, einen Untersuchungsausschuss einzurichten“.
Das dafür erforderliche Quorum setzt Stimmen von Abgeordneten aller drei Oppositionsfraktionen voraus. Den bislang eingebrachten Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag hatten die Grünen scharf zurückgewiesen. Die SPD betonte zwar den Schutz kritischer Infrastruktur, sah aber keinen Bedarf für einen Ausschuss. Die CDU/CSU verwies darauf, dass das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Zudem seien die Zuständigkeiten eines Untersuchungsausschusses rechtlich begrenzt.
Das BSW will im Fall eines Einzugs in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern einen eigenen Anlauf zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Nord-Stream-Sprengung unternehmen. Dort wird am 20. November ein neues Landesparlament gewählt. Das BSW kann sich aktuellen Umfragen zufolge Hoffnungen auf den Einzug in den Landtag machen.
Categories
deutschland

Prozess beginnt: 18-jähriger IS-Anhänger plante Amoklauf und Angriffe auf Juden


In Kürze:

  • Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt der Prozess gegen den mutmaßlich islamistisch radikalisierten Erjon S.
  • Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord und schwere Körperverletzung vor.
  • Er soll gezielt nach jüdischen Opfern gesucht haben.
  • Nach den Taten soll der damals 17-Jährige einen „Märtyrertod“ angestrebt haben.
  • Offen bleibt bislang, wie und durch wen die Radikalisierung des Jugendlichen erfolgte.

 
Vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Montag, 15. Juni, der Prozess gegen den 18-jährigen Erjon S. begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirf dem kosovarischen Staatsangehörigen versuchten Mordes in drei Fällen vor. Dazu kommen Anklagen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung.
Am 5. September 2025 soll er sich der Anklageschrift zufolge entschieden haben, einen tödlichen Amoklauf in Essen unter religiösem Vorwand zu begehen. Der von einer dschihadistischen Ideologie Beeinflusste habe geplant, einen ihm bekannten Hausmeister einer Grundschule in Essen und seine Lehrerin am Berufskolleg zu töten. Zu diesem Zweck habe der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige sich mit einem langen Messer bewaffnet an die Tatorte begeben.

Anklage: Erjon S. wollte Juden an der Synagoge töten

Auf den Hausmeister soll Erjon S. erst mit der Faust eingeschlagen und ihn dann mit Pfefferspray besprüht haben. Der Versuch, ihn durch Messerstiche zu töten, sei an der heftigen Gegenwehr des Hausmeisters gescheitert. Im Berufskolleg, das er erst seit wenigen Wochen besuchte, habe er seiner Lehrerin mehrfach gezielt in den Oberkörper gestochen.
Erjon S. soll sich danach zweimal zur Synagoge in Essen in der Hoffnung begeben zu haben, dort jüdische Mitbürger anzutreffen, die er angreifen könne.
S. soll Passanten angesprochen und gefragt haben, ob es sich bei ihnen um Juden handele. Als er kein geeignetes Opfer fand, habe er einen Obdachlosen, den er nicht kannte, in den Rücken gestochen.
Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Foto: Federico Gambarini/dpa

Alle Opfer konnten aufgrund rechtzeitiger medizinischer Versorgung gerettet werden, einige wurden jedoch schwer verletzt.
In der Zwischenzeit war die Polizei auf die Messerangriffe aufmerksam geworden. Als Erjon S. bemerkte, dass diese ihm auf den Fersen war, lief er mit vorgehaltenem Messer auf Beamte zu. Damit soll er laut Anklage durch einen provozierten „Märtyrertod“ seiner Festnahme entgehen wollen.
Die Polizei konnte ihn jedoch durch einen Schuss stoppen, der ihn im Gesicht verletzte.
S. sitzt seit dem 6. September in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen am 12. September 2025 an sich gezogen.

„Radikalisierung im Kinderzimmer“ – Unklarheit über Abläufe

Hinweise darauf, dass der damals 17-Jährige Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) war und die Angriffe terroristisch motiviert waren, ergaben sich aus der Auswertung von Datenträgern. Dies gab NRW-Innenminister Herbert Reul Mitte September bekannt. So soll Erjon S. ein Bekennervideo gedreht haben.
Eine Erklärung zur Anklage gab bislang weder S. noch sein Anwalt ab. Das Gericht schloss nach Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses aus, wie WDR berichtete. Dies ist eine übliche Vorgehensweise im Fall zur Tatzeit noch jugendlicher Angeklagter. Für den Prozess selbst sind 13 Verhandlungstage angesetzt.
Einige Fragen im Vorfeld des Prozesses bleiben für die Öffentlichkeit bislang unbeantwortet. So wurde bis heute noch kein Zeitraum genannt, in dem sich Erjon S. im dschihadistischen Sinne radikalisiert habe. Zudem bleibt bislang unbeantwortet, ob die „Radikalisierung im Kinderzimmer“ in Eigenregie vonstatten gegangen ist oder ob Kontaktpersonen aus dem IS als „Brandbeschleuniger“ in Erscheinung getreten waren.
Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Foto: Henning Kaiser/dpa

Nach Auffälligkeiten wurde Erjon S. in Präventionsprogramm untergebracht

Ferner weist der Radikalisierungsprozess einige Parallelen zu jenem anderer als IS-Terroristen in Erscheinung getretener Jugendlicher auf. Erjon S. besuchte eine Hauptschule, verfehlte jedoch einen Schulabschluss und konnte auch an einem Berufskolleg nicht Fuß fassen. Deshalb wechselte er an ein Weiteres – wo sein späteres Opfer tätig war. Schulpflichtig war er nicht mehr.
Der spätere Attentäter war bereits mehrfach durch strafbare Handlungen in Erscheinung getreten. Dem Innenministerium zufolge, wie „Focus“ berichtete, umfasste seine Polizeiakte bereits Auffälligkeiten wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Kinderpornografie.
Im Frühjahr 2023 hatten die damalige Schule von Erjon S. und das Jugendamt Essen eine Fallkonferenz „im Rahmen von Verhaltensauffälligkeiten“ anberaumt. Eine Lehrerin hatte die Polizei auf psychische Auffälligkeiten mit Hang zur Gewalt hingewiesen. Unter Einbindung von Jugendbehörden wies man S. zur Teilnahme an einem polizeilichen Programm für Personen mit Risikopotenzial an.

Nach Ausstufung kam es zu weiteren Vorfällen

Nachdem das zuständige Jugendgericht einer Rückkehr in den elterlichen Haushalt zugestimmt hatte, verhielt sich der damals 17-Jährige laut „Focus“ vorerst unauffällig. Die Familie kooperierte mit dem Jugendamt und polizeilich trat S. nicht mehr in Erscheinung. Deshalb, sagte Reul damals, habe man „das Risiko einer zielgerichteten Gewalttat als unwahrscheinlich eingeschätzt“. Man stufte S. im August 2023 aus dem Programm wieder aus.
Zumal es nach der Ausstufung „noch zwei weitere Vorfälle mit dem jungen Mann“ gegeben habe. Konkret soll es eine Bedrohung im Jahr 2024 und eine wechselseitige gefährliche Körperverletzung im April 2025 gegeben haben. Im zweitgenannten Fall sollen auch bereits dschihadistische Auffassungen zutage getreten sein.
Categories
deutschland

Bericht: Iran soll konkrete Anschlagspläne gegen jüdische Ziele in Deutschland verfolgt haben


In Kürze:

  • Laut Sicherheitskreisen plante der Iran konkrete Sabotageakte gegen jüdische Einrichtungen in Deutschland.
  • Ermittler gehen davon aus, dass Teheran Kriminelle und „Wegwerfagenten“ für Anschläge anwerben wollte.
  • Auch Mordpläne gegen Volker Beck und Josef Schuster sollen vorbereitet worden sein.
  • Historisch wird der Iran seit Jahrzehnten mit Terroranschlägen im Ausland in Verbindung gebracht.

 
Die Bedrohung jüdischer Gemeinden durch den Iran in Deutschland könnte konkreter gewesen sein als bislang von der Bundesregierung dargestellt. Diese Einschätzung legt ein Bericht der „Wirtschaftswoche“ nahe, der sich auf mehrere übereinstimmende Aussagen aus westlichen Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten beruft.
Demnach sollen iranische Dienste bereits konkrete Pläne für Sabotageaktionen gegen eine Synagoge in Ostberlin und eine jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main ausgearbeitet haben. Das Mullah-Regime habe die Frankfurter Gemeinde dabei nicht zum ersten Mal ins Visier genommen. Bereits vor zwei Jahren habe der Iran einen Vertreter dieser Gemeinde systematisch bis in private Lebensbereiche ausgespäht.

Merz und Dobrindt sprechen von abstrakter Bedrohung – Herrmann von konkreten Gefahren

Die Bundesregierung hatte in den vergangenen Jahren zumeist von einer abstrakten Bedrohung durch iranische Nachrichtendienste gesprochen. Der Verfassungsschutz hatte von Ausspähungsaktionen Notiz genommen und diese in seinen Berichten erwähnt – ohne exakte Angaben zu machen. Im Fokus standen unter anderem Einflussarbeit über regimegesteuerte Moscheegemeinden sowie Cyberangriffe.
Noch nach Beginn des Irankonflikts betonten Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ein eher abstraktes Bedrohungsbild. Demgegenüber sprach Bayerns Innenminister Joachim Herrmann Anfang des Monats gegenüber WELT TV von konkreten Gefahren.
Demnach müsse man davon ausgehen, dass der iranische Geheimdienst „eine ganze Reihe von Leuten beschäftigt, die in Deutschland aufhältig sind“. Diese seien „im Prinzip in der Lage, hier schwere Straftaten, möglicherweise Anschläge“ zu begehen. Als mögliche Ziele nannte Herrmann Regimegegner im Exil oder jüdische Einrichtungen.

Geheimdienste sehen „historisches Hoch“ bei Agentenaktivitäten des Iran

Herrmann brachte auch den Sprengstoffanschlag auf das israelische Restaurant „Eclipse“ Anfang April mit einem möglichen proiranischen Hintergrund in Verbindung. Dieser Verdacht hat sich mittlerweile offenbar verdichtet – in den USA ist der irakische Staatsangehörige Mohammad Baqer Saad Dawood Al-Saadi wegen Terrorverdachts angeklagt.
Die Anklagebehörde wirft ihm unter anderem vor, im Auftrag des Iran eine Serie von Terroranschlägen in Europa dirigiert zu haben. Darunter soll auch der Anschlag auf das Restaurant in München gewesen sein. Sicherheitsbehörden hatten Al-Saadi in der Türkei festgenommen und in weiterer Folge an die USA überstellt.
Europäischen Nachrichtendiensten zufolge ist auch in Deutschland ein historisches Hoch iranischer Aktivitäten zu verzeichnen. Allein in den vergangenen Monaten hätten diese etwa vier Dutzend Sabotageaktionen vorbereitet – darunter auch schwere Körperverletzungen oder Mordanschläge. Dafür seien bekannte Kriminelle, Rocker oder Auftragskiller angesprochen worden. Diese sollten als sogenannte Wegwerfagenten eingesetzt werden und seien unter anderem über soziale Netzwerke angeworben worden.

Rekrutierung von „Wegwerfagenten“ und verdeckte Strukturen

Diese Taktik würde das Risiko für den Auftraggeber minimieren: Die Agenten, die selbst keinen ideologischen oder geheimdienstlichen Hintergrund aufweisen, sollen für eine schwere Straftat wie Mord zwischen 10.000 und 30.000 Euro erhalten. Geringfügigere Delikte kosten weniger, so die Geheimdienstkreise.
Werden die Täter gestellt, könne der Iran jede Verantwortung von sich weisen. Dafür seien mehrere Mittelsmänner in der Auftragskette zwischengeschaltet. Teheran soll sich demnach sogar an Mitglieder der Hells Angels oder etablierte kriminelle Netzwerke gewandt haben.
Die Bundesanwaltschaft hat deshalb gegen zwei Personen Anklage erhoben, denen vorgeworfen wird, im Auftrag des Iran Anschlagspläne gegen Volker Beck und den Zentralratspräsidenten der Juden in Deutschland, Josef Schuster, vorbereitet zu haben.

Iran seit 1979 für mehrere schwere Terrorakte verantwortlich gemacht

Seit der Machtergreifung des Mullah-Regimes soll der Iran mehrfach durch Terroranschläge und schwere Straftaten im Ausland in Erscheinung getreten sein. Ziel waren dabei meist jüdische oder israelische Einrichtungen sowie solche der USA oder Oppositionelle im Exil. In einigen Fällen wurden dafür Proxys wie die Hisbollah mobilisiert.
Etwa 350 Menschen starben 1983 bei den sogenannten Kasernenanschlägen gegen diplomatische und militärische Einrichtungen der USA und Frankreichs. 1994 tötete ein Hisbollah-Terrorist etwa 85 Menschen beim Anschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA in Buenos Aires. Als bislang bedeutendste Bluttat mit Bezug zur iranischen Regierung auf deutschem Boden gilt der Mord an vier kurdisch-iranischen Oppositionellen im Restaurant „Mykonos“ 1992 in Berlin.
Categories
gesellschaft

Raubprozess um frühere RAF-Terroristin Klette: Nebenklage fordert elf Jahre Haft

Im Raubprozess gegen die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Nebenklage am Dienstag elf Jahre Haft gefordert. Dabei bezog sich deren Forderung nur auf eine der angeklagten Taten, wie eine Sprecherin des Landgerichts Verden mitteilte.
Die Nebenklage vertritt den Fahrer eines Geldtransporters, auf dessen Fahrerkabine bei einem Überfall im niedersächsischen Stuhr im Jahr 2015 geschossen worden war. Er blieb körperlich unverletzt, wurde aber psychisch schwer geschädigt.
Am 13. Mai begann das Plädoyer von Klettes Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte sich bereits vor rund zwei Wochen für 15 Jahre Gefängnis wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und bandenmäßigen Raubs mit Waffen ausgesprochen.

Vorwürfe schwerer Raubserie

In dem Verfahren geht es um eine Serie von Überfällen auf Geldtransporter und Einkaufsmärkte, die Klette gemeinsam mit den weiter flüchtigen mutmaßlichen früheren RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub verübt haben soll.
Die mutmaßliche Überfallserie ereignete sich nach Selbstauflösung der RAF zwischen 1999 und 2016, laut Anklage diente sie der Finanzierung des Lebens im Untergrund.
Um Vorwürfe im Zusammenhang mit Anschlägen der früheren linksextremistischen Gruppierung geht es in dem Prozess nicht. Die Bundesanwaltschaft erhob inzwischen Anklage gegen Klette wegen mutmaßlicher Beteiligung an der RAF. Zuständig dafür ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, es prüft die Anklage derzeit.
Klette wurde Anfang 2024 nach jahrelanger Zielfahndung in Berlin gefasst, wo sie in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Kreuzberg unter falschem Namen gelebt hatte.
In ihrer Wohnung stießen Ermittler laut Staatsanwaltschaft auf zahlreiche Beweismittel, darunter bei den fraglichen Überfällen verwendete Waffen sowie zu den Taten passende umfangreiche Aufzeichnungen. Zudem fanden sie mehr als 240.000 Euro. (afp/red)