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Reiche zieht Bilanz: Deutschland soll wieder zum Investitionsstandort werden


In Kürze:

  • Wirtschaftsministerin Katherina Reiche will Deutschland wieder zu einem attraktiven Investitionsstandort machen.
  • Ihr Ministerium verweist auf mehr als 8,5 Milliarden Euro jährliche Entlastung durch Bürokratieabbau.
  • Mit dem Deutschlandfonds sollen öffentliche Mittel private Investitionen von bis zu 130 Milliarden Euro mobilisieren.

 
Um Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche war es in den vergangenen Wochen sehr ruhig geworden. Das lag nicht nur an der allgemeinen parlamentarischen Sommerpause. Reiche war, wie es aus dem Ministerium hieß, aufgrund eines notwendigen medizinischen Eingriffs vorübergehend nicht für öffentliche Termine verfügbar. Nun ist sie wieder zurück und zieht eine erste Bilanz ihrer bisherigen Amtszeit.

Reiche: Deutschland soll wieder Ziel von Investitionen werden

Anlässlich der Veröffentlichung des 12-seitigen Papiers erklärte Reiche, Deutschland solle weg vom „Standort der Bedenken“ – und stattdessen wieder „Standort der Investitionen“ werden. Dafür hat das Ministerium seinen eigenen Angaben zufolge bereits einige Maßnahmen ergriffen. Vor allem im Bereich der Bürokratieentlastungen betrachtet sich das Ressort von Ministerin Reiche als führend innerhalb der gesamten Bundesregierung.
Die Ministerin betont, dass es Deutschland nicht an Ideen fehle. Der Weg von der Innovation zur alltäglichen Umsetzung in der Realwirtschaft scheitere jedoch häufig an Hindernissen. Ein neuer Wachstumsschub sei möglich, so Reiche. Diesen könnten jedoch nicht Subventionen herbeiführen, sondern nur neue Technologien, unternehmerischen Mut und privates Kapital.
Um die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, müsse man „Wachstumsbremsen“ beseitigen. Dazu gehörten insbesondere hohe Energiekosten, Bürokratie und lange Genehmigungsverfahren.

Rückbau von Bürokratie soll Entlastung von 8,5 Milliarden Euro gebracht haben

Reiche streicht heraus, dass von ihr veranlasste Abbaumaßnahmen im Bereich der Berichts- und Dokumentationspflichten bisher mehr als 8,5 Milliarden Euro jährlich an Erfüllungsaufwand eingespart hätten. Das Ziel für die Zukunft laute 10 Milliarden. Zu Beginn ihrer Amtszeit seien 325.000 zusätzliche Stellen für die jährliche Bürokratiebewältigung erforderlich gewesen.
Statt Geld in die Wirtschaft zu pumpen, solle – so die Überlegung – der Staat die Kosten senken, die er selbst durch Vorgaben verursache. Auch in der Energiepolitik sieht das Ministerium unter Reiche einen Paradigmenwechsel. Bisher habe die Politik lediglich den Ausbau erneuerbarer Energien gefördert, gleichzeitig aber Systemkosten und Netzinfrastruktur zu wenig beachtet. Deshalb wolle man den Ausbau der Erneuerbaren stärker am tatsächlichen Bedarf des Netzes ausrichten. Kritik gibt es dafür insbesondere aus den Reihen der Grünen, die der Ministerin vorwerfen, den Ausbau zu bremsen.
Reiche kündigt ein Monitoring als Faktenbasis an. Ausgehend von dessen Erkenntnissen werde man den Zubau stärker steuern und eine Begrenzung der Kosten für Redispatch-Maßnahmen und das System selbst veranlassen. Am Ziel eines Erneuerbaren-Anteils von 80 Prozent am Bruttostromverbrauch bis 2030 halte man jedoch fest, heißt es im Papier weiter.

Reiche verweist auf Entlastung für Stromkunden – Preisniveau bleibt aber hoch

Die Ministerin erwähnt auch mehrere Maßnahmen zur konkreten Entlastung bei Strom und Energie. So sollen ab 2027 jährlich 6,5 Milliarden Euro als Netzentgeltzuschuss die Übertragungsnetzkosten senken. Schon jetzt profitierten etwa 600.000 Unternehmen aus Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft von der Stromsteuersenkung.
Diese bringe eine jährliche Entlastung von bis zu 4 Milliarden Euro. Ursprünglich sollten laut Koalitionsvertrag alle Haushalte und Unternehmen in den Genuss einer Stromsteuersenkung kommen. Von einer vollständigen Umsetzung dieses Ziels nahm das Kabinett jedoch aufgrund haushaltspolitischer Sachzwänge vorerst Abstand.
Die Strompreiskompensation will das Ministerium für 31 Industriesektoren von 75 auf 80 Prozent ausweiten. Dieser sogenannte Industriestrompreis ist für einen Zeitraum von 2026 bis 2030 vorgesehen. Durch die vollständige Abschaffung der Gasspeicherumlage will Reiche ein Entlastungsvolumen von weiteren mehr als 3 Milliarden Euro erschließen. Insgesamt ist die Rede von zweistelligen Milliardenbeträgen an jährlichen Entlastungen für Industrie, Handwerk und Verbraucher. Derzeit sind die Strompreise in Deutschland dennoch nach wie vor im weltweiten Maßstab weit oben angesiedelt.

Internationale Investorenkonferenz für Oktober geplant

Um die angesprochenen Wachstumsziele zu forcieren, will Reiche auch den sogenannten Deutschlandfonds ausbauen. Nach Vorstellung des Ministeriums sollen öffentliche Investitionen im Umfang von etwa 30 Milliarden Euro in Bereiche wie Deep-Tech, KI, Biotech, Defence-Tech, Netze oder Rohstoffe eine Hebelwirkung hervorrufen.
Durch zusätzliches privates Kapital könne man Gesamtinvestitionen von bis zu 130 Milliarden Euro mobilisieren, so die Erwartung. Bereits über die WIN-Initiative sei es gelungen, privates Wagniskapital in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro zu beschaffen. Reiche geht davon aus, dass öffentliche Mittel privates Kapital nicht ersetzen, aber die private Investitionsbereitschaft fördern können.
Große Hoffnungen setzt man in Reiches Ministerium auch auf eine internationale Investorenkonferenz, die für 19. und 20. Oktober in Berlin geplant ist. Dort soll es um Themen wie Infrastruktur, Künstliche Intelligenz, Deep Tech und weitere Schlüsseltechnologien gehen. Im Jahr 2027 soll es eine ähnliche Konferenz geben. Zudem wolle man das Weltwirtschaftsforum in Davos nutzen, um Investitionen einzuwerben.

Vier Handelsabkommen als Teil der Bilanz

Reiche streicht zudem die Rolle Deutschlands als Standort für Start-ups heraus. Allein im ersten Halbjahr habe es 3.053 Neugründungen gegeben – darunter 36 sogenannte Unicorns mit einer Bewertung von mindestens einer Milliarde US-Dollar. Rund 522.000 Jobs seien im Segment der Start-ups entstanden, heißt es im Papier. Im Vorjahr habe das Wagniskapital-Volumen 7,2 Milliarden betragen. Im Rüstungsbereich seien 50 Prozent des gesamten europäischen Wagniskapitals nach Deutschland geflossen.
In der Bilanz des Bundeswirtschaftsministeriums sind auch die vier Handelsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten, Indien, Australien und Chile als Erfolge der bisherigen Anstrengungen aufgeführt. Ab 2032 wolle man auch den Start eines technologieoffenen, marktlichen Kapitalmarktes ermöglichen.
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IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten von steigender Bürokratiebelastung


In Kürze:

  • IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten weiterhin von einer steigenden Bürokratiebelastung und einem wachsenden Verwaltungsaufwand.
  • Regierung und NKR: Die Bundesregierung hat erste Entlastungsmaßnahmen eingeleitet. Der Nationale Normenkontrollrat sieht Anzeichen für eine Trendwende, hält weitere Schritte zum Bürokratieabbau jedoch für erforderlich.
  • Bilanz nach einem Jahr: Ob die angekündigten Reformen Unternehmen tatsächlich spürbar entlasten, lässt sich nach Einschätzung der Studienautoren derzeit noch nicht abschließend bewerten.

 
Umfangreiche „Dokumentations- und Meldepflichten, mangelnde Flexibilität, lange Verfahren sowie Vollzugsprobleme in Behörden“ wurden von CDU und CSU als Belastungen für Unternehmen bezeichnet, die „unnötig Geld, Zeit, Nerven und Personal“ binden würden. Der Bürokratieabbau wurde daher zu einem zentralen wirtschaftspolitischen Thema des Bundestagswahlprogramms 2025 von CDU und CSU.
CDU und CSU verbanden den Bürokratieabbau mit dem Ziel, „Freiheit zurückzugeben“ und eine „Kultur des Machens und nicht der Fehlervermeidung“ zu fördern. Die angekündigten Maßnahmen wurden anschließend in weiten Teilen in den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung aufgenommen. Darin vereinbarten CDU, CSU und SPD unter anderem, die Bürokratiekosten der Wirtschaft bis zum Ende der Legislaturperiode um 25 Prozent zu reduzieren, Berichts- und Dokumentationspflichten im Gesundheitswesen abzubauen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Etwas mehr als ein Jahr nach Amtsantritt stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ziele vorangekommen ist. Nach einer aktuellen Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) berichten Unternehmen weiterhin mehrheitlich von einer steigenden Bürokratiebelastung. Grundlage der Untersuchung ist das IW-Zukunftspanel, für das mehr als 1.000 Unternehmen befragt wurden.
Nach Angaben der Autoren müssen Unternehmen derzeit rund 100.000 Berichtspflichten erfüllen. Die jährlichen Bürokratiekosten werden auf etwa 64 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommt ein zusätzlicher Personalaufwand: Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge entstanden innerhalb von drei Jahren rund 325.000 zusätzliche Stellen im Zusammenhang mit der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Das IW sieht darin einen Hinweis auf einen gestiegenen Verwaltungsaufwand in Unternehmen.
Laut Befragung geben 54,7 Prozent der Unternehmen an, dass der Bürokratieaufwand in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe. Weitere 23,8 Prozent berichten von einer leichten Zunahme. Lediglich 1,5 Prozent nehmen eine Entlastung wahr. Insgesamt berichten somit knapp vier von fünf Unternehmen von einer gestiegenen Bürokratiebelastung. Besonders häufig äußern größere Unternehmen diese Einschätzung: Knapp 78 Prozent der Großunternehmen berichten von einer starken Zunahme des Verwaltungsaufwands. Bei mittelständischen Unternehmen liegt der Anteil bei rund zwei Dritteln und bei kleineren Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten bei mehr als der Hälfte.

Unternehmen berichten von wachsender Belastung

Auch zwischen den Branchen bestehen Unterschiede. Im sonstigen verarbeitenden Gewerbe geben 94 Prozent der Unternehmen an, dass die Bürokratiebelastung gestiegen sei. Im Großhandel sowie in Logistik und Verkehr liegt dieser Anteil bei rund 87 Prozent, in der Metall- und Elektroindustrie bei knapp 85 Prozent.
Die Unternehmen berichten nicht nur von zusätzlichen Berichtspflichten, sondern auch von einem höheren Zeitaufwand für deren Erfüllung. Weniger als acht Prozent der Beschäftigten geben an, dass sich der Aufwand für Dokumentationspflichten in den vergangenen zwei Jahren verringert habe. Rund ein Drittel berichtet dagegen von einem gestiegenen Zeitaufwand. Führungskräfte nehmen diese Entwicklung häufiger wahr als andere Beschäftigte.
Die Ergebnisse stehen im Gegensatz zum Bürokratiekostenindex des Statistischen Bundesamtes, der seit 2012 einen Rückgang der Bürokratiekosten ausweist. Nach Darstellung des IW lässt sich diese Abweichung durch Unterschiede in der Methodik erklären. Der Index berücksichtigt ausschließlich Informations- und Dokumentationspflichten aus Bundesgesetzen. Nicht einbezogen werden unmittelbar geltendes EU-Recht, Vorschriften der Länder und Kommunen sowie zusätzlicher Aufwand durch häufige Gesetzesänderungen oder neue Erfüllungspflichten. Nach Einschätzung des IW erfasst der Index daher nicht alle Faktoren der von Unternehmen wahrgenommenen Bürokratiebelastung.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Foto: Destatis

Entlastungsmaßnahmen und internationale Vergleiche

Die Autoren des Gutachtens betrachten auch die bisher beschlossenen Entlastungsmaßnahmen. Genannt werden unter anderem der „Bauturbo“, die Registermodernisierung, Änderungen im Vergaberecht, die Einführung der europäischen digitalen Identität (EUDI-Wallet) sowie der Wegfall einzelner Betriebsbeauftragter. Nach Einschätzung der Autoren könnten diese Maßnahmen Verwaltungsverfahren vereinfachen. Ihre Wirkung werde jedoch vielfach erst nach Abschluss der Umsetzung sichtbar. Zahlreiche Vorhaben befänden sich noch im Gesetzgebungsverfahren oder müssten von Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Eine spürbare Entlastung für Unternehmen lasse sich nach Einschätzung der Autoren daher bislang nur eingeschränkt feststellen.
Die Autoren des Gutachtens untersuchen zudem frühere Entlastungsmaßnahmen. Als Beispiel nennen sie das Bürokratieentlastungsgesetz III, von dessen ausgewiesener Entlastung ein wesentlicher Teil auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) entfiel. Nach Einschätzung des IW führte die elektronische Übermittlung in der Praxis jedoch nicht in allen Fällen zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands, da Arbeitgeber weiterhin zusätzliche Arbeitsschritte durchführen müssten. Zudem weist das Gutachten darauf hin, dass neue gesetzliche Vorgaben frühere Entlastungen teilweise wieder aufheben können. Als Beispiele nennen die Autoren zusätzliche Dokumentationspflichten aus neuen Regelungsvorhaben. Dadurch könnten die Bürokratiekosten trotz einzelner Vereinfachungen insgesamt weiter steigen.
Neben der Unternehmensbefragung verweist das IW auf internationale Vergleichsdaten. Laut den Product Market Regulation Indicators der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weist Deutschland bei den bürokratischen Anforderungen für Unternehmensgründungen im internationalen Vergleich einen hohen Aufwand auf. Innerhalb der Europäischen Union liegt Deutschland demnach auf dem letzten Platz, im Gesamtranking auf Rang drei von hinten. Hinter Deutschland liegen lediglich Costa Rica und Japan. Die OECD nennt als Gründe unter anderem den Verwaltungsaufwand und die Komplexität der Verfahren bei Unternehmensgründungen.

Quelle: 2023, OECD Product Market Regulation Indicators

Auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) berichtet von Fortschritten, sieht jedoch weiterhin weiteren Handlungsbedarf. In seinem Jahresbericht 2025 spricht das Beratungsgremium der Bundesregierung von einer „Trendwende“ beim Bürokratieabbau, da der Erfüllungsaufwand im aktuellen Berichtszeitraum erstmals deutlich gesunken sei. Gleichzeitig weist der NKR darauf hin, dass die Wirtschaft weiterhin jährlich Bürokratiekosten von rund 64 Milliarden Euro trage und dass seit 2011 ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von 13,2 Milliarden Euro entstanden sei. Der Rat empfiehlt daher, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Abbauziele umzusetzen, bestehende Dokumentations- und Kontrollpflichten zu überprüfen sowie die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben.

Unterschiedliche Bewertung der bisherigen Reformen

Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt das IW. Nach Angaben der Autoren werden beschlossene Entlastungen teilweise durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten sowie häufige Änderungen gesetzlicher Vorgaben ausgeglichen. Dadurch könne der Anpassungsaufwand in Unternehmen trotz einzelner Vereinfachungen weiter steigen.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bewertet die Ergebnisse der Untersuchung als Bestätigung ihrer bisherigen Einschätzung. Anlässlich der Vorstellung der Studie erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben: „Die Bundesregierung nennt es Entlastungskabinett, doch die Unternehmen nennen es die x-te Ankündigung.“ Aus Sicht der INSM reichten die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht aus, um den Verwaltungsaufwand spürbar zu verringern. Alsleben forderte eine konsequente Umsetzung der angekündigten Reformen und erklärte: „Die Regierung muss endlich liefern, nicht nur ankündigen – sonst verfestigt sich, dass Bürokratie Standortnachteil Nummer 1 und ein echtes Investitionshindernis bleibt.“
Ob die von der Bundesregierung angestrebte Entlastung in den Unternehmen tatsächlich ankommt, wird sich im weiteren Verlauf der Legislaturperiode zeigen. Während der Nationale Normenkontrollrat erste Fortschritte beim Bürokratieabbau sieht, berichten viele der vom IW befragten Unternehmen bislang weiterhin von einer hohen Bürokratiebelastung.