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Nach Nordstream-Anklage: Wagenknecht drängt auf Untersuchungsausschuss


In Kürze:

  • Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Serhii K. wegen der Nord-Stream-Sprengung.
  • Wagenknecht fordert Aufklärung über eine mögliche Beteiligung staatlicher Stellen der Ukraine.
  • Das BSW verlangt einen Untersuchungsausschuss und kritisiert Grüne und Linke.
  • Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg.

 
Im Zusammenhang mit der jüngst verkündeten Anklage der Bundesanwaltschaft wegen der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines hat BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht politische Konsequenzen gefordert. Zugleich übte sie scharfe Kritik an Linken und Grünen. Diese verhinderten aus ihrer Sicht wegen der „Brandmauer“-Politik die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu dem Anschlag.
In einer Erklärung fordert Wagenknecht Aufklärung darüber, ob die ukrainische Führung die Sprengung billigte. Zudem fordert sie Aufklärung darüber, über welche Erkenntnisse die Bundesregierung bereits 2022 zur Planung und Ausführung des Anschlags verfügte. Die BSW-Gründerin regte außerdem an, den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in einem möglichen Prozess als Zeugen zu laden.

Nordstream-Anschlag in internationalen Gewässern – dennoch deutsche Zuständigkeit

Wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag, 2. Juli, mitteilte, wurde am 30. Juni Anklage gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Serhii K. erhoben. Die Bundesanwaltschaft strebt damit eine Hauptverhandlung vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg an. Die Anklagebehörde wirft K. unter anderem das Kriegsverbrechen des Angriffs auf zivile Objekte vor.
Zu den weiteren Anklagepunkten gehören unter anderem das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe. Die Zuständigkeit der deutschen Justiz begründet die Anklagebehörde mit dem Taterfolg. Dieser sei auch in Deutschland eingetreten.
Die durch die Tat beabsichtigte Funktionsunfähigkeit der Pipelines sei auch auf deutschem Staatsgebiet wirksam geworden, weil die Leitungen dort endeten. Der Bundesgerichtshof wies eine Haftbeschwerde von Serhii K. zurück und verwies hinsichtlich der Zuständigkeit außerdem darauf, dass die Tat nach den Umständen geeignet gewesen sei, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. Zudem komme dem Fall eine besondere Bedeutung zu.

Bundesanwalt geht von Planung nach Kriegsbeginn aus

K. war 2022 Offizier der ukrainischen Armee. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine Ende Februar desselben Jahres entwickelte er gemeinsam mit weiteren Militärangehörigen den Plan, die Nord-Stream-Pipelines zu zerstören. Ziel sei es gewesen, die Gaslieferungen von Russland nach Deutschland dauerhaft zu unterbinden.
Damit sollten der Russischen Föderation Einnahmen aus dem Gasexport entzogen werden, die als wichtig für die Finanzierung des Krieges gelten. Tatsächlich hatte die russische Regierung die Gaslieferungen über Nord Stream im Jahr 2022 jedoch bereits weitgehend eingestellt.
Zusammen mit Berufstauchern, Skippern und Sprengstoffexperten habe K. Sabotageteams gebildet. Am 4. September 2022 sei er der Anklage zufolge mit einem gefälschten ukrainischen Reisepass über Polen nach Deutschland eingereist. Mithilfe gefälschter Ausweispapiere habe die Gruppe bei einem Unternehmen in Rostock eine hochseetaugliche Segelyacht angemietet und dort militärisch verwendbare Hochleistungssprengstoffe deponiert.

Kreml vermutete USA und Großbritannien hinter Anschlag – Brüssel eine „False Flag“

Später brach die Gruppe der Anklage zufolge in internationale Gewässer in der Nähe der dänischen Insel Bornholm auf. Bis zum 22. September 2022 brachte die Gruppe demnach mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den auf dem Meeresgrund verlaufenden Gaspipelines an. Diese detonierten am 26. September und richteten erhebliche Schäden an. Vor dem kriegsbedingten Ende der Energiepartnerschaft wurde rund die Hälfte des deutschen Erdgasbedarfs über das Nord-Stream-System gedeckt.
Am 21. August 2025 nahmen italienische Beamte K., gegen den ein europäischer Haftbefehl bestand, in der Provinz Rimini fest. Die Auslieferung an Deutschland erfolgte im November 2025. Ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, muss das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entscheiden. Erst im anschließenden Prozess wird geprüft, ob sich die Vorwürfe beweisen lassen. Für K. gilt die Unschuldsvermutung.
Von besonderer Bedeutung ist die Darstellung der Bundesanwaltschaft, wonach die Planung des Anschlags „im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine“ erfolgt sei. Dies war über lange Zeit Gegenstand von Spekulationen und Dementis. Der Kreml hatte vor allem die USA und Großbritannien verdächtigt, den Sabotageakt ermöglicht oder koordiniert zu haben. In Brüssel wurde dagegen über eine mögliche „False Flag“-Operation Russlands spekuliert.

Quorum für Nordstream-Untersuchungsausschuss im Bundestag verfehlt

Mit der Behauptung, es habe einen Auftrag staatlicher Stellen der Ukraine gegeben, geht die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage deutlich weiter als in früheren öffentlichen Aussagen. Sie benennt allerdings keine konkreten politischen Entscheidungsträger und erhebt auch keine Anklage gegen aktuelle oder frühere ukrainische Regierungsmitglieder. Nach bisheriger Aktenlage bleibt offen, ob und inwieweit die Regierungsspitze in Kiew über das Vorhaben informiert war.
Das BSW will dies nun auf parlamentarischem Weg prüfen lassen. Wagenknecht kritisiert die Fraktionen der Grünen und Linken im Bundestag für deren Weigerung, gemeinsam mit der AfD für einen Untersuchungsausschuss zu stimmen. Es sei „ein Trauerspiel, dass der Bundestag nicht in der Lage ist, einen Untersuchungsausschuss einzurichten“.
Das dafür erforderliche Quorum setzt Stimmen von Abgeordneten aller drei Oppositionsfraktionen voraus. Den bislang eingebrachten Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag hatten die Grünen scharf zurückgewiesen. Die SPD betonte zwar den Schutz kritischer Infrastruktur, sah aber keinen Bedarf für einen Ausschuss. Die CDU/CSU verwies darauf, dass das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Zudem seien die Zuständigkeiten eines Untersuchungsausschusses rechtlich begrenzt.
Das BSW will im Fall eines Einzugs in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern einen eigenen Anlauf zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Nord-Stream-Sprengung unternehmen. Dort wird am 20. November ein neues Landesparlament gewählt. Das BSW kann sich aktuellen Umfragen zufolge Hoffnungen auf den Einzug in den Landtag machen.
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Verfassungsschutz warnt vor wachsendem Extremismus und hybriden Angriffen


In Kürze:

  • Der Verfassungsschutz sieht Deutschland gleichzeitig durch Extremismus, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen unter Druck.
  • Rechtsextremismus bleibt laut Bericht die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, während linksextremistische Gewalt besonders stark zunimmt.
  • Antisemitismus wird als ideologische Schnittmenge verschiedener extremistischer Strömungen hervorgehoben.
  • Bundesinnenminister Dobrindt fordert zusätzliche Befugnisse, um den Verfassungsschutz zu einem operativ stärkeren Nachrichtendienst auszubauen.

 
Am Dienstag, dem 30. Juni, haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Behördenchef Sinan Selen den Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz über das Jahr 2025 vorgestellt. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts betonte der Minister, Deutschland stehe von innen und außen unter Druck. In fast allen beobachteten Phänomenbereichen seien Personenpotenziale und Gewaltrisiken gestiegen. Hinzu kämen Sabotage und Spionage von außen.
Sowohl Dobrindt als auch Selen machten noch einmal deutlich, dass sie es für unabdingbar halten, den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“ auszubauen. Derzeit bestehe die Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes lediglich in der Beobachtung und Auswertung von Informationen zu den beobachteten Phänomenbereichen.

Verfassungsschutz will sich vom reinen Beobachtungsdienst lösen

Künftig solle der Verfassungsschutz auch die Möglichkeit erhalten, mit „Detektion, Disruption und Prävention“ auf gefährliche Entwicklungen zu reagieren, so das Anliegen. Der Ausbau der Befugnisse stößt jedoch auf Schwierigkeiten. In der Bundesrepublik gilt es aufgrund der totalitären Vergangenheit als problematisch, die Geheimdienste mit hoheitlichen Befugnissen auszustatten.
Auch unter den Verfassungsschutzbehörden selbst gibt es Meinungsunterschiede: So lehnt Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer den Ausbau zum „echten Geheimdienst“ ab. Der Verfassungsschutz, so äußerte er, solle „den Bürger schützen und nicht überwachen“.
Dobrindt und Selen machten unterdessen deutlich, dass sich Deutschland in einer Lage befinde, in der sich klassische Spionage, Sabotage und Extremismus zunehmend mit digitalen Bedrohungen vermengten. Den deutschen Nachrichtendiensten müsse deshalb auch aktives Reagieren auf Bedrohungspotenziale möglich werden. Dies sei etwa mit Blick auf Cyberangriffe sowie die Rekrutierung immer jüngerer Menschen, teilweise auch von Kindern, durch verfassungsfeindliche Bestrebungen erforderlich. Diese seien in ihrem Weltbild noch nicht gefestigt und könnten durch Deradikalisierung oder Aussteigerprogramme erreicht werden.

Rechtsextremismus bleibt größte Gefahr für freiheitlich-demokratische Grundordnung

Deutschland wird, so betonen Dobrindt und Selen, sowohl von ausländischen Nachrichtendiensten als auch inländischen extremistischen Milieus unter Druck gesetzt. Als staatliche Akteure werden vor allem Russland, China und der Iran genannt. Gleichzeitig nehme das Personenpotenzial fast sämtlicher extremistischer Szenen zu. Dobrindts Schlussfolgerung lautete, die Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wirkten „von außen und innen, analog und digital, sichtbar und verborgen“.
Wie der Minister betonte, bleibe der Rechtsextremismus nach Einschätzung des Verfassungsschutzes weiterhin die größte Gefahr. In diesem Phänomenbereich sei das zuzuordnende Personenpotenzial noch einmal deutlich um rund 17 Prozent von 50.250 auf 58.700 angewachsen. Als gewaltbereit gelten 15.600 Rechtsextremisten – rund 300 mehr als im Beobachtungszeitraum 2024.
Im Vorjahr sei die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten auf hohem Niveau verharrt. Die strafbaren Handlungen insgesamt seien leicht um 2,3 Prozent auf 36.951 gesunken. Unter diesen sei jedoch die Zahl der Gewalttaten um 8,9 Prozent auf 1.395 gestiegen. In sechs Fällen sei es zu versuchten Tötungsdelikten gekommen. Bei den meisten rechtsextremistisch motivierten Straftaten handele es sich nach wie vor um Propagandadelikte.

Bestrebungen in Richtung Rechtsterrorismus – linke Gewaltszene wächst ebenfalls

Sorge bereiteten insbesondere die zunehmende Vernetzung junger Gruppen und deren stärkere Aktionsorientierung. Wie die Zerschlagung der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zeige, könne auch mit Blick auf möglichen Rechtsterrorismus keine Entwarnung gegeben werden. Dazu komme die gezielte Ansprache Jugendlicher über soziale Netzwerke und Gaming-Plattformen. Der Bericht erwähnt dabei unter anderem die auch in anderen Ländern bereits in Erscheinung getretenen neueren Phänomene wie „Akzelerationismus“, „Attentäter-Fanklubs“ oder eine „nihilistisch-satanistische Onlinesubkultur“.
Im Phänomenbereich des Linksextremismus sei das Personenpotenzial geringer als im Rechtsextremismus. Allerdings sei das Wachstum dynamischer und allein von 2024 auf 2025 um etwa 4.200 auf nunmehr 42.200 Personen angewachsen. Auch das Gewaltpotenzial stieg von 11.200 auf 11.600 gewaltbereite Linksextremisten. Die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten insgesamt stieg um 39 Prozent auf 8.133. Bei den Gewalttaten war sogar ein Plus von 60 Prozent auf 856 zu verzeichnen.
Linksextremistisch motivierte Gewalttaten richteten sich dabei immer häufiger gegen politische Gegner sowie gegen die Polizei. Der militante „Antifaschismus“ gewinne insbesondere aufgrund der Wahlerfolge der AfD an Bedeutung. Dazu kämen Anschläge gegen die kritische Infrastruktur, Brandanschläge, aber auch eine zunehmende Bedeutung dogmatisch-kommunistischer Jugendorganisationen. Auch unter diesen sei eine zunehmende Gewaltbereitschaft festzustellen. Außerdem gehe von diesen Bestrebungen eine zunehmende Gefahr für die kritische Infrastruktur aus. Dies zeigten etwa die Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin zu Beginn des Jahres.
Sinan Selen erläuterte, dass der organisierte Linksextremismus vor allem versuche, Ängste – etwa um das Klima oder vor Krieg – zu nutzen, um junge Menschen anzusprechen. Dabei würden häufig legitime Protestbewegungen durch Extremisten instrumentalisiert.

Was der Verfassungsschutz zum Bedrohungspotenzial des Islamismus zu sagen hat

Das Gefährdungspotenzial im Bereich des Islamismus bleibt dem Verfassungsschutzbericht zufolge ebenfalls präsent. Von Entwarnung könne auch hier keine Rede sein. Wie auch bei der extremen Rechten falle hier die Bedeutung von Online-Radikalisierung und das immer jüngere Alter Rekrutierter auf. Das Bedrohungspotenzial bleibe groß, weil dschihadistische Terrorgruppen weiterhin auf einfache Mittel wie Messer und Autos als Tatmittel setzten.
Im Phänomenbereich „Islamismus“, in dem terroristische Gruppen ebenso zusammengefasst sind wie die Muslimbruderschaft oder Vereinigungen wie Millî Görüş oder die Furkan-Bewegung, spricht der Verfassungsschutz von einem Personenpotenzial von 28.645 Personen (2024: 28.280). Das gewaltbereite Potenzial sei im Vorjahr von 9.540 leicht auf 9.110 gesunken.
Die Zahl der als islamistisch eingeordneten Straftaten stieg im Jahr 2025 von 1.397 auf 1.599, die meisten davon Propagandadelikte. Die Zahl der Gewalttaten stieg von 71 auf 80, darunter acht versuchte und zwei vollendete Tötungsdelikte. Verfassungsschutzpräsident Selen warnte dabei insbesondere vor der terroristischen Hamas.
Die in Deutschland verbotene palästinensische Organisation unterhalte weiterhin Strukturen im Land. Zunehmend bediene sie sich auch krimineller Netzwerke, um Terrorakte zu planen. Deutschland werde von der Hamas nicht mehr nur als Rückzugsraum, sondern ausdrücklich als möglicher Aktionsraum betrachtet. Besonders gefährdet seien dadurch jüdische und israelische Einrichtungen.

„Woke“-Narrativ als gemeinsame Bezugslinie aller Phänomenbereiche

Auffällig sei, so Selen und Dobrindt, dass Antisemitismus zunehmend ideologische Grenzen überschreite. So bilde Israelfeindschaft weitgehend eine Schnittmenge zwischen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus, in vielen Bereichen auch mit Erscheinungsformen auslandsbezogenen Extremismus. Dieses verbindende Element werde im Bericht mehrfach hervorgehoben.
Die Radikalisierung erfolge immer häufiger digital. Die Gruppierungen versuchten zunehmend auch Künstliche Intelligenz für ihre Agenda zu nutzen, und immer jüngere Menschen würden über TikTok, Instagram, Gaming-Plattformen und andere digitale Räume gewonnen.
Selen hob hervor, dass nahezu alle extremistischen Milieus ähnliche psychologische Mechanismen nutzten. Typisch seien dabei Opfernarrative. Diese bestärkten potenzielle Mitstreiter in der Wahrnehmung, „unterdrückt“ zu sein und nicht zur Gesellschaft zu gehören. Die Verantwortung werde dabei jeweils bestimmten als Feindbilder markierten Gruppen zugeschrieben. Die Mechanismen funktionierten links, rechts und in anderen identitätspolitischen Clustern gleichermaßen. Darauf aufbauende Narrative seien häufig ein Einstieg in spätere Radikalisierungsprozesse.

„Wegwerfagenten“ und transnationale Repression

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts betrifft ausländische Nachrichtendienste. Russland nutze dabei zunehmend sogenannte Low-Level- oder „Wegwerfagenten“, um Sabotage, Desinformation und hybride Kriegsführung zu betreiben. China wiederum sei vor allem in Bereichen wie Wirtschaftsspionage und der Aneignung von Know-how in Wissenschaft und Technologie aktiv. Darüber hinaus schüchtere man auch Dissidenten im Ausland ein.
Ein bekanntes Beispiel sei der im Vorjahr zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Jian G., der sich unter anderem als Mitarbeiter eines EU-Abgeordneten Zugang zu Informationen verschafft und Oppositionelle ausgespäht habe. Transnationale Repression betreibe auch der Iran. Von Teheran gesteuerte Zellen schüchterten iranische Oppositionelle ein. In einigen Fällen seien zudem gezielte Mord- und Brandanschläge gegen jüdische und israelische Einrichtungen vereitelt worden.
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24. Juni: Stilllegung des Gasnetzes | Bundesweite Bahnstörung | Wasserentnahme verboten

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Stilllegung des Gasnetzes

Bis Ende Juni müssen alle deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Kommunale Wärmeplanung vorlegen. Mehrere Städte, darunter Mannheim und Stuttgart, planen die Stilllegung ihrer Gasnetze bis 2035. München, Hamburg und Berlin wollen bis 2045 aus dem Erdgas aussteigen. Für Millionen Menschen bedeutet das den Umstieg auf neue Heizsysteme.

Bundesweite Bahnstörung

Eine Störung im digitalen Bahnfunk hat den Zugverkehr in ganz Deutschland für mehrere Stunden lahmgelegt. Alle Züge wurden in Bahnhöfen angehalten, Fahrgäste saßen fest, die S-Bahn-Systeme in mehreren Städten fielen aus. Am Morgen lief der Verkehr wieder an. Die Bahn nennt den Austausch einer technischen Komponente als Ursache. Hinweise auf Sabotage gebe es nicht. Politiker fordern Konsequenzen.

Wasserentnahme verboten

Ab Freitag ist in Stuttgart die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen oder Seen verboten. Für den privaten Verbrauch darf dort nichts mehr abgeschöpft oder abgepumpt werden. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August und soll dem Natur- und Umweltschutz dienen.

Niederlage für „Spiegel“

Im Eilverfahren gegen den „Spiegel“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg im Fall Ulmen/Fernandes Grenzen der Verdachtsberichterstattung gezogen. Dem Magazin wird es untersagt, den Eindruck zu erwecken, Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau hergestellt oder verbreitet. Berichte zu Fotos, Fake-Profilen und Gewaltvorwürfen bleiben hingegen größtenteils zulässig.

Trump-kritische Resolution

Der US-Senat hat mit 50:48 Stimmen eine Resolution verabschiedet, die Präsident Donald Trump zum Ende des Irankriegs drängt und weitere Militärschritte an die Zustimmung des Kongresses knüpft. Die Resolution konnte durch vier republikanische Stimmen eine Mehrheit finden. Trump nannte die Abstimmung „schlecht getimt und bedeutungslos“. Die Resolution ist nicht bindend.
 
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Dobrindt eröffnet neues Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen


In Kürze:

  • Neues Abwehrzentrum eröffnet: Bundesinnenminister Dobrindt hat gemeinsam mit Verfassungsschutzpräsident Selen das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen eingeweiht.
  • Bessere Vernetzung: Das Zentrum soll den Informationsaustausch zwischen Polizei, Nachrichtendiensten und weiteren Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern verbessern.
  • Wegwerf-Agenten im Blick: Sicherheitsbehörden beobachten verstärkt Personen, die für einzelne Aufträge angeworben werden, ohne die Hintermänner zu kennen.
  • Reaktion auf neue Bedrohungen: Das Zentrum soll Deutschlands Widerstandsfähigkeit gegen hybride Angriffe aus dem Ausland stärken.

 
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen haben am Dienstag, 16. Juni, das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) eröffnet. Zu dem Termin, der im Berliner Büro des Bundesamtes für Verfassungsschutz stattfand, sind auch zahlreiche Vertreter von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erschienen.
Bei dem Zentrum handele es sich laut Dobrindt um keine neue Behörde, sondern um eine gemeinsame Plattform. Diese solle den Informationsaustausch und die Koordinierung von Sicherheitsmaßnahmen bei der Bekämpfung sogenannter hybrider Angriffe erleichtern.
Unter hybrider Kriegsführung versteht man eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln. Dazu zählen auch Cyberattacken und die Beeinflussung der öffentlichen Meinung.
Bei der Plattform handelt es sich nicht um die Erste ihrer Art. So gibt es bereits jetzt ein Nationales Cyber-Abwehrzentrum, ein Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum und das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum. Das GAZ Hybrid soll diese Koordination nun auf das gesamte Spektrum hybrider Bedrohungen erweitern.

GAZ Hybrid soll Widerstandsfähigkeit gegen feindselige Akteure stärken

Dobrindt erklärte, es gehe bei dem Aufbau der Plattform darum, „Koordinierung statt Kompetenzgerangel“ zu schaffen. Die deutschen Nachrichtendienste müssten zu „echten“ Geheimdiensten weiterentwickelt werden – mit entsprechenden Befugnissen im Online-Bereich und auch Möglichkeiten zur aktiven Abwehr, „die in der Vergangenheit nicht zur Verfügung standen“. Um diese Nachrichtendienstreform voranzutreiben, kündigte Dobrindt auch einen baldigen Kabinettsbeschluss an.
Deutschland sei ein „tägliches Ziel“ hybrider Übergriffe, so der Minister.
Eine entsprechende Einschätzung hatte auch Verfassungsschutzchef Selen vor mehreren Wochen geäußert. Russland sein in diesem Kontext am häufigsten auffällig geworden – allerdings seien auch aus China, dem Iran oder Nordkorea entsprechende Bestrebungen zu verzeichnen.
Dobrindt erklärte dazu:
„Hybride Bedrohungen sind der Schattenkrieg des 21. Jahrhunderts. Kein heißer Krieg, aber eine dunkle Bedrohung, die versucht, sich manipulativ über unser Land zu legen. Wir antworten heute mit einem starken, gemeinsamen Schild gegen diese hybride Bedrohung.“
Einrichtungen wie das GAZ Hybrid seien daher ein Beitrag zum Ausbau der Widerstandsfähigkeit gegen feindselige Akteure.

Breites Aufgabenspektrum und mehrere Sicherheitsbehörden eingebunden

Zu den Bedrohungen, die in diesem Kontext genannt werden, gehören unter anderem Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und gezielte Kampagnen zur Desinformation. In weiterem Sinne seien auch Einflussnahme auf Wahlen, Staatsterrorismus, transnationale Repression oder Proliferation dazu zu zählen. Dabei handelt es sich um die Weitergabe sensibler Technologien und Waffen.
Unter transnationaler Repression versteht man Bestrebungen von Staaten, Oppositionelle auch außerhalb der eigenen Grenzen zu verfolgen. Dies kann beispielsweise durch gezielte Angriffe, aber auch durch Verweigerung diplomatischer Dienste oder Diffamierungskampagnen erfolgen. Neben China, das etwa gegen Falun-Gong-Praktizierende, Tibeter und Demokratie-Aktivisten vorgeht, ist auch die Türkei mit Blick auf die Gülen-Bewegung in dieser Weise vorgegangen.
Solche Bedrohungen soll das GAZ Hybrid künftig frühzeitig zu erkennen helfen und bekämpfen. Dabei baut die Einrichtung auf bestehenden Strukturen auf und erweitert die deutsche Sicherheitsarchitektur.
Zu den ständigen Teilnehmern des GAZ Hybrid gehören unter anderem alle Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, ebenso die Kriminalämter. Außerdem werden auch Bundespolizei, BND, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Militärischer Abschirmdienst, Generalbundesanwalt und Generalzolldirektion mit von der Partie sein. Bei Bedarf lassen sich auch andere Stellen einbinden, heißt es aus dem Ministerium. Dazu gehören etwa die Bundeswehr oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Fünf Arbeitsgruppen und deren Aufgabenbereiche

Bei den Sitzungen der gemeinsamen Zentren gibt es grundsätzlich keine Hierarchie. Vielmehr wird in den Lagebesprechungen sowie bei den Treffen der einzelnen Arbeitsgruppen in der Regel gemeinsam über das weitere Vorgehen entschieden.
Das neue Zentrum soll nach Angaben des Innenministeriums in fünf Arbeitsgruppen agieren: AG Lage, AG Operativer Informationsaustausch, AG Desinformation und Einflussnahme, AG Wirtschaft und schließlich AG Analyse und Berichtswesen. Die einzelnen Gruppen sammeln und bewerten alle relevanten Infos, besprechen sich zu den Maßnahmen, werten Angriffe im Vorfeld von Wahlen aus und vernetzen sich mit Unternehmen und Verbänden.
Eine Arbeitsgruppe hat dabei sogenannte Wegwerf-Agenten im Fokus. Dabei handelt es sich um Personen, die für einzelne Aktionen angeworben werden – etwa über soziale Netzwerke und gegen Geld.
Häufig geht es dabei um Sabotage oder Informationsbeschaffung. Die Angesprochenen kennen dabei die eigentlichen Auftraggeber oder deren Ziele oft gar nicht. Sicherheitsbehörden zufolge bedienen sich ausländische Akteure zunehmend dieser Akteure.

GAZ Hybrid illustriert Wandel im Sicherheitsverständnis

Das GAZ Hybrid stellt vor diesem Hintergrund nicht nur eine organisatorische Neuordnung dar, sondern spiegelt auch einen Wandel im Sicherheitsverständnis wider. In früheren Zeiten hatten sich Sicherheitsbehörden stärker auf Terrorismus oder klassische Spionage konzentriert. Mittlerweile rücken heute Grauzonen-Konflikte in den Mittelpunkt – dabei handelt es sich Aktivitäten unterhalb der Schwelle eines offenen militärischen Angriffs. Verfassungsschutz-Präsident Selen erklärte im Rahmen des Pressetermins dazu:
„Hybride Angriffe sind keine vorübergehende Gefahr. Sie sind das Mittel der Wahl in internationalen Konflikten unserer Gegenwart weit im Vorfeld klassischer bewaffneter Konflikte. Und wir werden langfristig mit dieser Gefahr konfrontiert bleiben.”
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Brandanschläge auf Stromnetz bei Regensburg

Unbekannte haben nahe einem Wasserkraftwerk in Regensburg einen Brandanschlag auf das Stromnetz verübt. Der oder die Täter setzten in der Nacht zum Montag mehrere Kabel in einem Lüftungsschacht in Brand, wie die Polizei in der bayerischen Stadt am Freitag, 12. Juni, mitteilte.
Ein größerer Stromausfall sei dadurch nicht entstanden. Der Sachschaden belief sich demnach auf rund 30.000 Euro.

Polizei sucht nach Zeugen

In derselben Nacht hatte sich zuvor in der Nähe eines Solarparks zwischen Regensburg und Pentling ein versuchter Brandanschlag ereignet. Dabei versuchten Unbekannte, mit einem selbstgebauten Brandsatz Kabel an einem Strommast zu beschädigen.
Die Vorrichtung zündete zwar, ein Feuer brach jedoch nicht aus. Die Polizei bat Zeugen der Vorfälle um Hinweise. (afp/red)
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Bericht: Iran soll konkrete Anschlagspläne gegen jüdische Ziele in Deutschland verfolgt haben


In Kürze:

  • Laut Sicherheitskreisen plante der Iran konkrete Sabotageakte gegen jüdische Einrichtungen in Deutschland.
  • Ermittler gehen davon aus, dass Teheran Kriminelle und „Wegwerfagenten“ für Anschläge anwerben wollte.
  • Auch Mordpläne gegen Volker Beck und Josef Schuster sollen vorbereitet worden sein.
  • Historisch wird der Iran seit Jahrzehnten mit Terroranschlägen im Ausland in Verbindung gebracht.

 
Die Bedrohung jüdischer Gemeinden durch den Iran in Deutschland könnte konkreter gewesen sein als bislang von der Bundesregierung dargestellt. Diese Einschätzung legt ein Bericht der „Wirtschaftswoche“ nahe, der sich auf mehrere übereinstimmende Aussagen aus westlichen Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten beruft.
Demnach sollen iranische Dienste bereits konkrete Pläne für Sabotageaktionen gegen eine Synagoge in Ostberlin und eine jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main ausgearbeitet haben. Das Mullah-Regime habe die Frankfurter Gemeinde dabei nicht zum ersten Mal ins Visier genommen. Bereits vor zwei Jahren habe der Iran einen Vertreter dieser Gemeinde systematisch bis in private Lebensbereiche ausgespäht.

Merz und Dobrindt sprechen von abstrakter Bedrohung – Herrmann von konkreten Gefahren

Die Bundesregierung hatte in den vergangenen Jahren zumeist von einer abstrakten Bedrohung durch iranische Nachrichtendienste gesprochen. Der Verfassungsschutz hatte von Ausspähungsaktionen Notiz genommen und diese in seinen Berichten erwähnt – ohne exakte Angaben zu machen. Im Fokus standen unter anderem Einflussarbeit über regimegesteuerte Moscheegemeinden sowie Cyberangriffe.
Noch nach Beginn des Irankonflikts betonten Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ein eher abstraktes Bedrohungsbild. Demgegenüber sprach Bayerns Innenminister Joachim Herrmann Anfang des Monats gegenüber WELT TV von konkreten Gefahren.
Demnach müsse man davon ausgehen, dass der iranische Geheimdienst „eine ganze Reihe von Leuten beschäftigt, die in Deutschland aufhältig sind“. Diese seien „im Prinzip in der Lage, hier schwere Straftaten, möglicherweise Anschläge“ zu begehen. Als mögliche Ziele nannte Herrmann Regimegegner im Exil oder jüdische Einrichtungen.

Geheimdienste sehen „historisches Hoch“ bei Agentenaktivitäten des Iran

Herrmann brachte auch den Sprengstoffanschlag auf das israelische Restaurant „Eclipse“ Anfang April mit einem möglichen proiranischen Hintergrund in Verbindung. Dieser Verdacht hat sich mittlerweile offenbar verdichtet – in den USA ist der irakische Staatsangehörige Mohammad Baqer Saad Dawood Al-Saadi wegen Terrorverdachts angeklagt.
Die Anklagebehörde wirft ihm unter anderem vor, im Auftrag des Iran eine Serie von Terroranschlägen in Europa dirigiert zu haben. Darunter soll auch der Anschlag auf das Restaurant in München gewesen sein. Sicherheitsbehörden hatten Al-Saadi in der Türkei festgenommen und in weiterer Folge an die USA überstellt.
Europäischen Nachrichtendiensten zufolge ist auch in Deutschland ein historisches Hoch iranischer Aktivitäten zu verzeichnen. Allein in den vergangenen Monaten hätten diese etwa vier Dutzend Sabotageaktionen vorbereitet – darunter auch schwere Körperverletzungen oder Mordanschläge. Dafür seien bekannte Kriminelle, Rocker oder Auftragskiller angesprochen worden. Diese sollten als sogenannte Wegwerfagenten eingesetzt werden und seien unter anderem über soziale Netzwerke angeworben worden.

Rekrutierung von „Wegwerfagenten“ und verdeckte Strukturen

Diese Taktik würde das Risiko für den Auftraggeber minimieren: Die Agenten, die selbst keinen ideologischen oder geheimdienstlichen Hintergrund aufweisen, sollen für eine schwere Straftat wie Mord zwischen 10.000 und 30.000 Euro erhalten. Geringfügigere Delikte kosten weniger, so die Geheimdienstkreise.
Werden die Täter gestellt, könne der Iran jede Verantwortung von sich weisen. Dafür seien mehrere Mittelsmänner in der Auftragskette zwischengeschaltet. Teheran soll sich demnach sogar an Mitglieder der Hells Angels oder etablierte kriminelle Netzwerke gewandt haben.
Die Bundesanwaltschaft hat deshalb gegen zwei Personen Anklage erhoben, denen vorgeworfen wird, im Auftrag des Iran Anschlagspläne gegen Volker Beck und den Zentralratspräsidenten der Juden in Deutschland, Josef Schuster, vorbereitet zu haben.

Iran seit 1979 für mehrere schwere Terrorakte verantwortlich gemacht

Seit der Machtergreifung des Mullah-Regimes soll der Iran mehrfach durch Terroranschläge und schwere Straftaten im Ausland in Erscheinung getreten sein. Ziel waren dabei meist jüdische oder israelische Einrichtungen sowie solche der USA oder Oppositionelle im Exil. In einigen Fällen wurden dafür Proxys wie die Hisbollah mobilisiert.
Etwa 350 Menschen starben 1983 bei den sogenannten Kasernenanschlägen gegen diplomatische und militärische Einrichtungen der USA und Frankreichs. 1994 tötete ein Hisbollah-Terrorist etwa 85 Menschen beim Anschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA in Buenos Aires. Als bislang bedeutendste Bluttat mit Bezug zur iranischen Regierung auf deutschem Boden gilt der Mord an vier kurdisch-iranischen Oppositionellen im Restaurant „Mykonos“ 1992 in Berlin.
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Politik warnt vor chinesischer Technik bei Drohnenschild

Die Rüstungsfirma Rheinmetall und die Telekom wollen gemeinsam für Deutschland einen Abwehrschirm gegen Drohnen entwickeln, wofür auch die herkömmliche Mobilfunkinfrastruktur genutzt werden soll. Das gaben beide Firmen in einer gemeinsamen Presseerklärung am 11. Mai bekannt.
Doch dabei wird indirekt auch Technik des staatsnahen chinesischen Telekommunikationsausrüsters und Smartphone-Herstellers Huawei verwendet. Deshalb sind Politiker mehrerer Parteien besorgt. Sie befürchten Sicherheitsrisiken.

Huawei-Technik „nicht vertrauenswürdig“

Gegenüber dem „Handelsblatt“ warnten Politiker von CDU, SPD und Grünen vor Gefahren für den geplanten Drohnenabwehrschild.
Marc Henrichmann (CDU) gab zu bedenken: Wenn Teile künftiger Drohnenabwehr über zivile Mobilfunkinfrastruktur laufen sollen, „dann ist die Frage nach den verbauten Technologien eine valide sicherheitspolitische Kernfrage“. Henrichmann ist Vorsitzende des Geheimdienste-Kontrollgremiums des Bundestags.
Der ausgebildete Informatiker und digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Schätzl, sieht ein grundsätzliches Problem. „Wir sehen digitale und sicherheitspolitische Risiken häufig erst dann intensiv, wenn die entsprechende Technologie bereits tief in kritischen Bereichen angekommen ist“, wird der Politiker vom Düsseldorfer Medium zitiert.
Er machte deutlich, dass Huawei im Sicherheitsbereich kein „vertrauenswürdiger Ausrüster“ sei.
Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, äußerte sich kritisch über das Vorhaben: „Die Drohnenabwehrarchitektur, die maßgeblich auch eine Reaktion auf die derzeitige russische Bedrohung ist, muss vollständig ohne chinesische Komponenten ausgestaltet werden“, forderte von Notz im „Handelsblatt“. Drohnenabwehrfähigkeiten müssten „so ausgestaltet werden, dass keine Einfallstore im System für nicht vertrauenswürdige Akteure geschaffen werden“.

Worum es geht

Die geplante Drohnenabwehr soll Mobilfunkmasten, Sensoren der Telekom und Militärtechnik von Rheinmetall kombinieren.
Das Poblem ist, dass die Telekom bei ihrem Mobilfunknetz bislang auf Technik von Huawei angewiesen ist. Die Telekom selbst bleibt diesbezüglich im Ungefähren und von „verschiedenen Sensoren internationaler Hersteller“.
In deren gemeinsamen Presseerklärung werden die Ziele der Zusammenarbeit genannt: Es gehe darum, „Fähigkeiten und Technologien gegen vielfältige Angriffsmöglichkeiten auf KRITIS-Standorte zu entwickeln, ein sogenannter Multi-Threat-Protection-Ansatz.“ Er umfasst Technologien für die Cybersicherheit sowie den physischen Schutz etwa von Liegenschaften“.
KRITIS steht für den Schutz kritischer Infrastrukturen. In dem Pressepapier äußerte Armin Papperger, Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG: „Die Bedrohung durch Drohnen ist hochgradig digital. Deshalb braucht ihre Abwehr die Verbindung aus Sensorik, Effektoren und sicheren Kommunikationsnetzen. Rheinmetall und die Deutsche Telekom bündeln genau diese Fähigkeiten.“
Doch wenn es um „sichere Kommunikationsnetze“ geht, wird genau dies von der Politik bezweifelt.
So forderte der SPD-Politiker Johannes Schätzl etwa einen Austausch von Hochrisikokomponenten. Ein solcher Schritt könne zwar Auswirkungen auf den Netzausbau oder die bereits bestehenden Strukturen haben. „Aber Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif“, gab sich Schätzl im „Handelsblatt“ überzeugt.“
Tim Höttges, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG, sagte hingegen: „Mit unserer Kompetenz bei Konnektivität, Cloud und Datenanalyse bringen wir Drohnenabwehr auf ein neues Level. Gemeinsam mit Rheinmetall stärken wir so die Souveränität [Deutschlands] und leisten unseren Beitrag dazu, Sorgen in der Bevölkerung zu reduzieren.“

Am 2. Januar 2019 leuchtet eine Ampel rot unter einem Mobilfunkmast, der auf dem Dach eines Bürogebäudes in Berlin steht.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Das Problem mit chinesischer Technik ist nicht neu. Das Magazin „Wirtschaftswoche“ warnte im November 2025: „Der Staat will Huawei ins Polizeinetz lassen – trotz Sicherheitsbedenken. Ein neues Behörden-Mobilfunknetz kommt. Es soll jedoch auf den Antennen von Telekom und Co. funken – und darin steckt viel Huawei.“
Auch im Bereich Drohnenbeschaffung aus China für deutsche staatliche Stellen kritisierte im Jahr 2023 das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, Peking könne heimlich Daten abgreifen.
Dennoch würden deutsche Sicherheitsbehörden „trotz aller Warnungen“ chinesische Drohnen nutzen. Zum Beispiel seien nach Angaben des Bundesinnenministeriums allein beim Technischen Hilfswerk 90 Drohnen des chinesischen Herstellers DJI in Betrieb, weitere 49 seien „in der Beschaffung“, so RND.

Drohnen nutzen Mobilfunknetz

Die Telekom erklärte ihr neues Vorhaben zur Abwehr feindlicher Drohnen, indem sie selbst darauf hinwies, dass sowohl handelsübliche als auch selbst gebaute Drohnen „immer häufiger über Mobilfunknetze gesteuert“ würden.
„Hier wird das Mobilfunknetz künftig selbst zum Sensor und Riesen-Radar“, erklärte die Telekom weiter, „indem es Veränderungen und Auffälligkeiten im Datenverkehr erfasst, die auf die Steuerung oder Kommunikation von Drohnen hinweisen, um so Drohnen etwa in temporären Flugbeschränkungsgebieten für Einsatzkräfte sichtbar zu machen“.
Als Basis hierfür diene das von der Telekom auf dem Campus der Bundeswehruniversität München installierte 5G-Standalone-Hochleistungs-Netzwerk, „das auf der Technik von Ericsson basiert“, gibt die Telekom bekannt. Ericsson ist eine schwedische Firma.
Die „WirtschaftsWoche“ weist indes darauf hin, dass das Mobilfunknetz der Telekom „zu 58 Prozent aus Antennenstandorten“ bestehe, „die mit der Technologie des staatsnahen chinesischen Konzerns Huawei ausgestattet sind“.
Laut der dänischen Telekommunikationsberatungsfirma Strand Consult sei „das Netz der Telekom nur im Saarland, in Rheinland-Pfalz und Bayern mit westlicher Technologie ausgerüstet“, so das Blatt weiter. Dies bedeute, dass im übrigen Teil Deutschlands „eine flächendeckende Telekom-Drohnenabwehr über Huawei-Funktechnologie laufen“.

EU: „Hochrisiko-Anbieter“ aus China

Schon im Jahr 2020 veröffentlichte die EU-Kommission ein „EU-Instrumentarium für 5G-Sicherheit“, in dem sie den Ländern riet, „Hochrisiko-Anbieter“ zu meiden – ein Euphemismus für chinesische Unternehmen. Brüssel bezeichnete dann Huawei und ZTE drei Jahre später direkt als „Hochrisiko-Anbieter“.
Nachdem sie beklagt hatte, dass diese Empfehlungen weitgehend ignoriert worden seien, legte die Kommission im Januar 2026 einen Vorschlag vor, den Leitfaden verbindlich zu machen und bei Nichteinhaltung Sanktionen zu verhängen.
ZTE ist ein chinesisches Technologie- und Telekommunikationsunternehmen mit Hauptsitz in Shenzhen, wo auch Huawei angesiedelt ist.
Hintergrund ist die Sorge, dass ein Lieferant eines Antennenzugangsnetzes immer Zugriff auf Daten haben und somit das Netz manipulieren könnte.

Ausschluss von Huawai und ZTE 2024 beschlossen

Die derzeitige Aufregung in der Politik über die Gefährdung deutscher Sicherheit durch die chinesischen Firmen Huawei und ZTE scheint indes etwas überraschend.
Denn im Juli 2024 beschloss die damalige Bundesregierung, dass in 5G-Kernnetzen „bis spätestens Ende 2026 keine Komponenten von Huawei und ZTE mehr eingesetzt werden“ dürfen. Außerdem müssen in den 5G-Zugangs- und Transportnetzen ebenfalls bis spätestens Ende 2029 „die kritischen Managementsysteme der beiden Hersteller“ ersetzt werden.
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte dazu die Hintergründe: „Damit schützen wir die zentralen Nervensysteme des Wirtschaftsstandorts Deutschland – und wir schützen die Kommunikation der […] Bürger, von Unternehmen und des Staates. Wir müssen Sicherheitsrisiken verringern und anders als in der Vergangenheit einseitige Abhängigkeiten vermeiden.“
Dies geschehe „gerade auch mit Blick auf Gefahren durch Sabotage und Spionage“, so die damalige Ministerin weiter.

Ist die Telekom leichtfertig?

Eine Erklärung für die nun erneut vorgebrachte Kritik an der vermeintlichen Leichtfertigkeit der Telekom im Ankauf von chinesischer Technik könnten Berichte darüber sein, dass das deutsche Unternehmen trotz aller Beschlüsse der Bundesregierung und der EU-Kommission weiterhin in China einkauft.
Dies berichtete etwa die amerikanische Medienplattform „Light Reading“, auf die sich auch die „WirtschaftsWoche“ beruft. Dort heißt es in einem Beitrag von Anfang März: „Die Deutsche Telekom gibt trotz des geplanten EU-Verbots weiterhin viel Geld für Huawei aus.“
Und weiter: „Im Rahmen eines 2024 gestarteten Netzmodernisierungsprojekts namens ‚NeMo‘ nimmt der deutsche Netzbetreiber Verbesserungen an seinem gesamten […] Netz vor.“ Das Medium will zudem erfahren haben, dass dafür allein 1,2 Milliarden Euro von 1,8 Milliarden Euro Gesamtinvestition „in die Modernisierung von Huawei-Standorten“ fließe. Das Projekt „NeMo“ soll bis 2028 abgeschlossen sein.
Ab 2029 müsste dann die Telekom laut Beschluss der Bundesregierung vom Jahr 2024 diese Technik wieder ausbauen.
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Berliner Polizei stuft Drohungen gegen Stromnetz als „sehr ernst“ ein

Die Berliner Polizei bewertet neue Drohungen gegen das Stromnetz der Hauptstadt deutlich ernster als bislang bekannt. Das geht aus internen Unterlagen hervor, über die die „Welt“ berichtet.
Demnach wird ein Aufruf aus der mutmaßlich linksextremen Szene nicht nur als authentisch eingeschätzt, sondern ausdrücklich als „sehr ernst“ bewertet. Öffentlich hatte die Polizei bislang lediglich von „unspezifischen Bedrohungsszenarien“ gesprochen.

Aufruf im Fokus der Ermittler

Auslöser ist ein vor wenigen Tagen auf der als linksextrem geltenden Internetseite Indymedia mit dem Titel „Cut the Power, so we can see the stars“ veröffentlichter Beitrag. Darin beziehen sich die anonymen Verfasser auf frühere Sabotageakte gegen die Energieversorgung in Berlin und rufen zu Solidarität mit Betroffenen von Polizeimaßnahmen auf.
Sicherheitsbehörden sehen in dem Text eine Verbindung aus anarchistischen, antimilitaristischen und technikfeindlichen Inhalten mit einer positiven Darstellung von Sabotage. Auch mögliche Ziele werden in den internen Papieren konkret benannt, darunter Energieanlagen, staatliche Einrichtungen sowie Unternehmen aus Technologie- und Rüstungsbereichen.

Behörden analysieren Täterprofil

Erstmals beschreiben die Unterlagen zudem ein konkretes Täterprofil und mögliche Vorgehensweisen. Demnach gehen die Ermittler von kleinen, konspirativ agierenden Gruppen aus, die überwiegend nachts handeln, vermummt auftreten und Fahrräder zur Flucht nutzen.
Treffpunkte liegen häufig in Parks oder unübersichtlichen Bereichen, Fluchtwege führen gezielt über schwer zugängliche Strecken. Tatmittel würden zum Teil Wochen vorher in Erddepots vergraben. Nach Angaben aus Polizeikreisen würden die Täter bei der Flucht zum Teil erhebliche Wegstrecken zurücklegen. (dts/red)