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Anthropic: China-naher Forscher nutzte Claude für fiktive Angriffe auf Taiwan


In Kürze

  • Ein China-naher Forscher nutzte Claude, um eine Software zur elektronischen Kriegsführung gegen zwölf Ziele in Taiwan zu entwickeln.
  • Anthropic sieht Verbindungen zur Akademie der Militärwissenschaften der Volksbefreiungsarmee, nennt aber keine formelle Zugehörigkeit.
  • In einem weiteren Fall nutzte ein chinesischer Rüstungshersteller Claude für ein Anti-Torpedo-Waffenprojekt; beide Konten wurden gesperrt.

 
Laut Anthropic nutzte ein in China ansässiger Verteidigungsforscher, der Verbindungen zu chinesischen Militärforschungseinrichtungen hat, das KI-System Claude des Unternehmens, um eine Software zur elektronischen Kriegsführung und zur Bekämpfung gegnerischer Luftverteidigungssysteme zu entwickeln, die auf zwölf militärische Standorte in Taiwan abzielte.
In einem am 10. September veröffentlichten Bericht zur Bedrohungslage erklärte Anthropic, Kontometadaten und Inhalte hätten darauf hingedeutet, dass der Akteur mit chinesischen Forschungseinrichtungen verbunden sei, darunter die Akademie der Militärwissenschaften der Volksbefreiungsarmee (PLA). Das Unternehmen stufte den Akteur als in China ansässigen Verteidigungs- und Rüstungsforscher ein.
Dieser nutzte Claude, um eine chinesischsprachige Softwaresuite mit etwa 16 Modulen zur elektronischen Kriegsführung und Bekämpfung gegnerischer Luftverteidigung zu entwerfen und weiterzuentwickeln. Das System durchlief zwölf Versionen, bildete Radarerkennung und -störung ab, bewertete die Verwundbarkeit von Raketenstellungen und Kommandoknoten, priorisierte Ziele und legte fest, wie Störflüge über mehrtägige Kampagnen hinweg zugewiesen werden sollten.
Anthropic erklärte, die Aktivität im Rahmen einer Untersuchung zu mutmaßlicher Waffenentwicklung entdeckt und die mit dem Akteur verbundenen Konten gesperrt zu haben.

Taiwan-Szenario

Laut Anthropic änderte der Akteur im Laufe des Projekts das Standardszenario der Simulation auf die zwölf Ziele in Taiwan. Zu diesen zählten ein Kommandobunker, eine Frühwarnradarstation, Patriot- und Tien-Kung-Luftabwehrbatterien, wichtige Luftwaffenstützpunkte sowie das Hauptquartier eines regionalen Streitkräftekommandos.
Tien Kung III, auch Sky Bow III genannt, ist ein landgestütztes Boden-Luft-Abwehrsystem, das vom taiwanischen National Chung-Shan Institute of Science and Technology entwickelt wurde. Es ist darauf ausgelegt, Flugzeuge, Marschflugkörper, Anti-Radar-Raketen und taktische Kurzstreckenraketen zu bekämpfen.
In den ausgewerteten Unterhaltungen wurde laut Anthropic das Patriot-Feuerleitradar am häufigsten als Verteidigungssystem genannt, gefolgt von den Radaranlagen AN/TPS-117 und AN/TPS-75, dem Tien-Kung-Raketenradar und dem THAAD-Radar.
Zu den am häufigsten genannten Angriffsplattformen zählten die Elektronikkampfdrohne „Golden Eagle“, mehrere Störflugzeuge der Typen Y-8 und Y-9 sowie der Elektronikkampfjet J-16D.
Anthropic wies jedoch darauf hin, dass diese Nennungen lediglich zeigten, worauf sich der Akteur konzentriert habe, nicht aber, welche Fähigkeiten tatsächlich erreicht worden seien.

Claude im gesamten Zielprozess eingesetzt

Laut Anthropic wurde Claude für die Zielentwicklung, Schwachstellenanalyse, Kräftezuweisung, Missionsplanung und Bewertung eingesetzt.
Der Akteur nutzte das Modell, um Berechnungen zur Radarerkennung und -störung durchzuführen, Module zur Schwachstellenanalyse zu erstellen und chinesischsprachige Zielanweisungen zu verfassen.
Anthropic bezeichnete das System als „szenariobasiert, nicht als Live-Aufklärungssystem (ISR)“ – es habe sich also auf vorab geladene Szenarien gestützt und nicht auf Echtzeitaufklärungsdaten.
Der Akteur betrieb zudem ein selbst gehostetes Modell in einem internen Netzwerk und band die Zielsoftware über eine Tool-Use-Integration daran an.
Der Bericht macht keine Angabe darüber, ob die Software von der PLA übernommen, getestet oder eingesetzt wurde.

Verbindung zu PLA-Forschungseinrichtungen

Anthropic identifizierte den Forscher nicht namentlich und machte auch keine Angaben dazu, ob die Person bei der Akademie der Militärwissenschaften der PLA angestellt, beauftragt oder anderweitig formell verbunden war.
Eine Veröffentlichung des taiwanischen Verteidigungsministeriums beschreibt die Akademie als die höchste militärwissenschaftliche Forschungseinrichtung der PLA. Demnach forscht die Akademie zu militärischer Theorie und zu zentralen Verteidigungsfragen und berät die Zentrale Militärkommission strategisch.
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hat Anthropic nicht auf Fragen der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times geantwortet. Unter anderem wurde gefragt, ob das Taiwan-Szenario reale Standorte oder nicht öffentliche militärische Informationen nutzte, wie die Beziehung des Akteurs zur Akademie aussieht und ob taiwanische oder US-amerikanische Behörden informiert wurden.

Weiteres chinabezogenes Anti-Torpedo-Projekt

Im selben Bericht identifizierte Anthropic einen weiteren in China ansässigen Akteur, der Claude in drei parallelen Arbeitssträngen für ein Anti-Torpedo-Waffensystem nutzte.
Der Akteur verfasste eine chinesischsprachige Feuerleitspezifikation sowie einen mehr als 200-seitigen technischen Vorschlag samt einer Präsentation für die Geschäftsleitung. Zudem verglich er das System mit konkreten US-amerikanischen Anti-Torpedo- und U-Boot-Abwehrprogrammen und erstellte eine chinesischsprachige Einweisung zu Systemen der US-Marine. Laut Anthropic war der Akteur wahrscheinlich mit einem chinesischen Rüstungshersteller verbunden, der eine Waffenspezifikation und einen Beschaffungsvorschlag für die Marine der Volksbefreiungsarmee erstellen wollte.
Claude wurde außerdem genutzt, um den Vorschlag zu verfeinern, als kritischer Gutachter aufzutreten und Teile der Anti-Torpedo-Feuerleitsoftware sowie einer Testmatrix zu erstellen.
Da Anthropic die Aktivität keiner konkreten Organisation oder Einzelperson zuordnen konnte, sperrte das Unternehmen das Konto wegen Verstoßes gegen die Richtlinien zu geografischen Zugriffsbeschränkungen und zur Entwicklung von Waffen.
In einer separaten Untersuchung führte Anthropic aus, dass führende KI-Modelle mittlerweile einige militärische und nachrichtendienstliche Aufgaben übernehmen könnten, für die historisch gesehen seltene, hoch qualifizierte Spezialisten nötig waren.
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Wenn das Mobilfunknetz Menschen erkennt: Datenschützer warnen vor 6G


In Kürze:

  • Um das Jahr 2030 soll die Mobilfunkgeneration 6G starten. Vorbereitung und Forschung laufen weltweit.
  • Der neue Standard soll das Funknetz zugleich zum „Radar“ machen. Potenziell wird damit jedes funkfähige Gerät ein aktives Ortungsgerät.
  • Die deutsche Datenschutzkonferenz vergleicht die Eingriffstiefe mit einer nicht wahrnehmbaren Videoüberwachung.
  • Erfasst würde auch, wer kein Gerät bei sich trägt. Eine wirksame Einwilligung halten die Behörden für ausgeschlossen.

 
Es ist eine der stilleren Weichenstellungen dieser Dekade: In den Gremien, in denen der Mobilfunkstandard der sechsten Generation geformt wird, entscheidet sich gerade, ob das Funknetz der Zukunft nebenbei zum flächendeckenden Sensorapparat wird. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, kurz Datenschutzkonferenz, hat dazu am 17. Juni 2026 ein Positionspapier beschlossen. Der Ton darin ist für ein behördliches Dokument ungewöhnlich deutlich.
Es geht um Integrated Sensing and Communication, kurz ISAC. Die Idee: Dieselben Funkwellen, die heute Telefonate und Daten übertragen, sollen künftig zugleich als Radar dienen.

Wie ISAC funktioniert

Radar ist ein altes Prinzip: Funkwellen treffen auf Objekte, werden zurückgeworfen, und aus dem Muster der Echos lässt sich rekonstruieren, was – oder wer – im Raum steht und sich wie bewegt. Bislang erforderte das eigene Geräte. Dasselbe Prinzip nutzen Fledermäuse und Delfine.

Aus winzigen Unterschieden im reflektierten Schall kann eine Fledermaus ermitteln, wo sich ein Hindernis befindet. Radar, ISAC und WLAN-Sensing funktionieren auf ähnliche Art und Weise. Die Unterschiede liegen in Detailtiefe, Durchdringung und von welchen Geräten die Funkwellen ausgehen, aufgefangen und ausgewertet werden.

Foto: Petteri Aimonen, gemeinfrei

Neu an ISAC ist, dass diese Fähigkeit in die alltägliche Funkinfrastruktur einwandern soll – in die Basisstationen der Netzbetreiber und, so die Planung, in jedes angebundene Endgerät. Das Positionspapier formuliert es nüchtern: Künftig werde potenziell jedes funkfähige Gerät auch als Radarsensor fungieren, was einen flächendeckenden Einsatz zur Folge habe.

Wozu die Technik gedacht ist

Entwickelt wird ISAC nicht als Überwachungswerkzeug und das Positionspapier führt die Anwendungsfelder selbst auf. Im Verkehr soll die präzise Ortung dem autonomen Fahren, der Robotik und der Drohnensteuerung dienen – auch als Ergänzung zu optischen Sensoren, die bei schlechtem Wetter an Grenzen stoßen. Genannt werden ferner die Sicherung von Bahnübergängen, die Steuerung von Großveranstaltungen zur Vermeidung gefährlicher Menschenmengen und die Sturzerkennung in der Pflege.
Der Reiz liegt darin, dass all dies ohne zusätzliche Sensor-Hardware auskäme. Stefan Köpsell, Datenschutzexperte am Barkhausen-Institut in Dresden, nennt das Potenzial „enorm – von der intelligenten Mobilität bis zur industriellen Automatisierung“. Das Ziel sei, diese Vorteile zu nutzen, ohne neue Risiken für Datenschutz und Privatsphäre zu schaffen.

Was sich darüber hinaus erkennen lässt

Genau hier setzen die Aufsichtsbehörden an: Was ein Radarsensor erfasst, lässt sich nicht auf den vorgesehenen Zweck begrenzen. Sie verweisen auf den Forschungsstand – Radardaten ließen sich mit maschinellem Lernen so auswerten, dass sich Personen am Gangbild unterscheiden und Gesten, Geschlecht und Gesichtsmerkmale ableiten lassen, bis hin zu Analysen von Atmung und Herzschlag. Damit fällt ISAC nach Lesart der Behörde unter die besonders schützenswerten Daten nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung.
Eine Präzisierung, die in der aufgeregteren Berichterstattung verloren geht: Die Messung von Vitalwerten wie Puls und Atmung ordnet das Papier vor allem dem verwandten WLAN-Sensing zu. Gemeint ist dasselbe Prinzip im heimischen Funknetz: Ein WLAN-Router sendet permanent Signale, die von Gegenständen und Personen zurückgeworfen werden. Wenn sich jemand im Raum bewegt oder auch nur atmet, verändert das minimal die Art, wie diese Signale reflektiert werden. Aus diesen Schwankungen lässt sich der Brustkorb beim Heben und Senken erkennen – ohne Kamera, ohne am Körper getragenen Sensor.
Für 6G selbst bleiben die Behörden vorsichtiger – es sei noch nicht abschließend abzuschätzen, was damit flächendeckend erreichbar würde. Dass Radar- sowie Mobilfunkwellen Wände durchdringen, gehört allerdings zur Physik des Verfahrens; deshalb könnte, so das Papier, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung berührt sein.

Das eigentliche Problem: Niemand kann zustimmen

Der wunde Punkt ist nicht die Technik, sondern ihre Rechtsgrundlage. Eine flächendeckende Funksensorik erfasst jeden, der sich im Erfassungsbereich aufhält – ob mit oder ohne Handy in der Tasche. Das Papier nennt diese Menschen „Bystander“: Unbeteiligte, die nicht einmal ein Gerät bei sich tragen müssen, um vermessen zu werden.
Damit bricht das Fundament weg, auf dem der europäische Datenschutz ruht. Die Einwilligung nach Artikel 6 der DSGVO erweise sich bei flächendeckender Sensorik als ungeeignet, heißt es; schon die Erreichbarkeit aller Betroffenen sei mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Man kann Millionen Passanten nicht um Erlaubnis fragen, bevor das Netz sie erfasst.
Bleiben schwerwiegendere Rechtfertigungen: das öffentliche Interesse, für das der Gesetzgeber erst Grundlagen schaffen müsste, oder das „berechtigte Interesse“ privater Betreiber. Letzteres betrachtet die Behörde skeptisch – es werde in der Praxis nicht selten überdehnt und einseitig zulasten der Betroffenen ausgelegt. Wo Artikel 9 greift, genügt es ohnehin nicht mehr.
Die Konferenz zieht selbst einen Vergleich: ISAC ähnele in der Eingriffstiefe einer nicht wahrnehmbaren Videoüberwachung, die zusätzlich auch nicht sichtbare Bereiche erfassen könne. Der Unterschied zur klassischen Überwachung liegt in der Unauffälligkeit – ein WLAN-Router wird, anders als eine Kamera, von den wenigsten mit Überwachung assoziiert.

Warum jetzt – und warum in Europa?

Der Zeitdruck erklärt die Schärfe des Papiers. Ein verabschiedeter Standard lässt sich kaum nachträglich entschärfen. 6G soll um 2030 in Betrieb gehen; was heute nicht als Schutzmechanismus in die Norm geschrieben wird, fehlt später im ganzen Netz.
Die Debatte ist dabei längst europäisch. Das European Telecommunications Standards Institute (ETSI), Mitbegründer des globalen Normungsprojekts 3GPP, veröffentlichte im Februar 2026 einen Bericht zu Sicherheit und Privatheit von ISAC. Er benennt 19 Kernprobleme, davon 15 im Bereich Sicherheit und Datenschutz. Sie umfassen unter anderem unbefugtes Sensing, den Umgang mit Rohdaten und die KI-gestützte Auswertung.

USA und China: Wettlauf mit anderen Prioritäten

In den USA treibt die industriegetragene Next G Alliance um Konzerne wie Nokia, Ericsson und Qualcomm die Sensorik-Entwicklung voran; ISAC gilt dort als grundlegende Fähigkeit von 6G, diskutiert werden Verkehrssicherheit, Umweltbeobachtung und Notfalleinsätze.
China wiederum hat 6G zur nationalen Priorität erklärt, baut sein Vorläufernetz 5G-Advanced bereits über Hunderte Städte aus und sammelt damit Messdaten, die den globalen Standard mitprägen.
Beide Seiten arbeiten an derselben Technik – und in beiden steht der Wettlauf um technologische Führung im Vordergrund, nicht die Frage der Einwilligung von Unbeteiligten, die das deutsche Papier ins Zentrum rückt. Der Start ist überall um 2030 vorgesehen. Europa ist damit weniger technischer Vorreiter als die Region, die am lautesten fragt, wer die Sensorik am Ende wieder abschalten kann.

Ein technischer Gegenentwurf aus Dresden

Dass Datenschutz und Technik keine Gegensätze sein müssen, will man am Barkhausen-Institut zeigen. Dort sollen Schutzmechanismen nicht nachträglich angeflanscht, sondern in die Architektur der Netze eingezogen werden.
Zwei Bausteine sind bereits entstanden: ein Schalter, der die Sensorfunktion des eigenen Smartphones abschaltet, während es weiter kommuniziert – und eine prototypische App, die anzeigt, ob am Standort gerade eine Erfassung läuft. Der Schalter verhindert, dass das eigene Gerät zum Sensor wird. Vor fremden Antennen schützt er ebenso wenig wie die App.
Das Institut setzt deshalb eine Ebene höher an und entwickelt Vorgaben für den Bau künftiger Mobilfunknetze: nur die nötigen Daten verarbeiten, Zugriff allein für berechtigte Stellen. Wirksam wird das erst, wenn es in der Norm steht. Ihre Konzepte tragen die Dresdner daher auch in die europäischen Normungsgremien.
Es ist ein Wettlauf. Deutschland hat die 6G-Forschung seit 2021 mit bis zu 700 Millionen Euro vorangetrieben. Ob am Ende ein Werkzeug der Fürsorge steht – Sturzerkennung in der Pflege, Rettung auf Bahngleisen – oder eine Infrastruktur, vor deren Eingriffstiefe die Datenschutzbehörden heute warnen, entscheidet sich nicht auf dem Markt. Es entscheidet sich in den Sitzungssälen der Normungsgremien. Und dort tickt die Uhr.