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Millionenbetrug in Corona-Testzentrum: Mehrjährige Haftstrafen in Hannover

Wegen Millionenbetrugs mit Coronaschnelltests während der Pandemie hat das Landgericht Hannover zwei Angeklagte zu Haftstrafen von fünfeinhalb und sechs Jahren verurteilt.
Nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch, 24. Juni, sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die beiden Beschuldigten ein Testzentrum in Hannover betrieben und dort zwischen Ende 2021 und Anfang 2023 massenhaft tatsächlich gar nicht erfolgte Tests abrechneten.
Der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen entstand durch den Abrechnungsbetrug ein Schaden von 3,3 Millionen Euro. Das Gericht ordnete in seinem Urteil vom Dienstag die Einziehung dieser Summe bei den Angeklagten an, bei denen es sich Medienberichten zufolge um ein Ehepaar handelt.
Schuldig gesprochen wurden die Angeklagten demnach jeweils wegen Betrugs in 13 Fällen und dreifachen versuchten Betrugs.
Nach Gerichtsangaben bestritten die beiden Beschuldigten die Vorwürfe während des Prozesses und gaben jeweils an, der Betrug sei ohne ihr Wissen von ihrem Partner begangen worden. Die Kammer glaubte dies demnach aber nicht. Es ging davon aus, dass gemäß eines gemeinsamen Plans bewusst zusammenwirkten, um den großangelegten Betrug zu begehen.  (afp/red)
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Neue COVID-Dokumente veröffentlicht: US-Senat lädt Anthony Fauci vor


In Kürze:

  • Vorladung durch US-Senatsausschuss
  • Vorwürfe zu Aussagen über COVID-Forschung
  • Fokus auf Wuhan, Laborhypothese, Geheimdienste

 
Der US-Senat hat den Immunologen Anthony Fauci vorgeladen. Hintergrund sind neu veröffentlichte Dokumente, die Fragen zu seinen Aussagen während der COVID-19-Pandemie aufwerfen.
Im Kern geht es um den Vorwurf, er habe den US-Kongress möglicherweise nicht vollständig oder missverständlich über zentrale Aspekte der Pandemie informiert. Dabei stehen insbesondere seine Rolle in der US-Gesundheitsforschung und seine Aussagen zu COVID-19 im Fokus.
Fauci ist ehemaliger Leiter des National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID, Nationales Institut für Allergien und Infektionskrankheiten) beim National Institutes of Health (NIH, Nationale Gesundheitsinstitute der USA).

Vorladung durch den Senat

Der republikanische Senator Rand Paul erklärte am 22. Juni, er habe den Immunologen Fauci zunächst gebeten, freiwillig vor dem von ihm geleiteten Ausschuss des US-Senats, dem Homeland Security and Governmental Affairs Committee (Ausschuss für Innere Sicherheit und Regierungsangelegenheiten), auszusagen. Fauci habe dies jedoch abgelehnt.
Daraufhin habe Paul eine Vorladung ausgestellt, die Fauci verpflichtet, im kommenden Monat öffentlich vor dem Ausschuss zu erscheinen, schrieb er auf der Plattform X.
Der 85-jährige Fauci reagierte bislang nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme.

Aussagen zu COVID-19-Forschung

Fauci war von 1984 bis 2022 Leiter des NIAID. Bei einer Anhörung im Jahr 2024 sagte er vor Gesetzgebern aus, dass er nicht mit Geheimdienstmitarbeitern über Virusforschung im Zusammenhang mit COVID-19 gesprochen habe. Fauci erklärte jedoch, dass er selbst von Geheimdienstmitarbeitern über „Möglichkeiten von Aktivitäten in verschiedenen Laboren“ informiert worden sei.

Freigegebene Dokumente

Laut Dokumenten des Office of the Director of National Intelligence (Amt des Direktors der Nationalen Nachrichtendienste), die Anfang Juni freigegeben wurden, informierte Fauci Geheimdienstmitarbeiter über den möglichen Ursprung von COVID-19. Er empfahl ihnen, wissenschaftliche Arbeiten zu prüfen, die einen natürlichen Ursprung von SARS-CoV-2 unterstützten.
Eine vom Büro veröffentlichte Zusammenfassung besagt, dass Fauci darauf hinwies, dass die Aufklärung der Herkunft bei anderen Viren mit natürlichem Ursprung oft viele Jahre gedauert habe oder bis heute ungeklärt sei. Zudem riet er, Experten zu konsultieren, die einen natürlichen Ursprung von COVID-19 vertreten.
Als Beispiel nannte er den Forscher Kristian Andersen, Mitautor der Studie „Proximal Origin“. Diese sollte darlegen, dass COVID-19 „keine Labor-Konstruktion oder absichtlich manipuliertes Virus“ sei.

Wuhan-Forschung und Gain-of-Function

Laut von Senator Rand Paul veröffentlichten E-Mails sollen Fauci und der ehemalige Direktor der National Institutes of Health, Dr. Francis Collins, heimlich an der Studie von Andersen mitgewirkt haben, ohne als Autoren oder Mitwirkende genannt zu werden.
Faucis Behörde finanzierte zudem Forschungen an einem Labor in Wuhan, China, nahe dem Ort der ersten COVID-19-Fälle. In Anhörungen während der Pandemie sagte Fauci gegenüber Paul, die USA hätten dort keine sogenannte Gain-of-Function-Forschung finanziert. Spätere Aussagen anderer Beamter widersprachen dieser Darstellung.

Sicherheitspersonal bewacht das Wuhan Institute of Virology, während Mitglieder des WHO-Teams zur Untersuchung des Ursprungs von COVID-19 das Institut am 3. Februar 2021 besuchen.

Foto: Hector Retamal/AFP via Getty Images

Stellungnahme von Tulsi Gabbard

Tulsi Gabbard, die die neuen Akten an ihrem letzten Tag als Direktorin der National Intelligence (Direktorin der US-Geheimdienste) freigab, erklärte in einer Stellungnahme: „Politisierte, eigennützige Führungspersonen wie Dr. Fauci haben ihre eigenen Verfehlungen und Machtmissbräuche vertuscht, Geheimdienstinformationen manipuliert, den Kongress belogen und einen rechtmäßig gewählten Präsidenten untergraben, indem sie seinen Zugang zu entscheidenden Informationen eingeschränkt haben, die zur Sicherheit des Landes notwendig waren.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Fauci Subpoenaed After Release of New Documents“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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gesellschaft

Bewährungsstrafe für Arzt wegen falscher Maskenatteste

Das Landgericht Hamburg hat einen Arzt wegen des Ausstellens falscher Maskenatteste in 90 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
Zudem soll er 12.000 Euro an die Organisation Ärzte ohne Grenzen zahlen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Arzt zwischen 2020 und 2021 falsche Atteste ausstellte.

Atteste gegen das Tragen von Masken

Konkret ging es darum, dass er den Betroffenen während der Corona-Pandemie Atteste ausstellte, mit denen sie von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit wurden. Eine entsprechende vorherige Untersuchung gab es nicht.
Er erstellte laut Gericht die Atteste unabhängig von individuellen gesundheitlichen Befunden. Pro Attest erhielt er zwischen 25 und 80 Euro.
Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte zwei Jahre Haft zur Bewährung gefordert.
Die Verteidigung forderte für einige Fälle eine Verwarnung und für den Rest einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)
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Tulsi Gabbard veröffentlicht Dokumente zu Fauci und Wuhan-Laborfinanzierung

Die Diskussion um den Ursprung der COVID-19-Pandemie erhält neuen politischen Zündstoff. Im Zentrum stehen nun erneut Vorwürfe gegen den US-Immunologen Anthony Fauci.
Die scheidende US-Geheimdienstchefin Tulsi Gabbard hat am Donnerstag, 18. Juni, Dokumente veröffentlicht, die eine mögliche Rolle von Dr. Anthony Fauci bei der Steuerung von US-Finanzierungen für sogenannte „gefährliche Gain-of-Function-Forschung“ in einem Labor in Wuhan nahelegen sollen. Dieses Labor wird mit dem Ursprung des COVID-19-Virus in Verbindung gebracht.

Dr. Anthony Fauci sagt am 3. Juni 2024 vor dem Unterausschuss für die Coronavirus-Pandemie in Washington aus.

Foto: Madalina Vasiliu/The Epoch Times

Verschleierungsvorwürfe gegen Fauci

In einer Videoerklärung auf der Plattform X erklärte Gabbard, die Unterlagen deuteten darauf hin, dass Fauci, der früher das Nationale Institut für Allergien und Infektionskrankheiten (National Institute of Allergy and Infectious Diseases) leitete, versucht habe, die Laborhypothese zur Herkunft des Virus zu verschleiern. Zudem habe er 2024 unter Eid falsche Angaben vor dem US-Kongress gemacht.
„Die Taktiken, die verwendet wurden, um die Wahrheit zu verbergen, stammen direkt aus dem Strategiehandbuch des Deep State: politisierte, eigennützige Führungspersonen wie Dr. Fauci vertuschten ihr eigenes Fehlverhalten und Machtmissbrauch, manipulierten Geheimdienstinformationen, belogen den Kongress und untergruben einen rechtmäßig gewählten Präsidenten, indem sie ihm den Zugang zu wichtigen Informationen verwehrten, die notwendig waren, um das Land sicher zu halten“, sagte Gabbard in einer von ihrem Büro veröffentlichten Erklärung.
Und weiter: „Es ist Zeit, dass die amerikanische Öffentlichkeit die wahre Geschichte erfährt“.
Diese Geschichte entwickelt sich und wird aktualisiert.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Gabbard Releases Documents on Fauci’s Alleged Role in Wuhan Lab Research Linked to COVID“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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Bundesgesundheitsministerium lässt rund 2.200 Tonnen Masken und Materialien vernichten

Masken im Wert von mehreren Milliarden Euro aus Steuergeldern ließ der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) während der Pandemie bestellen und auf Halde legen. Benötigt wurde ein Großteil nicht, daher wurden bereits mehrere Milliarden Masken verbrannt. Nun geht es bei der Vernichtung in die nächste Runde. Die aktuelle Bundesgesundheitsministerin und Parteifreundin Spahns, Nina Warken, will nun weitere Hunderttausende Gesichtsbedeckungen entsorgen lassen. Und auch das kostet den Steuerzahler wieder viel Geld, wie die „BILD“ berichtet.

715.000 Euro für Entsorgung

Wie es in einer Ausschreibung des Ministeriums heißt, sollen bis zu knapp 2.200 Tonnen Masken, Spritzen und Schutzbrillen in Öfen landen. Die riesige Menge an Materialien lagert in Ulm. Warkens Behörde sucht nun ein Unternehmen, das alles abholt. Laut „BILD“ haben allein die Masken einen Wert von etwa 250 Millionen Dollar. Für den Abtransport seien bis zu 87 Laster (40-Tonner) nötig.
Wie aus den Bewerbungsunterlagen hervorgeht, handelt es sich bei dem zu entsorgenden Material „zu einem Großteil um Schutzmasken sowie in geringem Umfang um sonstiges medizinisches Material (Schutzbrillen und Spritzen)“. Diese müssten „ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen“ entsorgt werden. Bis Ende November 2027 soll der Auftrag, dessen Wert das Ministerium auf 715.000 Euro plus Mehrwertsteuer schätzt, abgewickelt sein.
Über Einzelheiten zur Abwicklung darf sich der potenzielle Vertragspartner des Ministeriums nicht äußern. So heißt es in den Bewerbungsbedingungen unter Punkt 13.3:
„Über sämtliche zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen ist – auch nach Beendigung dieses Vergabeverfahrens – Verschwiegenheit zu wahren. Die mit der Unterlagenerstellung befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter sind hierauf schriftlich zu verpflichten.“

Rüge vom Bundesrechnungshof

Der Großteil der 5,8 Milliarden Schutzmasken, die Spahn zu Beginn der Coronapandemie beschaffen ließ, ist inzwischen ungenutzt verbrannt worden. Das ging im vergangenen Februar aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor. Die Entsorgungskosten sollen rund acht Millionen Euro betragen haben. Das Thema Masken beschäftigt auch nach wie vor die Gerichte, da zahlreiche Unternehmen den Bund beziehungsweise das Bundesgesundheitsministerium verklagt haben.
Spahn musste im Februar vor der Corona-Enquetekommission des Bundestages aussagen. Dort rechtfertigte er sein Handeln und behauptete, dass die Masken zu einem günstigen Preis von je einem Euro gekauft wurden. Enquetemitglied Paula Piechotta (Grüne) widersprach und sagte, dass selbst außerhalb der „Akutphase“ der Pandemie bis zu sieben Euro für die „Wuchermasken“ gezahlt worden seien.
Auch der Bundesrechnungshof übte scharfe Kritik an Spahn. So seien Masken „weit über Bedarf“ bestellt worden. Weniger als ein Drittel der 5,7 Milliarden Masken sei tatsächlich verteilt worden. Inwiefern sie hilfreich bei der Pandemiebekämpfung waren, sei nicht feststellbar. Im Ergebnis sei der „überwiegende Teil“ ohne Nutzen gewesen.
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Universität: Erster Impfstoff von KI entwickelt

Britische Forscher haben mithilfe „Künstlicher Intelligenz“ (KI) einen Impfstoff entwickelt, der gegen ein breites Spektrum von Viren schützen und künftige Pandemien verhindern soll. Das Team der Universität Cambridge spricht von einem grundlegend neuen Ansatz.
Erstmals wurde demnach ein zentraler Bestandteil eines Impfstoffs vollständig von einer KI entworfen, wie die BBC berichtet. Das Präparat ziele auf alle Coronaviren ab, einschließlich aller Covid-Varianten und solcher Viren, die von Tieren auf den Menschen übergehen könnten.
Die Arbeit befindet sich allerdings noch in einem frühen Stadium. Parallel dazu arbeiten die Wissenschaftler bereits an Impfstoffen gegen Grippe und Ebola – auch hier soll KI zum Einsatz kommen.
Impfstoffe trainieren das Immunsystem, Erreger zu erkennen und abzuwehren. Viele Viren verändern jedoch ständig ihr Erscheinungsbild, sodass Impfstoffe schnell wirkungslos werden. Der neue Ansatz soll diesem Problem begegnen.
„Wir sind immer einen Schritt hinterher“, sagte Professor Jonathan Heeney von der Universität Cambridge laut BBC-Bericht. „Unser Ziel ist es, der Entwicklung voraus zu sein.“ Die KI ermögliche es, Impfstoffe zu entwickeln, die auch vor neu auftretenden Erregern schützen. (dts/red)
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CEPI fördert Ebola-Impfstoffe: 60 Millionen US-Dollar für drei Kandidaten


In Kürze:

  • CEPI finanziert die Beschleunigung der Entwicklung  dreier potenzieller Impfstoffe gegen das Bundibugyo-Ebolavirus.
  • CEPI begründet die Auswahl dieser drei Impfstoffprojekte damit, dass die Impfstoffe oder ihre Technologien bereits erfolgreiche Sicherheitsprüfungen durchlaufen haben.
  • Der dritte Impfstoff – entwickelt von der Universität Oxford und dem Serum Institute of India – könnte laut WHO bereits innerhalb von zwei Monaten für klinische Tests bereitstehen.

 
Eine internationale Gesundheitsorganisation stellt rund 60 Millionen US-Dollar (rund 52 Millionen Euro) bereit, um die Entwicklung von drei potenziellen Impfstoffen gegen das Bundibugyo-Ebolavirus zu beschleunigen. Dies teilte die Impfstoffinitiative Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) am 1. Juni mit.
Das Bundibugyo-Ebolavirus ist für den aktuellen Ebola-Ausbruch in Zentralafrika verantwortlich.
CEPI, die bereits früh in den COVID-19-Impfstoff von Moderna investiert hatte, stellt dem US-Unternehmen rund 50 Millionen US-Dollar (rund 43 Millionen Euro) für präklinische Tests und klinische Studien der Phase 1 zur Verfügung. Phase 1 ist die erste klinische Studienphase am Menschen nach den präklinischen Tests im Labor und an Tieren. Der experimentelle Impfstoff basiert auf derselben mRNA-Technologie wie Modernas Corona-Impfstoff.

Weitere geförderte Impfstoffvarianten

Darüber hinaus fördert CEPI die Entwicklung eines Impfstoffs der International AIDS Vaccine Initiative (IAVI), der auf einem genetisch veränderten Virus basiert. Er baut auf früheren Forschungen zu einem bereits existierenden Impfstoff gegen das Zaire-Ebolavirus auf.
Zusätzlich unterstützt CEPI ein Impfstoffprojekt der Universität Oxford und des Serum Institute of India. Der Impfstoff nutzt die gleiche Technologie wie der Corona-Impfstoff, den Oxford gemeinsam mit AstraZeneca entwickelt hat.
„Da sich das Bundibugyo-Ebolavirus rasch ausbreitet und es bislang keine zugelassenen Impfstoffe gibt, zählt jeder Tag im Wettlauf gegen diese tödliche Krankheit“, erklärte CEPI-Chef Dr. Richard Hatchett in einer Stellungnahme.
Das Ziel der Förderung dieser drei Impfstoffvarianten sei es, „sichere und wirksame Impfstoffe voranzubringen“, um den Ausbruch einzudämmen.
Der im Mai in der Demokratischen Republik Kongo bestätigte Ebola-Ausbruch hat nach Angaben der kongolesischen und ugandischen Behörden bislang 291 bestätigte Infektionen sowie 43 bestätigte Todesfälle verursacht. Zudem gibt es mehrere Hundert Verdachtsfälle.
Laboruntersuchungen haben bestätigt, dass der Ausbruch durch das Bundibugyo-Ebolavirus verursacht wird. Gegen diesen Virusstamm gibt es derzeit weder zugelassene Impfstoffe noch spezifische Behandlungen.

Herstellung von Impfstoffdosen während klinischer Prüfung

CEPI begründete die Auswahl der drei Impfstoffprojekte damit, dass entweder die Impfstoffe selbst oder die zugrunde liegenden Technologien bereits erfolgreiche Sicherheitsprüfungen durchlaufen haben. Zudem hätten sie bereits Wirksamkeit gegen verwandte Viren gezeigt.
Sollten die Phase-I-Studien erfolgreich verlaufen, will CEPI gemeinsam mit Partnern weitere klinische Studien unterstützen, die zu einer Notfallzulassung führen könnten.
Das US-amerikanische Unternehmen Moderna erklärte, die Förderung ermögliche es dem Unternehmen, bereits während der klinischen Prüfung Impfstoffdosen herzustellen. Dadurch könne der Impfstoff bei positiven Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten rasch in Phase-II- und Phase-III-Studien überführt werden.
„Wir sind stolz darauf, unsere strategische Zusammenarbeit mit CEPI auszubauen und einen potenziellen Impfstoff gegen das Bundibugyo-Ebolavirus voranzutreiben“, sagte Moderna-Chef Stéphane Bancel in einer Erklärung vom 1. Juni. Man werde mit hoher Dringlichkeit und wissenschaftlicher Sorgfalt arbeiten, um die betroffenen Regionen zu unterstützen.

Moderna-Impfstoff von WHO bislang nicht berücksichtigt

Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die mögliche Impfstoffe gegen das Bundibugyo-Ebolavirus bewerten, haben den Impfstoff von Moderna bislang nicht erwähnt. Ende Mai bezeichnete die WHO den von der International AIDS Vaccine Initiative entwickelten Impfstoff als den derzeit vielversprechendsten Kandidaten. Allerdings werde es voraussichtlich sieben bis neun Monate dauern, bis dieser in klinischen Studien getestet werden kann.
Der dritte Impfstoff, der von der Universität Oxford und dem Serum Institute of India entwickelt wurde, könnte dagegen laut WHO bereits innerhalb von zwei Monaten für klinische Tests bereitstehen.
IAVI-Präsident Mark Feinberg erklärte, die finanzielle Unterstützung durch CEPI ermögliche es, die Entwicklung des Impfstoffkandidaten deutlich zu beschleunigen. Einen konkreten Zeitplan nannte er jedoch nicht.
Auch die Universität Oxford teilte mit, dass die Förderung die Vorbereitungen für Phase-1-Studien unterstützen werde. „Wir hoffen, dass wir durch eine koordinierte globale Anstrengung diesen Ausbruch eindämmen und das Virus stoppen können“, sagte Teresa Lambe von der Oxford Vaccine Group in einer Erklärung.

Serum Institute of India: Impfstoffproduktion in Kürze geplant

Ein Sprecher des Serum Institute of India hatte der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times am 24. Mai mitgeteilt, dass das Unternehmen plane, in 20 bis 30 Tagen mit der Produktion des Impfstoffs zu beginnen.
Unternehmenschef Adar Poonawalla erklärte, das Institut werde seine Produktionskapazitäten in die Zusammenarbeit mit CEPI und der Universität Oxford einbringen, um die Entwicklung des Impfstoffs möglichst schnell voranzutreiben und im Erfolgsfall einen erschwinglichen Zugang für betroffene Länder zu ermöglichen.
Die internationale Impfstoff-Initiative CEPI wurde 2017 nach einem schweren Ebola-Ausbruch in Afrika gegründet. Sie zählt heute mehr als 30 staatliche und private Geldgeber, darunter die Bill & Melinda Gates Foundation. Deutschland ist Gründungsmitglied und einer der größten Beitragszahler, wie aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt hervorgeht. Demnach hat Deutschland CEPI von 2017 bis 2025 mit 590 Millionen Euro unterstützt.

Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „$60 Million Pledged to Fast-Track Ebola Vaccines“. (redaktionelle Bearbeitung: il)

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China kehrt in das wichtige Steuergremium der WHO zurück


In Kürze:

  • Chinas Rückkehr wurde in den Exekutivrat in dieser Woche beschlossen.
  • 34 Mitgliedsländer gehören dem Rat an und rotieren im Rhythmus von (meist) drei Jahren.
  • Der Exekutivrat schlägt unter anderem den Generaldirektor-Kandidaten vor.
  • Kritik gab es während der Pandemie, weil der Einfluss Chinas offenbar groß war.

 
China ist in dieser Woche in den Exekutivrat der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zurück. Die Mitgliedstaaten der WHO-Region Westlicher Pazifik nominierten das kommunistische Land im Oktober 2025 für den frei werdenden Sitz. Die Weltgesundheitsversammlung bestätigte diese Nominierung im Frühjahr 2026 und beendete damit eine Übergangsphase, in der Australien den Platz länger als üblich hielt. Am 26. Mai wurde China ohne Einwände in das Gremium gewählt. Zuletzt hatte China von 2018 bis 2021 einen Sitz im Exekutivrat inne, bevor Australien die Position übernahm.

Dreijährige Mandate für Mitgliedsstaaten

Die Rückkehr Chinas folgt damit dem üblichen Verfahren der regionalen Rotation, das jedoch zeitlich flexibel bleibt. Die WHO sieht für Mitglieder des Exekutivrats eigentlich dreijährige Mandate vor, doch die regionalen Staatengruppen entscheiden selbst über ihre Vorschläge.
Wenn eine Region keinen neuen Staat nominiert, bleibt das bisherige Mitglied im Amt. Genau das geschah nach Ablauf des australischen Mandats im Jahr 2024. Die Region Western Pazifik einigte sich erst 2025 auf einen Nachfolger, sodass Australien bis zur Bestätigung Chinas im Mai 2026 im Gremium blieb.
Der Exekutivrat der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bildet neben der Weltgesundheitsversammlung eines der wichtigsten Leitungsgremien und nimmt innerhalb der Organisationsstruktur eine zentrale Steuerungsfunktion ein. Die WHO-Verfassung ordnet den Rat direkt unterhalb der Weltgesundheitsversammlung ein, die als oberstes Entscheidungsorgan der WHO gilt.
Er regelt zudem Zusammensetzung, Wahlverfahren und Aufgaben des Gremiums in den Artikeln 24 bis 29. Während die Weltgesundheitsversammlung die grundlegenden politischen Entscheidungen trifft und den Haushalt beschließt, übernimmt der Rat die laufende organisatorische und programmatische Vorbereitung dieser Entscheidungen.
Er bereitet zudem die Sitzungen der Weltgesundheitsversammlung vor, erstellt Tagesordnungen und formuliert Beschlussentwürfe. Außerdem überwacht er die Umsetzung der Beschlüsse und arbeitet eng mit WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus zusammen. Im Gegensatz zur Weltgesundheitsversammlung besitzt der Exekutivrat keine uneingeschränkte politische Entscheidungsgewalt.

34 Mitglieder aus sechs WHO-Regionen

Zu den Aufgaben des Rats gehört auch die Nominierung von Kandidaten für das Amt des WHO-Generaldirektors. 2017 schlug das Gremium Tedros Adhanom Ghebreyesus vor, bevor die Weltgesundheitsversammlung ihn offiziell zum Generaldirektor wählte.
Die WHO organisiert die regionale Verteilung der Sitze über ihre sechs Regionalorganisationen: Afrika, Amerika, Europa, östlicher Mittelmeerraum, Südostasien und Westpazifik. Die Regionalgruppen schlagen Kandidaten für freie Sitze vor, bevor die Weltgesundheitsversammlung die formelle Wahl durchführt. Dadurch wechseln die Mitgliedstaaten in regelmäßigen Turnus im Exekutivrat.
Der Rat besteht aus 34 Mitgliedern, die die jeweiligen Mitgliedstaaten der WHO entsenden. Die Weltgesundheitsversammlung wählt diese Staaten unter Berücksichtigung einer ausgewogenen geografischen Verteilung. Jede der sechs WHO-Regionen muss dabei mindestens drei Sitze erhalten. Die entsandten Vertreter sollen nach den Vorgaben der WHO „technisch für den Gesundheitsbereich qualifiziert“ sein.
Die Mitgliedstaaten erhalten ihre Sitze jeweils für drei Jahre und können erneut gewählt werden. Die WHO führte die heutige Zahl von 34 Sitzen schrittweise ein. Ursprünglich bestand der Rat aus 18 Mitgliedern. Spätere Änderungen der WHO-Verfassung erhöhten die Zahl zunächst auf 32 und anschließend auf 34 Sitze. Die Weltgesundheitsversammlung beschloss diese Erweiterungen mit Verfassungsänderungen in den 1970er- und 1990er-Jahren.

Kritik zum Informationsfluss während der Pandemie

Die Mitglieder des Rats kommen mindestens zweimal im Jahr zusammen. Die Hauptsitzung findet normalerweise im Januar in Genf statt. Dort legt das Gremium die Tagesordnung der Weltgesundheitsversammlung fest und bereitet Beschlussvorlagen vor. Eine zweite Sitzung folgt regelmäßig unmittelbar nach der Weltgesundheitsversammlung im Mai oder Juni.
Der Exekutivrat geriet während der Corona-Pandemie stärker in den Blickpunkt. So gab es Kritik, weil der politische Einfluss einzelner Staaten – insbesondere Chinas – stark war. Die Debatte bezog sich unter anderem auf die frühe Kommunikation der WHO zu COVID-19 sowie auf den Umgang mit Informationen aus China, das im ersten Pandemiejahr noch Mitglied des Boards war.
 
 
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Wie saisonale Influenza: Bundestag streicht Meldepflicht für COVID-19 komplett


In Kürze:

  • Nach dem Ende der Pandemie gibt es keine relevanten Unterschiede in der Gefährdung zwischen Covid-19 und einer Grippe.
  • Die Labormeldepflicht bleibt weiterhin bestehen.
  • Die Aufnahme des SARS-CoV2 ins Infektionsschutzgesetz bedeutete den Auftakt für massive Verbote.

 
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die ärztliche Meldepflicht für eine COVID-19-Erkrankung komplett aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Zugrunde lag ein Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Ärzte müssen demnach künftig weder den Verdacht einer Corona-Erkrankung noch die bestätigte Infektion oder einen deswegen eingetretenen Todesfall dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.

COVID-19 mit saisonaler Influenza gleichsetzen

In einer fast 100-seitigen Drucksache des Bundestags heißt es dazu in einer nur wenige Zeilen umfassenden Begründung auf Seite 84: „COVID-19 sollte in Bezug auf die Meldepflicht mit saisonaler Influenza gleichgesetzt werden, da sich nach Ende der COVID-19-Pandemie keine relevanten Unterschiede mehr in der Gefährdung der Bevölkerung zeigen.“ Eine im § 6 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschriebene Meldepflicht stelle „eine unnötige Belastung von Arztpraxen und Gesundheitsämtern dar“. Sie sollte daher „vollständig gestrichen werden“. Bestehen bleibe die Labormeldepflicht nach § 7 Absatz 1 Nummer 44a Infektionsschutzgesetz. Sie wird als „ausreichend“ erachtet.
Die Meldepflicht für COVID-19 war seit 2020 im Infektionsschutzgesetz verankert. Diese Meldepflicht betraf unter anderem den Verdacht einer Erkrankung, eine Erkrankung, Tod oder Labornachweise von Sars-CoV2.
Die Aufnahme von Sars-CoV2 in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Frühjahr 2020 bildete für die damalige Regierung den rechtlichen Rahmen für zahlreiche, teilweise massive, Einschränkungen. Das IfSG verpflichtete seitdem Ärzte und Labore zur Meldung von Verdachtsfällen, Erkrankungen und Todesfällen sowie von positiven Nachweisen des Erregers an die zuständigen Gesundheitsämter. Diese Meldepflichten sollten eine bundesweit einheitliche Erfassung von Infektionszahlen und die Grundlage für die epidemiologische Lagebewertung durch das Robert Koch-Institut bilden.

Grundlage für teilweise massive Einschränkungen

Auf dieser Basis aktivierten Bund und Länder weitere Regelungsinstrumente. So ermöglichte § 28 IfSG den Gesundheitsämtern und Landesbehörden, Schutzmaßnahmen bei festgestellten Infektionslagen anzuordnen. Dazu zählten insbesondere Quarantäneanordnungen für Infizierte und Kontaktpersonen sowie Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Länder nutzten diese Rechtsgrundlage für Verordnungen zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen in einzelnen Regionen. Hinzu kamen Abstandsregelungen, Maskenpflichten sowie Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten, Gastronomiebetrieben und Veranstaltungsorten.
Im März 2020 stellte der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Diese Feststellung erweiterte die Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung nach § 5 IfSG. Das Bundesgesundheitsministerium erließ daraufhin Rechtsverordnungen, die unter anderem Einreisebeschränkungen, Testpflichten und Vorgaben zur medizinischen Versorgung regelten. Die Bundesländer setzten ergänzend eigene Corona-Verordnungen um, die auf Grundlage des IfSG konkrete Schutzmaßnahmen im jeweiligen Landesgebiet festlegten.
Das IfSG bildete außerdem die rechtliche Grundlage für die Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Einrichtungen mussten Hygienekonzepte umsetzen, Teststrategien anwenden und Besuchsregelungen anpassen. Das Gesetz regelte zudem die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsämtern, dem Robert Koch-Institut und weiteren Behörden bei der Überwachung des Infektionsgeschehens.
Die Aufnahme von SARS-CoV2 in das IfSG schuf damit die gesetzliche Grundlage für ein abgestuftes System aus Meldepflichten, behördlichen Anordnungen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Dieses System ermöglichte die Umsetzung flächendeckender Maßnahmen.
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EU-Rechnungshof kritisiert massive Transparenzprobleme beim Corona-Wiederaufbaufonds

In Kürze:

  • Prüfer kritisieren den Umgang mit Geldern aus dem Hilfspaket gegen die Pandemiefolgen.
  • Bisher flossen 577 Milliarden Euro aus dem regionalen Hilfsfonds.
  • Acht von zehn überprüften Ländern erfassen die Daten systematisch, Deutschland jedoch nicht.
  • Es fehlen Möglichkeiten, Ergebnisse und Effekte des regionalen Hilfsfonds zu messen.

 
Wirtschaftsprüfer der Europäischen Union kritisieren den Umgang mit den Geldern aus dem milliardenschweren EU-Hilfspaket zur Bewältigung der Pandemiefolgen im Jahr 2021 scharf. Die Kritik umfasst insbesondere mangelnde Transparenz. Laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH), der die Verwendung öffentlicher Gelder prüft und die Rechenschaftspflicht stärken soll, ist in vielen Fällen schwer nachvollziehbar, wohin das Geld letztlich geflossen ist.

Mit RRF-Fonds die Folgen der Pandemie abfedern

„Das Vertrauen der EU-Bürger in die öffentlichen Finanzen sinkt, wenn die Verwendung der Gelder nicht vollständig transparent ist. Die Öffentlichkeit hat das Recht, zu erfahren, wohin öffentliche Gelder fließen, wer sie erhält und wie viel tatsächlich ausgegeben wird“, erklärte Ivana Maletic vom EuRH, die die Prüfung leitete.
Ziel des befristeten milliardenschweren Wiederaufbaufonds RRF (Recovery and Resilience Facility) war es, die Mitgliedstaaten bei der Erholung von der durch die teils weitreichenden Einschränkungen während der COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise zu unterstützen. Besonders betroffen waren dabei mehrere Wirtschaftsbereiche. Die Maßnahmen sollten vor allem die Energiewende und die Digitalisierung der Gesellschaft fördern.
Einige Mitgliedstaaten haben digitale Scorecards zur Nachverfolgung der Mittel eingerichtet. Laut der Europäischen Kommission, die zehn Länder als repräsentative Stichprobe untersuchte, lässt sich jedoch auch dort nicht vollständig nachvollziehen, wohin alle Zahlungen geflossen sind. Neben Deutschland prüften die Revisoren Österreich, Bulgarien, Estland, Frankreich, Lettland, Malta, die Niederlande, Rumänien und Spanien.
Die RRF-Managementinformationssysteme der Mitgliedstaaten unterscheiden sich deutlich. In der Stichprobe erfassen acht Staaten die Verwendung der RRF-Mittel systematisch: Österreich, Bulgarien, Estland, Lettland, Malta und Rumänien vollständig, die Niederlande und Spanien ohne tatsächliche Kosten. Zwei weitere Länder, Frankreich und Deutschland, verlassen sich ausschließlich auf bedarfsorientierte Abfragen. Beide führen laut Bericht (Seite 16) keine zentralen Datensysteme und müssen Informationen direkt bei den umsetzenden Stellen anfordern.

Monatelanges Warten auf Auskünfte

Die meisten der analysierten Staaten, darunter auch Deutschland, veröffentlichten lediglich die Höhe der RRF-EU-Finanzierung für jeden Empfänger. Bulgarien, Frankreich und Spanien führten hingegen zusätzlich zur Gesamthöhe der öffentlichen Finanzierung auch die nationale Kofinanzierung auf.
„In manchen Fällen sind die Informationen schwer zugänglich. In vier von zehn Mitgliedstaaten werden Daten nur auf Anfrage erhoben. Teilweise mussten wir mehrere Monate auf grundlegende Informationen warten, und in einem Fall konnten wir sie überhaupt nicht erhalten“, schilderte Ivana Maletic die Umstände bei der Vorstellung des Berichts. Es gehe nicht darum, ob das Geld ausgegeben wurde, sondern um Transparenz. „Nachvollziehbarkeit ist nicht optional, sondern unerlässlich“, betonte Maletic.
Aufgrund der Mängel kann die Europäische Kommission nicht beurteilen, ob die Mitgliedstaaten die Mittel effektiv eingesetzt haben. Das bedeutet nicht zwingend, dass die Kosten überschritten wurden. In einigen Ländern fielen die tatsächlichen Kosten sogar niedriger aus als geschätzt. Laut dem EuRH besteht in beiden Fällen jedoch das Risiko, dass die den Ländern zugewiesenen Beträge am Ende deutlich von den tatsächlichen Kosten abweichen.
Ein Problem, auf das die Prüfer hinweisen, ist, dass die Mitgliedstaaten lediglich die 100 größten Empfänger von Geldern aus dem RRF melden müssen. Dies können Kommunen oder staatliche Unternehmen sein, die ihrerseits Mittel an Tausende private Unternehmen, Organisationen und weitere kleinere Akteure weiterleiten.

Kommission fordert Informationen zu allen Begünstigten

Der EuRH fordert, dass die Bürger Informationen über alle Begünstigten erhalten. Die Europäische Kommission ist jedoch nicht bereit, dieser Forderung nachzukommen. In einer formellen Stellungnahme zum EuRH-Bericht verweist die Kommission darauf, dass sie den Mitgliedstaaten Leitlinien zur Datenerhebung bereitgestellt habe. Zudem gebe es keine Rechtsgrundlage, um solche nationalen Daten zentral zu erfassen oder auszuwerten.
Die mangelnde Transparenz ist teilweise systembedingt. Üblicherweise zahlt die Kommission Mittel erst nachträglich als Erstattung nach nachgewiesenen Ausgaben aus. Im vorliegenden Fall einigten sich die EU-Staaten jedoch darauf, einen Teil der Gelder im Voraus auszuzahlen. Damit handelt es sich um den ersten groß angelegten Einsatz von nicht strikt kostengebundenen Mitteln in der EU. Eine Einschränkung blieb jedoch bestehen: Die Unterstützung sollte gezielt zuvor von der Kommission identifizierten Problembereichen in den Mitgliedstaaten zugutekommen.
Der RRF war auf rund 720 Milliarden Euro begrenzt. Bis Ende Januar 2026 hatte die Kommission insgesamt 577 Milliarden Euro bereitgestellt, davon 360 Milliarden Euro als Zuschüsse und 217 Milliarden Euro als Darlehen. Die Initiative läuft im August aus, während Auszahlungen noch bis Ende 2026 möglich sind.
Ivana Maletic betonte, dass die Schwächen des RRF nicht in den regulären langfristigen EU-Haushalt übertragen werden sollten. Die Europäische Kommission hingegen sieht das Modell, bei dem die Mitgliedstaaten selbst für die Verwendung der Mittel verantwortlich sind, als mögliches Vorbild für künftige Haushaltsmechanismen. „Dieser Ansatz hat sich als effektiv erwiesen“, so ein Sprecher der Exekutivagentur.

Kaum Strukturen, um große Summen zu verwalten

Es ist stets komplex, wenn die EU Mittel an 27 Mitgliedstaaten verteilt, erklärte die Ökonomin Monika Hjeds Löfmark vom Schwedischen Institut für Europäische Politikstudien. Im Fall des RRF waren die finanziellen Mittel zudem außergewöhnlich hoch und wurden in kurzer Zeit beschlossen.
„Man wollte eine tiefe und lang anhaltende Rezession vermeiden, die die Union spalten könnte. Es war eine besondere Zeit mit vielen Maßnahmen weltweit. Die Überlegung war: Besser handeln als abwarten“, so Hjeds Löfmark gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times.
„Man muss jedoch auch im Nachhinein betrachten, wie die Hilfen tatsächlich eingesetzt wurden. Es flossen sehr schnell große Summen und viele Länder verfügten weder über ausreichende Kapazitäten noch über die notwendigen Strukturen, um diese effektiv zu verwalten.“
Die Kommission hat den Mitgliedstaaten Ziele und Vorgaben anhand bestimmter Indikatoren gesetzt. Viele dieser Kennzahlen sind jedoch unzureichend und werden zwischen den Ländern unterschiedlich gemessen. Laut Hjeds Löfmark liegen die zentralen Probleme des RRF darin, dass der Prozess sehr schnell umgesetzt wurde und dass gerade jene Länder mit den größten Finanzhilfen oft über die schwächsten Institutionen und die geringste Transparenz verfügen. Ersteres sei durch die Krisensituation erklärbar, Letzteres liege in der Struktur des Systems selbst. Gerade diese Staaten bräuchten jedoch besonders viel Unterstützung.
Sie äußert zudem Kritik daran, dass die Kommission selbst im Bestreben nach einem Erfolg zu wenig Transparenz gezeigt habe. „Es hätte mehr Offenheit über die bestehenden Probleme geben müssen. Der Fokus lag stark darauf, eine Erfolgsgeschichte darzustellen.“ Außerdem betonte Hjeds Löfmark, dass ein grundsätzliches Betrugsrisiko stets vorhanden sei.

Betrugsfälle mit Fondsgeldern aufgedeckt

Die Europäische Staatsanwaltschaft hat zahlreiche Betrugsfälle im Zusammenhang mit RRF-Mitteln aufgedeckt. Berichten zufolge gab es Fälle in Italien, wobei davon auszugehen ist, dass ähnliche Vorfälle auch in anderen Mitgliedstaaten vorkamen. Gleichzeitig muss dies im Kontext des ursprünglichen Ziels betrachtet werden: der Vermeidung einer Rezession sowie der Förderung von Digitalisierung und ökologischem Wandel.
Hat das Maßnahmenpaket die beabsichtigte Wirkung erzielt? Es gibt Hinweise darauf, dass es dämpfend auf die Rezession gewirkt hat, allerdings konnte der EuRH dies nicht umfassend untersuchen. Aufgrund der Struktur des RRF ist eine klare Messung von Ergebnissen und Effekten nur eingeschränkt möglich, da eindeutige Indikatoren für die vielfältigen Ziele fehlen.
Hjeds Löfmark geht zudem davon aus, dass der RRF kein einmaliges Instrument bleibt. „Ich denke nicht, dass so schnell wieder Geld in diesem Umfang zur Verfügung stehen wird. Aber es wird erhebliche Summen geben und die Länder werden stärker in der Verantwortung stehen, deren Einsatz sicherzustellen“, sagte sie.
Gegen Ende der Pandemie und in der Zeit danach stiegen die Preise deutlich an. Ökonomen diskutieren derzeit über die Ursachen dieses Inflationshöhepunkts, der auf eine lange Phase stabiler Preisniveaus folgte. „Mir ist keine Studie bekannt, die untersucht, ob der RRF konkret zur Inflation beigetragen hat, aber theoretisch wäre ein Einfluss möglich“, so Hjeds Löfmark. „Hinzu kam ein allgemeiner Inflationsdruck. Es ist schwer zu trennen, welcher Anteil auf den RRF und welcher auf andere Faktoren zurückzuführen ist.“ Die Effekte lassen sich nur schwer von anderen fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen während der Pandemie isolieren.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.se unter dem Titel „Granskare slår ner på EU-stödet efter pandemin“. (deutsche Bearbeitung: os)
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Ebola-Ausbruch durch seltene Virusvariante: Impfstoffforschung im globalen Wettlauf


In Kürze:

  • Seltene Ebola-Variante (Bundibugyo) treibt Ausbruch in Kongo und Uganda
  • Oxford und Serum Institute entwickeln experimentellen ChAdOx1-Impfstoff
  • WHO und Partner setzen kurzfristig vor allem auf Eindämmung statt Impfung

 

Wissenschaftler arbeiten intensiv daran, Impfstoffe gegen eine seltene Virusvariante zu testen und zu entwickeln. Diese Variante verursacht derzeit einen Ebola-Ausbruch in Afrika.

Forscher der University of Oxford und des Serum Institute of India befinden sich in einem Wettlauf gegen die Zeit. Sie wollen eine experimentelle Impfung verfügbar machen, die nach ihrer Einschätzung gegen das Bundibugyo-Virus wirken könnte. Dieses Virus steht im Zentrum eines wachsenden Ausbruchs im Kongo.
Ein Sprecher des Serum Institute erklärte gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times in einer E-Mail vom 24. Mai, dass das von der University of Oxford bereitgestellte virale Ausgangsmaterial es ermögliche, „unsere Zellbank schnell zu inokulieren“. Dadurch könne in Rekordzeit mit der Produktion von Impfstoffdosen begonnen werden. Das Unternehmen rechne mit einer Produktionszeit von 20 bis 30 Tagen und sei „vollständig bereit zu skalieren“.

Experimenteller Impfstoff und internationale Zusammenarbeit

Der experimentelle Impfstoff ist bislang weltweit nicht zugelassen und basiert auf derselben ChAdOx1-Plattform wie der COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca/Oxford.
Die Oxford Vaccine Group teilte mit, dass sie gemeinsam mit ihrer klinischen Biomanufacturing-Einrichtung und dem Serum Institute an einer schnellen Produktion von Impfstoffdosen gegen Bundibugyo arbeitet. Der Impfstoff trägt den Namen ChAdOx1 BDBV. Gleichzeitig arbeite man mit internationalen Partnern daran, „unterstützende präklinische Daten für die klinische Entwicklung und Erprobung des ChAdOx1 BDBV-Impfstoffs in Ausbruchsszenarien zu beschleunigen, während weiterhin etablierte wissenschaftliche, ethische und regulatorische Standards eingehalten werden“.
Bereits im Jahr 2022 hatten Oxford und das Serum Institute Impfstoffdosen gegen einen anderen Ebola-Stamm (Sudan-Ebolavirus) innerhalb von 80 Tagen nach Beginn eines Ausbruchs produziert und ausgeliefert.
Der aktuelle Ausbruch umfasst bestätigte Fälle im Kongo und in Uganda.

Eine Mutter hilft ihren Kindern, sich vor dem Betreten des Kyeshero-Krankenhauses in Goma die Hände zu waschen. Dort gibt es Kontrollen mit Handhygiene und Temperaturmessung als Ebola-Präventionsmaßnahmen. 18. Mai 2026.

Foto: Jospin Mwisha/AFP via Getty Images

Diskussion über Einsatz experimenteller Impfstoffe

Kongolesische Behörden haben laut Jean-Jacques Muyembe, Virus-Experte am National Institute of Biomedical Research, bereits über den Einsatz experimenteller Impfstoffe während des Ausbruchs diskutiert.
Vasee Moorthy, Senior-Berater der Weltgesundheitsorganisation (WHO), erklärte auf einer Pressekonferenz am 20. Mai, dass der Impfstoff eine der zwei besten verfügbaren Optionen gegen das Virus sei, das bislang nur zwei bekannte Ausbrüche verursacht hat. Er fügte hinzu, der experimentelle Impfstoff könne innerhalb von zwei bis drei Monaten für Studien verfügbar sein, betonte jedoch, dass derzeit keine präklinischen Daten vorliegen.
Als derzeit beste verfügbare Option gilt laut Moorthy der Impfstoff Ervebo des Unternehmens Merck, der gegen das Zaire-Virus wirkt – die häufigere Form des Ebola verursachenden Orthoebolavirus. Eine angepasste Version für das Bundibugyo-Virus würde jedoch schätzungsweise sechs bis neun Monate bis zur Testphase benötigen.
Merck selbst hat bislang nicht auf Anfragen reagiert.

Internationale Organisationen und Entwicklungspläne

Die in der Schweiz ansässige Impfstoffallianz Gavi, finanziert unter anderem von Staaten und der Gates Foundation, erklärte am 21. Mai, dass die vorhandenen Daten zu gelagerten Impfstoffen gegen das Zaire-Virus hinsichtlich möglicher Kreuzschutzwirkungen gegen das Bundibugyo-Virus „extrem begrenzt“ seien.
Gavi arbeitet gemeinsam mit der norwegischen Organisation CEPI, die Impfstoffentwicklung finanziert, an der Beschleunigung entsprechender Entwicklungsprogramme, einschließlich des Oxford-Impfstoffs.
CEPI teilte am 20. Mai mit, man konzentriere sich derzeit auf die Bewertung möglicher Behandlungen und Impfstoffe gegen Bundibugyo. Allerdings befinde sich kein Kandidat bislang in klinischen Phase-1-Studien.
Sobald diese Bewertung abgeschlossen sei, sei man bereit, „at-risk“ zu arbeiten – also Entwicklungsprozesse parallel voranzutreiben, selbst wenn ein Produkt möglicherweise nicht erfolgreich ist oder nicht benötigt wird –, um die Entwicklung und Verfügbarkeit präklinischer Impfstoffkandidaten zu beschleunigen.

Priorität: Eindämmung des Ausbruchs

Angesichts des Mangels an zugelassenen Impfstoffen und Therapien gegen das durch Bundibugyo verursachte Ebola betonte die Gates Foundation in einer aktuellen Stellungnahme, dass die oberste Priorität in der schnellen Erkennung von Fällen und der raschen Unterbrechung der Übertragung liege.
Patrick Muyaya, Sprecher der kongolesischen Regierung, erklärte am 25. Mai, dass das Land Überwachung, Massentests und Aufklärungsmaßnahmen deutlich ausgeweitet habe, um weitere Fälle frühzeitig zu erkennen und einzudämmen.
Zudem sei es zu Verzögerungen bei der Identifizierung des Ausbruchs gekommen, da frühe Tests die durch das Bundibugyo-Virus verursachten Ebola-Fälle nicht korrekt erkennen konnten.
„Wir holen nun einen schnell fortschreitenden Ausbruch ein“, sagte Tedros Adhanom Ghebreyesus, Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation, auf der Plattform X. Er warnte, dass der Ausbruch aufgrund der verzögerten Erkennung sowie des Mangels an zugelassenen Impfstoffen und Behandlungen „wahrscheinlich schlimmer wird, bevor er besser wird“.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Scientists Rush to Produce Vaccines Against Rare Ebola Strain Behind Outbreak“. (deutsche Bearbeitung zk)
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Mitarbeiter entlassen: US-Unternehmen zahlt Millionen wegen Impfpflicht-Klage


In Kürze:

  • Impfpflicht 2021 ohne Ausnahmen im Unternehmen
  • 43 Mitarbeiter wegen fehlender Impfung entlassen
  • 4,25 Millionen US-Dollar Vergleich wegen Diskriminierungsvorwürfen

 
Das im US-Bundesstaat Oklahoma ansässige Unternehmen für Kompressoranlagen AG Equipment Company wird 4,25 Millionen Dollar (3,9 Millionen Euro) zahlen, um eine Diskriminierungsklage beizulegen, die im Namen von 43 ehemaligen Mitarbeitern eingereicht wurde. Dies teilte die US-Gleichbehandlungsbehörde EEOC am 18. Mai in einer Erklärung mit.
Im Herbst 2021 verpflichtete AG Equipment alle Beschäftigten zur COVID-19-Impfung und erklärte, dass keine Ausnahmen erlaubt seien. „Trotzdem beantragten mehrere Mitarbeiter Ausnahmen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen. Ein Mitarbeiter legte zusätzlich ein ärztliches Attest vor, das eine Ausnahme wegen einer medizinischen Erkrankung empfahl“, so die EEOC.
„Das Unternehmen weigerte sich, die Anträge der Mitarbeiter zu prüfen, und entließ alle Personen, die keinen Impfnachweis vorlegen konnten, am 15. Oktober 2021, einschließlich derjenigen, die um eine Ausnahme ersucht hatten.“

Vorwürfe der Diskriminierung und rechtliche Grundlage

Das Verhalten von AG Equipment verstoße gegen den Titel VII des Civil Rights Act von 1964, der Diskriminierung im Arbeitsverhältnis aufgrund von Religion, nationaler Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe und Rasse verbietet, so die Behörde. Dem Unternehmen wird außerdem ein Verstoß gegen den Americans with Disabilities Act (ADA) vorgeworfen, der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben untersagt.
Die Zahlung von 4,25 Millionen Dollar dient der Beilegung der Klage wegen religiöser und behinderungsbezogener Diskriminierung, die von der EEOC gegen das Unternehmen eingereicht wurde.

Auflagen der Einigung und Arbeitgeberpflichten

Darüber hinaus verpflichtet sich die Einigung AG Equipment, künftig keine Diskriminierung aufgrund von Religion oder Behinderung gegenüber seinen Mitarbeitern zu begehen. Das Unternehmen muss Führungskräfte in Bezug auf die Einhaltung von Titel VII und ADA schulen und die Mitarbeiter über ihre Rechte auf religiöse und gesundheitliche Ausnahmen informieren. Titel VII verpflichtet Arbeitgeber, angemessene Vorkehrungen für religiöse Überzeugungen zu treffen, sofern dies keine unzumutbare Belastung für das Unternehmen darstellt, so die EEOC.
Zu solchen Maßnahmen gehören flexible Arbeitszeiten, Versetzungen auf andere Stellen, interne Versetzungen sowie freiwilliger Schichttausch. Eine Maßnahme kann als unzumutbare Belastung gelten, wenn sie beispielsweise hohe Kosten verursacht, die Sicherheit oder Effizienz am Arbeitsplatz beeinträchtigt oder die Rechte anderer Mitarbeiter verletzt.
EEOC-Vorsitzende Andrea R. Lucas kommentierte die Einigung mit den Worten: „Wenn eine Anpassung ohne unzumutbare Belastung möglich ist, verlangt das Gesetz sie – die Pandemie entband Arbeitgeber nicht von ihren gesetzlichen Pflichten nach Titel VII und dem ADA.“
„Die EEOC wird unter meiner Leitung weiterhin Arbeitgeber zur Verantwortung ziehen, greifbare Ergebnisse liefern und die Würde amerikanischer Arbeitnehmer wiederherstellen, die durch weitverbreitete COVID-19-Impf-bezogene Verletzungen ihrer Bürgerrechte geschädigt wurden.“

Eine Krankenschwester hält einen COVID-19-Impfstoff in einer Archivillustration in Miami.

Foto: Joe Raedle/Getty Image

Weitere Entscheidungen der Gleichbehandlungsbehörde

Die Epoch Times kontaktierte AG Equipment für eine Stellungnahme, erhielt jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.
Am 18. Mai gab die EEOC außerdem eine Entscheidung in einem weiteren Fall bekannt und stellte fest, dass das Innenministerium / Bureau of Indian Education gegen Titel VII verstoßen habe, indem es religiöse Ausnahmeanträge von drei Mitarbeitern ablehnte, die eine Befreiung vom bundesweiten COVID-19-Impfmandat der vorherigen Regierung beantragt hatten.
Zahlreiche Unternehmen und Bundesbehörden führten während der Pandemie strenge Impfpflichten ein, nachdem eine breitere Richtlinie von Regierungen und globalen Gesundheitsorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation angestoßen worden war. Klagen und entsprechende Einigungen laufen weiterhin.

Politische und gesundheitspolitische Entwicklungen

Im vergangenen Jahr kündigte Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. an, dass die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) keine COVID-19-Impfungen mehr für Schwangere und gesunde Kinder empfehlen würden. Kennedy sagte, diese Empfehlung sei trotz fehlender klinischer Daten zur wiederholten Auffrischungsstrategie bei Kindern eingeführt worden.
Zu diesem Zeitpunkt sagte Dr. Marty Makary, damals FDA-Kommissar, es gebe „keine Evidenz dafür, dass gesunde Kinder sie heute brauchen, und die meisten Länder empfehlen sie nicht mehr für Kinder.“
Gegen die Entscheidung wurde im Juli 2025 Klage eingereicht. Die Kläger warfen dem Gesundheitsminister vor, willkürlich und ohne ausreichende Begründung gehandelt zu haben. Die von der American Academy of Pediatrics und anderen Ärzteverbänden eingereichte Klage behauptete, die Maßnahme verstoße gegen den Administrative Procedure Act.
„Die Richtlinie ist nur ein Beispiel für die Agenda des Ministers, die lang etablierte, vom Kongress autorisierte, wissenschafts- und evidenzbasierte Impfstruktur zu demontieren, die den Tod unzähliger Amerikaner verhindert hat“, hieß es in der Klage.
Der Fall ist weiterhin vor Gericht anhängig.

Entschädigungsprogramme für Impfgeschädigte

Personen, die COVID-19-Impfungen erhalten haben und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Ansprüche im Rahmen des Countermeasures Injury Compensation Programms einreichen. Ansprüche können auch im Todesfall eines Angehörigen geltend gemacht werden.
Erfolgreiche Ansprüche können Entschädigungen für entgangenes Einkommen, Hinterbliebenenleistungen sowie nicht erstattete medizinische Kosten umfassen.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Oklahoma Company Will Pay $4.25 Million to Settle Suit Over COVID-19 Vaccination Mandate“. (deutsche Bearbeitung zk)
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Könnte das traditionell demokratische Kalifornien einen republikanischen Gouverneur wählen?


In Kürze:

  • Im traditionell von Demokraten regierten Kalifornien könnte es einen Wechsel im Gouverneursamt geben.
  • Sogar ein vollständiger Ausschluss der Demokraten wäre aufgrund der überparteilichen Vorwahl möglich.
  • Einige Kandidaten sind in Korruption verwickelt.

 
Während die Spannung im hart umkämpften Rennen um das Gouverneursamt in Kalifornien steigt, zeigen erste Ergebnisse, dass die Republikaner im Vorfeld der Vorwahlen am 2. Juni bereits mehr als 905.000 Stimmzettel zurückgesandt haben. Das ist ein starker Anstieg im Vergleich zum letzten Gouverneurswahlkampf im Jahr 2022.
Im „Golden State“ bekleidet das Gouverneursamt derzeit der Demokrat Gavin Newsom.

Höhere Beteiligung von Republikanern

Laut einer am 16. Mai veröffentlichten Erhebung von Political Data machten die Stimmzettel der Republikaner 37 Prozent der frühzeitig eingegangenen Wahlunterlagen aus. Das entspricht einem Zuwachs von elf Prozentpunkten gegenüber dem Stand vor vier Jahren zum gleichen Zeitpunkt der Vorwahlen. Der Anteil der demokratischen Wähler ist hingegen um 13 Prozent zurückgegangen.
In den USA bestimmen Wähler in Vorwahlen die Kandidaten für das Amt des Gouverneurs und andere Positionen. In den meisten US-Bundesstaaten dürfen Wähler nur an den Vorwahlen der Partei teilnehmen, bei der sie registriert sind.
In Kalifornien gilt hingegen für viele Ämter, darunter auch für das des Gouverneurs, ein sogenanntes „Top-Two Primary“-System. Es gibt nur einen Stimmzettel, auf dem Wähler Kandidaten aller Parteien wählen können. Die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen ziehen in die Hauptwahl ein, auch wenn sie derselben Partei angehören.
Laut dem Umfragedurchschnitt von RealClearPolitics liegen der Republikaner Steve Hilton, ein politischer Kommentator, und der Demokrat Xavier Becerra, ein ehemaliger US-Gesundheitsminister, praktisch gleichauf. Sie kommen jeweils auf etwa 20 Prozent der Stimmen, gefolgt vom Milliardär und Umweltaktivisten Tom Steyer, einem Demokraten, mit 14 Prozent. Der Sheriff des Riverside County, Chad Bianco, ein Republikaner, erreicht derzeit 13 Prozent. Die übrigen Kandidaten kommen auf weniger als 10 Prozent Unterstützung.
Hilton hat öffentlich Druck auf Bianco ausgeübt, aus dem Rennen auszusteigen. Er beabsichtigt damit, eine Aufspaltung der republikanischen Stimmen zu vermeiden und sicherzustellen, dass mindestens ein republikanischer Kandidat — er selbst — in die Hauptwahl einzieht. Bei der von CBS ausgerichteten Fernsehdebatte am 28. April wies Bianco diesen Vorschlag jedoch zurück. Auf dem Stimmzettel für den 3. November werden sowohl sein Name als auch der von Hilton stehen.
Kaliforniens Gouverneur Newsom holte zum Rundumschlag gegen Trump aus.

Gavin Newsom ist derzeit Gouverneur in Kalifornien. Den Demokraten könnte ein Kandidat der republikanischen Partei beerben.

Foto: Uncredited/Office of California Governor/AP/dpa

Amtierender Gouverneur sieht Demokraten im Rennen

Unterdessen erklärte der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom, dessen Amtszeit demnächst endet, gegenüber Reportern bei seiner jüngsten Haushaltsvorstellung, er sei zuversichtlich, dass am 3. November ein Demokrat auf dem Wahlzettel stehen werde.
Newsom spielte dabei auf eine „Notfallstrategie“ an, um einen vollständigen Ausschluss der Demokraten bei der überparteilichen Vorwahl zu verhindern. Dieses Verfahren könnte dazu führen, dass im Hauptwahlgang zwei Republikaner, aber kein Demokrat zur Wahl stehen.
„Ich gehe nicht davon aus, dass dies eintreten wird. Doch es gibt so etwas wie ein ,Notfallszenario‘“, sagte er. „Es gibt viele Menschen, die genau wissen, wie es aussehen würde, wenn die Demokraten außen vor blieben. Wir werden alles daran setzen, sicherzustellen, dass dies nicht geschieht.“
Kalifornien hatte mit Arnold Schwarzenegger zuletzt im Jahr 2011 einen republikanischen Gouverneur.
Die Democratic Governors Association, eine Organisation, die sich aus Gouverneuren von US-Bundesstaaten zusammensetzt, die der Demokratischen Partei angehören, hat kürzlich Flugblätter an kalifornische Haushalte versandt. Darin wird Hilton als die größte Bedrohung seitens der Republikaner dargestellt. Dies könnte Bianco-Anhänger zu Hilton treiben und somit die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass ein Demokrat unter den beiden Erstplatzierten landet.
Rob Pyers, Politikanalyst und Forschungsdirektor bei der parteiübergreifenden Plattform California Target Book, vermutet, dass die Demokraten es vorziehen würden, gegen Hilton anzutreten.
Er schrieb auf X, die Democratic Governors Association wolle, dass Wähler der Republikaner wüssten, dass Trump Hilton unterstütze und dass er pro-MAGA (Make America Great Again) sei. Die Organisation wäre demnach „am Boden zerstört“, sollte Hilton neben einem Demokraten aus Kaliforniens Vorwahl hervorgehen.

Der republikanische Kandidat Steve Hilton nimmt am 5. Mai 2026 im Auditorium des East Los Angeles College in Monterey Park, Kalifornien, an einer Debatte der Gouverneurskandidaten teil.

Foto: Frederic J. Brown/AFP via Getty Images

„Schmutzkampagne“ der Demokraten

Als die konservative Aktivistin Amy Reichert aus San Diego fragte, ob die Wahlwerbung der Demokraten nur an Republikaner verschickt worden sei, um Hilton auf die ersten beiden Plätze zu verhelfen, antwortete Pyers, dies scheine der Fall zu sein.
Die „Schmutzkampagne“ enthielte eine „auf konservative Vorwahlwähler zugeschnittene Sprache, die Hiltons Unterstützung für Trump hervorhebt“. Er merkte an, ein Rennen zwischen zwei Demokraten würde „Hunderte Millionen Dollar verschlingen“, die man anderweitig ausgeben könnte. „Bei einem Rennen zwischen Demokraten und Republikanern sieht es anders aus“, schrieb er.
Bianco erklärte am 18. Mai gegenüber Epoch Times, dass die Kalifornier bei dieser Wahl anders abstimmen würden. Sie seien der Unehrlichkeit und Korruption überdrüssig, hätten es „absolut satt, dass Politiker das System zu ihrem eigenen Vorteil manipulieren“.
Gouverneur Newsom habe in der Vergangenheit kein einziges Wort verloren, wenn zwei Demokraten in die Hauptwahl eingezogen seien, fuhr er fort. „Den korrupten Aspekt offen anzusprechen – ihre Pläne, das System erneut zu manipulieren, bloßzustellen –, genau das ist der Grund, warum die Menschen anders wählen“, so Bianco.
Als Gesundheitsminister während der Präsidentschaft von Joe Biden geriet Becerra ins Visier von Kritikern. Sie warfen ihm vor, Kinder, die unerlaubt eingewandert waren, der Gefahr des Menschenhandels ausgesetzt zu haben, nachdem die Behörde den Überblick über 85.000 dieser Kinder verloren hatte.
Während seiner Amtszeit vom März 2021 bis zum Januar 2025 stand Becerra zudem in Verbindung mit einem Korruptionsskandal, in den sein ehemaliger Mitarbeiter Sean McCluskie verwickelt war. Dieser bekannte sich schuldig, an einem mutmaßlichen Komplott beteiligt gewesen zu sein, bei dem Gelder von einem Wahlkampfkonto für eine „Scheinbeschäftigung“ seiner Ehefrau abgezweigt wurden.

Der demokratische Gouverneurskandidat von Kalifornien, Xavier Becerra, spricht während der CBS-Gouverneursdebatte in Kalifornien am 28. April 2026 am Pomona College in Claremont, Kalifornien.

Foto: Mario Tama/Getty Images

Geld aus Wahlkampffonds zweckentfremdet

Eine Beschwerde bei der kalifornischen Wahlbehörde Fair Political Practices Commission (FPPC), die sich gegen Becerra wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen Gesetze zur Wahlkampffinanzierung richtet, ist nach wie vor anhängig und ungeklärt.
Die Beschwerde dreht sich um Becerras ruhende Wahlkampfmittel für das Amt des Generalstaatsanwalts von Kalifornien. Diese wurden angeblich dazu verwendet, Zehntausende Dollar an die Firma seines ehemaligen Beraters auszuzahlen – und dies Monate, nachdem Becerra zum Gesundheitsminister ernannt worden war.
Auch die Politikberaterin Dana Williamson, Newsoms ehemalige Stabschefin, hat sich in diesem Fall schuldig bekannt. Sie gestand die Verschwörung zum Bank- und Überweisungsbetrug, die Abgabe einer falschen Steuererklärung sowie die Falschaussage gegenüber einem Bundesbeamten.
Becerra wurde im Zusammenhang mit den Ermittlungen weder wegen Straftaten angeklagt noch wegen Verfehlungen beschuldigt. Er bestritt wiederholt, Kenntnis von illegalen Überweisungen von Wahlkampfgeldern gehabt zu haben.
Zudem sah er sich wegen seines Umgangs mit der Corona-Pandemie Hohn und Spott ausgesetzt. Einige jüngste Umfragen – darunter eine Erhebung von Emerson – sehen Becerra mit einem knappen Vorsprung, während andere Hilton als den führenden Kandidaten ausweisen.
Becerra übernahm die Führung unter den demokratischen Wählern, als der in Ungnade gefallene damalige Kongressabgeordnete Eric Swalwell im April – inmitten von Vorwürfen sexueller Übergriffe – aus dem Rennen um das Gouverneursamt ausstieg. Etwa eine Woche später trat Swalwell von seinem Kongressmandat zurück. Gegen ihn laufen zwar Ermittlungen, doch bislang wurden keine strafrechtlichen Anklagen erhoben.
Auf den offiziellen Stimmzetteln für die Vorwahlen sind 61 Kandidaten für das Gouverneursamt aufgeführt.

Chad Bianco, Sheriff von Riverside County, beantwortet Fragen von Reportern und Studenten im Anschluss an die von CBS am 28. April 2026 im Pomona College in Claremont, Kalifornien, veranstaltete Gouverneursdebatte.

Foto: Brad Jones/The Epoch Times

Einige Kandidaten überziehen Wahlkampfbudgets

Laut Polymarket – einer Plattform für Onlinewetten, die für die Vorhersage von Ereignisausgängen eine Trefferquote von 90 Prozent bei einem Vorlauf von einem Monat vor einem Ereignis beansprucht – sprechen die Wettquoten eindeutig für Becerra.
Ihm werden ihm bei der Wahl am 3. November 2026, Stand 21. Mai, Gewinnchancen von 63 Prozent eingeräumt. Es folgt Steyer mit 26 Prozent. Hilton wird mit einer Wahrscheinlichkeit von 8 Prozent geführt, Bianco mit 1 Prozent.
Der politische Newsletter „Cook Political Report“ stuft das Rennen um das Gouverneursamt in Kalifornien als „Solid D“ (Solide D) ein – mit einem Partisan Voter Index (Index der parteipolitischen Ausrichtung) von „D+12“.
Dies bedeutet, dass der Bundesstaat im Durchschnitt um 12 Prozentpunkte demokratischer ausgerichtet ist als der Rest der Nation. Das deutet darauf hin, dass demokratische Kandidaten in Kalifornien über einen fest verankerten Vorteil verfügen.
Auch das Analyseportal „Sabato’s Crystal Ball“ bewertet das Gouverneursamt in Kalifornien als „Safe D“ – also eine sichere Angelegenheit für die Demokraten.
Laut der Organisation Transparency USA wies Becerra am 19. Mai ein Kampagnendefizit von 3,3 Millionen US-Dollar (2,84 Millionen Euro) auf. Er nahm rund 6,3 Millionen Dollar (5,43 Millionen Euro) an Spenden ein, gab jedoch mehr als 9,6 Millionen Dollar aus. Seine Wahlkampfausgaben sind hauptsächlich auf aggressive Werbung zurückzuführen.
Als milliardenschwerer Umweltaktivist hat Steyer rund 134 Millionen Dollar  (116 Millionen Euro) an Spenden gesammelt und etwa 255 Millionen Dollar (220 Millionen Euro) ausgegeben. Er ist auf dem besten Weg, Meg Whitmans Rekord noch zu übertreffen. Die ehemalige eBay-Führungskraft hatte 2010 bei ihrer erfolglosen Gouverneurskandidatur 159 Millionen Dollar (137 Millionen Euro) für ihren Wahlkampf ausgegeben.

Der demokratische Gouverneurskandidat Kaliforniens, Tom Steyer, blickt während einer Pressekonferenz mit Gewerkschaftsmitgliedern im SoFi Stadium am 18. Mai 2026 in Inglewood, Kalifornien, in die Runde.

Foto: Justin Sullivan/Getty Images

Obdachlosigkeit, Drogen, illegale Einwanderung

Steyers Vermögen speist sich hauptsächlich aus Hedgefonds-Investitionen in fossile Brennstoffe und private Gefängnisse. Das sind Umstände, die seine politischen Gegner trotz seiner progressiven politischen Ausrichtung gegen ihn ins Feld führen.
Steyer sieht sich derzeit einer Untersuchung durch die FPPC-Wahlbehörde ausgesetzt.
Anlass sind Vorwürfe, sein Wahlkampfteam habe Social-Media-Influencer dafür bezahlt, Werbevideos zu veröffentlichen, ohne dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise auf gesponserte Inhalte anzubringen.
Hilton hat rund 9,8 Millionen Dollar (8,44 Millionen Euro) an Spenden eingenommen und etwa 8,9 Millionen Dollar ausgegeben. Bianco hat von den rund 5,3 Millionen Dollar (4,6 Millionen Euro) gesammelten Spenden etwa 4,2 Millionen Dollar (3,6 Millionen Euro) investiert.
Mehrere lebhafte Debatten haben das nationale Medieninteresse auf brisante Themen gelenkt.
Dazu gehören die hohen Lebenshaltungskosten in Kalifornien, insbesondere für Wohnraum, Studiengebühren und Sprit. Weitere Bereiche mit anhaltenden Problemen sind Obdachlosigkeit, Drogen, Kriminalität, öffentliche Sicherheit sowie unerlaubte Einwanderung.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Could Deep Blue California Elect a Republican Governor?“. (deutsche Bearbeitung: os)
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Vom „Corona-Wunder“ zu Werksschließungen: Was der Fall BioNTech über Deutschland verrät


In Kürze:

  • BioNTech hat angekündigt, Werke in Marburg, Tübingen und Idar-Oberstein zu schließen.
  • Trotz öffentlicher Förderung in Höhe von 375 Millionen verfügt der Konzern weiter über hohe Finanzreserven.
  • Der Fall entfacht neue Kritik an Deutschlands Industrie- und Standortpolitik.

 
Es galt als eine der wirtschaftlichen Erfolgsgeschichten während der Corona-Zeit. Die Erzählung besagte: Ein kleines Mainzer Unternehmen rettet mit staatlicher Hilfe die Welt.
Gleichzeitig profitierten die angeschlagenen kommunalen Haushalte enorm von den Gewerbesteuereinnahmen des inzwischen zum globalen Konzern aufgestiegenen Unternehmens. So meldeten Medien im Jahr 2021, dass die Stadt Mainz statt eines geplanten Minus von 36 Millionen Euro einen historischen Überschuss von 1,09 Milliarden Euro verbuchen konnte.
Es war BioNTech, der Hersteller des mRNA-Impfstoffes Comirnaty, der der Stadt damals das Milliarden-Plus bescherte.
Der damaligen schwarz-roten Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) galt der Biotechnologiekonzern als Beweis dafür, dass der Standort Deutschland durch gezielte Subventionen zukunftsfähig gemacht werden könne.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der damaligen FDP-Fraktion verwies die Bundesregierung auf BioNTech und erklärte, gerade im Bereich der Wirkstoffentwicklung müssten lange Entwicklungszeiten, hohe Kosten und erhebliche Risiken berücksichtigt werden.

Bis zu 1.860 Stellen betroffen

Doch die gerade erst getätigte Ankündigung von BioNTech bricht nun mit dieser Erzählung: Bis Ende 2027 sollen die deutschen Produktionsstandorte in Marburg und Idar-Oberstein sowie des vom Konzern im vergangenen Jahr gekauften ehemaligen Konkurrenten CureVac in Tübingen geschlossen werden.
Zusammen mit der Schließung des Standorts in Singapur könnten bis zu 1.860 Stellen betroffen sein.
Hintergrund der Entscheidung sei laut einer Pressemitteilung des Konzerns, der anhaltende Einbruch des Geschäfts mit COVID-19-Impfstoffen.
So sank im ersten Quartal der Umsatz von 182,8 auf 118,1 Millionen Euro, zugleich weitete sich der Nettoverlust auf 531,9 Millionen Euro aus. BioNTech investiert zugleich in den Umbau zum Onkologieunternehmen.
BioNTech erwarte durch die „Konsolidierung von Produktionsstandorten“ ab 2029 jährliche Einsparungen von rund 500 Millionen Euro.

Die Grenzen staatlicher Förderpolitik

Für die Politik ist die Ankündigung von BioNTech ein Offenbarungseid. Aus der Bilderbuchgeschichte ist nun eine Grundsatzfrage über die Grenzen staatlicher Industriepolitik geworden.
Der Bund unterstützte BioNTech 2020 im Rahmen des Sonderprogramms zur Impfstoffentwicklung mit rund 375 Millionen Euro, wie aus einer Antwort der schwarz-roten Bundesregierung aus dem Jahr 2021 hervorgeht. Das war damals die mit Abstand höchste Fördersumme.
Zum Vergleich: Für Curevac wurden damals rund 251 Millionen Euro bewilligt und die Firma IDT Biologika aus Dessau-Roßlau erhielt eine Fördersumme in Höhe von rund 114 Millionen Euro.
Damals war die Förderung eine riskante Wette auf eine neue Technologie. Niemand wusste mit letzter Sicherheit, ob der mRNA-Impfstoff funktionieren würde, ob die Zulassung rechtzeitig käme oder ob sich die Milliardeninvestitionen jemals auszahlen würden. Laut offizieller Lesart ging die Wette auf.
Seit dieser Zeit wurde das „Wunder“ BioNTech von der Politik öfters hervorgehoben. So betonte der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) anlässlich der Grundsteinlegung für ein neues Forschungszentrum der Firma Merck im April 2024 in Darmstadt, auch mit Blick auf BioNTech:
„Ja, wir haben hier in Deutschland und Europa führende Biotechunternehmen und Technologien, um die China, die USA und andere uns beneiden.“

Politische Lobreden und dann der Rückzug

Im März dieses Jahres äußerte sich der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Clemens Hoch (SPD) anlässlich der Ankündigung der BioNTech-Gründer und Forscherpaars Ugur Sahin und Özlem Türeci, das Unternehmen bis 2026 verlassen zu wollen.
Hoch würdigte die beiden Forscher, die im Jahr 2022 zu Ehrenbürgern von Mainz ernannt wurden, als prägende Persönlichkeiten der internationalen Biomedizin.
Er lobte ihren wissenschaftlichen Pioniergeist sowie ihren unternehmerischen Mut. Mit der Gründung von Ganymed und später BioNTech hätten sie gezeigt, wie aus „exzellenter Grundlagenforschung bahnbrechende medizinische Innovation“ entstehen könnte. Hoch sagte damals:
„Rheinland-Pfalz bleibt Heimat, in der wissenschaftlicher Mut, unternehmerisches Denken und medizinischer Fortschritt zusammenfinden.“
Nach der BioNTech-Ankündigung steht die Politik  nun aber vor einem Problem, das sie lange verdrängt hat: Staatliche Förderung garantiert keinen dauerhaften industriellen Verbleib.
Wirtschaftlich ist BioNTech, ausweislich seiner Quartalszahlen für das erste Vierteljahr, keineswegs ein Sanierungsfall. Zum Ende des ersten Quartals lagen die liquiden Mittel und Wertpapieranlagen bei rund 16,8 Milliarden Euro.
Gleichzeitig kündigte der Konzern, wenige Tage nach der Veröffentlichung der Quartalszahlen, ein Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 1 Milliarde Dollar an. Ziel sei eine höhere „Kapitaleffizienz“ und „langfristige Wertschöpfung“ für Aktionäre.

Millionenhilfe ohne Gegenleistung?

Der deutsche Steuerzahler trug einst einen erheblichen Teil des Entwicklungsrisikos. Nun fließt überschüssiges Kapital an die Kapitalmärkte zurück, während in Deutschland Werke geschlossen und Stellen gestrichen werden. Genau hier liegt die Sprengkraft des Falls.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt erklärt auf Anfrage von Epoch Times, dass die 2020 gewährten Fördermittel in Höhe von rund 375 Millionen Euro an BioNTech ausschließlich der beschleunigten Entwicklung von Corona-Impfstoffen dienten. Standortgarantien, Produktionsmindestlaufzeiten oder Rückzahlungsklauseln bei einer möglichen Verlagerung ins Ausland seien nicht Bestandteil der Förderbescheide gewesen.
Dies entspreche der üblichen Praxis in der Forschungsförderung, bei der die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse ausdrücklich erwünscht sei. Zugleich betonte das Ministerium, die Bundesregierung wolle biotechnologische Innovationen und Wertschöpfung langfristig in Deutschland halten und den Standort mit der „Hightech Agenda Deutschland“ weiter stärken.
BioNTech ließ eine Anfrage von Epoch Times unbeantwortet, wie es die geplanten Schließungen der Werke in Deutschland mit Blick auf die massive Förderung durch die deutschen Steuerzahler rechtfertigt. Auf der Hauptversammlung am 15. Mai, am vergangenen Freitag, äußerte sich noch-CEO Ugur Sahin in seiner Rede vor den Aktionären zu  den Schließungsplänen.
Sahin sprach von einer „Phase des Übergangs“. Durch einen sinkenden Herstellungsbedarf seien Veränderungen notwendig geworden, die auch Beschäftigte und Standorte beträfen. Die Entscheidung zur Schließung einzelner Werke sei „schweren Herzens“ und „nach sorgfältiger Analyse“ getroffen worden.
Zugleich betonte Şahin, man sei sich der „tiefgreifenden“ Folgen für Mitarbeiter und deren Familien bewusst. Den Betroffenen würden „sozialverträgliche Lösungen“ angeboten.

Deutschlands Standortprobleme

Wenn Sahin von einer „Phase des Übergangs“ spricht, dann wird deutlich, dass Deutschland trotz milliardenschwerer Förderungen nicht attraktiv genug geblieben ist, um industrielle Wertschöpfung im Land zu halten.
In der Biotechnologiebranche wird seit Jahren über genau diese Schwäche geklagt. Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) beklagt, dass in Deutschland „Vertragsverhandlungen und einige Genehmigungsverfahren vor Studienbeginn oftmals viel zu lange“ dauerten. Zudem fordert die Branche „bundesweit harmonisierte Vorgaben für den Datenschutz“ sowie „zügigere Vertragsabschlüsse“ mit Kliniken und Praxen.
Gleichzeitig verliere Deutschland laut vfa international an Boden: Während die Bundesrepublik 2016 noch Platz zwei bei der Anzahl der klinischen Studien belegte, lag sie 2024 nur noch auf Rang fünf.

Ein Lehrstück über den wirtschaftlichen Niedergang

Der Fall BioNTech wirkt deshalb wie ein Lehrstück über die Grenzen deutscher Förderpolitik. Der Staat stellte Milliarden bereit, versäumte dabei jedoch, verbindliche Produktionsgarantien zu vereinbaren oder Mechanismen zu entwickeln, mit denen öffentliche Förderung langfristig an heimische Wertschöpfung gekoppelt werden könnte. Entsprechend scharf fallen die Reaktionen aus den betroffenen Regionen aus.
Der Marburger Oberbürgermeister Thomas Spies (SPD) kritisierte die Entscheidung öffentlich als „falsch“ und sprach von mangelndem Respekt gegenüber den Beschäftigten, die die „horrenden Gewinne“ des Unternehmens erst ermöglicht hätten. Zugleich erinnerte er daran, dass BioNTech massiv von öffentlichen Fördermitteln profitiert habe und daher auch gesellschaftliche Verantwortung gegenüber der Region und Öffentlichkeit trage.
Auch die Gewerkschaft IGBCE kritisiert den Umgang des Unternehmens mit den Standorten scharf. „Im Konzern haben offenbar endgültig die Rechenschieber das Regiment übernommen“, sagte Landesbezirksleiter Roland Strasser. „Aus kurzfristigem finanziellem Kalkül streichen sie radikal Produktionskapazitäten zusammen.“
Der Fall trifft die Politik auch deshalb so empfindlich, weil BioNTech über Jahre als Beleg für die Innovationskraft des Standorts Deutschland galt. Während Chemie-, Stahl- und Automobilkonzerne regelmäßig über Energiepreise und Standortnachteile klagten, schien die Biotechnologiebranche die Hoffnung auf eine neue wissensbasierte Industrie zu verkörpern.
Nun zeigt ausgerechnet ihr prominentester Vertreter, wie mobil und global dieses Geschäft tatsächlich geworden ist. Das eigentliche Dilemma lautet deshalb: Der Staat kann Innovationen fördern. Aber er kann Unternehmen nicht dauerhaft an einen Standort binden, wenn die strukturellen Bedingungen nicht stimmen.
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WHO-Staaten verlängern Verhandlungen über Pandemie-Abkommen um ein Jahr

Wegen anhaltender Differenzen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern werden die Verhandlungen über ein Herzstück des internationalen Pandemie-Abkommens um ein weiteres Jahr verlängert.
„Die Zusage der Mitgliedstaaten, die Verhandlungen fortzusetzen, ist ein klares Signal, dass sie weit davon entfernt sind, es aufzugeben“, sagte WHO-Direktor Tedros Adhanom Ghebreyesus, am Dienstag bei der Weltgesundheitsversammlung in Genf mit Blick auf das Pandemie-Abkommen.
Er gehe davon aus, dass die WHO-Mitgliedstaaten das Vorhaben „entschieden“ vorantreiben, sagte Tedros. „Ich habe vollständiges Vertrauen in ihren Erfolg.“

Das Ziel: Besser auf Pandemien vorbereitet sein

Die rund 190 Mitgliedstaaten der WHO hatten als Konsequenz aus der Corona-Krise mit der Aushandlung eines internationalen Pandemie-Abkommens begonnen.
Dabei geht es darum, besser für Pandemien gewappnet zu sein, etwa durch die Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Impfstoffen, Medikament, Tests und Schutzkleidung.
Nach dreijährigen Verhandlungen konnten sich die WHO-Mitglieder jedoch immer noch nicht auf einen zentralen Mechanismus des Abkommens mit der Abkürzung PABS (Pathogen Access and Benefit-Sharing) einigen.
Vorgesehen ist, dass Labore sich freiwillig am PABS beteiligen können und in diesem Rahmen wichtige Daten zu neuen Erregern erhalten. Im Gegenzug verpflichten sie sich, der WHO im Fall einer Pandemie einen „schnellen Zugang“ zu etwa 20 Prozent ihrer Echt-Zeit-Produktion an Impfstoffen, Medikamenten und Diagnosemitteln zu gewähren.
Zehn Prozent sollen demnach der WHO kostenlos zur Verfügung gestellt werden, die anderen zehn Prozent zu einem „erschwinglichen Preis“. (afp/red)
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Hantavirus: Worauf man achten sollte, um eine Erkrankung zu vermeiden


In Kürze:

  • Mäuse und Ratten gelten als Hauptüberträger des Hantavirus.
  • Lebensbedrohliche Erkrankungen von Herz, Lunge oder Nieren sind möglich.
  • Das aktuell in den Fokus gerückte Andes-Virus war hauptsächlich in Lateinamerika verbreitet.

 
Der Ausbruch des Hantavirus auf dem Kreuzfahrtschiff MV „Hondius“ füllt seit einigen Tagen die Schlagzeilen in den Medien. Was ist über das Virus bekannt und wie kann es zu einer Ansteckung kommen?

Das Risiko für die öffentliche Gesundheit ist gering

Die Weltgesundheitsorganisation bestätigte kürzlich, dass es sich um die Variante Andes handelt. Sie sei der einzige Hantavirustyp, der von Mensch zu Mensch übertragbar sei. Das Risiko für die öffentliche Gesundheit wird jedoch weiterhin als gering eingeschätzt.
Was sind Hantaviren und wie wirken sie sich auf den Menschen aus?
Das Hantavirus ist ein winziges Virus mit einem Durchmesser von etwa 100 Nanometern. Es ist so klein, dass tausend davon auf die Breite eines menschlichen Haares passen würden.
Hantaviren sind eine Virusgattung aus der Familie der Hantaviridae (früher Bunyaviridae) und werden hauptsächlich von Nagetieren, insbesondere Mäusen und Ratten, übertragen. In Nordamerika gelten Hirschmäuse als die häufigsten Überträger.
Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Kontakt mit infiziertem Nagetierurin, -kot oder -speichel oder durch Einatmen von mit diesen Ausscheidungen kontaminierten Aerosolen. Weltweit sind mehr als 50 Arten bekannt.
Eine Infektion kann zwei unterschiedliche Krankheitsbilder hervorrufen: das Hantavirus-Pulmonalsyndrom (HPS), das zu lebensbedrohlichen Lungen- und Herzproblemen führt, und das Hämorrhagische Fieber mit renalem Syndrom (HFRS), eine schwere Nierenerkrankung.
Es gibt bislang keine spezifische Behandlung für eine Hantavirusinfektion. Das antivirale Medikament Ribavirin hat sich zwar bei der Variante mit Nierenversagen laut Forschungen als hilfreich erwiesen, jedoch nicht bei HPS.
Von allen bekannten Stämmen ist nur beim Andes-Virus eine potenzielle Übertragung von Mensch zu Mensch dokumentiert. Doch selbst dann erfordert die Ansteckung in der Regel engen, längeren Kontakt und ist selten.

2019 gab es elf Tote in Patagonien

Vor dem erneuten Ausbruch war das Andes-Virus auf Teile Lateinamerikas, insbesondere Argentinien, beschränkt. Einer der größten gemeldeten Ausbrüche des Andes-Virus ereignete sich zwischen Ende 2018 und Anfang 2019 in Epuyén, einem Dorf mit rund 2.000 Einwohnern in Patagonien, Argentinien. Es gab 29 bestätigte Krankheitsfälle, darunter elf Todesfälle. Bislang ist dies der bekannteste Ausbruch mit der Übertragung von Mensch zu Mensch. Im Fall der MV „Hondius“ vermuten Experten der Weltgesundheitsorganisation, dass sich der erste Passagier, der mutmaßlich an dem Hantavirus starb, wahrscheinlich in dem südamerikanischen Land infiziert hat. Beim Betreten des Schiffes verbreitete er das Virus dann unter den anderen Passagieren.
In Argentinien liegt die Sterblichkeitsrate bei HPS bei bis zu 50 Prozent. Die Behörden dämmten die Ausbreitung durch strenge Quarantänemaßnahmen, Kontaktverfolgung, Isolation enger Kontaktpersonen und aktive Überwachung ein. Diese Maßnahmen erinnern an die Reaktion des öffentlichen Gesundheitswesens während der COVID-19-Pandemie.
Dr. Tyler B. Evans, Facharzt für Infektionskrankheiten und öffentliches Gesundheitswesen und erster leitender Amtsarzt von New York City während der COVID-19-Pandemie, sagte gegenüber der Epoch Times, die Gefahr eines Schiffes wie der MV „Hondius“ bestehe darin, dass es sich um ein kleines Expeditionsschiff handele, das in einigen der entlegensten Gewässer der Erde operiere.
Da sich nur ein Arzt an Bord befinde und abgelegene Orte mit minimaler medizinischer Infrastruktur angelaufen würden, bestehe die Reaktion im Falle einer kritischen Erkrankung nicht in einer schnellen Verlegung in einen nahe gelegenen Hafen mit modernen Einrichtungen, so Evans. „Es handelt sich um eine Evakuierung über mehrere Tage, die Erkrankte möglicherweise nicht überleben.“
HPS beginnt typischerweise mit grippeähnlichen Symptomen. Die Inkubationszeit – die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der Symptome – beträgt bis zu acht Wochen. Die meisten Symptome treten etwa zwei bis vier Wochen nach der Ansteckung auf.

Verschiedene Symptome

Das Gefährliche an dieser Krankheit ist ihr rasanter Verlauf. „Es können Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen sowie Husten auftreten, die einige Tage bis zu einer Woche anhalten können“, erklärte Dr. Andrew Handel, Spezialist für pädiatrische Infektionskrankheiten am Stony Brook Children’s Hospital in New York, gegenüber Epoch Times. „Die größte Gefahr bei Hantaviren geht jedoch vom kardiopulmonalen Syndrom aus, das zu einem raschen Kreislaufkollaps führen kann.“
Wenn dieser Kollaps eintritt, ist die Sterblichkeitsrate innerhalb der ersten 24 Stunden hoch, so Handel. Im weiteren Verlauf kann es rasch zu einer Flüssigkeitsansammlung in der Lunge kommen. Wird sie nicht behandelt, kann sie zu Atemversagen führen.
HFRS hingegen äußert sich durch Symptome wie Fieber, Hautrötung, Kopfschmerzen, Nierenprobleme, Blutungen unter der Haut oder aus anderen Körperöffnungen und in schweren Fällen durch Schock.
Für die Bevölkerung stellen Hantaviren ein geringes Risiko dar. In den Vereinigten Staaten werden jährlich zwischen 15 und 50 Fälle registriert. In Asien und Europa ist HFRS häufiger. Das gilt vor allem für Länder wie China, Korea und Russland, wo jährlich Tausende Fälle gemeldet werden. Im Jahr 2023 wurden in Europa laut European Centre for Disease Prevention and Control 1.885 Fälle von Hantavirusinfektionen gemeldet.
Das Virus benötigt bestimmte Bedingungen, um Menschen zu infizieren. Dazu gehört etwa das Einatmen von infektiösen Aerosolpartikeln über einen längeren Zeitraum. Allerdings tragen die meisten Nagetierpopulationen das Virus nicht und wenige Menschen kommen regelmäßig mit Nagetieren in Berührung, was das Gesamtrisiko weiter reduziert.
Wer jedoch in ländlichen Gebieten, auf Bauernhöfen, in Hütten oder in Regionen mit hohem Nagetieraufkommen lebt, erhöht sein Expositionsrisiko.
Der Schlüssel zur Vorbeugung liegt darin, den Kontakt mit Nagetieren zu minimieren. Die wichtigste Maßnahme ist, Nagetiere vom eigenen Zuhause und Arbeitsplatz fernzuhalten. Löcher und Spalten sollten abgedichtet, Lebensmittel in luftdichten Behältern aufbewahrt werden. Um zu verhindern, dass sich die Nager einnisten, sollte man Unrat entfernen.

Hanta ist in Deutschland meldepflichtig

Beim Reinigen von mit Nagetierkot verunreinigten Bereichen ist es wichtig, nicht zu fegen oder zu saugen, da dies das Virus in die Luft wirbeln kann. Stattdessen sollte man zunächst gründlich lüften. Desinfektionsmittel und feuchte Tücher werden zum Reinigen empfohlen. Dabei sollte man Handschuhe und eine Maske tragen, um das Einatmen oder den Kontakt mit Viren zu vermeiden.
Auch das Robert Koch‑Institut (RKI) weist darauf hin, dass Hantaviren in der Umwelt mehrere Wochen lang überleben können. Menschen benötigen deshalb keinen direkten Kontakt zu infizierten Nagern, um sich anzustecken. Wer im Keller oder Schuppen arbeitet oder Feuerholz umschichtet, kann dabei mit virushaltigem Material in Berührung kommen.
Laut RKI steigt das Infektionsrisiko, wenn verletzte Haut mit kontaminiertem Staub oder anderen belasteten Materialien in Kontakt kommt. Auch der Verzehr von Lebensmitteln, die mit Ausscheidungen infizierter Nagetiere verunreinigt wurden, kann eine Ansteckung auslösen.
Kinder erkranken sehr selten, haben aber ebenso wie Menschen mit einem geschwächten Immunsystem bei Kontakt mit Nagetieren ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
In Deutschland ist eine Hantaviruserkrankung meldepflichtig. Im Süden und Westen Deutschlands dient laut RKI die Rötelmaus als Zwischenwirt, in Nord- und Ostdeutschland wird die Brandmaus mit den Infektionen in Verbindung gebracht.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Hantavirus: A Rare yet Deadly Virus Strikes Cruise Ship — What to Watch Out For“. (deutsche Bearbeitung: os)
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Machtverschiebung in der WHO: Chinas wachsende Rolle nach US-Austritt


In Kürze:

  • Nach dem Austritt der USA aus der WHO strebt Peking eine führende Finanz- und Machtrolle an
  • Experten warnen vor politischer Einflussnahme und blockierter Aufklärung zum Ursprung von COVID-19
  • Auch Taiwans Ausschluss aus der WHO dürfte sich unter chinesischem Einfluss weiter verfestigen

 
Nach dem Rückzug der USA aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat China angekündigt, der Organisation zusätzliche 500 Millionen Dollar zur Verfügung zu stellen. Die USA waren bis dato mit rund 18 Prozent des Gesamtetats der Hauptsponsor der UNO-Sonderorganisation.
Die angekündigten Mittel aus Peking würden damit einen erheblichen Teil der bisherigen US-Beiträge ersetzen. Experten sehen diesen Schritt als unmissverständliches Signal: Die regierende Kommunistische Partei Chinas (KPCh) möchte ihren Einfluss ausbauen.
Der frühere chinesische Diplomat Chen Yonglin in Australien erklärte gegenüber der englischsprachigen Epoch Times, dass er die zusätzlichen 500 Millionen Dollar mit konkreten Erwartungen Pekings verbunden sieht. Nach Chens Einschätzung könnte China seinen wachsenden Einfluss etwa dazu nutzen, die Kommunikation über die Ursprünge von COVID-19 zu steuern und WHO-Untersuchungen zu dem Virus zu beeinflussen.
Die chinesische Nachrichtenagentur Xinhua berichtete am Montag, 26.01., über die eingetretene Wirksamkeit des Austritts der USA aus der Organisation. Das Staatsmedium wies die Vorwürfe der USA, die chinesischen Behörden hätten den Ausbruch von COVID-19 schlecht gehandhabt, als „unbegründet“ zurück. Vielmehr seien die chinesischen Maßnahmen gegen die Pandemie „transparent und verantwortungsvoll“ gewesen.
Demgegenüber betonen die USA, China habe noch im Januar 2020, als es bereits Todesfälle im eigenen Land gegeben hatte, behauptet, COVID-19 werde nicht von Mensch zu Mensch übertragen. Die WHO habe diesbezügliche Darstellungen der Führung in Peking lange Zeit unkritisch weiterverbreitet. Dadurch sei wertvolle Zeit zur frühzeitigen Bekämpfung der Pandemie verloren gegangen.

Ein Muster: Einflussnahme auch in anderen UNO-Gremien

Von einer Untersuchung über die Ursprünge der Pandemie durch das dafür abgestellte Team der Weltgesundheitsorganisation sei nun nicht mehr auszugehen, meint Chen.
China hat diesem bereits bis zum jetzigen Zeitpunkt eine Reihe relevanter Dokumente nicht übergeben. Unter den Umständen chinesischer Dominanz, wie sie sich jetzt einstellten, wird auch nicht mehr danach gefragt, meint Chen:
„Die aktuelle Untersuchung wird hier einfach enden, sodass eine weitere Herkunftsverfolgung unmöglich wird.“
Chen befürchtet angesichts der chinesischen Einflusspolitik eine weitere Unterminierung der Fähigkeiten und Autorität der WHO. Dies könne sich auch negativ auf deren Kompetenz bei der Seuchenüberwachung auswirken.
Die WHO wäre nicht das erste Forum, in dem China sich proaktiv nach dem Rückzug der USA um noch stärkeren Einfluss bemühen werde. Bereits im UN-Menschenrechtsrat hat das KP-Regime Bündnispolitik betrieben und Allianzen gebildet, um internationale Kritik abzuwehren. Der Austritt der USA aus UNO-Organisationen schaffe dort eine massive Unterfinanzierung.

Taiwanische Experten plädieren für Strukturen abseits der WHO

Auch für Taiwan dürfte der Gegenwind in internationalen Organisationen noch schärfer werden. Trotz international anerkannter Leistungsfähigkeit im Gesundheitswesen bleibt das Land seit 1972 von der WHO ausgeschlossen. Eine Wiederaufnahme erscheint vor dem Hintergrund des wachsenden Einflusses Pekings als aussichtsloser denn je.
Tseng Chien-yuan von der Nationalen Zentraluniversität in Taipeh bewertet den Ausschluss Taiwans aus der WHO als positiv. Gegenüber der englischsprachigen Epoch Times äußerte er:
„COVID-19 hat bereits gezeigt, dass die WHO es versäumt hat, die globale Gesundheit zu schützen.“ Die Pandemie-Reaktion Taiwans sei deshalb so „erfolgreich“, weil das Land nicht in der WHO eingebunden sei.
Tseng ist der Ansicht, dass sich die freie Welt eigenständig um alternative Wege der Gesundheitszusammenarbeit jenseits der WHO bemühen müsse.
„Fortschrittliche Demokratien müssen die kompromittierte Agentur [WHO; d. Red.] umgehen, um ein transparentes, unabhängiges Krankheitsüberwachungsnetzwerk aufzubauen. Andernfalls bleibt die Welt schutzlos gegen den nächsten Ausbruch.“