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Worauf sich Linke, Grüne und SPD als Grundlage für Koalitionsgespräche geeinigt haben


In Kürze:

  • SPD und Grüne stimmen für Koalitionsverhandlungen.
  • Die Entschädigung bei der Vergesellschaftung soll auf 16 Milliarden Euro gedeckelt werden.
  • Wahlrecht und Kandidatur für politische Ämter sollen auch ohne deutschen Pass möglich sein.

 
SPD und Grüne in Berlin haben sich mit jeweils sehr großen Mehrheiten für Koalitionsverhandlungen mit der Linken ausgesprochen. Trotz anhaltender Kritik, auch aus den eigenen Bundesparteien, stimmten die Gremien der Landesverbände am Montag, 19. Oktober, dafür.
Bei der SPD entschied der Landesvorstand mit 26 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen, bei den Grünen stimmten auf einem Landesausschuss 43 von 45 Delegierten für die Aufnahme von Koalitionsgesprächen.
Damit muss nur noch die Linke der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen zustimmen. Sie will allerdings erst am 31. Oktober auf einem Landesparteitag darüber entscheiden. Stimmt die Wahlsiegerin, die mit Elif Eralp die künftige Regierende Bürgermeisterin stellen will, wie erwartet zu, könnten die Koalitionsverhandlungen ab November beginnen.

Kritik an Rot-Grün-Rot hält an

Rot-Grün-Rot gilt in Berlin seit der Abgeordnetenhauswahl am 20. September als wahrscheinlichste Koalition.
Wegen der Antisemitismusvorwürfe gegen Teile der Linken und des Vorwurfs der Nähe einzelner Linken-Politiker zur Clankriminalität hält die Kritik an einem solchen Bündnis jedoch an. Vertreter von CDU und CSU, aber auch Politiker aus den Reihen von SPD und Grünen warnen davor.
Die SPD teilte am Montag nur das Ergebnis der Beratungen im Landesvorstand mit. Bei den Grünen diskutierten die Delegierten des Landesausschusses offen über das Ergebnis der Sondierungen. Dort gab es breite Zustimmung zu einem rot-grün-roten Bündnis und zu den bisher bekannten geplanten Inhalten. Nur vereinzelt wurden Zweifel geäußert, ob die Linke tatsächlich regierungsfähig sei.
Die Grünen bestimmten zudem ihre Hauptverhandlungsgruppe. Ihr sollen neben Werner Graf, dem Spitzenkandidaten der vergangenen Wahl, Bettina Jarasch, Nina Stahr, Philmon Ghirmai, Silke Gebel, Klara Schedlich, Jörn Oltmann und Filiz Keküllüoğlu angehören.

Einigung bei Vergesellschaftung und Neubau

Linke, Grüne und SPD hatten am Samstag, 17. Oktober, einen Durchbruch in ihren Sondierungsgesprächen erzielt. Sie verständigten sich über eine Vielzahl von Themen, auch über die geplante und umstrittene Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen.
Wie die „WELT“ berichtet, soll die Vergesellschaftung nun Immobilienunternehmen mit mindestens 10.000 Wohnungen im Bestand betreffen. Die Linke hatte ursprünglich eine Grenze von 3.000 Wohnungen gefordert. Die Entschädigung soll auf höchstens 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Andernfalls soll es keine Vergesellschaftung geben.
SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach hatte im Wahlkampf die Entschädigungskosten auf 20 bis 30 Milliarden Euro geschätzt. Das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung verwies auf eine Spanne bisheriger Schätzungen von rund 10 bis 36 Milliarden Euro und kam in einer eigenen Studie auf rund 13,5 Milliarden Euro.
Über die Höhe der Entschädigung dürfte letztlich ein Gericht entscheiden. Auch darf die Vergesellschaftung den ohnehin angespannten Berliner Haushalt nicht zusätzlich belasten.
Ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder künftig noch entstehen sollen. Neubauvorhaben wären somit nicht von einer Vergesellschaftung betroffen. Kritiker hatten wiederholt vor einem investorenfeindlichen Klima gewarnt. Die Einigung sieht zudem bis 2031 Baugenehmigungen für 100.000 neue Wohnungen vor.
Neben der Wohnungspolitik verständigten sich die drei Parteien auf weitere gemeinsame Vorhaben, darunter Förderprogramme für innovative Start-ups. Die Ergebnisse sind in einem 31-seitigen Sondierungspapier mit dem Titel „Mehr gemeinsam, mehr Berlin“ festgehalten. Es soll nun als Grundlage für mögliche Koalitionsverhandlungen dienen.

Wahlrecht, Sicherheit, Nahverkehr

Dem Papier zufolge wollen sich die drei Parteien auch für ein Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass einsetzen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Sie sollen auf Kommunal- und Landesebene wählen dürfen und selbst für politische Ämter kandidieren können.
Dies solle auch für Menschen aus Nicht-EU-Staaten gelten. „Teilhabe darf in Berlin niemals eine Frage des Passes sein“, heißt es dazu. Wie das Vorhaben rechtlich umgesetzt werden soll, ließen die Parteien offen.
Die Sondierer einigten sich auch darauf, Antisemitismus konsequent zu bekämpfen und jüdisches Leben in der Hauptstadt zu schützen. Zudem bekennen sie sich zum Existenzrecht Israels und zu einer Zwei-Staaten-Lösung.
Antisemitische Vorfälle in den eigenen Reihen sollen aufgearbeitet werden. Mögliche Konsequenzen reichen bis zum Ausschluss aus einer Fraktion.
Mit mehr sichtbarem Personal im öffentlichen Raum sowie in Bussen und Bahnen soll die Sicherheit erhöht werden. Die Personalstärke der Polizei soll dabei beibehalten werden.
Linke, Grüne und SPD möchten außerdem den Ausbau der Radwege vorantreiben und den öffentlichen Nahverkehr stärken. Busse und Straßenbahnen sollen mehr eigene Fahrspuren und an Ampeln Vorrang bekommen.
Zudem wollen die drei Parteien die Zuverlässigkeit von Bussen und Bahnen verbessern. Billiger soll das Sozialticket für den öffentlichen Nahverkehr werden. Es kostet derzeit 27,50 Euro pro Monat.

Weniger Müll, mehr „Schwammstadt“

Nach den Vorstellungen der drei Parteien sollen Parks und Spielplätze in Berlin auch sauberer werden. Die Stadtreinigung soll verstärkt dort zum Einsatz kommen, wo viele Menschen auf engem Raum leben und entsprechend viel Abfall anfällt.
Zudem ist eine kostenfreie Sperrmüllabholung für jeden Haushalt einmal im Jahr geplant. Laut Sondierungspapier soll die Umsetzung zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts erprobt werden.
Den klimatischen Veränderungen wollen die Sondierer mit einem verstärkten Schutz von Bäumen begegnen. Außerdem möchten sie Regenwasser stärker in der Stadt halten, Flächen entsiegeln und Berlin zu einer „Schwammstadt“ weiterentwickeln.

Handyverbot an Grundschulen

Die Gebührenfreiheit von der Kita bis zur Hochschule soll dem Papier zufolge beibehalten werden. Kostenlos bleiben demnach auch Schulmittagessen und Schülerticket. Die Parteien wollen mehr in Schulen investieren, Gemeinschaftsschulen ausbauen und jedes Kind entsprechend seinen Fähigkeiten fördern.
An Grundschulen soll grundsätzlich ein Handyverbot gelten. Die separate Beschulung von Flüchtlingskindern wollen die Parteien „so schnell wie möglich“ beenden. Außerdem ist eine Aufkündigung der Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr vorgesehen.
Schulen sollen weiterhin selbst über plurale Angebote der Demokratiebildung entscheiden können, heißt es weiter.
 
Mit Material von AFP
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Briefwahl boomt – doch wie groß ist die Gefahr von Manipulation?


In Kürze:

  • Die Briefwahl hat seit den 2000er-Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen.
  • In Magdeburg und Halle wurden bereits rund 87.500 Briefwahlanträge gestellt.
  • AfD-Bundessprecher Chrupalla und Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt Siegmund sprechen von möglichen Manipulationen, können aber keine konkreten Fälle benennen.
  • Für einen systematischen Missbrauch gibt es bislang keine Anhaltspunkte.

 
Am Wahlsonntag ins Wahllokal: Das ist heute in Deutschland keine Selbstverständlichkeit mehr.
Die Anzahl der Stimmen bei Wahlen, die per Briefwahl abgegeben werden, ist insbesondere seit Ende der 2000er-Jahre deutlich im Steigen begriffen. Das Phänomen zeigt sich bei Kommunalwahlen ebenso wie bei überregionalen Wahlen. Einige Wahlprozesse – wie die Sozialwahl – laufen faktisch ausschließlich auf dem Wege der Briefwahl ab. Die Corona-Zeit hat den Anteil der Briefwähler noch einmal deutlich ansteigen lassen.

Von der Ausnahme zur bequemen Option

Erstmals schuf der Gesetzgeber in Deutschland die Möglichkeit der Briefwahl für die Bundestagswahl 1957. Mit diesem Schritt sollte vorwiegend alten, kranken oder behinderten Menschen, für die der Weg ins Wahllokal mit enormen Schwierigkeiten verbunden war, die Wahlteilnahme ermöglicht werden. Der Anteil der Briefwahlstimmen an den Gesamtstimmen lag damals bei 4,9 Prozent. Auch im Wendejahr 1990 war er mit 9,4 Prozent noch einstellig.
Seit der Bundestagswahl 2009 müssen Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen wollen, keine besonderen Verhinderungsgründe mehr nennen. Zuvor war es erforderlich, den Antrag auf Übermittlung der Briefwahlunterlagen mit einer Begründung für die Abwesenheit am Wahltag zu versehen. Diese konnte etwa in gesundheitlich bedingter Verhinderung, aber auch in berufs- oder reisebedingter Ortsabwesenheit liegen.
Den bisher höchsten Briefwähleranteil gab es während der Corona-Zeit. So wurden bei der Bundestagswahl 2021 insgesamt 47,3 Prozent der Stimmen nicht am Wahltag an der Urne abgegeben. Diesen Rekordanteil erreichte die Bundestagswahl 2025 bei weitem nicht mehr – obwohl bei der Winterwahl immer noch 37 Prozent von dieser Option Gebrauch machten.

Briefwahl auch in Sachsen-Anhalt immer weiter verbreitet – doch deutlich seltener als in Bayern

Bei den bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt zeichnet sich erneut eine hohe Nachfrage nach Briefwahlunterlagen ab.
In Magdeburg und Halle, den beiden größten Städten des Landes, sind nach Angaben der Stadtverwaltungen mit Stand zu Wochenbeginn etwa 87.500 Briefwahlanträge eingegangen. Die Anzahl der Wahlberechtigten, die diese anforderten, lag in Magdeburg bei etwa 48.300, das entspricht 26,8 Prozent. In Halle waren es mit rund 39.200 beziehungsweise 22,3 Prozent etwas weniger.
Die Wahlleitung in der Landeshauptstadt rechnet bis zum Wahltag damit, dass rund 30 Prozent der Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen anfordern. Es steht damit nicht fest, ob der Anteil der Antragsteller auch deckungsgleich mit jenem der letztendlichen Briefwähler sein wird. Es ist beispielsweise möglich, unter Mitnahme der zugesandten Briefwahlunterlagen doch noch im Wahllokal seine Stimme abzugeben.
Damit ist der Anteil der Antragsteller für die Briefwahl zwar auch in Sachsen-Anhalt im Steigen begriffen. Er liegt insgesamt jedoch immer noch deutlich unter jenem in Bundesländern wie Bayern. Dort lag die Briefwahlquote – auch aufgrund des komplexen Wahlsystems mit Kumulieren und Panaschieren bei Kommunalwahlen – bereits in den 1990er-Jahren höher als in anderen Bundesländern.
Bei der Bundestagswahl 2025 lag der Anteil dort bei 52,2 Prozent, vier Jahre zuvor sogar bei 62,4 Prozent. Zum Vergleich: In Sachsen-Anhalt wählten 2021 zur Bundestagswahl 34,2 Prozent per Brief (29,1 Prozent bei der Landtagswahl). Im Vorjahr waren es bei der Bundestagswahl 26,8 Prozent.

Mehrere Wahlergebnisse kippten nach Auszählung der Briefstimmen

Im Vorfeld der Landtagswahlen kommen vor allem aus der AfD vermehrt Behauptungen, die Briefwahl sei anfällig für Fehler und Manipulationen. Bundessprecher Tino Chrupalla sprach – ohne konkrete Beispiele nennen zu können – von Fällen, in denen Menschen in Pflegeheimen beim Wählen „der Stift sozusagen geführt“ worden sei.
Auch Sachsen-Anhalt-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sprach von „Tricksereien“, die durch die Briefwahl ermöglicht würden. Bereits in der Vergangenheit forderten AfD-Verbände die Abschaffung der Briefwahl.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Briefwahl in mehreren Urteilen als verfassungsmäßig zulässig beurteilt. Zwar seien die Integrität der Wahl, das Wahlgeheimnis und die Wahlfreiheit bei der Briefwahl, „nicht gleichermaßen gewährleistet“. Der Gesetzgeber biete derzeit jedoch ausreichende Gewähr für deren Schutz vor derartigen Gefahren.
Zu den wahrscheinlichen Hintergründen der Forderung der AfD, die Briefwahl abzuschaffen, dürfte der Umstand gehören, dass in mehreren Fällen die Wahl rechter Kandidaten für öffentliche Ämter am Ergebnis der Briefwahlstimmen scheiterte.

Gefälle zwischen Urne und Brief nicht bei allen Parteien gleich groß

Bei der Stichwahl für das Amt des Bundespräsidenten in Österreich 2016 hatte der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer nach Auszählung der Urnenstimmen vor seinem Gegenkandidaten Alexander Van der Bellen gelegen.
Erst am darauffolgenden Tag fand die Auszählung der Briefwahlstimmen statt – und diese ergab eine so große Mehrheit für Van der Bellen, dass dieser auch insgesamt vorn lag. Auch bei der US-Präsidentenwahl 2020 lag der Demokrat Joe Biden in mehreren entscheidenden Bundesstaaten bei den am Wahltag abgegebenen Stimmen hinter Amtsinhaber Donald Trump. Auch hier drehte jeweils die Auszählung der per Brief eingesandten Stimmen das Ergebnis.
Bei mehreren Stichwahlen auf kommunaler Ebene lag der jeweilige AfD-Kandidat während der Liveauszählung der Urnenstimmen vorn – und scheiterte aufgrund des am Schluss ausgezählten Briefwahlergebnisses.
Tatsächlich lag auch bei überregionalen Wahlen wie der Bundestagswahl der Stimmenanteil der AfD unter Briefwählern deutlich unter jenem bei den Urnenwählern, wobei die Kluft im Verlauf der vergangenen Jahre immer größer wurde.
Bei der Bundestagswahl 2013 stimmten 3,9 Prozent der Briefwähler und 5 Prozent der Urnenwähler für die Partei. Vier Jahre später betrug das Gefälle 9,6 Prozent zu 13,9 Prozent. Im Jahr 2021 kam die AfD nur noch auf 6,7 Prozent bei den Briefwählern, aber immer noch auf 13,6 Prozent an der Urne. Im Vorjahr lautete das Verhältnis 13,2 Prozent zu 25,3 Prozent.

Es gab Fälle von Wahlbetrug – allerdings lediglich in Einzelfällen

Einen so großen Unterschied im Zuspruch zwischen Briefwählern und Urnenwählern gibt es sonst bei keiner Partei. Bei der FDP war das Gefälle jeweils am geringsten – zuletzt wählten jeweils 4,3 Prozent Brief- und Urnenwähler die Liberalen.
Überdurchschnittlich häufig wurden 2025 bei der Briefwahl die CSU (9,2 gegenüber 4,0 Prozent) und die Grünen (13,8 zu 10,3 Prozent) gewählt. Auch SPD (17,4 zu 15,8 Prozent) und CDU (24,1 zu 21,6 Prozent) schnitten bei der Briefwahl besser ab. Hingegen wurde auch die Linke häufiger an der Urne gewählt (9,4 Prozent verglichen mit 7,7 Prozent bei der Briefwahl).
Die Zahl nachgewiesener Manipulationen bei Briefwahlen liegt jedoch seit 2000 im einstelligen Bereich. In den meisten Fällen betrafen diese Kommunalwahlen – etwa 2002 in Dachau, 2006 im niedersächsischen Wietze, 2008 im bayerischen Roding oder 2014 in Stendal, Sachsen-Anhalt.
Im Jahr 2024 betraf ein Fall die Landtagswahl in Sachsen. In allen Fällen konnten die Manipulationsversuche aufgedeckt werden und beschäftigten in weiterer Folge die Justiz.
Für einen systematischen Missbrauch bei der Briefwahl gibt es jedoch keine Anhaltspunkte. Potenziell reduziert ist vor allem das Prinzip der geheimen Wahl gegenüber der Abstimmung im Wahllokal. Das gilt etwa bei der Stimmabgabe zu Hause oder im Pflegeheim. Ob jemand, der befürchtet, zu Hause bei der Stimmabgabe unter Druck gesetzt zu werden, überhaupt Briefwahlunterlagen anfordert, ist jedoch ungewiss.

Stimmabgabe im Pflegeheim: Pflegeschutzbund weist Anschuldigungen zurück

Auch in Pflegeheimen wird, wie der BIVA-Pflegeschutzbund betont, Hilfe beim Ausfüllen von Wahlunterlagen nur auf Verlangen geleistet. Im Regelfall sei es auch nicht das Pflegepersonal, das beim Ausfüllen der Stimmzettel assistiere, sondern Angehörige oder gerichtlich bestellte Betreuer.
Die Integrität der Briefwahl ist in Deutschland durch mehrere Sicherungssysteme geschützt. Die Ausstellung eines Wahlscheins wird durch einen Sperrvermerk dokumentiert. Damit ist dem Wahlvorstand im Wahllokal erkennbar, wer einen solchen beantragt hat. Eine weitere Stimmabgabe an der Urne ist damit ausgeschlossen.
Der Wahlschein ist darüber hinaus personalisiert. So müssen die Wahlberechtigten darauf Namen, Geburtsdatum und Anschrift angeben. Auf dem Wahlschein findet sich auch ein Formular für eine Versicherung an Eides statt. Darauf muss der Wähler unterschreiben und damit dokumentieren, den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet ausgefüllt zu haben.

Strenge Kontrollen der Identität – aber Fehlerquellen bei der Stimmabgabe

Um die Identitätsprüfung von der Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe zu trennen, muss der Stimmzettel in einen verschlossenen Umschlag gesteckt werden. Dieser muss getrennt vom unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag gesteckt werden.
Eine mögliche Fehlerquelle, die zu einer Zurückweisung des Wahlbriefs führt, ist es jedoch, den unterschriebenen Wahlschein entweder nicht mit in den Wahlbriefumschlag zu stecken oder ihn mit dem Stimmzettel zusammen in den Umschlag zu stecken. In beiden Fällen findet keine gültige Stimmabgabe statt.
Der mehrköpfige Briefwahlvorstand kontrolliert, sobald der Wahlbrief eingeht, die Unversehrtheit der Umschläge, den Wahlschein und die Unterschrift. Fehlt diese, wird der Wahlbrief zurückgewiesen.
Gleiches gilt für ungültige oder verspätete Wahlbriefe. Die verschlossenen Stimmzettel werden bis zur Auszählung am Wahltag in einer verschlossenen Urne aufbewahrt. Briefwahlvorstände arbeiten öffentlich und unterliegen ähnlichen Kontroll- und Beobachtungsmöglichkeiten wie Wahlvorstände im Wahllokal.
Warum aber wird die AfD so stark unterdurchschnittlich bei Briefwahlen gewählt? Ein wesentlicher Faktor ist dabei die Einstellung zur Briefwahl als solcher. Wenn ein signifikanter Teil der Anhängerschaft einer Partei meint, die Briefwahl werde manipuliert, und Spitzenfunktionäre ihn in dieser Ansicht bestärken, werden potenzielle AfD-Wähler von vornherein keine Briefwahlunterlagen beantragen. Entsprechend geringer wird auch der Stimmenanteil unter den Briefwählern sein. Der Effekt ähnelt damit einer selbsterfüllenden Prophezeiung.

Urnenwahl als Ritual vs. Briefwahl als Lifestyle-Element

Ferner gibt es generelle Faktoren, die dazu führen, dass sich Briefwahlergebnisse von Urnenergebnissen teilweise unterscheiden. So ist der Anteil der Briefwähler in größeren Städten regelmäßig deutlich höher als in ländlichen Gemeinden oder Dörfern. Dort ist der Gang zum Wahllokal häufiger noch als traditionelles oder familiäres Ritual verankert – in manchen Fällen verbunden mit dem Kirchgang oder der Teilnahme an anderen Gemeinschaftsveranstaltungen.
Auch nutzen Rentner oder jüngere Menschen, beispielsweise Studenten, häufiger die Möglichkeit der Briefwahl als etwa Berufstätige. Wohlhabende geben ihre Stimme ebenfalls häufiger per Brief ab als an der Urne. Ihre Bereitschaft, sich an Wahlen zu beteiligen, ist ebenfalls höher. Demgegenüber ist die Wahlbeteiligung unter sozial benachteiligten Bevölkerungsteilen generell gering. Darüber hinaus ist auch der Frauenanteil unter den Briefwählern überdurchschnittlich.
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6,8 Millionen Stimmen ohne Wirkung? Der Streit um die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde


In Kürze:

  • Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier fordert eine Senkung der Sperrklausel auf drei Prozent.
  • Linke und AfD sprechen sich für Änderungen aus, die Union lehnt eine Reform ab.
  • Der knappe BSW-Wahlausgang mit 4,981 Prozent verschärft die Debatte.

 
Die Debatte über die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen gewinnt an Fahrt. Auslöser ist ein Vorstoß des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Er bezeichnete die Sperrklausel als „nicht mehr zeitgemäß“ und sprach sich dafür aus, die Hürde von fünf auf drei Prozent abzusenken. Seine Begründung: Millionen Wählerstimmen würden derzeit ohne parlamentarische Wirkung bleiben.
Papier verwies gegenüber dem „Tagesspiegel“ darauf, dass bei der vergangenen Bundestagswahl nach seinen Angaben rund 6,8 Millionen von insgesamt 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen auf Parteien entfielen, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht übersprangen. Eine Demokratie müsse auch neuen Parteien ermöglichen, sich politisch zu etablieren. Die aktuelle Regelung erschwere dies und könne zu einer „parteipolitischen Versteinerung“ führen.

Ein Mikrofon ist auf dem Rednerpult vor einer Wahlveranstaltung der Christlich Demokratischen Union (CDU) im GENO-Haus am 8. März 2026 in Stuttgart, Süddeutschland, zu sehen.

Foto: Silas Stein / AFP via Getty Images

Zwischen Wahlgleichheit und stabilen Mehrheiten

Hinter der Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde steht ein grundsätzlicher Konflikt des deutschen Wahlsystems: Soll möglichst jede politische Strömung im Parlament vertreten sein – oder soll verhindert werden, dass eine Vielzahl kleiner Parteien die Regierungsbildung erschwert?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erläutert, dass die Sperrklausel vor allem eingeführt wurde, um einer Zersplitterung des Parteiensystems entgegenzuwirken und die Funktionsfähigkeit parlamentarischer Mehrheiten zu sichern. Befürworter einer Reform argumentieren dagegen mit der Wahlgleichheit und kritisieren, dass Stimmen für Parteien unterhalb der Fünf-Prozent-Marke ohne direkte parlamentarische Wirkung bleiben.
Besondere Aufmerksamkeit erhält die Debatte durch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die Partei scheiterte bei der vergangenen Bundestagswahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen nur äußerst knapp an der Sperrklausel. Das BSW hat deshalb rechtliche Schritte eingeleitet und eine Überprüfung des Wahlergebnisses angestoßen. Der Fall gilt als aktuelles Beispiel dafür, wie stark eine feste Sperrklausel über die parlamentarische Vertretung einer Partei entscheiden kann.
Die Befürworter einer Änderung sehen in dem knappen Ergebnis einen Anlass, die bestehende Regelung zu überprüfen. Kritiker halten dagegen, dass eine niedrigere Hürde nicht automatisch zu mehr politischer Stabilität führen würde. Über die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW muss letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

BSW-Logo am 06.12.2025

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Linke unterstützt Drei-Prozent-Vorschlag – AfD will Abschaffung

Unterstützung für Papiers Vorschlag kommt von der Linken. „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben“, sagte die Parlamentsgeschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, der „Rheinischen Post“. Die Partei unterstütze deshalb eine Absenkung auf drei Prozent.
Noch weiter geht die AfD. Parteichefin Alice Weidel sprach von einer Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Teile der Wählerstimmen wegen der Sperrklausel keine parlamentarische Wirkung hätten. Eine Drei-Prozent-Hürde lehnt sie jedoch ab und fordert stattdessen die vollständige Abschaffung der Sperrklausel.
Die Union lehnt eine Änderung der bestehenden Regelung ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte CDU-Fraktionsvize Günter Krings dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Gerade in schwierigen politischen Zeiten brauche Deutschland mehr Stabilität und keine zusätzlichen Hindernisse für Regierungsbildungen.
Auch der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sieht keinen Grund für eine Reform. „Ich kann für diesen Vorschlag weder eine Notwendigkeit noch eine wirkliche Zweckmäßigkeit erkennen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Die Fünf-Prozent-Klausel habe in den vergangenen Jahrzehnten nicht verhindert, dass neue Parteien in den Bundestag einzogen.
Lammert verwies auf die Grünen und die AfD, denen der Einzug in den Bundestag gelungen sei. Auch die Linke habe trotz der Abspaltung des Wagenknecht-Flügels 2025 den Wiedereinzug geschafft. Das Argument, die Hürde schütze lediglich etablierte Parteien vor Konkurrenz, treffe deshalb nicht zu.
Zusätzliche politische Brisanz bekommt die Diskussion durch die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort hatte sich SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. Kritiker, darunter BSW-Chef Fabio de Masi, werfen der SPD deshalb vor, die Debatte vor allem aus taktischen Gründen zu führen.
„Natürlich lässt sich darüber verfassungsrechtlich diskutieren. Doch der SPD geht es aktuell vor allem um ihr eigenes Schicksal“, sagte de Masi.

Entscheidung über Reform bleibt offen

Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt damit ein Streitpunkt zwischen den Zielen eines möglichst repräsentativen Parlaments und der Sicherung stabiler Mehrheiten. Eine Änderung des Wahlrechts zeichnet sich derzeit nicht ab. Klar ist jedoch: Fälle wie das knappe Scheitern des BSW und die hohe Zahl nicht berücksichtigter Stimmen haben die Diskussion über die Zukunft der Sperrklausel neu entfacht. (afp/dpa/red)