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Niedersachsen: Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße (AfD) scheitert vor Gericht

In Niedersachsen ist ein weiterer AfD-Kandidat, der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen wurde, mit einem Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor Gericht gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte den Antrag des Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße nach Angaben vom Montag ab. Moriße wollte als Oberbürgermeisterkandidat in Wilhelmshaven antreten. (Az. 6 B 4310/26)

Gericht verweist auf Wahlrecht

Zur Begründung verwies das Gericht auf die geltende Rechtslage. Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können demnach nur durch einen nachträglichen Wahleinspruch nach dem Urnengang angefochten werden.
Andernfalls seien angesichts der Vielzahl von Einzelentscheidungen der Wahlorgane und Wahlbehörden keine termingerechten Wahlen möglich.
Das Wahlverfahren leide zudem nicht an einem „offensichtlichen Fehler“, der bei einer späteren Wahlprüfung zur Ungültigkeit der Wahl führen würde. Es sei unter anderem nicht offenkundig rechtswidrig, dass der zuständige Wahlausschuss zur Klärung der Verfassungstreue auch Morißes Mitgliedschaft in der AfD und seine Funktionen berücksichtigt habe.

Kommunen müssen Verfassungstreue prüfen

Grundlage ist eine Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz. Danach müssen Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen. Dafür dürfen sie neben öffentlichen Äußerungen, die den Bewerbern zuzurechnen sind, auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen.
Der Verfassungsschutz stufte den AfD-Landesverband im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.

Mehrere AfD-Kandidaten ausgeschlossen

In der Folge wurden mehrere AfD-Kandidaten von der Teilnahme an der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen. Betroffen sind unter anderem AfD-Vizelandeschef Stephan Bothe, der bei der Landratswahl im Landkreis Lüneburg antreten wollte, sowie Bundestagsabgeordneter Martin Sichert, der als Landratskandidat im Landkreis Friesland kandidieren wollte.
Beide scheiterten ebenfalls mit Eilanträgen vor Gericht.
In allen Fällen sind die Beschlüsse noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. (afp/red)
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„Tramprennen“ nach Rumänien – „Schneller als die Bahn“

Daumen raus und los geht’s per Anhalter ins Abenteuer – etwa 67 Teilnehmer starten aus Weiden in der Oberpfalz und Lüneburg das „Tramprennen“ nach Rumänien. In Grüppchen zu zweit oder dritt geht es auf mehrere Etappen, wer zuerst ankommt, schaut sich nach Übernachtungsmöglichkeiten um.
„Wir sind in Teams unterwegs, allein in ein Auto steigen führt zur Disqualifikation. So sind unsere Regeln“, erzählt Tessa Brancalion von der Organisation über den Wettkampf. Sie startet mit 36 Mitstreitern und Mitstreiterinnen in Lüneburg.

Trampen populärer machen

Geplant ist außer der Reservierung des Campingplatzes am Zielort Pui nicht viel. Alle haben Outdoor-Ausrüstung inklusive Zelt dabei. „Wir sind eine Gruppe von 19 bis 56 Jahren und unser Ziel ist es, dass Trampen populärer wird“, erzählt die 33-Jährige. „Deutschland ist zum Trampen ein einfaches Land, ich bin deutlich schneller als die Deutsche Bahn“, sagt die Studentin.
Seit 2018 gibt es das jährliche Gemeinschaftserlebnis, zuerst ging es nach Spanien, auch Estland und Griechenland waren Zielländer – nur wegen Corona wurde zwei Jahre pausiert. Der Wettkampf führt über mehrere Etappen, die einzeln gewertet werden, erklärt Mitorganisatorin Brancalion.
Philipp Weckesser startet mit seiner Freundin in der Oberpfalz. Er reist seit elf Jahren per Autostopp und wartet im Inland nach eigenen Angaben längstens eine Stunde auf eine Mitfahrgelegenheit. „Es ist ein Hobby, wir machen es gern, weil man immer mit Menschen in Kontakt kommt, die sich vor Ort auskennen“, erzählt der 35-Jährige.
Antonina Eliseeva (l.) freut sich darauf, neue Länder zu entdecken.

Antonina Eliseeva (l.) freut sich darauf, neue Länder zu entdecken.

Foto: Kai Morschlatt/dpa

Trampen so (un-)gefährlich wie Disco-Besuch

Einmal habe er eine schlechte Erfahrung gemacht, als ein Autofahrer sexuell übergriffig werden wollte. Aber generell, findet Weckesser, sei das kostenlose Mitreisen nicht gefährlich.
Der Student der Sozialen Arbeit schrieb seine Bachelorarbeit zum Thema Sicherheit beim Trampen und fasst seine Erkenntnisse zusammen: „Es ist vergleichsweise so wie in eine Disco zu gehen. Jeder kann auch beim Trampen entscheiden, ob er einsteigt.“
Viele Frauen stiegen nie bei einzelnen Männern ein, auch er werde manches Mal nicht von Autofahrerinnen mitgenommen. „Von der Sicherheit ist es eigentlich tiefenentspannt“, sagt Weckesser, der nach der Ankunft in Pui zu einer dreijährigen Weltreise aufbrechen will, in Etappen immer wieder auch per Anhalter.

Neue Länder entdecken mit Tipps aus erster Hand

Mitorganisatorin Tessa Brancalion sieht den Reiz im Trampen unter anderem darin, von Ortskundigen Informationen zu den bereisten Ländern sowie zu Sehenswürdigkeiten und Kulinarik zu erhalten.
Wenn man lange auf eine Mitfahrgelegenheit warten müsse, könne es aber auch mal anstrengend werden. „Wichtig ist, dass man freundlich bleibt.“ Zwar gehöre zum Trampen auch ein kleines bisschen Können, „vor allem ist es aber Glück.“
Teilnehmerin Antonina Eliseeva ist zum vierten Mal dabei. Bepackt mit einem dicken Rucksack, Isomatten und einem Campingkocher macht sie sich auf die Reise. Sie freue sich „sehr darauf, aus dem Alltag herauszukommen“ und neue Länder zu entdecken, sagt sie.

Freizeitforscher: Sicherheit geht vor Abenteuer

Ältere erinnern sich wehmütig an viele Anhalter-Abenteuer – junge Leute reisen immer weniger per Autostopp. „Empirisch kann man das nicht nachweisen, aber die These der Zukunftsforschung ist, dass die Sehnsucht nach Sicherheit größer wird als der Durst nach Freiheit“, sagt der Hamburger Zukunftsforscher Horst Opaschowski der Deutschen Presse-Agentur.
Fast könne man sagen, Sicherheit sei für manche die neue Freiheit. „Die große Kunst ist es, sicher zu sein, ohne die Freiheit aufzugeben“, sagt der 85-Jährige. „Und Trampen ist ein Sicherheitsrisikofaktor im Privatleben.“
Seit der Coronakrise breitet sich nach seiner Einschätzung eine pessimistische Grundstimmung in Deutschland aus. „Wir leben in unsicheren Zeiten, da ist kein Ende abzusehen“, sagt Opaschowski, der seit vielen Jahrzehnten die Stimmung mit repräsentativen Umfragen ermittelt.

Junge Leute sind mobiler als früher

Die junge Generation wachse damit auf und müsse sich arrangieren. „Die wilden Touren nach Sri Lanka werden weniger“, sagt er, „die Sehnsucht bleibt, aber vielen ist so etwas zu unsicher“. Work and Travel in sicheren Staaten wie Australien sei relativ risikoarm.
Den besonderen, teuren Auszeiten wie Junggesellenabschieden in fernen Städten wie Palma de Mallorca oder Mailand hat Opaschowski den Titel „Luxese“ gegeben, die Mischung aus Luxus und Askese davor oder danach, um die Extravaganzen zu finanzieren.
Autostopp auf kleineren Strecken sei auch deswegen aus der Mode, weil viele Menschen mobiler geworden seien, sagt Opaschowski. Auch die Bahn-Tarife seien für junge Leute interessanter: „Viele nehmen dann in Kauf, mal zwei Stunden auf dem Bahnsteig auf einer Bank zu schlafen.“ Zudem seien die öffentlichen Verkehrsmittel viel besser ausgebaut worden, führt Tramper Weckesser an. (dpa/red)
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Mit „Milf“-Kette in den Stadtrat? Debatte um CDU-Kandidatin

Mit einem kontroversen Schmuckstück sorgt eine CDU-Kandidatin im niedersächsischen Kommunalwahlkampf bundesweit für Aufsehen. Teil des goldenen Accessoires ist der Schriftzug „Milf“. Die englische Abkürzung steht laut Duden für „mom I’d like to fuck“ und beschreibt eine „sexuell attraktive reifere, erfahrene Frau“. Die Kette ist auf den Wahlplakaten mit dem Porträtfoto von Corinna Jodeit deutlich sichtbar. Die 38-Jährige bewirbt sich um einen Platz im Stadtrat von Wildeshausen südwestlich von Bremen. Kommunalwahl in Niedersachsen ist am 13. September.
Dem „Medienhaus Kreiszeitung“ in Syke sagte Jodeit: „Es ist doch nur ein Schmuckstück und hat mit Kompetenz nichts zu tun.“ Zwar sei die Kette „natürlich provokant“. Für sie drücke das zehn Jahre alte Accessoire aber vor allem Selbstständigkeit und Stärke aus. „Ich bin gerne eine Mutti. Aber nicht nur das“, sagte die Handwerksunternehmerin der Zeitung.
Die Kette für das Wahlplakat abzulegen, habe sie für nicht authentisch gehalten. Auf einigen Wahlwerbefotos ist sie allerdings auch ohne die Kette abgelichtet.
Auch verschiedene überregionale Medien berichten über den Fall. Unter einem Beitrag der „Wildeshauser Zeitung“ auf Instagram beschreiben Nutzer Jodeits Auftreten unter anderem als „peinlich“ oder unpassend für eine seriöse Politikerin. Mehrere Kommentare beleidigen sie auch mit sexuellen Sprüchen. Zahlreiche Nutzer stellen sich aber auch auf die Seite der Kandidatin.
Die Kritik, die sie für die Kette erhalte, gehe „nicht spurlos an mir vorbei“, sagte die 38-Jährige. Von ihrer Kandidatur abrücken wolle sie aber nicht. Von ihrer Partei erfahre sie viel Rückhalt und auch unter ihren eigenen Beiträgen in sozialen Netzwerken findet sich hauptsächlich Zuspruch. Jodeit ist für den Stadtrat von Wildeshausen auf Listenplatz drei nominiert.

Als die „Schlandkette“ viral ging

Vor 13 Jahren hatte schon einmal die Kette einer CDU-Politikerin für Schlagzeilen gesorgt. Vor der Bundestagswahl 2013 war es die „Schlandkette“, die Angela Merkel in einem TV-Duell trug. Das schwarz-rot-goldene Accessoire gehörte anschließend zu den am meisten verbreiteten Begriffen in den sozialen Netzwerken während des TV-Duells vor der Bundestagswahl 2013. (dpa/red)
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VW-Chef Blume: „Die Lage ist mehr als kritisch“

Kaum sind die Werksferien beendet, ist es mit der Ruhe bei Volkswagen vorbei: Konzernchef Oliver Blume hat kurz vor einer Serie von Betriebsversammlungen eine angespannte Situation für den größten Autobauer Europas beschrieben. „Die Lage ist mehr als kritisch“, sagte der Konzernchef in einem Interview, das im Intranet des Unternehmens veröffentlicht wurde und der dpa vorliegt.
Der Konzern sei zwar handlungsfähig, habe aber auch akuten Handlungsbedarf, sagte Blume. Der Vorstandschef verwies etwa auf 3,8 Prozent operative Rendite, die in dieser anspruchsvollen Situation zwar solide seien. „Aber sie reichen bei weitem nicht aus, um dauerhaft ausreichende Mittel zu erwirtschaften für neue Technologien, neue Produkte und unsere Standorte“.

Blume: „Wir sind überdimensioniert“

Bisherige Einsparungen, etwa um durchschnittlich 20 Prozent gesenkte Fabrikkosten in deutschen Autofabriken im vergangenen Jahr, seien noch nicht ausreichend. „Wir sind überdimensioniert. Das macht uns oft zu langsam und zu kompliziert“, beschrieb der VW-Boss das Problem.
Blume hatte bereits im Frühjahr angekündigt, an einem neuen „Zielbild 2030“ für den Konzern zu arbeiten und dabei auch den Sparkurs deutlich verschärfen zu wollen. Noch vor der Sommerpause machte er klar, sein Maßnahmenpaket noch in diesem Jahr verabschieden zu wollen. Seitdem wird in der VW-Welt um vier Werke und bis zu 50.000 Stellen zusätzlich Stellen gebangt.
Insgesamt sind in den nächsten Tagen bis Ende August neun Betriebsversammlungen etwa in Hannover, Braunschweig, Salzgitter, Dresden, Chemnitz und Kassel-Baunatal geplant, bei denen der Vorstand der Belegschaft Rede und Antwort stehen soll. Den Auftakt macht am 25. August Wolfsburg, Tags darauf folgen Emden und Zwickau, den Abschluss macht am 31. August Hannover.

VW-Chef: Keine Entscheidungen über konkrete Werksschließungen

Mit Blick auf die als bedroht bezeichneten Werke in Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm wiederholte Blume im Interview, dass es für diese Standorte heute keine wettbewerbsfähige Belegung für die 2030er-Jahre gebe. „Eine Entscheidung über konkrete Werksschließungen ist nicht getroffen“, sagte er. Denn eine fehlende Nachfolgebelegung sei noch keine Werksschließung.
Für den Fall, dass für einen Standort keine Lösung gefunden werde, ende die Verantwortung von VW aber nicht. „Werksschließungen sind immer die teuerste und letzte Lösung“, sagte Blume. Sollten alle Anstrengungen nicht ausreichend gehe es darum, neue Perspektiven zu schaffen – mit Partnern, Investoren, neuen industriellen Lösungen.
Die häufig genannte Zahl von 50.000 bedrohten Stellen bezeichnete Blume als „keine fixe Zielgröße“. Sie errechne sich aus dem Kostenziel im Vergleich zum Wettbewerb und gebe eine Orientierung, wie groß der Handlungsbedarf sei. (dpa/red)
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VW-Chef kommt nach Sachsen – Belegschaft erhofft Perspektive

Schlechte Rahmenbedingungen, Konkurrenz aus China, Jobabbau: Wegen der angespannten Marktlage sind beim Autobauer Volkswagen weitere Einschnitte für die Belegschaft im Gespräch. In der kommenden Woche kommt nun Konzernchef Oliver Blume erstmals zu einer Betriebsversammlung in die E-Auto-Fabrik in Zwickau. „Wir erwarten, dass endlich Klartext gesprochen wird“, sagt der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates von Volkswagen Sachsen, Mike Rösler, der Deutschen Presse-Agentur. „Die Kolleginnen und Kollegen hier bauen mit Leidenschaft Autos und brauchen eine Perspektive, wie es nach 2030 weitergeht.“
Bis Ende 2030 gibt es eine Standortgarantie – doch was kommt danach? Das ist ungewiss. Zwickau wurde zuletzt immer wieder in einer Reihe mit Emden, Hannover und Neckarsulm als die Autofabriken im Konzern genannt, die auf der Kippe stehen.

Pionier bei E-Autos

Konzernchef Blume hatte jedoch wiederholt gesagt, es gebe intelligentere Lösungen, als Werke zu schließen. „Ich hoffe, dass der Vorstand seinen Job macht und uns diese Lösungen endlich präsentiert.“ Und das aus erster Hand. Denn zuletzt hätten die Mitarbeiter neue Pläne meist aus der Zeitung erfahren, kritisiert Rösler. „Das verstärkt die Unsicherheit hochgradig.“
Die Autofabrik in Zwickau gilt als Pionier in der Elektromobilität bei Volkswagen. Dort werden seit 2020 ausschließlich E-Autos gebaut. Doch der Standort hat deutlich Federn gelassen. Rund 11.000 Beschäftigte arbeiteten dort zu Hochzeiten, aktuell sind es noch etwa 8.000 – mehr als 1.000 weitere Jobs werden in den nächsten Jahren planmäßig wegfallen, bedauert Rösler. So soll 2027 eine der beiden Fertigungslinien stillgelegt werden.

Betriebsrat: Sparanstrengungen in allen Bereichen

Dafür wird die Demontage von gebrauchten Fahrzeugen als neues Geschäftsfeld hochgefahren. Bis Jahresende werden dort laut Rösler etwa 100 Menschen arbeiten. Auf absehbare Zeit soll die Zahl nach Unternehmensangaben auf bis zu 1.000 steigen. Ziel ist es, ab 2030 jährlich bis zu 15.000 Fahrzeuge zu zerlegen und aufzubereiten.
Der Betriebsrat verweist auf Sparanstrengungen in allen Bereichen, neben dem Abbau von Jobs etwa bei Energie- und Beschaffungskosten. Rösler: „Es wird an allen Ecken und Enden mit Hochdruck daran gearbeitet, die Ziele zu erreichen.“
Doch wenn die Auslastung der Fabrik sinkt, verteuert das die Stückkosten. „Unser Werk ist ausgelegt für bis zu 360.000 Fahrzeuge, dieses Jahr werden es voraussichtlich etwa 202.000 sein“, erklärt der 43-Jährige. „Bei voller Auslastung kämen wir auf gleiche Produktionskosten pro Fahrzeug wie in Bratislava.“ In der slowakischen Hauptstadt betreibt VW eine Autofabrik.

Wackelt die 35-Stunden-Woche?

In der Diskussion um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Autoindustrie wird inzwischen auch die 35-Stunden-Woche infrage gestellt. Die passe nicht mehr in die Zeit, hatte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) vor etwa einem Monat im Interview mit dem Deutschlandfunk gesagt. Rösler kontert: „Die Belastung durch Schichtarbeit ist hoch.“ Die Beschäftigten in Zwickau zeigten sich mit Sonderschichten und Schichtverlängerungen flexibel und arbeiteten tatsächlich häufig 39 Stunden pro Woche und mehr. Eine Anhebung der Wochenarbeitszeit würde zudem dazu führen, dass weniger Personal gebraucht werde und mehr Menschen ihre Arbeit verlieren, betont er.
Eine Option, auf die man in Zwickau für die Zukunft hofft, ist der Bau von Modellen, die Volkswagen bisher nur in China herstellt. Als Beispiele werden die SUV ID.Unyx 08 und ID.Era 9X genannt. Zu Volkswagen Sachsen gehört neben der Autofabrik in Zwickau aber auch die Gläserne Manufaktur, in der die Autoproduktion bereits eingestellt wurde, und das Motorenwerk in Chemnitz. In Chemnitz werden bisher noch Verbrennungsmotoren gebaut und damit ist das Werk gut ausgelastet. Aber auch dort brauche es auf absehbare Zeit Entscheidungen zur künftigen Belegung, mahnt Rösler.
Konzernchef Blume wird in der kommenden Woche an mehreren deutschen Standorten vor die Belegschaft treten. Der Anfang wird am Dienstag im Stammwerk Wolfsburg gemacht, am Mittwoch folgen Emden und Zwickau. (dpa/red)
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18. August: Musk macht Zensur sichtbar | AfD-Eilanträge gescheitert | Moskau droht London

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Musk macht Zensur sichtbar

Elon Musk will staatliche Zensurforderungen auf seiner Plattform X künftig öffentlich sichtbar machen. Damit will er zeigen, wie Regierungen in die digitale Meinungsäußerung eingreifen. Veröffentlicht werden sollen die Namen der Regierungsbehörden und die Rechtsgrundlagen.

AfD-Eilanträge gescheitert

In Niedersachsen können die zwei AfD-Kandidaten Martin Sichert und Stephan Bothe nicht zur Kommunalwahl antreten. Dies wurde mit Zweifeln an der Verfassungstreue der Politiker begründet. Beide gingen mit Eilanträgen dagegen vor, scheiterten jedoch vor den Verwaltungsgerichten. Bothe und Sichert können noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Moskau droht London

Die Ukraine soll Russland laut Medienberichten mit Drohnen britischer Hersteller angegriffen haben. Moskau droht London daraufhin mit Konsequenzen. Die russische Botschaft wirft Großbritannien vor, bewusst auf eine Eskalation zu setzen, während es „heuchlerisch einen Wunsch nach Frieden“ bekunde. Aus London heißt es als Reaktion, man stehe „Schulter an Schulter“ mit der Ukraine.

Ukrainer wegen Anschlagsplänen verurteilt

Ein Ukrainer ist wegen Agententätigkeit in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt worden – er soll laut Anklage im Auftrag Russlands Brandanschläge vorbereitet haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Zwei weitere ukrainische Angeklagte sprach das Gericht frei.

Firmensterben

Fast 190.000 Unternehmen haben in Deutschland im vergangenen Jahr aufgegeben – so viele wie seit fast 20 Jahren nicht. Laut der Analyse von Creditreform und dem Leibniz-Zentrum gingen nur 13 Prozent der erfassten Schließungen auf Insolvenz zurück. Fast ein Drittel aller freiwilligen Schließungen erfolgt, weil Firmeninhaber keinen Nachfolger finden.
 
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Eilanträge zweier AfD-Kandidaten scheitern: Sichert und Bothe können nicht zur Kommunalwahl antreten

Auch der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl im Kreis Lüneburg ausgeschlossene AfD-Politiker Stephan Bothe ist mit einem Eilantrag auf Zulassung vor Gericht gescheitert.
Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, könnten nur durch nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden. Das teilte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Montagabend mit. Ein „vorgelagerter Rechtsbehelf“ sei nicht vorgesehen. (Az. 1 B 76/26)
Bothe ist stellvertretender Landeschef der AfD in Niedersachsen. Er wollte am 13. September im Landkreis Lüneburg als Kandidat für die Landratswahl antreten. An diesem Tag finden Kommunalwahlen in dem Bundesland statt.
Wegen einer Neuerung im Kommunalwahlgesetz müssen Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen und dürfen dafür auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen.

Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig

Bothe ist einer von mehreren AfD-Kandidaten, die von den zuständigen Wahlausschüssen von einer Kandidatur ausgeschlossen wurden. Es traf unter anderem auch den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, der im Kreis Friesland antreten wollte.
Einen von Sichert eingereichten Eilantrag wies am Montag das Verwaltungsgericht Oldenburg mit einer identischen Begründung wie die Lüneburger Richter im Fall Bothe ab.
Gerade im Wahlrecht müsse „das Interesse des Einzelnen an einer möglichst frühzeitigen gerichtlichen Überprüfung mit dem Erfordernis einer einheitlichen, störungsfreien und termingerechten Durchführung der Wahl in Ausgleich gebracht werden“, begründete das Gericht in Lüneburg seinen Beschluss.
Anders als von Bothe angegeben, werde er dadurch auch nicht „rechtsschutzlos“ gestellt. Erweise sich ein Wahleinspruch in einem Wahlprüfverfahren als begründet, könne die Wahl später für ungültig erklärt und das Ergebnis korrigiert werden.
Die Beschlüsse in beiden Fällen sind noch nicht rechtskräftig. Bothe und Sichert können Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. (afp/red)
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Torhüterin Johannes patzt doppelt: Supercup für FC Bayern

Die Fußballerinnen des FC Bayern haben zum dritten Mal in Folge den Supercup gegen den VfL Wolfsburg gewonnen – mit unfreiwilliger Mithilfe der gegnerischen Torhüterin.
Beim 3:0 (2:0)-Sieg des Doublegewinners gegen den Vizemeister in Ingolstadt sah die 25-jährige Stina Johannes bei den beiden ersten Toren ganz schlecht aus.
Nach einem Kopfball von Jovana Damnjanovic (32. Minute) verbuchte Johannes ein kurioses Eigentor nach Videobeweis. Beim Freistoßtreffer von Klara Bühl (45.+4) patzte die VfL-Torhüterin ebenfalls.
Vor 8.689 Zuschauern machte Nationalstürmerin Bühl mit dem 3:0 keine Minute nach Wiederanpfiff alles klar für den Favoriten.
Klara Bühl (Mitte) glänzte beim Supercup in Ingolstadt.

Klara Bühl (Mitte) glänzte beim Supercup in Ingolstadt.

Foto: Peter Kneffel/dpa

Gwinn und Bühl noch nicht im Kader

Zwei Wochen vor dem Bundesliga-Start saßen bei München die verletzten Nationalspielerinnen Giulia Gwinn, Lena Oberdorf und Franziska Kett draußen.
Das galt auch für DFB-Stürmerin Giovanna Hoffmann, die nach ihrem Wechsel von RB Leipzig zu Wolfsburg noch ihren Kreuzbandriss auskurieren muss. Die erst am Donnerstag verpflichtete Ex-Frankfurterin Lara Prasnikar (zuletzt Utah Royals FC/USA) kam nach einer guten Stunde, als alles gelaufen war. Chelsea-Leihgabe Mara Alber fehlte noch im VfL-Kader.
Erstmals seit vielen Jahren spielten die Wolfsburgerinnen ohne die zu Borussia Dortmund gewechselte Alexandra Popp um einen Titel. Trainer Stephan Lerch hatte die Bayern zum klaren Favoriten erklärt.
Nach zuletzt vier Meisterschaftstriumphen, zwei DFB-Pokalsiegen und zwei Supercup-Erfolgen der Bayern-Frauen in Serie waren die Rollen klar verteilt.
Torhüterin Johannes vom VfL Wolfsburg erwischte keinen guten Tag.

Torhüterin Johannes vom VfL Wolfsburg erwischte keinen guten Tag.

Foto: Peter Kneffel/dpa

Flügelstürmerin Cora Zicai macht Druck

Doch die VfL-Frauen zeigten schon in den Anfangsminuten, wo der Gegner verwundbar war. Linksaußen Cora Zicai tankte sich mehrfach durch, und die rechte Außenbahn beackerte die inzwischen 35 Jahre alte Kapitänin Svenja Huth hartnäckig.
Vor den Augen von Bundestrainer Christian Wück agierte der FC Bayern im Spielaufbau zunächst zu hektisch und ungenau. Die Offensive mit Linda Dallmann, Klara Bühl, Pernille Harder und Damnjanovic rannte sich immer wieder fest – bekam dann aber unverhofft Unterstützung.
Die fünffache Nationalspielerin Johannes fing zwar einen Kopfball von Damnjanovic, prallte aber gegen Pfosten und stand dann mit dem Ball plötzlich hinter der Linie – wie die Torlinientechnologie ermittelte.
Bei Bühls Freistoß ging der Ball an allem im Strafraum vorbei – auch an Johannes, die zu spät reagierte. So brachte sich Wolfsburg um eine gute Anfangsphase – und praktisch auch um den Titel. Im zweiten Durchgang zeigten sich die Bayern spielerisch und körperlich überlegen. (dpa/red)
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14. August: Waldbrände in Deutschland | Mutmaßliche IS-Mitglieder festgenommen | Massenandrang auf Ceuta befürchtet

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Waldbrände in Deutschland

Die Waldbrandlage hat sich im Saarland, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen zugespitzt. Besonders dramatisch war die Situation in Hürtgenwald. Über 2.000 Menschen wurden evakuiert. Es kamen auch Löschhubschrauber und zwei Pionierpanzer zum Einsatz. Vor allem von alter Munition geht eine hohe Gefahr aus. Die örtlichen Behörden meldeten heute Mittag, dass sich die Lage bei schwächerem Wind entspannt habe.

Beschäftigungstiefstand in der Autoindustrie

Die deutsche Autoindustrie hat so wenig Beschäftigte wie seit 2005 nicht mehr. Zum Ende des ersten Halbjahres 2026 waren in der Branche 42.300 Menschen weniger beschäftigt als noch ein Jahr zuvor. Mit rund 906.000 Beschäftigten ist die Automobilindustrie nach dem Maschinenbau die zweitgrößte Branche Deutschlands.

Mutmaßliche IS-Mitglieder festgenommen

In Sachsen wurden zwei Männer wegen des Verdachts auf IS-Mitgliedschaft festgenommen. Sie sollen zwischen 2016 und 2017 als Kämpfer für die Terrororganisation aktiv gewesen sein. Bei den Durchsuchungen wurden elektronische Geräte und Dokumente sichergestellt.

Massenandrang auf Ceuta befürchtet

In den sozialen Medien sind zuletzt vermehrt arabische Beiträge erschienen, die auf einen Massenandrang morgen, am 15. August, in Ceuta hinweisen. Bei dem Andrang Ende Juli sind Dutzende Menschen gestorben. Zwar kehrte der Großteil der über 70.000 Menschen zurück, die Situation vor Ort bleibt jedoch angespannt.

Strafmündigkeit herabgesetzt

Schweden hat das Alter der Strafmündigkeit von 15 auf 14 Jahre gesenkt. Damit sind Haftstrafen von bis zu 18 Jahren für Personen unter 18 Jahren möglich. Dies ist eine Reaktion auf die zunehmende Gewalt, da Banden immer häufiger Minderjährige unter 15 Jahren für Anschläge rekrutieren.
 
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EU gibt grünes Licht für Milliarden-Deal von VW

Die EU-Kommission genehmigt dem Volkswagen-Konzern, eine Mehrheit seiner Großmotorentochter Everllence abzugeben. Der Verkauf von 51 Prozent der Anteile an dem Unternehmen an den US-Finanzinvestor Bain Capital werfe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf, teilte die Brüsseler Behörde mit.
Ende Juni hatte VW mitgeteilt, sich mit Bain Capital geeinigt zu haben. Bei großen Übernahmen prüft die EU-Kommission dann, ob dadurch unverhältnismäßig große Einschränkungen des freien Wettbewerbs entstehen können.
Die Transaktion bringt Volkswagen einen Erlös von 7,4 Milliarden Euro ein. Mit dem Verkauf setzen die Wolfsburger ihren Kurs zur stärkeren Fokussierung auf das Kerngeschäft fort.

VW: Kündigungen bis 2030 ausgeschlossen

Die fünf deutschen Standorte von Everllence, ehemals unter dem Firmennamen MAN Energy Solutions bekannt, sollen auch unter der neuen Eigentümerstruktur mindestens bis 2030 erhalten bleiben, wie VW mitgeteilt hatte. Betriebsbedingte Kündigungen seien in diesem Zeitraum ausgeschlossen.
Das Unternehmen mit Sitz in Augsburg wurde 2025 in Everllence umbenannt. Nach eigenen Angaben zählt es mit rund 16.000 Beschäftigten und einem Umsatz von etwa 4,9 Milliarden Euro zu den weltweit führenden Herstellern von Großmotoren, Turbomaschinen und Dekarbonisierungslösungen. (dpa/red)
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68-Jähriger gesteht Vergewaltigungsserie in Berlin

Im Prozess um eine Serie von Vergewaltigungen zuvor betäubter Frauen hat ein 68-Jähriger gestanden. Der Mann, dem Übergriffe auf 14 Frauen vorgeworfen werden, erklärte vor dem Landgericht Berlin über seinen Verteidiger Jochen Schöfthaler: „Die Vergewaltigungen räume ich ein.“
Auch der in der Anklage geschilderte Ablauf der Taten sei zutreffend. Auf Details ging der Berliner, der seit März in Untersuchungshaft sitzt, zunächst nicht ein. Dies erfolge möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt, hieß es.

Wegen 22 Fällen angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat 22 Fälle in der Zeit von 2016 bis 2022 angeklagt. Die Vorwürfe lauten unter anderem Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Vier der betroffenen Frauen treten im Prozess als Nebenklägerinnen auf.
Laut Anklage soll der Deutsche die Frauen im Alter von 50 bis 60 Jahren über Online-Dating-Plattformen kennengelernt haben.
Mit Schlafmitteln in Kombination mit Alkohol soll der Elektriker sie dann bewusstlos gemacht und vergewaltigt haben. Bei einem Teil der Taten habe er Fotos und Videos aufgenommen, so der Vorwurf.

Hinweis aus Niedersachsen

Entdeckt wurden diese Aufnahmen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin nach einem Hinweis der Polizei in Verden an der Aller in Niedersachsen.
Diese ermittelte wegen ähnlicher Vorwürfe Anfang 2025 gegen einen Mann, der inzwischen gestorben ist. Dieser soll ein Chat-Partner des Berliners gewesen sein, der nun vor Gericht steht.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wussten die Frauen nichts von den Taten und erfuhren erst im Rahmen der Ermittlungen aufgrund von Videos, was ihnen widerfahren ist. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es insgesamt 58 Betroffene gibt. Zehn mutmaßliche Opfer seien bislang nicht identifiziert worden, hieß es bei Anklageerhebung.
Das Landgericht hat für den Prozess Verhandlungstage bis zum 1. Oktober eingeplant. Der Prozess soll am 18. August fortgesetzt werden.
Die Staatsanwaltschaft strebt nach eigenen Angaben neben der Verurteilung des Mannes auch eine Anordnung der Sicherungsverwahrung nach einer Haftstrafe an. (dpa/red)
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Niedrigwasser in Deutschland: Rhein, Donau und Elbe steuern auf Rekordtiefs zu

Deutschlands großen Flüssen Rhein, Elbe und Donau fehlt Wasser, ebenso wie vielen anderen Wasserläufen. Am Wochenende werden neue Tiefststände erwartet. Besserung ist vorerst nicht in Sicht – und die Folgen belasten bereits die Wirtschaft. Ein Überblick:

Wie ist die aktuelle Lage?

Nach Angaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) führen deutsche Flüsse derzeit an vielen Stellen Niedrigwasser. Regenschauer lassen die Wasserstände nur kurz steigen. „Insgesamt überwiegt die weiterhin sinkende Tendenz“, heißt es in einem Bericht. Laut dem Informationssystem Niwis wiesen zuletzt rund 44 Prozent der Messstellen im Rhein extrem niedriges Wasser aus, 16 Prozent in der Elbe und circa 78 Prozent der Donau-Messstellen.
In Köln erwarten die Behörden an diesem Wochenende einen historischen Niedrigwasserstand von 67 Zentimetern – zwei Zentimeter weniger als im Oktober 2018. „Die Wasserstände am Rhein sind auf einem sehr niedrigen Niveau und sind in den letzten Tagen weiter gefallen“, sagt Fabian Spieß, stellvertretender Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB).
Niedrigwasserphasen sind Experten zufolge nicht ungewöhnlich, treten aber normalerweise erst im Spätsommer und Herbst auf. Wenig Regen und hohe Temperaturen lassen unter anderem Wasserstände sinken. Laut BfG führt der Klimawandel langfristig dazu, dass Niedrigwasserereignisse intensiver werden, weil mehr Wasser verdunstet.
Der niedrige Wasserstand der Donau legt Sandbänke frei.

Der niedrige Wasserstand der Donau legt Sandbänke frei.

Foto: Armin Weigel/dpa

Welche Auswirkungen gibt es auf die Güterschifffahrt?

Ein Fahrverbot gibt es bei Niedrigwasser nicht, wie Spieß berichtet. Anders als bei Hochwasser entscheide jeder Schiffsführer selbst, wann es sich nicht mehr lohne, zu fahren. „Die Schifffahrt fährt, solange es physikalisch und sicher möglich ist.“ Allerdings sinke die Lademenge, weshalb mehr Schiffe eingesetzt werden müssten. Moritz Axt vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Rhein sagt, Fahrten würden bei sinkenden Pegelständen weniger wirtschaftlich.
Die Binnenschifffahrtsgesellschaft HGK Shipping unterhält eine Flotte von mehr als 300 Schiffen, die vor allem auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen unterwegs sind. Sollte der August ähnlich warm und trocken sein, sei es möglich, dass die Güterschifffahrt auf Rheinabschnitten zeitweise eingeschränkt werde, sagt der Chef der HGK-Gruppe, Steffen Bauer.

Welche Folgen hat das Niedrigwasser für die Wirtschaft?

„Die Lage ist ernst. Der Rhein ist eine zentrale Schlagader für den Güterverkehr in Deutschland“, sagt Thilo Schaefer vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW). Höhere Transportkosten seien die Folge. Der Druck auf Straße und Schiene nehme zu, wobei nur begrenzt ausgewichen werden könne. Deshalb drohten Engpässe in Lieferketten.
Betroffen sind Experten zufolge vor allem Branchen, die auf große Mengen an Rohstoffen und Vorprodukten angewiesen sind – etwa Chemie, Stahl und Mineralöl. „Dort lässt sich der Ausfall des Rheintransports kurzfristig nur sehr begrenzt kompensieren“, sagt Schaefer.
Drei Verbände der Recycling- und Rohstoffwirtschaft warnen gemeinsam, die Versorgung der Stahlindustrie sei gefährdet. Binnenschiffe könnten nur noch ein Drittel bis die Hälfte der üblichen Ladung transportieren. Frachtkosten auf einzelnen Verbindungen hätten sich verdrei- bis vervierfacht. Hinzu kämen Kosten wegen Verzögerungen und Umplanungen.
Ausgetrocknet ist eine Sandbank an der Niedrigwasser führenden Donau.

Ausgetrocknet ist eine Sandbank an der Niedrigwasser führenden Donau.

Foto: Armin Weigel/dpa

Was bedeutet das für Verbraucher?

Schaefer hält für möglich, dass sich Verbraucher auf höhere Preise einstellen müssen – etwa bei Baustoffen und Energieprodukten. Der Geschäftsführer des Tankstellenverbands ZTG, Jürgen Ziegner, warnte jüngst im „Handelsblatt“ vor möglichen Engpässen in der Spritversorgung, sollten Wasserstände des Rheins an wichtigen Stellen weiter sinken. Sollte die Niedrigwassersituation länger anhalten, könnten Spritpreise vor allem im Süden steigen.
Kreuzfahrtanbieter müssen zudem Touren umplanen oder absagen. Die Reederei Phoenix Reisen aus Bonn bietet Kunden bereits an, Reisen über Donau, Mosel und Rhein umzubuchen. Nicko Cruises aus Stuttgart und A-Rosa aus Rostock sagten bereits mehrere Donau-Reisen ab, wie sie mitteilten. Das hat Folgen für Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel entlang der Flüsse.

Wie groß ist der gesamtwirtschaftliche Schaden?

Das Niedrigwasser könne das Bruttoinlandsprodukt zwischen Juli und September um 0,1 bis 0,2 Prozent dämpfen, sagt Stefan Kooths, Direktor der Forschungsgruppe Konjunktur und Wachstum am Kiel Institut für Weltwirtschaft. „Man kann den Wertschöpfungsausfall grob auf 1 bis 2 Milliarden Euro im dritten Quartal beziffern.“ IW-Ökonom Schaefer nennt keine Zahlen. „Eine Schadenssumme lässt sich erst dann seriös abschätzen, wenn klarer ist, wie lange die Einschränkungen andauern.“
Der Rhein bei Köln

Der Rhein bei Köln

Foto: Oliver Berg/dpa

Wie wird auf das Niedrigwasser reagiert?

Unternehmen wie HGK Shipping setzen spezielle Schiffe ein, die auch bei niedrigen Wasserständen fahren können. Angedacht sind mancherorts Fahrrinnenvertiefungen – etwa im Rhein zwischen St. Goar und Mainz. Der Bundesverband Spedition und Logistik fordert den Bund anlässlich der Entwicklung auf, in die Wasserstraßen zu investieren. Auch die anderen Verkehrsträger müssten wegen begrenzter Kapazitäten gestärkt werden.

Wie sind die Aussichten?

In den nächsten Tagen sei an den großen Flüssen überwiegend mit weiter fallenden Wasserständen zu rechnen, teilt die BfG mit. Die Niedrigwassersituation werde voraussichtlich weiter anhalten, sich räumlich ausweiten und bei ausbleibenden Niederschlägen weiter verschärfen. Moritz Axt vom WSA Rhein sagte: „Entspannung kann es erst geben, wenn großflächige, langanhaltende Niederschläge im Einzugsgebiet fallen.“ (dpa/red)
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Entscheidungen von Wahlausschüssen: AfD-Politiker Moriße und Bothe ausgeschlossen

In Wilhelmshaven darf der AfD-Politiker Thorsten Moriße nicht an der Bürgermeisterwahl teilnehmen. Wie die „tagesschau“ berichtet, hat das der Wahlausschuss der niedersächsischen Stadt am Dienstag, 28. Juli, einstimmig beschlossen.
Das Gremium schloss Moriße aus, da seine Verfassungstreue als Oberbürgermeister laut Innenministerium nicht gewährleistet sei. Er ist seit 2022 Abgeordneter im Landtag von Niedersachsen und ist Gründungsmitglied der AfD Niedersachsen.

Moriße kündigt Eilverfahren an

Das Innenministerium habe laut „WELT“ seine Entscheidung auf Basis von Posts Morißes auf Facebook sowie im Zusammenhang mit seiner Führungsfunktion innerhalb seiner Partei gefällt. Dagegen plant der Ausgeschlossene, nun rechtlich vorzugehen, und kündigte ein Eilverfahren an. Seine Äußerungen sieht er als von der Meinungsfreiheit gedeckt an.
Moriße bemängelte zudem, dass ihm die Unterlagen des Innenministeriums vor der Sitzung nicht zur Verfügung gestellt worden seien. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe habe man ihm lediglich in zusammengefasster Form vorgetragen.
Er monierte zudem, dass Parteienvertreter über seine Zulassung – also die eines Konkurrenten – entschieden hätten. Er wolle sich daher nun im Landtag für eine Neuregelung bei der Zusammensetzung von Wahlausschüssen einsetzen.

Stephan Bothe auch nicht zugelassen

Ähnlich erging es dem stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Stephan Bothe.
Er darf nach einer Entscheidung des Kreiswahlausschusses vom Mittwoch bei der Landratswahl in Lüneburg nicht antreten. Das hat das Gremium am Mittwoch mit 6 zu 1 Stimmen beschlossen.
Der Ausschuss begründete laut NDR seine Entscheidung folgendermaßen: „Die Mehrheit der Mitglieder des Wahlausschusses hatte begründete Zweifel daran, dass Herr Bothe die erforderliche Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen.“ Grundlage für die Entscheidung sei auch gewesen, dass die AfD im Bundesland vorläufig als rechtsextrem eingestuft werden darf.
Bothe kündigte rechtliche Schritte bis vor das Bundesverfassungsgericht an. Dies sei jedoch erst nach der Wahl möglich. Er kritisierte, dass die Ausschussmitglieder nicht unabhängig entschieden hätten.

Reinhild Goes darf antreten

Am Mittwoch wurde zudem darüber entschieden, dass die AfD-Kandidatin Reinhild Goes zur Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg zugelassen wird. Der Gemeindewahlausschuss hatte die Entscheidung zunächst vertagt und den Landkreis Northeim als Kommunalaufsicht um eine Prüfung gebeten.
Dieser gab laut „NDR“ an, dass „keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ für eine fehlende Verfassungstreue der Kandidatin vorlägen. Daraufhin hatte der Gemeindewahlausschuss erneut abgestimmt und einstimmig beschlossen, dass die AfD-Kandidatin zur Bürgermeisterwahl antreten darf. Die Einschätzung der Kommunalaufsicht war für das Gremium nicht bindend.

Neues Kommunalwahlgesetz verlangt Prüfung

Nach dem im Frühjahr 2026 verabschiedeten niedersächsischen Kommunalwahlgesetz werden die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Kandidaten bei Wahlen zum Oberbürgermeister-, Bürgermeister- oder Landratsamt vor der Wahl geprüft.
Hintergrund ist, dass diese Ämter mit einer Stellung als Beamter auf Zeit verbunden sind. Ein solches Amt kann nur der ausüben, der „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.
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Porsche streicht weitere 5.000 Stellen

Der Sport- und Geländewagenbauer Porsche streicht bis 2035 weitere 5.000 Stellen in der Region Stuttgart. Betroffen sind das Stammwerk in Stuttgart-Zuffenhausen und das Entwicklungszentrum in nahen Weissach. Im Gegenzug wird die Standortsicherung um fünf Jahre bis Ende 2035 verlängert. Betriebsbedingte Kündigungen sind in dieser Zeit ausgeschlossen, wie das Unternehmen und der Gesamtbetriebsrat mitteilten.
Der Stellenabbau soll den Angaben nach sozialverträglich erfolgen – vor allem über natürliche Fluktuation, demografische Effekte, Altersteilzeit und freiwillige Aufhebungsverträge. An den Verhandlungen waren auch die IG Metall und der Arbeitgeberverband Südwestmetall beteiligt. Ziel sei, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und dabei langfristig möglichst viele Arbeitsplätze abzusichern.
Das sogenannte Zukunftspaket sieht deshalb auch Investitionen von insgesamt 2,1 Milliarden Euro vor. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass die zweitürigen Sportwagen weiterhin in Zuffenhausen vom Band rollen und die Entwicklungsarbeit in Weissach gebündelt bleibt.
Finanziert wird das demnach durch ein umfassendes Maßnahmenpaket. „Es soll die Personalkosten deutlich senken und die Arbeit an den Standorten flexibler und produktiver machen.“
Konkret bedeutet das unter anderem: Tariferhöhungen werden bis 2035 zum Teil einbehalten, das Weihnachtsgeld sinkt und der Mitarbeiterbonus orientiert sich stärker am Unternehmenserfolg.
Große Teile des Managements verzichten 2027 und 2028 auf Erhöhungen der Grundvergütung. Homeoffice soll zudem künftig nur noch an maximal acht statt zwölf Tagen im Monat möglich sein.

Sparrunde folgt auf Sparrunde

Das nun beschlossene Zukunftspaket ist bereits die zweite große Sparrunde. Im Februar 2025 hatten sich Management und Betriebsrat auf den Abbau von rund 1.900 Stellen in der Region Stuttgart bis 2029 verständigt. Zusätzlich liefen die befristeten Arbeitsverträge von etwa 2.000 Mitarbeitern aus.
Aber nicht nur am Stammsitz wurde zuletzt gespart: Im Leipziger Werk hat die Porsche ebenfalls Jobs abgebaut, auch drei Tochterfirmen mit zusammen rund 500 Beschäftigten wurden oder werden noch geschlossen.
In Summe streicht der Sportwagenbauer in den kommenden Jahren mehr als jede dritte Stelle in seiner Heimat. Ende 2024 hatte Porsche in der Region Stuttgart rund 22.200 Beschäftigte, ein Jahr später waren es noch ungefähr 20.600.
Weltweit beschäftigte der Konzern Ende 2025 fast 41.800 Menschen. Leiters hatte bereits angekündigt, Porsche deutlich verschlanken zu wollen. Die Verhandlungen mit dem Betriebsrat liefen seit vergangenem Herbst – wegen des Wechselns an der Unternehmensspitze aber mit Unterbrechungen.

Gewinneinbruch ohne Beispiel

Nötig sind die Sparmaßnahmen, weil Porsche bereits seit einiger Zeit in der Krise steckt. Der Konzernüberschuss des einstigen VW-Gewinnbringers brach 2025 um 91 Prozent auf 310 Millionen Euro ein. Im ersten Quartal setzte sich der Rückgang fort, wenn auch mit weniger Tempo.
Ursachen für die Entwicklung sind das enorm kriselnde China-Geschäft, die US-Zollpolitik und die geringere Nachfrage nach E-Modellen.
Hinzu kamen der Konzernumbau und wegweisende strategische Fragen: Allein die Entscheidung, wieder mehr Autos mit Verbrennungsmotor zu entwickeln und zu produzieren, schlug mit Milliarden zu Buche. Auch 2026 erwartet das Unternehmen dadurch Belastungen im hohen dreistelligen Millionenbereich.

Porsche-Werke nicht ausgelastet

Wie tiefgreifend das Problem ist, zeigt auch ein Blick auf die Verkaufszahlen: Der Absatz sackte 2025 um ein Zehntel ab – und lag mit 279.400 verkauften Fahrzeugen auf dem niedrigsten Stand seit dem Corona-Jahr 2020. Besonders dramatisch war die Situation in China. Zwischen 2021 und 2025 haben sich die Verkaufszahlen in der Volksrepublik mehr als halbiert.

Foto: Ronny Harmann /AFP via Getty Images

Ein Trend, der sich in diesem Jahr bislang fortgesetzt und sogar verstärkt hat. Das passt aber nicht zu den übergroßen Strukturen der Schwaben: Geplant war das Fertigungsnetz einmal für 350.000 bis 400.000 Fahrzeuge pro Jahr. Aktuell steuert Porsche aber eher auf 250.000 und weniger zu. Die Werke sind nicht ausgelastet, viele Kosten laufen aber wie gewohnt weiter.

Was Leiters mit Porsche vorhat

Dem seit Januar amtierenden Porsche-Chef schwebt deshalb eine schlankere Sportwagenschmiede vor, die auch mit deutlich weniger verkauften Fahrzeugen satte Gewinne einfahren kann. Auf der Hauptversammlung vor wenigen Wochen hat Leiters die Grundzüge seiner Strategie skizziert, die er Anfang Oktober bei einem Kapitalmarkttag vorstellen will.
Die Produktpalette soll gestrafft und die Zahl der Modellvarianten reduziert werden. Zugleich denkt der Manager über neue Fahrzeuge in margenstärkeren Segmenten nach – sowohl oberhalb der zweitürigen Sportwagen als auch oberhalb des Cayenne.
Eine Rückkehr zu den Traumrenditen nahe 20 Prozent erwartete Leiters zuletzt nicht: Mittelfristig sollen vom Umsatz 10 bis 15 Prozent als Gewinn übrigbleiben. „Die deutliche Verbesserung unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird vor allem mit unseren künftigen Produkten kommen“. Das brauche aber Zeit. Wie sich Porsche im ersten Halbjahr geschlagen hat, will das Management am Mittwoch präsentieren. Die Prognose wurde zuletzt bestätigt.

Das Dilemma mit Wolfsburg

Spannend wird sein, welche Folgen die Einigung in Wolfsburg haben wird. Denn VW-Vorstandsvorsitzender Oliver Blume – der bis Ende 2025 in Personalunion auch Porsche-Chef war – versucht dort gerade, ein eigenes, weitaus härteres Sparpaket durchzusetzen. Vier deutsche Standorte von VW und Audi sowie bis zu 50.000 Stellen weltweit stehen auf der Kippe – zusätzlich zu den 50.000 Jobs, die bis 2030 konzernweit abgebaut werden sollen.
Ein Geschenk an die Porsche-Mitarbeiter ist der Sparkompromiss zwar nicht. Und auch Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung sind in der deutschen Autoindustrie nicht unüblich. Bei Porsche fällt die Garantie bis Ende 2035 nun aber großzügiger aus als bei Volkswagen und Audi. Darüber hinaus stehen Werksschließungen nicht zur Debatte. Und das, obwohl die Fabriken von Porsche zu den teuersten im Konzern gehören.
Der Deal könnte daher auch Blume, der sein Sparpaket bis Ende des Jahres festzurren will, in die Bredouille bringen. Vor allem, weil in den Aufsichtsräten zum Teil dieselben Personen sitzen. Ganz vorn dabei: Vertreter der Familien Porsche und Piëch. Das wissen auch die Betriebsräte bei VW und Audi – und dürften jede Vereinbarung am Porsche-Kompromiss messen. (dpa/red)
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Zwei Tote: Kleinflugzeug stürzt auf Wohnhaus im Landkreis Oldenburg

Auch die vermisste Person ist nach dem Absturz eines Kleinflugzeugs in ein Einfamilienhaus tot aufgefunden worden. Bei dem Unglück im niedersächsischen Landkreis Oldenburg starben insgesamt zwei Männer.
Nach Abschluss der „aufwendigen und komplexen Bergungsmaßnahmen des Flugzeugwracks“ stehe fest, dass bei dem Absturz zwei Menschen ums Leben gekommen seien, erklärte die Polizeiinspektion Delmenhorst. „Bei den Verstorbenen handelt es sich um die beiden Insassen des Leichtflugzeugs, einen 65-jährigen und einen 77-jährigen Mann.“ Beide stammten demnach aus Bremen.
Die Maschine soll kurz vor dem Absturz in Bremen gestartet sein, dann verlor sie in einer Wohnsiedlung in Ganderkesee an Höhe. Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr waren im Großeinsatz. Spezialkräfte der Berufsfeuerwehr Bremen unterstützten die Aktion.
Die Bergung des Flugzeugwracks aus dem Dach des Wohnhauses gestaltete sich nach Angaben der Polizei „aufgrund der Umstände an der Einsatzörtlichkeit im Wohngebiet äußerst aufwendig“.
Das Flugzeug konnte schließlich aber „vollständig“ aus dem Dach geborgen werden. Die evakuierten Anwohner konnten in ihre Häuser zurückkehren, der direkt betroffene Bereich um die Unglücksstelle blieb aber gesperrt.
Polizei und Feuerwehr waren mit vielen Kräften vor Ort.

Polizei und Feuerwehr waren mit vielen Kräften vor Ort.

Foto: Jörn Hüneke/dpa

Die Bewohner waren nicht zu Hause, als das Flugzeug in das Dach ihres Hauses krachte. Weitere Verletzte gab es demnach nicht.

Zeugen werden betreut

Ein Kriseninterventionsteam kümmerte sich um die Menschen in der Wohnsiedlung, die das Unglück unmittelbar miterlebt oder sich in der Nähe befunden hatten. Für Anwohner wurde eine Anlaufstelle eingerichtet.
Um den Einsatzort wurden zunächst im Radius von hundert Metern die Häuser evakuiert. Nach Angaben der Polizei handelte es sich dabei um eine vorsorgliche Maßnahme. Es bestehe keine Gefahr für die Allgemeinheit, hieß es.
Am Samstagvormittag war die Feuerwehr zu dem Absturz gerufen worden.

Am Samstagvormittag war die Feuerwehr zu dem Absturz gerufen worden.

Foto: Fotoreport-DB/NWM-TV/dpa

Aus Sicherheitsgründen wurde auch die Stromversorgung der Straße vorübergehend unterbrochen. Polizei und Feuerwehr sicherten auslaufende Betriebsstoffe und kümmerten sich um die aufwendige Bergung des Wracks aus dem Dach. Für die Dauer des Einsatzes wurde der Luftraum über dem Bereich gesperrt.
Die Rettungs- und Bergungsmaßnahmen waren der Polizei zufolge äußerst komplex und zogen sich über mehrere Stunden hin. Die weiteren Ermittlungen sollen in Abstimmung mit der zuständigen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung geführt und in den kommenden Tagen fortgesetzt werden. (dpa/afp/red)
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Kleinflugzeug stürzt in Haus: Mindestens ein Mensch tot

Beim Absturz eines Leichtflugzeugs in ein Einfamilienhaus in Niedersachsen ist mindestens ein Mensch ums Leben gekommen. In dem Flugzeug in Ganderkesee nahe Bremen wurde ein toter Mensch gefunden, wie ein Sprecher der Polizei mitteilte. Ob sich in dem Flugzeug noch jemand befand, war zunächst unklar. Suchmaßnahmen der Feuerwehr liefen am Mittag noch. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Die Bewohner waren nicht zu Hause, als das Flugzeug in das Dach stürzte. Zur Ursache machte die Polizei noch keine Angaben.
Um die Einsatzörtlichkeit waren im Radius von hundert Metern die Bewohner aus ihren Häusern evakuiert worden. Nach Angaben der Polizei handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme. Es bestehe keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Polizei war mit vielen Kräften vor Ort. (dpa/red)
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23. Juli: Sozialausgaben steigen | Weitere AfD-Kadidaten zur Überprüfung | Messerattacke in Stuttgart

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Sozialausgaben steigen

Die Sozialausgaben Deutschlands sind auf den zweithöchsten Stand seit Beginn der Statistik im Jahr 1960 angestiegen. Sie machten im vergangenen Jahr rund 1,43 Billionen Euro und über 30 Prozent der Wirtschaftsleistung aus. Den größten Anstieg wiesen demnach die Leistungen der Arbeitslosenversicherung auf, wie aus einem Bericht des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht.

Weitere AfD-Kadidaten zur Überprüfung

Vor der anstehenden Kommunalwahl in Niedersachsen prüfen die örtlichen Wahlausschüsse weitere AfD-Kandidaten auf ihre Verfassungstreue. Nach den Ausschlüssen von Martin Sichert und Reinhild Goes werden nun auch Jessica Schülke, Stephan Bothe und Robert Preuß überprüft. Möglich machen dies neue Regeln im Kommunalwahlgesetz, die für Bewerber um Spitzenämter gelten.

Messerattacke in Stuttgart

In einem Stuttgarter Einkaufszentrum ist eine Frau mit einem Messer angegriffen und angezündet worden. Den Ermittlern zufolge wurde die 47-Jährige bei der Attacke schwer verletzt. Die Polizei fasste den 54-jährigen Tatverdächtigen. Opfer und Täter kannten sich. Die Schwerverletzte wurde in eine Klinik gebracht.

Neue Russlandsanktionen

Die EU-Staaten haben sich auf das 21. Sanktionspaket gegen Russland verständigt. Geplant sind weitere Maßnahmen gegen den russischen Finanz- und Energiesektor sowie Einreiseverbote für russische Soldaten. Mehrere Staaten setzten jedoch Abschwächungen oder Zugeständnisse zugunsten heimischer Unternehmen durch – darunter Deutschland, Portugal, Frankreich und Griechenland.

Brot am Sonntag

Bislang dürfen Handwerksbäcker an Sonn- und Feiertagen nur bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und verkaufen. Tankstellen können ihre Backstationen dagegen sonntags den ganzen Tag nutzen. Das Bäckereihandwerk sieht darin einen Wettbewerbsnachteil. Der Präsident des Handwerksverbandes, Jörg Dittrich, fordert, dass Unternehmen mehr Flexibilität eingeräumt wird.
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AfD-Kandidaten im Prüfverfahren: Schülke in Hannover zugelassen – Preuß in Gifhorn


In Kürze:

  • Jessica Schülke darf bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover antreten.
  • Nach der Nichtzulassung von Martin Sichert stehen weitere Entscheidungen über AfD-Kandidaturen in Niedersachsen an.
  • Grundlage ist das neue niedersächsische Kommunalwahlgesetz mit einer Vorabprüfung der Wählbarkeit.
  • Über die Zulassung entscheidet jeweils der Wahlausschuss nach einer Empfehlung der Kommunalaufsicht.

 
In Hannover wird die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke am 13. September zur Oberbürgermeisterwahl antreten. Schülke hat auf ihrem Facebook-Account mitgeteilt, dass der Wahlausschuss der Landeshauptstadt sie in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Juli, einstimmig als Kandidatin zugelassen hat. Auch in Gifhorn hat der Wahlausschuss mit Robert Preuß laut NDR einen AfD-Kandidaten zur Bürgermeisterwahl zugelassen.
In Friesland hatte der Wahlausschuss am Dienstag dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert die Zulassung zur Landratswahl verweigert. Seither steht das Prüfverfahren im novellierten niedersächsischen Kommunalwahlgesetz im Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit.
Der Name von Preuß fand sich nicht in Verfassungsschutzberichten oder im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Auch darüber hinaus scheint es keine belastbaren Anhaltspunkte für Zweifel an seiner Verfassungstreue gegeben zu haben.
Offen sind geplante Kandidaturen von AfD-Kandidaten für Bürgermeister- oder Landratsämter noch in einigen weiteren Kommunen.
In dem Landkreis Hameln-Pyrmont soll noch am Donnerstag der Wahlausschuss über die Kandidatur von Dirk Hüge entscheiden. Er will als Kandidat für den Posten des Landrats kandidieren.

Einige Kandidaten in Gutachten genannt

Der NDR nennt noch weitere Kandidaten, die vor der Zulassung zur Wahl in Beamtenposten auf ihre Verfassungstreue überprüft werden sollen. Am 28. Juli soll es um die Kandidatur von Landtagsabgeordnetem Thorsten Moriße für das Amt des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven gehen. Dieser wird im Gutachten der GFF erwähnt – unter anderem im Kontext mit Äußerungen, die auf die „Abwertung von bestimmten Deutschen mit Migrationsgeschichte“ hindeuteten.
Am 29. Juli steht die Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung von Adrian Maxhuni als AfD-Kandidat für das Bürgermeisteramt in der Samtgemeinde Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) an. Hier hat der Wahlausschuss aufgrund eines Vorstandsamtes in der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland ein Prüfungsverfahren in die Wege geleitet.
Ebenfalls am 29. Juli soll der Wahlausschuss in der Samtgemeinde Fürstenau über die Zulassung des AfD-Kandidaten Florian Meyer entscheiden. Genaue Termine bezüglich der Entscheidung über die Wahlzulassung von Vize-AfD-Landesvorsitzendem Stephan Bothe (Landratswahl in Lüneburg) und Martina Hartschwager (Bürgermeisterwahl Samtgemeinde Artland) sind noch nicht genannt.

Kreiswahlbehörde soll AfD-Kandidatin erneut prüfen

In Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim) hat der Wahlausschuss die AfD-Kandidatin Reinhild Goes am Mittwoch nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Der Gemeindewahlausschuss hat dem Landkreis als Aufsichtsbehörde eine neuerliche Prüfung aufgetragen. Diese muss bis 29. Juli erfolgen, damit eine fristgerechte Zulassung der Wahlvorschläge erfolgen kann. Goes ist Vorstandsmitglied der Generation Deutschland. Die Gemeindewahlleitung hatte dem Ausschuss empfohlen, sie als Kandidatin zuzulassen.
Ein parteiloser Kandidat, Eugen Nazarenus, darf eigenen Angaben zufolge in der Gemeinde Weener nach einer Entscheidung des Wahlausschusses nicht kandidieren. Auch hier haben Zweifel an der Verfassungstreue eine Rolle gespielt. Die Rede war von „Reichsbürger-typischen“ Ansichten, die er verbreitet habe.
Dem im April 2026 beschlossenen neuen Kommunalwahlgesetz in Niedersachsen zufolge müssen die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Wahlen zum Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landrat bereits im Vorfeld geprüft werden. Anders als bei Wahlen zu Gemeindeparlamenten oder Kreistagen geht es bei diesen Wahlen um eine Stellung als Beamter auf Zeit. Dies bedeutet jedoch auch, dass ein solches Amt nur ausüben kann, wer „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.

Neufassung des Kommunalwahlgesetzes schreibt Prüfung vor

Dem Kommunalwahlgesetz zufolge hat eine Überprüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzungen schon vor der Zulassung zur Wahl stattzufinden. Bei Zweifeln an der Verfassungstreue eines Kandidaten darf der Wahlausschuss die Kommunalaufsicht einschalten. Für kleine Gemeinden ist das der Landkreis, für Landkreise ist es das Innenministerium.
Die Kommunalaufsicht kann das öffentliche Auftreten der potenziellen Kandidaten auswerten und auch den Verfassungsschutz einbeziehen. Sie gibt dem Wahlausschuss eine Empfehlung. Die Entscheidung über die Zulassung zur Wahl trifft allerdings allein der Wahlausschuss.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sichert wurde am Dienstag nicht zur Landratswahl in Friesland zugelassen. Der zuständige Wahlausschuss hatte in seinen öffentlichen Äußerungen, insbesondere in sozialen Medien, Anhaltspunkte ausgemacht, die Zweifel an seiner Verfassungstreue bestätigten. Sichert hingegen erklärte, er sei „absolut verfassungstreu“, und sprach von einem „massiven Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“.

Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern bestätigten in 2000ern Prüfverfahren

Der niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz räumt ein, dass das Verfahren in Niedersachsen in das passive Wahlrecht eingreife. Dies sei jedoch erforderlich, weil es um eine Stelle gehe, die Verfassungstreue voraussetze.
Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis zwischen Beamtenrecht und passivem Wahlrecht in solchen Konstellationen gibt es bis heute nicht.
Mehrere Verwaltungsgerichte hatten aber in den 2000er-Jahren bestätigt, dass die Nichtzulassung von Kandidaten, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestanden, zu Landrats- und Bürgermeisterwahlen rechtmäßig sein kann. Damals hatten Wahlbehörden in einigen Fällen NPD-Kandidaten die Zulassung verweigert.
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CDU-Politiker warnt vor Kooperation mit Rosatom in Niedersachsen

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestages (PKGr), der CDU-Politiker Marc Henrichmann, hat die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom bei der Herstellung von Brennelemente im niedersächsischen Lingen scharf kritisiert.
Konkret geht es um ein Vorhaben des Kraftwerksunternehmens Advanced Nuclear Fuels (ANF), eine Tochter des französischen Atomkonzerns Framatome.
ANF plant, in Lingen zusätzlich zu den bisherigen Brennelementen auch sechseckige Brennelemente des russischen Typs VVER herzustellen. Dafür will die Framatome-Tochter mit Rosatom zusammenarbeiten und dabei auch russische Komponenten und Technologien nutzen.

CDU-Politiker warnt vor Sicherheitsrisiken

„Der Einfluss des russischen Nuklearsektors in der EU ist nach wie vor ein großes Problem, dem wir uns entschieden entgegenstellen müssen“, sagte Henrichmann am 22. Juli. Der CDU-Politiker warnte vor damit verbundenen Sicherheitsrisiken.
„Während sich die russische Führung mit dem Beginn des Angriffskrieges aus der friedlichen Staatengemeinschaft entfernt hat, versuchen sie über Umwege weiterhin zentrale Knotenpunkte unserer kritischen Infrastruktur, beispielsweise im Energiesektor, unter ihrer Kontrolle zu halten“, sagte Henrichmann. „Diese Entwicklungen müssen wir frühzeitig erkennen und entschieden bekämpfen.“

Ministerium genehmigte Vorhaben auf Anweisung des Bundesumweltministeriums

Das niedersächsische Landesumweltministerium hatte zuvor auf Anweisung des von Carsten Schneider (SPD) geführten Bundesumweltministeriums und entgegen eigener Bedenken die Zusammenarbeit mit Rosatom in Lingen genehmigt, wenn auch unter Auflagen. Der russische Staatskonzern soll dort direkt in die Produktion einbezogen werden.
„Anstatt dass der französische Mutterkonzern Framatome ein Joint-Venture mit dem russischen Staatskonzern bildet, sollten sich unsere französischen Freunde lieber an anderen Produzenten orientieren“, forderte Henrichmann.
Er wies darauf hin, dass beispielsweise ukrainische Atomkraftwerke seit einiger Zeit aus den USA mit Brennelementen versorgt würden, um die Abhängigkeit von Russland zu verringern.

Umweltverband kündigt rechtliche Schritte an

Der Umweltverband BUND kündigte rechtliche Schritte gegen das Projekt in Lingen an.
„Die Zusammenarbeit mit Rosatom stellt ein unkalkulierbares Risiko für die innere und äußere Sicherheit dar“, warnte Geschäftsführerin Verena Graichen. Die Bundesregierung sei jedoch verpflichtet, „die Sicherheitsinteressen Deutschlands zu schützen“.
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) forderte die Stilllegung der Fabrik in Lingen. (afp/red)
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Wahlausschuss schließt AfD-Politiker Martin Sichert von Landratswahl aus


In Kürze:

  • Der Wahlausschuss des Landkreises Friesland ließ Martin Sichert (AfD) nicht zur Landratswahl am 13. September zu.
  • Grundlage der Entscheidung war eine Prüfung der Verfassungstreue nach dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht.
  • Das Innenministerium verwies auf öffentliche Äußerungen Sicherts, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen sollen.
  • Sichert weist die Vorwürfe zurück und kündigt rechtliche Schritte gegen den Ausschluss an.

 
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wird am 13. September 2026 nicht bei der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland kandidieren können. Das entschied am Dienstagabend, 21. Juli, der Kreiswahlausschuss des Landkreises mit 5:1 Stimmen.
Zugelassen wurden die Wahlvorschläge Rolf Neuhaus (SPD), Sibylle Raquet (CDU) und Jan-Ole Möller (Die PARTEI).
Die Entscheidung, Sichert nicht zuzulassen, folgte einer Empfehlung des Niedersächsischen Innenministeriums. Der Kreiswahlausschuss hatte auf der Grundlage des novellierten niedersächsischen Kommunalwahlrechts die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Wahlausschuss sah Anlass zum Zweifel an Verfassungstreue von Sichert

Da es sich bei einem Landrat um einen Beamten handelt, ist laut dem niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht die Verfassungstreue eine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Beamte, auch solche auf Zeit, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten.
Das Innenministerium als Kommunalaufsicht darf zur Prüfung der Verfassungstreue eines bestimmten Bewerbers öffentlich zugängliche Quellen auswerten. Ferner darf es auch Auskünfte vonseiten des Verfassungsschutzes einholen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Niedersachsen im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Inhaltlich entspricht das in etwa einer Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dagegen gerichteten Eilantrag der Partei Anfang Juni ab.

Ministerium übermittelte Aussagen des Abgeordneten in sozialen Medien

Die Zugehörigkeit zu einer Partei reicht für sich allein jedoch nicht aus, um hinreichende Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers für einen Beamtenposten zu rechtfertigen. Es müssen noch zusätzlich Anhaltspunkte in dessen Person selbst dazukommen, die dessen Verfassungstreue infrage stellen.
Im Fall Sicherts hat der Wahlausschuss diese offenbar gesehen. Das Innenministerium habe dem Ausschuss unter anderem Hinweise auf Äußerungen Sicherts in den sozialen Medien übermittelt. Dem NDR zufolge ging es dabei unter anderem um eine Aussage, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus wahrgenommen werden könne.

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Abgelehnter Kandidat will gegen Ausschluss vorgehen

Sichert äußerte sich in einer Videobotschaft zu der Entscheidung des Wahlausschusses und bezeichnete die Entscheidung als „demokratietechnisch extremst gefährlich“. Er sei fassungslos und das Vorgehen sei ein „massiver Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“. Er selbst sei „absolut verfassungstreu“. Im Ausschuss hätten sich die Vertreter aller anderen Parteien gegen seine Kandidatur ausgesprochen.
Der AfD-Politiker gab an, vor Antritt seines Bundestagsmandats 15 Jahre lang ohne Anlass zu Beanstandungen als IT-Experte im öffentlichen Dienst gearbeitet zu haben. Sichert zog 2017 über die bayerische Landesliste in den Bundestag ein. Eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fand zum damaligen Zeitpunkt nicht statt.
Der Abgeordnete kündigte an, mit juristischen Mitteln gegen den Ausschluss von der Wahl vorgehen zu wollen. Eine Zulassung zur Wahl im September kann er damit nicht mehr erzwingen. Allerdings kann er nach Konstituierung des neuen Kreistages einen Einspruch gegen die Wahl einbringen oder vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Verfassungsschutz und GFF erwähnen Sichert mehrfach in Gutachten

Im März hatte Sichert auf X im Kontext der Hochstufung der Landes-AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geäußert. In diesem Kontext erklärte er, er stehe „über 100 Mal im Verfassungsschutzbericht“, weil er „anderen Parteien mehrfach vorgeworfen habe, ein Kartell zu bilden“.
Auf welchen Verfassungsschutzbericht er dabei anspielt, ist ungewiss. Die jüngsten Jahresberichte der niedersächsischen Landesbehörde nennen mit Blick auf den zum Zeitpunkt des Erscheinens noch als „Verdachtsfall“ geführten Landesverband nur wenige Namen. Zitate werden nur allgemein, etwa einem „Facebook-Eintrag eines Mitglieds der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag“ zugeordnet. Da dem Verfassungsschutz bei der Beobachtung von Abgeordneten besonders enge Grenzen auferlegt sind, wäre eine namentliche Nennung auch potenziell problematisch.
Allerdings ist Sichert in mehreren Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei genannt. Dazu kommen öffentliche Äußerungen, die im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu den Aussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD dokumentiert sind.

Gericht bestätigte Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Verfassungsschutzes

In mehreren Fällen, darunter auch in Niedersachsen, hatten Verwaltungsgerichte eine Beobachtung von AfD-Verbänden durch den Verfassungsschutz für zulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, der Inlandsgeheimdienst habe zu Recht tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei angenommen.
Sichert hatte in eigenen Äußerungen unter anderem ein Tätigkeitsverbot für fastende Muslime in bestimmten Berufsgruppen gefordert und von einem „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung“ durch einen „Geburten-Dschihad“ gesprochen. Er warf die Frage auf, warum „wir überhaupt verschleierte Frauen aufnehmen“, und bezeichnete kopftuchtragende Frauen als „islamistisch“.
Den parlamentarischen Abend einer Bundestagsfraktion mit muslimischen Vertretern anlässlich des bevorstehenden Ramadanfestes bezeichnete er als „symbolischen Akt der Unterwerfung des höchsten deutschen Parlaments unter den Islam“. Darüber hinaus sind Social-Media-Beiträge von ihm dokumentiert, in denen er die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung früherer Regierungsmitglieder wegen ihrer Corona-Politik forderte.