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Kemmerich: Was Deutschland von Milei lernen kann

In Argentinien könnten Politiker bald zur Rechenschaft gezogen werden, wenn die öffentlichen Kassen über mehrere Monate hinweg im Minus liegen. In diesem Fall soll der Staatsapparat automatisch teilweise stillstehen. Präsident, Vizepräsident, Senatoren, Abgeordnete, Minister und Staatssekretäre würden dann keine Gehälter mehr erhalten. Nur wesentliche staatliche Bereiche wie Renten, Gesundheitsversorgung, Sicherheit und Verteidigung blieben aktiv. Ein entsprechendes Reformpaket hat Argentiniens Präsident Javier Milei kürzlich vorgestellt. Ist so eine „fiskalische Fußfessel“ auch für Deutschland denkbar? Darüber sprachen wir mit dem Politiker und Unternehmer Thomas L. Kemmerich.
Herr Kemmerich, wie bewerten Sie das Vorhaben einer „fiskalischen Fußfessel“ des argentinischen Präsidenten Milei? Wäre ein solcher Automatismus auch für Deutschland denkbar?
Milei greift, wie bei vielen Dingen, hier etwas auf, das viele Bürger spüren: dass Politiker weitere Schulden aufnehmen, ohne sich dafür verantworten zu müssen. Die von Bundeskanzler Friedrich Merz geführte Bundesregierung hat im Frühjahr 2025 eine historische Grundgesetzänderung beschlossen, um in den kommenden Jahren ein Kreditvolumen von fast 1 Billion Euro aufzunehmen. Somit wird heute jeder Säugling mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 33.000 Euro geboren. Das alles ist nicht mehr hinnehmbar.
Milei hat hier das richtige Gespür. Aber natürlich hat das alles zwei Pferdefüße. Seine Pläne sind in Deutschland nicht ohne Weiteres umsetzbar. Wir haben Vorschriften, die sich aus dem Grundgesetz ergeben und denen solche Maßnahmen entgegenstehen. So kann man Abgeordneten beispielsweise nicht einfach die Bezüge streichen. Das hat man bereits in der Weimarer Republik erlebt, denn andernfalls wären Politiker erpressbar.
Es gibt jedoch andere Mittel und Wege. Grundsätzlich finde ich es sehr begrüßenswert, dass diese Schuldenorgie gestoppt werden soll. Ich hoffe, wir müssen nicht erst so tief fallen wie Argentinien, bevor wir von den politischen Akteuren mehr Disziplin einfordern.

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Nun kursieren einige Vorschläge, wie Mileis Pläne in Deutschland umgesetzt werden könnten. Aber sehen Sie überhaupt einen politischen Willen, etwas zu ändern?
Angesichts der Aktionen der letzten Monate fehlt mir tatsächlich der Glaube daran. Was Herr Merz mit dem abgewählten Bundestag noch veranstaltet hat, spottet jeder Beschreibung. Ich bin ein großer Fan der Schuldenbremse. Jetzt werden wieder viele aufschreien und sagen, dass wir dann nicht investieren können. Nein, wir haben in Deutschland ein Ausgabeproblem, kein Einnahmeproblem. Wir schwimmen mehr oder weniger im Geld, geben es jedoch nur an den falschen Stellen aus.
Wir müssen die politisch Verantwortlichen endlich dazu zwingen, Geld zu investieren, statt es für Konsum zu zweckentfremden. In der Grundsicherung, in der Entwicklungshilfe und an vielen anderen Stellen verschwenden wir Geld. Viel zu viele Menschen nutzen den Sozialstaat aus, ohne wirklich bedürftig zu sein. Auf der anderen Seite sehen wir, wie Brücken marode sind, Autobahnen zerfallen, unser Internet immer noch nicht auf dem neuesten Stand ist und wir bei der Künstlichen Intelligenz hinterherhinken.
Unsere Energieversorgung haben wir einer ideologisch motivierten Energiewende geopfert. All dies wurde mit dem Geld der Bürger finanziert, und mehrere Generationen werden diese Schulden tilgen müssen. Allein die Zinslast wird in den kommenden Haushaltsjahren 2028/29 auf über 80 Milliarden Euro anwachsen.
Das Grundgesetz ist in die Jahre gekommen und sollte an einigen Stellen nachgeschärft werden. Der einzelne Abgeordnete trägt zwar mit seiner Stimme Verantwortung, aber in erster Linie ist die Regierung für die Haushaltspolitik verantwortlich. So wie bei Milei zu sagen, ein Ministerpräsident, ein Bundeskanzler oder das Kabinett bekommt dann kein Gehalt mehr, halte ich grundsätzlich für erwägenswert. Es ist jedoch fraglich, ob man das Problem beim einzelnen Abgeordneten abladen kann – insbesondere dann, wenn er in der Opposition ist.
Das Ziel muss sein, dass die Menschen wieder spüren, dass wir Politiker es ernst meinen mit dem Anspruch, nicht auf Kosten der nächsten Generationen heutige Haushaltslöcher zu stopfen.
Wenn die Regierung diese Verantwortung nicht von sich aus übernimmt, wie könnte man die Politiker mehr in die Verantwortung bringen?
Politiker sollten selbst so viel Verantwortung übernehmen, dass sie sorgsam mit dem Geld der Bürger umgehen. Viele kennen den Spruch der britischen „eisernen Lady“ aus den 1980er-Jahren, Margaret Thatcher: Das Problem von Sozialisten ist, dass ihnen irgendwann das Geld anderer Leute ausgeht. Diese Situation haben wir gerade.
Es gibt heute bereits Instrumente, um etwas zu ändern. Es gibt die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Diese sollte jedoch früher greifen und nicht immer erst im Nachhinein wirken, wie im Fall des Klima- und Transformationsfonds vor einigen Jahren. Wir müssen diese Instrumente nur schärfen.
Es gibt Gesetze, die die Politik stärker in die Verantwortung nehmen können, aber sie müssen richtig ausgelegt und schneller angewandt werden. Ein Satz liegt mir noch wirklich auf der Seele: Wenn man diese Instrumente konsequent nutzt, hören auch die Wahlgeschenke auf, die permanent kurz vor Wahlen verteilt werden.
Nehmen wir die Mütterrente als Beispiel. Jeder Ökonom erklärt, dass sie volkswirtschaftlich unsinnig und gesellschaftspolitisch nicht geboten ist. Aber sie ist das Lieblingsprojekt des einen oder anderen Politikers. Das muss aufhören – und das würde es dann auch.
Sie sagen, Mileis Ansatz ist gut, aber nicht direkt auf Deutschland übertragbar. Wie sieht es da mit der Politikerhaftung aus? Also, dass man Politiker finanziell mehr in die Verantwortung nimmt. Wie denken Sie darüber?
Als Vorsitzender von Team Freiheit kann ich sagen, dass wir die Politikerhaftung in unser politisches Programm aufgenommen haben. Ich nenne hier nur die Maskenaffäre von Jens Spahn oder die Geschichte um Spahns Villa und das anschließende Beschäftigungsverhältnis. Oder die gescheiterte Pkw-Maut von Andreas Scheuer, der – obwohl jeder Experte darauf hingewiesen hatte, dass sie sich nicht mit europäischem Recht vereinbaren lässt – das Projekt trotzdem durchgezogen hat.
In solchen Fällen handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit. Wer so handelt, muss zur Verantwortung gezogen werden. Gleichzeitig gibt es auch Politiker, die während der Corona-Zeit die Bevölkerung wider besseres Wissen einsperrten, wie die RKI-Protokolle zeigen. All das sind Vorgänge, die aufgearbeitet und gegebenenfalls geahndet werden müssten.
Hier wird es Politikern zu leicht gemacht. Dadurch erleben wir eine Entfremdung zwischen Bevölkerung und Politik. Kaum jemand traut den etablierten Parteien und der aktuellen Politik noch eine ausreichende Lösungskompetenz zu. Wir erleben das Erstarken extremer politischer Richtungen. Es ist also mehr als höchste Zeit, endlich zu handeln.
Nun gibt es ja Kritiker, die sagen, ein höherer Verantwortungsdruck auf Politiker könnte abschreckend wirken und zu Handlungsunwillen oder Nachwuchsproblemen in der Politik führen. Was halten Sie von diesen Argumenten?
Ich würde viel höhere Anforderungen an die politische Grundausbildung stellen, insbesondere im Hinblick auf die Krisenfähigkeit. Ein Politiker muss auch in Krisensituationen vernünftig reagieren können. Wir haben die Ölkrise und eine massive Rezession Anfang der 1980er-Jahre erlebt. Damals haben kluge Politiker kluge Entscheidungen getroffen.
Wir hatten mit Bundeskanzler Gerhard Schröder die Agenda 2010. Das waren weitreichende und gute Entscheidungen. Es geht also auch anders. Daher muss man sich wirklich fragen: Sind die heutigen Politiker krisenfähig?
Deshalb finde ich es gut, wenn einige davon abgeschreckt würden, eine politische Karriere zu ergreifen – insbesondere dann, wenn sie keine Berufserfahrung oder gar keine Berufsausbildung haben. Eine gewisse Selektion und mehr Respekt vor diesem Beruf, statt ihn nur als schnellen Weg, um an Geld zu kommen, zu sehen, würden dem gesamten System guttun.
Sehen Sie denn kein Problem darin, dass man die Politik womöglich für etwas verantwortlich macht, was sie nicht selbst verschuldet hat?
Natürlich muss man Notsituationen, die Deutschland unverschuldet treffen, davon abgrenzen. Zu einer vorsorglichen Haushaltsführung gehört, dass man Rücklagen bildet und Vorsorge trifft, um auf Krisensituationen vorbereitet zu sein.
Es gibt allerdings auch Krisen, auf die man sich nicht vorbereiten kann. Nehmen wir zum Beispiel den Ukraine-Russland-Konflikt. Ich halte die Reaktion auf die dadurch ausgelöste Energiekrise für falsch. Erdgas wurde weiterhin weltweit gehandelt. Wir haben lediglich den Fehler gemacht, kein russisches Erdgas mehr zu beziehen. Die Preise gingen daraufhin durch die Decke.
Die Folgen sind bis heute spürbar: Inflation und steigende Kosten in allen Bereichen. Die Politik reagiert darauf unter anderem mit einer weiteren Erhöhung der CO₂-Abgabe. Würde diese gestrichen, würden wir an der Tankstelle bereits 17 Cent besser dastehen. Solche Beispiele könnte man endlos fortführen.
Und wenn man für die Bewältigung einer unverschuldeten Krise mehr finanzielle Mittel braucht, dann gibt es auch den Weg über eine Kreditermächtigung. Aber dafür sollte die Zustimmung von einem unabhängigen Institut, meinetwegen dem Bundesverfassungsgericht, eingeholt werden müssen, welches dann Ausnahmen von der Schuldenbremse zulassen kann. Aber es sollte nicht so laufen wie im Frühjahr 2025 unter Kanzler Merz.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Erik Rusch.
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Kein Geld für Politiker, wenn Staat im Defizit – Kemmerich im Gespräch zum Milei-Prinzip

Die argentinische Regierung unter Staatspräsident Javier Milei kündigte kürzlich die Einführung einer Sperrklausel an. Demnach sollen bei einem über Monate fortbestehenden und nicht fristgerecht behobenen Haushaltsdefizit wesentliche Staatstätigkeiten ruhen und Präsident, Vizepräsidentin, Senatoren, Abgeordnete, Minister, Staatssekretäre und Unterstaatssekretäre kein Gehalt mehr erhalten…
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6,8 Millionen Stimmen ohne Wirkung? Der Streit um die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde


In Kürze:

  • Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier fordert eine Senkung der Sperrklausel auf drei Prozent.
  • Linke und AfD sprechen sich für Änderungen aus, die Union lehnt eine Reform ab.
  • Der knappe BSW-Wahlausgang mit 4,981 Prozent verschärft die Debatte.

 
Die Debatte über die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen gewinnt an Fahrt. Auslöser ist ein Vorstoß des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Er bezeichnete die Sperrklausel als „nicht mehr zeitgemäß“ und sprach sich dafür aus, die Hürde von fünf auf drei Prozent abzusenken. Seine Begründung: Millionen Wählerstimmen würden derzeit ohne parlamentarische Wirkung bleiben.
Papier verwies gegenüber dem „Tagesspiegel“ darauf, dass bei der vergangenen Bundestagswahl nach seinen Angaben rund 6,8 Millionen von insgesamt 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen auf Parteien entfielen, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht übersprangen. Eine Demokratie müsse auch neuen Parteien ermöglichen, sich politisch zu etablieren. Die aktuelle Regelung erschwere dies und könne zu einer „parteipolitischen Versteinerung“ führen.

Ein Mikrofon ist auf dem Rednerpult vor einer Wahlveranstaltung der Christlich Demokratischen Union (CDU) im GENO-Haus am 8. März 2026 in Stuttgart, Süddeutschland, zu sehen.

Foto: Silas Stein / AFP via Getty Images

Zwischen Wahlgleichheit und stabilen Mehrheiten

Hinter der Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde steht ein grundsätzlicher Konflikt des deutschen Wahlsystems: Soll möglichst jede politische Strömung im Parlament vertreten sein – oder soll verhindert werden, dass eine Vielzahl kleiner Parteien die Regierungsbildung erschwert?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erläutert, dass die Sperrklausel vor allem eingeführt wurde, um einer Zersplitterung des Parteiensystems entgegenzuwirken und die Funktionsfähigkeit parlamentarischer Mehrheiten zu sichern. Befürworter einer Reform argumentieren dagegen mit der Wahlgleichheit und kritisieren, dass Stimmen für Parteien unterhalb der Fünf-Prozent-Marke ohne direkte parlamentarische Wirkung bleiben.
Besondere Aufmerksamkeit erhält die Debatte durch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die Partei scheiterte bei der vergangenen Bundestagswahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen nur äußerst knapp an der Sperrklausel. Das BSW hat deshalb rechtliche Schritte eingeleitet und eine Überprüfung des Wahlergebnisses angestoßen. Der Fall gilt als aktuelles Beispiel dafür, wie stark eine feste Sperrklausel über die parlamentarische Vertretung einer Partei entscheiden kann.
Die Befürworter einer Änderung sehen in dem knappen Ergebnis einen Anlass, die bestehende Regelung zu überprüfen. Kritiker halten dagegen, dass eine niedrigere Hürde nicht automatisch zu mehr politischer Stabilität führen würde. Über die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW muss letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

BSW-Logo am 06.12.2025

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Linke unterstützt Drei-Prozent-Vorschlag – AfD will Abschaffung

Unterstützung für Papiers Vorschlag kommt von der Linken. „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben“, sagte die Parlamentsgeschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, der „Rheinischen Post“. Die Partei unterstütze deshalb eine Absenkung auf drei Prozent.
Noch weiter geht die AfD. Parteichefin Alice Weidel sprach von einer Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Teile der Wählerstimmen wegen der Sperrklausel keine parlamentarische Wirkung hätten. Eine Drei-Prozent-Hürde lehnt sie jedoch ab und fordert stattdessen die vollständige Abschaffung der Sperrklausel.
Die Union lehnt eine Änderung der bestehenden Regelung ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte CDU-Fraktionsvize Günter Krings dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Gerade in schwierigen politischen Zeiten brauche Deutschland mehr Stabilität und keine zusätzlichen Hindernisse für Regierungsbildungen.
Auch der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sieht keinen Grund für eine Reform. „Ich kann für diesen Vorschlag weder eine Notwendigkeit noch eine wirkliche Zweckmäßigkeit erkennen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Die Fünf-Prozent-Klausel habe in den vergangenen Jahrzehnten nicht verhindert, dass neue Parteien in den Bundestag einzogen.
Lammert verwies auf die Grünen und die AfD, denen der Einzug in den Bundestag gelungen sei. Auch die Linke habe trotz der Abspaltung des Wagenknecht-Flügels 2025 den Wiedereinzug geschafft. Das Argument, die Hürde schütze lediglich etablierte Parteien vor Konkurrenz, treffe deshalb nicht zu.
Zusätzliche politische Brisanz bekommt die Diskussion durch die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort hatte sich SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. Kritiker, darunter BSW-Chef Fabio de Masi, werfen der SPD deshalb vor, die Debatte vor allem aus taktischen Gründen zu führen.
„Natürlich lässt sich darüber verfassungsrechtlich diskutieren. Doch der SPD geht es aktuell vor allem um ihr eigenes Schicksal“, sagte de Masi.

Entscheidung über Reform bleibt offen

Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt damit ein Streitpunkt zwischen den Zielen eines möglichst repräsentativen Parlaments und der Sicherung stabiler Mehrheiten. Eine Änderung des Wahlrechts zeichnet sich derzeit nicht ab. Klar ist jedoch: Fälle wie das knappe Scheitern des BSW und die hohe Zahl nicht berücksichtigter Stimmen haben die Diskussion über die Zukunft der Sperrklausel neu entfacht. (afp/dpa/red)