Tag: Medien
Instagram, Tiktok, Snapchat und Youtube ab 13, 15 oder 16 Jahren: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will diese Woche erklären, wie sie sich ein EU-weites Social-Media-Verbot vorstellt. Klar ist, dass die EU den Digitalkonzernen auch weitere Vorgaben zum Jugendschutz machen will. Die Umsetzung bereitet Datenschützern allerdings Kopfschmerzen.
Einem EU-Beamten zufolge erwägt die Kommission, ein Verbot für Kinder und Jugendliche unter 13 oder 15 Jahren vorzuschlagen. Jüngere Kinder könnten nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder Lehrer Zugang zu den Apps haben und kein eigenes Profil eröffnen können. Unklar ist, ob die EU-Kommission das Verbot auf andere Internetseiten oder Spiele ausweiten will.
Die meisten Onlinedienste, darunter Snapchat und Instagram, sind laut Geschäftsbedingungen ohnehin erst ab 13 Jahren erlaubt. Bei der Anmeldung müssen Jugendliche allerdings lediglich ein Geburtsdatum angeben, kontrolliert wird das bisher nicht.
Experten empfehlen, über ein Verbot hinaus Anforderungen an die Digitalkonzerne zu stellen. Sie sollen ihre Apps für Kinder und Jugendliche sicherer machen: ohne süchtig machende Algorithmen und geschützt vor Gewaltdarstellungen und Hassrede. Die Kommission könnte Dienste ohne Altersbegrenzung freigeben, sobald sie für sicher befunden werden.
Die EU hat mit dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) allerdings schon Regeln für die Digitalkonzerne – und gegen fast alle großen Plattformen laufen Verfahren wegen mangelnden Jugendschutzes. Brüssel verlangt Änderungen, andernfalls drohen Bußgelder.
Die EU-Kommission. Sie ist für die Überwachung der großen Digitalkonzerne zuständig und kann bei Verstößen Strafen verhängen. Bislang ist aber unklar, wie die Plattformen das Alter strenger kontrollieren sollen.
Eine Möglichkeit: Die Altersüberprüfung könnte über den digitalen Personalausweis im sogenannten E-Wallet laufen, das in Deutschland ab dem kommenden Jahr verfügbar sein soll. Die EU-Kommission hat außerdem eine App entwickelt, die das Alter auf dem Smartphone speichern und alle verbotenen Apps und Internetseiten automatisch sperren soll.
Mehrere EU-Länder testen die App derzeit, Deutschland gehört nicht dazu. Voraussetzung für beide Varianten wäre ein gültiger Personalausweis, den nicht alle 13-Jährigen in Deutschland haben. Die EU-Kommission hat außerdem eingeräumt, dass sich jede Altersbeschränkung über einen VPN-Zugang umgehen ließe.
Ein Verbot für Kinder und Jugendliche würde bedeuten, dass alle Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter nachweisen müssen. Eine solche Regelung sei in ihrem Ausmaß „schädlich und unverhältnismäßig“, kritisierte Simeon de Brouwer von der Organisation für digitale Verbraucherrechte EDRi. Andere verweisen darauf, dass auch Jugendliche ein Recht auf Teilhabe im Internet haben.
Datenschützer haben zudem Zweifel an der Sicherheit der App. Eigentlich soll die Anwendung an die Plattformen nur die Information weitergeben, ob ein Nutzer alt genug ist. Mehrere Sicherheitsexperten schafften es nach eigenen Angaben jedoch innerhalb kürzester Zeit, bisher verfügbare Prototypen der App zu hacken und an private Informationen zu gelangen.
Ungeachtet der praktischen Probleme dürfte es noch eine Weile dauern, bis die EU ein Social-Media-Verbot einführt. Von der Leyen will ihre Pläne am Mittwoch dem Europaparlament vorstellen. Danach muss die Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegen, über den im Anschluss das Parlament und der Rat der 27 Mitgliedstaaten verhandeln. Dieses Verfahren dauert in der Regel Monate.
Mehrere Länder dringen seit langem auf ein Social-Media-Verbot, darunter Dänemark, Griechenland und Frankreich. Für nationale Alleingänge gibt es aber praktische Hürden. Die deutsche Bundesregierung setzt sich deshalb für ein europäisches Vorgehen ein.
Bis es eine EU-weite Regelung gibt, setzt Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) auf eine Übergangsregelung durch Gesetze in Deutschland. Sie kündigte am Freitag bereits ein „Sofortprogramm“ auf nationaler Ebene zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet bis zum Jahresende an. (afp/red)
Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit dem starken Abschneiden der AfD und dem herben Absturz der CDU macht im Ausland Schlagzeilen. Medien wie die BBC und die englischsprachige Seite des arabischen Senders Al Jazeera pushten die ersten Prognosen auf die Handys ihrer Leserinnen und Leser. Auf vielen Online-Seiten war die Berichterstattung weit oben.
Großbritannien
„The Telegraph“: „Migrantenfeindliche AfD steuert in Ostdeutschland auf überwältigenden Wahlsieg zu“
BBC: „Seit dem Zweiten Weltkrieg hat in Deutschland noch nie eine Rechtsaußenpartei die Kontrolle über ein Bundesland übernommen. Eine Regierungsbeteiligung auf Landesebene würde Zuständigkeiten für die Polizei sowie für das Bildungs- und Kulturwesen mit sich bringen.“
„Financial Times“: „Prognosen zufolge wird die Alternative für Deutschland (AfD) bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stärkste Kraft. Dies wäre ein Durchbruch für die Partei der äußersten Rechten und zugleich ein schwerer Rückschlag bei den Wahlen für die etablierten politischen Parteien Deutschlands.“
„The Times“: „Sollten sich die Hochrechnungen bestätigen, wäre das Ergebnis eine persönliche Demütigung für Friedrich Merz, dem geraten worden war, den Wahlkampf fast gänzlich zu meiden – aus Angst, seine persönliche Unbeliebtheit könnte der AfD Auftrieb geben. Der Stimmenanteil der CDU hat sich im Vergleich zum Ergebnis bei der letzten Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 halbiert; damals konnte sie die AfD noch knapp abwehren.“
Polen
„Politische Wende in Deutschland?“, fragt das polnische Portal „Onet“. Und die „Gazeta Wyborcza“ schreibt: „Exit Polls: AfD gewinnt. Wird sie in der Lage sein, die Regierung zu bilden?“ Die Tageszeitung „Rzeczpospolita“ widmet der Wahl einen Live-Ticker.
Tschechien
„Aktualne.cz“: „Umbruch in Deutschland? Die AfD triumphiert Prognosen zufolge in einer Landtagswahl“
„Lidove noviny“: „Deutschland gehen die Zeit und das Geld aus. Es muss sich eingestehen, dass das bisherige Modell bereits nicht mehr funktioniert.“
Belgien
„De Tijd“: „Das Ergebnis – das beste für die Anti-Einwanderungspartei seit ihrer Gründung im Jahr 2013 – ist ein herber Rückschlag für die CDU unter Bundeskanzler Friedrich Merz.
Die AfD hat von der Frustration über eine schwächelnde Wirtschaft und steigende Energiepreise profitiert, indem sie gesellschaftliche Missstände aufgegriffen und dazu aufgerufen hat, die Migration zu stoppen, Klimaschutzmaßnahmen einzustellen und die Beziehungen zu Russland wiederherzustellen.“
Niederlande
„de Volkskrant“: „Sollte die AfD die absolute Mehrheit verfehlen, wird die Regierungsbildung sehr schwierig. Die CDU müsste dann eine Minderheitsregierung mit der SPD und den Grünen bilden. In wichtigen Fragen wäre sie jedoch auf die Unterstützung der radikalen Linken angewiesen sowie möglicherweise auf die des BSW.
Das ist innerhalb der CDU ein äußerst heikles Thema. Zudem stellt sich die Frage, ob CDU-Ministerpräsident und Spitzenkandidat Sven Schulze dieses Wahlergebnis politisch überleben wird.“
Italien
„La Repubblica“: „Die schwarze Welle der AfD in Sachsen-Anhalt. (…) Die Wahllokale schlossen um 18.00 Uhr bei den Wahlen zum Landesparlament des ärmsten und zugleich ältesten Bundeslandes des Landes. Die Alternative für Deutschland liegt mit großem Vorsprung vorn: Sollte es ihr gelingen, allein zu regieren, wäre dies die erste rechtsextreme Regierung in Deutschland seit 1945.“
„La Stampa“: „Es handelt sich um das beste Ergebnis überhaupt für die Souveränisten in einem deutschen Bundesland, das den Weg für die erste rechtsextreme Regierung im Land seit 1945 ebnet und den Erfolg des lokalen Parteichefs Ulrich Siegmund krönt.“
Wie „La Repubblica“ und „La Stampa“ widmet auch die Zeitung „Corriere della Sera“ der Wahl in Sachsen-Anhalt einen Live-Ticker.
Spanien
„La Vanguardia“: „Die rechtsextreme AfD hat am Sonntag die deutsche Politiklandschaft mit einem Rekordsieg bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt aufgerüttelt. Laut ersten Prognosen des ZDF erzielte sie 44 % der Stimmen. Die CDU landete mit 18,5 % weit abgeschlagen auf dem zweiten Platz.“
Portugal
„Público“: Wahlen in Sachsen-Anhalt: Nachwahlbefragungen sagen AfD 44 % voraus. Die Zahlen erlauben es uns noch nicht, festzustellen, ob die AfD das Land tatsächlich regieren könnte, aber Alice Weidel sagte bereits, dass die Partei ein Mandat zur Führung der Exekutive habe.“
Norwegen
NRK: „AfD steuert auf deutlichen Sieg in deutschem Bundesland zu. Zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg könnte eine Rechtsaußenpartei in einem deutschen Bundesland an die Macht kommen.“
Schweden
„Dagens Nyheter“: „Zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg könnte eine radikal-rechte Partei in einem deutschen Bundesland die Macht übernehmen.“
Brasilien
„Folha de São Paulo“: „Extreme Rechte führt bei Landtagswahlen in Deutschland und könnte laut Prognosen nach fast einem Jahrhundert wieder an die Macht kommen“, titelt die Zeitung. „Die Wahl Siegmunds, der einen populistischen Wahlkampf auf TikTok geführt und dabei emotionale Erinnerungen an die ehemalige DDR geweckt hat, wäre ein seit dem Zweiten Weltkrieg beispielloses Ereignis in Deutschland.“
USA
„New York Times“: „Nach ersten Prognosen vom Sonntag dürfte die Partei „Alternative für Deutschland“ bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im Osten Deutschlands auf den ersten Platz kommen, was die Möglichkeit eröffnet, dass die extreme Rechte zum ersten Mal seit dem Ende der Nazizeit in einem Teil des Landes die Macht übernehmen könnte. (…) Dieser Zuwachs ging fast ausschließlich zulasten der Christdemokraten, der Partei von Bundeskanzler Friedrich Merz, die heute Abend gemessen am Stimmenanteil mit Abstand die größten Verlierer sind.“
Die „New York Times“ setzt das Thema auf Platz zwei und begleitet die Entwicklungen im Live-Ticker, bei CNN steht der Ausgang der Wahl auch weit oben auf der Seite. Die „Washington Post“ räumte den Entwicklungen weniger Priorität ein, die Wahl war unter verschiedenen Nachrichten aus der Welt zu finden. (dpa/red)
Sie retten Verunglückte aus steilen Felswänden und suchen bei Schneesturm nach Vermissten – und sind plötzlich Fernsehstars. Die ARD-Dokuserie „In höchster Not – Bergretter im Einsatz“ bringt der bayerischen Bergwacht ungewohnte Aufmerksamkeit. Fans kommen zu den Wachen, bitten um Selfies oder stellen Geschenkkörbe vor die Tür.
Auch Geldspenden und Bewerbungen gingen ein. „Das Feedback war gigantisch“, sagt Toni Vogg, Bereitschaftsleiter der Bergwacht Grainau. Vor allem zur Veröffentlichung der zweiten Staffel habe es Hunderte E-Mails und Nachrichten in sozialen Medien gegeben.
Bergwacht-Haus als Tourismus-Attraktion
Das Bergwacht-Haus in Grainau ist inzwischen auch ein touristisches Ziel. Manche Urlauber planten einen Besuch gezielt ein, berichtet Vogg. Sie kämen für Fotos vorbei oder um mit den Rettern ins Gespräch zu kommen.
Die erste Staffel erschien 2025, die acht Folgen der zweiten im Mai. Vom 7. September an laufen sie montags um 20.15 Uhr im BR Fernsehen. Eine dritte Staffel wird bereits gedreht und soll im kommenden Jahr erscheinen.
Die Retter aus Ramsau machen dabei Pause. Dafür sind neben den Bergwachten aus Grainau und Bad Reichenhall nun auch die Bergretter aus Oberstdorf dabei. Das Einsatzgebiet der 52 aktiven Einsatzkräfte erstreckt sich rund um Oberstdorf und den Allgäuer Hauptkamm.
Szenen bei Nacht, Wind und Wetter sowie Millionen Abrufe
Schneesturm, Gewitter, Stirnlampen in der Nacht, Fels, Gletscherspalten: Die Bergwachtretter tragen Bodycams oder 360-Grad-Kameras am Helm. Die Doku geht hautnah heran – und zoomt mitten ins Geschehen.
Teils drehen bergerfahrene Kamerateams unter Extrembedingungen. Die von der Bad Reichenhaller Firma Timeline Production für den BR produzierte Serie zählt dem Sender zufolge zu den bisher aufwändigsten Doku-Produktionen für die ARD Mediathek.
Die zweite Staffel kommt bereits auf knapp 8 Millionen Abrufe, beide zusammen auf rund 18,4 Millionen. „Wir haben schon damit gerechnet, dass die Serie interessant wird für die Leute, weil es so bildgewaltig ist“, sagt Vogg. Die Abrufzahlen hätten dennoch alle überrascht.

Bei Übungen wird die Rettung per Seilwinde mit dem Helikopter geprobt. (Archivbild)
Foto: Matthias Bein/dpa
Geschenkkörbe vor der Tür
Gelegentlich finden die Retter vor der Tür Geschenke: Mal ein Fresskorb mit Wurst, Käse und Speck, mal ein Kasten Bier. Mitunter würden Einsatzkräfte im Alltag angesprochen – am Berg, im Ort und im Supermarkt: „Ich kenne dich irgendwoher“ oder „Seid ihr nicht die aus der Serie?“
Manche hätten Geld gespendet oder sich für eine Fördermitgliedschaft entschieden. „Die meisten finden es Wahnsinn, was wir machen, und dass wir das ehrenamtlich machen, in unserer Freizeit.“
Die rund 4.000 Retter der Bergwacht Bayern arbeiten ehrenamtlich. Die Serie habe das Ehrenamt sichtbarer gemacht und das Interesse an einer Mitarbeit gesteigert, sagt Bergwachtsprecher Roland Ampenberger.
Kletterhalle genügt nicht
Die Anforderungen sind hoch. Bewerber sollten vor Ort wohnen: „Wir haben Ausrückzeiten von maximal zehn Minuten, wenn der Heli fliegen muss“, sagt Vogg. Auch der Arbeitgeber müsse hier mitspielen.
Sportliche Fitness allein reicht nicht. Es gebe Anfragen von Menschen, die in der Kletterhalle schwierige Routen schafften – doch das bringe am Berg wenig. Wer Bergretter werden will, braucht eine gute Skitourentechnik, muss im Fels sicher und schnell unterwegs sein, Wetter und Gelände einschätzen können, so Vogg. „Was wir brauchen, ist der Allrounder.“
„Helden liegen am Friedhof“
Die verwackelten Bilder der Bodycams zeigen Retter, die sich aus dem Hubschrauber zu Verunglückten abseilen, sich bei Wind und Wetter durch unwegsames Gelände vorkämpfen. Notrufe verzweifelter Hundebesitzer wegen verunglückter Vierbeiner gehen ein – und immer öfter müssen Menschen, die sich überschätzt haben, am Ende per Seilwinde und Helikopter geholt werden.
Das alles klingt spannend, nach Abenteuer. Doch Heldentaten wolle in der Bergwacht niemand vollbringen: „Helden liegen am Friedhof“, sagt Vogg. „Wir wollen gesund wieder heimkommen.“
Die Fälle sind auch eine Mahnung zu Vorsicht und verantwortungsvoller Planung. Die Bergwacht Bayern hat schon jetzt alle Hände voll zu tun. Mehr als 9.000 Mal rückten die Bergretter laut Bergwachtsprecher Ampenberger 2025 aus – fast 1.000 Mal mehr als im Jahr 2023.
Vor allem die Zahlen der Sommereinsätze zeigen seit zehn Jahren nach oben. „Berge sind keine normierten Räume wie wir sie aus dem Tal oder der Stadt kennen“, mahnt Ampenberger.

Training für den Notfall – Mitglieder der DRK Bergwacht Sachsen üben an einem Skilift die Evakuierung von Personen.
Foto: Bodo Schackow/dpa
Fernsehbilder nicht mit Alltag verwechseln
Die Serie zeigt vor allem Action und meist Einsätze, die gut ausgehen – auch um Angehörige nach Todesfällen nicht zusätzlich zu belasten. „Wir kriegen vieles hin. Aber es geht halt auch mal nicht gut aus“, sagt Vogg. Man dürfe die Fernsehbilder mit dem gesamten Alltag der Bergretter nicht verwechseln. „Es gibt nicht nur den Hochglanz nach außen.“
Zum Ehrenamt gehöre auch, Ausrüstung zu warten, Autos zu putzen oder Holz für die Hütte zu machen. „Wir machen es gern, sonst würden wir unsere Freizeit nicht investieren.“ Für viele sei die Bergwacht Familientradition.
„Ein Ort lebt davon, dass sich jeder engagiert“, sagt Vogg – ob in Bergwacht, Wasserwacht, Feuerwehr oder Nachbarschaftshilfe. „Wir haben Publicity damit gekriegt“, sagt er über die Serie. „Aber es gibt auch sehr viele andere Ehrenämter.“ Auch Ampenberger betont, es gehe um mehr als die Bergretter im TV: „Jeder, der sich ehrenamtlich engagiert, ist wertvoll.“ (dpa/red)
Für den KI-Bot ChatGPT, das Online-Forum Reddit und die besonders bei jungen Menschen beliebte Spieleplattform Roblox gelten bald deutliche strengere EU-Regeln.
Alle drei Internetangebote haben eine entscheidende Schwelle für Nutzerzahlen überschritten und müssen dadurch etwa beim Kinder- und Jugendschutz oder der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) achten, wie aus einer Mitteilung der EU-Kommission hervorgeht.
Der DSA soll das scharfe Schwert der EU gegen große Online-Plattformen sein und gilt seit Februar 2024. Die Brüssel Internetwächter haben auf Grundlage des Gesetzes bereits zahlreiche Verfahren etwa gegen TikTok, Facebook, Instagram, Snapchat oder große Pornoplattformen eröffnet.
Gegen den Twitter-Nachfolger X oder die Online-Händler Temu und AliExpress verhängte die EU-Kommission Millionenstrafen, weil sich die Unternehmen nach Ansicht Brüssels trotz Ermahnungen nicht an die Regeln hielten.
Mit der Einstufung erhält die Behörde „Untersuchungsbefugnisse, um die Funktionsweisen dieser Dienste und gegebenenfalls damit verbundener Systeme zu bewerten“, wie sie ausführte.
Die Überwachung wird demnach mit den zuständigen nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten koordiniert. Im Fall von ChatGPT und Reddit ist das die irische, bei Roblox die niederländische Medienaufsicht.
Mehr als 45 Millionen Nutzer pro Monat auf den Plattformen aktiv
ChatGPT, Reddit und Roblox haben nun nach Angaben der Europäischen Kommission vier Monate Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen.
Alle drei US-Unternehmen hatten die Schwelle von durchschnittlich 45 Millionen Nutzern pro Monat überschritten. Die EU betrachtet Reddit und Roblox dem Gesetz nach daher jetzt als sogenannte sehr große Online-Plattformen.
Für ChatGPT von der Firma OpenAI gilt bereits das KI-Gesetz der EU. Zusätzlich wird der Chatbot nun als sogenannte sehr große Online-Suchmaschine eingestuft und fällt damit unter den DSA. (dpa/red)
Für den KI-Bot ChatGPT, das Online-Forum Reddit und die besonders bei jungen Menschen beliebte Spieleplattform Roblox gelten bald deutliche strengere EU-Regeln.
Alle drei Internetangebote haben eine entscheidende Schwelle für Nutzerzahlen überschritten und müssen dadurch etwa beim Kinder- und Jugendschutz oder der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) achten, wie aus einer Mitteilung der EU-Kommission hervorgeht.
Der DSA soll das scharfe Schwert der EU gegen große Online-Plattformen sein und gilt seit Februar 2024. Die Brüssel Internetwächter haben auf Grundlage des Gesetzes bereits zahlreiche Verfahren etwa gegen TikTok, Facebook, Instagram, Snapchat oder große Pornoplattformen eröffnet.
Gegen den Twitter-Nachfolger X oder die Online-Händler Temu und AliExpress verhängte die EU-Kommission Millionenstrafen, weil sich die Unternehmen nach Ansicht Brüssels trotz Ermahnungen nicht an die Regeln hielten.
Mit der Einstufung erhält die Behörde „Untersuchungsbefugnisse, um die Funktionsweisen dieser Dienste und gegebenenfalls damit verbundener Systeme zu bewerten“, wie sie ausführte.
Die Überwachung wird demnach mit den zuständigen nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten koordiniert. Im Fall von ChatGPT und Reddit ist das die irische, bei Roblox die niederländische Medienaufsicht.
Mehr als 45 Millionen Nutzer pro Monat auf den Plattformen aktiv
ChatGPT, Reddit und Roblox haben nun nach Angaben der Europäischen Kommission vier Monate Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen.
Dazu gehört die Bewertung und Minderung der systemischen Risiken, die sich aus ihren Diensten und algorithmischen Systemen im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte, den negativen Auswirkungen auf Minderjährige, dem körperlichen und geistigen Wohlergehen der Nutzer, den Grundrechten, Wahlprozessen und der öffentlichen Sicherheit ergeben.
Alle drei US-Unternehmen hatten die Schwelle von durchschnittlich 45 Millionen Nutzern pro Monat überschritten. Die EU betrachtet Reddit und Roblox dem Gesetz nach daher jetzt als sogenannte sehr große Online-Plattformen.
Für ChatGPT von der Firma OpenAI gilt bereits das KI-Gesetz der EU. Zusätzlich wird der Chatbot nun als sogenannte sehr große Online-Suchmaschine eingestuft und fällt damit unter den DSA. (dpa/red)
Als Warnung vor den Folgen einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt hat der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) eine Nachrichtensendung vorübergehend mit einem schwarzen Bildschirm unterbrochen.
„Wie Sie sehen, sehen Sie nichts. Keinen MDR mehr in Sachsen-Anhalt? Und damit auch kein MDR Sachsen-Anhalt heute? Das könnte passieren“, war am Montagabend während der Sendung
„MDR Sachsen-Anhalt heute“ auf schwarzem Hintergrund zu lesen und von einer Stimme im Off zu hören.
AfD liegt in Umfragen vorn
Hintergrund der Aktion ist die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am Sonntag kommender Woche. Die AfD liegt in den Umfragen derzeit weit vor der regierenden CDU.
Im Fall einer Regierungsübernahme will die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD unter anderem als erste Amtshandlung die Rundfunkstaatsverträge kündigen, die Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind.
MDR-Angebote könnten 2029 wegfallen
Dafür gelten Kündigungsfristen von zwei Jahren. Würde die Kündigung Ende 2028 wirksam, müsste zum 1. Januar 2029 die MDR-Fernsehsendung „Sachsen-Anhalt heute“ eingestellt werden. Auch das Radioprogramm des MDR in Sachsen-Anhalt und die Onlineberichterstattung durch den Sender müssten dann gestoppt werden.
Der MDR machte am Montag demnach auch an anderer Stelle mit kurzen Sendepausen und geschwärzten Bildern auf seiner Webseite darauf aufmerksam. MDR-Intendant Ralf Ludwig begründete dies damit, dass vielen Menschen in Sachsen-Anhalt die Konsequenzen einer Kündigung des Staatsvertrages nicht bewusst seien.
MDR sieht Auftrag gefährdet
Eine Kündigung würde „konkret bedeuten, dass es die Angebote des MDR für Sachsen-Anhalt, aus Sachsen-Anhalt heraus, dann ab 2029 nicht mehr geben würde, weil wir dann schlichtweg keinen Auftrag mehr haben“, sagte Ludwig in der Sendung am Montagabend.
Der MDR ist eine Drei-Länder-Anstalt von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Ohne Sachsen-Anhalt würde aus dem MDR eine Zwei-Länder-Anstalt – laut Ludwig dann aber nur mit „einem deutlich eingeschränkten Angebot, weil die Finanzierung aus Sachsen-Anhalt fehlt“. (afp/red)
Kinder- und Jugendärzte verlangen einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sozialen Medien und beklagen dabei ein Versagen der Eltern. „Ich merke fast jeden Tag in meiner Praxis, dass sich die Probleme immer weiter verschärfen“, sagte der Bundessprecher des Pädiater-Berufsverbandes BVKJ, Jakob Maske, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag). „Kinder können sich der krassen Beeinflussung auf den Plattformen kaum noch entziehen, und Jugendlichen ist es fast nicht mehr möglich, sich eine freie Meinung zu bilden.“ Es sei längst erwiesen, dass Social Media vor allem junge Menschen krank und dumm mache.
Was Eltern aus Ärztesicht leisten sollten
„Es gibt leider ein gravierendes Elternversagen, was Social Media und Bildschirmnutzung angeht“, sagte Maske weiter. Sie müssten Grenzen setzen und selbst Vorbild sein. „Das passiert leider viel zu selten, sie machen es nicht, oder sie scheitern beim Versuch, Regeln durchzusetzen“, sagte der Mediziner. „Wenn ich ins Wartezimmer schaue, kleben dort Eltern und Kinder an ihren Smartphones. Schon Kleinkinder haben Kopfhörer auf und ein Tablet vor der Nase.“ Es gebe den Trend, noch kleinere Kinder mit den Geräten abzulenken.
Zuletzt hatte Frankreich als erstes EU-Land ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren beschlossen. Mehrere Mitgliedsländer, darunter Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.
Was die Ärzte von der Politik fordern
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen (BVKJ) als Interessenvertretung dieser Berufsgruppe sei inzwischen offen für ein Verbot von Social Media, „etwa bis 14 Jahren“, sagte Maske. Die Bundesregierung und der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) müssten endlich handeln. „Es gibt längst die Möglichkeit, national Bedingungen für Plattformen zu setzen.“ Die Engländer machten es vor. „Es geht um die Zukunft unserer Kinder und damit unserer Gesellschaft.“ (dpa/red)
Nach der Ausweisung der russischen Journalistin Xenia Fedorova aus Frankreich hat Moskau Paris eine „politische Verfolgung“ von Medienschaffenden vorgeworfen.
„Jede abweichende Meinung wird als russische Propaganda bezeichnet, worauf Versuche folgen, Journalisten und ganze Medien zu vertreiben“, sagte der stellvertretende Sprecher des russischen Außenministeriums, Alexej Fadejew, am Donnerstag.
Es gebe in Frankreich eine „Zensur von Meinungen, die nicht der offiziellen Linie entsprechen“, sagte Fadejew. Er warf Paris eine „politische Verfolgung von Journalisten auf Grundlage trügerischer Anschuldigungen“ vor.
Vorwürfe gegen Frankreich
Nach Ansicht Fadejews stünden solche Maßnahmen im Widerspruch zur französischen Rhetorik über die Verpflichtung gegenüber den Prinzipien der Meinungsfreiheit. Französische Politiker würden außerdem „verbissen“ einen russischen Einfluss hinter „allen Problemen des Landes“ suchen, sagte der Sprecher.
Das französische Innenministerium hatte Ende Juli Fedorovas Ausweisung angeordnet. Die Regierung in Paris sieht die russische Journalistin als Sprachrohr für von Russland aus dirigierte „Desinformationskampagnen“, mit denen die „öffentliche Ordnung destabilisiert“ werden solle.
Fedorova im Umfeld von Russia Today
Fedorova leitete früher das Büro des russischen Senders Russia Today in Paris. Zuletzt geriet sie in Frankreich zunehmend in die Kritik.
Der Unternehmer Vincent Bolloré öffnete ihr die Türen zu seinem Medienimperium. Dort vertrat die Journalistin häufig die offizielle Linie Moskaus. Kritiker befürchteten, dass Fedorova insbesondere die französische Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr beeinflussen könnte.
Journalistin hat Frankreich verlassen
Fedorova hat Frankreich bereits verlassen. Sie erklärte kürzlich, sie habe fast zehn Jahre lang in dem Land gelebt, sich an das Gesetz gehalten und ihre Steuern gezahlt. Sie habe aber auch „eine Meinung, die ich im Rahmen meiner Arbeit als Journalistin ausdrücke“.
Fedorova hatte in der Vergangenheit auch in Deutschland gelebt. Hier wurde ihr bereits die Einreise untersagt. (afp/red)
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Streit um Rentenpaket
Die geplante Abschaffung der „Rente mit 63“ sorgt weiter für politischen Streit. Während DIW-Präsident Marcel Fratzscher die Abschaffung als entscheidend für die Stabilisierung der Rentenversicherung verteidigt, bringt die SPD Nachbesserungen für Härtefälle ins Spiel. Im Osten stellen sich drei CDU-Politiker gegen die Abschaffung. AfD und Linke sehen das eher als Wahlkampfmanöver.
Bezahlte Journalisten-Reisen
Bezahlte Journalistenreisen nach China sorgen für eine neue Debatte über mögliche Einflussnahme des Regimes auf westliche Medien. Auslöser ist eine US-Recherche um das chinesische Netzwerk C100 in den USA. Die Organisation finanzierte Riesen, wählte die Teilnehmer aus, und bestimmte, mit welchen Personen sich die Journalisten trafen. Kritiker sprechen daher von einer möglichen Einflussnahme. Das Thema der Transparenz berührt auch deutsche Medien.
Mileis „fiskalische Fußfessel“
Argentiniens Präsident Javier Milei hat Ende Juli ein neues Gesetzespaket für strengeren Regeln im Staatshaushalt vorgestellt. Vorgesehen ist unter anderem das Aussetzen der Gehälter von politischen Spitzen und Abgeordneten, wenn über mehrere Monate ein Minus im Haushalt besteht. Zudem sollen nicht essentielle Ausgaben dann automatisch pausiert werden. Erst wenn der Kongress Maßnahmen zum Haushaltsausgleich beschließt, dürfte der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden.
Bundesweiter Blitzermarathon
Heute begann der sogenannte Blitzermarathon. Daher müssen Autofahrer in dieser Woche mit vermehrten Tempokontrollen rechnen – insbesondere an Unfallschwerpunkten. Die Aktion fällt diesmal mitten in die Ferienzeit und trifft viele Urlauber. Der ADAC kritisiert den Zeitpunkt: Die Kontrollen sollten nicht den Eindruck erwecken, „in erster Linie der Einnahmeerzielung zu dienen“.
Gaza-Friedensplan
Israel setzt seine Angriffe im Gazastreifen fort – und das trotz eines von den USA unterstützten Plans zur Entwaffnung der Hamas. Palästinensische Behörden berichten von mindestens 18 Toten und Schäden an einem Krankenhaus in Deir al-Balah. Israel erklärt, Hamas-Waffenlager angegriffen zu haben. Der Friedensplan sieht einen Waffenstillstand, die Entwaffnung der Hamas und eine neue Verwaltung des Gazastreifens vor.
Bitten Kinder ihre Eltern um ein eigenes Smartphone, bekommen sie oft zu hören: Wer schon in jungen Jahren ständig TikToks schaut und durch Instagram scrollt, macht zu wenig für die Schule. Eine neue Studie aus Italien kommt zu dem Schluss, dass sie damit recht haben könnten.
Die Forschenden um Marco Gui von der University of Milano-Bicocca in Milan befragten dafür mehr als 5.000 Schülerinnen und Schüler, in welchem Alter sie ihr erstes Social-Media-Konto einrichteten: vor der neunten Klasse oder erst danach.
Dann analysierten sie, wie die Schülerinnen und Schüler in späteren Leistungstests abschnitten, und zwar in Mathematik, der Muttersprache Italienisch sowie Englisch.
Schlechtere Tests, häufigeres Sitzenbleiben
Das Ergebnis der im Fachblatt „Nature Human Behaviour“ veröffentlichten Studie: Diejenigen, die bereits in der sechsten, siebten oder achten Klasse ein Social-Media-Konto hatten, schnitten in den Tests im Schnitt schlechter ab als diejenigen, die mindestens bis zur neunten Klasse mit einem Konto warteten, also dann meist mindestens 14 oder 15 Jahre alt waren. Auch wiederholten die frühen Nutzer und Nutzerinnen von Tiktok, Instagram, Facebook usw. häufiger eine Klasse.
Nur in Englisch waren die Teenager, die schon früh einen Account in sozialen Medien hatten, genauso gut. Die Autoren der Studie stellen die Hypothese auf, dass dies mit der „allgegenwärtigen Präsenz englischsprachiger Inhalte auf Social-Media-Plattformen“ zusammenhängen könne. Das helfe den Schülerinnen und Schülern möglicherweise, informell Englisch zu lernen.
Mögliche Gründe: Ablenkung, weniger Zeit, Überlastung
Die Autorinnen und Autoren erklären, ihre Studie zeige, dass es wohl wirklich einen ursächlichen Zusammenhang zwischen sozialen Medien und Lernleistungen gebe. Denn das Team habe für die Studie zum Beispiel das Bildungsniveau der Eltern und den sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund der Familien berücksichtigt.
Die möglichen Gründe für die beobachteten Effekte wurden in der Studie nicht untersucht. Vorherige Forschung verweise aber auf die häufige Ablenkung durch soziale Medien, die das Lernen stört.
Das Team schreibt weiter, zukünftig könne auch geschaut werden, ob es ein Zeitproblem sei: Wer gerade in sozialen Medien abhänge, könne nicht für die Schule lernen. Außerdem könne auf kognitive Überlastung geschaut werden, also ob das Arbeitsgedächtnis des Gehirns die Fülle an Informationen gar nicht aufnehmen könne.
Verbote schon angekündigt
Ob Jugendliche erst ab einem bestimmten Alter auf Social Media zugreifen dürfen, wird derzeit weltweit diskutiert. Als erstes Land in der Europäischen Union wird Frankreich ein Verbot für Jugendliche unter 15 Jahren einführen.
Es soll nach den Sommerferien gelten. Auch Deutschland, Spanien, Griechenland und Österreich wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen.
In den politischen Debatten geht es vor allem um Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und das Suchtpotenzial. Doch auch die Konzentrationsfähigkeit, die Schlafqualität, die Lebenszufriedenheit und auch schulische Leistungen können wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge vermutlich darunter leiden.
Andere Forscher loben die Studie
Die aktuelle Studie sei geschickt gemacht, gelungen und die Ergebnisse fügten sich in die bisherige Forschung ein, meint Klaus Zierer, Ordinarius für Schulpädagogik an der Universität Augsburg. „Wieder einmal wurde gezeigt, dass eine frühe Social-Media-Nutzung zu negativen Effekten bei den Lernleistungen führen kann.“
Die Leistungsunterschiede bei Tests in der achten oder zehnten Klasse zwischen denjenigen Jugendlichen, die einen Account in der sechsten Klasse erstellten und denjenigen, die einen Account ab der neunten Klasse erstellten, betrugen ein halbes Schuljahr. Das hält Zierer für dramatisch. Er ist der Meinung, dass die Ergebnisse auch auf andere westliche Länder wie Deutschland übertragbar sind.
Christian Montag, Außerordentlicher Professor für Kognitions- und Neurowissenschaften an der Universität Macau SAR in China, denkt, dass vor allen Dingen die ständigen Unterbrechungen durch aufploppende Social-Media-Benachrichtigungen auf dem Smartphone die Effekte erklären. „Dadurch werden die Zeitspannen möglicher Konzentration kürzer.“
Forscherin fordert Schulung der jungen Menschen
María Paz Prendes Espinosa, Professorin für Bildungstechnologie an der University of Murcia in Spanien, ist sich nicht so sicher, dass die Studie wirklich so einfache Zusammenhänge zwischen Social-Media-Eintrittsalter und Schulleistung liefert. Dennoch zeige die Untersuchung, dass digitale Medien zum Alltag der Kinder gehören.
„Angesichts dieser Situation wird ein Verbot der Nutzung von Technologie die damit verbundenen Probleme nicht lösen“, meint sie. „Im Gegenteil: Wir müssen eine Bildung fördern, die auf den realen Kontext, in dem wir leben, zugeschnitten ist; wir müssen die Menschen schulen und dazu anleiten, den Umgang mit Technologie zu beherrschen.“ (dpa/red)
In Kürze:
- China-Reisen im Fokus: Journalistin Natalie Winters untersuchte anhand öffentlicher Unterlagen, wie C100 Journalistenreisen nach China organisierte und finanzierte.
- 60.000 Dollar Reiseprogramm: C100 übernahm Kosten, wählte Teilnehmer aus und plante Treffen. Eine Delegationsreise 2012 für fünf Journalisten kostete rund 60.000 US-Dollar.
- Deutschland ohne vergleichbares FARA-System: Während die USA mit FARA bestimmte Tätigkeiten im Auftrag ausländischer Akteure offenlegen, gibt es in Deutschland kein vergleichbares Register.
Journalismus lebt vom Zugang. Reporter reisen in Länder, sprechen mit Politikern, besuchen Unternehmen und versuchen, sich vor Ort ein eigenes Bild zu machen. Gerade bei Staaten wie China, die international kontrovers diskutiert werden, gehören solche Reisen zum journalistischen Alltag.
Doch wenn Reisen von Regierungen oder staatsnahen Organisationen organisiert und bezahlt werden, stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wo endet legitimer Austausch – und wo beginnt mögliche Einflussnahme? Diese Frage stellt sich nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland, wo vergleichbare Aktivitäten schwerer nachvollziehbar sind.
Diese Debatte wurde durch eine Recherche der US-Journalistin Natalie Winters neu entfacht. Sie untersuchte Programme, über die amerikanische Journalisten nach China eingeladen wurden. Im Mittelpunkt stand dabei nicht nur die Reise selbst, sondern auch die Frage, wer solche Delegationen organisiert, finanziert und welche Kontakte dadurch entstehen.
Committee of 100 und Journalistenreisen nach China
Im Mittelpunkt der Recherche stehen Unterlagen des Committee of 100 (C100). Die Organisation wurde 1989 gegründet und versteht sich nach eigener Darstellung als Netzwerk chinesischstämmiger Amerikaner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur, das den Austausch zwischen China und den USA fördern möchte.
C100 organisierte zwischen 2007 und 2014 ein Journalisten-Delegationsprogramm mit Reisen nach China. Nach Angaben der Organisation handelte es sich um professionelle Austauschprogramme.
Auf Nachfrage der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times bestätigte C100, dass die Organisation die Reisekosten übernahm, die Teilnehmer auswählte, die Reiserouten festlegte und bestimmte, mit welchen Personen sich die Journalisten trafen.
Winters bezeichnete das Programm als „Propaganda-Pipeline“. C100 weist diese Darstellung zurück und erklärte, es habe keinen Austausch von Berichterstattung gegen Reisen gegeben. Die Teilnehmer hätten ihre redaktionelle Unabhängigkeit behalten.
60.000 Dollar für eine neuntägige Reise
Ein Reisebericht aus dem Jahr 2012, der auf der Website von C100 mit „Internal Use“ („Interner Gebrauch“) gekennzeichnet war, bezifferte die Kosten einer neuntägigen Delegationsreise für fünf Journalisten auf etwa 60.000 US-Dollar.
Teilnehmer waren Vertreter von The New York Times, The Atlantic, der Financial Times, Foreign Affairs und New York Public Radio (WNYC). Die Reise führte durch Peking, Shanghai und Hangzhou.
Zum Programm gehörten Besichtigungen, Unternehmens- und Kulturbesuche sowie rund 20 organisierte Treffen mit chinesischen Regierungsvertretern, Wissenschaftlern, Medienvertretern, Studenten und Wirtschaftsführern.
Der Bericht erklärte, das Programm habe darauf abgezielt, die Wahrnehmung Chinas zu verbessern und die Teilnehmer dazu zu bringen, ihre Erfahrungen mit beruflichen Kollegen zu teilen.
Teilnehmer berichten über veränderte Sicht auf China
In den C100-Unterlagen wurden auch Aussagen der Teilnehmer festgehalten.
Winnie O’Kelley, damals stellvertretende Wirtschaftsredakteurin bei The New York Times, erklärte demnach, sie werde mit mehreren Ideen für Geschichten zurückkehren und ihre Arbeit im Asien-Bereich teilweise neu ausrichten.
Gary Silverman, damals US-Nachrichtenchef und stellvertretender Chefredakteur der Financial Times, sagte laut Bericht, er werde künftig nicht mehr über China schreiben, ohne das während der Reise Gelernte zu berücksichtigen.
Der WNYC-Moderator Brian Lehrer wurde mit der Aussage zitiert, seine Wahrnehmung Chinas habe sich „in 100 Arten“ verändert.
Jonathan Tepperman, damals Chefredakteur von Foreign Affairs, erklärte, die Reise habe ihm ein „viel tieferes, subtileres und nuancierteres“ Verständnis Chinas vermittelt.
C100 verwies nach der Reise unter anderem auf veröffentlichte Beiträge von Clive Crook bei The Atlantic sowie weitere Arbeiten von Teilnehmern.

The New York Times.
Foto: Mark Lennihan/AP/dpa
Chinesischer Einfluss auch in Deutschland?
Während Winters ihre Recherche auf öffentlich zugängliche Unterlagen des Foreign Agents Registration Act (FARA) stützen konnte, wäre eine vergleichbare Untersuchung in Deutschland deutlich schwieriger. Anders als die USA verfügt Deutschland über kein spezielles Transparenzgesetz für Tätigkeiten im Auftrag ausländischer Auftraggeber.
Das deutsche Lobbyregister erfasst zwar Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung, bietet jedoch keinen vergleichbaren Einblick in Verträge, Kommunikationsaufträge oder PR-Mandate ausländischer Organisationen.
Der Bundesverfassungsschutz warnt seit Jahren, dass China neben klassischer Diplomatie auch Wirtschaftsverbände, Wissenschaftskooperationen, Kultur- und Austauschprogramme sowie persönliche Netzwerke nutzt, um Einfluss auszuüben.
Auch in Deutschland arbeiten PR-Agenturen mit chinesischen staatlichen Institutionen zusammen. So wird etwa das Fremdenverkehrsamt der Volksrepublik China in Deutschland von der Agentur One Billion Voices als Presseagentur betreut. Der Fall zeigt, wie eng touristische, wirtschaftliche und politische Kommunikation teilweise miteinander verbunden sein können.
Auch Medienreisen und Austauschprogramme chinesischer Institutionen finden in Deutschland statt. Wie umfangreich solche Aktivitäten sind und wer sie finanziert, lässt sich jedoch deutlich schwerer nachvollziehen als in den USA.
C100 verteidigt das Programm
C100 erklärte gegenüber der Epoch Times, das Journalistenprogramm sei ein offener professioneller Austausch gewesen, der zuletzt 2014 stattfand.
Die Organisation erklärte, Ziel sei es gewesen, amerikanischen Redakteuren einen direkten Einblick in ein Land zu ermöglichen, über das häufig aus der Distanz berichtet werde.
„Der Zweck des Programms war Verständnis durch direkte Erfahrung“, teilte C100 mit. Die Teilnehmer hätten ihre Reisen offengelegt und ihre redaktionelle Unabhängigkeit behalten.
Die Organisation beantwortete jedoch keine weiteren Fragen dazu, ob die Finanzierung der Reisen gegenüber Lesern, Zuhörern oder Arbeitgebern ausdrücklich offengelegt wurde.
Medienhäuser äußern sich nicht
The New York Times, The Atlantic, die Financial Times, Foreign Affairs und WNYC wurden gefragt, ob sie die Reisen genehmigt hatten, ob Kosten übernommen wurden und welche Regeln damals für gesponserte Reisen galten.
Die Medienhäuser und die beteiligten Journalisten antworteten bis zur Veröffentlichung nicht.
Zu diesem Bericht hat Lydia Roeber beigetragen.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „China-Focused Influence Program Courted Senior US Media Figures With Sponsor-Paid Trips“. (deutsche Bearbeitung: rb)
Frankreich führt als erstes EU-Land ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein. Ein entsprechendes Gesetz, das nach den Sommerferien greifen soll, verabschiedete das Parlament in Paris mit großer Mehrheit. Es setzt damit ein von Präsident Emmanuel Macron vorangetriebenes Anliegen um. „Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen: Ab dem neuen Schuljahr sind soziale Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren verboten“, reagierte Macron auf den Parlamentsentscheid.
Um das Verbot und seine Ausgestaltung hatte das Parlament in Paris länger gerungen, und auch die Europäische Kommission hatte die Pariser Pläne beanstandet. Ein angepasster Gesetzestext passierte nun am Nachmittag noch vor der parlamentarischen Sommerpause die beiden Parlamentskammern.
Greifen sollen das Verbot sowie eine Alterskontrolle durch die großen Social-Media-Plattformen nach Vorstellung Frankreichs in zwei Etappen: vom 1. September an für neu eingerichtete Konten und ab Anfang 2027 für bestehende Konten. Frankreich will, dass die Plattformen für die Alterskontrolle bestehende Techniken nutzen, wie sie etwas für den Zugriff auf pornografische Inhalte existieren. Kritiker bezweifeln aber, dass Frankreich die Plattformen im Alleingang zu so einem Schritt bewegen kann.
EU will Rechtsunsicherheit verhindern
Hier hatte auch die Brüsseler Kritik angesetzt – das Auferlegen von Pflichten sei Rolle der EU, hieß es. Verhindert werden müsse eine Zersplitterung in nationale Systeme, die zur Rechtsunsicherheit führen oder die Rechtsdurchsetzung schwächen könnte, hatte ein Sprecher der EU-Kommission erklärt.
Mehrere Mitgliedsländer, darunter Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.
Für einzelne Mitgliedsländer ist das aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn wer digitale Altersgrenzen auch technisch durchsetzen will, kommt um die großen Online-Plattformen kaum herum. Diesen Regeln vorzuschreiben und diese durchzusetzen, ist aber die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission. Und diese lässt gerade von Experten klären, wie Rahmenregelungen für digitale Altersgrenzen aussehen könnten.
Umsetzung nicht so einfach
Frankreich, Deutschland und andere Mitgliedsländer dürften TikTok, Instagram, Snapchat und Co. also gar keine zusätzlichen Pflichten auferlegen. Das müsste auf EU-Ebene entschieden werden. Ob und bis zu welchem Alter soziale Medien für Minderjährige dann wiederum verboten sein sollten, könnte nationalstaatliche Kompetenz bleiben – ihren Bürgern dürfen die Mitgliedstaaten schließlich Vorschriften machen. (dpa/red)
Experten überreichen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute (10:00 Uhr) einen Bericht mit wegweisenden Ratschlägen zur möglichen Einführung eines Mindestalters für soziale Netzwerke. Die Empfehlungen könnten auch für die deutsche Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche entscheidend sein.
Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Was sollten die Experten klären?
Kommissionspräsidentin von der Leyen will von den Fachleuten wissen, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können. Sie hatte den großen Online-Plattformen vorgeworfen, Kinder aus Profitinteressen abhängig von ihren Produkten zu machen.
Die deutsche Politikerin sprach sich daher für strengere Altersgrenzen aus und nannte Australien als mögliches Vorbild. Dort gilt seit Dezember ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige.
Das im März von der EU-Kommission einberufene Expertengremium soll also eine Empfehlung dazu abgeben, ob ein solches gesetzliches Mindestalter für Social Media auch in der EU nötig ist und wenn ja, wie die Brüsseler Behörde es gestalten sollte.
Warum sind die Vorschläge wichtig?
Der Bericht könnte von der Leyen nun weitere Argumente an die Hand geben, die eine Altersgrenze und damit auch einen Eingriff in die Rechte von Minderjährigen begründen. Auch gegenüber den Mitgliedsländern könnte die Expertenmeinung als Argumentationsstütze dienen. Denn auch wenn Länder wie Frankreich, Österreich oder Spanien sogar schon nationale Gesetze planen, sind andere EU-Staaten skeptisch, wie viel ein Verbot bringt.
In Brüssel ist man aber interessiert daran, keine übermäßige Fragmentierung zuzulassen – also keine unterschiedlichen Regeln in den 27 Mitgliedsländern zu haben. Auch hier könnten die Empfehlungen der Experten wegweisend sein und eine EU-weite Lösung in Aussicht stellen. Letztlich bleibt es die Entscheidung der EU-Kommission und ihrer Präsidentin, inwiefern man den Ratschlägen der Fachleute folgt. Mit einem Gesetzesvorschlag aus Brüssel wird spätestens im Herbst gerechnet.
Kann Deutschland ein eigenes Social-Media-Verbot aussprechen?
Der Bevölkerung vorzuschreiben, ab welchem Alter Social Media erlaubt ist, darf Deutschland grundsätzlich. Dann müssten Eltern kontrollieren, ob sich ihre Kinder an die Regeln halten. Viele Politiker in den Mitgliedsländern wollen aber ja eben die großen Plattformen wie TikTok, Snapchat, Instagram und Co. in die Verantwortung nehmen – ihnen die Rolle der Türsteher geben.
Doch von Online-Riesen eine Alterskontrolle zu verlangen, kann per Gesetz nur die EU. Die Europäische Kommission setzt die Digitalgesetze ihnen gegenüber durch. Nationale Gesetze dürfen sich deshalb nicht mit den EU-Regeln überlappen. Erst vergangene Woche beanstandete die Europäische Kommission den französischen Plan eines Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche unter 15. Der Gesetzesvorschlag stand mit EU-Regeln im Konflikt und muss nun geändert werden.
Wie sind die Experten zu ihrer Einschätzung gekommen?
Über die vergangenen vier Monate tauschten die Autoren des Berichts sich mit Wissenschaftlern, Juristen und Interessenvertretern verschiedener Disziplinen aus – darunter Kinderrechte, Gesundheit und IT. Dabei sollten auch junge Menschen selbst zu Wort kommen. Zudem wurden Beweise aus laufenden Verfahren gegen die großen Online-Plattformen wegen möglicher Verstöße gegen EU-Digitalregeln in der Analyse berücksichtigt.
Die beiden Autoren des Berichts sind der deutsche Forscher Jörg Fegert, ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, sowie die französische Wissenschaftlerin Maria Melchior. Sie ist Epidemiologin an einer staatlichen Einrichtung in Frankreich und beschäftigt sich ebenfalls mit der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Wie könnte ein Social-Media-Verbot technisch klappen?
Hier dürfte eine App der EU eine große Rolle spielen. Die digitale Brieftasche EUDI-Wallet soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein. Darin soll es dann eine Möglichkeit der Altersverifikation geben. Nutzerinnen und Nutzer sollen ein bestimmtes Mindestalter nachweisen können, ohne dabei persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Diese Möglichkeit der Altersverifikation könnte auch für die Durchsetzung bestehender Regeln wichtig sein.
Welche Regeln gibt es schon?
Die beliebten Plattformen YouTube, Instagram, Tiktok, Snapchat und Co. fallen unter das europäische Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA). Artikel 28 („Online-Schutz Minderjähriger“) des DSA verpflichtet die Online-Riesen „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zu ergreifen, um Minderjährige zu schützen.
Zudem verlangt die EU-Kommission von den Online-Diensten, dass sie ihre eigenen Nutzungsbedingungen einhalten. Die sehen aus Datenschutzgründen oft erst einen Zugang zu den Plattformen ab 13 Jahren vor. Gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta läuft deshalb bereits ein Verfahren. Ganz neu wären Altersgrenzen faktisch also nicht. (dpa/red)
Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag sind im vergangenen Jahr leicht gesunken. ARD, ZDF, Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten erhielten 2025 von den Beitragszahlern 8,72 Milliarden Euro, wie der Beitragsservice am Dienstag in Köln mitteilte.
Das waren rund 20 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen sei leicht zurückgegangen, hieß es.
Zahl der angemeldeten Wohnungen ist gesunken
Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Sender. Aktuell beträgt er 18,36 Euro pro Haushalt und Monat.
Ende 2025 waren den Angaben nach 46.922.005 Beitragskonten beim Beitragsservice registriert, ein Rückgang um 0,15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen sei um 0,18 Prozent auf 40.445.105 Wohnungen gesunken.
„Die rückläufige Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen beim Beitragseinzug war so erwartet worden und ist typisch für die letzte Phase des alle vier Jahre stattfindenden bundesweiten Meldedatenabgleichs, bei dem die Beitragsdaten mit den Melderegistern der Kommunen abgeglichen werden“, erklärte Bernd Roßkopf vom Beitragsservice.
Auch die Zahl der Mahnungen und Vollstreckungen ging den Angaben zufolge zurück. Ende 2025 seien noch 3,65 Beitragskonten im Mahnverfahren gewesen – nach 3,73 Millionen Ende 2024.
Verfassungsgericht muss zum Finanzbedarf entscheiden
Aktuell läuft vor dem Bundesverfassungsgericht ein von ARD und ZDF angestrengtes Verfahren zum Rundfunkbeitrag.
Die Sender wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht angehoben wurde – anders als die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) es zunächst empfohlen hatte.
Die KEF änderte diese Empfehlung im Februar. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen. Noch setzten die Länder die Empfehlung nicht um. Die Sender hoffen darauf, dass das Gericht das anordnet. (afp/red)
Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Der Erfolg wird an der Umsetzung gemessen.
Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.
Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.
Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.
Australien: Social-Media-Verbot hat keine nennenswerten Auswirkungen
Aktuelle Daten aus Australien besagen: Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im renommierten Fachjournal „British Medical Journal“.
„Wir haben keine hinreichenden Belege dafür gefunden, dass das Gesetz bereits nennenswerte Auswirkungen auf die Nutzung sozialer Medien bei Jugendlichen unter 16 Jahren hatte“, heißt es in der von in Australien ansässigen Forschern vorgenommenen Studie. Minderjährige Nutzer umgehen demnach die per Gesetz erlassenen Beschränkungen, indem sie beispielsweise Fake-Accounts erstellen oder Konten nutzen, die auf ältere Personen registriert sind.
Die Forscher befragten für ihre Studie zunächst mehr als 400 junge Social-Media-Nutzer unmittelbar vor Inkrafttreten der Beschränkungen. Drei Monate später dann wurden diese Heranwachsenden erneut zu ihrem Nutzungsverhalten befragt. Bei den 12- bis 13-Jährigen gab es der Studie zufolge kaum Veränderungen bei der Nutzung der Plattformen, bei der Altersgruppe der 14- bis 15-Jährigen einen leichten Rückgang und bei den Nutzern ab 16 Jahren einen Anstieg.
Australien war mit seinem im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretenen Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige weltweiter Vorreiter. Seitdem erließen mehrere weitere Länder ähnliche Vorschriften.
App-Entwickler: Kontrolle nicht Aufgabe von App-Entwicklern
Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem „Stern“ sagte.
Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal.
Zudem drohten Jugendliche auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr:
„Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.“
Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ bezogen.
Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.
Dort ansetzen, wo tatsächlich Gefährdungen entstehen
„Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt“, sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. „Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.“
Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich.
„Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.“
Jager ergänzte: „Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.“
Umgehen lernen mit ständigen Reizen und Unterbrechungen
Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. „Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor“, erklärte der Entwicklungspsychologe.
„Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.“
Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis Klasse sieben zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen.
Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. „Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen ist wirksamer als nur über sie hinweg zu entscheiden.“
Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: „Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt.“ Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt. (dpa/afp/red)
In Kürze
- Aktuelle Stunde im Bundestag am 24. Juni
- Streit um Aussagen von Luigi Pantisano zur CDU
- Debatte über politische Verantwortung und Einordnung
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags befassen sich am Mittwoch, dem 24. Juni, in einer Aktuellen Stunde mit dem Bundesparteitag der Linken. Die Aussprache steht unter dem Titel „Inakzeptable Äußerungen des Co-Vorsitzenden Luigi Pantisano und antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag der Partei Die Linke“ und wurde auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD angesetzt. Für die Debatte ist eine Stunde ab 15:55 vorgesehen.
Hintergrund sind Äußerungen des neu gewählten Co-Vorsitzenden der Linken, Pantisano, die nach seiner Wahl am Sonntag, dem 21. Juni, in Potsdam in einem Interview gefallen waren. Dabei hatte er der CDU vorgeworfen, eine „faschistische Politik“ zu verfolgen, und zudem einen Zusammenhang zwischen CDU, AfD und extremistischen Positionen hergestellt. Die Aussagen lösten parteiübergreifend deutliche Kritik aus und wurden auch innerhalb der politischen Debatte als eskalierend bewertet.
Entschuldigung und Reaktionen
Im weiteren Verlauf nahm Pantisano seine Äußerungen teilweise zurück und entschuldigte sich. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er, seine Aussage, es gebe keinen Unterschied zwischen der Politik der CDU und der AfD, sei „verkürzt und in dieser Form falsch“ gewesen. Er bat insbesondere bei jenen in der CDU um Entschuldigung, die sich klar für eine Abgrenzung zur AfD aussprechen. Zugleich betonte er, dass seine grundsätzliche Kritik am politischen Kurs der Union bestehen bleibe und äußerte weiterhin Sorgen über ein mögliches politisches Zusammenrücken von CDU und AfD.
Die Entschuldigung stieß jedoch auf scharfe Ablehnung in Teilen der Union. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wies die Einordnung als „verkürzt“ zurück und bezeichnete diese Darstellung als unglaubwürdig. Die Aussage Pantisanos sei eindeutig gewesen, eine Relativierung im Nachhinein werde als Versuch gewertet, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Linnemann kritisierte zudem den Bundesparteitag der Linken insgesamt und warf der Partei eine problematische politische Entwicklung sowie eine Verwischung demokratischer Grenzen vor.
CDU lehnt Zusammenarbeit ab
In der politischen Bewertung der Union wird der Vorfall auch in einen größeren Kontext gestellt. Mehrere Vertreter der CDU sehen sich durch die Vorgänge in ihrer Kritik an der Linkspartei bestätigt und bekräftigen die Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit. Pantisano selbst sieht sich wiederum mit dem Vorwurf konfrontiert, durch seine Wortwahl politische Konflikte weiter zugespitzt zu haben, während er zugleich auf eine notwendige Differenzierung zwischen demokratischen Parteien und extremistischen Kräften verweist.
Die Aktuelle Stunde im Bundestag soll diese unterschiedlichen Positionen aufgreifen und die politischen wie gesellschaftlichen Implikationen der Debatte um die Aussagen Pantisanos und den Verlauf des Parteitags der Linken erörtern. (dpa/afp/red)
Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat sich am Dienstag, den 23. Juni 2026, in einer mündlichen Verhandlung mit der Festsetzung des Rundfunkbeitrags befasst.
In dem von ARD und ZDF angestrengten Rechtsstreit (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24) wehren sich die öffentlich-rechtlichen Sender gegen die Entscheidung der Bundesländer, den Beitrag im Jahr 2025 nicht wie von der zuständigen Kommission empfohlen zu erhöhen.
Ein Urteil fiel am Dienstag noch nicht; eine Entscheidung wird in einigen Wochen bis Monaten erwartet.
Sender sehen Rundfunkfreiheit gefährdet
Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist die Frage, ob die Bundesländer die vorgeschlagene Beitragserhöhung ablehnen durften. Grundsätzlich sind die Länder an die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gebunden.
Abweichungen sind verfassungsrechtlich nur aus schwerwiegenden, tragfähigen Gründen zulässig, wobei eine politische Einflussnahme auf Programminhalte ausgeschlossen ist.
ZDF-Intendant Norbert Himmler argumentierte vor Gericht, dass ein solcher tragfähiger Grund nicht vorliege. Er betonte die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die freie Meinungsbildung in einer Demokratie und verwies auf die Notwendigkeit ausreichender finanzieller Mittel angesichts internationaler Technologie- und Meinungsmonopole.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth skizzierte das gesetzliche Modell und erklärte, dass die im Grundgesetz garantierte Berichterstattungsfreiheit konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung sei und der Medienstaatsvertrag eine bedarfsgerechte Finanzausstattung vorschreibe.
Länder verweisen auf gedeckten Finanzbedarf
Die Bundesländer verteidigten ihren Beschluss vor Gericht. Der Anwalt der Landesregierungen, Hanno Kube, erklärte, die Rundfunkfreiheit sei gewahrt geblieben, da der Finanzbedarf der Sendeanstalten auch ohne die Erhöhung gedeckt gewesen sei.
Der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Haushalt bildet die Haupteinnahmequelle der Sender. Das Festsetzungsverfahren verläuft dreistufig: Nach der Bedarfsanmeldung durch die Sender prüft die aus 16 unabhängigen Sachverständigen bestehende KEF die Angaben und gibt eine Empfehlung ab, auf deren Basis die Länder den Beitrag final festlegen.
Im konkreten Streitfall hatte die KEF im Februar 2024 eine Erhöhung auf 18,94 Euro ab Januar 2025 empfohlen, was dem ZDF Mehreinnahmen von 265 Millionen Euro und der ARD von 815 Millionen Euro eingebracht hätte. Die Länder beschlossen Ende 2024 jedoch eine zweijährige Nullrunde und verwiesen die Sender auf eine aus Überschüssen gebildete Sonderrücklage.
Geänderte KEF-Empfehlung und neue Reformen
Der laufende Rechtsstreit wird durch neuere Entwicklungen überlagert. Im Februar dieses Jahres änderte die KEF ihre Empfehlung überraschend ab: Der Beitrag soll nun erst ab 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro steigen. Die Kommission begründete dies mit gestiegenen Haushaltszahlen und verschobenen Investitionen der Sender, die auch aus der unklaren Beitragssituation resultierten.
Zudem trat im vergangenen Dezember ein neuer Medienstaatsvertrag in Kraft, der eine grundlegende Reform mit Sparplänen, darunter die Reduzierung von Radio- und Spartensendern, vorsieht. Eine ebenfalls geplante Reform des Festsetzungsverfahrens scheiterte hingegen.
Trotz der geänderten Rahmenbedingungen halten ARD und ZDF an ihren Verfassungsbeschwerden fest. Zur Verhandlung in Karlsruhe reisten die Intendanten der ARD-Anstalten und des ZDF sowie Vertreter der Bundesländer, der Bundesregierung und der KEF an.
Der Rechtsanwalt des ZDF, Christian von Coelln, forderte das Gericht auf, eine Anordnung zu erlassen, die die Erhöhung auf 18,64 Euro ab 2027 festschreibt.
Zukünftige Entscheidung unter politischem Druck
Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt der Konflikt nicht als beigelegt. Die Bundesländer müssen noch über die aktuelle KEF-Empfehlung für 2027 entscheiden.
Dies gilt angesichts der im September anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als politisch sensibel. Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) merkte in diesem Zusammenhang an, dass in den vom Wahlkampf betroffenen Ländern derzeit andere politische Themen im Vordergrund stünden. (afp/red)
In Kürze:
- Gericht erlaubt Herausgabe von Biden-Gesprächen mit Ghostwriter
- Die Stiftung «Heritage Foundation“ setzte Veröffentlichung per FOIA-Klage durch
- Streit dreht sich um Datenschutz vs. öffentliches Interesse
Ein US-Gericht hat entschieden, dass Teile von Gesprächen des ehemaligen US-Präsidenten Joe Biden mit einem Ghostwriter offengelegt werden dürfen. Dabei geht es um Transkripte und Audioaufnahmen, die im Zusammenhang mit seinen 2017 erschienenen Memoiren stehen.
Ein Bundesrichter hat am Freitag den Antrag Bidens abgelehnt, der konservativen Stiftung «Heritage Foundation“ die Herausgabe geschwärzter Unterlagen zu verweigern. Die Organisation hatte die Dokumente zuvor über das US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) eingeklagt.
Obwohl Bezirksrichterin Dabney Friedrich ihre Entscheidung um drei Wochen verschob, um dem Berufungsgericht des District of Columbia Zeit zur Prüfung zu geben, bleibt ihre Anordnung vorerst in Kraft. Grund sei das erhebliche öffentliche Interesse an den Materialien.
„Dieser Fall betrifft ein ungewöhnlich starkes öffentliches Interesse an der Herausgabe von Materialien der Strafverfolgungsbehörden, das die durch die Ausnahmen des Freedom of Information Act geschützten Datenschutzinteressen überwiegt“, sagte die Richterin.
Die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times versuchte, Biden für eine Stellungnahme zu kontaktieren, erhielt jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.
Hintergrund der Klage
Die Klage der «Heritage Foundation“ stammt aus dem Jahr 2024. Die Organisation forderte Transkripte und Aufnahmen von Gesprächen des damaligen Präsidenten mit seinem Ghostwriter Mark Zwonitzer, die für dessen Memoiren „Promise Me Dad: A Year of Hope, Hardship, and Purpose“ („Versprich mir, Dad: Ein Jahr voller Hoffnung, Härte und Sinn“) verwendet wurden.
Im Januar 2023 leitete der damalige Generalstaatsanwalt Merrick Garland eine Untersuchung ein, ob Biden unrechtmäßig geheime Dokumente im Penn Biden Center der University of Pennsylvania sowie in seinem Privathaus in Wilmington, Delaware, aufbewahrt hatte. Garland beauftragte den ehemaligen Sonderermittler Robert Hur mit der Untersuchung möglicher Straftaten – es wurden jedoch keine festgestellt.
In Hurs Abschlussbericht vom Februar 2024 wurden Bidens „eingeschränkte geistige Fähigkeiten und fehlerhaftes Gedächtnis“ während eines Interviews sowie in seinen Aufzeichnungen von 2016 und 2017 mit Zwonitzer erwähnt.
Der Sonderermittler sah von einer Anklage ab, da die Beweise nicht ausreichten und es schwer wäre, eine Jury von einer Verurteilung eines ehemaligen Präsidenten in den Achtzigern wegen vorsätzlicher Straftaten zu überzeugen.
Hur beschrieb zudem einige der Gespräche als „schmerzhaft langsam“, wobei Biden Schwierigkeiten gehabt habe, sich an Ereignisse zu erinnern und eigene Notizen vorzulesen oder wiederzugeben.
Antrag auf Informationszugang und weiterer Rechtsstreit
Die «Heritage Foundation“ stellte daraufhin einen Antrag auf Informationsfreiheit, um alle Unterlagen zu erhalten, auf denen Hurs Bericht basierte. Unter der Regierung Biden lehnte das Justizministerium die Herausgabe unter dem Verweis auf die nationale Sicherheit, Datenschutz und andere Ausnahmen des Freedom of Information Act ab.
Im März 2024 reichte die «Heritage Foundation“ Klage gegen das Justizministerium ein. Die Verfahren zogen sich über zwei Jahre hin. Im September 2025 wurden die Verfahren ausgesetzt – inzwischen unter der Regierung von Präsident Donald Trump – nachdem die Behörde angekündigt hatte, die zurückgehaltenen Dokumente zu prüfen.
Geplante Veröffentlichung
In einem Schreiben vom 8. Mai erklärte das Justizministerium, es beabsichtige, die Transkripte und Audioaufnahmen mit Schwärzungen an den Kongress weiterzugeben. Biden beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung, die am Freitag abgelehnt wurde.
Richterin Friedrich kam zu dem Schluss, dass Biden „wahrscheinlich keinen Erfolg“ mit seinem Argument habe, seine Datenschutzinteressen überwögen das „erhebliche öffentliche Interesse an der Offenlegung der geschwärzten Zwonitzer-Materialien“.
Biden habe nur wenige konkrete Angaben zu möglichen Schäden gemacht, insbesondere im Hinblick auf bereits öffentlich bekannte Informationen. Die Richterin entschied zudem, dass die Aufzeichnungen des Ghostwriters der Heritage Foundation zur Verfügung gestellt werden müssen.
Das Berufungsgericht des District of Columbia könnte in den kommenden Wochen eine Entscheidung treffen; die Anordnung der Richterin bleibt bis dahin vorerst ausgesetzt.
Stellungnahme Bidens
Joe Biden hatte die Vorwürfe eines kognitiven Abbaus während seiner Amtszeit zuvor zurückgewiesen. „Sie liegen falsch, es gibt nichts, was das belegt“, sagte er im Mai 2025 in einem Interview bei ABCs „The View“.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „DOJ Can Provide Biden’s Conversations With Ghostwriter to Heritage Foundation, Judge Says“. (deutsche Bearbeitung: zk)
Bereits für das kommende Jahr 2026 wurde der Etat der Deutschen Welle um zehn Millionen Euro reduziert.
Warnung des Verwaltungsrats
„Angesichts sich abzeichnender weiterer Kürzungen bei fortgesetzten Kostensteigerungen droht jedoch eine wachsende Lücke zwischen politisch formuliertem Auftrag und finanzieller Basis“, teilte der Sender am Donnerstag in Bonn mit.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Achim Dercks, warnte, die Einsparungen führten zu Stellenabbau und einer spürbaren Reduktion des journalistischen Angebots. Dies gefährde die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags.
Die Deutsche Welle wird im Gegensatz zu anderen öffentlich-rechtlichen Sendern vollständig aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert. (afp/red)
Der britische Rundfunksender BBC streicht im Rahmen seines Sparprogramms bis März 2027 rund 550 Stellen. Wie am Mittwoch, 17. Juni, aus einem Schreiben des neuen Generaldirektors Matt Brittin an die Belegschaft hervorging, wird es dabei auch Entlassungen geben. Auch Sendungen werden eingestellt, etwa bei den Programmen für Schottland, Wales und Nordirland.
Mit dem Stellenabbau will die BBC den Angaben zufolge bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres 160 Millionen Pfund (185 Millionen Euro) einsparen. Dies erfordere „schwierige Entscheidungen“, schrieb der ehemalige Google-Manager Brittin, der seit Mai BBC-Chef ist. Die Einsparungen beträfen „alle Bereiche“.
Die BBC hatte im April mitgeteilt, in den kommenden Jahren 1800 bis 2000 Stellen zu streichen – fast zehn Prozent ihrer Belegschaft. Der Sender will in den kommenden zwei Jahren 500 Millionen Pfund einsparen – bisher liegen die jährlichen Betriebskosten bei fünf Milliarden Pfund.
Die Schwierigkeiten der BBC, die wie die gesamte Medienlandschaft mit Herausforderungen wie geänderten Nutzergewohnheiten und Künstliche Intelligenz konfrontiert ist, hatte sich zuletzt durch einen Rückgang der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr verschärft. (afp/red)





























