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US-Gesetzentwurf könnte Mercedes-Verkauf wegen China-Beteiligung erschweren


In Kürze:

  • Verbot vernetzter Fahrzeuge mit Bezug zu China, Russland, Iran oder Nordkorea geplant.
  • Auch MercedesBenz könnte wegen chinesischer Beteiligungen betroffen sein.
  • Ziel ist laut Initiatoren der Schutz der nationalen Sicherheit und der US-Autoindustrie.

 
Ein neuer Gesetzentwurf des US-Senats sorgt für Unruhe bei zahlreichen Autobauern – unter anderem auch Mercedes-Benz.
Der Handelsausschuss des Senats hat am Mittwoch, 22. Juli, den Gesetzentwurf S.4429 gebilligt und dieser hat damit die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Entwurf verfolgt das Ziel, vernetzte Fahrzeuge und Fahrzeugtechnik aus Staaten, die man im Gesetzestext als sicherheitspolitische Gegner bezeichnet, vom US-Markt fernzuhalten. Dazu zählen unter anderem China, Nordkorea, Russland und der Iran. Damit geht der aktuelle Entwurf weit über bisher bestehende Regelungen hinaus.

Geplantes Gesetz betrifft vernetzte Fahrzeuge mit Bezug zu China

Bisher standen bei restriktiven Maßnahmen gegen Produkte aus diesen Ländern konkrete Sicherheitsrisiken durch Hard- und Software im Vordergrund. Der aktuelle Entwurf knüpft zum Teil bereits an die Herkunft und die Eigentümerstruktur des Herstellers an. Die Folge könnte sein, dass künftig auch internationale Konzerne mit chinesischer Beteiligung betroffen sind. Und die angedachten Maßnahmen könnten selbst dann wirken, wenn die Fahrzeuge außerhalb Chinas produziert wurden.
Sollte der Entwurf in der jetzigen Form zum Gesetz werden, kämen ab dem 1. Januar 2027 mehrere grundsätzliche Verbote zum Tragen. Diese beträfen den Import vernetzter Fahrzeuge mit Bezug zu den genannten Ländern sowie deren Herstellung, Verkauf, Weiterverkauf und Einführung in den zwischenstaatlichen Handel. Zudem soll es Verbote für bestimmte Software und Hardware geben, die ab 2027 beziehungsweise 2030 gelten sollen.

Mercedes-Benz wegen Eigentümerstruktur potenziell betroffen

Die Gesetzesinitiative zielt auf alle Formen sogenannter Connected Vehicles, und der Begriff ist weit definiert. Er würde in der bestehenden Fassung praktisch alle modernen Fahrzeuge mit Bluetooth, WLAN, Mobilfunk, Satellitenkommunikation und anderen drahtlosen Kommunikationssystemen betreffen. Fahrzeuge könnten selbst dann unter das Gesetz fallen, wenn diese deaktiviert oder später erst aktiviert werden.
Als besonders heikel gilt jener Absatz, in dem es um die Eigentümerstruktur des Herstellers geht. So sollen die ins Auge gefassten Einschränkungen auch bei Fahrzeugen greifen, wenn deren Hersteller zu mehr als 15 Prozent direkt oder indirekt von Unternehmen aus einem der betroffenen Länder kontrolliert oder gehalten wird.
Es könnte in einem solchen Fall auch Mercedes-Benz ein Verkaufsverbot in den USA drohen. Grund dafür ist, dass sowohl das chinesische Unternehmen BAIC als auch Geely-Gründer Li Shufu jeweils knapp 10 Prozent der Anteile des deutschen Konzerns besitzen – und damit insgesamt knapp 20 Prozent.

Lobbyarbeit von General Motors dahinter?

Der republikanische Senator Bernie Moreno, der den Gesetzentwurf eingebracht hat, bemüht sich derweil, die Gemüter zu beruhigen. Er verteidigt das Gesetz als erforderlich, um die „Zerstörung der industriellen Basis der USA“ zu verhindern. Mercedes-Benz habe zudem bis 2030 Zeit, seine Eigentümerstruktur anzupassen. Notfalls könne auch das Handelsministerium immer noch Ausnahmen genehmigen.
Der Ausschussvorsitzende, der republikanische Senator Ted Cruz, übte Kritik an der vorgeschlagenen 15-Prozent-Regel. Die Regel würde Mercedes-Benz treffen, und er könne sich nicht vorstellen, dass ein Ausschluss des Unternehmens vom US-Markt tatsächlich angedacht sei. Cruz deutete an, Lobbyisten von General Motors könnten hinter dem Vorstoß stehen – und damit den Konkurrenten zugunsten eigener Modelle schwächen wollen.
Mercedes verwies in einer Reaktion unter anderem darauf, dass kein Anteilseigner des Unternehmens mehr als 10 Prozent halte und die Großaktionäre nicht direkt im Aufsichtsrat vertreten seien oder Entscheidungen zum Geschäft treffen könnten. Zugleich erinnerte der Konzern daran, dass das Unternehmen zu rund 160.000 Arbeitsplätzen in den USA beitrage, unter anderem in den zwei Werken Tuscaloosa im Bundesstaat Alabama und Charleston in South Carolina.

Mercedes-Benz nicht das einzige betroffene Unternehmen

Neben Mercedes würde das Gesetz, sollte es in der vorliegenden Form in Kraft treten, auch noch weitere Hersteller treffen. Einer davon wäre Polestar, welcher aufgrund geltender Gesetze den Verkauf von Fahrzeugen ab Modelljahr 2027 in den USA einstellen muss. Volvo erhielt bislang eine Ausnahmegenehmigung, diese ist jedoch mit Auflagen verbunden. Beide schwedische Unternehmen werden mehrheitlich von Geely kontrolliert.
Ford plant, die Produktion chinesischer Lincoln-Modelle in die USA zu verlagern. General Motors will seine Produktion von Buick Envision von China in die USA verlagern.
Der Gesetzentwurf richtet sich auch gegen bestimmte Formen von Technik. Dazu gehören Fahrzeugsoftware, Kommunikationsmodule, Mobilfunk, WLAN, Bluetooth, Satellitenkommunikation, automatisierte Fahrsysteme und KI-Komponenten im Fahrzeug. Diese Systeme könnten, so die Initiatoren, sensible Daten sammeln, Bewegungsprofile erstellen, aus der Ferne manipuliert oder für Spionage und Cyberangriffe genutzt werden.
Ausnahmen sind zu Testzwecken, für Evaluierungen, Reparaturen und Garantieleistungen älterer Fahrzeuge vorgesehen sowie dort, wo das Handelsministerium Ausnahmen genehmigt.
(Mit Material von dpa)
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US-Gesetz: Mercedes droht Verkaufsverbot in den USA


In Kürze:

  • Verbot vernetzter Fahrzeuge mit Bezug zu China, Russland, Iran oder Nordkorea geplant.
  • Auch MercedesBenz könnte wegen chinesischer Beteiligungen betroffen sein.
  • Ziel ist laut Initiatoren der Schutz der nationalen Sicherheit und der US-Autoindustrie.

 
Ein neuer Gesetzentwurf des US-Senats sorgt für Unruhe bei zahlreichen Autobauern – unter anderem auch Mercedes-Benz.
Der Handelsausschuss des Senats hat am Mittwoch, 22. Juli, den Gesetzentwurf S.4429 gebilligt und dieser hat damit die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Entwurf verfolgt das Ziel, vernetzte Fahrzeuge und Fahrzeugtechnik aus Staaten, die man im Gesetzestext als sicherheitspolitische Gegner bezeichnet, vom US-Markt fernzuhalten. Dazu zählen unter anderem China, Nordkorea, Russland und der Iran. Damit geht der aktuelle Entwurf weit über bisher bestehende Regelungen hinaus.

Geplantes Gesetz betrifft vernetzte Fahrzeuge mit Bezug zu China

Bisher standen bei restriktiven Maßnahmen gegen Produkte aus diesen Ländern konkrete Sicherheitsrisiken durch Hard- und Software im Vordergrund. Der aktuelle Entwurf knüpft zum Teil bereits an die Herkunft und die Eigentümerstruktur des Herstellers an. Die Folge könnte sein, dass künftig auch internationale Konzerne mit chinesischer Beteiligung betroffen sind. Und die angedachten Maßnahmen könnten selbst dann wirken, wenn die Fahrzeuge außerhalb Chinas produziert wurden.
Sollte der Entwurf in der jetzigen Form zum Gesetz werden, kämen ab dem 1. Januar 2027 mehrere grundsätzliche Verbote zum Tragen. Diese beträfen den Import vernetzter Fahrzeuge mit Bezug zu den genannten Ländern sowie deren Herstellung, Verkauf, Weiterverkauf und Einführung in den zwischenstaatlichen Handel. Zudem soll es Verbote für bestimmte Software und Hardware geben, die ab 2027 beziehungsweise 2030 gelten sollen.

Mercedes-Benz wegen Eigentümerstruktur potenziell betroffen

Die Gesetzesinitiative zielt auf alle Formen sogenannter Connected Vehicles, und der Begriff ist weit definiert. Er würde in der bestehenden Fassung praktisch alle modernen Fahrzeuge mit Bluetooth, WLAN, Mobilfunk, Satellitenkommunikation und anderen drahtlosen Kommunikationssystemen betreffen. Fahrzeuge könnten selbst dann unter das Gesetz fallen, wenn diese deaktiviert oder später erst aktiviert werden.
Als besonders heikel gilt jener Absatz, in dem es um die Eigentümerstruktur des Herstellers geht. So sollen die ins Auge gefassten Einschränkungen auch bei Fahrzeugen greifen, wenn deren Hersteller zu mehr als 15 Prozent direkt oder indirekt von Unternehmen aus einem der betroffenen Länder kontrolliert oder gehalten wird.
Es könnte in einem solchen Fall auch Mercedes-Benz ein Verkaufsverbot in den USA drohen. Grund dafür ist, dass sowohl das chinesische Unternehmen BAIC als auch Geely-Gründer Li Shufu jeweils knapp 10 Prozent der Anteile des deutschen Konzerns besitzen – und damit insgesamt knapp 20 Prozent.

Lobbyarbeit von General Motors dahinter?

Der republikanische Senator Bernie Moreno, der den Gesetzentwurf eingebracht hat, bemüht sich derweil, die Gemüter zu beruhigen. Er verteidigt das Gesetz als erforderlich, um die „Zerstörung der industriellen Basis der USA“ zu verhindern. Mercedes-Benz habe zudem bis 2030 Zeit, seine Eigentümerstruktur anzupassen. Notfalls könne auch das Handelsministerium immer noch Ausnahmen genehmigen.
Der Ausschussvorsitzende, der republikanische Senator Ted Cruz, übte Kritik an der vorgeschlagenen 15-Prozent-Regel. Die Regel würde Mercedes-Benz treffen, und er könne sich nicht vorstellen, dass ein Ausschluss des Unternehmens vom US-Markt tatsächlich angedacht sei. Cruz deutete an, Lobbyisten von General Motors könnten hinter dem Vorstoß stehen – und damit den Konkurrenten zugunsten eigener Modelle schwächen wollen.
Mercedes verwies in einer Reaktion unter anderem darauf, dass kein Anteilseigner des Unternehmens mehr als 10 Prozent halte und die Großaktionäre nicht direkt im Aufsichtsrat vertreten seien oder Entscheidungen zum Geschäft treffen könnten. Zugleich erinnerte der Konzern daran, dass das Unternehmen zu rund 160.000 Arbeitsplätzen in den USA beitrage, unter anderem in den zwei Werken Tuscaloosa im Bundesstaat Alabama und Charleston in South Carolina.

Mercedes-Benz nicht das einzige betroffene Unternehmen

Neben Mercedes würde das Gesetz, sollte es in der vorliegenden Form in Kraft treten, auch noch weitere Hersteller treffen. Einer davon wäre Polestar, welcher aufgrund geltender Gesetze den Verkauf von Fahrzeugen ab Modelljahr 2027 in den USA einstellen muss. Volvo erhielt bislang eine Ausnahmegenehmigung, diese ist jedoch mit Auflagen verbunden. Beide schwedische Unternehmen werden mehrheitlich von Geely kontrolliert.
Ford plant, die Produktion chinesischer Lincoln-Modelle in die USA zu verlagern. General Motors will seine Produktion von Buick Envision von China in die USA verlagern.
Der Gesetzentwurf richtet sich auch gegen bestimmte Formen von Technik. Dazu gehören Fahrzeugsoftware, Kommunikationsmodule, Mobilfunk, WLAN, Bluetooth, Satellitenkommunikation, automatisierte Fahrsysteme und KI-Komponenten im Fahrzeug. Diese Systeme könnten, so die Initiatoren, sensible Daten sammeln, Bewegungsprofile erstellen, aus der Ferne manipuliert oder für Spionage und Cyberangriffe genutzt werden.
Ausnahmen sind zu Testzwecken, für Evaluierungen, Reparaturen und Garantieleistungen älterer Fahrzeuge vorgesehen sowie dort, wo das Handelsministerium Ausnahmen genehmigt.
(Mit Material von dpa)
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Sanktionen gegen Täter: US-Senatoren bringen Gesetz gegen Organraub in China ein


In Kürze:

  • Gesetzesentwurf: Sanktionen gegen Täter von Organraub in China
  • Schutzmaßnahmen: Falun-Gong-Praktizierende und andere politische Gefangene stehen im Fokus
  • Berichtspflichten und Kontrolle: US-Behörden prüfen Transplantationspraxis in China und Zusammenarbeit mit den USA

 
Zwei US-Senatoren haben ein Gesetz eingebracht, das darauf abzielt, Zwangsorganentnahmen in China zu bekämpfen und gefährdete Gruppen wie Falun-Gong-Praktizierende zu schützen. Der „Falun Gong and Victims of Forced Organ Harvesting Protection Act“ sieht Sanktionen gegen mutmaßliche Täter vor und verpflichtet den US-Präsidenten, eine Liste von Personen zu erstellen, die an diesen Verbrechen beteiligt sind. Diese Liste soll jährlich oder bei neuen Erkenntnissen aktualisiert werden.

Bis zu 20 Jahren Haft

Das Gesetz, das von dem republikanischen Senator Ted Cruz und dem demokratischen Senator Jeff Merkley eingebracht wurde, würde den Betroffenen die Einreise in die USA verwehren und Geschäfte mit US-Unternehmen unterbinden. Zudem würden sie ihr US-Visum verlieren.
Verstöße gegen die Sanktionen könnten zu zivilrechtlichen Strafen von bis zu 250.000 US-Dollar (rund 216.000 Euro) oder zu maximal 1 Million Dollar (rund 900.000 Euro) und 20 Jahren Haft führen.
Cruz erklärte in einer Stellungnahme: „Die Kommunistische Partei Chinas betreibt eine brutale, staatlich geförderte Organentnahmeindustrie, die Menschen aufgrund ihres Glaubens ins Visier nimmt. Die KPCh hat insbesondere Falun-Gong-Praktizierende verfolgt und fundamentale Menschenrechte verletzt. Die Vereinigten Staaten sollten diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die diese Gräueltaten begangen haben.“
Er lobte Merkley für die gemeinsame Initiative und forderte den Kongress auf, das Gesetz „zügig voranzubringen“.

Falun-Gong-Praktizierende als Hauptopfergruppe

Falun Gong, eine spirituelle Meditationsschule, die auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht basiert, wird in China seit über 26 Jahren verfolgt. Millionen Praktizierende sind ständiger Polizeiüberwachung, willkürlichen Festnahmen, Haft, Folter, Zwangsarbeit und anderen Misshandlungen ausgesetzt.
2019 stellte das in London ansässige, unabhängige China Tribunal fest, dass in China Organraub in großem Umfang stattgefunden hat und Falun-Gong-Praktizierende die Hauptquelle der Organe sind.
Cruz erklärte: „Diese entnommenen Organe werden für Transplantationen in China verwendet und [auch] ins Ausland exportiert.“ Er bezeichnete diese Praxis am 12. März als „schrecklich und barbarisch“.
„Es ist eine groteske Verletzung der Menschenrechte, der wir mit vereinten Kräften entgegentreten sollten.“
Im Mai 2025 wurde eine frühere Gesetzesversion, der „Falun Gong Protection Act“, im US-Repräsentantenhaus verabschiedet.

Berichtspflichten und Untersuchungen

Der neue Gesetzesentwurf würde den US-Außenminister, in Absprache mit dem Gesundheitsminister und dem Direktor der National Institutes of Health, dazu verpflichten, einen Bericht an den Kongress vorzulegen.
Dieser Bericht soll unter anderem folgende Punkte umfassen:
  • Offizielle und inoffizielle Transplantationsrichtlinien in China
  • Anwendung dieser Richtlinien auf Gewissensgefangene und andere politische Häftlinge, einschließlich Falun-Gong-Praktizierender
  • Geschätzte jährliche Zahl der Transplantationen
  • Quellen der Organe, einschließlich freiwilliger Spender
  • Zeitrahmen für die Organbeschaffung
  • Höhe der Fördermittel von US-Einrichtungen der vergangenen zehn Jahre, die Transplantationsforschung in China unterstützt haben
Ferner soll festgestellt werden, ob Zwangsorganentnahmen in China eine „Atrocity“ (Gräueltat) im Sinne des „Elie Wiesel Genocide and Atrocities Prevention Act“ von 2018 darstellen.
„Damit soll ganz klar signalisiert werden, dass diese Praxis völlig inakzeptabel ist“, sagte Senator Merkley. Er fügte hinzu, dass er hoffe, Präsident Donald Trump werde das Thema bei seinem bevorstehenden Treffen mit dem chinesischen Staatschef Xi Jinping ansprechen. Maßnahmen zur Beendigung dieser Missstände müssten Vorrang haben, bevor Washington mit Peking in Handelsfragen zusammenarbeite.

„Menschliche Körperteile als Handelsware“

Sam Brownback, ehemaliger US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit, bezeichnete Organraub als „diabolisch“. „Dies ist ein Regime, das tatsächlich bereit ist, etwas so Schreckliches zu tun, dass es fast unvorstellbar ist. Das Regime betrachtet menschliche Körperteile als Handelsware.“
Brownback zog einen historischen Vergleich: „Unter der Sowjetunion haben gottlose Kommunisten Juden verfolgt, die ausreisen wollten, und sie zu sozialen Außenseitern gemacht. Was wir hier sehen, ist dieselbe kommunistische, antireligiöse Ideologie und was sie einer religiösen Gruppe, mit der sie nicht übereinstimmen, anzutun bereit sind. Das ist entsetzlich. Es muss angesprochen werden.“
Er betonte die Bedeutung der Verteidigung der Religionsfreiheit: „Dies ist ein Kampf, den wir nicht gesucht haben, aber den wir beenden müssen.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Senators Unveil Bipartisan Bill to Protect Falun Gong, Counter Forced Organ Harvesting“. (deutsche Bearbeitung zk)