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20 Millionen Euro weniger: Erträge aus Rundfunkbeitrag 2025 leicht gesunken

Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag sind im vergangenen Jahr leicht gesunken. ARD, ZDF, Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten erhielten 2025 von den Beitragszahlern 8,72 Milliarden Euro, wie der Beitragsservice am Dienstag in Köln mitteilte.
Das waren rund 20 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen sei leicht zurückgegangen, hieß es.

Zahl der angemeldeten Wohnungen ist gesunken

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Sender. Aktuell beträgt er 18,36 Euro pro Haushalt und Monat.
Ende 2025 waren den Angaben nach 46.922.005 Beitragskonten beim Beitragsservice registriert, ein Rückgang um 0,15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen sei um 0,18 Prozent auf 40.445.105 Wohnungen gesunken.
„Die rückläufige Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen beim Beitragseinzug war so erwartet worden und ist typisch für die letzte Phase des alle vier Jahre stattfindenden bundesweiten Meldedatenabgleichs, bei dem die Beitragsdaten mit den Melderegistern der Kommunen abgeglichen werden“, erklärte Bernd Roßkopf vom Beitragsservice.
Auch die Zahl der Mahnungen und Vollstreckungen ging den Angaben zufolge zurück. Ende 2025 seien noch 3,65 Beitragskonten im Mahnverfahren gewesen – nach 3,73 Millionen Ende 2024.

Verfassungsgericht muss zum Finanzbedarf entscheiden

Aktuell läuft vor dem Bundesverfassungsgericht ein von ARD und ZDF angestrengtes Verfahren zum Rundfunkbeitrag.
Die Sender wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht angehoben wurde – anders als die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) es zunächst empfohlen hatte.
Die KEF änderte diese Empfehlung im Februar. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen. Noch setzten die Länder die Empfehlung nicht um. Die Sender hoffen darauf, dass das Gericht das anordnet. (afp/red)
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Social-Media-Altersgrenze 13? Fachleute sehen bessere Hebel

Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Der Erfolg wird an der Umsetzung gemessen.
Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.
Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.
Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.

Australien: Social-Media-Verbot hat keine nennenswerten Auswirkungen

Aktuelle Daten aus Australien besagen: Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im renommierten Fachjournal „British Medical Journal“.
„Wir haben keine hinreichenden Belege dafür gefunden, dass das Gesetz bereits nennenswerte Auswirkungen auf die Nutzung sozialer Medien bei Jugendlichen unter 16 Jahren hatte“, heißt es in der von in Australien ansässigen Forschern vorgenommenen Studie. Minderjährige Nutzer umgehen demnach die per Gesetz erlassenen Beschränkungen, indem sie beispielsweise Fake-Accounts erstellen oder Konten nutzen, die auf ältere Personen registriert sind.
Die Forscher befragten für ihre Studie zunächst mehr als 400 junge Social-Media-Nutzer unmittelbar vor Inkrafttreten der Beschränkungen. Drei Monate später dann wurden diese Heranwachsenden erneut zu ihrem Nutzungsverhalten befragt. Bei den 12- bis 13-Jährigen gab es der Studie zufolge kaum Veränderungen bei der Nutzung der Plattformen, bei der Altersgruppe der 14- bis 15-Jährigen einen leichten Rückgang und bei den Nutzern ab 16 Jahren einen Anstieg.
Australien war mit seinem im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretenen Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige weltweiter Vorreiter. Seitdem erließen mehrere weitere Länder ähnliche Vorschriften.

App-Entwickler: Kontrolle nicht Aufgabe von App-Entwicklern

Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem „Stern“ sagte.
Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal.
Zudem drohten Jugendliche auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr:
„Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.“
Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ bezogen.
Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.

Dort ansetzen, wo tatsächlich Gefährdungen entstehen

„Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt“, sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. „Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.“
Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich.
„Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.“
Jager ergänzte: „Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.“

Umgehen lernen mit ständigen Reizen und Unterbrechungen

Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. „Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor“, erklärte der Entwicklungspsychologe.
„Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.“
Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis Klasse sieben zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen.
Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. „Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen ist wirksamer als nur über sie hinweg zu entscheiden.“
Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: „Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt.“ Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt. (dpa/afp/red)
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Bundestag debattiert über Pantisano-Aussagen und Linken-Parteitag – Liveübertragung ab 15.55 Uhr


In Kürze

  • Aktuelle Stunde im Bundestag am 24. Juni
  • Streit um Aussagen von Luigi Pantisano zur CDU
  • Debatte über politische Verantwortung und Einordnung

 
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags befassen sich am Mittwoch, dem 24. Juni, in einer Aktuellen Stunde mit dem Bundesparteitag der Linken. Die Aussprache steht unter dem Titel „Inakzeptable Äußerungen des Co-Vorsitzenden Luigi Pantisano und antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag der Partei Die Linke“ und wurde auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD angesetzt. Für die Debatte ist eine Stunde ab 15:55 vorgesehen.
Hintergrund sind Äußerungen des neu gewählten Co-Vorsitzenden der Linken, Pantisano, die nach seiner Wahl am Sonntag, dem 21. Juni, in Potsdam in einem Interview gefallen waren. Dabei hatte er der CDU vorgeworfen, eine „faschistische Politik“ zu verfolgen, und zudem einen Zusammenhang zwischen CDU, AfD und extremistischen Positionen hergestellt. Die Aussagen lösten parteiübergreifend deutliche Kritik aus und wurden auch innerhalb der politischen Debatte als eskalierend bewertet.

Entschuldigung und Reaktionen

Im weiteren Verlauf nahm Pantisano seine Äußerungen teilweise zurück und entschuldigte sich. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er, seine Aussage, es gebe keinen Unterschied zwischen der Politik der CDU und der AfD, sei „verkürzt und in dieser Form falsch“ gewesen. Er bat insbesondere bei jenen in der CDU um Entschuldigung, die sich klar für eine Abgrenzung zur AfD aussprechen. Zugleich betonte er, dass seine grundsätzliche Kritik am politischen Kurs der Union bestehen bleibe und äußerte weiterhin Sorgen über ein mögliches politisches Zusammenrücken von CDU und AfD.
Die Entschuldigung stieß jedoch auf scharfe Ablehnung in Teilen der Union. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wies die Einordnung als „verkürzt“ zurück und bezeichnete diese Darstellung als unglaubwürdig. Die Aussage Pantisanos sei eindeutig gewesen, eine Relativierung im Nachhinein werde als Versuch gewertet, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Linnemann kritisierte zudem den Bundesparteitag der Linken insgesamt und warf der Partei eine problematische politische Entwicklung sowie eine Verwischung demokratischer Grenzen vor.

CDU lehnt Zusammenarbeit ab

In der politischen Bewertung der Union wird der Vorfall auch in einen größeren Kontext gestellt. Mehrere Vertreter der CDU sehen sich durch die Vorgänge in ihrer Kritik an der Linkspartei bestätigt und bekräftigen die Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit. Pantisano selbst sieht sich wiederum mit dem Vorwurf konfrontiert, durch seine Wortwahl politische Konflikte weiter zugespitzt zu haben, während er zugleich auf eine notwendige Differenzierung zwischen demokratischen Parteien und extremistischen Kräften verweist.
Die Aktuelle Stunde im Bundestag soll diese unterschiedlichen Positionen aufgreifen und die politischen wie gesellschaftlichen Implikationen der Debatte um die Aussagen Pantisanos und den Verlauf des Parteitags der Linken erörtern. (dpa/afp/red)
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Streit um Rundfunkbeitrag: Karlsruhe verhandelt über Klagen von ARD und ZDF

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat sich am Dienstag, den 23. Juni 2026, in einer mündlichen Verhandlung mit der Festsetzung des Rundfunkbeitrags befasst.
In dem von ARD und ZDF angestrengten Rechtsstreit (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24) wehren sich die öffentlich-rechtlichen Sender gegen die Entscheidung der Bundesländer, den Beitrag im Jahr 2025 nicht wie von der zuständigen Kommission empfohlen zu erhöhen.
Ein Urteil fiel am Dienstag noch nicht; eine Entscheidung wird in einigen Wochen bis Monaten erwartet.

Sender sehen Rundfunkfreiheit gefährdet

Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist die Frage, ob die Bundesländer die vorgeschlagene Beitragserhöhung ablehnen durften. Grundsätzlich sind die Länder an die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gebunden.
Abweichungen sind verfassungsrechtlich nur aus schwerwiegenden, tragfähigen Gründen zulässig, wobei eine politische Einflussnahme auf Programminhalte ausgeschlossen ist.
ZDF-Intendant Norbert Himmler argumentierte vor Gericht, dass ein solcher tragfähiger Grund nicht vorliege. Er betonte die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die freie Meinungsbildung in einer Demokratie und verwies auf die Notwendigkeit ausreichender finanzieller Mittel angesichts internationaler Technologie- und Meinungsmonopole.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth skizzierte das gesetzliche Modell und erklärte, dass die im Grundgesetz garantierte Berichterstattungsfreiheit konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung sei und der Medienstaatsvertrag eine bedarfsgerechte Finanzausstattung vorschreibe.

Länder verweisen auf gedeckten Finanzbedarf

Die Bundesländer verteidigten ihren Beschluss vor Gericht. Der Anwalt der Landesregierungen, Hanno Kube, erklärte, die Rundfunkfreiheit sei gewahrt geblieben, da der Finanzbedarf der Sendeanstalten auch ohne die Erhöhung gedeckt gewesen sei.
Der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Haushalt bildet die Haupteinnahmequelle der Sender. Das Festsetzungsverfahren verläuft dreistufig: Nach der Bedarfsanmeldung durch die Sender prüft die aus 16 unabhängigen Sachverständigen bestehende KEF die Angaben und gibt eine Empfehlung ab, auf deren Basis die Länder den Beitrag final festlegen.
Im konkreten Streitfall hatte die KEF im Februar 2024 eine Erhöhung auf 18,94 Euro ab Januar 2025 empfohlen, was dem ZDF Mehreinnahmen von 265 Millionen Euro und der ARD von 815 Millionen Euro eingebracht hätte. Die Länder beschlossen Ende 2024 jedoch eine zweijährige Nullrunde und verwiesen die Sender auf eine aus Überschüssen gebildete Sonderrücklage.

Geänderte KEF-Empfehlung und neue Reformen

Der laufende Rechtsstreit wird durch neuere Entwicklungen überlagert. Im Februar dieses Jahres änderte die KEF ihre Empfehlung überraschend ab: Der Beitrag soll nun erst ab 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro steigen. Die Kommission begründete dies mit gestiegenen Haushaltszahlen und verschobenen Investitionen der Sender, die auch aus der unklaren Beitragssituation resultierten.
Zudem trat im vergangenen Dezember ein neuer Medienstaatsvertrag in Kraft, der eine grundlegende Reform mit Sparplänen, darunter die Reduzierung von Radio- und Spartensendern, vorsieht. Eine ebenfalls geplante Reform des Festsetzungsverfahrens scheiterte hingegen.
Trotz der geänderten Rahmenbedingungen halten ARD und ZDF an ihren Verfassungsbeschwerden fest. Zur Verhandlung in Karlsruhe reisten die Intendanten der ARD-Anstalten und des ZDF sowie Vertreter der Bundesländer, der Bundesregierung und der KEF an.
Der Rechtsanwalt des ZDF, Christian von Coelln, forderte das Gericht auf, eine Anordnung zu erlassen, die die Erhöhung auf 18,64 Euro ab 2027 festschreibt.

Zukünftige Entscheidung unter politischem Druck

Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt der Konflikt nicht als beigelegt. Die Bundesländer müssen noch über die aktuelle KEF-Empfehlung für 2027 entscheiden.
Dies gilt angesichts der im September anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als politisch sensibel. Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) merkte in diesem Zusammenhang an, dass in den vom Wahlkampf betroffenen Ländern derzeit andere politische Themen im Vordergrund stünden. (afp/red)
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ausland

Biden-Gespräche mit Ghostwriter: Gericht erlaubt Herausgabe an Stiftung


In Kürze:

  • Gericht erlaubt Herausgabe von Biden-Gesprächen mit Ghostwriter
  • Die Stiftung «Heritage Foundation“ setzte Veröffentlichung per FOIA-Klage durch
  • Streit dreht sich um Datenschutz vs. öffentliches Interesse

 
Ein US-Gericht hat entschieden, dass Teile von Gesprächen des ehemaligen US-Präsidenten Joe Biden mit einem Ghostwriter offengelegt werden dürfen. Dabei geht es um Transkripte und Audioaufnahmen, die im Zusammenhang mit seinen 2017 erschienenen Memoiren stehen.
Ein Bundesrichter hat am Freitag den Antrag Bidens abgelehnt, der konservativen Stiftung «Heritage Foundation“ die Herausgabe geschwärzter Unterlagen zu verweigern. Die Organisation hatte die Dokumente zuvor über das US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) eingeklagt.
Obwohl Bezirksrichterin Dabney Friedrich ihre Entscheidung um drei Wochen verschob, um dem Berufungsgericht des District of Columbia Zeit zur Prüfung zu geben, bleibt ihre Anordnung vorerst in Kraft. Grund sei das erhebliche öffentliche Interesse an den Materialien.
„Dieser Fall betrifft ein ungewöhnlich starkes öffentliches Interesse an der Herausgabe von Materialien der Strafverfolgungsbehörden, das die durch die Ausnahmen des Freedom of Information Act geschützten Datenschutzinteressen überwiegt“, sagte die Richterin.
Die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times versuchte, Biden für eine Stellungnahme zu kontaktieren, erhielt jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.

Hintergrund der Klage

Die Klage der «Heritage Foundation“ stammt aus dem Jahr 2024. Die Organisation forderte Transkripte und Aufnahmen von Gesprächen des damaligen Präsidenten mit seinem Ghostwriter Mark Zwonitzer, die für dessen Memoiren „Promise Me Dad: A Year of Hope, Hardship, and Purpose“ („Versprich mir, Dad: Ein Jahr voller Hoffnung, Härte und Sinn“) verwendet wurden.
Im Januar 2023 leitete der damalige Generalstaatsanwalt Merrick Garland eine Untersuchung ein, ob Biden unrechtmäßig geheime Dokumente im Penn Biden Center der University of Pennsylvania sowie in seinem Privathaus in Wilmington, Delaware, aufbewahrt hatte. Garland beauftragte den ehemaligen Sonderermittler Robert Hur mit der Untersuchung möglicher Straftaten – es wurden jedoch keine festgestellt.
In Hurs Abschlussbericht vom Februar 2024 wurden Bidens „eingeschränkte geistige Fähigkeiten und fehlerhaftes Gedächtnis“ während eines Interviews sowie in seinen Aufzeichnungen von 2016 und 2017 mit Zwonitzer erwähnt.
Der Sonderermittler sah von einer Anklage ab, da die Beweise nicht ausreichten und es schwer wäre, eine Jury von einer Verurteilung eines ehemaligen Präsidenten in den Achtzigern wegen vorsätzlicher Straftaten zu überzeugen.
Hur beschrieb zudem einige der Gespräche als „schmerzhaft langsam“, wobei Biden Schwierigkeiten gehabt habe, sich an Ereignisse zu erinnern und eigene Notizen vorzulesen oder wiederzugeben.

Antrag auf Informationszugang und weiterer Rechtsstreit

Die «Heritage Foundation“ stellte daraufhin einen Antrag auf Informationsfreiheit, um alle Unterlagen zu erhalten, auf denen Hurs Bericht basierte. Unter der Regierung Biden lehnte das Justizministerium die Herausgabe unter dem Verweis auf die nationale Sicherheit, Datenschutz und andere Ausnahmen des Freedom of Information Act ab.
Im März 2024 reichte die «Heritage Foundation“ Klage gegen das Justizministerium ein. Die Verfahren zogen sich über zwei Jahre hin. Im September 2025 wurden die Verfahren ausgesetzt – inzwischen unter der Regierung von Präsident Donald Trump – nachdem die Behörde angekündigt hatte, die zurückgehaltenen Dokumente zu prüfen.

Geplante Veröffentlichung

In einem Schreiben vom 8. Mai erklärte das Justizministerium, es beabsichtige, die Transkripte und Audioaufnahmen mit Schwärzungen an den Kongress weiterzugeben. Biden beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung, die am Freitag abgelehnt wurde.
Richterin Friedrich kam zu dem Schluss, dass Biden „wahrscheinlich keinen Erfolg“ mit seinem Argument habe, seine Datenschutzinteressen überwögen das „erhebliche öffentliche Interesse an der Offenlegung der geschwärzten Zwonitzer-Materialien“.
Biden habe nur wenige konkrete Angaben zu möglichen Schäden gemacht, insbesondere im Hinblick auf bereits öffentlich bekannte Informationen. Die Richterin entschied zudem, dass die Aufzeichnungen des Ghostwriters der Heritage Foundation zur Verfügung gestellt werden müssen.
Das Berufungsgericht des District of Columbia könnte in den kommenden Wochen eine Entscheidung treffen; die Anordnung der Richterin bleibt bis dahin vorerst ausgesetzt.

Stellungnahme Bidens

Joe Biden hatte die Vorwürfe eines kognitiven Abbaus während seiner Amtszeit zuvor zurückgewiesen. „Sie liegen falsch, es gibt nichts, was das belegt“, sagte er im Mai 2025 in einem Interview bei ABCs „The View“.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „DOJ Can Provide Biden’s Conversations With Ghostwriter to Heritage Foundation, Judge Says“. (deutsche Bearbeitung: zk)
 
 
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gesellschaft

Deutsche Welle: Sender sieht sich durch Etatkürzungen gefährdet

Bereits für das kommende Jahr 2026 wurde der Etat der Deutschen Welle um zehn Millionen Euro reduziert.

Warnung des Verwaltungsrats

„Angesichts sich abzeichnender weiterer Kürzungen bei fortgesetzten Kostensteigerungen droht jedoch eine wachsende Lücke zwischen politisch formuliertem Auftrag und finanzieller Basis“, teilte der Sender am Donnerstag in Bonn mit.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Achim Dercks, warnte, die Einsparungen führten zu Stellenabbau und einer spürbaren Reduktion des journalistischen Angebots. Dies gefährde die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags.
Die Deutsche Welle wird im Gegensatz zu anderen öffentlich-rechtlichen Sendern vollständig aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert. (afp/red)
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Britische BBC kündigt Abbau von rund 550 Stellen an

Der britische Rundfunksender BBC streicht im Rahmen seines Sparprogramms bis März 2027 rund 550 Stellen. Wie am Mittwoch, 17. Juni, aus einem Schreiben des neuen Generaldirektors Matt Brittin an die Belegschaft hervorging, wird es dabei auch Entlassungen geben. Auch Sendungen werden eingestellt, etwa bei den Programmen für Schottland, Wales und Nordirland.
Mit dem Stellenabbau will die BBC den Angaben zufolge bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres 160 Millionen Pfund (185 Millionen Euro) einsparen. Dies erfordere „schwierige Entscheidungen“, schrieb der ehemalige Google-Manager Brittin, der seit Mai BBC-Chef ist. Die Einsparungen beträfen „alle Bereiche“.
Die BBC hatte im April mitgeteilt, in den kommenden Jahren 1800 bis 2000 Stellen zu streichen – fast zehn Prozent ihrer Belegschaft. Der Sender will in den kommenden zwei Jahren 500 Millionen Pfund einsparen – bisher liegen die jährlichen Betriebskosten bei fünf Milliarden Pfund.
Die Schwierigkeiten der BBC, die wie die gesamte Medienlandschaft mit Herausforderungen wie geänderten Nutzergewohnheiten und Künstliche Intelligenz konfrontiert ist, hatte sich zuletzt durch einen Rückgang der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr verschärft. (afp/red)
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Musk-Anwalt Steinhöfel will weitere Aussagen über den SpaceX-CEO auf Rechtsverstöße prüfen

Die Aussagen in deutschen Medien über den SpaceX-CEO Elon Musk plant dessen Anwalt Joachim Steinhöfel, zu sammeln. Das kündigte der Medienrechtler im Gespräch mit „Apollo News“ an.

Prüfen, was nicht verjährt ist

In einem auf X veröffentlichen Video sagte Steinhöfel, er habe vor, dem Billionär, nachdem der aktuelle Fall gegen das ZDF abgeschlossen ist, vorzuschlagen, sich die Meldungen der vergangenen drei Jahre „plus dieses Jahr, die nicht verjährt sind, anzugucken und zu prüfen, welche weiteren Rechtsverstöße da gegebenenfalls noch vorliegen“. Er glaube, dass sich da „eine ganze Menge“ finde.
Ausgangspunkt des aktuellen Rechtsstreits war ein Beitrag des ZDF in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ vom 12. Juni, in dem behauptet wurde, Musk habe zur „Jagd auf Migranten“ aufgefordert.
Daraufhin hatte der 54-Jährige ein juristisches Vorgehen angekündigt. Steinhöfel hatte den Sender im Namen von Musk abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt.
Das ZDF hat daraufhin die umstrittene Passage aus der Anmoderation entfernt und angeblich die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, hieß es am Dienstag, 16. Juni.
Doch offenbar ist Letzteres nicht der Fall gewesen. In einem Interview in der Morgensendung „NiUS Live“ am Mittwoch sagte der Anwalt, dass diese Erklärung des Senders noch nicht bei ihm eingegangen sei.
„Die Unterlassungserklärung ist noch nicht da“, sagte er, obwohl das ZDF das selbst erklärt habe. Dort herrsche „völliges Chaos, völliger Aufruhr. Die wissen nicht einmal mehr, wie der rechtliche Status ist.“ Die Frist für die Einreichung der Erklärung läuft am Donnerstag, 18. Juni, um 16 Uhr ab.

Steinhöfel: „Verdichtung an Fehlleistungen“ beim ZDF 

Steinhöfel will eigenen Angaben zufolge aus ZDF-Kreisen erfahren haben, dass dort „gerade richtig was los ist“. Möglicherweise würden dort „demnächst Köpfe rollen“, nicht nur wegen des aktuellen Falls. Er zählte eine Reihe von Verfehlungen aus der jüngeren Vergangenheit auf und sprach von einer „Verdichtung an Fehlleistungen. Die leistet sich ja nicht mal eine Schülerzeitung.“
Der Deutsche Journalisten‑Verband riet dem ZDF, sich von dem „Theaterdonner“ nicht beeindrucken zu lassen. Musk habe wie jede andere Person das Recht, sich gegen aus seiner Sicht fehlerhafte Berichterstattung zu wehren, erklärte der Verband gegenüber dem „Deutschlandfunk“. Das „emotionale Feuerwerk“ zeige, dass er ähnlich wie US-Präsident Donald Trump auf kritische journalistische Arbeit mit juristischen Schritten reagiere.
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Karlsruhe verhandelt in Streit über Rundfunkbeitrag

Nach zwei Jahren Streit über den Rundfunkbeitrag ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Es verhandelt am Dienstag in Karlsruhe über Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF. Die Frage ist, ob der Beitrag schon zum vergangenen Jahr hätte steigen müssen. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)
Es wird zunächst mündlich verhandelt. Das Urteil fällt normalerweise einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Eine Summe von derzeit 18,36 Euro monatlich muss von jedem Haushalt gezahlt werden, unabhängig davon, ob die jeweiligen Bürger tatsächlich Beiträge der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDF oder des „Deutschlandradios“ konsumieren.
Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen Rundfunkbeitrag.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll finanziell so ausgestattet sein, dass er seinen Programmauftrag für Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung erfüllen kann. Im Grundgesetz ist die Rundfunkfreiheit verankert. Sie soll eine freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung garantieren. Die Sender sind dabei der Meinungsvielfalt verpflichtet.

Worum geht es vor Gericht?

ARD und ZDF legten Verfassungsbeschwerden ein, weil der Rundfunkbeitrag ab 2025 nicht erhöht wurde. Die Sender sehen dadurch ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt.
Denn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl im Februar 2024 eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro pro Haushalt auf 18,94 Euro ab Januar 2025.
Die Regierungschefs der Bundesländer konnten sich darauf aber nicht einigen, weswegen der Beitrag nicht stieg.

Wie wird der Rundfunkbeitrag festgesetzt?

Zuerst ermitteln die Rundfunkanstalten selbst ihren Bedarf und teilen diesen der KEF mit. Die Kommission überprüft das und gibt eine Empfehlung an die Länder ab. Dann legen die Ministerpräsidenten die Beitragshöhe fest. Abschließend müssen die Landtage noch grünes Licht geben.
Eine Abweichung von der Empfehlung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich und nur einvernehmlich durch alle Länder, wie das Verfassungsgericht schon 2021 feststellte.

Wie veränderte sich die Situation seit Ende 2024?

Die KEF änderte im Februar ihre Empfehlung. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen, und zwar nur um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat.
Die Kommission begründete das mit Mehreinnahmen der Sender, etwa weil mehr Haushalte zahlen müssten. Außerdem seien Investitionen verschoben worden, auch wegen der zuletzt unklaren Situation beim Rundfunkbeitrag.
Zum Dezember war mit dem neuen Medienstaatsvertrag eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem vor, dass es weniger Radiosender und Spartensender im Fernsehen geben soll. ARD und ZDF kündigten bereits an, dass tagesschau24, ONE und ARD alpha zum Jahresende eingestellt werden.
Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags sollte ebenfalls reformiert werden, was aber scheiterte. Trotz der neuen Entwicklungen kündigte das Gericht vor etwa einem Monat an, über die Beschwerden von ARD und ZDF zu verhandeln.
Die ARD erklärte auf AFP-Anfrage, sie habe Verfassungsbeschwerde erhoben, „weil die Länder das verfassungsrechtlich geschützte staatsferne Finanzierungsverfahren nicht eingehalten haben und eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewährleistet ist“. Dieser Verfassungsverstoß sei mit dem neuen KEF-Bericht nicht behoben. (afp/red)
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ZDF korrigiert Nachrichtensendung nach Abmahnung

Mainz/London. Das ZDF hat nach einer juristischen Intervention von US-Unternehmer Elon Musk eine Nachrichtensendung im Nachgang geändert.

In der Online-Mediathek wurde die Anmoderation der Sendung „ZDFheute live“ vom vergangenen Freitag gekürzt, wie der Sender am Dienstag, 16. Juni, mitteilte.

Das ZDF bezeichnete die eigenen Formulierungen im Nachgang als „unpräzise und deshalb missverständlich“.

Der Vorwurf und die juristischen Konsequenzen

In der besagten Sendung zu den ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Nordirland hatte die Moderatorin behauptet, Musk habe gemeinsam mit einem britischen Rechtsextremisten dazu aufgerufen, „Jagd auf Migranten“ zu machen.

Musks Medienanwalt Joachim Steinhöfel mahnte das ZDF daraufhin wegen einer „ehrabschneidenden und verleumderischen Unterstellung“ ab und forderte eine Unterlassungserklärung.

Musk selbst hatte auf der Plattform X angekündigt, gegen die Behauptungen des öffentlich-rechtlichen Senders gerichtlich vorzugehen.

Hintergrund der Social-Media-Aktivitäten

Auslöser der Debatte sind die schweren Unruhen in Belfast. Musk, dessen Vermögen nach dem jüngsten SpaceX-Börsengang weiter massiv gestiegen ist, hatte zuvor Beiträge des Aktivisten Tommy Robinson geteilt und seine eigenen Follower auf X zu Protesten in Großbritannien aufgerufen.

Den Vorwurf, er habe direkt zu Gewalt oder einer „Jagd“ aufgerufen, weist die Gegenseite jedoch als drastischen Verstoß gegen journalistische Grundsätze zurück.

Das ZDF strich die umstrittene Passage nun aus der Online-Fassung. (afp/red)

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Landgericht: Google haftet für KI-Übersichten

Der Suchmaschinenbetreiber Google kann für falsche Antworten, die von seiner hauseigenen Künstlichen Intelligenz (KI) generiert wurden, in die direkte Haftung genommen werden.
Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer am Landgericht München I entschieden. Das möglicherweise wegweisende Urteil für die digitale Welt ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Google Rechtsmittel einlegen kann.
Im konkreten Fall hatten zwei Münchner Verlage gegen den Internetkonzern geklagt. Googles „Übersicht mit KI“ hatte die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung gebracht.
Die KI vermischte dabei Informationen über andere, tatsächlich dubiose Unternehmen mit den Klägerinnen und erfand Zusammenhänge, die selbst in den von Google verlinkten Quellen überhaupt nicht existierten.

KI-Antworten sind Googles eigene Worte

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine KI-Übersicht rechtlich genauso zu behandeln ist wie klassische Suchergebnisse. Google hatte argumentiert, dass das Unternehmen nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich sei und sich die Inhalte Dritter in der Übersicht nicht zu eigen mache.
Das Landgericht wies diese Argumentation deutlich zurück. Es entschied, dass es sich bei der KI-Zusammenfassung nicht um eine bloße Anzeige oder Verlinkung von Suchergebnissen handelt, sondern um einen eigenen, der Suchmaschinenbetreiberin zurechenbaren Inhalt.
Da die KI die Ergebnisse in eigenen Worten zusammenfasse, inhaltlich auswerte und strukturiert präsentiere, schaffe Google damit völlig eigenständige, neue Aussagen, die über die bloßen Links hinausgingen. Entsprechend greife hier auch nicht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche Suchmaschinenbetreiber bei der reinen Auflistung von Drittinhalten vor einer direkten Haftung schütze.

Nutzer sind keine Faktenprüfer für Google

Auch Googles Verteidigungslinie, die Nutzer könnten die Quellen ja selbst anhand der Links überprüfen und wüssten ohnehin, „dass den mit KI generierten Informationen nicht blind vertraut werden dürfe“, ließ das Gericht nicht gelten. Die Kammer betonte, dass die KI-Übersicht eine „abgeschlossene Aussage mit eigenständig verständlichem Inhalt“ darstelle.
Es gebe für den Leser keinerlei Hinweis auf inhaltliche Unzuverlässigkeiten, weshalb die bloße Möglichkeit zur Nachrecherche den Konzern nicht von seiner Haftung für Rufschädigungen befreie.
Das Gericht untersagte Google die weitere Verbreitung der falschen Behauptungen und verurteilte den Konzern zur Übernahme von 80 Prozent der Verfahrenskosten.
Ein Google-Sprecher erklärte dazu: „Wir investieren viel in die Qualität der KI-Übersichten, um sicherzustellen, dass die überwiegende Mehrheit der Antworten korrekte Informationen liefert.“ Man werde die noch nicht rechtskräftige Entscheidung sorgfältig prüfen. (dpa/red)
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Deutscher Ethikrat: Social-Media-Verbot ist keine Lösung

Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien und pauschale Verbote sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats „nicht geeignet“, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Stattdessen sei ein ausgewogenes Schutzkonzept nötig, das die Risiken sämtlicher digitaler Angebote berücksichtigt, erklärte der Ethikrat.
In seiner Stellungnahme beschäftigen sich die Fachleute unter anderem auch mit Smartphones an Schulen und der Rolle der Eltern.

Mindestalter keine Lösung

„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister. Es gehe um das Kindeswohl, und das schließe auch gesellschaftliche Teilhabe mit ein.
Dabei sei aber wichtig, den nötigen Schutz junger Menschen mit ihren Interessen und der Befähigung für digitale Angebote in Ausgleich zu bringen.
Dafür sei ein gesetzliches, umfassendes Mindestalter für Soziale Medien aus Sicht des Ethikrats aber „nicht geeignet“. Keine Beschränkung sei komplett unumgänglich und viele junge Menschen seien kompetent darin, sie zu umgehen.

Ethikrat für umfassenderes Schutzkonzept

Ohnehin greife der Fokus auf Soziale Medien zu kurz, warnte das Gremium. Denn Risiken wie Sucht, Gewalterfahrungen und Cybermobbing gingen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur dort gebe, sondern etwa auch bei Streamingdiensten und frei zugänglichen Messengern.
Außerdem nutzten viele Kinder und Jugendliche bereits KI wie Chatbots und Bildgeneratoren und diese seien noch unzureichender reguliert. Ein Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und berge das Risiko, dass sich Kinder und Jugendliche verstärkt diesen Angeboten zuwendeten.
Nötig sei also ein umfassendes Schutzkonzept, und dafür bilde das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zur Regulierung von Plattformen bereits eine gute Grundlage. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden“, sagte Frister dazu.

Mehr Einsatz der Eltern

Grundsätzlich komme den Familien und Eltern eine große Verantwortung zu und diese Erziehungsfreiheit müsse der Staat „respektieren und unterstützen“, forderte der Ethikrat.
Eltern bräuchten aber leicht zugängliche, seriöse Informationen über Gefahren im Netz und „bessere technische Werkzeuge“, mit denen sie die Aktivitäten ihrer Kinder begleiten könnten, etwa Apps zur Bildschirmzeit und zum Kinderschutz.
Nicht zuletzt müssten auch die jungen Menschen stärker einbezogen werden – von den Eltern selbst, aber auch bei politischen Entscheidungen. Der Ethikrat spricht sich außerdem dafür aus, dass die private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen „weitgehend eingeschränkt werden“, so wie es bereits in einigen Ländern gelte.

Klöckner: Flucht in die digitale Parallelwelt verhindern

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die den Ethikrat um die Stellungnahme gebeten hatte, sagte ebenfalls, digitale Medien seien „mittlerweile ein selbstverständlicher Teil beim Aufwachsen junger Menschen“.
Das habe auch Schattenseiten, dazu gehörten auch „digitale Ausgrenzung, problematische Schönheitsideale und auch die Gefahr von Radikalisierung“. Viele flüchteten sich in eine digitale Parallelwelt. Es bestehe Handlungsbedarf.
Parallel arbeitet derzeit eine von Familienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Kommission an an Empfehlungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Ende Juni will das Gremium konkrete Handlungsempfehlungen vorstellen und im September einen Abschlussbericht vorlegen. (afp/red)
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gesellschaft

Sommermärchen-Nostalgie: Neue Podolski-Doku

In den kommenden Wochen jährt sich das deutsche Sommermärchen zum 20. Mal – und für viele Fußballfans ist das mit sehr viel Nostalgie verbunden.
Die Weltmeisterschaft im eigenen Land, schwarz-rot-goldene Fähnchen an den Autos, die Sportfreunde Stiller, „Schwarz und weiß“ von Oliver Pocher. Und dazu die jungen Wilden um das Traum-Duo Poldi und Schweini auf dem Platz, die ein ganzes Land elektrisierten.
Dieselbe Begeisterung ist so kurz vor der WM in den USA, Kanada und Mexiko noch nicht zu spüren. Viele Fans scheinen lieber in Erinnerungen zu schwelgen.
Pocher ist mit einer Partyversion seines alten WM-Hits am Start, im ZDF läuft die dreiteilige Doku „Mission Sommermärchen“ und ein Held von damals öffnet die Türen für die Netflix-Dokumentation „Poldi“.

Lukas Podolski und Oliver Pocher nach einem Prominenten-Fußballspiel im Rahmen des „Schauinsland Reisen Cup“ in der Schwalbe-Arena am 14. Januar 2024 in Gummersbach.

Foto: Joern Pollex/Getty Images

Der 90-minütige Film, der heute – an Lukas Podolskis 41. Geburtstag – startet, wird von der Kreativschmiede bildundtonfabrik („How To Sell Drugs Online (Fast)“) produziert.
Und das wird direkt zu Beginn deutlich. Da nehmen nach und nach Fußballgrößen wie Joachim Löw, Oliver Kahn, Toni Kroos und Thomas Müller Platz, um über ihre gemeinsame Zeit mit Podolski sprechen zu wollen.

Poldi will keine typische Sportler-Doku: „Zu langweilig“

Dieser erklärt währenddessen, wie langweilig er typische Sportler-Dokus findet, in der alte Weggefährten zu Wort kommen: „Da wird jetzt nix anderes kommen, was man schon kennt.“
Daraufhin stehen Löw und Co. wieder auf und verlassen das Setting. Eine nette Idee zum Einstieg.
Zwar kommen die Fußball-Granden später doch noch vereinzelt zu Wort, im Fokus steht aber in der Tat der Privatmensch Podolski, es reden Oma, Mutter, Vater, Schwester und Sohn.
Die Macher um das Regie-Duo Nicolas Berse-Gilles und Simone Schillinger (das auch für „Mission Sommermärchen“ verantwortlich ist) zeigen den in Polen geborenen Fußballer beim Sumo-Ringen in Japan, beim Radfahren mit seiner Familie oder beim Kölner Rosenmontagsumzug.
„Wir hatten einen anderen Ansatz, wollten ein bisschen weniger Fußball und ein bisschen mehr andere Szenen reinnehmen. Ich denke, das ist uns auch ganz gut gelungen“, sagte der Protagonist bei der Premiere im Kölner Stadion vergangene Woche.

Viel Überzeugungsarbeit: Ehefrau Monika gibt erstes Interview

Ehefrau Monika, die sich sonst fast komplett aus der Öffentlichkeit raushält, gibt in der Doku ihr erstes Interview. Auch wenn sie nicht vor der Kamera zu sehen ist, sondern nur zu hören.
„Meine Frau war von Anfang an nicht die, die im Vordergrund stehen möchte. Wir hatten einen Kompromiss. Da haben die Leute sehr viel Überzeugungsarbeit leisten müssen“, sagte Podolski zur dpa.
„Sie war offen für die Rolle, weil sie auch wollte, dass die Doku was Besonderes wird und sie dann auch etwas über mich erzählt.“
Die ebenfalls aus Polen stammende Monika Podolski spricht über ihr erstes Treffen mit dem damaligen Jugendspieler des FC Köln („An der Tischtennisplatte in der Schule“) und eine Ehekrise nach seinem erneuten Wechsel zum FC 2008:
„Es gab Momente in Köln, wo wir ein paar Wochen nicht miteinander gesprochen haben, wo wir uns gestritten haben, wo wir ein paar Wochen auch mal nicht zusammen waren.“ Doch die beiden hätten sich schnell wieder zusammengerauft.
Man fragt sich während der Doku ohnehin immer wieder, wie der Fußballprofi und Geschäftsmann mit eigener Döner-Kette, einem Eisladen und Musikfestival, sich auch noch um seine Familie kümmern kann.
Es scheint, als habe er deutlich mehr Zeit auf Fußballplätzen und in Flugzeugen verbracht, als am Küchentisch mit Frau und seinen drei Kindern. Darauf angesprochen, sagt Poldi: „Wer schläft, verliert.“ Was ihn antreibe? „Weiß ich nicht.“

So durchkreuzte Poldi die Pläne der Doku-Macher

Die Netflix-Doku hatte ursprünglich auch vor, Podolski bei seiner letzten Saison als Profifußballer bei seinem Jugendclub Górnik Zabrze zu begleiten. „Und ihr seid dabei auf der Reise“, verspricht er.
Doch dem ehrgeizigen Sportler kommen während des Drehs immer mehr Zweifel, ob er nicht doch weitermachen soll: „Warum sollst du das abgeben, was du so liebst?“
Am Ende hängt er noch eine Saison dran, was für die Doku-Macher überraschend, aber kein Problem gewesen sei. „Hätten wir eine reine Sportdoku gemacht, wäre die wirklich letzte Saison vermutlich die interessantere gewesen.
Immerhin ist Lukas mit seinem Verein Pokalsieger und Vizemeister geworden“, erklärten Simone Schillinger und Nicolas Berse-Gilles. „Doch unser Film ist eben keine klassische Sportdoku.“
„Poldi“ ist insgesamt sehenswert, kurzweilig und kreativ umgesetzt. Auch das Ende überrascht mit einer besonderen Pointe, die sich um das entscheidende Tor von Mario Götze zum Weltmeistertitel 2014 dreht.
Dass der größte Moment seiner Karriere erst im Abspann stattfindet, sagt ohnehin viel über den bodenständigen Podolski aus.
„Ich habe mich nie durch Pokale definiert. Dafür liebe ich den Fußball zu sehr, weil er viel mehr zu bieten hat als nur irgendwelche Pokale, sondern Stadien, Fans, das Ganze drumherum.“ (dpa/red)
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deutschland gesellschaft

Digital Natives gehen offline – Internetnutzung sinkt spürbar

Die Internetnutzung der Menschen in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr spürbar zurückgegangen.
Wie die aktuelle und repräsentative „Postbank Digitalstudie 2026“ zeigt, verbringt die Bevölkerung im Schnitt noch 67,4 Stunden pro Woche im Netz. Das entspricht einem Rückgang von rund fünf Stunden gegenüber 2025.
Maßgeblich für diese Entwicklung ist vor allem das veränderte Nutzungsverhalten der unter 40-Jährigen, die ihre Online-Aktivitäten, insbesondere am Smartphone, gezielt reduzieren.
Das Smartphone bleibt dabei mit großem Abstand das wichtigste Tor zur digitalen Welt – 86 Prozent der Bevölkerung nutzen es für den Internetzugang. Auch hier ist die Bildschirmzeit rückläufig: Die wöchentliche mobile Nutzung sank von 25,7 auf 23,9 Stunden.

Schluss mit Dauer-Online

Besonders drastisch zeigt sich die digitale Erschöpfung bei den unter 40-Jährigen, jener Generation, die oft als „always-on“ gilt. Zwar bilden sie mit über 80 Stunden wöchentlicher Internetzeit noch immer die Spitze der Intensivnutzer, doch gerade bei ihnen fiel die reine Smartphone-Zeit im Vorjahresvergleich um drei Stunden auf 31 Stunden pro Woche.
Fast jeder dritte unter 40-Jährige (31 Prozent) plant, seine private Internetnutzung in den kommenden zwölf Monaten weiter einzuschränken. Über alle Altersgruppen hinweg verspüren 17 Prozent den Wunsch, offline kürzerzutreten.
David Dommel, Leiter des digitalen Performance-Marketings der Postbank, erklärt diese Entwicklung: „Mobil ins Internet zu gehen, gehört fest zum Tagesablauf der Deutschen. Doch vor allem junge Menschen wollen auch mal offline sein. Das gilt besonders fürs Handy, weil es überall verfügbar ist.“

Weniger Social Media, mehr Zeit für das echte Leben

Wofür wollen die Menschen ihre gewonnene Zeit nutzen? Die Antworten zeigen eine tiefe Sehnsucht nach dem Analogen.
41 Prozent derjenigen, die ihre Online-Zeit reduzieren wollen, möchten schlichtweg mehr Zeit für andere Dinge wie Familie, Freunde oder Hobbys haben.
Für 38 Prozent steht der Wunsch im Vordergrund, sich im Alltag weniger ablenken zu lassen. Auch negative gesundheitliche Auswirkungen (36 Prozent) und der Wunsch nach mehr Konzentration (33 Prozent) sind zentrale Motive für den digitalen Rückzug.
„Die Menschen in Deutschland unterscheiden bewusster zwischen notwendigen und überflüssigen Online-Aktivitäten“, sagte Dommel. Während nützliche Alltagshelfer wie Online-Banking mit über 50 Prozent Nutzung stabil bleiben, verlieren Zeitfresser an Reiz.
So fiel die regelmäßige Nutzung von Social-Media-Kanälen wie Instagram oder TikTok deutlich von 71 Prozent im Vorjahr auf nun 64 Prozent. Auch Messenger-Dienste und das Ansehen von YouTube-Videos sind leicht rückläufig.

Künstliche Intelligenz als neuer Magnet

Trotz der sinkenden Nutzungszahlen kann die Postbankstudie keinen endgültigen Abgesang auf das Internet ausmachen.
Insbesondere im Job bleibt das Netz unverzichtbar, wo Berufstätige im Schnitt 2,8 Stunden täglich vor allem über Notebooks und Desktop-PCs online sind. Und es gibt einen neuen Treiber, der das Potenzial hat, die Bildschirmzeit wieder in die Höhe zu treiben: Künstliche Intelligenz.
Trotz des Bedürfnisses nach mehr Balance bleibt die Offenheit für neue Technologien groß. Unter den Befragten, die das Internet künftig stärker nutzen wollen, ist KI mit 56 Prozent der mit Abstand wichtigste Grund für eine intensivere Nutzung. Schon heute nutzen 38 Prozent der Deutschen KI-Tools wie ChatGPT zur gezielten Informationssuche.
Für die „Postbank Digitalstudie 2026“ wurden zwischen April und Mai dieses Jahres 3.050 Menschen befragt. Um eine der Bevölkerung repräsentative Struktur abzubilden, erfolgte eine Gewichtung der Stichprobe nach Bundesland, Alter und Geschlecht. Zum Abgleich wurde der Mikrozensus 2022 des Statistischen Bundesamtes als Referenz genutzt. (dpa/red)
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ausland gesellschaft vital wirtschaft wissen

Wie sich Tech-Unternehmen ins Kinderzimmer einloggen


In Kürze:

  • Apps und Spiele verwenden gezieltes Design, um Nutzer länger zu binden, ohne dass es auf den ersten Blick zu erkennen ist.
  • Kinder sind besonders anfällig: Ihre Fähigkeit zur Selbstregulation ist noch nicht ausgereift.
  • Free-to-Play-Spiele und soziale Netzwerke setzen auf psychologische Mechanismen mit Suchtpotenzial.
  • Mit dem richtigen Wissen können Eltern gegensteuern, ohne ihren Kindern Medien grundsätzlich zu verbieten.

 
Es ist ein Konflikt, den viele Familien kennen: Das Kind sitzt vor dem Tablet, die vereinbarte Zeit ist längst vorbei und trotzdem legt es das Gerät nicht aus der Hand. Um gegenzusteuern, ist es hilfreich, zu verstehen, dass hinter diesem Verhalten oft keine bloße Trotzreaktion steckt, sondern digitale Mechanismen.
Derartige zielgerichtete Wirkweisen haben einen Namen, es handelt sich um sogenannte „Dark Patterns“ (verborgene Muster). Das sind manipulative Gestaltungselemente in Apps, Spielen, sozialen Medien und Mediatheken. Sie sollen Nutzer dazu bringen, länger auf der Plattform zu verweilen, weiterzuklicken oder Entscheidungen im Interesse der Anbieter zu treffen.
Oft sind diese kaum sichtbar, weil sie direkt in das Design eingebettet sind: auffällige Buttons, die zum Weitermachen animieren, auf der einen Seite, und schwer auffindbare „Beenden“-Optionen auf der anderen. Auch automatische Wiedergaben oder scheinbar endlose Inhalte gehören dazu.

Die Psychologie des Nicht-Aufhören-Könnens

Auffällige Reaktionen beim Abschalten, etwa Gereiztheit oder Unruhe, können auf problematische Nutzungsgewohnheiten hinweisen. Die technische Gestaltung allein erklärt jedoch nicht die starke Bindungswirkung der digitalen Medien.
Hinzu kommt das Gefühl, ständig etwas zu verpassen, bekannt als „Fear of Missing Out“ (FOMO). Entscheidend ist dabei weniger der einzelne Inhalt als die permanente Reizfolge: Neue Clips, Likes oder Belohnungen erscheinen in schneller Taktung und aktivieren immer wieder das Belohnungssystem des Gehirns, mit einem Gewöhnungseffekt, der suchtähnliche Züge annehmen kann.

Das versteckte Geschäft

Hinter vielen dieser Mechanismen steckt ein wirtschaftliches Interesse. Sogenannte Free-to-Play-Spiele (FTP) starten kostenlos, werden aber oft durch In-Game-Käufe finanziert. Belohnungssysteme motivieren Nutzer zur regelmäßigen Rückkehr, das sind sogenannte „Time Patterns“. Zugleich lösen versteckte Kaufanreize, etwa Buttons, im Spielfluss kostenpflichtige Aktionen aus, während sie kaum als solche erkennbar sind. Hier wirken Begriffe wie „freischalten“ oder „Upgrade“ nicht wie ein Bezahlvorgang und die Entscheidungen werden impulsiv getroffen.
Treffen Kinder diese Entscheidungen, kommt eine rechtliche Besonderheit zum Tragen hinzu: Minderjährige sind in Deutschland nur beschränkt geschäftsfähig, sodass kostenpflichtige Verträge grundsätzlich der elterlichen Zustimmung bedürfen. Zwar gibt es mit dem sogenannten „Taschengeldparagrafen“ eine Ausnahme, doch diese greift nur unter bestimmten Bedingungen.
In der Praxis entsteht daraus ein Graubereich: Problematisch wird es, wenn Zahlungsdaten bereits auf dem Gerät gespeichert sind. Dann reichen oft wenige Klicks für einen Kauf – auch durch Kinder. Anbieter berufen sich darauf, dass der Vorgang technisch bestätigt wurde. Für Familien ist es dann schwierig, solche Käufe rückgängig zu machen, auch wenn sie rechtlich anfechtbar sind.

Zwischen Komfort und Manipulation

Diese Mechanismen sind keine Zufallsentwicklungen, sie nutzen gezielt menschliche Wahrnehmung und Verhaltensmuster aus. Kinder und Jugendliche seien für solche Strategien besonders anfällig, warnt die Initiative „SCHAU HIN! Was dein Kind mit Medien macht“. Ihnen fehle die Erfahrung, zu durchschauen, dass sie gezielt gelenkt werden. Zudem ist ihre Fähigkeit zur Selbstregulation noch nicht vollständig entwickelt. Aber auch Ältere sind gefährdet.
Die Folgen können gravierend sein: Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafprobleme, Reizüberflutung und ein zunehmender Kontrollverlust im Umgang mit Medien. Vor allem bei den Jüngeren besteht die Gefahr, dass sich Gewohnheiten festigen, die später nur schwer zu verändern sind. Rechtlich sind solche Praktiken in der EU bereits im Blick: Europäische Regelwerke zielen darauf ab, manipulative Gestaltungspraktiken zu unterbinden, die Transparenz gegenüber Nutzern zu stärken und besonders schutzbedürftige Gruppen – darunter Minderjährige – besser abzusichern.
Doch problematisch sind nicht nur versteckte Kostenfallen, sondern auch viele alltägliche Designentscheidungen bewegen sich rechtlich in einer Grauzone. Wenn die Option „Weiter“ groß und farblich hervorgehoben ist, während „Abbrechen“ klein und unauffällig bleibt, besteht formal eine Wahl – praktisch wird sie jedoch stark gelenkt. Dasselbe gilt für Cookie-Banner: Akzeptieren geht oft mit einem Klick, Ablehnen erfordert mehrere Schritte. Sie täuschen nicht offen, lenken aber subtil, was sie juristisch außerordentlich schwer greifbar macht.

Warum Kinder in die Falle tappen

Ein weiteres plastisches Beispiel ist die Schwierigkeit, Streaming-Angebote für Kinder überhaupt zu verlassen: Statt eines klaren „Aus“-Knopfes werden weitere Inhalte vorgeschlagen oder Pop-ups eingeblendet, die den Ausstieg systematisch erschweren – so weit, dass sogar manch Erwachsener aufgibt.
Gerade weil Kinder solche Funktionsweisen kaum erkennen können, kommt den Eltern eine wichtige Rolle zu. Dafür ist es entscheidend, manipulative Gestaltung zunächst selbst zu entschlüsseln. Oft hilft bereits ein einfacher Test, eine App oder Plattform bewusst zu verlassen. Daneben ist es sinnvoll, Kinder bei der Mediennutzung bewusst zu begleiten und gemeinsam gezielt auf bestimmte Muster zu achten, um gezielt zu sensibilisieren.
In beiden Fällen stellen sich dieselben Fragen: Wie viele Schritte sind tatsächlich nötig, um ein Video zu beenden? Startet automatisch ein neuer Inhalt? Werden große, farbige Buttons hervorgehoben, während die Option zum Beenden eher unscheinbar bleibt? Auf diese Weise entwickeln Sie schrittweise ein bewussteres Verständnis für digitale Angebote – für Sie selbst und für Ihre Kinder.

Kinder stark machen: kleine Hebel, große Wirkung

Im Alltag hilft es, die Komfortfunktion gezielt zu deaktivieren. Das ist nicht immer möglich, automatische Wiedergabe ist hier jedoch oft eine Ausnahme. Medienpädagogische Stellen empfehlen zudem klare Zeitregeln, gemeinsame Medienzeiten und regelmäßige Gespräche über Inhalte und digitale Mechanismen. So können Kinder lernen, dass Apps und Spiele nicht neutral sind, sondern Ziele verfolgen.
Neben festen Bildschirmzeiten – und deren konsequenter Einhaltung – sind auch bewusste Offline-Phasen hilfreich. Ebenso wichtig ist es, auf Veränderungen im Verhalten zu achten: Rückzug, Reizbarkeit oder Schlafprobleme können Hinweise auf eine problematische Nutzung sein.

Nicht verbieten, sondern verstehen

Medien zu verbieten, kann nicht das Ziel sein, denn Verbotenes lockt. Entscheidend ist, die Risiken zu kennen. Wer die Mechanismen hinter scheinbar harmlosen Angeboten versteht, kann Kinder dabei unterstützen, digitale Medien bewusst zu nutzen, als Werkzeug und zur zeitlich begrenzten Unterhaltung.
Denn was kein Algorithmus ersetzen kann, sind echte Begegnungen, freies Spiel und sinnliche Erlebnisse außerhalb der Zweidimensionalität des Bildschirms. Eben das sind die erfüllenden und existenziellen Erfahrungen, die für die Entwicklung des Kindes und sein persönliches Glück unverzichtbar sind.
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ausland deutschland

In Syrien vermisste deutsche Journalistin: Regierung setzt sich „mit Hochdruck“ ein

Die Bundesregierung setzt sich „mit Hochdruck“ für die in Syrien vermisste deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann ein.
Die deutschen Botschaften in Beirut und Damaskus seien mit dem Fall befasst und kümmerten sich weiter, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts am Freitag in Berlin.
Mit Blick auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte könne sie keine weiteren Details nennen, auch nicht dazu, in welcher Weise sich die Bundesregierung einsetze.
„Ich kann nur sagen, dass wir das mit Hochdruck tun, von Beginn an, von Kenntnis an und das auch weiterhin vornehmen“, sagte die Sprecherin.
Deutsche Vertreter hätten Michelmann am 23. April erstmals vor Ort besuchen können. „Das war uns ein großes Anliegen, diesen konsularischen Zugang zu erhalten“, sagte die Sprecherin.
Michelmann war im Januar während einer Offensive der syrischen Regierungstruppen und mit ihnen verbündeter islamistischer Milizen in bis dahin von Kurden kontrollierten Gebieten festgenommen worden.
Augenzeugenberichten zufolge wurde die Journalistin in der Stadt Rakka in einem Fahrzeug der Regierungstruppen gemeinsam mit einem türkisch-kurdischen Journalisten abtransportiert. Medienberichten zufolge ist Michelmann in einem Gefängnis in Damaskus inhaftiert.(afp/red)
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Kabinett beschließt Investitionspflicht: Netflix, Amazon und Disney+ sollen zahlen

Zur Unterstützung des schwächelnden Filmstandorts Deutschland hat das Bundeskabinett eine Investitionspflicht für Streamingdienste wie die US-Anbieter Netflix oder Disney+ beschlossen.
Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sieht eine verpflichtende Investitionsquote von mindestens acht Prozent des Umsatzes in Deutschland vor – sonst könnte eine Ersatzzahlung fällig werden.
Gleichzeitig sollen die Filmfördermittel des Bundes auf 250 Millionen Euro pro Jahr verdoppelt werden.

2027 geht es los

„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zünden wir für den deutschen Film eine neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb“, erklärte Weimer. Er sprach von einem „Filmbooster“ mit Blick auf die ausgeweitete Bundes-Förderung. „Zugleich nehmen wir die Streaminganbieter und Sender deutlich in die Pflicht.“
Die Regelung soll ab Anfang kommenden Jahres gelten. Die Filmförderungsanstalt des Bundes soll dabei das Erreichen der Quote überwachen. Wird das Ziel nicht erreicht, ist eine „Ausgleichsabgabe“ von 75 Prozent der nicht geleisteten Investitionssumme vorgesehen. Dies liegt aber im Ermessen der Anstalt.
Weimer verwies auch auf eine „Öffnungsklausel“ in dem Gesetzentwurf. Ab einer Investitionsquote von zwölf Prozent oder mehr ist es den Medienunternehmen erlaubt, von bestimmten Detailvorgaben abzuweichen, etwa beim Anteil deutschsprachiger Produktionen.

Die Investitionspflicht haben auch deutsche Fernsehsender

Die Investitionspflicht von mindestens acht Prozent gilt auch für deutsche Fernsehsender. Sie dürften die Quote in der Regel ohnehin erreichen, obwohl auch sie in den vergangenen Jahren zunehmend Film- und Serienproduktionen aus Kostengründen insbesondere ins osteuropäische Ausland verlagert haben.
Weimer hatte sich ursprünglich für eine rein freiwillige Regelung bei Investitionen stark gemacht. Insbesondere die SPD pochte in der schwarz-roten Koalition aber auf eine verpflichtende Quote.
„Wer am deutschen und europäischen Filmmarkt gute Geschäfte macht, der muss hier auch seinen Beitrag leisten“, erklärte dazu Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). „Unser Ziel ist, dass mehr Aufträge nach Deutschland und Europa gehen.“
In der Wirtschaft stieß das Vorhaben auf Kritik. Der Digitalverband Bitkom kritisierte „starre Vorgaben, zusätzliche Bürokratie und einseitige Belastungen für Video- und Streamingdienste“. Das sogenannte Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz muss nun noch vom Bundestag gebilligt werden. (afp/red)
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ausland

Radiosender meldet irrtümlich Tod von König Charles III.

Ein britischer Radiosender hat sich am Mittwoch, 20. Mai, entschuldigt, nachdem er am Vortag fälschlicherweise den Tod von König Charles III. vermeldet hatte.
„Das Protokoll ‚Monarch‘ – das alle britischen Radiosender bereithalten, in der Hoffnung, es niemals nutzen zu müssen – wurde am Dienstagnachmittag versehentlich ausgelöst und hat fälschlicherweise den Tod seiner Majestät des Königs verkündet“, schrieb der Chef von Radio Caroline, Peter Moore, im Onlinedienst Facebook.
Moore verwies auf „einen Computerfehler, der im Hauptstudio aufgetreten ist“. Die Sendung war in der Mediathek auf der Website des in Essex im Südosten Englands ansässigen Senders nicht verfügbar.
Nachdem der Sender, der 1964 gegründet wurde, seinen Fehler bemerkt hatte, entschuldigte er sich zunächst live auf Sendung und anschließend in Onlinediensten beim König und bei den Zuhörern für die „entstandenen Unannehmlichkeiten“.
Moore betonte, Radio Caroline hatte „das Vergnügen, die Weihnachtsbotschaft Ihrer Majestät der Königin zu übertragen, und inzwischen auch die des Königs, und wir hoffen, dies noch viele Jahre lang tun zu können“.
Der Sohn und Nachfolger der 2022 verstorbenen Königin Elizabeth II. befand sich zu dem Zeitpunkt, als Radio Caroline irrtümlich seinen Tod meldete, bei einem Besuch in Nordirland.
Der 77-jährige König wird weiterhin wegen einer Krebserkrankung behandelt. Im Dezember 2025 hatte er von Erfolgen bei der Behandlung gesprochen. (afp/red)
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deutschland

Mehr als 15.000 Verstöße gegen Jugendschutz im Netz gemeldet

Die von Bund und Ländern finanzierte Plattform Jugendschutz.net hat im vergangenen Jahr 15.099 Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im Netz registriert. In den meisten Fällen ging es um Missbrauchsdarstellungen von Kindern (12.334 Fälle) und Jugendpornografie (1.091), wie aus dem Jahresbericht der Stelle hervorgeht, der in Berlin vorgelegt wurde.
Andere Bereiche wie politischer Extremismus, Cybermobbing, Pornografie oder Gewalt machten einen vergleichsweise geringen Anteil der entdeckten Verstöße aus.
In 96 Prozent der Fälle (14.520) konnte den Angaben zufolge bei den Anbietern die Entfernung der Verstöße erreicht werden. In fast 6.500 Fällen seien unmittelbar die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet worden.
„Die erneut alarmierenden Zahlen zeigen, wie weit wir noch davon entfernt sind, Kindern und Jugendlichen eine sichere und unbeschwerte Teilhabe an der digitalen Welt zu ermöglichen“, sagte die Bundesministerin für Bildung und Jugend, Karin Prien (CDU).
Viele Anbieter täten noch immer zu wenig für Kinder- und Jugendschutz. Da digitale Angebote und KI-Programme für junge Menschen immer bedeutsamer würden, müssten „Sicherheit, Schutz und klare Regeln endlich mit der technologischen Entwicklung Schritt halten“, so Prien.

Gesamtzahl geht zurück – Aussagekraft aber gering

Im Vergleich zum Vorjahr (17.630 Fälle) ging die Gesamtzahl zwar zurück. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Zahl unter anderem von der Meldebereitschaft abhängt. So gibt es auf Jugendschutz.net ein Online-Formular, über das Nutzer Missbrauchsdarstellungen oder andere Verstöße auf Webseiten oder auf Social Media melden können.
„Auf Basis der jährlichen Zahlen lassen sich daher nur bedingt Aussagen zur Verschärfung oder Verbesserung von Gefahrenlagen treffen“, heißt es.
Das Kompetenzzentrum von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten durchsucht Internet und Social-Media-Plattformen nach Gefahren für junge Nutzer.
Dabei helfen Hinweise über sein Beschwerdeportal und auch von Partnerorganisationen aus dem Ausland. In den Blick genommen werden auch Online-Angebote mit Kostenfallen, ungeeigneter Werbung oder möglichen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten von Minderjährigen.

Kritik: Anbieter schaffen keine wirksamen Schutzvorkehrungen

Die Stelle schaut sich zudem an, welche Schutzvorkehrungen Anbieter von Online-Spielen oder Dienste wie Instagram, YouTube und Tiktok treffen. Hier geht es etwa um Einstellungen, mit denen eine ungefragte Kontaktaufnahme durch Fremde verhindert wird oder um die Anbieter-eigenen Meldesysteme.
Der Leiter von Jugendschutz.net, Stefan Glaser, kritisierte: „Statt wirksame Schutzvorkehrungen zu treffen, schaffen die Anbieter immer neue Einfallstore und bauen ihre manipulativen Geschäftsmodelle weiter aus.“
Besonders im Bereich Künstlicher Intelligenz rase die Entwicklung. Glaser nannte Chat-Roboter, die inzwischen die Funktion emotionaler Sparringspartner erfüllten. „Damit verbundene parasoziale Beziehungen verzerren die Realität und erschweren die Einordnung, was künstlich und was echt ist.“
In seinem Jahresbericht lenkt Jugendschutz.net den Blick konkret auf folgende Gefahren:

„Charakter-Bots“

Die Experten sehen problematische Aspekte bei sogenannten Charakter-Bots – frei gestaltbaren KI-Gesprächspartnern, die zunehmend echt wirkten. „Sie beraten, coachen oder simulieren Beziehungen“. Durch lückenhafte Filter und unzureichende Sicherheitseinstellungen besteh
t demnach die Gefahr, dass solche Roboter auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen beschreiben oder die Rolle von Minderjährigen einnehmen, „die sexualisiert agieren“.

KI-Profile in Social Media

Storys und Posts von Nutzern, die gar keine sind? Mögliche KI-Profile auf Social-Media-Plattformen werden als „Einfallstor für Risiken“ bezeichnet. Schon in einer früheren Veröffentlichung von Jugendschutz.net hieß es: Verschiedene Anbieter trainierten KI darauf, menschliches Verhalten in Social Media zu imitieren. Das solle die Angebote interessanter machen und Nutzer dazu verleiten, mehr Zeit in den Diensten zu verbringen.

„KI-Models“, „KI-Influencer“ und „Skinnytok“

Dazu kommen „KI-Influencer“, die Perfektion als Maßstab setzten mit negativen Folgen für das Selbstbild von Minderjährigen oder „KI-Models“, die „übernatürlich schöne Körper“ zeigten und „die vor allem in der Masse negativen Einfluss auf die eigene Körperwahrnehmung von Kindern und Jugendlichen ausüben“.
Jugendschutz.net warnt darüber hinaus vor einer Verherrlichung von Essstörungen und vor Verharmlosung von Magersucht und Bulimie durch Videos unter dem Hashtag „Skinnytok“ (Skinny=dünn) bei Tiktok, in denen dünn sein idealisiert wird.

„Umschlagplatz für gewaltverherrlichende Inhalte“

Die Jugendschützer nehmen auch die Plattform Discord ins Visier, wo sich Leute in Chaträumen zu den unterschiedlichsten Themen austauschen. Es handele sich um einen „Umschlagplatz für viele rechtsextreme, menschenfeindliche und gewaltverherrlichende Inhalte“.
Dazu gehörten NS-Propaganda, Hass gegen Minderheiten sowie drastische Gewaltvideos. Bestimmte Chaträume konfrontierten junge Menschen „humoristisch oder strategisch verschleiert“, beiläufig mit entsprechenden Inhalten und beeinflussten ihre Weltsicht. Die Moderation sei oft unzureichend, Meldungen führten nicht zeitnah zur Löschung. (dpa/red)
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„München Mord“- Star Alexander Held stirbt mit 67 Jahren

Der Film- und Fernsehschauspieler Alexander Held ist tot. Er starb bereits am vergangenen Dienstag, 19. Mai im Alter von 67 Jahren überraschend nach kurzer Krankheit, wie der eng mit ihm befreundete TV-Produzent Sven Burgemeister der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Held lebte zuletzt im österreichischen Erl in Tirol und war unter anderem bekannt für seine Rolle in der ZDF-Krimireihe „München Mord“. Zudem spielte der gebürtige Münchner in Filmen wie „Sophie Scholl – Die letzten Tage“, „Der Schuh des Manitu“ oder „Der Untergang“.

Gentleman mit Feinsinn und Witz

„Als Freund und Produzent war Alexander Held ein Geschenk: ein Mensch, ein Gentleman, ein Herr mit Feinsinn, Witz und großer Zuwendung“, würdigte Burgemeister. Als Schauspieler sei er voller Überraschungen gewesen – mit unbeirrbarer Haltung – und habe all seinen Auftritten Tiefe verliehen.
Der Produzent dankte Held für sein Vertrauen, seine enorme Loyalität und die vorbehaltlose Aufmerksamkeit, die er allen geschenkt habe. „Er wird uns allen unglaublich fehlen. Alexander bleibt für immer ein Held für mich“, sagte Burgemeister, der bei mehr als 30 Filmen mit ihm zusammengearbeitet hat.

Domspatz und Löwen-Torwart

Held besaß viele Talente. Er konnte wunderschön singen – von 1968 bis 1970 war er Solosänger bei den Regensburger Domspatzen. Als Jugendlicher stand er für den Traditionsclub 1860 München im Tor und gewann mit dem Löwen fünfmal die Jugendmeisterschaften. Doch wegen einer Verletzung platzte der Traum von der Profikarriere.
Die wahre Berufung Helds wurde die Schauspielerei. Nach einer Ausbildung an der renommierten Otto-Falckenberg-Schule startete er 1980 an den Münchner Kammerspielen. Weitere Stationen waren unter anderem die Freie Volksbühne Berlin unter Hans Neuenfels, das Staatsschauspiel Hannover und die Salzburger Festspiele.
Sein Filmdebüt feierte Held 1993 in der Kult-Krimireihe „Derrick“. Viele weitere Auftritte folgten, auch für internationale Produktionen wie „Schindlers Liste“ von Steven Spielberg.
Privat hatte Held sein Glück mit Patricia Fugger gefunden, einer gebürtigen Gräfin Fugger von Babenhausen. 2005 heirateten die beiden.
Neun Jahre später dann ein Schicksalsschlag für den Schauspieler: mit nur 51 Jahren starb seine Frau. Mit bewegenden Worten widmete er ihr nach seinem Tod 2014 den Bayerischen Fernsehpreis als bester Serien-Darsteller. (dpa/red)