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3. September: Anschlag in München | KI-Steuer | Ifo steigert Wirtschaftsprognose

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Anschlag in München

Nach einer Brandsatzattacke auf ein Firmengebäude mit verschiedenen Rüstungsunternehmen in München vermuten Ermittler einen politischen Hintergrund. Die Brandsätze wurden in der Nacht aus einem Auto heraus geworfen. Ein Feuer konnte gelöscht werden, ein zweiter Brandsatz zündete nicht und wurde entschärft. Später nahm die Polizei zwei bulgarische Staatsangehörige fest.

KI-Steuer

Die SPD plant weitreichende Beschlüsse für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt. Sie will große Tech-Konzerne höher besteuern und die Standorte von Rechenzentren an Gewinnen beteiligen. Für ältere Beschäftigte fordert die Partei ein Recht auf Weiterbildung für das KI-Zeitalter mit Freistellung, Beratung und sicherem Einkommen. Für Berufseinsteiger soll es eine KI-Nachwuchsgarantie geben.

Ifo steigert Wirtschaftsprognose

Das Münchener Ifo-Institut hat seine Wirtschaftsprognose um 0,6 Prozentpunkte nach oben korrigiert. Für dieses Jahr erwarten die Ökonomen ein Wachstum von 1,4 Prozent – unter anderem durch Mehrausgaben für Infrastruktur, Klima und Verteidigung und Impulsen aus dem Ausland. Für 2027 rechnen sie mit 1,2 Prozent Wachstum, für 2028 mit 0,8 Prozent.

Moskau schließt Goethe-Institute

Das Goethe-Institut in Moskau, St. Petersburg und Nowosibirsk soll geschlossen werden. Außenminister Sergej Lawrow bezeichnete dies als Reaktion auf die geplante Schließung des „Russischen Hauses“ in Berlin. Zuvor hatte Präsident Wladimir Putin Deutschland vorgeworfen, Beweise gefälscht zu haben, um Moskau für den mutmaßlichen Drohnenanschlag in Leipzig verantwortlich zu machen.

Ceuta-Demos

In Spanien haben über 50.000 Menschen für die Zugehörigkeit Ceutas zu Spanien und gegen die Migrationspolitik demonstriert. Sie fordern den Rücktritt der Regierung und Neuwahlen. Regierungschef Pedro Sánchez wies erneut eine mögliche Verantwortung Marokkos als unbewiesen zurück. Gleichzeitig wirft ein spanischer Polizeibericht der marokkanischen Polizei Fehlverhalten in Ceuta vor.
 
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Russisches Haus in Berlin vor dem Aus: Was die Kündigung bedeutet


In Kürze:

  • Die Bundesregierung kündigt den Vertrag mit dem Russischen Haus in Berlin.
  • Die vertragliche Kündigung kann frühestens zum 7. Juni 2027 wirksam werden.
  • Russland droht im Gegenzug mit „spiegelbildlichen“ Maßnahmen – auch Goethe-Institute könnten betroffen sein.

 
Am Dienstag, 1. September, hat die deutsche Bundesregierung Russland offiziell für verantwortlich für den Drohnenvorfall vom 4. August am Flughafen Halle/Leipzig erklärt. Zu den Maßnahmen, die das Bundeskabinett als Konsequenz aus dieser Einschätzung verkündete, gehört unter anderem die Kündigung des Vertrages mit dem Russischen Haus der Wissenschaft und Kultur in Berlin.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) verkündeten die Maßnahme neben anderen in einer Pressekonferenz in Berlin. Das Paket habe man mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) abgesprochen.

Wadephul: Russisches Haus erfüllt „nicht mehr seinen Zweck“ – Kritik von Stegner

Die Minister erläuterten nicht, welche Rolle die Einrichtung konkret in der Planung oder Durchführung des Drohnenangriffs auf dem Flughafen gespielt haben soll. Wadephul zufolge erfülle das Russische Haus jedoch „längst nicht mehr den eigentlichen Zweck einer kulturellen Verbindung zwischen Russland und Deutschland“.
Skeptischer in seiner Einschätzung zeigte sich SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner. Dieser betonte auf Facebook, nachgewiesene Angriffe auf deutsche Infrastruktur dürften nicht folgenlos bleiben. Mit Blick auf die angekündigten Maßnahmen rund um das Russische Haus fügte Stegner jedoch hinzu:
„Ob es so sinnvoll ist, die letzten Institutionen kulturellen Austauschs und gesellschaftlicher Beziehungen zu beseitigen, darf aber mit Fug und Recht bezweifelt werden.“
Während man die Schließung des Russischen Generalkonsulats in Bonn bereits zum 18. September anordnet, ist die Situation bezüglich des Russischen Hauses in Berlin komplexer. Dort geht es um die Kündigung bilateraler Abkommen, die über die Nutzung des Gebäudes in der Berliner Friedrichstraße bestehen.

Mehrere Kulturabkommen zwischen Deutschland und Russland

Ein erstes Rahmenabkommen über die kulturelle Zusammenarbeit mit Russland stammt aus dem Jahr 1992. In diesem heißt es, beide Vertragsparteien seien bestrebt, die gegenseitige Kenntnis der Kultur ihrer Länder zu erweitern und eine entsprechende Partnerschaft und Zusammenarbeit „auf allen Ebenen weiterzuentwickeln“.
Weitere Bestimmungen befassen sich mit Themen wie der Durchführung kultureller Veranstaltungen aller Art, wechselseitiger Vermittlung der Sprachen, Wissenschaft, Archiven oder Rundfunk. In den Jahren 2003 und 2004 kamen Abkommen über das Erlernen der deutschen und russischen Sprache sowie über die jugendpolitische Zusammenarbeit dazu.
Speziell die Aktivitäten des Russischen Hauses waren Gegenstand eines 2011 abgeschlossenen Abkommens über die Tätigkeit der Kultur- und Informationszentren. Dieses bildete gleichzeitig auch die Grundlage für die weiterer Arbeit der deutschen Goethe-Institute.
Standorte der Goethe-Institute in Russland befinden sich heute noch in Moskau, St. Petersburg und Nowosibirsk, wo letzteres nur noch ein reines Kontaktbüro ist. Es ist davon auszugehen, dass die angekündigte Kündigung diesen Vertrag betrifft.

Vertrag über Nutzung des Grundstücks weist Laufzeit von 99 Jahren auf

Die Frage nach Verwaltung und Nutzung der Liegenschaften, die zum Russischen Haus gehören, war gemäß dieser Vereinbarung explizit einem gesonderten Vertrag vorbehalten. Diese folgte 2013 als Abkommen über die Unterbringung des Russischen Hauses und des Goethe-Instituts in Moskau. Eine „Schließung“ der Einrichtung ist deshalb nicht so ohne Weiteres möglich und eröffnet zudem Russland Spielraum für mögliche Vergeltungsmaßnahmen auf gleicher Ebene.
Das zwischen den damaligen Außenminister Guido Westerwelle (FDP) und gegenwärtigen Außenminister Sergej Lawrow abgeschlossene Abkommen von 2011 ist seit Juni 2012 in Kraft. Es wurde für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen und unterliegt der automatischen Verlängerung auf weitere fünf Jahre. Allerdings können beide Parteien es schriftlich auf diplomatischem Wege bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils laufenden Periode kündigen. Der nächste erreichbare Termin wäre entsprechend der 7. Juni 2027.
Das Abkommen von 2013, das die Nutzung des Grundstücks regelt, hat eine Laufzeit von 99 Jahren. Auch hier besteht eine Kündigungsmöglichkeit – bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Vertragsdauer. Darüberhinausgehende Beendigungen durch einseitige Willenserklärung sind nach dem Vertragstext nicht möglich.

Betreiber von EU-Sanktionen betroffen

Dies hat zur Konsequenz, dass eine „Schließung“ vorerst als Beendigung der vertraglich abgesicherten Tätigkeit als Kultur- und Informationszentrum in Betracht kommt. Was bezüglich der Immobilie geschieht, wäre auch dann immer noch unklar. Eine weitere Unklarheit könnte der Umstand mit sich bringen, dass die Betreiberorganisation seit Juli 2022 unter EU-Sanktionen steht.
Verantwortlich für den Betrieb ist die „Föderalagentur für Angelegenheiten der GUS, für Fragen der im Ausland lebenden Mitbürger und für internationale humanitäre Zusammenarbeit“. Bekannter ist die Behörde des russischen Außenministeriums unter der Abkürzung Rossotrudnitschestwo.
Die Organisation ist aufgrund der Sanktionen nicht zur freien Verfügung über die Immobilie berechtigt. Ihre Aufgabe ist derzeit vor allem der sogenannte Substanzerhalt – etwa zum Gebäudeerhalt oder zur Begleichung laufender Kosten.
Dafür steht es ihr auch zu, die erforderlichen finanziellen Veranlassungen zu treffen. Allerdings müssen diese von der Bundesbank genehmigt werden und Rossotrudnitschestwo muss die Verwendung nachweisen. Klagen gegen diese Einschränkungen blieben bislang erfolglos. Aufgrund der geltenden Verträge muss Deutschland wiederum 2026 noch 70.000 Euro für die Grundsteuer des Russischen Hauses bereitstellen.

Russisches Haus leistete bereits zu Sowjetzeiten Kulturarbeit

Ursprünglich wurde das Russische Haus bereits 1984 eröffnet – als größtes Auslandskulturinstitut der damaligen Sowjetunion. Das kulturelle Angebot war traditionell umfangreich, bereits für die Sowjets galt die Einrichtung als Aushängeschild für deren Kulturarbeit. Neben Russischkursen beherbergte es auch den Sprachklub „Russisch an der Spree“.
Das Russische Haus veranstaltete neben Kunst- und Sprachkursen auch Konzerte, Theatergastspiele, Literaturveranstaltungen und Filmvorführungen mit sowjetischen und später russischen Filmstudios. Dazu kamen Veranstaltungen, die sich mit Themen der Geschichte und Erinnerungskultur befassten.
In der Einrichtung befinden sich auch eine umfangreiche Bibliothek, ein Buchhandel, ein Kino und diverse Konzertsäle. Auch ein Café wird im Russischen Haus betrieben. Vor dem Ukrainekrieg fanden in dem Gebäude jährlich bis zu 400 Kulturveranstaltungen statt – von Ballett über Literatur bis hin zu Ausstellung.
Zuletzt wies ein Veranstaltungsflyer vom Dezember 2025 immer noch 19 Veranstaltungen und neun laufende Ausstellungen aus.

Französische Behörden sprechen von möglicher Tarnung

Diese Zahl soll in den vergangenen Jahren auffällig stabil geblieben sein, was unter anderem beim Recherchekollektiv „Correctiv“ Argwohn hervorrief. Die Finanzierung erfolge über staatliche Zuschüsse, wobei der russische Staatshaushalt regelmäßig umgerechnet mehrere Millionen US-Dollar dafür vorgesehen habe. Dazu kam die Vermietung von Geschäftsflächen und Wohnungen.
Es ist unstreitig, dass das Russische Haus auch nach Beginn des Ukrainekrieges nach wie vor ein umfangreiches und reales Angebot an Kulturevents, Bildungsoptionen und Veranstaltungen anbot. Dennoch stand die Einrichtung in Politik, Medien, aber auch aufseiten einiger Nachrichtendienste im In- und Ausland im Verdacht, ein Dach für nachrichtendienstliche Aktivitäten Russlands bieten.
So soll es beispielsweise in einer nachrichtendienstlichen Bewertung des französischen Innenministeriums, die dem WDR und anderen Medien vorliegen soll, heißen, welche anlässlich des Ausweisungsverfahrens gegen die frühere RT-France-Chefredakteurin Xenia Fedorowa verfasst wurde. Konkrete Spionageoperationen, die aus dem Russischen Haus gesteuert worden seien, soll jedoch auch das französische Ministerium nicht nennnen.

Russland könnte im Gegenzug Goethe-Institute schließen

Deutsche Nachrichtendienste nannten bislang diplomatische Einrichtungen Russlands wie Botschaften oder Generalkonsulate als Ausgangspunkte nachrichtendienstlicher Aktivitäten. Der Verfassungsschutz äußerte, dass dort häufig als Diplomaten getarnte russische Geheimdienstangehörige stationiert seien und unter dem Schutz der diplomatischen Immunität agierten. Bezüglich des Russischen Hauses war man bislang zurückhaltender.
Russland hat nach der deutschen Ankündigung „spiegelbildliche“ Gegenmaßnahmen angekündigt. Dabei hat Außenamtssprecherin Maria Sacharowa auch die Möglichkeit einer Schließung deutscher Goethe-Institute ins Spiel gebracht. Eine förmliche Entscheidung dazu ist jedoch bislang nicht gefallen.