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Dobrindt warnt vor Drohnenangriffen auf Bundestag

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht eine gestiegene Gefahr möglicher Drohnenangriffe auf den Deutschen Bundestag und die Gebäude weiterer Verfassungsorgane.
In einem Brief an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) schreibt Dobrindt laut „Rheinischer Post“, die wachsende Zahl von Drohnensichtungen in den vergangenen Monaten habe die Sicherheitsbehörden verstärkt sensibilisiert.
Zum Schutz der Liegenschaften der Verfassungsorgane des Bundes bedürfe es seines Erachtens „einer konstanten Drohnenabwehrfähigkeit“.
„Dem Schutz der Verfassungsorgane kommt vor dem Hintergrund der abstrakten Gefährdungslage eine besondere Bedeutung zu“, betonte der Minister der Zeitung zufolge.

Bundespolizei nur temporär im Einsatz

Hintergrund des Schreibens ist demnach eine Anfrage von Bundestagspräsidentin Klöckner an Dobrindt vom Dezember. Darin hatte sie den Angaben zufolge gefragt, inwieweit die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei zur Sicherung des Parlaments eingesetzt werden könne.
Dies sei nur „temporär“ im Rahmen der Amtshilfe möglich, heißt es nun dem Bericht zufolge in dem Antwortschreiben des Innenministers. Zugleich verweist Dobrindt demnach auf die „originäre Zuständigkeit“ der Berliner Landespolizei.

Praktische Gespräche haben begonnen

Die Bundestagsverwaltung habe sich daher inzwischen schriftlich an Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) gewandt, berichtete die „Rheinische Post“.
Nach der Klärung der Zuständigkeiten durch Dobrindt sei es „nun von besonderer Bedeutung, schnellstmöglich die notwendigen gemeinsamen Schritte für eine wirksame Drohnenabwehr umzusetzen“, heißt es dem Bericht zufolge in dem Schreiben des Direktors des Bundestages, Paul Göttke.
Erste Gespräche über die praktische Umsetzung sollen demnach bereits stattgefunden haben. (afp/red)
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Bundesweites Drohnen-Abwehrnetz in Planung

Um der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen zu begegnen, plant die Deutsche Flugsicherung (DFS) ein bundesweites Drohnen-Abwehrnetz. Dieses solle gemeinsam mit dem Rüstungsunternehmen Hensoldt und der Deutschen Telekom realisiert werden, berichtet die „Welt am Sonntag“.
„Drohnen stellen eine zunehmende Gefahr für die kritischen Infrastrukturen in Deutschland dar. Um diese zu schützen, müssen wir die verfügbaren Kräfte bündeln“, sagte DFS-Chef Arndt Schoenemann der Zeitung.

KI soll Daten verknüpfen

Der „Aktionsplan Drohnen Deutschland“ sieht dem Bericht zufolge eine auf Künstliche Intelligenz (KI) gestützte Plattform vor. Diese solle Daten von Mobilfunkmasten mit stationären Drohnen-Entdeckungs- und -Abwehranlagen an Flughäfen, Kraftwerken und Bundeswehr-Einrichtungen verbinden.
Die von dezentralen Überwachungssensoren gemeldeten Daten sollen demnach zusammengeführt und automatisiert ausgewertet werden. Ziel sei ein bundesweites Drohnen-Luftlagebild, das die Basis einer zivilen und militärischen Drohnenabwehr bilden soll.
Die teils gezielten Drohnen-Angriffe auf Flughäfen in den vergangenen Monaten seien als „Beginn einer hybriden Kriegsführung“ zu sehen, deren wirksame Bekämpfung noch an Zuständigkeitsfragen auf Bundes- und Länderebene scheitere, sagte Schoenemann.

Zentrale Plattform geplant

„Statt eines Flickenteppichs an Einrichtungen und Zuständigkeiten brauchen wir eine zentral geführte Drohnendetektion und -abwehr, bei der alle Informationen zusammenfließen.“
„Die technologischen Fähigkeiten zur Drohnenabwehr sind bei deutschen Herstellern vorhanden“, sagte Hensoldt-Vorstandschef Oliver Dörre. „Doch um im Fall einer Bedrohung handlungsfähig zu sein, braucht es eine Architektur, die die verschiedenen Systeme zur Erkennung, Klassifizierung und Bekämpfung von Drohnen koordiniert.“
Die geplante Plattform sollte Systeme aller Hersteller integrieren können. (afp/red)
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Drohnen legen deutsche Flughäfen lahm und verursachen hohe Kosten


In Kürze:

  • Im ersten Quartal wurden mehr als doppelt so viele Drohnenvorfälle im gesperrten Luftraum gemeldet wie ein Jahr zuvor.
  • Drohnensichtungen führen regelmäßig zu Sperrungen von Flughäfen, Flugausfällen und hohen Zusatzkosten für Airlines.
  • Sicherheitsbehörden gehen überwiegend von unerlaubten Flügen privater Drohnenpiloten aus.
  • Belastbare Hinweise auf eine Beteiligung ausländischer Nachrichtendienste oder staatlicher Akteure liegen bislang nicht vor.

Trotz der Einrichtung eines gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern hat sich das Problem der Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen verschärft. Dies berichtet die „WELT“ unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Flugsicherung (DFS). Diesen zufolge haben Piloten und Flughäfen allein im ersten Quartal dieses Jahres 108 Fälle des Eindringens unbemannter Flugobjekte in den gesperrten Luftraum gemeldet.
Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es demgegenüber erst 47 Vorfälle dieser Art. Damit hat sich das Phänomen mehr als verdoppelt. In 93 Prozent der gemeldeten Fälle geschah dies der DFS zufolge im Großraum von Flughäfen.

Drohnen meist von Hobbypiloten gesteuert – es drohen Bußgelder oder Strafanzeigen

Was die Hintergründe anbelangt, scheint es erst wenig an gesicherten Erkenntnissen dazu zu geben. In überwiegendem Maße, so vermuten Sicherheitsbehörden, ist von unerlaubten Flügen von Hobbypiloten auszugehen. Dies war etwa bei einem 41-Jährigen der Fall, der im Oktober des Vorjahres eine Drohne kurzzeitig innerhalb der Verbotszone um den Flughafen Frankfurt am Main getestet hatte.
Gegen ihn leiteten die zuständigen Behörden ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Je nach Größe und Lage des Flughafens gelten für Drohnen im Umkreis von etwa 1,5 bis 3 Kilometern Flugbeschränkungen oder Flugverbote. Für unerlaubtes Eindringen kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Haftstrafen bis zu zwei Jahren drohen bei unerlaubtem Anfertigen und Verbreiten von Bild- und Tonaufnahmen von Personen mithilfe einer Drohne. Zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe drohen für den gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr.
Die Bundesregierung will jedoch nicht ausschließen, dass auch kriminelle oder nachrichtendienstliche Akteure in Störmanöver mit Drohnen in Flughafennähe involviert sein könnten. Im Vorjahr hatte es im Zuge einzelner Drohnensichtungen zeitweilige Sperren des Betriebs auf Flughäfen gegeben. Unter anderem in München wurde Ende Oktober über mehrere Stunden hinweg der Flughafen lahmgelegt.

Kein russischer Bezug erhärtet – aber Trittbrettfahrer denkbar

Der Bundespolizei zufolge würden Privatpersonen immer wieder unerlaubterweise in Flugverbotszonen eindringen und Aufnahmen anfertigen. Ein militärischer Hintergrund oder gar eine Verbindung zu Russland, wie sie vonseiten der Politik häufig nahegelegt wird, konnte bis dato nicht nachgewiesen werden. NRW-Innenminister Herbert Reul wollte auch Trittbrettfahrer vor dem Hintergrund der Medienberichterstattung nicht ausschließen.
Für die Luftfahrtbranche sind die Konsequenzen aus den Vorfällen häufig gravierend. Drohnensichtungen innerhalb der Verbotszonen führen regelmäßig zu vollständigen Sperrungen von Flughäfen. Im Zusammenhang mit der Sichtung nahe dem Flughafen München waren 81 Flüge vom daraus resultierenden Start- und Landeverbot betroffen: 23 Starts und Landungen wurden annulliert, 23 umgeleitet und 46 Starts gestrichen.
Betroffene Airlines berichten von Verzögerungen bei Abflügen und Ankünften. Dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zufolge mussten Maschinen wegen Drohnenvorfällen Warteschleifen fliegen oder Ausweichflughäfen ansteuern.

Branche hat wenig eigene Handhabe gegen Drohnen

Neun Vollsperrungen, zu denen es im Jahr 2024 drohnenbedingt gekommen war, verursachten rund 500.000 Euro Schaden – hauptsächlich für Fluggesellschaften. Die durchschnittliche Dauer von Sperren belief sich auf 32 Minuten. Zusätzlich entstehen Kosten aufgrund von längeren Flugzeiten, erhöhtem Kraftstoffverbrauch und anfallenden Landegebühren auf Ausweichflughäfen. Außerdem müssen die Fluggesellschaften bei Verzögerungen dieser Art auch EU-Vorgaben wie jene zur Passagierverpflegung erfüllen.
Schon vergleichsweise kurze Betriebseinschränkungen können im gesamten Luftverkehrssystem erhebliche Folgekosten auslösen. Deshalb streichen einige Airlines auch nach Wiedereröffnung aus operativen Gründen Flüge.
Die Luftfahrtbranche verfolgt gegen künftige Drohnenevents keine eigenen Abwehrmaßnahmen. Sie ist dazu auch nicht befugt, da dies eine Angelegenheit der Bundespolizei und im Ausnahmefall der Bundeswehr ist. Die Branche selbst konzentriert sich auf die Optimierung von Meldeprozessen, die Stärkung der Betriebsresilienz – etwa durch Ausweichpläne für Flughafen-Sperrungen – und die Koordination mit der Bundespolizei.