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Demokratieförderung: Prien verteidigt geplante Streichungen bei NGOs

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat die geplante Neuausrichtung der Demokratieförderung und die Streichung bestimmter Förderprojekte gegen Kritik verteidigt.
Nicht weitergeführt würden zukünftig beispielsweise „Innovationsprojekte“, bei denen „Vielfalt“ als eigenständiges Förderziel gegolten habe, sagte Prien der Wochenzeitung „Zeit“. „Vielfalt allein“ sei aus ihrer Sicht „kein ausreichendes Förderziel“. Sie wolle „mehr die stille Mitte erreichen“.

Programm „Demokratie leben!“ wird überarbeitet

Prien hatte im März angekündigt, sie wolle das Programm „Demokratie leben!“ neu aufstellen und dabei zahlreichen bisher geförderten Projekten die Mittel streichen. Sie begründete ihre Pläne damit, dass eine höhere Effizienz beim Einsatz der Fördersumme von derzeit 191 Millionen Euro im Jahr erreicht werden solle.
Das 2015 gestartete Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verfolgt das Ziel, zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander zu sorgen. Teil des Auftrags ist auch die Arbeit gegen Radikalisierung und Polarisierung in der Gesellschaft.
Statt NGOs, die sich speziell der Demokratieförderung widmen, sollen nach Priens Vorstellungen künftig verstärkt andere Institutionen eingebunden werden: etwa Schulen und Berufsschulen, freiwillige Feuerwehren, Sportvereine, Gruppen wie die Landjugend und Bibliotheken.

Streichungen bei BUND, HateAId, Correctiv und anderen

Die Pläne waren auf teils scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft gestoßen. Prien entgegnete nun in der „Zeit“, es sei zum Beispiel nicht die Aufgabe des Programms „Demokratie leben!“, „eine bestimmte Position in der Flüchtlingspolitik zu vertreten“.
Die Veränderung sei nötig, um der „Radikalisierung“ in der Gesellschaft zu begegnen. „Dafür ist es sinnvoll, Regelstrukturen wie Schulen und Vereine stärker zu nutzen.“
Von den Streichungen betroffen wären neben zahlreichen örtlichen Initiativen beispielsweise die Amadeu Antonio Stiftung, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Verein HateAid, das Medienunternehmen Correctiv, aber auch der Zentralrat der Juden und die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung. (afp/red)
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Indische Kakerlaken-Bewegung protestiert weiter gegen Bildungssystem

Nach heftigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften bei Protesten gegen das indische Bildungssystem will die sogenannte Kakerlaken-Bewegung ihre Aktionen fortsetzen.
„Sie wollen unseren Kampfgeist brechen. Lasst Euch nicht zum Schweigen bringen“, rief der Gründer der Bewegung, Abhijeet Dipke, am 21. Juli den Demonstranten zu.
Hunderte von ihnen hielten sich weiter in einem Protestlager in Neu Delhi auf. Am Vortag waren bei Zusammenstößen mindestens 180 Menschen verletzt worden.

Skandale im Bildungssystem

Hintergrund sind mehrere Skandale bei Prüfungen, die das Vertrauen junger Menschen in das Bildungssystem Indiens erschüttert haben.
So mussten mehr als zwei Millionen Medizinstudierende eine Prüfung wiederholen, weil beim ersten Termin die Aufgaben zuvor bekannt geworden waren. Hinzu kamen Probleme beim Online-Bewertungssystem, das ebenso viele Schüler traf.

Ein Demonstrant wirft eine Tränengasgranate zurück, die von Angehörigen der Rapid Action Force abgefeuert wurde, um Demonstranten in Neu-Delhi am 20. Juli 2026 zu vertreiben. Sie forderten den Rücktritt des indischen Bildungsministers Dharmendra Pradhan.

Foto: Arun Sankar/AFP via Getty Images

Mit Tränengas und Schlagstöcken

Die Polizei hatte am Montag Tränengas und Schlagstöcke gegen die zumeist jungen Menschen eingesetzt. Diese bewarfen ihrerseits die Beamten mit Steinen und kippten Polizeifahrzeuge um.
Nach Polizeiangaben wurden mindestens 178 Menschen verletzt, unter ihnen 118 Polizisten. Die Organisatoren der Proteste prangerten das „brutale Vorgehen“ der Sicherheitskräfte an und erklärten, Hunderte Demonstranten seien verletzt worden.

Proteste als Stolperstein für Modi

Die im Mai entstandene Kakerlaken-Bewegung zählt zu den bislang größten Herausforderungen des indischen Regierungschefs Narendra Modi, der 2024 seine dritte Amtszeit angetreten hatte.
Bei einem Auftritt im Parlament am Montag erwähnte der hindu-nationalistische Regierungschef die Proteste nicht. Die jungen Menschen fordern unter anderem den Rücktritt von Bildungsministerin Dharmendra Pradhan.
Die Regierung hatte die Kundgebung am Sonntag für illegal erklärt und zum Schutz des Parlaments und anderer öffentlicher Gebäude zahlreiche Sicherheitskräfte und Polizeibarrieren aufgefahren. Dennoch kam es zur größten Demonstration in Neu-Delhi seit fünf Jahren.

Abhijeet Dipke, Gründer der „Cockroach Janta Party“ (CJP), spricht am 21. Juli 2026 in Neu-Delhi vor den Medien während einer Protestkundgebung.

Foto: Arun Sankar/AFP via Getty images

Was war der Auslöser?

Auslöser der Proteste war die gewaltsame Einlieferung des prominenten Aktivisten Sonam Wangchuk, der in den Hungerstreik getreten war, in ein Krankenhaus. Er kündigte am Montag an, den Hungerstreik wieder aufzunehmen, nachdem er gesehen habe, „mit welcher Brutalität mit friedlichen Studenten umgegangen wird“.
Die Kakerlaken-Partei (Cockroach Janta Party; CJP) zählt in Onlinenetzwerken inzwischen zwei Millionen Follower.
Der Name geht auf einen Kommentar des Obersten Richters Surya Kant zurück, der junge Menschen, die die Regierung kritisierten, während einer Anhörung als „Kakerlaken“ und „Parasiten“ bezeichnet hatte. (afp/red)
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Neues Kita-Gesetz: Prien plant Sprachtests für alle Vierjährigen

Mit Sprachtests für alle Vierjährigen und gezielter Förderung in den Kitas will Bundesministerin Karin Prien eine Trendwende in der Bildungspolitik erreichen. „Denn gute Bildung beginnt nicht erst in der Schule, sondern in der Kita“, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.
Prien legte den Entwurf eines neuen Kita-Gesetzes vor, das für die Kinder den Übergang zur Grundschule erleichtern soll. Dafür verspricht der Bund bis 2034 insgesamt 9,25 Milliarden Euro. Hintergrund sind die extrem unterschiedlichen Bildungschancen für Kinder in Deutschland, die sich oft schon in der Grundschule zeigen und dann durch die gesamte Bildungslaufbahn ziehen.

„Das größte bildungspolitische Projekt“

„Das Kita-Startchancen-und-Qualitätsentwicklungsgesetz ist das größte bildungspolitische Projekt dieser Koalition“, sagte Prien. „Mit diesem Gesetz stärken wir Sprache als entscheidenden Schlüssel für jede Bildungsbiografie: Erstmals erfassen wir bundesweit den Sprachstand von Kindern und sorgen dafür, dass sie frühzeitig die Förderung erhalten, die sie brauchen.“
Prien hat den Entwurf länger vorbereitet und auch mit den für die Bildung zuständigen Ländern besprochen. Die CDU-Politikerin setzt damit Ziele aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um. Grundgedanke dabei ist, dass Kinder nur mit ausreichenden Sprachkenntnissen in der Grundschule dem Unterricht folgen können.

Einheitliche Standards

Das Gesetz setzt an drei Punkten an: mehr Kinder in öffentliche Betreuung bringen, möglichst früh vor allem fehlende Sprachkenntnisse dingfest machen; und etwaige Probleme durch gezielte Hilfen ausgleichen. Die Tests, bei denen neben Sprachkenntnissen auch Bewegung und Entwicklungsstand ermittelt werden, sollen auch Vierjährige durchlaufen, die nicht in einer Kita sind.
Das alles soll dem Entwurf zufolge erstmals nach bundesweit einheitlichen Standards passieren. Besonderes Augenmerk soll auf Kitas liegen, die viele Kinder betreuen, die in schwierigen Lebensumständen aufwachsen. Auch alle anderen Kitas sollen aber etwas mehr Geld und Zeit für die neuen Tests und die Förderung bekommen.

30 Minuten pro Woche und Kind

Konkret heißt es im Entwurf: „Für die verbindliche Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands von Kindern spätestens im fünften Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen und die anschließende Förderung der Kinder bei Förderbedarf werden den Kindertageseinrichtungen personelle Ressourcen für die Erhebung im Umfang von zwei Stunden je Kind sowie für die Planung und Begleitung der Förderung im Umfang von mindestens dreißig Minuten je Kind pro Woche zur Verfügung gestellt.“
Für Kitas mit „einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen“ sind noch etwas mehr „zusätzliche personelle Ressourcen“ für sprachliche Bildung und andere Hilfen vorgesehen: je Einrichtung mit 80 Kindern sollen Fachkräfte für insgesamt mindestens 20 Stunden pro Woche zusätzlich finanziert werden, bei mehr als 80 Kindern für mindestens 40 Stunden und bei mehr als 120 Kindern mindestens 60 Stunden.

Erfahrungen aus Startchancen-Schulen

Diese besondere Förderung soll in mindestens zehn Prozent der Kitas in jedem Land zur Verfügung stehen. Kriterium dafür ist, ob dort besonders viele Kinder sind, die in finanzieller Bedürftigkeit aufwachsen, für die die Familiensprache nicht deutsch ist oder deren sprachliche Entwicklung auffällig ist. Kitas und Schulen sollen Daten über Ergebnisse der Sprach- und Entwicklungstests miteinander teilen können.
Mit dem neuen Gesetz übertrage man Erfahrungen der Bund-Länder-Zusammenarbeit aus dem schulischen Startchancen-Programm auf Kitas in herausfordernden Lagen, sagte Prien. Eine langfristig verlässliche Finanzierung schaffe Planungssicherheit für Länder und Kommunen.
„Verlässliche und qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung eröffnet Kindern bessere Zukunftschancen, entlastet Familien und ist für viele Mütter eine entscheidende Voraussetzung für den beruflichen Wiedereinstieg und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, betonte Prien. „Mit diesem Gesetz investieren wir in die Chancen unserer Kinder, in die Zukunft unserer Gesellschaft und in die wirtschaftliche Stärke unseres Landes.“
Der Paritätische Gesamtverband hält die finanziellen Zusagen im Gesetz für unzureichend. „Der Bund bestellt, aber bezahlt nicht“, erklärte der Verband in einer ersten Reaktion. „Die Anforderungen für die Kindertagesbetreuung sollen steigen, aber der Bund zieht sich langfristig aus der Finanzierung der Kitas zurück.“ Das sei im Gesamtergebnis enttäuschend. (dpa/red)
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Was beim Bafög geplant ist

Die geplante Bafög-Reform wird in Teilen verschoben. Mehr Geld gibt es nun erst im nächsten Sommersemester statt bereits im kommenden Wintersemester. Das ist der Kompromiss, auf den sich die schwarz-roten Koalitionsfraktionen im Bundestag nach langem Hin und Her geeinigt haben.

Was war beim Bafög ursprünglich geplant?

CDU/CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, zum kommenden Wintersemester als ersten Schritt die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von jetzt 380 auf 440 Euro im Monat zu erhöhen.
In den kommenden Jahren sollte der sogenannte Bafög-Grundbedarf dann schrittweise dauerhaft auf das Niveau der Grundsicherung angehoben werden. Dort liegt der sogenannte Regelbedarf aktuell bei 563 Euro.

Wie viel Bafög gibt es aktuell maximal?

Der Bafög-Grundbedarf liegt aktuell bei 475 Euro. Zusammen mit der Wohnkostenpauschale kommen Empfänger auf bis zu 855 Euro. Wer seine Krankenversicherung schon selbst zahlt, bekommt noch Zuschläge.
Dann liegt das Bafög bei maximal 992 Euro. Die Sätze gelten seit zwei Jahren. Bafög wird aber immer individuell berechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienst der Eltern und dem eigenen Vermögen.

Wie sieht nun die Einigung konkret aus?

Die Wohnkostenpauschale wird erst zum nächsten Sommersemester auf 440 Euro erhöht und nicht wie geplant zum anstehenden Wintersemester. Der Bafög-Grundbedarf steigt dann nach SPD-Angaben zum Wintersemester 2027/28 auf 503 und zum Sommersemester 2029 noch einmal auf 563 Euro, damit wäre das heutige Grundsicherungsniveau erreicht.
Für weitere Anpassungen, also falls die Grundsicherung steigt, solle es eine Regelung zur Überprüfung und Anpassung der Fördersätze geben, die sich am Grundsicherungsniveau orientiert.

Wie viele Bafög-Empfänger betrifft das überhaupt?

2024 gab es laut Statistischem Bundesamt rund 612.800 Bafög-Empfänger – der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000. 71 Prozent davon wohnten nicht bei ihren Eltern. Unter den Empfängern waren 483.800 Studenten und 129.000 Schüler. Insgesamt sind in Deutschland rund 2,9 Millionen Menschen zum Studium eingeschrieben, es gibt etwa 11,5 Millionen Schüler.

Soll nicht auch der Empfängerkreis erweitert werden?

Ja, und zwar über die sogenannten Freibeträge. Die Einkommensgrenzen etwa von den Eltern, die als Berechnungsgrundlage für das individuelle Bafög herangezogen werden, sollen ab Sommer 2028 und dem Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent automatisch angehoben werden, heißt es von der SPD.
Dadurch werde der Kreis der Förderberechtigten nicht durch Inflation und Lohnentwicklung schleichend kleiner. Die Antragstellung soll zudem erleichtert und weiter digitalisiert werden.

Warum wurde so lange über die Reform diskutiert?

Wegen der Finanzprobleme. Die Regierung versucht, Staatsausgaben zu begrenzen. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte gesagt, man werde staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld oder Bafög absehbar nicht erhöhen können.
Das ging mit der SPD lange hin und her. Ihr ist die Bafög-Erhöhung sehr wichtig und sie scheint sich hier bis auf die Verschiebung eines Teils der Reform durchgesetzt zu haben.

Wie kommen die Pläne an?

Das Deutsche Studentenwerk sieht Licht und Schatten: Nach den Monaten der Unsicherheit und des Wartens sei das ein wichtiges Signal, allerdings mit einem „dicken Wermutstropfen“. Durch die Verschiebung der Erhöhung der Wohnkostenpauschale seien die aktuell Studenten gekniffen.
Die Grünen Haushaltspolitikerin Paula Piechotta warf der Bundesregierung vor, „notorisch wortbrüchig“ zu sein. „Wer an der Bildung spart, fördert Fachkräftemangel und Arbeitslosigkeit und erweist dem Land einen Bärendienst.“
Die stellvertretende Fraktionschefin der Linken im Bundestag, Nicole Gohlke, kritisierte die Anpassung an das Grundsicherungsniveau in knapp drei Jahren als zu spät und zu niedrig. Das reiche hinten und vorne nicht aus, um studentische Armut wirksam zu bekämpfen.

Was kostet denn ein WG-Zimmer aktuell?

Im Schnitt zuletzt 512 Euro, mit großen regionalen Unterschieden: In München waren es 800, in Bielefeld oder Bochum 375 bis 385 Euro. Die aktuellen Zahlen stammen vom Moses Mendelssohn Institut, das die Zahlen regelmäßig erhebt.
Die Preise verharrten demnach auf sehr hohem Niveau und stiegen stärker als die allgemeine Teuerung. Studentinnen und Studenten geben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 53 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aus. In der Gesamtbevölkerung liegt der Wert im Schnitt nur bei 25 Prozent.

Seit wann gibt es überhaupt das Bafög?

Das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ (Bafög) trat am 1. September 1971 in Kraft, um Bildungsschranken abzubauen, wie die damals zuständige Bundesjugendministerin Käte Strobel (SPD) sagte. Erst war es ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlung. Später wurde das Bafög zum Volldarlehen umgewandelt.
Seit 1990 gilt die grundsätzliche Regel: Eine Hälfte gibt’s geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden. Millionen junger Leute haben sich mit Hilfe von Bafög bisher Studium und Schulausbildung finanziert. Das Statistische Bundesamt hatte 2021 eine Zahl von 36 Millionen genannt. (dpa/red)
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Social-Media-Altersgrenze 13? Fachleute sehen bessere Hebel

Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Der Erfolg wird an der Umsetzung gemessen.
Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.
Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.
Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.

Australien: Social-Media-Verbot hat keine nennenswerten Auswirkungen

Aktuelle Daten aus Australien besagen: Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im renommierten Fachjournal „British Medical Journal“.
„Wir haben keine hinreichenden Belege dafür gefunden, dass das Gesetz bereits nennenswerte Auswirkungen auf die Nutzung sozialer Medien bei Jugendlichen unter 16 Jahren hatte“, heißt es in der von in Australien ansässigen Forschern vorgenommenen Studie. Minderjährige Nutzer umgehen demnach die per Gesetz erlassenen Beschränkungen, indem sie beispielsweise Fake-Accounts erstellen oder Konten nutzen, die auf ältere Personen registriert sind.
Die Forscher befragten für ihre Studie zunächst mehr als 400 junge Social-Media-Nutzer unmittelbar vor Inkrafttreten der Beschränkungen. Drei Monate später dann wurden diese Heranwachsenden erneut zu ihrem Nutzungsverhalten befragt. Bei den 12- bis 13-Jährigen gab es der Studie zufolge kaum Veränderungen bei der Nutzung der Plattformen, bei der Altersgruppe der 14- bis 15-Jährigen einen leichten Rückgang und bei den Nutzern ab 16 Jahren einen Anstieg.
Australien war mit seinem im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretenen Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige weltweiter Vorreiter. Seitdem erließen mehrere weitere Länder ähnliche Vorschriften.

App-Entwickler: Kontrolle nicht Aufgabe von App-Entwicklern

Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem „Stern“ sagte.
Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal.
Zudem drohten Jugendliche auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr:
„Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.“
Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ bezogen.
Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.

Dort ansetzen, wo tatsächlich Gefährdungen entstehen

„Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt“, sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. „Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.“
Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich.
„Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.“
Jager ergänzte: „Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.“

Umgehen lernen mit ständigen Reizen und Unterbrechungen

Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. „Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor“, erklärte der Entwicklungspsychologe.
„Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.“
Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis Klasse sieben zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen.
Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. „Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen ist wirksamer als nur über sie hinweg zu entscheiden.“
Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: „Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt.“ Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt. (dpa/afp/red)
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Fachleute empfehlen kein pauschal strenges Social-Media-Verbot

In der Debatte über den Zugang von Kindern und Jugendlichen zur digitalen Welt rät die vom Familienministerium eingesetzte Expertenkommission von einem strengen pauschalen Social-Media-Verbot ab.
Stattdessen legte das Gremium am Mittwoch zwei mögliche alternative Ansätze vor: entweder eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts oder eine Beschränkung für einzelne Dienste je nach Risiko der Angebote. Ein „pauschal hohes Mindestalter“ von 15 oder 16 Jahren greife hingegen zu kurz.

Prien plädiert für 13 als gesetzliche Altersgrenze

Familienministerin Karin Prien plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Das halte sie grundsätzlich für den richtigen Weg, teilte die CDU-Politikerin in Berlin mit.
Geregelt werden soll dies nach ihren Worten auf europäischer Ebene.
„Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten.“
Ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ soll es möglich machen, dass auch Kinder unter 13 Jahren „nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote“ nutzen können. Die Altersgrenze solle mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden. Für Teenager zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten, betonte Prien.
Die Kommission empfahl zugleich, „nationale Alleingänge“ in dieser Frage zu vermeiden. Stattdessen müsse der entsprechende Artikel im EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) konkretisiert werden. Dieser „bleibt zu allgemein, und es fehlen wirksame Altersprüfungen“. Außerdem würden die unterschiedlichen Dienste dort gleich behandelt.

56 Empfehlungen

Die 18 Fachleute der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ übergaben ihre insgesamt 56 Empfehlungen an Familienministerin Karin Prien (CDU), die zugleich für Bildung und Jugend zuständig ist. Die Empfehlungen sollen in Gesetze münden.
Das Gremium legte noch eine ganze Reihe weiterer Vorschläge vor, die sich an dem Prinzip Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen orientieren. Weil die digitale Welt aus deren Alltag nicht mehr wegzudenken sei, müsse auch ein „pauschaler Ausschluss“ verhindert werden. Zugleich dürfe die Verantwortung nicht auf die jungen Menschen abgewälzt werden.
In ihren Empfehlungen trennen die Fachleute daher verschiedene Altersphasen voneinander ab und richten sich an unterschiedliche Akteure, die sie in der Verantwortung sehen: Eltern und Familie, Schulen, die Kinder- und Jugendhilfe, Ärzte, Beschwerdestellen, die Forschung sowie die Plattformanbieter selbst.
Zu den Vorschlägen gehört zum Beispiel auch, den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung „einschließlich digitaler Vernachlässigung“ ins Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen.

Die Eltern beraten: „Bildschirmfrei bis drei“

Außerdem müssten Eltern und Familien schon vor der Geburt zu digitalen Medien beraten und unterstützt werden – hier gelte das Prinzip „bildschirmfrei bis drei“. Ärzte sollten das Thema Mediennutzung auch in die Regeluntersuchungen und die Schuleingangsuntersuchungen integrieren.
Für die Schulen empfiehlt die Kommission eine „weitgehende Einschränkung der privaten Nutzung“ von Smartphones. Bis einschließlich Klasse sieben sollte die private Nutzung im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen „bundesweit einheitlich untersagt und in den Schulgesetzen verankert werden“.
Das Gremium schlägt außerdem analog zum Schwimmenlernen ein verpflichtendes „KI Seepferdchen“ vor – ein online erwerbbares, kindgerechtes Zertifikat zu Möglichkeiten und Gefahren des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz.

Plattformen in die Pflicht nehmen

„Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz“, erklärte der Ko-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller. Daher seien drei Aspekte wichtig: „Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben.“ Köller:
„Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz.“
Die Ko-Vorsitzende Nadine Schön ergänzte, die digitale Welt müsse sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten. „Nicht umgekehrt.“
Insgesamt plädieren die Experten dafür, weniger die Kinder und Jugendlichen in die Pflicht zu nehmen als die Plattformanbieter. Sie empfehlen „einen verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen“, die vor allem die Suchtgefahr eindämmen sollen.
So sollen keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme mehr möglich sein, keine personalisierte Inhaltsausspielung und keine personalisierte Werbung, keine suchtverstärkenden Endlos-Feeds oder Appelle wie „Deine Freunde warten auf dich“.
Auch Prien betonte, hier warte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien. „Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet“, sagte die CDU-Politikerin. (afp/dpa/red)
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Umfrage: Das sehen Lehrkräfte als größte Belastung im Job

Das Verhalten von Schülern macht Lehrkräften einer Umfrage zufolge immer stärker zu schaffen.
Wie aus dem Deutschen Schulbarometer der Robert Bosch Stiftung hervorgeht, geben immer mehr Befragte (46 Prozent) an, dass das Verhalten ihrer Schüler für sie die größte berufliche Belastung ist. Vor zwei Jahren hatte das nur gut jede dritte befragte Lehrkraft (35 Prozent) so empfunden.
Auf dem zweiten Platz der größten Belastungen steht die Heterogenität im Klassenzimmer, also teils große Leistungsunterschiede zwischen den Schülern. Diese empfinden 34 Prozent der Befragten als belastend, gefolgt von hoher Arbeitsbelastung und Zeitmangel (27 Prozent).

Je nach Schulart unterschiedlich stark ausgeprägt

Lehrkräfte an Haupt-, Real- oder Gesamtschulen sowie an Berufsschulen nehmen das Verhalten ihrer Schüler deutlich häufiger als belastend wahr als etwa ihre Kollegen an Grundschulen oder Gymnasien.
Als Beispiele werden in der Erhebung mangelnde Motivation und fehlender Lernwille, psychische Probleme, Aggressivität oder Konzentrationsprobleme genannt. Fachleute aus der Praxis führen auch den Einfluss sozialer Medien an.
Aus Sicht der Robert Bosch Stiftung passen die Beobachtungen der Lehrkräfte auch zum Empfinden der Schüler. Ein Schulbarometer der Stiftung, bei dem Schüler befragt wurden, hatte erst im März einen Anstieg der psychischen Belastungen bei jungen Menschen gezeigt.
Das könne sich auf das Verhalten der Schüler auswirken, sagte die Bildungsexpertin der Robert Bosch Stiftung, Katharina Thoren. Auch Kriege und Krisen auf der Welt könnten eine Rolle spielen.
Trotz der Belastungen übt die große Mehrheit der Befragten ihren Beruf gerne aus. 83 Prozent sind demnach zufrieden mit ihrer Arbeit. Viele sehen mit Blick auf die Probleme im Schulalltag Nachholbedarf bei ihrer eigenen Ausbildung.
47 Prozent geben an, sie bräuchten Fortbildungen im Umgang mit psychisch belasteten Schülern, sogar 82 Prozent hätten gerne mehr Wissen darüber wie sie Kompetenzen wie Empathie, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit oder kritisches Denken bei den Schülern fördern können.

Mögliche Lösung: Mehr Psychologen und Sozialarbeiter

Fortbildungen alleine reichten nicht aus, sagt Katharina Thoren von der Robert Bosch Stiftung. Die Schulen bräuchten dringend multiprofessionelle Teams, also etwa Sozialarbeiter, Schulpsychologen oder IT-Spezialisten. „Damit Lehrkräfte sich wieder voll auf das konzentrieren können, was ihre eigentliche Aufgabe ist: guten Unterricht.“
Mit dem Deutschen Schulbarometer lässt die Robert Bosch Stiftung seit 2019 regelmäßig repräsentative Befragungen zur aktuellen Situation der Schulen in Deutschland durchführen.
Für die aktuelle Ausgabe wurden zwischen dem 11. November und 2. Dezember 2025 insgesamt 1.547 Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen vom Meinungsforschungsinstitut Forsa befragt. Die Ergebnisse der Umfrage haben demnach eine Fehlertoleranz von drei Prozentpunkten. (dpa/red)
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15. Juni: ZDF-Berichterstattung sorgt für Kritik | Foto-Affäre | Frühkindliche Bildung

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ZDF-Berichterstattung sorgt für Kritik

Das ZDF erweckte in einem Beitrag über die Ausschreitungen in Irland den Anschein, dass Tesla-CEO Elon Musk zu Gewalt gegen Migranten aufgerufen habe. Doch eine solche Aufforderung lässt sich seinen Äußerungen nicht entnehmen. Nach heftiger Kritik von der Presse und auf sozialen Medien spricht der Sender nun von einer missverständlichen Formulierung.

Foto-Affäre

Ein Foto von CDU-Fraktionschef Guido Heuer und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sorgt für politische Debatten. Im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sehen Kritiker darin eine problematische Nähe zwischen CDU und AfD. Beide Seiten weisen entsprechende Interpretationen zurück. Die CDU Sachsen-Anhalt bekräftigte ihren Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD.

Einigung auf Friedensabkommen

Die USA und der Iran haben sich nach Angaben von US-Präsident Donald Trump auf ein Friedensabkommen geeinigt. Dies beinhaltet eine vollständige Öffnung der Straße von Hormus. Im Gegenzug würden die USA ihre Seeblockade gegen den Iran aufheben. Weiter sei ein Ende der Militäreinsätze vereinbart – auch im Libanon. Die Unterzeichnung soll am 19. Juni in der Schweiz statt finden.

Frühkindliche Bildung

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) will für die frühkindliche Bildung verstärkt Kitas und die Familien in die Pflicht nehmen. Kinder kämen laut des diesjährigen Bildungsberichts mit sehr “unterschiedlichen Lernausgangslagen“ in den Schulen an. Das betrifft die sprachliche, soziale und motorische Entwicklung. Prien will dazu noch vor der Sommerpause ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz ins Kabinett bringen.

Schwarz-Rot-Gold auf Weinflaschen

CDU und CSU schlagen vor, einheimischen Wein künftig mit den Nationalfarben zu kennzeichnen. Eine Deutschlandfahne auf dem Verschluss soll auf den ersten Blick zeigen, dass der Wein aus Deutschland stammt. Vorbild ist dabei Österreich. Die Hoffnung sei, dass wieder mehr einheimischer Wein getrunken wird.
 
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Jeder vierte Schüler verfehlt Mathe-Mindeststandards

Immer weniger Schüler in Deutschland verfügen über Mindeststandards im Fach Mathematik. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf eine neue Studie des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation für das Bundesbildungsministerium.
Demnach ist der Anteil der Schüler, die den Minimalanforderungen nicht genügen, auf 24 Prozent gestiegen. Im Jahr 2012 waren es noch 16 Prozent gewesen.
Auch die durchschnittlichen computer- und informationsbezogenen Kompetenzen sinken. Die Kompetenzrückgänge treffen alle Leistungsniveaus, also auch Gymnasien.
Der Anteil der Schüler, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen, stieg gemessen an der gleichaltrigen Bevölkerung auf acht Prozent, schreibt die Zeitung weiter. In einer Studie aus dem Jahr 2024 lag der Anteil bei 6,9 Prozent, zwei Jahre zuvor bei 6,2 Prozent. (dts/red)
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Bildungsministerin Prien: Kinder im Vorschulalter stärker in den Fokus nehmen

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hat darauf gedrungen, beim Thema Bildung Kinder im Vorschulalter stärker als bisher in den Fokus zu nehmen.
Die „Bildungsschere“ tue sich ab der Geburt auf, öffne sich bis zum sechsten Lebensjahr und werde „dann auch nicht mehr kleiner“, sagte sie am Montag im ARD-„Morgenmagazin“. Die Erkenntnis daraus sei, sich „noch stärker als bisher auf die frühe Bildung zu konzentrieren“.

Eltern, Großeltern und Kita

Dabei gehe es darum, was Kinder im Alter zwischen null und drei Jahren im Elternhaus an Bildung und Erziehung erfahren, sagte Prien. Neben den Eltern seien auch die Großeltern gefragt und natürlich dann die Kita. „Kinder müssen die deutsche Sprache lernen in der Kita und müssen auch in ihren sonstigen Entwicklungsdefiziten besser unterstützt werden“, sagte die Ministerin in der ARD. „Das ist jetzt die große Aufgabe für die nächsten Jahre.“
Diese Herausforderungen bei den kleinen Kindern habe es schon immer gegeben – „nur dass wir uns immer sehr stark auf die Schule konzentriert haben“. Gleichwohl müssten auch die Schulen im Blick bleiben, sagte Prien in der ARD, besonders jene in herausfordernden Lagen.
Das Schulsystem sei stärker als früher unter Druck, unter anderem durch den Einfluss Sozialer Medien auf die Schüler und die zu leistende Integration zugewanderter Kinder. (afp/red)
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Schweiz stimmt am Sonntag über Zuwanderungsgrenze von 10 Millionen ab


In Kürze:

  • Eine Schweizer Initiative fordert eine maßvolle Zuwanderung.
  • Ziel ist der Erhalt von Lebensqualität und Wohlstand.
  • Seit 2002 ist die Bevölkerung um 1,7 Millionen gewachsen.
  • Die Regierung warnt vor möglichen Folgen.

 
Die Schweizer stimmen am Sonntag über eine Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ab, die die Bevölkerung auf 10 Millionen Einwohner begrenzen will. In Umfragen liegen laut Agenturen die Gegner knapp vorn. Die Befürworter der Initiative behaupten, die Schweiz mit ihren 9,1 Millionen Einwohnern breche unter der Last der angeblichen „Massenimmigration“ zusammen. Die Regierung und die meisten anderen Parteien warnen hingegen vor katastrophalen Folgen einer Bevölkerungsobergrenze.

Fremd im eigenen Land

„Keine 10-Millionen-Schweiz!“ heißt die Volksinitiative der SVP, die sich gegen Migration und gegen eine Annäherung an die EU positioniert. Die Zuwanderung in die Schweiz sei „massiv zu hoch“, argumentieren die Initiatoren auf ihrer Internetseite. „Wohnungsnot, höhere Mieten, Zubetonierung der Landschaft, Stau und überfüllte Züge, steigende Kriminalität, ein Gesundheitswesen am Anschlag und sinkende Bildungsqualität“ seien die Folgen. Viele fühlten sich „fremd im eigenen Land“, daher „muss jetzt gehandelt werden“.
Deshalb wollen die Initiatoren eine „maßvolle, geregelte Zuwanderung, um unsere Lebensqualität und unseren Wohlstand zu wahren“. Die Bevölkerung solle daher bis 2050 nicht über 10 Millionen steigen. Ende 2025 lebten rund 9,1 Millionen Menschen in der Alpenrepublik, heißt es auf der Website der Regierung. Somit sei die Zahl seit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 um rund 1,7 Millionen Bewohner gewachsen.
Die amtliche Statistik deutet darauf hin, dass bis 2055 rund 10,5 Millionen Menschen in der Schweiz leben werden. Sollte die Bevölkerung vor 2050 die 9,5-Millionen-Marke überschreiten, soll die Regierung der Initiative zufolge einschreiten und vor allem weniger Flüchtlinge aufnehmen sowie den Familiennachzug begrenzen, heißt es auf Seite 7 eines Flyers.  Falls die Bevölkerung vor 2050 dennoch auf über 10 Millionen wächst, soll die Schweiz ihr Abkommen mit der EU zur Personenfreizügigkeit nach zwei Jahren kündigen.

„Ausländerfeindlich“ und „kontraproduktiv“

Das ist für viele eine rote Linie, da es bedeuten würde, dass zwei 1999 und 2004 mit Brüssel unterzeichnete Vereinbarungen hinfällig würden, die der Schweiz einen weitreichenden Zugang zum europäischen Binnenmarkt ermöglichen. „Die Teilnahme der Schweiz an den EU-Abkommen von Schengen und Dublin würde ebenfalls infrage gestellt, wodurch die enge Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Asyl gefährdet wäre“, zitieren Agenturen die Regierung in Bern, die die Schweizer auffordert, am kommenden Sonntag mit Nein zu stimmen.
Die Grünen lehnen das Vorhaben als „ausländerfeindlich“ ab, die Sozialdemokraten sprechen von einer „Chaos-Initiative“, die Zentrumsparteien von einer „oberflächlichen Lösung“. „Ich kann nachvollziehen, dass manche das Ende der Personenfreizügigkeit als Wunderlösung betrachten. Aber die Aufkündigung aller Abkommen mit Europa erscheint mir völlig kontraproduktiv“, sagt Cyril Aellen, Vizepräsident der liberalen Freisinnigen Partei.
Zudem unterschätze die SVP „die sehr konkreten negativen Folgen eines Bevölkerungsrückgangs“, da Ausländer in der Schweiz auch das Sozialsystem mitfinanzierten. „Die Lebenshaltungskosten würden deutlich steigen“, behauptet Aellen.
Die deutschsprachigen Kantone der Schweiz befürworten Einwanderungsbeschränkungen im Allgemeinen eher, während der französischsprachige Westen den EU-Abkommen positiver gegenübersteht. Um angenommen zu werden, benötigt die Initiative sowohl mehr als 50 Prozent der Stimmen auf nationaler Ebene als auch die Zustimmung von mehr als der Hälfte der Kantone.

Bundesstellen begleiten Studie

Eine aktuelle Studie der Universität Genf kommt zu dem Ergebnis, dass der mit der Initiative anvisierte Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung negative wirtschaftliche Folgen hätte, da Schweizer Arbeitskräfte fehlen. Mehrere Bundesstellen haben die Studie „eng begleitet und verabschiedet“.
Demnach machten Ende 2024 Ausländer 27,4 Prozent der Schweizer Bevölkerung aus. Rund 330.000 Deutsche leben in der Schweiz. Die meisten Ausländer in dem Land stammen aus Italien.
Manche Branchen sind stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. So machen sie im Gastgewerbe etwa 46 Prozent aus, auf dem Bau 34 Prozent, wobei Grenzgänger noch nicht mitgerechnet sind.
Die SVP sorgte bereits 2009 und 2021 mit Initiativen für Schlagzeilen, durch die Minarette und Burkas verboten wurden. 2014 stimmten die Schweizer zudem einer SVP-Initiative zu, die Quoten für Migranten, insbesondere für Europäer, wieder einführte. Bei der späteren Umsetzung verzichtete die Regierung jedoch auf eine vollständige Wiedereinführung solcher Quoten, weshalb die SVP ihr und dem Parlament vorwirft, den Volksentscheid nicht vollständig umgesetzt zu haben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Bildungsminister wollen kritischen Umgang mit Social Media

Während der laufenden Debatte um eine Altersbegrenzung der sozialen Medien hat sich die Bildungsministerkonferenz auf eine Stärkung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern verständigt.
„Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu einem reflektierten, kritischen und sicheren Umgang mit Social Media zu befähigen, ihre Medienkompetenz zu stärken und sie besser vor negativen Auswirkungen zu schützen“, erläuterte die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Anna Stolz (CSU), in München. Es gehe um einen Dreiklang aus sensibilisieren, stärken und schützen.
„Wir wollen junge Menschen stark machen für die digitale Welt voller Chancen, aber auch voller Herausforderungen“, betonte Stolz, die auch bayerische Kultusministerin ist.
Die zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder hätten sich daher in einer Erklärung zum Umgang mit Social Media in den Schulen erstmals auf gemeinsame Ziele, Leitlinien und Maßnahmen verständigt.
Im Mittelpunkt stehe dabei die Entwicklung von digitaler Resilienz, der Schutz vor negativen Auswirkungen exzessiver Social-Media-Nutzung sowie die enge Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus.

Empfehlungen zu Altersgrenzen erwartet

Über die Notwendigkeit dieser drei Komponenten bestehe Einigkeit, betonte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) – „unabhängig davon, ob wir jetzt im Einzelnen für oder gegen ein pauschales Social-Media-Verbot – das ist ja eine sehr vereinfachte Debatte, die hier geführt wird – sind“.
Wie in anderen Ländern wird auch in Deutschland derzeit über Altersgrenzen für soziale Medien diskutiert; aktuell erarbeitet eine Expertenkommission Empfehlungen für konkrete Maßnahmen.
Prien kündigte an, dass die Ergebnisse am 24. Juni vorgestellt würden und knapp 50 Empfehlungen enthielten, die sich neben den Schulen auch an Eltern, Kitas und etwa Ärzte richteten.

Schulen müssen Kinder auf digitale Welt vorbereiten

Dessen ungeachtet müssten die Länder die Stärkung von Medienkompetenz in den Schulen noch mehr in den Mittelpunkt rücken, sagte die Bildungsministerin des Saarlandes, Christine Streichert-Clivot (SPD). „Social Media kann verbinden, informieren und inspirieren, aber auch verunsichern, unter Druck setzen oder manipulieren.
Deshalb müssen junge Menschen lernen, kritisch hinzuschauen, Informationen einzuordnen und selbstbewusst mit digitalen Medien umzugehen.“
Ihre Kollegin Dorothee Feller (CDU) aus Nordrhein-Westfalen ergänzte, Angebote wie „Kompetent im Netz“ würden daher weiter ausgebaut. Es werde aber ohne die Einbindung der Eltern nicht funktionieren, die Kinder auf eine Welt vorzubereiten, in der Social Media, künstliche Intelligenz und sonstige digitale Entwicklungen den Alltag prägen. (dpa/red)
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Ethikrat gegen pauschale Altersgrenze: „Social-Media-Verbot geht ein Stück zu weit“

Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.

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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Vielen Dank für das Gespräch.
Sehr gerne.
Das Interview führte Erik Rusch.
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Die Ausgrenzung der AfD im rheinland-pfälzischen Landtag


In Kürze:

  • CDU, SPD und Grüne verhindern die Leitung von Fachausschüssen durch AfD-Vertreter im Landtag RLP
  • AfD-Gegner hatten Nichtwahl im Vorfeld angekündigt
  • AfD hätte drei Vorsitze und vier Stellvertreterpositionen bekommen sollen
  • Bundesverfassungsgericht hält Bruch mit parlamentarischer Tradition für rechtens

 
Bei der Konstituierung der 14 parlamentarischen Fachausschüsse im Landtag Rheinland-Pfalz am 2. Juni 2026 ist erstmals kein einziger Abgeordneter der AfD in eine leitende Position gewählt worden. Obwohl der stärksten Oppositionsfraktion im Mainzer Landtag zumindest der jeweilige Vorsitz in drei der 14 Ausschüsse zugestanden hätte, verweigerten die MdLs aus den Reihen der übrigen Fraktionen den AfD-Kandidaten erwartungsgemäß die Stimmen für die jeweils erforderliche, einfache Mehrheit.
Nach Informationen des SWR hatten Vertreter der Fraktionen von CDU, SPD und der Grünen die Nichtwahl im Vorfeld angekündigt. Die Gegner der AfD folgten damit einer Praxis, die seit Jahren unter anderem im Bundestag Anwendung findet. AfD-Kandidaten werden entgegen jahrzehntelanger parlamentarischer Gepflogenheiten schlicht nicht für Leitungsaufgaben gewählt, ganz gleich, ob es um Fachausschüsse oder um eine Parlamentspräsidentschaft geht.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Gebaren am 18. September 2024 für rechtmäßig erklärt. Demnach dürfen Parlamentarier die Entscheidung über ihre Vorsitzenden selbst in freier Wahl treffen und sind nicht verpflichtet, einem Kandidatenvorschlag zu folgen.

Keine Vorsitzwahl in den Ausschüssen für Bildung, Kultur und Wirtschaft

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Landtags hatte der von Landtagspräsident Matthias Lammert und seiner Vizepräsidentin Marion Schneid (beide CDU) geleitete Ältestenrat zuvor festgelegt, dass die Vorsitze in den Fachausschüssen für Bildung, für Kultur sowie für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima grundsätzlich der AfD zustehen. In vier weiteren Ausschüssen, nämlich jenen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, hätte die AfD zudem offiziell die stellvertretende Leitung übernehmen dürfen. In allen Fällen wurde nichts daraus.
Die drei Ausschüsse für Bildung, Kultur und Wirtschaft werden damit bis auf Weiteres kommissarisch von den gewählten Stellvertretern geleitet. Diese stammen ausschließlich aus den Reihen der Regierungsparteien CDU (Matthias Reuber, Michael Wagner) und SPD (Anna Köbberling).
Nach Angaben der AfD-Fraktion waren Joachim Paul (Bildung), Albert Breiniger (Kultur) und Ralf Schönborn (Wirtschaft) vonseiten der AfD ins Rennen geschickt worden. Ersatzkandidaten für einen neuen Wahlanlauf wurden bislang nicht vorgeschlagen. Dies wäre während der gesamten Legislaturperiode möglich.

Grüne erhalten zwei Ausschüsse

Die Stellvertreterposten in den Fachausschüssen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, die nach dem Zugriffsverfahren des Ältestenrats eigentlich für AfD-Abgeordnete reserviert waren und sind, bleiben mangels Zustimmung durch CDU-, SPD- und Grünenvertreter ebenfalls bis auf Weiteres unbesetzt.
Der kleineren Oppositionspartei der Grünen wurde ihr parlamentarisches Recht auf einen Ausschussvorsitz und eine Stellvertreterposition hingegen einstimmig gewährt. Lisett Stuppy wird die Sitzungen des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen leiten und Josef Winkler soll die Stellvertretung im Petitionsausschuss übernehmen.

Lohr vermisst „Respekt vor dem Wählerwillen“

Nach Informationen von „n-tv“ stimmten die AfD-Vertreter diesen Personalien wie auch sämtlichen anderen Wahlvorschlägen ihrer Konkurrenten zu. Genau das hatte Damian Lohr, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, vorab per Pressemitteilung angekündigt. Nach dem Scheitern sämtlicher AfD-Kandidaten wiederholte Lohr im SWR sein Argument, dass es bei der Wahl von Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter letztlich nicht um Sympathien, sondern um „Respekt vor dem Wählerwillen“ gehe.
SPD-Fraktionschef und Ex-Ministerpräsident Alexander Schweitzer verwies im SWR dagegen auf die „permanente Radikalisierung“ der AfD. Seine Fraktion vertrete ebenso wie jene der SPD und der Grünen „jeweils für sich und gemeinsam“ die Auffassung, dass sie sich „von Menschen, die für die AfD“ stünden, „nicht repräsentiert fühlen“ könnten. Katrin Eder, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, begründete die Nichtwahl der AfD-Kollegen damit, dass diese aus ihrer Sicht „nicht zum demokratischen Spektrum“ gehörten.

AfD im Plenum mehr als doppelt so stark wie die Grünen

Jeder der 14 Fachausschüsse des rheinland-pfälzischen Landtags besteht aus zehn ordentlichen und zehn weiteren, stellvertretenden Mitgliedern. In grober Entsprechung zur Fraktionsstärke im Parlament gehen in jedem dieser Ausschüsse jeweils vier Sitze an die CDU, drei an die SPD, zwei an die AfD und ein Sitz an die Grünen.
Die jüngste Landtagswahl vom 22. März 2026 hatte folgendes Zweitstimmenergebnis erbracht:
  • CDU: 31,0 Prozent / 39 Sitze im Plenum
  • SPD: 25,9 Prozent / 32 Sitze
  • AfD: 19,5 Prozent / 24 Sitze
  • Grüne: 7,9 Prozent / 10 Sitze
35 Jahre nach der Abwahl von Carl-Ludwig Wagner (CDU) wurde mit Gordon Schnieder erstmals wieder ein Christdemokrat zum Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz gewählt. Er entschied sich für ein Regierungsbündnis mit der nunmehr zweitstärksten Kraft, der SPD. Der bisherige SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer übernahm den Fraktionsvorsitz seiner Partei.

Verfassungsänderung erschwert U-Ausschüsse

Erst vor knapp einem Monat, am 6. Mai, hat der eigentlich bereits abgewählte, alte Landtag in einer Sondersitzung eine Änderung von Artikel 91 der Landesverfassung beschlossen. Das zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses notwendige Quorum wurde von 20 auf 25 Prozent erhöht. Bei aktuell 105 Abgeordneten sind damit nun 27 Stimmen für einen U-Ausschuss notwendig.
Vor der Änderung hätten 21 Stimmen genügt. Die auf 24 Mitglieder erstarkte AfD-Fraktion hätte damit im Alleingang Untersuchungsausschüsse auf den Weg bringen können. Das ist nun nicht mehr möglich.

Rheinland-Pfalz kontra AfD

Bereits im Juli 2025 hatte das damals noch von Michael Ebling geleitete Landesinnenministerium eine schärfere Gangart gegenüber AfD-Anhängern signalisiert. Zunächst hatte Ebling angekündigt, dass AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz nicht mehr in den Staatsdienst eingestellt werden sollten. Immerhin beobachte der Landesverfassungsschutz die Partei als „extremistische Bestrebung“. Als daraufhin Kritik von Verfassungsrechtlern laut wurde, ruderte das Innenministerium teilweise zurück: Man werde künftig jeden Einzelfall prüfen.
Auch der Fall des AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul hatte im vergangenen Jahr für bundesweite Debatten gesorgt. Jutta Steinruck, die damalige Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen und zugleich Leiterin des städtischen Wahlausschusses, hatte erfolgreich angeregt, den Lehrer nicht zur OB-Wahl am 21. September zuzulassen. Sie begründete ihren Vorstoß damit, dass Paul „möglicherweise nicht die Voraussetzungen der Verfassungstreue“ erfülle. Paul wehrte sich monatelang erfolglos auf juristischem Wege gegen seine Ausgrenzung.
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„Moin“ wird Schulfach – plattdeutsch als zweite Fremdsprache

In Niedersachsen können Schüler ab dem kommenden Schuljahr Plattdeutsch als reguläre zweite Fremdsprache wählen. Das Kultusministerium in Hannover erteilte der Oberschule im ostfriesischen Uplengen die Genehmigung, Niederdeutsch als Unterrichtsfach anzubieten.
„Heute schreiben wir ein neues Kapitel für unsere Sprachenvielfalt in Niedersachsen“, erklärte Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) dazu.
Die Genehmigung gilt laut Ministerium für Schüler, die ab dem 1. August in den sechsten Jahrgang der Oberschule in der Gemeinde nordwestlich von Leer eintreten.
Plattdeutschunterricht in Wahlpflichtfächern oder Arbeitsgemeinschaften gibt es demnach an niedersächsischen Schulen schon länger. Neu ist aber das Angebot als reguläre zweite Fremdsprache.

Universität Oldenburg bietet passenden Studiengang an

Die Schule arbeitet demnach eng mit der Universität Oldenburg bei der Ausbildung von Lehramtsstudenten zusammen. An der Hochschule wird für diese bereits bereits seit 2023 ein Studiengang für Niederdeutsch angeboten.
In Uplengen sollen ab 2028 auch die nötigen Ausbildungsplätze bereitstehen, um Referendare im sogenannten Vorbereitungsdienst für das neue Unterrichtsfach zu schulen.
Die Lehrkräfte der Oberschule arbeiten außerdem federführend an der Entwicklung eines Kerncurriculums für Niederdeutsch mit – also einem detaillierten Lehr- und Lernzielplan für den entsprechenden Unterricht.
Zugleich zeichnete Kultusstaatssekretär Stephan Ertner vier weitere Schulen als „Plattdeutsche Schule“ oder „Saterfriesische Schule“ aus. Vier weitere Schulen wurden rezertifiziert. Insgesamt tragen nun 50 Schulen in Niedersachsen diesen Titel.

Sprachenvielfalt als EU-Auftrag

Bereits 2017 beschloss der niedersächsische Landtag die Weiterentwicklung des Plattdeutschunterrichts zum ordentlichen Schulfach. Plattdeutsch ist die gebräuchlichere umgangssprachliche Bezeichnung für die niederdeutsche Regionalsprache.
Frühere war Plattdeutsch neben dem als eigentlich Bildungssprache geltenden Hochdeutsch in Norddeutschland im Alltag weit verbreitet. Die Sprache verlor mit der Zeit an Bedeutung.
Nach der Jahrtausendwende setzte nach Angaben des Kultusministeriums in Hannover allmählich ein Umdenken ein – auch ausgelöst durch Initiativen der EU und des Europarats für den Erhalt der kulturellen Vielfalt in den Mitgliedsstaaten.

EU bietet speziellen rechtlichen Status

In einer Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen erhielten Niederdeutsch sowie die Teilen Niedersachsens gesprochene Minderheitensprache Saterfriesisch einen speziellen rechtlichen Status.
Niedersachsen ging demnach als eines von acht Bundesländern entsprechende Förderverpflichtungen ein.
Dem Ministerium zufolge änderte sich auch die pädagogische Bewertung. Erschienen Regionalsprachen wie das Plattdeutsch früher als tendenziell „bildungshemmend“, gelten sie demnach heute als „wichtige Bestandteile der Mehrsprachigkeit“.
Wer zweisprachig mit Hoch- und Niederdeutsch aufwachse, lerne leichter Fremdsprachen, teilte das Ministerium mit. (afp/dts/red)
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gesellschaft

Was kleine Kinder ihre Eltern lehren

In den meisten Fällen sind es die Eltern, die ihre Kinder lehren. Aber manchmal ist es auch andersherum. In einigen wenigen, aber wichtigen Fällen sind es die Kinder, die ihren Eltern etwas beibringen. Natürlich verflüchtigen sich die Lektionen eines Kindes so schnell wie Tautropfen bei einem Wiesenspaziergang.
Ein Kind lehrt nämlich, indem es einfach so ist, wie es ist – ohne Hintergedanken oder Verstellung. Sein frisches, junges Selbst, das im Frühling des Lebens erstrahlt, ist die Lektion an sich. Es weiß und lebt Dinge, die seine Eltern vergessen haben und an die sie erinnert werden müssen.
Ein Kind lebt in einer Welt des Staunens. Alles ist neu und nichts abgestanden. Sein Enthusiasmus beim Anblick eines großen Vogels oder eines Baukrans ist genauso ansteckend wie sein Lachen – vorausgesetzt, seine Eltern öffnen sich ihm gegenüber.
Für das Kind hat die Welt ihren Glanz noch nicht verloren. Nichts ist durch Vertrautheit und Wiederholung stumpf oder verächtlich geworden. Seine vitale junge Seele hat die Kraft, Wiederholungen zu ertragen, ohne sich zu langweilen zu werden („Lies es noch mal vor, Mama!“). Wenn seine Eltern empfänglich sind, kann es sie lehren, dass gute Dinge es wert sind, wiederholt zu werden.
G. K. Chesterton sah in dieser kindlichen Neigung zur Wiederholung etwas fast Göttliches. Er schrieb in „Orthodoxie“:
„Weil Kinder von überschäumender Lebenskraft sind, weil sie wild und frei im Geiste sind, darum verlangen sie nach Wiederholung und Unveränderlichkeit. Immer sagen sie: ‚Mach’s nochmal!‘ Und der Erwachsene macht es nochmal und nochmal, bis er fast tot ist. Denn Erwachsene sind nicht stark genug, um sich an der Eintönigkeit zu erfreuen. Aber vielleicht ist Gott stark genug, um sich an der Eintönigkeit zu erfreuen. Vielleicht spricht Gott jeden Morgen zur Sonne: ‚Mach’s nochmal‘, und jeden Abend zum Mond: ‚Mach’s nochmal‘ […] Vielleicht hat Er den ewigen Appetit der Kindheit, denn wir haben gesündigt und sind alt geworden, und unser Vater ist jünger als wir.“ (Freie Übersetzung)
Kinder können sich tendenziell leichter auf den gegenwärtigen Moment konzentrieren als Erwachsene. Foto: SbytovaMN/iStock

Kinder können sich tendenziell leichter auf den gegenwärtigen Moment konzentrieren als Erwachsene.

Foto: SbytovaMN/iStock

Kleine Dinge wertschätzen

Sich in einem Zustand des Staunens zu befinden, bedeutet, sich aus sich selbst heraus in Freude, Bewunderung und sogar einer Art Ehrfurcht angesichts der geheimnisvollen Schönheit der Welt gezogen zu verlieren. Es bedeutet Faszination für sogar die kleinsten und unbedeutendsten Dinge: ein Ameisenhaufen, das Zucken eines Katzenschwanzes oder die Art, wie sich Blasen in der Badewanne bilden.
Kleine Kinder, die nicht sehr selbstbezogen sind, gleiten leicht und natürlich in diesen Geisteszustand. Sie vergessen sich selbst, während sie mit weit aufgerissenen Augen den Mond, einen Wasserfall oder ein Insekt betrachten. Erwachsene hingegen kämpfen darum, aus der Selbstbezogenheit auszubrechen. Selbst auf dem Höhepunkt der Bewunderung haben wir immer noch ein Auge auf uns selbst sowie darauf, was andere über uns denken. Eine komisch aussehende Wolke reicht selten aus, um uns in Entzücken zu versetzen. Nicht so beim Kind.
Für das Kind ist alles in der Welt noch ein Geschenk, weil es so neu ist. In allem sieht es Gelegenheiten, seiner Neugier nachzugehen. Es weiß, dass die Welt voller Bedeutung ist. Immer wieder fragt es seine Eltern nach dem „Warum?“ – bis sie dessen müde werden. Nicht so das Kind. Denn es ist eine zutiefst menschliche Frage. Sie ist der Beginn der Weisheit.
Kinder neigen zum Spiel. Sie sind weniger an dem interessiert, was nützlich ist, als an dem, was Spaß macht. Natürlich müssen sie auch das Nützliche schätzen lernen. Es ist jedoch ein Fehler des Erwachsenenalters, ins andere Extrem zu schwingen und das „Spiel“ gänzlich zu ignorieren.
Spiel ist mehr als bloße Unterhaltung. In seinem tiefsten Sinne ist Spiel das Frohlocken über die Welt und die Macht der Vorstellungskraft. Es bedeutet, etwas zu tun, einfach weil man es kann. Es bedeutet, eine Tätigkeit aus reiner Freude auszuführen, ohne etwas daraus gewinnen zu wollen. In seiner besten Form – ob bei Kindern oder Erwachsenen – besteht das Spiel aus einer Haltung der Wertschätzung und Freude. Es ähnelt künstlerischem Schaffen und sogar religiösem Ausdruck.

Einfache Lebenslektionen von Kindern

Auch das Zeitgefühl eines Kindes ist es wert, darüber nachzudenken. Im Allgemeinen lebt ein Kind im gegenwärtigen Moment. Aufgrund seiner Jugend hat es nur eine begrenzte Sicht auf die Zeit, sowohl auf die Vergangenheit als auch auf die Zukunft. Das hat seine Nachteile, wie alle Eltern wissen. Ein kleines Kind leidet, wenn es ein paar Tage warten muss, bis seine Freunde vorbeikommen, denn es fühlt sich wie eine Ewigkeit an. Andererseits können Erwachsene etwas von dieser kindlichen Einstellung zur Zeit lernen.
Kleine Kinder verweilen nicht in der Vergangenheit und verbringen auch nicht viel Zeit damit, sich die Zukunft auszumalen. Sie gleiten von Moment zu Moment, sind voll präsent, voll engagiert und bereit, alles zu umarmen, was die Welt gerade bietet.
Sie sind weder von Reue erfüllt noch von Angst gelähmt, was passieren könnte. Es würde vielen Erwachsenen guttun, diese kindliche Einfachheit nachzuahmen, denn wir machen uns wegen der Vergangenheit und der Zukunft das Leben schwer, während der gegenwärtige Moment – das Einzige, was wir wirklich haben – wie Luft durch unsere Hände fließt, vergessen und vernachlässigt.
Kinder erleben das Leben im Hier und Jetzt – und manchmal zeigen sie uns Erwachsenen, wie das geht. Foto: Zinkevych/iStock

Kinder erleben das Leben im Hier und Jetzt – und manchmal zeigen sie uns Erwachsenen, wie das geht.

Foto: Zinkevych/iStock

Da die Erfahrungen des Kindes begrenzt sind und seine Vorlieben noch nicht ausgereift, gibt es sich mit wenig zufrieden. Ein Stück Süßigkeit kann seinen Tag verwandeln. Der Anblick seines Lieblingstiers versetzt es in helle Freude. Ein Besuch in der Bibliothek ist ein großes Abenteuer.
Kinder müssen lernen, Wichtigeres zu schätzen und sich mit zunehmendem Alter höhere Ziele zu setzen. Gleichzeitig zeigen sie uns aber auch, wie schön es ist, sich an den kleinen Dingen zu erfreuen und selbst mit den kleinsten Geschenken zufrieden zu sein – eine Eigenschaft, die wir oft verlieren. Wenn sie einfach glücklich sind, mit ihren Eltern, Geschwistern und Freunden zusammen zu sein, erinnern sie uns daran, was wirklich zählt.
Ich beabsichtige nicht, ein übermäßig romantisches Bild der Kindheit zu malen. Kinder machen genauso viele Fehler wie Erwachsene, manchmal mehr, und die Kindheit ist nicht immer die idyllische Erfahrung, die wir uns manchmal vorstellen.
Gleichzeitig besitzen Kinder von Natur aus Tugenden, die bei Erwachsenen tendenziell verkümmern: Staunen, Verspieltheit, Einfachheit und Dankbarkeit für die kleinen Dinge. Viele Erwachsene werden des Lebens überdrüssig, weil sie diese Eigenschaften verloren haben. Sie verbringen Jahre damit, zu versuchen, diese Tugenden wiederzuerlangen, was ihnen oft erst im hohen Alter gelingt. Doch diese wertvollen Eigenschaften der Kindheit stehen Erwachsenen, wenn sie richtig ausbalanciert sind, genauso gut wie Kindern.
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „What Small Children Teach Parents“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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Millionen-Vergleich: Social-Media-Riesen zahlen an US-Schulbezirk

Mehrere Social-Media-Unternehmen haben sich zu einer millionenschweren Zahlung an einen US-Schulbezirk bereiterklärt, um eine Klage wegen Gefährdung der psychischen Gesundheit von Schülern aus der Welt zu schaffen.
Laut der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Gerichtsunterlagen stimmten die Unternehmen zu, im Rahmen eines Vergleichs rund 27 Millionen Dollar (23 Millionen Euro) zu zahlen.
Die Vergleichssumme umfasst den Gerichtsunterlagen zufolge neun Millionen Dollar von der Facebook-Mutter Meta, jeweils acht Millionen Dollar von den Konzernen Snap und Bytedance, die die Onlinedienste Snapchat beziehungsweise Tiktok betreiben, sowie rund zwei Millionen Dollar von Google, das unter anderem den Dienst Youtube betreibt.
Google stellt demnach zudem Softwarelizenzen im Wert von 900.000 Dollar bereit. Der Vergleich enthält kein Schuldeingeständnis.

Präzedenzfall für 1200 Klagen

Die Klage war vom Schulbezirk Breathitt County in Kentucky eingereicht und als Musterfall für mehr als 1200 ähnliche Klagen von Schulbezirken im ganzen Land ausgewählt worden. Der Bezirk hatte mehr als 60 Millionen Dollar gefordert, um ein 15-jähriges Programm zur Förderung der psychischen Gesundheit zu finanzieren.
Mit dem Geld sollten die Kosten für die Bewältigung der Auswirkungen von Social-Media-Nutzung auf die Schülerinnen und Schüler des Bezirks gedeckt werden, darunter etwa Schlafprobleme, seelische Belastungen und Konflikte.
Mit dem jetzt vereinbarten Vergleich dürfte der Druck auf die Unternehmen wachsen, auch die übrigen Verfahren beizulegen. Zuletzt hatte es in den USA eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen gegen Tech-Konzerne gegeben.

Sucht und Missbrauchsschutz im Fokus

Im März hatte ein Gericht in Los Angeles die Onlineplattformen Instagram und Youtube in einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht zu Schmerzensgeld in Millionenhöhe verurteilt.
Am Montag befanden die Geschworenen in einem Prozess gegen Meta im US-Bundesstaat New Mexico den Konzern für schuldig, Minderjährige auf den Plattformen Facebook, Instagram und Whatsapp nicht ausreichend vor Online-Belästigung, sexuellem Missbrauch und Menschenhandel zu schützen.
Mehr als 30 US-Bundesstaaten haben Meta außerdem in einem separaten Verfahren wegen ähnlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit Onlinediensten verklagt, der Prozess könnte im August in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien beginnen. (afp/red)
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Schwimmbäder diskutieren neue Zutrittsregeln für Kinder

Angesichts der schlechten Schwimmfähigkeiten von Kindern und Jugendlichen fordert der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister eine bundesweite Bronze-Pflicht für Unter-16-Jährige.
„Die Regelung sollte bundesweit von den kommunalen und privaten Freibad-Betreibern übernommen werden“, sagte Präsident Peter Harzheim dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Hintergrund ist die Debatte um eine entsprechende Umsetzung in mehreren Bädern in Nordrhein-Westfalen, in der Kinder und Jugendliche ohne Bronze-Abzeichen nur in Begleitung eines Elternteils Zutritt erhalten.
„Das ist eine gute und saubere Idee. Das Bronzeabzeichen gewährleistet, dass die Kinder wirklich sicher im Schwimmen sind“, so Harzheim.

Verantwortung liegt bei den Eltern

Harzheim sieht in der Zugangsbeschränkung keine Schikane, sondern eine Chance, das sichere Schwimmen wieder stärker in den gesellschaftlichen Fokus zu rücken. Sie sei zudem ein „Weckruf an die Eltern“, ihrer Pflicht nachzukommen und Kinder frühzeitig an das Wasser zu gewöhnen.
Die Präsidentin der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Ute Vogt, zeigte Verständnis für eine solche Überlegung.
„Die Verantwortung für Kinder und Jugendliche liegt bei den Erziehungsberechtigten. Diese Verantwortung lässt sich nicht auf das Personal im Schwimmbad übertragen“, sagte sie.
Auch der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB), Christian Mankel, findet entsprechende Regeldiskussionen vor allem im Hinblick auf die Sommermonate mit sehr vollen Freibädern „nachvollziehbar“.

Zugangsbeschränkung sorgt für Kontroversen

Die Grünen-Politikerin und Mitglied im Bundestags-Innenausschuss, Schahina Gambir, sieht in einer potenziellen Bronze-Pflicht dagegen ein Ausschlusskonzept, das vor allem sozial schwächere Familien träfe.
Zwar sei der Sicherheitsgedanke nachvollziehbar, die Regelung löse aber das eigentliche Problem nicht. „Wer flächendeckend eine Bronze-Pflicht einführen will, muss gleichzeitig dafür sorgen, dass alle Kinder überhaupt die Chance haben, schwimmen zu lernen“, so Gambir. Sie warnte, eine solche Regelung könne „mittelbar diskriminierend“ wirken.
DGfdB-Geschäftsführer Mankel warnt zudem vor potenziellen Ausweichbewegungen. Zwar sei die abnehmende Schwimmfähigkeit der Jugend ebenso alarmierend wie die sinkende Aufmerksamkeit vieler Eltern am Beckenrand.
Dennoch berge ein strenges Einlassverbot Risiken: „Je höher die Eintrittsbarrieren, desto wahrscheinlicher weichen Nichtschwimmer und nicht sichere Schwimmer auf unüberwachte Badestellen aus, die eine hohe Gefährdung für diese Personengruppe aufweisen können.“ (dts/red)
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WM-Fanmeile als Streitpunkt: Tränengas gegen Lehrerprotest in Mexiko

Zehn Tage vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft ist die Polizei in Mexiko mit Tränengas gegen Demonstranten vorgegangen.
Der gewaltsame Einsatz erfolgte laut AFP-Korrespondenten am 1. Juni bei Protesten von Lehrern, die in der Hauptstadt Mexiko-Stadt eine bessere Bezahlung forderten. Die Demonstranten schossen daraufhin Feuerwerkskörper auf die Einsatzkräfte ab.

Lehrer nehmen am 1. Juni 2026 in Mexiko-Stadt an einer Protestkundgebung im Vorfeld der FIFA-Weltmeisterschaft 2026 teil.

Foto: Alfredo Estrella/AFP via Getty Images

Mit dem Tränengas-Einsatz sollte offenbar verhindert werden, dass die Demonstranten zum zentralen Zócalo-Platz vordringen, wo während der WM ein großes Fan-Fest geplant ist. Die Aufbauten für die in unmittelbarer Nähe zum Regierungspalast gelegenen Fan-Zone mit riesiger Leinwand sind seit Tagen im Gange.
Bei der Demonstration am Montag durchbrachen einige Lehrer die Metall-Absperrung um den Platz. Daraufhin setzte die Polizei Tränengas ein.
„Diese Veranstaltung muss abgesagt werden“, forderte der Gewerkschaftsvertreter Filiberto Frausto mit Blick auf das Fan-Fest. „Unser Anliegen sollte viel wichtiger sein als ein bisschen Ablenkung und Spaß.“
Die Fußball-WM findet in diesem Jahr in den USA, Mexiko und Kanada statt. Das Auftaktspiel steigt am 11. Juni in Mexiko-Stadt, dabei stehen sich die einheimische Nationalmannschaft und Südafrika gegenüber. (afp/red)
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gesellschaft

Bundessieger von Jugend forscht gekürt – Preise für 14- bis 20-jährige Talente

Neuartige Simulationen zur Physik von Sanduhren, KI-gestützte Systeme zum Schutz vor Telefonbetrug und kostengünstige Vakuumpinzetten für den Umgang mit Elektronikbauteilen: In Herzogenaurach sind am Sonntag die Siegerinnen und Sieger des Bundesfinales des Wettbewerbs Jugend forscht gekürt worden.
Unter den eintausend Gästen der Veranstaltung waren auch Bundesbildungsministerin Karin Prien und Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (beide CDU). 159 junge Wissenschaftler hatten sich für das Finale qualifiziert, die Sieger sind zwischen 14 und 20 Jahre alt.

Die Preisträger der Sonderpreise

Verliehen wurden Nachwuchsforscherpreise in zahlreichen Kategorien. Den Preis des Bundespräsidenten für eine außergewöhnliche Arbeit erhielten die 14-jährigen Viyona Singh und Aarav Singh. Das derzeit in den USA lebenden Siegerpaar erreichte über den bayerischen Landeswettbewerb das Finale.
Es wies nach Angaben der Organisatoren von Jugend forscht nach, dass sich seltene Varianten bestimmter Proteine mit physikbasierten Modellen besser vorhersagen lassen als mithilfe KI-basierten Modellen.
Den Preis des Bundeskanzlers für die originellste Arbeit ging demnach an den 18-jährigen Tim Kammel aus Nordrhein-Westfalen. Er untersuchte die Effekte verschiedener Öffnungen in Sanduhren auf das Strömungsverhalten des Sandes und entwickelte zudem eine Computersimulation der Dynamiken.
Der Preis der Bundesbildungsministerin für die beste interdisziplinäre Arbeit ging an Julian Scharnowski aus Baden-Württemberg. Der 20-Jährige konstruierte eine Vakuumpinzette, mit der mittels Unterdruck winzige Elektronikbauteile präzise auf Platinen platzieren lassen.
Vincent Nack aus Bayern erhielt den Preis der Bundesforschungsministerin für die innovativste Arbeit. Der 19-Jährige entwickelte ein KI-gestütztes System zum Schutz vor Telefonbetrug, das in Echtzeit Täuschungen erkennen kann.

Weitere herausragende Projekte

Weitere Preise wurden in den Fachgebieten Arbeitswelt, Biologie, Chemie, Geo- und Raumwissenschaften, Physik, Mathematik/Informatik und Technik vergeben.
Ausgezeichnet wurden unter anderem Forschungen zur Rolle von sogenannten Axion-Sternen im jungen Universum, zur Verbesserung einer komplexen Metallverbindung aus Bismut, Zinn, Zink und Aluminium sowie die Entwicklung einer Art Übersetzer, der KI-Modelle laut Organisatoren energiesparend und effizient auf lokale Computerhardware übertragen kann.
Jugend forscht ist eine gemeinsame Nachwuchsinitiative von Bund, Ländern und weiteren Partnern aus den Bereichen Wirtschaft, Medien und Schulen. Der Wettbewerb wird von der Stiftung Jugend forscht organisiert und fand in diesem Jahr zum 61. Mal statt. Er soll für naturwissenschaftliche und technische Fächer begeistern und bei der Suche nach Talenten helfen.
Das sogenannte Bundespatenunternehmen des Wettbewerbs war in diesem Jahr der Auto- und Industriezulieferer Schaeffler. An dessen Hauptsitz im bayerischen Herzogenaurach fand am Sonntag auch die Preisverleihung statt.(afp/red)