In Kürze:
- Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Serhii K. wegen der Nord-Stream-Sprengung.
- Wagenknecht fordert Aufklärung über eine mögliche Beteiligung staatlicher Stellen der Ukraine.
- Das BSW verlangt einen Untersuchungsausschuss und kritisiert Grüne und Linke.
- Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg.
Im Zusammenhang mit der jüngst verkündeten Anklage der Bundesanwaltschaft wegen der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines hat BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht politische Konsequenzen gefordert. Zugleich übte sie scharfe Kritik an Linken und Grünen. Diese verhinderten aus ihrer Sicht wegen der „Brandmauer“-Politik die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu dem Anschlag.
In einer Erklärung fordert Wagenknecht Aufklärung darüber, ob die ukrainische Führung die Sprengung billigte. Zudem fordert sie Aufklärung darüber, über welche Erkenntnisse die Bundesregierung bereits 2022 zur Planung und Ausführung des Anschlags verfügte. Die BSW-Gründerin regte außerdem an, den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in einem möglichen Prozess als Zeugen zu laden.
Nordstream-Anschlag in internationalen Gewässern – dennoch deutsche Zuständigkeit
Wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag, 2. Juli, mitteilte, wurde am 30. Juni Anklage gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Serhii K. erhoben. Die Bundesanwaltschaft strebt damit eine Hauptverhandlung vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg an. Die Anklagebehörde wirft K. unter anderem das Kriegsverbrechen des Angriffs auf zivile Objekte vor.
Zu den weiteren Anklagepunkten gehören unter anderem das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe. Die Zuständigkeit der deutschen Justiz begründet die Anklagebehörde mit dem Taterfolg. Dieser sei auch in Deutschland eingetreten.
Die durch die Tat beabsichtigte Funktionsunfähigkeit der Pipelines sei auch auf deutschem Staatsgebiet wirksam geworden, weil die Leitungen dort endeten. Der Bundesgerichtshof wies eine Haftbeschwerde von Serhii K. zurück und verwies hinsichtlich der Zuständigkeit außerdem darauf, dass die Tat nach den Umständen geeignet gewesen sei, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. Zudem komme dem Fall eine besondere Bedeutung zu.
Bundesanwalt geht von Planung nach Kriegsbeginn aus
K. war 2022 Offizier der ukrainischen Armee. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine Ende Februar desselben Jahres entwickelte er gemeinsam mit weiteren Militärangehörigen den Plan, die Nord-Stream-Pipelines zu zerstören. Ziel sei es gewesen, die Gaslieferungen von Russland nach Deutschland dauerhaft zu unterbinden.
Damit sollten der Russischen Föderation Einnahmen aus dem Gasexport entzogen werden, die als wichtig für die Finanzierung des Krieges gelten. Tatsächlich hatte die russische Regierung die Gaslieferungen über Nord Stream im Jahr 2022 jedoch bereits weitgehend eingestellt.
Zusammen mit Berufstauchern, Skippern und Sprengstoffexperten habe K. Sabotageteams gebildet. Am 4. September 2022 sei er der Anklage zufolge mit einem gefälschten ukrainischen Reisepass über Polen nach Deutschland eingereist. Mithilfe gefälschter Ausweispapiere habe die Gruppe bei einem Unternehmen in Rostock eine hochseetaugliche Segelyacht angemietet und dort militärisch verwendbare Hochleistungssprengstoffe deponiert.
Kreml vermutete USA und Großbritannien hinter Anschlag – Brüssel eine „False Flag“
Später brach die Gruppe der Anklage zufolge in internationale Gewässer in der Nähe der dänischen Insel Bornholm auf. Bis zum 22. September 2022 brachte die Gruppe demnach mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den auf dem Meeresgrund verlaufenden Gaspipelines an. Diese detonierten am 26. September und richteten erhebliche Schäden an. Vor dem kriegsbedingten Ende der Energiepartnerschaft wurde rund die Hälfte des deutschen Erdgasbedarfs über das Nord-Stream-System gedeckt.
Am 21. August 2025 nahmen italienische Beamte K., gegen den ein europäischer Haftbefehl bestand, in der Provinz Rimini fest. Die Auslieferung an Deutschland erfolgte im November 2025. Ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, muss das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entscheiden. Erst im anschließenden Prozess wird geprüft, ob sich die Vorwürfe beweisen lassen. Für K. gilt die Unschuldsvermutung.
Von besonderer Bedeutung ist die Darstellung der Bundesanwaltschaft, wonach die Planung des Anschlags „im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine“ erfolgt sei. Dies war über lange Zeit Gegenstand von Spekulationen und Dementis. Der Kreml hatte vor allem die USA und Großbritannien verdächtigt, den Sabotageakt ermöglicht oder koordiniert zu haben. In Brüssel wurde dagegen über eine mögliche „False Flag“-Operation Russlands spekuliert.
Quorum für Nordstream-Untersuchungsausschuss im Bundestag verfehlt
Mit der Behauptung, es habe einen Auftrag staatlicher Stellen der Ukraine gegeben, geht die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage deutlich weiter als in früheren öffentlichen Aussagen. Sie benennt allerdings keine konkreten politischen Entscheidungsträger und erhebt auch keine Anklage gegen aktuelle oder frühere ukrainische Regierungsmitglieder. Nach bisheriger Aktenlage bleibt offen, ob und inwieweit die Regierungsspitze in Kiew über das Vorhaben informiert war.
Das BSW will dies nun auf parlamentarischem Weg prüfen lassen. Wagenknecht kritisiert die Fraktionen der Grünen und Linken im Bundestag für deren Weigerung, gemeinsam mit der AfD für einen Untersuchungsausschuss zu stimmen. Es sei „ein Trauerspiel, dass der Bundestag nicht in der Lage ist, einen Untersuchungsausschuss einzurichten“.
Das dafür erforderliche Quorum setzt Stimmen von Abgeordneten aller drei Oppositionsfraktionen voraus. Den bislang eingebrachten Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag hatten die Grünen scharf zurückgewiesen. Die SPD betonte zwar den Schutz kritischer Infrastruktur, sah aber keinen Bedarf für einen Ausschuss. Die CDU/CSU verwies darauf, dass das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Zudem seien die Zuständigkeiten eines Untersuchungsausschusses rechtlich begrenzt.
Das BSW will im Fall eines Einzugs in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern einen eigenen Anlauf zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Nord-Stream-Sprengung unternehmen. Dort wird am 20. November ein neues Landesparlament gewählt. Das BSW kann sich aktuellen Umfragen zufolge Hoffnungen auf den Einzug in den Landtag machen.




















