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Gericht verpflichtet BVG zur Fortsetzung von „NIUS“-Werbekampagne


In Kürze:

  • Das Verwaltungsgericht Berlin hat die BVG verpflichtet, die gebuchte Werbekampagne des Portals „NIUS“ fortzusetzen.
  • Nach Auffassung des Gerichts besteht ein Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen des kommunalen Unternehmens.
  • Zudem darf die BVG Äußerungen von Chefredakteur Julian Reichelt zur Zweigeschlechtlichkeit nicht als „offensichtlich rechtswidrig“ bezeichnen.
  • Die BVG hat angekündigt, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen eine gebuchte Werbekampagne des Portals „NIUS“ zu Ende führen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Die Stadt Berlin hat dazu am Montag, 13. Juli, eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Darüber hinaus darf das kommunale Unternehmen Aussagen von dessen Chefredakteur Julian Reichelt über Zweigeschlechtlichkeit nicht mehr als „offensichtlich rechtswidrig“ bezeichnen. Eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich. Die BVG hat bereits angekündigt, diese einlegen zu wollen.

Werbung von „NIUS“ bei BVG rief scharfe Reaktionen hervor

Im April 2026 hatte das rechte Portal beim Werbeflächenvermarkter Wall GmbH für die Dauer von zwei bzw. drei Monaten Werbeflächen an öffentlichen Verkehrsmitteln der BVG gebucht. Es handelte sich dabei um Außenwerbung an einem Doppeldeckerbus sowie um Innenwerbung auf Flächen über Türen und Fenstern in U-Bahnen.
Das Format bewarb jeweils seine Morgensendung mit dem Slogan „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird“. Die Werbung von „NIUS“ löste umgehend kritische Reaktionen aus. In sozialen Medien erschienen Videos, die Gegner des Portals beim Überkleben oder Verfremden der Sujets zeigen. Die Organisation „Campact“ begleitete Busse, an denen die Werbung angebracht war, mit einem LED-Truck. Dieser kommunizierte die Gegenparole:
„Morgens um 6 schon Lügen & Hetze verbreiten.“
Es soll auch Aufrufe gegeben haben, Einrichtungen der BVG zu beschädigen oder den Betriebsablauf zu stören. In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Politikerin Antje Kapek erklärte der Senat, die BVG schließe Werbung auf ihren Flächen aus, die „gegen geltendes Recht, wie etwa die Grundrechte, das Jugendschutzgesetz oder gute Sitten verstößt“. Diese Vorgaben seien durch die bestehende Kampagne nicht verletzt.

Montage auf X als Anlass für Stopp der Werbekampagne

Am 3. Juni veröffentlichte Julian Reichelt jedoch einen Beitrag auf X, der den Eindruck erwecken sollte, „NIUS“ habe den Inhalt seiner Werbung verändert. Der Slogan würde nun lauten:
„Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern.“
Reichelt postete unter anderem ein Bild, das suggerierte, das Motiv sei bereits tatsächlich in Bahnen angebracht. Dazu schrieb er: „NIUS grüßt die Genossen von Campact und taz mit dem neuen Werbemotiv.“
Wie sich wenig später herausstellte, handelte es sich lediglich um eine Montage. Ein Motiv dieser Art hatte es zu keiner Zeit in einem Zug der BVG gegeben.
Die Verkehrsgesellschaft nahm diesen Beitrag dennoch zum Anlass, um den Werbevermarkter zum Stopp der Kampagne „mit sofortiger Wirkung“ anzuweisen. Die BVG sprach von der Veröffentlichung eines Werbemotivs auf Social Media, das den Eindruck hervorrufe, es hinge in der Berliner U-Bahn. Es handele sich um ein Motiv, das „aus Sicht der BVG und nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreitet“.

BVG sah „rechtswidrige Inhalte“ in X-Post von „NIUS“-Chefredakteur

Die BVG führten in weiterer Folge aus, dass „ein Verantwortlicher“ des Portals am 3. Juni ein neues Motiv veröffentlicht habe, das „nach Auffassung der BVG offensichtlich rechtswidrig ist“. Zugleich erwecke er damit den Eindruck, das Motiv sei Bestandteil der bei der BVG gebuchten Werbekampagne und werde dort tatsächlich ausgespielt.
Das in Social Media verbreitete Motiv sei jedoch „weder Gegenstand der gebuchten Kampagne noch wurde es von der BVG oder ihrem Vermarkter freigegeben oder veröffentlicht“. Man trage, so hieß es weiter, „als öffentliches Unternehmen die Verantwortung, Grundrechte zu achten und zu schützen“.
Deshalb ziehe man klare Grenzen dort, wo „Rechte Dritter verletzt werden“ oder bewusst der Eindruck hervorgerufen werde, „rechtswidrige Inhalte“ würden von der BVG verbreitet oder gebilligt. Welche Rechtsnormen die BVG durch das von Reichelt verbreitete Motiv verletzt sah, führte die Verkehrsgesellschaft nicht aus.

Verwaltungsgericht gibt Portalsbetreibern Recht

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat nun die BVG verpflichtet, die Werbekampagne fortzusetzen. „NIUS“ habe gegenüber dem öffentlichen Unternehmen Anspruch auf „gleichen und diskriminierungsfreien Zugang“ zu dessen Werbeflächen. Die tatsächlich gebuchte Werbung erfülle die von der BVG aufgestellten Voraussetzungen für die Ausspielung. Zudem sei sie von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt.
Auch die von der BVG vorgebrachte Befürchtung, Dritte könnten die Werbekampagne zum Anlass für Straftaten gegen die Verkehrsbetriebe, rechtfertige den Ausschluss von „NIUS“ nicht. Dies sei maximal dann der Fall, wenn „die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten werden könne“. Dafür gebe es im konkreten Fall aber keinen Anlass.
Das Gericht stellte in seinem Beschluss zu VG 1 L 215/26 auch fest, dass „NIUS“ von der BVG die Unterlassung der Äußerung verlangen könne, die Aussagen seines Chefredakteurs zur Zweigeschlechtlichkeit seien „offensichtlich rechtswidrig“. Mit den konkreten Äußerungen seien „die der Meinungsfreiheit gezogenen Grenzen nicht überschritten worden“.
 
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Livestream zum AfD-Bundesparteitag: Aktionsbündnis kündigt Blockaden an – Polizei warnt vor „Endzeit-Szenario“

Epoch Times berichtet am Samstag (4. Juli) ab 7:00 Uhr live von den Geschehnissen rund um den AfD-Bundesparteitag in Erfurt.
Das Aktionsbündnis „widersetzen“ kündigte Störaktionen gegen den Parteitag an. Ziel sei dabei, mit Blockaden die Delegierten daran zu hindern, zum Parteitag gelangen.
Auf ihrer Website kündigte die …
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1. Juli: Aufstände befürchtet | Großes Reformpaket | Blockaden gegen AfD-Parteitag

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Aufstände befürchtet

Prof. Werner Patzelt (CDU) sieht die AfD als die stärkste Kraft nach den Landtagswahlen und befürchtet wochenlange „bürgerkriegsähnliche Umstände“. Im Interview mit Epoch Times spricht der Politikwissenschaftler über mögliche Mehrheiten sowie darüber, welche Auswirkungen auf Bundespolitik und Gesellschaft zu erwarten sind.

Großes Reformpaket

Union und SPD beraten heute über Reformen bei Steuern, Rente und Pflege. Der größte Streitpunkt bleibt die Finanzierung von Steuerentlastungen. Einig ist sich die Koalition darüber, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten. Die SPD will zudem vor allem Besserverdienende stärker belasten – etwa durch einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.

Blockaden gegen AfD-Parteitag

Die Umweltaktivistin Luisa Neubauer und die linke Initiative Campact unterstützen die Sitzblockaden gegen den AfD-Parteitag. Erwartet werden 50.000 Teilnehmer. Thüringens Innenminister betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien. Die Polizei warnt vor gewaltbereiten Linksextremisten.

Zoll auf Billigpakete

Ab heute erhebt die EU einen neuen Zoll auf Päckchen aus Nicht-EU-Ländern. Dieser liegt bei drei Euro pro Produktkategorie. Zuvor konnten Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro ohne zusätzliche Verzollung eingeführt werden. Die EU will damit die Paketflut von Billiganbietern wie beispielsweise Shein und Temu eindämmen.

Stärkung der Bundeswehr

Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe beschlossen, um die Bundeswehr zu stärken. Geplant ist, den Bau militärischer Infrastruktur zu beschleunigen – unter anderem durch Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht. Außerdem sollen Reservisten künftig auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers zu Wehrübungen verpflichtet werden können.
 
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Neubauer und Campact unterstützen Sitzblockaden gegen AfD-Parteitag


In Kürze:

  • Luisa Neubauer und Campact unterstützen die angekündigten Sitzblockaden gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt.
  • Die Initiatoren berufen sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das Erfolgsaussichten für ein AfD-Verbotsverfahren sieht.
  • Thüringens Innenminister Georg Maier betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.
  • Ein Parteiverbot kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden; das GFF-Gutachten entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung.

 
Wenige Tage vor dem Bundesparteitag der AfD am kommenden Wochenende (4./5. Juli) in Erfurt hat das Bündnis „Widersetzen“ prominente Unterstützung erhalten. Wie der „Spiegel“ berichtet, wollen sich Klimaaktivistin Luisa Neubauer und die Organisation Campact an den angekündigten Sitzblockaden beteiligen. Damit, so Neubauer und Campact-Geschäftsführer Christoph Bautz, wolle man den Parteitag „so lange wie möglich aufhalten“.

Neubauer und Campact rufen „demokratische Mitte“ zu Protest gegen AfD auf

In einer gemeinsamen Erklärung begründen sie ihr Anliegen mit dem jüngst veröffentlichten Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Dieses hatte eine Vielzahl öffentlicher Quellen und Aussagen führender AfD-Funktionäre ausgewertet. Unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Verbotsantrag gegen die Partei reale Erfolgsaussichten hätte. Die AfD verfolge in zumindest zwei Kernbereichen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – nämlich der Menschenwürde und dem Demokratieprinzip – verfassungswidrige Ziele.
Die Blockade des Parteitages ist damit aus Sicht von Neubauer und Campact ein Akt der Gegenwehr gegen den Versuch der Partei, die Verfassung anzugreifen. Zudem fordern beide in der Erklärung auch die „demokratische Mitte“ zur Beteiligung an den Protesten auf. Diese sollten „nicht als rein linkes Thema“ verstanden werden; man könne sich „Passivität und Gleichgültigkeit“ nicht mehr leisten.
Am Rande des Parteitags auf dem Gelände der Erfurter Messe erwartet die Polizei mehr als 50.000 Teilnehmer. Während Parteien, Gewerkschaften und Kirchen zu bloßen Demonstrationen aufrufen, will das Bündnis „Widersetzen“ den Parteitag vollständig verhindern. Die Linkspartei billigt dieses Anliegen, einige ihrer Abgeordneten wollen sich an Blockaden beteiligen. Polizeibehörden rechnen auch mit etwa 2.500 gewaltbereiten Gegendemonstranten.

Parteitag als gesetzliche Pflicht einer Partei

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat vor Verhinderungsblockaden gegen den AfD-Parteitag gewarnt. Eine solche sei „nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt“; die Polizei werde das Versammlungsrecht der AfD durchsetzen.
In Paragraf 9 des Parteiengesetzes ist bestimmt, dass Parteitage mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammentreten müssen. Die Bestimmungen des Parteiengesetzes sollen sicherstellen, dass Parteien ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung nachkommen können. Einen Parteitag abzuhalten ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht von Parteien. Auf die politischen Inhalte der Partei kommt es dabei nicht an.
Sollten Parteien aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden oder beseitigen wollen, ist ein Verbot möglich. Das Verfahren dazu regeln Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sowie die Paragrafen 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG).

Dobrindt skeptisch gegenüber neuen Erkenntnissen aus GFF-Gutachten zur AfD

Das Bundesverfassungsgericht ist nach dem Grundgesetz für Parteiverbote zuständig. Entscheidungen über ein Parteiverbot werden nicht durch die Exekutive oder andere politische Akteure getroffen.
Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ändert keine bestehende Rechtslage. Es handelt sich um eine wissenschaftliche, privat finanzierte Veröffentlichung der Autoren. Projektleiter Bijan Moini stellte bei der Präsentation klar, dass das Dokument weder als Empfehlung noch als Anleitung für ein mögliches Verbotsverfahren gedacht ist.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025, dass man auch dieses Gutachten auswerten werde. Dieses stütze sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Informationen; diese hätten „natürlich auch unseren Diensten und Behörden in der Vergangenheit zur Verfügung gestanden“.