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Professorin hält Vorlesung über „Trans-Identitäten“ und löst Demonstrationen aus


In Kürze:

  • An der HHU Düsseldorf sind für den 21. Juli Demonstrationen gegen eine Vorlesung von Prof. Dr. Ute Johanna Bayen angekündigt.
  • AStA und eine Trans-Organisation fordern die Entlassung der Professorin sowie ein Campusverbot.
  • Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert die Forderungen als Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit und verlangt Rückhalt für die Lehre.

 
An der Heinrich-Heine-Universität (HHU) in Düsseldorf haben mehrere Gruppen für Dienstag, den 21. Juli, zu einer Demonstration aufgerufen. Einige von ihnen fordern die Entlassung der dort lehrenden Professorin Dr. Ute Johanna Bayen. Sie ist seit 2007 an der Universität tätig und arbeitet am Institut für Experimentelle Psychologie, wo sie die Arbeitsgruppe für Mathematische, Kognitive und Entwicklungspsychologie leitet. Zuvor forschte sie elf Jahre lang in den USA.

Vorwürfe gegen Bayen wegen Aussagen zu Trans-Identitäten

Für diesen Tag ist eine Veranstaltung der Professorin im Rahmen ihrer Vorlesung „Grundlagen der Psychologie: Entwicklungspsychologie“ angesetzt. Wie die Initiatoren des Protests in Erfahrung gebracht haben wollen, plant Bayen sich dort mit der Frage sogenannter Trans-Identitäten zu befassen. Nach Angaben der Protestinitiatoren vertritt Bayen den Standpunkt, deren Existenz sei wissenschaftlich nicht haltbar.
Vielmehr gefährde die Verbreitung von „Trans-Ideologie“ Kinder und Jugendliche. Diese Aussagen seien „nicht nur transphob und menschenfeindlich, sondern auch wissenschaftlich nicht belegt“, heißt es. Neben dem SDS Düsseldorf und der örtlichen Juso-Hochschulgruppe soll laut „WELT“ auch der CDU-nahe Studentenverband RCDS den Protestaufruf verbreitet haben.
Verifizieren lässt sich dies nicht mehr, da der Instagram-Account der Gruppe inzwischen gelöscht wurde und andere mit dem Thema verbundene Social-Media-Kanäle bereits seit Längerem nicht mehr aktiv sind. Um ein Zeichen gegen „Transfeindlichkeit in der Lehre“ zu setzen, rufen die Initiatoren zur Teilnahme an einer Kundgebung auf. Dazu solle man „gerne Prideflaggen und Plakate etc.“ mitbringen. Auch ein Besuch der Veranstaltung im Hörsaal 3B sei möglich. Weiter heißt es: „Bitte bleibt während der Vorlesung friedlich, versucht wissenschaftlich zu diskutieren und seid bunt.“

AStA und Trans-Organisation fordern Entlassung kritischer Professorin

Dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und der Trans-Organisation TINBy geht der reine Demonstrationsaufruf nicht weit genug. Sie fordern weitergehende Konsequenzen, die nicht bei einer „klaren Stellungnahme des Rektorats und des Lehrpersonals“ sowie einer Absage der Vorlesung enden sollen.
In einer gemeinsamen Erklärung fordern beide Organisationen die „Verhängung eines Campusverbots und Entlassung von Prof. Ute Johanna Bayen“. Außerdem solle eine „Überprüfung aller Aussagen“ Bayens auf „wissenschaftliche Fundiertheit“ erfolgen. Darüber hinaus fordern sie die Einrichtung einer „internen Antidiskriminierungsbeauftragten“.
Die Unterzeichner kritisieren zudem die „Inkonsequenz“ der HHU. Diese lasse die „transfeindliche Veranstaltung“ zu – „kurz nach dem Campus CSD und noch bevor die (Pride-)Flagge wieder abgehängt wird“. Dadurch entstehe der Eindruck, dass die Universität „trans“ Studenten und Lehrer nur im Rahmen des Campus CSD akzeptiere.

„Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ fordert Campusverbot für Bayen-Gegner

Demgegenüber weist das „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ die Forderungen der Gegner der Lehrveranstaltung zurück. Man schließe sich zwar der Forderung nach einer „klaren Stellungnahme des Rektorats“ an, heißt es in einer Mitteilung auf X. Diese solle sich jedoch „gegen Wissenschaftsfeindlichkeit und Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit“ richten. Darüber hinaus heißt es in der Erklärung: „Ein Campusverbot für die Angreifer wäre auch zu erwägen, zumindest für den Tag, an dem die angegriffene Vorlesung stattfinden wird.“
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BAföG-Reform auf der Kippe? Streit um Finanzierung belastet Koalition


In Kürze:

  • Die Koalition streitet über die Finanzierung der geplanten BAföG-Reform und möglicher Leistungserhöhungen.
  • Vorgesehen sind eine höhere Wohnkostenpauschale, eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro sowie eine spätere Anhebung des Grundbedarfs.
  • SPD-Politiker werfen der Union Verunsicherung von Studenten vor und pochen auf die Umsetzung der Reform.
  • Aussagen von Forschungsministerin Dorothee Bär zu Studentenjobs lösten zusätzliche Kritik aus.

 
Die Frage der BAföG-Reform belastet die Koalition. Eigentlich hatte das Bundesforschungsministerium bereits Ende April verkündet, dass sich Union und SPD auf die Finanzierung geeinigt hätten. Bundeskanzler Friedrich Merz und Regierungssprecher Stefan Kornelius machten jedoch zu Wochenbeginn deutlich, dass die geplante Reform weiterhin unter Finanzierungsvorbehalt steht.
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) stellte die vereinbarte Reform zwar nicht infrage – diese soll das Kabinett im Juli beschließen. Allerdings sei noch nicht gesichert, dass es zu der vorgesehenen Erhöhung der Leistungen kommen werde.

Was das BAföG-Paket beinhalten soll

Die Einigung umfasst im Wesentlichen zwei Punkte: Die Wohnkostenpauschale für Studenten, die nicht bei ihren Eltern leben, soll von 380 auf 440 Euro steigen. In weiterer Folge soll der Grundbedarfssatz von derzeit 475 Euro schrittweise auf das Niveau der Grundsicherung angepasst werden.
Der Bezug von Bürgergeld ist für Immatrikulierte grundsätzlich nicht vorgesehen. Für Studienanfänger aus bedürftigen Familien soll es allerdings eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro geben, die nicht zurückgezahlt werden muss. Anspruchsberechtigt seien Studienanfänger, die nicht älter als 25 Jahre sind, Bürgergeld beziehen und in Familien leben, die ihr Einkommen aufbessern müssen.
Die Antrags- und Verwaltungsverfahren für das BAföG sollen zudem modernisiert und entbürokratisiert werden. Außerdem ist eine regelmäßigere Anpassung von Bedarfssätzen und Freibeträgen vorgesehen. Die Erhöhung der Wohnkostenpauschale soll bereits zum Wintersemester 2026/27 stattfinden. Die Umsetzung der Erhöhung des Grundbedarfs soll dagegen in zwei Schritten ab 2027/28 erfolgen.

Bär: „Kein Drama“, wenn Studenten nebenbei jobben

Dass aus der Union jetzt Stimmen kommen, die den Finanzierungsvorbehalt des Koalitionsvertrags anmahnen, sorgt in der SPD für Unmut. Vizefraktionschefin Wiebke Esdar wirft dem Kanzleramt vor, junge Menschen zu verunsichern. Die Finanzierung stehe, so Esdar. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil habe die Reform bereits in seiner Haushaltsplanung abgebildet, betonte sie.
Gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ hatte Ministerin Bär erklärt, sie habe Zweifel an der Umsetzbarkeit der BAföG-Reform angesichts des allgemeinen Spardrucks. Zudem sei es „kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben – viele sammeln dabei sogar wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf“, so Bär.

SPD-Abgeordnete bringt wegen BAföG-Reform Koalitionsbruch ins Spiel

Juso-Chef Philipp Türmer kritisierte die Aussagen am 1. Juni im Deutschlandfunk als „ehrlicherweise saudumme Klischees“ über angeblich „faule Studenten“, die „doch mal arbeiten“ sollten. Tatsächlich seien bereits rund 65 Prozent der Studenten neben dem Studium berufstätig – mehr als in früheren Generationen.
Trotzdem lebten 50 Prozent der Immatrikulierten, die nicht mehr zu Hause wohnten, in Armut. Grund dafür seien die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die Tatsache, dass das BAföG eben nicht ausreiche. Die Ministerin solle sich auf die Seite der Betroffenen stellen, mahnt Türmer: „Sie müsste ein Interesse daran haben, dass es in Deutschland nicht vom Geldbeutel abhängt, ob man sich das Studieren leisten kann.“
Die bayerische SPD-Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner erhöhte den Druck auf den Koalitionspartner. In einem am Montag veröffentlichten Meme deutete sie an, dass die SPD bei einem Scheitern der BAföG-Reform Konsequenzen ziehen könnte: „Wenn die BAföG-Erhöhung nicht zum Wintersemester kommt – dann gehen wir!“
Später löschte sie das Bild. Screenshots davon verbreiten sich jedoch weiterhin in den sozialen Medien. Aus dem Bundesforschungsministerium hieß es unterdessen, man arbeite „mit Nachdruck“ daran, dass die BAföG-Reform Ende Juli im Bundeskabinett verabschiedet werden könne und zum Wintersemester in Kraft trete.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)