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Ungewöhnliche NATO-Luftoperation nahe Kaliningrad sorgt für Aufmerksamkeit


In Kürze:

  • Eine größere NATO-Luftoperation fand am 18. August über Nordpolen und dem Baltikum statt.
  • Beteiligt waren unter anderem US- und norwegische Kampfflugzeuge, ein AWACS-Flugzeug sowie Tankflugzeuge.
  • Die NATO betont den defensiven Charakter der Aktivitäten.
  • Die Nähe zu Kaliningrad macht die Operation militärisch und politisch besonders sensibel.

 
Ungewöhnliche Luftaktivitäten über Nordpolen und dem Baltikum haben am Dienstag, 18. August, Aufmerksamkeit erregt. Wie die Fachpublikation „Itamilradar“ berichtet, war eine größere Anzahl an NATO-Militärflugzeugen über dem Gebiet zu beobachten. Einige sollen auch in der Nähe der russischen Exklave Kaliningrad unterwegs gewesen sein.
Beteiligt waren unter anderem US-amerikanische und norwegische Kampfflugzeuge. Das Portal nennt ein NATO-E-3A-AWACS, eine US-amerikanische EA-37B Compass Call, das US-Army-Aufklärungsflugzeug ARTEMIS sowie mehrere Tankflugzeuge. Zudem waren polnische Bodentruppen in die Übung eingebunden.

NATO betont defensiven Charakter der Operation

Dem Bericht zufolge ging es um die Zusammenführung unterschiedlicher militärischer Fähigkeiten in einem Szenario. So waren Kräfte aus den Bereichen Aufklärung, Führung und Kontrolle, elektronische Kampfführung, Jagdflugzeuge und Luftbetankung daran beteiligt. Dazu kamen die Bodentruppen.
Die Aktivitäten gingen deutlich über das hinaus, was üblicherweise mit einzelnen Routineflügen verbunden ist. Sie erweckten eher den Eindruck einer komplexen Einsatzsimulation. Die USA leiteten den Einsatz, weitere operative Einzelheiten gab das Bündnis aus Sicherheitsgründen nicht bekannt.
Allerdings betonte die NATO den defensiven Charakter der Operation. Aus dem NATO Allied Air Command hieß es, die Bündnispartner „verbessern kontinuierlich ihre Verteidigungsfähigkeiten“. Übungen dieser Art hatte das Bündnis bereits mehrfach durchgeführt. Häufig waren sie im Vorfeld angekündigt worden. Das ukrainische Portal „Militarnyi“ ordnet das Simulationsgeschehen in einen Zusammenhang mit der „Poker 2025“-Übung der französischen Nuklearstreitkräfte ein.

Nähe zu Kaliningrad macht NATO-Aktivitäten sensibel

Russische Medien berichteten über die Aktivitäten bislang zurückhaltend. Die Nachrichtenagentur „TASS“ zitierte am Dienstag eine „Quelle der europäischen Flugsicherheit“, mit der man gesprochen habe. Anschließend zählte TASS auf, um welche Flugzeuge es sich konkret gehandelt habe.
Die Nähe zur russischen Exklave Kaliningrad verleiht jeder größeren NATO-Aktivität in diesem Bereich einen politisch und militärisch sensiblen Charakter. Die Exklave ist vollständig von litauischem und polnischem Hoheitsgebiet und damit NATO-Territorium umgeben. Russland hat das Gebiet durch ein hohes Aufgebot an Luftverteidigungskräften, Raketenbasen und elektronischen Kampffähigkeiten gesichert.
Zuletzt hatten die Spannungen rund um die Region zugenommen. Russland und die NATO beschuldigen einander wechselseitig, rund um Kaliningrad eine Provokation inszenieren zu wollen, um damit einen Angriff zu rechtfertigen. Die Zusammensetzung der Kräfte bei der Übung am Dienstag demonstrierte Fähigkeiten, die in einem Konflikt mit einem hochgerüsteten Gegner im Ostseeraum benötigt würden.

Kein Hinweis auf Angriffssimulation durch NATO

Allerdings deutet derzeit nichts darauf hin, dass die NATO damit einen Angriff auf Kaliningrad simuliert hätte. Auch von russischer Seite gibt es bislang keine Aussagen, die in diese Richtung gingen. Allerdings nimmt man im Kreml die zunehmende Präsenz und Aktivität von NATO-Kräften vor der eigenen Westgrenze generell als Bedrohung wahr.
Die größere Luftoperation vom Dienstag hat jedoch eine Vorgeschichte. In den vergangenen Jahren hatte es mehrere militärische Aktivitäten und Zwischenfälle gegeben, die den Ereignissen vorausgingen. Vom 3. bis 14. August fand in Lettland die NATO-Übung „Baltic Trust 26“ statt. An dieser beteiligten sich rund 650 Soldaten aus Bündnisstaaten sowie der Ukraine, Australien und Japan.
Ein Schwerpunkt der Übung lag auf dem Aufspüren, Identifizieren und Abwehren von Drohnen. Auf diese Weise reagierte das Bündnis auf Bedrohungen durch unbemannte Fluggeräte, die Lufträume verletzen und militärische Infrastruktur gefährden könnten. Die NATO-Ostflanke gilt diesbezüglich als besonders gefährdetes Territorium.

EA-37B Compass Call als besondere Komponente

Schon im August 2024 fingen polnische F-16 eine russische Il-20-Aufklärungsmaschine ab. Der Vorfall soll sich über der Ostsee abgespielt haben – 60 Kilometer nördlich des polnischen Luftraums. Im April dieses Jahres soll es zu einem ähnlichen Vorfall gekommen sein. Am 14. August schossen NATO-Kampfflugzeuge über Lettland eine fremde Drohne ab.
Seit dem Frühjahr verstärken Polen und die baltischen Staaten den Schutz ihrer kritischen Infrastruktur – etwa von Dämmen, Kraftwerken oder der Gasinfrastruktur. Zur Begründung verwiesen sie auf mögliche Sabotageaktionen oder angeblich drohende False-Flag-Szenarien.
Als besonders bemerkenswert gilt der Einsatz der Plattform EA-37B Compass Call bei der Übung. Diese ist auf elektronische Kampfführung spezialisiert und kann gegnerische Kommunikations-, Radar- und Navigationssysteme beeinträchtigen. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass im Zuge der Übung tatsächlich russische Systeme gestört worden seien.
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144 Drohnenvorfälle in Europa: Deutschland besonders stark betroffen


In Kürze:

  • Nach dem Fund einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle kündigt Verkehrsminister Bilger einen schnelleren Ausbau der Drohnenerkennung an deutschen Flughäfen an.
  • Eine Studie von Hanns-Seidel-Stiftung und IISS wertet 144 Drohnenvorfälle in Europa als mögliches Muster einer russischen UAV-Kampagne.
  • Deutschland verzeichnet mit 58 Fällen die höchste Zahl im untersuchten Zeitraum.

 
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hat nach dem jüngsten Vorfall in Leipzig zeitnahe Maßnahmen zur Entdeckung und Abwehr von Drohnen angekündigt. Der Minister betonte gegenüber „Politico“, die Deutsche Flugsicherung sei für die Sicherheit im Luftraum rund um die Flughäfen zuständig. Dabei spiele „rechtzeitiges Erkennen von Drohnen natürlich eine wesentliche Rolle“.
An den Flughäfen Frankfurt am Main und München sei eine entsprechende Ausstattung zur Entdeckung und Abwehr sogenannter Unmanned Aerial Vehicles (UAV) bereits vorhanden. Was die anderen Flughäfen anbelangt, habe man hingegen „keine Zeit zu verlieren“. Am Dienstagabend der Vorwoche, dem 4. August, entdeckte ein Mitarbeiter des Flughafens Halle-Leipzig eine mit Sprengstoff beladene Drohne im Frachtbereich. Der Flughafen musste daraufhin temporär gesperrt werden.

Seit 2024 bereits 144 Vorfälle mit Drohnen registriert

Spezialisten der Bundespolizei konnten den Sprengsatz entschärfen. Er befand sich in der Nähe mehrerer ukrainischer Frachtflugzeuge. Diese sollten vor allem militärische Hilfslieferungen für die Führung in Kiew transportieren. Der Flughafen Halle-Leipzig spielt diesbezüglich als Umschlagplatz eine bedeutende Rolle.
Vor allem deshalb legten Analysen US-amerikanischer Geheimdienste den Schluss nahe, die Russische Föderation könne in den Vorfall involviert sein. Russland wies diese Darstellung zurück. Die deutsche Bundesregierung spricht bislang davon, dass „fremde Mächte“ hinter der Platzierung der Drohne stecken könnten. Eine ausdrückliche Schuldzuweisung an den Kreml gibt es nicht.
Weniger zurückhaltend sind demgegenüber die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung und das International Institute for Strategic Studies (IISS) in London. Sie haben jüngst eine gemeinsame Studie vorgelegt, die den Titel „Russlands UAV-Kampagne über Europa“ trägt. Diese verweist auf 144 Drohnenvorfälle zwischen August 2024 und Februar 2026 in zwölf NATO-Staaten und Irland. Der Vorfall von Leipzig ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Deutschland in überdurchschnittlichem Maße betroffen

Erkenntnisse bezüglich einer russischen Urheberschaft, die über bislang bekannte Mutmaßungen hinausgehen, führt das Papier nicht auf. Die Autoren erklären jedoch, dass die Anzahl der Vorfälle allein durch Hobbyflieger, Fehlidentifizierungen oder Zufälle nicht plausibel zu erklären sei. Dieser Umstand und die Zielauswahl ließen eine koordinierte russische UAV-Kampagne als „sehr wahrscheinlich“ erscheinen.
Der Vorsitzende der Hanns-Seidel-Stiftung, Klaus Holetschek, äußerte anlässlich der Vorstellung der Studie, die Drohnen gefährdeten die innere Sicherheit. Europa sei „auf diese Form hybrider Bedrohung bislang nicht ausreichend vorbereitet“.
Deutschland ist der Studie zufolge von den Drohnenvorfällen in stark überdurchschnittlichem Maße betroffen. So sollen sich gleich 58 der erfassten Fälle in Deutschland ereignet haben. Die Hälfte davon habe militärische Einrichtungen betroffen. Weitere Ziele waren demnach Flughäfen, Häfen, Energieanlagen und nuklear relevante Standorte. Als möglichen Zweck nennt die Studie, europäische Reaktionszeiten und Schwachstellen der Luftverteidigung auszuspähen.

Sicherheitsbehörden gehen bei Vorfällen mit Drohnen meist von Hobbypiloten aus

Als mögliche Ausgangspunkte der Drohnenvorfälle nennt die Studie mit Russland verbundene Handelsschiffe oder solche der sogenannten Schattenflotte. Das große Problem sei die unzureichende europäische Abwehrfähigkeit. Die Infrastruktur und die Instrumente zur Drohnenerkennung seien uneinheitlich.
Dazu kämen zersplitterte Zuständigkeiten, unklare rechtliche Befugnisse und teilweise zu langsame oder unzureichende Reaktionsmöglichkeiten. Eine Bekämpfung von Drohnen könne erst erfolgen, wenn diese bereits in den europäischen Luftraum eingedrungen seien. Es bestehe kein Mandat etwa mit Blick auf ein Schiff, von dem aus diese gestartet werden könnten.
Die Studie räumt ein, dass die öffentliche Beweislage zu den Einzelfällen regelmäßig dünn sei. Im Juni 2026 gingen Sicherheitsbehörden bezüglich in Deutschland registrierter Drohnenvorfälle „in überwiegendem Maße“ von unerlaubten Flügen von Hobbypiloten aus. Der Bundespolizei zufolge dringen Privatpersonen immer wieder unerlaubt in Flugverbotszonen ein und fertigten Aufnahmen an.

Russland-Bezug nur vereinzelt belegt

Eine eindeutige Zuordnung zu Russland könne etwa mit Blick auf den Zwischenfall im polnischen Luftraum im September 2025 erfolgen. Dort gelang es der polnischen Luftabwehr, Drohnen abzuschießen und die eingesetzten Drohnentypen Russland zuzuordnen. Allerdings ist die Motivation hinter dem Vorfall nach wie vor unklar. Vieles spricht dafür, dass die Drohnen im Rahmen einer Offensive im Ukrainekrieg zum Einsatz kamen – und keine Absicht mit Blick auf NATO-Staaten im Spiel war.
In Fällen wie dem Auftreten von Drohnen in Brunsbüttel, Manching, Neuburg oder Husum äußerten Behörden einen möglichen Spionageverdacht. Aber auch hier gibt es bislang keine vollständige Beweiskette hinsichtlich einer russischen Urheberschaft.
Eine Anklage gegen mutmaßliche Saboteure gibt es in Litauen. Diese sollen als mögliche „Wegwerfagenten“ für Brände und Sprengstoffsendungen in Luftfrachträumen und DHL-Packstationen verantwortlich sein. Dabei handelt es sich jedoch um keinen Drohnenvorfall. Worin sich Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste in Europa einig sind, ist, dass die europäischen Länder möglichen neuartigen hybriden Bedrohungen ausgesetzt sind. Darauf sei ihre Sicherheitsarchitektur hingegen nicht immer ausreichend vorbereitet.

Explosion am Flughafen Halle-Leipzig offenbar möglich

Unterdessen soll bei dem Vorfall der Vorwoche am Flughafen Halle-Leipzig ein deutlich größerer Schaden in Kauf genommen worden sein. Wie die „Zeit“ unter Berufung auf ausgewertetes Videomaterial von Überwachungskameras berichtete, hätte es auch zu einer Explosion kommen können. So sei gegen 19:30 Uhr ein Objekt direkt auf die am Flughafen parkende Antonow-Maschine zugeflogen.
Es sei in weiterer Folge auf einer der Tragflächen aufgeschlagen, wo sich im Regelfall die Treibstofftanks befinden. Allerdings sei der Gegenstand mutmaßlich abgeprallt und der Sprengsatz, der in einiger Entfernung von der Drohne aufgefunden wurde, habe sich möglicherweise beim Aufprall abgelöst. Bislang ist unklar, warum er nicht detoniert sei.
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Sprengstoff-Drohne an Flughafen: Ukraine-Spur und Ruf nach NATO-Reaktion


In Kürze:

  • Bundesanwaltschaft ermittelt wegen versuchter Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
  • Nach der ersten Sprengstoffdrohne wird auch eine zweite Drohne als mögliches Tatmittel untersucht.
  • Politik und Experten fordern bessere Drohnenabwehr und mehr Schutz kritischer Infrastruktur.

 
Neben den Ermittlungen nach der Entdeckung einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle steht inzwischen vor allem die Frage im Fokus, wie Deutschland kritische Infrastruktur künftig besser vor solchen Angriffen schützen kann. Dabei geht es nicht nur um die technische Ausstattung, sondern auch um die Zuständigkeiten verschiedener Behörden und die Frage, ob die bisherigen Sicherheitsstrukturen noch ausreichend sind.
Der Vorfall hat eine politische Debatte über die Organisation der Drohnenabwehr ausgelöst. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), fordert deshalb eine Zentralisierung der Zuständigkeiten beim Bundesinnenministerium beziehungsweise bei der Bundespolizei. „Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Nach Ansicht Röwekamps zeigen die bisherigen Erkenntnisse aus Leipzig, wie dringend neue Antworten auf die Bedrohung ziviler Infrastruktur durch Drohnen erforderlich seien. Neben einer klaren Verantwortlichkeit brauche es auch moderne technische Systeme, die unterschiedliche Arten von Drohnen erkennen und abwehren können.
Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler bewertet die bestehende Struktur anders. Unterschiedliche Zuständigkeiten seien grundsätzlich kein Problem, solange die Zusammenarbeit der Behörden eng funktioniere und es möglichst wenige Reibungsverluste gebe, sagte er der „Rheinischen Post“. Entscheidend sei, dass jederzeit klar sei, welche Behörde in welcher Situation verantwortlich sei.
Unabhängig von der Zuständigkeitsfrage betonte Fiedler ebenfalls, dass Investitionen in moderne Drohnenabwehrtechnik unverzichtbar seien. Als Vorteil wertete er, dass mit dem Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum und dem Gemeinsamen Abwehrzentrum Hybrid bereits Einrichtungen vorhanden seien, die den Austausch zwischen Sicherheitsbehörden verbessern sollen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Sachsens Innenminister Armin Schuster bei einer Pressekonferenz am Flughafen Leipzig/Halle. Zuvor war dort eine mit Sprengstoff und Zünder ausgestattete Drohne entdeckt worden. Eine DHL-Frachtmaschine kollidierte zudem mit einem unbekannten Objekt.

Foto: Jens Schlueter/Getty Images.

Wer ist in Deutschland für die Drohnenabwehr zuständig?

Bei der Abwehr unbemannter Fluggeräte können je nach Situation verschiedene Behörden und Institutionen beteiligt sein. Dazu gehören die Bundespolizei und die Landespolizeien, bei besonderen Gefahrenlagen auch die Bundeswehr sowie Betreiber kritischer Infrastruktur wie Flughäfen.
Zusätzlich gibt es Koordinierungsstellen wie das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum und das Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen. Dort sollen Informationen zwischen Bund, Ländern und Sicherheitsbehörden ausgetauscht und Bedrohungslagen gemeinsam bewertet werden.
Gerade diese Aufteilung sorgt nach dem Vorfall in Leipzig für Diskussionen. Kritiker sehen darin ein mögliches Problem, weil bei einem schnellen Angriff klare Entscheidungswege entscheidend seien.

Experten warnen vor Lücken bei Erkennung und Abwehr von Drohnen

Sicherheitsexperten sehen trotz neuer Strukturen weiterhin erheblichen Nachholbedarf. Der Terrorismusforscher Peter Neumann vom King’s College London kritisierte im ZDF-„Heute Journal“, Deutschland sei bei Drohnenerkennung, Abwehrsystemen und rechtlichen Zuständigkeiten weiterhin nicht ausreichend vorbereitet.
Nach seiner Einschätzung bestehe seit Jahren Handlungsbedarf, ohne dass die notwendigen Konsequenzen vollständig umgesetzt worden seien. Besonders problematisch seien fehlende einheitliche Regelungen und die Frage, welche Behörde in welcher Lage schnell handeln könne.
Technologisch seien Lösungen grundsätzlich vorhanden, erklärte dagegen Rheinmetall-Chef Armin Papperger. Entscheidend sei zunächst, festzulegen, welche kritische Infrastruktur geschützt werden müsse und welche Technologie dafür geeignet sei.
Rheinmetall arbeitet nach eigenen Angaben unter anderem mit der Telekom an Systemen zur frühzeitigen Erkennung von Drohnen über bestehende Funkinfrastruktur. Das Unternehmen verfügt zudem nach eigenen Angaben über Frühwarnsysteme, die Flugobjekte erkennen, identifizieren und verfolgen können.
Der CDU-Verteidigungspolitiker Bastian Ernst fordert angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen sogar eine Befassung der NATO. Deutschland befinde sich inzwischen in einer Situation, in der Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrags geprüft werden sollten.
Dabei verwies Ernst auf frühere Fälle in Estland und Polen, die nach schweren Luftraumverletzungen Beratungen innerhalb des Bündnisses beantragt hatten. Ziel müsse sein, ein Signal zu setzen, dass Deutschland und seine Partner gemeinsam auf mögliche Bedrohungen reagieren.

Das ist bislang über den Drohnenvorfall bekannt

Auslöser der Debatte ist der Fund einer mit Sprengstoff und Zünder ausgestatteten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle. Das Fluggerät wurde am späten Dienstagabend in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge entdeckt. Ein Flughafenmitarbeiter brachte die Drohne zum Absturz, anschließend entschärften Spezialisten der Bundespolizei die Sprengladung.
Nach bisherigen Erkenntnissen detonierte der Sprengsatz nur deshalb nicht, weil der Zünder offenbar nicht ordnungsgemäß funktionierte. Die Bundesanwaltschaft spricht von professionellem Sprengstoff und einem gezielten Einsatz des Fluggeräts.
Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Sie ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Nach Angaben des Generalbundesanwalts gibt es tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass mittels der Drohne eine Explosion verursacht werden sollte. Die Behörde bewertet den Vorfall als schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur Deutschlands, der geeignet sei, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.
Nach Recherchen von WDR, NDR und der „Süddeutschen Zeitung“, die sich auf Ermittlerkreise sowie Behördenunterlagen berufen, soll die eingesetzte Drohne technisch aufwendig präpariert worden sein. Die Behörden prüfen demnach, ob die Konstruktion darauf ausgelegt war, eine frühzeitige Erkennung zu erschweren. Zudem soll untersucht werden, ob sich die Drohne bereits mehrere Stunden vor ihrer Entdeckung auf dem Flughafengelände befunden haben könnte.

Leipzig/Halle, 5. August 2026: Videostandbild von News5 zeigt Frachtobjekte vor einem ukrainischen Antonow-Flugzeug am Flughafen Leipzig/Halle nach dem Fund einer Drohne. Die Polizei setzte einen Entschärfungsroboter ein. Eine weitere Maschine kollidierte nach einem abgebrochenen Landeanflug mit einem unbekannten Objekt.

Foto: NEWS5 / AFP via Getty Images

Zweites Flugobjekt wirft neue Fragen auf

Neben der gefundenen Sprengstoffdrohne beschäftigt die Ermittler auch ein zweites Flugobjekt. Weil die Landebahn nach dem Fund gesperrt wurde, musste ein anfliegendes Frachtflugzeug durchstarten. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft kollidierte die Maschine im erweiterten Bereich des Flughafens mit einem Gegenstand, bei dem es sich mutmaßlich um eine zweite Drohne gehandelt haben soll.
Die Ermittler prüfen nun, ob beide Drohnen Teil eines koordinierten Vorgehens waren und ob der Angriff gezielt vorbereitet wurde. Auch die „Welt“ berichtete unter Berufung auf eigene Recherchen über weitere Details zum zweiten Flugobjekt und den Ermittlungen.

Ukraine-Unterstützung rückt in den Fokus

Besondere Aufmerksamkeit erhält der Fall auch wegen des Standorts. Die Sprengstoffdrohne wurde in der Nähe ukrainischer Antonow-Transportmaschinen entdeckt. Der Flughafen Leipzig/Halle ist seit Jahren ein wichtiger Standort für Antonow-Frachtflugzeuge und internationale Großraumtransporte.
Nach Angaben des MDR befindet sich dort unter anderem eine Basis der ukrainischen Antonow Airlines, die den Standort für Wartungs-, Fracht- und Transportaufgaben nutzt.
Nach Medienberichten soll am Vortag des Drohnenvorfalls ein Transport mit Munition aus Frankreich nach Leipzig erfolgt sein. Ob die betreffende Maschine anschließend weiter in Richtung Ukraine fliegen sollte, ist öffentlich bislang nicht abschließend bestätigt.
Auch die Frage, ob sich zum Zeitpunkt des Vorfalls Munition oder anderes militärisches Material an Bord befand, ist bislang nicht abschließend geklärt. Während die „Bild“-Zeitung über einen möglichen Transport von Munition berichtete, erklärte das Bundesinnenministerium gegenüber den zuständigen Bundestagsausschüssen, dass sich zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Munition an Bord der betroffenen Maschine befunden habe.
Damit bleibt offen, ob die mutmaßlichen Täter gezielt eine Verbindung zur Ukraine-Unterstützung ins Visier genommen haben. Die Ermittler prüfen weiterhin, welches Ziel hinter dem Einsatz der Drohnen stand und ob ein staatlicher Akteur oder eine andere Organisation beteiligt war.

Ermittlungen zu möglichem Hintergrund laufen weiter

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem hybriden Anschlagsszenario mit hochprofessionellen Tätern und schloss eine Beteiligung „fremder Mächte“ nicht aus. Die beiden Politikerinnen Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Katharina Dröge äußerten die Vermutung eines möglichen russischen Hintergrunds. Eine offizielle Zuordnung durch die Ermittlungsbehörden gibt es bislang jedoch nicht.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft dauern an. Im Mittelpunkt steht weiterhin die Frage, wer hinter dem mutmaßlichen Angriff steckt, wie die Drohnen auf das Gelände gelangen konnten und welches Ziel mit dem Vorfall verfolgt wurde. (dpa/afp/dts/red)
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Brandenburg will Unternehmen Befugnis zur Drohnenabwehr geben

Bis vor wenigen Jahren waren Drohnen als Bedrohung für kritische Infrastrukturen in den Köpfen kaum präsent. Das hat sich geändert.
Seit dem Inkrafttreten des KRITIS-Dachgesetzes im März sind private und öffentliche Betreiber solcher Infrastruktur dazu verpflichtet, sich konkret mit dieser Bedrohung auseinanderzusetzen und Schutzkonzepte zu entwickeln.
Brandenburg greift dies auf und will …
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Dobrindt warnt vor Drohnenangriffen auf Bundestag

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht eine gestiegene Gefahr möglicher Drohnenangriffe auf den Deutschen Bundestag und die Gebäude weiterer Verfassungsorgane.
In einem Brief an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) schreibt Dobrindt laut „Rheinischer Post“, die wachsende Zahl von Drohnensichtungen in den vergangenen Monaten habe die Sicherheitsbehörden verstärkt sensibilisiert.
Zum Schutz der Liegenschaften der Verfassungsorgane des Bundes bedürfe es seines Erachtens „einer konstanten Drohnenabwehrfähigkeit“.
„Dem Schutz der Verfassungsorgane kommt vor dem Hintergrund der abstrakten Gefährdungslage eine besondere Bedeutung zu“, betonte der Minister der Zeitung zufolge.

Bundespolizei nur temporär im Einsatz

Hintergrund des Schreibens ist demnach eine Anfrage von Bundestagspräsidentin Klöckner an Dobrindt vom Dezember. Darin hatte sie den Angaben zufolge gefragt, inwieweit die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei zur Sicherung des Parlaments eingesetzt werden könne.
Dies sei nur „temporär“ im Rahmen der Amtshilfe möglich, heißt es nun dem Bericht zufolge in dem Antwortschreiben des Innenministers. Zugleich verweist Dobrindt demnach auf die „originäre Zuständigkeit“ der Berliner Landespolizei.

Praktische Gespräche haben begonnen

Die Bundestagsverwaltung habe sich daher inzwischen schriftlich an Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) gewandt, berichtete die „Rheinische Post“.
Nach der Klärung der Zuständigkeiten durch Dobrindt sei es „nun von besonderer Bedeutung, schnellstmöglich die notwendigen gemeinsamen Schritte für eine wirksame Drohnenabwehr umzusetzen“, heißt es dem Bericht zufolge in dem Schreiben des Direktors des Bundestages, Paul Göttke.
Erste Gespräche über die praktische Umsetzung sollen demnach bereits stattgefunden haben. (afp/red)
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Bundesweites Drohnen-Abwehrnetz in Planung

Um der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen zu begegnen, plant die Deutsche Flugsicherung (DFS) ein bundesweites Drohnen-Abwehrnetz. Dieses solle gemeinsam mit dem Rüstungsunternehmen Hensoldt und der Deutschen Telekom realisiert werden, berichtet die „Welt am Sonntag“.
„Drohnen stellen eine zunehmende Gefahr für die kritischen Infrastrukturen in Deutschland dar. Um diese zu schützen, müssen wir die verfügbaren Kräfte bündeln“, sagte DFS-Chef Arndt Schoenemann der Zeitung.

KI soll Daten verknüpfen

Der „Aktionsplan Drohnen Deutschland“ sieht dem Bericht zufolge eine auf Künstliche Intelligenz (KI) gestützte Plattform vor. Diese solle Daten von Mobilfunkmasten mit stationären Drohnen-Entdeckungs- und -Abwehranlagen an Flughäfen, Kraftwerken und Bundeswehr-Einrichtungen verbinden.
Die von dezentralen Überwachungssensoren gemeldeten Daten sollen demnach zusammengeführt und automatisiert ausgewertet werden. Ziel sei ein bundesweites Drohnen-Luftlagebild, das die Basis einer zivilen und militärischen Drohnenabwehr bilden soll.
Die teils gezielten Drohnen-Angriffe auf Flughäfen in den vergangenen Monaten seien als „Beginn einer hybriden Kriegsführung“ zu sehen, deren wirksame Bekämpfung noch an Zuständigkeitsfragen auf Bundes- und Länderebene scheitere, sagte Schoenemann.

Zentrale Plattform geplant

„Statt eines Flickenteppichs an Einrichtungen und Zuständigkeiten brauchen wir eine zentral geführte Drohnendetektion und -abwehr, bei der alle Informationen zusammenfließen.“
„Die technologischen Fähigkeiten zur Drohnenabwehr sind bei deutschen Herstellern vorhanden“, sagte Hensoldt-Vorstandschef Oliver Dörre. „Doch um im Fall einer Bedrohung handlungsfähig zu sein, braucht es eine Architektur, die die verschiedenen Systeme zur Erkennung, Klassifizierung und Bekämpfung von Drohnen koordiniert.“
Die geplante Plattform sollte Systeme aller Hersteller integrieren können. (afp/red)
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Drohnen legen deutsche Flughäfen lahm und verursachen hohe Kosten


In Kürze:

  • Im ersten Quartal wurden mehr als doppelt so viele Drohnenvorfälle im gesperrten Luftraum gemeldet wie ein Jahr zuvor.
  • Drohnensichtungen führen regelmäßig zu Sperrungen von Flughäfen, Flugausfällen und hohen Zusatzkosten für Airlines.
  • Sicherheitsbehörden gehen überwiegend von unerlaubten Flügen privater Drohnenpiloten aus.
  • Belastbare Hinweise auf eine Beteiligung ausländischer Nachrichtendienste oder staatlicher Akteure liegen bislang nicht vor.

Trotz der Einrichtung eines gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern hat sich das Problem der Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen verschärft. Dies berichtet die „WELT“ unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Flugsicherung (DFS). Diesen zufolge haben Piloten und Flughäfen allein im ersten Quartal dieses Jahres 108 Fälle des Eindringens unbemannter Flugobjekte in den gesperrten Luftraum gemeldet.
Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es demgegenüber erst 47 Vorfälle dieser Art. Damit hat sich das Phänomen mehr als verdoppelt. In 93 Prozent der gemeldeten Fälle geschah dies der DFS zufolge im Großraum von Flughäfen.

Drohnen meist von Hobbypiloten gesteuert – es drohen Bußgelder oder Strafanzeigen

Was die Hintergründe anbelangt, scheint es erst wenig an gesicherten Erkenntnissen dazu zu geben. In überwiegendem Maße, so vermuten Sicherheitsbehörden, ist von unerlaubten Flügen von Hobbypiloten auszugehen. Dies war etwa bei einem 41-Jährigen der Fall, der im Oktober des Vorjahres eine Drohne kurzzeitig innerhalb der Verbotszone um den Flughafen Frankfurt am Main getestet hatte.
Gegen ihn leiteten die zuständigen Behörden ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Je nach Größe und Lage des Flughafens gelten für Drohnen im Umkreis von etwa 1,5 bis 3 Kilometern Flugbeschränkungen oder Flugverbote. Für unerlaubtes Eindringen kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Haftstrafen bis zu zwei Jahren drohen bei unerlaubtem Anfertigen und Verbreiten von Bild- und Tonaufnahmen von Personen mithilfe einer Drohne. Zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe drohen für den gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr.
Die Bundesregierung will jedoch nicht ausschließen, dass auch kriminelle oder nachrichtendienstliche Akteure in Störmanöver mit Drohnen in Flughafennähe involviert sein könnten. Im Vorjahr hatte es im Zuge einzelner Drohnensichtungen zeitweilige Sperren des Betriebs auf Flughäfen gegeben. Unter anderem in München wurde Ende Oktober über mehrere Stunden hinweg der Flughafen lahmgelegt.

Kein russischer Bezug erhärtet – aber Trittbrettfahrer denkbar

Der Bundespolizei zufolge würden Privatpersonen immer wieder unerlaubterweise in Flugverbotszonen eindringen und Aufnahmen anfertigen. Ein militärischer Hintergrund oder gar eine Verbindung zu Russland, wie sie vonseiten der Politik häufig nahegelegt wird, konnte bis dato nicht nachgewiesen werden. NRW-Innenminister Herbert Reul wollte auch Trittbrettfahrer vor dem Hintergrund der Medienberichterstattung nicht ausschließen.
Für die Luftfahrtbranche sind die Konsequenzen aus den Vorfällen häufig gravierend. Drohnensichtungen innerhalb der Verbotszonen führen regelmäßig zu vollständigen Sperrungen von Flughäfen. Im Zusammenhang mit der Sichtung nahe dem Flughafen München waren 81 Flüge vom daraus resultierenden Start- und Landeverbot betroffen: 23 Starts und Landungen wurden annulliert, 23 umgeleitet und 46 Starts gestrichen.
Betroffene Airlines berichten von Verzögerungen bei Abflügen und Ankünften. Dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zufolge mussten Maschinen wegen Drohnenvorfällen Warteschleifen fliegen oder Ausweichflughäfen ansteuern.

Branche hat wenig eigene Handhabe gegen Drohnen

Neun Vollsperrungen, zu denen es im Jahr 2024 drohnenbedingt gekommen war, verursachten rund 500.000 Euro Schaden – hauptsächlich für Fluggesellschaften. Die durchschnittliche Dauer von Sperren belief sich auf 32 Minuten. Zusätzlich entstehen Kosten aufgrund von längeren Flugzeiten, erhöhtem Kraftstoffverbrauch und anfallenden Landegebühren auf Ausweichflughäfen. Außerdem müssen die Fluggesellschaften bei Verzögerungen dieser Art auch EU-Vorgaben wie jene zur Passagierverpflegung erfüllen.
Schon vergleichsweise kurze Betriebseinschränkungen können im gesamten Luftverkehrssystem erhebliche Folgekosten auslösen. Deshalb streichen einige Airlines auch nach Wiedereröffnung aus operativen Gründen Flüge.
Die Luftfahrtbranche verfolgt gegen künftige Drohnenevents keine eigenen Abwehrmaßnahmen. Sie ist dazu auch nicht befugt, da dies eine Angelegenheit der Bundespolizei und im Ausnahmefall der Bundeswehr ist. Die Branche selbst konzentriert sich auf die Optimierung von Meldeprozessen, die Stärkung der Betriebsresilienz – etwa durch Ausweichpläne für Flughafen-Sperrungen – und die Koordination mit der Bundespolizei.