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3. August: Bundesweiter Blitzermarathon | Streit um Rentenpaket | „Fiskalische Fußfessel“ von Javier Milei

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Streit um Rentenpaket

Die geplante Abschaffung der „Rente mit 63“ sorgt weiter für politischen Streit. Während DIW-Präsident Marcel Fratzscher die Abschaffung als entscheidend für die Stabilisierung der Rentenversicherung verteidigt, bringt die SPD Nachbesserungen für Härtefälle ins Spiel. Im Osten stellen sich drei CDU-Politiker gegen die Abschaffung. AfD und Linke sehen das eher als Wahlkampfmanöver.

Bezahlte Journalisten-Reisen

Bezahlte Journalistenreisen nach China sorgen für eine neue Debatte über mögliche Einflussnahme des Regimes auf westliche Medien. Auslöser ist eine US-Recherche um das chinesische Netzwerk C100 in den USA. Die Organisation finanzierte Riesen, wählte die Teilnehmer aus, und bestimmte, mit welchen Personen sich die Journalisten trafen. Kritiker sprechen daher von einer möglichen Einflussnahme. Das Thema der Transparenz berührt auch deutsche Medien.

Mileis „fiskalische Fußfessel“

Argentiniens Präsident Javier Milei hat Ende Juli ein neues Gesetzespaket für strengeren Regeln im Staatshaushalt vorgestellt. Vorgesehen ist unter anderem das Aussetzen der Gehälter von politischen Spitzen und Abgeordneten, wenn über mehrere Monate ein Minus im Haushalt besteht. Zudem sollen nicht essentielle Ausgaben dann automatisch pausiert werden. Erst wenn der Kongress Maßnahmen zum Haushaltsausgleich beschließt, dürfte der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden.

Bundesweiter Blitzermarathon

Heute begann der sogenannte Blitzermarathon. Daher müssen Autofahrer in dieser Woche mit vermehrten Tempokontrollen rechnen – insbesondere an Unfallschwerpunkten. Die Aktion fällt diesmal mitten in die Ferienzeit und trifft viele Urlauber. Der ADAC kritisiert den Zeitpunkt: Die Kontrollen sollten nicht den Eindruck erwecken, „in erster Linie der Einnahmeerzielung zu dienen“.

Gaza-Friedensplan

Israel setzt seine Angriffe im Gazastreifen fort – und das trotz eines von den USA unterstützten Plans zur Entwaffnung der Hamas. Palästinensische Behörden berichten von mindestens 18 Toten und Schäden an einem Krankenhaus in Deir al-Balah. Israel erklärt, Hamas-Waffenlager angegriffen zu haben. Der Friedensplan sieht einen Waffenstillstand, die Entwaffnung der Hamas und eine neue Verwaltung des Gazastreifens vor.
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Studie: Teens mit Social Media sind schlechter in der Schule

Bitten Kinder ihre Eltern um ein eigenes Smartphone, bekommen sie oft zu hören: Wer schon in jungen Jahren ständig TikToks schaut und durch Instagram scrollt, macht zu wenig für die Schule. Eine neue Studie aus Italien kommt zu dem Schluss, dass sie damit recht haben könnten.
Die Forschenden um Marco Gui von der University of Milano-Bicocca in Milan befragten dafür mehr als 5.000 Schülerinnen und Schüler, in welchem Alter sie ihr erstes Social-Media-Konto einrichteten: vor der neunten Klasse oder erst danach.
Dann analysierten sie, wie die Schülerinnen und Schüler in späteren Leistungstests abschnitten, und zwar in Mathematik, der Muttersprache Italienisch sowie Englisch.

Schlechtere Tests, häufigeres Sitzenbleiben

Das Ergebnis der im Fachblatt „Nature Human Behaviour“ veröffentlichten Studie: Diejenigen, die bereits in der sechsten, siebten oder achten Klasse ein Social-Media-Konto hatten, schnitten in den Tests im Schnitt schlechter ab als diejenigen, die mindestens bis zur neunten Klasse mit einem Konto warteten, also dann meist mindestens 14 oder 15 Jahre alt waren. Auch wiederholten die frühen Nutzer und Nutzerinnen von Tiktok, Instagram, Facebook usw. häufiger eine Klasse.
Nur in Englisch waren die Teenager, die schon früh einen Account in sozialen Medien hatten, genauso gut. Die Autoren der Studie stellen die Hypothese auf, dass dies mit der „allgegenwärtigen Präsenz englischsprachiger Inhalte auf Social-Media-Plattformen“ zusammenhängen könne. Das helfe den Schülerinnen und Schülern möglicherweise, informell Englisch zu lernen.

Mögliche Gründe: Ablenkung, weniger Zeit, Überlastung

Die Autorinnen und Autoren erklären, ihre Studie zeige, dass es wohl wirklich einen ursächlichen Zusammenhang zwischen sozialen Medien und Lernleistungen gebe. Denn das Team habe für die Studie zum Beispiel das Bildungsniveau der Eltern und den sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund der Familien berücksichtigt.
Die möglichen Gründe für die beobachteten Effekte wurden in der Studie nicht untersucht. Vorherige Forschung verweise aber auf die häufige Ablenkung durch soziale Medien, die das Lernen stört.
Das Team schreibt weiter, zukünftig könne auch geschaut werden, ob es ein Zeitproblem sei: Wer gerade in sozialen Medien abhänge, könne nicht für die Schule lernen. Außerdem könne auf kognitive Überlastung geschaut werden, also ob das Arbeitsgedächtnis des Gehirns die Fülle an Informationen gar nicht aufnehmen könne.

Verbote schon angekündigt

Ob Jugendliche erst ab einem bestimmten Alter auf Social Media zugreifen dürfen, wird derzeit weltweit diskutiert. Als erstes Land in der Europäischen Union wird Frankreich ein Verbot für Jugendliche unter 15 Jahren einführen.
Es soll nach den Sommerferien gelten. Auch Deutschland, Spanien, Griechenland und Österreich wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen.
In den politischen Debatten geht es vor allem um Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und das Suchtpotenzial. Doch auch die Konzentrationsfähigkeit, die Schlafqualität, die Lebenszufriedenheit und auch schulische Leistungen können wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge vermutlich darunter leiden.

Andere Forscher loben die Studie

Die aktuelle Studie sei geschickt gemacht, gelungen und die Ergebnisse fügten sich in die bisherige Forschung ein, meint Klaus Zierer, Ordinarius für Schulpädagogik an der Universität Augsburg. „Wieder einmal wurde gezeigt, dass eine frühe Social-Media-Nutzung zu negativen Effekten bei den Lernleistungen führen kann.“
Die Leistungsunterschiede bei Tests in der achten oder zehnten Klasse zwischen denjenigen Jugendlichen, die einen Account in der sechsten Klasse erstellten und denjenigen, die einen Account ab der neunten Klasse erstellten, betrugen ein halbes Schuljahr. Das hält Zierer für dramatisch. Er ist der Meinung, dass die Ergebnisse auch auf andere westliche Länder wie Deutschland übertragbar sind.
Christian Montag, Außerordentlicher Professor für Kognitions- und Neurowissenschaften an der Universität Macau SAR in China, denkt, dass vor allen Dingen die ständigen Unterbrechungen durch aufploppende Social-Media-Benachrichtigungen auf dem Smartphone die Effekte erklären. „Dadurch werden die Zeitspannen möglicher Konzentration kürzer.“

Forscherin fordert Schulung der jungen Menschen

María Paz Prendes Espinosa, Professorin für Bildungstechnologie an der University of Murcia in Spanien, ist sich nicht so sicher, dass die Studie wirklich so einfache Zusammenhänge zwischen Social-Media-Eintrittsalter und Schulleistung liefert. Dennoch zeige die Untersuchung, dass digitale Medien zum Alltag der Kinder gehören.
„Angesichts dieser Situation wird ein Verbot der Nutzung von Technologie die damit verbundenen Probleme nicht lösen“, meint sie. „Im Gegenteil: Wir müssen eine Bildung fördern, die auf den realen Kontext, in dem wir leben, zugeschnitten ist; wir müssen die Menschen schulen und dazu anleiten, den Umgang mit Technologie zu beherrschen.“ (dpa/red)
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Bezahlte China-Reisen für US-Journalisten – eine Transparenzfrage auch für Deutschland


In Kürze:

  • China-Reisen im Fokus: Journalistin Natalie Winters untersuchte anhand öffentlicher Unterlagen, wie C100 Journalistenreisen nach China organisierte und finanzierte.
  • 60.000 Dollar Reiseprogramm: C100 übernahm Kosten, wählte Teilnehmer aus und plante Treffen. Eine Delegationsreise 2012 für fünf Journalisten kostete rund 60.000 US-Dollar.
  • Deutschland ohne vergleichbares FARA-System: Während die USA mit FARA bestimmte Tätigkeiten im Auftrag ausländischer Akteure offenlegen, gibt es in Deutschland kein vergleichbares Register.

 
Journalismus lebt vom Zugang. Reporter reisen in Länder, sprechen mit Politikern, besuchen Unternehmen und versuchen, sich vor Ort ein eigenes Bild zu machen. Gerade bei Staaten wie China, die international kontrovers diskutiert werden, gehören solche Reisen zum journalistischen Alltag.
Doch wenn Reisen von Regierungen oder staatsnahen Organisationen organisiert und bezahlt werden, stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wo endet legitimer Austausch – und wo beginnt mögliche Einflussnahme? Diese Frage stellt sich nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland, wo vergleichbare Aktivitäten schwerer nachvollziehbar sind.
Diese Debatte wurde durch eine Recherche der US-Journalistin Natalie Winters neu entfacht. Sie untersuchte Programme, über die amerikanische Journalisten nach China eingeladen wurden. Im Mittelpunkt stand dabei nicht nur die Reise selbst, sondern auch die Frage, wer solche Delegationen organisiert, finanziert und welche Kontakte dadurch entstehen.

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Committee of 100 und Journalistenreisen nach China

Im Mittelpunkt der Recherche stehen Unterlagen des Committee of 100 (C100). Die Organisation wurde 1989 gegründet und versteht sich nach eigener Darstellung als Netzwerk chinesischstämmiger Amerikaner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur, das den Austausch zwischen China und den USA fördern möchte.
C100 organisierte zwischen 2007 und 2014 ein Journalisten-Delegationsprogramm mit Reisen nach China. Nach Angaben der Organisation handelte es sich um professionelle Austauschprogramme.
Auf Nachfrage der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times bestätigte C100, dass die Organisation die Reisekosten übernahm, die Teilnehmer auswählte, die Reiserouten festlegte und bestimmte, mit welchen Personen sich die Journalisten trafen.
Winters bezeichnete das Programm als „Propaganda-Pipeline“. C100 weist diese Darstellung zurück und erklärte, es habe keinen Austausch von Berichterstattung gegen Reisen gegeben. Die Teilnehmer hätten ihre redaktionelle Unabhängigkeit behalten.

60.000 Dollar für eine neuntägige Reise

Ein Reisebericht aus dem Jahr 2012, der auf der Website von C100 mit „Internal Use“ („Interner Gebrauch“) gekennzeichnet war, bezifferte die Kosten einer neuntägigen Delegationsreise für fünf Journalisten auf etwa 60.000 US-Dollar.
Teilnehmer waren Vertreter von The New York Times, The Atlantic, der Financial Times, Foreign Affairs und New York Public Radio (WNYC). Die Reise führte durch Peking, Shanghai und Hangzhou.
Zum Programm gehörten Besichtigungen, Unternehmens- und Kulturbesuche sowie rund 20 organisierte Treffen mit chinesischen Regierungsvertretern, Wissenschaftlern, Medienvertretern, Studenten und Wirtschaftsführern.
Der Bericht erklärte, das Programm habe darauf abgezielt, die Wahrnehmung Chinas zu verbessern und die Teilnehmer dazu zu bringen, ihre Erfahrungen mit beruflichen Kollegen zu teilen.

Teilnehmer berichten über veränderte Sicht auf China

In den C100-Unterlagen wurden auch Aussagen der Teilnehmer festgehalten.
Winnie O’Kelley, damals stellvertretende Wirtschaftsredakteurin bei The New York Times, erklärte demnach, sie werde mit mehreren Ideen für Geschichten zurückkehren und ihre Arbeit im Asien-Bereich teilweise neu ausrichten.
Gary Silverman, damals US-Nachrichtenchef und stellvertretender Chefredakteur der Financial Times, sagte laut Bericht, er werde künftig nicht mehr über China schreiben, ohne das während der Reise Gelernte zu berücksichtigen.
Der WNYC-Moderator Brian Lehrer wurde mit der Aussage zitiert, seine Wahrnehmung Chinas habe sich „in 100 Arten“ verändert.
Jonathan Tepperman, damals Chefredakteur von Foreign Affairs, erklärte, die Reise habe ihm ein „viel tieferes, subtileres und nuancierteres“ Verständnis Chinas vermittelt.
C100 verwies nach der Reise unter anderem auf veröffentlichte Beiträge von Clive Crook bei The Atlantic sowie weitere Arbeiten von Teilnehmern.
US-Präsident Donald Trump hat eine Milliarden-Klage gegen die renommierte «New York Times» eingereicht.

The New York Times.

Foto: Mark Lennihan/AP/dpa

Chinesischer Einfluss auch in Deutschland?

Während Winters ihre Recherche auf öffentlich zugängliche Unterlagen des Foreign Agents Registration Act (FARA) stützen konnte, wäre eine vergleichbare Untersuchung in Deutschland deutlich schwieriger. Anders als die USA verfügt Deutschland über kein spezielles Transparenzgesetz für Tätigkeiten im Auftrag ausländischer Auftraggeber.
Das deutsche Lobbyregister erfasst zwar Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung, bietet jedoch keinen vergleichbaren Einblick in Verträge, Kommunikationsaufträge oder PR-Mandate ausländischer Organisationen.
Der Bundesverfassungsschutz warnt seit Jahren, dass China neben klassischer Diplomatie auch Wirtschaftsverbände, Wissenschaftskooperationen, Kultur- und Austauschprogramme sowie persönliche Netzwerke nutzt, um Einfluss auszuüben.
Auch in Deutschland arbeiten PR-Agenturen mit chinesischen staatlichen Institutionen zusammen. So wird etwa das Fremdenverkehrsamt der Volksrepublik China in Deutschland von der Agentur One Billion Voices als Presseagentur betreut. Der Fall zeigt, wie eng touristische, wirtschaftliche und politische Kommunikation teilweise miteinander verbunden sein können.
Auch Medienreisen und Austauschprogramme chinesischer Institutionen finden in Deutschland statt. Wie umfangreich solche Aktivitäten sind und wer sie finanziert, lässt sich jedoch deutlich schwerer nachvollziehen als in den USA.

C100 verteidigt das Programm

C100 erklärte gegenüber der Epoch Times, das Journalistenprogramm sei ein offener professioneller Austausch gewesen, der zuletzt 2014 stattfand.
Die Organisation erklärte, Ziel sei es gewesen, amerikanischen Redakteuren einen direkten Einblick in ein Land zu ermöglichen, über das häufig aus der Distanz berichtet werde.
„Der Zweck des Programms war Verständnis durch direkte Erfahrung“, teilte C100 mit. Die Teilnehmer hätten ihre Reisen offengelegt und ihre redaktionelle Unabhängigkeit behalten.
Die Organisation beantwortete jedoch keine weiteren Fragen dazu, ob die Finanzierung der Reisen gegenüber Lesern, Zuhörern oder Arbeitgebern ausdrücklich offengelegt wurde.

Medienhäuser äußern sich nicht

The New York Times, The Atlantic, die Financial Times, Foreign Affairs und WNYC wurden gefragt, ob sie die Reisen genehmigt hatten, ob Kosten übernommen wurden und welche Regeln damals für gesponserte Reisen galten.
Die Medienhäuser und die beteiligten Journalisten antworteten bis zur Veröffentlichung nicht.

Zu diesem Bericht hat Lydia Roeber beigetragen.

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „China-Focused Influence Program Courted Senior US Media Figures With Sponsor-Paid Trips“. (deutsche Bearbeitung: rb)
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Frankreich verbietet soziale Medien für unter 15-Jährige

Frankreich führt als erstes EU-Land ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein. Ein entsprechendes Gesetz, das nach den Sommerferien greifen soll, verabschiedete das Parlament in Paris mit großer Mehrheit. Es setzt damit ein von Präsident Emmanuel Macron vorangetriebenes Anliegen um. „Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen: Ab dem neuen Schuljahr sind soziale Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren verboten“, reagierte Macron auf den Parlamentsentscheid.
Um das Verbot und seine Ausgestaltung hatte das Parlament in Paris länger gerungen, und auch die Europäische Kommission hatte die Pariser Pläne beanstandet. Ein angepasster Gesetzestext passierte nun am Nachmittag noch vor der parlamentarischen Sommerpause die beiden Parlamentskammern.
Greifen sollen das Verbot sowie eine Alterskontrolle durch die großen Social-Media-Plattformen nach Vorstellung Frankreichs in zwei Etappen: vom 1. September an für neu eingerichtete Konten und ab Anfang 2027 für bestehende Konten. Frankreich will, dass die Plattformen für die Alterskontrolle bestehende Techniken nutzen, wie sie etwas für den Zugriff auf pornografische Inhalte existieren. Kritiker bezweifeln aber, dass Frankreich die Plattformen im Alleingang zu so einem Schritt bewegen kann.

EU will Rechtsunsicherheit verhindern

Hier hatte auch die Brüsseler Kritik angesetzt – das Auferlegen von Pflichten sei Rolle der EU, hieß es. Verhindert werden müsse eine Zersplitterung in nationale Systeme, die zur Rechtsunsicherheit führen oder die Rechtsdurchsetzung schwächen könnte, hatte ein Sprecher der EU-Kommission erklärt.
Mehrere Mitgliedsländer, darunter Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.
Für einzelne Mitgliedsländer ist das aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn wer digitale Altersgrenzen auch technisch durchsetzen will, kommt um die großen Online-Plattformen kaum herum. Diesen Regeln vorzuschreiben und diese durchzusetzen, ist aber die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission. Und diese lässt gerade von Experten klären, wie Rahmenregelungen für digitale Altersgrenzen aussehen könnten.

Umsetzung nicht so einfach

Frankreich, Deutschland und andere Mitgliedsländer dürften TikTok, Instagram, Snapchat und Co. also gar keine zusätzlichen Pflichten auferlegen. Das müsste auf EU-Ebene entschieden werden. Ob und bis zu welchem Alter soziale Medien für Minderjährige dann wiederum verboten sein sollten, könnte nationalstaatliche Kompetenz bleiben – ihren Bürgern dürfen die Mitgliedstaaten schließlich Vorschriften machen. (dpa/red)
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Social-Media-Verbot: Fachleute übergeben EU-Bericht an von der Leyen

Experten überreichen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute (10:00 Uhr) einen Bericht mit wegweisenden Ratschlägen zur möglichen Einführung eines Mindestalters für soziale Netzwerke. Die Empfehlungen könnten auch für die deutsche Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche entscheidend sein.
Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Was sollten die Experten klären?

Kommissionspräsidentin von der Leyen will von den Fachleuten wissen, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können. Sie hatte den großen Online-Plattformen vorgeworfen, Kinder aus Profitinteressen abhängig von ihren Produkten zu machen.
Die deutsche Politikerin sprach sich daher für strengere Altersgrenzen aus und nannte Australien als mögliches Vorbild. Dort gilt seit Dezember ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige.
Das im März von der EU-Kommission einberufene Expertengremium soll also eine Empfehlung dazu abgeben, ob ein solches gesetzliches Mindestalter für Social Media auch in der EU nötig ist und wenn ja, wie die Brüsseler Behörde es gestalten sollte.

Warum sind die Vorschläge wichtig?

Der Bericht könnte von der Leyen nun weitere Argumente an die Hand geben, die eine Altersgrenze und damit auch einen Eingriff in die Rechte von Minderjährigen begründen. Auch gegenüber den Mitgliedsländern könnte die Expertenmeinung als Argumentationsstütze dienen. Denn auch wenn Länder wie Frankreich, Österreich oder Spanien sogar schon nationale Gesetze planen, sind andere EU-Staaten skeptisch, wie viel ein Verbot bringt.
In Brüssel ist man aber interessiert daran, keine übermäßige Fragmentierung zuzulassen – also keine unterschiedlichen Regeln in den 27 Mitgliedsländern zu haben. Auch hier könnten die Empfehlungen der Experten wegweisend sein und eine EU-weite Lösung in Aussicht stellen. Letztlich bleibt es die Entscheidung der EU-Kommission und ihrer Präsidentin, inwiefern man den Ratschlägen der Fachleute folgt. Mit einem Gesetzesvorschlag aus Brüssel wird spätestens im Herbst gerechnet.

Kann Deutschland ein eigenes Social-Media-Verbot aussprechen?

Der Bevölkerung vorzuschreiben, ab welchem Alter Social Media erlaubt ist, darf Deutschland grundsätzlich. Dann müssten Eltern kontrollieren, ob sich ihre Kinder an die Regeln halten. Viele Politiker in den Mitgliedsländern wollen aber ja eben die großen Plattformen wie TikTok, Snapchat, Instagram und Co. in die Verantwortung nehmen – ihnen die Rolle der Türsteher geben.
Doch von Online-Riesen eine Alterskontrolle zu verlangen, kann per Gesetz nur die EU. Die Europäische Kommission setzt die Digitalgesetze ihnen gegenüber durch. Nationale Gesetze dürfen sich deshalb nicht mit den EU-Regeln überlappen. Erst vergangene Woche beanstandete die Europäische Kommission den französischen Plan eines Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche unter 15. Der Gesetzesvorschlag stand mit EU-Regeln im Konflikt und muss nun geändert werden.

Wie sind die Experten zu ihrer Einschätzung gekommen?

Über die vergangenen vier Monate tauschten die Autoren des Berichts sich mit Wissenschaftlern, Juristen und Interessenvertretern verschiedener Disziplinen aus – darunter Kinderrechte, Gesundheit und IT. Dabei sollten auch junge Menschen selbst zu Wort kommen. Zudem wurden Beweise aus laufenden Verfahren gegen die großen Online-Plattformen wegen möglicher Verstöße gegen EU-Digitalregeln in der Analyse berücksichtigt.
Die beiden Autoren des Berichts sind der deutsche Forscher Jörg Fegert, ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, sowie die französische Wissenschaftlerin Maria Melchior. Sie ist Epidemiologin an einer staatlichen Einrichtung in Frankreich und beschäftigt sich ebenfalls mit der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Wie könnte ein Social-Media-Verbot technisch klappen?

Hier dürfte eine App der EU eine große Rolle spielen. Die digitale Brieftasche EUDI-Wallet soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein. Darin soll es dann eine Möglichkeit der Altersverifikation geben. Nutzerinnen und Nutzer sollen ein bestimmtes Mindestalter nachweisen können, ohne dabei persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Diese Möglichkeit der Altersverifikation könnte auch für die Durchsetzung bestehender Regeln wichtig sein.

Welche Regeln gibt es schon?

Die beliebten Plattformen YouTube, Instagram, Tiktok, Snapchat und Co. fallen unter das europäische Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA). Artikel 28 („Online-Schutz Minderjähriger“) des DSA verpflichtet die Online-Riesen „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zu ergreifen, um Minderjährige zu schützen.
Zudem verlangt die EU-Kommission von den Online-Diensten, dass sie ihre eigenen Nutzungsbedingungen einhalten. Die sehen aus Datenschutzgründen oft erst einen Zugang zu den Plattformen ab 13 Jahren vor. Gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta läuft deshalb bereits ein Verfahren. Ganz neu wären Altersgrenzen faktisch also nicht. (dpa/red)
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20 Millionen Euro weniger: Erträge aus Rundfunkbeitrag 2025 leicht gesunken

Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag sind im vergangenen Jahr leicht gesunken. ARD, ZDF, Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten erhielten 2025 von den Beitragszahlern 8,72 Milliarden Euro, wie der Beitragsservice am Dienstag in Köln mitteilte.
Das waren rund 20 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen sei leicht zurückgegangen, hieß es.

Zahl der angemeldeten Wohnungen ist gesunken

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Sender. Aktuell beträgt er 18,36 Euro pro Haushalt und Monat.
Ende 2025 waren den Angaben nach 46.922.005 Beitragskonten beim Beitragsservice registriert, ein Rückgang um 0,15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen sei um 0,18 Prozent auf 40.445.105 Wohnungen gesunken.
„Die rückläufige Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen beim Beitragseinzug war so erwartet worden und ist typisch für die letzte Phase des alle vier Jahre stattfindenden bundesweiten Meldedatenabgleichs, bei dem die Beitragsdaten mit den Melderegistern der Kommunen abgeglichen werden“, erklärte Bernd Roßkopf vom Beitragsservice.
Auch die Zahl der Mahnungen und Vollstreckungen ging den Angaben zufolge zurück. Ende 2025 seien noch 3,65 Beitragskonten im Mahnverfahren gewesen – nach 3,73 Millionen Ende 2024.

Verfassungsgericht muss zum Finanzbedarf entscheiden

Aktuell läuft vor dem Bundesverfassungsgericht ein von ARD und ZDF angestrengtes Verfahren zum Rundfunkbeitrag.
Die Sender wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht angehoben wurde – anders als die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) es zunächst empfohlen hatte.
Die KEF änderte diese Empfehlung im Februar. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen. Noch setzten die Länder die Empfehlung nicht um. Die Sender hoffen darauf, dass das Gericht das anordnet. (afp/red)
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Social-Media-Altersgrenze 13? Fachleute sehen bessere Hebel

Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Der Erfolg wird an der Umsetzung gemessen.
Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.
Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.
Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.

Australien: Social-Media-Verbot hat keine nennenswerten Auswirkungen

Aktuelle Daten aus Australien besagen: Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im renommierten Fachjournal „British Medical Journal“.
„Wir haben keine hinreichenden Belege dafür gefunden, dass das Gesetz bereits nennenswerte Auswirkungen auf die Nutzung sozialer Medien bei Jugendlichen unter 16 Jahren hatte“, heißt es in der von in Australien ansässigen Forschern vorgenommenen Studie. Minderjährige Nutzer umgehen demnach die per Gesetz erlassenen Beschränkungen, indem sie beispielsweise Fake-Accounts erstellen oder Konten nutzen, die auf ältere Personen registriert sind.
Die Forscher befragten für ihre Studie zunächst mehr als 400 junge Social-Media-Nutzer unmittelbar vor Inkrafttreten der Beschränkungen. Drei Monate später dann wurden diese Heranwachsenden erneut zu ihrem Nutzungsverhalten befragt. Bei den 12- bis 13-Jährigen gab es der Studie zufolge kaum Veränderungen bei der Nutzung der Plattformen, bei der Altersgruppe der 14- bis 15-Jährigen einen leichten Rückgang und bei den Nutzern ab 16 Jahren einen Anstieg.
Australien war mit seinem im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretenen Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige weltweiter Vorreiter. Seitdem erließen mehrere weitere Länder ähnliche Vorschriften.

App-Entwickler: Kontrolle nicht Aufgabe von App-Entwicklern

Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem „Stern“ sagte.
Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal.
Zudem drohten Jugendliche auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr:
„Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.“
Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ bezogen.
Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.

Dort ansetzen, wo tatsächlich Gefährdungen entstehen

„Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt“, sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. „Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.“
Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich.
„Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.“
Jager ergänzte: „Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.“

Umgehen lernen mit ständigen Reizen und Unterbrechungen

Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. „Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor“, erklärte der Entwicklungspsychologe.
„Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.“
Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis Klasse sieben zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen.
Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. „Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen ist wirksamer als nur über sie hinweg zu entscheiden.“
Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: „Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt.“ Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt. (dpa/afp/red)
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Bundestag debattiert über Pantisano-Aussagen und Linken-Parteitag – Liveübertragung ab 15.55 Uhr


In Kürze

  • Aktuelle Stunde im Bundestag am 24. Juni
  • Streit um Aussagen von Luigi Pantisano zur CDU
  • Debatte über politische Verantwortung und Einordnung

 
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags befassen sich am Mittwoch, dem 24. Juni, in einer Aktuellen Stunde mit dem Bundesparteitag der Linken. Die Aussprache steht unter dem Titel „Inakzeptable Äußerungen des Co-Vorsitzenden Luigi Pantisano und antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag der Partei Die Linke“ und wurde auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD angesetzt. Für die Debatte ist eine Stunde ab 15:55 vorgesehen.
Hintergrund sind Äußerungen des neu gewählten Co-Vorsitzenden der Linken, Pantisano, die nach seiner Wahl am Sonntag, dem 21. Juni, in Potsdam in einem Interview gefallen waren. Dabei hatte er der CDU vorgeworfen, eine „faschistische Politik“ zu verfolgen, und zudem einen Zusammenhang zwischen CDU, AfD und extremistischen Positionen hergestellt. Die Aussagen lösten parteiübergreifend deutliche Kritik aus und wurden auch innerhalb der politischen Debatte als eskalierend bewertet.

Entschuldigung und Reaktionen

Im weiteren Verlauf nahm Pantisano seine Äußerungen teilweise zurück und entschuldigte sich. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er, seine Aussage, es gebe keinen Unterschied zwischen der Politik der CDU und der AfD, sei „verkürzt und in dieser Form falsch“ gewesen. Er bat insbesondere bei jenen in der CDU um Entschuldigung, die sich klar für eine Abgrenzung zur AfD aussprechen. Zugleich betonte er, dass seine grundsätzliche Kritik am politischen Kurs der Union bestehen bleibe und äußerte weiterhin Sorgen über ein mögliches politisches Zusammenrücken von CDU und AfD.
Die Entschuldigung stieß jedoch auf scharfe Ablehnung in Teilen der Union. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wies die Einordnung als „verkürzt“ zurück und bezeichnete diese Darstellung als unglaubwürdig. Die Aussage Pantisanos sei eindeutig gewesen, eine Relativierung im Nachhinein werde als Versuch gewertet, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Linnemann kritisierte zudem den Bundesparteitag der Linken insgesamt und warf der Partei eine problematische politische Entwicklung sowie eine Verwischung demokratischer Grenzen vor.

CDU lehnt Zusammenarbeit ab

In der politischen Bewertung der Union wird der Vorfall auch in einen größeren Kontext gestellt. Mehrere Vertreter der CDU sehen sich durch die Vorgänge in ihrer Kritik an der Linkspartei bestätigt und bekräftigen die Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit. Pantisano selbst sieht sich wiederum mit dem Vorwurf konfrontiert, durch seine Wortwahl politische Konflikte weiter zugespitzt zu haben, während er zugleich auf eine notwendige Differenzierung zwischen demokratischen Parteien und extremistischen Kräften verweist.
Die Aktuelle Stunde im Bundestag soll diese unterschiedlichen Positionen aufgreifen und die politischen wie gesellschaftlichen Implikationen der Debatte um die Aussagen Pantisanos und den Verlauf des Parteitags der Linken erörtern. (dpa/afp/red)
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Streit um Rundfunkbeitrag: Karlsruhe verhandelt über Klagen von ARD und ZDF

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat sich am Dienstag, den 23. Juni 2026, in einer mündlichen Verhandlung mit der Festsetzung des Rundfunkbeitrags befasst.
In dem von ARD und ZDF angestrengten Rechtsstreit (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24) wehren sich die öffentlich-rechtlichen Sender gegen die Entscheidung der Bundesländer, den Beitrag im Jahr 2025 nicht wie von der zuständigen Kommission empfohlen zu erhöhen.
Ein Urteil fiel am Dienstag noch nicht; eine Entscheidung wird in einigen Wochen bis Monaten erwartet.

Sender sehen Rundfunkfreiheit gefährdet

Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist die Frage, ob die Bundesländer die vorgeschlagene Beitragserhöhung ablehnen durften. Grundsätzlich sind die Länder an die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gebunden.
Abweichungen sind verfassungsrechtlich nur aus schwerwiegenden, tragfähigen Gründen zulässig, wobei eine politische Einflussnahme auf Programminhalte ausgeschlossen ist.
ZDF-Intendant Norbert Himmler argumentierte vor Gericht, dass ein solcher tragfähiger Grund nicht vorliege. Er betonte die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die freie Meinungsbildung in einer Demokratie und verwies auf die Notwendigkeit ausreichender finanzieller Mittel angesichts internationaler Technologie- und Meinungsmonopole.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth skizzierte das gesetzliche Modell und erklärte, dass die im Grundgesetz garantierte Berichterstattungsfreiheit konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung sei und der Medienstaatsvertrag eine bedarfsgerechte Finanzausstattung vorschreibe.

Länder verweisen auf gedeckten Finanzbedarf

Die Bundesländer verteidigten ihren Beschluss vor Gericht. Der Anwalt der Landesregierungen, Hanno Kube, erklärte, die Rundfunkfreiheit sei gewahrt geblieben, da der Finanzbedarf der Sendeanstalten auch ohne die Erhöhung gedeckt gewesen sei.
Der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Haushalt bildet die Haupteinnahmequelle der Sender. Das Festsetzungsverfahren verläuft dreistufig: Nach der Bedarfsanmeldung durch die Sender prüft die aus 16 unabhängigen Sachverständigen bestehende KEF die Angaben und gibt eine Empfehlung ab, auf deren Basis die Länder den Beitrag final festlegen.
Im konkreten Streitfall hatte die KEF im Februar 2024 eine Erhöhung auf 18,94 Euro ab Januar 2025 empfohlen, was dem ZDF Mehreinnahmen von 265 Millionen Euro und der ARD von 815 Millionen Euro eingebracht hätte. Die Länder beschlossen Ende 2024 jedoch eine zweijährige Nullrunde und verwiesen die Sender auf eine aus Überschüssen gebildete Sonderrücklage.

Geänderte KEF-Empfehlung und neue Reformen

Der laufende Rechtsstreit wird durch neuere Entwicklungen überlagert. Im Februar dieses Jahres änderte die KEF ihre Empfehlung überraschend ab: Der Beitrag soll nun erst ab 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro steigen. Die Kommission begründete dies mit gestiegenen Haushaltszahlen und verschobenen Investitionen der Sender, die auch aus der unklaren Beitragssituation resultierten.
Zudem trat im vergangenen Dezember ein neuer Medienstaatsvertrag in Kraft, der eine grundlegende Reform mit Sparplänen, darunter die Reduzierung von Radio- und Spartensendern, vorsieht. Eine ebenfalls geplante Reform des Festsetzungsverfahrens scheiterte hingegen.
Trotz der geänderten Rahmenbedingungen halten ARD und ZDF an ihren Verfassungsbeschwerden fest. Zur Verhandlung in Karlsruhe reisten die Intendanten der ARD-Anstalten und des ZDF sowie Vertreter der Bundesländer, der Bundesregierung und der KEF an.
Der Rechtsanwalt des ZDF, Christian von Coelln, forderte das Gericht auf, eine Anordnung zu erlassen, die die Erhöhung auf 18,64 Euro ab 2027 festschreibt.

Zukünftige Entscheidung unter politischem Druck

Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt der Konflikt nicht als beigelegt. Die Bundesländer müssen noch über die aktuelle KEF-Empfehlung für 2027 entscheiden.
Dies gilt angesichts der im September anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als politisch sensibel. Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) merkte in diesem Zusammenhang an, dass in den vom Wahlkampf betroffenen Ländern derzeit andere politische Themen im Vordergrund stünden. (afp/red)
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Biden-Gespräche mit Ghostwriter: Gericht erlaubt Herausgabe an Stiftung


In Kürze:

  • Gericht erlaubt Herausgabe von Biden-Gesprächen mit Ghostwriter
  • Die Stiftung «Heritage Foundation“ setzte Veröffentlichung per FOIA-Klage durch
  • Streit dreht sich um Datenschutz vs. öffentliches Interesse

 
Ein US-Gericht hat entschieden, dass Teile von Gesprächen des ehemaligen US-Präsidenten Joe Biden mit einem Ghostwriter offengelegt werden dürfen. Dabei geht es um Transkripte und Audioaufnahmen, die im Zusammenhang mit seinen 2017 erschienenen Memoiren stehen.
Ein Bundesrichter hat am Freitag den Antrag Bidens abgelehnt, der konservativen Stiftung «Heritage Foundation“ die Herausgabe geschwärzter Unterlagen zu verweigern. Die Organisation hatte die Dokumente zuvor über das US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) eingeklagt.
Obwohl Bezirksrichterin Dabney Friedrich ihre Entscheidung um drei Wochen verschob, um dem Berufungsgericht des District of Columbia Zeit zur Prüfung zu geben, bleibt ihre Anordnung vorerst in Kraft. Grund sei das erhebliche öffentliche Interesse an den Materialien.
„Dieser Fall betrifft ein ungewöhnlich starkes öffentliches Interesse an der Herausgabe von Materialien der Strafverfolgungsbehörden, das die durch die Ausnahmen des Freedom of Information Act geschützten Datenschutzinteressen überwiegt“, sagte die Richterin.
Die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times versuchte, Biden für eine Stellungnahme zu kontaktieren, erhielt jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.

Hintergrund der Klage

Die Klage der «Heritage Foundation“ stammt aus dem Jahr 2024. Die Organisation forderte Transkripte und Aufnahmen von Gesprächen des damaligen Präsidenten mit seinem Ghostwriter Mark Zwonitzer, die für dessen Memoiren „Promise Me Dad: A Year of Hope, Hardship, and Purpose“ („Versprich mir, Dad: Ein Jahr voller Hoffnung, Härte und Sinn“) verwendet wurden.
Im Januar 2023 leitete der damalige Generalstaatsanwalt Merrick Garland eine Untersuchung ein, ob Biden unrechtmäßig geheime Dokumente im Penn Biden Center der University of Pennsylvania sowie in seinem Privathaus in Wilmington, Delaware, aufbewahrt hatte. Garland beauftragte den ehemaligen Sonderermittler Robert Hur mit der Untersuchung möglicher Straftaten – es wurden jedoch keine festgestellt.
In Hurs Abschlussbericht vom Februar 2024 wurden Bidens „eingeschränkte geistige Fähigkeiten und fehlerhaftes Gedächtnis“ während eines Interviews sowie in seinen Aufzeichnungen von 2016 und 2017 mit Zwonitzer erwähnt.
Der Sonderermittler sah von einer Anklage ab, da die Beweise nicht ausreichten und es schwer wäre, eine Jury von einer Verurteilung eines ehemaligen Präsidenten in den Achtzigern wegen vorsätzlicher Straftaten zu überzeugen.
Hur beschrieb zudem einige der Gespräche als „schmerzhaft langsam“, wobei Biden Schwierigkeiten gehabt habe, sich an Ereignisse zu erinnern und eigene Notizen vorzulesen oder wiederzugeben.

Antrag auf Informationszugang und weiterer Rechtsstreit

Die «Heritage Foundation“ stellte daraufhin einen Antrag auf Informationsfreiheit, um alle Unterlagen zu erhalten, auf denen Hurs Bericht basierte. Unter der Regierung Biden lehnte das Justizministerium die Herausgabe unter dem Verweis auf die nationale Sicherheit, Datenschutz und andere Ausnahmen des Freedom of Information Act ab.
Im März 2024 reichte die «Heritage Foundation“ Klage gegen das Justizministerium ein. Die Verfahren zogen sich über zwei Jahre hin. Im September 2025 wurden die Verfahren ausgesetzt – inzwischen unter der Regierung von Präsident Donald Trump – nachdem die Behörde angekündigt hatte, die zurückgehaltenen Dokumente zu prüfen.

Geplante Veröffentlichung

In einem Schreiben vom 8. Mai erklärte das Justizministerium, es beabsichtige, die Transkripte und Audioaufnahmen mit Schwärzungen an den Kongress weiterzugeben. Biden beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung, die am Freitag abgelehnt wurde.
Richterin Friedrich kam zu dem Schluss, dass Biden „wahrscheinlich keinen Erfolg“ mit seinem Argument habe, seine Datenschutzinteressen überwögen das „erhebliche öffentliche Interesse an der Offenlegung der geschwärzten Zwonitzer-Materialien“.
Biden habe nur wenige konkrete Angaben zu möglichen Schäden gemacht, insbesondere im Hinblick auf bereits öffentlich bekannte Informationen. Die Richterin entschied zudem, dass die Aufzeichnungen des Ghostwriters der Heritage Foundation zur Verfügung gestellt werden müssen.
Das Berufungsgericht des District of Columbia könnte in den kommenden Wochen eine Entscheidung treffen; die Anordnung der Richterin bleibt bis dahin vorerst ausgesetzt.

Stellungnahme Bidens

Joe Biden hatte die Vorwürfe eines kognitiven Abbaus während seiner Amtszeit zuvor zurückgewiesen. „Sie liegen falsch, es gibt nichts, was das belegt“, sagte er im Mai 2025 in einem Interview bei ABCs „The View“.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „DOJ Can Provide Biden’s Conversations With Ghostwriter to Heritage Foundation, Judge Says“. (deutsche Bearbeitung: zk)
 
 
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gesellschaft

Deutsche Welle: Sender sieht sich durch Etatkürzungen gefährdet

Bereits für das kommende Jahr 2026 wurde der Etat der Deutschen Welle um zehn Millionen Euro reduziert.

Warnung des Verwaltungsrats

„Angesichts sich abzeichnender weiterer Kürzungen bei fortgesetzten Kostensteigerungen droht jedoch eine wachsende Lücke zwischen politisch formuliertem Auftrag und finanzieller Basis“, teilte der Sender am Donnerstag in Bonn mit.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Achim Dercks, warnte, die Einsparungen führten zu Stellenabbau und einer spürbaren Reduktion des journalistischen Angebots. Dies gefährde die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags.
Die Deutsche Welle wird im Gegensatz zu anderen öffentlich-rechtlichen Sendern vollständig aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert. (afp/red)
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ausland

Britische BBC kündigt Abbau von rund 550 Stellen an

Der britische Rundfunksender BBC streicht im Rahmen seines Sparprogramms bis März 2027 rund 550 Stellen. Wie am Mittwoch, 17. Juni, aus einem Schreiben des neuen Generaldirektors Matt Brittin an die Belegschaft hervorging, wird es dabei auch Entlassungen geben. Auch Sendungen werden eingestellt, etwa bei den Programmen für Schottland, Wales und Nordirland.
Mit dem Stellenabbau will die BBC den Angaben zufolge bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres 160 Millionen Pfund (185 Millionen Euro) einsparen. Dies erfordere „schwierige Entscheidungen“, schrieb der ehemalige Google-Manager Brittin, der seit Mai BBC-Chef ist. Die Einsparungen beträfen „alle Bereiche“.
Die BBC hatte im April mitgeteilt, in den kommenden Jahren 1800 bis 2000 Stellen zu streichen – fast zehn Prozent ihrer Belegschaft. Der Sender will in den kommenden zwei Jahren 500 Millionen Pfund einsparen – bisher liegen die jährlichen Betriebskosten bei fünf Milliarden Pfund.
Die Schwierigkeiten der BBC, die wie die gesamte Medienlandschaft mit Herausforderungen wie geänderten Nutzergewohnheiten und Künstliche Intelligenz konfrontiert ist, hatte sich zuletzt durch einen Rückgang der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr verschärft. (afp/red)
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Musk-Anwalt Steinhöfel will weitere Aussagen über den SpaceX-CEO auf Rechtsverstöße prüfen

Die Aussagen in deutschen Medien über den SpaceX-CEO Elon Musk plant dessen Anwalt Joachim Steinhöfel, zu sammeln. Das kündigte der Medienrechtler im Gespräch mit „Apollo News“ an.

Prüfen, was nicht verjährt ist

In einem auf X veröffentlichen Video sagte Steinhöfel, er habe vor, dem Billionär, nachdem der aktuelle Fall gegen das ZDF abgeschlossen ist, vorzuschlagen, sich die Meldungen der vergangenen drei Jahre „plus dieses Jahr, die nicht verjährt sind, anzugucken und zu prüfen, welche weiteren Rechtsverstöße da gegebenenfalls noch vorliegen“. Er glaube, dass sich da „eine ganze Menge“ finde.
Ausgangspunkt des aktuellen Rechtsstreits war ein Beitrag des ZDF in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ vom 12. Juni, in dem behauptet wurde, Musk habe zur „Jagd auf Migranten“ aufgefordert.
Daraufhin hatte der 54-Jährige ein juristisches Vorgehen angekündigt. Steinhöfel hatte den Sender im Namen von Musk abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt.
Das ZDF hat daraufhin die umstrittene Passage aus der Anmoderation entfernt und angeblich die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, hieß es am Dienstag, 16. Juni.
Doch offenbar ist Letzteres nicht der Fall gewesen. In einem Interview in der Morgensendung „NiUS Live“ am Mittwoch sagte der Anwalt, dass diese Erklärung des Senders noch nicht bei ihm eingegangen sei.
„Die Unterlassungserklärung ist noch nicht da“, sagte er, obwohl das ZDF das selbst erklärt habe. Dort herrsche „völliges Chaos, völliger Aufruhr. Die wissen nicht einmal mehr, wie der rechtliche Status ist.“ Die Frist für die Einreichung der Erklärung läuft am Donnerstag, 18. Juni, um 16 Uhr ab.

Steinhöfel: „Verdichtung an Fehlleistungen“ beim ZDF 

Steinhöfel will eigenen Angaben zufolge aus ZDF-Kreisen erfahren haben, dass dort „gerade richtig was los ist“. Möglicherweise würden dort „demnächst Köpfe rollen“, nicht nur wegen des aktuellen Falls. Er zählte eine Reihe von Verfehlungen aus der jüngeren Vergangenheit auf und sprach von einer „Verdichtung an Fehlleistungen. Die leistet sich ja nicht mal eine Schülerzeitung.“
Der Deutsche Journalisten‑Verband riet dem ZDF, sich von dem „Theaterdonner“ nicht beeindrucken zu lassen. Musk habe wie jede andere Person das Recht, sich gegen aus seiner Sicht fehlerhafte Berichterstattung zu wehren, erklärte der Verband gegenüber dem „Deutschlandfunk“. Das „emotionale Feuerwerk“ zeige, dass er ähnlich wie US-Präsident Donald Trump auf kritische journalistische Arbeit mit juristischen Schritten reagiere.
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deutschland

Karlsruhe verhandelt in Streit über Rundfunkbeitrag

Nach zwei Jahren Streit über den Rundfunkbeitrag ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Es verhandelt am Dienstag in Karlsruhe über Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF. Die Frage ist, ob der Beitrag schon zum vergangenen Jahr hätte steigen müssen. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)
Es wird zunächst mündlich verhandelt. Das Urteil fällt normalerweise einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Eine Summe von derzeit 18,36 Euro monatlich muss von jedem Haushalt gezahlt werden, unabhängig davon, ob die jeweiligen Bürger tatsächlich Beiträge der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDF oder des „Deutschlandradios“ konsumieren.
Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen Rundfunkbeitrag.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll finanziell so ausgestattet sein, dass er seinen Programmauftrag für Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung erfüllen kann. Im Grundgesetz ist die Rundfunkfreiheit verankert. Sie soll eine freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung garantieren. Die Sender sind dabei der Meinungsvielfalt verpflichtet.

Worum geht es vor Gericht?

ARD und ZDF legten Verfassungsbeschwerden ein, weil der Rundfunkbeitrag ab 2025 nicht erhöht wurde. Die Sender sehen dadurch ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt.
Denn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl im Februar 2024 eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro pro Haushalt auf 18,94 Euro ab Januar 2025.
Die Regierungschefs der Bundesländer konnten sich darauf aber nicht einigen, weswegen der Beitrag nicht stieg.

Wie wird der Rundfunkbeitrag festgesetzt?

Zuerst ermitteln die Rundfunkanstalten selbst ihren Bedarf und teilen diesen der KEF mit. Die Kommission überprüft das und gibt eine Empfehlung an die Länder ab. Dann legen die Ministerpräsidenten die Beitragshöhe fest. Abschließend müssen die Landtage noch grünes Licht geben.
Eine Abweichung von der Empfehlung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich und nur einvernehmlich durch alle Länder, wie das Verfassungsgericht schon 2021 feststellte.

Wie veränderte sich die Situation seit Ende 2024?

Die KEF änderte im Februar ihre Empfehlung. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen, und zwar nur um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat.
Die Kommission begründete das mit Mehreinnahmen der Sender, etwa weil mehr Haushalte zahlen müssten. Außerdem seien Investitionen verschoben worden, auch wegen der zuletzt unklaren Situation beim Rundfunkbeitrag.
Zum Dezember war mit dem neuen Medienstaatsvertrag eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem vor, dass es weniger Radiosender und Spartensender im Fernsehen geben soll. ARD und ZDF kündigten bereits an, dass tagesschau24, ONE und ARD alpha zum Jahresende eingestellt werden.
Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags sollte ebenfalls reformiert werden, was aber scheiterte. Trotz der neuen Entwicklungen kündigte das Gericht vor etwa einem Monat an, über die Beschwerden von ARD und ZDF zu verhandeln.
Die ARD erklärte auf AFP-Anfrage, sie habe Verfassungsbeschwerde erhoben, „weil die Länder das verfassungsrechtlich geschützte staatsferne Finanzierungsverfahren nicht eingehalten haben und eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewährleistet ist“. Dieser Verfassungsverstoß sei mit dem neuen KEF-Bericht nicht behoben. (afp/red)
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ZDF korrigiert Nachrichtensendung nach Abmahnung

Mainz/London. Das ZDF hat nach einer juristischen Intervention von US-Unternehmer Elon Musk eine Nachrichtensendung im Nachgang geändert.

In der Online-Mediathek wurde die Anmoderation der Sendung „ZDFheute live“ vom vergangenen Freitag gekürzt, wie der Sender am Dienstag, 16. Juni, mitteilte.

Das ZDF bezeichnete die eigenen Formulierungen im Nachgang als „unpräzise und deshalb missverständlich“.

Der Vorwurf und die juristischen Konsequenzen

In der besagten Sendung zu den ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Nordirland hatte die Moderatorin behauptet, Musk habe gemeinsam mit einem britischen Rechtsextremisten dazu aufgerufen, „Jagd auf Migranten“ zu machen.

Musks Medienanwalt Joachim Steinhöfel mahnte das ZDF daraufhin wegen einer „ehrabschneidenden und verleumderischen Unterstellung“ ab und forderte eine Unterlassungserklärung.

Musk selbst hatte auf der Plattform X angekündigt, gegen die Behauptungen des öffentlich-rechtlichen Senders gerichtlich vorzugehen.

Hintergrund der Social-Media-Aktivitäten

Auslöser der Debatte sind die schweren Unruhen in Belfast. Musk, dessen Vermögen nach dem jüngsten SpaceX-Börsengang weiter massiv gestiegen ist, hatte zuvor Beiträge des Aktivisten Tommy Robinson geteilt und seine eigenen Follower auf X zu Protesten in Großbritannien aufgerufen.

Den Vorwurf, er habe direkt zu Gewalt oder einer „Jagd“ aufgerufen, weist die Gegenseite jedoch als drastischen Verstoß gegen journalistische Grundsätze zurück.

Das ZDF strich die umstrittene Passage nun aus der Online-Fassung. (afp/red)

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Landgericht: Google haftet für KI-Übersichten

Der Suchmaschinenbetreiber Google kann für falsche Antworten, die von seiner hauseigenen Künstlichen Intelligenz (KI) generiert wurden, in die direkte Haftung genommen werden.
Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer am Landgericht München I entschieden. Das möglicherweise wegweisende Urteil für die digitale Welt ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Google Rechtsmittel einlegen kann.
Im konkreten Fall hatten zwei Münchner Verlage gegen den Internetkonzern geklagt. Googles „Übersicht mit KI“ hatte die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung gebracht.
Die KI vermischte dabei Informationen über andere, tatsächlich dubiose Unternehmen mit den Klägerinnen und erfand Zusammenhänge, die selbst in den von Google verlinkten Quellen überhaupt nicht existierten.

KI-Antworten sind Googles eigene Worte

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine KI-Übersicht rechtlich genauso zu behandeln ist wie klassische Suchergebnisse. Google hatte argumentiert, dass das Unternehmen nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich sei und sich die Inhalte Dritter in der Übersicht nicht zu eigen mache.
Das Landgericht wies diese Argumentation deutlich zurück. Es entschied, dass es sich bei der KI-Zusammenfassung nicht um eine bloße Anzeige oder Verlinkung von Suchergebnissen handelt, sondern um einen eigenen, der Suchmaschinenbetreiberin zurechenbaren Inhalt.
Da die KI die Ergebnisse in eigenen Worten zusammenfasse, inhaltlich auswerte und strukturiert präsentiere, schaffe Google damit völlig eigenständige, neue Aussagen, die über die bloßen Links hinausgingen. Entsprechend greife hier auch nicht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche Suchmaschinenbetreiber bei der reinen Auflistung von Drittinhalten vor einer direkten Haftung schütze.

Nutzer sind keine Faktenprüfer für Google

Auch Googles Verteidigungslinie, die Nutzer könnten die Quellen ja selbst anhand der Links überprüfen und wüssten ohnehin, „dass den mit KI generierten Informationen nicht blind vertraut werden dürfe“, ließ das Gericht nicht gelten. Die Kammer betonte, dass die KI-Übersicht eine „abgeschlossene Aussage mit eigenständig verständlichem Inhalt“ darstelle.
Es gebe für den Leser keinerlei Hinweis auf inhaltliche Unzuverlässigkeiten, weshalb die bloße Möglichkeit zur Nachrecherche den Konzern nicht von seiner Haftung für Rufschädigungen befreie.
Das Gericht untersagte Google die weitere Verbreitung der falschen Behauptungen und verurteilte den Konzern zur Übernahme von 80 Prozent der Verfahrenskosten.
Ein Google-Sprecher erklärte dazu: „Wir investieren viel in die Qualität der KI-Übersichten, um sicherzustellen, dass die überwiegende Mehrheit der Antworten korrekte Informationen liefert.“ Man werde die noch nicht rechtskräftige Entscheidung sorgfältig prüfen. (dpa/red)
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deutschland

Deutscher Ethikrat: Social-Media-Verbot ist keine Lösung

Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien und pauschale Verbote sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats „nicht geeignet“, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Stattdessen sei ein ausgewogenes Schutzkonzept nötig, das die Risiken sämtlicher digitaler Angebote berücksichtigt, erklärte der Ethikrat.
In seiner Stellungnahme beschäftigen sich die Fachleute unter anderem auch mit Smartphones an Schulen und der Rolle der Eltern.

Mindestalter keine Lösung

„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister. Es gehe um das Kindeswohl, und das schließe auch gesellschaftliche Teilhabe mit ein.
Dabei sei aber wichtig, den nötigen Schutz junger Menschen mit ihren Interessen und der Befähigung für digitale Angebote in Ausgleich zu bringen.
Dafür sei ein gesetzliches, umfassendes Mindestalter für Soziale Medien aus Sicht des Ethikrats aber „nicht geeignet“. Keine Beschränkung sei komplett unumgänglich und viele junge Menschen seien kompetent darin, sie zu umgehen.

Ethikrat für umfassenderes Schutzkonzept

Ohnehin greife der Fokus auf Soziale Medien zu kurz, warnte das Gremium. Denn Risiken wie Sucht, Gewalterfahrungen und Cybermobbing gingen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur dort gebe, sondern etwa auch bei Streamingdiensten und frei zugänglichen Messengern.
Außerdem nutzten viele Kinder und Jugendliche bereits KI wie Chatbots und Bildgeneratoren und diese seien noch unzureichender reguliert. Ein Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und berge das Risiko, dass sich Kinder und Jugendliche verstärkt diesen Angeboten zuwendeten.
Nötig sei also ein umfassendes Schutzkonzept, und dafür bilde das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zur Regulierung von Plattformen bereits eine gute Grundlage. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden“, sagte Frister dazu.

Mehr Einsatz der Eltern

Grundsätzlich komme den Familien und Eltern eine große Verantwortung zu und diese Erziehungsfreiheit müsse der Staat „respektieren und unterstützen“, forderte der Ethikrat.
Eltern bräuchten aber leicht zugängliche, seriöse Informationen über Gefahren im Netz und „bessere technische Werkzeuge“, mit denen sie die Aktivitäten ihrer Kinder begleiten könnten, etwa Apps zur Bildschirmzeit und zum Kinderschutz.
Nicht zuletzt müssten auch die jungen Menschen stärker einbezogen werden – von den Eltern selbst, aber auch bei politischen Entscheidungen. Der Ethikrat spricht sich außerdem dafür aus, dass die private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen „weitgehend eingeschränkt werden“, so wie es bereits in einigen Ländern gelte.

Klöckner: Flucht in die digitale Parallelwelt verhindern

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die den Ethikrat um die Stellungnahme gebeten hatte, sagte ebenfalls, digitale Medien seien „mittlerweile ein selbstverständlicher Teil beim Aufwachsen junger Menschen“.
Das habe auch Schattenseiten, dazu gehörten auch „digitale Ausgrenzung, problematische Schönheitsideale und auch die Gefahr von Radikalisierung“. Viele flüchteten sich in eine digitale Parallelwelt. Es bestehe Handlungsbedarf.
Parallel arbeitet derzeit eine von Familienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Kommission an an Empfehlungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Ende Juni will das Gremium konkrete Handlungsempfehlungen vorstellen und im September einen Abschlussbericht vorlegen. (afp/red)
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Sommermärchen-Nostalgie: Neue Podolski-Doku

In den kommenden Wochen jährt sich das deutsche Sommermärchen zum 20. Mal – und für viele Fußballfans ist das mit sehr viel Nostalgie verbunden.
Die Weltmeisterschaft im eigenen Land, schwarz-rot-goldene Fähnchen an den Autos, die Sportfreunde Stiller, „Schwarz und weiß“ von Oliver Pocher. Und dazu die jungen Wilden um das Traum-Duo Poldi und Schweini auf dem Platz, die ein ganzes Land elektrisierten.
Dieselbe Begeisterung ist so kurz vor der WM in den USA, Kanada und Mexiko noch nicht zu spüren. Viele Fans scheinen lieber in Erinnerungen zu schwelgen.
Pocher ist mit einer Partyversion seines alten WM-Hits am Start, im ZDF läuft die dreiteilige Doku „Mission Sommermärchen“ und ein Held von damals öffnet die Türen für die Netflix-Dokumentation „Poldi“.

Lukas Podolski und Oliver Pocher nach einem Prominenten-Fußballspiel im Rahmen des „Schauinsland Reisen Cup“ in der Schwalbe-Arena am 14. Januar 2024 in Gummersbach.

Foto: Joern Pollex/Getty Images

Der 90-minütige Film, der heute – an Lukas Podolskis 41. Geburtstag – startet, wird von der Kreativschmiede bildundtonfabrik („How To Sell Drugs Online (Fast)“) produziert.
Und das wird direkt zu Beginn deutlich. Da nehmen nach und nach Fußballgrößen wie Joachim Löw, Oliver Kahn, Toni Kroos und Thomas Müller Platz, um über ihre gemeinsame Zeit mit Podolski sprechen zu wollen.

Poldi will keine typische Sportler-Doku: „Zu langweilig“

Dieser erklärt währenddessen, wie langweilig er typische Sportler-Dokus findet, in der alte Weggefährten zu Wort kommen: „Da wird jetzt nix anderes kommen, was man schon kennt.“
Daraufhin stehen Löw und Co. wieder auf und verlassen das Setting. Eine nette Idee zum Einstieg.
Zwar kommen die Fußball-Granden später doch noch vereinzelt zu Wort, im Fokus steht aber in der Tat der Privatmensch Podolski, es reden Oma, Mutter, Vater, Schwester und Sohn.
Die Macher um das Regie-Duo Nicolas Berse-Gilles und Simone Schillinger (das auch für „Mission Sommermärchen“ verantwortlich ist) zeigen den in Polen geborenen Fußballer beim Sumo-Ringen in Japan, beim Radfahren mit seiner Familie oder beim Kölner Rosenmontagsumzug.
„Wir hatten einen anderen Ansatz, wollten ein bisschen weniger Fußball und ein bisschen mehr andere Szenen reinnehmen. Ich denke, das ist uns auch ganz gut gelungen“, sagte der Protagonist bei der Premiere im Kölner Stadion vergangene Woche.

Viel Überzeugungsarbeit: Ehefrau Monika gibt erstes Interview

Ehefrau Monika, die sich sonst fast komplett aus der Öffentlichkeit raushält, gibt in der Doku ihr erstes Interview. Auch wenn sie nicht vor der Kamera zu sehen ist, sondern nur zu hören.
„Meine Frau war von Anfang an nicht die, die im Vordergrund stehen möchte. Wir hatten einen Kompromiss. Da haben die Leute sehr viel Überzeugungsarbeit leisten müssen“, sagte Podolski zur dpa.
„Sie war offen für die Rolle, weil sie auch wollte, dass die Doku was Besonderes wird und sie dann auch etwas über mich erzählt.“
Die ebenfalls aus Polen stammende Monika Podolski spricht über ihr erstes Treffen mit dem damaligen Jugendspieler des FC Köln („An der Tischtennisplatte in der Schule“) und eine Ehekrise nach seinem erneuten Wechsel zum FC 2008:
„Es gab Momente in Köln, wo wir ein paar Wochen nicht miteinander gesprochen haben, wo wir uns gestritten haben, wo wir ein paar Wochen auch mal nicht zusammen waren.“ Doch die beiden hätten sich schnell wieder zusammengerauft.
Man fragt sich während der Doku ohnehin immer wieder, wie der Fußballprofi und Geschäftsmann mit eigener Döner-Kette, einem Eisladen und Musikfestival, sich auch noch um seine Familie kümmern kann.
Es scheint, als habe er deutlich mehr Zeit auf Fußballplätzen und in Flugzeugen verbracht, als am Küchentisch mit Frau und seinen drei Kindern. Darauf angesprochen, sagt Poldi: „Wer schläft, verliert.“ Was ihn antreibe? „Weiß ich nicht.“

So durchkreuzte Poldi die Pläne der Doku-Macher

Die Netflix-Doku hatte ursprünglich auch vor, Podolski bei seiner letzten Saison als Profifußballer bei seinem Jugendclub Górnik Zabrze zu begleiten. „Und ihr seid dabei auf der Reise“, verspricht er.
Doch dem ehrgeizigen Sportler kommen während des Drehs immer mehr Zweifel, ob er nicht doch weitermachen soll: „Warum sollst du das abgeben, was du so liebst?“
Am Ende hängt er noch eine Saison dran, was für die Doku-Macher überraschend, aber kein Problem gewesen sei. „Hätten wir eine reine Sportdoku gemacht, wäre die wirklich letzte Saison vermutlich die interessantere gewesen.
Immerhin ist Lukas mit seinem Verein Pokalsieger und Vizemeister geworden“, erklärten Simone Schillinger und Nicolas Berse-Gilles. „Doch unser Film ist eben keine klassische Sportdoku.“
„Poldi“ ist insgesamt sehenswert, kurzweilig und kreativ umgesetzt. Auch das Ende überrascht mit einer besonderen Pointe, die sich um das entscheidende Tor von Mario Götze zum Weltmeistertitel 2014 dreht.
Dass der größte Moment seiner Karriere erst im Abspann stattfindet, sagt ohnehin viel über den bodenständigen Podolski aus.
„Ich habe mich nie durch Pokale definiert. Dafür liebe ich den Fußball zu sehr, weil er viel mehr zu bieten hat als nur irgendwelche Pokale, sondern Stadien, Fans, das Ganze drumherum.“ (dpa/red)
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Digital Natives gehen offline – Internetnutzung sinkt spürbar

Die Internetnutzung der Menschen in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr spürbar zurückgegangen.
Wie die aktuelle und repräsentative „Postbank Digitalstudie 2026“ zeigt, verbringt die Bevölkerung im Schnitt noch 67,4 Stunden pro Woche im Netz. Das entspricht einem Rückgang von rund fünf Stunden gegenüber 2025.
Maßgeblich für diese Entwicklung ist vor allem das veränderte Nutzungsverhalten der unter 40-Jährigen, die ihre Online-Aktivitäten, insbesondere am Smartphone, gezielt reduzieren.
Das Smartphone bleibt dabei mit großem Abstand das wichtigste Tor zur digitalen Welt – 86 Prozent der Bevölkerung nutzen es für den Internetzugang. Auch hier ist die Bildschirmzeit rückläufig: Die wöchentliche mobile Nutzung sank von 25,7 auf 23,9 Stunden.

Schluss mit Dauer-Online

Besonders drastisch zeigt sich die digitale Erschöpfung bei den unter 40-Jährigen, jener Generation, die oft als „always-on“ gilt. Zwar bilden sie mit über 80 Stunden wöchentlicher Internetzeit noch immer die Spitze der Intensivnutzer, doch gerade bei ihnen fiel die reine Smartphone-Zeit im Vorjahresvergleich um drei Stunden auf 31 Stunden pro Woche.
Fast jeder dritte unter 40-Jährige (31 Prozent) plant, seine private Internetnutzung in den kommenden zwölf Monaten weiter einzuschränken. Über alle Altersgruppen hinweg verspüren 17 Prozent den Wunsch, offline kürzerzutreten.
David Dommel, Leiter des digitalen Performance-Marketings der Postbank, erklärt diese Entwicklung: „Mobil ins Internet zu gehen, gehört fest zum Tagesablauf der Deutschen. Doch vor allem junge Menschen wollen auch mal offline sein. Das gilt besonders fürs Handy, weil es überall verfügbar ist.“

Weniger Social Media, mehr Zeit für das echte Leben

Wofür wollen die Menschen ihre gewonnene Zeit nutzen? Die Antworten zeigen eine tiefe Sehnsucht nach dem Analogen.
41 Prozent derjenigen, die ihre Online-Zeit reduzieren wollen, möchten schlichtweg mehr Zeit für andere Dinge wie Familie, Freunde oder Hobbys haben.
Für 38 Prozent steht der Wunsch im Vordergrund, sich im Alltag weniger ablenken zu lassen. Auch negative gesundheitliche Auswirkungen (36 Prozent) und der Wunsch nach mehr Konzentration (33 Prozent) sind zentrale Motive für den digitalen Rückzug.
„Die Menschen in Deutschland unterscheiden bewusster zwischen notwendigen und überflüssigen Online-Aktivitäten“, sagte Dommel. Während nützliche Alltagshelfer wie Online-Banking mit über 50 Prozent Nutzung stabil bleiben, verlieren Zeitfresser an Reiz.
So fiel die regelmäßige Nutzung von Social-Media-Kanälen wie Instagram oder TikTok deutlich von 71 Prozent im Vorjahr auf nun 64 Prozent. Auch Messenger-Dienste und das Ansehen von YouTube-Videos sind leicht rückläufig.

Künstliche Intelligenz als neuer Magnet

Trotz der sinkenden Nutzungszahlen kann die Postbankstudie keinen endgültigen Abgesang auf das Internet ausmachen.
Insbesondere im Job bleibt das Netz unverzichtbar, wo Berufstätige im Schnitt 2,8 Stunden täglich vor allem über Notebooks und Desktop-PCs online sind. Und es gibt einen neuen Treiber, der das Potenzial hat, die Bildschirmzeit wieder in die Höhe zu treiben: Künstliche Intelligenz.
Trotz des Bedürfnisses nach mehr Balance bleibt die Offenheit für neue Technologien groß. Unter den Befragten, die das Internet künftig stärker nutzen wollen, ist KI mit 56 Prozent der mit Abstand wichtigste Grund für eine intensivere Nutzung. Schon heute nutzen 38 Prozent der Deutschen KI-Tools wie ChatGPT zur gezielten Informationssuche.
Für die „Postbank Digitalstudie 2026“ wurden zwischen April und Mai dieses Jahres 3.050 Menschen befragt. Um eine der Bevölkerung repräsentative Struktur abzubilden, erfolgte eine Gewichtung der Stichprobe nach Bundesland, Alter und Geschlecht. Zum Abgleich wurde der Mikrozensus 2022 des Statistischen Bundesamtes als Referenz genutzt. (dpa/red)
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Wie sich Tech-Unternehmen ins Kinderzimmer einloggen


In Kürze:

  • Apps und Spiele verwenden gezieltes Design, um Nutzer länger zu binden, ohne dass es auf den ersten Blick zu erkennen ist.
  • Kinder sind besonders anfällig: Ihre Fähigkeit zur Selbstregulation ist noch nicht ausgereift.
  • Free-to-Play-Spiele und soziale Netzwerke setzen auf psychologische Mechanismen mit Suchtpotenzial.
  • Mit dem richtigen Wissen können Eltern gegensteuern, ohne ihren Kindern Medien grundsätzlich zu verbieten.

 
Es ist ein Konflikt, den viele Familien kennen: Das Kind sitzt vor dem Tablet, die vereinbarte Zeit ist längst vorbei und trotzdem legt es das Gerät nicht aus der Hand. Um gegenzusteuern, ist es hilfreich, zu verstehen, dass hinter diesem Verhalten oft keine bloße Trotzreaktion steckt, sondern digitale Mechanismen.
Derartige zielgerichtete Wirkweisen haben einen Namen, es handelt sich um sogenannte „Dark Patterns“ (verborgene Muster). Das sind manipulative Gestaltungselemente in Apps, Spielen, sozialen Medien und Mediatheken. Sie sollen Nutzer dazu bringen, länger auf der Plattform zu verweilen, weiterzuklicken oder Entscheidungen im Interesse der Anbieter zu treffen.
Oft sind diese kaum sichtbar, weil sie direkt in das Design eingebettet sind: auffällige Buttons, die zum Weitermachen animieren, auf der einen Seite, und schwer auffindbare „Beenden“-Optionen auf der anderen. Auch automatische Wiedergaben oder scheinbar endlose Inhalte gehören dazu.

Die Psychologie des Nicht-Aufhören-Könnens

Auffällige Reaktionen beim Abschalten, etwa Gereiztheit oder Unruhe, können auf problematische Nutzungsgewohnheiten hinweisen. Die technische Gestaltung allein erklärt jedoch nicht die starke Bindungswirkung der digitalen Medien.
Hinzu kommt das Gefühl, ständig etwas zu verpassen, bekannt als „Fear of Missing Out“ (FOMO). Entscheidend ist dabei weniger der einzelne Inhalt als die permanente Reizfolge: Neue Clips, Likes oder Belohnungen erscheinen in schneller Taktung und aktivieren immer wieder das Belohnungssystem des Gehirns, mit einem Gewöhnungseffekt, der suchtähnliche Züge annehmen kann.

Das versteckte Geschäft

Hinter vielen dieser Mechanismen steckt ein wirtschaftliches Interesse. Sogenannte Free-to-Play-Spiele (FTP) starten kostenlos, werden aber oft durch In-Game-Käufe finanziert. Belohnungssysteme motivieren Nutzer zur regelmäßigen Rückkehr, das sind sogenannte „Time Patterns“. Zugleich lösen versteckte Kaufanreize, etwa Buttons, im Spielfluss kostenpflichtige Aktionen aus, während sie kaum als solche erkennbar sind. Hier wirken Begriffe wie „freischalten“ oder „Upgrade“ nicht wie ein Bezahlvorgang und die Entscheidungen werden impulsiv getroffen.
Treffen Kinder diese Entscheidungen, kommt eine rechtliche Besonderheit zum Tragen hinzu: Minderjährige sind in Deutschland nur beschränkt geschäftsfähig, sodass kostenpflichtige Verträge grundsätzlich der elterlichen Zustimmung bedürfen. Zwar gibt es mit dem sogenannten „Taschengeldparagrafen“ eine Ausnahme, doch diese greift nur unter bestimmten Bedingungen.
In der Praxis entsteht daraus ein Graubereich: Problematisch wird es, wenn Zahlungsdaten bereits auf dem Gerät gespeichert sind. Dann reichen oft wenige Klicks für einen Kauf – auch durch Kinder. Anbieter berufen sich darauf, dass der Vorgang technisch bestätigt wurde. Für Familien ist es dann schwierig, solche Käufe rückgängig zu machen, auch wenn sie rechtlich anfechtbar sind.

Zwischen Komfort und Manipulation

Diese Mechanismen sind keine Zufallsentwicklungen, sie nutzen gezielt menschliche Wahrnehmung und Verhaltensmuster aus. Kinder und Jugendliche seien für solche Strategien besonders anfällig, warnt die Initiative „SCHAU HIN! Was dein Kind mit Medien macht“. Ihnen fehle die Erfahrung, zu durchschauen, dass sie gezielt gelenkt werden. Zudem ist ihre Fähigkeit zur Selbstregulation noch nicht vollständig entwickelt. Aber auch Ältere sind gefährdet.
Die Folgen können gravierend sein: Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafprobleme, Reizüberflutung und ein zunehmender Kontrollverlust im Umgang mit Medien. Vor allem bei den Jüngeren besteht die Gefahr, dass sich Gewohnheiten festigen, die später nur schwer zu verändern sind. Rechtlich sind solche Praktiken in der EU bereits im Blick: Europäische Regelwerke zielen darauf ab, manipulative Gestaltungspraktiken zu unterbinden, die Transparenz gegenüber Nutzern zu stärken und besonders schutzbedürftige Gruppen – darunter Minderjährige – besser abzusichern.
Doch problematisch sind nicht nur versteckte Kostenfallen, sondern auch viele alltägliche Designentscheidungen bewegen sich rechtlich in einer Grauzone. Wenn die Option „Weiter“ groß und farblich hervorgehoben ist, während „Abbrechen“ klein und unauffällig bleibt, besteht formal eine Wahl – praktisch wird sie jedoch stark gelenkt. Dasselbe gilt für Cookie-Banner: Akzeptieren geht oft mit einem Klick, Ablehnen erfordert mehrere Schritte. Sie täuschen nicht offen, lenken aber subtil, was sie juristisch außerordentlich schwer greifbar macht.

Warum Kinder in die Falle tappen

Ein weiteres plastisches Beispiel ist die Schwierigkeit, Streaming-Angebote für Kinder überhaupt zu verlassen: Statt eines klaren „Aus“-Knopfes werden weitere Inhalte vorgeschlagen oder Pop-ups eingeblendet, die den Ausstieg systematisch erschweren – so weit, dass sogar manch Erwachsener aufgibt.
Gerade weil Kinder solche Funktionsweisen kaum erkennen können, kommt den Eltern eine wichtige Rolle zu. Dafür ist es entscheidend, manipulative Gestaltung zunächst selbst zu entschlüsseln. Oft hilft bereits ein einfacher Test, eine App oder Plattform bewusst zu verlassen. Daneben ist es sinnvoll, Kinder bei der Mediennutzung bewusst zu begleiten und gemeinsam gezielt auf bestimmte Muster zu achten, um gezielt zu sensibilisieren.
In beiden Fällen stellen sich dieselben Fragen: Wie viele Schritte sind tatsächlich nötig, um ein Video zu beenden? Startet automatisch ein neuer Inhalt? Werden große, farbige Buttons hervorgehoben, während die Option zum Beenden eher unscheinbar bleibt? Auf diese Weise entwickeln Sie schrittweise ein bewussteres Verständnis für digitale Angebote – für Sie selbst und für Ihre Kinder.

Kinder stark machen: kleine Hebel, große Wirkung

Im Alltag hilft es, die Komfortfunktion gezielt zu deaktivieren. Das ist nicht immer möglich, automatische Wiedergabe ist hier jedoch oft eine Ausnahme. Medienpädagogische Stellen empfehlen zudem klare Zeitregeln, gemeinsame Medienzeiten und regelmäßige Gespräche über Inhalte und digitale Mechanismen. So können Kinder lernen, dass Apps und Spiele nicht neutral sind, sondern Ziele verfolgen.
Neben festen Bildschirmzeiten – und deren konsequenter Einhaltung – sind auch bewusste Offline-Phasen hilfreich. Ebenso wichtig ist es, auf Veränderungen im Verhalten zu achten: Rückzug, Reizbarkeit oder Schlafprobleme können Hinweise auf eine problematische Nutzung sein.

Nicht verbieten, sondern verstehen

Medien zu verbieten, kann nicht das Ziel sein, denn Verbotenes lockt. Entscheidend ist, die Risiken zu kennen. Wer die Mechanismen hinter scheinbar harmlosen Angeboten versteht, kann Kinder dabei unterstützen, digitale Medien bewusst zu nutzen, als Werkzeug und zur zeitlich begrenzten Unterhaltung.
Denn was kein Algorithmus ersetzen kann, sind echte Begegnungen, freies Spiel und sinnliche Erlebnisse außerhalb der Zweidimensionalität des Bildschirms. Eben das sind die erfüllenden und existenziellen Erfahrungen, die für die Entwicklung des Kindes und sein persönliches Glück unverzichtbar sind.