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Corona-Maskenskandal: Historisches Urteil gegen Ábalos erschüttert Spanien


In Kürze:

  • Ex-Verkehrsminister José Luis Ábalos wurde zu 24 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
  • Das Gericht sieht ein dauerhaftes Korruptionsnetzwerk um Ábalos, Koldo García und Víctor de Aldama als erwiesen an.
  • Im Mittelpunkt standen mutmaßlich manipulierte Maskenaufträge während der Corona-Pandemie.
  • Das Urteil erhöht den politischen Druck auf die regierende PSOE; weitere Ermittlungen laufen.

 
Die spanische Regierungspartei PSOE steht derzeit unter starkem politischem Druck. Der jüngsten Umfrage von „More In Common“ zufolge würden derzeit nur noch 25,7 Prozent der Wähler den Sozialdemokraten ihre Stimme geben, im Mai wären es noch 28 Prozent gewesen. Bereits eingerechnet ist darin das am 22. Juni ergangene Urteil gegen den früheren Verkehrsminister José Luis Ábalos.
Das Tribunal Supremo, der Oberste Gerichtshof in Spanien, verurteilte Ábalos im ersten Prozess des sogenannten Koldo-Komplexes zu 24 Jahren und drei Monaten Haft. Dies stellt die bislang höchste Freiheitsstrafe dar, die in der demokratischen Geschichte Spaniens gegen ein ehemaliges Regierungsmitglied ausgesprochen wurde. Korruption ist damit wieder ein zentrales politisches Thema geworden.

Verurteilung von engem Berater Ábalos – Bewährung für dritten Beteiligten

Der Gerichtshof verurteilte auch den früheren Berater von Ábalos, Koldo García, zu einer langjährigen Haftstrafe von 19 Jahren und acht Monaten. Der Unternehmer Víctor de Aldama wurde zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, wobei das Gericht die Strafe wegen umfassender Kooperation mit der Justiz zur Bewährung aussetzte.
Das Urteil vom 22. Juni betraf vor allem Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Schutzmasken in der Zeit der Corona-Pandemie. Parallel dazu laufen weiterhin Ermittlungen zu weiteren Aspekten des Netzwerks rund um die drei Hauptprotagonisten. Diese betreffen unter anderem öffentliche Bauaufträge oder mutmaßliche Formen der versteckten Parteifinanzierung.
Der Sachverhaltsfeststellung zufolge, die das Gericht dem Urteil zugrunde legte, bildeten Ábalos, García und de Aldama ein koordiniert arbeitendes Korruptionsnetzwerk mit klarer Rollenverteilung. Dieses hätten die Beteiligten über längere Zeit hinweg aufrechterhalten.

Vergabe von Aufträgen durch PSOE-Regierungen an fachfremdes Unternehmen

Ábalos habe als Minister seinen politischen Einfluss genutzt, um dem Netzwerk Vorteile zu verschaffen, so das Gericht. García habe die Geschäfte organisiert, während de Aldama als Unternehmer wirtschaftlich von ministeriellen Entscheidungen profitierte.
Im Zentrum des Maskenskandals stehen zwei lukrative Lieferverträge, auf die das Trio gemeinsam hingewirkt haben soll. Das Unternehmen Soluciones de Gestión habe nach Überzeugung des Gerichts von der staatlichen Hafengesellschaft Puertos del Estado und der Eisenbahngesellschaft ADIF Aufträge zur Maskenlieferung erhalten. Im Gegenzug seien Provisionen geflossen, an denen Ábalos und García beteiligt gewesen sein sollen.
Im Corona-Jahr 2020 soll das Unternehmen, das zuvor keine Erfahrung mit Schutzmasken oder vergleichbaren Gesundheitsprodukten hatte, einen Rekordumsatz in Höhe von 53,1 Millionen Euro erzielt haben. In den Jahren zuvor hatte es praktisch keine Geschäftstätigkeit zu verzeichnen. Auffällig ist zudem, dass Soluciones de Gestión Maskenaufträge ausschließlich von Ministerien und Regionalregierungen erhielt, die von der PSOE geführt wurden.

Auftragsdetails bereits vor ministerieller Anordnung bekannt

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass Verträge bereits vor Erlass einer ministeriellen Anordnung vorbereitet worden seien. Diese hätten bereits Angaben zum Umfang der Bestellung sowie zu späteren Auftragnehmern enthalten. Auch diesen Umstand wertete das Gericht als ein starkes Indiz für eine vorherige Absprache.
Über die Frage der Maskenbeschaffung hinaus sah das Gericht auch weitere Vorwürfe gegen Ábalos, García und de Aldama als erwiesen. Dazu zählen regelmäßige Geldzahlungen sowie weitere Vorteile zur Aufrechterhaltung des Netzwerks. Wohnungen und Ferienhäuser sollen kostenlos als Gegenleistung für politische Gefälligkeiten zur Verfügung gestellt worden sein.
Das Trio soll auch Einfluss auf Personalentscheidungen genommen haben – etwa beim Logistikdienstleister LOGIRAIL. Einflussnahme soll es auch zugunsten privater Unternehmen wie im Umfeld von Air Europa gegeben haben. In mehreren Fällen geht das Gericht von einer Veruntreuung öffentlicher Mittel und mehrfachem Amtsmissbrauch aus. In einigen Punkten gab es Teilfreisprüche – etwa bei einzelnen Vorwürfen des Missbrauchs vertraulicher Informationen sowie der Rechtsbeugung.

Gericht: Korruption „untergräbt Vertrauen in die Demokratie“

Neben den Haftstrafen ordnete das Gericht eine Einziehung mutmaßlicher Korruptionsgewinne in Höhe von 430.300 Euro an. Zudem müssen die Verurteilten an die durch die Absprachen geschädigten Unternehmen INECO und TRAGSATEC Schadensersatz bezahlen. Im Urteil werteten die Richter es als strafverschärfend, dass Ábalos die Straftaten aus seiner Stellung als Regierungsmitglied heraus begangen habe.
Die Taten seien „sowohl in ihrer wirtschaftlichen Dimension als auch in jener des Verstoßes gegen offizielle Pflichten nicht trivial“. Ihre Auswirkungen gingen weit über die eigentliche Rechtsanwendung hinaus. Eine solche Form der Korruption, so heißt es im Urteil, „verletzt nicht nur Vermögensinteressen des Staates, sondern untergräbt auch das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen“.
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Ex-PEI-Chef vor Untersuchungsausschuss: „100- bis 1.000-fach mehr Verdachtsfallmeldungen“ als normal


In Kürze:

  • Cichutek spricht von „100- bis 1.000-fach mehr Verdachtsfallmeldungen“ bei der COVID-Impfung.
  • Laut dem ehemaligem PEI-Leiter flossen keine Daten der Kassenärztlichen Vereinigung in die Sicherheitsberichte ein.
  • Widersprüche zeigen sich zur Eignung des PEI-Meldesystems zur Risikoerkennung.
  • Cichutek: PEI hat sich für Obduktionen bei Todesverdachtsfällen eingesetzt.

Fast drei Stunden lang wurde der ehemalige Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), Klaus Cichutek, im Corona-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages in Erfurt zum Thema Impfstoffsicherheit befragt.
Nach der öffentlichen Anhörung zeigte sich Ausschussmitglied Ralph Hutschenreuther (BSW) gegenüber Epoch Times überrascht, „dass auch einem Präsidenten eines solchen Instituts Vorgänge und Datenübermittlungen nicht bekannt sein können“. Auch, dass die Verarbeitung der Corona-Daten bis heute nicht abgeschlossen sei, habe ihn und die anderen Ausschussmitglieder, erstaunt.
Das PEI ist die zuständige Behörde für die Zulassung und Sicherheitsüberwachung von Impfstoffen und untersteht dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Es hat die COVID-19-Impfstoffe zugelassen und überwachte die Impfkampagnen.

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KV-Daten flossen nicht in PEI-Sicherheitsberichte

In der Anhörung am 30. Juni erklärte Cichutek, dass er die Daten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mit den Angaben zu möglichen Impfnebenwirkungen persönlich nicht kenne und dass sie auch nicht in die PEI-Berichte zur Impfstoffsicherheit eingeflossen seien.
Erst Ende 2024 seien sie dem PEI übermittelt worden. Cichutek verließ Ende 2023 das Institut und ging in den Ruhestand. Zuvor war er 35 Jahre dort tätig – davon 14 Jahre als Präsident.
Auf seiner Website erklärt das BMG, dass die KV-Daten ein „unverzichtbarer Bestandteil“ der Impfüberwachung seien. Der Bundestag hat im Mai 2020 eine gesetzliche Meldepflicht für die Daten der KV bestimmt, und festgelegt, dass sie ans PEI zur Impfstoffüberwachung zu übermitteln seien.
Dass dies erst vier Jahre nach Beginn der COVID-19-Impfkampagne erfolgte, begründete Cichutek in der Vernehmung mit einer fehlenden Bereitschaft, die Daten digital zugänglich zu machen. Das digitale System zur Auswertung hätte erst geschaffen werden müssen. Man habe aber „sehr nachgehakt“ sie zu bekommen.
Aber auch ohne KV-Daten habe man eine umfangreiche Datenlage gehabt, so der Biochemiker weiter. „Wir hatten auch sehr viele Ergebnisse, gerade durch die vielen weltweiten Impfungen international zur Verfügung. Das heißt, wir waren national, europäisch und international [datentechnisch] sehr gut aufgestellt.“
Zudem sei man mit dem bestehenden PEI-Meldesystem gut gerüstet geweisen: „Dass Spontanmeldesystem [vom PEI], gekoppelt mit entsprechenden weitergehenden Analysen, hat gezeigt […], dass es sehr schnell Risiken […] aufdecken kann“, erklärte Cichutek im Ausschuss.

Widersprüche zu PEI-Meldesystem

Laut dem freien Journalisten Bastian Barucker, der an der Anhörung teilnahm, steht Cichuteks Aussage im Widerspruch zu PEI-Aussagen vor Gericht. Barucker steht in einem Rechtsstreit mit dem PEI. Er will per Presseanfrage vom PEI Auskunft über die Anzahl der durch die SafeVac-App gemeldeten Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen erhalten.
Das PEI verweigert dies mit der Begründung, es könne die Zahl der zur Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) gemeldeten Verdachtsfälle für SafeVac „aus technischen Gründen” nicht angeben. Es müsste händisch ausgezählt werden und dies würde einen zu hohen Zeitaufwand bedeuten.
Die SafeVac 2.0 ist eine Smartphone-App vom PEI, die während der Corona-Pandemie für rund 1,6 Millionen Euro zur Erfassung von möglichen Impfnebenwirkungen entwickelt und betrieben wurde. Zeitgleich mit den ersten COVID-19-Impfungen wurde sie veröffentlicht. Eine Endauswertung der Daten ist nicht öffentlich.
„Das PEI sagte mir vor Gericht, dass das SafeVac 2.0-System nicht dafür geeignet ist, schnell Risikosignale zu detektieren“, so Barucker zu Epoch Times. Denn jeder könne über die App Verdachtsfälle melden und die anschließende Prüfung braucht Zeit.
Bei der Befragung in Erfurt habe Cichutek jedoch mehrfach betont, wie schnell man reagieren könne, so der Journalist.

Der Wildnispädagoge Bastian Barucker ist während der Coronazeit zum freien Journalisten und Publizisten geworden.

Foto: Jan Pyko

„100- bis 1.000-fach mehr Verdachtsfallmeldungen“

Auf seinem Blog berichtet Barucker, dass vor Gericht das PEI erklärte, dass das Spontanmeldesystem nicht dazu diene, konkrete Häufigkeiten des Auftretens von Nebenwirkungen zu ermitteln. „Dies ist Sinn und Zweck von klinischen Prüfungen mit kontrollierten, randomisierten und verblindeten Designs.“ Es sei allenfalls die Erkennung von Trends möglich, gibt Barucker die Antwort des PEI gegenüber dem Gericht wieder.
Cichutek begründete im Ausschuss die „hervorragende“ Verdachtsfallerfassung damit, dass das PEI in kürzester Zeit nach COVID-Impfbeginn „100- bis 1.000-fach mehr Verdachtsfallmeldungen auf Nebenwirkungen“ erhalten hat als normalerweise.
Hutschenreuther überzeugten die Aussagen des PEI-Leiters nicht. „Dass man gut durch die Pandemie gekommen sei, macht er [Cichutek] daran fest, dass es in relativ kurzer Zeit einen Impfstoff gab […]. Das kann ich einfach nicht als voll umfassende Bewertung der Lage akzeptieren, sondern das ist seine persönliche Definition von Erfolg“, sagte er zu Epoch Times.
Auch das Ausschussmitglied Wiebke Muhsal (AfD) vermisste in Cichuteks Aussagen einen selbstkritischen Blick aufs PEI:
„Gerade die Impfstoffüberwachung ist ja etwas sehr Wichtiges. Denn wenn der Eindruck erzeugt wird, die Impfstoffe sind sicher beispielsweise und gesagt wird, Impfungen erzeugen keine Todesfälle, wie Herr Cichutek, das ja auch gesagt hat, dann glauben die Leute natürlich daran“, so die fünffache Mutter zu Epoch Times.
Tatsächlich hatte der ehemalige PEI-Chef Anfang 2021 gegenüber Medien gesagt, dass die COVID-19-Impfung nicht zum Tod führen würde. Die damals festgestellten 69 Todesfälle nach einer COVID-Impfung würden wahrscheinlich auf Grunderkrankungen zurückgehen, so Cichutek damals.
Wiebke Muhsal, die Obfrau für den Corona-Untersuchungsausschuss der AfD im Thüringer Landtag. Foto: AfD

Wiebke Muhsal ist Mitglied im Corona-Untersuchungsausschuss für die AfD im Thüringer Landtag.

Foto: AfD

PEI: 74  Impftote nach 200 Millionen Impfungen

Cichutek erklärte im Ausschuss, dass bis Ende 2024 74 Todesfälle in Deutschland nach WHO-Richtlinien auf die COVID-Impfung zurückzuführen seien. Bis dahin habe das PEI nach rund 200 Millionen verabreichten Impfdosen rund 350.000 Verdachtsmeldungen auf Nebenwirkungen erhalten, darunter 63.900 schwerwiegende.
In der Anhörung schloss Cichutek eine Untererfassung von Impfnebenwirkungen aus.
In einer PEI-Veröffentlichung aus dem Jahr 2017 räumte die Behörde Einschränkungen bei ihrem Spontanmeldesystem zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) ein. „Nur etwa 6 Prozent aller Meldungen und 5 bis 10 Prozent der schweren UAW werden Schätzungen zufolge gemeldet“, heißt es hier. Auch seien die Berichte nicht selten unvollständig dokumentiert.
„Mir wurde schon oft geschildert von Leuten, die gesagt haben, sie gehen davon aus, dass sie Impfnebenwirkungen haben und das ist nie in irgendein System eingegangen“, erklärte Muhsal gegenüber Epoch Times.
Für sie sind diese Schilderungen von Betroffenen nachvollziehbar. Daher sieht sie die jetzige Bewertung des PEI auf einer schlechten Datengrundlage stehen.
Ferner schloss Cichutek bei der Befragung eine genetische Veränderung des Erbguts bei den COVID-19-Geimpften durch die in die Zelle eingeschleuste mRNA aus, genau, wie eine Häufung von Tumorerkrankungen durch die Impfstoffe.

Ehemaliger Pfizer-Toxikologe erhebt Vorwürfe

Im März erhob der ehemalige Pfizer-Toxikologe Helmut Sterz während der Anhörung in der Corona-Enquete-Kommission des Bundestages schwere Vorwürfe: Insgesamt zehn essenzielle Toxizitätsstudien zur Zulassung des Vakzins Comirnaty von Pfizer und BioNTech seien nicht durchgeführt worden. Auch Toxizitätsstudien zu den Lipid-Nanopartikeln würden fehlen. Diese dienen als Transportvehikel für die mRNA als Teil des COVID-Impfstoffs.
Cichutek erklärte in der Befragung zu möglichen Risiken bei den Lipid-Nanopartikeln, dass sie nach GMP (aus dem Englischen „Good Manufacturing Practice“, zu Deutsch: „Gute Herstellungspraxis“) hergestellt worden seien. GMP umfasst international anerkannte Richtlinien zur Qualitätssicherung von Produktionsabläufen in der Industrie.
„Wir gehen davon aus und es hat sich gezeigt in den pharmakologisch-toxikologischen Untersuchungen spezifisch, dass von diesen kein Risiko ausgegangen ist und ausgehen wird“, erklärte Cichutek im Ausschuss.
Auf die Frage warum keine Obduktionen zu Todesverdachtsfällen nach Impfung durchgeführt wurden sagte Cichutek, dass sich seine Behörde vehement dafür eingesetzt habe, das PEI aber keine Möglichkeit habe sie anzuordnen.
Cichutek sowie die Ausschussmitglieder der CDU, der Linken und der SPD lehnten eine Stellungnahme gegenüber der Epoch Times ab. Die nächste Beweisaufnahme findet am 16. August statt.
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Ex-PEI-Chef zur COVID-19-Impfung: Keine Dunkelziffer an nicht gemeldeten Verdachtsfällen

Im Corona-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags wurde am Dienstag (30. Juni) der ehemalige Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, Prof. Klaus Cichutek, zur Impfstoff-Sicherheit befragt. Das PEI war die entscheidende Behörde, die die Covid-19-Impfstoffe zugelassen hat und deren Risiken überwacht hat.
Thematisiert wurden über 350.000 Verdachtsmeldungen von Impfnebenwirkungen sowie 74…
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deutschland

Bundesgesundheitsministerium lässt rund 2.200 Tonnen Masken und Materialien vernichten

Masken im Wert von mehreren Milliarden Euro aus Steuergeldern ließ der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) während der Pandemie bestellen und auf Halde legen. Benötigt wurde ein Großteil nicht, daher wurden bereits mehrere Milliarden Masken verbrannt. Nun geht es bei der Vernichtung in die nächste Runde. Die aktuelle Bundesgesundheitsministerin und Parteifreundin Spahns, Nina Warken, will nun weitere Hunderttausende Gesichtsbedeckungen entsorgen lassen. Und auch das kostet den Steuerzahler wieder viel Geld, wie die „BILD“ berichtet.

715.000 Euro für Entsorgung

Wie es in einer Ausschreibung des Ministeriums heißt, sollen bis zu knapp 2.200 Tonnen Masken, Spritzen und Schutzbrillen in Öfen landen. Die riesige Menge an Materialien lagert in Ulm. Warkens Behörde sucht nun ein Unternehmen, das alles abholt. Laut „BILD“ haben allein die Masken einen Wert von etwa 250 Millionen Dollar. Für den Abtransport seien bis zu 87 Laster (40-Tonner) nötig.
Wie aus den Bewerbungsunterlagen hervorgeht, handelt es sich bei dem zu entsorgenden Material „zu einem Großteil um Schutzmasken sowie in geringem Umfang um sonstiges medizinisches Material (Schutzbrillen und Spritzen)“. Diese müssten „ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen“ entsorgt werden. Bis Ende November 2027 soll der Auftrag, dessen Wert das Ministerium auf 715.000 Euro plus Mehrwertsteuer schätzt, abgewickelt sein.
Über Einzelheiten zur Abwicklung darf sich der potenzielle Vertragspartner des Ministeriums nicht äußern. So heißt es in den Bewerbungsbedingungen unter Punkt 13.3:
„Über sämtliche zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen ist – auch nach Beendigung dieses Vergabeverfahrens – Verschwiegenheit zu wahren. Die mit der Unterlagenerstellung befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter sind hierauf schriftlich zu verpflichten.“

Rüge vom Bundesrechnungshof

Der Großteil der 5,8 Milliarden Schutzmasken, die Spahn zu Beginn der Coronapandemie beschaffen ließ, ist inzwischen ungenutzt verbrannt worden. Das ging im vergangenen Februar aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor. Die Entsorgungskosten sollen rund acht Millionen Euro betragen haben. Das Thema Masken beschäftigt auch nach wie vor die Gerichte, da zahlreiche Unternehmen den Bund beziehungsweise das Bundesgesundheitsministerium verklagt haben.
Spahn musste im Februar vor der Corona-Enquetekommission des Bundestages aussagen. Dort rechtfertigte er sein Handeln und behauptete, dass die Masken zu einem günstigen Preis von je einem Euro gekauft wurden. Enquetemitglied Paula Piechotta (Grüne) widersprach und sagte, dass selbst außerhalb der „Akutphase“ der Pandemie bis zu sieben Euro für die „Wuchermasken“ gezahlt worden seien.
Auch der Bundesrechnungshof übte scharfe Kritik an Spahn. So seien Masken „weit über Bedarf“ bestellt worden. Weniger als ein Drittel der 5,7 Milliarden Masken sei tatsächlich verteilt worden. Inwiefern sie hilfreich bei der Pandemiebekämpfung waren, sei nicht feststellbar. Im Ergebnis sei der „überwiegende Teil“ ohne Nutzen gewesen.
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Wie saisonale Influenza: Bundestag streicht Meldepflicht für COVID-19 komplett


In Kürze:

  • Nach dem Ende der Pandemie gibt es keine relevanten Unterschiede in der Gefährdung zwischen Covid-19 und einer Grippe.
  • Die Labormeldepflicht bleibt weiterhin bestehen.
  • Die Aufnahme des SARS-CoV2 ins Infektionsschutzgesetz bedeutete den Auftakt für massive Verbote.

 
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die ärztliche Meldepflicht für eine COVID-19-Erkrankung komplett aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Zugrunde lag ein Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Ärzte müssen demnach künftig weder den Verdacht einer Corona-Erkrankung noch die bestätigte Infektion oder einen deswegen eingetretenen Todesfall dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.

COVID-19 mit saisonaler Influenza gleichsetzen

In einer fast 100-seitigen Drucksache des Bundestags heißt es dazu in einer nur wenige Zeilen umfassenden Begründung auf Seite 84: „COVID-19 sollte in Bezug auf die Meldepflicht mit saisonaler Influenza gleichgesetzt werden, da sich nach Ende der COVID-19-Pandemie keine relevanten Unterschiede mehr in der Gefährdung der Bevölkerung zeigen.“ Eine im § 6 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschriebene Meldepflicht stelle „eine unnötige Belastung von Arztpraxen und Gesundheitsämtern dar“. Sie sollte daher „vollständig gestrichen werden“. Bestehen bleibe die Labormeldepflicht nach § 7 Absatz 1 Nummer 44a Infektionsschutzgesetz. Sie wird als „ausreichend“ erachtet.
Die Meldepflicht für COVID-19 war seit 2020 im Infektionsschutzgesetz verankert. Diese Meldepflicht betraf unter anderem den Verdacht einer Erkrankung, eine Erkrankung, Tod oder Labornachweise von Sars-CoV2.
Die Aufnahme von Sars-CoV2 in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Frühjahr 2020 bildete für die damalige Regierung den rechtlichen Rahmen für zahlreiche, teilweise massive, Einschränkungen. Das IfSG verpflichtete seitdem Ärzte und Labore zur Meldung von Verdachtsfällen, Erkrankungen und Todesfällen sowie von positiven Nachweisen des Erregers an die zuständigen Gesundheitsämter. Diese Meldepflichten sollten eine bundesweit einheitliche Erfassung von Infektionszahlen und die Grundlage für die epidemiologische Lagebewertung durch das Robert Koch-Institut bilden.

Grundlage für teilweise massive Einschränkungen

Auf dieser Basis aktivierten Bund und Länder weitere Regelungsinstrumente. So ermöglichte § 28 IfSG den Gesundheitsämtern und Landesbehörden, Schutzmaßnahmen bei festgestellten Infektionslagen anzuordnen. Dazu zählten insbesondere Quarantäneanordnungen für Infizierte und Kontaktpersonen sowie Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Länder nutzten diese Rechtsgrundlage für Verordnungen zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen in einzelnen Regionen. Hinzu kamen Abstandsregelungen, Maskenpflichten sowie Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten, Gastronomiebetrieben und Veranstaltungsorten.
Im März 2020 stellte der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Diese Feststellung erweiterte die Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung nach § 5 IfSG. Das Bundesgesundheitsministerium erließ daraufhin Rechtsverordnungen, die unter anderem Einreisebeschränkungen, Testpflichten und Vorgaben zur medizinischen Versorgung regelten. Die Bundesländer setzten ergänzend eigene Corona-Verordnungen um, die auf Grundlage des IfSG konkrete Schutzmaßnahmen im jeweiligen Landesgebiet festlegten.
Das IfSG bildete außerdem die rechtliche Grundlage für die Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Einrichtungen mussten Hygienekonzepte umsetzen, Teststrategien anwenden und Besuchsregelungen anpassen. Das Gesetz regelte zudem die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsämtern, dem Robert Koch-Institut und weiteren Behörden bei der Überwachung des Infektionsgeschehens.
Die Aufnahme von SARS-CoV2 in das IfSG schuf damit die gesetzliche Grundlage für ein abgestuftes System aus Meldepflichten, behördlichen Anordnungen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Dieses System ermöglichte die Umsetzung flächendeckender Maßnahmen.
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Vom „Corona-Wunder“ zu Werksschließungen: Was der Fall BioNTech über Deutschland verrät


In Kürze:

  • BioNTech hat angekündigt, Werke in Marburg, Tübingen und Idar-Oberstein zu schließen.
  • Trotz öffentlicher Förderung in Höhe von 375 Millionen verfügt der Konzern weiter über hohe Finanzreserven.
  • Der Fall entfacht neue Kritik an Deutschlands Industrie- und Standortpolitik.

 
Es galt als eine der wirtschaftlichen Erfolgsgeschichten während der Corona-Zeit. Die Erzählung besagte: Ein kleines Mainzer Unternehmen rettet mit staatlicher Hilfe die Welt.
Gleichzeitig profitierten die angeschlagenen kommunalen Haushalte enorm von den Gewerbesteuereinnahmen des inzwischen zum globalen Konzern aufgestiegenen Unternehmens. So meldeten Medien im Jahr 2021, dass die Stadt Mainz statt eines geplanten Minus von 36 Millionen Euro einen historischen Überschuss von 1,09 Milliarden Euro verbuchen konnte.
Es war BioNTech, der Hersteller des mRNA-Impfstoffes Comirnaty, der der Stadt damals das Milliarden-Plus bescherte.
Der damaligen schwarz-roten Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) galt der Biotechnologiekonzern als Beweis dafür, dass der Standort Deutschland durch gezielte Subventionen zukunftsfähig gemacht werden könne.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der damaligen FDP-Fraktion verwies die Bundesregierung auf BioNTech und erklärte, gerade im Bereich der Wirkstoffentwicklung müssten lange Entwicklungszeiten, hohe Kosten und erhebliche Risiken berücksichtigt werden.

Bis zu 1.860 Stellen betroffen

Doch die gerade erst getätigte Ankündigung von BioNTech bricht nun mit dieser Erzählung: Bis Ende 2027 sollen die deutschen Produktionsstandorte in Marburg und Idar-Oberstein sowie des vom Konzern im vergangenen Jahr gekauften ehemaligen Konkurrenten CureVac in Tübingen geschlossen werden.
Zusammen mit der Schließung des Standorts in Singapur könnten bis zu 1.860 Stellen betroffen sein.
Hintergrund der Entscheidung sei laut einer Pressemitteilung des Konzerns, der anhaltende Einbruch des Geschäfts mit COVID-19-Impfstoffen.
So sank im ersten Quartal der Umsatz von 182,8 auf 118,1 Millionen Euro, zugleich weitete sich der Nettoverlust auf 531,9 Millionen Euro aus. BioNTech investiert zugleich in den Umbau zum Onkologieunternehmen.
BioNTech erwarte durch die „Konsolidierung von Produktionsstandorten“ ab 2029 jährliche Einsparungen von rund 500 Millionen Euro.

Die Grenzen staatlicher Förderpolitik

Für die Politik ist die Ankündigung von BioNTech ein Offenbarungseid. Aus der Bilderbuchgeschichte ist nun eine Grundsatzfrage über die Grenzen staatlicher Industriepolitik geworden.
Der Bund unterstützte BioNTech 2020 im Rahmen des Sonderprogramms zur Impfstoffentwicklung mit rund 375 Millionen Euro, wie aus einer Antwort der schwarz-roten Bundesregierung aus dem Jahr 2021 hervorgeht. Das war damals die mit Abstand höchste Fördersumme.
Zum Vergleich: Für Curevac wurden damals rund 251 Millionen Euro bewilligt und die Firma IDT Biologika aus Dessau-Roßlau erhielt eine Fördersumme in Höhe von rund 114 Millionen Euro.
Damals war die Förderung eine riskante Wette auf eine neue Technologie. Niemand wusste mit letzter Sicherheit, ob der mRNA-Impfstoff funktionieren würde, ob die Zulassung rechtzeitig käme oder ob sich die Milliardeninvestitionen jemals auszahlen würden. Laut offizieller Lesart ging die Wette auf.
Seit dieser Zeit wurde das „Wunder“ BioNTech von der Politik öfters hervorgehoben. So betonte der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) anlässlich der Grundsteinlegung für ein neues Forschungszentrum der Firma Merck im April 2024 in Darmstadt, auch mit Blick auf BioNTech:
„Ja, wir haben hier in Deutschland und Europa führende Biotechunternehmen und Technologien, um die China, die USA und andere uns beneiden.“

Politische Lobreden und dann der Rückzug

Im März dieses Jahres äußerte sich der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Clemens Hoch (SPD) anlässlich der Ankündigung der BioNTech-Gründer und Forscherpaars Ugur Sahin und Özlem Türeci, das Unternehmen bis 2026 verlassen zu wollen.
Hoch würdigte die beiden Forscher, die im Jahr 2022 zu Ehrenbürgern von Mainz ernannt wurden, als prägende Persönlichkeiten der internationalen Biomedizin.
Er lobte ihren wissenschaftlichen Pioniergeist sowie ihren unternehmerischen Mut. Mit der Gründung von Ganymed und später BioNTech hätten sie gezeigt, wie aus „exzellenter Grundlagenforschung bahnbrechende medizinische Innovation“ entstehen könnte. Hoch sagte damals:
„Rheinland-Pfalz bleibt Heimat, in der wissenschaftlicher Mut, unternehmerisches Denken und medizinischer Fortschritt zusammenfinden.“
Nach der BioNTech-Ankündigung steht die Politik  nun aber vor einem Problem, das sie lange verdrängt hat: Staatliche Förderung garantiert keinen dauerhaften industriellen Verbleib.
Wirtschaftlich ist BioNTech, ausweislich seiner Quartalszahlen für das erste Vierteljahr, keineswegs ein Sanierungsfall. Zum Ende des ersten Quartals lagen die liquiden Mittel und Wertpapieranlagen bei rund 16,8 Milliarden Euro.
Gleichzeitig kündigte der Konzern, wenige Tage nach der Veröffentlichung der Quartalszahlen, ein Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 1 Milliarde Dollar an. Ziel sei eine höhere „Kapitaleffizienz“ und „langfristige Wertschöpfung“ für Aktionäre.

Millionenhilfe ohne Gegenleistung?

Der deutsche Steuerzahler trug einst einen erheblichen Teil des Entwicklungsrisikos. Nun fließt überschüssiges Kapital an die Kapitalmärkte zurück, während in Deutschland Werke geschlossen und Stellen gestrichen werden. Genau hier liegt die Sprengkraft des Falls.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt erklärt auf Anfrage von Epoch Times, dass die 2020 gewährten Fördermittel in Höhe von rund 375 Millionen Euro an BioNTech ausschließlich der beschleunigten Entwicklung von Corona-Impfstoffen dienten. Standortgarantien, Produktionsmindestlaufzeiten oder Rückzahlungsklauseln bei einer möglichen Verlagerung ins Ausland seien nicht Bestandteil der Förderbescheide gewesen.
Dies entspreche der üblichen Praxis in der Forschungsförderung, bei der die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse ausdrücklich erwünscht sei. Zugleich betonte das Ministerium, die Bundesregierung wolle biotechnologische Innovationen und Wertschöpfung langfristig in Deutschland halten und den Standort mit der „Hightech Agenda Deutschland“ weiter stärken.
BioNTech ließ eine Anfrage von Epoch Times unbeantwortet, wie es die geplanten Schließungen der Werke in Deutschland mit Blick auf die massive Förderung durch die deutschen Steuerzahler rechtfertigt. Auf der Hauptversammlung am 15. Mai, am vergangenen Freitag, äußerte sich noch-CEO Ugur Sahin in seiner Rede vor den Aktionären zu  den Schließungsplänen.
Sahin sprach von einer „Phase des Übergangs“. Durch einen sinkenden Herstellungsbedarf seien Veränderungen notwendig geworden, die auch Beschäftigte und Standorte beträfen. Die Entscheidung zur Schließung einzelner Werke sei „schweren Herzens“ und „nach sorgfältiger Analyse“ getroffen worden.
Zugleich betonte Şahin, man sei sich der „tiefgreifenden“ Folgen für Mitarbeiter und deren Familien bewusst. Den Betroffenen würden „sozialverträgliche Lösungen“ angeboten.

Deutschlands Standortprobleme

Wenn Sahin von einer „Phase des Übergangs“ spricht, dann wird deutlich, dass Deutschland trotz milliardenschwerer Förderungen nicht attraktiv genug geblieben ist, um industrielle Wertschöpfung im Land zu halten.
In der Biotechnologiebranche wird seit Jahren über genau diese Schwäche geklagt. Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) beklagt, dass in Deutschland „Vertragsverhandlungen und einige Genehmigungsverfahren vor Studienbeginn oftmals viel zu lange“ dauerten. Zudem fordert die Branche „bundesweit harmonisierte Vorgaben für den Datenschutz“ sowie „zügigere Vertragsabschlüsse“ mit Kliniken und Praxen.
Gleichzeitig verliere Deutschland laut vfa international an Boden: Während die Bundesrepublik 2016 noch Platz zwei bei der Anzahl der klinischen Studien belegte, lag sie 2024 nur noch auf Rang fünf.

Ein Lehrstück über den wirtschaftlichen Niedergang

Der Fall BioNTech wirkt deshalb wie ein Lehrstück über die Grenzen deutscher Förderpolitik. Der Staat stellte Milliarden bereit, versäumte dabei jedoch, verbindliche Produktionsgarantien zu vereinbaren oder Mechanismen zu entwickeln, mit denen öffentliche Förderung langfristig an heimische Wertschöpfung gekoppelt werden könnte. Entsprechend scharf fallen die Reaktionen aus den betroffenen Regionen aus.
Der Marburger Oberbürgermeister Thomas Spies (SPD) kritisierte die Entscheidung öffentlich als „falsch“ und sprach von mangelndem Respekt gegenüber den Beschäftigten, die die „horrenden Gewinne“ des Unternehmens erst ermöglicht hätten. Zugleich erinnerte er daran, dass BioNTech massiv von öffentlichen Fördermitteln profitiert habe und daher auch gesellschaftliche Verantwortung gegenüber der Region und Öffentlichkeit trage.
Auch die Gewerkschaft IGBCE kritisiert den Umgang des Unternehmens mit den Standorten scharf. „Im Konzern haben offenbar endgültig die Rechenschieber das Regiment übernommen“, sagte Landesbezirksleiter Roland Strasser. „Aus kurzfristigem finanziellem Kalkül streichen sie radikal Produktionskapazitäten zusammen.“
Der Fall trifft die Politik auch deshalb so empfindlich, weil BioNTech über Jahre als Beleg für die Innovationskraft des Standorts Deutschland galt. Während Chemie-, Stahl- und Automobilkonzerne regelmäßig über Energiepreise und Standortnachteile klagten, schien die Biotechnologiebranche die Hoffnung auf eine neue wissensbasierte Industrie zu verkörpern.
Nun zeigt ausgerechnet ihr prominentester Vertreter, wie mobil und global dieses Geschäft tatsächlich geworden ist. Das eigentliche Dilemma lautet deshalb: Der Staat kann Innovationen fördern. Aber er kann Unternehmen nicht dauerhaft an einen Standort binden, wenn die strukturellen Bedingungen nicht stimmen.